QUINTESSENCE Das Medium zum Thema - igepha
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01<br />
<strong>QUINTESSENCE</strong><br />
EDITORIAL<br />
SEHR GEEHRTE MITGLIEDER,<br />
SEHR GEEHRTE FREUNDE DER IGEPHA,<br />
Lang und mühsam waren die Vorbereitungen, jetzt liegen die<br />
Health Claims auf dem Tisch. 222 gesundheitsbezogene Angaben<br />
hat die Europäische Kommission zugelassen, innerhalb einer<br />
sechsmonatigen Übergangszeit müssen alle betroffenen Produkte<br />
entsprechend angepasst werden.<br />
Die IGEPHA bietet mit ihren Fortbildungsveranstaltungen stets<br />
exzellente Informationen zu aktuellen Fragestellungen an und<br />
konnte auch <strong>zum</strong> <strong>Thema</strong> Health Claims wieder erstklassige Vortragende<br />
präsentieren: Prof. Dr. Andreas Hahn und Prof. Dr. Moritz<br />
Hagenmeyer boten bei ihrem Seminar Mitte Juni den interessierten<br />
Teilnehmern spannende Einblicke in die komplexe Materie.<br />
Apropos Einblicke: Diese verschafft uns das Wissenschafter-Duo<br />
Cosima Bauer und Uwe May mit der sozialökonomischen Studie<br />
über den Selbstmedikationsmarkt in Österreich. Präsentiert werden<br />
die aussagekräftigen Ergebnisse bei der IGEPHA Jahrestagung<br />
am 27. September 2012 im Kuppelsaal<br />
der TU Wien, zu der ich Sie jetzt schon<br />
herzlich einlade. Bis dahin wünsche ich<br />
Ihnen einen wunderschönen Sommer!<br />
Ihre<br />
MAG. CHRISTINA NAGELER<br />
INHALT<br />
S 02 IGEPHA OPEN HOUSE<br />
S 03 IGEPHA INTERNATIONAL<br />
48. JAHRESTAGUNG DER AESGP<br />
Self Care: A Winning Solution<br />
Neue Internet-Apotheke<br />
S 04 IGEPHA FORTBILDUNG<br />
Health Claims – das Optimum herausholen!<br />
S 06 IGEPHA NEWS<br />
Was bringt die Lebensmittelinformationsverordnung?<br />
S 07 IGEPHA STUDIEN<br />
IGEPHA Sozioökonomie-Studie bewertet<br />
Wachstumspotenziale<br />
S 08 IGEPHA AKTUELL<br />
Goldenes Skalpell<br />
Veranstaltungskalender<br />
<strong>Das</strong> <strong>Medium</strong> <strong>zum</strong> <strong>Thema</strong><br />
Selbstmedikation<br />
Ausgabe 2/2012
IGEPHA OPEN HOUSE<br />
BELIEBTER NETWORKING-EVENT DER OTC-BRANCHE<br />
In angenehmer Distanz zu den Herausforderungen des Tagesgeschäfts trafen<br />
einander beim Weingut Fuhrgassl-Huber in Neustift am Walde am 12. Juni<br />
2012 Mitglieder und Freunde der Igepha <strong>zum</strong> jährlichen Open House.<br />
<strong>Das</strong> ländlich-entspannte Ambiente animierte <strong>zum</strong> angeregten Erfahrungsaustausch,<br />
<strong>zum</strong> lockeren Small-Talk und zur Intensivierung bestehender und<br />
1<br />
4<br />
2<br />
5<br />
7<br />
zur Knüpfung neuer Netzwerke. Einen auch kulinarisch gelungenen Abend<br />
genossen die zahlreich anwesenden Entscheidungsträger aus der OTC-<br />
Branche, Vertreter der Apothekerschaft, Journalisten, Vertreter renommierter<br />
Anwaltskanzleien und viele weitere Gäste.<br />
3<br />
6<br />
8<br />
1 M. McFadden l Novartis Consumer Health-Gebro, W. Fortunat l<br />
phoenix, C. Schwartz und E. Sabitzer l Schülke & Mayr<br />
2 C. Körner l Apothekerkammer, F. Gamerith l Madaus, M. Stanzig l<br />
sam Pharma, J. Rehak und T. Veitschegger l Apothekerverband<br />
3 A. Kompek l Apomedica<br />
4 R. Rosenberger l Medizin Medien, E. Sander l IMS Health,<br />
U. Grottenthaler l Boehringer-Ingelheim<br />
5 IGEPHA Vizepräsident G. Lötsch begrüßt die Gäste<br />
6 C. Körner und M. Wellan l Apothekerkammer<br />
7 C. Nageler und S. Grasl l IGEPHA<br />
8 Rechtsanwältin R. Hütthaler-Brandauer und Gatte<br />
02<br />
1.
