Diplomarbeit - Nadia Furrer-Britschgi
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HSW Hochschule für Wirtschaft Luzern<br />
IBR<br />
Zentralstrasse 9<br />
CH-6002 Luzern<br />
ibr@hsw.fhz.ch<br />
www.ibr-luzern.ch<br />
<strong>Diplomarbeit</strong><br />
12.12.2005<br />
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss<br />
Luzerner Gemeindegesetz<br />
für eine mittlere Gemeinde ohne Parlament<br />
(mit Hilfsmitteln zur Einführung)<br />
<strong>Britschgi</strong> <strong>Nadia</strong><br />
Isenschmid Franz<br />
Steiger Kurt
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
HSW Luzern / Diplomstufe Verwaltungsmanagement 04<br />
<strong>Diplomarbeit</strong><br />
12.12.2005<br />
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss<br />
Luzerner Gemeindegesetz<br />
für eine mittlere Gemeinde ohne Parlament<br />
(mit Hilfsmitteln zur Einführung)<br />
Steuerung Planung<br />
Kontrolle<br />
Entscheid<br />
Autoren<br />
<strong>Nadia</strong> <strong>Britschgi</strong> Stadtverwaltung Sempach � 041 462 50 00<br />
6204 Sempach � nadia@britschgi.ch<br />
Franz Isenschmid Gemeindeverwaltung Littau � 041 259 85 67<br />
6014 Littau � franz.isenschmid@littau.ch<br />
Kurt Steiger Gemeindeverwaltung Langnau b. Reiden � 062 758 12 15<br />
6262 Langnau b. Reiden � kurt.steiger@langnau.lu.ch<br />
Referentin<br />
Yvonne Hunkeler BDO Visura, Landenbergstrasse 34 � 041 368 12 12<br />
6005 Luzern � yvonne.hunkeler@bdo.ch<br />
Dozent<br />
Georges Dumont lic. oec. publ., Seecon GmbH, � 079 422 99 92<br />
Laurenzentorg. 8, 5000 Aarau � georges.dumont@seecon.ch<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 2/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
Zusammenspiel zwischen Stimmberechtigten, Gemeinderat und Verwaltung<br />
Abb. 1: Zusammenspiel zwischen Verwaltung, Gemeinderat und Stimmberechtigten 1<br />
In der vorliegenden Arbeit steht die männliche Form stellvertretend für die männliche und<br />
weibliche Form.<br />
1 Quelle: Amt für Gemeinden des Kantons Luzern<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 3/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
Management Summary<br />
Unter Controlling wird vielerlei verstanden. Unter anderem besteht die Meinung, es<br />
handle sich um das Kontrollieren von irgend etwas. Das Controlling geht weit über die<br />
Kontrolle hinaus. Es unterstützt den Gemeinderat von der messbaren Zielsetzung bis zur<br />
Zielerreichung. Es stellt ihm ausserdem die dazu notwendigen Führungsinformationen zur<br />
Verfügung.<br />
Im ersten Teil unserer Arbeit beschreiben wir die Zielsetzungen und Funktionen des Controllings.<br />
Wir gehen auf die strategische und operative Dimension des Controllings und<br />
auf seine Akteure ein.<br />
Das Luzerner Gemeindegesetz schreibt vor, dass das Controlling-System Mindestanforderungen<br />
zu erfüllen hat. Auf diese Mindestanforderungen gehen wir im zweiten Teil unserer<br />
Arbeit ein. Wir beschreiben den politischen und den verwaltungsinternen Führungskreislauf<br />
und erwähnen besondere Aspekte des Finanzcontrollings, des Leistungscontrollings<br />
und des Personalcontrollings.<br />
Im dritten Teil beschreiben wir ein Modell eines möglichen Controlling-Systems und geben<br />
einen Kurzleitfaden für die praktische Umsetzung. Wir gehen auf die einzelnen Controlling-Aktivitäten<br />
von der Festlegung von messbaren Zielen über die Planung bis zu den<br />
Ergebnissen ein und beschreiben, wie die Ergebnisse mit den Zielen verglichen werden<br />
können. Nun beginnt der spannendste Teil des Controllings, indem zusammen mit den<br />
Verantwortlichen für die Abweichungen Begründungen gesucht und Massnahmen erarbeitet<br />
werden. Die gemachten Feststellungen (Abweichungen und Begründungen)<br />
und die Massnahmen werden in standardisierten Berichten festgehalten, welche dem<br />
Gemeinderat in regelmässigen Abständen zur Kenntnis gebracht werden.<br />
Die Arbeit gibt praktische Hinweise für die Einführung und Führung des Controllings, wobei<br />
besonderer Wert auf die Zweckmässigkeit gelegt wird. Sie beschreibt die Aufgaben<br />
des Controllerdienstes und empfiehlt, die Anstellung eines Controllers auf Teilzeitbasis zu<br />
prüfen. Kleine Gemeinden können davon absehen und diese Aufgaben dem Gemeindeschreiber<br />
oder dem Gemeindebuchhalter zuweisen.<br />
Das Luzerner Gemeindegesetz verlangt, dass das Controlling-System beschrieben wird.<br />
Wir erwähnen eine mögliche Variante, wie dies gemacht werden kann.<br />
Mit unserer Arbeit bezwecken wir, das Controlling als eine interessante Führungsaufgabe<br />
zu präsentieren, welches nicht zu einer Pflichtübung verkommen soll. Dies wird erreicht,<br />
indem auf eine einfache und zweckmässige Handhabung des Controlling-Systems geachtet<br />
wird. Wenn das Controlling als Führungsaufgabe wahrgenommen wird, wird es<br />
jeder Gemeinde und ihren Führungsverantwortlichen längerfristig einen erheblichen<br />
Nutzen bringen.<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 4/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
Vorwort<br />
Das neue Gemeindegesetz schreibt jeder Gemeinde im Kanton Luzern vor, bis Ende<br />
2008 in eigener Kompetenz und Verantwortung ein Controlling-System einzuführen. Dieses<br />
hat Mindestanforderungen zu erfüllen. Die Kantonale Aufsicht prüft die Einhaltung<br />
dieser Mindestanforderungen, nicht aber die Zweckmässigkeit des Controlling-Systems.<br />
Es stellt sich die grundsätzliche Frage, wie ein Controlling-System beschaffen sein muss,<br />
damit es die Mindestanforderungen erfüllt und zweckmässig ist. Eine komplexe Problemstellung,<br />
welche - mindestens für Luzerner Verhältnisse - noch nicht umfassend behandelt<br />
worden ist. Auch der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) hat dazu noch keine<br />
entsprechenden Grundlagen herausgegeben.<br />
Jede Luzerner Gemeinde hat also ein Controlling-System einzuführen. Dies wirft vermutlich<br />
da und dort die unterschiedlichsten Fragen auf: Weshalb ein Controlling-System?<br />
Was bringt uns das? Wie viel Zeit müssen wir dafür investieren? Ist das ganze nicht nur<br />
eine Beschäftigungstherapie? Was ist überhaupt Controlling?<br />
Deshalb zeigen wir in der nachfolgenden <strong>Diplomarbeit</strong> das Verhältnis von Controlling<br />
und Führung sowie die Zielsetzungen, die Funktionen und die Aufgabenfelder des Controllings<br />
auf. Wir zeigen im weitern, was ein Controlling-System umfassen muss, damit es<br />
den Mindestanforderungen gemäss Gemeindegesetz genügt. Es ist unser Ziel, die genannten<br />
Fragen zu klären und die involvierten Personen für das Controlling zu begeistern.<br />
Zudem geben wir praktische Beispiele und Muster für das strategische und operative<br />
Controlling in den Bereichen Leistung, Personal und Finanzen, und zwar sowohl für die<br />
Festlegung der Ziele und Messgrössen, als auch für Feststellung der Abweichungen und<br />
die Berichterstattung an die verwaltungsinternen und -externen Empfänger. Im Leistungsbereich<br />
beschränken wir uns auf eine Verwaltungsabteilung. In den Bereichen Personal<br />
und Finanzen behandeln wir die ganze Verwaltung.<br />
Auf einige interessante Teilaspekte des Verwaltungscontrollings können wir aus<br />
Platzgründen nicht oder nur teilweise eingehen. Interessierten Personen empfehlen wir<br />
die im Literaturverzeichnis aufgeführte Fachliteratur.<br />
Wir danken allen Personen, welche uns Auskünfte erteilt oder mit wertvollen Hinweisen<br />
unterstützt haben, bestens. Einen besonderen Dank richten wir an unsere Expertin, Frau<br />
Y. Hunkeler, und an unseren Dozenten, Herrn G. Dumont.<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 5/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
I. Einführung in das Verwaltungscontrolling ............................................ 8<br />
1. DAS CONTROLLING-KONZEPT.........................................................................................................8<br />
1.1 ZIELSETZUNGEN DES CONTROLLINGS.............................................................................................8<br />
1.2 FUNKTIONEN DES CONTROLLINGS.................................................................................................8<br />
1.3 DIE SACHLICHEN AUFGABENFELDER DES CONTROLLINGS .......................................................9<br />
1.4 DIE STRATEGISCHE UND OPERATIVE DIMENSION DES CONTROLLINGS...................................9<br />
2. DIE AKTEURE IM GEMEINDE-CONTROLLING................................................................................10<br />
2.1 DIE STIMMBERECHTIGTEN...............................................................................................................10<br />
