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Markt Dießen am Ammersee

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Die Breitbandversorgung der <strong>Markt</strong>gemeinde und insbesondere der Ortsteile Dettenhofen<br />

und Dettenschwang war wiederholt Gegenstand der Diskussion. Ende letzten Jahres wurde<br />

die seit langem angekündigte Funklösung in Betrieb genommen und löste in der Folge bei<br />

Nachbarn teilweise erhebliche Ängste aus, denen durch entsprechende Aufklärung entgegen<br />

getreten werden sollte. Im Frühjahr erhielt der <strong>Markt</strong>gemeinderat einen umfassenden Überblick<br />

über die verschiedenen angebotenen Techniken und über den Stand der Versorgung in<br />

anderen Landkreisgemeinden und einzelnen Ländern der EU. Zu dieser Zeit forcierte auch<br />

der Landkreis die vorbereitenden Untersuchungen hinsichtlich der Breitbandförderung des<br />

ländlichen Raums aufgrund der Breitbandrichtlinie des Freistaates Bayern. Es folgte die Teilnahme<br />

an einem <strong>Markt</strong>erkundungs- und Auswahlverfahren für DSL. Nach den bisher gemachten<br />

Erfahrungen überraschte im Frühjahr auch ein Angebot der Deutschen Telekom AG<br />

zum Abschluss eines Kooperationsvertrages zum Ausbau der DSL-Infrastruktur für die<br />

Ortsteile Dettenhofen und Dettenschwang. Danach sollte die Breitbandversorgung in diesem<br />

Gebiet bis zum Jahresende so aufgebaut sein, dass Übertragungsraten im Bereich DSL<br />

2000 – 4000 in jedem Fall, teilweise sogar 6000 bis 16000 angeboten werden können und<br />

der <strong>Markt</strong> verpflichtet sich im Gegenzug zur Übernahme einer Deckungslücke von 14.000 €.<br />

Dieser Vertrag war Anlass für einen <strong>Dießen</strong>er Bürger, Anzeige wegen des Verstoßes gegen<br />

Vergaberichtlinien zu erstatteten. Die Regierung von Oberbayern ermittelte im Auftrag der<br />

EU-Behörde den Sachverhalt, wobei der <strong>Markt</strong> schlüssig darlegen konnte, dass nicht gegen<br />

EU-Richtlinien verstoßen wurde.<br />

Einer weiteren Mobilfunkstation des Mobilfunkanbieters O2 auf dem Hochbehälter Pitzeshofen<br />

wurde zugestimmt.<br />

Zur Sicherung einer langfristig gewährleisteten Trinkwasserversorgung des <strong>Markt</strong>es im<br />

Bereich der Quelle Bischofsried konnte 2005 mit dem überarbeiteten Schutzgebietsvorschlag<br />

für die Quellfassung das wasserrechtliche Verfahren zur Genehmigung des Schutzgebietes<br />

beantragt werden. Die Schutzgebietsverordnung ist <strong>am</strong> 29.05. in Kraft getreten.<br />

Das Wasserwerk hatte gemeins<strong>am</strong> mit dem Bauhof im laufenden Jahr 17 (18) Rohrbrüche<br />

zu beheben, davon 7 (6) Rohrbrüche an Hauptleitungen und 10 (12) Rohrbrüche an Hausanschlussleitungen.<br />

Im letzten Jahr stand an dieser Stelle zu lesen, dass der <strong>Markt</strong> zu gegebener Zeit eine Verlängerung<br />

des Bergrechts für ein Geothermie-Projekt beantragen wird. Verschiedene Gespräche<br />

mit dem Wirtschaftsministerium zur Frage, ob eine Verlängerung oder eine Neuerteilung<br />

des Bergrechts für den <strong>Markt</strong> besser wären, führten im Ergebnis dazu, dass der<br />

<strong>Markt</strong> intensiv mit der SWM Services GmbH München, einer 100 %igen Tochter der Stadtwerke<br />

München GmbH, verhandelte und die Stadtwerke schließlich die Neuerteilung der<br />

bergrechtlichen Erlaubnis zum Aufsuchen von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken im Feld<br />

„<strong>Dießen</strong> 2“ beantragten und letztlich auch vom Ministerium erhielten. Die Rechte des <strong>Markt</strong>es<br />

hinsichtlich der Standortsuche, der Bauleitplanung und der möglichen Fernwärmeversorgung<br />

werden durch eine Kooperationsvereinbarung mit den Stadtwerken gewahrt.<br />

Bei der seit dem 01.01.2005 vom <strong>Markt</strong> erhobenen Zweitwohnungssteuer hat sich die Situation<br />

weiter beruhigt. Die im letzten Jahr noch anhängigen Widerspruchsverfahren wurden<br />

vom Verwaltungsgericht für den <strong>Markt</strong> positiv entschieden. Zwischenzeitlich gibt es neue<br />

Widerspruchsverfahren, die derzeit beim Landrats<strong>am</strong>t zur Entscheidung sind. Der Aufwand<br />

für die ab 01.01.2009 vom Gesetzgeber geschaffenen einkommensabhängigen Befreiungsmöglichkeiten<br />

hielt sich in Grenzen. Nur in wenigen Einzelfällen musste aufgrund entsprechender<br />

Nachweise von der Steuerpflicht befreit werden.<br />

Steuern, Abgaben usw. wurden zwar auch 2009 von den Bürgern überwiegend fristgerecht<br />

entrichtet, in einzelnen Fällen war es jedoch notwendig Beitreibungs- und Zwangsmaßnahmen<br />

in die Wege zu leiten.

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