03<br />
IGEPHA INTERNATIONAL<br />
SELF CARE: A WINNING SOLUTION<br />
48. JAHRESTAGUNG DER AESGP<br />
Im Rahmen der 48. Jahresversammlung des Europäischen Verbandes<br />
der Arzneimittel-Hersteller (AESGP) in Nizza wurden die Zukunftspotenziale<br />
der Selbstmedikation ausgelotet. Vertreter der Selbstmedikationsindustrie,<br />
Wirtschaftsexperten, hochrangige Vertreter der EU,<br />
Pharmazeuten, Ärzte und Konsumentenvertreter diskutierten über<br />
Strategien für einen verantwortungsvollen Umgang mit Selbstmedikation<br />
<strong>zum</strong> Wohle der Gesellschaft und zur Effizienzsteigerung im Gesundheitssystem.<br />
Der erste Teil der Konferenz beschäftigte sich damit, ob die Arzneimittel-<br />
Hersteller anstatt traditioneller Industriepraktiken neue strategische Wege<br />
einschlagen könnten, um eine bessere und erfolgreichere Ansprache gegenüber<br />
dem Verbraucher zu erzielen. Anhand mehrerer Fallstudien wurde<br />
gezeigt, wie die Potenziale der Selbstmedikation aktiviert und die Gesundheitsversorgung<br />
mit rezeptfreien Arzneimitteln optimiert werden kann. Vorgestellt<br />
wurde unter anderem das für Deutschland diskutierte Konzept eines<br />
Selbstmedikationsbudgets.<br />
Dr. Uwe May, der von der IGEPHA mit der Erstellung einer Studie über die<br />
sozioökonomischen Aspekte des österreichischen OTC-Marktes beauftragt<br />
worden ist, referierte über die ökonomischen Vorteile der Selbstmedikation.<br />
Danach wurde der Fokus auf die Frage gerichtet, wie Ärzte und Pharmazeuten<br />
den Konsumenten bei dessen verantwortungsvollem Umgang mit Arzneimitteln<br />
unterstützen können.<br />
DIE ROLLE EUROPAS<br />
Der gesetzliche Rahmen, den die EU für die Regelung der Selbstmedikation<br />
vorgibt, wurde von hochrangigen Vertretern europäischer Institutionen beleuchtet.<br />
EU-Kommissar John Dalli, der Verwaltungsdirektor der EMA (Euro-<br />
NEUE INTERNET-APOTHEKE<br />
Die „Europa Apotheek“ mit Sitz in Venlo (Niederlande) nimmt seit kurzem<br />
auch Bestellungen aus Österreich entgegen. Damit wirbt neben<br />
der Schweizer „Apotheke zur Rose“ bereits die zweite große Internet-<br />
Apotheke um österreichische Kunden. Die „Europa Apotheek Venlo“ hat<br />
1.400 frei verkäufliche, apothekenpflichtige und in Österreich zugelassene<br />
Artikel im Sortiment.<br />
In Deutschland kooperiert die niederländische Versand-Apotheke, zu<br />
100% im Eigentum des US-Unternehmens Medco Health Solutions,<br />
mit der Drogeriemarktkette dm. Dort nehmen 1,3 Millionen Kunden die<br />
Dienste der „Europa Apotheek Venlo“ in Anspruch. Die niederländische<br />
Versand-Apotheke beschäftigt 400 Mitarbeiter und erzielt einen Jahresumsatz<br />
von 230 Millionen Euro.<br />
Die „Apotheke Zur Rose“, in Österreich Kooperationspartner der Drogeriemarktkette<br />
dm, gibt an, 100.000 österreichische Kunden zu beliefern.<br />
Österreichische Teilnehmer in Nizza<br />
pean Medicines Agency) Guido Rasi, der Vorsitzende des CHMP (Committee<br />
for Medicinal Products for Human Use) Eric Abadie und die Vizepräsidentin<br />
des Europäischen Parlaments, Dagmar Roth-Behrendt, sprachen darüber,<br />
ob die Vorteile des gemeinsamen Marktes ausreichend auf den Sektor der<br />
Selbstmedikation umgelegt werden konnten.<br />
Im Mittelpunkt standen weiters die Zukunftsperspektiven für pflanzliche<br />
Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel – vor allem hinsichtlich der Health<br />
Claims Verordnung - und von Medizinprodukten. Alle Teilnehmer der Konferenz<br />
erhielten die aktuellen Studien der AESGP, die auch über die Website der<br />
AESGP (www.aesgp.be) bestellt werden können.<br />
IGEPHA LUD ZUM ÖSTERREICHER ABEND<br />
Ein Fixpunkt im Rahmen der AESGP Meetings war wie jedes Jahr der Österreicher-Abend<br />
