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QUINTESSENCE Das Medium zum Thema - igepha

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IGEPHA NEWS<br />

WAS BRINGT DIE NEUE LEBENSMITTEL-<br />

INFORMATIONSVERORDNUNG?<br />

Mit Stichtag 12. Dezember 2011 trat die EU-Lebensmittelinformationsverordnung<br />

für Verbraucher (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 vom 25.<br />

Oktober 2011) in Kraft. Angewendet werden müssen die neuen Bestimmungen<br />

jedoch erst ab 13. Dezember 2014. Die einheitliche Nährwertkennzeichnung<br />

ist mit Stichtag 13. Dezember 2016 verbindlich anzuwenden.<br />

Für Lebensmittelunternehmer bleibt also noch ausreichend Zeit, sich mit<br />

dem komplizierten Gesetzestext auseinanderzusetzen. Die IGEPHA wird ihre<br />

Mitglieder zeitgerecht über alle relevanten Maßnahmen im Zusammenhang<br />

mit der Lebensmittelinformationsverordnung in Kenntnis setzen.<br />

Als Lebensmittelunternehmen bezeichnet die neue Verordnung „alle Unternehmen,<br />

die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von<br />

Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen“. Zu beachten ist,<br />

dass die Verordnung für Lebensmittelunternehmer auf allen Stufen der Lebensmittelkette<br />

gilt.<br />

Unter „Lebensmittel“ sind alle Stoffe oder Erzeugnisse zu verstehen, die in<br />

verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von<br />

Menschen aufgenommen werden. Auch Getränke, Kaugummi und alle Stoffe<br />

einschließlich Wasser, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver-<br />

und Bearbeitung zugesetzt werden, werden als „Lebensmittel“ bezeichnet.<br />

Keine Lebensmittel sind unter anderem Arzneimittel und kosmetische Mittel.<br />

ABVERKAUF IST GESTATTET<br />

Die neue Verordnung wird die bisherige EU-Etikettierungsrichtlinie und<br />

die österreichische Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, sowie die<br />

EU-Nährwertkennzeichnungs-Richtlinie und die österreichische Nährwertkennzeichnungsverordnung<br />

ersetzen. „Die Aufhebungen gelten aber erst<br />

ab 13. Dezember 2014. Davor in Verkehr gebrachte oder gekennzeichnete<br />

Lebensmittel dürfen weiter vermarktet werden, bis die jeweiligen Bestände<br />

erschöpft sind“, erklärt Dr. Ruth Hütthaler-Brandauer.<br />

Die neu geregelte Nährwertdeklaration gilt für Lebensmittel, die ab dem<br />

13. Dezember 2016 in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet werden.<br />

Keine Gültigkeit wird die Nährwertdeklaration für Nahrungsergänzungsmittel<br />

haben, sehr wohl jedoch für diätetische Lebensmittel. Zwischen 2014<br />

und 2016 freiwillig angebrachte Nährwertdeklarationen müssen den neuen<br />

Rechtsvorschriften entsprechen.<br />

PFLICHTANGABEN AUF DER VERPACKUNG<br />

Künftig sind auf der Verpackung eines Lebensmittels - um eine gute Lesbarkeit<br />

zu gewährleisten, wird auch eine Mindestschriftgröße vorgeschrieben<br />

- folgende Angaben anzuführen:<br />

l Bezeichnung des Lebensmittels<br />

l Verzeichnis der Zutaten<br />

l Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe, die Allergien auslösen können<br />

l Die Menge bestimmter Zutaten<br />

l Nettofüllmenge des Lebensmittels<br />

l Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum<br />

l Gegebenenfalls Anweisungen für die Aufbewahrung oder Verwendung<br />

l Name/Firma/Anschrift des Lebensmittelunternehmers<br />

l Ursprungsland oder Herkunftsort<br />

l Gegebenenfalls eine Gebrauchsanleitung<br />

l Bei Getränken ab 1,2 Volumenprozent Alkohol die Angabe des<br />

Alkoholgehalts<br />

l Eine Nährwertdeklaration mit verpflichtenden Angaben <strong>zum</strong> Brennwert,<br />

sowie zu den enthaltenen Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren,<br />

Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz.<br />

Welche Änderungen im Detail zu beachten sind, wird die IGEPHA im Jänner<br />

2013 vor Beginn der Gültigkeit der neuen Bestimmungen erläutern.<br />

Dr. Ruth Hütthaler-Brandauer<br />

KONTAKT:<br />

Rechtsanwaltskanzlei Hütthaler-Brandauer<br />

1060 Wien, Otto-Bauer-Gasse 4<br />

Tel: +43 (0)1 587 05 58<br />

Fax: +43 (0)1 587 09 76<br />

www.rechtsanwalt-huetthaler.at<br />

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