Einladung zur Hauptversammlung - MVV Investor
Einladung zur Hauptversammlung - MVV Investor
Einladung zur Hauptversammlung - MVV Investor
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Kontakt<br />
<strong>MVV</strong> Energie AG<br />
Dipl.-Kfm. Alexander Mitsch<br />
<strong>Investor</strong> Relations<br />
Luisenring 49<br />
68159 Mannheim<br />
Telefon 06 21 / 2 90-37 08<br />
Telefax 06 21 / 2 90-30 75<br />
a.mitsch@mvv.de<br />
www.mvv-investor.de<br />
01/2006 - 02<br />
<strong>Einladung</strong> <strong>zur</strong><br />
<strong>Hauptversammlung</strong>
Kennzahlen<br />
<strong>MVV</strong> Energie Gruppe 1<br />
bereinigt 2 bereinigt 2<br />
in Mio Euro 2004/05 2003/04 % Vorjahr<br />
Umsatz 1 958 1 652 + 19<br />
EBITDA 288 236 + 22<br />
EBITA 156 106 + 47<br />
EBIT 158 97 + 63<br />
EBT 90 36 + 150<br />
Jahresüberschuss 51 19 + 168<br />
Jahresüberschuss<br />
nach Fremdanteilen<br />
34 12 + 183<br />
Ergebnis 3 je Aktie in Euro 0,67 0,24 + 179<br />
Cashflow nach DVFA/SG 195 160 + 22<br />
Cashflow nach DVFA/SG<br />
je Aktie in Euro<br />
3,85 3,15 + 22<br />
Free Cashflow 4 60 - 16 –<br />
Dividende je Aktie in Euro 0,75 5 0,75 –<br />
Bilanzsumme (zum 30.9.) 2 899 2 877 + 1<br />
Eigenkapital (zum 30.9.) 854 849 + 1<br />
Investitionen 214 307 - 30<br />
Mitarbeiter (Anzahl) 6 6 449 6 957 - 7<br />
Die unbereinigten Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung werden im<br />
gedruckten Geschäftsbericht 2004/2005 bzw. in der Online-Version des<br />
Geschäftsberichtes unter www.mvv-investor.de ausgewiesen.<br />
1 Nach International Financial Reporting Standards (IFRS)<br />
2 Im Vorjahr ohne Aufwand für Portfoliobereinigung und<br />
Restrukturierungsmaßnahmen<br />
3 Nach IAS 33<br />
4 Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit abzgl. Investitionen in<br />
Sachanlagen/Immaterielle Vermögenswerte<br />
5 Dividende für das Berichtsjahr vorbehaltlich der Zustimmung durch die<br />
<strong>Hauptversammlung</strong> am 10. März 2006<br />
6 Einschließlich Fremdpersonal im Müllheizkraftwerk Mannheim der<br />
<strong>MVV</strong> Energie AG<br />
<strong>Einladung</strong><br />
<strong>MVV</strong> Energie AG, Mannheim<br />
ISIN DE0007255903<br />
Die Aktionäre unserer<br />
Gesellschaft werden<br />
hiermit zu der am<br />
Freitag, dem<br />
10. März 2006<br />
um 10.00 Uhr<br />
im Congress Center<br />
Rosengarten<br />
Rosengartenplatz 2<br />
68161 Mannheim<br />
stattfindenden<br />
ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong><br />
herzlich eingeladen.<br />
1
2<br />
�<br />
�<br />
�<br />
�<br />
Tagesordnung<br />
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses<br />
zum 30. September 2005, des Lageberichts<br />
für das Geschäftsjahr 2004/2005, des gebilligten<br />
Konzernabschlusses (IFRS) zum<br />
30. September 2005 und des Konzernlageberichts<br />
für das Geschäftsjahr 2004/2005 sowie<br />
des Berichts des Aufsichtsrats<br />
2. Beschlussfassung über die Verwendung des<br />
Bilanzgewinns<br />
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in<br />
der Bilanz zum 30. September 2005 ausgewiesenen<br />
Bilanzgewinn in Höhe von<br />
89 929 657,12 Euro wie folgt zu verwenden:<br />
a) Ausschüttung einer Dividende von<br />
0,75 Euro je Stückaktie<br />
für das Geschäftsjahr 2004/2005<br />
41 778 000,00 Euro<br />
b) Vortrag auf neue Rechnung<br />
48 151 657,12 Euro<br />
c) Bilanzgewinn 89 929 657,12 Euro<br />
Die Dividende ist am 13. März 2006 zahlbar.<br />
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands<br />
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den<br />
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr<br />
2004/2005 Entlastung zu erteilen.<br />
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats<br />
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den<br />
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr<br />
2004/2005 Entlastung zu erteilen.<br />
�<br />
�<br />
5. Wahl des Abschlussprüfers für das<br />
Geschäftsjahr 2005/2006<br />
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young<br />
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mannheim,<br />
als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr<br />
2005/2006 zu bestellen.<br />
6. Beschlussfassung über die Ermächtigung<br />
zum Erwerb eigener Aktien<br />
Die dem Vorstand durch die <strong>Hauptversammlung</strong><br />
am 4. März 2005 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG<br />
erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien<br />
ist bis zum 1. September 2006 befristet und soll<br />
daher erneuert werden.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden<br />
Beschluss zu fassen:<br />
a) Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1<br />
Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 7. September<br />
2007 durch ein- oder mehrmaligen Rückkauf<br />
eigene Aktien mit einem auf diese Aktien<br />
entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital<br />
in Höhe von 14 260 000 Euro, das<br />
sind knapp 10 % des zum Zeitpunkt der<br />
Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals,<br />
zu erwerben. Die in der <strong>Hauptversammlung</strong><br />
der <strong>MVV</strong> Energie AG am 4. März 2005 beschlossene<br />
Ermächtigung zum Erwerb eigener<br />
Aktien wird für die Zeit ab Wirksamwerden<br />
dieser neuen Ermächtigung aufgehoben.<br />
b) Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels<br />
eines an alle Aktionäre gerichteten<br />
öffentlichen Kaufangebots. Im Falle des<br />
Erwerbs über die Börse darf der Kaufpreis je<br />
Aktie ohne Erwerbsnebenkosten den Durchschnitt<br />
der Schlusskurse der <strong>MVV</strong> Energie AG-<br />
3
4<br />
Aktie im XETRA-Handelssystem der Deutsche<br />
Börse AG (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem)<br />
an den dem Erwerbsgeschäft<br />
vorangehenden fünf Börsenhandelstagen um<br />
nicht mehr als 5 % über- oder unterschreiten.<br />
Im Falle eines öffentlichen Kaufangebots dürfen<br />
der Kaufpreis je Aktie oder die Grenzwerte<br />
der gebotenen Kaufpreisspanne je<br />
Aktie den Durchschnitt der Schlusskurse der<br />
<strong>MVV</strong> Energie AG-Aktie im XETRA-Handelssystem<br />
der Deutsche Börse AG (oder einem<br />
vergleichbaren Nachfolgesystem) am 8. bis 4.<br />
Börsenhandelstag (jeweils einschließlich) vor<br />
der Veröffentlichung des Kaufangebots um<br />
nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.<br />
Das Volumen des Angebots kann begrenzt<br />
werden. Sofern die gesamte Zeichnung<br />
des Angebotes dieses Volumen überschreitet,<br />
muss die Annahme im Verhältnis<br />
der jeweils angebotenen Aktien erfolgen.<br />
Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen<br />
bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener<br />
Aktien der Gesellschaft je Aktionär der<br />
Gesellschaft kann vorgesehen werden.<br />
c) Der Vorstand wird ermächtigt,<br />
aa) mit Zustimmung des Aufsichtsrats die<br />
erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss<br />
des Bezugsrechts der Aktionäre im<br />
Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen<br />
oder beim Erwerb von Unternehmen<br />
oder Unternehmensteilen oder<br />
Beteiligungen an Unternehmen an Dritte<br />
zu veräußern.<br />
bb) mit Zustimmung des Aufsichtsrats die<br />
erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss<br />
des Bezugsrechts der Aktionäre<br />
auch in anderer Weise als über die Börse<br />
oder durch ein Angebot an alle Aktionäre<br />
zu veräußern, wenn diese Aktien gegen<br />
Barzahlung zu einem Preis veräußert werden,<br />
der den Börsenpreis von Aktien der<br />
Gesellschaft gleicher Ausstattung zum<br />
Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich<br />
unterschreitet. Diese Ermächtigung<br />
gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die<br />
unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß<br />
§ 186 Abs. 3 S. 4 AktG veräußerten<br />
Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals<br />
nicht überschreiten dürfen, und zwar<br />
weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens<br />
noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser<br />
Ermächtigung. Auf diese Begrenzung auf<br />
10 % des Grundkapitals sind diejenigen<br />
Aktien an<strong>zur</strong>echnen,<br />
– die <strong>zur</strong> Bedienung von Schuldverschreibungen<br />
mit Wandlungs- oder<br />
Optionsrecht ausgegeben wurden<br />
bzw. werden, sofern die Schuldverschreibungen<br />
aufgrund einer zum<br />
Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser<br />
Ermächtigung geltenden bzw. an<br />
deren Stelle tretenden Ermächtigung<br />
in entsprechender Anwendung des<br />
§ 186 Abs. 3 S. 4 AktG unter Ausschluss<br />
des Bezugsrechts ausgegeben<br />
wurden bzw. werden;<br />
– die unter Ausnutzung einer zum<br />
Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser<br />
Ermächtigung geltenden bzw. an<br />
deren Stelle tretenden Ermächtigung<br />
<strong>zur</strong> Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem<br />
Kapital gemäß § 186 Abs. 3<br />
Satz 4 AktG unter Ausschluss des<br />
Bezugsrechts ausgegeben werden.<br />
5
6<br />
�<br />
d) Der Preis, zu dem die Aktien der Gesellschaft<br />
an Dritte abgegeben werden, darf den Eröffnungskurs<br />
im XETRA-Handelssystem der<br />
Deutsche Börse AG (oder einem vergleichbaren<br />
Nachfolgesystem) am Tag der verbindlichen<br />
Vereinbarung mit den Dritten um nicht<br />
mehr als 5 % unterschreiten.<br />
e) Die eigenen Aktien können auch zum Zwecke<br />
der Einziehung zu Lasten des Bilanzgewinns<br />
oder anderer Gewinnrücklagen erworben<br />
werden. Der Vorstand ist ermächtigt, die<br />
Einziehung ohne weiteren Beschluss der<br />
<strong>Hauptversammlung</strong> durchzuführen.<br />
f) Aufgrund der Ermächtigung kann der Erwerb<br />
eigener Aktien sowie deren Wiederveräußerung<br />
bzw. die Einziehung dieser Aktien auch<br />
in Teilen ausgeübt werden.<br />
7. Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats<br />
Da die Amtszeit der durch die <strong>Hauptversammlung</strong><br />
vom 22. Februar 2001 gewählten Mitglieder<br />
des Aufsichtsrats mit Beendigung der <strong>Hauptversammlung</strong><br />
am 10. März 2006 endet, ist eine<br />
Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats<br />
erforderlich.<br />
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1,<br />
101 Abs. 1 AktG i.V.m. §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 5<br />
Abs. 1 und 7 Abs. 1 Satz 2 MitbestG sowie § 9<br />
Abs. 1 der Satzung zusammen. Er besteht aus<br />
zwanzig Mitgliedern. Die Stadt Mannheim entsendet<br />
unter Anrechnung auf die zehn von der<br />
<strong>Hauptversammlung</strong> zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder<br />
den Oberbürgermeister und den zuständigen<br />
Fachdezernenten in den Aufsichtsrat,<br />
sofern die <strong>MVV</strong> GmbH unmittelbar oder mittelbar<br />
Aktien in Höhe von mehr als der Hälfte des<br />
Grundkapitals hält. Zehn Mitglieder werden von<br />
den Arbeitnehmern nach dem Mitbestimmungsgesetz<br />
1976 gewählt. Die <strong>Hauptversammlung</strong> ist<br />
an Wahlvorschläge nicht gebunden.<br />
a) Der Aufsichtsrat schlägt vor,<br />
Herrn Prof. Dr. Egon Jüttner, Mannheim,<br />
Universitätsprofessor,<br />
zum Mitglied des Aufsichtsrats für die<br />
Amtszeit zu wählen, die mit Beendigung der<br />
<strong>Hauptversammlung</strong> endet, die über die<br />
Entlastung des Aufsichtsrats für das<br />
Geschäftsjahr 2009/2010 beschließt.<br />
b) Der Aufsichtsrat schlägt vor,<br />
Herrn Wolfgang Raufelder, Mannheim,<br />
Architekt und Stadtplaner,<br />
zum Mitglied des Aufsichtsrats für die<br />
Amtszeit zu wählen, die mit Beendigung der<br />
<strong>Hauptversammlung</strong> endet, die über die<br />
Entlastung des Aufsichtsrats für das<br />
Geschäftsjahr 2009/2010 beschließt.<br />
c) Der Aufsichtsrat schlägt vor,<br />
Herrn Prof. Dr. Norbert Loos, Mannheim,<br />
Geschäftsführender Gesellschafter der<br />
Loos Beteiligungs GmbH,<br />
zum Mitglied des Aufsichtsrats für die<br />
Amtszeit zu wählen, die mit Beendigung der<br />
<strong>Hauptversammlung</strong> endet, die über die<br />
Entlastung des Aufsichtsrats für das<br />
Geschäftsjahr 2009/2010 beschließt.<br />
d) Der Aufsichtsrat schlägt vor,<br />
Herrn Dr. Frank Mentrup, Mannheim,<br />
Arzt,<br />
7
8<br />
zum Mitglied des Aufsichtsrats für die<br />
Amtszeit zu wählen, die mit Beendigung der<br />
<strong>Hauptversammlung</strong> endet, die über die<br />
Entlastung des Aufsichtsrats für das<br />
Geschäftsjahr 2009/2010 beschließt<br />
e) Der Aufsichtsrat schlägt vor,<br />
Herrn Dr. Rudolf Friedrich, Mannheim,<br />
Arbeitsamtsdirektor a.D.,<br />
zum Mitglied des Aufsichtsrats für die<br />
Amtszeit zu wählen, die mit Beendigung der<br />
<strong>Hauptversammlung</strong> endet, die über die<br />
Entlastung des Aufsichtsrats für das<br />
Geschäftsjahr 2009/2010 beschließt.<br />
f) Der Aufsichtsrat schlägt vor,<br />
Herrn Reinhold Götz, Mannheim,<br />
2. Bevollmächtigter IG Metall Mannheim,<br />
zum Mitglied des Aufsichtsrats für die<br />
Amtszeit zu wählen, die mit Beendigung der<br />
<strong>Hauptversammlung</strong> endet, die über die<br />
Entlastung des Aufsichtsrats für das<br />
Geschäftsjahr 2009/2010 beschließt.<br />
g) Der Aufsichtsrat schlägt vor,<br />
Herrn Dr. Manfred Fuchs, Mannheim,<br />
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
der Fuchs Petrolub AG,<br />
zum Mitglied des Aufsichtsrats für die<br />
Amtszeit zu wählen, die mit Beendigung der<br />
<strong>Hauptversammlung</strong> endet, die über die<br />
Entlastung des Aufsichtsrats für das<br />
Geschäftsjahr 2009/2010 beschließt.<br />
h) Der Aufsichtsrat schlägt vor,<br />
Herrn Dr. Karl Heidenreich, Mannheim,<br />
Ehemaliges Mitglied des Vorstands der<br />
Landesbank Baden-Württemberg,<br />
zum Mitglied des Aufsichtsrats für die<br />
Amtszeit zu wählen, die mit Beendigung der<br />
<strong>Hauptversammlung</strong> endet, die über die<br />
Entlastung des Aufsichtsrats für das<br />
Geschäftsjahr 2009/2010 beschließt.<br />
Die <strong>zur</strong> Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen<br />
Kandidaten gehören den folgenden gesetzlich zu bildenden<br />
Aufsichtsräten sowie den folgenden vergleichbaren<br />
in- und ausländischen Kontrollgremien an:<br />
a) Herr Prof. Dr. Egon Jüttner<br />
Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden<br />
Aufsichtsgremien:<br />
● <strong>MVV</strong> GmbH, Mannheim,<br />
● <strong>MVV</strong> RHE AG, Mannheim<br />
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und<br />
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:<br />
● Verwaltungsrat Sparkasse Rhein-Neckar-Nord,<br />
Mannheim<br />
b) Herr Wolfgang Raufelder<br />
Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden<br />
Aufsichtsgremien:<br />
● <strong>MVV</strong> Verkehr AG, Mannheim<br />
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und<br />
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:<br />
● Mannheimer Parkhausbetriebe GmbH<br />
c) Herr Prof. Dr. Norbert Loos<br />
Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden<br />
Aufsichtsgremien:<br />
● BHS tabletop AG, Selb (Vorsitzender),<br />
9
10<br />
● Carl Schenk AG, Darmstadt,<br />
● Dürr AG, Stuttgart (stellvertretender<br />