der IGEPHA, der - auch heuer wieder mit Unterstützung<br />
der IMS Health - im Restaurant „Coco-Beach“ stattfand und einen phantastischen<br />
Blick auf die Côte d‘Azur bot. Die Gäste der IGEPHA genossen einen<br />
anregenden Abend in geselliger Runde.<br />
Detaillierte Informationen<br />
zu den bei der AESGP Jahresversammlung<br />
von 6. bis<br />
8. Juni 2012 diskutierten<br />
Aspekten der Selbstmedikation<br />
finden Sie im aktuellen<br />
Newsletter der AESGP.<br />
Aktuelle Studien der AESGP zu bestellen unter: www.aesgp.be<br />
Österreich einzigartig<br />
Brancheninsider James Dudley berichtet über eine Studie zur Situation<br />
des Internethandels in den USA und 17 europäischen Staaten und<br />
unterstreicht die spezielle Position, die Österreich in dieser Hinsicht<br />
einnimmt. In 15 von 18 Ländern ist der Internethandel mit OTC-Arzneimitteln<br />
erlaubt. Dänemark, Deutschland, die Niederlande, Norwegen,<br />
Schweden, die Schweiz und Großbritannien gestatten auch den Vertrieb<br />
von verschreibungspflichtigen Medikamenten über Internet-Apotheken.<br />
In Österreich, Frankreich und Italien ist der seitens der EU für den OTC-<br />
Bereich gestattete Internetversandhandel mit Arzneimitteln formal<br />
verboten. In diesen Ländern beschränken sich die Online-Services auf<br />
einige wenige Angebote. Österreich nimmt dabei eine Sonderstellung<br />
ein: Rezeptfreie Arzneimittel können von Versand-Apotheken mit Sitz<br />
in anderen EU-Staaten bezogen werden, nicht jedoch von österreichischen<br />
Online-Anbietern.
IGEPHA FORTBILDUNG<br />
HEALTH CLAIMS - DAS OPTIMUM HERAUSHOLEN!<br />
Ab 14. Dezember 2012 dürfen Lebensmittel nur mehr mit zugelassenen<br />
gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden. 222 zulässige<br />
Angaben wurden im Claims-Register der EU veröffentlicht. Nun gilt es,<br />
betroffene Produkte fit für die neue Rechtslage zu machen.<br />
Die 2006 beschlossene Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene<br />
Angaben (VNGA) oder auch Claims-Verordnung tritt somit in die nächste<br />
Anwendungsphase. Im Mittelpunkt der Überlegungen, die zu der Verordnung<br />
führten, steht der Verbraucher. Diesem sollte, so die Vorstellung des Gesetzgebers,<br />
ein hohes Schutzniveau gewährleistet und die Wahl erleichtert werden,<br />
wenn er sich mit gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben zu Lebensmitteln<br />
konfrontiert sieht. Daneben war ausdrücklich auch beabsichtigt,<br />
wissenschaftlich unerwünschtem Ernährungsverhalten entgegenzuwirken.<br />
Im pharmazeutischen Bereich betrifft die Claims-Verordnung in erster Linie<br />
Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel inklusive ergänzende<br />
bilanzierte Diäten. Alle Angaben zu entsprechenden Produkten müssen in<br />
den nächsten Monaten kontrolliert und gegebenenfalls korrigiert werden.<br />
Ab 14. Dezember 2012 dürfen nur Waren mit zugelassenen Angaben in den<br />
Regalen stehen. Ausgenommen sind Angaben zu Stoffen, die von der EFSA,<br />
der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, noch nicht bewertet<br />
wurden, z.B. sind dies die „Botanicals“. Für diese Stoffe gelten weiter Übergangsbestimmungen,<br />
nach denen Unternehmen entsprechende Angaben in<br />
Eigenverantwortung verwenden dürfen. Sie müssen aber belegen können,<br />
dass ihre Werbung den Anforderungen der Verordnung entsprechen, wozu<br />
insbesondere wissenschaftlich anerkannte Nachweise gehören.<br />
Die Verordnung unterscheidet zwischen nährwertbezogenen, gesundheitsbezogenen<br />
und Angaben zur Reduzierung eines Krankheitsrisikos.<br />
• Nährwertbezogene Angabe: z.B. „reich an Calcium“<br />
• Gesundheitsbezogene Angabe: z.B. „Calcium ist wichtig für<br />
den Aufbau von Knochen und Zähnen“<br />
