Zweijährige Berufsfachschule für Kinderpflege
Zweijährige Berufsfachschule für Kinderpflege
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<strong>Zweijährige</strong> <strong>Berufsfachschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Kinderpflege</strong><br />
I. Ausbildungsziel<br />
Die Ausbildung zur staatlich anerkannten <strong>Kinderpflege</strong>rin an der <strong>Berufsfachschule</strong> <strong>für</strong><br />
<strong>Kinderpflege</strong> soll dazu befähigen, in Einrichtungen öffentlicher und frier Träger, insbesondere<br />
als Zweitkraft im Sinne des Kindergartengesetzes, sowie in Haushalten bei der Erziehung,<br />
Pflege und Betreuung von Kindern mitzuwirken.<br />
Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich<br />
1. in eine Ausbildung von zwei Schuljahren in der <strong>Berufsfachschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Kinderpflege</strong><br />
(schulische Ausbildung) und<br />
2. in ein durch die <strong>Berufsfachschule</strong> begleitetes berufsbezogenes Praktikum<br />
(Berufspraktikum) von einem Jahr in einer Einrichtung, die dem Berufsbild der<br />
<strong>Kinderpflege</strong>rin entspricht, oder in einem Haushalt mit mindestens zwei Kindern<br />
im vorschulischen Alter.<br />
II. Aufnahmevoraussetzungen<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> die Aufnahme in das Berufskolleg <strong>für</strong> <strong>Kinderpflege</strong> sind<br />
1. der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand, wobei im Fach Deutsch<br />
mindestens die Note „Befriedigend“ und im durchschnitt aller Fächer mindestens die Note<br />
3,4 erreicht sein muss<br />
Der Schulleiter kann in begründeten Fälle Abweichungen von II.1 zulassen, soweit die<br />
Aufnahmekapazität der Schule durch Bewerberinnen, die Voraussetzungen erfüllen, nicht<br />
erschöpft ist.<br />
Zusätzlich sind von ausländischen Bewerberinnen, die das Zeugnis nach II.1 nicht an einer<br />
deutschen Schule erworben haben, die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse in Wort und<br />
Schrift nachzuweisen. Diese werden in einem Deutschtest überprüft. Das erste Schulhalbjahr<br />
ist Probezeit.<br />
III. Aufnahmeverfahren<br />
Der Aufnahmeantrag ist an das Sekretariat der Schule zu richten. Der Termin, bis zu dem der<br />
Aufnahmeantrag eingegangen sein muss, ist jeweils der erste März eines Jahres <strong>für</strong> die<br />
Aufnahme zum kommenden Schuljahr. Der Aufnahmetermin wird in der örtlichen Presse<br />
bekanntgegeben. Es wird eine Warteliste geführt, da in der Regel mehr Bewerbungen<br />
eingehen, als Schulplätze zur Verfügung stehen. Zur Anmeldung sind einzureichen:<br />
1. vollständig ausgefüllte Aufnahmeantrag<br />
2. Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg<br />
3. beglaubigte Abschrift oder Fotokopie des Realabschlusszeugnisses oder/und der<br />
Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes,<br />
4. beglaubigte Kopie oder Fotokopie des Hauptschulabschlusszeugnisses oder /und der<br />
Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes,<br />
5. eine Erklärung, ob und gegebenenfalls an welchem Berufskolleg <strong>für</strong> Praktikantinnen und<br />
Praktikanten bereits früher ohne Erfolg an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen hat<br />
6. eine Erklärung, ob und gegebenenfalls an welcher <strong>Berufsfachschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Kinderpflege</strong> die<br />
Bewerberin sich in diesem Jahr noch beworben hat,<br />
7. ein Passbild und<br />
8. bei Mehrjährigkeit die Einwilligung der Erziehungsberechtigten<br />
Bitte reichen Sie Zeugnisse und alle oben genannten amtlichen Bescheinigungen nur als<br />
beglaubigte Kopie ein, da eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen<br />
nicht erfolgt.
IV: Unterrichtsfächer<br />
Wochenstunden<br />
1.Schuljahr 2.Schuljahr<br />
Religionslehre 2 2<br />
Deutsch 2 2<br />
Gemeinschaftskunde 1 2<br />
Sport, Bewerbungserziehung und Rhythmik 2 3<br />
Erziehungslehre 2 2<br />
Praxis- und Methodenlehre 3 4<br />
Kinderliteratur 1 2<br />
Gesundheitslehre und Säuglingspflege 2 2<br />
Ernährungslehre 2 -<br />
Werkstoff-/Wohnlehre 1 -<br />
Bildnerisches Gestalten 2 -<br />
Musik 2 2<br />
Nahrungszubereitung 4 -<br />
Textilarbeit - 2<br />
Werken 3 3<br />
Sozialpädagogische Praxis 3 6<br />
-------- --------<br />
32 32<br />
V. Abschlussprüfung<br />
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil am Ende der<br />
schulischen Ausbildung.<br />
Schriftliche Prüfung<br />
Schriftliche Prüfungsarbeiten sind in drei Fächern zu fertigen:<br />
Deutsch, Erziehungslehre oder Praxis- und Methodenlehre, Gesundheitslehre und<br />
Säuglingspflege.<br />
Mündliche Prüfung<br />
1.in dem <strong>für</strong> die schriftliche Prüfung nicht gewählten Fach Erziehungslehre oder Praxis- und<br />
Methodenlehre.<br />
2. Jede Schülerin kann in bis zu zwei weiteren Fächern des zweiten Schuljahres geprüft<br />
werden (außer Textilarbeit, Werken, Sozialpädagogische Praxis).<br />
Das Bestehen der schulischen Abschlussprüfung berechtigt zur Aufnahme des<br />
Berufspraktikums, das mit einer Erziehungspraktischen Prüfung endet.<br />
Das erste Schulhalbjahr ist Probezeit<br />
VI. Ausbildungskosten<br />
Es besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. Notwendige Beförderungskosten werden<br />
entsprechend den Bestimmungen ersetzt. Kosten fallen an in Nahrungszubereitung (Euro 1,50<br />
pro Woche) und Textilarbeit (Material). Es besteht Beihilfemöglichkeit nach den Bestimmungen<br />
des Bundesausbildung Bundesausbildungsgesetzes (Bafög). Zuständig ist das Amt <strong>für</strong><br />
Ausbildungsförderung.<br />
G:\N-O\g-sk\Merkblätter\mb-p-k.doc, 7.12.2002