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anmeldung für die telematische registrierung der mietverträge für ...

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ABFASSUNG<br />

DER ANMELDUNG<br />

Vermieter<br />

Angaben des Vermieters<br />

Mieter<br />

Angaben des Mieters<br />

Immobilien<br />

Angaben <strong>der</strong> Immobilien<br />

Infolge <strong>der</strong> Einreichung stellt <strong>der</strong> Telematik-Service eine Bestätigung mit dem Ergebnis <strong>der</strong> durchgeführten<br />

Bearbeitung <strong>der</strong> eingegangenen Angaben aus, <strong>die</strong> in Ermangelung von Fehlern <strong>die</strong><br />

erfolgte Einreichung <strong>der</strong> Anmeldung bestätigt. In <strong>der</strong> Bestätigung sind neben dem Registrierdatum<br />

des Vertrags auch <strong>die</strong> Nummer des <strong>telematische</strong>n Protokolls, <strong>die</strong> wichtigsten Angaben <strong>der</strong> Urkunde<br />

und <strong>die</strong> <strong>telematische</strong> Erkennungsnummer des Vertrags angegeben.<br />

Einreichungsfristen<br />

Dieser Vordruck muss binnen <strong>der</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Registrierung des Mietvertrags vorgesehenen Fristen eingereicht<br />

werden. Somit muss <strong>die</strong> Anmeldung binnen 30 Tagen ab dem Abschlussdatums des Mietvertrags<br />

übermittelt werden. Wenn ein Laufdatum vor dem Abschlussdatum vorgesehen ist, muss<br />

<strong>die</strong> Anmeldung binnen 30 Tagen ab dem Laufdatum übermittelt werden.<br />

Für <strong>die</strong> verspätete Registrierung des Mietvertrags kann <strong>die</strong>ser Vordruck nicht verwendet werden.<br />

Sie müssen sich in eine Dienststelle <strong>der</strong> Agentur <strong>der</strong> Einnahmen begeben o<strong>der</strong>, falls vorgesehen,<br />

<strong>die</strong> entsprechenden <strong>telematische</strong>n Verfahren verwenden.<br />

Provinzdirektion und Territorialamt<br />

Die Provinzdirektion und in <strong>die</strong>sem Rahmen das spezifische Territorialamt angeben, bei dem <strong>die</strong><br />

Anmeldung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Registrierung des Mietvertrags eingereicht werden soll.<br />

Die Steuernummer des Vermieters angeben. Die Steuernummer muss mit <strong>der</strong> auf dem Gesundheitspass<br />

angegebenen o<strong>der</strong>, wenn <strong>die</strong>ser noch nicht ausgestellt sein sollte, mit <strong>der</strong> auf <strong>der</strong><br />

entsprechenden, von <strong>der</strong> Finanzverwaltung ausgestellten Karte resultierenden Nummer übereinstimmen.<br />

In den entsprechenden Räumen den Nachnamen und Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht,<br />

den Geburtsort und das Kürzel <strong>der</strong> entsprechenden Provinz angeben.<br />

Diejenigen, <strong>die</strong> im Ausland geboren sind, müssen den Geburtsort und das Geburtsland angeben,<br />

aber nicht den Raum bezüglich <strong>der</strong> Provinz abfassen.<br />

Der Vermieter erklärt durch seine Unterzeichnung den Wohnzweck <strong>der</strong> Vermietung <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Anmeldung<br />

angegebenen Immobilien und wählt das System <strong>der</strong> vom Art. 3 des GvD Nr. 23 vom 14.<br />

März 2011 vorgesehenen definitiven Ertragsteuer.<br />

Bei mehreren Vermietern muss je<strong>der</strong> von ihnen seine meldeamtlichen Daten angeben und <strong>die</strong> Option<br />

des Systems <strong>der</strong> definitiven Ertragsteuer in Anspruch nehmen. Ferner muss <strong>der</strong> <strong>die</strong> Anmeldung<br />

unterzeichnende Vermieter das Kästchen “Unterzeichnen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Anmeldung” ankreuzen.<br />

Die Steuernummer des Mieters angeben. Die Steuernummer muss mit <strong>der</strong> auf dem Gesundheitspass<br />

angegebenen o<strong>der</strong>, wenn <strong>die</strong>ser noch nicht ausgestellt sein sollte, mit <strong>der</strong> auf <strong>der</strong> entsprechenden,<br />

von <strong>der</strong> Finanzverwaltung ausgestellten Karte resultierenden Nummer übereinstimmen.<br />

In den entsprechenden Räumen sind <strong>der</strong> Nachname und Vorname, das Geburtsdatum, das Geschlecht,<br />

<strong>der</strong> Geburtsort und das Kürzel <strong>der</strong> entsprechenden Provinz anzugeben.<br />

Diejenigen, <strong>die</strong> im Ausland geboren sind, müssen den Geburtsort und das Geburtsland angeben,<br />

aber nicht den Raum bezüglich <strong>der</strong> Provinz abfassen.<br />

Bei mehreren Mietern müssen <strong>die</strong> meldeamtlichen Daten aller Mieter angegeben werden.<br />

Immobilie, Nebengebäude 1, Nebengebäude 2, Nebengebäude 3<br />

Die Katasterdaten <strong>der</strong> vermietungsgegenständlichen Wohneinheit und <strong>der</strong> entsprechenden Nebengebäude<br />

angeben.<br />

Besitzanteil<br />

Für jeden Vermieter den Besitzanteil an <strong>der</strong> Immobilie einschließlich zweier Dezimalstellen in Prozent<br />

angeben (bei nur einem einzigen Vermieter 100,00 im Feld "L1 % Besitz" angeben).<br />

Gemeinde und Provinz<br />

Die Gemeinde und entsprechende Provinz angegeben, in <strong>der</strong> <strong>die</strong> Immobilieneinheit liegt.<br />

SIRIA<br />

Kennzahl <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Die Katasterkennzahl <strong>der</strong> Gemeinde angeben, in <strong>der</strong> <strong>die</strong> Immobilieneinheit liegt.<br />

Die Kennzahl <strong>der</strong> Gemeinde kann entwe<strong>der</strong> aus vier o<strong>der</strong> fünf Zeichen bestehen, gemäß Angabe<br />

im Katasterdokument.<br />

I/P (L/mA) (Liegenschaftseinheit / materieller Anteil)<br />

‘I’ (L) angeben, wenn es sich um eine ganze Immobilie (Parzelle o<strong>der</strong> Immobilieneinheit) handelt,<br />

‘P’ (mA) wenn es sich um einen Immobilienteil handelt.<br />

Stadtabschnitt / Katastergemeinde<br />

Die gegebenenfalls vorhandenen, im Katasterdokument angegebenen Buchstaben o<strong>der</strong> Zahlen<br />

wie<strong>der</strong>geben. Bei in den Gebieten, in denen das Tafelsystem gilt, gelegenen Immobilien den im<br />

Katasterdokument vorhandenen Kennzahl “Katastergemeinde” angeben.<br />

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