2.2 DER GEMEINDERAT.........................................................................................................................10<br />
2.3 DER CONTROLLERDIENST..............................................................................................................10<br />
2.4 DIE KOMMISSIONEN........................................................................................................................11<br />
2.5 DIE KANTONALE AUFSICHT ............................................................................................................11<br />
II. Das Verwaltungscontrolling für die Luzerner Gemeinden.................12<br />
3. DIE GESETZLICHEN MINDESTANFORDERUNGEN AN DAS CONTROLLING-SYSTEM ................12<br />
3.1 GRUNDSÄTZE ...................................................................................................................................12<br />
3.2 DIE MINDESTANFORDERUNGEN IM CONTROLLING-KREISLAUF...............................................12<br />
3.3 ZUSÄTZLICHE MINDESTANFORDERUNGEN FÜR GEMEINDEN MIT WOV..................................14<br />
4. DER POLITISCHE FÜHRUNGSKREISLAUF (STRATEGISCHES CONTROLLING) .............................14<br />
4.1 PLANUNG.........................................................................................................................................14<br />
4.2 ENTSCHEIDUNG...............................................................................................................................16<br />
4.3 KONTROLLE ......................................................................................................................................16<br />
4.4 STEUERUNG ......................................................................................................................................16<br />
5. DER VERWALTUNGSINTERNE FÜHRUNGSKREISLAUF (OPERATIVES CONTROLLING)...............16<br />
5.1 PLANUNG.........................................................................................................................................17<br />
5.2 ENTSCHEIDUNG...............................................................................................................................17<br />
5.3 KONTROLLE .....................................................................................................................................17<br />
5.4 STEUERUNG ......................................................................................................................................17<br />
6. BESONDERE ASPEKTE DES FINANZCONTROLLINGS ....................................................................18<br />
6.1 PLANUNG.........................................................................................................................................18<br />
6.2 ENTSCHEIDUNG...............................................................................................................................18<br />
6.3 KONTROLLE .....................................................................................................................................18<br />
6.4 STEUERUNG ......................................................................................................................................19<br />
6.5 ZUSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN FÜR GEMEINDEN MIT WOV .................................................19<br />
7. BESONDERE ASPEKTE DES LEISTUNGSCONTROLLINGS...............................................................20<br />
7.1 PLANUNG.........................................................................................................................................20<br />
7.2 ENTSCHEIDUNG...............................................................................................................................22<br />
7.3 KONTROLLE ......................................................................................................................................22<br />
7.4 STEUERUNG ......................................................................................................................................25<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 6/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
8. BESONDERE ASPEKTE DES PERSONALCONTROLLINGS...............................................................26<br />
8.1 PLANUNG.........................................................................................................................................26<br />
8.2 ENTSCHEIDUNG...............................................................................................................................27<br />
8.3 KONTROLLE ......................................................................................................................................27<br />
8.4 STEUERUNG ......................................................................................................................................28<br />
8.5 CONTROLLINGKREISLAUF IM PERSONALPROZESS .....................................................................28<br />
III. Praktische Umsetzung des Verwaltungscontrollings..........................30<br />
9. LEITFADEN FÜR DIE PRAKTISCHE UMSETZUNG .............................................................................30<br />
9.1 ZIELORIENTIERUNG ..........................................................................................................................31<br />
9.2 PLANUNG.........................................................................................................................................31<br />
9.3 ENTSCHEIDUNG...............................................................................................................................33<br />
9.4 ERGEBNIS..........................................................................................................................................33<br />
9.5 KONTROLLE ......................................................................................................................................34<br />
9.6 UMGANG MIT ABWEICHUNGEN ZWISCHEN SOLL- UND IST-WERTEN .....................................34<br />
9.7 BERICHTERSTATTUNG ......................................................................................................................36<br />
9.8 STEUERUNG ......................................................................................................................................38<br />
10. ALLGEMEINE PRAKTISCHE HINWEISE ZUM CONTROLLING-SYSTEM .........................................39<br />
10.1 ZWECKMÄSSIGKEIT..........................................................................................................................39<br />
10.2 KONTINUITÄT ....................................................................................................................................41<br />
10.3 VERSTÄNDLICHKEIT .........................................................................................................................41<br />
11. DER CONTROLLERDIENST................................................................................................................41<br />
12. BESCHREIBUNG DES CONTROLLING-SYSTEMS............................................................................42<br />
13. ERFOLGSFAKTOREN FÜR DAS GEMEINDE-CONTROLLING AUF EINEN BLICK..........................44<br />
IV. Verzeichnisse..........................................................................................45<br />
LITERATURVERZEICHNIS...................................................................................................................45<br />
INTERVIEW-/BEFRAGUNGSVERZEICHNIS......................................................................................46<br />
ABBILDUNGSVERZEICHNIS .............................................................................................................46<br />
V. Anhänge I - IV .......................................................................................................................47<br />
VI. Glossar..........................................................................................................................................54<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 7/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
I. Einführung in das Verwaltungscontrolling<br />
1. DAS CONTROLLING-KONZEPT<br />
1.1 ZIELSETZUNGEN DES CONTROLLINGS<br />
Das Controlling unterstützt das Gemeindemanagement in der Planung, der ziel- und<br />
ergebnisorientierten Steuerung und der Kontrolle durch die Bereitstellung und Koordination<br />
von Führungsinformationen. Es hinterfragt die Richtigkeit von Rechnungsergebnissen,<br />
