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QUINTESSENCE Das Medium zum Thema - igepha

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01<br />

<strong>QUINTESSENCE</strong><br />

EDITORIAL<br />

SEHR GEEHRTE MITGLIEDER,<br />

SEHR GEEHRTE FREUNDE DER IGEPHA,<br />

Lang und mühsam waren die Vorbereitungen, jetzt liegen die<br />

Health Claims auf dem Tisch. 222 gesundheitsbezogene Angaben<br />

hat die Europäische Kommission zugelassen, innerhalb einer<br />

sechsmonatigen Übergangszeit müssen alle betroffenen Produkte<br />

entsprechend angepasst werden.<br />

Die IGEPHA bietet mit ihren Fortbildungsveranstaltungen stets<br />

exzellente Informationen zu aktuellen Fragestellungen an und<br />

konnte auch <strong>zum</strong> <strong>Thema</strong> Health Claims wieder erstklassige Vortragende<br />

präsentieren: Prof. Dr. Andreas Hahn und Prof. Dr. Moritz<br />

Hagenmeyer boten bei ihrem Seminar Mitte Juni den interessierten<br />

Teilnehmern spannende Einblicke in die komplexe Materie.<br />

Apropos Einblicke: Diese verschafft uns das Wissenschafter-Duo<br />

Cosima Bauer und Uwe May mit der sozialökonomischen Studie<br />

über den Selbstmedikationsmarkt in Österreich. Präsentiert werden<br />

die aussagekräftigen Ergebnisse bei der IGEPHA Jahrestagung<br />

am 27. September 2012 im Kuppelsaal<br />

der TU Wien, zu der ich Sie jetzt schon<br />

herzlich einlade. Bis dahin wünsche ich<br />

Ihnen einen wunderschönen Sommer!<br />

Ihre<br />

MAG. CHRISTINA NAGELER<br />

INHALT<br />

S 02 IGEPHA OPEN HOUSE<br />

S 03 IGEPHA INTERNATIONAL<br />

48. JAHRESTAGUNG DER AESGP<br />

Self Care: A Winning Solution<br />

Neue Internet-Apotheke<br />

S 04 IGEPHA FORTBILDUNG<br />

Health Claims – das Optimum herausholen!<br />

S 06 IGEPHA NEWS<br />

Was bringt die Lebensmittelinformationsverordnung?<br />

S 07 IGEPHA STUDIEN<br />

IGEPHA Sozioökonomie-Studie bewertet<br />

Wachstumspotenziale<br />

S 08 IGEPHA AKTUELL<br />

Goldenes Skalpell<br />

Veranstaltungskalender<br />

<strong>Das</strong> <strong>Medium</strong> <strong>zum</strong> <strong>Thema</strong><br />

Selbstmedikation<br />

Ausgabe 2/2012


IGEPHA OPEN HOUSE<br />

BELIEBTER NETWORKING-EVENT DER OTC-BRANCHE<br />

In angenehmer Distanz zu den Herausforderungen des Tagesgeschäfts trafen<br />

einander beim Weingut Fuhrgassl-Huber in Neustift am Walde am 12. Juni<br />

2012 Mitglieder und Freunde der Igepha <strong>zum</strong> jährlichen Open House.<br />

<strong>Das</strong> ländlich-entspannte Ambiente animierte <strong>zum</strong> angeregten Erfahrungsaustausch,<br />

<strong>zum</strong> lockeren Small-Talk und zur Intensivierung bestehender und<br />

1<br />

4<br />

2<br />

5<br />

7<br />

zur Knüpfung neuer Netzwerke. Einen auch kulinarisch gelungenen Abend<br />

genossen die zahlreich anwesenden Entscheidungsträger aus der OTC-<br />

Branche, Vertreter der Apothekerschaft, Journalisten, Vertreter renommierter<br />

Anwaltskanzleien und viele weitere Gäste.<br />

3<br />

6<br />

8<br />

1 M. McFadden l Novartis Consumer Health-Gebro, W. Fortunat l<br />

phoenix, C. Schwartz und E. Sabitzer l Schülke & Mayr<br />

2 C. Körner l Apothekerkammer, F. Gamerith l Madaus, M. Stanzig l<br />

sam Pharma, J. Rehak und T. Veitschegger l Apothekerverband<br />

3 A. Kompek l Apomedica<br />

4 R. Rosenberger l Medizin Medien, E. Sander l IMS Health,<br />

U. Grottenthaler l Boehringer-Ingelheim<br />

5 IGEPHA Vizepräsident G. Lötsch begrüßt die Gäste<br />

6 C. Körner und M. Wellan l Apothekerkammer<br />

7 C. Nageler und S. Grasl l IGEPHA<br />

8 Rechtsanwältin R. Hütthaler-Brandauer und Gatte<br />

02<br />

1.


