Hauptbahnhof präsentiert sich als âÂÂHinguckerâ - Dessau
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Öffentliche Beschlüsse<br />
Amtsblatt für die Stadt <strong>Dessau</strong>-Roßlau<br />
– Amtliches Verkündungsblatt –<br />
Seite 8<br />
der Sitzung des Stadtrates am 02.03.2011<br />
Mitarbeit der Stadt <strong>Dessau</strong>-Roßlau in der Arbeitsgemeinschaft<br />
„Ländlicher Raum“<br />
Jahresabschluss 2009 des Eigenbetriebes Stadtpflege der Stadt <strong>Dessau</strong>-Roßlau<br />
Entlastung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Stadtpflege der Stadt <strong>Dessau</strong>-Roßlau<br />
für das Jahr 2009<br />
Neuordnung der Schulbezirke<br />
Fortschreibung der Jugendhilfeplanung der Stadt <strong>Dessau</strong>-Roßlau, Teilplan<br />
„Familienunterstützende und -ersetzende Hilfen“<br />
Entwurf der Prioritätenliste der Investitionsvorhaben für die Jahre 2011 bis<br />
2017 aus dem Dezernat VI zur Verweisung in alle Ausschüsse und Ortschaftsräte<br />
Sanierungsgebiet <strong>Dessau</strong>-Nord - Maßnahmen- und Finanzierungsplan für das<br />
HHJ 2011<br />
Veränderungssperre für den Teilbereich „Am Friedhof III“ im Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplans Nr. 216 „Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche“<br />
/ Einstellung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan<br />
Nr. 215 „Am Friedhof III“<br />
Abwägung der im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur 1. Änderung des B-<br />
Plans Nr. 119-A „Verwaltungszentrum Junkersstraße, Teilgebiet A - Berufsschulzentrum<br />
und Verwaltung“ eingegangenen Stellungnahmen<br />
Satzungsbeschluss für die 1. Änderung des B-Plans Nr. 119-A „Verwaltungszentrum<br />
Junkersstraße, Teilgebiet A - Berufsschulzentrum und Verwaltung“<br />
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 218 „Besucherzentrum<br />
am Bauhaus“<br />
___________________________________________________________<br />
Amt für Landwirtschaft, <strong>Dessau</strong>-Roßlau, d. 14.02.2011<br />
Flurneuordnung<br />
und Forsten Anhalt<br />
Ferdinand-von-Schill-Str. 24<br />
06844 <strong>Dessau</strong>-Roßlau<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Mildensee<br />
Stadt <strong>Dessau</strong>-Roßlau<br />
Verf.-Nr.: 611-160E3110<br />
Ladung<br />
Zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG)<br />
der vereinfachten Flurbereinigung Mildensee<br />
Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt hat mit Beschluss<br />
vom 01.12.2010 das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Mildensee<br />
angeordnet.<br />
Nach §§ 21 ff. des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom<br />
16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 19.12.2008<br />
(BGBl. I S. 2794), ist ein Vorstand der Teilnehmergemeinschaft zu wählen.<br />
<strong>Dessau</strong>-Roßlau, 26. März 2011 · Ausgabe 4/2011 · 5. Jahrgang<br />
Die Wahl des Vorstandes, zu der hiermit geladen wird, findet am<br />
statt.<br />
Mittwoch, dem 06. April 2011 um 17.00 Uhr<br />
im „Landjägerhaus“ <strong>Dessau</strong>-Mildensee<br />
Oranienbaumer Straße 14<br />
Der Vorstand ist Organ der Teilnehmergemeinschaft, durch das die Teilnehmergemeinschaft<br />
<strong>als</strong> Körperschaft des öffentlichen Rechts nach innen im Verhältnis<br />
zu den Teilnehmern und nach außen vertreten wird. Er soll das Vertrauen<br />
der Teilnehmer besitzen. Es liegt daher im Interesse aller Teilnehmer,<br />
<strong>sich</strong> an der Wahl des Vorstandes zu beteiligen. Bevollmächtigung für die Wahl<br />
ist möglich.<br />
Seine Mitglieder wirken ehrenamtlich für die Dauer des Flurbereinigungsverfahrens.<br />
Die Zahl der Mitglieder des zu wählenden Vorstandes wird gemäß § 21 Abs. 1<br />
FlurbG auf 3 festgesetzt.<br />
Für jedes Vorstandsmitglied ist ein Stellvertreter zu wählen.<br />
Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.<br />
Wahlvorschläge können bis zum 05. April 2011 im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung<br />
und Forsten Anhalt eingereicht oder im Wahltermin vorgebracht<br />
werden.<br />
Im Auftrag<br />
Mende<br />
Bekanntmachung<br />
Öffentliche Auslegung des 1. Entwurfes<br />
des Sachlichen Teilplans „Windenergienutzung<br />
in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“<br />
Mit Beschluss der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft<br />
Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg <strong>als</strong> Träger der Regionalplanung für die Planungsregion<br />
Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg, gemäß § 17 Abs. 1 Landesplanungsgesetz<br />
des Landes Sachsen-Anhalt vom 28.04.1998 (LPlG, GVBl. LSA<br />
1998, S. 255 in der gültigen Fassung) auf ihrer 12. Sitzung am 18. Februar<br />
2011 wurde der 1. Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergienutzung in<br />
der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ beschlossen und das öffentliche<br />
Beteiligungsverfahren eingeleitet.<br />
Gemäß § 10 Abs. 1 Raumordnungsgesetz vom 22.12.2008 (ROG, BGBl. I<br />
S. 2986 in der gültigen Fassung) in Verbindung mit § 7 Abs. 4 LPlG wird<br />
der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen<br />
Gelegenheit gegeben, ihre Anregungen und Bedenken vorzubringen.<br />
Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit gemäß § 10 Abs. 1 ROG in<br />
Verbindung mit § 7 Abs. 4 LPlG öffentlich bekannt gemacht.<br />
Der 1. Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergienutzung in der Planungsregion<br />
Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ mit Begründung sowie Umweltbericht<br />
liegen in der Zeit<br />
vom 04.04.2011 bis 06.05.2011<br />
in den nachfolgend genannten Dienststellen zur kostenlosen Ein<strong>sich</strong>tnahme<br />
durch jedermann zu den angegebenen Zeiten (außer an gesetzlichen Feiertagen)<br />
öffentlich aus: