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Psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz – Anforderungen an Betriebe

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wie möglich gewählt werden. Bei der Pl<strong>an</strong>ung dieser Räumlichkeiten<br />

ist eine Risikobeurteilung unter Einbezug eines<br />

Arbeitsarztes durchzuführen. Da bezüglich der Wirkung sauerstoffreduzierter<br />

Atmosphären aus arbeitsmedizinischer Sicht<br />

für Sauerstoffkonzentrationen unter 13 Vol.-% keine gesicherten<br />

Daten vorliegen, dürfen Arbeitnehmende solche Räumlichkeiten<br />

nur mit einem Isoliergerät (von der Umgebungsatmosphäre<br />

unabhängig wirkendes Atemschutzgerät) betreten.<br />

Die Massnahmen richten sich nach dem Grad der Reduktion<br />

der Sauerstoffkonzentration. Dabei ist die tiefste Sauerstoffkonzentration,<br />

die unerk<strong>an</strong>nt erreicht werden k<strong>an</strong>n (untere<br />

EKAS Mitteilungsblatt, Nr.62, Dezember 2006<br />

Alarmschwelle) massgebend. Es werden folgende Bereiche<br />

unterschieden:<br />

Kategorie A: Sauerstoffkonzentration 15<strong>–</strong>18 Vol.-%<br />

Kategorie B: Sauerstoffkonzentration 13<strong>–</strong>15 Vol.-%<br />

Kategorie C: Sauerstoffkonzentration

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