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Richtigstellung durch den Fachrat Dresdner Welterbe, 31. Januar

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<strong>Fachrat</strong> <strong>Dresdner</strong> <strong>Welterbe</strong><br />

________________________________________________________________________<br />

<strong>Richtigstellung</strong>en der Falschaussagen der Ingenieurkammer Sachsen:<br />

1.<br />

Die Rampe der Tunnelausfahrt Ost verlängert sich nicht um 100 Meter - wie behauptet, sondern<br />

sie ist i<strong>den</strong>tisch mit der bereits geplanten Rampe für <strong>den</strong> Ausfahrtstunnel der<br />

Waldschlößchenbrücke.<br />

Die Zufahrt Bautzner Str. West verschiebt sich nicht um 150 Meter, sondern nur um 80 Meter.<br />

In <strong>den</strong> Zeichnungen der städtischen Planung von 2003 ist deutlich zu erkennen, dass die selben<br />

plangleichen Anbindungen an das Straßennetz erfolgen, wie bei <strong>den</strong> Tunnelausgängen des<br />

Brückenprojektes.<br />

Die diesbezügliche Aussage der Ingenieurkammer Sachsen ist also schlichtweg falsch!<br />

2.<br />

Der Elbtunnel ist im Bereich der Elbe in Offener Bauweise auszuführen; dies empfehlen 2), 3), 4).<br />

In 2) wer<strong>den</strong> die technischen Parameter beschrieben.<br />

Sämtliche von der Ingenieurkammer unter 2) vorgetragenen angeblichen Konflikte (Hochwasser,<br />

Auftriebssicherheit, Grundwasser, Sperrschichten und Schadstoffe) sind in <strong>den</strong> o. g. Gutachten<br />

hinreichend behandelt und ausgeräumt.<br />

Die von der Ingenieurkammer beschrieben Konflikte somit sind frei erfun<strong>den</strong>.<br />

3.<br />

Die Kostendifferenz zwischen einem Verkehrszug mit Brücke und einem Verkehrszug mit<br />

<strong>durch</strong>gängigem Tunnel entsteht nur, wenn im Elbbereich die Baumethode gewechselt und statt der<br />

Offenen Bauweise die Einschwimm-Methode gewählt wird. Die Gutachter ILF und BUNG<br />

plädieren aber dafür, die Offene Bauweise <strong>durch</strong>gängig anzuwen<strong>den</strong>. ILF zeigt, dass dann der<br />

Elbtunnel nicht teurer ist als die Brücke. BUNG rechnet außerdem vor, um wie viel teurer die<br />

Tunnelvariante wird, wenn die Offene Bauweise nicht, wie empfohlen, <strong>durch</strong>gängig angewendet<br />

wird.<br />

Die Ingenieurkammer Sachsen verschweigt diese gutachterlichen Feststellungen und trifft<br />

damit falsche Aussagen zu <strong>den</strong> Kosten.<br />

4.<br />

Die Betriebs- und Wartungskosten für <strong>den</strong> Tunnel liegen nach BUNG niedriger als bei der Brücke.<br />

Die Ingenieurkammer Sachsen akzeptiert hier das Gutachten nicht und argumentiert mit dem<br />

„gesun<strong>den</strong> Menschenverstand“.<br />

Da sich die Bürgerinitiative „Bürgerbegehren Tunnel“ auf die genannten Gutachten stützt,<br />

ist es ungerechtfertigt, zu sagen, es liege eine Falschaussage der Bürgerinitiative vor.<br />

5.<br />

Die gesetzliche Grundlage für die Frage, ob ein neues Planfeststellungsverfahren notwendig wird,<br />

bildet § 76 VwVfG.<br />

2

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