03<br />

IGEPHA INTERNATIONAL<br />

SELF CARE: A WINNING SOLUTION<br />

48. JAHRESTAGUNG DER AESGP<br />

Im Rahmen der 48. Jahresversammlung des Europäischen Verbandes<br />

der Arzneimittel-Hersteller (AESGP) in Nizza wurden die Zukunftspotenziale<br />

der Selbstmedikation ausgelotet. Vertreter der Selbstmedikationsindustrie,<br />

Wirtschaftsexperten, hochrangige Vertreter der EU,<br />

Pharmazeuten, Ärzte und Konsumentenvertreter diskutierten über<br />

Strategien für einen verantwortungsvollen Umgang mit Selbstmedikation<br />

<strong>zum</strong> Wohle der Gesellschaft und zur Effizienzsteigerung im Gesundheitssystem.<br />

Der erste Teil der Konferenz beschäftigte sich damit, ob die Arzneimittel-<br />

Hersteller anstatt traditioneller Industriepraktiken neue strategische Wege<br />

einschlagen könnten, um eine bessere und erfolgreichere Ansprache gegenüber<br />

dem Verbraucher zu erzielen. Anhand mehrerer Fallstudien wurde<br />

gezeigt, wie die Potenziale der Selbstmedikation aktiviert und die Gesundheitsversorgung<br />

mit rezeptfreien Arzneimitteln optimiert werden kann. Vorgestellt<br />

wurde unter anderem das für Deutschland diskutierte Konzept eines<br />

Selbstmedikationsbudgets.<br />

Dr. Uwe May, der von der IGEPHA mit der Erstellung einer Studie über die<br />

sozioökonomischen Aspekte des österreichischen OTC-Marktes beauftragt<br />

worden ist, referierte über die ökonomischen Vorteile der Selbstmedikation.<br />

Danach wurde der Fokus auf die Frage gerichtet, wie Ärzte und Pharmazeuten<br />

den Konsumenten bei dessen verantwortungsvollem Umgang mit Arzneimitteln<br />

unterstützen können.<br />

DIE ROLLE EUROPAS<br />

Der gesetzliche Rahmen, den die EU für die Regelung der Selbstmedikation<br />

vorgibt, wurde von hochrangigen Vertretern europäischer Institutionen beleuchtet.<br />

EU-Kommissar John Dalli, der Verwaltungsdirektor der EMA (Euro-<br />

NEUE INTERNET-APOTHEKE<br />

Die „Europa Apotheek“ mit Sitz in Venlo (Niederlande) nimmt seit kurzem<br />

auch Bestellungen aus Österreich entgegen. Damit wirbt neben<br />

der Schweizer „Apotheke zur Rose“ bereits die zweite große Internet-<br />

Apotheke um österreichische Kunden. Die „Europa Apotheek Venlo“ hat<br />

1.400 frei verkäufliche, apothekenpflichtige und in Österreich zugelassene<br />

Artikel im Sortiment.<br />

In Deutschland kooperiert die niederländische Versand-Apotheke, zu<br />

100% im Eigentum des US-Unternehmens Medco Health Solutions,<br />

mit der Drogeriemarktkette dm. Dort nehmen 1,3 Millionen Kunden die<br />

Dienste der „Europa Apotheek Venlo“ in Anspruch. Die niederländische<br />

Versand-Apotheke beschäftigt 400 Mitarbeiter und erzielt einen Jahresumsatz<br />

von 230 Millionen Euro.<br />

Die „Apotheke Zur Rose“, in Österreich Kooperationspartner der Drogeriemarktkette<br />

dm, gibt an, 100.000 österreichische Kunden zu beliefern.<br />

Österreichische Teilnehmer in Nizza<br />

pean Medicines Agency) Guido Rasi, der Vorsitzende des CHMP (Committee<br />

for Medicinal Products for Human Use) Eric Abadie und die Vizepräsidentin<br />

des Europäischen Parlaments, Dagmar Roth-Behrendt, sprachen darüber,<br />

ob die Vorteile des gemeinsamen Marktes ausreichend auf den Sektor der<br />

Selbstmedikation umgelegt werden konnten.<br />

Im Mittelpunkt standen weiters die Zukunftsperspektiven für pflanzliche<br />

Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel – vor allem hinsichtlich der Health<br />

