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Aktueller BaFin-Bericht konkretisiert die ... - Dechert

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Unklarheiten bei der Auslegung zu beseitigen,<br />

stellen <strong>die</strong> Ergebnisse des nun vorgelegten <strong>Bericht</strong>s<br />

eine hilfreiche Orientierung für <strong>die</strong> zukünftige<br />

Erstellung von PIBs dar.<br />

Wesentliche Feststellungen des<br />

<strong>BaFin</strong>-<strong>Bericht</strong>s<br />

Der <strong>Bericht</strong> beginnt zunächst mit der Feststellung,<br />

dass <strong>die</strong> Mehrheit der untersuchten PIBs sich an <strong>die</strong><br />

vorgegebene Seitenzahlbegrenzung hält und, was<br />

ebenfalls positiv hervorgehoben wird, zumeist auf<br />

Grundlage der Mustervorlage der Deutsche<br />

Kreditwirtschaft erstellt wurden.<br />

Im Anschluss an <strong>die</strong> positiven Ergebnisse wendet<br />

sich der <strong>Bericht</strong> umfassend den fünf<br />

Hauptproblemfeldern der untersuchten PIBs zu.<br />

Mangelnde Individualisierung<br />

Obwohl bereits <strong>die</strong> gesetzlichen Regelungen<br />

eindeutig vorgeben, dass sich jedes PIB auf ein<br />

spezifisches, nämlich das jeweils zum Kauf<br />

empfohlene, Finanzinstrument zu beziehen hat und<br />

kein PIB mehr als ein Finanzinstrument zum<br />

Gegenstand haben darf, hat <strong>die</strong> <strong>BaFin</strong> <strong>die</strong>sbezüglich<br />

zum Teil erhebliche Mängel festgestellt. Einige der<br />

analysierten PIBs bezogen sich nämlich nur auf <strong>die</strong><br />

Art des jeweiligen Finanzinstruments. So wurden<br />

z.B. statt einer individuellen Darstellung der<br />

konkreten “xy-Aktie”, Aktien im Allgemeinen<br />

beschrieben. Andere PIBs waren wiederum<br />

mangelhaft in Bezug auf <strong>die</strong> Anforderungen an <strong>die</strong><br />

Darstellung von Gebühren und Kosten. Manche PIBs<br />

nahmen abstrakt auf Preislisten Bezug oder<br />

verwiesen auf Informationen, <strong>die</strong> sich der Kunde erst<br />

auf Nachfrage von seinem Anlageberater einholen<br />

sollte. Ähnlich vorschriftswidrig und deshalb zu<br />

unterlassen, sind nach Auffassung der <strong>BaFin</strong><br />

abstrakte Aussagen zu Kosten wie z. B. in der Form,<br />

dass solche Kosten “grundsätzlich anfallen können”<br />

oder “bis zu einer Höhe von maximal [x] Euro”<br />

einzukalkulieren seien. Richtigerweise müssen <strong>die</strong><br />

tatsächlichen Kosten aber entweder in absoluten<br />

Zahlen oder mindestens in Prozent des jeweiligen<br />

Anlagebetrages angegeben werden. Nach Ansicht<br />

der <strong>BaFin</strong> sind abstrakte Angaben allenfalls in<br />

Bezug auf <strong>die</strong> Kosten der Depotführung sowie<br />

Börsengebühren o.ä. zulässig.<br />

Mangelnde Individualisierung kritisiert <strong>die</strong> <strong>BaFin</strong><br />

auch anlässlich der Verwendung von Textbausteinen<br />

im Rahmen der Risikodarstellung. So stellte <strong>die</strong><br />

<strong>BaFin</strong> fest, dass sich eine große Anzahl der PIBs<br />

undifferenziert auf alle möglichen Risiken bezog, <strong>die</strong><br />

d<br />

bei der jeweiligen Art des Finanzinstrumentes<br />

vorstellbar sind, ohne dass solche im Einzelfall<br />

tatsächlich auch nur in Betracht kämen. So wurden<br />

z. B. auf angeblich bestehende Währungsrisiken bei<br />

Anleihen von deutschen Emittenten, <strong>die</strong> auf Euro<br />

lauten, hingewiesen.<br />

Dem entgegen blieben bei anderen PIBs zentrale<br />

Risiken, wie etwa das Risiko eines möglichen<br />

Totalverlustes, vollständig unberücksichtigt. Die<br />

<strong>BaFin</strong> hat in <strong>die</strong>sem Zusammenhang klar gestellt,<br />

dass <strong>die</strong> folgenden Risiken, soweit sie dem<br />

jeweiligen Finanzinstrument immanent sind, stets<br />

erwähnt werden müssen:<br />

� Emittentenrisiko;<br />

� Kursänderungs- / Zinsänderungsrisiko;<br />

� Dividendenrisiko; und<br />

� Risiko eines möglichen Totalverlustes.<br />

Soweit sich ein PIB auf Zertifikate und<br />

Schuldverschreibungen bezieht, bei denen <strong>die</strong><br />

Zinszahlungen in Abhängigkeit vom Verhältnis des<br />

tatsächlichen Kurswertes zu bestimmten<br />

Kursgrenzen (z.B. bei Knock-out-Zertifikaten) oder<br />

Bandbreiten (z. B. Range-Zertifikate, Sprint-<br />

Zertifikate) geschieht, muss <strong>die</strong>s genau angegeben<br />

und erläutert werden. Während abstrakte<br />

Bezugnahmen auf solche Grenzkurse oder<br />

Bandbreiten bei der Produktbeschreibung vertretbar<br />

sein können, muss bei der Risikodarstellung eine<br />

genaue und detaillierte Erklärung zur Art des Risikos<br />

und allen in Betracht kommenden auslösenden<br />

Ereignissen (z. B. ein Totalverlust, sofern der<br />

Kurswert <strong>die</strong> angegebene Bandbreite verlässt oder<br />

<strong>die</strong> Knock-Out-Grenze berührt) vorgenommen<br />

werden.<br />

Ein Mindestmaß an Detaillierung ist nach <strong>BaFin</strong>-<br />

Auslegung aber nicht nur bei solchen Zertifikaten<br />

und Schuldverschreibungen, sondern grundsätzlich<br />

bei jedem Produkt erforderlich. Dazu gehört, dass<br />

<strong>die</strong> Branche des emittierenden Unternehmens<br />

genannt wird und ein Verweis auf dessen Homepage<br />

zu erfolgen hat. Bei Staatsanleihen ist der jeweilige<br />

emittierende Staat zu nennen. Zur Erleichterung der<br />

Risikodarstellung empfiehlt <strong>die</strong> <strong>BaFin</strong> <strong>die</strong><br />

Verwendung von Graphiken und Charts.<br />

Fehlende Verständlichkeit<br />

Neben der mangelnden Individualisierung wird vor<br />

allem <strong>die</strong> fehlende Verständlichkeit der jeweiligen<br />

PIBs bemängelt. Ein Hauptkritikpunkt ist dabei,<br />

Dezember 2011 / Ausgabe 18 2

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