Exportkontrolle und das BAFA - Ausfuhrkontrolle
Exportkontrolle und das BAFA - Ausfuhrkontrolle
Exportkontrolle und das BAFA - Ausfuhrkontrolle
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Exportkontrolle</strong> <strong>und</strong> <strong>das</strong> <strong>BAFA</strong> 23<br />
4. Was sollte ich von der <strong>Exportkontrolle</strong><br />
wissen?<br />
Das Exportkontrollsystem ist ein komplexes Fachgebiet<br />
mit unterschiedlichsten Rechtsregeln <strong>und</strong><br />
Verfahrensschritten. Für viele der in diesem Abschnitt<br />
kurz angesprochenen Themen gibt es<br />
weiterführende Merkblätter auf der <strong>BAFA</strong> Internetseite.<br />
Die folgende Darstellung verzichtet bewusst<br />
auf die Benennung von Rechtsgr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong><br />
Paragraphen etc., sondern zielt auf eine allgemeine<br />
Darstellung der Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Systematiken.<br />
L Als Ansprechpartner für rechtlichen Verfahrensfragen<br />
seht Ihnen <strong>das</strong><br />
b Referat 211<br />
Telefon: 06196 908-389<br />
Telefax: 06196 908-916<br />
E-Mail: thomas.barowski@bafa.b<strong>und</strong>.de<br />
gerne zur Verfügung.<br />
4.1. Was bedeutet <strong>Exportkontrolle</strong>?<br />
<strong>Exportkontrolle</strong> bedeutet vor allem, <strong>das</strong>s die Lieferung<br />
von Waren, von Technologie oder von Software/Datenverarbeitungsprogrammen<br />
(man<br />
bezeichnet diese drei als „Güter“) in andere Länder<br />
genehmigungspflichtig sein kann. Dies betrifft<br />
allerdings nicht jede Güterlieferung.<br />
Neben etwaigen Genehmigungspflichten kann in<br />
besonderen Fällen eine Güterlieferung auch verboten<br />
sein, z. B. wenn sie in ein Land erfolgen soll,<br />
gegen <strong>das</strong> ein Embargo verhängt ist (näher hierzu<br />
Ziffer 4.6.).<br />
Haben Sie einen Vertrag mit einem Empfänger in<br />
einem Drittland oder in einem Mitgliedstaat der<br />
Europäischen Union abgeschlossen, der Sie zur<br />
Lieferung von Gütern verpflichtet?<br />
Ja! – Dann können Sie verpflichtet sein, die ggf.<br />
erforderliche Genehmigung für die Lieferung zu<br />
beantragen. Ob aber überhaupt eine Genehmigungspflicht<br />
besteht, hängt insbesondere davon ab,<br />
was Sie liefern wollen,<br />
in welches Land Sie liefern wollen,<br />
an wen Sie liefern wollen,<br />
für welche Zwecke die Güter verwendet werden<br />
sollen.<br />
4.2. Rüstungsgüter / Dual Use Güter<br />
Die Ausfuhr ist insbesondere dann genehmigungspflichtig,<br />
wenn Sie Güter liefern, die für militärische<br />
Zwecke besonders konstruiert oder geändert sind.<br />
Bei diesen Gütern spricht man dann von „Rüstungsgütern“.<br />
Die Lieferung von Rüstungsgütern ist<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich genehmigungspflichtig. Die betroffenen<br />
Güter sind in der Ausfuhrliste (Teil I Abschnitt<br />
A) enthalten.<br />
Beschreibung: Titelseite der Ausfuhrliste 2010<br />
Quelle: B<strong>und</strong>esanzeiger Verlag<br />
Bei anderen Gütern, die sowohl für zivile als auch<br />
für militärische Zwecke verwendbar sind, man<br />
bezeichnet sie auch als „Dual Use Güter“, benötigen<br />
Sie eine Ausfuhrgenehmigung bzw. in bestimmten