Plänen, Prozessen, Systemen und Zielen, um daraus Folgerungen für die zukünftige<br />
Planung abzuleiten. Es erhält oder verbessert die Steuerbarkeit der Verwaltung.<br />
1.2 FUNKTIONEN DES CONTROLLINGS<br />
Das Controlling koordiniert die Verwaltungsführung in den Bereichen Information, Planung,<br />
Kontrolle, Personalführung und Organisation. Es integriert die verschiedenen Führungsebenen<br />
sowie den Verwaltungsbetrieb mit der politischen Ebene. Zudem koordiniert<br />
es die Aufgaben, die Struktur und die Kultur der Verwaltung.<br />
Das Controlling versorgt das Gemeindemanagement mit den für die Entscheidungen<br />
notwendigen externen und internen Informationen.<br />
Das Controlling schafft und unterhält ein effizientes und zusammenhängendes Planungssystem.<br />
Es stellt die notwendigen Planungsgrundlagen bereit und stimmt die verschiedenen<br />
Teilplanungen mit den übergeordneten Zielen ab.<br />
Kontrolle ist ein Teilbereich des Controllings zur Überprüfung der Zielerreichung. Die Kontrollfunktion<br />
umfasst einerseits den Aufbau und Unterhalt eines Kontrollsystems und andererseits<br />
die Bereitstellung von Informationen über die Einhaltung der politischen und betrieblichen<br />
Ziele. Kernpunkte der Kontrolle sind der Soll-Ist-Vergleich zwischen den geplanten<br />
und den tatsächlichen Werten, die Ursachenanalyse sowie die Ermittlung möglicher<br />
Folgemassnahmen.<br />
Das Controlling erfüllt eine Steuerungs-, Regelungs- und Anpassungsfunktion, indem es<br />
messbare quantitative und qualitative betriebliche Ziele auf der Grundlage der politischen<br />
Zielvorgaben (Ergebnisse des Planungsprozesses) formuliert, systemintern Rückkoppelungs-<br />
bzw. Korrekturmechanismen bei Abweichungen der Ist- von den Soll-<br />
Werten schafft sowie die Ziele, Mittel, Leistungen und die Führungssubsysteme koordiniert.<br />
Mit dem Controlling wird überprüft, ob die Veränderungen, die durch die Führung initialisiert<br />
wurden, die erwartete Wirkung zeitigen. Fehlentwicklungen können früh erkannt<br />
werden. Das Controlling befähigt das Gemeindemanagement, sich an veränderte Situationen<br />
und Rahmenbedingungen anzupassen. Dies führt zu einer ständigen Weiterentwicklung<br />
der Gemeinde im Sinne eines Lernprozesses.<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 8/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
1.3 DIE SACHLICHEN AUFGABENFELDER DES CONTROLLINGS<br />
Ein umfassendes Controlling-Konzept besteht aus der Dreierkombination von Finanzcontrolling,<br />
Leistungscontrolling und Personalcontrolling, welche als Verwaltungscontrolling<br />
bezeichnet wird.<br />
Das Finanzcontrolling umfasst alle finanziellen Vorgänge und die finanzielle Überwachung<br />
des Haushalts. Dazu gehören unter anderem die Budgetierung, die Finanzplanung,<br />
die Rechnungslegung, die Ermittlung der Kennzahlen und der Kosten und Erlöse<br />
pro Produkt und Produktgruppe.<br />
Das Leistungscontrolling umfasst alle leistungsbezogenen Vorgänge innerhalb der Verwaltung.<br />
Es erfasst und beurteilt die Leistungen und Wirkungen auf ihre Effizienz, Effektivität,<br />
Qualität und ihr Kosten-Nutzen-Verhältnis. Es überwacht die Einhaltung von Leistungsaufträgen<br />
und stellt stufengerecht Informationen bezüglich der erstellten Produkte<br />
und Produktgruppe und der erreichten Ziele bereit.<br />
Das Personalcontrolling erfasst die personellen Vorgänge innerhalb der Verwaltung.<br />
Gegenstand ist die systematische und kontinuierliche Wirkungsanalyse von Funktionen,<br />
Instrumenten und Massnahmen im Personalmanagement mit dem Ziel, die Effizienz und<br />
Effektivität der betrieblichen Personalarbeit zu erhalten und zu steigern. Das Personalcontrolling<br />
kann dazu beitragen, dass die Controlling-Philosophie zu einem integrierten<br />
Bestandteil der Verwaltungskultur wird.<br />
1.4 DIE STRATEGISCHE UND OPERATIVE DIMENSION DES CONTROLLINGS<br />
Das Controlling besteht aus den Ebenen strategisches Controlling und operatives Controlling.<br />
Beim strategischen Controlling geht es um die Umsetzung von Strategien. Es liefert Informationen<br />
darüber, ob die „richtigen Dinge“ getan werden, um die politischen Zielsetzungen<br />
zu erreichen (Effektivität), ob die wahrgenommenen Aufgaben bzw. Massnahmen<br />
erforderlich sind und ob die Aufgaben bzw. Massnahmen von der Verwaltung<br />
selbst wahrgenommen oder ausgelagert werden sollen. Das strategische Controlling<br />
wirkt als Frühwarnsystem. Sein Zeithorizont ist mittel- bis langfristig.<br />
Das operative Controlling findet im betrieblichen Bereich der Leistungserstellung statt. Es<br />
überprüft, ob die „Dinge richtig“ getan werden (Effizienz). Sein Zeithorizont ist kurzfristig<br />
(in der Regel einjährig).<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 9/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
2. DIE AKTEURE IM GEMEINDE-CONTROLLING<br />
2.1 DIE STIMMBERECHTIGTEN<br />
Die Stimmberechtigten haben gemäss §§ 9 - 11 des Gemeindegesetzes 2 massgebliche<br />
Mitwirkungs- bzw. Mitbestimmungsrechte bei der Planung, Kontrolle und Steuerung.<br />
Damit nehmen sie Einfluss auf die mittel- bis langfristige Entwicklung der Gemeinde. Um<br />
dies tun zu können, benötigen sie Informationen. Dazu gehören insbesondere der Finanz-<br />
und Aufgabenplan, der Voranschlag sowie die Rechnung.<br />
2.2 DER GEMEINDERAT<br />
Der Gemeinderat legt im Rahmen der Rechtsordnung das Controlling-System der Gemeinde<br />
fest 3 . Obwohl die Aufgaben der Systempflege und -weiterentwicklung von der<br />
Verwaltung allgemein bzw. in Teilbereichen von den einzelnen Ressorts übernommen<br />
werden, trägt der Gemeinderat im Rahmen seiner Führungsfunktion die Hauptverantwortung<br />
für das gesamte Controlling (strategisch und operativ).<br />
Bei Soll-Ist-Abweichungen im strategischen Bereich obliegt es dem Gemeinderat, Massnahmen<br />
zu beschliessen und deren Umsetzung zu überwachen.<br />
2.3 DER CONTROLLERDIENST<br />
Die dezentrale Erhebung und Aufarbeitung der Daten bedingt eine Gesamtkoordination<br />
durch eine controllingverantwortliche Stelle. Diese Stelle stellt sicher, dass die Zukunft<br />
messbar geplant wird. Sie stellt die Verbindung zwischen der strategischen und der operativen<br />
Ebene her. Diese Stelle trägt die Systemverantwortung für das gesamte Controlling<br />
(strategisch und operativ).<br />
Abb. 2: Zusammenspiel Gemeinderat und Controllerdienst 4<br />
Gemeinderat Controllerdienst<br />
Controlling<br />
ist für die Führung ist für die Ergebnisverantwortlich<br />
transparenz verantwortlich<br />
2 SRL 150<br />
3 § 18 Gemeindegesetz, SRL 150<br />
4 Georges Dumont, Unterrichtsunterlagen zum Controlling, Lehrgang Verwaltungsmanagement<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 10/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
2.4 DIE KOMMISSIONEN<br />
Die Rechnungskommission erstellt einen Bericht zum Voranschlag und zum Finanz- und<br />
Aufgabenplan. Die Stimmberechtigten können eine Controlling-Kommission einsetzen.<br />
Für WOV-Gemeinden ist eine solche Kommission zwingend vorgeschrieben.<br />
Die Controlling-Kommission hat die folgenden Aufgaben:<br />
� Begleitung des politischen Führungskreislaufes von der Planung bis zur Steuerung<br />
� Bericht zum Voranschlag und zum Finanz- und Aufgabenplan<br />
� Bericht zu weiteren Finanzgeschäften wie Sonderkreditvorlagen und -abrechnungen<br />
� Rechenschaftsbericht über die Erfüllung der Leistungsaufträge in WOV-Bereichen<br />
� Kontrolle der Geschäftstätigkeit des Gemeinderates 5<br />
2.5 DIE KANTONALE AUFSICHT<br />
Die kantonale Aufsicht 6 stellt sicher, dass jede Gemeinde über ein Controlling-System<br />
verfügt, das die Mindestanforderungen gemäss Gemeindegesetz erfüllt. 7 Ihr steht jedoch<br />
keine Prüfung der Zweckmässigkeit des Controlling-Systems zu. Erfüllt eine Gemeinde<br />
die Mindestanforderungen an das Controlling-System nicht, sorgt der Kanton<br />
mit aufsichtsrechtlichen Massnahmen für die Behebung der Mängel.<br />
5 § 26 Gemeindegesetz, SRL 150<br />
6 der Regierungsstatthalter bzw. der Regierungsrat, § 104 Gemeindegesetz, SRL 150<br />
7 § 99 Gemeindegesetz, SRL 150<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 11/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
II. Das Verwaltungscontrolling für die Luzerner Gemeinden<br />
3. DIE GESETZLICHEN MINDESTANFORDERUNGEN AN DAS CONTROLLING-SYSTEM<br />
3.1 GRUNDSÄTZE<br />
Die Gemeinden können ihre Organisation und ihr Controlling-System selbständig beschliessen.<br />
Diese haben folgende Mindestanforderungen 8 zu erfüllen:<br />
� demokratische Führung (Führen aufgrund demokratischer Legitimation)<br />
� rechtsstaatlich und verwaltungstechnisch korrekte Verwaltungsabläufe<br />
