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Diplomarbeit - Nadia Furrer-Britschgi

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HSW Hochschule für Wirtschaft Luzern<br />

IBR<br />

Zentralstrasse 9<br />

CH-6002 Luzern<br />

ibr@hsw.fhz.ch<br />

www.ibr-luzern.ch<br />

<strong>Diplomarbeit</strong><br />

12.12.2005<br />

Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss<br />

Luzerner Gemeindegesetz<br />

für eine mittlere Gemeinde ohne Parlament<br />

(mit Hilfsmitteln zur Einführung)<br />

<strong>Britschgi</strong> <strong>Nadia</strong><br />

Isenschmid Franz<br />

Steiger Kurt


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

HSW Luzern / Diplomstufe Verwaltungsmanagement 04<br />

<strong>Diplomarbeit</strong><br />

12.12.2005<br />

Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss<br />

Luzerner Gemeindegesetz<br />

für eine mittlere Gemeinde ohne Parlament<br />

(mit Hilfsmitteln zur Einführung)<br />

Steuerung Planung<br />

Kontrolle<br />

Entscheid<br />

Autoren<br />

<strong>Nadia</strong> <strong>Britschgi</strong> Stadtverwaltung Sempach � 041 462 50 00<br />

6204 Sempach � nadia@britschgi.ch<br />

Franz Isenschmid Gemeindeverwaltung Littau � 041 259 85 67<br />

6014 Littau � franz.isenschmid@littau.ch<br />

Kurt Steiger Gemeindeverwaltung Langnau b. Reiden � 062 758 12 15<br />

6262 Langnau b. Reiden � kurt.steiger@langnau.lu.ch<br />

Referentin<br />

Yvonne Hunkeler BDO Visura, Landenbergstrasse 34 � 041 368 12 12<br />

6005 Luzern � yvonne.hunkeler@bdo.ch<br />

Dozent<br />

Georges Dumont lic. oec. publ., Seecon GmbH, � 079 422 99 92<br />

Laurenzentorg. 8, 5000 Aarau � georges.dumont@seecon.ch<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 2/57


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

Zusammenspiel zwischen Stimmberechtigten, Gemeinderat und Verwaltung<br />

Abb. 1: Zusammenspiel zwischen Verwaltung, Gemeinderat und Stimmberechtigten 1<br />

In der vorliegenden Arbeit steht die männliche Form stellvertretend für die männliche und<br />

weibliche Form.<br />

1 Quelle: Amt für Gemeinden des Kantons Luzern<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 3/57


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

Management Summary<br />

Unter Controlling wird vielerlei verstanden. Unter anderem besteht die Meinung, es<br />

handle sich um das Kontrollieren von irgend etwas. Das Controlling geht weit über die<br />

Kontrolle hinaus. Es unterstützt den Gemeinderat von der messbaren Zielsetzung bis zur<br />

Zielerreichung. Es stellt ihm ausserdem die dazu notwendigen Führungsinformationen zur<br />

Verfügung.<br />

Im ersten Teil unserer Arbeit beschreiben wir die Zielsetzungen und Funktionen des Controllings.<br />

Wir gehen auf die strategische und operative Dimension des Controllings und<br />

auf seine Akteure ein.<br />

Das Luzerner Gemeindegesetz schreibt vor, dass das Controlling-System Mindestanforderungen<br />

zu erfüllen hat. Auf diese Mindestanforderungen gehen wir im zweiten Teil unserer<br />

Arbeit ein. Wir beschreiben den politischen und den verwaltungsinternen Führungskreislauf<br />

und erwähnen besondere Aspekte des Finanzcontrollings, des Leistungscontrollings<br />

und des Personalcontrollings.<br />

Im dritten Teil beschreiben wir ein Modell eines möglichen Controlling-Systems und geben<br />

einen Kurzleitfaden für die praktische Umsetzung. Wir gehen auf die einzelnen Controlling-Aktivitäten<br />

von der Festlegung von messbaren Zielen über die Planung bis zu den<br />

Ergebnissen ein und beschreiben, wie die Ergebnisse mit den Zielen verglichen werden<br />

können. Nun beginnt der spannendste Teil des Controllings, indem zusammen mit den<br />

Verantwortlichen für die Abweichungen Begründungen gesucht und Massnahmen erarbeitet<br />

werden. Die gemachten Feststellungen (Abweichungen und Begründungen)<br />

und die Massnahmen werden in standardisierten Berichten festgehalten, welche dem<br />

Gemeinderat in regelmässigen Abständen zur Kenntnis gebracht werden.<br />

Die Arbeit gibt praktische Hinweise für die Einführung und Führung des Controllings, wobei<br />

besonderer Wert auf die Zweckmässigkeit gelegt wird. Sie beschreibt die Aufgaben<br />

des Controllerdienstes und empfiehlt, die Anstellung eines Controllers auf Teilzeitbasis zu<br />

prüfen. Kleine Gemeinden können davon absehen und diese Aufgaben dem Gemeindeschreiber<br />

oder dem Gemeindebuchhalter zuweisen.<br />

Das Luzerner Gemeindegesetz verlangt, dass das Controlling-System beschrieben wird.<br />

Wir erwähnen eine mögliche Variante, wie dies gemacht werden kann.<br />

Mit unserer Arbeit bezwecken wir, das Controlling als eine interessante Führungsaufgabe<br />

zu präsentieren, welches nicht zu einer Pflichtübung verkommen soll. Dies wird erreicht,<br />

indem auf eine einfache und zweckmässige Handhabung des Controlling-Systems geachtet<br />

wird. Wenn das Controlling als Führungsaufgabe wahrgenommen wird, wird es<br />

jeder Gemeinde und ihren Führungsverantwortlichen längerfristig einen erheblichen<br />

Nutzen bringen.<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 4/57


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

Vorwort<br />

Das neue Gemeindegesetz schreibt jeder Gemeinde im Kanton Luzern vor, bis Ende<br />

2008 in eigener Kompetenz und Verantwortung ein Controlling-System einzuführen. Dieses<br />

hat Mindestanforderungen zu erfüllen. Die Kantonale Aufsicht prüft die Einhaltung<br />

dieser Mindestanforderungen, nicht aber die Zweckmässigkeit des Controlling-Systems.<br />

Es stellt sich die grundsätzliche Frage, wie ein Controlling-System beschaffen sein muss,<br />

damit es die Mindestanforderungen erfüllt und zweckmässig ist. Eine komplexe Problemstellung,<br />

welche - mindestens für Luzerner Verhältnisse - noch nicht umfassend behandelt<br />

worden ist. Auch der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) hat dazu noch keine<br />

entsprechenden Grundlagen herausgegeben.<br />

Jede Luzerner Gemeinde hat also ein Controlling-System einzuführen. Dies wirft vermutlich<br />

da und dort die unterschiedlichsten Fragen auf: Weshalb ein Controlling-System?<br />

Was bringt uns das? Wie viel Zeit müssen wir dafür investieren? Ist das ganze nicht nur<br />

eine Beschäftigungstherapie? Was ist überhaupt Controlling?<br />

Deshalb zeigen wir in der nachfolgenden <strong>Diplomarbeit</strong> das Verhältnis von Controlling<br />

und Führung sowie die Zielsetzungen, die Funktionen und die Aufgabenfelder des Controllings<br />

auf. Wir zeigen im weitern, was ein Controlling-System umfassen muss, damit es<br />

den Mindestanforderungen gemäss Gemeindegesetz genügt. Es ist unser Ziel, die genannten<br />

Fragen zu klären und die involvierten Personen für das Controlling zu begeistern.<br />

Zudem geben wir praktische Beispiele und Muster für das strategische und operative<br />

Controlling in den Bereichen Leistung, Personal und Finanzen, und zwar sowohl für die<br />

Festlegung der Ziele und Messgrössen, als auch für Feststellung der Abweichungen und<br />

die Berichterstattung an die verwaltungsinternen und -externen Empfänger. Im Leistungsbereich<br />

beschränken wir uns auf eine Verwaltungsabteilung. In den Bereichen Personal<br />

und Finanzen behandeln wir die ganze Verwaltung.<br />

Auf einige interessante Teilaspekte des Verwaltungscontrollings können wir aus<br />

Platzgründen nicht oder nur teilweise eingehen. Interessierten Personen empfehlen wir<br />

die im Literaturverzeichnis aufgeführte Fachliteratur.<br />

Wir danken allen Personen, welche uns Auskünfte erteilt oder mit wertvollen Hinweisen<br />

unterstützt haben, bestens. Einen besonderen Dank richten wir an unsere Expertin, Frau<br />

Y. Hunkeler, und an unseren Dozenten, Herrn G. Dumont.<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 5/57


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

I. Einführung in das Verwaltungscontrolling ............................................ 8<br />

1. DAS CONTROLLING-KONZEPT.........................................................................................................8<br />

1.1 ZIELSETZUNGEN DES CONTROLLINGS.............................................................................................8<br />

1.2 FUNKTIONEN DES CONTROLLINGS.................................................................................................8<br />

1.3 DIE SACHLICHEN AUFGABENFELDER DES CONTROLLINGS .......................................................9<br />

1.4 DIE STRATEGISCHE UND OPERATIVE DIMENSION DES CONTROLLINGS...................................9<br />

2. DIE AKTEURE IM GEMEINDE-CONTROLLING................................................................................10<br />

2.1 DIE STIMMBERECHTIGTEN...............................................................................................................10<br />

2.2 DER GEMEINDERAT.........................................................................................................................10<br />

2.3 DER CONTROLLERDIENST..............................................................................................................10<br />

2.4 DIE KOMMISSIONEN........................................................................................................................11<br />

2.5 DIE KANTONALE AUFSICHT ............................................................................................................11<br />

II. Das Verwaltungscontrolling für die Luzerner Gemeinden.................12<br />

3. DIE GESETZLICHEN MINDESTANFORDERUNGEN AN DAS CONTROLLING-SYSTEM ................12<br />

3.1 GRUNDSÄTZE ...................................................................................................................................12<br />

3.2 DIE MINDESTANFORDERUNGEN IM CONTROLLING-KREISLAUF...............................................12<br />

3.3 ZUSÄTZLICHE MINDESTANFORDERUNGEN FÜR GEMEINDEN MIT WOV..................................14<br />

4. DER POLITISCHE FÜHRUNGSKREISLAUF (STRATEGISCHES CONTROLLING) .............................14<br />

4.1 PLANUNG.........................................................................................................................................14<br />

4.2 ENTSCHEIDUNG...............................................................................................................................16<br />

4.3 KONTROLLE ......................................................................................................................................16<br />

4.4 STEUERUNG ......................................................................................................................................16<br />

5. DER VERWALTUNGSINTERNE FÜHRUNGSKREISLAUF (OPERATIVES CONTROLLING)...............16<br />

5.1 PLANUNG.........................................................................................................................................17<br />

5.2 ENTSCHEIDUNG...............................................................................................................................17<br />

5.3 KONTROLLE .....................................................................................................................................17<br />

5.4 STEUERUNG ......................................................................................................................................17<br />

6. BESONDERE ASPEKTE DES FINANZCONTROLLINGS ....................................................................18<br />

6.1 PLANUNG.........................................................................................................................................18<br />

6.2 ENTSCHEIDUNG...............................................................................................................................18<br />

6.3 KONTROLLE .....................................................................................................................................18<br />

6.4 STEUERUNG ......................................................................................................................................19<br />

6.5 ZUSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN FÜR GEMEINDEN MIT WOV .................................................19<br />

7. BESONDERE ASPEKTE DES LEISTUNGSCONTROLLINGS...............................................................20<br />

7.1 PLANUNG.........................................................................................................................................20<br />

7.2 ENTSCHEIDUNG...............................................................................................................................22<br />

7.3 KONTROLLE ......................................................................................................................................22<br />

7.4 STEUERUNG ......................................................................................................................................25<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 6/57


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

8. BESONDERE ASPEKTE DES PERSONALCONTROLLINGS...............................................................26<br />

8.1 PLANUNG.........................................................................................................................................26<br />

8.2 ENTSCHEIDUNG...............................................................................................................................27<br />

8.3 KONTROLLE ......................................................................................................................................27<br />

8.4 STEUERUNG ......................................................................................................................................28<br />

8.5 CONTROLLINGKREISLAUF IM PERSONALPROZESS .....................................................................28<br />

III. Praktische Umsetzung des Verwaltungscontrollings..........................30<br />

9. LEITFADEN FÜR DIE PRAKTISCHE UMSETZUNG .............................................................................30<br />

9.1 ZIELORIENTIERUNG ..........................................................................................................................31<br />

9.2 PLANUNG.........................................................................................................................................31<br />

9.3 ENTSCHEIDUNG...............................................................................................................................33<br />

9.4 ERGEBNIS..........................................................................................................................................33<br />

9.5 KONTROLLE ......................................................................................................................................34<br />

9.6 UMGANG MIT ABWEICHUNGEN ZWISCHEN SOLL- UND IST-WERTEN .....................................34<br />

9.7 BERICHTERSTATTUNG ......................................................................................................................36<br />

9.8 STEUERUNG ......................................................................................................................................38<br />

10. ALLGEMEINE PRAKTISCHE HINWEISE ZUM CONTROLLING-SYSTEM .........................................39<br />

10.1 ZWECKMÄSSIGKEIT..........................................................................................................................39<br />

10.2 KONTINUITÄT ....................................................................................................................................41<br />

10.3 VERSTÄNDLICHKEIT .........................................................................................................................41<br />

11. DER CONTROLLERDIENST................................................................................................................41<br />

12. BESCHREIBUNG DES CONTROLLING-SYSTEMS............................................................................42<br />

13. ERFOLGSFAKTOREN FÜR DAS GEMEINDE-CONTROLLING AUF EINEN BLICK..........................44<br />

IV. Verzeichnisse..........................................................................................45<br />

LITERATURVERZEICHNIS...................................................................................................................45<br />

INTERVIEW-/BEFRAGUNGSVERZEICHNIS......................................................................................46<br />

ABBILDUNGSVERZEICHNIS .............................................................................................................46<br />

V. Anhänge I - IV .......................................................................................................................47<br />

VI. Glossar..........................................................................................................................................54<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 7/57


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

I. Einführung in das Verwaltungscontrolling<br />

1. DAS CONTROLLING-KONZEPT<br />

1.1 ZIELSETZUNGEN DES CONTROLLINGS<br />

Das Controlling unterstützt das Gemeindemanagement in der Planung, der ziel- und<br />

ergebnisorientierten Steuerung und der Kontrolle durch die Bereitstellung und Koordination<br />

von Führungsinformationen. Es hinterfragt die Richtigkeit von Rechnungsergebnissen,<br />

Plänen, Prozessen, Systemen und Zielen, um daraus Folgerungen für die zukünftige<br />

Planung abzuleiten. Es erhält oder verbessert die Steuerbarkeit der Verwaltung.<br />

1.2 FUNKTIONEN DES CONTROLLINGS<br />

Das Controlling koordiniert die Verwaltungsführung in den Bereichen Information, Planung,<br />

Kontrolle, Personalführung und Organisation. Es integriert die verschiedenen Führungsebenen<br />

sowie den Verwaltungsbetrieb mit der politischen Ebene. Zudem koordiniert<br />

es die Aufgaben, die Struktur und die Kultur der Verwaltung.<br />

Das Controlling versorgt das Gemeindemanagement mit den für die Entscheidungen<br />

notwendigen externen und internen Informationen.<br />

Das Controlling schafft und unterhält ein effizientes und zusammenhängendes Planungssystem.<br />

Es stellt die notwendigen Planungsgrundlagen bereit und stimmt die verschiedenen<br />

Teilplanungen mit den übergeordneten Zielen ab.<br />

Kontrolle ist ein Teilbereich des Controllings zur Überprüfung der Zielerreichung. Die Kontrollfunktion<br />

umfasst einerseits den Aufbau und Unterhalt eines Kontrollsystems und andererseits<br />

die Bereitstellung von Informationen über die Einhaltung der politischen und betrieblichen<br />

Ziele. Kernpunkte der Kontrolle sind der Soll-Ist-Vergleich zwischen den geplanten<br />

und den tatsächlichen Werten, die Ursachenanalyse sowie die Ermittlung möglicher<br />

Folgemassnahmen.<br />

Das Controlling erfüllt eine Steuerungs-, Regelungs- und Anpassungsfunktion, indem es<br />

messbare quantitative und qualitative betriebliche Ziele auf der Grundlage der politischen<br />

Zielvorgaben (Ergebnisse des Planungsprozesses) formuliert, systemintern Rückkoppelungs-<br />

bzw. Korrekturmechanismen bei Abweichungen der Ist- von den Soll-<br />

Werten schafft sowie die Ziele, Mittel, Leistungen und die Führungssubsysteme koordiniert.<br />