Vorsitzender),<br />
● Hans R. Schmidt Holding AG, Offenburg<br />
(Vorsitzender),<br />
● LTS Lohmann Therapie-Systeme AG,<br />
Andernach (Vorsitzender),<br />
● TRUMPF GmbH + Co. KG, Ditzingen<br />
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und<br />
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:<br />
● LTS Corp. West Caldwell, NJ, USA<br />
(Vorsitzender),<br />
● Mannheimer Kongress- und Touristik GmbH,<br />
Mannheim,<br />
● Stadt Mannheim Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH, Mannheim<br />
d) Herr Dr. Frank Mentrup<br />
Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden<br />
Aufsichtsgremien:<br />
● <strong>MVV</strong> GmbH, Mannheim,<br />
● <strong>MVV</strong> RHE AG, Mannheim<br />
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und<br />
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:<br />
● BBS Bau- und Betriebsservice GmbH,<br />
Mannheim,<br />
● GBG Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft<br />
mbH, Mannheim<br />
e) Herr Dr. Rudolf Friedrich<br />
Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden<br />
Aufsichtsgremien:<br />
● <strong>MVV</strong> Verkehr AG, Mannheim<br />
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und<br />
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:<br />
● BBS Bau- und Betriebsservice GmbH,<br />
Mannheim,<br />
● Fleischversorgungszentrum Mannheim GmbH,<br />
Mannheim<br />
f) Herr Reinhold Götz<br />
Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden<br />
Aufsichtsgremien:<br />
● Deutz AG, Köln<br />
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und<br />
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:<br />
● Rhein-Neckar Flugplatz GmbH, Mannheim,<br />
● Stadt Mannheim Beteiligungsgesellschaft mbH,<br />
Mannheim,<br />
● Verwaltungsrat Sparkasse Rhein-Neckar-Nord,<br />
Mannheim<br />
g) Herr Dr. Manfred Fuchs<br />
Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden<br />
Aufsichtsgremien:<br />
● Fuchs Petrolub AG, Mannheim<br />
(stellvertretender Vorsitzender),<br />
● Solutio AG, München<br />
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und<br />
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:<br />
● Hilger und Kern GmbH, Mannheim<br />
h) Herr Dr. Karl Heidenreich<br />
Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden<br />
Aufsichtsgremien:<br />
● IBB Internationales Bankhaus Bodensee AG,<br />
Friedrichshafen,<br />
● K+S Aktiengesellschaft, Kassel<br />
11
12<br />
�<br />
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen<br />
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:<br />
● Keine<br />
Der Aufsichtsrat schlägt den Mitgliedern des<br />
noch zu konstituierenden Aufsichtsrats gemäß<br />
Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Corporate Governance<br />
Kodex vor, Herrn Oberbürgermeister Gerhard<br />
Widder zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu<br />
wählen. Die Stadt Mannheim entsendet Herrn<br />
Widder gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 der Satzung in<br />
den Aufsichtsrat.<br />
8. Änderung der Satzung im Hinblick auf die<br />
Umwandlung von Inhaber- in Namensaktien<br />
§ 4 Abs. 2 der Satzung der <strong>MVV</strong> Energie AG<br />
bestimmt, dass die Aktien der <strong>MVV</strong> Energie AG<br />
auf den Inhaber lauten. Diese sollen künftig auf<br />
den Namen lauten. Daraus ergibt sich neben der<br />
Notwendigkeit der Anpassung der Satzung das<br />
Erfordernis, diejenigen Ermächtigungsbeschlüsse<br />
zu ändern, die bedingten und genehmigten<br />
Kapitalien zugrunde liegen. Bei der Anpassung<br />
der Ermächtigungen ist außerdem dem Umstand<br />
Rechnung zu tragen, dass die jeweiligen Ermächtigungen<br />
bereits zum Teil genutzt wurden.<br />
Mit der Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien<br />
soll die Transparenz der Aktionärsstruktur<br />
erhöht und damit zugleich die Aktionärspflege<br />
erleichtert werden. Die Handelbarkeit wird nicht<br />
beeinträchtigt. Die Umstellung auf Namensaktien<br />
erfordert die Einrichtung eines Aktienregisters. Im<br />
Verhältnis <strong>zur</strong> Gesellschaft gilt nur als Aktionär,<br />
wer im Aktienregister eingetragen ist.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende<br />
Beschlüsse zu fassen:<br />
a) Die bisher auf den Inhaber lautenden Stückaktien<br />
der Gesellschaft werden unter<br />
Beibehaltung der bisherigen Stückelung in<br />
Namensaktien umgewandelt.<br />
b) § 4 Abs. 2 der Satzung wird geändert und<br />
erhält folgende Fassung:<br />
„Das Grundkapital ist eingeteilt in<br />
55 704 000 nennwertlose Stückaktien. Die<br />
Aktien lauten auf den Namen.“<br />
c) Änderungen hinsichtlich des bedingten<br />
Kapitals I<br />
aa) Der Ermächtigungsbeschluss der <strong>Hauptversammlung</strong><br />
vom 27. Januar 1999 <strong>zur</strong><br />
Schaffung des bedingten Kapitals I <strong>zur</strong><br />
Sicherung von Wandlungsrechten und<br />
Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund<br />
des Management-Beteiligungsprogramms<br />
<strong>MVV</strong> Energie AG 1999/2003 ausgegeben<br />
wurden, wird unter Berücksichtigung<br />
seither aufgrund der Ermächtigung<br />
<strong>zur</strong> Befriedigung von Wandelrechten ausgegebener<br />
2 000 Stückaktien dahingehend<br />
geändert, dass die Ermächtigung anstelle<br />
<strong>zur</strong> Ausgabe von weiteren bis zu Stück<br />
398 000 auf den Inhaber lautenden Aktien<br />
<strong>zur</strong> Ausgabe von weiteren bis zu Stück<br />
398 000 auf den Namen lautenden Aktien<br />
berechtigt.<br />
bb) § 5 Abs. 1 Satz 1 der Satzung wird geändert<br />
und erhält folgende Fassung:<br />
„Das Grundkapital ist um weitere<br />
1 018 880,00 Euro durch Ausgabe von bis<br />
zu Stück 398 000 auf den Namen lautende<br />
Aktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital I).“<br />
13
14<br />
d) Änderungen hinsichtlich des genehmigten<br />
Kapitals I<br />
aa) Der Beschluss <strong>zur</strong> Ermächtigung des Vorstands<br />
<strong>zur</strong> Schaffung des genehmigten<br />
Kapitals I vom 4. März 2005 wird, soweit<br />
er nicht durch die Barkapitalerhöhung<br />
unter Bezugsrechtsausschluss vom<br />
15. November 2005 von<br />
129 802 240,00 Euro um<br />
12 800 000,00 Euro auf<br />
142 809 240,00 Euro durch Ausgabe von<br />
5 000 000 auf den Inhaber lautenden<br />
Stückaktien ausgeschöpft wurde, dahingehend<br />
geändert, dass an die Stelle der<br />
Ermächtigung <strong>zur</strong> Ausgabe neuer auf den<br />
Inhaber lautenden Stückaktien gegen Baroder<br />
Sacheinlage die Ausgabe von auf<br />
den Namen lautenden Stückaktien gegen<br />
Bar- oder Sacheinlage tritt. Ferner wird<br />
auf das Recht, das Bezugsrecht mit Zustimmung<br />
des Aufsichtsrats im Falle einer<br />
weiteren Barkapitalerhöhung auszuschließen,<br />
verzichtet. Der Ermächtigungsbeschluss<br />
lautet danach wie folgt:<br />
„Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital<br />
der Gesellschaft bis zum 3. März<br />
2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />
durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender<br />
Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage<br />
einmal oder mehrmals um bis zu<br />
insgesamt 26 200 000,00 Euro zu<br />
erhöhen (genehmigtes Kapital I). Bei<br />
Aktienausgaben gegen Sacheinlagen wird<br />
der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht<br />
der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />
auszuschließen. Der Vorstand<br />
wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung<br />
des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom<br />
�<br />
Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.<br />
Weiterhin wird der Vorstand ermächtigt,<br />
mit Zustimmung des Aufsichtsrats den<br />
weiteren Inhalt der Aktienrechte und<br />
die Bedingungen der Aktienausgabe<br />
festzulegen.“<br />
bb) § 5 Abs. 4 der Satzung wird unter Berücksichtigung<br />
der bereits erfolgten Ausschöpfung<br />
des Ermächtigungsbeschlusses<br />
sowie der Umstellung von Inhaber- auf<br />
Namensaktien wie folgt geändert und<br />
erhält folgende Fassung:<br />
„Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital<br />
der Gesellschaft bis zum 3. März<br />
2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />
durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender<br />
Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage<br />
einmal oder mehrmals um bis zu<br />
insgesamt 26 200 000,00 Euro zu erhöhen<br />
(genehmigtes Kapital I). Bei Aktienausgaben<br />
gegen Sacheinlagen ist der<br />
Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der<br />
Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />
auszuschließen. Der Vorstand ist ferner<br />
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />
Spitzenbeträge vom Bezugsrecht<br />
der Aktionäre auszunehmen. Weiterhin ist<br />
der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung<br />
des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der<br />
Aktienrechte und die Bedingungen der<br />
Aktienausgabe festzulegen.“<br />
9. Änderung der Satzung im Hinblick auf das<br />
Gesetz <strong>zur</strong> Unternehmensintegrität und<br />
Modernisierung des Anfechtungsrechts<br />
(UMAG) auf sonstige Gesetzesänderungen<br />
und im Hinblick auf die Frist <strong>zur</strong> Aufstellung<br />
des Jahresabschlusses<br />
15
16<br />
Die Satzung der Gesellschaft soll ferner hinsichtlich<br />
gesetzlicher Neuregelungen, insbesondere<br />
des UMAG, welches am 1. November 2005 in<br />
Kraft getreten ist, angepasst werden. Außerdem<br />
soll die Frist für die Aufstellung des Jahresabschlusses<br />
von fünf Monaten auf 90 Tage seit<br />
Beginn des Geschäftsjahres verkürzt werden.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende<br />
Satzungsänderungen zu beschließen:<br />
a) § 3 der Satzung wird geändert und erhält folgende<br />
Fassung:<br />
„Die Bekanntmachungen der Gesellschaft<br />
werden im elektronischen Bundesanzeiger<br />
veröffentlicht.“<br />
b) § 13 Abs. 1 der Satzung wird geändert und<br />
erhält folgende Fassung:<br />
„Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der<br />
Regel in Sitzungen gefasst. Außerhalb von<br />
Sitzungen können auch schriftliche, fernmündliche<br />
oder mit anderen Mitteln der<br />
Telekommunikation herbeigeführte Beschlussfassungen<br />
erfolgen, wenn kein Mitglied diesem<br />
Verfahren innerhalb einer vom Vorsitzenden<br />
bestimmten Frist widerspricht. Ein Widerspruchsrecht<br />
besteht nicht, wenn die Beschlussfassung<br />
in der Weise durchgeführt<br />
wird, dass die daran teilnehmenden Mitglieder<br />
des Aufsichtsrats im Wege elektronischer<br />
Telekommunikationsmittel miteinander in<br />
Verbindung stehen und den Beschlussgegenstand<br />
erörtern können. Solche Beschlüsse<br />
werden vom Vorsitzenden schriftlich festgestellt<br />
und allen Mitgliedern zugeleitet. Für<br />
Abstimmungen außerhalb von Sitzungen gelten<br />
die Bestimmungen in Abs. 2 und 5<br />
entsprechend.“<br />
c) § 13 Abs. 2 der Satzung wird geändert und<br />
erhält folgende Fassung:<br />
„Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn<br />
sämtliche Mitglieder zu der Sitzung unter der<br />
zuletzt bekanntgegebenen Anschrift ordnungsgemäß<br />
geladen sind und an der Beschlussfassung<br />
mindestens zehn Mitglieder<br />
teilnehmen. Durch Telefon- oder Videokonferenz<br />
zugeschaltete Mitglieder des Aufsichtsrats<br />
gelten als anwesend. Ein Mitglied nimmt<br />
auch dann an der Beschlussfassung teil, wenn<br />
es sich der Stimme enthält. Der Vorsitzende<br />
oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter<br />
kann die Beschlussfassung über einzelne<br />
oder sämtliche Gegenstände der Tagesordnung<br />
auf höchstens 4 Wochen vertagen,<br />
wenn an der Beschlussfassung nicht die gleiche<br />
Zahl von Mitgliedern der Aktionäre und<br />
der Arbeitnehmer teilnehmen würde oder<br />
sonst ein erheblicher Grund für die Vertagung<br />
vorliegt. Zu einer erneuten Vertagung ist der<br />
Vorsitzende nicht befugt.“<br />
d) § 16 Abs. 3 der Satzung wird geändert und<br />
erhält folgende Fassung:<br />
„Die Einberufung der <strong>Hauptversammlung</strong><br />
erfolgt unter Mitteilung der Tagesordnung,<br />
des Tagungsortes, des Sitzungsbeginns und<br />
der Adresse, bei der die Anmeldung zu erfolgen<br />
hat, durch Bekanntmachung im elektronischen<br />
Bundesanzeiger mit den gesetzlich<br />
erforderlichen Angaben derart, dass zwischen<br />
Veröffentlichung und dem letzten Anmeldetag<br />
nach § 17 Abs. 2 der Satzung mindestens<br />
dreißig Tage liegen müssen. Bei der Berechnung<br />
der Frist sind der Tag der Einberufung<br />
und der Tag, bis zu dessen Ablauf sich die<br />
17
18<br />
Aktionäre vor der Versammlung anzumelden<br />
haben, nicht mit<strong>zur</strong>echnen.“<br />
e) § 17 der Satzung wird geändert und erhält<br />
folgende neue Fassung:<br />
„(1) Zur Teilnahme an der <strong>Hauptversammlung</strong><br />
und <strong>zur</strong> Ausübung des Stimmrechts<br />
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt,<br />
die am Tag der <strong>Hauptversammlung</strong> im<br />
Aktienregister eingetragen und rechtzeitig<br />
angemeldet sind.<br />
(2) Die Anmeldung <strong>zur</strong> Teilnahme an der<br />
<strong>Hauptversammlung</strong> muss der Gesellschaft<br />
spätestens am siebten Tag vor der<br />
<strong>Hauptversammlung</strong> in Textform bei der<br />
in der Einberufung benannten Stelle<br />
zugegangen sein.<br />
(3) Fristen nach dieser Bestimmung sind<br />
jeweils vom nicht mitzählenden Tage der<br />
Versammlung <strong>zur</strong>ück<strong>zur</strong>echnen; endet<br />
die Frist nicht an einem Werktag, so gilt<br />
der mitzählende vorhergehende<br />
Werktag.<br />
(4) Der Aktionär kann sich in der <strong>Hauptversammlung</strong><br />
vertreten lassen. Für die Erteilung<br />
der Vollmacht gilt die gesetzlich<br />
vorgeschriebene Form. Vollmachten, die<br />
der Aktionär der Gesellschaft oder<br />
einem von ihr benannten Stimmrechtsvertreter<br />
zuleitet, können auch durch<br />
Telefax oder durch eine andere, in der<br />
<strong>Einladung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hauptversammlung</strong> näher<br />
bestimmte elektronische Form erteilt<br />
werden. Die Einzelheiten werden in der<br />
<strong>Einladung</strong> bekannt gemacht.“<br />
f) § 18 der Satzung wird um folgenden Absatz<br />
�<br />
3 ergänzt:<br />
„Der Vorsitzende der <strong>Hauptversammlung</strong><br />
kann die teilweise oder vollständige Übertragung<br />
der <strong>Hauptversammlung</strong> in Ton und Bild<br />
über elektronische und andere Medien zulassen.<br />
Die Übertragung kann auch in einer<br />
Form erfolgen, zu der die Öffentlichkeit<br />
uneingeschränkt Zugang hat.“<br />
g) § 19 Abs. 3 der Satzung wird gestrichen.<br />
§ 19 Abs. 4 wird demzufolge zu § 19 Abs. 3<br />
und § 19 Abs. 5 wird zu § 19 Abs. 4.<br />
h) § 20 Abs. 2 der Satzung wird geändert und<br />
erhält folgende Fassung:<br />
„Der Vorstand hat innerhalb von 90 Tagen<br />
seit Beginn des Geschäftsjahres den Konzernabschluss<br />
und den Konzernlagebericht für das<br />
vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und<br />
unverzüglich nach Aufstellung dem Aufsichtsrat<br />
und dem Abschlussprüfer vorzulegen.”<br />
