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anmeldung für die telematische registrierung der mietverträge für ...

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Agentur Einnahmen<br />

EINFÜHRUNG<br />

Ersatzsteuer <strong>für</strong> Registriersteuer, Einkommensteuer und Zusatzsteuern<br />

Internetservice <strong>für</strong> <strong>die</strong> Registrierung <strong>der</strong> Verträge bezüglich <strong>der</strong> Immobilien zu Wohnzwecken<br />

ANMELDUNG FÜR DIE TELEMATISCHE REGISTRIERUNG DER MIETVERTRÄGE FÜR IMMOBILIEN ZU<br />

WOHNZWECKEN UND ENTSPRECHENDER NEBENGEBÄUDE UND FÜR DIE AUSÜBUNG DER<br />

WAHLMÖGLICHKEIT DER DEFINITIVEN ERTRAGSTEUER<br />

(Artikel 3 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 23 vom 14. März 2011)<br />

ANLEITUNG FÜR DIE ABFASSUNG<br />

Der Artikel 3 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 23 vom 14. März 2011 hat <strong>die</strong> Befugnis zugunsten<br />

<strong>der</strong> Besitzer o<strong>der</strong> Inhaber von dinglichen Nutzungsrechten an zu Wohnzwecken vermieteten<br />

Wohnimmobilien eingeführt, ein System <strong>der</strong> Ersatzbesteuerung zur Einkommenssteuer (IR-<br />

PEF) und zu den entsprechenden Zusatzsteuern zu wählen. Das System <strong>der</strong> definitiven Ertragsteuer<br />

auf <strong>die</strong> Mieten ersetzt auch <strong>die</strong> Register- und Markensteuer bezüglich des Mietvertrags.<br />

Die Befugnis, das erleichterte Veranlagungssystem <strong>für</strong> <strong>die</strong> vorgenannten Immobilien anstelle <strong>der</strong><br />

Besteuerung des Bodenertrags gemäß dem geltenden ordentlichen System zu wählen, ist dem<br />

Vermieter vorbehalten, <strong>der</strong> eine natürliche Person und Inhaber des Eigentumsrechts o<strong>der</strong> eines<br />

an<strong>der</strong>en dinglichen Nutzungsrechts ist.<br />

Die Wahlmöglichkeit kann <strong>für</strong> <strong>die</strong> Mietverträge, <strong>die</strong> zu Wohnzwecken vermietete Wohnimmobilien<br />

zum Gegenstand haben, und <strong>für</strong> <strong>die</strong> entsprechenden zusammen mit <strong>der</strong> Wohnung vermieteten<br />

Nebengebäude in Anspruch genommen werden.<br />

Dieser in vereinfachter Form erstellte Vordruck kann <strong>für</strong> <strong>die</strong> Registrierung und <strong>die</strong> kontextuelle<br />

Wahl des neuen erleichterten Systems bezüglich <strong>der</strong> Vermietungen <strong>für</strong> alle am o<strong>der</strong> (wenn vorher)<br />

mit Laufzeit ab dem 8. März 2011 abgeschlossenen Verträge, <strong>die</strong> über <strong>die</strong> im Abschnitt “Wer kann<br />

SIRIA verwenden” identifizierten Elemente verfügen, verwendet werden.<br />

Für <strong>die</strong> Registrierung <strong>der</strong> Mietverträge, <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>die</strong>ser Vordruck nicht verwendet werden kann,<br />

sowie <strong>für</strong> <strong>die</strong> Mitteilung aller Folgebegebenheiten hinsichtlich schon registrierter Verträge (zum<br />

Beispiel bei Verlängerung o<strong>der</strong> vorzeitiger Auflösung) müssen Sie sich in eine Dienststelle <strong>der</strong><br />

Agentur <strong>der</strong> Einnahmen begeben o<strong>der</strong>, falls vorgesehen, <strong>die</strong> entsprechenden <strong>telematische</strong>n Verfahren<br />

verwenden.<br />

Es wird präzisiert, dass <strong>die</strong> zuletzt angegebenen Modalitäten immer <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anmeldung und <strong>die</strong><br />

eventuelle Wahl des Systems <strong>der</strong> definitiven Ertragsteuer alternativ zu <strong>die</strong>sem vereinfachten Vordruck<br />

verwendet werden können.<br />

Es wird schließlich daran erinnert, dass <strong>der</strong> Absatz 11 des genannten Artikels 3 vorsieht, dass <strong>für</strong><br />

einen <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> Option <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anwendung <strong>der</strong> definitiven Ertragsteuer entsprechenden Zeitraum<br />

