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Zweijährige Berufsfachschule für Kinderpflege

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<strong>Zweijährige</strong> <strong>Berufsfachschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Kinderpflege</strong><br />

I. Ausbildungsziel<br />

Die Ausbildung zur staatlich anerkannten <strong>Kinderpflege</strong>rin an der <strong>Berufsfachschule</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>Kinderpflege</strong> soll dazu befähigen, in Einrichtungen öffentlicher und frier Träger, insbesondere<br />

als Zweitkraft im Sinne des Kindergartengesetzes, sowie in Haushalten bei der Erziehung,<br />

Pflege und Betreuung von Kindern mitzuwirken.<br />

Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich<br />

1. in eine Ausbildung von zwei Schuljahren in der <strong>Berufsfachschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Kinderpflege</strong><br />

(schulische Ausbildung) und<br />

2. in ein durch die <strong>Berufsfachschule</strong> begleitetes berufsbezogenes Praktikum<br />

(Berufspraktikum) von einem Jahr in einer Einrichtung, die dem Berufsbild der<br />

<strong>Kinderpflege</strong>rin entspricht, oder in einem Haushalt mit mindestens zwei Kindern<br />

im vorschulischen Alter.<br />

II. Aufnahmevoraussetzungen<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> die Aufnahme in das Berufskolleg <strong>für</strong> <strong>Kinderpflege</strong> sind<br />

1. der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand, wobei im Fach Deutsch<br />

mindestens die Note „Befriedigend“ und im durchschnitt aller Fächer mindestens die Note<br />

3,4 erreicht sein muss<br />

Der Schulleiter kann in begründeten Fälle Abweichungen von II.1 zulassen, soweit die<br />

Aufnahmekapazität der Schule durch Bewerberinnen, die Voraussetzungen erfüllen, nicht<br />

erschöpft ist.<br />

Zusätzlich sind von ausländischen Bewerberinnen, die das Zeugnis nach II.1 nicht an einer<br />

deutschen Schule erworben haben, die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse in Wort und<br />

Schrift nachzuweisen. Diese werden in einem Deutschtest überprüft. Das erste Schulhalbjahr<br />

ist Probezeit.<br />

III. Aufnahmeverfahren<br />

Der Aufnahmeantrag ist an das Sekretariat der Schule zu richten. Der Termin, bis zu dem der<br />

Aufnahmeantrag eingegangen sein muss, ist jeweils der erste März eines Jahres <strong>für</strong> die<br />

Aufnahme zum kommenden Schuljahr. Der Aufnahmetermin wird in der örtlichen Presse<br />

bekanntgegeben. Es wird eine Warteliste geführt, da in der Regel mehr Bewerbungen<br />

eingehen, als Schulplätze zur Verfügung stehen. Zur Anmeldung sind einzureichen:<br />

1. vollständig ausgefüllte Aufnahmeantrag<br />

2. Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg<br />

3. beglaubigte Abschrift oder Fotokopie des Realabschlusszeugnisses oder/und der<br />

Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes,<br />

4. beglaubigte Kopie oder Fotokopie des Hauptschulabschlusszeugnisses oder /und der<br />

Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes,<br />

5. eine Erklärung, ob und gegebenenfalls an welchem Berufskolleg <strong>für</strong> Praktikantinnen und<br />

Praktikanten bereits früher ohne Erfolg an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen hat<br />

6. eine Erklärung, ob und gegebenenfalls an welcher <strong>Berufsfachschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Kinderpflege</strong> die<br />

Bewerberin sich in diesem Jahr noch beworben hat,<br />

7. ein Passbild und<br />

8. bei Mehrjährigkeit die Einwilligung der Erziehungsberechtigten<br />

Bitte reichen Sie Zeugnisse und alle oben genannten amtlichen Bescheinigungen nur als<br />

beglaubigte Kopie ein, da eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen<br />

nicht erfolgt.


IV: Unterrichtsfächer<br />

Wochenstunden<br />

1.Schuljahr 2.Schuljahr<br />

Religionslehre 2 2<br />

Deutsch 2 2<br />

Gemeinschaftskunde 1 2<br />

Sport, Bewerbungserziehung und Rhythmik 2 3<br />

Erziehungslehre 2 2<br />

Praxis- und Methodenlehre 3 4<br />

Kinderliteratur 1 2<br />

Gesundheitslehre und Säuglingspflege 2 2<br />

Ernährungslehre 2 -<br />

Werkstoff-/Wohnlehre 1 -<br />

Bildnerisches Gestalten 2 -<br />

Musik 2 2<br />

Nahrungszubereitung 4 -<br />

Textilarbeit - 2<br />

Werken 3 3<br />

Sozialpädagogische Praxis 3 6<br />

-------- --------<br />

32 32<br />

V. Abschlussprüfung<br />

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil am Ende der<br />

schulischen Ausbildung.<br />

Schriftliche Prüfung<br />

Schriftliche Prüfungsarbeiten sind in drei Fächern zu fertigen:<br />

Deutsch, Erziehungslehre oder Praxis- und Methodenlehre, Gesundheitslehre und<br />

Säuglingspflege.<br />

Mündliche Prüfung<br />

1.in dem <strong>für</strong> die schriftliche Prüfung nicht gewählten Fach Erziehungslehre oder Praxis- und<br />

Methodenlehre.<br />

2. Jede Schülerin kann in bis zu zwei weiteren Fächern des zweiten Schuljahres geprüft<br />

werden (außer Textilarbeit, Werken, Sozialpädagogische Praxis).<br />

Das Bestehen der schulischen Abschlussprüfung berechtigt zur Aufnahme des<br />

Berufspraktikums, das mit einer Erziehungspraktischen Prüfung endet.<br />

Das erste Schulhalbjahr ist Probezeit<br />

VI. Ausbildungskosten<br />

Es besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. Notwendige Beförderungskosten werden<br />

entsprechend den Bestimmungen ersetzt. Kosten fallen an in Nahrungszubereitung (Euro 1,50<br />

pro Woche) und Textilarbeit (Material). Es besteht Beihilfemöglichkeit nach den Bestimmungen<br />

des Bundesausbildung Bundesausbildungsgesetzes (Bafög). Zuständig ist das Amt <strong>für</strong><br />

Ausbildungsförderung.<br />

G:\N-O\g-sk\Merkblätter\mb-p-k.doc, 7.12.2002

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