� gesunde Entwicklung des Finanzhaushaltes<br />
Die demokratischen Mindestanforderungen verlangen, dass die Gemeindeorganisation<br />
und das Controlling-System die Mitwirkung der Stimmberechtigten im gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Rahmen und die Verantwortlichkeit des Gemeinderates sicherzustellen haben.<br />
Das wird erreicht, wenn der Voranschlag, die Jahresrechnung, das Jahresprogramm<br />
und der Finanz- und Aufgabenplan rechtzeitig zur Beschlussfassung unterbreitet<br />
wird. Die Stimmbürger können an diesen auch aktiv mitwirken wie Beschluss von Änderungen,<br />
Bemerkungen zum FAP usw., siehe auch Kapitel 3.2.<br />
Die rechtsstaatlichen Mindestanforderungen verlangen, dass die Gemeinde als Teil des<br />
Rechtsstaates die Rechtsordnung (Staatsverfassung, Gemeindegesetz, Verordnung zum<br />
Finanzhaushalt der Gemeinden) einzuhalten hat.<br />
Die verwaltungstechnischen Mindestanforderungen erfordern von der Gemeinde die<br />
Einführung eines angemessenen Controlling-Systems, damit der Betrieb einer Gemeinde<br />
zweckmässig und effizient funktioniert. Es ist Aufgabe des Gemeindeschreibers für<br />
rechtsstaatlich und verwaltungstechnisch korrekte Verwaltungsabläufe zu sorgen. Der<br />
Gemeinderat ist für die Organisation und das Controlling-System verantwortlich.<br />
Das Ziel einer gesunden Entwicklung des Finanzhaushaltes sind die finanziellen Mindestanforderungen.<br />
Der Regierungsrat bestimmt in Zusammenarbeit mit dem Verband der<br />
Luzerner Gemeinden die massgebenden Finanzkennzahlen. Für alle Kennzahlen werden<br />
in der Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden Bandbreiten festgelegt,<br />
deren Einhaltung für eine gesunde Entwicklung des Finanzhaushaltes anzustreben ist. Die<br />
Einhaltung dieser finanziellen Mindestanforderungen soll die Bonität und die Handlungsfähigkeit<br />
der Gemeinde erhalten. Wie diese ausgestaltet werden und was sie bewirken,<br />
zeigen wir im Kapitel 6 „Besondere Aspekte des Finanzcontrollings“.<br />
3.2 DIE MINDESTANFORDERUNGEN IM CONTROLLING-KREISLAUF<br />
Die Stimmberechtigten wirken bei der politischen Führung mit, beteiligen sich an der politischen<br />
Planung. Ihre Entscheidungen treffen sie bei Wahlen und Sachabstimmungen.<br />
8 § 5 Gemeindegesetz, SRL 150<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 12/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
Sie üben Kontrolle über die Geschäftstätigkeit des Gemeinderates aus und wirken bei<br />
der erforderlichen Steuerung der Gemeinde mit. Der Gemeinderat kann die Planungsbeschlüsse<br />
einer Konsultativabstimmung unterstellen.<br />
Die Stimmberechtigten haben folgende Mindest-Befugnisse:<br />
Politische Planung 9<br />
� Beschluss über den Voranschlag<br />
� Kenntnisnahme vom Jahresprogramm<br />
� Kenntnisnahme vom Finanz- und Aufgabenplan, mit oder ohne Bemerkungen<br />
� Kenntnisnahme von allfälligen Planungsberichten<br />
� Kenntnisnahme von allfälligen Leitbildern<br />
Entscheidungen: Wahlen und Sachgeschäfte 10<br />
� Wahl des Gemeinderates, der Schulpflege, der Rechnungskommission, der Controlling-Kommission<br />
und des Urnenbüros<br />
� Rechtsetzung: Beschluss der Gemeindeordnung, Beschluss von Reglementen, Genehmigung<br />
rechtsetzender Verträge<br />
� Finanzgeschäfte: Beschluss über den Voranschlag, den Steuerfuss, die Fremdmittelaufnahme,<br />
Bewilligung von Sonderkrediten, Nachtrags- und Zusatzkredite, Genehmigung<br />
von Geschäften, deren Wert den Ertrag einer Zehnteleinheit der Gemeindesteuern<br />
übersteigt. In der Gemeindeordnung kann diese Limite höher oder<br />
tiefer festgelegt werden.<br />
Kontrolle und Steuerung 11<br />
� Genehmigung der Rechnung und Abrechnungen über Sonder- und Zusatzkredite<br />
� Kenntnisnahme von den Berichten des Rechnungsprüfungsorgans und der allfälligen<br />
Controllingkommission<br />
� Kenntnisnahme vom Jahresbericht des Gemeinderates<br />
� Anregung einer Planung oder einer Änderung der Planung.<br />
Das Rechnungsprüfungsorgan und die allfällige Controlling-Kommission unterstützen die<br />
Stimmberechtigten bei der Kontrolle und Steuerung.<br />
Dokumentationspflicht:<br />
Der Gemeinderat und das Rechnungsprüfungsorgan haben die entsprechenden Unterlagen<br />
12 zu erstellen und dem Regierungsstatthalter einzureichen. Darin ist insbesondere<br />
das Controlling-System der Gemeindeverwaltung zu beschreiben (vgl. auch Kapitel 12).<br />
9 § 9 Gemeindegesetz, SRL 150<br />
10 § 10 Gemeindegesetz, SRL 150<br />
11 § 11 Gemeindegesetz, SRL 150<br />
12 § 101 Gemeindegesetz, SRL 150<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 13/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
3.3 ZUSÄTZLICHE MINDESTANFORDERUNGEN FÜR GEMEINDEN MIT WOV<br />
Zusätzlich zu den Mindestanforderungen für das Verwaltungscontrolling ohne WOV haben<br />
Gemeinden für jene Teile der Verwaltung, die nach WOV geführt werden, ein Controlling-System<br />
anzuwenden, das den Führungsprozess der Planung, Beschlussfassung,<br />
Kontrolle und Steuerung in den Bereichen Personal, Leistungen und Finanzen umfasst. 13<br />
Für WOV-Gemeinden ist die Controlling-Kommission obligatorisch.<br />
4. DER POLITISCHE FÜHRUNGSKREISLAUF (STRATEGISCHES CONTROLLING)<br />
Der politische Führungskreislauf besteht aus den 4 Elementen Planung, Entscheid, Kontrolle<br />
und Steuerung.<br />
Abb. 3: der politische Führungskreislauf 14<br />
4.1 PLANUNG<br />
Die Ergebnisse der Planung sind einerseits das Leitbild, das Legislaturprogramm sowie<br />
der Finanz- und Aufgabenplan und andererseits das Jahresprogramm und der Voranschlag.<br />
13 § 7 Gemeindegesetz, SRL 150<br />
14 Quelle: BDO Visura<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 14/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
Das kommunale Leitbild wird aus Strategien abgeleitet, welche auf Visionen beruhen. Es<br />
ist geprägt von der Gesetzgebung, von der Umwelt, von den Chancen und Risiken sowie<br />
von den eigenen Stärken und Schwächen.<br />
Abb. 4: Zusammenhänge zwischen Vision Strategie-Leitbild<br />
Vision<br />
Gesetze<br />
Umwelt<br />
Chancen<br />
Risiken<br />
Stärken<br />
Schwächen<br />
Strategie Leitbild<br />
Es beinhaltet die langfristigen Ziele und die allgemeinen Grundsätze für die Entwicklung<br />
der gesamten Gemeinde in allen wichtigen Bereichen wie Wohnen, Arbeiten, Freizeit,<br />
Bildung, Einkaufen, Gemeinschaft, Mobilität, Soziale Sicherheit, Umweltschutz, Ver- und<br />
Entsorgung. Daneben umfasst es auch die möglichen Massnahmen, durch welche die<br />
Ziele erreicht werden können. Das Leitbild gibt also Antwort auf die beiden Fragen „Wo<br />
wollen wir hin?“ und „Was wollen wir tun, um die langfristigen Ziele zu erreichen?“. Der<br />
Planungshorizont beträgt 10 – 15 Jahre. Das Leitbild steht an der Spitze der Hierarchie<br />
der Planungssysteme der Gemeinde 15 .<br />
Es ist sinnvoll, dass auch für einzelne Bereiche Leitbilder, Konzepte und Pläne geschaffen<br />
werden, die sich auf das Gesamt-Leitbild abstützen. Als Beispiele können genannt werden:<br />
Zonenplanung, Genereller Entwässerungsplan GEP, Generelles Wasserversorgungskonzept,<br />
Altersleitbild, Schulleitbild, Finanzleitbild, Leitbild Verkehr und Tourismus.<br />
Legislaturprogramm<br />
Zu Beginn einer Legislaturperiode legt der Gemeinderat fest, welche Ziele er erreichen<br />
und welche Massnahmen beziehungsweise Projekte er verwirklichen will. Der Planungshorizont<br />
beträgt 4 Jahre. Grundlage bildete das Gemeindeleitbild und die Sachbereichsleitbilder.<br />
Ist das Tätigkeitsprogramm als Planungsinstrument eingeführt, so wird es<br />
im Sinne einer rollenden Planung periodisch überprüft und angepasst. Der Gemeinderat<br />
ordnet den einzelnen Zielen, Massnahmen und Projekten sachliche und zeitliche Prioritäten<br />
zu. Neben dieser Einstufung der Massnahmen und Projekte wird im Tätigkeitsprogramm<br />
das für die Bearbeitung verantwortliche Mitglied des Gemeinderates bezeichnet.<br />
15 Käppeli, Stephan, Planungssystem für die Entwicklung einer Gemeinde, Verlag IBR<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 15/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
4.2 ENTSCHEIDUNG<br />
Die Stimmberechtigten nehmen Kenntnis vom Leitbild, vom Finanz- und Aufgabenplan<br />
sowie vom Jahresprogramm. Dies entweder im zustimmenden Sinn, ohne Wertung oder<br />
im ablehnenden Sinn. Sie genehmigen den Voranschlag oder lehnen diesen ab bzw.<br />
weisen ihn zurück. Ein Voranschlag, welcher nicht in Übereinstimmung mit dem Finanzund<br />
Aufgabenplan ist, wird unter Umständen abgelehnt oder zurückgewiesen.<br />
4.3 KONTROLLE<br />
Die Stimmberechtigten genehmigen die Rechnung. Diese wird in der Botschaft zusammen<br />
mit dem Voranschlag als Vergleich dargestellt. Sie nehmen Kenntnis von den Berichten<br />
