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sicheres arbeiten am bau - aushang.at - Aushangpflichtige Gesetze

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Koordin<strong>at</strong>ion von Bau<strong>arbeiten</strong><br />

Eine von der Europäischen Union in Auftrag gegebene Studie h<strong>at</strong> ergeben, dass<br />

zwei Drittel aller Baustellenunfälle auf Fehler bei der Bauplanung und auf eine<br />

mangelnde Baustellenorganis<strong>at</strong>ion und Koordinierung der beteiligten<br />

Unternehmen zurückzuführen sind; Fehler, die ihre Ursache in vor dem<br />

Baubeginn getroffenen Entscheidungen haben.<br />

Um diese Situ<strong>at</strong>ion zu verbessern, wurde von der EU die “Baustellen”-Richtlinie<br />

92/57/EWG erlassen, die in Österreich durch das Bundesgesetz über die<br />

Koordin<strong>at</strong>ion bei Bau<strong>arbeiten</strong> (Bau<strong>arbeiten</strong>koordin<strong>at</strong>ionsgesetz - BauKG), BGBl. I<br />

Nr. 37/1999, geändert durch das Arbeitnehmerschutz-Reformgesetz, ANS-RG,<br />

BGBl. I Nr. 159/2001, umgesetzt wurde.<br />

Würde man versuchen, den Inhalt des BauKG mit einem Schlagwort zu<br />

beschreiben, so müsste dieses Schlagwort lauten:<br />

Organis<strong>at</strong>ion und Koordin<strong>at</strong>ion st<strong>at</strong>t Improvis<strong>at</strong>ion<br />

Um diesen Grunds<strong>at</strong>z zu verwirklichen, wendet sich das BauKG nach dem<br />

Verursacherprinzip primär an den Bauherrn: Der Bauherr h<strong>at</strong> dafür zu sorgen,<br />

dass in der Vorbereitungsphase des Bauvorhabens der Arbeitsschutz ein<br />

gleichwertiges Thema ist, dass die Grundsätze des Arbeitsschutzes in die<br />

Planung aufgenommen werden und über den Bauvertrag zur Anwendung<br />

kommen.<br />

Was h<strong>at</strong> der Bauherr zu tun?<br />

Der Bauherr sorgt dafür, dass bei Entwurf, Ausführungsplanung und<br />

Vorbereitung des Bauprojekts sowie bei der Abschätzung der voraussichtlichen<br />

Dauer der Arbeiten alle Grundsätze der Gefahrenverhütung berücksichtigt<br />

werden.<br />

• Der Bauherr beauftragt die Planer, die Grundsätze der Gefahrenverhütung<br />

bei Entwurf, Ausführungsplanung und Vorbereitung des Bauprojekts<br />

umzusetzen,<br />

• er übersendet dem Arbeitsinspektor<strong>at</strong> eine Vorankündigung (Ausnahme:<br />

Klein<strong>bau</strong>vorhaben) mit den wesentlichen Angaben über das Bauvorhaben,<br />

• weiters bestellt er einen erfahrenen Baufachmann als Koordin<strong>at</strong>or für<br />

Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Planungsphase<br />

(Planungskoordin<strong>at</strong>or) und für die Ausführungsphase<br />

(Baustellenkoordin<strong>at</strong>or), wenn auf der Baustelle gleichzeitig (oder<br />

aufeinander folgend) Arbeitnehmer mehrerer Unternehmen tätig sein werden,<br />

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