<strong>für</strong> den Vermieter <strong>die</strong> Befugnis ausgesetzt wird, <strong>die</strong> Anpassung <strong>der</strong> Miete zu verlangen, auch<br />

wenn <strong>die</strong>s im Vertrag mit irgendeiner Berechtigung, einschließlich <strong>der</strong> vom ISTAT festgestellten<br />

und im Vorjahr eingetretenen Än<strong>der</strong>ung des nationalen Indexes <strong>der</strong> Verbraucherpreise <strong>für</strong> <strong>die</strong> Arbeiter-<br />

und Angestelltenfamilien, vorgesehen ist. Die Option ist wirkungslos, wenn sie <strong>der</strong> Vermieter<br />

nicht zuvor dem Mieter mit Einschreibebrief mitgeteilt hat, mit dem er auf <strong>die</strong> Inanspruchnahme<br />

<strong>der</strong> Befugnis, <strong>die</strong> Mietpreiserhöhung mit irgendeiner Berechtigung zu for<strong>der</strong>n, verzichtet.<br />

Wer kann SIRIA verwenden<br />

Dieser vereinfachte Anmeldevordruck kann <strong>für</strong> <strong>die</strong> Registrierung des Vertrags und Inanspruchnahme<br />

<strong>der</strong> Option <strong>für</strong> <strong>die</strong> definitive Ertragsteuer nur dann verwendet werden, wenn <strong>der</strong> Mietvertrag<br />

<strong>die</strong> folgenden Eigenschaften aufweist:<br />

• nicht mehr als drei Vermieter, von denen je<strong>der</strong> <strong>die</strong> Option <strong>für</strong> <strong>die</strong> definitive Ertragsteuer in Bezug<br />

auf seinen Besitzanteil in Anspruch nimmt;<br />

• höchstens drei Mietere;<br />

• eine einzige Wohneinheit und höchstens drei Nebengebäude;<br />

• alle Immobilien müssen mit einer Ertragszuweisung erfasst sein;<br />

• <strong>der</strong> Vertrag enthält ausschließlich <strong>die</strong> Regelung <strong>der</strong> Mietbeziehung und umfasst somit keine weiteren<br />

Vereinbarungen.<br />

Einreichungsmodalität<br />

Dieser Vordruck muss ausschließlich auf <strong>telematische</strong>n Wege direkt vom Vermieter o<strong>der</strong> vom unterzeichnenden<br />

Mieter <strong>der</strong> Anmeldung (<strong>der</strong> im Besitz des Pin-Codes <strong>für</strong> den Zugriff auf den Telematik-Service<br />

ist) bzw. über einen ermächtigten Vermittler unter Verwendung des auf <strong>der</strong> Website<br />

<strong>der</strong> Agentur <strong>der</strong> Einnahmen www.agenziaentrate.gov.it kostenlos zur Verfügung gestellten Abfassungs-<br />

und Übermittlungsprodukts eingereicht werden.<br />

In <strong>der</strong> <strong>telematische</strong>n Anmeldung sind <strong>die</strong> wesentlichen Elemente des von den Parteien unterschriebenen<br />

Mietvertrags enthalten. Somit braucht das Vertragsdokument nicht dem Vordruck <strong>für</strong> Registrierzwecke<br />

beigefügt werden (Art. 38, Absatz 5, des G. D. Nr. 78/2010), son<strong>der</strong>n es muss von<br />

den Parteien zusammen mit <strong>der</strong> vom Telematik-Service ausgestellten Bestätigung <strong>für</strong> erfolgte Einreichung<br />

aufbewahrt und auf Verlangen <strong>der</strong> Finanzverwaltung vorgezeigt werden.<br />

1


ABFASSUNG<br />

DER ANMELDUNG<br />

Vermieter<br />

Angaben des Vermieters<br />

Mieter<br />

Angaben des Mieters<br />

Immobilien<br />

Angaben <strong>der</strong> Immobilien<br />

Infolge <strong>der</strong> Einreichung stellt <strong>der</strong> Telematik-Service eine Bestätigung mit dem Ergebnis <strong>der</strong> durchgeführten<br />

Bearbeitung <strong>der</strong> eingegangenen Angaben aus, <strong>die</strong> in Ermangelung von Fehlern <strong>die</strong><br />

erfolgte Einreichung <strong>der</strong> Anmeldung bestätigt. In <strong>der</strong> Bestätigung sind neben dem Registrierdatum<br />

des Vertrags auch <strong>die</strong> Nummer des <strong>telematische</strong>n Protokolls, <strong>die</strong> wichtigsten Angaben <strong>der</strong> Urkunde<br />

und <strong>die</strong> <strong>telematische</strong> Erkennungsnummer des Vertrags angegeben.<br />