i) § 20 Abs. 3 Satz 1 der Satzung wird geändert<br />
und erhält folgende Fassung:<br />
„Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss,<br />
den Lagebericht und den Vorschlag für die<br />
Verwendung des Bilanzgewinns sowie den<br />
Konzernjahresabschluss und den Konzernlagebericht<br />
zu prüfen und über das Ergebnis<br />
seiner Prüfung schriftlich an die <strong>Hauptversammlung</strong><br />
zu berichten.“<br />
10. Zustimmung zum Ausgliederungs- und Übernahmevertrag<br />
zwischen der Gesellschaft und<br />
der <strong>MVV</strong> Energiedienstleistungen GmbH<br />
Am 28. Dezember 2005 wurde vor dem<br />
Notariatsdirektor, Herrn Dr. Arvid Schwenger, in<br />
Mannheim ein Ausgliederungs- und Übernahme-<br />
19
20<br />
�<br />
vertrag zwischen der Gesellschaft und der <strong>MVV</strong><br />
Energiedienstleistungen GmbH abgeschlossen.<br />
Danach gliedert die Gesellschaft alle dem<br />
Geschäftsbereich Technik Dienstleistungen zuzuordnenden<br />
Gegenstände des Aktiv- und<br />
Passivvermögens mit allen Rechten und Pflichten<br />
als Gesamtheit auf die <strong>MVV</strong> Energiedienstleistungen<br />
GmbH aus (Ausgliederung <strong>zur</strong> Aufnahme<br />
gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG). Die<br />
Ausgliederung erfolgt mit wirtschaftlicher<br />
Rückwirkung zum 1. Oktober 2005, 0.00 Uhr.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem<br />
Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen<br />
der Gesellschaft und der <strong>MVV</strong> Energiedienstleistungen<br />
GmbH vom 28. Dezember 2005<br />
zuzustimmen.<br />
Der wesentliche Inhalt des Ausgliederungs- und<br />
Übernahmevertrages ist im Anhang dargestellt.<br />
11. Beschlussfassung über die Schaffung eines<br />
neuen genehmigten Kapitals <strong>zur</strong> Bedienung<br />
eines Belegschaftsaktienprogramms und<br />
entsprechende Satzungsänderung<br />
Den Arbeitnehmern der <strong>MVV</strong> Energie AG sowie<br />
den Arbeitnehmern ausgewählter, mit ihr verbundener<br />
Unternehmen soll im Rahmen eines Belegschaftsaktienprogramms<br />
die Möglichkeit<br />
geboten werden, Aktien der <strong>MVV</strong> Energie AG<br />
vergünstigt zu erwerben. Ziel des Programms ist<br />
es, die teilnahmeberechtigten Arbeitnehmer am<br />
Erfolg der <strong>MVV</strong> Energie Gruppe zu beteiligen.<br />
Damit kann einerseits die <strong>MVV</strong> Energie Gruppe<br />
gestärkt werden, andererseits aber insbesondere<br />
das Interesse an und die Identifikation der Arbeitnehmer<br />
mit der <strong>MVV</strong> Energie Gruppe gefördert<br />
und somit auch der wirtschaftliche Erfolg der<br />
<strong>MVV</strong> Energie AG und der mit ihr verbundenen<br />
Unternehmen gesichert werden. Die bisherigen<br />
§ 5 Abs. 2 und § 5 Abs. 3 der Satzung bildeten<br />
die Grundlage für Belegschaftsaktienprogramme,<br />
die jedoch nicht durchgeführt wurden. An deren<br />
Stelle soll das hier vorgeschlagene Belegschaftsaktienprogramm<br />
treten. § 5 Abs. 2 und 3 der<br />
Satzung der Gesellschaft sollen daher aufgehoben<br />
werden.<br />
Zur Durchführung des Belegschaftsaktienprogramms<br />
soll ein genehmigtes Kapital in Höhe von<br />
3 400 000,00 Euro – dies entspricht etwa 2,4 %<br />
des bei der Beschlussfassung bestehenden<br />
Grundkapitals – geschaffen werden.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,<br />
folgenden Beschluss zu fassen:<br />
a) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung<br />
des Aufsichtsrats bis zum 9. März 2011<br />
das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausschluss<br />
des Bezugsrechts der Aktionäre durch<br />
Ausgabe neuer, auf den Namen lautender<br />
Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig<br />
oder mehrmals um bis zu insgesamt<br />
3 400 000,00 Euro, das sind etwa 2,4 % des<br />
zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden<br />
Grundkapitals, zu erhöhen (genehmigtes<br />
Kapital II), um die neuen Aktien ab<br />
2006 unmittelbar oder nach Zeichnung durch<br />
ein Kreditinstitut und Rückerwerb durch die<br />
Gesellschaft mittelbar an Arbeitnehmer der<br />
<strong>MVV</strong> Energie AG sowie an Arbeitnehmer ausgewählter,<br />
mit ihr verbundener Unternehmen<br />
auszugeben.<br />
Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren<br />
Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer<br />
Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />
festzulegen.<br />
21
22<br />
�<br />
b) Das bedingte Kapital III in § 5 Abs. 2 der<br />
Satzung und das bedingte Kapital IV in § 5<br />
Abs. 3 der Satzung werden aufgehoben. § 5<br />
Abs. 2 und 3 der Satzung werden gestrichen.<br />
§ 5 Abs. 4 wird somit zu § 5 Abs. 2.<br />
c) § 5 der Satzung wird um einen neuen Absatz<br />
3 wie folgt ergänzt:<br />
„Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung<br />
des Aufsichtsrats bis zum 9. März 2011<br />
das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausschluss<br />
des Bezugsrechts der Aktionäre durch<br />
Ausgabe neuer, auf den Namen lautender<br />
Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder<br />
mehrmals um bis zu insgesamt<br />
3 400 000,00 Euro, das sind etwa 2,4 % des<br />
zum Zeitpunkt des Beschlussfassung bestehenden<br />
Grundkapitals, zu erhöhen (genehmigtes<br />
Kapital II), um die neuen Aktien ab<br />
2006 unmittelbar oder nach Zeichnung durch<br />
ein Kreditinstitut und Rückerwerb durch die<br />
Gesellschaft an Arbeitnehmer der <strong>MVV</strong> Energie<br />
AG sowie an Arbeitnehmer ausgewählter,<br />
mit ihr verbundener Unternehmen auszugeben.<br />
Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren<br />
Einzelheiten der Kapitalerhöhung und<br />
ihrer Durchführung mit Zustimmung des<br />
Aufsichtsrats festzulegen.“<br />
12. Beschlussfassung über die Zustimmung <strong>zur</strong><br />
Änderung von Beherrschungs- und<br />
Gewinnabführungsverträgen sowie von<br />
Beherrschungsverträgen<br />
Mit dem am 15. Dezember 2004 in Kraft getretenen<br />
Gesetz <strong>zur</strong> Anpassung von Verjährungsvorschriften<br />
an das Gesetz <strong>zur</strong> Modernisierung des<br />
Schuldrechts von 9. Dezember 2004 wurde dem<br />
§ 302 AktG ein neuer Absatz 4 angefügt, nach<br />
welchem Verlustausgleichsansprüche nicht vor<br />
Ablauf von 10 Jahren nach Eintragung der Vertragsbeendigung<br />
verjähren. Um die angestrebte<br />
steuerliche Wirkung (so genannte „körperschaftsteuerliche<br />
Organschaft“) zu gewährleisten, sollen<br />
die nachfolgend aufgeführten Beherrschungsund<br />
Gewinnabführungsverträge in der Weise präzisiert<br />
werden, dass § 302 AktG in seiner jeweils<br />
geltenden Fassung auf die Verträge Anwendung<br />
findet.<br />
a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die folgenden<br />
Klarstellungsvereinbarungen zwischen<br />
der <strong>MVV</strong> Energie AG und den nachstehend aufgeführten<br />
Gesellschaften ("abhängige Gesellschaften"),<br />
die gegenwärtig nur als Entwürfe vorliegen,<br />
aber spätestens unverzüglich nach der<br />
<strong>Hauptversammlung</strong> abgeschlossen werden sollen,<br />
entsprechend den vorliegenden Entwurfsfassungen<br />
zuzustimmen:<br />
aa) Klarstellungsvereinbarung zu dem Beherrschungs-<br />
und Gewinnabführungsvertrag<br />
mit der <strong>MVV</strong> Energiedienstleistungen<br />
GmbH, Mannheim, vom<br />
20. Januar 2005;<br />
bb) Klarstellungsvereinbarung zu dem Beherrschungs-<br />
und Gewinnabführungsvertrag<br />
mit der MASPIRIT GmbH,<br />
Mannheim, vom 20. Januar 2005;<br />
cc) Klarstellungsvereinbarung zu dem Beherrschungs-<br />
und Gewinnabführungsvertrag<br />
mit der <strong>MVV</strong> Energiehandel<br />
GmbH, Mannheim, vom 20. Januar 2005;<br />
dd) Klarstellungsvereinbarung zu dem Beherrschungs-<br />
und Gewinnabführungsvertrag<br />
mit der SW Kiel Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH, Mannheim, vom<br />
23
24<br />
20. Januar 2005;<br />
ee) Klarstellungsvereinbarung zu dem<br />
Beherrschungsvertrag mit der <strong>MVV</strong><br />
Umwelt GmbH, Mannheim, vom<br />
20. Januar 2005;<br />
ff) Klarstellungsvereinbarung zu dem<br />
Beherrschungsvertrag mit der MAnet<br />
GmbH, Mannheim, vom 20. Januar 2005.<br />
b) Die gegenwärtig nur als Entwürfe vorliegenden<br />
Vereinbarungen haben folgenden<br />
wesentlichen Inhalt:<br />
Die abgeschlossenen Unternehmensverträge<br />
werden um folgenden neuen Absatz erweitert:<br />
„§ 302 AktG in seiner jeweils gültigen<br />
Fassung findet entsprechende Anwendung.”<br />
Die Gesellschafterversammlungen der <strong>MVV</strong><br />
Energiedienstleistungen GmbH, der MASPIRIT<br />
GmbH, der <strong>MVV</strong> Energiehandel GmbH, der <strong>MVV</strong><br />
Umwelt GmbH, der SW Kiel Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH sowie der MAnet GmbH haben dem<br />
Abschluss der jeweiligen Klarstellungsvereinbarung<br />
zu den Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen<br />
bzw. Beherrschungsverträgen vor<br />
der <strong>Hauptversammlung</strong> in notarieller Form<br />
zugestimmt.<br />
Von dem Zeitpunkt der Einberufung der<br />
<strong>Hauptversammlung</strong> an liegen in den Geschäftsräumen<br />
der <strong>MVV</strong> Energie AG, Luisenring 49,<br />
68159 Mannheim, die folgenden Dokumente <strong>zur</strong><br />
Einsicht der Aktionäre aus, die auch unter der<br />
Internetadresse www.mvv-investor.de<br />
veröffentlicht werden:<br />
– Bericht des Vorstands an die <strong>Hauptversammlung</strong><br />
gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5<br />
2. Halbsatz i.V.m. § 186 Abs. 4 S. 2 AktG zu<br />
Punkt 6 der Tagesordnung (Beschlussfassung<br />
über die Ermächtigung zum Erwerb eigener<br />
Aktien);<br />
– Bericht des Vorstands über den Grund für<br />
den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß<br />
§§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 4 S. 2 AktG<br />
zu Punkt 11 der Tagesordnung (Beschlussfassung<br />
über die Schaffung eines neuen<br />
genehmigten Kapitals <strong>zur</strong> Bedienung eines<br />
Belegschaftsaktienprogramms und entsprechende<br />
Satzungsänderung);<br />
– Ausgliederungs- und Übernahmevertrag<br />
zwischen der <strong>MVV</strong> Energie AG und der<br />
<strong>MVV</strong> Energiedienstleistungen GmbH vom<br />
28. Dezember 2005;<br />
– Entwürfe der jeweiligen Klarstellungsvereinbarungen<br />
zu Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen<br />
bzw. Beherrschungsverträgen<br />
zwischen der <strong>MVV</strong> Energie AG und<br />
der jeweiligen abhängigen Gesellschaft;<br />
– Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge<br />
bzw. Beherrschungsverträge zwischen<br />
der <strong>MVV</strong> Energie AG und der jeweiligen<br />
abhängigen Gesellschaft, jeweils vom<br />
20. Januar 2005;<br />
– der jeweilige gemeinsame Bericht des<br />
Vorstands der <strong>MVV</strong> Energie AG und der<br />
Geschäftsleitung der jeweiligen abhängigen<br />
Gesellschaft über die jeweilige gegenwärtig<br />
nur als Entwurf vorliegende Klarstellungsvereinbarung<br />
zu den Beherrschungs- und<br />
Gewinnabführungsverträgen bzw. Beherrschungsverträgen;<br />
– die Jahresabschlüsse und Lageberichte der<br />
<strong>MVV</strong> Energie AG und der jeweiligen ab-<br />
25
26<br />
hängigen Gesellschaft, insbesondere der <strong>MVV</strong><br />
Energiedienstleistungen GmbH, für die<br />
Geschäftsjahre 2002/2003, 2003/2004 und<br />
2004/2005 mit folgender Ausnahme:<br />
Die <strong>MVV</strong> Energiedienstleistungen GmbH<br />
existiert erst seit dem 11. September 2003<br />
(Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister),<br />
daher werden deren Jahresabschlüsse<br />
und Lageberichte für das<br />
Rumpfgeschäftsjahr 2003 und die Geschäftsjahre<br />
2003/2004 sowie 2004/2005<br />
ausgelegt;<br />
– der gemeinsame Bericht des Vorstands der<br />
<strong>MVV</strong> Energie AG und der Geschäftsleitung<br />
der <strong>MVV</strong> Energiedienstleistungen GmbH über<br />
die Ausgliederung des Geschäftsbereichs<br />
„TD Technik Dienstleistungen“ von der<br />
<strong>MVV</strong> Energie AG auf die <strong>MVV</strong> Energiedienstleistungen<br />
GmbH;<br />
– Beschlussfassungen der <strong>Hauptversammlung</strong><br />
der Gesellschaft <strong>zur</strong> Schaffung des bedingten<br />
Kapitals I vom 27. Januar 1999 und <strong>zur</strong><br />
Schaffung des genehmigten Kapitals I vom<br />
4. März 2005 (Auszüge aus dem Protokoll<br />
der jeweiligen <strong>Hauptversammlung</strong>).<br />
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich<br />
und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.<br />
Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der<br />
<strong>Hauptversammlung</strong> ausliegen.<br />
Durch das am 1. November 2005 in Kraft getretene<br />
Gesetz <strong>zur</strong> Unternehmensintegrität und<br />
Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)<br />
wurden die gesetzlichen Bestimmungen für die<br />
Anmeldung <strong>zur</strong> <strong>Hauptversammlung</strong> und den<br />
Nachweis der Berechtigung <strong>zur</strong> Teilnahme und<br />
Ausübung des Stimmrechts in § 123 AktG geändert.<br />
Nach der gesetzlichen Übergangsvorschrift<br />
in § 16 EGAktG ist es den börsennotierten Gesellschaften,<br />
die ihre Satzung noch nicht an<br />
§ 123 AktG i.d.F. des UMAG angepasst haben,<br />
erlaubt, ihre bisherigen Satzungsregelungen für<br />
die Teilnahme an der <strong>Hauptversammlung</strong> oder<br />
die Ausübung des Stimmrechts mit der Maßgabe<br />
anzuwenden, “dass für den Zeitpunkt der Hinterlegung<br />
oder der Ausstellung eines sonstigen<br />
Legitimationsnachweises auf den Beginn des<br />
21. Tages vor der <strong>Hauptversammlung</strong> abzustellen<br />
ist“. Daneben gilt für alle <strong>Hauptversammlung</strong>en,<br />
die nach dem 1. November 2005 einberufen<br />
werden, die Neuregelung des § 123 Abs. 3 S. 2<br />
AktG i.d.F. des UMAG, wonach zum Nachweis<br />
der Berechtigung bei börsennotierten Gesellschaften<br />
ein in Textform erstellter besonderer<br />
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende<br />
Institut ausreicht.<br />
Dies führt dazu, dass für die <strong>Hauptversammlung</strong><br />
der <strong>MVV</strong> Energie AG am 10. März 2006 zwei<br />
verschiedene Möglichkeiten bestehen, wie die<br />
Aktionäre ihre Berechtigung <strong>zur</strong> Teilnahme und<br />
<strong>zur</strong> Ausübung des Stimmrechts nachweisen können.<br />
Teilnahmeberechtigt sind danach die<br />
Aktionäre, die eine der folgenden Voraussetzungen<br />
erfüllen:<br />
(1) Zur Teilnahme an der <strong>Hauptversammlung</strong> und<br />
<strong>zur</strong> Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen<br />
Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens<br />
zu Beginn des einundzwanzigsten<br />
Tages vor dem Tag der <strong>Hauptversammlung</strong>,<br />
also spätestens am 16. Februar 2006,<br />
24:00/17. Februar 2006, 0:00 Uhr, bei der<br />
Gesellschaftskasse, bei einem deutschen<br />
Notar, bei einer Wertpapier-Sammelbank oder<br />
27
28<br />
bei der folgenden Hinterlegungsstelle hinterlegen<br />
und dort bis <strong>zur</strong> Beendigung der<br />
<strong>Hauptversammlung</strong> belassen:<br />
� Commerzbank AG<br />
Die Hinterlegung kann auch in der Weise<br />
erfolgen, dass die Aktien mit Zustimmung<br />
