Psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz – Anforderungen an Betriebe
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wie möglich gewählt werden. Bei der Pl<strong>an</strong>ung dieser Räumlichkeiten<br />
ist eine Risikobeurteilung unter Einbezug eines<br />
Arbeitsarztes durchzuführen. Da bezüglich der Wirkung sauerstoffreduzierter<br />
Atmosphären aus arbeitsmedizinischer Sicht<br />
für Sauerstoffkonzentrationen unter 13 Vol.-% keine gesicherten<br />
Daten vorliegen, dürfen Arbeitnehmende solche Räumlichkeiten<br />
nur mit einem Isoliergerät (von der Umgebungsatmosphäre<br />
unabhängig wirkendes Atemschutzgerät) betreten.<br />
Die Massnahmen richten sich nach dem Grad der Reduktion<br />
der Sauerstoffkonzentration. Dabei ist die tiefste Sauerstoffkonzentration,<br />
die unerk<strong>an</strong>nt erreicht werden k<strong>an</strong>n (untere<br />
EKAS Mitteilungsblatt, Nr.62, Dezember 2006<br />
Alarmschwelle) massgebend. Es werden folgende Bereiche<br />
unterschieden:<br />
Kategorie A: Sauerstoffkonzentration 15<strong>–</strong>18 Vol.-%<br />
Kategorie B: Sauerstoffkonzentration 13<strong>–</strong>15 Vol.-%<br />
Kategorie C: Sauerstoffkonzentration