sicheres arbeiten am bau - aushang.at - Aushangpflichtige Gesetze
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Was h<strong>at</strong> der Baustellenkoordin<strong>at</strong>or zu tun?<br />
• Aufgabe des Baustellenkoordin<strong>at</strong>ors ist es, die Umsetzung der Grundsätze der<br />
Gefahrenverhütung, die Umsetzung der für die Baustelle geltenden<br />
Bestimmungen über Sicherheit und Gesundheitsschutz und die Überwachung<br />
der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die<br />
<strong>bau</strong>ausführenden Unternehmen zu koordinieren,<br />
• weiters passt er den SiGePlan und die Unterlage den Änderungen der Praxis<br />
an,<br />
• er achtet darauf, dass die <strong>bau</strong>ausführenden Unternehmen die Grundsätze der<br />
Gefahrenverhütung und den SiGePlan anwenden und die in der Unterlage für<br />
spätere Arbeiten festgelegten Einrichtungen ordnungsgemäß errichten,<br />
• er organisiert zwischen den <strong>bau</strong>ausführenden Unternehmen die<br />
Zus<strong>am</strong>menarbeit und die Koordin<strong>at</strong>ion der Tätigkeiten sowie die<br />
gegenseitige Inform<strong>at</strong>ion der Unternehmen,<br />
• weiters ist er verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen, dass<br />
nur befugte Personen die Baustelle betreten,<br />
• stellt der Baustellenkoordin<strong>at</strong>or Gefahren für Sicherheit und Gesundheit von<br />
Arbeitnehmern fest, so informiert er unverzüglich den Bauherrn bzw.<br />
Projektleiter und die betroffenen Unternehmen. Wird seiner Aufforderung zur<br />
Beseitigung dieser Missstände nicht entsprochen, dann h<strong>at</strong> er das Recht, sich<br />
an das Arbeitsinspektor<strong>at</strong> zu wenden.<br />
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