QUINTESSENCE Das Medium zum Thema - igepha
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IGEPHA NEWS<br />
WAS BRINGT DIE NEUE LEBENSMITTEL-<br />
INFORMATIONSVERORDNUNG?<br />
Mit Stichtag 12. Dezember 2011 trat die EU-Lebensmittelinformationsverordnung<br />
für Verbraucher (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 vom 25.<br />
Oktober 2011) in Kraft. Angewendet werden müssen die neuen Bestimmungen<br />
jedoch erst ab 13. Dezember 2014. Die einheitliche Nährwertkennzeichnung<br />
ist mit Stichtag 13. Dezember 2016 verbindlich anzuwenden.<br />
Für Lebensmittelunternehmer bleibt also noch ausreichend Zeit, sich mit<br />
dem komplizierten Gesetzestext auseinanderzusetzen. Die IGEPHA wird ihre<br />
Mitglieder zeitgerecht über alle relevanten Maßnahmen im Zusammenhang<br />
mit der Lebensmittelinformationsverordnung in Kenntnis setzen.<br />
Als Lebensmittelunternehmen bezeichnet die neue Verordnung „alle Unternehmen,<br />
die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von<br />
Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen“. Zu beachten ist,<br />
dass die Verordnung für Lebensmittelunternehmer auf allen Stufen der Lebensmittelkette<br />
gilt.<br />
Unter „Lebensmittel“ sind alle Stoffe oder Erzeugnisse zu verstehen, die in<br />
verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von<br />
Menschen aufgenommen werden. Auch Getränke, Kaugummi und alle Stoffe<br />
einschließlich Wasser, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver-<br />
und Bearbeitung zugesetzt werden, werden als „Lebensmittel“ bezeichnet.<br />
Keine Lebensmittel sind unter anderem Arzneimittel und kosmetische Mittel.<br />
ABVERKAUF IST GESTATTET<br />
Die neue Verordnung wird die bisherige EU-Etikettierungsrichtlinie und<br />
die österreichische Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, sowie die<br />
EU-Nährwertkennzeichnungs-Richtlinie und die österreichische Nährwertkennzeichnungsverordnung<br />
ersetzen. „Die Aufhebungen gelten aber erst<br />
ab 13. Dezember 2014. Davor in Verkehr gebrachte oder gekennzeichnete<br />
Lebensmittel dürfen weiter vermarktet werden, bis die jeweiligen Bestände<br />
erschöpft sind“, erklärt Dr. Ruth Hütthaler-Brandauer.<br />
Die neu geregelte Nährwertdeklaration gilt für Lebensmittel, die ab dem<br />
13. Dezember 2016 in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet werden.<br />
Keine Gültigkeit wird die Nährwertdeklaration für Nahrungsergänzungsmittel<br />
haben, sehr wohl jedoch für diätetische Lebensmittel. Zwischen 2014<br />
und 2016 freiwillig angebrachte Nährwertdeklarationen müssen den neuen<br />
Rechtsvorschriften entsprechen.<br />
PFLICHTANGABEN AUF DER VERPACKUNG<br />
Künftig sind auf der Verpackung eines Lebensmittels - um eine gute Lesbarkeit<br />
zu gewährleisten, wird auch eine Mindestschriftgröße vorgeschrieben<br />
- folgende Angaben anzuführen:<br />
l Bezeichnung des Lebensmittels<br />
l Verzeichnis der Zutaten<br />
l Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe, die Allergien auslösen können<br />
l Die Menge bestimmter Zutaten<br />
l Nettofüllmenge des Lebensmittels<br />
l Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum<br />
l Gegebenenfalls Anweisungen für die Aufbewahrung oder Verwendung<br />
l Name/Firma/Anschrift des Lebensmittelunternehmers<br />
l Ursprungsland oder Herkunftsort<br />
l Gegebenenfalls eine Gebrauchsanleitung<br />
l Bei Getränken ab 1,2 Volumenprozent Alkohol die Angabe des<br />
Alkoholgehalts<br />
l Eine Nährwertdeklaration mit verpflichtenden Angaben <strong>zum</strong> Brennwert,<br />
sowie zu den enthaltenen Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren,<br />
Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz.<br />
Welche Änderungen im Detail zu beachten sind, wird die IGEPHA im Jänner<br />
2013 vor Beginn der Gültigkeit der neuen Bestimmungen erläutern.<br />
Dr. Ruth Hütthaler-Brandauer<br />
KONTAKT:<br />
Rechtsanwaltskanzlei Hütthaler-Brandauer<br />
1060 Wien, Otto-Bauer-Gasse 4<br />
Tel: +43 (0)1 587 05 58<br />
Fax: +43 (0)1 587 09 76<br />
www.rechtsanwalt-huetthaler.at<br />
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