• Angabe zur Reduzierung eines Krankheitsrisikos: z.B.<br />
„Die regelmäßige Zufuhr von Calcium kann <strong>zum</strong> Erhalt der<br />
Knochenmasse beitragen. Eine niedrige Knochenmasse ist ein<br />
Risikofaktor für Osteoporose.“<br />
Bei den (ebenfalls zulassungspflichtigen!) Angaben zur Reduzierung eines<br />
Krankheitsrisikos ist zu beachten, dass nur Angaben zulassungsfähig sind,<br />
die sich auf die Veränderung eines Risikofaktors beziehen. „Eine „direkte“<br />
Wirkung auf die jeweilige Erkrankung ist formal nicht hinreichend, auch<br />
wenn dies wissenschaftlich belegt ist“, erklärt dazu der Lebensmittel- und<br />
Ernährungswissenschaftler Prof. Dr. Andreas Hahn.<br />
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG<br />
Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben dürfen nur verwendet werden,<br />
wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:<br />
l Die beworbenen Wirkungen sind anhand allgemein anerkannter<br />
wissenschaftlicher Nachweise belegt.<br />
l Die beworbene Substanz ist in einer signifikanten Menge vorhanden.<br />
l Die beworbene Substanz liegt in bioverfügbarer Form vor.<br />
l Die Angabe bezieht sich auf das verzehrfertige Lebensmittel.<br />
Grundsätzlich verboten sind Hinweise darauf, dass ein Verzicht auf das beworbene<br />
Produkt die Gesundheit beeinträchtigen könnte, sowie Angaben zu<br />
Dauer und Ausmaß einer Gewichtsabnahme. Auch Angaben zu Empfehlungen<br />
einzelner Ärzte sind laut Claims-Verordnung nicht gestattet.<br />
Wird eine gesundheitsbezogene Angabe verwendet, muss gleichzeitig ein<br />
Hinweis auf die Bedeutung einer abwechslungsreichen und ausgewogenen<br />
Ernährung und einer gesunden Lebensweise beigefügt werden. Für Nahrungsergänzungsmittel<br />
wird die Formulierung empfohlen: „Nahrungsergänzungsmittel<br />
sind kein Ersatz für eine abwechslungsreiche und ausgewogene<br />
Ernährung sowie für eine gesunde Lebensweise.“<br />
CHECKLISTE FÜR ALLE ANGABEN<br />
Für alle neu verwendeten Angaben empfehlen Prof. Dr. Andreas Hahn und der<br />
Jurist Prof. Dr. Moritz Hagenmeyer folgende Checkliste:<br />
HANDELT ES SICH UM EINE NÄHRWERT- ODER GESUNDHEITSBEZOGENE AN-<br />
GABE IM SINN DER HEALTH CLAIMS-VERORDNUNG?<br />
JA<br />
Konformität mit<br />
Health Claims-VO<br />
(VNGA) prüfen<br />
NEIN<br />
Konformität mit Irreführungs-<br />
und Krankheitswerbeverboten<br />
prüfen.<br />
- Zur Täuschung geeignet?<br />
- Wissenschaftlich gesichert?<br />
- Besondere Eigenschaften<br />
gegeben?<br />
Für gesundheitsbezogene Angaben ist zunächst zu klären, ob die Formulierung<br />
zugelassen und im Gemeinschaftsregister aufgelistet wird. Zusätzlich<br />
sind die jeweiligen Verwendungsbedingungen zu beachten, <strong>zum</strong> Beispiel<br />
hinsichtlich der im Produkt enthaltenen und verfügbaren Mindestmengen<br />
des beworbenen Stoffes.<br />
04
05<br />
Unspezifische gesundheitsbezogene Angaben dürfen gemäß dem „Kopplungsansatz“<br />
mit einem zugelassenen Claim kombiniert werden. <strong>Das</strong> gilt<br />
auch für unspezifische gesundheitsbezogene Angaben, die mit dem Markennamen<br />
transportiert werden.<br />
Hahn und Hagenmeyer nennen als Beispiel ein Phantasieprodukt mit dem<br />
Namen „Durchblick“ (= unspezifische gesundheitsbezogene Angabe), ein<br />
Nahrungsergänzungsmittel „mit Vitamin A und Lutein“, das gekoppelt mit<br />
der zugelassenen gesundheitsbezogenen Angabe „Trägt zur normalen Funktion<br />
der Augen bei“ eine legale Marketinglösung wäre.<br />
Für nährwertbezogene Angaben muss geklärt werden, ob diese im Anhang<br />
der Health Claims-VO enthalten und ob die Verwendungsbedingungen erfüllt<br />
sind.<br />
Ab 14. Dezember 2012 ist ohne weitere Übergangs- und Abverkaufsfristen<br />