einer Hinterlegungsstelle für diese bei<br />
einer Bank bis <strong>zur</strong> Beendigung der<br />
<strong>Hauptversammlung</strong> im Sperrdepot gehalten<br />
werden. Erfolgt die Hinterlegung nicht<br />
bei der Gesellschaftskasse, so haben sich<br />
die Aktionäre <strong>zur</strong> <strong>Hauptversammlung</strong> in<br />
der Weise anzumelden, dass die<br />
Hinterlegungsbescheinigung oder ein<br />
Doppel spätestens am dritten Tag vor dem<br />
Tag der <strong>Hauptversammlung</strong>, also spätestens<br />
am 7. März 2006, bei der<br />
Gesellschaftskasse eingereicht wird.<br />
(2) Zur Teilnahme an der <strong>Hauptversammlung</strong> und<br />
<strong>zur</strong> Ausübung des Stimmrechts sind darüber<br />
hinaus diejenigen Aktionäre berechtigt, die<br />
sich nach Maßgabe von § 123 Abs. 3 S. 2<br />
AktG n.F. durch einen in Textform ausgestellten<br />
Nachweis ihres Anteilsbesitzes ihres<br />
depotführenden Instituts, ausgestellt auf den<br />
Beginn des einundzwanzigsten Tages vor dem<br />
Tag der <strong>Hauptversammlung</strong>, also spätestens<br />
ausgestellt auf den 16. Februar 2006, 24:00<br />
Uhr/17. Februar 2006, 0:00 Uhr, legitimieren.<br />
Der Berechtigungsnachweis muss spätestens<br />
bis zum dritten Tag vor der <strong>Hauptversammlung</strong>,<br />
also spätestens am 7. März 2006, bei der<br />
Gesellschaft unter der nachfolgend angegebenen<br />
Adresse/bei der Gesellschaftskasse eingereicht<br />
werden.<br />
<strong>MVV</strong> Energie AG,<br />
- Konzernrechtsabteilung -,<br />
Luisenring 49, 68159 Mannheim<br />
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der<br />
<strong>Hauptversammlung</strong> auch durch Bevollmächtigte,<br />
z. B. die depotführende Bank, eine<br />
Aktionärsvereinigung oder andere Personen<br />
ihrer Wahl ausüben lassen. Die Gesellschaft<br />
bietet ihren Aktionären als besonderen<br />
Service an, von der Gesellschaft benannte<br />
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter<br />
bereits vor der <strong>Hauptversammlung</strong> zu bevollmächtigen.<br />
Die Aktionäre, die den von der<br />
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern<br />
eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen<br />
hierzu eine Eintrittskarte <strong>zur</strong> <strong>Hauptversammlung</strong>.<br />
Vollmachten müssen schriftlich<br />
übermittelt werden. Die notwendigen<br />
Unterlagen und Informationen erhalten die<br />
Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.<br />
Gegenanträge im Sinne von § 126 AktG sind<br />
bis spätestens zwei Wochen vor dem Tage der<br />
<strong>Hauptversammlung</strong> ausschließlich an folgende<br />
Adresse zu übersenden:<br />
<strong>MVV</strong> Energie AG,<br />
- Konzernrechtsabteilung -,<br />
Luisenring 49, 68159 Mannheim,<br />
Telefax: (06 21) 2 90-26 22<br />
Zugänglich zu machende Anträge von<br />
Aktionären werden unverzüglich nach ihrem<br />
Eingang unter der Internetadresse<br />
www.mvv-investor.de veröffentlicht.<br />
Mannheim, im Januar 2006<br />
<strong>MVV</strong> Energie AG<br />
Der Vorstand<br />
29
30<br />
Berichte<br />
Bericht des Vorstands an die <strong>Hauptversammlung</strong><br />
gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 2. Halbsatz<br />
i.V.m. § 186 Abs. 4 S. 2 AktG zu Punkt 6 der<br />
Tagesordnung<br />
Die <strong>MVV</strong> Energie AG hat in der ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong><br />
vom 4. März 2005 einen Beschluss<br />
über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien<br />
sowie über die Möglichkeit <strong>zur</strong> anschließenden<br />
Veräußerung dieser Aktien gefasst. Da dieser Beschluss<br />
bis zum 1. September 2006 befristet ist, soll<br />
er erneuert werden.<br />
Der Tagesordnungspunkt 6 enthält den Vorschlag,<br />
die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 8. September<br />
2007 eigene Aktien im Umfang von bis zu einem<br />
auf diese Aktien entfallenden anteiligen Betrag am<br />
Grundkapital in Höhe von 14 260 000,00 Euro, das<br />
sind knapp 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung<br />
bestehenden Grundkapitals, zu erwerben.<br />
§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG gestattet es, über den typischen<br />
Fall des Erwerbs und der Veräußerung über die<br />
Börse hinaus auch andere Formen des Erwerbs und<br />
der Veräußerung vorzusehen.<br />
Neben dem Erwerb über die Börse soll die Gesellschaft<br />
auch die Möglichkeit erhalten, eigene Aktien<br />
durch ein öffentliches Kaufangebot (Tenderverfahren)<br />
zu erwerben. Bei dieser Variante kann jeder verkaufswillige<br />
Aktionär der Gesellschaft entscheiden, wie<br />
viele Aktien und, bei Festlegung einer Preisspanne,<br />
zu welchem Preis er diese anbieten möchte. Übersteigt<br />
die zum festgesetzten Preis angebotene<br />
Menge die von der Gesellschaft nachgefragte Anzahl<br />
an Aktien, so muss eine Zuteilung der Annahme der<br />
Verkaufsangebote erfolgen. Hierbei soll es möglich<br />
sein, eine bevorrechtigte Annahme kleiner Offerten<br />
oder kleiner Teile von Offerten vorzusehen. Diese<br />
Möglichkeit dient dazu, gebrochene Beträge bei der<br />
Festlegung der zu erwerbenden Quoten und kleine<br />
Restbestände zu vermeiden und damit die technische<br />
Abwicklung zu erleichtern.<br />
Nach den Bestimmungen des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG<br />
kann die <strong>Hauptversammlung</strong> die Gesellschaft auch<br />
zu einer anderen Form der Veräußerung als über die<br />
Börse ermächtigen.<br />
Die Veräußerung nach Erwerb der eigenen Aktien<br />
soll hier unter Ausschluss des Bezugsrechts der<br />
Aktionäre erfolgen können.<br />
Der Vorstand soll dadurch in die Lage versetzt werden,<br />
eigene Aktien <strong>zur</strong> Verfügung zu haben, um<br />
diese – vorbehaltlich einer Aufsichtsratszustimmung<br />
– als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen<br />
oder dem Erwerb von Unternehmen<br />
oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen<br />
an Unternehmen gewähren zu können. In derartigen<br />
Transaktionen wird verschiedentlich diese Form<br />
der Gegenleistung verlangt. Die hier vorgeschlagene<br />
Ermächtigung soll der Gesellschaft daher die notwendige<br />
Flexibilität geben, um sich bietende Gelegenheiten<br />
zu Unternehmenszusammenschlüssen,<br />
zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen<br />
oder Beteiligungen an Unternehmen schnell<br />
und flexibel ausnutzen zu können. Konkrete Pläne<br />
für das Ausnutzen dieser Ermächtigung bestehen<br />
derzeit nicht. Der Vorstand wird der <strong>Hauptversammlung</strong><br />
Bericht über eine Ausnutzung dieser Ermächtigung<br />
erstatten.<br />
Der Beschlussvorschlag enthält auch die Ermächtigung,<br />
die erworbenen eigenen Aktien in anderen<br />
Fällen als im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen,<br />
dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen<br />
oder Beteiligungen an Unternehmen<br />
31
32<br />
außerhalb der Börse unter Ausschluss des Bezugsrechts<br />
veräußern zu können. Voraussetzung dafür ist<br />
indessen, dass die Aktien gegen Barzahlung zu einem<br />
Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von<br />
Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum<br />
Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet.<br />
Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der<br />
Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts<br />
gemäß § 186 Abs. 3 S. 4 AktG veräußerten Aktien<br />
insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten<br />
dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des<br />
Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung<br />
dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung auf<br />
10 % des Grundkapitals sind diejenigen Aktien<br />
an<strong>zur</strong>echnen,<br />
– die <strong>zur</strong> Bedienung von Schuldverschreibungen<br />
mit Wandlungs- oder Optionsrecht ausgegeben<br />
wurden bzw. werden, sofern die Schuldverschreibungen<br />
aufgrund einer zum Zeitpunkt<br />
des Wirksamwerdens der Ermächtigung geltenden<br />
bzw. an deren Stelle tretenden<br />
Ermächtigung in entsprechender Anwendung<br />
des § 186 Abs. 3 S. 4 AktG unter Ausschluss<br />
des Bezugsrechts ausgegeben wurden bzw.<br />
werden;<br />
– die unter Ausnutzung einer zum Zeitpunkt<br />
des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung<br />
geltenden bzw. an deren Stelle tretenden<br />
Ermächtigung <strong>zur</strong> Ausgabe neuer Aktien aus<br />
genehmigtem Kapital gemäß § 186 Abs. 3<br />
Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts<br />
ausgegeben werden.<br />
Diese Ermächtigung verhilft der Gesellschaft zu<br />
größerer Flexibilität. Sie ermöglicht es insbesondere,<br />
auch außerhalb von Unternehmenszusammenschlüssen,<br />
dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen<br />
oder Beteiligungen an Unternehmen,<br />
Aktien gezielt an Kooperationspartner oder Finanzinvestoren<br />
auszugeben. Die Interessen der Aktionäre<br />
sind dabei dadurch gewahrt, dass sich der Ausgabepreis<br />
am Börsenkurs zu orientieren hat. Die Aktionäre<br />
haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre relative<br />
Beteiligung über einen Bezug von Aktien über die<br />
Börse aufrecht zu erhalten. Konkrete Pläne für das<br />
Ausnutzen dieser Ermächtigung bestehen derzeit<br />
nicht. Der Vorstand wird der <strong>Hauptversammlung</strong><br />
jeweils Bericht über eine Ausnutzung dieser<br />
Ermächtigung erstatten.<br />
Die Gesellschaft soll eigene Aktien auch ohne einen<br />
erneuten Beschluss der <strong>Hauptversammlung</strong> einziehen<br />
können.<br />
Mannheim, im Januar 2006<br />
<strong>MVV</strong> Energie AG<br />
Der Vorstand<br />
Wesentlicher Inhalt des Ausgliederungs- und<br />
Übernahmevertrages vom 28. Dezember 2005<br />
zwischen der <strong>MVV</strong> Energie AG und der <strong>MVV</strong><br />
Energiedienstleistungen GmbH (nachfolgend<br />
„<strong>MVV</strong> EDL“) gemäß § 124 Abs. 2 Satz 2 AktG:<br />
Wortlaut des Vertrags:<br />
I.<br />
PRÄAMBEL<br />
(1) Die <strong>MVV</strong> Energie AG ist alleinige<br />
Gesellschafterin der <strong>MVV</strong> EDL und hält deren<br />
Geschäftsanteile in Höhe von 25 000,00 Euro,<br />
1 000,00 Euro und 1 974 000,00 Euro am ins-<br />
33
34<br />
gesamt 2 000 000,00 Euro betragenen<br />
Stammkapital.<br />
(2) Zu den Geschäftsbereichen der <strong>MVV</strong> Energie<br />
AG gehört der Bereich TD Technik Dienstleistungen<br />
(nachfolgend „Geschäftsbereich<br />
TD“). Zu dem Geschäftsbereich TD zählen die<br />
Unterbereiche TD.C (Consulting), TD.B<br />
(Industrie- und Bahnstromanlagen), TD.K<br />
(Kommunale Lösungen), TD.S (Business<br />
Services) und TD.I (Industrial Solutions).<br />
Kundengruppen des Geschäftsbereiches TD<br />
sind, je nach Dienstleistung, Kommunen und<br />
soziale Einrichtungen, Industrie und Gewerbe,<br />
Wohnbaugesellschaften und Bauträger.<br />
(3) Die <strong>MVV</strong> Energie AG beabsichtigt, alle zum<br />
Geschäftsbereich TD gehörenden Aktiva und<br />
Passiva im Wege der Ausgliederung <strong>zur</strong><br />
Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1<br />
Umwandlungsgesetz (UmwG) auf die <strong>MVV</strong><br />
EDL unter Fortbestand des übertragenden<br />
Rechtsträgers zu übertragen.<br />
(4) Vor diesem Hintergrund baten die Erschienenen,<br />
handelnd wie zuvor angegeben, um Beurkundung<br />
der nachfolgenden Erklärungen,<br />
wobei bezüglich der Anlagen auf die Bezugsurkunde<br />
vor dem Notariat I Mannheim vom<br />
27. Dezember 2005 gemäß 1UR. 9830/2005<br />
verwiesen wird; diese Bezugsurkunde liegt im<br />
Termin in beglaubigter Abschrift vor und ist<br />
allen Beteiligten vollinhaltlich bekannt. Auf<br />
Verlesen der Bezugsurkunde und Beifügung <strong>zur</strong><br />
heutigen Niederschrift wird allseits verzichtet.<br />
Unabhängig davon sind die Anlagen 1., 2.2<br />
und 2.3, 8 und 9 auch zusätzlich noch der heutigen<br />
Niederschrift beigefügt, um eine einfachere<br />
Handhabung beim Vollzug im Handelsregister<br />
und Grundbuch zu ermöglichen.<br />
II.<br />
AUSGLIEDERUNGS- UND ÜBERNAHMEVERTRAG<br />
§ 1<br />
BETEILIGTE RECHTSTRÄGER<br />
(1) Die Firma der übertragenden Gesellschaft<br />
lautet:<br />
„<strong>MVV</strong> Energie AG“<br />
Der Sitz der <strong>MVV</strong> Energie AG ist Mannheim.<br />
(2) Die Firma der übernehmenden Gesellschaft<br />
lautet:<br />
„<strong>MVV</strong> Energiedienstleistungen GmbH“<br />
Der Sitz der <strong>MVV</strong> Energiedienstleistungen<br />
GmbH ist Mannheim.<br />
§ 2<br />
VERMÖGENSÜBERTRAGUNG<br />
(1) Die <strong>MVV</strong> Energie AG überträgt den gesamten<br />
Geschäftsbereich TD mit sämtlichen dazugehörigen<br />
Aktiva, Passiva, Rechtsverhältnissen,<br />
Rechten und Pflichten im Wege der Ausgliederung<br />
<strong>zur</strong> Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3<br />
Nr. 1 UmwG als Gesamtheit auf die <strong>MVV</strong> EDL<br />
gegen Gewährung eines Geschäftsanteiles an<br />
der <strong>MVV</strong> EDL.<br />
(2) Die Bestimmung der dem Geschäftsbereich TD<br />
zuzuordnenden Vermögensgegenstände des<br />
Aktiv- und Passivvermögens erfolgt auf<br />
Grundlage der aus der Schlussbilanz (§ 5) der<br />
<strong>MVV</strong> Energie AG zum 30. September 2005,<br />
24.00 Uhr, entwickelten Ausgliederungsbilanz<br />
für den Geschäftsbereich TD zum 1. Oktober<br />
2005, 0.00 Uhr gemäß Anlage 1 („Ausgliederungsbilanz“).<br />
35
36<br />
(3) Auf die <strong>MVV</strong> EDL werden insbesondere übertragen:<br />
(a) die in Anlage 2 aufgeführten Gegenstände<br />
des Anlagevermögens gemäß<br />
§ 266 Abs. 2 A Handelsgesetzbuch (HGB);<br />
hierzu gehören insbesondere:<br />
(aa) Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
(Anlage 2.1.)<br />
(bb) Sachanlagen:<br />
– Grundstücke einschließlich des<br />
Bruchteilseigentums von 3,34 %<br />
an dem Grundstück FlSt.<br />
Nr. 3471/3 und 11,36 % am<br />
Neckarvorlandgebäude<br />
(Anlage 2.2.)<br />
– grundstücksgleiche Rechte<br />
(Anlage 2.3.)<br />
– Bauten auf fremden<br />
Grundstücken (Anlage 2.4.)<br />
– technische Anlagen und<br />
Maschinen (Anlage 2.5.)<br />
– andere Anlagen und Betriebsund<br />
Geschäftsausstattung<br />
(Anlage 2.6.)<br />
– geleistete Anzahlungen und<br />
Anlagen im Bau (Anlage 2.7.)<br />
(cc) Finanzanlagen:<br />
– Anteile an verbundenen<br />
Unternehmen (Anlage 2.8.)<br />
– Beteiligungen (Anlage 2.9.)<br />
– sonstige Ausleihungen<br />
(Anlage 2.10.)<br />
Die Übertragung der in den<br />
Anlagen 2.8. und 2.9. aufgeführten<br />
Geschäftsanteile erfolgt unter<br />
Einschluss sämtlicher damit ver-<br />
bundener Rechte und Pflichten,<br />
insbesondere sämtlicher Gewinnbezugsrechte,<br />
soweit bis zum<br />
Ausgliederungsstichtag (§ 4) keine<br />
Ausschüttungen beschlossen worden<br />
sind. Der <strong>MVV</strong> EDL stehen<br />
damit alle Ausschüttungen zu, die<br />
ab dem Ausgliederungsstichtag<br />
beschlossen worden sind oder<br />
werden, unabhängig von dem<br />
Zeitraum, auf den sie entfallen.<br />
(b) die in Anlage 3 aufgeführten Gegenstände<br />
des Umlaufvermögens gemäß § 266 Abs. 2 B<br />
HGB; hierzu gehören insbesondere:<br />
(aa) Vorräte:<br />
– Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe<br />
(Anlage 3.1.)<br />
– unfertige Erzeugnisse, unfertige<br />