Claims Verordnung - und von Medizinprodukten. Alle Teilnehmer der Konferenz<br />

erhielten die aktuellen Studien der AESGP, die auch über die Website der<br />

AESGP (www.aesgp.be) bestellt werden können.<br />

IGEPHA LUD ZUM ÖSTERREICHER ABEND<br />

Ein Fixpunkt im Rahmen der AESGP Meetings war wie jedes Jahr der Österreicher-Abend<br />

der IGEPHA, der - auch heuer wieder mit Unterstützung<br />

der IMS Health - im Restaurant „Coco-Beach“ stattfand und einen phantastischen<br />

Blick auf die Côte d‘Azur bot. Die Gäste der IGEPHA genossen einen<br />

anregenden Abend in geselliger Runde.<br />

Detaillierte Informationen<br />

zu den bei der AESGP Jahresversammlung<br />

von 6. bis<br />

8. Juni 2012 diskutierten<br />

Aspekten der Selbstmedikation<br />

finden Sie im aktuellen<br />

Newsletter der AESGP.<br />

Aktuelle Studien der AESGP zu bestellen unter: www.aesgp.be<br />

Österreich einzigartig<br />

Brancheninsider James Dudley berichtet über eine Studie zur Situation<br />

des Internethandels in den USA und 17 europäischen Staaten und<br />

unterstreicht die spezielle Position, die Österreich in dieser Hinsicht<br />

einnimmt. In 15 von 18 Ländern ist der Internethandel mit OTC-Arzneimitteln<br />

erlaubt. Dänemark, Deutschland, die Niederlande, Norwegen,<br />

Schweden, die Schweiz und Großbritannien gestatten auch den Vertrieb<br />

von verschreibungspflichtigen Medikamenten über Internet-Apotheken.<br />

In Österreich, Frankreich und Italien ist der seitens der EU für den OTC-<br />

Bereich gestattete Internetversandhandel mit Arzneimitteln formal<br />

verboten. In diesen Ländern beschränken sich die Online-Services auf<br />

einige wenige Angebote. Österreich nimmt dabei eine Sonderstellung<br />

ein: Rezeptfreie Arzneimittel können von Versand-Apotheken mit Sitz<br />

in anderen EU-Staaten bezogen werden, nicht jedoch von österreichischen<br />

Online-Anbietern.


IGEPHA FORTBILDUNG<br />

HEALTH CLAIMS - DAS OPTIMUM HERAUSHOLEN!<br />

Ab 14. Dezember 2012 dürfen Lebensmittel nur mehr mit zugelassenen<br />

gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden. 222 zulässige<br />

Angaben wurden im Claims-Register der EU veröffentlicht. Nun gilt es,<br />

betroffene Produkte fit für die neue Rechtslage zu machen.<br />

Die 2006 beschlossene Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene<br />

Angaben (VNGA) oder auch Claims-Verordnung tritt somit in die nächste<br />

Anwendungsphase. Im Mittelpunkt der Überlegungen, die zu der Verordnung<br />

führten, steht der Verbraucher. Diesem sollte, so die Vorstellung des Gesetzgebers,<br />

ein hohes Schutzniveau gewährleistet und die Wahl erleichtert werden,<br />

wenn er sich mit gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben zu Lebensmitteln<br />

konfrontiert sieht. Daneben war ausdrücklich auch beabsichtigt,<br />

wissenschaftlich unerwünschtem Ernährungsverhalten entgegenzuwirken.<br />

Im pharmazeutischen Bereich betrifft die Claims-Verordnung in erster Linie<br />

Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel inklusive ergänzende<br />

bilanzierte Diäten. Alle Angaben zu entsprechenden Produkten müssen in<br />

den nächsten Monaten kontrolliert und gegebenenfalls korrigiert werden.<br />

Ab 14. Dezember 2012 dürfen nur Waren mit zugelassenen Angaben in den<br />

Regalen stehen. Ausgenommen sind Angaben zu Stoffen, die von der EFSA,<br />

der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, noch nicht bewertet<br />

wurden, z.B. sind dies die „Botanicals“. Für diese Stoffe gelten weiter Übergangsbestimmungen,<br />

nach denen Unternehmen entsprechende Angaben in<br />

Eigenverantwortung verwenden dürfen. Sie müssen aber belegen können,<br />

dass ihre Werbung den Anforderungen der Verordnung entsprechen, wozu<br />

insbesondere wissenschaftlich anerkannte Nachweise gehören.<br />

Die Verordnung unterscheidet zwischen nährwertbezogenen, gesundheitsbezogenen<br />

