F. Schraml Architekt - Schloßstr. 65 - 14059 Berlin F
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A r c h i t e k t e n<br />
Anlage I Seite 1<br />
Nachweis der Dachgeschosse und Aufenthaltsräume<br />
Im Folgenden wird für die Häuser Amselweg 2, 4 und 5/6 nachgewiesen, daß die ausgebauten<br />
Dachgeschosse nicht als Vollgeschosse nach §2 (5) BbgBO anzusehen sind und die neugeschaffenen<br />
Wohnräume den Anforderungen an Aufenthaltsräume gem. §48 (1) BbgBO genügen.<br />
Hinweis:<br />
In den Bauvorlagezeichnungen sind Bemaßungen, die sich nicht auf Bauteile beziehen und nur rechnerischen<br />
Nachweisen dienen, durch kursiven Maßtext und pfeilförmige Maßpunkte kenntlich gemacht.<br />
Amselweg 2<br />
a.) Fläche im Dachgeschoß mit lichter Höhe ?2.30m (gemessen ab UK Sparren):<br />
5.30m * 23.14m + 2 * 3.44 5 m * 1.67 5 m = 134.2 m²<br />
b.) Vom Dach überdeckte Fläche (Fläche des darunterliegenden Geschosses):<br />
10.40m * 23.90m + 2 * 1.34m * 3.91 5 m = 259.0 m²<br />
Verhältnis a.) / b.):<br />
134.2m² / 259.0m² = 0.518 < 0.667 è kein Vollgeschoß<br />
ZIMMER 1: Fläche rechteckig, Betrachtung der Breite ausreichend<br />
a.) Breite mit lichter Höhe ?2.40m: 1.68m<br />
b.) Breite mit lichter Höhe ?1.50 b.), è als Aufenthaltsraum zulässig<br />
ZIMMER 2: Tür- und Schranknische nicht angesetzt, verbleibende Fläche rechteckig,<br />
Betrachtung der Breite ausreichend<br />
a.) Breite mit lichter Höhe ?2.40m: 0.96m<br />
b.) Breite mit lichter Höhe ?1.50 b.), è als Aufenthaltsraum zulässig<br />
Der Wohn-/Essbereich wird nicht nachgewiesen, da die Zulässigkeit aus den Zeichnungen offensichtlich<br />
ist.<br />
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