Mit dem Controlling wird überprüft, ob die Veränderungen, die durch die Führung initialisiert<br />

wurden, die erwartete Wirkung zeitigen. Fehlentwicklungen können früh erkannt<br />

werden. Das Controlling befähigt das Gemeindemanagement, sich an veränderte Situationen<br />

und Rahmenbedingungen anzupassen. Dies führt zu einer ständigen Weiterentwicklung<br />

der Gemeinde im Sinne eines Lernprozesses.<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 8/57


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

1.3 DIE SACHLICHEN AUFGABENFELDER DES CONTROLLINGS<br />

Ein umfassendes Controlling-Konzept besteht aus der Dreierkombination von Finanzcontrolling,<br />

Leistungscontrolling und Personalcontrolling, welche als Verwaltungscontrolling<br />

bezeichnet wird.<br />

Das Finanzcontrolling umfasst alle finanziellen Vorgänge und die finanzielle Überwachung<br />

des Haushalts. Dazu gehören unter anderem die Budgetierung, die Finanzplanung,<br />

die Rechnungslegung, die Ermittlung der Kennzahlen und der Kosten und Erlöse<br />

pro Produkt und Produktgruppe.<br />

Das Leistungscontrolling umfasst alle leistungsbezogenen Vorgänge innerhalb der Verwaltung.<br />

Es erfasst und beurteilt die Leistungen und Wirkungen auf ihre Effizienz, Effektivität,<br />

Qualität und ihr Kosten-Nutzen-Verhältnis. Es überwacht die Einhaltung von Leistungsaufträgen<br />

und stellt stufengerecht Informationen bezüglich der erstellten Produkte<br />

und Produktgruppe und der erreichten Ziele bereit.<br />

Das Personalcontrolling erfasst die personellen Vorgänge innerhalb der Verwaltung.<br />

Gegenstand ist die systematische und kontinuierliche Wirkungsanalyse von Funktionen,<br />

Instrumenten und Massnahmen im Personalmanagement mit dem Ziel, die Effizienz und<br />

Effektivität der betrieblichen Personalarbeit zu erhalten und zu steigern. Das Personalcontrolling<br />

kann dazu beitragen, dass die Controlling-Philosophie zu einem integrierten<br />

Bestandteil der Verwaltungskultur wird.<br />

1.4 DIE STRATEGISCHE UND OPERATIVE DIMENSION DES CONTROLLINGS<br />

Das Controlling besteht aus den Ebenen strategisches Controlling und operatives Controlling.<br />

Beim strategischen Controlling geht es um die Umsetzung von Strategien. Es liefert Informationen<br />

darüber, ob die „richtigen Dinge“ getan werden, um die politischen Zielsetzungen<br />

zu erreichen (Effektivität), ob die wahrgenommenen Aufgaben bzw. Massnahmen<br />

erforderlich sind und ob die Aufgaben bzw. Massnahmen von der Verwaltung<br />

selbst wahrgenommen oder ausgelagert werden sollen. Das strategische Controlling<br />

wirkt als Frühwarnsystem. Sein Zeithorizont ist mittel- bis langfristig.<br />

Das operative Controlling findet im betrieblichen Bereich der Leistungserstellung statt. Es<br />

überprüft, ob die „Dinge richtig“ getan werden (Effizienz). Sein Zeithorizont ist kurzfristig<br />

(in der Regel einjährig).<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 9/57


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

2. DIE AKTEURE IM GEMEINDE-CONTROLLING<br />

2.1 DIE STIMMBERECHTIGTEN<br />

Die Stimmberechtigten haben gemäss §§ 9 - 11 des Gemeindegesetzes 2 massgebliche<br />

Mitwirkungs- bzw. Mitbestimmungsrechte bei der Planung, Kontrolle und Steuerung.<br />

Damit nehmen sie Einfluss auf die mittel- bis langfristige Entwicklung der Gemeinde. Um<br />

dies tun zu können, benötigen sie Informationen. Dazu gehören insbesondere der Finanz-<br />

und Aufgabenplan, der Voranschlag sowie die Rechnung.<br />

2.2 DER GEMEINDERAT<br />

Der Gemeinderat legt im Rahmen der Rechtsordnung das Controlling-System der Gemeinde<br />

fest 3 . Obwohl die Aufgaben der Systempflege und -weiterentwicklung von der<br />

Verwaltung allgemein bzw. in Teilbereichen von den einzelnen Ressorts übernommen<br />

werden, trägt der Gemeinderat im Rahmen seiner Führungsfunktion die Hauptverantwortung<br />

für das gesamte Controlling (strategisch und operativ).<br />

Bei Soll-Ist-Abweichungen im strategischen Bereich obliegt es dem Gemeinderat, Massnahmen<br />

zu beschliessen und deren Umsetzung zu überwachen.<br />

2.3 DER CONTROLLERDIENST<br />

Die dezentrale Erhebung und Aufarbeitung der Daten bedingt eine Gesamtkoordination<br />

durch eine controllingverantwortliche Stelle. Diese Stelle stellt sicher, dass die Zukunft<br />

messbar geplant wird. Sie stellt die Verbindung zwischen der strategischen und der operativen<br />

Ebene her. Diese Stelle trägt die Systemverantwortung für das gesamte Controlling<br />

(strategisch und operativ).<br />

Abb. 2: Zusammenspiel Gemeinderat und Controllerdienst 4<br />

Gemeinderat Controllerdienst<br />

Controlling<br />

ist für die Führung ist für die Ergebnisverantwortlich<br />

transparenz verantwortlich<br />

2 SRL 150<br />

3 § 18 Gemeindegesetz, SRL 150<br />

4 Georges Dumont, Unterrichtsunterlagen zum Controlling, Lehrgang Verwaltungsmanagement<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 10/57


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

2.4 DIE KOMMISSIONEN<br />

Die Rechnungskommission erstellt einen Bericht zum Voranschlag und zum Finanz- und<br />

Aufgabenplan. Die Stimmberechtigten können eine Controlling-Kommission einsetzen.<br />

Für WOV-Gemeinden ist eine solche Kommission zwingend vorgeschrieben.<br />

Die Controlling-Kommission hat die folgenden Aufgaben:<br />

� Begleitung des politischen Führungskreislaufes von der Planung bis zur Steuerung<br />

� Bericht zum Voranschlag und zum Finanz- und Aufgabenplan<br />

� Bericht zu weiteren Finanzgeschäften wie Sonderkreditvorlagen und -abrechnungen<br />

� Rechenschaftsbericht über die Erfüllung der Leistungsaufträge in WOV-Bereichen<br />

� Kontrolle der Geschäftstätigkeit des Gemeinderates 5<br />

2.5 DIE KANTONALE AUFSICHT<br />

Die kantonale Aufsicht 6 stellt sicher, dass jede Gemeinde über ein Controlling-System<br />

verfügt, das die Mindestanforderungen gemäss Gemeindegesetz erfüllt. 7 Ihr steht jedoch<br />

keine Prüfung der Zweckmässigkeit des Controlling-Systems zu. Erfüllt eine Gemeinde<br />

die Mindestanforderungen an das Controlling-System nicht, sorgt der Kanton<br />

mit aufsichtsrechtlichen Massnahmen für die Behebung der Mängel.<br />

5 § 26 Gemeindegesetz, SRL 150<br />

6 der Regierungsstatthalter bzw. der Regierungsrat, § 104 Gemeindegesetz, SRL 150<br />

7 § 99 Gemeindegesetz, SRL 150<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 11/57


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

II. Das Verwaltungscontrolling für die Luzerner Gemeinden<br />

3. DIE GESETZLICHEN MINDESTANFORDERUNGEN AN DAS CONTROLLING-SYSTEM<br />

3.1 GRUNDSÄTZE<br />

Die Gemeinden können ihre Organisation und ihr Controlling-System selbständig beschliessen.<br />

Diese haben folgende Mindestanforderungen 8 zu erfüllen:<br />

� demokratische Führung (Führen aufgrund demokratischer Legitimation)<br />

� rechtsstaatlich und verwaltungstechnisch korrekte Verwaltungsabläufe<br />

� gesunde Entwicklung des Finanzhaushaltes<br />

Die demokratischen Mindestanforderungen verlangen, dass die Gemeindeorganisation<br />

und das Controlling-System die Mitwirkung der Stimmberechtigten im gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Rahmen und die Verantwortlichkeit des Gemeinderates sicherzustellen haben.<br />

Das wird erreicht, wenn der Voranschlag, die Jahresrechnung, das Jahresprogramm<br />

und der Finanz- und Aufgabenplan rechtzeitig zur Beschlussfassung unterbreitet<br />

wird. Die Stimmbürger können an diesen auch aktiv mitwirken wie Beschluss von Änderungen,<br />

Bemerkungen zum FAP usw., siehe auch Kapitel 3.2.<br />

Die rechtsstaatlichen Mindestanforderungen verlangen, dass die Gemeinde als Teil des<br />

Rechtsstaates die Rechtsordnung (Staatsverfassung, Gemeindegesetz, Verordnung zum<br />

Finanzhaushalt der Gemeinden) einzuhalten hat.<br />

Die verwaltungstechnischen Mindestanforderungen erfordern von der Gemeinde die<br />

Einführung eines angemessenen Controlling-Systems, damit der Betrieb einer Gemeinde<br />

zweckmässig und effizient funktioniert. Es ist Aufgabe des Gemeindeschreibers für<br />

rechtsstaatlich und verwaltungstechnisch korrekte Verwaltungsabläufe zu sorgen. Der<br />

Gemeinderat ist für die Organisation und das Controlling-System verantwortlich.<br />

Das Ziel einer gesunden Entwicklung des Finanzhaushaltes sind die finanziellen Mindestanforderungen.<br />

Der Regierungsrat bestimmt in Zusammenarbeit mit dem Verband der<br />

Luzerner Gemeinden die massgebenden Finanzkennzahlen. Für alle Kennzahlen werden<br />

in der Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden Bandbreiten festgelegt,<br />

deren Einhaltung für eine gesunde Entwicklung des Finanzhaushaltes anzustreben ist. Die<br />

Einhaltung dieser finanziellen Mindestanforderungen soll die Bonität und die Handlungsfähigkeit<br />

der Gemeinde erhalten. Wie diese ausgestaltet werden und was sie bewirken,<br />

zeigen wir im Kapitel 6 „Besondere Aspekte des Finanzcontrollings“.<br />

3.2 DIE MINDESTANFORDERUNGEN IM CONTROLLING-KREISLAUF<br />

Die Stimmberechtigten wirken bei der politischen Führung mit, beteiligen sich an der politischen<br />

Planung. Ihre Entscheidungen treffen sie bei Wahlen und Sachabstimmungen.<br />

8 § 5 Gemeindegesetz, SRL 150<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 12/57


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

Sie üben Kontrolle über die Geschäftstätigkeit des Gemeinderates aus und wirken bei<br />

der erforderlichen Steuerung der Gemeinde mit. Der Gemeinderat kann die Planungsbeschlüsse<br />

einer Konsultativabstimmung unterstellen.<br />

Die Stimmberechtigten haben folgende Mindest-Befugnisse:<br />

Politische Planung 9<br />

� Beschluss über den Voranschlag<br />

� Kenntnisnahme vom Jahresprogramm<br />

� Kenntnisnahme vom Finanz- und Aufgabenplan, mit oder ohne Bemerkungen<br />

� Kenntnisnahme von allfälligen Planungsberichten<br />

� Kenntnisnahme von allfälligen Leitbildern<br />

Entscheidungen: Wahlen und Sachgeschäfte 10<br />

� Wahl des Gemeinderates, der Schulpflege, der Rechnungskommission, der Controlling-Kommission<br />

und des Urnenbüros<br />

� Rechtsetzung: Beschluss der Gemeindeordnung, Beschluss von Reglementen, Genehmigung<br />

rechtsetzender Verträge<br />

� Finanzgeschäfte: Beschluss über den Voranschlag, den Steuerfuss, die Fremdmittelaufnahme,<br />

Bewilligung von Sonderkrediten, Nachtrags- und Zusatzkredite, Genehmigung<br />

von Geschäften, deren Wert den Ertrag einer Zehnteleinheit der Gemeindesteuern<br />

übersteigt. In der Gemeindeordnung kann diese Limite höher oder<br />

tiefer festgelegt werden.<br />

Kontrolle und Steuerung 11<br />

� Genehmigung der Rechnung und Abrechnungen über Sonder- und Zusatzkredite<br />

� Kenntnisnahme von den Berichten des Rechnungsprüfungsorgans und der allfälligen<br />

Controllingkommission<br />

� Kenntnisnahme vom Jahresbericht des Gemeinderates<br />

� Anregung einer Planung oder einer Änderung der Planung.<br />

Das Rechnungsprüfungsorgan und die allfällige Controlling-Kommission unterstützen die<br />

Stimmberechtigten bei der Kontrolle und Steuerung.<br />

Dokumentationspflicht:<br />

Der Gemeinderat und das Rechnungsprüfungsorgan haben die entsprechenden Unterlagen<br />

12 zu erstellen und dem Regierungsstatthalter einzureichen. Darin ist insbesondere<br />

das Controlling-System der Gemeindeverwaltung zu beschreiben (vgl. auch Kapitel 12).<br />

9 § 9 Gemeindegesetz, SRL 150<br />

10 § 10 Gemeindegesetz, SRL 150<br />

11 § 11 Gemeindegesetz, SRL 150<br />

12 § 101 Gemeindegesetz, SRL 150<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 13/57


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

3.3 ZUSÄTZLICHE MINDESTANFORDERUNGEN FÜR GEMEINDEN MIT WOV<br />

Zusätzlich zu den Mindestanforderungen für das Verwaltungscontrolling ohne WOV haben<br />

Gemeinden für jene Teile der Verwaltung, die nach WOV geführt werden, ein Controlling-System<br />

anzuwenden, das den Führungsprozess der Planung, Beschlussfassung,<br />

Kontrolle und Steuerung in den Bereichen Personal, Leistungen und Finanzen umfasst. 13<br />

Für WOV-Gemeinden ist die Controlling-Kommission obligatorisch.<br />

4. DER POLITISCHE FÜHRUNGSKREISLAUF (STRATEGISCHES CONTROLLING)<br />

Der politische Führungskreislauf besteht aus den 4 Elementen Planung, Entscheid, Kontrolle<br />

und Steuerung.<br />

Abb. 3: der politische Führungskreislauf 14<br />

4.1 PLANUNG<br />

Die Ergebnisse der Planung sind einerseits das Leitbild, das Legislaturprogramm sowie<br />

der Finanz- und Aufgabenplan und andererseits das Jahresprogramm und der Voranschlag.<br />

13 § 7 Gemeindegesetz, SRL 150<br />

14 Quelle: BDO Visura<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 14/57


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

Das kommunale Leitbild wird aus Strategien abgeleitet, welche auf Visionen beruhen. Es<br />

ist geprägt von der Gesetzgebung, von der Umwelt, von den Chancen und Risiken sowie<br />

von den eigenen Stärken und Schwächen.<br />

Abb. 4: Zusammenhänge zwischen Vision Strategie-Leitbild<br />

Vision<br />

Gesetze<br />

Umwelt<br />

Chancen<br />

Risiken<br />

Stärken<br />

Schwächen<br />

Strategie Leitbild<br />

Es beinhaltet die langfristigen Ziele und die allgemeinen Grundsätze für die Entwicklung<br />

der gesamten Gemeinde in allen wichtigen Bereichen wie Wohnen, Arbeiten, Freizeit,<br />

Bildung, Einkaufen, Gemeinschaft, Mobilität, Soziale Sicherheit, Umweltschutz, Ver- und<br />

Entsorgung. Daneben umfasst es auch die möglichen Massnahmen, durch welche die<br />

Ziele erreicht werden können. Das Leitbild gibt also Antwort auf die beiden Fragen „Wo<br />

wollen wir hin?“ und „Was wollen wir tun, um die langfristigen Ziele zu erreichen?“. Der<br />

Planungshorizont beträgt 10 – 15 Jahre. Das Leitbild steht an der Spitze der Hierarchie<br />

der Planungssysteme der Gemeinde 15 .<br />

Es ist sinnvoll, dass auch für einzelne Bereiche Leitbilder, Konzepte und Pläne geschaffen<br />

werden, die sich auf das Gesamt-Leitbild abstützen. Als Beispiele können genannt werden:<br />

Zonenplanung, Genereller Entwässerungsplan GEP, Generelles Wasserversorgungskonzept,<br />

Altersleitbild, Schulleitbild, Finanzleitbild, Leitbild Verkehr und Tourismus.<br />