die in der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 veröffentlichte Artikel 13-Teilliste<br />
der zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben zu beachten, die vor allem<br />
Aussagen für Vitamine und Mineralstoffe in einer Menge von 15% RDA<br />
enthält (ausgenommen sind die von der EFSA noch nicht abschließend bewerteten<br />
Stoffe, speziell „Botanicals“).<br />
SPIELRAUM BEI DEN FORMULIERUNGEN<br />
Wie wird mit den zugelassenen Formulierungen umzugehen sein?<br />
l Umformulierungen sind zulässig.<br />
l Inhaltliche Abweichungen und Erweiterungen sind unzulässig.<br />
l Die sinnerhaltende Beschränkung der Angabe auf Teile ist zulässig.<br />
„Ich empfehle, zunächst möglichst nah an der Verordnung zu bleiben“, sagt<br />
dazu der Jurist Prof. Hagenmeyer. Solange kein neuer Gesundheitsbezug<br />
hergestellt wird, seien Umformulierungen bzw. Erklärungen jedoch zulässig<br />
und in vielen Fällen notwendig, um die – gesetzlich vorgeschriebene – Verständlichkeit<br />
für den Endverbraucher zu gewährleisten. Die beiden Kenner<br />
der Materie kommen zu dem Schluss, dass die vorliegende Artikel 13-Teilliste<br />
einen „großen Baukasten für Produktkonzepte und –positionierungen<br />
jeder Art“ liefert.<br />
Zulässig, weil nicht zulassungspflichtig, sind unter anderem auch sogenannte<br />
„rein technische Angaben“, die kein Gegenstand der Health Claims-VO<br />
sind, aber zur Vermeidung einer Irreführung selbstverständlich auch belegbar<br />
sein müssen. Ein Nahrungsergänzungsmittel mit Zink könnte folgende<br />
technische Angabe tragen: Mit 1,5 mg Zink pro Kapsel – in Form von besonders<br />
gut verfügbarem Zinkgluconat.<br />
VIELE UNSPEZIFISCHE ANGABEN SIND ZULÄSSIG<br />
Zulässig sind weiters allgemeine, unspezifische Angaben wie „Positive Wirkungen<br />
auf Körper und Geist“ – jedoch nur in Koppelung mit einer zugelassenen<br />
gesundheitsbezogenen Angabe. Derer gäbe es im Fall von Zink eine<br />
Prof. Dr. Andreas Hahn Prof. Dr. Moritz Hagenmeyer<br />
ganze Reihe, von „Trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei“ bis zu „Trägt<br />
zu einer normalen Fruchtbarkeit und einer normalen Reproduktion bei“.<br />
Verwendbare unspezifische allgemeine Angaben gibt es übrigens zahlreiche;<br />
die EFSA definierte selbst eine Reihe von eingereichten Claims als „allgemein<br />
und unspezifisch“, darunter etwa die Hinweise auf „hormonal balance”,<br />
„women’s health” und „essential for the balanced body functions, with<br />
special regards to the immune system“. Prof. Hahn verweist darauf, dass<br />
durch die EFSA-Stellungnahmen in diesen Fällen auch die häufig strittige<br />
Frage geklärt ist, dass es sich um „unspezifische“ Angaben nach Art. 10 Abs.<br />
3 der Verordnung handelt.<br />
Achtung: Derartige unspezifische Angaben erfordern unbedingt die Beifügung<br />
einer sachlich passenden zugelassenen Angabe, ansonsten würde man<br />
sich dem Vorwurf der Irreführung aussetzen. Zu beachten ist nämlich, dass<br />
die europäischen und nationalen Irreführungsverbote weiterhin gelten.<br />
Prof. Hagenmeyer nennt als zulässiges Beispiel folgende Kombination:<br />
“hormonal balance” und “Vitamin B6 trägt zur Regulierung der Hormontätigkeit<br />
bei“.<br />
Nicht korrekt wäre jedoch:<br />
“skin health” und “Riboflavin trägt zur Erhaltung normaler roter Blutkörperchen<br />
bei“.<br />
Die Health Claims-Verordnung wirft, da sind sich die Experten einig, weiterhin<br />
jede Menge Fragen auf, die auch die Höchstgerichte beschäftigen<br />
(werden) – <strong>zum</strong> Beispiel zur Frage, ob Bezeichnungen wie „wohltuend“ oder<br />
„bekömmlich“ unspezifisch oder gesundheitsbezogen sind.<br />
Es lohnt sich, ein Auge auf die Gerichtsentscheidungen zu werfen und diese<br />
in die Handhabung der VNGA-Vorgaben einfließen zu lassen.
