1954-2012_Anlage2.pdf - Bürgerservice in der Landeshauptstadt ...
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<strong>Landeshauptstadt</strong> Hannover | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1747 „Sodenstraße 10“<br />
Durch die Begrünung <strong>der</strong> Dachflächen auf dem Wohngebäude und <strong>der</strong> Tiefgarage werden Verdunstungsflächen<br />
geschaffen. Darüber h<strong>in</strong>aus erfolgt dadurch e<strong>in</strong>e Rückhaltung und zeitversetzte<br />
Abgabe des Nie<strong>der</strong>schlagswassers <strong>in</strong> den Regenwasserkanal, so dass die Abflussbeschränkung<br />
von 60 l/s und ha e<strong>in</strong>gehalten werden kann. Die entsprechenden Nachweise zur<br />
Oberflächenentwässerung erfolgen im Rahmen des Bauantrages.<br />
7.4 Grundwassernutzung<br />
Sofern im Zusammenhang mit Bautätigkeiten das Entnehmen, Zutageför<strong>der</strong>n, Zutageleiten o<strong>der</strong><br />
Ableiten von Grundwasser erfor<strong>der</strong>lich ist und damit e<strong>in</strong>e Grundwasserbenutzung stattf<strong>in</strong>det,<br />
bedarf es grundsätzlich e<strong>in</strong>er wasserrechtlichen Erlaubnis. Erlaubnisfrei ist lediglich die vorübergehende<br />
Grundwasserbenutzung (Absenkung während <strong>der</strong> Baumaßnahme) <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>gen<br />
Menge (<strong>in</strong>sgesamt weniger als 5.000 rn 3 ).<br />
7.5 Energie- und Wärmeversorgung<br />
Die Energie- und Wärmeversorgung wird über die enercity Netzgesellschaft mbH sichergestellt.<br />
7.6 Müllentsorgung<br />
Der Standort für die Müllbehälter wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> Tiefgarage vorgesehen. Die Behälter werden am<br />
Tag <strong>der</strong> Leerung rechtzeitig am Straßenrand für den Zweckverband Abfallwirtschaft Region<br />
Hannover (aha) bereit gestellt.<br />
8.0 Durchführungsvertrag<br />
Die E<strong>in</strong>leitung dieses Bauleitplanverfahrens wurde durch den Bauträger E. Paul<strong>in</strong> Wohnungsbau<br />
GmbH, Wal<strong>der</strong>seestraße 40 <strong>in</strong> Hannover nach § 12 BauGB beantragt.<br />
In e<strong>in</strong>em Durchführungsvertrag mit <strong>der</strong> <strong>Landeshauptstadt</strong> Hannover geht <strong>der</strong> Vorhabenträger<br />
u.a. folgende Verpflichtungen e<strong>in</strong>:<br />
- Durchführungsverpflichtung für das Bauvorhaben<br />
- Begrünungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben<br />
- Effektive Energienutzung, Energiee<strong>in</strong>sparung<br />
- Altlastenbeseitigung<br />
9.0 Umsetzung <strong>der</strong> Planung / Kosten<br />
Die Umsetzung <strong>der</strong> Planung soll kurzfristig erfolgen. Während <strong>der</strong> Baumaßnahme werden die<br />
abfallrechtlichen Anfor<strong>der</strong>ungen bei <strong>der</strong> Entsorgung des Aushubs im Bereich des Bodentanks<br />
beachtet und durch e<strong>in</strong> Fachunternehmen baubegleitend überprüft. Dies gilt auch für die Bausubstanz,<br />
<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die Bodenplatte.<br />
Der <strong>Landeshauptstadt</strong> Hannover entstehen durch diese Planung ke<strong>in</strong>e Kosten.<br />
Planungsbüro Petersen | Am Uhrturm 1-3 | 30519 Hannover<br />
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