Legislaturprogramm<br />

Zu Beginn einer Legislaturperiode legt der Gemeinderat fest, welche Ziele er erreichen<br />

und welche Massnahmen beziehungsweise Projekte er verwirklichen will. Der Planungshorizont<br />

beträgt 4 Jahre. Grundlage bildete das Gemeindeleitbild und die Sachbereichsleitbilder.<br />

Ist das Tätigkeitsprogramm als Planungsinstrument eingeführt, so wird es<br />

im Sinne einer rollenden Planung periodisch überprüft und angepasst. Der Gemeinderat<br />

ordnet den einzelnen Zielen, Massnahmen und Projekten sachliche und zeitliche Prioritäten<br />

zu. Neben dieser Einstufung der Massnahmen und Projekte wird im Tätigkeitsprogramm<br />

das für die Bearbeitung verantwortliche Mitglied des Gemeinderates bezeichnet.<br />

15 Käppeli, Stephan, Planungssystem für die Entwicklung einer Gemeinde, Verlag IBR<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 15/57


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

4.2 ENTSCHEIDUNG<br />

Die Stimmberechtigten nehmen Kenntnis vom Leitbild, vom Finanz- und Aufgabenplan<br />

sowie vom Jahresprogramm. Dies entweder im zustimmenden Sinn, ohne Wertung oder<br />

im ablehnenden Sinn. Sie genehmigen den Voranschlag oder lehnen diesen ab bzw.<br />

weisen ihn zurück. Ein Voranschlag, welcher nicht in Übereinstimmung mit dem Finanzund<br />

Aufgabenplan ist, wird unter Umständen abgelehnt oder zurückgewiesen.<br />

4.3 KONTROLLE<br />

Die Stimmberechtigten genehmigen die Rechnung. Diese wird in der Botschaft zusammen<br />

mit dem Voranschlag als Vergleich dargestellt. Sie nehmen Kenntnis von den Berichten<br />

des Rechnungsprüfungsorgans und der allfälligen Controlling-Kommission sowie<br />

dem Jahresbericht des Gemeinderates.<br />

4.4 STEUERUNG<br />

Die Stimmberechtigten können eine Planung oder eine Planungsänderung anregen.<br />

Damit ist der Kreislauf geschlossen, das heisst er beginnt wieder von vorne (bei der Planung).<br />

5. DER VERWALTUNGSINTERNE FÜHRUNGSKREISLAUF (OPERATIVES CONTROLLING)<br />

Auch der verwaltungsinterne Führungskreislauf besteht aus den 4 Elementen Planung,<br />

Entscheidung, Kontrolle und Steuerung.<br />

Abb. 5: der verwaltungsinterne Führungskreislauf 16<br />

16 Quelle: BDO Visura<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 16/57


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

5.1 PLANUNG<br />

Die Planung basiert auf der übergeordneten Planung (vgl. Kapitel 4, Der politische Führungskreislauf)<br />

und betrifft in der Regel ein Kalenderjahr. Als Planungsinstrumente sind<br />

nebst dem Jahresprogramm und dem Voranschlag speziell zu erwähnen:<br />

� Liquiditätsziele<br />

� Leistungsziele (auf Stufe Ressorts, Abteilungen und Mitarbeitende) und Leistungsaufträge<br />

� Ausbildungsziele<br />

5.2 ENTSCHEIDUNG<br />

Die Verwaltung erhält vom Gemeinderat den Auftrag, die im Voranschlag enthaltenen<br />

Leistungen zu erbringen und die gesetzten Ziele umzusetzen. Die Auftragserteilung erfolgt<br />

an die Ressortvorsteher, welche im Rahmen ihrer Führungsverantwortung für die<br />

Auftragserfüllung und Zielerreichung verantwortlich sind. Die Ressortvorsteher ihrerseits<br />

delegieren die Aufträge an die ihnen unterstellten leitenden Mitarbeitenden, wobei sie<br />

das AKV-Prinzip 17 beachten.<br />

5.3 KONTROLLE<br />

Die Kontrolle betreffend Auftragserfüllung und Zielerreichung findet mehrmals pro Jahr<br />

statt. Als Kontrollinstrumente sind speziell zu erwähnen:<br />

� Unterjährige Soll-Ist-Vergleiche mit Vorausschau bis zum Jahresende<br />

� Mitarbeitendengespräche<br />

� Controllinggespräche<br />

5.4 STEUERUNG<br />

Aufgrund der Kontrollergebnisse sind nötigenfalls Massnahmen zu treffen. Dabei kann es<br />

sich um Sofortmassnahmen handeln (Gegensteuer geben). Es können sich aber auch<br />

Planungsänderungen aufdrängen.<br />

Im Folgenden zeigen wir besondere Aspekte des operativen Controllings in den Bereichen<br />

Finanzen (Kapitel 6), Leistungen (Kapitel 7) und Personal (Kapitel 8).<br />

17 Übereinstimmung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 17/57


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

6. BESONDERE ASPEKTE DES FINANZCONTROLLINGS<br />

6.1 PLANUNG<br />

Der jährlich zu überarbeitende Finanz- und Aufgabenplan (FAP) gibt Aufschluss über die<br />

voraussichtlichen Aufgaben und die Finanzentwicklung der Gemeinde in den nächsten<br />

fünf Jahren (Voranschlagsjahr und vier Planjahre). Im ersten Jahr wird der Voranschlag<br />

und das Jahresprogramm verknüpft dargestellt.<br />

Mit dem jährlichen Voranschlag werden die Jahresziele gesetzt, die Aufgaben und der<br />

jährliche Leistungsauftrag definiert und die dazu erforderlichen Kredite bewilligt. Im Voranschlag<br />

der Investitionsrechnung und/oder mit Sonderkrediten werden zudem die längerfristigen<br />

Engagements und Verpflichtungen dargestellt wie Neubauten, Anschaffungen,<br />

langfristige Zusammenarbeitsverträge mit anderen Gemeinden usw. Die Gemeinden<br />

können den Voranschlag wie folgt unterbreiten:<br />

� in der Form des Harmonisierten Rechnungsmodells (HRM)<br />

� als eine zusammengefasste Form des HRM, ergänzt mit den Konti der KORE<br />

� als Globalbudget nach den Grundsätzen der WOV<br />

Mit dem Leitbild der Gemeinde, welches vom Gemeinderat erarbeitet und der Gemeindeversammlung<br />

zur Kenntnisnahme oder gegebenenfalls zur konsultativen Stellungnahme<br />

unterbreitet wird, werden Aussagen über die langfristige Finanzstrategie der<br />

Gemeinde gemacht.<br />

Im Finanzleitbild werden Aussagen und Ziele zur finanziellen Entwicklung der Gemeinde<br />

formuliert. Es soll Bestandteil des gesamten Leitbildes sein.<br />

Der Liquiditätsplan gibt Auskunft über die liquiden Mittel der Gemeinde.<br />

Mit der Mittelbedarfsrechnung wird der Bedarf an Fremdmitteln für ein Jahr berechnet<br />

6.2 ENTSCHEIDUNG<br />

Die vorgenannten Instrumente werden auf Antrag des Gemeinderates durch die<br />

Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung oder an der Urne beschlossen. An<br />

der Gemeindeversammlung können die Stimmberechtigten Änderungen vornehmen<br />

oder Bemerkungen (FAP) beschliessen.<br />

6.3 KONTROLLE<br />

Die Ablage der Jahresrechnung ist gleich darzustellen wie der Voranschlag.<br />

Damit die Entwicklung der Gemeinde aufgezeigt und Vergleiche mit anderen Gemeinden<br />

angestellt werden können, sind Finanzkennzahlen zu erarbeiten. Im Leitbild und im<br />

Finanz- und Aufgabenplan werden Ziele formuliert und Massnahmen aufgezeigt wie<br />

diese erreicht werden können. Mit der Jahresrechnung werden die definitiven Finanzkennzahlen<br />

errechnet und berichtet, wie diese lauten und was zu deren Ergebnis ge-<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 18/57


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

führt hat. Sie sind wiederum Grundlage für die künftige Planung und Steuerung und sollen<br />

bei der Beschlussfassung über neue Aufgaben und Investitionen berücksichtigt werden.<br />

Mit dem Finanzcontrolling können wichtige Hilfsmittel für die Information und die Führung<br />

der Gemeinde und als Grundlage für rechtzeitige Entscheidungen geschaffen werden.<br />

Die Finanzkennzahlen der Gemeinden gemäss Gemeindegesetz und Verordnung über<br />

den Finanzhaushalt lauten:<br />

Kennzahl Definition Bandbreite<br />

Selbstfinanzierungsgrad Bruttoüberschuss der LR in<br />

% der Nettoinvestitionen<br />

Selbstfinanzierungsanteil Bruttoüberschuss der LR in<br />

% des Finanzertrages<br />

Zinsbelastungsanteil I Nettozinsen in % des konsolidierten<br />

Ertrags<br />

Zinsbelastungsanteil II Nettozinsaufwand in %<br />

des Ertrags Gemeindesteuern<br />

abzüglich Finanzausgleich<br />

Kapitaldienstanteil Kapitaldienst in % des<br />

Finanzertrages<br />

Verschuldungsgrad Nettoschuld in % des Ertrags<br />

der Gemeindesteuern<br />

Nettoschuld pro<br />

Saldo zwischen Fremdka-<br />

Einwohner<br />

pital und Finanzvermögen<br />

pro Einwohner<br />

6.4 STEUERUNG<br />

mind. 80 % im Durchschnitt von 5<br />

Jahren sofern Nettoschuld höher als<br />

kant. Mittel<br />

mindestens 10 % sofern Nettoschuld<br />

höher als kant. Mittel<br />

soll 4 % nicht übersteigen<br />

soll 6 % nicht übersteigen<br />

soll 8 % nicht übersteigen<br />

soll 120 % nicht übersteigen<br />

soll das Doppelte des kant. Mittels<br />

nicht übersteigen<br />

Werden die Ziele gemäss Gemeindegesetz und Verordnung über den Finanzhaushalt<br />

der Gemeinden oder die Finanzziele nicht erreicht, ist mit der nächsten Planung Gegensteuer<br />

zu geben und die geeigneten Massnahmen zu beschliessen.<br />

6.5 ZUSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN FÜR GEMEINDEN MIT WOV 18<br />

� Globalbudgets je Leistungsgruppe oder Leistung<br />

� Gemeindebeiträge und Investitionen<br />

� Globalrechnung je Leistungsgruppe oder Leistung<br />

18 § 76 ff. Gemeindegesetz, SRL 150<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 19/57


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

7. BESONDERE ASPEKTE DES LEISTUNGSCONTROLLINGS<br />

Der Führungs- oder Controlling-Kreislauf besteht auch bei den Leistungen, indem diese<br />

geplant, erstellt und gemessen werden. Bei grösseren Abweichungen zwischen dem<br />

Plan und der Zielerreichung werden Massnahmen ergriffen (Steuerung).<br />

7.1 PLANUNG<br />

Damit Leistungscontrolling überhaupt möglich ist, müssen Wirkungs- und Leistungsziele<br />

definiert werden.<br />

Mögliche Wirkungsziele am Beispiel des Steuerwesens sind<br />

� Zufriedene Kunden<br />

� Geringe Steuerausfälle<br />

Zu beachten ist, dass der Auftrag kein Wirkungsziel ist.<br />

Mögliche Leistungsziele im Steuerwesen sind<br />

� Bedürfnisgerechte Öffnungszeiten<br />

� Kompetente Information und Beratung der Steuerpflichtigen<br />

� Ausschöpfung der Einschätzungskompetenzen des Steueramtes bei den Staatsund<br />

Gemeindesteuern<br />

� Hoher Anteil an Einschätzungen durch die Gemeinde<br />

� Rascher Bezug der fälligen Steuerforderungen<br />

Im weitern sind die Produkte (Leistungen) und Produktegruppen zu definieren. Diese<br />

sind kurz zu beschreiben. Beispiel Steuerwesen:<br />

Produkt<br />

Zielsetzung<br />

Produktebeschrieb<br />

Kunden/Kundinnen<br />

Steuerwesen<br />

Die Mitarbeitenden im Steueramt und jene, die für den Bereich Sondersteuern zuständig sind,<br />

verfügen über sehr gute fachliche Kenntnisse, stellen eine effiziente Arbeitserledigung sicher und<br />

beraten die Kundinnen und Kunden kompetent und zuvorkommend<br />

Erledigung aller Aufgaben im Steuerbereich (Einschätzungen, Fakturierungen, Mahnwesen)<br />

Alle Einwohnerinnen und Einwohner<br />

Neuzuzüger und Wegzüger<br />

Die Leistungen bzw. Produkte werden zu Gruppen zusammengefasst. Das Steuerwesen<br />

gehört der Gruppe „Verwaltung“ bzw. „Allgemeine Verwaltung“ an.<br />

Produktegruppe<br />

Allgemeine Verwaltung<br />

Produkt Steuerwesen<br />

Gemäss Luzerner Handbuch Rechnungswesen, Teil 3, KORE, ergeben sich die folgenden<br />

Gruppen, welche der bisherigen funktionalen Gliederung der laufenden Rechnung gemäss<br />

HRM entsprechen:<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 20/57


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

0 Allgemeine Verwaltung 5 Soziale Wohlfahrt<br />

1 Öffentliche Sicherheit 6 Verkehr<br />

2 Bildung 7 Umwelt und Raumordnung<br />

3 Kultur/Freizeit 8 Volkswirtschaft<br />

4 Gesundheit 9 Finanzen und Steuern<br />

Für Leistungen, welche nach dem Modell der Wirkungsorientierten Verwaltung (WOV)<br />

erbracht werden, werden Leistungsvereinbarungen mit Leistungsaufträgen abgeschlossen.<br />

Zu den Leistungsaufträgen gehört ein Globalbudget. Die Besonderheit an<br />

den Globalbudgets besteht darin, dass in den Voranschlägen und Rechnungen nicht<br />

die einzelnen Positionen ausgewiesen werden, sondern nur die Summen der Aufwendungen<br />

und Erträge:<br />

Einwohnergemeinde Muster Rechnung 2004<br />

Voranschlag Rechnung<br />

Laufende Rechnung Aufwand Ertrag Nettoergebnis 2004 2003<br />

1 ÖFFENTLICHE SICHERHEIT 310'338.00 269'237.00 451'398 504'102.00<br />

14 FEUERWEHR 310'338.00 269'237.00 451'398 504'102.00<br />

140 Feuerwehr (Spez. Finanzierung) 310'338.00 269'237.00 451'398 504'102.00<br />

Aufwand 310'338.00 312'245 316'238.00<br />

Ertrag 269'237.00 225'699 252'051.00<br />

Nettoaufwand (Globalkredit) -41'101.00 -86'546 -64'187.00<br />

Über die Verwendung des Globalkredits können die Leistungserbringer selber entscheiden.<br />

Aus Platzgründen gehen wir auf die Erarbeitung eines Leistungsauftrages nicht weiter<br />

ein. Dies wäre Thema für eine separate <strong>Diplomarbeit</strong>. Im Anhang I geben wir einen<br />

Musterleistungsauftrag wieder. Im Übrigen verweisen wir auf das Handbuch Rechnungswesen,<br />

Teil 4, WOV.<br />

Ferner sind die Prozesse zu definieren und zu einem Prozessgliederungsplan zusammenzufassen.<br />

Beispiel Steuerwesen:<br />

Hauptprozess<br />

Teilprozess Basisprozess Subprozess Kostenträger<br />

Veranlagung ordentliche<br />

Veranlagung ordentliche<br />

50 Verwaltung 04 Steuerwesen 20 Steuern 500420 Steuern<br />

30 Inkasso Veranlagung Steuern 500430 Inkasso Veranlagung Steuern<br />

40 Sondersteuern 500440 Sondersteuern<br />

Der Prozessgliederungsplan kann mit den Kostenträgern (vgl. nachstehend) ergänzt<br />

werden.<br />

Die Prozesse und der Teilprozesse sollen beschrieben werden. Bei dieser Arbeit können<br />

sich Verbesserungsmöglichkeiten bei den Prozessabläufen ergeben, welche zu einer<br />

Anpassung der Aufbau- und Ablauforganisation führen können. Die Beschreibung der<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 21/57


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

Prozesse ist gleichzeitig eine Vorarbeit für die spätere Einführung des Qualitätsmanagements.<br />

Schliesslich sind die Produkte (Leistungen) und die Prozesse miteinander zu verknüpfen.<br />

Es entsteht der Kostenträgerplan für die KORE. Jeder Kostenträger gemäss Luzerner<br />

Handbuch Rechnungswesen, Teil 3, KORE, entspricht einer Leistung bzw. einem Produkt.<br />

