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Einladung zur Hauptversammlung - MVV Investor

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Kontakt<br />

<strong>MVV</strong> Energie AG<br />

Dipl.-Kfm. Alexander Mitsch<br />

<strong>Investor</strong> Relations<br />

Luisenring 49<br />

68159 Mannheim<br />

Telefon 06 21 / 2 90-37 08<br />

Telefax 06 21 / 2 90-30 75<br />

a.mitsch@mvv.de<br />

www.mvv-investor.de<br />

01/2006 - 02<br />

<strong>Einladung</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>Hauptversammlung</strong>


Kennzahlen<br />

<strong>MVV</strong> Energie Gruppe 1<br />

bereinigt 2 bereinigt 2<br />

in Mio Euro 2004/05 2003/04 % Vorjahr<br />

Umsatz 1 958 1 652 + 19<br />

EBITDA 288 236 + 22<br />

EBITA 156 106 + 47<br />

EBIT 158 97 + 63<br />

EBT 90 36 + 150<br />

Jahresüberschuss 51 19 + 168<br />

Jahresüberschuss<br />

nach Fremdanteilen<br />

34 12 + 183<br />

Ergebnis 3 je Aktie in Euro 0,67 0,24 + 179<br />

Cashflow nach DVFA/SG 195 160 + 22<br />

Cashflow nach DVFA/SG<br />

je Aktie in Euro<br />

3,85 3,15 + 22<br />

Free Cashflow 4 60 - 16 –<br />

Dividende je Aktie in Euro 0,75 5 0,75 –<br />

Bilanzsumme (zum 30.9.) 2 899 2 877 + 1<br />

Eigenkapital (zum 30.9.) 854 849 + 1<br />

Investitionen 214 307 - 30<br />

Mitarbeiter (Anzahl) 6 6 449 6 957 - 7<br />

Die unbereinigten Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung werden im<br />

gedruckten Geschäftsbericht 2004/2005 bzw. in der Online-Version des<br />

Geschäftsberichtes unter www.mvv-investor.de ausgewiesen.<br />

1 Nach International Financial Reporting Standards (IFRS)<br />

2 Im Vorjahr ohne Aufwand für Portfoliobereinigung und<br />

Restrukturierungsmaßnahmen<br />

3 Nach IAS 33<br />

4 Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit abzgl. Investitionen in<br />

Sachanlagen/Immaterielle Vermögenswerte<br />

5 Dividende für das Berichtsjahr vorbehaltlich der Zustimmung durch die<br />

<strong>Hauptversammlung</strong> am 10. März 2006<br />

6 Einschließlich Fremdpersonal im Müllheizkraftwerk Mannheim der<br />

<strong>MVV</strong> Energie AG<br />

<strong>Einladung</strong><br />

<strong>MVV</strong> Energie AG, Mannheim<br />

ISIN DE0007255903<br />

Die Aktionäre unserer<br />

Gesellschaft werden<br />

hiermit zu der am<br />

Freitag, dem<br />

10. März 2006<br />

um 10.00 Uhr<br />

im Congress Center<br />

Rosengarten<br />

Rosengartenplatz 2<br />

68161 Mannheim<br />

stattfindenden<br />

ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong><br />

herzlich eingeladen.<br />

1


2<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

Tagesordnung<br />

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses<br />

zum 30. September 2005, des Lageberichts<br />

für das Geschäftsjahr 2004/2005, des gebilligten<br />

Konzernabschlusses (IFRS) zum<br />

30. September 2005 und des Konzernlageberichts<br />

für das Geschäftsjahr 2004/2005 sowie<br />

des Berichts des Aufsichtsrats<br />

2. Beschlussfassung über die Verwendung des<br />

Bilanzgewinns<br />

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in<br />

der Bilanz zum 30. September 2005 ausgewiesenen<br />

Bilanzgewinn in Höhe von<br />

89 929 657,12 Euro wie folgt zu verwenden:<br />

a) Ausschüttung einer Dividende von<br />

0,75 Euro je Stückaktie<br />

für das Geschäftsjahr 2004/2005<br />

41 778 000,00 Euro<br />

b) Vortrag auf neue Rechnung<br />

48 151 657,12 Euro<br />

c) Bilanzgewinn 89 929 657,12 Euro<br />

Die Dividende ist am 13. März 2006 zahlbar.<br />

3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands<br />

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den<br />

Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr<br />

2004/2005 Entlastung zu erteilen.<br />

4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats<br />

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den<br />

Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr<br />

2004/2005 Entlastung zu erteilen.<br />

�<br />

�<br />

5. Wahl des Abschlussprüfers für das<br />

Geschäftsjahr 2005/2006<br />

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young<br />

AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mannheim,<br />

als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr<br />

2005/2006 zu bestellen.<br />

6. Beschlussfassung über die Ermächtigung<br />

zum Erwerb eigener Aktien<br />

Die dem Vorstand durch die <strong>Hauptversammlung</strong><br />

am 4. März 2005 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG<br />

erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien<br />

ist bis zum 1. September 2006 befristet und soll<br />

daher erneuert werden.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden<br />

Beschluss zu fassen:<br />

a) Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1<br />

Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 7. September<br />

2007 durch ein- oder mehrmaligen Rückkauf<br />

eigene Aktien mit einem auf diese Aktien<br />

entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital<br />

in Höhe von 14 260 000 Euro, das<br />

sind knapp 10 % des zum Zeitpunkt der<br />

Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals,<br />

zu erwerben. Die in der <strong>Hauptversammlung</strong><br />

der <strong>MVV</strong> Energie AG am 4. März 2005 beschlossene<br />

Ermächtigung zum Erwerb eigener<br />

Aktien wird für die Zeit ab Wirksamwerden<br />

dieser neuen Ermächtigung aufgehoben.<br />

b) Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels<br />

eines an alle Aktionäre gerichteten<br />

öffentlichen Kaufangebots. Im Falle des<br />

Erwerbs über die Börse darf der Kaufpreis je<br />

Aktie ohne Erwerbsnebenkosten den Durchschnitt<br />

der Schlusskurse der <strong>MVV</strong> Energie AG-<br />

3


4<br />

Aktie im XETRA-Handelssystem der Deutsche<br />

Börse AG (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem)<br />

an den dem Erwerbsgeschäft<br />

vorangehenden fünf Börsenhandelstagen um<br />

nicht mehr als 5 % über- oder unterschreiten.<br />

Im Falle eines öffentlichen Kaufangebots dürfen<br />

der Kaufpreis je Aktie oder die Grenzwerte<br />

der gebotenen Kaufpreisspanne je<br />

Aktie den Durchschnitt der Schlusskurse der<br />

<strong>MVV</strong> Energie AG-Aktie im XETRA-Handelssystem<br />

der Deutsche Börse AG (oder einem<br />

vergleichbaren Nachfolgesystem) am 8. bis 4.<br />

Börsenhandelstag (jeweils einschließlich) vor<br />

der Veröffentlichung des Kaufangebots um<br />

nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.<br />

Das Volumen des Angebots kann begrenzt<br />

werden. Sofern die gesamte Zeichnung<br />

des Angebotes dieses Volumen überschreitet,<br />

muss die Annahme im Verhältnis<br />

der jeweils angebotenen Aktien erfolgen.<br />

Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen<br />

bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener<br />

Aktien der Gesellschaft je Aktionär der<br />

Gesellschaft kann vorgesehen werden.<br />

c) Der Vorstand wird ermächtigt,<br />

aa) mit Zustimmung des Aufsichtsrats die<br />

erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss<br />

des Bezugsrechts der Aktionäre im<br />

Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen<br />

oder beim Erwerb von Unternehmen<br />

oder Unternehmensteilen oder<br />

Beteiligungen an Unternehmen an Dritte<br />

zu veräußern.<br />

bb) mit Zustimmung des Aufsichtsrats die<br />

erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss<br />

des Bezugsrechts der Aktionäre<br />

auch in anderer Weise als über die Börse<br />

oder durch ein Angebot an alle Aktionäre<br />

zu veräußern, wenn diese Aktien gegen<br />

Barzahlung zu einem Preis veräußert werden,<br />

der den Börsenpreis von Aktien der<br />

Gesellschaft gleicher Ausstattung zum<br />

Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich<br />

unterschreitet. Diese Ermächtigung<br />

gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die<br />

unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß<br />

§ 186 Abs. 3 S. 4 AktG veräußerten<br />

Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals<br />

nicht überschreiten dürfen, und zwar<br />

weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens<br />

noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser<br />

Ermächtigung. Auf diese Begrenzung auf<br />

10 % des Grundkapitals sind diejenigen<br />

Aktien an<strong>zur</strong>echnen,<br />

– die <strong>zur</strong> Bedienung von Schuldverschreibungen<br />

mit Wandlungs- oder<br />

Optionsrecht ausgegeben wurden<br />

bzw. werden, sofern die Schuldverschreibungen<br />

aufgrund einer zum<br />

Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser<br />

Ermächtigung geltenden bzw. an<br />

deren Stelle tretenden Ermächtigung<br />

in entsprechender Anwendung des<br />

§ 186 Abs. 3 S. 4 AktG unter Ausschluss<br />

des Bezugsrechts ausgegeben<br />

wurden bzw. werden;<br />

– die unter Ausnutzung einer zum<br />

Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser<br />

Ermächtigung geltenden bzw. an<br />

deren Stelle tretenden Ermächtigung<br />

<strong>zur</strong> Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem<br />

Kapital gemäß § 186 Abs. 3<br />

Satz 4 AktG unter Ausschluss des<br />

Bezugsrechts ausgegeben werden.<br />

5


6<br />

�<br />

d) Der Preis, zu dem die Aktien der Gesellschaft<br />

an Dritte abgegeben werden, darf den Eröffnungskurs<br />

im XETRA-Handelssystem der<br />

Deutsche Börse AG (oder einem vergleichbaren<br />

Nachfolgesystem) am Tag der verbindlichen<br />

Vereinbarung mit den Dritten um nicht<br />

mehr als 5 % unterschreiten.<br />

e) Die eigenen Aktien können auch zum Zwecke<br />

der Einziehung zu Lasten des Bilanzgewinns<br />

oder anderer Gewinnrücklagen erworben<br />

werden. Der Vorstand ist ermächtigt, die<br />

Einziehung ohne weiteren Beschluss der<br />

<strong>Hauptversammlung</strong> durchzuführen.<br />

f) Aufgrund der Ermächtigung kann der Erwerb<br />

eigener Aktien sowie deren Wiederveräußerung<br />

bzw. die Einziehung dieser Aktien auch<br />

in Teilen ausgeübt werden.<br />

7. Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats<br />

Da die Amtszeit der durch die <strong>Hauptversammlung</strong><br />

vom 22. Februar 2001 gewählten Mitglieder<br />

des Aufsichtsrats mit Beendigung der <strong>Hauptversammlung</strong><br />

am 10. März 2006 endet, ist eine<br />

Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats<br />

erforderlich.<br />

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1,<br />

101 Abs. 1 AktG i.V.m. §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 5<br />

Abs. 1 und 7 Abs. 1 Satz 2 MitbestG sowie § 9<br />

Abs. 1 der Satzung zusammen. Er besteht aus<br />

zwanzig Mitgliedern. Die Stadt Mannheim entsendet<br />

unter Anrechnung auf die zehn von der<br />

<strong>Hauptversammlung</strong> zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder<br />

den Oberbürgermeister und den zuständigen<br />

Fachdezernenten in den Aufsichtsrat,<br />

sofern die <strong>MVV</strong> GmbH unmittelbar oder mittelbar<br />

Aktien in Höhe von mehr als der Hälfte des<br />

Grundkapitals hält. Zehn Mitglieder werden von<br />

den Arbeitnehmern nach dem Mitbestimmungsgesetz<br />

1976 gewählt. Die <strong>Hauptversammlung</strong> ist<br />

an Wahlvorschläge nicht gebunden.<br />

a) Der Aufsichtsrat schlägt vor,<br />

Herrn Prof. Dr. Egon Jüttner, Mannheim,<br />

Universitätsprofessor,<br />

zum Mitglied des Aufsichtsrats für die<br />

Amtszeit zu wählen, die mit Beendigung der<br />

<strong>Hauptversammlung</strong> endet, die über die<br />

Entlastung des Aufsichtsrats für das<br />

Geschäftsjahr 2009/2010 beschließt.<br />

b) Der Aufsichtsrat schlägt vor,<br />

Herrn Wolfgang Raufelder, Mannheim,<br />

Architekt und Stadtplaner,<br />

zum Mitglied des Aufsichtsrats für die<br />

Amtszeit zu wählen, die mit Beendigung der<br />

<strong>Hauptversammlung</strong> endet, die über die<br />

Entlastung des Aufsichtsrats für das<br />

Geschäftsjahr 2009/2010 beschließt.<br />

c) Der Aufsichtsrat schlägt vor,<br />

Herrn Prof. Dr. Norbert Loos, Mannheim,<br />

Geschäftsführender Gesellschafter der<br />

Loos Beteiligungs GmbH,<br />

zum Mitglied des Aufsichtsrats für die<br />

Amtszeit zu wählen, die mit Beendigung der<br />

<strong>Hauptversammlung</strong> endet, die über die<br />

Entlastung des Aufsichtsrats für das<br />

Geschäftsjahr 2009/2010 beschließt.<br />

d) Der Aufsichtsrat schlägt vor,<br />

Herrn Dr. Frank Mentrup, Mannheim,<br />

Arzt,<br />

7


8<br />

zum Mitglied des Aufsichtsrats für die<br />

Amtszeit zu wählen, die mit Beendigung der<br />

<strong>Hauptversammlung</strong> endet, die über die<br />

Entlastung des Aufsichtsrats für das<br />

Geschäftsjahr 2009/2010 beschließt<br />

e) Der Aufsichtsrat schlägt vor,<br />

Herrn Dr. Rudolf Friedrich, Mannheim,<br />

Arbeitsamtsdirektor a.D.,<br />

zum Mitglied des Aufsichtsrats für die<br />

Amtszeit zu wählen, die mit Beendigung der<br />

<strong>Hauptversammlung</strong> endet, die über die<br />

Entlastung des Aufsichtsrats für das<br />

Geschäftsjahr 2009/2010 beschließt.<br />

f) Der Aufsichtsrat schlägt vor,<br />

Herrn Reinhold Götz, Mannheim,<br />

2. Bevollmächtigter IG Metall Mannheim,<br />

zum Mitglied des Aufsichtsrats für die<br />

Amtszeit zu wählen, die mit Beendigung der<br />

<strong>Hauptversammlung</strong> endet, die über die<br />

Entlastung des Aufsichtsrats für das<br />

Geschäftsjahr 2009/2010 beschließt.<br />

g) Der Aufsichtsrat schlägt vor,<br />

Herrn Dr. Manfred Fuchs, Mannheim,<br />

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

der Fuchs Petrolub AG,<br />

zum Mitglied des Aufsichtsrats für die<br />

Amtszeit zu wählen, die mit Beendigung der<br />

<strong>Hauptversammlung</strong> endet, die über die<br />

Entlastung des Aufsichtsrats für das<br />

Geschäftsjahr 2009/2010 beschließt.<br />

h) Der Aufsichtsrat schlägt vor,<br />

Herrn Dr. Karl Heidenreich, Mannheim,<br />

Ehemaliges Mitglied des Vorstands der<br />

Landesbank Baden-Württemberg,<br />

zum Mitglied des Aufsichtsrats für die<br />

Amtszeit zu wählen, die mit Beendigung der<br />

<strong>Hauptversammlung</strong> endet, die über die<br />

Entlastung des Aufsichtsrats für das<br />

Geschäftsjahr 2009/2010 beschließt.<br />

Die <strong>zur</strong> Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen<br />