und Angaben zur Reduzierung eines Krankheitsrisikos.<br />

• Nährwertbezogene Angabe: z.B. „reich an Calcium“<br />

• Gesundheitsbezogene Angabe: z.B. „Calcium ist wichtig für<br />

den Aufbau von Knochen und Zähnen“<br />

• Angabe zur Reduzierung eines Krankheitsrisikos: z.B.<br />

„Die regelmäßige Zufuhr von Calcium kann <strong>zum</strong> Erhalt der<br />

Knochenmasse beitragen. Eine niedrige Knochenmasse ist ein<br />

Risikofaktor für Osteoporose.“<br />

Bei den (ebenfalls zulassungspflichtigen!) Angaben zur Reduzierung eines<br />

Krankheitsrisikos ist zu beachten, dass nur Angaben zulassungsfähig sind,<br />

die sich auf die Veränderung eines Risikofaktors beziehen. „Eine „direkte“<br />

Wirkung auf die jeweilige Erkrankung ist formal nicht hinreichend, auch<br />

wenn dies wissenschaftlich belegt ist“, erklärt dazu der Lebensmittel- und<br />

Ernährungswissenschaftler Prof. Dr. Andreas Hahn.<br />

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG<br />

Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben dürfen nur verwendet werden,<br />

wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:<br />

l Die beworbenen Wirkungen sind anhand allgemein anerkannter<br />

wissenschaftlicher Nachweise belegt.<br />

l Die beworbene Substanz ist in einer signifikanten Menge vorhanden.<br />

l Die beworbene Substanz liegt in bioverfügbarer Form vor.<br />

l Die Angabe bezieht sich auf das verzehrfertige Lebensmittel.<br />

Grundsätzlich verboten sind Hinweise darauf, dass ein Verzicht auf das beworbene<br />

Produkt die Gesundheit beeinträchtigen könnte, sowie Angaben zu<br />

Dauer und Ausmaß einer Gewichtsabnahme. Auch Angaben zu Empfehlungen<br />

einzelner Ärzte sind laut Claims-Verordnung nicht gestattet.<br />

Wird eine gesundheitsbezogene Angabe verwendet, muss gleichzeitig ein<br />

Hinweis auf die Bedeutung einer abwechslungsreichen und ausgewogenen<br />

Ernährung und einer gesunden Lebensweise beigefügt werden. Für Nahrungsergänzungsmittel<br />

wird die Formulierung empfohlen: „Nahrungsergänzungsmittel<br />

sind kein Ersatz für eine abwechslungsreiche und ausgewogene<br />

Ernährung sowie für eine gesunde Lebensweise.“<br />

CHECKLISTE FÜR ALLE ANGABEN<br />

Für alle neu verwendeten Angaben empfehlen Prof. Dr. Andreas Hahn und der<br />

Jurist Prof. Dr. Moritz Hagenmeyer folgende Checkliste:<br />

HANDELT ES SICH UM EINE NÄHRWERT- ODER GESUNDHEITSBEZOGENE AN-<br />

GABE IM SINN DER HEALTH CLAIMS-VERORDNUNG?<br />

JA<br />

Konformität mit<br />

Health Claims-VO<br />

(VNGA) prüfen<br />

NEIN<br />

Konformität mit Irreführungs-<br />

und Krankheitswerbeverboten<br />

prüfen.<br />

- Zur Täuschung geeignet?<br />

- Wissenschaftlich gesichert?<br />

- Besondere Eigenschaften<br />

gegeben?<br />

Für gesundheitsbezogene Angaben ist zunächst zu klären, ob die Formulierung<br />

zugelassen und im Gemeinschaftsregister aufgelistet wird. Zusätzlich<br />

sind die jeweiligen Verwendungsbedingungen zu beachten, <strong>zum</strong> Beispiel<br />

hinsichtlich der im Produkt enthaltenen und verfügbaren Mindestmengen<br />

des beworbenen Stoffes.<br />

04


05<br />

Unspezifische gesundheitsbezogene Angaben dürfen gemäß dem „Kopplungsansatz“<br />

mit einem zugelassenen Claim kombiniert werden. <strong>Das</strong> gilt<br />

auch für unspezifische gesundheitsbezogene Angaben, die mit dem Markennamen<br />

transportiert werden.<br />

Hahn und Hagenmeyer nennen als Beispiel ein Phantasieprodukt mit dem<br />

Namen „Durchblick“ (= unspezifische gesundheitsbezogene Angabe), ein<br />

Nahrungsergänzungsmittel „mit Vitamin A und Lutein“, das gekoppelt mit<br />

der zugelassenen gesundheitsbezogenen Angabe „Trägt zur normalen Funktion<br />

der Augen bei“ eine legale Marketinglösung wäre.<br />

Für nährwertbezogene Angaben muss geklärt werden, ob diese im Anhang<br />

der Health Claims-VO enthalten und ob die Verwendungsbedingungen erfüllt<br />

sind.<br />

Ab 14. Dezember 2012 ist ohne weitere Übergangs- und Abverkaufsfristen<br />

die in der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 veröffentlichte Artikel 13-Teilliste<br />

der zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben zu beachten, die vor allem<br />

