Aktueller BaFin-Bericht konkretisiert die ... - Dechert
Aktueller BaFin-Bericht konkretisiert die ... - Dechert
Aktueller BaFin-Bericht konkretisiert die ... - Dechert
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Unklarheiten bei der Auslegung zu beseitigen,<br />
stellen <strong>die</strong> Ergebnisse des nun vorgelegten <strong>Bericht</strong>s<br />
eine hilfreiche Orientierung für <strong>die</strong> zukünftige<br />
Erstellung von PIBs dar.<br />
Wesentliche Feststellungen des<br />
<strong>BaFin</strong>-<strong>Bericht</strong>s<br />
Der <strong>Bericht</strong> beginnt zunächst mit der Feststellung,<br />
dass <strong>die</strong> Mehrheit der untersuchten PIBs sich an <strong>die</strong><br />
vorgegebene Seitenzahlbegrenzung hält und, was<br />
ebenfalls positiv hervorgehoben wird, zumeist auf<br />
Grundlage der Mustervorlage der Deutsche<br />
Kreditwirtschaft erstellt wurden.<br />
Im Anschluss an <strong>die</strong> positiven Ergebnisse wendet<br />
sich der <strong>Bericht</strong> umfassend den fünf<br />
Hauptproblemfeldern der untersuchten PIBs zu.<br />
Mangelnde Individualisierung<br />
Obwohl bereits <strong>die</strong> gesetzlichen Regelungen<br />
eindeutig vorgeben, dass sich jedes PIB auf ein<br />
spezifisches, nämlich das jeweils zum Kauf<br />
empfohlene, Finanzinstrument zu beziehen hat und<br />
kein PIB mehr als ein Finanzinstrument zum<br />
Gegenstand haben darf, hat <strong>die</strong> <strong>BaFin</strong> <strong>die</strong>sbezüglich<br />
zum Teil erhebliche Mängel festgestellt. Einige der<br />
analysierten PIBs bezogen sich nämlich nur auf <strong>die</strong><br />
Art des jeweiligen Finanzinstruments. So wurden<br />
z.B. statt einer individuellen Darstellung der<br />
konkreten “xy-Aktie”, Aktien im Allgemeinen<br />
beschrieben. Andere PIBs waren wiederum<br />
mangelhaft in Bezug auf <strong>die</strong> Anforderungen an <strong>die</strong><br />
Darstellung von Gebühren und Kosten. Manche PIBs<br />
nahmen abstrakt auf Preislisten Bezug oder<br />
verwiesen auf Informationen, <strong>die</strong> sich der Kunde erst<br />
auf Nachfrage von seinem Anlageberater einholen<br />
sollte. Ähnlich vorschriftswidrig und deshalb zu<br />
unterlassen, sind nach Auffassung der <strong>BaFin</strong><br />
abstrakte Aussagen zu Kosten wie z. B. in der Form,<br />
dass solche Kosten “grundsätzlich anfallen können”<br />
oder “bis zu einer Höhe von maximal [x] Euro”<br />
einzukalkulieren seien. Richtigerweise müssen <strong>die</strong><br />
tatsächlichen Kosten aber entweder in absoluten<br />
Zahlen oder mindestens in Prozent des jeweiligen<br />
Anlagebetrages angegeben werden. Nach Ansicht<br />
der <strong>BaFin</strong> sind abstrakte Angaben allenfalls in<br />
Bezug auf <strong>die</strong> Kosten der Depotführung sowie<br />
Börsengebühren o.ä. zulässig.<br />
Mangelnde Individualisierung kritisiert <strong>die</strong> <strong>BaFin</strong><br />
auch anlässlich der Verwendung von Textbausteinen<br />
im Rahmen der Risikodarstellung. So stellte <strong>die</strong><br />
<strong>BaFin</strong> fest, dass sich eine große Anzahl der PIBs<br />
undifferenziert auf alle möglichen Risiken bezog, <strong>die</strong><br />
d<br />
bei der jeweiligen Art des Finanzinstrumentes<br />
vorstellbar sind, ohne dass solche im Einzelfall<br />
tatsächlich auch nur in Betracht kämen. So wurden<br />
z. B. auf angeblich bestehende Währungsrisiken bei<br />
Anleihen von deutschen Emittenten, <strong>die</strong> auf Euro<br />
lauten, hingewiesen.<br />
Dem entgegen blieben bei anderen PIBs zentrale<br />
Risiken, wie etwa das Risiko eines möglichen<br />
Totalverlustes, vollständig unberücksichtigt. Die<br />
<strong>BaFin</strong> hat in <strong>die</strong>sem Zusammenhang klar gestellt,<br />
dass <strong>die</strong> folgenden Risiken, soweit sie dem<br />
jeweiligen Finanzinstrument immanent sind, stets<br />
erwähnt werden müssen:<br />
� Emittentenrisiko;<br />
� Kursänderungs- / Zinsänderungsrisiko;<br />
� Dividendenrisiko; und<br />
� Risiko eines möglichen Totalverlustes.<br />
Soweit sich ein PIB auf Zertifikate und<br />
Schuldverschreibungen bezieht, bei denen <strong>die</strong><br />
Zinszahlungen in Abhängigkeit vom Verhältnis des<br />
tatsächlichen Kurswertes zu bestimmten<br />
Kursgrenzen (z.B. bei Knock-out-Zertifikaten) oder<br />
Bandbreiten (z. B. Range-Zertifikate, Sprint-<br />
Zertifikate) geschieht, muss <strong>die</strong>s genau angegeben<br />
und erläutert werden. Während abstrakte<br />
Bezugnahmen auf solche Grenzkurse oder<br />
Bandbreiten bei der Produktbeschreibung vertretbar<br />
sein können, muss bei der Risikodarstellung eine<br />
genaue und detaillierte Erklärung zur Art des Risikos<br />
und allen in Betracht kommenden auslösenden<br />
Ereignissen (z. B. ein Totalverlust, sofern der<br />
Kurswert <strong>die</strong> angegebene Bandbreite verlässt oder<br />
<strong>die</strong> Knock-Out-Grenze berührt) vorgenommen<br />
werden.<br />
Ein Mindestmaß an Detaillierung ist nach <strong>BaFin</strong>-<br />
Auslegung aber nicht nur bei solchen Zertifikaten<br />
und Schuldverschreibungen, sondern grundsätzlich<br />
bei jedem Produkt erforderlich. Dazu gehört, dass<br />
<strong>die</strong> Branche des emittierenden Unternehmens<br />
genannt wird und ein Verweis auf dessen Homepage<br />
zu erfolgen hat. Bei Staatsanleihen ist der jeweilige<br />
emittierende Staat zu nennen. Zur Erleichterung der<br />
Risikodarstellung empfiehlt <strong>die</strong> <strong>BaFin</strong> <strong>die</strong><br />
Verwendung von Graphiken und Charts.<br />
Fehlende Verständlichkeit<br />
Neben der mangelnden Individualisierung wird vor<br />
allem <strong>die</strong> fehlende Verständlichkeit der jeweiligen<br />
PIBs bemängelt. Ein Hauptkritikpunkt ist dabei,<br />
Dezember 2011 / Ausgabe 18 2