Kandidaten gehören den folgenden gesetzlich zu bildenden<br />

Aufsichtsräten sowie den folgenden vergleichbaren<br />

in- und ausländischen Kontrollgremien an:<br />

a) Herr Prof. Dr. Egon Jüttner<br />

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden<br />

Aufsichtsgremien:<br />

● <strong>MVV</strong> GmbH, Mannheim,<br />

● <strong>MVV</strong> RHE AG, Mannheim<br />

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und<br />

ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:<br />

● Verwaltungsrat Sparkasse Rhein-Neckar-Nord,<br />

Mannheim<br />

b) Herr Wolfgang Raufelder<br />

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden<br />

Aufsichtsgremien:<br />

● <strong>MVV</strong> Verkehr AG, Mannheim<br />

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und<br />

ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:<br />

● Mannheimer Parkhausbetriebe GmbH<br />

c) Herr Prof. Dr. Norbert Loos<br />

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden<br />

Aufsichtsgremien:<br />

● BHS tabletop AG, Selb (Vorsitzender),<br />

9


10<br />

● Carl Schenk AG, Darmstadt,<br />

● Dürr AG, Stuttgart (stellvertretender<br />

Vorsitzender),<br />

● Hans R. Schmidt Holding AG, Offenburg<br />

(Vorsitzender),<br />

● LTS Lohmann Therapie-Systeme AG,<br />

Andernach (Vorsitzender),<br />

● TRUMPF GmbH + Co. KG, Ditzingen<br />

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und<br />

ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:<br />

● LTS Corp. West Caldwell, NJ, USA<br />

(Vorsitzender),<br />

● Mannheimer Kongress- und Touristik GmbH,<br />

Mannheim,<br />

● Stadt Mannheim Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH, Mannheim<br />

d) Herr Dr. Frank Mentrup<br />

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden<br />

Aufsichtsgremien:<br />

● <strong>MVV</strong> GmbH, Mannheim,<br />

● <strong>MVV</strong> RHE AG, Mannheim<br />

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und<br />

ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:<br />

● BBS Bau- und Betriebsservice GmbH,<br />

Mannheim,<br />

● GBG Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft<br />

mbH, Mannheim<br />

e) Herr Dr. Rudolf Friedrich<br />

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden<br />

Aufsichtsgremien:<br />

● <strong>MVV</strong> Verkehr AG, Mannheim<br />

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und<br />

ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:<br />

● BBS Bau- und Betriebsservice GmbH,<br />

Mannheim,<br />

● Fleischversorgungszentrum Mannheim GmbH,<br />

Mannheim<br />

f) Herr Reinhold Götz<br />

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden<br />

Aufsichtsgremien:<br />

● Deutz AG, Köln<br />

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und<br />

ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:<br />

● Rhein-Neckar Flugplatz GmbH, Mannheim,<br />

● Stadt Mannheim Beteiligungsgesellschaft mbH,<br />

Mannheim,<br />

● Verwaltungsrat Sparkasse Rhein-Neckar-Nord,<br />

Mannheim<br />

g) Herr Dr. Manfred Fuchs<br />

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden<br />

Aufsichtsgremien:<br />

● Fuchs Petrolub AG, Mannheim<br />

(stellvertretender Vorsitzender),<br />

● Solutio AG, München<br />

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und<br />

ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:<br />

● Hilger und Kern GmbH, Mannheim<br />

h) Herr Dr. Karl Heidenreich<br />

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden<br />

Aufsichtsgremien:<br />

● IBB Internationales Bankhaus Bodensee AG,<br />

Friedrichshafen,<br />

● K+S Aktiengesellschaft, Kassel<br />

11


12<br />

�<br />

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen<br />

Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:<br />

● Keine<br />

Der Aufsichtsrat schlägt den Mitgliedern des<br />

noch zu konstituierenden Aufsichtsrats gemäß<br />

Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Corporate Governance<br />

Kodex vor, Herrn Oberbürgermeister Gerhard<br />

Widder zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu<br />

wählen. Die Stadt Mannheim entsendet Herrn<br />

Widder gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 der Satzung in<br />

den Aufsichtsrat.<br />

8. Änderung der Satzung im Hinblick auf die<br />

Umwandlung von Inhaber- in Namensaktien<br />

§ 4 Abs. 2 der Satzung der <strong>MVV</strong> Energie AG<br />

bestimmt, dass die Aktien der <strong>MVV</strong> Energie AG<br />

auf den Inhaber lauten. Diese sollen künftig auf<br />

den Namen lauten. Daraus ergibt sich neben der<br />

Notwendigkeit der Anpassung der Satzung das<br />

Erfordernis, diejenigen Ermächtigungsbeschlüsse<br />

zu ändern, die bedingten und genehmigten<br />

Kapitalien zugrunde liegen. Bei der Anpassung<br />

der Ermächtigungen ist außerdem dem Umstand<br />

Rechnung zu tragen, dass die jeweiligen Ermächtigungen<br />

bereits zum Teil genutzt wurden.<br />

Mit der Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien<br />

soll die Transparenz der Aktionärsstruktur<br />

erhöht und damit zugleich die Aktionärspflege<br />

erleichtert werden. Die Handelbarkeit wird nicht<br />

beeinträchtigt. Die Umstellung auf Namensaktien<br />

erfordert die Einrichtung eines Aktienregisters. Im<br />

Verhältnis <strong>zur</strong> Gesellschaft gilt nur als Aktionär,<br />

wer im Aktienregister eingetragen ist.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende<br />

Beschlüsse zu fassen:<br />

a) Die bisher auf den Inhaber lautenden Stückaktien<br />

der Gesellschaft werden unter<br />

Beibehaltung der bisherigen Stückelung in<br />

Namensaktien umgewandelt.<br />

b) § 4 Abs. 2 der Satzung wird geändert und<br />

erhält folgende Fassung:<br />

„Das Grundkapital ist eingeteilt in<br />

55 704 000 nennwertlose Stückaktien. Die<br />

Aktien lauten auf den Namen.“<br />

c) Änderungen hinsichtlich des bedingten<br />

Kapitals I<br />

aa) Der Ermächtigungsbeschluss der <strong>Hauptversammlung</strong><br />

vom 27. Januar 1999 <strong>zur</strong><br />

Schaffung des bedingten Kapitals I <strong>zur</strong><br />

Sicherung von Wandlungsrechten und<br />

Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund<br />

des Management-Beteiligungsprogramms<br />

<strong>MVV</strong> Energie AG 1999/2003 ausgegeben<br />

wurden, wird unter Berücksichtigung<br />

seither aufgrund der Ermächtigung<br />

<strong>zur</strong> Befriedigung von Wandelrechten ausgegebener<br />

2 000 Stückaktien dahingehend<br />

geändert, dass die Ermächtigung anstelle<br />

<strong>zur</strong> Ausgabe von weiteren bis zu Stück<br />

398 000 auf den Inhaber lautenden Aktien<br />

<strong>zur</strong> Ausgabe von weiteren bis zu Stück<br />

398 000 auf den Namen lautenden Aktien<br />

berechtigt.<br />

bb) § 5 Abs. 1 Satz 1 der Satzung wird geändert<br />

und erhält folgende Fassung:<br />

„Das Grundkapital ist um weitere<br />

1 018 880,00 Euro durch Ausgabe von bis<br />

zu Stück 398 000 auf den Namen lautende<br />

Aktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital I).“<br />

13


14<br />

d) Änderungen hinsichtlich des genehmigten<br />

Kapitals I<br />

aa) Der Beschluss <strong>zur</strong> Ermächtigung des Vorstands<br />

<strong>zur</strong> Schaffung des genehmigten<br />

Kapitals I vom 4. März 2005 wird, soweit<br />

er nicht durch die Barkapitalerhöhung<br />

unter Bezugsrechtsausschluss vom<br />

15. November 2005 von<br />

129 802 240,00 Euro um<br />

12 800 000,00 Euro auf<br />

142 809 240,00 Euro durch Ausgabe von<br />

5 000 000 auf den Inhaber lautenden<br />

Stückaktien ausgeschöpft wurde, dahingehend<br />

geändert, dass an die Stelle der<br />

Ermächtigung <strong>zur</strong> Ausgabe neuer auf den<br />

Inhaber lautenden Stückaktien gegen Baroder<br />

Sacheinlage die Ausgabe von auf<br />

den Namen lautenden Stückaktien gegen<br />

Bar- oder Sacheinlage tritt. Ferner wird<br />

auf das Recht, das Bezugsrecht mit Zustimmung<br />

des Aufsichtsrats im Falle einer<br />

weiteren Barkapitalerhöhung auszuschließen,<br />

verzichtet. Der Ermächtigungsbeschluss<br />

lautet danach wie folgt:<br />

„Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital<br />

der Gesellschaft bis zum 3. März<br />

2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />

durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender<br />

Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage<br />

einmal oder mehrmals um bis zu<br />

insgesamt 26 200 000,00 Euro zu<br />

erhöhen (genehmigtes Kapital I). Bei<br />

Aktienausgaben gegen Sacheinlagen wird<br />

der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht<br />

der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />

auszuschließen. Der Vorstand<br />

wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung<br />

des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom<br />

�<br />

Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.<br />

Weiterhin wird der Vorstand ermächtigt,<br />

mit Zustimmung des Aufsichtsrats den<br />

weiteren Inhalt der Aktienrechte und<br />

die Bedingungen der Aktienausgabe<br />

festzulegen.“<br />

bb) § 5 Abs. 4 der Satzung wird unter Berücksichtigung<br />

der bereits erfolgten Ausschöpfung<br />

des Ermächtigungsbeschlusses<br />

sowie der Umstellung von Inhaber- auf<br />

Namensaktien wie folgt geändert und<br />

erhält folgende Fassung:<br />

„Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital<br />

der Gesellschaft bis zum 3. März<br />

2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />

durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender<br />

Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage<br />

einmal oder mehrmals um bis zu<br />

insgesamt 26 200 000,00 Euro zu erhöhen<br />

(genehmigtes Kapital I). Bei Aktienausgaben<br />

gegen Sacheinlagen ist der<br />

Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der<br />

Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />

auszuschließen. Der Vorstand ist ferner<br />

ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />

Spitzenbeträge vom Bezugsrecht<br />

der Aktionäre auszunehmen. Weiterhin ist<br />

der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung<br />

des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der<br />

Aktienrechte und die Bedingungen der<br />

Aktienausgabe festzulegen.“<br />

9. Änderung der Satzung im Hinblick auf das<br />

Gesetz <strong>zur</strong> Unternehmensintegrität und<br />

Modernisierung des Anfechtungsrechts<br />

(UMAG) auf sonstige Gesetzesänderungen<br />

und im Hinblick auf die Frist <strong>zur</strong> Aufstellung<br />

des Jahresabschlusses<br />

15


16<br />

Die Satzung der Gesellschaft soll ferner hinsichtlich<br />

gesetzlicher Neuregelungen, insbesondere<br />

des UMAG, welches am 1. November 2005 in<br />

Kraft getreten ist, angepasst werden. Außerdem<br />

soll die Frist für die Aufstellung des Jahresabschlusses<br />

von fünf Monaten auf 90 Tage seit<br />

Beginn des Geschäftsjahres verkürzt werden.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende<br />

Satzungsänderungen zu beschließen:<br />

a) § 3 der Satzung wird geändert und erhält folgende<br />

Fassung:<br />

„Die Bekanntmachungen der Gesellschaft<br />

werden im elektronischen Bundesanzeiger<br />

veröffentlicht.“<br />

b) § 13 Abs. 1 der Satzung wird geändert und<br />

erhält folgende Fassung:<br />

„Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der<br />

Regel in Sitzungen gefasst. Außerhalb von<br />

Sitzungen können auch schriftliche, fernmündliche<br />

oder mit anderen Mitteln der<br />

Telekommunikation herbeigeführte Beschlussfassungen<br />

erfolgen, wenn kein Mitglied diesem<br />

Verfahren innerhalb einer vom Vorsitzenden<br />

bestimmten Frist widerspricht. Ein Widerspruchsrecht<br />

besteht nicht, wenn die Beschlussfassung<br />

in der Weise durchgeführt<br />

wird, dass die daran teilnehmenden Mitglieder<br />

des Aufsichtsrats im Wege elektronischer<br />

Telekommunikationsmittel miteinander in<br />

Verbindung stehen und den Beschlussgegenstand<br />

erörtern können. Solche Beschlüsse<br />

werden vom Vorsitzenden schriftlich festgestellt<br />

und allen Mitgliedern zugeleitet. Für<br />

Abstimmungen außerhalb von Sitzungen gelten<br />

die Bestimmungen in Abs. 2 und 5<br />

entsprechend.“<br />

c) § 13 Abs. 2 der Satzung wird geändert und<br />

erhält folgende Fassung:<br />

„Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn<br />

sämtliche Mitglieder zu der Sitzung unter der<br />

zuletzt bekanntgegebenen Anschrift ordnungsgemäß<br />

geladen sind und an der Beschlussfassung<br />

mindestens zehn Mitglieder<br />

teilnehmen. Durch Telefon- oder Videokonferenz<br />

zugeschaltete Mitglieder des Aufsichtsrats<br />

gelten als anwesend. Ein Mitglied nimmt<br />

auch dann an der Beschlussfassung teil, wenn<br />

es sich der Stimme enthält. Der Vorsitzende<br />

oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter<br />

kann die Beschlussfassung über einzelne<br />

oder sämtliche Gegenstände der Tagesordnung<br />

auf höchstens 4 Wochen vertagen,<br />

wenn an der Beschlussfassung nicht die gleiche<br />

Zahl von Mitgliedern der Aktionäre und<br />

der Arbeitnehmer teilnehmen würde oder<br />

sonst ein erheblicher Grund für die Vertagung<br />

vorliegt. Zu einer erneuten Vertagung ist der<br />

Vorsitzende nicht befugt.“<br />

d) § 16 Abs. 3 der Satzung wird geändert und<br />

erhält folgende Fassung:<br />

„Die Einberufung der <strong>Hauptversammlung</strong><br />

erfolgt unter Mitteilung der Tagesordnung,<br />

des Tagungsortes, des Sitzungsbeginns und<br />

der Adresse, bei der die Anmeldung zu erfolgen<br />

hat, durch Bekanntmachung im elektronischen<br />

Bundesanzeiger mit den gesetzlich<br />

erforderlichen Angaben derart, dass zwischen<br />

Veröffentlichung und dem letzten Anmeldetag<br />

nach § 17 Abs. 2 der Satzung mindestens<br />

dreißig Tage liegen müssen. Bei der Berechnung<br />

der Frist sind der Tag der Einberufung<br />

und der Tag, bis zu dessen Ablauf sich die<br />

17


18<br />

Aktionäre vor der Versammlung anzumelden<br />

haben, nicht mit<strong>zur</strong>echnen.“<br />

e) § 17 der Satzung wird geändert und erhält<br />

folgende neue Fassung:<br />

„(1) Zur Teilnahme an der <strong>Hauptversammlung</strong><br />

und <strong>zur</strong> Ausübung des Stimmrechts<br />

sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt,<br />

die am Tag der <strong>Hauptversammlung</strong> im<br />

Aktienregister eingetragen und rechtzeitig<br />

angemeldet sind.<br />

(2) Die Anmeldung <strong>zur</strong> Teilnahme an der<br />

<strong>Hauptversammlung</strong> muss der Gesellschaft<br />

spätestens am siebten Tag vor der<br />

<strong>Hauptversammlung</strong> in Textform bei der<br />

in der Einberufung benannten Stelle<br />

zugegangen sein.<br />

(3) Fristen nach dieser Bestimmung sind<br />

jeweils vom nicht mitzählenden Tage der<br />

Versammlung <strong>zur</strong>ück<strong>zur</strong>echnen; endet<br />

die Frist nicht an einem Werktag, so gilt<br />

der mitzählende vorhergehende<br />

Werktag.<br />

(4) Der Aktionär kann sich in der <strong>Hauptversammlung</strong><br />

vertreten lassen. Für die Erteilung<br />

der Vollmacht gilt die gesetzlich<br />

vorgeschriebene Form. Vollmachten, die<br />

der Aktionär der Gesellschaft oder<br />

einem von ihr benannten Stimmrechtsvertreter<br />

zuleitet, können auch durch<br />

Telefax oder durch eine andere, in der<br />

<strong>Einladung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hauptversammlung</strong> näher<br />

bestimmte elektronische Form erteilt<br />

werden. Die Einzelheiten werden in der<br />

<strong>Einladung</strong> bekannt gemacht.“<br />

f) § 18 der Satzung wird um folgenden Absatz<br />

�<br />

3 ergänzt:<br />

„Der Vorsitzende der <strong>Hauptversammlung</strong><br />

kann die teilweise oder vollständige Übertragung<br />

der <strong>Hauptversammlung</strong> in Ton und Bild<br />

über elektronische und andere Medien zulassen.<br />

Die Übertragung kann auch in einer<br />

Form erfolgen, zu der die Öffentlichkeit<br />

uneingeschränkt Zugang hat.“<br />

g) § 19 Abs. 3 der Satzung wird gestrichen.<br />

§ 19 Abs. 4 wird demzufolge zu § 19 Abs. 3<br />

und § 19 Abs. 5 wird zu § 19 Abs. 4.<br />

h) § 20 Abs. 2 der Satzung wird geändert und<br />

erhält folgende Fassung:<br />

„Der Vorstand hat innerhalb von 90 Tagen<br />

seit Beginn des Geschäftsjahres den Konzernabschluss<br />

und den Konzernlagebericht für das<br />

vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und<br />

unverzüglich nach Aufstellung dem Aufsichtsrat<br />

und dem Abschlussprüfer vorzulegen.”<br />

i) § 20 Abs. 3 Satz 1 der Satzung wird geändert<br />

und erhält folgende Fassung:<br />

„Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss,<br />

den Lagebericht und den Vorschlag für die<br />

Verwendung des Bilanzgewinns sowie den<br />

Konzernjahresabschluss und den Konzernlagebericht<br />

zu prüfen und über das Ergebnis<br />

seiner Prüfung schriftlich an die <strong>Hauptversammlung</strong><br />

zu berichten.“<br />

10. Zustimmung zum Ausgliederungs- und Übernahmevertrag<br />

zwischen der Gesellschaft und<br />

der <strong>MVV</strong> Energiedienstleistungen GmbH<br />

Am 28. Dezember 2005 wurde vor dem<br />

Notariatsdirektor, Herrn Dr. Arvid Schwenger, in<br />

Mannheim ein Ausgliederungs- und Übernahme-<br />

19


20<br />

�<br />

vertrag zwischen der Gesellschaft und der <strong>MVV</strong><br />

Energiedienstleistungen GmbH abgeschlossen.<br />

Danach gliedert die Gesellschaft alle dem<br />

Geschäftsbereich Technik Dienstleistungen zuzuordnenden<br />

Gegenstände des Aktiv- und<br />

Passivvermögens mit allen Rechten und Pflichten<br />

als Gesamtheit auf die <strong>MVV</strong> Energiedienstleistungen<br />

GmbH aus (Ausgliederung <strong>zur</strong> Aufnahme<br />

gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG). Die<br />

Ausgliederung erfolgt mit wirtschaftlicher<br />

Rückwirkung zum 1. Oktober 2005, 0.00 Uhr.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem<br />

Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen<br />

der Gesellschaft und der <strong>MVV</strong> Energiedienstleistungen<br />

GmbH vom 28. Dezember 2005<br />

zuzustimmen.<br />

Der wesentliche Inhalt des Ausgliederungs- und<br />

Übernahmevertrages ist im Anhang dargestellt.<br />

11. Beschlussfassung über die Schaffung eines<br />

neuen genehmigten Kapitals <strong>zur</strong> Bedienung<br />

eines Belegschaftsaktienprogramms und<br />

entsprechende Satzungsänderung<br />

Den Arbeitnehmern der <strong>MVV</strong> Energie AG sowie<br />

den Arbeitnehmern ausgewählter, mit ihr verbundener<br />

Unternehmen soll im Rahmen eines Belegschaftsaktienprogramms<br />

die Möglichkeit<br />

geboten werden, Aktien der <strong>MVV</strong> Energie AG<br />

vergünstigt zu erwerben. Ziel des Programms ist<br />

es, die teilnahmeberechtigten Arbeitnehmer am<br />

Erfolg der <strong>MVV</strong> Energie Gruppe zu beteiligen.<br />

Damit kann einerseits die <strong>MVV</strong> Energie Gruppe<br />

gestärkt werden, andererseits aber insbesondere<br />

das Interesse an und die Identifikation der Arbeitnehmer<br />

mit der <strong>MVV</strong> Energie Gruppe gefördert<br />

und somit auch der wirtschaftliche Erfolg der<br />

<strong>MVV</strong> Energie AG und der mit ihr verbundenen<br />

Unternehmen gesichert werden. Die bisherigen<br />

§ 5 Abs. 2 und § 5 Abs. 3 der Satzung bildeten<br />

die Grundlage für Belegschaftsaktienprogramme,<br />

die jedoch nicht durchgeführt wurden. An deren<br />

Stelle soll das hier vorgeschlagene Belegschaftsaktienprogramm<br />

treten. § 5 Abs. 2 und 3 der<br />

Satzung der Gesellschaft sollen daher aufgehoben<br />

werden.<br />

Zur Durchführung des Belegschaftsaktienprogramms<br />

soll ein genehmigtes Kapital in Höhe von<br />

3 400 000,00 Euro – dies entspricht etwa 2,4 %<br />

des bei der Beschlussfassung bestehenden<br />

Grundkapitals – geschaffen werden.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,<br />

folgenden Beschluss zu fassen:<br />

a) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung<br />

des Aufsichtsrats bis zum 9. März 2011<br />

das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausschluss<br />

des Bezugsrechts der Aktionäre durch<br />

Ausgabe neuer, auf den Namen lautender<br />

Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig<br />

oder mehrmals um bis zu insgesamt<br />

3 400 000,00 Euro, das sind etwa 2,4 % des<br />

zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden<br />

Grundkapitals, zu erhöhen (genehmigtes<br />

Kapital II), um die neuen Aktien ab<br />

2006 unmittelbar oder nach Zeichnung durch<br />

ein Kreditinstitut und Rückerwerb durch die<br />

Gesellschaft mittelbar an Arbeitnehmer der<br />

<strong>MVV</strong> Energie AG sowie an Arbeitnehmer ausgewählter,<br />

mit ihr verbundener Unternehmen<br />

auszugeben.<br />

Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren<br />

Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer<br />

Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />

festzulegen.<br />

21


22<br />

�<br />

b) Das bedingte Kapital III in § 5 Abs. 2 der<br />

Satzung und das bedingte Kapital IV in § 5<br />

Abs. 3 der Satzung werden aufgehoben. § 5<br />

Abs. 2 und 3 der Satzung werden gestrichen.<br />

§ 5 Abs. 4 wird somit zu § 5 Abs. 2.<br />

c) § 5 der Satzung wird um einen neuen Absatz<br />

3 wie folgt ergänzt:<br />

„Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung<br />

des Aufsichtsrats bis zum 9. März 2011<br />

das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausschluss<br />

des Bezugsrechts der Aktionäre durch<br />

Ausgabe neuer, auf den Namen lautender<br />

Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder<br />

mehrmals um bis zu insgesamt<br />

3 400 000,00 Euro, das sind etwa 2,4 % des<br />

zum Zeitpunkt des Beschlussfassung bestehenden<br />

Grundkapitals, zu erhöhen (genehmigtes<br />

Kapital II), um die neuen Aktien ab<br />

2006 unmittelbar oder nach Zeichnung durch<br />

ein Kreditinstitut und Rückerwerb durch die<br />

Gesellschaft an Arbeitnehmer der <strong>MVV</strong> Energie<br />

AG sowie an Arbeitnehmer ausgewählter,<br />

mit ihr verbundener Unternehmen auszugeben.<br />

Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren<br />

Einzelheiten der Kapitalerhöhung und<br />

ihrer Durchführung mit Zustimmung des<br />

Aufsichtsrats festzulegen.“<br />

12. Beschlussfassung über die Zustimmung <strong>zur</strong><br />

Änderung von Beherrschungs- und<br />

Gewinnabführungsverträgen sowie von<br />

Beherrschungsverträgen<br />

Mit dem am 15. Dezember 2004 in Kraft getretenen<br />

Gesetz <strong>zur</strong> Anpassung von Verjährungsvorschriften<br />

an das Gesetz <strong>zur</strong> Modernisierung des<br />

Schuldrechts von 9. Dezember 2004 wurde dem<br />

§ 302 AktG ein neuer Absatz 4 angefügt, nach<br />

welchem Verlustausgleichsansprüche nicht vor<br />

Ablauf von 10 Jahren nach Eintragung der Vertragsbeendigung<br />

verjähren. Um die angestrebte<br />

steuerliche Wirkung (so genannte „körperschaftsteuerliche<br />

Organschaft“) zu gewährleisten, sollen<br />

die nachfolgend aufgeführten Beherrschungsund<br />

Gewinnabführungsverträge in der Weise präzisiert<br />

werden, dass § 302 AktG in seiner jeweils<br />

geltenden Fassung auf die Verträge Anwendung<br />

findet.<br />

a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die folgenden<br />

Klarstellungsvereinbarungen zwischen<br />

der <strong>MVV</strong> Energie AG und den nachstehend aufgeführten<br />

Gesellschaften ("abhängige Gesellschaften"),<br />

die gegenwärtig nur als Entwürfe vorliegen,<br />

aber spätestens unverzüglich nach der<br />

<strong>Hauptversammlung</strong> abgeschlossen werden sollen,<br />

entsprechend den vorliegenden Entwurfsfassungen<br />

zuzustimmen:<br />

aa) Klarstellungsvereinbarung zu dem Beherrschungs-<br />

und Gewinnabführungsvertrag<br />

mit der <strong>MVV</strong> Energiedienstleistungen<br />

GmbH, Mannheim, vom<br />

20. Januar 2005;<br />

bb) Klarstellungsvereinbarung zu dem Beherrschungs-<br />

und Gewinnabführungsvertrag<br />

mit der MASPIRIT GmbH,<br />

Mannheim, vom 20. Januar 2005;<br />

cc) Klarstellungsvereinbarung zu dem Beherrschungs-<br />

und Gewinnabführungsvertrag<br />

mit der <strong>MVV</strong> Energiehandel<br />

GmbH, Mannheim, vom 20. Januar 2005;<br />

dd) Klarstellungsvereinbarung zu dem Beherrschungs-<br />

und Gewinnabführungsvertrag<br />

mit der SW Kiel Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH, Mannheim, vom<br />

23


24<br />

20. Januar 2005;<br />

ee) Klarstellungsvereinbarung zu dem<br />

Beherrschungsvertrag mit der <strong>MVV</strong><br />

Umwelt GmbH, Mannheim, vom<br />

20. Januar 2005;<br />

ff) Klarstellungsvereinbarung zu dem<br />

Beherrschungsvertrag mit der MAnet<br />

GmbH, Mannheim, vom 20. Januar 2005.<br />

b) Die gegenwärtig nur als Entwürfe vorliegenden<br />

Vereinbarungen haben folgenden<br />

wesentlichen Inhalt:<br />

Die abgeschlossenen Unternehmensverträge<br />

werden um folgenden neuen Absatz erweitert:<br />

„§ 302 AktG in seiner jeweils gültigen<br />

Fassung findet entsprechende Anwendung.”<br />

Die Gesellschafterversammlungen der <strong>MVV</strong><br />

Energiedienstleistungen GmbH, der MASPIRIT<br />

GmbH, der <strong>MVV</strong> Energiehandel GmbH, der <strong>MVV</strong><br />

Umwelt GmbH, der SW Kiel Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH sowie der MAnet GmbH haben dem<br />

Abschluss der jeweiligen Klarstellungsvereinbarung<br />

zu den Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen<br />

bzw. Beherrschungsverträgen vor<br />

der <strong>Hauptversammlung</strong> in notarieller Form<br />

zugestimmt.<br />

Von dem Zeitpunkt der Einberufung der<br />

<strong>Hauptversammlung</strong> an liegen in den Geschäftsräumen<br />

der <strong>MVV</strong> Energie AG, Luisenring 49,<br />

68159 Mannheim, die folgenden Dokumente <strong>zur</strong><br />

Einsicht der Aktionäre aus, die auch unter der<br />

Internetadresse www.mvv-investor.de<br />

veröffentlicht werden:<br />

– Bericht des Vorstands an die <strong>Hauptversammlung</strong><br />

gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5<br />

2. Halbsatz i.V.m. § 186 Abs. 4 S. 2 AktG zu<br />

Punkt 6 der Tagesordnung (Beschlussfassung<br />

über die Ermächtigung zum Erwerb eigener<br />

Aktien);<br />

– Bericht des Vorstands über den Grund für<br />

den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß<br />

§§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 4 S. 2 AktG<br />

zu Punkt 11 der Tagesordnung (Beschlussfassung<br />

über die Schaffung eines neuen<br />

genehmigten Kapitals <strong>zur</strong> Bedienung eines<br />

Belegschaftsaktienprogramms und entsprechende<br />

Satzungsänderung);<br />

– Ausgliederungs- und Übernahmevertrag<br />

zwischen der <strong>MVV</strong> Energie AG und der<br />

<strong>MVV</strong> Energiedienstleistungen GmbH vom<br />

28. Dezember 2005;<br />

– Entwürfe der jeweiligen Klarstellungsvereinbarungen<br />

zu Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen<br />

bzw. Beherrschungsverträgen<br />

zwischen der <strong>MVV</strong> Energie AG und<br />

der jeweiligen abhängigen Gesellschaft;<br />

– Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge<br />

bzw. Beherrschungsverträge zwischen<br />

der <strong>MVV</strong> Energie AG und der jeweiligen<br />

abhängigen Gesellschaft, jeweils vom<br />

20. Januar 2005;<br />

– der jeweilige gemeinsame Bericht des<br />

Vorstands der <strong>MVV</strong> Energie AG und der<br />

Geschäftsleitung der jeweiligen abhängigen<br />

Gesellschaft über die jeweilige gegenwärtig<br />

nur als Entwurf vorliegende Klarstellungsvereinbarung<br />

zu den Beherrschungs- und<br />

Gewinnabführungsverträgen bzw. Beherrschungsverträgen;<br />

– die Jahresabschlüsse und Lageberichte der<br />

<strong>MVV</strong> Energie AG und der jeweiligen ab-<br />

25


26<br />

hängigen Gesellschaft, insbesondere der <strong>MVV</strong><br />

Energiedienstleistungen GmbH, für die<br />

Geschäftsjahre 2002/2003, 2003/2004 und<br />

2004/2005 mit folgender Ausnahme:<br />

Die <strong>MVV</strong> Energiedienstleistungen GmbH<br />

existiert erst seit dem 11. September 2003<br />

(Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister),<br />

daher werden deren Jahresabschlüsse<br />

und Lageberichte für das<br />

Rumpfgeschäftsjahr 2003 und die Geschäftsjahre<br />

2003/2004 sowie 2004/2005<br />

ausgelegt;<br />

– der gemeinsame Bericht des Vorstands der<br />

<strong>MVV</strong> Energie AG und der Geschäftsleitung<br />

der <strong>MVV</strong> Energiedienstleistungen GmbH über<br />

die Ausgliederung des Geschäftsbereichs<br />

„TD Technik Dienstleistungen“ von der<br />

<strong>MVV</strong> Energie AG auf die <strong>MVV</strong> Energiedienstleistungen<br />

GmbH;<br />

– Beschlussfassungen der <strong>Hauptversammlung</strong><br />

der Gesellschaft <strong>zur</strong> Schaffung des bedingten<br />

Kapitals I vom 27. Januar 1999 und <strong>zur</strong><br />

Schaffung des genehmigten Kapitals I vom<br />

4. März 2005 (Auszüge aus dem Protokoll<br />

der jeweiligen <strong>Hauptversammlung</strong>).<br />

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich<br />

und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.<br />

Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der<br />

<strong>Hauptversammlung</strong> ausliegen.<br />

Durch das am 1. November 2005 in Kraft getretene<br />

Gesetz <strong>zur</strong> Unternehmensintegrität und<br />

Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)<br />

wurden die gesetzlichen Bestimmungen für die<br />

Anmeldung <strong>zur</strong> <strong>Hauptversammlung</strong> und den<br />

Nachweis der Berechtigung <strong>zur</strong> Teilnahme und<br />

Ausübung des Stimmrechts in § 123 AktG geändert.<br />

Nach der gesetzlichen Übergangsvorschrift<br />

in § 16 EGAktG ist es den börsennotierten Gesellschaften,<br />

die ihre Satzung noch nicht an<br />

§ 123 AktG i.d.F. des UMAG angepasst haben,<br />

erlaubt, ihre bisherigen Satzungsregelungen für<br />

die Teilnahme an der <strong>Hauptversammlung</strong> oder<br />

die Ausübung des Stimmrechts mit der Maßgabe<br />

anzuwenden, “dass für den Zeitpunkt der Hinterlegung<br />

oder der Ausstellung eines sonstigen<br />

Legitimationsnachweises auf den Beginn des<br />

21. Tages vor der <strong>Hauptversammlung</strong> abzustellen<br />

ist“. Daneben gilt für alle <strong>Hauptversammlung</strong>en,<br />

die nach dem 1. November 2005 einberufen<br />

werden, die Neuregelung des § 123 Abs. 3 S. 2<br />

AktG i.d.F. des UMAG, wonach zum Nachweis<br />

der Berechtigung bei börsennotierten Gesellschaften<br />

ein in Textform erstellter besonderer<br />

Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende<br />

Institut ausreicht.<br />

Dies führt dazu, dass für die <strong>Hauptversammlung</strong><br />

der <strong>MVV</strong> Energie AG am 10. März 2006 zwei<br />

verschiedene Möglichkeiten bestehen, wie die<br />

Aktionäre ihre Berechtigung <strong>zur</strong> Teilnahme und<br />

<strong>zur</strong> Ausübung des Stimmrechts nachweisen können.<br />

Teilnahmeberechtigt sind danach die<br />

Aktionäre, die eine der folgenden Voraussetzungen<br />

erfüllen:<br />

(1) Zur Teilnahme an der <strong>Hauptversammlung</strong> und<br />

<strong>zur</strong> Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen<br />

Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens<br />

zu Beginn des einundzwanzigsten<br />

Tages vor dem Tag der <strong>Hauptversammlung</strong>,<br />

also spätestens am 16. Februar 2006,<br />

24:00/17. Februar 2006, 0:00 Uhr, bei der<br />

Gesellschaftskasse, bei einem deutschen<br />

Notar, bei einer Wertpapier-Sammelbank oder<br />

27


28<br />

bei der folgenden Hinterlegungsstelle hinterlegen<br />

und dort bis <strong>zur</strong> Beendigung der<br />

<strong>Hauptversammlung</strong> belassen:<br />

� Commerzbank AG<br />

Die Hinterlegung kann auch in der Weise<br />

erfolgen, dass die Aktien mit Zustimmung<br />

einer Hinterlegungsstelle für diese bei<br />

einer Bank bis <strong>zur</strong> Beendigung der<br />

<strong>Hauptversammlung</strong> im Sperrdepot gehalten<br />

werden. Erfolgt die Hinterlegung nicht<br />

bei der Gesellschaftskasse, so haben sich<br />

die Aktionäre <strong>zur</strong> <strong>Hauptversammlung</strong> in<br />

der Weise anzumelden, dass die<br />

Hinterlegungsbescheinigung oder ein<br />

Doppel spätestens am dritten Tag vor dem<br />

Tag der <strong>Hauptversammlung</strong>, also spätestens<br />

am 7. März 2006, bei der<br />

Gesellschaftskasse eingereicht wird.<br />

(2) Zur Teilnahme an der <strong>Hauptversammlung</strong> und<br />

<strong>zur</strong> Ausübung des Stimmrechts sind darüber<br />

hinaus diejenigen Aktionäre berechtigt, die<br />

sich nach Maßgabe von § 123 Abs. 3 S. 2<br />

AktG n.F. durch einen in Textform ausgestellten<br />

Nachweis ihres Anteilsbesitzes ihres<br />

depotführenden Instituts, ausgestellt auf den<br />

Beginn des einundzwanzigsten Tages vor dem<br />

Tag der <strong>Hauptversammlung</strong>, also spätestens<br />

ausgestellt auf den 16. Februar 2006, 24:00<br />

Uhr/17. Februar 2006, 0:00 Uhr, legitimieren.<br />

Der Berechtigungsnachweis muss spätestens<br />

bis zum dritten Tag vor der <strong>Hauptversammlung</strong>,<br />

also spätestens am 7. März 2006, bei der<br />

Gesellschaft unter der nachfolgend angegebenen<br />

Adresse/bei der Gesellschaftskasse eingereicht<br />

werden.<br />

<strong>MVV</strong> Energie AG,<br />

- Konzernrechtsabteilung -,<br />

Luisenring 49, 68159 Mannheim<br />

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der<br />

<strong>Hauptversammlung</strong> auch durch Bevollmächtigte,<br />

z. B. die depotführende Bank, eine<br />

Aktionärsvereinigung oder andere Personen<br />

ihrer Wahl ausüben lassen. Die Gesellschaft<br />

bietet ihren Aktionären als besonderen<br />

Service an, von der Gesellschaft benannte<br />

weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter<br />

bereits vor der <strong>Hauptversammlung</strong> zu bevollmächtigen.<br />

Die Aktionäre, die den von der<br />

Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern<br />

eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen<br />

hierzu eine Eintrittskarte <strong>zur</strong> <strong>Hauptversammlung</strong>.<br />

