der legendäre Auto Union Rennwagen als 1: 2-Modell.
der legendäre Auto Union Rennwagen als 1: 2-Modell.
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quattro GmbH<br />
Als Hommage an großartige<br />
Motorsporterfolge ...
... <strong>der</strong> <strong>legendäre</strong> <strong>Auto</strong> <strong>Union</strong><br />
<strong>Rennwagen</strong> <strong>als</strong> 1: 2-<strong>Modell</strong>.<br />
Designmodell mit <strong>der</strong> Begabung zum Kultobjekt.<br />
Seit rund 100 Jahren sind die Fahrzeuge <strong>der</strong> Vier Ringe im Motorsport unterwegs – mit einer spektakulären<br />
Erfolgsbilanz. Zeit, eine <strong>der</strong> unvergessenen Legenden im Rennsport in ganz beson<strong>der</strong>er Form zu würdigen.<br />
Der <strong>Auto</strong> <strong>Union</strong> Typ C <strong>als</strong> außergewöhnliches Designmodell ist eine Hommage <strong>der</strong> quattro GmbH an die<br />
Motorsporterfolge des Unternehmens.<br />
Dabei handelt es sich um weitaus mehr <strong>als</strong> um ein äußerst exklusives Sammlerstück: Von „Nachwuchspiloten“ –<br />
bis zu einer Körpergröße von 1,35 m – lässt es sich sogar wie ein Tretauto bewegen. In jedem Fall dokumentiert<br />
es bis ins Detail herausragende Qualitäten <strong>der</strong> Marke Audi im Hinblick auf Hochwertigkeit, Präzision und<br />
Verarbeitung.
Design und Technik.<br />
Das <strong>Modell</strong> ist zu 100 Prozent Audi design. Die Technik<br />
wurde im Audi Werkzeugbau in enger Abstimmung<br />
mit den Designern des Audi Konzept Design München<br />
entwickelt.<br />
Beson<strong>der</strong>e Kennzeichen sind die weitestgehend<br />
originalgetreuen Proportionen des Fahrzeugs im<br />
Verhältnis 1:2 sowie die sicht- und fühlbare Qualität<br />
<strong>der</strong> Verarbeitung bis ins Detail.<br />
Das <strong>Modell</strong> ist von Kin<strong>der</strong>n bis maximal 1,35 m<br />
Körpergröße <strong>als</strong> Tretauto nutzbar.
Die Legende lebt.<br />
Motorsport ist ein traditioneller Bestandteil <strong>der</strong> Erfolgsstory <strong>der</strong> Marke<br />
Audi. Der <strong>Auto</strong> <strong>Union</strong> Grand-Prix-<strong>Rennwagen</strong> vom Typ C feierte vor 70<br />
Jahren seine Premiere im Motorsport: Beim Großen Preis von Tripolis<br />
fuhr Achille Varzi am 10. Mai 1936 den ersten Sieg eines <strong>Auto</strong> <strong>Union</strong><br />
Typ C ein. Hierauf folgte <strong>der</strong> Sieg von Bernd Rosemeyer beim Großen<br />
Preis von Deutschland am 26. Juli 1936 auf dem Nürburgring.<br />
Insgesamt erzielten die <strong>Auto</strong> <strong>Union</strong> <strong>Rennwagen</strong> 1936 zehn Siege, davon<br />
sieben allein durch Bernd Rosemeyer, <strong>der</strong> in diesem Jahr auch<br />
die Europameisterschaft gewann und Deutscher Bergmeister wurde.<br />
Tech nische Daten: Sechzehnzylin<strong>der</strong> V-Motor mit Roots Einstufen-<br />
Kompressor, Mittelmotorbauweise, 6.005 cm 3 , 520 PS bei 5.000 U/min,<br />
32 Ventile, Leergewicht 824 kg.<br />
Der Originalnachbau des <strong>Auto</strong> <strong>Union</strong> Typ C <strong>Rennwagen</strong>s ist wertvoller<br />
Bestandteil <strong>der</strong> historischen Sammlung <strong>der</strong> AUDI AG – und bei vielen<br />
großen Oldtimer-Events in aller Welt im Einsatz.