IGEPHA NEWS<br />
WAS BRINGT DIE NEUE LEBENSMITTEL-<br />
INFORMATIONSVERORDNUNG?<br />
Mit Stichtag 12. Dezember 2011 trat die EU-Lebensmittelinformationsverordnung<br />
für Verbraucher (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 vom 25.<br />
Oktober 2011) in Kraft. Angewendet werden müssen die neuen Bestimmungen<br />
jedoch erst ab 13. Dezember 2014. Die einheitliche Nährwertkennzeichnung<br />
ist mit Stichtag 13. Dezember 2016 verbindlich anzuwenden.<br />
Für Lebensmittelunternehmer bleibt also noch ausreichend Zeit, sich mit<br />
dem komplizierten Gesetzestext auseinanderzusetzen. Die IGEPHA wird ihre<br />
Mitglieder zeitgerecht über alle relevanten Maßnahmen im Zusammenhang<br />
mit der Lebensmittelinformationsverordnung in Kenntnis setzen.<br />
Als Lebensmittelunternehmen bezeichnet die neue Verordnung „alle Unternehmen,<br />
die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von<br />
Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen“. Zu beachten ist,<br />
dass die Verordnung für Lebensmittelunternehmer auf allen Stufen der Lebensmittelkette<br />
gilt.<br />
Unter „Lebensmittel“ sind alle Stoffe oder Erzeugnisse zu verstehen, die in<br />
verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von<br />
Menschen aufgenommen werden. Auch Getränke, Kaugummi und alle Stoffe<br />
einschließlich Wasser, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver-<br />
und Bearbeitung zugesetzt werden, werden als „Lebensmittel“ bezeichnet.<br />
Keine Lebensmittel sind unter anderem Arzneimittel und kosmetische Mittel.<br />
ABVERKAUF IST GESTATTET<br />
Die neue Verordnung wird die bisherige EU-Etikettierungsrichtlinie und<br />
die österreichische Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, sowie die<br />
EU-Nährwertkennzeichnungs-Richtlinie und die österreichische Nährwertkennzeichnungsverordnung<br />
ersetzen. „Die Aufhebungen gelten aber erst<br />
ab 13. Dezember 2014. Davor in Verkehr gebrachte oder gekennzeichnete<br />
Lebensmittel dürfen weiter vermarktet werden, bis die jeweiligen Bestände<br />
erschöpft sind“, erklärt Dr. Ruth Hütthaler-Brandauer.<br />
Die neu geregelte Nährwertdeklaration gilt für Lebensmittel, die ab dem<br />
13. Dezember 2016 in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet werden.<br />
Keine Gültigkeit wird die Nährwertdeklaration für Nahrungsergänzungsmittel<br />
haben, sehr wohl jedoch für diätetische Lebensmittel. Zwischen 2014<br />
und 2016 freiwillig angebrachte Nährwertdeklarationen müssen den neuen<br />
Rechtsvorschriften entsprechen.<br />
PFLICHTANGABEN AUF DER VERPACKUNG<br />
Künftig sind auf der Verpackung eines Lebensmittels - um eine gute Lesbarkeit<br />
zu gewährleisten, wird auch eine Mindestschriftgröße vorgeschrieben<br />
- folgende Angaben anzuführen:<br />
l Bezeichnung des Lebensmittels<br />
l Verzeichnis der Zutaten<br />
l Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe, die Allergien auslösen können<br />
l Die Menge bestimmter Zutaten<br />
l Nettofüllmenge des Lebensmittels<br />
l Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum<br />
l Gegebenenfalls Anweisungen für die Aufbewahrung oder Verwendung<br />
l Name/Firma/Anschrift des Lebensmittelunternehmers<br />
l Ursprungsland oder Herkunftsort<br />
l Gegebenenfalls eine Gebrauchsanleitung<br />
l Bei Getränken ab 1,2 Volumenprozent Alkohol die Angabe des<br />
Alkoholgehalts<br />
l Eine Nährwertdeklaration mit verpflichtenden Angaben <strong>zum</strong> Brennwert,<br />
sowie zu den enthaltenen Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren,<br />
Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz.<br />
Welche Änderungen im Detail zu beachten sind, wird die IGEPHA im Jänner<br />
2013 vor Beginn der Gültigkeit der neuen Bestimmungen erläutern.<br />
Dr. Ruth Hütthaler-Brandauer<br />
KONTAKT:<br />
Rechtsanwaltskanzlei Hütthaler-Brandauer<br />
1060 Wien, Otto-Bauer-Gasse 4<br />