Vollmachten müssen schriftlich<br />

übermittelt werden. Die notwendigen<br />

Unterlagen und Informationen erhalten die<br />

Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.<br />

Gegenanträge im Sinne von § 126 AktG sind<br />

bis spätestens zwei Wochen vor dem Tage der<br />

<strong>Hauptversammlung</strong> ausschließlich an folgende<br />

Adresse zu übersenden:<br />

<strong>MVV</strong> Energie AG,<br />

- Konzernrechtsabteilung -,<br />

Luisenring 49, 68159 Mannheim,<br />

Telefax: (06 21) 2 90-26 22<br />

Zugänglich zu machende Anträge von<br />

Aktionären werden unverzüglich nach ihrem<br />

Eingang unter der Internetadresse<br />

www.mvv-investor.de veröffentlicht.<br />

Mannheim, im Januar 2006<br />

<strong>MVV</strong> Energie AG<br />

Der Vorstand<br />

29


30<br />

Berichte<br />

Bericht des Vorstands an die <strong>Hauptversammlung</strong><br />

gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 2. Halbsatz<br />

i.V.m. § 186 Abs. 4 S. 2 AktG zu Punkt 6 der<br />

Tagesordnung<br />

Die <strong>MVV</strong> Energie AG hat in der ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong><br />

vom 4. März 2005 einen Beschluss<br />

über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien<br />

sowie über die Möglichkeit <strong>zur</strong> anschließenden<br />

Veräußerung dieser Aktien gefasst. Da dieser Beschluss<br />

bis zum 1. September 2006 befristet ist, soll<br />

er erneuert werden.<br />

Der Tagesordnungspunkt 6 enthält den Vorschlag,<br />

die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 8. September<br />

2007 eigene Aktien im Umfang von bis zu einem<br />

auf diese Aktien entfallenden anteiligen Betrag am<br />

Grundkapital in Höhe von 14 260 000,00 Euro, das<br />

sind knapp 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung<br />

bestehenden Grundkapitals, zu erwerben.<br />

§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG gestattet es, über den typischen<br />

Fall des Erwerbs und der Veräußerung über die<br />

Börse hinaus auch andere Formen des Erwerbs und<br />

der Veräußerung vorzusehen.<br />

Neben dem Erwerb über die Börse soll die Gesellschaft<br />

auch die Möglichkeit erhalten, eigene Aktien<br />

durch ein öffentliches Kaufangebot (Tenderverfahren)<br />

zu erwerben. Bei dieser Variante kann jeder verkaufswillige<br />

Aktionär der Gesellschaft entscheiden, wie<br />

viele Aktien und, bei Festlegung einer Preisspanne,<br />

zu welchem Preis er diese anbieten möchte. Übersteigt<br />

die zum festgesetzten Preis angebotene<br />

Menge die von der Gesellschaft nachgefragte Anzahl<br />

an Aktien, so muss eine Zuteilung der Annahme der<br />

Verkaufsangebote erfolgen. Hierbei soll es möglich<br />

sein, eine bevorrechtigte Annahme kleiner Offerten<br />

oder kleiner Teile von Offerten vorzusehen. Diese<br />

Möglichkeit dient dazu, gebrochene Beträge bei der<br />

Festlegung der zu erwerbenden Quoten und kleine<br />

Restbestände zu vermeiden und damit die technische<br />

Abwicklung zu erleichtern.<br />

Nach den Bestimmungen des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG<br />

kann die <strong>Hauptversammlung</strong> die Gesellschaft auch<br />

zu einer anderen Form der Veräußerung als über die<br />

Börse ermächtigen.<br />

Die Veräußerung nach Erwerb der eigenen Aktien<br />

soll hier unter Ausschluss des Bezugsrechts der<br />

Aktionäre erfolgen können.<br />

Der Vorstand soll dadurch in die Lage versetzt werden,<br />

eigene Aktien <strong>zur</strong> Verfügung zu haben, um<br />

diese – vorbehaltlich einer Aufsichtsratszustimmung<br />

– als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen<br />

oder dem Erwerb von Unternehmen<br />

oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen<br />

an Unternehmen gewähren zu können. In derartigen<br />

Transaktionen wird verschiedentlich diese Form<br />

der Gegenleistung verlangt. Die hier vorgeschlagene<br />

Ermächtigung soll der Gesellschaft daher die notwendige<br />

Flexibilität geben, um sich bietende Gelegenheiten<br />

zu Unternehmenszusammenschlüssen,<br />

zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen<br />

oder Beteiligungen an Unternehmen schnell<br />

und flexibel ausnutzen zu können. Konkrete Pläne<br />

für das Ausnutzen dieser Ermächtigung bestehen<br />

derzeit nicht. Der Vorstand wird der <strong>Hauptversammlung</strong><br />

Bericht über eine Ausnutzung dieser Ermächtigung<br />

erstatten.<br />

Der Beschlussvorschlag enthält auch die Ermächtigung,<br />

die erworbenen eigenen Aktien in anderen<br />

Fällen als im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen,<br />

dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen<br />

oder Beteiligungen an Unternehmen<br />

31


32<br />

außerhalb der Börse unter Ausschluss des Bezugsrechts<br />

veräußern zu können. Voraussetzung dafür ist<br />

indessen, dass die Aktien gegen Barzahlung zu einem<br />

Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von<br />

Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum<br />

Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet.<br />

Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der<br />

Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts<br />

gemäß § 186 Abs. 3 S. 4 AktG veräußerten Aktien<br />

insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten<br />

dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des<br />

Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung<br />

dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung auf<br />

10 % des Grundkapitals sind diejenigen Aktien<br />

an<strong>zur</strong>echnen,<br />

– die <strong>zur</strong> Bedienung von Schuldverschreibungen<br />

mit Wandlungs- oder Optionsrecht ausgegeben<br />

wurden bzw. werden, sofern die Schuldverschreibungen<br />

aufgrund einer zum Zeitpunkt<br />

des Wirksamwerdens der Ermächtigung geltenden<br />

bzw. an deren Stelle tretenden<br />

Ermächtigung in entsprechender Anwendung<br />

des § 186 Abs. 3 S. 4 AktG unter Ausschluss<br />

des Bezugsrechts ausgegeben wurden bzw.<br />

werden;<br />

– die unter Ausnutzung einer zum Zeitpunkt<br />

des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung<br />

geltenden bzw. an deren Stelle tretenden<br />

Ermächtigung <strong>zur</strong> Ausgabe neuer Aktien aus<br />

genehmigtem Kapital gemäß § 186 Abs. 3<br />

Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts<br />

ausgegeben werden.<br />

Diese Ermächtigung verhilft der Gesellschaft zu<br />

größerer Flexibilität. Sie ermöglicht es insbesondere,<br />

auch außerhalb von Unternehmenszusammenschlüssen,<br />

dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen<br />

oder Beteiligungen an Unternehmen,<br />

Aktien gezielt an Kooperationspartner oder Finanzinvestoren<br />

auszugeben. Die Interessen der Aktionäre<br />

sind dabei dadurch gewahrt, dass sich der Ausgabepreis<br />

am Börsenkurs zu orientieren hat. Die Aktionäre<br />

haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre relative<br />

Beteiligung über einen Bezug von Aktien über die<br />

Börse aufrecht zu erhalten. Konkrete Pläne für das<br />

Ausnutzen dieser Ermächtigung bestehen derzeit<br />

nicht. Der Vorstand wird der <strong>Hauptversammlung</strong><br />

jeweils Bericht über eine Ausnutzung dieser<br />

Ermächtigung erstatten.<br />

Die Gesellschaft soll eigene Aktien auch ohne einen<br />

erneuten Beschluss der <strong>Hauptversammlung</strong> einziehen<br />

können.<br />

Mannheim, im Januar 2006<br />

<strong>MVV</strong> Energie AG<br />

Der Vorstand<br />

Wesentlicher Inhalt des Ausgliederungs- und<br />

Übernahmevertrages vom 28. Dezember 2005<br />

zwischen der <strong>MVV</strong> Energie AG und der <strong>MVV</strong><br />

Energiedienstleistungen GmbH (nachfolgend<br />

„<strong>MVV</strong> EDL“) gemäß § 124 Abs. 2 Satz 2 AktG:<br />

Wortlaut des Vertrags:<br />

I.<br />

PRÄAMBEL<br />

(1) Die <strong>MVV</strong> Energie AG ist alleinige<br />

Gesellschafterin der <strong>MVV</strong> EDL und hält deren<br />

Geschäftsanteile in Höhe von 25 000,00 Euro,<br />

1 000,00 Euro und 1 974 000,00 Euro am ins-<br />

33


34<br />

gesamt 2 000 000,00 Euro betragenen<br />

Stammkapital.<br />

(2) Zu den Geschäftsbereichen der <strong>MVV</strong> Energie<br />

AG gehört der Bereich TD Technik Dienstleistungen<br />

(nachfolgend „Geschäftsbereich<br />

TD“). Zu dem Geschäftsbereich TD zählen die<br />

Unterbereiche TD.C (Consulting), TD.B<br />

(Industrie- und Bahnstromanlagen), TD.K<br />

(Kommunale Lösungen), TD.S (Business<br />

Services) und TD.I (Industrial Solutions).<br />

Kundengruppen des Geschäftsbereiches TD<br />

sind, je nach Dienstleistung, Kommunen und<br />

soziale Einrichtungen, Industrie und Gewerbe,<br />

Wohnbaugesellschaften und Bauträger.<br />

(3) Die <strong>MVV</strong> Energie AG beabsichtigt, alle zum<br />

Geschäftsbereich TD gehörenden Aktiva und<br />

Passiva im Wege der Ausgliederung <strong>zur</strong><br />

Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1<br />

Umwandlungsgesetz (UmwG) auf die <strong>MVV</strong><br />

EDL unter Fortbestand des übertragenden<br />

Rechtsträgers zu übertragen.<br />

(4) Vor diesem Hintergrund baten die Erschienenen,<br />

handelnd wie zuvor angegeben, um Beurkundung<br />

der nachfolgenden Erklärungen,<br />

wobei bezüglich der Anlagen auf die Bezugsurkunde<br />

vor dem Notariat I Mannheim vom<br />

27. Dezember 2005 gemäß 1UR. 9830/2005<br />

verwiesen wird; diese Bezugsurkunde liegt im<br />

Termin in beglaubigter Abschrift vor und ist<br />

allen Beteiligten vollinhaltlich bekannt. Auf<br />

Verlesen der Bezugsurkunde und Beifügung <strong>zur</strong><br />

heutigen Niederschrift wird allseits verzichtet.<br />

Unabhängig davon sind die Anlagen 1., 2.2<br />

und 2.3, 8 und 9 auch zusätzlich noch der heutigen<br />

Niederschrift beigefügt, um eine einfachere<br />

Handhabung beim Vollzug im Handelsregister<br />

und Grundbuch zu ermöglichen.<br />

II.<br />

AUSGLIEDERUNGS- UND ÜBERNAHMEVERTRAG<br />

§ 1<br />

BETEILIGTE RECHTSTRÄGER<br />

(1) Die Firma der übertragenden Gesellschaft<br />

lautet:<br />

„<strong>MVV</strong> Energie AG“<br />

Der Sitz der <strong>MVV</strong> Energie AG ist Mannheim.<br />

(2) Die Firma der übernehmenden Gesellschaft<br />

lautet:<br />

„<strong>MVV</strong> Energiedienstleistungen GmbH“<br />

Der Sitz der <strong>MVV</strong> Energiedienstleistungen<br />

GmbH ist Mannheim.<br />

§ 2<br />

VERMÖGENSÜBERTRAGUNG<br />

(1) Die <strong>MVV</strong> Energie AG überträgt den gesamten<br />

Geschäftsbereich TD mit sämtlichen dazugehörigen<br />

Aktiva, Passiva, Rechtsverhältnissen,<br />

Rechten und Pflichten im Wege der Ausgliederung<br />

<strong>zur</strong> Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3<br />

Nr. 1 UmwG als Gesamtheit auf die <strong>MVV</strong> EDL<br />

gegen Gewährung eines Geschäftsanteiles an<br />

der <strong>MVV</strong> EDL.<br />

(2) Die Bestimmung der dem Geschäftsbereich TD<br />

zuzuordnenden Vermögensgegenstände des<br />

Aktiv- und Passivvermögens erfolgt auf<br />

Grundlage der aus der Schlussbilanz (§ 5) der<br />

<strong>MVV</strong> Energie AG zum 30. September 2005,<br />

24.00 Uhr, entwickelten Ausgliederungsbilanz<br />

für den Geschäftsbereich TD zum 1. Oktober<br />

2005, 0.00 Uhr gemäß Anlage 1 („Ausgliederungsbilanz“).<br />

35


36<br />

(3) Auf die <strong>MVV</strong> EDL werden insbesondere übertragen:<br />

(a) die in Anlage 2 aufgeführten Gegenstände<br />

des Anlagevermögens gemäß<br />

§ 266 Abs. 2 A Handelsgesetzbuch (HGB);<br />

hierzu gehören insbesondere:<br />

(aa) Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

(Anlage 2.1.)<br />

(bb) Sachanlagen:<br />

– Grundstücke einschließlich des<br />

Bruchteilseigentums von 3,34 %<br />

an dem Grundstück FlSt.<br />

Nr. 3471/3 und 11,36 % am<br />

Neckarvorlandgebäude<br />

(Anlage 2.2.)<br />

– grundstücksgleiche Rechte<br />

(Anlage 2.3.)<br />

– Bauten auf fremden<br />

Grundstücken (Anlage 2.4.)<br />

– technische Anlagen und<br />

Maschinen (Anlage 2.5.)<br />

– andere Anlagen und Betriebsund<br />

Geschäftsausstattung<br />

(Anlage 2.6.)<br />

– geleistete Anzahlungen und<br />

Anlagen im Bau (Anlage 2.7.)<br />

(cc) Finanzanlagen:<br />

– Anteile an verbundenen<br />

Unternehmen (Anlage 2.8.)<br />

– Beteiligungen (Anlage 2.9.)<br />

– sonstige Ausleihungen<br />

(Anlage 2.10.)<br />

Die Übertragung der in den<br />

Anlagen 2.8. und 2.9. aufgeführten<br />

Geschäftsanteile erfolgt unter<br />

Einschluss sämtlicher damit ver-<br />

bundener Rechte und Pflichten,<br />

insbesondere sämtlicher Gewinnbezugsrechte,<br />

soweit bis zum<br />

Ausgliederungsstichtag (§ 4) keine<br />

Ausschüttungen beschlossen worden<br />

sind. Der <strong>MVV</strong> EDL stehen<br />

damit alle Ausschüttungen zu, die<br />

ab dem Ausgliederungsstichtag<br />

beschlossen worden sind oder<br />

werden, unabhängig von dem<br />

Zeitraum, auf den sie entfallen.<br />

(b) die in Anlage 3 aufgeführten Gegenstände<br />

des Umlaufvermögens gemäß § 266 Abs. 2 B<br />

HGB; hierzu gehören insbesondere:<br />

(aa) Vorräte:<br />

– Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe<br />

(Anlage 3.1.)<br />

– unfertige Erzeugnisse, unfertige<br />

Leistungen (Anlage 3.2.)<br />

(bb) Forderungen und sonstige<br />

Vermögensgegenstände:<br />

– Forderungen aus Lieferungen<br />

und Leistungen, Forderungen<br />

gegen verbundene Unternehmen<br />

und Forderungen gegen<br />

Unternehmen, mit denen ein<br />

Beteiligungsverhältnis besteht<br />

(Anlage 3.3.)<br />

– sonstige Vermögensgegenstände<br />

(Anlage 3.4.)<br />

(c) die in Anlage 4 aufgeführten Rückstellungen<br />

und Verbindlichkeiten gemäß<br />

§ 266 Abs. 3 B und C HGB; hierzu<br />

gehören insbesondere:<br />

37


38<br />

(aa) Rückstellungen für Pensionen und<br />

ähnliche Verpflichtungen<br />

(Anlage 4.1.)<br />

(bb) sonstige Rückstellungen<br />

(Anlage 4.2.)<br />

(cc) Verbindlichkeiten gegenüber<br />

Kreditinstituten (Anlage 4.3.)<br />

(dd) Verbindlichkeiten aus Lieferungen<br />

und Leistungen (Anlage 4.4.)<br />

(ee) Verbindlichkeiten gegenüber<br />

verbundenen Unternehmen<br />

(Anlage 4.5.)<br />

(ff) Verbindlichkeiten gegenüber<br />

Unternehmen, mit denen ein<br />

Beteiligungsverhältnis besteht<br />

(Anlage 4.6.)<br />

(gg) Sonstige Verbindlichkeiten<br />

(Anlage 4.7.)<br />

(d) die in Anlage 5 aufgeführten Verträge<br />

(sowie sämtliche Vertragsangebote,<br />

Forderungen und sonstige Rechtsstellungen;<br />

soweit die übertragenen Verträge<br />

und Vertragsangebote Gegenstand<br />

gerichtlicher oder schiedsgerichtlicher<br />

Auseinandersetzungen sind, auch diese<br />

Prozessrechtsverhältnisse), insbesondere:<br />

(aa) Kundenverträge (Anlage 5.1.)<br />

(bb) Miet- und Pachtverträge<br />

(Anlage 5.2.)<br />

(cc) Kfz-Finanzleasingverträge<br />

(Anlage 5.3.)<br />

(dd) Bürgschaftsverträge (Anlage 5.4.)<br />

(ee) Konzerninterne Medienlieferungsverträge<br />

(Anlage 5.5.)<br />

(ff) Verträge mit freien Mitarbeitern<br />

(Anlage 5.6.)<br />

(gg) Kostenerstattungsverträge<br />

(Anlage 5.7.)<br />

(hh) Liefer- und Dienstleistungsverträge<br />

(Anlage 5.8.)<br />

(ii) sonstige Verträge (Anlage 5.9.);<br />

(e) Auf die <strong>MVV</strong> EDL gehen die in Anlage 6<br />

aufgeführten, dem Geschäftsbereich TD<br />

zuzuordnenden Arbeitsverhältnisse gemäß<br />

§§ 324 UmwG, 613a BGB automatisch<br />

über;<br />

(f) Die <strong>MVV</strong> Energie AG überträgt der <strong>MVV</strong><br />

EDL sämtliche Prozessrechtsverhältnisse<br />

aus den in Anlage 7 aufgeführten<br />

Rechtsstreitigkeiten.<br />

(4) Die <strong>MVV</strong> Energie AG überträgt der <strong>MVV</strong> EDL<br />

auch alle nicht bilanzierungspflichtigen, -fähigen<br />

oder tatsächlich nicht bilanzierten<br />

Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens<br />

und sonstigen Rechte und Verbindlichkeiten,<br />

die nach Herkunft oder Zweckbestimmung<br />

dem Geschäftsbereich TD zuzuordnen sind,<br />

sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich<br />

etwas anderes geregelt ist.<br />

(5) Die <strong>MVV</strong> Energie AG überträgt der <strong>MVV</strong> EDL<br />

einen Miteigentumanteil von 11,36 % am<br />

Gebäude Neckarvorlandstraße und einen<br />

Miteigentumsanteil von 198/5000 an dem im<br />

Grundbuch von Mannheim Nr. 9886 unter<br />

laufender Nummer 24 des Bestandsverzeichnisses<br />

eingetragenen Grundstücks Flurstück<br />

Nr. 3471/3. Für das Grundstück Flurstück Nr.<br />

3471/3 vereinbaren die Parteien, dass der<br />

<strong>MVV</strong> Energie AG ein dingliches Vorkaufsrecht<br />

für alle Verkaufsfälle gem. §§ 1094, 1095<br />

BGB an dem Miteigentumsanteil der <strong>MVV</strong><br />

EDL zustehen soll und in Abteilung II des<br />

Grundbuchs einzutragen ist. Mit schuldrechtlicher<br />

Wirkung wird vereinbart, dass die<br />

39


40<br />

Verwaltung des gesamten Grundstücks ausschließlich<br />

durch die <strong>MVV</strong> Energie AG erfolgt.<br />

Die <strong>MVV</strong> Energie AG wird die <strong>MVV</strong> EDL frühzeitig<br />