Leistungen (Anlage 3.2.)<br />
(bb) Forderungen und sonstige<br />
Vermögensgegenstände:<br />
– Forderungen aus Lieferungen<br />
und Leistungen, Forderungen<br />
gegen verbundene Unternehmen<br />
und Forderungen gegen<br />
Unternehmen, mit denen ein<br />
Beteiligungsverhältnis besteht<br />
(Anlage 3.3.)<br />
– sonstige Vermögensgegenstände<br />
(Anlage 3.4.)<br />
(c) die in Anlage 4 aufgeführten Rückstellungen<br />
und Verbindlichkeiten gemäß<br />
§ 266 Abs. 3 B und C HGB; hierzu<br />
gehören insbesondere:<br />
37
38<br />
(aa) Rückstellungen für Pensionen und<br />
ähnliche Verpflichtungen<br />
(Anlage 4.1.)<br />
(bb) sonstige Rückstellungen<br />
(Anlage 4.2.)<br />
(cc) Verbindlichkeiten gegenüber<br />
Kreditinstituten (Anlage 4.3.)<br />
(dd) Verbindlichkeiten aus Lieferungen<br />
und Leistungen (Anlage 4.4.)<br />
(ee) Verbindlichkeiten gegenüber<br />
verbundenen Unternehmen<br />
(Anlage 4.5.)<br />
(ff) Verbindlichkeiten gegenüber<br />
Unternehmen, mit denen ein<br />
Beteiligungsverhältnis besteht<br />
(Anlage 4.6.)<br />
(gg) Sonstige Verbindlichkeiten<br />
(Anlage 4.7.)<br />
(d) die in Anlage 5 aufgeführten Verträge<br />
(sowie sämtliche Vertragsangebote,<br />
Forderungen und sonstige Rechtsstellungen;<br />
soweit die übertragenen Verträge<br />
und Vertragsangebote Gegenstand<br />
gerichtlicher oder schiedsgerichtlicher<br />
Auseinandersetzungen sind, auch diese<br />
Prozessrechtsverhältnisse), insbesondere:<br />
(aa) Kundenverträge (Anlage 5.1.)<br />
(bb) Miet- und Pachtverträge<br />
(Anlage 5.2.)<br />
(cc) Kfz-Finanzleasingverträge<br />
(Anlage 5.3.)<br />
(dd) Bürgschaftsverträge (Anlage 5.4.)<br />
(ee) Konzerninterne Medienlieferungsverträge<br />
(Anlage 5.5.)<br />
(ff) Verträge mit freien Mitarbeitern<br />
(Anlage 5.6.)<br />
(gg) Kostenerstattungsverträge<br />
(Anlage 5.7.)<br />
(hh) Liefer- und Dienstleistungsverträge<br />
(Anlage 5.8.)<br />
(ii) sonstige Verträge (Anlage 5.9.);<br />
(e) Auf die <strong>MVV</strong> EDL gehen die in Anlage 6<br />
aufgeführten, dem Geschäftsbereich TD<br />
zuzuordnenden Arbeitsverhältnisse gemäß<br />
§§ 324 UmwG, 613a BGB automatisch<br />
über;<br />
(f) Die <strong>MVV</strong> Energie AG überträgt der <strong>MVV</strong><br />
EDL sämtliche Prozessrechtsverhältnisse<br />
aus den in Anlage 7 aufgeführten<br />
Rechtsstreitigkeiten.<br />
(4) Die <strong>MVV</strong> Energie AG überträgt der <strong>MVV</strong> EDL<br />
auch alle nicht bilanzierungspflichtigen, -fähigen<br />
oder tatsächlich nicht bilanzierten<br />
Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens<br />
und sonstigen Rechte und Verbindlichkeiten,<br />
die nach Herkunft oder Zweckbestimmung<br />
dem Geschäftsbereich TD zuzuordnen sind,<br />
sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich<br />
etwas anderes geregelt ist.<br />
(5) Die <strong>MVV</strong> Energie AG überträgt der <strong>MVV</strong> EDL<br />
einen Miteigentumanteil von 11,36 % am<br />
Gebäude Neckarvorlandstraße und einen<br />
Miteigentumsanteil von 198/5000 an dem im<br />
Grundbuch von Mannheim Nr. 9886 unter<br />
laufender Nummer 24 des Bestandsverzeichnisses<br />
eingetragenen Grundstücks Flurstück<br />
Nr. 3471/3. Für das Grundstück Flurstück Nr.<br />
3471/3 vereinbaren die Parteien, dass der<br />
<strong>MVV</strong> Energie AG ein dingliches Vorkaufsrecht<br />
für alle Verkaufsfälle gem. §§ 1094, 1095<br />
BGB an dem Miteigentumsanteil der <strong>MVV</strong><br />
EDL zustehen soll und in Abteilung II des<br />
Grundbuchs einzutragen ist. Mit schuldrechtlicher<br />
Wirkung wird vereinbart, dass die<br />
39
40<br />
Verwaltung des gesamten Grundstücks ausschließlich<br />
durch die <strong>MVV</strong> Energie AG erfolgt.<br />
Die <strong>MVV</strong> Energie AG wird die <strong>MVV</strong> EDL frühzeitig<br />
über den Abschluss von Rechtsgeschäften,<br />
die Vornahme von Verfügungen,<br />
die den gesamten Grundbesitz Flst.<br />
Nr. 3471/3 betreffen, Instandhaltungs- und<br />
Instandsetzungmaßnahmen oder sonstigen<br />
Verwaltungsmaßnahmen, die über die laufenden<br />
Maßnahmen hinausgehen, unterrichten.<br />
Der Miteigentumsanteil von 198/5000 der<br />
<strong>MVV</strong> EDL ist auf die Nutzung der im Lageplan<br />
gelb markierten Räume und Flächen in der<br />
4. Etage des Gebäudes Neckarvorlandstraße<br />
beschränkt (s. Lageplan als Anlage 8). Die<br />
anteilige Kostentragung der <strong>MVV</strong> EDL für das<br />
Gebäude Neckarvorlandstraße und das<br />
Grundstück Flst. Nr. 3471/3 richtet sich nach<br />
dem Anteil der bezeichneten und von der<br />
<strong>MVV</strong> EDL genutzten betriebsnotwendigen<br />
Räume und Flächen in der 4. Etage an dem<br />
gesamten Gebäude von 11,36 % bzw. nach<br />
dem Anteil an dem mit dem Gebäude bebauten<br />
Grundstück von 3,34 %.<br />
(6) Soweit Gegenstände unter Eigentumsvorbehalt<br />
stehen oder die <strong>MVV</strong> Energie AG Gegenstände<br />
als Sicherungseigentum auf Dritte<br />
übertragen hat, überträgt die <strong>MVV</strong> Energie<br />
AG der <strong>MVV</strong> EDL alle ihr in diesem<br />
Zusammenhang zustehenden Ansprüche<br />
einschließlich aller Anwartschaftsrechte und<br />
Herausgabeansprüche.<br />
(7) Soweit Gegenstände, die in den vorstehenden<br />
Anlagen aufgeführt sind, durch die <strong>MVV</strong><br />
Energie AG im Rahmen eines ordnungsgemäßen<br />
Geschäftsverkehrs veräußert wer-<br />
den, treten die Surrogate an deren Stelle. Die<br />
in der Zeit zwischen Ausgliederungsstichtag<br />
und Wirksamwerden der Ausgliederung (d.h.<br />
Eintragung der Ausgliederung in das Handelsregister<br />
der <strong>MVV</strong> Energie AG) erfolgenden<br />
Zu- und Abgänge von Gegenständen des<br />
Aktiv- und Passivvermögens sowie von sonstigen<br />
Rechten (einschließlich Surrogate) und<br />
Pflichten werden daher bei der Übertragung<br />
berücksichtigt.<br />
(8) Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten,<br />
Arbeitsverhältnisse und sonstige Rechtspositionen,<br />
die in den beigefügten Anlagen<br />
oder im Ausgliederungsvertrag nicht aufgeführt<br />
sind, gehen entsprechend der hier<br />
getroffenen Zuordnung auf die <strong>MVV</strong> EDL<br />
über, soweit sie dem Geschäftsbereich TD im<br />
weitesten Sinne zuzuordnen sind; dies gilt<br />
entsprechend auch für immaterielle Vermögenswerte<br />
und für bis zum Wirksamwerden<br />
der Ausgliederung erworbene Vermögensgegenstände,<br />
entstandene Verbindlichkeiten<br />
oder sonstige erworbene Rechtspositionen.<br />
Umgekehrt sind Gegenstände des Aktiv- und<br />
Passivvermögens und sonstige Rechte und<br />
Pflichten der <strong>MVV</strong> Energie AG, die nach diesem<br />
Vertrag nicht dem Geschäftsbereich TD<br />
zuzuordnen sind oder die von der Übertragung<br />
in diesem Vertrag ausdrücklich ausgenommen<br />
sind, ausdrücklich nicht Bestandteil<br />
dieser Ausgliederung. Zur Klarstellung: auf<br />
die <strong>MVV</strong> EDL soll der gesamte Geschäftsbereich<br />
TD gemäß § 2 Abs. (1) dieses Vertrages<br />
übertragen werden, wie er zum Zeitpunkt des<br />
Wirksamwerdens der Ausgliederung besteht.<br />
Bei Zweifelsfragen hinsichtlich der Zuordnung<br />
von einzelnen Vermögensgegenständen und<br />
Verbindlichkeiten wird der <strong>MVV</strong> Energie AG<br />
41
42<br />
ein diesbezügliches Bestimmungsrecht gemäß<br />
§ 315 BGB eingeräumt.<br />
(9) Auf die <strong>MVV</strong> EDL gehen im Sinne von § 126<br />
Abs. 1 Nr. 9 UmwG alle bisher dem<br />
Geschäftsbereich TD zugeordneten Betriebsteile<br />
über.<br />
(10) Vorsorglich wird festgestellt, dass durch die<br />
vermögensübertragung eine Kapitalherabsetzung<br />
bei der <strong>MVV</strong> Energie AG nicht<br />
erforderlich ist.<br />
§ 3<br />
GEGENLEISTUNG<br />
(1) Als Gegenleistung für die Vermögensübertragung<br />
nach § 2 erhält die <strong>MVV</strong> Energie AG<br />
einen Geschäftsanteil an der <strong>MVV</strong> EDL im<br />
Nennbetrag von 1 000,00 Euro.<br />
(2) Die Stammeinlage ist durch die Vermögensübertragung<br />
nach § 2 erbracht. Der den<br />
Nennbetrag des im Rahmen der Ausgliederung<br />
gewährten Geschäftsanteils von<br />
1 000,00 Euro überschreitende Betrag des<br />
Nettovermögens zu Buchwerten wird der<br />
<strong>MVV</strong> EDL als Darlehen der <strong>MVV</strong> Energie AG<br />
gewährt. Der Darlehensgewährung liegt ein<br />
gesondert abzuschließender Darlehensvertrag<br />
zu Grunde, der als Anlage 9 zu diesem<br />
Vertrag genommen wird.<br />
§ 4<br />
AUSGLIEDERUNGSSTICHTAG<br />
Die Ausgliederung erfolgt mit Wirkung zum 30.<br />
September 2005, 24:00 Uhr (Ausgliederungsstichtag).<br />
Ab dem 1. Oktober 2005, 00:00 Uhr,<br />
gelten die auf die übertragenen Gegenstände des<br />
Aktiv- und Passivvermögens und auf den<br />
Geschäftsbereich TD bezogenen Handlungen der<br />
übertragenden <strong>MVV</strong> Energie AG als im Namen<br />
und für Rechnung der <strong>MVV</strong> EDL vorgenommen.<br />
§ 5<br />
SCHLUSSBILANZ<br />
(1) Der Ausgliederung liegt die mit dem uneingeschränkten<br />
Bestätigungsvermerk der<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte &<br />
Touche, versehene Bilanz der <strong>MVV</strong> Energie<br />
AG zum 30. September 2005 als Schlussbilanz<br />
zugrunde.<br />
(2) Die <strong>MVV</strong> EDL führt die in der Schlussbilanz<br />
angesetzten Werte gemäß §§ 125, 24 UmwG<br />
fort.<br />
§ 6<br />
RECHTE UND BESONDERE VORTEILE<br />
Es werden keine Rechte im Sinne von § 126 Abs.<br />
1 Nr. 7 UmwG oder besonderen Vorteile im Sinne<br />
von § 126 Abs. 1 Nr. 8 UmwG gewährt.<br />
§ 7<br />
VOLLZUG<br />
(1) Die Übertragung der Gegenstände des von<br />
der Ausgliederung erfassten Aktiv- und<br />
Passivvermögens und der sonstigen Rechte<br />
und Pflichten der <strong>MVV</strong> Energie AG erfolgt<br />
mit dinglicher Wirkung zum Zeitpunkt<br />
der Eintragung der Ausgliederung in das<br />
Handelsregister der <strong>MVV</strong> Energie AG<br />
(„Vollzugsdatum“).<br />
(2) Der Besitz an den beweglichen Sachen geht<br />
am Vollzugsdatum auf die <strong>MVV</strong> EDL über.<br />
Soweit sich bewegliche Sachen im Besitz<br />
43
44<br />
Dritter befinden, überträgt die <strong>MVV</strong> Energie<br />
AG mit Wirkung zum Vollzugsdatum ihre<br />
Herausgabeansprüche auf die <strong>MVV</strong> EDL.<br />
§ 8<br />
EINZELÜBERTRAGUNG;<br />
ZUSTIMMUNG VON DRITTEN<br />
(1) Soweit bestimmte Gegenstände des Aktivund<br />
Passivvermögens oder sonstige Rechte<br />
und Pflichten, insbesondere aus Verträgen,<br />
Beteiligungen, Mitgliedschaften, Prozessrechtsverhältnissen<br />
oder Verwaltungsakten,<br />
die nach diesem Vertrag auf die <strong>MVV</strong> EDL<br />
übergehen sollen, nicht schon kraft Gesetzes<br />
mit der Eintragung der Ausgliederung auf die<br />
<strong>MVV</strong> EDL übergehen, wird die <strong>MVV</strong> Energie<br />
AG diese Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens<br />
und die sonstigen Rechte an die<br />
<strong>MVV</strong> EDL übertragen. Ist die Übertragung auf<br />
die <strong>MVV</strong> EDL im Außenverhältnis nicht oder<br />
nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand<br />
möglich oder unzweckmäßig, werden sich die<br />
Parteien im Innenverhältnis so stellen, als<br />
wäre die Übertragung auch im Außenverhältnis<br />
zum Ausgliederungsstichtag erfolgt.<br />
(2) Soweit für die Übertragung von bestimmten<br />
Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens<br />
oder von sonstigen Rechten oder<br />
zum Eintritt in Verträge die Zustimmung<br />
Dritter oder eine öffentlich-rechtliche<br />
Genehmigung erforderlich ist, werden sich<br />
<strong>MVV</strong> Energie AG und <strong>MVV</strong> EDL bemühen,<br />
die Zustimmung oder Genehmigung zu<br />
beschaffen.<br />
(3) Falls die Zustimmung oder Genehmigung<br />
nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem<br />
Aufwand erreichbar ist, werden sich die Parteien<br />
im Innenverhältnis so stellen, als wäre<br />
die Übertragung auch im Außenverhältnis<br />
zum Ausgliederungsstichtag erfolgt. In diesem<br />
Fall bleibt die <strong>MVV</strong> Energie AG im<br />
Außenverhältnis Vertragspartei des jeweiligen<br />
Vertrages und Schuldner gegenüber der<br />
jeweiligen anderen Vertragspartei. Im Innenverhältnis<br />
wird die <strong>MVV</strong> Energie AG unentgeltlich<br />
für Rechnung und auf Weisung von<br />
<strong>MVV</strong> EDL tätig. <strong>MVV</strong> EDL verpflichtet sich<br />
diesbezüglich, alles zu unternehmen, damit<br />
<strong>MVV</strong> Energie AG ihren vertraglichen Verpflichtungen<br />
im Außenverhältnis nachkommen<br />
kann. Außerdem tritt <strong>MVV</strong> Energie AG<br />
für diesen Fall mit Wirkung zum Ausgliederungsstichtag<br />
sämtliche Ansprüche und<br />
Rechte aus den übernommenen Vertragsverhältnissen<br />
an <strong>MVV</strong> EDL ab. Entsprechendes<br />
gilt für den Fall, dass eine Zustimmung später<br />
erteilt wird, für den Zeitraum bis <strong>zur</strong><br />
Erteilung.<br />
§ 9<br />
MITWIRKUNGSPFLICHTEN<br />
(1) <strong>MVV</strong> Energie AG und <strong>MVV</strong> EDL werden alle<br />
Erklärungen abgeben, alle Urkunden ausstellen<br />
und alle sonstigen Handlungen vornehmen,<br />
die im Zusammenhang mit der Übertragung<br />
des auszugliedernden Vermögens etwa<br />
noch erforderlich oder zweckdienlich sind.<br />
(2) <strong>MVV</strong> EDL erhält zum Vollzugsdatum sämtliche<br />
dem Geschäftsbereich TD zuzuordnenden<br />
oder im Zusammenhang mit diesem durch die<br />
<strong>MVV</strong> Energie AG geführten Geschäftsunterlagen,<br />
insbesondere Vertrags- und Genehmigungsunterlagen,<br />
Betriebsvorschriften, Be-<br />
45
46<br />
triebshandbücher und Personalunterlagen.<br />
<strong>MVV</strong> EDL erhält auch alle Urkunden, die <strong>zur</strong><br />
Geltendmachung der auf sie übergehenden<br />
Rechte erforderlich sind. <strong>MVV</strong> EDL wird die<br />
Bücher und sonstigen Aufzeichnungen innerhalb<br />
der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen<br />
für die <strong>MVV</strong> Energie AG verwahren und<br />
sicherstellen, dass die <strong>MVV</strong> Energie AG Einblick<br />
in diese Geschäftsunterlagen nehmen<br />
und sich Ablichtungen fertigen kann.<br />
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind vertraulich<br />
zu behandeln.<br />
(3) Bei behördlichen Verfahren, insbesondere<br />
steuerlichen Außenprüfungen und steuerlichen<br />
und sonstigen Rechtsstreitigkeiten, die<br />
das auszugliedernde Vermögen betreffen,<br />
werden sich die Vertragsparteien bis zum<br />
31. Dezember 2012 gegenseitig unterstützen.<br />
Sie werden sich insbesondere gegenseitig<br />
sämtliche Informationen und Unterlagen <strong>zur</strong><br />
Verfügung stellen, die <strong>zur</strong> Erfüllung steuerlicher<br />
oder sonstiger behördlicher Anforderungen<br />
oder <strong>zur</strong> Erbringung von Nachweisen<br />
gegenüber Steuerbehörden oder sonstigen<br />
Behörden oder Gerichten notwendig oder<br />
zweckmäßig sind, und wechselseitig auf eine<br />
angemessene Unterstützung durch ihre<br />
Mitarbeiter hinwirken.<br />
§ 10<br />
GLÄUGIBERSCHUTZ UND INNENAUSGLEICH<br />
(1) Wenn und soweit die <strong>MVV</strong> Energie AG aufgrund<br />
der Bestimmungen in § 133 Abs. 1<br />
UmwG oder anderer Bestimmungen von<br />
Gläubigern für Verpflichtungen in Anspruch<br />
