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Entwicklung 1964 bis 2008 von Pachtzins, Ertragswert ...

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Plettenberger Maipiere<br />

Pachtgewässer Lenne I und III -- <strong>Entwicklung</strong> <strong>1964</strong> <strong>bis</strong> <strong>2008</strong> <strong>von</strong><br />

<strong>Pachtzins</strong>, <strong>Ertragswert</strong>, Besatzkosten<br />

und Bestand<br />

Die Berechnungen und Ergebnisse beziehen sich auf die 26,231 ha große Gewässerfläche<br />

der beiden genannten Lennestrecken.<br />

Die Bewertung für die <strong>von</strong> den Maipieren gepachteten Abschnitte des Oeterbaches und der<br />

Grüne ergibt wesentlich positivere Zahlen. Beide Gewässer bleiben jedoch in dieser<br />

Ausarbeitung unberücksichtigt.<br />

Alle genannten Geldbeträge sind wegen der besseren Übersicht ab <strong>1964</strong> in EURO<br />

umgerechnet und angegeben.<br />

<strong>Pachtzins</strong><br />

In der folgenden Auflistung ist die Pachtsumme je ha Wasserfläche und Jahr angegeben.<br />

<strong>1964</strong> betrug die Pacht je ha 4,38 EURO<br />

1965 -- 1976 waren es 10,7o EURO<br />

1977 -- 1988 kostete jeder ha Wasserfläche 70,90 EURO<br />

1989 -- 2000 betrug der <strong>Pachtzins</strong> 91,6o EURO je ha<br />

2001 -- 2012 beträgt die zu zahlende Pacht 127,80 EURO je ha und Jahr.<br />

Wegen der starken Kormorane - Einfälle wurde der <strong>Pachtzins</strong> jedoch um<br />

40 % gemindert, sodass zur Zeit 76,60 EURO je ha aufzubringen sind.<br />

<strong>Ertragswert</strong><br />

Der <strong>Ertragswert</strong> bildet die Grundlage für die Wertermittlung der jeweiligen Gewässers,<br />

hier für die Lenneabschnitte I und III der Fischereigenossenschaft Plettenberg, gepachtet <strong>von</strong><br />

den Plettenberger Maipieren.<br />

Er wurde und wird normalerweise vor der Neuverpachtung errechnet aus den<br />

Fangergebnissen des Jahres oder einer Reihe <strong>von</strong> Jahren vor dem Beginn des neuen<br />

Pachtzeitraumes oder aufgrund möglichst genauen Wissens über Bestanddichte und - aufbau.<br />

Diese Berechnung erfolgt durch die Untere Fischereibehörde ( mit Hilfe des<br />

Kreisfischereiberaters) oder durch die Obere Fischereibehörde ( Fischereidezernent der<br />

Bez. Reg. Arnsberg) unter Zuhilfenahme vorliegender Fangstatistiken für die zu<br />

verpachtenden Gewässerflächen und der in NRW marktüblichen Preise für 1 kg Fisch je Art,<br />

in dieser Ausarbeitung durchweg mit 6 EURO (Forellenpreis) berechnet.<br />

Aufgrund der Ergebnisse werden, falls angefordert, den Fischereigenossenschaften<br />

Empfehlungen für die Höhe des Pachtwertes mitgeteilt.<br />

Als angemessen hierfür gilt ein Drittel des ermittelten <strong>Ertragswert</strong>es.<br />

Da im Regelfall kein Wissen über Bestandsdichte und – aufbau besteht, ist das übrige<br />

Vorgehen zur Findung des <strong>Ertragswert</strong>es äußerst ungenau und besonders vor dem<br />

Hintergrund geforderter nachhaltiger Befischung absolut unzeitgemäß.<br />

© Heinrich Breuckmann | <strong>Pachtzins</strong>, <strong>Ertragswert</strong>, Besatzkosten.doc 1 / 4