7.2 ENTSCHEIDUNG<br />

„Entscheidung“ kann im Leistungscontrolling auch Prozessmanagement genannt werden.<br />

Zum Prozessmanagement gehört ein Führungshandbuch, welches im Wesentlichen<br />

aus dem folgenden Inhalt besteht 19 :<br />

� Definition der Prozesse<br />

� Beschreibung der Prozesse<br />

� Arbeitshilfsmittel zur Umsetzung der Prozesse (Formulare, Checklisten etc.)<br />

Das Handbuch sollte den Mitarbeitenden nicht einfach ausgehändigt werden, sondern<br />

diese sind zu schulen. Es muss ausserdem gepflegt und an Veränderungen angepasst<br />

werden.<br />

7.3 KONTROLLE<br />

Die Hauptaufgabe des Controllings im Allgemeinen und des Leistungscontrollings im<br />

Besonderen ist das Messen: „What you can’t measure, you can’t manage“ 20 . Die Kontrolle<br />

besteht zur Hauptsache im Messen der Zielerreichung. Damit dies möglich ist, muss<br />

zuerst festgelegt werden, was gemessen werden soll. In diesem Zusammenhang sind<br />

Indikatoren und Standards zu definieren.<br />

Mögliche Indikatoren und Standards am Beispiel des Steuerwesens:<br />

Ziel Indikator Standard<br />

Kompetente Information und Beratung der<br />

Steuerpflichtigen<br />

Reklamationen (Anzahl) ≤ 5<br />

Ausschöpfung der Einschätzungskompe- Einsprachen (%) ≤ 3 %<br />

tenzen des Steueramtes bei den Staatsund<br />

Gemeindesteuern<br />

Ganz oder teilweise gutgeheissene<br />

Einsprachen (%)<br />

≥ 70 %<br />

Unerledigte Einsprachen (Fälle) ≤ 10<br />

Zufriedene Kunden Zufriedenheitsgrad (%) ≥ 95 %<br />

Bedürfnisgerechte Öffnungszeiten Zufriedenheitsgrad (%) ≥ 85 %<br />

Genauigkeit der Arbeit Beanstandungen der Steuerkontrollen<br />

im Verhältnis der Steuerpflichtigen (%)<br />

≤ 0,5 %<br />

19 RCI Unternehmensberatung AG, Luzern<br />

20 Kaplan/Norton, erwähnt von Georges Dumont in seinen Unterrichtsunterlagen zum Controlling, Lehrgang Verwaltungs-<br />

management<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 22/57


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

Rascher Bezug der fälligen Steuerforde- Steuerausstand (%) ≤ 12 %<br />

rungen<br />

Anzahl Ausstände älter als 45 Tage (%) < 5 % ab<br />

Fälligkeit<br />

Mahnläufe (Anzahl) ≥ 11<br />

Geringe Steuerausfälle Steuerausfall (%) ≤ 1 %<br />

Rasche Einschätzung der Grundsteuern Offene Fälle per Ende Jahr (%) ≤ 70 %<br />

Hoher Anteil an Einschätzungen durch die Veranlagungsstand laufendes Jahr (%) ≥ 85 %<br />

Gemeinde Veranlagungsstand Vorjahre (%) 100 %<br />

Angemessener Ressourceneinsatz<br />

Kostendeckungsgrad Steueramt (%) 100 %<br />

Nettokosten pro Steuerpflichtigen ≤ CHF<br />

(CHF)<br />

200<br />

Kosten einer Grundstückgewinnsteuer- ≤ CHF<br />

einschätzung (CHF)<br />

600<br />

Gesamtstundenaufwand<br />

(Std.)<br />

Steueramt ≤ ... Std.<br />

Stundenaufwand für Staats- und Gemeindesteuern<br />

(Std.)<br />

≤ ... Std.<br />

Den Messungen sollen möglichst Ziele zugrunde gelegt werden, welche aufgrund bereits<br />

bestehender Grundlagen einfach zu messen sind. Neue Grundlagen sollen nur<br />

dann geschaffen werden, wenn ein Ziel von wesentlicher Bedeutung ist. Es sollen<br />

überdies nicht zu viele Ziele definiert werden (Auswahl treffen). Wesentlich ist, dass aus<br />

nicht erreichten Zielen Massnahmen ab- und eingeleitet werden.<br />

Nebst den Ergebnissen aus der Messung der Zielerreichung sind auch statistische Werte<br />

aufschlussreich. Mögliche statistische Werte am Beispiel des Steuerwesens:<br />

� Steuerpflichtige natürliche Personen (Anzahl)<br />

� Mutationen im Register der steuerpflichtigen natürlichen Personen (Anzahl)<br />

� Stellenprozente (%)<br />

� Steuerpflichtige juristische Personen (Anzahl)<br />

� Quellensteuerpflichtige (Anzahl)<br />

� Aktive und passive Steuerausscheidungen (Anzahl)<br />

� Nach- und Strafsteuerfälle (Anzahl)<br />

� Mahnungen (Anzahl)<br />

� Betreibungsbegehren (Anzahl)<br />

Es sollen nur statistische Werte definiert werden, welche aufgrund bereits bestehender<br />

Grundlagen einfach zu ermitteln sind. Neue Grundlagen sollen nur dann geschaffen<br />

werden, wenn ein statistischer Wert von wesentlicher Bedeutung ist.<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 23/57


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

Statistische Werte eignen sich für Vorjahresvergleiche<br />

Einwohnergemeinde Muster Voranschlag Rechnung Rechnung Rechnung Rechnung<br />

Produktegruppe Kehricht 2005 2004 2003 2002 2001<br />

Kennzahlen<br />

Kostendeckungsgrad Abfallwesen in % 100% 102% 95% 101% 99%<br />

Kosten pro t abgeführter Hauskehricht in CHF 270 280 300 290 310<br />

Kosten pro t entsorgte Grünabfälle in CHF 190 200 230 210 220<br />

Kosten pro t entsorgtes Altpapier in CHF 750 700 680 720 730<br />

und für den Vergleich mit anderen Gemeinden (Benchmarking), soweit ein solcher<br />

Vergleich möglich ist:<br />

Einwohnergemeinde Muster Gemeinde Gemeinde Gemeinde Gemeinde Gemeinde<br />

Rechnung 2004 Eigene A B C D<br />

Kennzahlen<br />

Nettoaufwand für Wirtschaftliche Sozialhilfe 167 188 210 175 141<br />

Betriebsbeitrag an eigenes Alterszentrum 100'000 0 400'000 320'000 80'000<br />

Kostendeckungsgrad der Abfallbeseitigung 94.4% 84.2% 89.9% 85.0% 71.1%<br />

(ohne kalkulatorische Kosten wie kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen)<br />

Die Leistungsvorgänge und Ist-Zustände (Stand der Zielerreichung) werden laufend<br />

erfasst und regelmässig mit den entsprechenden Planungsgrundlagen (messbare Ziele)<br />

verglichen.<br />

Die einfachste der Analysen ist die Kosten-Analyse. Pro Leistung/Produkt/Kostenträger<br />

werden die budgetierten Soll-Kosten mit den Ist-Kosten verglichen. Zu diesem Zweck ist<br />

die Kostenrechnung zu führen. Aus Platzgründen verzichten wir in dieser Arbeit, auf die<br />

Einführung und das Führen der Kostenrechnung einzugehen. Dies wäre Thema für eine<br />

separate <strong>Diplomarbeit</strong>. Detaillierte Angaben können dem Luzerner Handbuch Rechnungswesen<br />

Teil 3, KORE, entnommen werden.<br />

Ebenfalls relativ einfach ist die Kosten-Leistung-Analyse. Es wird der „Gegenwert“ der<br />

Leistung mit den auf sie entfallenden Kosten verglichen. Bei dieser Analyse befinden<br />

wir uns auf der Resultatebene bzw. auf der Ebene der Effizienz. Besondere Instrumente<br />

der Leistungsmessung sind nebst der Kostenrechnung<br />

� Meldewesen<br />

� Umfragen<br />

� Audits<br />

� Geschäftskontrolle<br />

Beim Meldewesen geht es um das Erfassen und Auswerten von Abweichungen, Reklamationen<br />

und Verbesserungsvorschlägen.<br />

Umfragen können extern oder intern durchgeführt werden. Bei den externen Umfragen<br />

werden Bürger und bei den internen Umfragen die Mitarbeitenden nach ihrer Zufriedenheit<br />

befragt.<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 24/57


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

Unter Audits sind Prüfungen aller Art zu verstehen. Im Leistungscontrolling (wie auch im<br />

Qualitätsmanagement) sind besondere Prüfungen von Prozessabläufen gemeint.<br />

In der Geschäftskontrolle werden vor allem Zeiten (z.B. Durchlaufzeiten) und Mengen<br />

(z.B. Anzahl erledigte und unerledigte Fälle) festgehalten.<br />

Schwieriger ist die Kosten-Wirkung-Analyse und Kosten-Nutzen-Analyse. Hier befinden<br />

wir uns auf der Zielebene bzw. auf der Ebene der Effektivität. Idealerweise erhöht sich<br />

die Wirkung oder der Nutzen bei gleich bleibenden oder sinkenden Kosten. Nicht ideal<br />

ist eine Erhöhung der Wirkung oder des Nutzens, wenn sich gleichzeitig die Kosten erhöhen.<br />

Die Messung der Erreichung von Wirkungszielen ist anspruchsvoll und vielfach<br />

nur über grössere Zeiträume möglich.<br />

„Zwischen Effizienz und Effektivität kann ein Zielkonflikt entstehen, den es abzuwägen<br />

gilt. Es ist durchaus möglich, hocheffizient am Ziel vorbei zu schiessen. Daher ist es<br />

wichtig, dass die Verwaltung ständig beide Grössen im Auge behält.“ 21<br />

E. Buschor zeigt die Zusammenhänge im Leistungsbereich in seinem 4-Ebenen-Konzept<br />

zur Wirkungsorientierung wie folgt: 22<br />

Abb. 6: 4-Ebenen-Konzept<br />

Erläuterungen zu diesem Konzept sind im Anhang II enthalten.<br />

7.4 STEUERUNG<br />

Bei den Soll-Ist-Vergleichen ergeben sich in der Regel Abweichungen, welche mehr<br />

oder weniger gross sind. Abweichungen von einer gewissen Grössenordnung (z.B. ± 5<br />

oder 10 %) sind zu begründen. Unter Umständen sind mit den Verantwortlichen Massnahmen<br />

zu vereinbaren. Es lassen sich auch Analysen vornehmen, welche Rückschlüsse<br />

für die künftige Planung oder die langfristige Zielerreichung ermöglichen.<br />

21 Kuno Schedler/Isabella Proeller, New Public Management, 2. Auflage, 2003, Seite 67<br />

22 Buschor Ernst, 1992, Seite 238, zitiert in Kuno Schedler/Isabella Proeller, New Public Management, 2. Auflage,<br />

2003, Seite 68<br />

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Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

8. BESONDERE ASPEKTE DES PERSONALCONTROLLINGS<br />

Personalcontrolling ist ein wichtiges Führungsinstrument und dient im Sinne eines dauernden<br />

Soll-/Ist-Vergleichs der Planung, Steuerung und Überprüfung der Zielerreichung<br />

der Personalarbeit. Das Personalcontrolling wird dadurch zu einem integrierenden Bestandteil<br />

der Verwaltungskultur.<br />

Damit die Verbindung von Strategie und Umsetzung funktioniert, ist bei der Zielsetzung<br />

im Personalcontrolling folgendes zu beachten:<br />

� Förderung der Informationstransparenz beim Personal durch rechtzeitige und<br />

wahrheitsgetreue Information über die Personalziele, Probleme und Zusammenhänge<br />

der ganzen Verwaltung sowie der Abteilung, in welcher der Mitarbeitende<br />

arbeitet<br />

� Schaffung einer echten Vertrauens- und Lernkultur durch die ständige Verbesserung<br />

der gegenseitigen innerbetrieblichen Beziehungen, vor allem zwischen Vorgesetzten<br />

und Mitarbeitenden, zwischen einzelnen Abteilungen, mit dem Ziel, Konflikte<br />

konstruktiv zu lösen, gegenseitige Vorurteile abzubauen und damit unnötige<br />

Auseinandersetzungen zu vermeiden<br />

8.1 PLANUNG<br />

Die Zielsetzung im Personalbereich einer Verwaltung basiert auf den (Personal)-<br />

Leitbildsätzen (z.B. Gewährung eines sicheren Arbeitsplatzes / Förderung von Aus- und<br />

Weiterbildung). Die daraus abgeleiteten Sachziele für den Personalbereich innerhalb<br />

der Verwaltung legen das entsprechende Handeln des Gemeinderates, des Personalverantwortlichen<br />

und des Abteilungsleiters (technische und sozialorientierte Vorgänge)<br />

fest.<br />

Um die angestrebten Personalziele erreichen zu können, müssen entsprechende finanzielle<br />

und personelle Mittel eingesetzt werden, d.h. die Verwaltungsbereiche müssen mit<br />

den notwendigen Mitarbeitern besetzt werden, und zwar<br />

� in quantitativer Hinsicht,<br />

� mit den erforderlichen Qualifikationen,<br />

� zum richtigen Zeitpunkt und<br />

� am richtigen Ort.<br />

Aufgrund der Personalpolitik einer Gemeindeverwaltung und der jährlich stattfindenden<br />

Mitarbeitergespräche werden die Leitbildhaltungen im Personalbereich konkretisiert.<br />

Mögliche Personalziele in einer Verwaltungsabteilung sind:<br />

� Weiterbildung der Mitarbeitenden<br />

� Arbeitsplatzverbesserungen<br />

� Team- und Organisationsentwicklung<br />

� Optimierung des Arbeitszeitmodells<br />

� Einmalige Ausgaben zur Betriebsoptimierung<br />

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Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

8.2 ENTSCHEIDUNG<br />

Anlässlich der jährlich stattfindenden Mitarbeitergespräche legt der Abteilungsleiter<br />

gemeinsam mit den Mitarbeitenden die konkreten Zielsetzungen fest (z.B. Weiterbildungstage)<br />

und unterbreitet diese dem Personalverantwortlichen. Zusammen erarbeiten<br />

diese die Hilfsmittel und Unterlagen zur Unterstützung der Zielumsetzung. Die definitiven<br />

Zielformulierungen werden in den Berichtsraster zuhanden des Gemeinderates<br />

übertragen.<br />

Der Gemeinderat hat die definitiven Personalcontrolling-Ziele zu verabschieden.<br />

8.3 KONTROLLE<br />

Quartalsweise überprüfen die Abteilungsleiter den Umsetzungsstand der Zielvereinbarungen.<br />

Sie besprechen diesen mindestens einmal jährlich mit den Mitarbeitenden anlässlich<br />

von Mitarbeitergesprächen.<br />

Per 31.12. des Jahres werten die Abteilungsleiter die Zielerreichung aus und einigen sich<br />

mit dem Personalverantwortlichen über mögliche Massnahmen. Zugleich stellt der Personalverantwortliche<br />

allen Abteilungsleitern ein Kennzahlen-Set aus dem Personalinformationssystem<br />

mit Aussagen über die Personalstruktur, Personalbewegungen und Personalkosten<br />

des unterstellten Personals zur Analyse und Auswertung zur Verfügung.<br />

Personalwirtschaftliches<br />

Ziel<br />

Qualifiziertes/<br />

motiviertes/<br />

flexibles<br />

Personal<br />

Attraktivität<br />

des<br />

Kennzahl<br />

Jährliches Mitarbeitergespräch (Durchführungsquote in %)<br />

Fort-/Weiterbildung (Mitarbeiter/Führungskräfte)<br />

- % der Personalkosten<br />

- Anzahl Tage je Mitarbeiter/Führungskraft<br />

- % der Mitarbeiter/Führungskraft<br />

Mobilitätsrate (intern) (%)<br />

Altersstruktur (nach Produktbereich/Berufsgruppen)<br />

(älter als 55/jünger als 30)<br />

Mitarbeiterzufriedenheit (gemäss Umfrage) (Skalanote)<br />

Mobilitätsrate im ersten Jahr (intern) (%)<br />

Fluktuationsrate im ersten Jahr (%)<br />

Arbeitsplatzes Bewerberquote (Ausbildung/offene Stellen) (%)<br />

Personalkosten- Abweichung vom Personalkostenbudget (%)<br />

optimierung/ Krankheitsquote (%)<br />

Wirtschaftlichk. Vollkräftezahl (Abweichungen in %)<br />

Chancen- Frauen in Führungspositionen (%)<br />

Gleichheit Arbeitsplatzschaffung für Behinderte (%)<br />

Abb. 7: das Personalinformationssystem „Kennzahlen-Set“ 23<br />

Als weiteres wichtiges Kontrollinstrument dienen Befragungen anlässlich von Austrittsgesprächen<br />

von Mitarbeitenden. Aus dem Vergleich der ausgewerteten Fragebogen<br />

können entsprechende Abteilungsziele für die Folgejahre gewonnen werden.<br />

23 Quelle: Klaus Homann, Verwaltungscontrolling, Gabler-Verlag<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 27/57