genommen wird, die nach Maßgabe der<br />
Bestimmungen dieses Vertrages auf die <strong>MVV</strong><br />
EDL übertragen werden, oder sie für Verpflichtungen<br />
aus zukünftigen gesetzlichen<br />
Schuldverhältnissen in Anspruch genommen<br />
wird, die im Zusammenhang mit der bisherigen<br />
oder zukünftigen Geschäftstätigkeit des<br />
Geschäftsbereichs TD entstehen, hat die <strong>MVV</strong><br />
EDL die <strong>MVV</strong> Energie AG auf erste Anforderung<br />
von der jeweiligen Verpflichtung freizustellen.<br />
Gleiches gilt für den Fall, dass die<br />
<strong>MVV</strong> Energie AG von solchen Gläubigern aufgrund<br />
der Bestimmungen in § 125 UmwG in<br />
Verbindung mit § 22 Abs. 1 UmwG oder<br />
anderer Bestimmungen auf Sicherheitsleistung<br />
in Anspruch genommen wird.<br />
(2) Wenn und soweit umgekehrt die <strong>MVV</strong> EDL<br />
aufgrund der Bestimmungen in § 133 Abs. 1<br />
UmwG oder anderer Bestimmungen von<br />
Gläubigern für Verpflichtungen in Anspruch<br />
genommen wird, die nach Maßgabe dieses<br />
Vertrages nicht auf die <strong>MVV</strong> EDL übertragen<br />
werden, oder sie für Verpflichtungen aus<br />
zukünftigen gesetzlichen Schuldverhältnissen<br />
in Anspruch genommen wird, die im Zusammenhang<br />
mit der bisherigen oder zukünftigen<br />
Geschäftstätigkeit anderer Bereiche als<br />
des Geschäftsbereichs TD entstehen, hat die<br />
<strong>MVV</strong> Energie AG die <strong>MVV</strong> EDL auf erste Anforderung<br />
von der jeweiligen Verpflichtung<br />
freizustellen. Gleiches gilt für den Fall, dass<br />
die <strong>MVV</strong> EDL von solchen Gläubigern aufgrund<br />
der Bestimmungen in § 125 UmwG in<br />
Verbindung mit § 22 Abs. 1 UmwG oder<br />
anderer Bestimmungen auf Sicherheitsleistung<br />
in Anspruch genommen wird.<br />
47
48<br />
§ 11<br />
ANSPRUCHSAUSSCHLUSS<br />
Ansprüche und Rechte der <strong>MVV</strong> EDL gegen die<br />
<strong>MVV</strong> Energie AG wegen der Beschaffenheit und<br />
des Bestands der von der <strong>MVV</strong> Energie AG nach<br />
Maßgabe dieses Vertrages übertragenen Gegenstände<br />
des Aktiv- und Passivvermögens sowie des<br />
auszugliedernden Vermögens im Ganzen, gleich<br />
welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund,<br />
werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.<br />
Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche<br />
aus vorvertraglichen oder vertraglichen Pflichtverletzungen<br />
und der Verletzung gesetzlicher<br />
Verpflichtungen. Ansprüche der <strong>MVV</strong> EDL aus<br />
§ 9 GmbHG bleiben unberührt.<br />
§ 12<br />
AUSGLIEDERUNGSFOLGEN FÜR<br />
ARBEITNEHMER UND IHRE VERTRETUNGEN<br />
(1) Im Zuge der Ausgliederung gehen gemäß<br />
§§ 324 UmwG, 613a Abs. 1 Satz 1 BGB die<br />
in der Anlage 6 aufgeführten, dem<br />
Geschäftsbereich TD zuzuordnenden<br />
Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und<br />
Pflichten auf die <strong>MVV</strong> EDL über.<br />
(2) Die Arbeitsverhältnisse können gemäß<br />
§§ 324 UmwG, 613a Abs. 4 BGB nicht<br />
wegen der Spaltung und des Teilbetriebsübergangs<br />
gekündigt werden. Gemäß<br />
§ 323 Abs. 1 UmwG verschlechtert sich die<br />
kündigungsrechtliche Stellung der Arbeitnehmer,<br />
die vor dem Wirksamwerden der<br />
Ausgliederung in einem Arbeitsverhältnis<br />
mit der <strong>MVV</strong> Energie AG stehen, auf Grund<br />
der Ausgliederung für die Dauer von zwei<br />
Jahren ab dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens<br />
nicht.<br />
(3) Die Arbeitnehmer haben gemäß § 613a<br />
Abs. 6 BGB das Recht, dem Übergang ihres<br />
Arbeitsverhältnisses schriftlich zu widersprechen.<br />
Der Widerspruch muss innerhalb einer<br />
Frist von einem Monat nach ordnungsgemäßer<br />
Information durch die <strong>MVV</strong><br />
Energie AG oder <strong>MVV</strong> EDL (§ 613a Abs. 5<br />
BGB) der <strong>MVV</strong> Energie AG oder der <strong>MVV</strong><br />
EDL gegenüber erklärt werden. Die<br />
Arbeitsplätze der in der Anlage 6 aufgeführten,<br />
dem Geschäftsbereich TD zuzuordnenden<br />
Arbeitnehmer fallen mit dem Wirksamwerden<br />
der Ausgliederung bei der <strong>MVV</strong><br />
Energie AG weg. Aufgrund der Betriebsvereinbarung<br />
Nr. 8/98 über den Ausschluss<br />
betriebsbedingter Kündigungen können bis<br />
zum 30. September 2007 keine betriebsbedingten<br />
Beendigungskündigungen ausgesprochen<br />
werden. Arbeitnehmer, die dem<br />
Übergang ihres Arbeitsverhältnisses widersprechen,<br />
werden deshalb mindestens bis<br />
zum 30. September 2007 an die <strong>MVV</strong> EDL<br />
<strong>zur</strong> Arbeitsleistung versetzt. Diese Versetzungen<br />
werden im Wege des arbeitgeberseitigen<br />
Direktionsrechts gemäß § 5 Nr. 5.4<br />
Manteltarifvertrag Nr. 2 (MTV) angeordnet.<br />
(4) Die <strong>MVV</strong> EDL beschäftigt bisher einen<br />
Arbeitnehmer und bildet einen eigenen<br />
Betrieb. Der bisherige gemeinsame Betrieb<br />
mehrerer Unternehmen – u. a. der <strong>MVV</strong><br />
Energie AG – („Betrieb <strong>MVV</strong> Energie“) wird<br />
nach dem Wirksamwerden der Ausgliederung<br />
als gemeinsamer Betrieb mehrerer<br />
Unternehmen unter Beteiligung der <strong>MVV</strong><br />
EDL fortgeführt werden, indem sich die<br />
<strong>MVV</strong> EDL – ebenso wie die sonstigen, am<br />
gemeinsamen Betrieb beteiligten Unter-<br />
49
50<br />
nehmen – vertraglich einer gemeinsamen<br />
personellen Leitung unterwirft (§§ 322<br />
UmwG, 1 Abs. 2 BetrVG). Diese Maßnahme<br />
wurde in der „Vereinbarung über die<br />
Durchführung einer Betriebsänderung und<br />
den Ausgleich hierdurch entstehender wirtschaftlicher<br />
Nachteile“ (Interessenplan/<br />
Sozialplan) vom 25. Juni 2004 mit dem<br />
Betriebsrat der <strong>MVV</strong> Energie vereinbart. Der<br />
Betrieb <strong>MVV</strong> Energie bleibt deshalb in seiner<br />
betriebsverfassungsrechtlichen Identität<br />
erhalten, so dass sich die für das Betriebsverfassungsgesetz<br />
maßgebliche Beschäftigtenzahl<br />
nach Wirksamwerden der Ausgliederung<br />
nicht ändern wird. Der Betrieb<br />
<strong>MVV</strong> Energie bleibt auch in seiner kündigungsschutzrechtlichen<br />
Identität erhalten,<br />
sodass er weiter als Betrieb im Sinne des<br />
Kündigungsschutzgesetzes gilt, §§ 322<br />
UmwG, 23 KSchG.<br />
(5) Aufgrund des Fortbestands des Betriebs<br />
<strong>MVV</strong> Energie treten in Bezug auf die<br />
Organe Betriebsrat, Konzernbetriebsrat,<br />
Wirtschaftsausschuss, Jugend- und<br />
Auszubildendenvertretung sowie Schwerbehindertenvertretung<br />
keine Änderungen<br />
ein. Dies gilt auch für die jeweiligen Mitglieder<br />
dieser Organe. Insbesondere bleiben<br />
die auf die <strong>MVV</strong> EDL übergehenden Arbeitnehmer<br />
durch den Betriebsrat des Betriebs<br />
<strong>MVV</strong> Energie vertreten und für ihn passiv und<br />
aktiv wahlberechtigt.<br />
(6) Aufgrund des Fortbestands des Betriebs<br />
<strong>MVV</strong> Energie bleiben alle derzeit bestehenden<br />
Einzelbetriebsvereinbarungen und<br />
Regelungsabreden bestehen. Gesamtbetriebsvereinbarungen<br />
bestehen nicht. Alle<br />
bestehenden Konzernbetriebsvereinbarungen<br />
bleiben bestehen.<br />
(7) Alle zwischen der <strong>MVV</strong> Energie AG und der<br />
Gewerkschaft ver.di abgeschlossenen Unternehmenstarifverträge<br />
sind inhaltsgleich zwischen<br />
der <strong>MVV</strong> EDL und der Gewerkschaft<br />
ver.di abgeschlossen worden, sodass sie kollektivrechtlich<br />
fortgelten.<br />
(8) Die förmliche Unterrichtung des Konzernbetriebsrats<br />
der <strong>MVV</strong> sowie des Betriebsrats<br />
des Betriebs <strong>MVV</strong> Energie gemäß § 126<br />
Abs. 3 UmwG ist am 23. Dezember 2005<br />
durch Übersendung des Entwurfs an den<br />
Konzernbetriebsrat sowie den Betriebsrat<br />
des Betriebs <strong>MVV</strong> Energie erfolgt. Der<br />
Konzernbetriebsrat sowie der Betriebsrat der<br />
<strong>MVV</strong> Energie hat auf die Zuleitung des<br />
Entwurfs innerhalb der gemäß § 126 Abs. 3<br />
UmwG vorgeschriebenen Monatsfrist ausdrücklich<br />
verzichtet. Bei der <strong>MVV</strong> EDL<br />
besteht kein Betriebsrat.<br />
(9) Die Ausgliederung hat keine Auswirkungen<br />
auf Bestand, Zusammensetzung und Amtszeit<br />
des Aufsichtsrats der <strong>MVV</strong> Energie AG.<br />
Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat<br />
der <strong>MVV</strong> Energie AG werden von den<br />
Arbeitnehmern aller Konzerngesellschaften<br />
im Inland gewählt, sodass auch die auf<br />
<strong>MVV</strong> EDL übergehenden Arbeitnehmer weiterhin<br />
wahlberechtigt bleiben.<br />
(10) Die <strong>MVV</strong> EDL wird nach Wirksamwerden der<br />
Ausgliederung der Mitbestimmung nach dem<br />
Drittelbeteiligungsgesetz unterliegen, weil sie<br />
unter Zurechnung der Arbeitnehmer des<br />
gemeinsamen Betriebes <strong>MVV</strong> Energie<br />
(§ 3 Abs. 1 und 2 DrittelbG) in der Regel<br />
51
52<br />
mehr als 500 Arbeitnehmer hat. Zu diesem<br />
Zweck ist bei der <strong>MVV</strong> EDL gemäß § 1 Abs. 1<br />
Nr. 3 DrittelbG, §§ 95 ff. AktG ein Aufsichtsrat<br />
zu bilden. Diesem neu zusammengesetzten<br />
Aufsichtsrat werden sechs Mitglieder angehören,<br />
von denen vier Vertreter der Anteilseigner<br />
und zwei Vertreter der Arbeitnehmer<br />
sein werden.<br />
§ 13<br />
ZUSTIMMUNGEN<br />
Dieser Vertrag steht unter der aufschiebenden<br />
Bedingung der Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung<br />
der <strong>MVV</strong> EDL und der<br />
<strong>Hauptversammlung</strong> der <strong>MVV</strong> Energie AG.<br />
§ 14<br />
GRUNDBUCHERKLÄRUNGEN<br />
<strong>MVV</strong> Energie AG und <strong>MVV</strong> EDL bewilligen und<br />
beantragen, nach Wirksamwerden der Ausgliederung<br />
die von der Ausgliederung betroffenen<br />
Grundbücher entsprechend den Vorschriften dieses<br />
Vertrags zu berichtigen.<br />
§ 15<br />
FUSIONSKONTROLLE<br />
Die Vertragsparteien stellen übereinstimmend<br />
fest, dass die in diesem Vertrag vorgesehenen<br />
Maßnahmen kein anzeigepflichtigen Zusammenschlüsse<br />
nach GWB oder Fusionskontrollverordnung<br />
darstellen.<br />
§ 16<br />
KOSTEN<br />
Die durch diesen Vertrag und seine Ausführung<br />
entstehenden Kosten und Steuern (einschließlich<br />
ggf. anfallender Grunderwerbsteuer) trägt die<br />
<strong>MVV</strong> Energie AG.<br />
§ 17<br />
LIEFER- UND DIENSTLEISTUNGSVERTRÄGE<br />
(1) Die <strong>MVV</strong> Energie AG ist bereit, die bislang für<br />
den Geschäftsbereich TD erbrachten Lieferungen<br />
und Leistungen auch weiterhin für die<br />
<strong>MVV</strong> EDL mit wirtschaftlicher Wirkung ab dem<br />
Ausgliederungsstichtag zu marktüblichen<br />
Bedingungen zu erbringen. Die Leistungen<br />
können auch durch Tochtergesellschaften der<br />
<strong>MVV</strong> Energie AG erbracht werden.<br />
(2) Die <strong>MVV</strong> EDL verpflichtet sich, standortbezogene<br />
Infrastrukturleistungen, die sie für ihre<br />
Standorte benötigt, mit wirtschaftlicher<br />
Wirkung ab dem Ausgliederungsstichtag zu<br />
marktüblichen Konditionen von der <strong>MVV</strong><br />
Energie AG oder einer Tochtergesellschaft der<br />
<strong>MVV</strong> Energie AG zu beziehen.<br />
(3) Die <strong>MVV</strong> EDL ist bereit, die von dem<br />
Geschäftsbereich TD bislang erbrachten<br />
Lieferungen und Leistungen auch weiterhin<br />
für die <strong>MVV</strong> Energie AG oder deren<br />
Tochtergesellschaften mit wirtschaftlicher<br />
Wirkung ab dem Ausgliederungsstichtag zu<br />
marktüblichen Bedingungen zu erbringen.<br />
§ 18<br />
SALVATORISCHE KLAUSEL<br />
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Urkunde<br />
unwirksam oder nicht durchführbar sein, so bleiben<br />
die übrigen Bestimmungen insgesamt wirksam.<br />
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren<br />
Bestimmungen treten solche, die<br />
den mit den unwirksamen oder undurchführba-<br />
53
54<br />
ren Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen<br />
Zwecken in zulässiger Weise am Nächsten kommen.<br />
Gleiches gilt im Falle einer Lücke.<br />
Wesentlicher Inhalt der Anlagen:<br />
Die im Ausgliederung- und Übernahmevertrag<br />
bezeichneten Anlagen, die als Bezugsurkunde<br />
des Notars Dr. Arvid Schwenger vom 27. Dezember<br />
2005 beurkundet wurden und kraft Verweisung<br />
zum Vertragsinhalt des Ausgliederungs- und<br />
Übernahmevertrages wurden, haben den folgenden<br />
wesentlichen Inhalt:<br />
– Anlage 1 enthält die Ausgliederungsbilanz für<br />
den Geschäftsbereich TD zum 30. September<br />
2005, 24.00 Uhr. Die Ausgliederungsbilanz<br />
bildet die zu übertragenden Gegenstände des<br />
Aktiv- und Passivvermögens des Geschäftsbereich<br />
TD bilanziell ab. Sie wurde aus der<br />
Schlussbilanz der Gesellschaft zum 30. September<br />
2005, 24.00 Uhr, entwickelt.<br />
– Anlage 2 enthält eine Auflistung von<br />
Gegenständen des Anlagevermögens i.S.v.<br />
§ 266 Abs. 2 A HGB. Hierzu zählen:<br />
– Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
(Anlage 2.1.), zu denen neben Softwarelizenzen<br />
auch die Wortmarken „ENSER-<br />
VA“ und „Pellisol“ sowie zwei Gebrauchsmuster<br />
gehören. Die Marken und Gebrauchsmuster<br />
sind beim deutschen<br />
Marken- und Patentamt eingetragen und<br />
in der Anlage u. a. durch den Tag ihrer<br />
Eintragung und der Registrierungsnummer<br />
näher gekennzeichnet.<br />
– Grundstücke, Rechte und Betriebsgebäude<br />
auf eigenem Grund und Boden<br />
einschließlich des Bruchteilseigentums von<br />
11,36 % am Gebäude Neckarvorland und<br />
3,34 % an dem Grundstück Werkhof<br />
Luisenring (Anlage 2.2.). Die Anlage kennzeichnet<br />
die Grundstücke insbesondere<br />
anhand von Standort, Gemarkung, kurzer<br />
Objektbeschreibung, Grundbuchamt und<br />
-blatt, Flurstücknummer sowie laufender<br />
Nummer beim Grundbuchamt. Darüber<br />
hinaus enthält die Anlage einen Lageplan,<br />
auf dem die relevanten Flächen und<br />
Räume in der 4. Etage des Neckarvorlandgebäudes<br />
gelb markiert sind.<br />
– Grundstücksgleiche Rechte (Anlage 2.3.):<br />
Bei den dem Geschäftsbereich TD zuzuordnenden<br />
grundstücksgleichen Rechten<br />
handelt es sich ausschließlich um<br />
Dienstbarkeiten, die im einzelnen durch<br />
Gemarkung, Grundbuchamt, Band- und<br />
Blattstelle, Flurstücknummer sowie<br />
Vertragspartner näher bezeichnet sind.<br />
– Bauten auf fremden Grundstücken<br />
(Anlage 2.4.): Hierzu gehören insbesondere<br />
Heizkraftwerke, die mit einer kurzen<br />
Beschreibung, dem jeweiligen Standort,<br />
der Anlagennummer und dem Buchwert<br />
in Euro in der Anlage aufgeführt sind.<br />
– Technische Anlagen und Maschinen<br />
(Anlage 2.5.): Die Auflistung der dem<br />
Geschäftsbereich TD zuzuordnenden technischen<br />
Anlagen und Maschinen ist untergliedert<br />
in Erzeugungs- und Bezugsanlagen<br />
(Anlage 2.5.a.) sowie Verteilungsanlagen<br />
(Anlage 2.5.b.). Die Anlagen enthalten<br />
im einzelnen eine Kennzeichnung<br />
nach interner Anlagennummer, Name<br />
bzw. Kurzbeschreibung, Standort,<br />
Aktivierungsdatum und Buchwert in Euro.<br />
55
56<br />
– Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
(Anlage 2.6.): Hierbei handelt<br />
es sich insbesondere um Bürogeräte und<br />
-möbel, die in einer Ergänzung zu Anlage<br />
2.6 u. a. mit Hersteller, Fabriknummer,<br />
Anschaffungsdatum und -preis näher<br />