Für den Zeitraum<br />

1953 <strong>bis</strong> <strong>1964</strong> liegen keine Berechnungen zur <strong>Ertragswert</strong>ermittlung vor. Ebenso fehlt eine<br />

aussagekräftige Auflistung der in diesem Zeitraum getätigten Fänge.<br />

Für die Pachtperiode<br />

1965 <strong>bis</strong> 1976 fehlt ebenfalls eine <strong>Ertragswert</strong>ermittlung. ( Das neue Landesfischereigesetz<br />

wurde erst 1972 rechtskräftig und Bewertungstabellen gab es erst ab 1974.<br />

Das erstmals 1969 und in zweiter Auflage 1980 veröffentlichte Buch<br />

"Die Bewertung der Fischgewässer" <strong>von</strong> Günter Jens, mag für die damalige<br />

Zeit zunächst hifreich gewesen sein. Schon in seinem Vorwort räumte der<br />

Autor jedoch ein : " Das Thema ist heikel, und es fehlt noch manche<br />

Grundlage, deren Mangel nicht Schuld des Autors ist. Autor und Verlag<br />

werden für ergänzende Angaben dankbar sein."<br />

Obwohl die Art der Feststellung des <strong>Ertragswert</strong>es, so wie sie dort gedruckt<br />

erscheint, heute längst überholt ist, wird sie aus Unkenntnis dieser Tatsache<br />

oder wider besseres Wissen immer wieder angewendet.<br />

Für neun Jahre dieser Pachtperiode<br />

1968 <strong>bis</strong> 1976 lagen und liegen aussagekräftige Fanglisten vor.<br />

Der Gesamtfang dieser neun Jahre betrug 3.234 kg , woraus sich ein<br />

durchschnittlicher Jahresertrag <strong>von</strong> 359 kg ergibt.<br />

Unter Berücksichtigung der Ende 1987 durch die Bezirksregierung Arnsberg<br />

vorgenommene <strong>Ertragswert</strong>ermittlung , so wie weiter vorne beschrieben, hätte<br />

sich damals ein <strong>Ertragswert</strong> <strong>von</strong> 1.652 EURO ergeben und daraus eine<br />

Pachtpreisempfehlung <strong>von</strong> 500,-- EURO je Jahr, bzw. 19,-- EURO je ha/Jahr.<br />

Die nächste Pachtperiode dauerte <strong>von</strong><br />

1977 <strong>bis</strong> 1988 Auch für die Pachtfestlegung dieses Zeitraumes liegt keine<br />

<strong>Ertragswert</strong>ermittlung und folglich auch kein <strong>Ertragswert</strong> vor.<br />

Die Fanglisten weisen für diese zwölf Jahre einen Gesamtfang <strong>von</strong><br />

14.060 kg aus, was einem Jahresertrag <strong>von</strong> 1.172 kg entspricht.<br />

Bei gleicher Berechnungsart wie <strong>bis</strong>her erläutert, hätte der <strong>Ertragswert</strong><br />

7.190 EURO betragen, was einer Pachtpreisempfehlung <strong>von</strong> 2.179 EURO für<br />

die gesamte Fläche und einer ha Belastung <strong>von</strong> 83 EURO je ha und Jahr<br />

entsprochen hätte.<br />

Für die folgende Pachtperiode<br />

1989 <strong>bis</strong> 2000 liegt uns erstmals eine <strong>Ertragswert</strong>ermittlung nebst Pachtwertempfehlung vor.<br />

Beide wurden nach dem bereits beschriebenen Schema <strong>von</strong> der<br />

Bezirksregierung Arnsberg ( Dr. Trilling ) erarbeitet. Die Ergebnisse basieren<br />

zumindest annähernd auf unsere mitgeteilten Fangergebnisse aus der<br />

vorherigen Pachtperiode.<br />

Die Erträge der laufenden Pachtzeit tendierten jedoch bereits erheblich nach<br />

unten, sodass rückblickend für den Zeitraum 1989 - 2000 der tatsächliche<br />

© Heinrich Breuckmann | <strong>Pachtzins</strong>, <strong>Ertragswert</strong>, Besatzkosten.doc 2 / 4