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

Im Bereich des Personalcontrollings erweist sich der Datenschutz als besondere Herausforderung.<br />

So ist unbedingt zu prüfen, wem personenbezogene Controllinginformationen<br />

zur Verfügung gestellt werden dürfen. Vertrauliche Zusatzberichte an klar definierte<br />

Adressaten sind kaum zu umgehen. Auch bei den anderen Controllingbereichen ist sicherzustellen,<br />

dass die Empfänger mit den Berichten verantwortungsvoll umgehen.<br />

8.4 STEUERUNG<br />

Jeder Abteilungsleiter organisiert die Umsetzung des Personalcontrollings in seiner Abteilung<br />

und bestimmt die zeitliche Planung.<br />

Der Abteilungsleiter ist grundsätzlich für die Budgetierung und die Personalplanung im<br />

Rahmen der Kredite verantwortlich. Aufgrund der Auswertungen ist er in der Lage, ihren<br />

Resourcenverbrauch zu steuern.<br />

Der Personalverantwortliche unterstützt die Abteilungsleiter beratend bei der Umsetzung<br />

der Ziele in methodischer und inhaltlicher Hinsicht.<br />

8.5 CONTROLLINGKREISLAUF IM PERSONALPROZESS<br />

Abweichungsanalyse<br />

Massnahmen<br />

vollziehen<br />

Abb. 8: Personalcontrolling-Kreislauf 24<br />

Ziele setzen:<br />

Formulierung<br />

der Soll-<br />

Vorstellung<br />

Sämtliche Ziele und Massnahmen im Personalbereich stellen als Ganzes die Personalpolitik<br />

einer Verwaltung dar. Die einzelnen Phasen des Personalcontrollings lassen sich anhand<br />

eines operativen Beispiels wie folgt umschreiben:<br />

24 Keist Marlies, Unterrichtsunterlagen Personalmanagement, LGVM 04<br />

7<br />

6<br />

Bericht<br />

8<br />

5<br />

Operationalisierung<br />

der<br />

Ziele<br />

Massnahmen<br />

planen<br />

/ Mittel<br />

Ist-Situation<br />

erfassen<br />

Abweichungenfeststellen<br />

u.<br />

analysieren<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 28/57<br />

1<br />

.<br />

4<br />

2<br />

3


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

1. Ziel setzen<br />

Übergeordnete Zielsetzung gemäss Leitbild: Aufgabenbereicherung jedes langjährigen<br />

Mitarbeiters fördern<br />

Ziel: Die Produktivitätssteigerung von guten Mitarbeitern fördern, mit verstärkter Delegation<br />

und somit Entlastung des Vorgesetzten<br />

2. Ist-Situation erfassen<br />

Die Mitarbeiter erledigen ihre klar delegierten Aufgaben, die Verantwortung bleibt jedoch<br />

auch nach jahrelanger Mitarbeit beim Vorgesetzten. Die Überzeit des Vorgesetzten<br />

hält sich deshalb markant hoch.<br />

3. Abweichungen feststellen und analysieren<br />

Die Persönlichkeitsentfaltung für Mitarbeitende ist auch nach jahrelanger Mitarbeit im<br />

Betrieb gleich geblieben. Es passiert keine Produktivitätssteigerung, eher sinkende Motivation.<br />

4. Massnahmen planen / Mittel<br />

Schritt 1: Die Stellenbeschreibung jedes Mitarbeitenden wird jährlich überprüft und<br />

überarbeitet (Termin: ø.)<br />

Schritt 2: Das diesjährige Mitarbeitergespräch wird genutzt, um grob die Vorstellungen<br />

des Mitarbeitenden bezüglich der Möglichkeiten für Arbeitsbereicherung<br />

zwischen Mitarbeiter und Vorgesetztem aufzunehmen (Termin: ø.)<br />

Schritt 3: Testphase für erweiterte Aufgabenbereicherung (Termin: ø.)<br />

Die Ergebnisse aus Schritt 2 werden miteinbezogen (Termin: ø.)<br />

Schritt 4: Innerhalb Halbjahresfrist wird die neue Aufgabendelegation, nach<br />

ein oder wenn notwendig mehreren Testläufen „job enrichment“ eingeführt.<br />

5. Operationalisierung der Ziele<br />

Aufgabenbereicherung für langjährige Mitarbeiter schaffen<br />

Ziel 1: Stellenbeschreibungen werden als Führungsinstrumente genutzt<br />

Standard: Jede Stellenbeschreibung wird jährlich überprüft und den neuen Anforderungen<br />

angepasst. Zuständig ist der direkte Vorgesetzte in Zusammenarbeit mit<br />

dem Personalverantwortlichen.<br />

Ziel 2: 15 % der Verantwortung wird vom Vorgesetzten an den Mitarbeitenden<br />

delegiert.<br />

Ziel 3: Bei 80 % entstehender Verantwortungsbereichen/-posten werden primär<br />

langjährige Mitarbeitende beigezogen.<br />

6. Massnahmen gemäss Ziff. 4 vollziehen<br />

7. Abweichungen messen anhand Evaluation des Mitarbeitergesprächs<br />

8. Darüber berichten (vgl. Beispiel Berichtsraster Anhang III)<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 29/57


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

III. Praktische Umsetzung des Verwaltungscontrollings<br />

9. LEITFADEN FÜR DIE PRAKTISCHE UMSETZUNG<br />

Wir beschreiben nachstehend ein Modell eines möglichen Controlling-Systems, welches<br />

zweckmässig und einfach zu handhaben ist, da die Grundlagen mehrheitlich vorhanden<br />

sind oder gemäss neuem Gemeindegesetz ohnehin geschaffen werden müssen.<br />

Controlling ist der gesamte Prozess der Zielfestlegung, der Planung und der Steuerung im<br />

Finanz-, Leistungs- und Personalbereich. Es umfasst Tätigkeiten wie Entscheiden, Definieren,<br />

Festlegen, Steuern, Regeln. 25 Diese Definition kann mit folgender Grafik darstellt werden:<br />

Abb. 9: der Controllingkreislauf<br />

Planen<br />

Ziel<br />

(Soll)<br />

Soll-Ist-Vergleich<br />

Kontrollieren<br />

Berichterstatten<br />

Steuern<br />

Entscheiden<br />

(Ausführen)<br />

Ergebnis<br />

(Ist)<br />

Messen - Abweichungen feststellen - Abweichungen begründen -<br />

Massnahmen erarbeiten<br />

Dieses Schema gilt für jedes zu erreichende Ziel, sei es strategisch oder operativ, gross<br />

oder klein. Im Folgenden gehen wir auf die einzelnen Tätigkeiten und ihre Umsetzung in<br />

der Praxis ein.<br />

25 Kuno Schedler/Isabella Proeller, New Public Management, 2. Auflage, 2003, Seite 200<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 30/57


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

9.1 ZIELORIENTIERUNG<br />

Ziel<br />

(Soll)<br />

Die strategischen und operativen Ziele sollen verknüpft sein.<br />

Strategische<br />

Ziele<br />

Operative<br />

Ziele<br />

Abb. 10: der Zielbaum<br />

Legislaturprogramm<br />

2005 - 2008<br />

Jahresprogramm<br />

2006<br />

Ressort 1<br />

Ziele 2006<br />

Abteilung 1<br />

Ziele 2006<br />

Mitarbeiter 1<br />

Ziele 2006<br />

Leitbild (Leitbilder)<br />

Finanzziele - Leistungsziele - Personalziele<br />

Finanzziele - Leistungsziele - Personalziele<br />

Ressort 2<br />

Ziele 2006<br />

Abteilung 2<br />

Ziele 2006<br />

Mitarbeiter 2<br />

Ziele 2006<br />

Finanz- und Aufgabenplan<br />

2007 - 2010<br />

Voranschlag<br />

2006<br />

Ressort n<br />

Ziele 2006<br />

Abteilung 3<br />

Ziele 2006<br />

Mitarbeiter 3<br />

Ziele 2006<br />

Die Leitbildziele sollen über die Legislaturziele in die Jahresziele einfliessen. Das Zielsystem<br />

soll in sich abgestimmt sein (von oben nach unten und von unten nach oben). Wenn<br />

dies nicht der Fall ist, hat der Controllerdienst ein erstes Mal den Warnfinger zu erheben.<br />

9.2 PLANUNG<br />

Planen<br />

Ziel<br />

(Soll)<br />

Die Planung soll mit den Zielsetzungen übereinstimmen. Wenn diese Übereinstimmung<br />

nicht gegeben ist, hat sich der Controllerdienst bemerkbar zu machen, da die Zielerrei-<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 31/57<br />

Controlling / Berichterstattung


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

chung zum vornherein gefährdet ist. Beispiel: Gemäss Zielsetzung soll die Rechnung des<br />

kommenden Jahres ausgeglichen sein. Die Planung (der Voranschlag) sieht jedoch ein<br />

Defizit von 2 Mio. CHF vor. Die Zielerreichung ist in hohem Mass gefährdet.<br />

Nebst Beträgen können auch Stunden, Durchlaufzeiten, Prozentzahlen, absolute Zahlen<br />

etc. geplant werden. Für solche Messgrössen sind Indikatoren und Standards zu bestimmen.<br />

Beispiel: Anzahl Mahnläufe betreffend offene Steuern ≥ 11. Anzahl Mahnläufe ist<br />

der Indikator, ≥ 11 ist der Standard.<br />

Die Ergebnisse der Planung werden im Finanz- und Aufgabenplan, im Voranschlag, im<br />

Jahresprogramm, in Ausbildungsprogrammen etc. festgehalten. Beim Erstellen dieser<br />

Arbeit sind wir auf eine Controlling-Karte 26 gestossen, welche sich sehr gut für das Festhalten<br />

von Planungsergebnissen ausserhalb des Voranschlags und des Finanz- und Aufgabenplans<br />

eignet:<br />

Ziele Indikator Datenquelle Standard Bemerkungen<br />

Mitarbeiter<br />

1. Ausbildungstage<br />

pro<br />

Mitarbeiter<br />

Finanzen<br />

Steueramt<br />

1. Veranlagungsstand<br />

lauf. Jahr<br />

Organisation<br />

Projekte<br />

1. Einführung<br />

KORE<br />

Investitionen<br />

Beteiligungen 1)<br />

1) inkl. ausgelagerte Verwaltungseinheiten<br />

NEST 85 %<br />

5 Tage Interne und externe Ausbildung<br />

100 % Bis Ende 2007 eingeführt<br />

und betriebsbereit<br />

Auf dieser Übersicht werden Ziele sowie die zur Messung benötigten Indikatoren und<br />

Standards festgehalten. Es wird ausserdem vermerkt, von woher die benötigten Daten<br />

bezogen werden können.<br />

26 Quelle: RCI Unternehmensberatung AG, Luzern<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 32/57


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

9.3 ENTSCHEIDUNG<br />

Planen<br />

Ziel<br />

(Soll)<br />

Entscheiden<br />

(Ausführen)<br />

Die Planung wird umgesetzt. Beispiel: Nachdem die Stimmberechtigten den Voranschlag<br />

genehmigt haben (Entscheidung), kann die Verwaltung zum Vollzug übergehen<br />

(Ausführung). Der Vollzug hat mit der Planung überein zu stimmen. Was nicht budgetiert<br />

ist, darf nur mit einem entsprechenden Nachtrags-, Sonder- oder Zusatzkredit ausgegeben<br />

bzw. beschafft werden. Neue Mitarbeiter dürfen in der Regel nur angestellt werden,<br />

wenn dies im Stellenbudget vorgesehen ist. Wenn diese Grundsätze nicht eingehalten<br />

werden, hat sich der Controllerdienst ein weiteres Mal zu Wort zu melden. Das gleiche<br />

gilt, wenn Leistungsaufträge nicht eingehalten werden.<br />

9.4 ERGEBNIS<br />

Planen<br />

Ziel<br />

(Soll)<br />

Entscheiden<br />

(Ausführen)<br />

Ergebnis<br />

(Ist)<br />

Das Ergebnis ist das Resultat der Ausführung. In Franken-Beträgen wird es in der Rechnung<br />

nach HRM und in der Kostenrechnung ausgewiesen. Geleistete Stunden oder Absenztage<br />

können der Zeiterfassung entnommen werden. Über die Zufriedenheit der Mitarbeiter<br />

kann man sich anlässlich von Mitarbeitergesprächen oder aufgrund von Umfragen<br />

ein Bild machen. Dies sind lediglich einige Beispiele. Anhand der Ergebnisse kann<br />

noch nicht beurteilt werden, ob diese gut oder weniger gut sind. Diese Beurteilung erfolgt<br />

im Rahmen der Kontrolle.<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 33/57


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

9.5 KONTROLLE<br />

Planen<br />

Ziel<br />

(Soll)<br />

Soll-Ist-Vergleich<br />

Kontrollieren<br />

Entscheiden<br />

(Ausführen)<br />

Ergebnis<br />

(Ist)<br />

Bei der Kontrolle geht es durchwegs um Soll-Ist-Vergleiche, indem die geplanten mit den<br />

erreichten Zielen verglichen werden. Bei Franken-Beträgen ist der Vergleich in der Regel<br />

relativ einfach. Bei Stunden, Durchlaufzeiten, Prozentzahlen, Stückzahlen etc. sind die Ist-<br />

Werte der Indikatoren zu ermitteln und mit den entsprechenden Standards zu vergleichen.<br />

Soll-Ist-Vergleiche können bzw. sollen auch während dem Jahr vorgenommen werden,<br />

wobei gleichzeitig eine Vorausschau bis zum Jahresende vorgenommen werden soll<br />

(Forecast). Beispiel:<br />

Konto/Kto.-<br />

Gruppe<br />

Text IST per<br />

H ochrechn u n g<br />

per<br />

Budget Abweichu n g Kontrolle<br />

30.09.2005 31. 12.2005 2005 2005<br />

Bürom aterial 40'000 53'480 48'000 5'480 Acht u n g<br />

9.6 UMGANG MIT ABWEICHUNGEN ZWISCHEN SOLL- UND IST-WERTEN<br />

Kontrollieren<br />

Messen - Abweichungen feststellen - Abweichungen begründen -<br />

Massnahmen erarbeiten<br />

Bei den Soll-Ist-Vergleichen ergeben sich in der Regel Abweichungen, welche mehr<br />

oder weniger gross sind. Abweichungen von einer gewissen Grössenordnung (z.B. ± 5<br />

oder 10 %) sind zu begründen. Die Grössenordnungen sind durch die Führungsverantwortlichen<br />

zusammen mit dem Controllerdienst festzulegen. Nötigenfalls sind mit den<br />

Verantwortlichen Massnahmen zu vereinbaren. Es lassen sich auch Analysen vornehmen,<br />

welche Rückschlüsse für die künftige Planung oder die langfristige Zielerreichung<br />

ermöglichen.<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 34/57


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

Für das Festhalten der Abweichungen sind wir beim Erstellen dieser Arbeit auf mehrere<br />

Möglichkeiten gestossen:<br />

BISS - BEHÖRDENINFORMATIONS- UND STEUERUNGSSYSTEM 27<br />

Es handelt sich um ein Berichterstattungsinstrument auf Excel-Basis, in welchem bis zu 24<br />

Bereiche oder Abteilungen geführt werden können. Pro Bereich oder Abteilung kann<br />

über die Finanzziele, Leistungsziele und Personalziele Bericht erstattet werden. Das Instrument<br />

nimmt Hochrechnungen vor (automatisch oder manuell). Die Anzeige des<br />

Zielerreichungsgrades funktioniert nach dem „Ampelsystem“: „grün“ für Ziel erreicht,<br />

„gelb“ für Zielerreichung gefährdet, aber noch möglich, „rot“ für Ziel wesentlich überoder<br />

unterschritten.<br />

FINANZZIELE LAUFENDE RECHNUNG<br />

Konto/Kto.-<br />

Gruppe<br />

LEISTUNGSZIELE<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Leistungsziele<br />