bezeichnet sind.<br />
– Geleistete Anzahlungen und Anlagen im<br />
Bau (Anlage 2.7.): In der Auflistung sind<br />
die jeweiligen Anlagen einzeln beschrieben<br />
und u. a. mit Anlagenummer,<br />
Standort und Buchwert in Euro näher<br />
gekennzeichnet.<br />
– Anteile an verbundenen Unternehmen<br />
(Anlage 2.8.): Dem Geschäftsbereich TD<br />
ist ein Geschäftsanteil an der Erschließungsträgergesellschaft<br />
Weeze mbH mit<br />
Sitz in 47653 Weeze, eingetragen im<br />
Handelsregister des Amtsgerichts Geldern<br />
unter HRB 2178, zuzuordnen. Das<br />
Stammkapital der Gesellschaft beträgt<br />
25 000,00 Euro. Der von der <strong>MVV</strong><br />
Energie AG gehaltene (und dem Bereich<br />
TD zuzuordnende) Geschäftsanteil beträgt<br />
18 750,00 Euro, was einem Kapitalanteil<br />
von 75 % entspricht.<br />
– Beteiligungen (Anlage 2.9.): Dem<br />
Geschäftsbereich TD zuzuordnen ist im<br />
übrigen ein Geschäftsanteil in Höhe von<br />
19 786,15 Euro (entspricht einem Kapitalanteil<br />
von 12.89 %) an der Interkommunalen<br />
Grundstücksgesellschaft „perfekter<br />
Standort“ mit beschränkter Haftung. Das<br />
Stammkapital der Gesellschaft beträgt<br />
153 500,00 Euro. Die Gesellschaft hat<br />
ihren Sitz in 71665 Vaihingen an der Enz<br />
und ist im Handelsregister des Amtsge-<br />
richts Vaihingen an der Enz unter HRB<br />
877 eingetragen.<br />
– Sonstige Ausleihungen (Anlage 2.10.): Zu<br />
den sonstigen Ausleihungen zählen zum<br />
einen Arbeitgeberdarlehen an Mitarbeiter<br />
gemäß der Betriebsvereinbarung 7/90 <strong>zur</strong><br />
Förderung von Modernisierungs-, Ausbauund<br />
Instandsetzungsmaßnahmen, <strong>zur</strong><br />
Förderung des Erwerbs von Eigenheimen<br />
und Eigentumswohnungen sowie <strong>zur</strong><br />
Umwandlung von Erbbaurechten in<br />
Eigentum (Anlage 2.10.a.). Die einzelnen<br />
Darlehen sind in der Anlage mit Personalnummer<br />
der betreffenden Mitarbeiter,<br />
Darlehensstand zum 30. September 2005,<br />
monatliche Raten, Zinssatz sowie Laufzeit<br />
aufgeführt. Zum anderen gehört zu den<br />
sonstigen Ausleihungen ein Darlehen an<br />
einen Kunden, der seine Ansprüche auf<br />
Einspeisevergütung gegen die jeweiligen<br />
Vertragspartner als Gegenleistung für die<br />
Darlehensgewährung an die <strong>MVV</strong> Energie<br />
AG abgetreten hat (Anlage 2.10.b.).<br />
– Anlage 3 enthält eine Auflistung von Gegenständen<br />
des Umlaufvermögens i. S. v. § 266<br />
Abs. 2 B HGB. Hierzu gehören:<br />
– Roh- Hilf- und Betriebsstoffe, die in<br />
Anlage 3.1. mit Materialnummer, Standort,<br />
Kurztext, Verkaufspreis und Bestandswert<br />
zum 30. September 2005 aufgeführt<br />
sind.<br />
– Unfertige Erzeugnisse und Leistungen<br />
(Anlage 3.2.): Die Anlage bezeichnet die<br />
unfertigen Erzeugnisse und Leistungen<br />
nach Projektzugehörigkeit, Geschäftsfeld<br />
und bilanziertem Betrag. Da hierunter<br />
57
58<br />
auch mehrere Treuhandgrundstücke mit<br />
Rücknahmeverpflichtung durch die Stadt<br />
Möckmühl fallen, enthält die Anlage eine<br />
Ergänzung, in dem die Grundstücke<br />
jeweils mit Standort, Gemarkung, Grundbuchamt<br />
und -blatt sowie Flurstücknummer<br />
beschrieben werden.<br />
– Forderungen aus Lieferungen und<br />
Leistungen (Anlage 3.3.): Die einzelnen<br />
Forderungen sind u. a. nach ihrer Zugehörigkeit<br />
zu bestimmten Sachkonten<br />
gegliedert und durch die Angabe von<br />
Schuldner und zugewiesener Kundennummer<br />
näher bestimmt.<br />
– Sonstige Vermögensgegenstände (Anlage<br />
3.4.): Zu den sonstigen Vermögensgegenständen<br />
gehören Forderungen gegen die<br />
Stadt Mannheim, Vergütungsvorschüsse<br />
gemäß der Betriebsvereinbarung 5/90 und<br />
Treuhandkonten, die u.a. mit der jeweiligen<br />
Bank, Kontonummer, BLZ,<br />
Kontostand zum 30. September 2005<br />
sowie dem dazugehörigen Projekt aufgeführt<br />
sind.<br />
– Anlage 4 enthält eine Auflistung von Rückstellungen<br />
und Verbindlichkeiten i. S. v. § 266<br />
Abs. 3 B und C HGB. Darin enthalten sind:<br />
– Rückstellungen für Pensionen und ähnliche<br />
Verpflichtungen (Anlage 4.1.): Die<br />
Aufstellung dieser Rückstellungen enthält<br />
jeweils die Personalnummer des betreffenden<br />
Mitarbeiters und den dazugehörigen<br />
Betrag in Euro. Hierzu zählen im einzelnen:<br />
Beihilfen (4.1.a.), Abstandszahlungen<br />
(4.1.b.), Jubiläumszahlungen (4.1.c.),<br />
Arbeitgeberanteile und zukünftiger<br />
Arbeitgeberanteile für Altersteilzeit (4.1.d.<br />
- 4.1.h.), tarifliche Zuwendungen (4.1.i. –<br />
4.1.l.), Vermögensbeteiligungen (4.1.m.<br />
und 4.1.n.), Leistungsprämien (4.1.o. –<br />
4.1.r.), rückständiger Urlaub (4.1.s.),<br />
Gleitzeitguthaben (4.1.t.) und Berufsgenossenschaftsbeiträge<br />
(4.1.u.).<br />
– Sonstige Rückstellungen (Anlage 4.2.): Zu<br />
den sonstigen Rückstellungen gehören<br />
zum einen Rückstellungen für noch nicht<br />
abgerechnete Leistungen Dritter (4.2.a.)<br />
und zum anderen Rückstellungen aus vertraglichen<br />
Verpflichtungen (4.2.b.).<br />
– Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten<br />
(Anlage 4.3.): Dem Geschäftsbereich<br />
TD zuzuordnen ist hier lediglich ein<br />
im Jahre 2004 geschlossener Darlehensvertrag<br />
mit der Baden-Württembergischen<br />
Bank AG mit einem Darlehensbetrag in<br />
Höhe von 760 000,00 Euro.<br />
– Verbindlichkeiten aus Lieferungen und<br />
Leistungen (Anlage 4.4.): Die Aufstellung<br />
der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und<br />
Leistungen nennt die in der Ausgliederungsbilanz<br />
ausgewiesenen Beträge und<br />
ordnet sie im einzelnen den jeweiligen<br />
Vertragspartnern zu. Die Verbindlichkeiten<br />
sind nach ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten<br />
Sachkonten gegliedert und durch<br />
Bestell- bzw. Belegnummer und -datum<br />
näher bezeichnet.<br />
– Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen<br />
Unternehmen (Anlage 4.5.) und Verbindlichkeiten<br />
gegenüber Unternehmen, mit<br />
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht<br />
(Anlage 4.6.): Hierbei handelt es sich um<br />
59
60<br />
Verbindlichkeiten aus noch nicht bezahlten<br />
Rechnungen und geleisteten<br />
Abschlagzahlungen, die jeweils mit dem<br />
Namen des Vertragspartners, dem Datum<br />
des Vertragsabschlusses und der Höhe der<br />
Einzelverbindlichkeit aufgeführt sind.<br />
– Sonstige Verbindlichkeiten (Anlage 4.7.):<br />
Zu den sonstigen Verbindlichkeiten zählen<br />
u. a. Darlehen von Mitarbeitern gemäß<br />
der Betriebsvereinbarung 8/90,<br />
Treuhandkonten sowie der auf den<br />
Geschäftsbereich TD entfallende Anteil an<br />
der Konzessionsabgabe.<br />
– Anlage 5 enthält eine Auflistung der dem<br />
Geschäftsbereich TD zuzuordnenden Verträge.<br />
Die einzelnen Verträge sind mit einer<br />
kurzen Beschreibung ihres Inhaltes, dem<br />
Vertragspartner, dem Datum des Vertragsabschlusses<br />
und der Vertragslaufzeit aufgeführt.<br />
Untergliedert ist die Anlage nach den<br />
Vertragsarten. Im einzelnen sind dies:<br />
– Kundenverträge (Anlage 5.1.): Hierunter<br />
fallen vorwiegend Wärmelieferungsverträge,<br />
aber auch Verträge über die<br />
Errichtung von Solarstromerzeugungsanlagen,<br />
Betriebsführungsverträge und<br />
städtebauliche Verträge <strong>zur</strong> Erschließung<br />
bestimmter Bau- und Wohngebiete.<br />
– Miet- und Pachtverträge (Anlage 5.2.):<br />
Hierzu gehört insbesondere der Vertrag<br />
<strong>zur</strong> Anmietung eines Grundstücks mit<br />
Kraftwerksgebäude in Gegenbach sowie<br />
der Pachtvertrag eines gemeindlichen<br />
Heizwerk-Grundstücks in Ruhpolding.<br />
– Kfz-Finanzleasingverträge (Anlage 5.3.):<br />
Diese Verträge für Dienstfahrzeuge <strong>zur</strong><br />
dienstlichen und privaten Nutzung sind im<br />
übrigen mit Vertragsnummern und amtlichen<br />
Kennzeichen beschrieben.<br />
– Bürgschaftsverträge (Anlage 5.4.): Hierbei<br />
handelt es sich um Bürgschaften, die die<br />
<strong>MVV</strong> Energie AG als Gläubigerin von<br />
Banken oder Versicherungen als<br />
Gewährleistungsbürgschaften erhalten<br />
hat. Die Höhe der einzelnen Bürgschaften<br />
beträgt zwischen 1 000,00 Euro und<br />
185 000,00 Euro, insgesamt belaufen sich<br />
die Bürgschaften auf 2 616 395,00 Euro.<br />
– Konzerninterne Medienlieferungsverträge<br />
(Anlage 5.5.): Hierunter fallen konzernintern<br />
geschlossene Rahmenverträge, insbesondere<br />
der Rahmenvertrag Erdgas über<br />
diverse Objekte in Mannheim und<br />
Sinsheim sowie interne Stromlieferungsund<br />
Leistungsverträge.<br />
– Verträge mit freien Mitarbeitern (Anlage<br />
5.6.): Diese Anlage enthält eine<br />
Aufstellung sämtlicher freier Mitarbeiter,<br />
die für den Geschäftsbereich TD tätig<br />
sind. Im einzelnen handelt es sich um<br />
Beraterverträge, Provisionsverträge oder<br />
sonstige Dienstleistungsverträge.<br />
– Kostenerstattungsverträge (Anlage 5.7.):<br />
Hierbei handelt es sich um Verträge mit<br />
Beteiligungsgesellschaften, bei denen<br />
Arbeitnehmer der <strong>MVV</strong> Energie AG, die<br />
dem Geschäftsbereich TD zuzuordnen<br />
sind, Geschäftsführer sind. Da die<br />
Geschäftsführertätigkeit Teil des<br />
Arbeitsverhältnisses ist, wird den<br />
Beteiligungsgesellschaften hier ein Teil der<br />
Vergütungskosten in Rechnung gestellt.<br />
61
62<br />
– Liefer- und Dienstleistungsverträge<br />
(Anlage 5.8.): Bei den in Anlage 5.8. aufgeführten<br />
Liefer- und Dienstleistungsverträgen<br />
handelt es sich um offene Bestellungen<br />
ohne Wareneingang. Aufgelistet<br />
sind diese nicht nur mit Kurzbeschreibung<br />
des Vertragesinhalts und Namen des<br />
Vertragespartners, sondern auch mit<br />
Lieferanten- und Bestellnummer, Bestellund<br />
Lieferdatum sowie Bestell- und<br />
Rechnungswert (soweit vorhanden).<br />
– Sonstige Kooperationsverträge und<br />
Vereinbarungen (Anlage 5.9.): Hierzu<br />
zählen insbesondere Kooperationsverträge<br />
und Vertraulichkeitsvereinbarungen <strong>zur</strong><br />
Entwicklung und Umsetzung von gemeinsamen<br />
Projekten (z.B. <strong>zur</strong> Energie- und<br />
Medienversorgung, <strong>zur</strong> Erbringung von<br />
Dienstleistungen oder zum Bau von<br />
Biomassekraftwerken) mit den jeweiligen<br />
Vertragspartnern.<br />
– Anlage 6 enthält eine Aufstellung sämtlicher<br />
Arbeitnehmer, die dem Geschäftsbereich TD<br />
zuzuordnen sind. Die betreffenden Arbeitnehmer<br />
sind jeweils mit ihrer Abteilung,<br />
Organisationseinheit und Personalnummer<br />
aufgeführt.<br />
– Anlage 7 enthält eine Aufstellung von Rechtsstreitigkeiten,<br />
die von der <strong>MVV</strong> Energie AG<br />
auf die <strong>MVV</strong> EDL übertragen werden. Bei den<br />
Rechtsstreitigkeiten handelt es sich ausschließlich<br />
um Mahnverfahren, bei denen der<br />
Streitwert zwischen 30 000,00 und<br />
300 000,00 Euro liegt.<br />
– Anlage 8 enthält einen Lageplan der 4. Etage<br />
des Gebäudes Neckarvorlandstraße, auf dem<br />
diejenigen Räume und Flächen markiert sind,<br />
die aufgrund des Übergangs des Miteigentumanteils<br />
von der <strong>MVV</strong> EDL genutzt werden<br />
können.<br />
– Anlage 9 enthält den Darlehensvertrag, der<br />
mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum Ausgliederungsstichtag,<br />
d.h. zum 30. September<br />
2005, 24.00 Uhr, zwischen der <strong>MVV</strong> Energie<br />
AG und der <strong>MVV</strong> EDL zustande kommt.<br />
Danach verpflichtet sich die <strong>MVV</strong> Energie AG,<br />
der <strong>MVV</strong> EDL ein Darlehen in Höhe von<br />
27 529 161,67 Euro zu gewähren. Der Darlehensbetrag<br />
ergibt sich aus der Differenz<br />
zwischen dem von der <strong>MVV</strong> Energie AG eingebrachten<br />
Vermögen zum Buchwert und der<br />
von der <strong>MVV</strong> Energie AG übernommenen<br />
Stammeinlage im Nennwert von 1 000,00 Euro.<br />
Die <strong>MVV</strong> EDL verpflichtet sich, der<br />
<strong>MVV</strong> Energie AG den Betrag bis zum<br />
30. September 2010 <strong>zur</strong>ückzuzahlen. Vom<br />
Tage der Auszahlung an ist das Darlehen mit<br />
5,25 % p.a. zu verzinsen. Als Sicherheit für<br />
den ausgezahlten Darlehensbetrag einschließlich<br />
Zinsen tritt die <strong>MVV</strong> EDL ihre gesamten<br />
Forderungen an die <strong>MVV</strong> Energie AG ab.<br />
Bericht des Vorstands über den Grund für<br />
den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß<br />
§§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 4 S. 2 AktG zu<br />
Punkt 11 der Tagesordnung<br />
Der Tagesordnungspunkt 11 enthält den Vorschlag,<br />
ein neues genehmigtes Kapital II zu<br />
schaffen.<br />
Der Vorstand erstattet gemäß § 203 Abs. 2 i.V.m.<br />
§ 186 Abs. 4 S. 2 AktG über die Gründe für den<br />
Ausschluss des Bezugsrechts diesen Bericht.<br />
63
64<br />
Anlass für die Schaffung eines neuen genehmigten<br />
Kapitals II<br />
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der <strong>Hauptversammlung</strong><br />
die Schaffung eines neuen genehmigten<br />
Kapitals II in Höhe von nominal bis zu insgesamt<br />
3 400 000,00 Euro vor.<br />
Die vorgeschlagene Ermächtigung <strong>zur</strong> Ausgabe<br />
neuer Aktien aus dem genehmigten Kapital II soll<br />
den Vorstand in die Lage versetzen, mit Zustimmung<br />
des Aufsichtsrats im Zuge eines Belegschaftsaktienprogramms<br />
ab 2006 Aktien an<br />
Arbeitnehmer der <strong>MVV</strong> Energie AG sowie an<br />
Arbeitnehmer ausgewählter, mit ihr verbundener<br />
Unternehmen auszugeben.<br />
Die Ausgabe von Belegschaftsaktien ist vom<br />
Gesetzgeber gewünscht und daher in mehrfacher<br />
Weise erleichtert. Ziel des Belegschaftsaktienprogramms<br />
ist es, die Arbeitnehmer an ihrem Unternehmen<br />
und am Unternehmenserfolg zu beteiligen.<br />
Damit kann einerseits das Unternehmen<br />
gestärkt werden, andererseits aber insbesondere<br />
das Interesse an und die Identifikation der Arbeitnehmer<br />
mit der <strong>MVV</strong> Energie Gruppe gefördert<br />
und somit auch der wirtschaftliche Erfolg der<br />
<strong>MVV</strong> Energie AG und der mit ihr verbundenen<br />
Unternehmen gesichert werden.<br />
Das Volumen wurde unter Zugrundelegung der<br />
Anzahl der berechtigten Arbeitnehmer, des zu<br />
erwartenden Interesses der Arbeitnehmer an<br />
einem Erwerb von Belegschaftsaktien und der<br />
Laufzeit der Ermächtigung ermittelt.<br />
Die Arbeitnehmer der folgenden Unternehmen<br />
sollen (vorbehaltlich der Zugehörigkeit des jeweiligen<br />
Unternehmens <strong>zur</strong> <strong>MVV</strong> Energie Gruppe<br />
zum Zeitpunkt der Ausgabe der Aktien) an dem<br />
Belegschaftsaktienprogramm teilnehmen können:<br />
● <strong>MVV</strong> Energie AG<br />
● <strong>MVV</strong> RHE AG<br />
● <strong>MVV</strong> Umwelt GmbH<br />
● Energieversorgung Offenbach AG<br />
● Stadtwerke Solingen GmbH<br />
● Stadtwerke Ingolstadt Beteiligungen GmbH,<br />
- Netze GmbH, - Energie GmbH<br />
● Stadtwerke Kiel AG<br />
● BfE Institut für Energie und Umwelt GmbH<br />
● Decon-Deutsche Energie-Consult<br />
Ingenieurgesellschaft mbH<br />
● EUS GmbH<br />
● Köthen Energie GmbH<br />
● MAnet GmbH<br />
● MASPIRIT GmbH<br />
● <strong>MVV</strong> Biopower GmbH<br />
● <strong>MVV</strong> Consulting GmbH<br />
● <strong>MVV</strong> Energiedienstleistungen GmbH<br />
● <strong>MVV</strong> Energie Industrial Solution West GmbH<br />