Einreichungsfristen<br />

Dieser Vordruck muss binnen <strong>der</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Registrierung des Mietvertrags vorgesehenen Fristen eingereicht<br />

werden. Somit muss <strong>die</strong> Anmeldung binnen 30 Tagen ab dem Abschlussdatums des Mietvertrags<br />

übermittelt werden. Wenn ein Laufdatum vor dem Abschlussdatum vorgesehen ist, muss<br />

<strong>die</strong> Anmeldung binnen 30 Tagen ab dem Laufdatum übermittelt werden.<br />

Für <strong>die</strong> verspätete Registrierung des Mietvertrags kann <strong>die</strong>ser Vordruck nicht verwendet werden.<br />

Sie müssen sich in eine Dienststelle <strong>der</strong> Agentur <strong>der</strong> Einnahmen begeben o<strong>der</strong>, falls vorgesehen,<br />

<strong>die</strong> entsprechenden <strong>telematische</strong>n Verfahren verwenden.<br />

Provinzdirektion und Territorialamt<br />

Die Provinzdirektion und in <strong>die</strong>sem Rahmen das spezifische Territorialamt angeben, bei dem <strong>die</strong><br />

Anmeldung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Registrierung des Mietvertrags eingereicht werden soll.<br />

Die Steuernummer des Vermieters angeben. Die Steuernummer muss mit <strong>der</strong> auf dem Gesundheitspass<br />

angegebenen o<strong>der</strong>, wenn <strong>die</strong>ser noch nicht ausgestellt sein sollte, mit <strong>der</strong> auf <strong>der</strong><br />

entsprechenden, von <strong>der</strong> Finanzverwaltung ausgestellten Karte resultierenden Nummer übereinstimmen.<br />

In den entsprechenden Räumen den Nachnamen und Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht,<br />

den Geburtsort und das Kürzel <strong>der</strong> entsprechenden Provinz angeben.<br />

Diejenigen, <strong>die</strong> im Ausland geboren sind, müssen den Geburtsort und das Geburtsland angeben,<br />

aber nicht den Raum bezüglich <strong>der</strong> Provinz abfassen.<br />

Der Vermieter erklärt durch seine Unterzeichnung den Wohnzweck <strong>der</strong> Vermietung <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Anmeldung<br />

angegebenen Immobilien und wählt das System <strong>der</strong> vom Art. 3 des GvD Nr. 23 vom 14.<br />

März 2011 vorgesehenen definitiven Ertragsteuer.<br />

Bei mehreren Vermietern muss je<strong>der</strong> von ihnen seine meldeamtlichen Daten angeben und <strong>die</strong> Option<br />

des Systems <strong>der</strong> definitiven Ertragsteuer in Anspruch nehmen. Ferner muss <strong>der</strong> <strong>die</strong> Anmeldung<br />

unterzeichnende Vermieter das Kästchen “Unterzeichnen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Anmeldung” ankreuzen.<br />

Die Steuernummer des Mieters angeben. Die Steuernummer muss mit <strong>der</strong> auf dem Gesundheitspass<br />

angegebenen o<strong>der</strong>, wenn <strong>die</strong>ser noch nicht ausgestellt sein sollte, mit <strong>der</strong> auf <strong>der</strong> entsprechenden,<br />

von <strong>der</strong> Finanzverwaltung ausgestellten Karte resultierenden Nummer übereinstimmen.<br />

In den entsprechenden Räumen sind <strong>der</strong> Nachname und Vorname, das Geburtsdatum, das Geschlecht,<br />

<strong>der</strong> Geburtsort und das Kürzel <strong>der</strong> entsprechenden Provinz anzugeben.<br />

Diejenigen, <strong>die</strong> im Ausland geboren sind, müssen den Geburtsort und das Geburtsland angeben,<br />

aber nicht den Raum bezüglich <strong>der</strong> Provinz abfassen.<br />

Bei mehreren Mietern müssen <strong>die</strong> meldeamtlichen Daten aller Mieter angegeben werden.<br />