<strong>Ertragswert</strong> und der daraus ermittelte Pachtpreis heute als nicht mehr<br />

gerechtfertigt erscheinen.<br />

Der Gesamtfang in diesen zwölf Jahren betrug für Lenne I und III 9.396 kg,<br />

was einem Jahresertrag <strong>von</strong> 783 kg entsprach.<br />

Die übliche Drittelung dieser Summe, welche den angemessenen Pachtpreis<br />

bezifferte ergab folglich einen solchen <strong>von</strong> 1.456 EURO je Jahr und einen<br />

solchen <strong>von</strong> 55,50 EURO je ha und Jahr.<br />

Die derzeitige Pachtperiode umfasst den Zeitraum <strong>von</strong><br />

2001 <strong>bis</strong> 2012 Der <strong>Ertragswert</strong> und die Vorgabe für die zu zahlende Pacht wurden völlig<br />

anders bestimmt.<br />

Bereits ein Jahr vor der fälligen Neuverpachtung machte der<br />

Kreisfischereiberater ( Herr Hohage) auf Anfrage der Fischereigenossenschaft<br />

Plettenberg dieser schriftlich den Vorschlag einer Pachtpreiserhöhung um<br />

49,5 % auf 127,80 EURO je ha. Dieser Betrag war dann auch tatsächlich nach<br />

der Neuverpachtung zu zahlen.<br />

( Ein 40 % iger Nachlass auf diesen Pachtpreis wegen der sehr grossen<br />

Kormoranschäden bleibt im vorliegenden Bericht unberücksichtigt.)<br />

Im Schreiben des Fischereiberaters an die Fischereigenossenschaft war der<br />

ha Ertrag je Jahr, also der Fangergebnisse, mit 150 kg angegeben.<br />

Diese Zahl stammte offensichtlich aus einer 1974 erstellten Tabelle über<br />

Ertragsklassen für Forellenbäche und – flüsse und berücksichtigte den<br />

tatsächlich erzielbaren Ertrag und die vorliegenden Fangstatistiken der<br />

zurückliegenden Pachtjahre überhaupt nicht.<br />

Ausgehend <strong>von</strong> der jährlichen Ertragsvorgabe des Fischereiberaters <strong>von</strong><br />

150 kg je ha hätte der <strong>Ertragswert</strong> für die Flussstrecken Lenne I und III<br />

24.103 EURO betragen, woraus sich eine jährliche Pacht <strong>von</strong> 7.316 EURO<br />

und ein Preis pro ha und Jahr <strong>von</strong> 279 EURO ergeben hätte.<br />

Heute (Juli 2009), nach Ablauf <strong>von</strong> acht Pachtjahren, beträgt bei der gleichen<br />

Berechnungsart, aber unter Berücksichtigung der tatsächlichen Fangergebnisse<br />

der <strong>Ertragswert</strong> 3.037 EURO, woraus sich ein zu empfehlender jährlicher<br />

Pachtwert <strong>von</strong> 920 EURO ergibt und ein ha Pachtpreis <strong>von</strong> 35 EURO je<br />

Jahr.<br />

Besatzkosten<br />

Die Übertragung des uneingeschränkten Fischereirechts auf einen Pächter beinhaltet einzig<br />

das Recht, die in dem gepachteten Gewässer sich befindenden Fische zu entnehmen und sich<br />

anzueignen.<br />

Entgegen der <strong>bis</strong> etwa zum Beginn der 90 er Jahre des vorigen Jahrhunderts in den jeweiligen<br />

Pachtverträgen grundsätzlich, sowohl <strong>von</strong> der Menge und den Arten, festgelegten<br />

Besatzverpflichtung, ist diese Pflicht seitdem auf die Vorgaben des § 3 des<br />

Landesfischereigesetzes beschränkt.<br />

Das Gesetz geht folglich da<strong>von</strong> aus, dass der Fischbestand der Gewässer normalerweise eine<br />

an Nachhaltigkeit orientierte Beangelung ohne ausgleichenden Besatz zulässt.<br />

Wenn dem in der Praxis so wäre, würde dies <strong>von</strong> Vorteil sein sowohl für Verpächter wie<br />

Pächter. Erstere könnten im Wissen um einen entsprechenden natürlichen Fischbestand<br />

© Heinrich Breuckmann | <strong>Pachtzins</strong>, <strong>Ertragswert</strong>, Besatzkosten.doc 3 / 4


einen diesem angepassten <strong>Pachtzins</strong> fordern und auch erhalten. Den Pächtern würden<br />

dadurch regelmäßige Besatzkosten in einer Höhe erspart, welche immer größer wären<br />