Aussagen für Vitamine und Mineralstoffe in einer Menge von 15% RDA<br />

enthält (ausgenommen sind die von der EFSA noch nicht abschließend bewerteten<br />

Stoffe, speziell „Botanicals“).<br />

SPIELRAUM BEI DEN FORMULIERUNGEN<br />

Wie wird mit den zugelassenen Formulierungen umzugehen sein?<br />

l Umformulierungen sind zulässig.<br />

l Inhaltliche Abweichungen und Erweiterungen sind unzulässig.<br />

l Die sinnerhaltende Beschränkung der Angabe auf Teile ist zulässig.<br />

„Ich empfehle, zunächst möglichst nah an der Verordnung zu bleiben“, sagt<br />

dazu der Jurist Prof. Hagenmeyer. Solange kein neuer Gesundheitsbezug<br />

hergestellt wird, seien Umformulierungen bzw. Erklärungen jedoch zulässig<br />

und in vielen Fällen notwendig, um die – gesetzlich vorgeschriebene – Verständlichkeit<br />

für den Endverbraucher zu gewährleisten. Die beiden Kenner<br />

der Materie kommen zu dem Schluss, dass die vorliegende Artikel 13-Teilliste<br />

einen „großen Baukasten für Produktkonzepte und –positionierungen<br />

jeder Art“ liefert.<br />

Zulässig, weil nicht zulassungspflichtig, sind unter anderem auch sogenannte<br />

„rein technische Angaben“, die kein Gegenstand der Health Claims-VO<br />

sind, aber zur Vermeidung einer Irreführung selbstverständlich auch belegbar<br />

sein müssen. Ein Nahrungsergänzungsmittel mit Zink könnte folgende<br />

technische Angabe tragen: Mit 1,5 mg Zink pro Kapsel – in Form von besonders<br />

gut verfügbarem Zinkgluconat.<br />

VIELE UNSPEZIFISCHE ANGABEN SIND ZULÄSSIG<br />

Zulässig sind weiters allgemeine, unspezifische Angaben wie „Positive Wirkungen<br />

auf Körper und Geist“ – jedoch nur in Koppelung mit einer zugelassenen<br />

gesundheitsbezogenen Angabe. Derer gäbe es im Fall von Zink eine<br />

Prof. Dr. Andreas Hahn Prof. Dr. Moritz Hagenmeyer<br />

ganze Reihe, von „Trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei“ bis zu „Trägt<br />

zu einer normalen Fruchtbarkeit und einer normalen Reproduktion bei“.<br />

Verwendbare unspezifische allgemeine Angaben gibt es übrigens zahlreiche;<br />

die EFSA definierte selbst eine Reihe von eingereichten Claims als „allgemein<br />

und unspezifisch“, darunter etwa die Hinweise auf „hormonal balance”,<br />

„women’s health” und „essential for the balanced body functions, with<br />

special regards to the immune system“. Prof. Hahn verweist darauf, dass<br />

durch die EFSA-Stellungnahmen in diesen Fällen auch die häufig strittige<br />

Frage geklärt ist, dass es sich um „unspezifische“ Angaben nach Art. 10 Abs.<br />

3 der Verordnung handelt.<br />

Achtung: Derartige unspezifische Angaben erfordern unbedingt die Beifügung<br />

einer sachlich passenden zugelassenen Angabe, ansonsten würde man<br />

sich dem Vorwurf der Irreführung aussetzen. Zu beachten ist nämlich, dass<br />

die europäischen und nationalen Irreführungsverbote weiterhin gelten.<br />

Prof. Hagenmeyer nennt als zulässiges Beispiel folgende Kombination:<br />

“hormonal balance” und “Vitamin B6 trägt zur Regulierung der Hormontätigkeit<br />

bei“.<br />

Nicht korrekt wäre jedoch:<br />

“skin health” und “Riboflavin trägt zur Erhaltung normaler roter Blutkörperchen<br />

bei“.<br />

Die Health Claims-Verordnung wirft, da sind sich die Experten einig, weiterhin<br />

jede Menge Fragen auf, die auch die Höchstgerichte beschäftigen<br />

(werden) – <strong>zum</strong> Beispiel zur Frage, ob Bezeichnungen wie „wohltuend“ oder<br />

„bekömmlich“ unspezifisch oder gesundheitsbezogen sind.<br />

Es lohnt sich, ein Auge auf die Gerichtsentscheidungen zu werfen und diese<br />

in die Handhabung der VNGA-Vorgaben einfließen zu lassen.


