A5 Arbeitslosenversicherung
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<strong>A5</strong> <strong>Arbeitslosenversicherung</strong><br />
Mindestanzahl<br />
versicherungspflichtiger Monate Vollendetes Lebensjahr Anspruchsdauer in Monaten<br />
12 – 6<br />
16 – 8<br />
20 – 10<br />
24 – 12<br />
30 50 15<br />
36 55 18<br />
48 58 24<br />
Weitere Leistungen der <strong>Arbeitslosenversicherung</strong><br />
Die <strong>Arbeitslosenversicherung</strong> gewährt außerdem Zuschüsse zu Bewerbungs- und Reisekosten,<br />
Mobilitätshilfen, Weiterbildungsmaßnahmen, Existenzgründungszuschüsse, Kurzarbeitergeld und<br />
Insolvenzgeld (weitere Informationen zu diesen Leistungen unter www.arbeitsagentur.de ><br />
Bürgerinnen & Bürger > Finanzielle Hilfen).<br />
Grundsicherung für Arbeitsuchende<br />
Erwerbsfähige Hilfsbedürftige, die über ein geringes Einkommen und Vermögen verfügen, können<br />
Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich „Hartz IV“) beantragen. Dies ist eine soziale<br />
Grundsicherungsleistung, die im Zuge der sogenannten Hartz-Reformen eingeführt wurde und die<br />
frühere Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe zusammenfasst. Die Zuständigkeit liegt bei den<br />
Agenturen für Arbeit und/oder den Kommunen.<br />
Auskünfte zur <strong>Arbeitslosenversicherung</strong>en erteilen die Agenturen für Arbeit.<br />
Unter www.arbeitsagentur.de > Partner vor Ort finden Sie sämtliche Agenturen für Arbeit in<br />
Deutschland. Wenn Sie konkrete Informationen zu Öffnungszeiten oder Wegbeschreibungen<br />
suchen, so fügen Sie zu dieser Internetadresse einfach die entsprechende Stadt hinzu, z.B.<br />
www.arbeitsagentur.de/muenchen.<br />
Unter der Nummer +49 (0)1801 555 111 können Sie sich auch telefonisch arbeitsuchend melden.<br />
Jedoch muss diesem Anruf eine persönliche Arbeitsuchendmeldung nach Terminvereinbarung<br />
folgen.<br />
Das sollten Grenzgänger wissen<br />
Zuständigkeit und Anspruch<br />
Grundsätzlich erhalten Grenzgänger Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenentschädigung von der<br />
<strong>Arbeitslosenversicherung</strong> im Staat des Wohnsitzes. Es gelten somit auch die<br />
Anspruchsvoraussetzungen des Wohnsitzlandes.<br />
Wegweiser für Grenzgänger aus Österreich Seite 4