Immobilie, Nebengebäude 1, Nebengebäude 2, Nebengebäude 3<br />

Die Katasterdaten <strong>der</strong> vermietungsgegenständlichen Wohneinheit und <strong>der</strong> entsprechenden Nebengebäude<br />

angeben.<br />

Besitzanteil<br />

Für jeden Vermieter den Besitzanteil an <strong>der</strong> Immobilie einschließlich zweier Dezimalstellen in Prozent<br />

angeben (bei nur einem einzigen Vermieter 100,00 im Feld "L1 % Besitz" angeben).<br />

Gemeinde und Provinz<br />

Die Gemeinde und entsprechende Provinz angegeben, in <strong>der</strong> <strong>die</strong> Immobilieneinheit liegt.<br />

SIRIA<br />

Kennzahl <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Die Katasterkennzahl <strong>der</strong> Gemeinde angeben, in <strong>der</strong> <strong>die</strong> Immobilieneinheit liegt.<br />

Die Kennzahl <strong>der</strong> Gemeinde kann entwe<strong>der</strong> aus vier o<strong>der</strong> fünf Zeichen bestehen, gemäß Angabe<br />

im Katasterdokument.<br />

I/P (L/mA) (Liegenschaftseinheit / materieller Anteil)<br />

‘I’ (L) angeben, wenn es sich um eine ganze Immobilie (Parzelle o<strong>der</strong> Immobilieneinheit) handelt,<br />

‘P’ (mA) wenn es sich um einen Immobilienteil handelt.<br />

Stadtabschnitt / Katastergemeinde<br />

Die gegebenenfalls vorhandenen, im Katasterdokument angegebenen Buchstaben o<strong>der</strong> Zahlen<br />

wie<strong>der</strong>geben. Bei in den Gebieten, in denen das Tafelsystem gilt, gelegenen Immobilien den im<br />

Katasterdokument vorhandenen Kennzahl “Katastergemeinde” angeben.<br />

2


Vertrag<br />

Registrierung des<br />

Vertrags<br />

Unterzeichnung<br />

Seite<br />

Die Nummer <strong>der</strong> Seite übertragen, <strong>die</strong> aus dem Katasterauszug hervorgeht.<br />

Bauparzelle<br />

Die im Katasterdokument angegebene Parzellennummer, <strong>die</strong> zweiteilig sein und aus fünf bzw. vier<br />

durch einen Freiraum getrennte Zahlen bestehen kann, angeben.<br />

Wenn <strong>die</strong> Bauparzelle nur aus einer Zahlenreihe besteht, ist <strong>die</strong>se Letztgenannte links vom Freiraum<br />

wie<strong>der</strong>zugeben.<br />

Baueinheit<br />

Falls <strong>die</strong>se im Katasterauszug aufscheint, <strong>die</strong> Baueinheit anführen.<br />

Katasterklasse<br />

Die im Katasterdokument angegebene Katasterklasse angeben.<br />

Katastralertrag<br />

Den im Katasterdokument angegebenen Katastralertrag angeben.<br />

Bei nicht erfassten Gebäuden o<strong>der</strong> mit einem nicht mehr angemessenen Ertrag können Sie <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Registrierung mit Ausübung <strong>die</strong>ser Möglichkeit nicht <strong>die</strong>sen Vordruck verwenden, son<strong>der</strong>n müssen<br />

sich in eine Dienststelle <strong>der</strong> Agentur begeben und <strong>die</strong> ordentlichen Vordrucke verwenden.<br />

Anschrift und Hausnummer<br />

Die genaue Lage <strong>der</strong> Immobilie angeben und dazu <strong>die</strong> Typologie (Straße, Allee, Platz usw.), <strong>die</strong><br />

Anschrift und <strong>die</strong> Hausnummer wie<strong>der</strong>geben.<br />

MIETPREIS<br />

Jahresbetrag<br />

Den Jahresmietbetrag o<strong>der</strong> wenn <strong>der</strong> Vertag eine Dauer unter einem Jahr haben sollte, zumindest<br />

den Mietbetrag <strong>für</strong> <strong>die</strong> gesamte Vertragsdauer angeben.<br />

Bei Mitbesitz ist <strong>die</strong> Miete ganz und unabhängig vom Besitzanteil anzugeben.<br />

Vereinbarter Mietpreis<br />

Das Kästchen ankreuzen, wenn <strong>der</strong> Vertrag gemäß den Bestimmungen laut Artikel 2, Absatz 3,<br />

und 8 des Gesetzes Nr. 431 vom 9. Dezember 1998 (s. g. Konventionalvertrag o<strong>der</strong> Vertrag mit<br />

vereinbarter Miete) bezüglich von in Gemeinden gemäß Artikel 1, Absatz 1, Buchstaben a) und b)<br />

des Gesetzesdekrets Nr. 551 vom 30. Dezember 1988, mit Än<strong>der</strong>ungen vom Gesetz Nr. 61 vom<br />