des Rechnungsprüfungsorgans und der allfälligen Controlling-Kommission sowie<br />
dem Jahresbericht des Gemeinderates.<br />
4.4 STEUERUNG<br />
Die Stimmberechtigten können eine Planung oder eine Planungsänderung anregen.<br />
Damit ist der Kreislauf geschlossen, das heisst er beginnt wieder von vorne (bei der Planung).<br />
5. DER VERWALTUNGSINTERNE FÜHRUNGSKREISLAUF (OPERATIVES CONTROLLING)<br />
Auch der verwaltungsinterne Führungskreislauf besteht aus den 4 Elementen Planung,<br />
Entscheidung, Kontrolle und Steuerung.<br />
Abb. 5: der verwaltungsinterne Führungskreislauf 16<br />
16 Quelle: BDO Visura<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 16/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
5.1 PLANUNG<br />
Die Planung basiert auf der übergeordneten Planung (vgl. Kapitel 4, Der politische Führungskreislauf)<br />
und betrifft in der Regel ein Kalenderjahr. Als Planungsinstrumente sind<br />
nebst dem Jahresprogramm und dem Voranschlag speziell zu erwähnen:<br />
� Liquiditätsziele<br />
� Leistungsziele (auf Stufe Ressorts, Abteilungen und Mitarbeitende) und Leistungsaufträge<br />
� Ausbildungsziele<br />
5.2 ENTSCHEIDUNG<br />
Die Verwaltung erhält vom Gemeinderat den Auftrag, die im Voranschlag enthaltenen<br />
Leistungen zu erbringen und die gesetzten Ziele umzusetzen. Die Auftragserteilung erfolgt<br />
an die Ressortvorsteher, welche im Rahmen ihrer Führungsverantwortung für die<br />
Auftragserfüllung und Zielerreichung verantwortlich sind. Die Ressortvorsteher ihrerseits<br />
delegieren die Aufträge an die ihnen unterstellten leitenden Mitarbeitenden, wobei sie<br />
das AKV-Prinzip 17 beachten.<br />
5.3 KONTROLLE<br />
Die Kontrolle betreffend Auftragserfüllung und Zielerreichung findet mehrmals pro Jahr<br />
statt. Als Kontrollinstrumente sind speziell zu erwähnen:<br />
� Unterjährige Soll-Ist-Vergleiche mit Vorausschau bis zum Jahresende<br />
� Mitarbeitendengespräche<br />
� Controllinggespräche<br />
5.4 STEUERUNG<br />
Aufgrund der Kontrollergebnisse sind nötigenfalls Massnahmen zu treffen. Dabei kann es<br />
sich um Sofortmassnahmen handeln (Gegensteuer geben). Es können sich aber auch<br />
Planungsänderungen aufdrängen.<br />
Im Folgenden zeigen wir besondere Aspekte des operativen Controllings in den Bereichen<br />
Finanzen (Kapitel 6), Leistungen (Kapitel 7) und Personal (Kapitel 8).<br />
17 Übereinstimmung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 17/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
6. BESONDERE ASPEKTE DES FINANZCONTROLLINGS<br />
6.1 PLANUNG<br />
Der jährlich zu überarbeitende Finanz- und Aufgabenplan (FAP) gibt Aufschluss über die<br />
voraussichtlichen Aufgaben und die Finanzentwicklung der Gemeinde in den nächsten<br />
fünf Jahren (Voranschlagsjahr und vier Planjahre). Im ersten Jahr wird der Voranschlag<br />
und das Jahresprogramm verknüpft dargestellt.<br />
Mit dem jährlichen Voranschlag werden die Jahresziele gesetzt, die Aufgaben und der<br />
jährliche Leistungsauftrag definiert und die dazu erforderlichen Kredite bewilligt. Im Voranschlag<br />
der Investitionsrechnung und/oder mit Sonderkrediten werden zudem die längerfristigen<br />
Engagements und Verpflichtungen dargestellt wie Neubauten, Anschaffungen,<br />
langfristige Zusammenarbeitsverträge mit anderen Gemeinden usw. Die Gemeinden<br />
können den Voranschlag wie folgt unterbreiten:<br />
� in der Form des Harmonisierten Rechnungsmodells (HRM)<br />
� als eine zusammengefasste Form des HRM, ergänzt mit den Konti der KORE<br />
� als Globalbudget nach den Grundsätzen der WOV<br />
Mit dem Leitbild der Gemeinde, welches vom Gemeinderat erarbeitet und der Gemeindeversammlung<br />
zur Kenntnisnahme oder gegebenenfalls zur konsultativen Stellungnahme<br />
unterbreitet wird, werden Aussagen über die langfristige Finanzstrategie der<br />
Gemeinde gemacht.<br />
Im Finanzleitbild werden Aussagen und Ziele zur finanziellen Entwicklung der Gemeinde<br />
formuliert. Es soll Bestandteil des gesamten Leitbildes sein.<br />
Der Liquiditätsplan gibt Auskunft über die liquiden Mittel der Gemeinde.<br />
Mit der Mittelbedarfsrechnung wird der Bedarf an Fremdmitteln für ein Jahr berechnet<br />
6.2 ENTSCHEIDUNG<br />
Die vorgenannten Instrumente werden auf Antrag des Gemeinderates durch die<br />
Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung oder an der Urne beschlossen. An<br />
der Gemeindeversammlung können die Stimmberechtigten Änderungen vornehmen<br />
oder Bemerkungen (FAP) beschliessen.<br />
6.3 KONTROLLE<br />
Die Ablage der Jahresrechnung ist gleich darzustellen wie der Voranschlag.<br />
Damit die Entwicklung der Gemeinde aufgezeigt und Vergleiche mit anderen Gemeinden<br />
angestellt werden können, sind Finanzkennzahlen zu erarbeiten. Im Leitbild und im<br />
Finanz- und Aufgabenplan werden Ziele formuliert und Massnahmen aufgezeigt wie<br />
diese erreicht werden können. Mit der Jahresrechnung werden die definitiven Finanzkennzahlen<br />
errechnet und berichtet, wie diese lauten und was zu deren Ergebnis ge-<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 18/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
führt hat. Sie sind wiederum Grundlage für die künftige Planung und Steuerung und sollen<br />
bei der Beschlussfassung über neue Aufgaben und Investitionen berücksichtigt werden.<br />
Mit dem Finanzcontrolling können wichtige Hilfsmittel für die Information und die Führung<br />
der Gemeinde und als Grundlage für rechtzeitige Entscheidungen geschaffen werden.<br />
Die Finanzkennzahlen der Gemeinden gemäss Gemeindegesetz und Verordnung über<br />
den Finanzhaushalt lauten:<br />
Kennzahl Definition Bandbreite<br />
Selbstfinanzierungsgrad Bruttoüberschuss der LR in<br />
% der Nettoinvestitionen<br />
Selbstfinanzierungsanteil Bruttoüberschuss der LR in<br />
% des Finanzertrages<br />
Zinsbelastungsanteil I Nettozinsen in % des konsolidierten<br />
Ertrags<br />
Zinsbelastungsanteil II Nettozinsaufwand in %<br />
des Ertrags Gemeindesteuern<br />
abzüglich Finanzausgleich<br />
Kapitaldienstanteil Kapitaldienst in % des<br />
Finanzertrages<br />
Verschuldungsgrad Nettoschuld in % des Ertrags<br />
der Gemeindesteuern<br />
Nettoschuld pro<br />
Saldo zwischen Fremdka-<br />
Einwohner<br />
pital und Finanzvermögen<br />
pro Einwohner<br />
6.4 STEUERUNG<br />
mind. 80 % im Durchschnitt von 5<br />
Jahren sofern Nettoschuld höher als<br />
kant. Mittel<br />
mindestens 10 % sofern Nettoschuld<br />
höher als kant. Mittel<br />
soll 4 % nicht übersteigen<br />
soll 6 % nicht übersteigen<br />
soll 8 % nicht übersteigen<br />
soll 120 % nicht übersteigen<br />
soll das Doppelte des kant. Mittels<br />
nicht übersteigen<br />
Werden die Ziele gemäss Gemeindegesetz und Verordnung über den Finanzhaushalt<br />
der Gemeinden oder die Finanzziele nicht erreicht, ist mit der nächsten Planung Gegensteuer<br />
zu geben und die geeigneten Massnahmen zu beschliessen.<br />
6.5 ZUSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN FÜR GEMEINDEN MIT WOV 18<br />
� Globalbudgets je Leistungsgruppe oder Leistung<br />
� Gemeindebeiträge und Investitionen<br />
� Globalrechnung je Leistungsgruppe oder Leistung<br />
18 § 76 ff. Gemeindegesetz, SRL 150<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 19/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
7. BESONDERE ASPEKTE DES LEISTUNGSCONTROLLINGS<br />
Der Führungs- oder Controlling-Kreislauf besteht auch bei den Leistungen, indem diese<br />
geplant, erstellt und gemessen werden. Bei grösseren Abweichungen zwischen dem<br />
Plan und der Zielerreichung werden Massnahmen ergriffen (Steuerung).<br />
7.1 PLANUNG<br />
Damit Leistungscontrolling überhaupt möglich ist, müssen Wirkungs- und Leistungsziele<br />
definiert werden.<br />
Mögliche Wirkungsziele am Beispiel des Steuerwesens sind<br />
� Zufriedene Kunden<br />
� Geringe Steuerausfälle<br />
Zu beachten ist, dass der Auftrag kein Wirkungsziel ist.<br />
Mögliche Leistungsziele im Steuerwesen sind<br />
� Bedürfnisgerechte Öffnungszeiten<br />
� Kompetente Information und Beratung der Steuerpflichtigen<br />
� Ausschöpfung der Einschätzungskompetenzen des Steueramtes bei den Staatsund<br />
Gemeindesteuern<br />
� Hoher Anteil an Einschätzungen durch die Gemeinde<br />
� Rascher Bezug der fälligen Steuerforderungen<br />
Im weitern sind die Produkte (Leistungen) und Produktegruppen zu definieren. Diese<br />
sind kurz zu beschreiben. Beispiel Steuerwesen:<br />
Produkt<br />
Zielsetzung<br />
Produktebeschrieb<br />
Kunden/Kundinnen<br />
Steuerwesen<br />
Die Mitarbeitenden im Steueramt und jene, die für den Bereich Sondersteuern zuständig sind,<br />
verfügen über sehr gute fachliche Kenntnisse, stellen eine effiziente Arbeitserledigung sicher und<br />