Tel: +43 (0)1 587 05 58<br />
Fax: +43 (0)1 587 09 76<br />
www.rechtsanwalt-huetthaler.at<br />
06
07<br />
IGEPHA STUDIEN<br />
IGEPHA-ÖKONOMIESTUDIE BEWERTET<br />
WACHSTUMSPOTENZIALE<br />
Die IGEPHA hat den Gesundheitsökonomen Dr. Uwe May, Professor<br />
für Gesundheitsökonomie an der Hochschule Fresenius in Köln, und<br />
die Politikwissenschaftlerin Mag. Cosima Bauer (May und Bauer GbR)<br />
mit der Durchführung einer Studie beauftragt, die auf wissenschaftlicher<br />
Basis den Selbstmedikationsmarkt in Österreich untersucht. In<br />
Kürze werden die Forschungsarbeiten abgeschlossen, die öffentliche<br />
Präsentation der ersten Studienergebnisse ist im Rahmen der Jahrestagung<br />
der IGEPHA am 27. September 2012 geplant. Im folgenden Interview<br />
sprechen die beiden Wissenschaftler über ihr Studienkonzept<br />
und erste Befunde.<br />
Welche Fragen standen im Mittelpunkt der Studie?<br />
May und Bauer: Die Zielsetzung der vorliegenden Untersuchung besteht<br />
darin, die Bedeutung der Selbstmedikation in Österreich aus einer umfassenden<br />
gesellschaftlichen Betrachtungsweise heraus aufzuarbeiten und<br />
darzustellen. Im Rahmen dieser Analyse wird die Selbstmedikation insbesondere<br />
unter gesundheitsökonomischen Aspekten untersucht. Die Untersuchung<br />
wird erstmals für Österreich eine valide wissenschaftliche Grundlage<br />
liefern, um Kosten und Nutzen der Anwendung rezeptfreier Arzneimittel<br />
gegenüberzustellen und auf diese Weise den Stellenwert der Selbstmedikation<br />
für die Gesundheitsversorgung und deren Kosteneffektivität zu belegen.<br />
Welche Besonderheiten gilt es beim österreichischen Selbstmedikationsmarkt<br />
zu berücksichtigen?<br />
May und Bauer: Im internationalen Vergleich fällt auf, dass der österreichische<br />
Selbstmedikationsmarkt noch Wachstumspotenziale hat. Indikatoren<br />
hierfür sind u.a. der Pro-Kopf-Verbrauch an OTC-Präparaten und das<br />
gegenüber einigen Vorreiterländern im Switch-Bereich vergleichsweise<br />
schmale Spektrum an rezeptfrei erhältlichen Substanzen.<br />
Welche Methoden haben Sie bei Ihren Untersuchungen angewendet?<br />
May und Bauer: Basierend auf einer eingehenden Analyse des österreichischen<br />
Gesundheitssystems und des Arzneimittelmarkts haben wir ein<br />
gesundheitsökonomisches Modell entwickelt, um die Effekte der Selbstmedikation<br />
auf die Inanspruchnahme anderer Gesundheitsdienstleistungen zu<br />
simulieren. Um gesundheitspolitische Aussagen treffen zu können, werden<br />
wir die Ergebnisse der Modellrechnungen auf die Perspektiven der relevanten<br />
Akteure, wie z.B. Patienten und Krankenversicherungen herunterbrechen.<br />
Welche Bereiche des Selbstmedikationsmarktes wurden genau beleuchtet?<br />
May und Bauer: In die Betrachtung wurden sowohl registrierte als auch<br />
nicht registrierte OTC-Präparate einbezogen und somit der gesamte Selbstmedikationsmarkt<br />
abgebildet.<br />
Mag. Cosima Bauer und Dr. Uwe May<br />
Haben Sie manche Erkenntnisse überrascht?<br />
May und Bauer: Ja, insbesondere die recht direkte Relation von Selbstmedikationsaufwendungen<br />
zu den damit einzusparenden Kosten für die<br />
Krankenversicherung in Österreich hätten wir so nicht erwartet. Bei der<br />
Jahrestagung 2012 der IGEPHA im September werden Ergebnisse der Studie<br />
präsentiert werden.<br />
Ohne jetzt schon zu viel zu verraten - worin bestehen die spannendsten<br />
Aspekte?<br />
May und Bauer: <strong>Das</strong> hängt sicherlich von der Perspektive ab, also davon,<br />
ob man die Ergebnisse beispielsweise aus Sicht eines OTC-Herstellers, eines<br />
Politikers oder der sozialen Krankenversicherung sieht. Aus unserem<br />
gesundheitsökonomischen Blickwinkel war es spannend zu erkennen, was<br />
es nicht zuletzt auch unter zeitlichen Aspekten für alle Beteiligten bedeuten<br />
würde, wenn es in Österreich keine Selbstmedikation gäbe.