Bestellungen.<br />
Der <strong>Auto</strong> <strong>Union</strong> Typ C <strong>Rennwagen</strong> <strong>als</strong> 1:2-<strong>Modell</strong> ist ab sofort lieferbar. Sie können ihn bei <strong>der</strong><br />
quattro GmbH bestellen: telefonisch, per Fax, per E-Mail o<strong>der</strong> auch im Internet. Bei Rückfragen<br />
wenden Sie sich ebenfalls bitte direkt an die quattro GmbH.<br />
Telefon: 01 80 / 5 00 31 55*; Fax: 01 80 / 5 00 31 56**; E-Mail: lifestyle@audi-shop.de;<br />
Internet: www.audi.de/audishop<br />
* 0,14 EUR/min aus dem dt. Festnetz. Die Preise können bei Anrufen aus den Mobilfunknetzen abweichen.<br />
** 0,14 EUR/min aus dem dt. Festnetz.
Vorsprung durch Technik www.audi.de<br />
quattro GmbH<br />
85045 Ingolstadt<br />
www.audi.de<br />
Stand: August 2008<br />
Printed in Germany<br />
858/1216.30.00
Audi<br />
quattro GmbH<br />
Bestellformular Endkunden: Tretauto <strong>Auto</strong> <strong>Union</strong> Typ C (gültig ab Mai 2009)<br />
Bitte füllen Sie dieses Bestellformular aus und senden es an die quattro GmbH. Telefax: +49 (0)180/5003156.<br />
Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf <strong>der</strong> Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Druckfehler, Irrtümer und Preisän<strong>der</strong>ungen<br />
vorbehalten. Lieferung <strong>der</strong> Artikel, solange <strong>der</strong> Vorrat reicht.<br />
Name, Vorname:<br />
Straße, Hausnummer:<br />
PLZ, Ort:<br />
Telefon:<br />
EMail:<br />
Telefax:<br />
Bestellmenge Bestellnummer Artikelbezeichnung Verkaufspreis in Euro pro Stück<br />
inkl. 19% MwSt.<br />
120.07.001.00 Tretauto <strong>Auto</strong> <strong>Union</strong> Typ C 9.700,00<br />
Ort, Datum Unterschrift<br />
Bitte kleben Sie hier Ihre Visitenkarte auf,<br />
falls vorhanden.
Audi<br />
quattro GmbH<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen <strong>der</strong> quattro GmbH<br />
Ihr Vertragspartner bei Bestellungen wird die quattro GmbH mit Sitz Neckarsulm, Anschrift:<br />
NSU-Straße 28, 74172 Neckarsulm. Vertretungsberechtigte Person <strong>der</strong> quattro GmbH ist <strong>der</strong><br />
Geschäftsführer Werner Frowein. Alle Mitteilungen, Reklamationen etc. aufgrund einer Bestellung<br />
können Sie an unsere Vertriebsstelle in Garching mit <strong>der</strong> Anschrift quattro GmbH, c/o<br />
Dohmen Solutions GmbH & Co. KG, Robert-Bosch-Str. 21 − 23, 85748 Garching richten, an die<br />
E-Mail-Adresse lifestyle@audi-shop.de, an die Faxnummer 0180/5003156 (0,14 EUR/Min.). O<strong>der</strong><br />
Sie nehmen telefonisch mit <strong>der</strong> quattro GmbH Kontakt auf unter <strong>der</strong> Nummer 0180/5003155<br />
(0,14 EUR/Min. bei Anrufen aus dem dt. Festnetz. Die Preise können bei Anrufen aus den Mobilfunk<br />
netzen abweichen).<br />
I. Geltung <strong>der</strong> Bedingungen<br />
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote <strong>der</strong> quattro GmbH, nachstehend quattro genannt,<br />
erfolgen ausschließlich auf <strong>der</strong> Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Der Gültigkeit an<strong>der</strong>er<br />
allgemeiner Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich wi<strong>der</strong>sprochen. Dies gilt auch<br />
für den Fall, dass <strong>der</strong> Käufer unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufs bedingungen ein<br />
Angebot von quattro gegenbestätigt.<br />
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind, soweit <strong>der</strong> Käufer nicht Ver braucher ist,<br />
nur wirksam, wenn quattro sie schriftlich bestätigt.<br />
II. Bestellung und Vertragsabschluss<br />
1. Der Kaufvertrag zwischen quattro und dem Käufer kommt zustande, sobald quattro auf eine<br />
Bestellung des Käufers hin entwe<strong>der</strong><br />