beraten die Kundinnen und Kunden kompetent und zuvorkommend<br />
Erledigung aller Aufgaben im Steuerbereich (Einschätzungen, Fakturierungen, Mahnwesen)<br />
Alle Einwohnerinnen und Einwohner<br />
Neuzuzüger und Wegzüger<br />
Die Leistungen bzw. Produkte werden zu Gruppen zusammengefasst. Das Steuerwesen<br />
gehört der Gruppe „Verwaltung“ bzw. „Allgemeine Verwaltung“ an.<br />
Produktegruppe<br />
Allgemeine Verwaltung<br />
Produkt Steuerwesen<br />
Gemäss Luzerner Handbuch Rechnungswesen, Teil 3, KORE, ergeben sich die folgenden<br />
Gruppen, welche der bisherigen funktionalen Gliederung der laufenden Rechnung gemäss<br />
HRM entsprechen:<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 20/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
0 Allgemeine Verwaltung 5 Soziale Wohlfahrt<br />
1 Öffentliche Sicherheit 6 Verkehr<br />
2 Bildung 7 Umwelt und Raumordnung<br />
3 Kultur/Freizeit 8 Volkswirtschaft<br />
4 Gesundheit 9 Finanzen und Steuern<br />
Für Leistungen, welche nach dem Modell der Wirkungsorientierten Verwaltung (WOV)<br />
erbracht werden, werden Leistungsvereinbarungen mit Leistungsaufträgen abgeschlossen.<br />
Zu den Leistungsaufträgen gehört ein Globalbudget. Die Besonderheit an<br />
den Globalbudgets besteht darin, dass in den Voranschlägen und Rechnungen nicht<br />
die einzelnen Positionen ausgewiesen werden, sondern nur die Summen der Aufwendungen<br />
und Erträge:<br />
Einwohnergemeinde Muster Rechnung 2004<br />
Voranschlag Rechnung<br />
Laufende Rechnung Aufwand Ertrag Nettoergebnis 2004 2003<br />
1 ÖFFENTLICHE SICHERHEIT 310'338.00 269'237.00 451'398 504'102.00<br />
14 FEUERWEHR 310'338.00 269'237.00 451'398 504'102.00<br />
140 Feuerwehr (Spez. Finanzierung) 310'338.00 269'237.00 451'398 504'102.00<br />
Aufwand 310'338.00 312'245 316'238.00<br />
Ertrag 269'237.00 225'699 252'051.00<br />
Nettoaufwand (Globalkredit) -41'101.00 -86'546 -64'187.00<br />
Über die Verwendung des Globalkredits können die Leistungserbringer selber entscheiden.<br />
Aus Platzgründen gehen wir auf die Erarbeitung eines Leistungsauftrages nicht weiter<br />
ein. Dies wäre Thema für eine separate <strong>Diplomarbeit</strong>. Im Anhang I geben wir einen<br />
Musterleistungsauftrag wieder. Im Übrigen verweisen wir auf das Handbuch Rechnungswesen,<br />
Teil 4, WOV.<br />
Ferner sind die Prozesse zu definieren und zu einem Prozessgliederungsplan zusammenzufassen.<br />
Beispiel Steuerwesen:<br />
Hauptprozess<br />
Teilprozess Basisprozess Subprozess Kostenträger<br />
Veranlagung ordentliche<br />
Veranlagung ordentliche<br />
50 Verwaltung 04 Steuerwesen 20 Steuern 500420 Steuern<br />
30 Inkasso Veranlagung Steuern 500430 Inkasso Veranlagung Steuern<br />
40 Sondersteuern 500440 Sondersteuern<br />
Der Prozessgliederungsplan kann mit den Kostenträgern (vgl. nachstehend) ergänzt<br />
werden.<br />
Die Prozesse und der Teilprozesse sollen beschrieben werden. Bei dieser Arbeit können<br />
sich Verbesserungsmöglichkeiten bei den Prozessabläufen ergeben, welche zu einer<br />
Anpassung der Aufbau- und Ablauforganisation führen können. Die Beschreibung der<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 21/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
Prozesse ist gleichzeitig eine Vorarbeit für die spätere Einführung des Qualitätsmanagements.<br />
Schliesslich sind die Produkte (Leistungen) und die Prozesse miteinander zu verknüpfen.<br />
Es entsteht der Kostenträgerplan für die KORE. Jeder Kostenträger gemäss Luzerner<br />
Handbuch Rechnungswesen, Teil 3, KORE, entspricht einer Leistung bzw. einem Produkt.<br />
7.2 ENTSCHEIDUNG<br />
„Entscheidung“ kann im Leistungscontrolling auch Prozessmanagement genannt werden.<br />
Zum Prozessmanagement gehört ein Führungshandbuch, welches im Wesentlichen<br />
aus dem folgenden Inhalt besteht 19 :<br />
� Definition der Prozesse<br />
� Beschreibung der Prozesse<br />
� Arbeitshilfsmittel zur Umsetzung der Prozesse (Formulare, Checklisten etc.)<br />
Das Handbuch sollte den Mitarbeitenden nicht einfach ausgehändigt werden, sondern<br />
diese sind zu schulen. Es muss ausserdem gepflegt und an Veränderungen angepasst<br />
werden.<br />
7.3 KONTROLLE<br />
Die Hauptaufgabe des Controllings im Allgemeinen und des Leistungscontrollings im<br />
Besonderen ist das Messen: „What you can’t measure, you can’t manage“ 20 . Die Kontrolle<br />
besteht zur Hauptsache im Messen der Zielerreichung. Damit dies möglich ist, muss<br />
zuerst festgelegt werden, was gemessen werden soll. In diesem Zusammenhang sind<br />
Indikatoren und Standards zu definieren.<br />
Mögliche Indikatoren und Standards am Beispiel des Steuerwesens:<br />
Ziel Indikator Standard<br />
Kompetente Information und Beratung der<br />
Steuerpflichtigen<br />
Reklamationen (Anzahl) ≤ 5<br />
Ausschöpfung der Einschätzungskompe- Einsprachen (%) ≤ 3 %<br />
tenzen des Steueramtes bei den Staatsund<br />
Gemeindesteuern<br />
Ganz oder teilweise gutgeheissene<br />
Einsprachen (%)<br />
≥ 70 %<br />
Unerledigte Einsprachen (Fälle) ≤ 10<br />
Zufriedene Kunden Zufriedenheitsgrad (%) ≥ 95 %<br />
Bedürfnisgerechte Öffnungszeiten Zufriedenheitsgrad (%) ≥ 85 %<br />
Genauigkeit der Arbeit Beanstandungen der Steuerkontrollen<br />
im Verhältnis der Steuerpflichtigen (%)<br />
≤ 0,5 %<br />
19 RCI Unternehmensberatung AG, Luzern<br />
20 Kaplan/Norton, erwähnt von Georges Dumont in seinen Unterrichtsunterlagen zum Controlling, Lehrgang Verwaltungs-<br />
management<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 22/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
Rascher Bezug der fälligen Steuerforde- Steuerausstand (%) ≤ 12 %<br />
rungen<br />
Anzahl Ausstände älter als 45 Tage (%) < 5 % ab<br />
Fälligkeit<br />
Mahnläufe (Anzahl) ≥ 11<br />
Geringe Steuerausfälle Steuerausfall (%) ≤ 1 %<br />
Rasche Einschätzung der Grundsteuern Offene Fälle per Ende Jahr (%) ≤ 70 %<br />
Hoher Anteil an Einschätzungen durch die Veranlagungsstand laufendes Jahr (%) ≥ 85 %<br />
Gemeinde Veranlagungsstand Vorjahre (%) 100 %<br />
Angemessener Ressourceneinsatz<br />
Kostendeckungsgrad Steueramt (%) 100 %<br />
Nettokosten pro Steuerpflichtigen ≤ CHF<br />
(CHF)<br />
200<br />
Kosten einer Grundstückgewinnsteuer- ≤ CHF<br />
einschätzung (CHF)<br />
600<br />
Gesamtstundenaufwand<br />
(Std.)<br />
Steueramt ≤ ... Std.<br />
Stundenaufwand für Staats- und Gemeindesteuern<br />
(Std.)<br />
≤ ... Std.<br />
Den Messungen sollen möglichst Ziele zugrunde gelegt werden, welche aufgrund bereits<br />
bestehender Grundlagen einfach zu messen sind. Neue Grundlagen sollen nur<br />
dann geschaffen werden, wenn ein Ziel von wesentlicher Bedeutung ist. Es sollen<br />
überdies nicht zu viele Ziele definiert werden (Auswahl treffen). Wesentlich ist, dass aus<br />
nicht erreichten Zielen Massnahmen ab- und eingeleitet werden.<br />
Nebst den Ergebnissen aus der Messung der Zielerreichung sind auch statistische Werte<br />
aufschlussreich. Mögliche statistische Werte am Beispiel des Steuerwesens:<br />
� Steuerpflichtige natürliche Personen (Anzahl)<br />
� Mutationen im Register der steuerpflichtigen natürlichen Personen (Anzahl)<br />
� Stellenprozente (%)<br />
� Steuerpflichtige juristische Personen (Anzahl)<br />
� Quellensteuerpflichtige (Anzahl)<br />
� Aktive und passive Steuerausscheidungen (Anzahl)<br />
� Nach- und Strafsteuerfälle (Anzahl)<br />
� Mahnungen (Anzahl)<br />
� Betreibungsbegehren (Anzahl)<br />
Es sollen nur statistische Werte definiert werden, welche aufgrund bereits bestehender<br />
Grundlagen einfach zu ermitteln sind. Neue Grundlagen sollen nur dann geschaffen<br />
werden, wenn ein statistischer Wert von wesentlicher Bedeutung ist.<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 23/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
Statistische Werte eignen sich für Vorjahresvergleiche<br />
Einwohnergemeinde Muster Voranschlag Rechnung Rechnung Rechnung Rechnung<br />
Produktegruppe Kehricht 2005 2004 2003 2002 2001<br />
Kennzahlen<br />
Kostendeckungsgrad Abfallwesen in % 100% 102% 95% 101% 99%<br />
Kosten pro t abgeführter Hauskehricht in CHF 270 280 300 290 310<br />
Kosten pro t entsorgte Grünabfälle in CHF 190 200 230 210 220<br />
Kosten pro t entsorgtes Altpapier in CHF 750 700 680 720 730<br />
und für den Vergleich mit anderen Gemeinden (Benchmarking), soweit ein solcher<br />
Vergleich möglich ist:<br />
Einwohnergemeinde Muster Gemeinde Gemeinde Gemeinde Gemeinde Gemeinde<br />
Rechnung 2004 Eigene A B C D<br />
Kennzahlen<br />
Nettoaufwand für Wirtschaftliche Sozialhilfe 167 188 210 175 141<br />
Betriebsbeitrag an eigenes Alterszentrum 100'000 0 400'000 320'000 80'000<br />
Kostendeckungsgrad der Abfallbeseitigung 94.4% 84.2% 89.9% 85.0% 71.1%<br />