21. Februar 1989 und in an<strong>der</strong>en vom interministeriellen Ausschuss <strong>für</strong> <strong>die</strong> Wirtschaftsprogrammierung<br />

identifizierten Gemeinden mit hoher Wohndichte gelegenen Wohnungen geschlossen<br />

wird.<br />

In <strong>die</strong>sem Fall ist <strong>die</strong> Anwendung <strong>der</strong> definitiven Ertragsteuer mit ermäßigtem Steuersatz von 19<br />

Prozent vorgesehenen.<br />

Zeitraum <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zahlung des Mietpreises<br />

Den Code <strong>für</strong> den entsprechenden Zeitraum angeben, mit dem <strong>die</strong> Zahlung <strong>der</strong> Miete erfolgt:<br />

“1” – monatlich;<br />

“2” – zweimonatlich;<br />

“3” – vierteljährlich;<br />

“4” – viermonatlich;<br />

“5” – halbjährlich;<br />

“6” – jährlich.<br />

SIRIA<br />

ABSCHLUSSDATUM<br />

Das Abschlussdatum des Mietvertrags angeben. Ab <strong>die</strong>sem Datum laufen <strong>die</strong> 30 Tage, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Einreichung <strong>der</strong> Anmeldung vorgesehen sind.<br />

DAUER<br />

Die Dauer des Mietvertrags angeben (Beginn und Ende <strong>der</strong> Mietzeit). Ab dem ersten Tag laufen<br />

<strong>die</strong> 30 Tage, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Einreichung <strong>der</strong> Anmeldung vorgesehen sind, wenn <strong>die</strong>ser vor dem Abschlussdatum<br />

liegen sollte.<br />

Die Erklärung muss vom Vermieter zur Vermeidung <strong>der</strong> Nichtigkeit unterschrieben werden. Bei<br />

mehreren Vermietern muss <strong>die</strong> Anmeldung von einem von ihnen unterschrieben werden, <strong>der</strong> das<br />

Kästchen “Unterzeichnen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Anmeldung” in dem Abschnitt ankreuzen muss, in dem seine<br />

meldeamtlichen Daten angegeben sind.<br />

3


Vollmacht<br />

SIRIA<br />

Der <strong>die</strong> Anmeldung unterzeichnende Vermieter bescheinigt, dass alle erklärten Angaben mit den<br />

im Mietvertrag enthaltenen Angaben übereinstimmen. Derselbe Vermieter erklärt ferner, allen Vertragsparteien<br />

den Inhalt <strong>der</strong> Anmeldung, <strong>der</strong>en Original er aufbewahren muss, zur Kenntnis gebracht<br />

zu haben.<br />

Verpflichtung zur <strong>telematische</strong>n Einreichung<br />

Die Übersicht muss von <strong>der</strong> Mittelsperson, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Anmeldung auf <strong>telematische</strong>n Wege übermittelt,<br />

abgefasst und unterschrieben werden.<br />

Die Mittelsperson muss ihre Steuernummer und das Datum (Tag, Monat und Jahr) <strong>der</strong> Übernahme<br />

<strong>der</strong> Verpflichtung zur Übermittlung <strong>der</strong> Anmeldung angeben.<br />

Außerdem muss im Kästchen “Verpflichtung zur Einreichung auf <strong>telematische</strong>m Wege” <strong>der</strong> Code<br />

1, wenn <strong>die</strong> Anmeldung vom unterzeichnenden Vermieter vorbereitet wurde, bzw. <strong>der</strong> Code 2 angegeben<br />

werden, wenn <strong>die</strong> Erklärung von <strong>der</strong> <strong>die</strong> Versendung vornehmenden Mittelsperson vorbereitet<br />

wurde.<br />

Bei mehreren Vermietern können <strong>die</strong>jenigen, <strong>die</strong> nicht <strong>die</strong> Anmeldung unterzeichnen, den Abschnitt<br />

unten auf dem Vordruck verwenden, um dem <strong>die</strong> Anmeldung unterzeichnenden Vermieter <strong>die</strong><br />

Vollmacht zur Registrierung des Mietvertrags mit <strong>der</strong> Inanspruchnahme <strong>der</strong> Wahlmöglichkeit <strong>der</strong><br />

definitiven Ertragsteuer zu erteilen.<br />

4

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