IGEPHA INTERN<br />
GOLDENE SKALPELLE FÜR IGEPHA-MITGLIEDER<br />
Preisträger 2012 bei der Gala in der Wiener Börse<br />
Bereits <strong>zum</strong> 14. Mal vergab der Pharma Marketing Club Austria (PMCA)<br />
in Kooperation mit der IGEPHA bei „Best of Pharma Advertising“ die<br />
begehrten Goldenen Skalpelle für die beste Werbung im Pharmabereich. In<br />
allen drei OTC-Kategorien durften sich Igepha-Mitglieder über die attraktive<br />
Trophäe freuen. Wir freuen uns über die Auszeichnungen und gratulieren<br />
ganz herzlich!<br />
<strong>Das</strong> Sujet „Rhinospray plus“, in Auftrag gegeben von Boehringer Ingelheim<br />
und umgesetzt von der Wiener Werbeagentur Jung von Matt/Donau,<br />
konnte die Jury in der Kategorie Anzeige OTC überzeugen.<br />
„Jackpot für eine gesunde Blase: Cystorenal®“ lautet die Botschaft des<br />
Webauftritts für „Cystorenal Cranberry Plus“ auf www.gesundeblase.at,<br />
in Auftrag gegeben von Sanova Pharma, umgesetzt von der Perchtoldsdorfer<br />
Werbeagentur ghost.company. Der Preis dafür war ein Goldenes Skalpell<br />
in der Kategorie OTC – Digitale Medien.<br />
Ebenso vitamin- wie erfolgreich war die Integrierte Kampagne für Supradyn,<br />
deshalb vergab die Jury in dieser Kategorie ein Goldenes Skalpell an<br />
Bayer Austria und das kreative Team von Anzenbergpartners & JWT. Insgesamt<br />
wurden in drei OTC-Kategorien 22 Projekte eingereicht. Wir danken<br />
allen Igepha-Mitgliedern, die mit ihren Kampagnen bei „Best of Pharma<br />
Advertising 2012“ teilgenommen haben, und wünschen Ihnen und Ihren<br />
Werbepartnern viel Erfolg und kreative Ideen für künftige Projekte!<br />
S MMERGRÜSSE<br />
Der Vorstand und die Geschäftsstelle<br />
der IGEPHA wünschen allen Mitgliedern<br />
und Freunden einen schönen<br />
Sommer und erholsame Ferientage!<br />
IGEPHA<br />
VERANSTALTUNGSKALENDER<br />
l IGEPHA Einladung<br />
IGEPHA Generalversammlung & Jahrestagung<br />
Unterschätzte Selbstmedikation: Argumente für politischen<br />
Handlungsbedarf<br />
27. September 2012, TU Wien<br />
l IGEPHA Fortbildung<br />
Kennzeichnung und Dokumentation von Kosmetika<br />
gemäß neuer EU-Kosmetikverordnung –<br />
Praxisbeispiele für Kosmetika und Cosmeceuticals<br />
11. Oktober 2012, Hotel Courtyard by Marriott, Wien<br />
l IGEPHA Fortbildung<br />
IGEPHA CEE Conference 2012<br />
17. Oktober 2012, Hotel Courtyard by Marriott, Wien<br />
l AESGP Conference<br />
Conference on Herbal Medicinal Products, Food Supplements<br />
and Self-Care Medical Devices<br />
7.-8. November 2012, Brüssel<br />
Über alle weiteren Termine informieren wir Sie selbstverständlich<br />
auf unserer Homepage und in unserem wöchentlichen Mitglieder-<br />
Newsletter.<br />
IMPRESSUM: Quintessence, Ausgabe 2/2012 l Verantwortlich für den Inhalt: IGEPHA – The<br />
Austrian Self-Medication Industry, Dornbacher Straße 49/1, 1170 Wien l Tel.: +43 1 914 95 12,<br />
Fax: +43 1 914 95 12-12 l www.<strong>igepha</strong>.at l Redaktion: Mag. Christina Nageler l Fotos: Fotolia, Igepha,<br />
Dr. Hahn privat, Dr. Hagenmeyer privat, Mag. Peithner privat, PMCA l Gestaltung: Chroma Druck<br />
und Verlag, D-67354 Römerberg l Die in diesem Newsletter verwendeten Personen- und Berufsbezeichnungen<br />
treten der besseren Lesbarkeit halber nur in der männlichen Form auf, sind aber<br />
natürlich gleichwertig auf beide Geschlechter bezogen.<br />
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