über den Abschluss von Rechtsgeschäften,<br />

die Vornahme von Verfügungen,<br />

die den gesamten Grundbesitz Flst.<br />

Nr. 3471/3 betreffen, Instandhaltungs- und<br />

Instandsetzungmaßnahmen oder sonstigen<br />

Verwaltungsmaßnahmen, die über die laufenden<br />

Maßnahmen hinausgehen, unterrichten.<br />

Der Miteigentumsanteil von 198/5000 der<br />

<strong>MVV</strong> EDL ist auf die Nutzung der im Lageplan<br />

gelb markierten Räume und Flächen in der<br />

4. Etage des Gebäudes Neckarvorlandstraße<br />

beschränkt (s. Lageplan als Anlage 8). Die<br />

anteilige Kostentragung der <strong>MVV</strong> EDL für das<br />

Gebäude Neckarvorlandstraße und das<br />

Grundstück Flst. Nr. 3471/3 richtet sich nach<br />

dem Anteil der bezeichneten und von der<br />

<strong>MVV</strong> EDL genutzten betriebsnotwendigen<br />

Räume und Flächen in der 4. Etage an dem<br />

gesamten Gebäude von 11,36 % bzw. nach<br />

dem Anteil an dem mit dem Gebäude bebauten<br />

Grundstück von 3,34 %.<br />

(6) Soweit Gegenstände unter Eigentumsvorbehalt<br />

stehen oder die <strong>MVV</strong> Energie AG Gegenstände<br />

als Sicherungseigentum auf Dritte<br />

übertragen hat, überträgt die <strong>MVV</strong> Energie<br />

AG der <strong>MVV</strong> EDL alle ihr in diesem<br />

Zusammenhang zustehenden Ansprüche<br />

einschließlich aller Anwartschaftsrechte und<br />

Herausgabeansprüche.<br />

(7) Soweit Gegenstände, die in den vorstehenden<br />

Anlagen aufgeführt sind, durch die <strong>MVV</strong><br />

Energie AG im Rahmen eines ordnungsgemäßen<br />

Geschäftsverkehrs veräußert wer-<br />

den, treten die Surrogate an deren Stelle. Die<br />

in der Zeit zwischen Ausgliederungsstichtag<br />

und Wirksamwerden der Ausgliederung (d.h.<br />

Eintragung der Ausgliederung in das Handelsregister<br />

der <strong>MVV</strong> Energie AG) erfolgenden<br />

Zu- und Abgänge von Gegenständen des<br />

Aktiv- und Passivvermögens sowie von sonstigen<br />

Rechten (einschließlich Surrogate) und<br />

Pflichten werden daher bei der Übertragung<br />

berücksichtigt.<br />

(8) Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten,<br />

Arbeitsverhältnisse und sonstige Rechtspositionen,<br />

die in den beigefügten Anlagen<br />

oder im Ausgliederungsvertrag nicht aufgeführt<br />

sind, gehen entsprechend der hier<br />

getroffenen Zuordnung auf die <strong>MVV</strong> EDL<br />

über, soweit sie dem Geschäftsbereich TD im<br />

weitesten Sinne zuzuordnen sind; dies gilt<br />

entsprechend auch für immaterielle Vermögenswerte<br />

und für bis zum Wirksamwerden<br />

der Ausgliederung erworbene Vermögensgegenstände,<br />

entstandene Verbindlichkeiten<br />

oder sonstige erworbene Rechtspositionen.<br />

Umgekehrt sind Gegenstände des Aktiv- und<br />

Passivvermögens und sonstige Rechte und<br />

Pflichten der <strong>MVV</strong> Energie AG, die nach diesem<br />

Vertrag nicht dem Geschäftsbereich TD<br />

zuzuordnen sind oder die von der Übertragung<br />

in diesem Vertrag ausdrücklich ausgenommen<br />

sind, ausdrücklich nicht Bestandteil<br />

dieser Ausgliederung. Zur Klarstellung: auf<br />

die <strong>MVV</strong> EDL soll der gesamte Geschäftsbereich<br />

TD gemäß § 2 Abs. (1) dieses Vertrages<br />

übertragen werden, wie er zum Zeitpunkt des<br />

Wirksamwerdens der Ausgliederung besteht.<br />

Bei Zweifelsfragen hinsichtlich der Zuordnung<br />

von einzelnen Vermögensgegenständen und<br />

Verbindlichkeiten wird der <strong>MVV</strong> Energie AG<br />

41


42<br />

ein diesbezügliches Bestimmungsrecht gemäß<br />

§ 315 BGB eingeräumt.<br />

(9) Auf die <strong>MVV</strong> EDL gehen im Sinne von § 126<br />

Abs. 1 Nr. 9 UmwG alle bisher dem<br />

Geschäftsbereich TD zugeordneten Betriebsteile<br />

über.<br />

(10) Vorsorglich wird festgestellt, dass durch die<br />

vermögensübertragung eine Kapitalherabsetzung<br />

bei der <strong>MVV</strong> Energie AG nicht<br />

erforderlich ist.<br />

§ 3<br />

GEGENLEISTUNG<br />

(1) Als Gegenleistung für die Vermögensübertragung<br />

nach § 2 erhält die <strong>MVV</strong> Energie AG<br />

einen Geschäftsanteil an der <strong>MVV</strong> EDL im<br />

Nennbetrag von 1 000,00 Euro.<br />

(2) Die Stammeinlage ist durch die Vermögensübertragung<br />

nach § 2 erbracht. Der den<br />

Nennbetrag des im Rahmen der Ausgliederung<br />

gewährten Geschäftsanteils von<br />

1 000,00 Euro überschreitende Betrag des<br />

Nettovermögens zu Buchwerten wird der<br />

<strong>MVV</strong> EDL als Darlehen der <strong>MVV</strong> Energie AG<br />

gewährt. Der Darlehensgewährung liegt ein<br />

gesondert abzuschließender Darlehensvertrag<br />

zu Grunde, der als Anlage 9 zu diesem<br />

Vertrag genommen wird.<br />

§ 4<br />

AUSGLIEDERUNGSSTICHTAG<br />

Die Ausgliederung erfolgt mit Wirkung zum 30.<br />

September 2005, 24:00 Uhr (Ausgliederungsstichtag).<br />

Ab dem 1. Oktober 2005, 00:00 Uhr,<br />

gelten die auf die übertragenen Gegenstände des<br />

Aktiv- und Passivvermögens und auf den<br />

Geschäftsbereich TD bezogenen Handlungen der<br />

übertragenden <strong>MVV</strong> Energie AG als im Namen<br />

und für Rechnung der <strong>MVV</strong> EDL vorgenommen.<br />

§ 5<br />

SCHLUSSBILANZ<br />

(1) Der Ausgliederung liegt die mit dem uneingeschränkten<br />

Bestätigungsvermerk der<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte &<br />

Touche, versehene Bilanz der <strong>MVV</strong> Energie<br />

AG zum 30. September 2005 als Schlussbilanz<br />

zugrunde.<br />

(2) Die <strong>MVV</strong> EDL führt die in der Schlussbilanz<br />

angesetzten Werte gemäß §§ 125, 24 UmwG<br />

fort.<br />

§ 6<br />

RECHTE UND BESONDERE VORTEILE<br />

Es werden keine Rechte im Sinne von § 126 Abs.<br />

1 Nr. 7 UmwG oder besonderen Vorteile im Sinne<br />

von § 126 Abs. 1 Nr. 8 UmwG gewährt.<br />

§ 7<br />

VOLLZUG<br />

(1) Die Übertragung der Gegenstände des von<br />

der Ausgliederung erfassten Aktiv- und<br />

Passivvermögens und der sonstigen Rechte<br />

und Pflichten der <strong>MVV</strong> Energie AG erfolgt<br />

mit dinglicher Wirkung zum Zeitpunkt<br />

der Eintragung der Ausgliederung in das<br />

Handelsregister der <strong>MVV</strong> Energie AG<br />

(„Vollzugsdatum“).<br />

(2) Der Besitz an den beweglichen Sachen geht<br />

am Vollzugsdatum auf die <strong>MVV</strong> EDL über.<br />

Soweit sich bewegliche Sachen im Besitz<br />

43


44<br />

Dritter befinden, überträgt die <strong>MVV</strong> Energie<br />

AG mit Wirkung zum Vollzugsdatum ihre<br />

Herausgabeansprüche auf die <strong>MVV</strong> EDL.<br />

§ 8<br />

EINZELÜBERTRAGUNG;<br />

ZUSTIMMUNG VON DRITTEN<br />

(1) Soweit bestimmte Gegenstände des Aktivund<br />

Passivvermögens oder sonstige Rechte<br />

und Pflichten, insbesondere aus Verträgen,<br />

Beteiligungen, Mitgliedschaften, Prozessrechtsverhältnissen<br />

oder Verwaltungsakten,<br />

die nach diesem Vertrag auf die <strong>MVV</strong> EDL<br />

übergehen sollen, nicht schon kraft Gesetzes<br />

mit der Eintragung der Ausgliederung auf die<br />

<strong>MVV</strong> EDL übergehen, wird die <strong>MVV</strong> Energie<br />

AG diese Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens<br />

und die sonstigen Rechte an die<br />

<strong>MVV</strong> EDL übertragen. Ist die Übertragung auf<br />

die <strong>MVV</strong> EDL im Außenverhältnis nicht oder<br />

nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand<br />

möglich oder unzweckmäßig, werden sich die<br />

Parteien im Innenverhältnis so stellen, als<br />

wäre die Übertragung auch im Außenverhältnis<br />

zum Ausgliederungsstichtag erfolgt.<br />

(2) Soweit für die Übertragung von bestimmten<br />

Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens<br />

oder von sonstigen Rechten oder<br />

zum Eintritt in Verträge die Zustimmung<br />

Dritter oder eine öffentlich-rechtliche<br />

Genehmigung erforderlich ist, werden sich<br />

<strong>MVV</strong> Energie AG und <strong>MVV</strong> EDL bemühen,<br />

die Zustimmung oder Genehmigung zu<br />

beschaffen.<br />

(3) Falls die Zustimmung oder Genehmigung<br />

nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem<br />

Aufwand erreichbar ist, werden sich die Parteien<br />

im Innenverhältnis so stellen, als wäre<br />

die Übertragung auch im Außenverhältnis<br />

zum Ausgliederungsstichtag erfolgt. In diesem<br />

Fall bleibt die <strong>MVV</strong> Energie AG im<br />

Außenverhältnis Vertragspartei des jeweiligen<br />

Vertrages und Schuldner gegenüber der<br />

jeweiligen anderen Vertragspartei. Im Innenverhältnis<br />

wird die <strong>MVV</strong> Energie AG unentgeltlich<br />

für Rechnung und auf Weisung von<br />

<strong>MVV</strong> EDL tätig. <strong>MVV</strong> EDL verpflichtet sich<br />

diesbezüglich, alles zu unternehmen, damit<br />

<strong>MVV</strong> Energie AG ihren vertraglichen Verpflichtungen<br />

im Außenverhältnis nachkommen<br />

kann. Außerdem tritt <strong>MVV</strong> Energie AG<br />

für diesen Fall mit Wirkung zum Ausgliederungsstichtag<br />

sämtliche Ansprüche und<br />

Rechte aus den übernommenen Vertragsverhältnissen<br />

an <strong>MVV</strong> EDL ab. Entsprechendes<br />

gilt für den Fall, dass eine Zustimmung später<br />

erteilt wird, für den Zeitraum bis <strong>zur</strong><br />

Erteilung.<br />

§ 9<br />

MITWIRKUNGSPFLICHTEN<br />

(1) <strong>MVV</strong> Energie AG und <strong>MVV</strong> EDL werden alle<br />

Erklärungen abgeben, alle Urkunden ausstellen<br />

und alle sonstigen Handlungen vornehmen,<br />

die im Zusammenhang mit der Übertragung<br />

des auszugliedernden Vermögens etwa<br />

noch erforderlich oder zweckdienlich sind.<br />

(2) <strong>MVV</strong> EDL erhält zum Vollzugsdatum sämtliche<br />

dem Geschäftsbereich TD zuzuordnenden<br />

oder im Zusammenhang mit diesem durch die<br />

<strong>MVV</strong> Energie AG geführten Geschäftsunterlagen,<br />

insbesondere Vertrags- und Genehmigungsunterlagen,<br />

Betriebsvorschriften, Be-<br />

45


46<br />

triebshandbücher und Personalunterlagen.<br />

<strong>MVV</strong> EDL erhält auch alle Urkunden, die <strong>zur</strong><br />

Geltendmachung der auf sie übergehenden<br />

Rechte erforderlich sind. <strong>MVV</strong> EDL wird die<br />

Bücher und sonstigen Aufzeichnungen innerhalb<br />

der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen<br />

für die <strong>MVV</strong> Energie AG verwahren und<br />

sicherstellen, dass die <strong>MVV</strong> Energie AG Einblick<br />

in diese Geschäftsunterlagen nehmen<br />

und sich Ablichtungen fertigen kann.<br />

Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind vertraulich<br />

zu behandeln.<br />

(3) Bei behördlichen Verfahren, insbesondere<br />

steuerlichen Außenprüfungen und steuerlichen<br />

und sonstigen Rechtsstreitigkeiten, die<br />

das auszugliedernde Vermögen betreffen,<br />

werden sich die Vertragsparteien bis zum<br />

31. Dezember 2012 gegenseitig unterstützen.<br />

Sie werden sich insbesondere gegenseitig<br />

sämtliche Informationen und Unterlagen <strong>zur</strong><br />

Verfügung stellen, die <strong>zur</strong> Erfüllung steuerlicher<br />

oder sonstiger behördlicher Anforderungen<br />

oder <strong>zur</strong> Erbringung von Nachweisen<br />

gegenüber Steuerbehörden oder sonstigen<br />

Behörden oder Gerichten notwendig oder<br />

zweckmäßig sind, und wechselseitig auf eine<br />

angemessene Unterstützung durch ihre<br />

Mitarbeiter hinwirken.<br />

§ 10<br />

GLÄUGIBERSCHUTZ UND INNENAUSGLEICH<br />

(1) Wenn und soweit die <strong>MVV</strong> Energie AG aufgrund<br />

der Bestimmungen in § 133 Abs. 1<br />

UmwG oder anderer Bestimmungen von<br />

Gläubigern für Verpflichtungen in Anspruch<br />

genommen wird, die nach Maßgabe der<br />

Bestimmungen dieses Vertrages auf die <strong>MVV</strong><br />

EDL übertragen werden, oder sie für Verpflichtungen<br />

aus zukünftigen gesetzlichen<br />

Schuldverhältnissen in Anspruch genommen<br />

wird, die im Zusammenhang mit der bisherigen<br />

oder zukünftigen Geschäftstätigkeit des<br />

Geschäftsbereichs TD entstehen, hat die <strong>MVV</strong><br />

EDL die <strong>MVV</strong> Energie AG auf erste Anforderung<br />

von der jeweiligen Verpflichtung freizustellen.<br />

Gleiches gilt für den Fall, dass die<br />

<strong>MVV</strong> Energie AG von solchen Gläubigern aufgrund<br />

der Bestimmungen in § 125 UmwG in<br />

Verbindung mit § 22 Abs. 1 UmwG oder<br />

anderer Bestimmungen auf Sicherheitsleistung<br />

in Anspruch genommen wird.<br />

(2) Wenn und soweit umgekehrt die <strong>MVV</strong> EDL<br />

aufgrund der Bestimmungen in § 133 Abs. 1<br />

UmwG oder anderer Bestimmungen von<br />

Gläubigern für Verpflichtungen in Anspruch<br />

genommen wird, die nach Maßgabe dieses<br />

Vertrages nicht auf die <strong>MVV</strong> EDL übertragen<br />

werden, oder sie für Verpflichtungen aus<br />

zukünftigen gesetzlichen Schuldverhältnissen<br />

in Anspruch genommen wird, die im Zusammenhang<br />

mit der bisherigen oder zukünftigen<br />

Geschäftstätigkeit anderer Bereiche als<br />

des Geschäftsbereichs TD entstehen, hat die<br />

<strong>MVV</strong> Energie AG die <strong>MVV</strong> EDL auf erste Anforderung<br />