-<br />

Text IST per<br />

Hochrechnung<br />

per<br />

Budget Abweichung Kontrolle Begründungen Massnahmen Zuständig Termin<br />

30.09.2005 31.12.2005 2005 2005<br />

Total<br />

Leistungsziele per Stichdatum<br />

-<br />

PERSONALZIELE<br />

-<br />

Personalziele<br />

-<br />

Personaldaten<br />

-<br />

27 BDO Visura<br />

-<br />

IST per<br />

Zielerreichung<br />

bis<br />

Soll Kontrolle Begründungen Massnahmen Zuständig Termin<br />

30.09.2005 31.12. 2005 2005<br />

IST per<br />

Zielerreichung<br />

bis<br />

Soll Kontrolle Begründungen Massnahmen Zuständig Termin<br />

30.09.2005 31.12. 2005 2005<br />

IST per<br />

Zielerreichung<br />

bis<br />

Soll Kontrolle Begründungen Massnahmen Zuständig Termin<br />

30.09.2005 31.12. 2005 2005<br />

IST per<br />

Zielerreichung<br />

bis<br />

30.09.2005 31.12. 2005 2005<br />

Soll Kontrolle Begründungen Massnahmen Zuständig Termin<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 35/57


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

EXCEL-TABELLEN<br />

Finanzwirtschaftliche Pespektive<br />

Ziel Messgröße Einheit Ist-Werte Quartal Zielwert Jahr erreicht<br />

1 2 3 4<br />

Umsatzsteigerung Netto-Umsatz Tausend Euro<br />

Gewinn Brutto-Betriebsergebnis Tausend Euro<br />

Rentabilität Return on Sales %<br />

Kapitalverzinsung ROI %<br />

Liquidität Free Cash Flow Tausend Euro<br />

Kundenperspektive<br />

Ziel Messgröße Einheit Ist-Werte Quartal Zielwert Jahr erreicht<br />

1 2 3 4<br />

Markdurchdringung Marktanteil %<br />

Kundentreue Stammkundenquote %<br />

Kundenzufriedenheit Index Punkte<br />

Kundenverlässlichkeit Stornos Anzahl<br />

Fehlerfreie Produkte Retouren Stück<br />

Innovations- und Wissensperspektive<br />

Ziel Messgröße Einheit Ist-Werte Quartal Zielwert Jahr erreicht<br />

1 2 3 4<br />

Neue Produkte Umsatz Neu-/Gesamtprodukte %<br />

Qualität aufs erste Mal Änderungen/Nachbesserungen Zahl<br />

Kontinuierliche Verbesserung Weiterbildungskosten /Mitarbeiter %<br />

Talent zum Wandel Anteil Mitarbeiter in Projekten %<br />

Prozessperspektive<br />

Ziel Messgröße Einheit Ist-Werte Quartal Zielwert Jahr erreicht<br />

1 2 3 4<br />

Steuerungskompetenz Produktions-Durchlaufzeit Tage<br />

Qualität Ausschussanteil %<br />

Prokuktionseffizienz Anlagenverfügbarkeit/Fehlzeitquote %<br />

Kredit Management Zahlungsziel Tage<br />

Quelle: Verlag für ControllingWissen AG, Offenburg<br />

Bei dieser Lösung müssen die Begründungen zu den Abweichungen und die Massnahmen<br />

separat festgehalten werden.<br />

ERWEITERTE CONTROLLING-KARTE<br />

Die in Kapitel 9.2 gezeigte Controlling-Karte kann mit je einer Ist-Spalte für das laufende<br />

Jahr und das Vorjahr, mit einer Abweichungsspalte (CHF und %), mit einer Spalte für die<br />

Begründungen und einer Spalte für die Massnahmen ergänzt werden.<br />

9.7 BERICHTERSTATTUNG<br />

Kontrollieren<br />

Messen - Abweichungen feststellen - Abweichungen begründen -<br />

Massnahmen erarbeiten<br />

Berichterstatten<br />

Die anlässlich der Kontrollen gemachten Feststellungen werden in standardisierten Abteilungs-<br />

und Ressortberichten festgehalten. Es sollen möglichst sämtliche Finanz-,<br />

Leistungs- und Personalziele, welche definiert worden sind, in diese Berichte aufgenommen<br />

werden. Wie bereits erwähnt, sind die Abweichungen von einer gewissen Grössen-<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 36/57


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

ordnung zu begründen und es sind Massnahmen aufzuzeigen. Die Berichte können mit<br />

statistischen Werten, Diagrammen und Kommentaren ergänzt werden. Die Ressortvorsteher<br />

sollen sich anhand dieser Berichte rasch ein vollständiges Bild über den Stand<br />

bzw. Zwischenstand der Zielerreichung machen können.<br />

Für den Gemeinderat werden die Ressortberichte zusammengefasst. Der Controllerdienst<br />

vereinbart mit dem Gemeinderat den Verdichtungsgrad der Berichte, welche an<br />

den Gemeinderat gehen. Möglicherweise will der Gemeinderat nur über Ziele im „roten<br />

Bereich“ (wesentlich über- oder unterschritten) informiert werden. Eventuell möchte er<br />

aber auch über wichtige Sachverhalte im „grünen Bereich“ Kenntnis erhalten.<br />

Für die Berichterstattung eignen sich verschiedene Instrumente:<br />

BISS - BEHÖRDENINFORMATIONS- UND STEUERUNGSSYSTEM<br />

Dieses System haben wir oben bereits beschrieben. Zusätzlich ist zu erwähnen, dass für<br />

den Gemeinderat automatisch eine Zusammenfassung erstellt wird, welche die Ziele im<br />

„roten Bereich“ sowie wichtige Informationen enthält.<br />

CONTROLLINGBERICHT IM WORD MIT INTEGRIERTEN EXCEL-TABELLEN<br />

Dieser Bericht soll immer bzw. über längere Zeit gleich präsentiert werden. Er kann beispielsweise<br />

wie folgt gegliedert sein:<br />

1. Finanzen<br />

1.1 Tabelle<br />

1.2 Bemerkungen zu den Indikatoren<br />

1.3 Kommentar<br />

2. Leistungen (getrennt nach Produktegruppen oder nach Ressorts)<br />

2.1 Tabelle (Beispiel Steuerwesen)<br />

Ziele und Indikatoren Einheit 1 Vorjahr Soll Ist<br />

Abweichung<br />

absolut in %<br />

Veranlagungsstand l.J. % 83 85 87 2 2.35<br />

Unerledigte Einsprachen Fälle 15 10 11 1 10.00<br />

Mahnläufe Anzahl 9 11 10 -1 -9.09<br />

1 Franken, Tage, Stunden, Anzahl, Fälle, %<br />

2.2 Bemerkungen zu den Indikatoren<br />

2.3 Kommentar<br />

3. Personal<br />

3.1 Tabelle<br />

3.2 Bemerkungen zu den Indikatoren<br />

3.3 Kommentar<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 37/57


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

Der Gemeinderat unterbreitet den Stimmbürgern jährlich die Rechnung und den Jahresbericht.<br />

Es handelt sich dabei um die Berichterstattung im politischen Führungskreislauf.<br />

9.8 STEUERUNG<br />

Mit der Steuerung schliesst sich der Controllingkreislauf und er beginnt wieder von neuem.<br />

Planung ändern<br />

Planen<br />

Ziel<br />

(Soll)<br />

Abb. 11: die Steuerung im Controllingkreislauf<br />

Soll-Ist-Vergleich<br />

Kontrollieren<br />

Berichterstatten<br />

Steuern<br />

Entscheiden<br />

(Ausführen)<br />

Ergebnis<br />

(Ist)<br />

Messen - Abweichungen feststellen - Abweichungen begründen -<br />

Massnahmen erarbeiten<br />

Die Führungsverantwortlichen legen Massnahmen fest und setzen Termine. Bei den<br />

Massnahmen kann es sich um Sofortmassnahmen handeln. Die Führungsverantwortlichen<br />

können auch zum Schluss gelangen, dass die Planung zu ändern ist.<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 38/57<br />

Massnahmen festlegen - Termin setzen


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

10. ALLGEMEINE PRAKTISCHE HINWEISE ZUM CONTROLLING-SYSTEM<br />

Damit das Controlling seine Wirkung entfalten kann und nicht nur zu einer Pflichtübung<br />

verkommt, muss es nebst der bereits erwähnten Zielorientierung die folgenden Voraussetzungen<br />

erfüllen:<br />

� Zweckmässigkeit<br />

� Kontinuität<br />

� Verständlichkeit<br />

10.1 ZWECKMÄSSIGKEIT<br />

Es besteht kein allgemein gültiges Modell für ein Controlling-System. Jede Gemeinde hat<br />

sich zu überlegen, welches das Ziel ihres Controlling-Systems ist und welche Indikatoren<br />

für sie wichtig sind. Wenn beispielsweise in einem Auto der Benzintank fast leer ist, spielt<br />

der Benzinstandsanzeiger eine grössere Rolle als der Temperaturanzeiger. Führt man<br />

jedoch verderbliche Ware mit, ist es eher umgekehrt. Es soll demnach nur gemessen<br />

werden, was für die Steuerung im konkreten Fall notwendig ist. Einige Indikatoren gehören<br />

jedoch beim unterjährigen Soll-Ist-Vergleich zur „Grundausrüstung“:<br />

� Liquidität (Stand)<br />

� Steuererträge (Budgetvergleich)<br />

� Gesamtergebnis vor Zinsen und Abschreibungen (Budgetvergleich)<br />

� Ergebnisse der Produktegruppen bzw. Ressorts vor Zinsen und Abschreibungen<br />

(Budgetvergleich)<br />

� Personelles (allgemeine oder besondere Probleme)<br />

� Sind seit der letzten Berichterstattung wesentliche Veränderungen eingetreten?<br />

� Sind Sofortmassnahmen zu treffen?<br />

Die Indikatoren sind nach Zielsetzungen zu gruppieren (keine sinnlose Ansammlung).<br />

Es soll möglichst mit bereits vorhandenen Instrumenten gearbeitet werden. Berechnungen<br />

sollen weitgehend auf Grundlagen und Daten basieren, welche EDV-mässig vorliegen.<br />

Wo verlässliche Zahlen und Angaben nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, empfiehlt<br />

Y. Hunkeler 28 den „Mut zur Lücke“, indem mit Schätzungen, Annäherungswerten und<br />

Hochrechnungen gearbeitet wird. Es ist besser, etwas ungenaue Informationen sofort zur<br />

Verfügung zu haben, als genaue mit grosser Verspätung.<br />

Zur Planung der Planung, der Kontrolle und der Berichterstattung empfiehlt sich ein<br />

Controlling-Kalender, welcher zeigt, wer wann was macht. Dieser Kalender sollte durch<br />

den Gemeinderat genehmigt werden. Ein solcher Kalender kann wie folgt aussehen:<br />

28 Hunkeler Yvonne, Controlling in Städten und Gemeinden, Der Schweizer Treuhänder 8/2005, Seite 609<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 39/57


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

Gemeinde: Muster Jahr:<br />

Controlling-Kalender<br />

Instrument<br />

Finanz- und<br />

Aufgabenplan<br />

Voranschlag<br />

Gemeinderatsziele<br />

nächstes Jahr<br />

Ressorts- und<br />

Abteilungsziele<br />

nächstes Jahr<br />

Mitarbeitergespräche<br />

mit<br />

Zielvereinbarung<br />

Rechnung und<br />

Jahresbericht<br />

Berichte:<br />

- Abteilung<br />

- Ressort<br />

- Gemeinderat<br />

Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember<br />

Durch Gemeinderat genehmigt am: ... September 2004<br />

Abb. 12: der Controllingkalender<br />

Die Einführung eines zweckmässigen Controlling-Systems besteht aus den folgenden<br />

Schritten:<br />

1. Leitbild erarbeiten, wenn noch nicht vorhanden<br />

2. Ziele setzen<br />

- Legislaturziele - Abteilungsziele<br />

- Gemeinderatsziele - Mitarbeiterziele<br />

- Ressortziele<br />

3. Produkte/Leistungen definieren<br />

4. Prozesse beschreiben<br />

5. Controllerdienst einrichten 29<br />

6 Definieren, was gemessen werden soll, Standards und Indikatoren festlegen sowie<br />

die Datenquellen bestimmen<br />

7. Vorhandene Instrumente überarbeiten, vervollständigen und neue einführen, sofern<br />

nötig<br />

8. Definieren, was der Controlling-Bericht enthalten soll<br />

9. Controlling-System beschreiben 30<br />

10. Umsetzen 31<br />

29 vgl. Kapitel 11<br />

30 vgl. Kapitel 12<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 40/57<br />

2005


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

10.2 KONTINUITÄT<br />

Die Controlling-Instrumente sollen während längerer Zeit unverändert bleiben. Wenn<br />

immer wieder neue Instrumente dazukommen und bisherige wegfallen, kann bei den<br />

am Controlling Beteiligten eine gewisse Verunsicherung entstehen. Ausserdem wird der<br />

Vergleich zu Controlling-Vorperioden erschwert. Eine ständige Optimierung des Controlling-Systems<br />

ist trotzdem anzustreben.<br />

10.3 VERSTÄNDLICHKEIT<br />

Die Controlling-Berichte sollen adressatengerecht sein. Sie müssen vom Gemeinderat<br />

und von der Rechnungsprüfungskommission verstanden werden.<br />

11. DER CONTROLLERDIENST<br />

Die Aufgaben des Controllerdienstes sind im Wesentlichen die folgenden: 32<br />

� Analyse der bestehenden Strukturen und Abläufe<br />

� Vorbereitung der Kontrakte mit den Leistungserbringern<br />

� Überwachung der Kontrakteinhaltung durch die Leistungserbringer<br />

� Sammlung und Auswertung der Quartals- und Jahresberichte der Leistungserbringer<br />

� Erstellen von Quartals- und Jahresberichten zuhanden des Gemeinderates<br />

� Vorbereiten von Massnahmen bei ausserordentlichen Vorfällen<br />

� Allgemeine Führungsunterstützung für den Gemeinderat<br />

Es stellt sich die Frage, ob zur Bewältigung dieser Aufgaben ein Controller angestellt<br />

werden muss. Diese Frage kann in kleineren und mittleren Gemeinden verneint werden.<br />

Es ist allerdings empfehlenswert, die Anstellung eines Controllers auf Teilzeitbasis zu prüfen.<br />

Möglicherweise können sich mehrere Gemeinden einen Controller teilen.<br />

Die Stellung, Aufgaben und Kompetenzen des Controllerdienstes sind in Anhang IV beschrieben.<br />

31 vgl. Kapitel 9<br />

32 Kuno Schedler/Isabella Proeller, New Public Management, 2. Auflage, 2003, Seite 97<br />

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Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

12. BESCHREIBUNG DES CONTROLLING-SYSTEMS<br />

Gemäss Luzerner Gemeindegesetz ist das Controlling-System zu beschreiben. Dies kann<br />

verbal, tabellarisch oder grafisch erfolgen. Als Beispiel zeigen wir eine Kombination von<br />

Grafik und Tabelle:<br />

PLANUNGS- UND ZIELSETZUNGSPROZESS<br />

Leistungsaufträge<br />

Leistungsvereinbarung<br />

� Ziel<br />

Leitbild<br />

Legislaturziele<br />

Jahresziele<br />

Quelle: RCI Unternehmensberatung AG, Luzern<br />

Abb. 13: der Planungs- und Zielsetzungsprozess<br />

PLANUNGS- UND FÜHRUNGSINSTRUMENTE<br />

Finanz- und<br />

Aufgabenplanung<br />

Budgetierung<br />

Sitzungen GR Umsetzung<br />

Sitzungen<br />

(Verwaltung)<br />

Instrumente Inhalt zuständig Zeitplan<br />

Gemeindeleitbild langfristige Ziele<br />

Standortanalyse<br />

Entwicklungs-<br />

Strategie<br />

Legislaturprogramm Legislaturziele<br />

Massnahmen<br />

Finanz- und<br />

Aufgabenplan<br />

Projekte<br />

Aufgaben<br />

Leistungen<br />

Investitionen<br />

Steuerfuss<br />

Finanzkennzahlen<br />

Gemeinderat<br />

ev. Controlling-<br />

Kommission<br />

Stimmberechtigte<br />

Bericht zur Finanz-<br />

und Aufgabenplanung<br />

Management-<br />

Bewertung<br />

- Controllingbericht<br />

- Soll-Ist-<br />

Vergleich<br />

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V<br />

K<br />

B<br />

Planung für<br />

10 – 15 Jahre<br />

Überarbeitung<br />

in 5 – 6 Jahren<br />

Gemeinderat B alle 4 Jahre zu Beginn<br />

Amtsperiode<br />

Gemeinderat<br />

Stimmberechtigte<br />

V<br />

K<br />

Planung für 5 Jahre jährlich<br />

überarbeiten


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

Planungsberichte Zustandsanalyse<br />

Entwicklungsplanung<br />

Massnahmen<br />

Voranschlag Ausgaben<br />

Investitionen<br />

Sonderkredite<br />

Jahresprogramm Jahresziele<br />

Qualitätsziele<br />

Jahresrechnung Ausgaben<br />

Investitionen<br />

Sonderkredite<br />

Vergleich zum<br />

Voranschlag<br />

Finanzkennzahlen<br />

Jahresbericht Soll-Ist-Vergleich zu Jahreszielen,<br />

Massnahmen<br />

Bericht des Rech- Ergebnis über die Rechnungsprüfungsorgannungsprüfung<br />

Leistungsaufträge Rechtliche Grundlagen<br />

Aufgaben, Strategie<br />

Finanzielle Eckwerte<br />

Produktegruppen<br />

Definition, Ziele, Mittel<br />

Leistungs-<br />

Detailregelung zum<br />

Vereinbarungen Leistungsauftrag<br />

Mitarbeiterbeurteilung<br />

Gespräch<br />

Ziele<br />

Erreichung<br />

Massnahmen<br />

Geschäftsleitung GR Vorbereitung<br />

Gemeinderatssitzung<br />

Sitzung Gemeinderat Geschäfte des<br />

Gemeinderates<br />

Teamsitzung Geschäftsvorgänge<br />

Terminplanung<br />

Personalfragen<br />

Management- Zielerreichung<br />

bewertung<br />

Verbesserungen<br />

Zielvorgaben<br />

Die fettgedruckten Instrumente entsprechen<br />

den Mindestanforderungen gemäss Gemeindegesetz<br />

Gemeinderat<br />

Stimmberechtigte<br />

Gemeinderat<br />

Controllingkommission<br />

Stimmberechtigte<br />

Gemeinderat<br />

Stimmberechtigte<br />

Gemeinderat<br />

Rechnungskommission<br />

Stimmberechtigte<br />

Gemeinderat<br />

Stimmberechtigte<br />

Rechnungskommission<br />

Gemeinderat<br />

Abteilung oder<br />

Betrieb<br />

Gemeinderat<br />

Abteilung oder<br />

Betrieb<br />

Abteilungsleiter<br />

Mitarbeiter<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 43/57<br />

B<br />

K<br />

V<br />

K<br />

B<br />

B<br />

K<br />

V<br />

K<br />

B<br />

bei Bedarf; auf Verlangen der<br />

Stimmberechtigten<br />

jährlich bis Ende Dezember<br />

jährlich bis Juni<br />

B jährlich zusammen mit der<br />

K Rechnungsablage<br />

B jährlich bis zur<br />

Gemeindeversammlung<br />

B zu Beginn Amtsperiode<br />

K für 4 Jahre<br />

B<br />

K<br />

jährlich aufgrund des Voranschlags<br />

jährlich bis Ende Dezember<br />

GemeindepräsidentGemeindeschreiber<br />

V jeden Freitag<br />

Gemeinderat B 1. und 3. Mittwoch im Monat<br />

Gemeindeschreiber<br />

Abteilungsleiter<br />

Gemeinderat<br />

Gemeindeschreiber<br />

Controller<br />

B jeden Donnerstag<br />

B<br />

V<br />

V<br />

März und September<br />

V = Vorbereitung<br />

K = Kontrolle/Stellungnahme<br />

B = Beschlussfassung<br />

Diese Grafik und Tabelle zeigen auf wenig Platz, wie das Controlling-System aufgebaut<br />

ist und funktioniert. Sie können als Beschreibung des Controlling-Systems dienen.<br />

Die Beschreibung des Controlling-Systems wird sinnvollerweise in der Organsationsverordnung<br />

der Gemeinde vorgenommen, da diese bei Veränderungen durch den<br />

Gemeinderat abgeändert werden kann.


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

13. ERFOLGSFAKTOREN FÜR DAS GEMEINDE-CONTROLLING AUF EINEN BLICK<br />

� Es gibt nicht das Controlling-Konzept für die Verwaltung. Das Controlling muss den<br />

entsprechenden konkreten Umständen, Rahmenbedingungen, Grössenverhältnissen<br />

und Bedürfnissen angepasst, entwickelt und implementiert werden.<br />

� Bereits vorhandene Instrumente und Informationen nutzen, miteinander koordinieren<br />

und schrittweise ausbauen.<br />

� Alle am Controllingprozess Beteiligten über Sinn und Zweck des Vorgehens informieren,<br />

entsprechend schulen und in das Controlling einbinden.<br />

� Die Führungskräfte sind Vorbild und motivieren, indem sie mit den aufgearbeiteten<br />

Informationen arbeiten und führen, Transparenz über ihre eigene Tätigkeit zulassen,<br />

Veränderungen positiv gegenüberstehen, bestehende Kompetenzregelungen hinterfragen,<br />

vermehrt Kompetenzen und Verantwortung delegieren.<br />

� Akzeptanz in den Verwaltungsorganisationen und bei den vielfältigen politischen<br />

Entscheidungsträgern schaffen.<br />

� Nicht alles auf einmal. Das Controlling sukzessive implementieren, aber ganzheitlich<br />

konzipieren.<br />

� Auf einfache Handhabung achten.<br />

Ein Pessimist, ein Optimist und ein Controller sitzen in einer Kneipe vor einem Glas. "Halb<br />

voll", sagt der Optimist, "halb leer" meint der Pessimist. "Das Glas ist für seinen Zweck 100<br />

Prozent zu gross", erklärt der Controller. 33<br />

33 Autor unbekannt<br />

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Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

IV. Verzeichnisse<br />

LITERATURVERZEICHNIS<br />

BDO Visura, Luzern Diverse Publikationen<br />

Dumont, Georges Unterrichtsunterlagen zum Controlling,<br />

Lehrgang Verwaltungsmanagement<br />

Gemeindeamt des Kantons Zürich Wirkungsorientierte Gemeindeverwaltung<br />

2. Teil: Produkte<br />

4. Teil: Betriebliche Steuerung<br />

6. Teil: Kostenrechnung<br />

Hilb, Martin Integriertes Personal-Management, 13. Auflage<br />

Homann, Klaus Verwaltungscontrolling<br />

Hunkeler, Yvonne Controlling in Städten und Gemeinden (Der Schweizer<br />

Treuhänder 8/2005)<br />

Käppeli, Stephan Planungssystem für die Entwicklung einer Gemeinde<br />

Kanton Luzern Gemeindegesetz (SRL 150);<br />

Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden<br />

(SRL 602);<br />

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat vom<br />

14.10.2003 zum Entwurf eines neuen Gemeindegesetzes<br />

(B 27);<br />

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat vom<br />

29.09.2000: Schlussbericht zur versuchsweisen Einführung<br />

des Modells der „Wirkungsorientierten Verwaltung“ ...<br />

(B 73);<br />

Handbuch Rechnungswesen für Luzerner Gemeinden<br />

Kaufmann, Hansjörg Controllingsystem für den Regierungsrat des Kt. Luzern<br />

Keist, Marlies Unterrichtsunterlagen Personalmanagement<br />

Kleindienst, Andrea Controlling-Konzept im integrierten Gemeindemanagement-Modell<br />

für Gemeinden ohne Parlament<br />

RCI Unternehmensberatung AG,<br />

Luzern Diverse unveröffentlichte Unterlagen<br />

Schedler, Kuno/Proeller, Isabella New Public Management, 2. Auflage<br />

Stadt Bülach Voranschlag 2006<br />

Studer, Jürg Personalmanagement, ein Leitfaden für den KMU<br />

Thom, Norbert/Ritz, Adrian Public Management<br />

Thommen, Jean-Paul Betriebswirtschaftslehre, 6. Auflage<br />

Verband Luzerner Gemeinden VLG Leitfaden für die Erarbeitung einer Gemeindeordnung<br />

Voggensperger/Bienek/<br />

Schneider/Thaler Gutes besser tun<br />

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Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

WEITERFÜHRENDE LITERATUR<br />

Bachmann, Peter Controlling für die öffentliche Verwaltung<br />

INTERVIEW-/BEFRAGUNGSVERZEICHNIS<br />

03.11.2005 Martin Senn, Controller Stadt Bülach<br />

08.11.2005 Peter Winterberg, RCI Unternehmensberatung AG, Luzern<br />

ABBILDUNGSVERZEICHNIS<br />

Seite<br />

Abb. 1: Zusammenspiel zwischen Verwaltung, Gemeinderat und Stimmberechtigten............................................3<br />

Abb. 2: Zusammenspiel Gemeinderat und Controllerdienst..........................................................................10<br />

Abb. 3: der politische Führungskreislauf .................................................................................................14<br />

Abb. 4: Zusammenhänge zwischen Vision Strategie-Leitbild .........................................................................15<br />

Abb. 5: der verwaltungsinterne Führungskreislauf ......................................................................................16<br />

Abb. 6: 4-Ebenen-Konzept .................................................................................................................25<br />

Abb. 7: das Personalinformationssystem „Kennzahlen-Set“...........................................................................27<br />

Abb. 8: Personalcontrolling-Kreislauf......................................................................................................28<br />

Abb. 9: der Controllingkreislauf ............................................................................................................30<br />

Abb. 10: der Zielbaum ......................................................................................................................31<br />

Abb. 11: die Steuerung im Controllingkreislauf..........................................................................................38<br />

Abb. 12: der Controllingkalender .........................................................................................................40<br />

Abb. 13: der Planungs- und Zielsetzungsprozess ........................................................................................42<br />

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Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

V. Anhänge<br />

Muster-Leistungsauftrag (Raster)<br />

Produktegruppe Allgemeine Verwaltung<br />

Produkt Steuerwesen<br />

Zielsetzung<br />

Produktebeschrieb<br />

Anhang I<br />

Die Mitarbeitenden im Steueramt und jene, die für den Bereich Sondersteuern<br />

zuständig sind, verfügen über sehr gute fachliche Kenntnisse, stellen<br />

eine effiziente Arbeitserledigung sicher und beraten die Kunden/Kundinnen<br />

kompetent und zuvorkommend.<br />

Erledigung aller Aufgaben im Steuerbereich (Einschätzungen, Fakturierungen,<br />

Mahnwesen)<br />

Kunden/Kundinnen alle EinwohnerInnen<br />

Neuzuzüger und Wegzüger<br />

Ziel- und Leistungsvorgaben Messkriterien Zielgrösse<br />

Zufriedene Kunden/Kundinnen<br />

Bedürfnisgerechte Öffnungszeiten<br />

Professionelle Abwicklung Steuerveranlagungen<br />

Effizientes Steuerinkasso<br />

Zufriedenheitsgrad<br />

Zufriedenheitsgrad<br />

Veranlagungsstand<br />

Anzahl Einsprachen<br />

Anzahl Ausstände älter als<br />

45 Tage<br />

Mahnen<br />

mind. 95 % Zufriedenheitsgrad<br />

mind. 85 % Zufriedenheitsgrad<br />

Per Ende Veranlagungsperiode<br />

90 % aller durch das<br />

Gemeindesteueramt<br />

vorzunehmenden<br />

Veranlagungen erledigt<br />

5 % aller Veranlagungen, die<br />

durch das Gemeindesteueramt<br />

eingeschätzt werden;<br />

davon werden ca. 90 % teilweise<br />

oder ganz gutgeheissen<br />

weniger als 5 % ab Fälligkeit<br />

mind. alle 2 Monate<br />

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Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

Rubrik Produktebudget Deckungsgrad<br />

Aufwand<br />

Ertrag<br />

Nettoaufwand<br />

Controlling/Berichtswesen<br />

2005 2004 2005 2004<br />

Was? Prüfung Wer? Periodizität Art<br />

Gemeinderechnung<br />

Umfragen<br />

Steuereinschätzungen<br />

Bericht Vorsteher<br />

Steueramt<br />

(Quelle: BDO Visura)<br />

Finanzbuchhaltung<br />

Zufriedenheit<br />

Bevölkerung<br />

Richtigkeit<br />

Veranlagungen<br />

Beschlüsse,<br />

Entscheide<br />

Veranlagungsstand<br />

RK jährlich Überprüfung<br />

Prüfungskommission<br />

Steuereinschätzer<br />

mit Veranlagungskompetenz<br />

1 x pro Legislatur<br />

Gemeinderat quartalsweise<br />

repräsentative<br />

Umfrage<br />

Daueraufgabe Überprüfung<br />

Sachverhalte<br />

überprüfen<br />

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Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

Das 4-Ebenen-Konzept<br />

Anhang lI<br />

Die Zusammenhänge im Leistungsbereich lassen sich gemäss dem 4-Ebenen-Konzept zur Wirkungsorientierung<br />

von Prof. E. Buschor 34 wie folgt darstellen:<br />

1. Ebene<br />

(Zielebene)<br />

Effektivität<br />

„Tun wir die richtigen<br />

Dinge?“<br />

Die erreichten Ziele werden mit den Zielvorgaben<br />

verglichen<br />

- objektive Effektivität (Vergleich der Soll-<br />

Wirkung mit der Ist-Wirkung)<br />

- subjektive Effektivität (Vergleich des Soll-<br />

Nutzens mit dem Ist-Nutzen).<br />

Die Effektivität gehört zu den Aspekten des<br />

strategischen Controllings<br />

Wirkung Direkte und indirekte Auswirkungen der<br />

Nutzen<br />

Verwaltungstätigkeit, gemessen an den<br />

politisch festgelegten Zielen. Die Wirkung<br />

wird mit Wirkungsindikatoren beurteilt. Das<br />

Beurteilen der Wirkung ist in der Fachliteratur<br />

allerdings noch wenig beschrieben. Es ist<br />

anspruchsvoll und vielfach nur über grössere<br />

Zeiträume überhaupt möglich<br />

Gegenleistungen der Bürgerinnen und Bürger<br />

für ihre Steuern und Gebühren<br />

34 Buschor Ernst, 1992, Seite 238, zitiert in Kuno Schedler/Isabella Proeller, New Public Management, 2. Aufla-<br />

ge, 2003, Seite 68<br />

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Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

2. Ebene<br />

(Resultatebene)<br />

3. Ebene<br />

(Wirtschaftlichkeit)<br />

4. Ebene<br />

(Ordnungsmässigkeitsebene)<br />

Effizienz<br />

„Tun wir die Dinge<br />

richtig?“<br />

Der Output (tatsächliches Leistungsergebnis)<br />

wird mit dem Input (eingesetzte Ressourcen<br />

wie Finanzen und Personal) in einem Prozess<br />

verglichen. Anders ausgedrückt handelt es<br />

sich um einen Vergleich der Soll-Leistungen<br />

mit den Ist-Leistungen. Die Effizienz wird<br />

ermittelt, um im Quervergleich beurteilen zu<br />

können, ob mit den eingesetzten Mitteln<br />

ein möglichst hohes Leistungsergebnis erzielt<br />

wird. Die Effizienz gehört zu den Aspekten<br />

des operativen Controllings<br />

Leistung Einzelnes Leistungsangebot oder ein erarbeitetes<br />

Ergebnis einer Verwaltungseinheit.<br />

Jede Leistung deckt konkret definierte Bedürfnisse<br />

einer bestimmten Kundengruppe<br />

ab. Eine Leistung wird auch "Produkt" genannt.<br />

Die Leistungen werden mit Leistungsindikatoren<br />

gemessen<br />

Kosten Vergleich der effektiven Kosten mit den geplanten<br />

Kosten. Unter Kosten werden die zeitlich<br />

und sachlich abgegrenzten Aufwendungen<br />

gemäss Finanzbuchhaltung verstanden<br />

Gesetzes- und<br />

Vorschriftskonformität<br />

Vgl. Mindestanforderungen gemäss Gemeindegesetz<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 50/57


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

Muster-Bericht Bereich Personalcontrolling (Raster)<br />

Anhang III<br />

Kriterium Aufgabenbereicherung jedes langjährigen<br />

Mitarbeiters fördern<br />

Ziel Die Produktivitätssteigerung von guten<br />

Mitarbeitern fördern, mit verstärkter Delegation<br />

und somit Entlastung des Vorgesetzten.<br />

SOLL-Standard 90 % erfüllt<br />

IST-Erreichungsgrad In Worten und Prozenten..<br />

Kommentar/Erläuterungen<br />

zum IST-Erreichungsgrad<br />

Massnahmen für das Folgejahr ø<br />

Quelle: Marlies Keist, Personalmanagement<br />

ø<br />

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Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

Stellung, Aufgaben und Kompetenzen des Controllerdienstes 35<br />

1. Stellung<br />

Anhang IV<br />

Der Controllerdienst erfüllt eine Servicefunktion für den Gemeinderat und stellt das Verbindungsglied<br />

zwischen den Ressorts und dem Gemeinderat dar. Er steht auch in direktem<br />

Kontakt mit den Fachkommissionen und ist Anlaufstelle bei Problemen mit den Ressorts.<br />