– dem Käufer eine Bestätigung <strong>der</strong> Bestellung sendet und das Angebot auf Abschluss eines<br />
Kaufvertrags damit annimmt o<strong>der</strong><br />
– bei Zahlung per Kreditkarte für solche Waren, die quattro dem angegebenen Kreditkarten konto<br />
belastet, ansonsten<br />
– mit Absendung <strong>der</strong> Ware.<br />
2. Sämtliche Warenangebote von quattro sind freibleibend und unverbindlich. quattro behält sich<br />
das Recht vor, Bestellungen nur anzunehmen und auszuführen, soweit <strong>der</strong> Lieferort innerhalb<br />
<strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland liegt.<br />
3. Sollte eine Ware bei quattro nicht mehr verfügbar sein, wird quattro den Käufer entsprechend<br />
informieren. Ein Vertrag kommt dann insoweit nicht zustande und es bestehen keine An sprüche<br />
des Käufers gegen quattro.<br />
4. quattro übernimmt darüber hinaus kein Beschaffungsrisiko. quattro ist berechtigt, vom<br />
Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden<br />
Einkaufsvertrags ihrerseits den Liefergegenstand nicht erhält. Die Verantwortlichkeit für<br />
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe <strong>der</strong> Klausel 11 unberührt. Der Rücktritt<br />
muss unverzüglich erfolgen. quattro wird dem Käufer im Falle des Rücktritts die Gegenleistung<br />
unverzüglich erstatten.<br />
5. Die angegebenen Preise verstehen sich in EUR, bei Endverbraucherpreisen inklusive MwSt. in <strong>der</strong><br />
jeweils gesetzlichen Höhe bzw. bei Audi Partnern zuzüglich MwSt. in gesetzlicher Höhe.<br />
6. Die Preise gelten ab Erfüllungsort ausschließlich Verpackung, Versicherung und Versand. Die<br />
Auslieferung <strong>der</strong> Ware erfolgt ausschließlich durch Vertragsspeditionen von quattro.<br />
7. Bei Verbrauchern berechnet quattro bis zu einem Bestellwert von 100 Euro zusätzlich zum<br />
Kaufpreis Liefer- und Versand kosten in Höhe von 4,90 Euro, bei höheren Bestellwerten entfallen<br />
diese Zusatzkosten.<br />
III. Wi<strong>der</strong>rufsrecht<br />
Falls <strong>der</strong> Käufer Verbraucher ist, kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen<br />
ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) o<strong>der</strong> durch Rücksendung <strong>der</strong> Ware<br />
wi<strong>der</strong>rufen.Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang<br />
<strong>der</strong> Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß<br />
§ 312 c II BGB in Verbindung mit § 1 I, II und IV BGB-InfoV und gemäß § 312 e I 1 BGB in Verbindung<br />
mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>rufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des<br />
Wi<strong>der</strong>rufs o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Sache. Der Wi<strong>der</strong>ruf ist zu richten an:<br />
quattro GmbH, c/o Dohmen Solutions GmbH & Co. KG, Robert-Bosch-Str. 21 − 23, 85748 Garching.<br />
E-Mail-Adresse lifestyle@audi-shop.de, Faxnummer 0180/500 3156 (0,14 EUR/Min.).<br />
IV. Wi<strong>der</strong>rufsfolgen<br />
Im Falle eines wirksamen Wi<strong>der</strong>rufs sind die bei<strong>der</strong>seits empfangenen Leistungen zurückzugewähren<br />
und ggf. gezogene Nutzungen (Zinsen) herauszugeben. Falls <strong>der</strong> Käufer quattro die<br />
empfangene Leistung ganz o<strong>der</strong> teilweise nicht o<strong>der</strong> nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren<br />
kann, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei <strong>der</strong> Überlassung von Waren gilt<br />
dies nicht, wenn die Verschlechterung <strong>der</strong> Ware ausschließlich auf <strong>der</strong>en Prüfung – wie sie dem<br />
Käufer etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann <strong>der</strong><br />
Käufer die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch<br />