von der jeweiligen Verpflichtung<br />

freizustellen. Gleiches gilt für den Fall, dass<br />

die <strong>MVV</strong> EDL von solchen Gläubigern aufgrund<br />

der Bestimmungen in § 125 UmwG in<br />

Verbindung mit § 22 Abs. 1 UmwG oder<br />

anderer Bestimmungen auf Sicherheitsleistung<br />

in Anspruch genommen wird.<br />

47


48<br />

§ 11<br />

ANSPRUCHSAUSSCHLUSS<br />

Ansprüche und Rechte der <strong>MVV</strong> EDL gegen die<br />

<strong>MVV</strong> Energie AG wegen der Beschaffenheit und<br />

des Bestands der von der <strong>MVV</strong> Energie AG nach<br />

Maßgabe dieses Vertrages übertragenen Gegenstände<br />

des Aktiv- und Passivvermögens sowie des<br />

auszugliedernden Vermögens im Ganzen, gleich<br />

welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund,<br />

werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.<br />

Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche<br />

aus vorvertraglichen oder vertraglichen Pflichtverletzungen<br />

und der Verletzung gesetzlicher<br />

Verpflichtungen. Ansprüche der <strong>MVV</strong> EDL aus<br />

§ 9 GmbHG bleiben unberührt.<br />

§ 12<br />

AUSGLIEDERUNGSFOLGEN FÜR<br />

ARBEITNEHMER UND IHRE VERTRETUNGEN<br />

(1) Im Zuge der Ausgliederung gehen gemäß<br />

§§ 324 UmwG, 613a Abs. 1 Satz 1 BGB die<br />

in der Anlage 6 aufgeführten, dem<br />

Geschäftsbereich TD zuzuordnenden<br />

Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und<br />

Pflichten auf die <strong>MVV</strong> EDL über.<br />

(2) Die Arbeitsverhältnisse können gemäß<br />

§§ 324 UmwG, 613a Abs. 4 BGB nicht<br />

wegen der Spaltung und des Teilbetriebsübergangs<br />

gekündigt werden. Gemäß<br />

§ 323 Abs. 1 UmwG verschlechtert sich die<br />

kündigungsrechtliche Stellung der Arbeitnehmer,<br />

die vor dem Wirksamwerden der<br />

Ausgliederung in einem Arbeitsverhältnis<br />

mit der <strong>MVV</strong> Energie AG stehen, auf Grund<br />

der Ausgliederung für die Dauer von zwei<br />

Jahren ab dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens<br />

nicht.<br />

(3) Die Arbeitnehmer haben gemäß § 613a<br />

Abs. 6 BGB das Recht, dem Übergang ihres<br />

Arbeitsverhältnisses schriftlich zu widersprechen.<br />

Der Widerspruch muss innerhalb einer<br />

Frist von einem Monat nach ordnungsgemäßer<br />

Information durch die <strong>MVV</strong><br />

Energie AG oder <strong>MVV</strong> EDL (§ 613a Abs. 5<br />

BGB) der <strong>MVV</strong> Energie AG oder der <strong>MVV</strong><br />

EDL gegenüber erklärt werden. Die<br />

Arbeitsplätze der in der Anlage 6 aufgeführten,<br />

dem Geschäftsbereich TD zuzuordnenden<br />

Arbeitnehmer fallen mit dem Wirksamwerden<br />

der Ausgliederung bei der <strong>MVV</strong><br />

Energie AG weg. Aufgrund der Betriebsvereinbarung<br />

Nr. 8/98 über den Ausschluss<br />

betriebsbedingter Kündigungen können bis<br />

zum 30. September 2007 keine betriebsbedingten<br />

Beendigungskündigungen ausgesprochen<br />

werden. Arbeitnehmer, die dem<br />

Übergang ihres Arbeitsverhältnisses widersprechen,<br />

werden deshalb mindestens bis<br />

zum 30. September 2007 an die <strong>MVV</strong> EDL<br />

<strong>zur</strong> Arbeitsleistung versetzt. Diese Versetzungen<br />

werden im Wege des arbeitgeberseitigen<br />

Direktionsrechts gemäß § 5 Nr. 5.4<br />

Manteltarifvertrag Nr. 2 (MTV) angeordnet.<br />

(4) Die <strong>MVV</strong> EDL beschäftigt bisher einen<br />

Arbeitnehmer und bildet einen eigenen<br />

Betrieb. Der bisherige gemeinsame Betrieb<br />

mehrerer Unternehmen – u. a. der <strong>MVV</strong><br />

Energie AG – („Betrieb <strong>MVV</strong> Energie“) wird<br />

nach dem Wirksamwerden der Ausgliederung<br />

als gemeinsamer Betrieb mehrerer<br />

Unternehmen unter Beteiligung der <strong>MVV</strong><br />

EDL fortgeführt werden, indem sich die<br />

<strong>MVV</strong> EDL – ebenso wie die sonstigen, am<br />

gemeinsamen Betrieb beteiligten Unter-<br />

49


50<br />

nehmen – vertraglich einer gemeinsamen<br />

personellen Leitung unterwirft (§§ 322<br />

UmwG, 1 Abs. 2 BetrVG). Diese Maßnahme<br />

wurde in der „Vereinbarung über die<br />

Durchführung einer Betriebsänderung und<br />

den Ausgleich hierdurch entstehender wirtschaftlicher<br />

Nachteile“ (Interessenplan/<br />

Sozialplan) vom 25. Juni 2004 mit dem<br />

Betriebsrat der <strong>MVV</strong> Energie vereinbart. Der<br />

Betrieb <strong>MVV</strong> Energie bleibt deshalb in seiner<br />

betriebsverfassungsrechtlichen Identität<br />

erhalten, so dass sich die für das Betriebsverfassungsgesetz<br />

maßgebliche Beschäftigtenzahl<br />

nach Wirksamwerden der Ausgliederung<br />

nicht ändern wird. Der Betrieb<br />

<strong>MVV</strong> Energie bleibt auch in seiner kündigungsschutzrechtlichen<br />

Identität erhalten,<br />

sodass er weiter als Betrieb im Sinne des<br />

Kündigungsschutzgesetzes gilt, §§ 322<br />

UmwG, 23 KSchG.<br />

(5) Aufgrund des Fortbestands des Betriebs<br />

<strong>MVV</strong> Energie treten in Bezug auf die<br />

Organe Betriebsrat, Konzernbetriebsrat,<br />

Wirtschaftsausschuss, Jugend- und<br />

Auszubildendenvertretung sowie Schwerbehindertenvertretung<br />

keine Änderungen<br />

ein. Dies gilt auch für die jeweiligen Mitglieder<br />

dieser Organe. Insbesondere bleiben<br />

die auf die <strong>MVV</strong> EDL übergehenden Arbeitnehmer<br />

durch den Betriebsrat des Betriebs<br />

<strong>MVV</strong> Energie vertreten und für ihn passiv und<br />

aktiv wahlberechtigt.<br />

(6) Aufgrund des Fortbestands des Betriebs<br />

<strong>MVV</strong> Energie bleiben alle derzeit bestehenden<br />

Einzelbetriebsvereinbarungen und<br />

Regelungsabreden bestehen. Gesamtbetriebsvereinbarungen<br />

bestehen nicht. Alle<br />

bestehenden Konzernbetriebsvereinbarungen<br />

bleiben bestehen.<br />

(7) Alle zwischen der <strong>MVV</strong> Energie AG und der<br />

Gewerkschaft ver.di abgeschlossenen Unternehmenstarifverträge<br />

sind inhaltsgleich zwischen<br />

der <strong>MVV</strong> EDL und der Gewerkschaft<br />

ver.di abgeschlossen worden, sodass sie kollektivrechtlich<br />

fortgelten.<br />

(8) Die förmliche Unterrichtung des Konzernbetriebsrats<br />

der <strong>MVV</strong> sowie des Betriebsrats<br />

des Betriebs <strong>MVV</strong> Energie gemäß § 126<br />

Abs. 3 UmwG ist am 23. Dezember 2005<br />

durch Übersendung des Entwurfs an den<br />

Konzernbetriebsrat sowie den Betriebsrat<br />

des Betriebs <strong>MVV</strong> Energie erfolgt. Der<br />

Konzernbetriebsrat sowie der Betriebsrat der<br />

<strong>MVV</strong> Energie hat auf die Zuleitung des<br />

Entwurfs innerhalb der gemäß § 126 Abs. 3<br />

UmwG vorgeschriebenen Monatsfrist ausdrücklich<br />

verzichtet. Bei der <strong>MVV</strong> EDL<br />

besteht kein Betriebsrat.<br />

(9) Die Ausgliederung hat keine Auswirkungen<br />

auf Bestand, Zusammensetzung und Amtszeit<br />

des Aufsichtsrats der <strong>MVV</strong> Energie AG.<br />

Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat<br />

der <strong>MVV</strong> Energie AG werden von den<br />

Arbeitnehmern aller Konzerngesellschaften<br />

im Inland gewählt, sodass auch die auf<br />

<strong>MVV</strong> EDL übergehenden Arbeitnehmer weiterhin<br />

wahlberechtigt bleiben.<br />

(10) Die <strong>MVV</strong> EDL wird nach Wirksamwerden der<br />

Ausgliederung der Mitbestimmung nach dem<br />

Drittelbeteiligungsgesetz unterliegen, weil sie<br />

unter Zurechnung der Arbeitnehmer des<br />

gemeinsamen Betriebes <strong>MVV</strong> Energie<br />

(§ 3 Abs. 1 und 2 DrittelbG) in der Regel<br />

51


52<br />

mehr als 500 Arbeitnehmer hat. Zu diesem<br />

Zweck ist bei der <strong>MVV</strong> EDL gemäß § 1 Abs. 1<br />

Nr. 3 DrittelbG, §§ 95 ff. AktG ein Aufsichtsrat<br />

zu bilden. Diesem neu zusammengesetzten<br />

Aufsichtsrat werden sechs Mitglieder angehören,<br />

von denen vier Vertreter der Anteilseigner<br />

und zwei Vertreter der Arbeitnehmer<br />

sein werden.<br />

§ 13<br />

ZUSTIMMUNGEN<br />

Dieser Vertrag steht unter der aufschiebenden<br />

Bedingung der Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung<br />

der <strong>MVV</strong> EDL und der<br />

<strong>Hauptversammlung</strong> der <strong>MVV</strong> Energie AG.<br />

§ 14<br />

GRUNDBUCHERKLÄRUNGEN<br />

<strong>MVV</strong> Energie AG und <strong>MVV</strong> EDL bewilligen und<br />

beantragen, nach Wirksamwerden der Ausgliederung<br />

die von der Ausgliederung betroffenen<br />

Grundbücher entsprechend den Vorschriften dieses<br />

Vertrags zu berichtigen.<br />

§ 15<br />

FUSIONSKONTROLLE<br />

Die Vertragsparteien stellen übereinstimmend<br />

fest, dass die in diesem Vertrag vorgesehenen<br />

Maßnahmen kein anzeigepflichtigen Zusammenschlüsse<br />

nach GWB oder Fusionskontrollverordnung<br />

darstellen.<br />

§ 16<br />

KOSTEN<br />

Die durch diesen Vertrag und seine Ausführung<br />

entstehenden Kosten und Steuern (einschließlich<br />

ggf. anfallender Grunderwerbsteuer) trägt die<br />

<strong>MVV</strong> Energie AG.<br />

§ 17<br />

LIEFER- UND DIENSTLEISTUNGSVERTRÄGE<br />

(1) Die <strong>MVV</strong> Energie AG ist bereit, die bislang für<br />

den Geschäftsbereich TD erbrachten Lieferungen<br />

und Leistungen auch weiterhin für die<br />

<strong>MVV</strong> EDL mit wirtschaftlicher Wirkung ab dem<br />

Ausgliederungsstichtag zu marktüblichen<br />

Bedingungen zu erbringen. Die Leistungen<br />

können auch durch Tochtergesellschaften der<br />

<strong>MVV</strong> Energie AG erbracht werden.<br />

(2) Die <strong>MVV</strong> EDL verpflichtet sich, standortbezogene<br />

Infrastrukturleistungen, die sie für ihre<br />

Standorte benötigt, mit wirtschaftlicher<br />

Wirkung ab dem Ausgliederungsstichtag zu<br />

marktüblichen Konditionen von der <strong>MVV</strong><br />

Energie AG oder einer Tochtergesellschaft der<br />

<strong>MVV</strong> Energie AG zu beziehen.<br />

(3) Die <strong>MVV</strong> EDL ist bereit, die von dem<br />

Geschäftsbereich TD bislang erbrachten<br />

Lieferungen und Leistungen auch weiterhin<br />

für die <strong>MVV</strong> Energie AG oder deren<br />

Tochtergesellschaften mit wirtschaftlicher<br />

Wirkung ab dem Ausgliederungsstichtag zu<br />

marktüblichen Bedingungen zu erbringen.<br />

§ 18<br />

SALVATORISCHE KLAUSEL<br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Urkunde<br />

