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Aufschlag/Abschlag - Pettenbach

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6. Angelobung der Vizebürgermeister durch den Bezirkshauptmann und der übrigen Mitglieder<br />

des Gemeindevorstandes durch den Bürgermeister (gem.§24, Abs.4, GemO.<br />

1990)<br />

Der Bezirkshauptmann ersucht die neu gewählten Vizebürgermeister um ihren Vortritt und<br />

verliest die Gelöbnisformel woraufhin die Vizebürgermeister ihr Gelöbnis gemäß § 8, Abs.5<br />

lit.b des Übergangsgesetzes 1920 bzw. § 24, Abs.4 der OÖ GemO 1990 i.d.g.F. in seine Hand<br />

leisten.<br />

Anschließend verliest Bgm. Schuster die Gelöbnisformel, woraufhin die weiteren Gemeindevorstandsmitglieder<br />

ihr Gelöbnis gemäß § 8, Abs.5 lit.b des Übergangsgesetzes 1920 bzw. §<br />

24, Abs.4 der OÖ GemO 1990 i.d.g.F. in seine Hand leisten.<br />

Der Vorsitzende teilt weiters mit , dass die<br />

ÖVP – Fraktion Frau Sigrid Grubmair und Stellvertreterin Frau Danusa Neuhauser, die<br />

SPÖ – Fraktion Herrn Erwin Laßl und Stellvertreter Herrn Helmut Viechtbauer, die<br />

FPÖ – Fraktion Herrn Karl Heinz Strauß und Stellvertreter Herrn DI (FH) Karl Schachinger<br />

als Fraktionsobmänner und /-frauen bzw. deren Stellvertreter namhaft gemacht haben.<br />

7. Errichtung der Gemeinderatsausschüsse<br />

Bgm. Schuster teilt mit, dass gemäß § 18b Abs.1 Oö.GemO.1990 der Gemeinderat für Angelegenheiten<br />

des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Ausschüsse für einzelne Zweige der Verwaltung einrichten<br />

kann. Die Anzahl der Mitglieder (Ersatzmitglieder) hat grundsätzlich der Anzahl der Mitglieder des<br />

Gemeindevorstandes zu entsprechen.<br />

Gemäß § 18b Abs.1 Oö. GemO 1990 i.d.g.F. hat der Gemeinderat jedenfalls einen Prüfungsausschuss (§<br />

91) und mindestens drei weitere Ausschüsse für Bau- und Straßenbauangelegenheiten, Angelegenheiten<br />

der örtlichen Raumplanung, Schul-, Kindergarten-, Kultur- und Sportangelegenheiten, für örtliche Umweltfragen<br />

sowie für Jugend-, Familien- und Senioren- und Integrationsangelegenheiten einzurichten.<br />

Auf Grund der einvernehmlichen Vereinbarung zwischen allen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen<br />

stelle ich den<br />

A n t r a g : Der Gemeinderat wolle die Einrichtung eines Prüfungsausschusses im Sinne des § 91<br />

der Oö.GemO.1990 und die Einrichtung folgender 9 Beratungsausschüsse gem. § 18,<br />

Abs.3 Oö.GemO.1990 beschließen:<br />

• Ausschuss für allgemeine Verwaltung, Öffentliche Ordnung und Finanzen<br />

• Ausschuss für Familien-, Schul-, Kindergarten-, Jugend- und Sportangelegenheiten<br />

• Ausschuss für Kunst, Kultur und Kultus<br />

• Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

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