Umfassende Sachverhaltsdarstellung SFH-4002 von Anton ...
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Staatsanwaltschaft<br />
§ 20. (1) Die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren; ihr allein steht die<br />
Erhebung der öffentlichen Anklage zu. Sie entscheidet, ob gegen eine bestimmte<br />
Person Anklage einzubringen, <strong>von</strong> der Verfolgung zurückzutreten oder das Verfahren<br />
einzustellen ist.<br />
Meine Anmerkung:<br />
Die Staatsanwaltschaft ist in vielen Fällen ihren gesetzlichen Aufgabe nicht nachgekommen.<br />
Da diese Aufgaben nicht erfüllt wurden, habe ich mehrere Strafanzeigen gemacht.<br />
Korruptionsstaatsanwaltschaft (KStA)<br />
§ 20a. (1) Der KStA obliegt für das gesamte Bundesgebiet die Leitung des<br />
Ermittlungsverfahrens, dessen Beendigung im Sinne des 10. und 11. Hauptstücks<br />
sowie die Einbringung der Anklage und deren Vertretung im Hauptverfahren und im<br />
Verfahren vor dem Oberlandesgericht wegen folgender Vergehen oder Verbrechen:<br />
1. Missbrauch der Amtsgewalt (§ 302 StGB),<br />
Meine Anmerkung:<br />
Ich wandte mich anschließend an die neue geschaffene Korruptionsstaatsanwaltschaft und<br />
erwartete, dass diese ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllt.<br />
Auch die Korruptionsstaatsanwaltschaft ist mE ihren gesetzlichen Aufgaben nicht<br />
nachgekommen.<br />
3. Abschnitt<br />
Anzeigepflicht, Anzeige- und Anhalterecht<br />
Anzeigepflicht<br />
§ 78. (1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat<br />
bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an<br />
Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet.<br />
Meine Anmerkung:<br />
Bedauerlicherweise sind die Behörden nicht ihrer Anzeigepflicht nachgekommen.<br />
<strong>SFH</strong>-<strong>4002</strong> A.G. <strong>Umfassende</strong> <strong>Sachverhaltsdarstellung</strong> Inhaltsverzeichnis 19.5.2011 .doc<br />
Erstelldatum 20.02.12 00:20 Seite 5 <strong>von</strong> 25