unwirksam oder nicht durchführbar sein, so bleiben<br />

die übrigen Bestimmungen insgesamt wirksam.<br />

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren<br />

Bestimmungen treten solche, die<br />

den mit den unwirksamen oder undurchführba-<br />

53


54<br />

ren Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen<br />

Zwecken in zulässiger Weise am Nächsten kommen.<br />

Gleiches gilt im Falle einer Lücke.<br />

Wesentlicher Inhalt der Anlagen:<br />

Die im Ausgliederung- und Übernahmevertrag<br />

bezeichneten Anlagen, die als Bezugsurkunde<br />

des Notars Dr. Arvid Schwenger vom 27. Dezember<br />

2005 beurkundet wurden und kraft Verweisung<br />

zum Vertragsinhalt des Ausgliederungs- und<br />

Übernahmevertrages wurden, haben den folgenden<br />

wesentlichen Inhalt:<br />

– Anlage 1 enthält die Ausgliederungsbilanz für<br />

den Geschäftsbereich TD zum 30. September<br />

2005, 24.00 Uhr. Die Ausgliederungsbilanz<br />

bildet die zu übertragenden Gegenstände des<br />

Aktiv- und Passivvermögens des Geschäftsbereich<br />

TD bilanziell ab. Sie wurde aus der<br />

Schlussbilanz der Gesellschaft zum 30. September<br />

2005, 24.00 Uhr, entwickelt.<br />

– Anlage 2 enthält eine Auflistung von<br />

Gegenständen des Anlagevermögens i.S.v.<br />

§ 266 Abs. 2 A HGB. Hierzu zählen:<br />

– Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

(Anlage 2.1.), zu denen neben Softwarelizenzen<br />

auch die Wortmarken „ENSER-<br />

VA“ und „Pellisol“ sowie zwei Gebrauchsmuster<br />

gehören. Die Marken und Gebrauchsmuster<br />

sind beim deutschen<br />

Marken- und Patentamt eingetragen und<br />

in der Anlage u. a. durch den Tag ihrer<br />

Eintragung und der Registrierungsnummer<br />

näher gekennzeichnet.<br />

– Grundstücke, Rechte und Betriebsgebäude<br />

auf eigenem Grund und Boden<br />

einschließlich des Bruchteilseigentums von<br />

11,36 % am Gebäude Neckarvorland und<br />

3,34 % an dem Grundstück Werkhof<br />

Luisenring (Anlage 2.2.). Die Anlage kennzeichnet<br />

die Grundstücke insbesondere<br />

anhand von Standort, Gemarkung, kurzer<br />

Objektbeschreibung, Grundbuchamt und<br />

-blatt, Flurstücknummer sowie laufender<br />

Nummer beim Grundbuchamt. Darüber<br />

hinaus enthält die Anlage einen Lageplan,<br />

auf dem die relevanten Flächen und<br />

Räume in der 4. Etage des Neckarvorlandgebäudes<br />

gelb markiert sind.<br />

– Grundstücksgleiche Rechte (Anlage 2.3.):<br />

Bei den dem Geschäftsbereich TD zuzuordnenden<br />

grundstücksgleichen Rechten<br />

handelt es sich ausschließlich um<br />

Dienstbarkeiten, die im einzelnen durch<br />

Gemarkung, Grundbuchamt, Band- und<br />

Blattstelle, Flurstücknummer sowie<br />

Vertragspartner näher bezeichnet sind.<br />

– Bauten auf fremden Grundstücken<br />

(Anlage 2.4.): Hierzu gehören insbesondere<br />

Heizkraftwerke, die mit einer kurzen<br />

Beschreibung, dem jeweiligen Standort,<br />

der Anlagennummer und dem Buchwert<br />

in Euro in der Anlage aufgeführt sind.<br />

– Technische Anlagen und Maschinen<br />

(Anlage 2.5.): Die Auflistung der dem<br />

Geschäftsbereich TD zuzuordnenden technischen<br />

Anlagen und Maschinen ist untergliedert<br />

in Erzeugungs- und Bezugsanlagen<br />

(Anlage 2.5.a.) sowie Verteilungsanlagen<br />

(Anlage 2.5.b.). Die Anlagen enthalten<br />

im einzelnen eine Kennzeichnung<br />

nach interner Anlagennummer, Name<br />

bzw. Kurzbeschreibung, Standort,<br />

Aktivierungsdatum und Buchwert in Euro.<br />

55


56<br />

– Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

(Anlage 2.6.): Hierbei handelt<br />

es sich insbesondere um Bürogeräte und<br />

-möbel, die in einer Ergänzung zu Anlage<br />

2.6 u. a. mit Hersteller, Fabriknummer,<br />

Anschaffungsdatum und -preis näher<br />

bezeichnet sind.<br />

– Geleistete Anzahlungen und Anlagen im<br />

Bau (Anlage 2.7.): In der Auflistung sind<br />

die jeweiligen Anlagen einzeln beschrieben<br />

und u. a. mit Anlagenummer,<br />

Standort und Buchwert in Euro näher<br />

gekennzeichnet.<br />

– Anteile an verbundenen Unternehmen<br />

(Anlage 2.8.): Dem Geschäftsbereich TD<br />

ist ein Geschäftsanteil an der Erschließungsträgergesellschaft<br />

Weeze mbH mit<br />

Sitz in 47653 Weeze, eingetragen im<br />

Handelsregister des Amtsgerichts Geldern<br />

unter HRB 2178, zuzuordnen. Das<br />

Stammkapital der Gesellschaft beträgt<br />

25 000,00 Euro. Der von der <strong>MVV</strong><br />

Energie AG gehaltene (und dem Bereich<br />

TD zuzuordnende) Geschäftsanteil beträgt<br />

18 750,00 Euro, was einem Kapitalanteil<br />

von 75 % entspricht.<br />

– Beteiligungen (Anlage 2.9.): Dem<br />

Geschäftsbereich TD zuzuordnen ist im<br />

übrigen ein Geschäftsanteil in Höhe von<br />

19 786,15 Euro (entspricht einem Kapitalanteil<br />

von 12.89 %) an der Interkommunalen<br />

Grundstücksgesellschaft „perfekter<br />

Standort“ mit beschränkter Haftung. Das<br />

Stammkapital der Gesellschaft beträgt<br />

153 500,00 Euro. Die Gesellschaft hat<br />

ihren Sitz in 71665 Vaihingen an der Enz<br />

und ist im Handelsregister des Amtsge-<br />

richts Vaihingen an der Enz unter HRB<br />

877 eingetragen.<br />

– Sonstige Ausleihungen (Anlage 2.10.): Zu<br />

den sonstigen Ausleihungen zählen zum<br />

einen Arbeitgeberdarlehen an Mitarbeiter<br />

gemäß der Betriebsvereinbarung 7/90 <strong>zur</strong><br />

Förderung von Modernisierungs-, Ausbauund<br />

Instandsetzungsmaßnahmen, <strong>zur</strong><br />

Förderung des Erwerbs von Eigenheimen<br />

und Eigentumswohnungen sowie <strong>zur</strong><br />

Umwandlung von Erbbaurechten in<br />

Eigentum (Anlage 2.10.a.). Die einzelnen<br />

Darlehen sind in der Anlage mit Personalnummer<br />

der betreffenden Mitarbeiter,<br />

Darlehensstand zum 30. September 2005,<br />

monatliche Raten, Zinssatz sowie Laufzeit<br />

aufgeführt. Zum anderen gehört zu den<br />

sonstigen Ausleihungen ein Darlehen an<br />

einen Kunden, der seine Ansprüche auf<br />

Einspeisevergütung gegen die jeweiligen<br />

Vertragspartner als Gegenleistung für die<br />

Darlehensgewährung an die <strong>MVV</strong> Energie<br />

AG abgetreten hat (Anlage 2.10.b.).<br />

– Anlage 3 enthält eine Auflistung von Gegenständen<br />

des Umlaufvermögens i. S. v. § 266<br />

Abs. 2 B HGB. Hierzu gehören:<br />

– Roh- Hilf- und Betriebsstoffe, die in<br />

Anlage 3.1. mit Materialnummer, Standort,<br />

Kurztext, Verkaufspreis und Bestandswert<br />

zum 30. September 2005 aufgeführt<br />

sind.<br />

– Unfertige Erzeugnisse und Leistungen<br />

(Anlage 3.2.): Die Anlage bezeichnet die<br />

unfertigen Erzeugnisse und Leistungen<br />

nach Projektzugehörigkeit, Geschäftsfeld<br />

und bilanziertem Betrag. Da hierunter<br />

57


58<br />

auch mehrere Treuhandgrundstücke mit<br />

Rücknahmeverpflichtung durch die Stadt<br />

Möckmühl fallen, enthält die Anlage eine<br />

Ergänzung, in dem die Grundstücke<br />

jeweils mit Standort, Gemarkung, Grundbuchamt<br />

und -blatt sowie Flurstücknummer<br />

beschrieben werden.<br />

– Forderungen aus Lieferungen und<br />

Leistungen (Anlage 3.3.): Die einzelnen<br />

Forderungen sind u. a. nach ihrer Zugehörigkeit<br />

zu bestimmten Sachkonten<br />

gegliedert und durch die Angabe von<br />

Schuldner und zugewiesener Kundennummer<br />

näher bestimmt.<br />

– Sonstige Vermögensgegenstände (Anlage<br />

3.4.): Zu den sonstigen Vermögensgegenständen<br />

gehören Forderungen gegen die<br />

Stadt Mannheim, Vergütungsvorschüsse<br />

gemäß der Betriebsvereinbarung 5/90 und<br />

Treuhandkonten, die u.a. mit der jeweiligen<br />

Bank, Kontonummer, BLZ,<br />

Kontostand zum 30. September 2005<br />

sowie dem dazugehörigen Projekt aufgeführt<br />

sind.<br />

– Anlage 4 enthält eine Auflistung von Rückstellungen<br />

und Verbindlichkeiten i. S. v. § 266<br />

Abs. 3 B und C HGB. Darin enthalten sind:<br />

– Rückstellungen für Pensionen und ähnliche<br />

Verpflichtungen (Anlage 4.1.): Die<br />

Aufstellung dieser Rückstellungen enthält<br />

jeweils die Personalnummer des betreffenden<br />

Mitarbeiters und den dazugehörigen<br />

Betrag in Euro. Hierzu zählen im einzelnen:<br />

Beihilfen (4.1.a.), Abstandszahlungen<br />

(4.1.b.), Jubiläumszahlungen (4.1.c.),<br />

Arbeitgeberanteile und zukünftiger<br />

Arbeitgeberanteile für Altersteilzeit (4.1.d.<br />

- 4.1.h.), tarifliche Zuwendungen (4.1.i. –<br />

4.1.l.), Vermögensbeteiligungen (4.1.m.<br />

und 4.1.n.), Leistungsprämien (4.1.o. –<br />

4.1.r.), rückständiger Urlaub (4.1.s.),<br />

Gleitzeitguthaben (4.1.t.) und Berufsgenossenschaftsbeiträge<br />

(4.1.u.).<br />

– Sonstige Rückstellungen (Anlage 4.2.): Zu<br />

den sonstigen Rückstellungen gehören<br />

zum einen Rückstellungen für noch nicht<br />

abgerechnete Leistungen Dritter (4.2.a.)<br />

und zum anderen Rückstellungen aus vertraglichen<br />

Verpflichtungen (4.2.b.).<br />

– Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten<br />

(Anlage 4.3.): Dem Geschäftsbereich<br />

TD zuzuordnen ist hier lediglich ein<br />

im Jahre 2004 geschlossener Darlehensvertrag<br />

mit der Baden-Württembergischen<br />

Bank AG mit einem Darlehensbetrag in<br />

Höhe von 760 000,00 Euro.<br />

– Verbindlichkeiten aus Lieferungen und<br />

Leistungen (Anlage 4.4.): Die Aufstellung<br />

der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und<br />

Leistungen nennt die in der Ausgliederungsbilanz<br />

ausgewiesenen Beträge und<br />

ordnet sie im einzelnen den jeweiligen<br />

Vertragspartnern zu. Die Verbindlichkeiten<br />

sind nach ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten<br />

Sachkonten gegliedert und durch<br />

Bestell- bzw. Belegnummer und -datum<br />

näher bezeichnet.<br />

– Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen<br />

Unternehmen (Anlage 4.5.) und Verbindlichkeiten<br />

gegenüber Unternehmen, mit<br />

denen ein Beteiligungsverhältnis besteht<br />

(Anlage 4.6.): Hierbei handelt es sich um<br />

59


60<br />

Verbindlichkeiten aus noch nicht bezahlten<br />

Rechnungen und geleisteten<br />

Abschlagzahlungen, die jeweils mit dem<br />

Namen des Vertragspartners, dem Datum<br />

des Vertragsabschlusses und der Höhe der<br />

Einzelverbindlichkeit aufgeführt sind.<br />

– Sonstige Verbindlichkeiten (Anlage 4.7.):<br />

Zu den sonstigen Verbindlichkeiten zählen<br />

u. a. Darlehen von Mitarbeitern gemäß<br />

der Betriebsvereinbarung 8/90,<br />

Treuhandkonten sowie der auf den<br />

Geschäftsbereich TD entfallende Anteil an<br />

der Konzessionsabgabe.<br />

– Anlage 5 enthält eine Auflistung der dem<br />

Geschäftsbereich TD zuzuordnenden Verträge.<br />

Die einzelnen Verträge sind mit einer<br />

kurzen Beschreibung ihres Inhaltes, dem<br />

Vertragspartner, dem Datum des Vertragsabschlusses<br />

und der Vertragslaufzeit aufgeführt.<br />

Untergliedert ist die Anlage nach den<br />

Vertragsarten. Im einzelnen sind dies:<br />

– Kundenverträge (Anlage 5.1.): Hierunter<br />

fallen vorwiegend Wärmelieferungsverträge,<br />

aber auch Verträge über die<br />

Errichtung von Solarstromerzeugungsanlagen,<br />

Betriebsführungsverträge und<br />

städtebauliche Verträge <strong>zur</strong> Erschließung<br />

bestimmter Bau- und Wohngebiete.<br />

– Miet- und Pachtverträge (Anlage 5.2.):<br />

Hierzu gehört insbesondere der Vertrag<br />

<strong>zur</strong> Anmietung eines Grundstücks mit<br />

Kraftwerksgebäude in Gegenbach sowie<br />

der Pachtvertrag eines gemeindlichen<br />

Heizwerk-Grundstücks in Ruhpolding.<br />

– Kfz-Finanzleasingverträge (Anlage 5.3.):<br />

Diese Verträge für Dienstfahrzeuge <strong>zur</strong><br />

dienstlichen und privaten Nutzung sind im<br />

übrigen mit Vertragsnummern und amtlichen<br />

Kennzeichen beschrieben.<br />

– Bürgschaftsverträge (Anlage 5.4.): Hierbei<br />

handelt es sich um Bürgschaften, die die<br />

<strong>MVV</strong> Energie AG als Gläubigerin von<br />

Banken oder Versicherungen als<br />

Gewährleistungsbürgschaften erhalten<br />

hat. Die Höhe der einzelnen Bürgschaften<br />

beträgt zwischen 1 000,00 Euro und<br />

185 000,00 Euro, insgesamt belaufen sich<br />

die Bürgschaften auf 2 616 395,00 Euro.<br />

– Konzerninterne Medienlieferungsverträge<br />

(Anlage 5.5.): Hierunter fallen konzernintern<br />

geschlossene Rahmenverträge, insbesondere<br />

der Rahmenvertrag Erdgas über<br />

diverse Objekte in Mannheim und<br />

Sinsheim sowie interne Stromlieferungsund<br />

Leistungsverträge.<br />

– Verträge mit freien Mitarbeitern (Anlage<br />

5.6.): Diese Anlage enthält eine<br />

Aufstellung sämtlicher freier Mitarbeiter,<br />

die für den Geschäftsbereich TD tätig<br />

sind. Im einzelnen handelt es sich um<br />

Beraterverträge, Provisionsverträge oder<br />

sonstige Dienstleistungsverträge.<br />

– Kostenerstattungsverträge (Anlage 5.7.):<br />

Hierbei handelt es sich um Verträge mit<br />

Beteiligungsgesellschaften, bei denen<br />

Arbeitnehmer der <strong>MVV</strong> Energie AG, die<br />

dem Geschäftsbereich TD zuzuordnen<br />

sind, Geschäftsführer sind. Da die<br />

Geschäftsführertätigkeit Teil des<br />

Arbeitsverhältnisses ist, wird den<br />

Beteiligungsgesellschaften hier ein Teil der<br />

Vergütungskosten in Rechnung gestellt.<br />

61


62<br />

– Liefer- und Dienstleistungsverträge<br />

(Anlage 5.8.): Bei den in Anlage 5.8. aufgeführten<br />

Liefer- und Dienstleistungsverträgen<br />

handelt es sich um offene Bestellungen<br />

ohne Wareneingang. Aufgelistet<br />

sind diese nicht nur mit Kurzbeschreibung<br />

des Vertragesinhalts und Namen des<br />

Vertragespartners, sondern auch mit<br />

Lieferanten- und Bestellnummer, Bestellund<br />

Lieferdatum sowie Bestell- und<br />

Rechnungswert (soweit vorhanden).<br />

– Sonstige Kooperationsverträge und<br />

Vereinbarungen (Anlage 5.9.): Hierzu<br />

zählen insbesondere Kooperationsverträge<br />

und Vertraulichkeitsvereinbarungen <strong>zur</strong><br />

Entwicklung und Umsetzung von gemeinsamen<br />

Projekten (z.B. <strong>zur</strong> Energie- und<br />

Medienversorgung, <strong>zur</strong> Erbringung von<br />

Dienstleistungen oder zum Bau von<br />

Biomassekraftwerken) mit den jeweiligen<br />

Vertragspartnern.<br />

– Anlage 6 enthält eine Aufstellung sämtlicher<br />

Arbeitnehmer, die dem Geschäftsbereich TD<br />

zuzuordnen sind. Die betreffenden Arbeitnehmer<br />

sind jeweils mit ihrer Abteilung,<br />

Organisationseinheit und Personalnummer<br />

aufgeführt.<br />

– Anlage 7 enthält eine Aufstellung von Rechtsstreitigkeiten,<br />

die von der <strong>MVV</strong> Energie AG<br />

auf die <strong>MVV</strong> EDL übertragen werden. Bei den<br />

Rechtsstreitigkeiten handelt es sich ausschließlich<br />

um Mahnverfahren, bei denen der<br />

Streitwert zwischen 30 000,00 und<br />

300 000,00 Euro liegt.<br />

– Anlage 8 enthält einen Lageplan der 4. Etage<br />

des Gebäudes Neckarvorlandstraße, auf dem<br />

diejenigen Räume und Flächen markiert sind,<br />

die aufgrund des Übergangs des Miteigentumanteils<br />

von der <strong>MVV</strong> EDL genutzt werden<br />

können.<br />

– Anlage 9 enthält den Darlehensvertrag, der<br />

mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum Ausgliederungsstichtag,<br />

d.h. zum 30. September<br />

2005, 24.00 Uhr, zwischen der <strong>MVV</strong> Energie<br />

AG und der <strong>MVV</strong> EDL zustande kommt.<br />

Danach verpflichtet sich die <strong>MVV</strong> Energie AG,<br />

der <strong>MVV</strong> EDL ein Darlehen in Höhe von<br />

27 529 161,67 Euro zu gewähren. Der Darlehensbetrag<br />

ergibt sich aus der Differenz<br />

zwischen dem von der <strong>MVV</strong> Energie AG eingebrachten<br />

Vermögen zum Buchwert und der<br />

von der <strong>MVV</strong> Energie AG übernommenen<br />

Stammeinlage im Nennwert von 1 000,00 Euro.<br />

Die <strong>MVV</strong> EDL verpflichtet sich, der<br />

<strong>MVV</strong> Energie AG den Betrag bis zum<br />

30. September 2010 <strong>zur</strong>ückzuzahlen. Vom<br />

Tage der Auszahlung an ist das Darlehen mit<br />

5,25 % p.a. zu verzinsen. Als Sicherheit für<br />

den ausgezahlten Darlehensbetrag einschließlich<br />

Zinsen tritt die <strong>MVV</strong> EDL ihre gesamten<br />

Forderungen an die <strong>MVV</strong> Energie AG ab.<br />

Bericht des Vorstands über den Grund für<br />

den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß<br />

§§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 4 S. 2 AktG zu<br />

Punkt 11 der Tagesordnung<br />

Der Tagesordnungspunkt 11 enthält den Vorschlag,<br />

ein neues genehmigtes Kapital II zu<br />

schaffen.<br />

Der Vorstand erstattet gemäß § 203 Abs. 2 i.V.m.<br />

§ 186 Abs. 4 S. 2 AktG über die Gründe für den<br />

Ausschluss des Bezugsrechts diesen Bericht.<br />

63


64<br />

Anlass für die Schaffung eines neuen genehmigten<br />

Kapitals II<br />

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der <strong>Hauptversammlung</strong><br />