● <strong>MVV</strong> Industriekraftwerk Ludwigshafen GmbH<br />
● <strong>MVV</strong> O&M GmbH<br />
● Regioplan Ingenieure GmbH<br />
Nicht teilnahmeberechtigt sind Arbeitnehmer der<br />
genannten Unternehmen, die ausschließlich im<br />
Geschäftsfeld Verkehr tätig sind. Die teilnahmeberechtigten<br />
Arbeitnehmer können Aktien der <strong>MVV</strong><br />
Energie AG zu einem Vorzugspreis erwerben. Die<br />
durch die Gewährung des Vorzugspreises entstehenden<br />
Kosten sollen von jedem der beteiligten<br />
Unternehmen für seine Mitarbeiter getragen werden.<br />
Der Vorzugspreis der Belegschaftsaktien soll<br />
dem durchschnittlichen Börsenkurs der fünf<br />
Börsenhandelstage vor Beginn der Frist, innerhalb<br />
derer die Arbeitnehmer die Belegschaftsaktien<br />
ordern können (im folgenden: Durchschnittskurs),<br />
abzüglich eines Abschlags, entsprechen. Dieser<br />
Abschlag beläuft sich auf bis zu 5 Euro, wenn der<br />
Durchschnittskurs bei mindestens 14 Euro liegt.<br />
65
66<br />
Wenn der Durchschnittskurs diese Grenze unterschreitet,<br />
beläuft sich der Abschlag auf bis zu<br />
4 Euro. Die Aktien werden zu Paketen zusammengefasst,<br />
wobei ein Paket aus je zehn Aktien<br />
besteht. Die minimale Kaufgröße beträgt zwei<br />
Pakete zu je zehn Aktien. In weiteren<br />
Zehnerstaffelungen können maximal 30 Pakete,<br />
entsprechend 300 Aktien, erworben werden.<br />
Die Ausgabe der Aktien an die Arbeitnehmer<br />
wird, der üblichen Praxis folgend, in Zusammenarbeit<br />
mit einem noch zu beauftragenden Kreditoder<br />
Finanzdienstleistungsinstitut erfolgen. Die<br />
Aktien können derart an die teilnahmeberechtigten<br />
Arbeitnehmer begeben werden, dass (i) die<br />
Aktien von den Arbeitnehmern zu dem Vorzugspreis<br />
gezeichnet werden oder (ii) unter Verwendung<br />
des genehmigten Kapitals II die Aktien<br />
zunächst von dem Kreditinstitut gezeichnet werden,<br />
die <strong>MVV</strong> Energie AG diese zum gleichen<br />
Preis gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG von dem<br />
Kreditinstitut erwirbt und sie sodann zu dem<br />
Vorzugspreis an die Arbeitnehmer veräußert. Die<br />
Aktien unterliegen ab ihrer Ausgabe an die<br />
Arbeitnehmer einer Sperrfrist von mindestens<br />
zwei Jahren, innerhalb derer sie nicht veräußert<br />
werden dürfen. Die Sperrfrist wird mit den<br />
Arbeitnehmern bei Ausgabe der Aktien vereinbart.<br />
Die neuen Aktien werden ab ihrer Ausgabe,<br />
auch im Hinblick auf ihre Dividendenberechtigung,<br />
wie Altaktien behandelt.<br />
Ausschluss des Bezugsrechts<br />
Die im Rahmen des genehmigten Kapitals II<br />
geschaffenen neuen Aktien der Gesellschaft sollen<br />
ausschließlich <strong>zur</strong> Ausgabe an die Belegschaft<br />
verwendet werden. Dafür ist der Ausschluss des<br />
Bezugsrechts nötig.<br />
Soweit das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen<br />
werden kann, um die neuen Aktien an<br />
die Arbeitnehmer der <strong>MVV</strong> Energie AG und der<br />
mit ihr verbundenen Unternehmen auszugeben,<br />
ist auch dies im Interesse der Gesellschaft bei<br />
Wahrung der Rechte der Aktionäre angemessen.<br />
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre relative<br />
Beteiligungsquote und ihren relativen Stimmrechtsanteil<br />
zu erhalten, indem sie die hierfür<br />
erforderliche Aktienanzahl zu marktgerechten<br />
Konditionen über die Börse erwerben.<br />
Bericht des Vorstand über die Ausnutzung<br />
des genehmigten Kapitals<br />
Der Vorstand wird sorgfältig prüfen, ob er von<br />
der Ermächtigung <strong>zur</strong> Kapitalerhöhung unter<br />
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre<br />
Gebrauch machen wird. Eine Ausnutzung dieser<br />
Möglichkeit wird nur dann erfolgen, wenn dies<br />
nach Einschätzung des Vorstands und des<br />
Aufsichtsrats im Interesse der Gesellschaft und<br />
damit ihrer Aktionäre liegt.<br />
Der Vorstand wird über die Ausnutzung des<br />
genehmigten Kapitals in der jeweils nächsten<br />
<strong>Hauptversammlung</strong> berichten.<br />
Mannheim, im Januar 2006<br />
<strong>MVV</strong> Energie AG<br />
Der Vorstand<br />
67
Aktionärsbrief<br />
Sehr geehrte Aktionäre,<br />
sehr geehrte Damen und Herren,<br />
die <strong>MVV</strong> Energie ist auf Erfolgskurs: Wir haben die<br />
<strong>MVV</strong> Energie Gruppe in den vergangenen zwei<br />
Jahren strategisch neu ausgerichtet sowie konsequent<br />
um Verlustgeschäfte bereinigt. Im Geschäftsjahr<br />
2004/05 hat sich dadurch die operative Ertragskraft<br />
der <strong>MVV</strong> Energie Gruppe deutlich verbessert.<br />
Das gilt für unser solides Kerngeschäft, das heißt die<br />
Verteilung von Strom, Wärme, Gas und Wasser. Aber<br />
auch in unseren neu strukturierten Wachstumsfeldern<br />
Energiedienstleistungen und vor allem Umwelt,<br />
also bei der thermischen Restmüllverwertung<br />
und dem Biomasse-Geschäft, konnten wir die<br />
Profitabilität steigern. Gerade in diesen unregulierten<br />
Geschäftsfeldern bieten sich unserer Unternehmensgruppe<br />
weiterhin hervorragende Marktchancen.<br />
Wir sind mit dem Erreichten sehr zufrieden. Beim<br />
operativen Ergebnis (EBIT) konnten wir mit 158 Mio<br />
Euro den angestrebten Wert von 150 Mio Euro sogar<br />
übertreffen. Gegenüber dem Vorjahreswert von<br />
97 Mio Euro (bereinigt um Einmaleffekte aus der<br />
Portfoliobereinigung und den Werthaltigkeitsprüfungen)<br />
haben wir uns damit operativ um 61 Mio<br />
Euro verbessert. Der Vorstand der <strong>MVV</strong> Energie AG<br />
wird der <strong>Hauptversammlung</strong> daher wieder eine<br />
attraktive Dividende von 0,75 Euro je Aktie vorschlagen.<br />
Unsere Aktionäre erzielen somit erneut eine<br />
überdurchschnittliche Dividendenrendite. Im Gegensatz<br />
zu den Vorjahren sind wir nun aber wieder in<br />
der Lage, die Dividende vollständig aus dem Free<br />
Cashflow auszuschütten.<br />
Unser Aktienkurs lag zum 30. September 2005 mit<br />
19,29 Euro um 34% über dem Schlusskurs des<br />
Vorjahres. Damit entwickelte er sich in etwa im<br />
Einklang mit dem relevanten Markt, der eine sehr<br />
gute Kursentwicklung vorlegte.<br />
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2004/05 galt unser<br />
Hauptaugenmerk der Stärkung der Effizienz und<br />
Ertragskraft. Um auch in der Phase des regulierten<br />
Wettbewerbs als selbstständiges und unabhängiges<br />
Unternehmen weiterhin erfolgreich agieren zu können,<br />
haben wir im Frühjahr 2005 in Mannheim das<br />
Effizienzsteigerungsprogramm „FOKUS“ gestartet<br />
und zügig voran gebracht. Bis zum Geschäftsjahr<br />
2007/08 will die <strong>MVV</strong> Energie AG ihre jährlichen<br />
Sach- und Personalkosten am Standort Mannheim<br />
um bis zu 29 Mio Euro senken. Im laufenden<br />
Geschäftsjahr 2005/06 sollen bereits rund zwei<br />
Drittel davon wirksam werden.<br />
Ein wichtiger Ergebnis- und Wachstumsträger der<br />
<strong>MVV</strong> Energie Gruppe ist das Stadtwerke-Netzwerk,<br />
das in den vergangenen Jahren durch den Erwerb<br />
ertragsstarker Beteiligungsunternehmen sukzessive<br />
erweitert wurde. Dieses Stadtwerke-Netzwerk umfasst<br />
in Deutschland neben der <strong>MVV</strong> Energie AG die<br />
Energieversorger bzw. Stadtwerke in Kiel, Offenbach,<br />
Ingolstadt, Solingen und Köthen. Hinzu kommen zehn<br />
Beteiligungen an kommunalen Fernwärmeversorgungsunternehmen<br />
in Polen und der Tschechischen<br />
Republik. Die horizontale Vernetzung von Stadtwerken,<br />
die über ein gleiches Kerngeschäft und ein<br />
stabiles Endkundenpotenzial verfügen, stellt ein solides<br />
Fundament für unser profitables Wachstum dar.<br />
68 69
70<br />
Wir wollen unser Netzwerk noch enger miteinander<br />
verknüpfen und – sofern sich gute Gelegenheiten<br />
bieten – in wirtschaftlich attraktiven Regionen weiter<br />
ausbauen. Der erwartete Effizienzdruck durch die<br />
Netzpreisregulierung wird zu Privatisierungen und<br />
unter dem Druck leerer Kassen in den Kommunen zu<br />
einem vermehrten Verkauf von Stadtwerken führen.<br />
Wir sehen für die <strong>MVV</strong> Energie Gruppe als erfolgreichen<br />
und erfahrenen Stadtwerke-Konzern mit<br />
Zugang zum Kapitalmarkt gute Chancen, von einer<br />
Konsolidierung unter den Stadtwerken zu profitieren<br />
und durch den Erwerb weiterer Beteiligungen extern<br />
zu wachsen. Die Gespräche über eine engere<br />
Zusammenarbeit der <strong>MVV</strong> Energie AG mit der<br />
Mainova AG sind zwar vorerst gescheitert. Die Türen<br />
sind damit allerdings noch nicht zugeschlagen.<br />
Im laufenden Geschäftsjahr 2005/06 wollen wir<br />
unser organisches Wachstum konsequent fortsetzen.<br />
Unsere Ziele sind ehrgeizig: Wir wollen unseren<br />
Umsatz auf 2,2 Mrd Euro, unser EBIT auf 185 Mio<br />
Euro und das Vorsteuerergebnis auf 123 Mio Euro<br />
steigern. Darüber hinaus wollen wir erneut einen<br />
positiven Free Cashflow und erstmals unsere Kapitalkosten<br />
voll erwirtschaften. Die erwartete weitere<br />
Verbesserung unserer Ertragssituation im laufenden<br />
Geschäftsjahr wird uns in die Lage versetzen, den<br />
Dividendenvorschlag an die <strong>Hauptversammlung</strong> 2007<br />
trotz der durch die Kapitalerhöhung gestiegenen<br />
Anzahl der Aktien leicht zu erhöhen und zusätzlich<br />
einen Teil des Ergebnisses im Unternehmen zu thesaurieren.<br />
Wir haben am 15. November 2005 die angekündigte<br />
Kapitalerhöhung erfolgreich durchgeführt. Dazu wurden<br />
5 Millionen neue Aktien zum Kurs von je<br />
18 Euro ausgegeben und bei deutschen und europäischen<br />
institutionellen <strong>Investor</strong>en breit gestreut.<br />
Aufgrund des großen Interesses sowohl im Inland als<br />
auch im Ausland waren die Aktien in nur wenigen<br />
Stunden platziert. Wir werten das als Bestätigung<br />
unserer positiven Aufnahme auf den Kapitalmärkten.<br />
Damit erhöhte sich unser Unternehmenswert auf<br />
1 Mrd Euro und der Anteil der frei gehandelten<br />
Aktien von 12 auf 19%. Wir werden den Erlös aus<br />
der Kapitalerhöhung insbesondere für unser profitables<br />
Wachstum in den Segmenten Umwelt und<br />
Dienstleistungen nutzen. Im Falle einer weiteren<br />
bedeutenden Akquisition am Stadtwerke-Markt würden<br />
wir uns neues Eigenkapital im Rahmen einer<br />
weiteren Kapitalerhöhung beschaffen.<br />
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, mit der<br />
strategischen Neuausrichtung, der Portfoliobereinigung<br />
und dem Effizienzsteigerungsprogramm in<br />
Mannheim haben wir die Voraussetzungen für höhere<br />
Profitabilität und eine nachhaltige Steigerung<br />
unseres Unternehmenswerts geschaffen. Wir werden<br />
auch zukünftig unsere ganze Energie dafür einsetzen,<br />
Ihr Vertrauen zu erhalten und zu rechtfertigen.<br />
Mannheim, im Januar 2006<br />
Dr. Rudolf Schulten<br />
Vorstandsvorsitzender<br />
71
72<br />
�<br />
�<br />
�<br />
�<br />
�<br />
Hinweise<br />
Öffnung des Versammlungsgebäudes<br />
10. März 2006, 9.00 Uhr<br />
Saalöffnung: 9.30 Uhr<br />
Fragen auf der <strong>Hauptversammlung</strong><br />
Aktionäre, die auf der <strong>Hauptversammlung</strong> Fragen<br />
stellen möchten, werden gebeten, diese Fragen der<br />
<strong>MVV</strong> Energie AG, <strong>Investor</strong> Relations, möglichst vor<br />
der <strong>Hauptversammlung</strong> schriftlich mitzuteilen.<br />
Vertretung in der <strong>Hauptversammlung</strong><br />
Aktionäre, die nicht selbst an der <strong>Hauptversammlung</strong><br />
teilnehmen können, können sich bei der Ausübung<br />
des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten,<br />
durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von<br />
Aktionären oder einen Vertreter der <strong>MVV</strong> Energie AG<br />
vertreten lassen. (siehe S. 29)<br />
Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel<br />
Bei Anforderung einer Eintrittskarte erhalten Sie<br />
einen Wegweiser, der gleichzeitig den Fahrausweis<br />
darstellt. Er berechtigt Sie am 10. März 2006 ganztägig<br />
<strong>zur</strong> kostenlosen Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel<br />
(DB: 2. Klasse) im gesamten Gebiet des<br />
Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN).<br />
Parken<br />
Während der ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> der<br />
<strong>MVV</strong> Energie AG am 10. März 2006 stehen in der<br />
Tiefgarage unter dem Wasserturm bzw. im Parkhaus<br />
Rosengarten kostenpflichtige Parkplätze <strong>zur</strong> Verfügung.<br />
Die Erstattung der Parkgebühren ist nicht<br />
möglich. Von der Tiefgarage aus haben Sie Zugang<br />
zum Veranstaltungsort im Rosengarten.<br />
Kostenlose Parkplätze befinden sich bei der Autobahnausfahrt<br />
Mannheim-Mitte (ADAC/Landesmuseum<br />
für Technik und Arbeit). Von dort erreichen<br />
Sie den Tagungsort mit dem ÖPNV.<br />
�<br />
�<br />
�<br />
�<br />
�<br />
�<br />
�<br />
�<br />
�<br />
Terminkalender<br />
24.1.2006<br />
Bilanzpressekonferenz und Analystenkonferenz<br />
14.2.2006<br />
Zwischenbericht<br />
1. Quartal 2005/2006<br />
10.3.2006, <strong>Hauptversammlung</strong><br />
Die Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden und des<br />
Vorstandsvorsitzenden werden am Tag der <strong>Hauptversammlung</strong><br />
im Internet live übertragen und können<br />
unter www.mvv-investor.de verfolgt werden.<br />
13.3.2006<br />
Dividendenzahlung<br />
15.5.2006<br />
Zwischenbericht<br />
2. Quartal 2005/2006<br />
15.5.2006<br />
Pressekonferenz und Analystenkonferenz<br />
2. Quartal 2005/2006<br />
14.8.2006<br />
Zwischenbericht<br />
3. Quartal 2005/2006<br />
14.11.2006<br />
Veröffentlichung vorläufiger Kennzahlen zum<br />
Konzernjahresabschluss 2005/2006<br />
9.3.2007<br />
<strong>Hauptversammlung</strong> 2007<br />
73
Anforderung<br />
Kontakt<br />
■ Ich möchte regelmäßig die Zwischenberichte und den Geschäftsbericht der<br />
<strong>MVV</strong> Energie Gruppe per Post<br />
■ Bitte informieren Sie mich über die aktuelle Geschäftsentwicklung per E-Mail<br />
<strong>MVV</strong> Energie AG<br />
Dipl.-Kfm. Alexander Mitsch<br />
<strong>Investor</strong> Relations<br />
Luisenring 49<br />
68159 Mannheim<br />
Bitte senden Sie mir einen Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2004/2005<br />
■ deutsch<br />
■ englisch<br />
■ Bitte ändern Sie meine Adresse (wie im Absender angegeben)<br />
■ Bitte streichen Sie mich aus dem Verteiler<br />
Telefon 06 21 / 2 90-37 08<br />
Telefax 06 21 / 2 90-30 75<br />
a.mitsch@mvv.de<br />
www.mvv-investor.de<br />
Ich bin<br />
■ Portfolio-Manager<br />
■ Privatanleger<br />
■■ Sonstiges<br />
D-68159 Mannheim<br />
Luisenring 49<br />
<strong>MVV</strong> Energie AG<br />
<strong>Investor</strong> Relations<br />
E-Mail<br />
� 14.2.2006<br />
Zwischenbericht<br />
1. Quartal 2005/2006<br />
� 10.3.2006<br />
<strong>Hauptversammlung</strong><br />
� 13.3.2006<br />
Dividendenzahlung<br />
� 15.5.2006<br />
Zwischenbericht<br />
2. Quartal 2005/2006<br />
� 14.8.2006<br />
Zwischenbericht<br />
3. Quartal 2005/2006<br />
� 14.11.2006<br />
Veröffentlichung vorläufiger<br />
Kennzahlen zum Konzernjahresabschluss<br />
2005/2006<br />
� 9.3.2007<br />
<strong>Hauptversammlung</strong> 2007<br />
Telefon / Telefax<br />
PLZ Ort<br />
Straße / Postfach<br />
Unternehmen / Institution<br />
freimachen<br />
Name<br />
Bitte<br />
Absender<br />
Terminkalender