Heinrich Rinderle · Mitglied der Geschäftsleitung der BayernLabo
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Bayerisches Wohnungsbauprogramm<br />
• Was wird geför<strong>der</strong>t? Bau von Wohnraum (Neubau, Gebäudeän<strong>der</strong>ung und<br />
-erweiterung)<br />
<strong>Heinrich</strong> <strong>Rin<strong>der</strong>le</strong> <strong>·</strong> <strong>Mitglied</strong> <strong>der</strong> <strong>Geschäftsleitung</strong> <strong>der</strong> <strong>BayernLabo</strong> <strong>·</strong> 14. März 2012 <strong>·</strong> Seite 6<br />
Erwerb von neu geschaffenem Wohnraum (Ersterwerb)<br />
Erwerb von vorhandenem Wohnraum (Zweiterwerb)<br />
• Wie wird geför<strong>der</strong>t? Der Freistaat Bayern för<strong>der</strong>t im Bayerischen<br />
Wohnungsbauprogramm mit befristet zinsverbilligten<br />
Darlehen in Höhe von 30% (Bau und Ersterwerb)<br />
bzw. 40 % (Zweiterwerb) <strong>der</strong> för<strong>der</strong>fähigen Kosten.<br />
Haushalte mit Kin<strong>der</strong>n erhalten einen einmaligen<br />
Zuschuss in Höhe von 1.500 EUR je Kind. Die<br />
Anpassung von Wohnraum an die Belange von<br />
Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung wird mit einem<br />
leistungsfreien Darlehen - im Ergebnis mit einem<br />
Zuschuss - von bis zu 10.000 EUR geför<strong>der</strong>t.<br />
• Zinssatz: 0,50 % p.a. während <strong>der</strong> 15-jährigen Belegungsbindung