2. Aufgabenumschreibung<br />

In seiner Funktion als strategisches Controlling-Organ unterstützt der Controllerdienst den<br />

Gemeinderat in der Wahrnehmung der strategischen Führungsaufgaben. Er bereitet Entscheide<br />

des Gemeinderates vor, die seine Leistungsverantwortung, Eigentümerverantwortung<br />

und Führungsverantwortung betreffen.<br />

Leistungsverantwortung: Sicherstellen der mit der Gemeindeversammlung vereinbarten<br />

Leistungen und Wirkungen<br />

Eigentümerverantwortung: Sicherstellen der Substanzerhaltung im Verwaltungsvermögen<br />

Führungsverantwortung: Sicherstellen des Informationsflusses, der Strukturen und der personellen<br />

Besetzung zur erfolgreichen Erfüllung der Gemeindeaufgaben.<br />

3. Mitglieder<br />

� Gemeindeschreiber<br />

� Leiter Finanzabteilung<br />

� Controller<br />

Für die Erledigung von operativen Arbeiten stehen dem Controllerdienst Mitarbeitende der<br />

entsprechenden Abteilungen (z. B. Gemeindekanzlei, Finanzabteilung) zur Verfügung.<br />

4. Konkretisierung der Aufgaben<br />

Planung:<br />

� Bereitet Informationen aus der Standortbestimmung auf<br />

� Unterstützt den Gemeinderat in der Beurteilung der Aufgaben- und Finanzplanung<br />

� Wertet das Produktegruppen-Budget aus, kommentiert und stellt Antrag an den Gemeinderat<br />

� Berichtet über die Einhaltung der Planungsvorgaben (Termine, Format, inhaltliche Vorgaben<br />

usw.) durch die Ressorts<br />

35 Vom Institut für öffentliche Dienstleistungen und Tourismus (IDT) der Universität St. Gallen im Rahmen eines<br />

Beratungsprojektes für die Stadt Bern entwickelt, zitiert in Kleindienst Andrea, Controlling-Konzept im integrierten<br />

Gemeindemanagement-Modell für Gemeinden ohne Parlament, 1999, Seiten 226-228<br />

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Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

Kontrolle:<br />

� Wertet die Produktegruppen-Rechnung aus, kommentiert und stellt Antrag an den<br />

Gemeinderat;<br />

� Stellt die Einhaltung der Vorgaben des Gemeinderates und der Richtlinien des Controllerdienstes<br />

durch die Ressorts sicher<br />

Berichtwesen:<br />

� Gewährleistet ein einheitliches und stufengerechtes Berichtwesen zuhanden des Gemeinderates;<br />

� Wertet die Ressort- und Jahresberichte aus, kommentiert und stellt Antrag an den Gemeinderat;<br />

� Erarbeitet Massnahmenvorschläge zuhanden des Gemeinderates<br />

� Führt Abschlussgespräche zum Jahresbericht mit dem Gemeinderat durch<br />

� Definiert das Vorgehen bei wesentlichen Abweichungen von den geplanten Ergebnissen<br />

Koordination/Systempflege:<br />

� Stellt Grundsätze und Rahmenbedingungen für das strategische und operative Controlling<br />

auf, die vom Gemeinderat zu genehmigen sind<br />

� Schlägt dem Gemeinderat Steuerungsmassnahmen vor<br />

� Koordiniert die Controllingtätigkeiten der Ressorts mit Richtlinien für die Entwicklung und<br />

den Einsatz geeigneter Informationssysteme<br />

� Stellt Informationen, Methoden und mögliche Instrumente für die Umsetzung des Controllings<br />

in den Ressorts bereit und ist damit Anlaufstelle für fachliche Fragen im Zusammenhang<br />

mit dem Controlling;<br />

� Sorgt für einen guten Ausbildungsstand aller am Controlling beteiligten Personen<br />

5. Kompetenzen<br />

� Der Controllerdienst erlässt im Rahmen seiner Aufgaben fachliche Weisungen/Richtlinien<br />

an die Ressortleitung<br />

� Im Rahmen der Leistungs-, Eigentümer-, und Führungsverantwortung stellt der Controllerdienst<br />

selbständig Antrag an den Gemeinderat<br />

� Er legt eine jährliche, verbindliche Terminliste für die Controlling-Tätigkeiten fest<br />

� Er führt bei Bedarf Gespräche mit den einzelnen Ressorts oder Verwaltungsabteilungen.<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 53/57


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

VI. Glossar<br />

Ausbildungs- und<br />

Förderprogramm<br />

Bereichs- und<br />

Abteilungsziele<br />

Bericht<br />

Controlling-Kommission<br />

Bericht<br />

Rechnungsprüfungsorgan<br />

Controllinggespräche<br />

Finanzstatus<br />

Jahresbericht Gemeinderat<br />

Jahresprogramm<br />

Jahresrechnung<br />

Um bei den Mitarbeitern eine Verbesserung der Qualität oder<br />

Quantität der Arbeitsergebnisse, ihrer Arbeitsmethodik oder der Zusammenarbeit<br />

mit anderen erreichen zu können, sind entsprechende<br />

Ausbildungs- und Förderangebote unabdinglich.<br />

Im Zusammenhang mit der Personalplanung können jährlich (neue)<br />

Qualifizierungsziele und –massnahmen für Mitarbeiter festgelegt<br />

werden.<br />

Bereichs- und Abteilungsziele sollen immer in Übereinstimmung stehen<br />

zu den übergeordneten Zielen der Verwaltung und den Zielen<br />

der einzelnen Mitarbeiter, welche beispielsweise in Form eines Leitbildes<br />

vorliegen. Damit ein Team „am selben Strick“ zieht, ist es<br />

wichtig, die entsprechenden Ziele klar vor Augen zu haben.<br />

Die Controlling-Kommission erstattet zuhanden des Gemeinderates<br />

und der Stimmberechtigten einen Bericht zum Voranschlag und<br />

zum Finanz- und Aufgabenplan und gibt diesen eine Empfehlung<br />

über die Genehmigung des Voranschlags ab. In Gemeinden, welche<br />

die Grundsätze von WOV ganz oder teilweise anwenden erstattet<br />

die Controlling-Kommission zusätzlich einen Rechenschaftsbericht<br />

über die Erfüllung der Leistungsaufträge gemäss Voranschlag.<br />

Das Rechnungsprüfungsorgan erstattet zur Rechnung und zu den<br />

Abrechnungen über Sonder- und Zusatzkredite einen Prüfungsbericht<br />

zuhanden des Gemeinderates und der Stimmberechtigten<br />

und gibt diesen eine Empfehlung über die Genehmigung ab.<br />

Regelmässige Gespräche des Controllerdienstes mit den Controlling-Verantwortlichen<br />

betreffend die Ergebnisse und die laufende<br />

Verbesserung des Controllings.<br />

Regelmässige Aufnahme der Liquiditätsbestände mit dem Ziel,<br />

Über- oder Unterliquidität zu vermeiden.<br />

Der Jahresbericht gibt Auskunft über die Geschäftstätigkeit des<br />

Gemeinderates in der Berichtsperiode. Der Gemeinderat informiert,<br />

ob und wie weit die gesetzten Ziele erreicht wurden. Er begründet<br />

Abweichungen gegenüber der Planung, weist auf veränderte Verhältnisse<br />

hin und schlägt die erforderlichen Massnahmen vor. Der<br />

Jahresbericht wird zusammen mit der Rechnung zur Kenntnisnahme<br />

vorgelegt.<br />

Im Jahresprogramm legt der Gemeinderat fest, welche Massnahmen,<br />

Ziele und Projekte er aus dem Legislaturprogramm im entsprechenden<br />

Jahr weiterbearbeiten, abschliessen oder neu in Angriff<br />

nehmen will. Der Planungshorizont beträgt ein Jahr. Das Jahresprogramm<br />

muss mit dem Voranschlag übereinstimmen. Es wird<br />

gegliedert in verschiedene Ressortziele.<br />

Bei der Rechnungsablage sind die Laufende Rechnung und die Investitionsrechnung<br />

gleich darzustellen wie im Voranschlag. Weichen<br />

Zahlen in der Rechnung wesentlich vom Voranschlag ab, sind<br />

sie zu begründen. Zudem ist bei der Rechnungsablage die Bestandesrechnung<br />

vorzulegen. Es sind zusätzlich darzustellen:<br />

a. die Rechnungen der Anstalten und Betriebe ohne Rechtspersönlichkeit,<br />

soweit sie nicht in die Gemeinderechnung eingegliedert<br />

sind,<br />

b. die Bestände von Fonds, Stiftungen und Legaten, die durch den<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 54/57


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

Kosten- und<br />

Leistungsrechnung<br />

Kosten-Leistung-Analyse<br />

Kosten-Nutzen-Analyse<br />

Kosten-Wirkung-Analyse<br />

Leistungsauftrag<br />

Leistungserfassung<br />

Leistungsziele<br />

Liquiditätsplanung<br />

Mitarbeitendengespräche<br />

Mitarbeitendenziele<br />

Personalplanung<br />

Gemeinderat verwaltet werden,<br />

c. die Leasing-, Bürgschafts- und andern Eventualverpflichtungen,<br />

d. die zugesicherten Gemeindebeiträge,<br />

e. die Entwicklung der Finanzkennzahlen.<br />

Die Aktiven und die Passiven, insbesondere die Grundstücke, die<br />

Wertschriften, das Fremdkapital und die Rückstellungen, sind in<br />

Form besonderer Übersichten zu belegen, soweit sich deren Zusammensetzung<br />

nicht bereits aus der Bestandesrechnung ergibt.<br />

Gemeinden, die den Voranschlag und die Rechnung nach dem<br />

HRM führen, haben bei der Rechnungsablage zusätzlich die Angaben<br />

aus der Kostenrechnung anzufügen.<br />

Transparente Darstellung der Kosten, bei welcher den Leistungen<br />

(Kostenträgern) auch anteilsmässig die fixen Kosten angerechnet<br />

werden, welche unabhängig vom Leistungsvolumen anfallen.<br />

Beurteilung des Verhältnisses der Kosten zu den Leistungen. Wenn<br />

die Kosten durch die Leistungen vollumfänglich gedeckt werden,<br />

spricht man von einem Deckungsgrad von 100 %.<br />

Gleichzeitige Beurteilung der Entwicklung der Kosten und des Nutzens.<br />

Mögliche Erkenntnis: Der Nutzen konnte zwar gesteigert werden,<br />

aber die Kosten sind auch gestiegen.<br />

Gleichzeitige Beurteilung der Entwicklung der Kosten und der Wirkung.<br />

Mögliche Erkenntnis: Die Wirkung konnte bei gleichzeitiger<br />

Reduktion der Kosten gesteigert werden.<br />

Die Leistungsaufträge werden in der Regel zwischen Abteilung<br />

und Ressort vereinbart und nicht einseitig vorgeschrieben. Leistungsaufträge<br />

können nicht nur mit Verwaltungseinheiten, sondern<br />

auch mit externen Dritten abgeschlossen werden. Zum Leistungsauftrag<br />

gehört ein Globalbudget<br />

Das Luzerner Handbuch Rechnungswesen, Teil 3, KORE, sieht vor,<br />

dass die Besoldungen (ohne Lehrpersonen) zuerst verschiedenen<br />

Hilfskostenstellen belastet werden. Die Umlage auf andere Kostenstellenstellen<br />

und auf die Kostenträger erfolgt aufgrund der geleisteten<br />

Stunden der Mitarbeitenden. Zu diesem Zweck müssen die<br />

Mitarbeitenden ihre Arbeitsstunden festhalten (was wann wofür erledigt).<br />

vgl. Ziele<br />

Die Liquiditätsplanung beinhaltet die Organisation der Zahlungsbereitschaft<br />

während des Rechnungsjahres in dem Sinne, dass für die<br />

fällig werdenden Verpflichtungen die erforderlichen flüssigen Mittel<br />

vorhanden sind.<br />

Bei den formellen Mitarbeitergesprächen wird die Erreichung der<br />

Leistungs- und Persönlichkeitsziele besprochen. Es werden neue Ziele<br />

festgelegt. Solche Gespräche finden in der Regel einmal pro<br />

Jahr statt. Informelle Gespräche mit den Mitarbeitenden sollen<br />

nach Bedarf durchgeführt werden.<br />

Mitarbeiterziele sollen mit den Zielen der Verwaltung/Abteilung abgeglichen<br />

werden. Zielvereinbarungen dienen dazu, die Führungskultur<br />

positiv zu beeinflussen (z.B. Kooperation, Kommunikation). Die<br />

Erfolgsaussichten hängen davon ab, inwieweit sie der einzelne Mitarbeiter<br />

akzeptiert und motiviert genug ist, diese umzusetzen.<br />

Mit dem Grundsatz „die richtige Anzahl der richtigen Personen am<br />

richtigen Ort zur richtigen Zeit“ wird das Personalziel angestrebt. Die<br />

Planung hiefür basiert auf Erfahrungswerten, Annahmen und Prognosen.<br />

Die Planung der personellen Ressourcen bildet wiederum<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 55/57


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

Projekte<br />

Ressortziele<br />

Unterjähriger Soll-/Ist-<br />

Vergleich<br />

Voranschlag<br />

Ziel<br />

die Basis für die Planung der Personalkosten.<br />

Aufgaben von einer gewissen Grössenordnung, welche einmalig<br />

sind. Wenn die Aufgabe erledigt ist, ist das Projekt beendet.<br />

vgl. Ziele<br />

Mehrmaliger Soll-Ist-Vergleich während dem Jahr mit gleichzeitiger<br />

Vorausschau bis zum Jahresende (Forecast).<br />

Der Voranschlag umfasst die Laufende Rechnung und die Investitionsrechnung.<br />

Die Gemeinden können den Voranschlag wie folgt<br />

unterbreiten:<br />

a. in der Form des Harmonisierten Rechnungsmodells (HRM), detailliert<br />

auf je drei Stellen der Dezimalklassifikation (Artengliederung<br />

und funktionale Gliederung),<br />

b. als eine zusammengefasste Form des HRM, ergänzt mit den Konti<br />

der Kostenrechnung (Modell KORE),<br />

c. als Globalbudget für die ganze Verwaltung oder Teile davon<br />

nach den Grundsätzen von WOV<br />

Verbindliche Soll-Vorgaben für die Aufgabenerfüllung zu Kosten,<br />

Leistungen, Qualität und Terminen. Es werden strategische oder<br />

operative Ziele unterschieden. Strategische Ziele benennen ein<br />

Vorhaben und zeigen die Richtung an ( " das Ziel ist in Sicht, aber<br />

noch nicht erreicht " ) Sie werden in der Regel von der obersten politischen<br />

Ebene vorgegeben. Innerhalb der Verwaltung müssen sie in<br />

einzelne konkrete operative Zielsetzungen ( " Schritte tun " ) heruntergebrochen<br />

werden. Operative Ziele legen u.a. die Vorgehensweise<br />

und den Zeithorizont einzelner Massnahmen fest. Sie sollen in Zahlen<br />

oder Worten messbar sein. Um die Zielerreichung zu beurteilen,<br />

werden Indikatoren festgelegt.<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 56/57


Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />

Die Autoren stellen sich vor…<br />

<strong>Britschgi</strong> <strong>Nadia</strong><br />

Isenschmid Franz<br />

Steiger Kurt<br />

Persönliches: geb. 26.08.1978, Verwaltungslehre auf einer Luzerner Gemeindeverwaltung,<br />

gesammelte Berufserfahrung auf öffentl. Verwaltungen und<br />

Zivilstandsämtern/Temporäreinsätze 2003-2005, Weiterbildung im Lehrlingswesen<br />

/ Personalwesen / Verwaltungswirtschaft I HSW, seit 01.03.2005 Sachbearbeiterin<br />

der Bereiche Sondersteuern, Teilungsamt, Lehrlingsausbildung,<br />

Internetauftritt<br />

Controlling heisst für mich: ein gutes Controllingkonzept macht einen Betrieb<br />

leistungsfähiger, ehrgeiziger und interessanter.<br />

Persönliches: geb. 13.06.1951, dipl. Experte in Rechnungslegung und<br />

Controlling, dipl. Wirtschaftsprüfer, langjährige Treuhanderfahrung, seit<br />

01.09.2001 Finanzsekretär der Gemeinde Littau<br />

Controlling heisst für mich: Controlling macht man nicht, man lebt es!<br />

Persönliches: geb. 15.09.1961, Gemeindeschreiber in Langnau bei Reiden<br />

seit 1987, ab 2006 Leiter Gemeindebuchhaltung in Reiden<br />

Controlling heisst für mich: Erst wenn die einzelnen Instrumente zu einem System<br />

ausgestaltet sind, werden sie auch wirksam.<br />

© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 57/57

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