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A5 Arbeitslosenversicherung

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<strong>A5</strong> <strong>Arbeitslosenversicherung</strong><br />

Mindestanzahl<br />

versicherungspflichtiger Monate Vollendetes Lebensjahr Anspruchsdauer in Monaten<br />

12 – 6<br />

16 – 8<br />

20 – 10<br />

24 – 12<br />

30 50 15<br />

36 55 18<br />

48 58 24<br />

Weitere Leistungen der <strong>Arbeitslosenversicherung</strong><br />

Die <strong>Arbeitslosenversicherung</strong> gewährt außerdem Zuschüsse zu Bewerbungs- und Reisekosten,<br />

Mobilitätshilfen, Weiterbildungsmaßnahmen, Existenzgründungszuschüsse, Kurzarbeitergeld und<br />

Insolvenzgeld (weitere Informationen zu diesen Leistungen unter www.arbeitsagentur.de ><br />

Bürgerinnen & Bürger > Finanzielle Hilfen).<br />

Grundsicherung für Arbeitsuchende<br />

Erwerbsfähige Hilfsbedürftige, die über ein geringes Einkommen und Vermögen verfügen, können<br />

Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich „Hartz IV“) beantragen. Dies ist eine soziale<br />

Grundsicherungsleistung, die im Zuge der sogenannten Hartz-Reformen eingeführt wurde und die<br />

frühere Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe zusammenfasst. Die Zuständigkeit liegt bei den<br />

Agenturen für Arbeit und/oder den Kommunen.<br />

Auskünfte zur <strong>Arbeitslosenversicherung</strong>en erteilen die Agenturen für Arbeit.<br />

Unter www.arbeitsagentur.de > Partner vor Ort finden Sie sämtliche Agenturen für Arbeit in<br />

Deutschland. Wenn Sie konkrete Informationen zu Öffnungszeiten oder Wegbeschreibungen<br />

suchen, so fügen Sie zu dieser Internetadresse einfach die entsprechende Stadt hinzu, z.B.<br />

www.arbeitsagentur.de/muenchen.<br />

Unter der Nummer +49 (0)1801 555 111 können Sie sich auch telefonisch arbeitsuchend melden.<br />

Jedoch muss diesem Anruf eine persönliche Arbeitsuchendmeldung nach Terminvereinbarung<br />

folgen.<br />

Das sollten Grenzgänger wissen<br />

Zuständigkeit und Anspruch<br />

Grundsätzlich erhalten Grenzgänger Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenentschädigung von der<br />

<strong>Arbeitslosenversicherung</strong> im Staat des Wohnsitzes. Es gelten somit auch die<br />

Anspruchsvoraussetzungen des Wohnsitzlandes.<br />

Wegweiser für Grenzgänger aus Österreich Seite 4

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