nimmt und alles unterlässt, was <strong>der</strong>en Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Waren sind<br />
zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, <strong>der</strong>en Bestellwert insgesamt<br />
bis zu 40 Euro beträgt, hat <strong>der</strong> Käufer die Kosten <strong>der</strong> Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte<br />
Ware <strong>der</strong> bestellten entspricht. An<strong>der</strong>enfalls ist die Rücksendung für den Käufer kostenfrei. Nicht<br />
paketversandfähige Waren werden beim Käufer abgeholt.<br />
V. Beson<strong>der</strong>e Hinweise<br />
Das Wi<strong>der</strong>rufsrecht des Käufers erlischt vorzeitig, wenn quattro mit <strong>der</strong> Ausführung <strong>der</strong> Dienstleistungen<br />
mit <strong>der</strong> ausdrücklichen Zustimmung des Käufers vor Ende <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>rufsfrist begonnen<br />
hat o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Käufer diese selbst veranlasst hat.<br />
(Ende <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>rufsbelehrung)<br />
VI. Zahlung<br />
1. Die Zahlung kann per Kreditkarte erfolgen. Eine Zahlung gegen Rechnung kann nur erfolgen,<br />
wenn <strong>der</strong> Warenwert 200 Euro nicht übersteigt.<br />
2. quattro ist berechtigt, trotz an<strong>der</strong>slauten<strong>der</strong> Bestimmungen des Käufers Zahlungen nach freier<br />
Wahl von quattro auf ungesicherte o<strong>der</strong> ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und<br />
Zinsen entstanden, so ist quattro berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die<br />
Zinsen und zuletzt auf die in dem vorstehenden Satz genannten Hauptleistungen anzurechnen.<br />
3. Eine Zahlung gilt erst dann <strong>als</strong> erfolgt, wenn quattro über den Betrag frei verfügen kann.<br />
Werden Wechsel o<strong>der</strong> Schecks entgegengenommen, so gilt die Zahlung erst zum Zeitpunkt <strong>der</strong><br />
Einlösung <strong>als</strong> erfolgt. Einzugsspesen und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Käufers.<br />
4. Im Falle des Verzugs ist quattro berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins<br />
zu for<strong>der</strong>n. Das Recht seitens quattro, Ersatz eines darüber hinausgehenden Schadens zu<br />
verlangen, bleibt unberührt.<br />
5. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn quattro ausdrücklich schriftlich zu -<br />
ge stimmt hat, die For<strong>der</strong>ung unbestritten ist o<strong>der</strong> wenn die Gegenansprüche rechts kräftig<br />
festgestellt worden sind.<br />
6. quattro ist berechtigt, die zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Bestellung gültigen Preise den allgemeinen Lieferpreisen<br />
anzupassen, sofern die entsprechenden Leistungen nicht innerhalb von vier Monaten<br />
erbracht werden und eine über vier Monate hinausgehende Leistungszeit vereinbart wurde und<br />
dies für den Käufer zumutbar ist. Für Verbraucher ist diese Regelung nicht anwendbar.<br />
VII. Liefer- und Leistungszeit<br />
1. Die von quattro genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich<br />
schriftlich etwas an<strong>der</strong>es vereinbart wurde.<br />
2. Lieferungen erfolgen, wenn nicht an<strong>der</strong>s vereinbart, nur gegen Vorkasse.<br />
3. quattro ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, solange die Lieferungen in <strong>der</strong><br />
vereinbarten Zeit geleistet werden und die Teillieferungen/Teilleistungen für den Käufer von<br />
Interesse sind.<br />
4. Höhere Gewalt o<strong>der</strong> bei dem Verkäufer o<strong>der</strong> dessen Lieferanten eintretende Betriebs störungen,<br />
die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hin<strong>der</strong>n, den Kaufgegenstand<br />