IGEPHA NEWS<br />

WAS BRINGT DIE NEUE LEBENSMITTEL-<br />

INFORMATIONSVERORDNUNG?<br />

Mit Stichtag 12. Dezember 2011 trat die EU-Lebensmittelinformationsverordnung<br />

für Verbraucher (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 vom 25.<br />

Oktober 2011) in Kraft. Angewendet werden müssen die neuen Bestimmungen<br />

jedoch erst ab 13. Dezember 2014. Die einheitliche Nährwertkennzeichnung<br />

ist mit Stichtag 13. Dezember 2016 verbindlich anzuwenden.<br />

Für Lebensmittelunternehmer bleibt also noch ausreichend Zeit, sich mit<br />

dem komplizierten Gesetzestext auseinanderzusetzen. Die IGEPHA wird ihre<br />

Mitglieder zeitgerecht über alle relevanten Maßnahmen im Zusammenhang<br />

mit der Lebensmittelinformationsverordnung in Kenntnis setzen.<br />

Als Lebensmittelunternehmen bezeichnet die neue Verordnung „alle Unternehmen,<br />

die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von<br />

Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen“. Zu beachten ist,<br />

dass die Verordnung für Lebensmittelunternehmer auf allen Stufen der Lebensmittelkette<br />

gilt.<br />

Unter „Lebensmittel“ sind alle Stoffe oder Erzeugnisse zu verstehen, die in<br />

verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von<br />

Menschen aufgenommen werden. Auch Getränke, Kaugummi und alle Stoffe<br />

einschließlich Wasser, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver-<br />

und Bearbeitung zugesetzt werden, werden als „Lebensmittel“ bezeichnet.<br />

Keine Lebensmittel sind unter anderem Arzneimittel und kosmetische Mittel.<br />

ABVERKAUF IST GESTATTET<br />

Die neue Verordnung wird die bisherige EU-Etikettierungsrichtlinie und<br />

die österreichische Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, sowie die<br />

EU-Nährwertkennzeichnungs-Richtlinie und die österreichische Nährwertkennzeichnungsverordnung<br />

ersetzen. „Die Aufhebungen gelten aber erst<br />

ab 13. Dezember 2014. Davor in Verkehr gebrachte oder gekennzeichnete<br />

Lebensmittel dürfen weiter vermarktet werden, bis die jeweiligen Bestände<br />

erschöpft sind“, erklärt Dr. Ruth Hütthaler-Brandauer.<br />

Die neu geregelte Nährwertdeklaration gilt für Lebensmittel, die ab dem<br />

13. Dezember 2016 in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet werden.<br />

Keine Gültigkeit wird die Nährwertdeklaration für Nahrungsergänzungsmittel<br />

haben, sehr wohl jedoch für diätetische Lebensmittel. Zwischen 2014<br />

und 2016 freiwillig angebrachte Nährwertdeklarationen müssen den neuen<br />

Rechtsvorschriften entsprechen.<br />

PFLICHTANGABEN AUF DER VERPACKUNG<br />

Künftig sind auf der Verpackung eines Lebensmittels - um eine gute Lesbarkeit<br />

zu gewährleisten, wird auch eine Mindestschriftgröße vorgeschrieben<br />

- folgende Angaben anzuführen:<br />

l Bezeichnung des Lebensmittels<br />

l Verzeichnis der Zutaten<br />

l Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe, die Allergien auslösen können<br />

l Die Menge bestimmter Zutaten<br />

l Nettofüllmenge des Lebensmittels<br />

l Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum<br />

l Gegebenenfalls Anweisungen für die Aufbewahrung oder Verwendung<br />

l Name/Firma/Anschrift des Lebensmittelunternehmers<br />

l Ursprungsland oder Herkunftsort<br />

l Gegebenenfalls eine Gebrauchsanleitung<br />

l Bei Getränken ab 1,2 Volumenprozent Alkohol die Angabe des<br />

Alkoholgehalts<br />

l Eine Nährwertdeklaration mit verpflichtenden Angaben <strong>zum</strong> Brennwert,<br />

sowie zu den enthaltenen Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren,<br />

Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz.<br />

Welche Änderungen im Detail zu beachten sind, wird die IGEPHA im Jänner<br />

2013 vor Beginn der Gültigkeit der neuen Bestimmungen erläutern.<br />

Dr. Ruth Hütthaler-Brandauer<br />

KONTAKT:<br />

Rechtsanwaltskanzlei Hütthaler-Brandauer<br />

1060 Wien, Otto-Bauer-Gasse 4<br />

Tel: +43 (0)1 587 05 58<br />

Fax: +43 (0)1 587 09 76<br />

www.rechtsanwalt-huetthaler.at<br />

06


07<br />

IGEPHA STUDIEN<br />

IGEPHA-ÖKONOMIESTUDIE BEWERTET<br />

WACHSTUMSPOTENZIALE<br />

Die IGEPHA hat den Gesundheitsökonomen Dr. Uwe May, Professor<br />

für Gesundheitsökonomie an der Hochschule Fresenius in Köln, und<br />

die Politikwissenschaftlerin Mag. Cosima Bauer (May und Bauer GbR)<br />

mit der Durchführung einer Studie beauftragt, die auf wissenschaftlicher<br />

Basis den Selbstmedikationsmarkt in Österreich untersucht. In<br />

Kürze werden die Forschungsarbeiten abgeschlossen, die öffentliche<br />

Präsentation der ersten Studienergebnisse ist im Rahmen der Jahrestagung<br />

der IGEPHA am 27. September 2012 geplant. Im folgenden Interview<br />

sprechen die beiden Wissenschaftler über ihr Studienkonzept<br />

und erste Befunde.<br />

Welche Fragen standen im Mittelpunkt der Studie?<br />

May und Bauer: Die Zielsetzung der vorliegenden Untersuchung besteht<br />

darin, die Bedeutung der Selbstmedikation in Österreich aus einer umfassenden<br />

gesellschaftlichen Betrachtungsweise heraus aufzuarbeiten und<br />

darzustellen. Im Rahmen dieser Analyse wird die Selbstmedikation insbesondere<br />

unter gesundheitsökonomischen Aspekten untersucht. Die Untersuchung<br />

wird erstmals für Österreich eine valide wissenschaftliche Grundlage<br />

liefern, um Kosten und Nutzen der Anwendung rezeptfreier Arzneimittel<br />

gegenüberzustellen und auf diese Weise den Stellenwert der Selbstmedikation<br />

für die Gesundheitsversorgung und deren Kosteneffektivität zu belegen.<br />

Welche Besonderheiten gilt es beim österreichischen Selbstmedikationsmarkt<br />

zu berücksichtigen?<br />

May und Bauer: Im internationalen Vergleich fällt auf, dass der österreichische<br />

Selbstmedikationsmarkt noch Wachstumspotenziale hat. Indikatoren<br />

hierfür sind u.a. der Pro-Kopf-Verbrauch an OTC-Präparaten und das<br />

gegenüber einigen Vorreiterländern im Switch-Bereich vergleichsweise<br />

schmale Spektrum an rezeptfrei erhältlichen Substanzen.<br />

Welche Methoden haben Sie bei Ihren Untersuchungen angewendet?<br />

May und Bauer: Basierend auf einer eingehenden Analyse des österreichischen<br />

Gesundheitssystems und des Arzneimittelmarkts haben wir ein<br />

gesundheitsökonomisches Modell entwickelt, um die Effekte der Selbstmedikation<br />

auf die Inanspruchnahme anderer Gesundheitsdienstleistungen zu<br />

simulieren. Um gesundheitspolitische Aussagen treffen zu können, werden<br />

wir die Ergebnisse der Modellrechnungen auf die Perspektiven der relevanten<br />

Akteure, wie z.B. Patienten und Krankenversicherungen herunterbrechen.<br />

Welche Bereiche des Selbstmedikationsmarktes wurden genau beleuchtet?<br />

May und Bauer: In die Betrachtung wurden sowohl registrierte als auch<br />

nicht registrierte OTC-Präparate einbezogen und somit der gesamte Selbstmedikationsmarkt<br />

abgebildet.<br />

Mag. Cosima Bauer und Dr. Uwe May<br />

Haben Sie manche Erkenntnisse überrascht?<br />

May und Bauer: Ja, insbesondere die recht direkte Relation von Selbstmedikationsaufwendungen<br />

zu den damit einzusparenden Kosten für die<br />

Krankenversicherung in Österreich hätten wir so nicht erwartet. Bei der<br />

Jahrestagung 2012 der IGEPHA im September werden Ergebnisse der Studie<br />

präsentiert werden.<br />

Ohne jetzt schon zu viel zu verraten - worin bestehen die spannendsten<br />

Aspekte?<br />

May und Bauer: <strong>Das</strong> hängt sicherlich von der Perspektive ab, also davon,<br />

ob man die Ergebnisse beispielsweise aus Sicht eines OTC-Herstellers, eines<br />

Politikers oder der sozialen Krankenversicherung sieht. Aus unserem<br />

gesundheitsökonomischen Blickwinkel war es spannend zu erkennen, was<br />

es nicht zuletzt auch unter zeitlichen Aspekten für alle Beteiligten bedeuten<br />

würde, wenn es in Österreich keine Selbstmedikation gäbe.