(ohne kalkulatorische Kosten wie kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen)<br />
Die Leistungsvorgänge und Ist-Zustände (Stand der Zielerreichung) werden laufend<br />
erfasst und regelmässig mit den entsprechenden Planungsgrundlagen (messbare Ziele)<br />
verglichen.<br />
Die einfachste der Analysen ist die Kosten-Analyse. Pro Leistung/Produkt/Kostenträger<br />
werden die budgetierten Soll-Kosten mit den Ist-Kosten verglichen. Zu diesem Zweck ist<br />
die Kostenrechnung zu führen. Aus Platzgründen verzichten wir in dieser Arbeit, auf die<br />
Einführung und das Führen der Kostenrechnung einzugehen. Dies wäre Thema für eine<br />
separate <strong>Diplomarbeit</strong>. Detaillierte Angaben können dem Luzerner Handbuch Rechnungswesen<br />
Teil 3, KORE, entnommen werden.<br />
Ebenfalls relativ einfach ist die Kosten-Leistung-Analyse. Es wird der „Gegenwert“ der<br />
Leistung mit den auf sie entfallenden Kosten verglichen. Bei dieser Analyse befinden<br />
wir uns auf der Resultatebene bzw. auf der Ebene der Effizienz. Besondere Instrumente<br />
der Leistungsmessung sind nebst der Kostenrechnung<br />
� Meldewesen<br />
� Umfragen<br />
� Audits<br />
� Geschäftskontrolle<br />
Beim Meldewesen geht es um das Erfassen und Auswerten von Abweichungen, Reklamationen<br />
und Verbesserungsvorschlägen.<br />
Umfragen können extern oder intern durchgeführt werden. Bei den externen Umfragen<br />
werden Bürger und bei den internen Umfragen die Mitarbeitenden nach ihrer Zufriedenheit<br />
befragt.<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 24/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
Unter Audits sind Prüfungen aller Art zu verstehen. Im Leistungscontrolling (wie auch im<br />
Qualitätsmanagement) sind besondere Prüfungen von Prozessabläufen gemeint.<br />
In der Geschäftskontrolle werden vor allem Zeiten (z.B. Durchlaufzeiten) und Mengen<br />
(z.B. Anzahl erledigte und unerledigte Fälle) festgehalten.<br />
Schwieriger ist die Kosten-Wirkung-Analyse und Kosten-Nutzen-Analyse. Hier befinden<br />
wir uns auf der Zielebene bzw. auf der Ebene der Effektivität. Idealerweise erhöht sich<br />
die Wirkung oder der Nutzen bei gleich bleibenden oder sinkenden Kosten. Nicht ideal<br />
ist eine Erhöhung der Wirkung oder des Nutzens, wenn sich gleichzeitig die Kosten erhöhen.<br />
Die Messung der Erreichung von Wirkungszielen ist anspruchsvoll und vielfach<br />
nur über grössere Zeiträume möglich.<br />
„Zwischen Effizienz und Effektivität kann ein Zielkonflikt entstehen, den es abzuwägen<br />
gilt. Es ist durchaus möglich, hocheffizient am Ziel vorbei zu schiessen. Daher ist es<br />
wichtig, dass die Verwaltung ständig beide Grössen im Auge behält.“ 21<br />
E. Buschor zeigt die Zusammenhänge im Leistungsbereich in seinem 4-Ebenen-Konzept<br />
zur Wirkungsorientierung wie folgt: 22<br />
Abb. 6: 4-Ebenen-Konzept<br />
Erläuterungen zu diesem Konzept sind im Anhang II enthalten.<br />
7.4 STEUERUNG<br />
Bei den Soll-Ist-Vergleichen ergeben sich in der Regel Abweichungen, welche mehr<br />
oder weniger gross sind. Abweichungen von einer gewissen Grössenordnung (z.B. ± 5<br />
oder 10 %) sind zu begründen. Unter Umständen sind mit den Verantwortlichen Massnahmen<br />
zu vereinbaren. Es lassen sich auch Analysen vornehmen, welche Rückschlüsse<br />
für die künftige Planung oder die langfristige Zielerreichung ermöglichen.<br />
21 Kuno Schedler/Isabella Proeller, New Public Management, 2. Auflage, 2003, Seite 67<br />
22 Buschor Ernst, 1992, Seite 238, zitiert in Kuno Schedler/Isabella Proeller, New Public Management, 2. Auflage,<br />
2003, Seite 68<br />
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Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
8. BESONDERE ASPEKTE DES PERSONALCONTROLLINGS<br />
Personalcontrolling ist ein wichtiges Führungsinstrument und dient im Sinne eines dauernden<br />
Soll-/Ist-Vergleichs der Planung, Steuerung und Überprüfung der Zielerreichung<br />
der Personalarbeit. Das Personalcontrolling wird dadurch zu einem integrierenden Bestandteil<br />
der Verwaltungskultur.<br />
Damit die Verbindung von Strategie und Umsetzung funktioniert, ist bei der Zielsetzung<br />
im Personalcontrolling folgendes zu beachten:<br />
� Förderung der Informationstransparenz beim Personal durch rechtzeitige und<br />
wahrheitsgetreue Information über die Personalziele, Probleme und Zusammenhänge<br />
der ganzen Verwaltung sowie der Abteilung, in welcher der Mitarbeitende<br />
arbeitet<br />
� Schaffung einer echten Vertrauens- und Lernkultur durch die ständige Verbesserung<br />
der gegenseitigen innerbetrieblichen Beziehungen, vor allem zwischen Vorgesetzten<br />
und Mitarbeitenden, zwischen einzelnen Abteilungen, mit dem Ziel, Konflikte<br />
konstruktiv zu lösen, gegenseitige Vorurteile abzubauen und damit unnötige<br />
Auseinandersetzungen zu vermeiden<br />
8.1 PLANUNG<br />
Die Zielsetzung im Personalbereich einer Verwaltung basiert auf den (Personal)-<br />
Leitbildsätzen (z.B. Gewährung eines sicheren Arbeitsplatzes / Förderung von Aus- und<br />
Weiterbildung). Die daraus abgeleiteten Sachziele für den Personalbereich innerhalb<br />
der Verwaltung legen das entsprechende Handeln des Gemeinderates, des Personalverantwortlichen<br />
und des Abteilungsleiters (technische und sozialorientierte Vorgänge)<br />
fest.<br />
Um die angestrebten Personalziele erreichen zu können, müssen entsprechende finanzielle<br />
und personelle Mittel eingesetzt werden, d.h. die Verwaltungsbereiche müssen mit<br />
den notwendigen Mitarbeitern besetzt werden, und zwar<br />
� in quantitativer Hinsicht,<br />
� mit den erforderlichen Qualifikationen,<br />
� zum richtigen Zeitpunkt und<br />
� am richtigen Ort.<br />
Aufgrund der Personalpolitik einer Gemeindeverwaltung und der jährlich stattfindenden<br />
Mitarbeitergespräche werden die Leitbildhaltungen im Personalbereich konkretisiert.<br />
Mögliche Personalziele in einer Verwaltungsabteilung sind:<br />
� Weiterbildung der Mitarbeitenden<br />
� Arbeitsplatzverbesserungen<br />
� Team- und Organisationsentwicklung<br />
� Optimierung des Arbeitszeitmodells<br />
� Einmalige Ausgaben zur Betriebsoptimierung<br />
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Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
8.2 ENTSCHEIDUNG<br />
Anlässlich der jährlich stattfindenden Mitarbeitergespräche legt der Abteilungsleiter<br />
gemeinsam mit den Mitarbeitenden die konkreten Zielsetzungen fest (z.B. Weiterbildungstage)<br />
und unterbreitet diese dem Personalverantwortlichen. Zusammen erarbeiten<br />
diese die Hilfsmittel und Unterlagen zur Unterstützung der Zielumsetzung. Die definitiven<br />
Zielformulierungen werden in den Berichtsraster zuhanden des Gemeinderates<br />
übertragen.<br />
Der Gemeinderat hat die definitiven Personalcontrolling-Ziele zu verabschieden.<br />
8.3 KONTROLLE<br />
Quartalsweise überprüfen die Abteilungsleiter den Umsetzungsstand der Zielvereinbarungen.<br />
Sie besprechen diesen mindestens einmal jährlich mit den Mitarbeitenden anlässlich<br />
von Mitarbeitergesprächen.<br />
Per 31.12. des Jahres werten die Abteilungsleiter die Zielerreichung aus und einigen sich<br />
mit dem Personalverantwortlichen über mögliche Massnahmen. Zugleich stellt der Personalverantwortliche<br />
allen Abteilungsleitern ein Kennzahlen-Set aus dem Personalinformationssystem<br />
mit Aussagen über die Personalstruktur, Personalbewegungen und Personalkosten<br />
des unterstellten Personals zur Analyse und Auswertung zur Verfügung.<br />
Personalwirtschaftliches<br />
Ziel<br />
Qualifiziertes/<br />
motiviertes/<br />
flexibles<br />
Personal<br />
Attraktivität<br />
des<br />
Kennzahl<br />
Jährliches Mitarbeitergespräch (Durchführungsquote in %)<br />
Fort-/Weiterbildung (Mitarbeiter/Führungskräfte)<br />
- % der Personalkosten<br />
- Anzahl Tage je Mitarbeiter/Führungskraft<br />
- % der Mitarbeiter/Führungskraft<br />
Mobilitätsrate (intern) (%)<br />
Altersstruktur (nach Produktbereich/Berufsgruppen)<br />
(älter als 55/jünger als 30)<br />
Mitarbeiterzufriedenheit (gemäss Umfrage) (Skalanote)<br />
Mobilitätsrate im ersten Jahr (intern) (%)<br />
Fluktuationsrate im ersten Jahr (%)<br />
Arbeitsplatzes Bewerberquote (Ausbildung/offene Stellen) (%)<br />
Personalkosten- Abweichung vom Personalkostenbudget (%)<br />
optimierung/ Krankheitsquote (%)<br />
Wirtschaftlichk. Vollkräftezahl (Abweichungen in %)<br />
Chancen- Frauen in Führungspositionen (%)<br />
Gleichheit Arbeitsplatzschaffung für Behinderte (%)<br />
Abb. 7: das Personalinformationssystem „Kennzahlen-Set“ 23<br />
Als weiteres wichtiges Kontrollinstrument dienen Befragungen anlässlich von Austrittsgesprächen<br />
von Mitarbeitenden. Aus dem Vergleich der ausgewerteten Fragebogen<br />
