Rainer Beel
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<strong>Rainer</strong> <strong>Beel</strong>, Burgstr. 6, Freudenberg, 57258<br />
Frau Ministerpräsidentin Hannelore Kraft<br />
Stadttor 1<br />
40219 Düsseldorf<br />
Mein Bürgerantrag und der Umgang damit<br />
Sehr geehrte Frau Kraft<br />
08/19/12<br />
Vor über einem Jahr, am 3. April 2011, stellte ich einen Bürgerantrag nach § 24 GO NRW. Eine Kopie finden Sie unter<br />
den Anlagen. Es ging mir, kurz gesagt, um einen Anstoß für mehr Toleranz in der Gegenwart und Zukunft. Nicht die<br />
juristische Aufarbeitung hatte ich im Blick, die ist nach meiner Auffassung heute ohnehin nicht mehr möglich, sondern<br />
das Bekenntnis von Versagen. Aus vergangenen Fehlentwicklungen lernt man meines Erachtens nur, wenn man sich<br />
diese auch eingesteht.<br />
Kaum war die Eingabe gemacht, begann eine böse Posse. Der evangelische Pfarrer machte sich, wie er mich per E-Mail<br />
(s. Anlage) wissen ließ, “Gedanken” und schlug dem Bürgermeister vor, den Rat ganz außen vor zu lassen. Stattdessen<br />
solle ein kirchlicher Arbeitskreis übernehmen. Am Ende könne man ja “z.B. eine Gedenktafel am Kirchturm<br />
anbringen”. Schier unglaublich: Bürgermeister Günther informierte am 14. April 2011 den Rat über den Eingang<br />
meines Bürgerantrags, setzte dessen Einverständnis voraus und “überwies” meine Eingabe an den Pfarrer als<br />
“zuständige Stelle”. Damit wäre mein Antrag de facto ohne Votum des Rates abgewiesen worden. Ein Unding! Also<br />
beschwerte ich mich bei der Kommunalaufsicht, nur um von Kreisdirektor Bender zu erfahren, dass der Kreis das<br />
Vorgehen von Bürgermeister Günther begrüße und unterstütze. Ich war platt.<br />
Verärgert wandte ich mich daraufhin an die Bezirksregierung Arnsberg. Von dort erhielt ich schließlich die Nachricht,<br />
der Landrat habe den Bürgermeister der Stadt Freudenberg angewiesen, über meine “Angelegenheit einen Beschluss im<br />
Rat herbeizuführen.” Darüber sei ich doch vom Landrat schon im August 2011 informiert worden. Meine Nachfrage<br />
beim Kreis ergab allerdings, dass kein solches Schreiben an mich geschickt worden war, und der Landrat dies auch<br />
nicht tun wolle. Allerdings änderte sich plötzlich die Argumentation. Man müsse dem Bürgermeister Zeit geben und<br />
auch dem kirchlichen Arbeitskreis.<br />
Was habe ich mit dem kirchlichen Arbeitskreis zu schaffen? Seit wann landen Bürgeranträge bei der Kirche?<br />
Am 29. März 2012 schrieb ich eine Eingabe an den Petitionsausschuss, Geschäftszeichen: I.3/15-P-2012-07756-00. Die<br />
Präsidentin des Landtags teilte mir am 16.08.2012 mit, der Landtag habe beschlossen: “Nach wie vor wird eine<br />
Beschlussfassung des Rates der Stadt Freudenberg zum Bürgerantrag des Petenten angestrebt.”<br />
www.beel-online.com<br />
<strong>Rainer</strong> <strong>Beel</strong><br />
Burgstr. 6, Freudenberg, 57258<br />
☎ 02734 435985<br />
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Was soll das denn heissen? “Nach wie vor”, also schon seit 16 Monaten und seit mehreren Eingaben, schriftlichen<br />
Rückfragen und Telefonaten. Wird es noch weitere 16 Monate dauern oder vielleicht sogar noch 16 Jahre? Werde ich es<br />
noch erleben oder, verzeihen Sie mir bitte den Zynismus, wird auch nach meinem Ableben nach wie vor noch eine<br />
Beschlussfassung angestrebt?<br />
Im Beschluss des Petitionsausschusses heißt es außerdem, Zitat: “In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen,<br />
dass der Petent keinen Anspruch darauf hat, dass Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW in seinem Sinne<br />
entsprochen wird.” Schlechtes Deutsch, aber: Natürlich nicht! Das weiß ich selber. Ich bin doch kein Kind von drei<br />
Jahren.<br />
Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Kraft, ich schreibe Ihnen heute, weil ich mir sicher bin, dass auch Ihnen<br />
angesichts dieser Burleske die Haare zu Berge stehen. Was gilt denn nun in NRW, die Gemeindeordnung oder gelten<br />
die “Gedanken” eines Pfarrers? Der hat mich übrigens regelrecht zu dem heutigen Brief aufgefordert:<br />
“Rechtsnachfolger des gräflichen Gerichtes ist das Land NW, soll Herr <strong>Beel</strong> doch an Ministerpräsidentin Kraft<br />
schreiben...” (s. seine E-Mail vom 19. April 2011/Anlage).<br />
Der Hergang wirft kein gutes Licht auf die Art und Weise des Umgangs mit einem Bürgerantrag. Motivierend ist das<br />
nicht.<br />
Ich bitte Sie, sich der Sache anzunehmen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
<strong>Rainer</strong> <strong>Beel</strong><br />
www.beel-online.com<br />
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