IGEPHA INTERN<br />

GOLDENE SKALPELLE FÜR IGEPHA-MITGLIEDER<br />

Preisträger 2012 bei der Gala in der Wiener Börse<br />

Bereits <strong>zum</strong> 14. Mal vergab der Pharma Marketing Club Austria (PMCA)<br />

in Kooperation mit der IGEPHA bei „Best of Pharma Advertising“ die<br />

begehrten Goldenen Skalpelle für die beste Werbung im Pharmabereich. In<br />

allen drei OTC-Kategorien durften sich Igepha-Mitglieder über die attraktive<br />

Trophäe freuen. Wir freuen uns über die Auszeichnungen und gratulieren<br />

ganz herzlich!<br />

<strong>Das</strong> Sujet „Rhinospray plus“, in Auftrag gegeben von Boehringer Ingelheim<br />

und umgesetzt von der Wiener Werbeagentur Jung von Matt/Donau,<br />

konnte die Jury in der Kategorie Anzeige OTC überzeugen.<br />

„Jackpot für eine gesunde Blase: Cystorenal®“ lautet die Botschaft des<br />

Webauftritts für „Cystorenal Cranberry Plus“ auf www.gesundeblase.at,<br />

in Auftrag gegeben von Sanova Pharma, umgesetzt von der Perchtoldsdorfer<br />

Werbeagentur ghost.company. Der Preis dafür war ein Goldenes Skalpell<br />

in der Kategorie OTC – Digitale Medien.<br />

Ebenso vitamin- wie erfolgreich war die Integrierte Kampagne für Supradyn,<br />

deshalb vergab die Jury in dieser Kategorie ein Goldenes Skalpell an<br />

Bayer Austria und das kreative Team von Anzenbergpartners & JWT. Insgesamt<br />

wurden in drei OTC-Kategorien 22 Projekte eingereicht. Wir danken<br />

allen Igepha-Mitgliedern, die mit ihren Kampagnen bei „Best of Pharma<br />

Advertising 2012“ teilgenommen haben, und wünschen Ihnen und Ihren<br />

Werbepartnern viel Erfolg und kreative Ideen für künftige Projekte!<br />

S MMERGRÜSSE<br />

Der Vorstand und die Geschäftsstelle<br />

der IGEPHA wünschen allen Mitgliedern<br />

und Freunden einen schönen<br />

Sommer und erholsame Ferientage!<br />

IGEPHA<br />

VERANSTALTUNGSKALENDER<br />

l IGEPHA Einladung<br />

IGEPHA Generalversammlung & Jahrestagung<br />

Unterschätzte Selbstmedikation: Argumente für politischen<br />

Handlungsbedarf<br />

27. September 2012, TU Wien<br />

l IGEPHA Fortbildung<br />

Kennzeichnung und Dokumentation von Kosmetika<br />

gemäß neuer EU-Kosmetikverordnung –<br />

Praxisbeispiele für Kosmetika und Cosmeceuticals<br />

11. Oktober 2012, Hotel Courtyard by Marriott, Wien<br />

l IGEPHA Fortbildung<br />

IGEPHA CEE Conference 2012<br />

17. Oktober 2012, Hotel Courtyard by Marriott, Wien<br />

l AESGP Conference<br />

Conference on Herbal Medicinal Products, Food Supplements<br />

and Self-Care Medical Devices<br />

7.-8. November 2012, Brüssel<br />

Über alle weiteren Termine informieren wir Sie selbstverständlich<br />

auf unserer Homepage und in unserem wöchentlichen Mitglieder-<br />

Newsletter.<br />

IMPRESSUM: Quintessence, Ausgabe 2/2012 l Verantwortlich für den Inhalt: IGEPHA – The<br />

Austrian Self-Medication Industry, Dornbacher Straße 49/1, 1170 Wien l Tel.: +43 1 914 95 12,<br />

Fax: +43 1 914 95 12-12 l www.<strong>igepha</strong>.at l Redaktion: Mag. Christina Nageler l Fotos: Fotolia, Igepha,<br />

Dr. Hahn privat, Dr. Hagenmeyer privat, Mag. Peithner privat, PMCA l Gestaltung: Chroma Druck<br />

und Verlag, D-67354 Römerberg l Die in diesem Newsletter verwendeten Personen- und Berufsbezeichnungen<br />

treten der besseren Lesbarkeit halber nur in der männlichen Form auf, sind aber<br />

natürlich gleichwertig auf beide Geschlechter bezogen.<br />

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