die Schaffung eines neuen genehmigten<br />

Kapitals II in Höhe von nominal bis zu insgesamt<br />

3 400 000,00 Euro vor.<br />

Die vorgeschlagene Ermächtigung <strong>zur</strong> Ausgabe<br />

neuer Aktien aus dem genehmigten Kapital II soll<br />

den Vorstand in die Lage versetzen, mit Zustimmung<br />

des Aufsichtsrats im Zuge eines Belegschaftsaktienprogramms<br />

ab 2006 Aktien an<br />

Arbeitnehmer der <strong>MVV</strong> Energie AG sowie an<br />

Arbeitnehmer ausgewählter, mit ihr verbundener<br />

Unternehmen auszugeben.<br />

Die Ausgabe von Belegschaftsaktien ist vom<br />

Gesetzgeber gewünscht und daher in mehrfacher<br />

Weise erleichtert. Ziel des Belegschaftsaktienprogramms<br />

ist es, die Arbeitnehmer an ihrem Unternehmen<br />

und am Unternehmenserfolg zu beteiligen.<br />

Damit kann einerseits das Unternehmen<br />

gestärkt werden, andererseits aber insbesondere<br />

das Interesse an und die Identifikation der Arbeitnehmer<br />

mit der <strong>MVV</strong> Energie Gruppe gefördert<br />

und somit auch der wirtschaftliche Erfolg der<br />

<strong>MVV</strong> Energie AG und der mit ihr verbundenen<br />

Unternehmen gesichert werden.<br />

Das Volumen wurde unter Zugrundelegung der<br />

Anzahl der berechtigten Arbeitnehmer, des zu<br />

erwartenden Interesses der Arbeitnehmer an<br />

einem Erwerb von Belegschaftsaktien und der<br />

Laufzeit der Ermächtigung ermittelt.<br />

Die Arbeitnehmer der folgenden Unternehmen<br />

sollen (vorbehaltlich der Zugehörigkeit des jeweiligen<br />

Unternehmens <strong>zur</strong> <strong>MVV</strong> Energie Gruppe<br />

zum Zeitpunkt der Ausgabe der Aktien) an dem<br />

Belegschaftsaktienprogramm teilnehmen können:<br />

● <strong>MVV</strong> Energie AG<br />

● <strong>MVV</strong> RHE AG<br />

● <strong>MVV</strong> Umwelt GmbH<br />

● Energieversorgung Offenbach AG<br />

● Stadtwerke Solingen GmbH<br />

● Stadtwerke Ingolstadt Beteiligungen GmbH,<br />

- Netze GmbH, - Energie GmbH<br />

● Stadtwerke Kiel AG<br />

● BfE Institut für Energie und Umwelt GmbH<br />

● Decon-Deutsche Energie-Consult<br />

Ingenieurgesellschaft mbH<br />

● EUS GmbH<br />

● Köthen Energie GmbH<br />

● MAnet GmbH<br />

● MASPIRIT GmbH<br />

● <strong>MVV</strong> Biopower GmbH<br />

● <strong>MVV</strong> Consulting GmbH<br />

● <strong>MVV</strong> Energiedienstleistungen GmbH<br />

● <strong>MVV</strong> Energie Industrial Solution West GmbH<br />

● <strong>MVV</strong> Industriekraftwerk Ludwigshafen GmbH<br />

● <strong>MVV</strong> O&M GmbH<br />

● Regioplan Ingenieure GmbH<br />

Nicht teilnahmeberechtigt sind Arbeitnehmer der<br />

genannten Unternehmen, die ausschließlich im<br />

Geschäftsfeld Verkehr tätig sind. Die teilnahmeberechtigten<br />

Arbeitnehmer können Aktien der <strong>MVV</strong><br />

Energie AG zu einem Vorzugspreis erwerben. Die<br />

durch die Gewährung des Vorzugspreises entstehenden<br />

Kosten sollen von jedem der beteiligten<br />

Unternehmen für seine Mitarbeiter getragen werden.<br />

Der Vorzugspreis der Belegschaftsaktien soll<br />

dem durchschnittlichen Börsenkurs der fünf<br />

Börsenhandelstage vor Beginn der Frist, innerhalb<br />

derer die Arbeitnehmer die Belegschaftsaktien<br />

ordern können (im folgenden: Durchschnittskurs),<br />

abzüglich eines Abschlags, entsprechen. Dieser<br />

Abschlag beläuft sich auf bis zu 5 Euro, wenn der<br />

Durchschnittskurs bei mindestens 14 Euro liegt.<br />

65


66<br />

Wenn der Durchschnittskurs diese Grenze unterschreitet,<br />

beläuft sich der Abschlag auf bis zu<br />

4 Euro. Die Aktien werden zu Paketen zusammengefasst,<br />

wobei ein Paket aus je zehn Aktien<br />

besteht. Die minimale Kaufgröße beträgt zwei<br />

Pakete zu je zehn Aktien. In weiteren<br />

Zehnerstaffelungen können maximal 30 Pakete,<br />

entsprechend 300 Aktien, erworben werden.<br />

Die Ausgabe der Aktien an die Arbeitnehmer<br />

wird, der üblichen Praxis folgend, in Zusammenarbeit<br />

mit einem noch zu beauftragenden Kreditoder<br />

Finanzdienstleistungsinstitut erfolgen. Die<br />

Aktien können derart an die teilnahmeberechtigten<br />

Arbeitnehmer begeben werden, dass (i) die<br />

Aktien von den Arbeitnehmern zu dem Vorzugspreis<br />

gezeichnet werden oder (ii) unter Verwendung<br />

des genehmigten Kapitals II die Aktien<br />

zunächst von dem Kreditinstitut gezeichnet werden,<br />

die <strong>MVV</strong> Energie AG diese zum gleichen<br />

Preis gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG von dem<br />

Kreditinstitut erwirbt und sie sodann zu dem<br />

Vorzugspreis an die Arbeitnehmer veräußert. Die<br />

Aktien unterliegen ab ihrer Ausgabe an die<br />

Arbeitnehmer einer Sperrfrist von mindestens<br />

zwei Jahren, innerhalb derer sie nicht veräußert<br />

werden dürfen. Die Sperrfrist wird mit den<br />

Arbeitnehmern bei Ausgabe der Aktien vereinbart.<br />

Die neuen Aktien werden ab ihrer Ausgabe,<br />

auch im Hinblick auf ihre Dividendenberechtigung,<br />

wie Altaktien behandelt.<br />

Ausschluss des Bezugsrechts<br />

Die im Rahmen des genehmigten Kapitals II<br />

geschaffenen neuen Aktien der Gesellschaft sollen<br />

ausschließlich <strong>zur</strong> Ausgabe an die Belegschaft<br />

verwendet werden. Dafür ist der Ausschluss des<br />

Bezugsrechts nötig.<br />

Soweit das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen<br />

werden kann, um die neuen Aktien an<br />

die Arbeitnehmer der <strong>MVV</strong> Energie AG und der<br />

mit ihr verbundenen Unternehmen auszugeben,<br />

ist auch dies im Interesse der Gesellschaft bei<br />

Wahrung der Rechte der Aktionäre angemessen.<br />

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre relative<br />

Beteiligungsquote und ihren relativen Stimmrechtsanteil<br />

zu erhalten, indem sie die hierfür<br />

erforderliche Aktienanzahl zu marktgerechten<br />

Konditionen über die Börse erwerben.<br />

Bericht des Vorstand über die Ausnutzung<br />

des genehmigten Kapitals<br />

Der Vorstand wird sorgfältig prüfen, ob er von<br />

der Ermächtigung <strong>zur</strong> Kapitalerhöhung unter<br />

Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre<br />

Gebrauch machen wird. Eine Ausnutzung dieser<br />

Möglichkeit wird nur dann erfolgen, wenn dies<br />

nach Einschätzung des Vorstands und des<br />

Aufsichtsrats im Interesse der Gesellschaft und<br />

damit ihrer Aktionäre liegt.<br />

Der Vorstand wird über die Ausnutzung des<br />

genehmigten Kapitals in der jeweils nächsten<br />

<strong>Hauptversammlung</strong> berichten.<br />

Mannheim, im Januar 2006<br />

<strong>MVV</strong> Energie AG<br />

Der Vorstand<br />

67


Aktionärsbrief<br />

Sehr geehrte Aktionäre,<br />

sehr geehrte Damen und Herren,<br />

die <strong>MVV</strong> Energie ist auf Erfolgskurs: Wir haben die<br />

<strong>MVV</strong> Energie Gruppe in den vergangenen zwei<br />

Jahren strategisch neu ausgerichtet sowie konsequent<br />

um Verlustgeschäfte bereinigt. Im Geschäftsjahr<br />

2004/05 hat sich dadurch die operative Ertragskraft<br />

der <strong>MVV</strong> Energie Gruppe deutlich verbessert.<br />

Das gilt für unser solides Kerngeschäft, das heißt die<br />

Verteilung von Strom, Wärme, Gas und Wasser. Aber<br />

auch in unseren neu strukturierten Wachstumsfeldern<br />

Energiedienstleistungen und vor allem Umwelt,<br />

also bei der thermischen Restmüllverwertung<br />

und dem Biomasse-Geschäft, konnten wir die<br />

Profitabilität steigern. Gerade in diesen unregulierten<br />

Geschäftsfeldern bieten sich unserer Unternehmensgruppe<br />

weiterhin hervorragende Marktchancen.<br />

Wir sind mit dem Erreichten sehr zufrieden. Beim<br />

operativen Ergebnis (EBIT) konnten wir mit 158 Mio<br />

Euro den angestrebten Wert von 150 Mio Euro sogar<br />

übertreffen. Gegenüber dem Vorjahreswert von<br />

97 Mio Euro (bereinigt um Einmaleffekte aus der<br />

Portfoliobereinigung und den Werthaltigkeitsprüfungen)<br />

haben wir uns damit operativ um 61 Mio<br />

Euro verbessert. Der Vorstand der <strong>MVV</strong> Energie AG<br />

wird der <strong>Hauptversammlung</strong> daher wieder eine<br />

attraktive Dividende von 0,75 Euro je Aktie vorschlagen.<br />

Unsere Aktionäre erzielen somit erneut eine<br />

überdurchschnittliche Dividendenrendite. Im Gegensatz<br />

zu den Vorjahren sind wir nun aber wieder in<br />

der Lage, die Dividende vollständig aus dem Free<br />

Cashflow auszuschütten.<br />

Unser Aktienkurs lag zum 30. September 2005 mit<br />

19,29 Euro um 34% über dem Schlusskurs des<br />

Vorjahres. Damit entwickelte er sich in etwa im<br />

Einklang mit dem relevanten Markt, der eine sehr<br />

gute Kursentwicklung vorlegte.<br />

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2004/05 galt unser<br />

Hauptaugenmerk der Stärkung der Effizienz und<br />

Ertragskraft. Um auch in der Phase des regulierten<br />

Wettbewerbs als selbstständiges und unabhängiges<br />

Unternehmen weiterhin erfolgreich agieren zu können,<br />

haben wir im Frühjahr 2005 in Mannheim das<br />

Effizienzsteigerungsprogramm „FOKUS“ gestartet<br />

und zügig voran gebracht. Bis zum Geschäftsjahr<br />

2007/08 will die <strong>MVV</strong> Energie AG ihre jährlichen<br />

Sach- und Personalkosten am Standort Mannheim<br />

um bis zu 29 Mio Euro senken. Im laufenden<br />

Geschäftsjahr 2005/06 sollen bereits rund zwei<br />

Drittel davon wirksam werden.<br />

Ein wichtiger Ergebnis- und Wachstumsträger der<br />

<strong>MVV</strong> Energie Gruppe ist das Stadtwerke-Netzwerk,<br />

das in den vergangenen Jahren durch den Erwerb<br />

ertragsstarker Beteiligungsunternehmen sukzessive<br />

erweitert wurde. Dieses Stadtwerke-Netzwerk umfasst<br />

in Deutschland neben der <strong>MVV</strong> Energie AG die<br />

Energieversorger bzw. Stadtwerke in Kiel, Offenbach,<br />

Ingolstadt, Solingen und Köthen. Hinzu kommen zehn<br />

Beteiligungen an kommunalen Fernwärmeversorgungsunternehmen<br />

in Polen und der Tschechischen<br />

Republik. Die horizontale Vernetzung von Stadtwerken,<br />

die über ein gleiches Kerngeschäft und ein<br />

stabiles Endkundenpotenzial verfügen, stellt ein solides<br />

Fundament für unser profitables Wachstum dar.<br />

68 69


70<br />

Wir wollen unser Netzwerk noch enger miteinander<br />

verknüpfen und – sofern sich gute Gelegenheiten<br />

bieten – in wirtschaftlich attraktiven Regionen weiter<br />

ausbauen. Der erwartete Effizienzdruck durch die<br />

Netzpreisregulierung wird zu Privatisierungen und<br />

unter dem Druck leerer Kassen in den Kommunen zu<br />

einem vermehrten Verkauf von Stadtwerken führen.<br />

Wir sehen für die <strong>MVV</strong> Energie Gruppe als erfolgreichen<br />

und erfahrenen Stadtwerke-Konzern mit<br />

Zugang zum Kapitalmarkt gute Chancen, von einer<br />

Konsolidierung unter den Stadtwerken zu profitieren<br />

und durch den Erwerb weiterer Beteiligungen extern<br />

zu wachsen. Die Gespräche über eine engere<br />

Zusammenarbeit der <strong>MVV</strong> Energie AG mit der<br />

Mainova AG sind zwar vorerst gescheitert. Die Türen<br />

sind damit allerdings noch nicht zugeschlagen.<br />

Im laufenden Geschäftsjahr 2005/06 wollen wir<br />

unser organisches Wachstum konsequent fortsetzen.<br />

Unsere Ziele sind ehrgeizig: Wir wollen unseren<br />

Umsatz auf 2,2 Mrd Euro, unser EBIT auf 185 Mio<br />

Euro und das Vorsteuerergebnis auf 123 Mio Euro<br />

steigern. Darüber hinaus wollen wir erneut einen<br />

positiven Free Cashflow und erstmals unsere Kapitalkosten<br />

voll erwirtschaften. Die erwartete weitere<br />

Verbesserung unserer Ertragssituation im laufenden<br />

Geschäftsjahr wird uns in die Lage versetzen, den<br />

Dividendenvorschlag an die <strong>Hauptversammlung</strong> 2007<br />

trotz der durch die Kapitalerhöhung gestiegenen<br />

Anzahl der Aktien leicht zu erhöhen und zusätzlich<br />

einen Teil des Ergebnisses im Unternehmen zu thesaurieren.<br />

Wir haben am 15. November 2005 die angekündigte<br />

Kapitalerhöhung erfolgreich durchgeführt. Dazu wurden<br />

5 Millionen neue Aktien zum Kurs von je<br />

18 Euro ausgegeben und bei deutschen und europäischen<br />

institutionellen <strong>Investor</strong>en breit gestreut.<br />

Aufgrund des großen Interesses sowohl im Inland als<br />

auch im Ausland waren die Aktien in nur wenigen<br />

Stunden platziert. Wir werten das als Bestätigung<br />

unserer positiven Aufnahme auf den Kapitalmärkten.<br />

Damit erhöhte sich unser Unternehmenswert auf<br />

1 Mrd Euro und der Anteil der frei gehandelten<br />

Aktien von 12 auf 19%. Wir werden den Erlös aus<br />

der Kapitalerhöhung insbesondere für unser profitables<br />

Wachstum in den Segmenten Umwelt und<br />

Dienstleistungen nutzen. Im Falle einer weiteren<br />

bedeutenden Akquisition am Stadtwerke-Markt würden<br />

wir uns neues Eigenkapital im Rahmen einer<br />

weiteren Kapitalerhöhung beschaffen.<br />

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, mit der<br />

strategischen Neuausrichtung, der Portfoliobereinigung<br />

und dem Effizienzsteigerungsprogramm in<br />

Mannheim haben wir die Voraussetzungen für höhere<br />

Profitabilität und eine nachhaltige Steigerung<br />

unseres Unternehmenswerts geschaffen. Wir werden<br />

auch zukünftig unsere ganze Energie dafür einsetzen,<br />

Ihr Vertrauen zu erhalten und zu rechtfertigen.<br />

Mannheim, im Januar 2006<br />

Dr. Rudolf Schulten<br />

Vorstandsvorsitzender<br />

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72<br />

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Hinweise<br />

Öffnung des Versammlungsgebäudes<br />

10. März 2006, 9.00 Uhr<br />

Saalöffnung: 9.30 Uhr<br />

Fragen auf der <strong>Hauptversammlung</strong><br />

Aktionäre, die auf der <strong>Hauptversammlung</strong> Fragen<br />

stellen möchten, werden gebeten, diese Fragen der<br />

<strong>MVV</strong> Energie AG, <strong>Investor</strong> Relations, möglichst vor<br />

der <strong>Hauptversammlung</strong> schriftlich mitzuteilen.<br />

Vertretung in der <strong>Hauptversammlung</strong><br />

Aktionäre, die nicht selbst an der <strong>Hauptversammlung</strong><br />

teilnehmen können, können sich bei der Ausübung<br />

des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten,<br />

durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von<br />

Aktionären oder einen Vertreter der <strong>MVV</strong> Energie AG<br />

vertreten lassen. (siehe S. 29)<br />

Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel<br />

Bei Anforderung einer Eintrittskarte erhalten Sie<br />

einen Wegweiser, der gleichzeitig den Fahrausweis<br />

darstellt. Er berechtigt Sie am 10. März 2006 ganztägig<br />

<strong>zur</strong> kostenlosen Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel<br />

(DB: 2. Klasse) im gesamten Gebiet des<br />

Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN).<br />

Parken<br />

Während der ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> der<br />

<strong>MVV</strong> Energie AG am 10. März 2006 stehen in der<br />

Tiefgarage unter dem Wasserturm bzw. im Parkhaus<br />

Rosengarten kostenpflichtige Parkplätze <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Die Erstattung der Parkgebühren ist nicht<br />

möglich. Von der Tiefgarage aus haben Sie Zugang<br />

zum Veranstaltungsort im Rosengarten.<br />

Kostenlose Parkplätze befinden sich bei der Autobahnausfahrt<br />

Mannheim-Mitte (ADAC/Landesmuseum<br />

für Technik und Arbeit). Von dort erreichen<br />

Sie den Tagungsort mit dem ÖPNV.<br />

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Terminkalender<br />

24.1.2006<br />

Bilanzpressekonferenz und Analystenkonferenz<br />

14.2.2006<br />

Zwischenbericht<br />

1. Quartal 2005/2006<br />

10.3.2006, <strong>Hauptversammlung</strong><br />

Die Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden und des<br />

Vorstandsvorsitzenden werden am Tag der <strong>Hauptversammlung</strong><br />

im Internet live übertragen und können<br />

unter www.mvv-investor.de verfolgt werden.<br />

13.3.2006<br />

Dividendenzahlung<br />

15.5.2006<br />

Zwischenbericht<br />

2. Quartal 2005/2006<br />

15.5.2006<br />

Pressekonferenz und Analystenkonferenz<br />

2. Quartal 2005/2006<br />

14.8.2006<br />

Zwischenbericht<br />

3. Quartal 2005/2006<br />

14.11.2006<br />

Veröffentlichung vorläufiger Kennzahlen zum<br />

Konzernjahresabschluss 2005/2006<br />

9.3.2007<br />

<strong>Hauptversammlung</strong> 2007<br />

73


Anforderung<br />

Kontakt<br />

■ Ich möchte regelmäßig die Zwischenberichte und den Geschäftsbericht der<br />

<strong>MVV</strong> Energie Gruppe per Post<br />

■ Bitte informieren Sie mich über die aktuelle Geschäftsentwicklung per E-Mail<br />

<strong>MVV</strong> Energie AG<br />

Dipl.-Kfm. Alexander Mitsch<br />

<strong>Investor</strong> Relations<br />

Luisenring 49<br />

68159 Mannheim<br />

Bitte senden Sie mir einen Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2004/2005<br />

■ deutsch<br />

■ englisch<br />

■ Bitte ändern Sie meine Adresse (wie im Absender angegeben)<br />

■ Bitte streichen Sie mich aus dem Verteiler<br />

Telefon 06 21 / 2 90-37 08<br />

Telefax 06 21 / 2 90-30 75<br />

a.mitsch@mvv.de<br />

www.mvv-investor.de<br />

Ich bin<br />

■ Portfolio-Manager<br />

■ Privatanleger<br />

■■ Sonstiges<br />

D-68159 Mannheim<br />

Luisenring 49<br />

<strong>MVV</strong> Energie AG<br />

<strong>Investor</strong> Relations<br />

E-Mail<br />

� 14.2.2006<br />

Zwischenbericht<br />

1. Quartal 2005/2006<br />

� 10.3.2006<br />

<strong>Hauptversammlung</strong><br />

� 13.3.2006<br />

Dividendenzahlung<br />

� 15.5.2006<br />

Zwischenbericht<br />

2. Quartal 2005/2006<br />

� 14.8.2006<br />

Zwischenbericht<br />

3. Quartal 2005/2006<br />

� 14.11.2006<br />

Veröffentlichung vorläufiger<br />

Kennzahlen zum Konzernjahresabschluss<br />

2005/2006<br />

� 9.3.2007<br />

<strong>Hauptversammlung</strong> 2007<br />

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Unternehmen / Institution<br />

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