zum vereinbarten Termin o<strong>der</strong> innerhalb <strong>der</strong> vereinbarten Frist zu liefern, verän<strong>der</strong>n die<br />
Fristen und Termine um die Dauer <strong>der</strong> durch diese Umstände bedingten Leistungs störungen,<br />
aber höchstens um drei Wochen. Danach stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu. Das<br />
Wi<strong>der</strong>rufsrecht bleibt von dieser Regelung unberührt.<br />
VIII. Verzug<br />
1. Der Käufer kann nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins o<strong>der</strong> einer unverbindlichen<br />
Lieferfrist quattro auffor<strong>der</strong>n zu liefern, spätestens aber drei Wochen nach Vertragsschluss.<br />
Mit dem Zugang <strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung kommt quattro in Verzug.<br />
2. Im Falle des Verzugs haftet quattro bei Vorsatz o<strong>der</strong> grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen<br />
Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung für Schadensersatz neben <strong>der</strong> Leistung auf<br />
5 % und für Schadensersatz statt <strong>der</strong> Leistung auf 10 % des Kaufpreises begrenzt.<br />
IX. Gefahrübergang<br />
1. Die Gefahr geht mit <strong>der</strong> Übergabe <strong>der</strong> Ware an den Käufer über. Ist <strong>der</strong> Käufer nicht Verbraucher,<br />
geht die Gefahr bereits mit Übergabe <strong>der</strong> Ware an die den Transport ausführende Person<br />
über, spätestens aber, wenn <strong>der</strong> Gegenstand das Lager von quattro verlässt.<br />
2. Falls <strong>der</strong> Versand ohne Verschulden von quattro unmöglich wird, geht die Gefahr mit <strong>der</strong><br />
Meldung <strong>der</strong> Versandbereitschaft auf den Käufer über, soweit dieser nicht Verbraucher ist.<br />
X. Rügepflicht<br />
Beschädigte Sendungen sind vom Käufer, <strong>der</strong> nicht Verbraucher ist, sofort bei dem abliefernden<br />
Beför<strong>der</strong>ungsunternehmen zu beanstanden, das den Schaden quittieren muss. Verletzt er diese<br />
Rügepflicht, ist er verpflichtet, quattro den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.<br />
XI. Gewährleistungs- und Haftungsregelungen<br />
1. Soweit <strong>der</strong> Käufer Verbraucher ist, ist er verpflichtet, Sach- und Rechtsmängel innerhalb von<br />
zwei Wochen, nachdem er den Mangel festgestellt hat, quattro schriftlich anzuzeigen. Verletzt<br />
<strong>der</strong> Käufer diese Rügepflicht, ist er verpflichtet, quattro den daraus entstandenen Schaden zu<br />
ersetzen. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Käufers dar. Bei<br />
Kaufleuten bleibt es bei <strong>der</strong> Rügepflicht nach § 377 HGB.<br />
2. Reklamationen (Gewährleistungsansprüche) können per E-Mail, Fax, Telefon o<strong>der</strong> schriftlich bei<br />
quattro (Adresse bzw. Nummern siehe oben), geltend gemacht werden. Reklamationsrücksendungen<br />
müssen an die quattro GmbH, c/o Dohmen Solutions GmbH & Co. KG, Robert-Bosch-Str.<br />
21 − 23, 85748 Garching gesandt werden. Im Fall eines Mangels trägt quattro die Kosten <strong>der</strong><br />
Rücksendung. Bei Lieferung fehlerhafter Ware kommt quattro das Wahlrecht zwischen Nachbesserung<br />
und Ersatzlieferung zu, sofern <strong>der</strong> Käufer nicht Verbraucher ist. Der Käufer ist nach<br />
den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Min<strong>der</strong>ung des Kaufpreises o<strong>der</strong> zum<br />
Rücktritt berechtigt und kann Schadens- o<strong>der</strong> Aufwendungsersatz verlangen. Über die gesetzliche<br />
Gewährleistungsregelung hinausgehende Garantiezusagen von Herstellern gelieferter<br />
Produkte richten sich gegen diese Hersteller.<br />
3. quattro haftet bei <strong>der</strong> Verletzung des Lebens, des Körpers o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gesundheit sowie generell<br />
