08.01.2013 Aufrufe

leitfaden der begünstigungen für behinderte personen

leitfaden der begünstigungen für behinderte personen

leitfaden der begünstigungen für behinderte personen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

LEITFADEN DER BEGÜNSTIGUNGEN FÜR BEHINDERTE PERSONEN<br />

2. DIE BEGÜNSTIGUNGEN FÜR AUTOFAHRZEUGE<br />

2.1. WELCHE BEHINDERTE PERSONEN DIE BEGÜNSTIGUNGEN FÜR<br />

AUTOFAHRZEUGE IN ANSPRUCH NEHMEN KÖNNEN<br />

Der Bereich <strong>der</strong> behin<strong>der</strong>ten Personen, welche die Begünstigungen <strong>für</strong> Autofahrzeuge in Anspruch<br />

nehmen können, wurde erheblich erweitert. Im Beson<strong>der</strong>en können folgende behin<strong>der</strong>te Personen<br />

die Begünstigungen beanspruchen:<br />

1. Blinde und Taubstumme;<br />

2. Psychisch o<strong>der</strong> geistig behin<strong>der</strong>te Personen, welche die Begleitzulage beziehen;<br />

3. Behin<strong>der</strong>te Personen mit stark eingeschränkter Bewegungsfähigkeit bzw. mit mehreren<br />

Amputationen;<br />

4. Behin<strong>der</strong>te Personen mit vermin<strong>der</strong>ter Bewegungsfähigkeit bzw. mit Lähmungen<br />

Als Blinde werden Personen anerkannt, die vollkommen blind sind o<strong>der</strong> ein Sehvermögen von<br />

nicht mehr als einem Zehntel mit eventueller Korrektur in beiden Augen aufweisen. In dieser<br />

Kategorie sind die Behin<strong>der</strong>ten gemäß Artikel 2, 3 und 4 des Gesetzes Nr.138 vom 3. April 2001 einzuschließen.<br />

Die genannten Artikel bestimmen genauestens die Kategorien <strong>der</strong> blinden Personen<br />

und definieren die vollkommen Blinden, die teilweise Blinden und die schwer hyposehenden<br />

Personen.<br />

Artikel 1 des Gesetzes Nr. 68/1999 bezeichnet jene Personen als taubstumm, die seit ihrer Geburt<br />

bzw. vor Erlernen <strong>der</strong> Sprache, das Gehör verloren haben.<br />

Behin<strong>der</strong>te Personen gemäß Punkte 2 und 3 sind jene Personen, <strong>der</strong>en Behin<strong>der</strong>ung, wie im 3.<br />

Absatz des Artikels 3 des Gesetzes Nr. 104 von 1992 angeführt, als beson<strong>der</strong>s schwerwiegend zu<br />

betrachten ist. Dieser Fall ist dann gegeben, wenn die körperlichen, psychischen o<strong>der</strong> sensoriellen<br />

Gebrechen, die Selbständigkeit <strong>der</strong> Personen auch unter Berücksichtigung des Alters, in ihrem persönlichen<br />

Bereich o<strong>der</strong> in ihrem gesellschaftlichen Umfeld so beeinträchtigen, dass eine dauerhafte,<br />

ununterbrochene und allumfassende Betreuung erfor<strong>der</strong>lich wird.<br />

Der Zustand <strong>der</strong> schweren Behin<strong>der</strong>ung muss durch ein Protokoll <strong>der</strong> Ärztekommission <strong>für</strong> die<br />

Feststellung <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> ASL (gemäß Artikel 4 des genannten Gesetzes Nr. 104/1992),<br />

bestätigt werden. Beson<strong>der</strong>s Personen gemäß Punkt 3, leiden unter einer schweren Behin<strong>der</strong>ung,<br />

die durch Krankheiten (die Mehramputationen eingeschlossen) entstanden sind, die eine dauerhafte<br />

Einschränkung <strong>der</strong> Fortbewegungsfähigkeit zur Folge haben.<br />

Behin<strong>der</strong>te Personen gemäß Punkt 4 sind jene Personen, die unter einer vermin<strong>der</strong>ten o<strong>der</strong> verhin<strong>der</strong>ten<br />

Fortbewegungsfähigkeit leiden, aber keine „starke Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Fortbewegungsfähigkeit“ aufweisen. Nur <strong>für</strong> diese Kategorie von behin<strong>der</strong>ten Personen hängt das<br />

Recht auf die Begünstigungen weiterhin vom Umbau des Fahrzeuges ab.<br />

Nach diesem Kapitel werden zuerst die allgemeinen Begünstigungen <strong>für</strong> behin<strong>der</strong>te Personen und<br />

anschließend die Hinweise in Bezug auf behin<strong>der</strong>te Personen mit vermin<strong>der</strong>ter<br />

Bewegungsfähigkeit angeführt, <strong>für</strong> welche auch weiterhin <strong>der</strong> Umbau des Fahrzeuges erfor<strong>der</strong>lich<br />

ist.<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!