(sind) als erhöhte Aufwendungen für eine dem Fischbestand angemessene Pacht.<br />

Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus. Eine an Nachhaltigkeit orientierte Beangelung ist<br />

in den in Rede stehenden Lenneabschnitten (wie in vielen anderen Fließgewässern auch)<br />

nicht mehr möglich. Bestandstützende Besatzmaßnahmen sind aufgrund nachweisbarer steter<br />

Wasserbelastungen durch Schadstofffrachten (Kormorane besorgen den Rest) ebenfalls nicht<br />

mehr möglich. Weder durch den Restbestand an Fischen, noch durch eingebrachten Besatz<br />

erfolgt noch eine bestandaufbauende bzw. bestanderhaltende Reproduktion.<br />

In den letzten acht Jahren (2001 – <strong>2008</strong>) wurde in den Gewässerstrecken Lenne I und III<br />

<strong>von</strong> den Plettenberger Maipieren für rund 26.000 EURO Besatz getätigt.<br />

Allein in den ersten sechs Jahren des genannten Zeitraumes setzte sich dieser zusammen aus<br />

420.000 Bachforellenbrütlingen und –jungfischen zur erhofften Bestandstützung, bzw. –<br />

erhaltung, sowie aus 7.350 fangreifen Bachforellen.<br />

In den letzten zwei Jahren wurde lediglich in dem 13 ha großen Lenneabschnitt I Besatz<br />

mit Regenbogenforellen in der Größe <strong>von</strong> 35 – 40 cm zum sofortigen Wiederfang getätigt.<br />

Der etwa gleichgroße Lenneabschnitt III wird zur Zeit ohne jeglichen Besatz bewirtschaftet.<br />

Bestand<br />

Nach vierzehn Jahren jährlich zweimal durchgeführten Elektrobefischungen zur<br />

Bestandskontrolle und zur Erstellung eines Fischkatasters weist das Befischungsergebnis im<br />

Frühjahr <strong>2008</strong> lediglich noch eine ha Bestand an angelbarem Fisch (ausschließlich<br />

Bachforellen) <strong>von</strong> rund 5 kg je ha aus ( i.W. fünf), bei einem Gesamtbestand aller Arten <strong>von</strong><br />

gut 6 kg je ha aus natürlichem Aufkommen.<br />

Ein derart geringer Fischbestand kann nicht mehr beangelt werden. Auch die Hege und<br />

Erhaltung eines dem Gewässer entsprechenden artenreichen heimischen Fischbestandes ist<br />

nicht mehr möglich. Die nachweislich seit <strong>1964</strong> an Nachhaltigkeit orientierte Bewirtschaftung<br />

der beiden Lennestrecken erweist sich im Ergebnis heute als fruchtlos.<br />

Die zukünftige Wiederbesiedlung der Lenne, wie auch anderer Flüsse, mit individuen – und<br />

artenreichen Fischbeständen als Indiz für lebensvolle gesunde Gewässer und nur äußerst<br />

gering belastetem Wasser, ist eine Aufgabe womit jeder Angelverein und die Angelfischerei<br />

insgesamt hoffnungslos überfordert sind.<br />

Was ihnen bleibt ist das immer wieder neue hinweisen auf die fortschreitende Verödung<br />

vieler Fließgewässer und der damit einhergehenden Fischarmut, welche den Vereinen um des<br />

eigenen Überlebens willen keine andere Möglichkeit lässt, als auch in den <strong>von</strong> ihnen<br />

gepachteten Flüssen eine eigene Art <strong>von</strong> Angelzirkus zu betreiben mit fangreifen Fischen,<br />

welche zuvor bei Fischzuchten eingekauft wurden.<br />

Ein ökologisch wenig sinnvolles und wirtschaftlich äußerst schlechtes Geschäft, welches den<br />

Flüssen keine Heilung bringt und das Sterben vieler Vereine nur herauszögert.<br />

Plettenberg, Juli 2009<br />

© Heinrich Breuckmann | <strong>Pachtzins</strong>, <strong>Ertragswert</strong>, Besatzkosten.doc 4 / 4

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