bei allen auf Vorsatz o<strong>der</strong> grober Fahrlässigkeit beruhenden Schäden nach den gesetzlichen<br />
Bestimmungen. Im Übrigen haftet quattro, egal aus welchem Rechtsgrund, nur wegen <strong>der</strong><br />
schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten o<strong>der</strong> soweit quattro den Mangel arg-<br />
listig verschwiegen o<strong>der</strong> eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstands übernommen<br />
hat. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch<br />
auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz<br />
bleibt unberührt.<br />
XII. Verjährung<br />
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren innerhalb von einem Jahr, es sei denn bei<br />
arglistigem Verschweigen von Mängeln o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit<br />
durch quattro.<br />
2. Ist <strong>der</strong> Käufer Verbraucher, verjähren die Ansprüche wegen Sachmängeln entsprechend den<br />
gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren.<br />
XIII. Eigentumsvorbehalt<br />
1. Alle Lieferungen von quattro erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht auf den<br />
Käufer erst über, wenn die gesamte Verbindlichkeit aus <strong>der</strong> Lieferung gegenüber quattro erfüllt<br />
ist.<br />
2. Im Falle <strong>der</strong> Weiterveräußerung <strong>der</strong> Vorbehaltsware tritt <strong>der</strong> Käufer bereits jetzt die daraus<br />
entstehenden For<strong>der</strong>ungen an quattro ab. Die abgetretene For<strong>der</strong>ung dient zur Sicherung <strong>der</strong><br />
von quattro veräußerten Ware. Falls die Ware vom Käufer zusammen mit an<strong>der</strong>en, quattro<br />
nicht gehörenden Waren weiterveräußert wird, gilt die Abtretung nur in Höhe des beteiligten<br />
quattro Warenwerts gemäß <strong>der</strong> Rechnung von quattro.<br />
XIV. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen bei<strong>der</strong> Vertragsparteien ist Garching.<br />
2. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen quattro und<br />
dem Käufer gilt ausschließlich das Recht <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen<br />
über Verträge über den internationalen Warenkauf sowie die Anwendung an<strong>der</strong>er Gesetze,<br />
Verträge etc. wird ausgeschlossen.<br />
3. Gerichtsstand für alle sich aus o<strong>der</strong> in Zusammenhang mit dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten<br />
einschließlich <strong>der</strong> Frage seines Zustandekommens ist Neckarsulm, sofern es sich<br />
um Kaufleute o<strong>der</strong> Personen handelt, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben o<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong>en Wohn- bzw. Aufenthaltsort unbekannt ist. Diese Gerichtsstandsverein barung erstreckt sich<br />
auch auf Wechsel- und Scheckfor<strong>der</strong>ungen.<br />
XV. Einseitige Erklärungen und Teilunwirksamkeit<br />
1. Mahnungen sind auch ohne Unterschrift rechtsgültig, sofern sie auf einem von quattro o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
AUDI AG benutzten Briefkopf erfolgen.<br />
2. Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen und des ihnen zugrunde liegenden<br />
Vertrags ganz o<strong>der</strong> teilweise nicht rechtswirksam o<strong>der</strong> nicht durchführbar sein o<strong>der</strong> ihre<br />
Rechtswirksamkeit o<strong>der</strong> Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit<br />
<strong>der</strong> übrigen Bestimmungen des Vertrags und <strong>der</strong> Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die<br />
Vertragspartner sind, wenn <strong>der</strong> Käufer nicht Verbraucher ist, verpflichtet, die unwirksame<br />
Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu<br />
ersetzen.<br />
Stand: Februar 2010