können entsprechende Abteilungsziele für die Folgejahre gewonnen werden.<br />
23 Quelle: Klaus Homann, Verwaltungscontrolling, Gabler-Verlag<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 27/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
Im Bereich des Personalcontrollings erweist sich der Datenschutz als besondere Herausforderung.<br />
So ist unbedingt zu prüfen, wem personenbezogene Controllinginformationen<br />
zur Verfügung gestellt werden dürfen. Vertrauliche Zusatzberichte an klar definierte<br />
Adressaten sind kaum zu umgehen. Auch bei den anderen Controllingbereichen ist sicherzustellen,<br />
dass die Empfänger mit den Berichten verantwortungsvoll umgehen.<br />
8.4 STEUERUNG<br />
Jeder Abteilungsleiter organisiert die Umsetzung des Personalcontrollings in seiner Abteilung<br />
und bestimmt die zeitliche Planung.<br />
Der Abteilungsleiter ist grundsätzlich für die Budgetierung und die Personalplanung im<br />
Rahmen der Kredite verantwortlich. Aufgrund der Auswertungen ist er in der Lage, ihren<br />
Resourcenverbrauch zu steuern.<br />
Der Personalverantwortliche unterstützt die Abteilungsleiter beratend bei der Umsetzung<br />
der Ziele in methodischer und inhaltlicher Hinsicht.<br />
8.5 CONTROLLINGKREISLAUF IM PERSONALPROZESS<br />
Abweichungsanalyse<br />
Massnahmen<br />
vollziehen<br />
Abb. 8: Personalcontrolling-Kreislauf 24<br />
Ziele setzen:<br />
Formulierung<br />
der Soll-<br />
Vorstellung<br />
Sämtliche Ziele und Massnahmen im Personalbereich stellen als Ganzes die Personalpolitik<br />
einer Verwaltung dar. Die einzelnen Phasen des Personalcontrollings lassen sich anhand<br />
eines operativen Beispiels wie folgt umschreiben:<br />
24 Keist Marlies, Unterrichtsunterlagen Personalmanagement, LGVM 04<br />
7<br />
6<br />
Bericht<br />
8<br />
5<br />
Operationalisierung<br />
der<br />
Ziele<br />
Massnahmen<br />
planen<br />
/ Mittel<br />
Ist-Situation<br />
erfassen<br />
Abweichungenfeststellen<br />
u.<br />
analysieren<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 28/57<br />
1<br />
.<br />
4<br />
2<br />
3
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
1. Ziel setzen<br />
Übergeordnete Zielsetzung gemäss Leitbild: Aufgabenbereicherung jedes langjährigen<br />
Mitarbeiters fördern<br />
Ziel: Die Produktivitätssteigerung von guten Mitarbeitern fördern, mit verstärkter Delegation<br />
und somit Entlastung des Vorgesetzten<br />
2. Ist-Situation erfassen<br />
Die Mitarbeiter erledigen ihre klar delegierten Aufgaben, die Verantwortung bleibt jedoch<br />
auch nach jahrelanger Mitarbeit beim Vorgesetzten. Die Überzeit des Vorgesetzten<br />
hält sich deshalb markant hoch.<br />
3. Abweichungen feststellen und analysieren<br />
Die Persönlichkeitsentfaltung für Mitarbeitende ist auch nach jahrelanger Mitarbeit im<br />
Betrieb gleich geblieben. Es passiert keine Produktivitätssteigerung, eher sinkende Motivation.<br />
4. Massnahmen planen / Mittel<br />
Schritt 1: Die Stellenbeschreibung jedes Mitarbeitenden wird jährlich überprüft und<br />
überarbeitet (Termin: ø.)<br />
Schritt 2: Das diesjährige Mitarbeitergespräch wird genutzt, um grob die Vorstellungen<br />
des Mitarbeitenden bezüglich der Möglichkeiten für Arbeitsbereicherung<br />
zwischen Mitarbeiter und Vorgesetztem aufzunehmen (Termin: ø.)<br />
Schritt 3: Testphase für erweiterte Aufgabenbereicherung (Termin: ø.)<br />
Die Ergebnisse aus Schritt 2 werden miteinbezogen (Termin: ø.)<br />
Schritt 4: Innerhalb Halbjahresfrist wird die neue Aufgabendelegation, nach<br />
ein oder wenn notwendig mehreren Testläufen „job enrichment“ eingeführt.<br />
5. Operationalisierung der Ziele<br />
Aufgabenbereicherung für langjährige Mitarbeiter schaffen<br />
Ziel 1: Stellenbeschreibungen werden als Führungsinstrumente genutzt<br />
Standard: Jede Stellenbeschreibung wird jährlich überprüft und den neuen Anforderungen<br />
angepasst. Zuständig ist der direkte Vorgesetzte in Zusammenarbeit mit<br />
dem Personalverantwortlichen.<br />
Ziel 2: 15 % der Verantwortung wird vom Vorgesetzten an den Mitarbeitenden<br />
delegiert.<br />
Ziel 3: Bei 80 % entstehender Verantwortungsbereichen/-posten werden primär<br />
langjährige Mitarbeitende beigezogen.<br />
6. Massnahmen gemäss Ziff. 4 vollziehen<br />
7. Abweichungen messen anhand Evaluation des Mitarbeitergesprächs<br />
8. Darüber berichten (vgl. Beispiel Berichtsraster Anhang III)<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 29/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
III. Praktische Umsetzung des Verwaltungscontrollings<br />
9. LEITFADEN FÜR DIE PRAKTISCHE UMSETZUNG<br />
Wir beschreiben nachstehend ein Modell eines möglichen Controlling-Systems, welches<br />
zweckmässig und einfach zu handhaben ist, da die Grundlagen mehrheitlich vorhanden<br />
sind oder gemäss neuem Gemeindegesetz ohnehin geschaffen werden müssen.<br />
Controlling ist der gesamte Prozess der Zielfestlegung, der Planung und der Steuerung im<br />
Finanz-, Leistungs- und Personalbereich. Es umfasst Tätigkeiten wie Entscheiden, Definieren,<br />
Festlegen, Steuern, Regeln. 25 Diese Definition kann mit folgender Grafik darstellt werden:<br />
Abb. 9: der Controllingkreislauf<br />
Planen<br />
Ziel<br />
(Soll)<br />
Soll-Ist-Vergleich<br />
Kontrollieren<br />
Berichterstatten<br />
Steuern<br />
Entscheiden<br />
(Ausführen)<br />
Ergebnis<br />
(Ist)<br />
Messen - Abweichungen feststellen - Abweichungen begründen -<br />
Massnahmen erarbeiten<br />
Dieses Schema gilt für jedes zu erreichende Ziel, sei es strategisch oder operativ, gross<br />
oder klein. Im Folgenden gehen wir auf die einzelnen Tätigkeiten und ihre Umsetzung in<br />
der Praxis ein.<br />
25 Kuno Schedler/Isabella Proeller, New Public Management, 2. Auflage, 2003, Seite 200<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 30/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
9.1 ZIELORIENTIERUNG<br />
Ziel<br />
(Soll)<br />
Die strategischen und operativen Ziele sollen verknüpft sein.<br />
Strategische<br />
Ziele<br />
Operative<br />
Ziele<br />
Abb. 10: der Zielbaum<br />
Legislaturprogramm<br />
2005 - 2008<br />
Jahresprogramm<br />
2006<br />
Ressort 1<br />
Ziele 2006<br />
Abteilung 1<br />
Ziele 2006<br />
Mitarbeiter 1<br />
Ziele 2006<br />
Leitbild (Leitbilder)<br />
Finanzziele - Leistungsziele - Personalziele<br />
Finanzziele - Leistungsziele - Personalziele<br />
Ressort 2<br />
Ziele 2006<br />
Abteilung 2<br />
Ziele 2006<br />
Mitarbeiter 2<br />
Ziele 2006<br />
Finanz- und Aufgabenplan<br />
2007 - 2010<br />
Voranschlag<br />
2006<br />
Ressort n<br />
Ziele 2006<br />
Abteilung 3<br />
Ziele 2006<br />
Mitarbeiter 3<br />
Ziele 2006<br />
Die Leitbildziele sollen über die Legislaturziele in die Jahresziele einfliessen. Das Zielsystem<br />
soll in sich abgestimmt sein (von oben nach unten und von unten nach oben). Wenn<br />
dies nicht der Fall ist, hat der Controllerdienst ein erstes Mal den Warnfinger zu erheben.<br />
9.2 PLANUNG<br />
Planen<br />
Ziel<br />
(Soll)<br />
Die Planung soll mit den Zielsetzungen übereinstimmen. Wenn diese Übereinstimmung<br />
nicht gegeben ist, hat sich der Controllerdienst bemerkbar zu machen, da die Zielerrei-<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 31/57<br />
Controlling / Berichterstattung
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
chung zum vornherein gefährdet ist. Beispiel: Gemäss Zielsetzung soll die Rechnung des<br />
kommenden Jahres ausgeglichen sein. Die Planung (der Voranschlag) sieht jedoch ein<br />
Defizit von 2 Mio. CHF vor. Die Zielerreichung ist in hohem Mass gefährdet.<br />
Nebst Beträgen können auch Stunden, Durchlaufzeiten, Prozentzahlen, absolute Zahlen<br />
etc. geplant werden. Für solche Messgrössen sind Indikatoren und Standards zu bestimmen.<br />
Beispiel: Anzahl Mahnläufe betreffend offene Steuern ≥ 11. Anzahl Mahnläufe ist<br />
der Indikator, ≥ 11 ist der Standard.<br />
Die Ergebnisse der Planung werden im Finanz- und Aufgabenplan, im Voranschlag, im<br />
Jahresprogramm, in Ausbildungsprogrammen etc. festgehalten. Beim Erstellen dieser<br />
Arbeit sind wir auf eine Controlling-Karte 26 gestossen, welche sich sehr gut für das Festhalten<br />
von Planungsergebnissen ausserhalb des Voranschlags und des Finanz- und Aufgabenplans<br />
eignet:<br />
Ziele Indikator Datenquelle Standard Bemerkungen<br />
Mitarbeiter<br />
1. Ausbildungstage<br />
pro<br />
Mitarbeiter<br />
Finanzen<br />
Steueramt<br />
1. Veranlagungsstand<br />
lauf. Jahr<br />
Organisation<br />
Projekte<br />
1. Einführung<br />
KORE<br />
Investitionen<br />
Beteiligungen 1)<br />
1) inkl. ausgelagerte Verwaltungseinheiten<br />
NEST 85 %<br />
5 Tage Interne und externe Ausbildung<br />
100 % Bis Ende 2007 eingeführt<br />
und betriebsbereit<br />
Auf dieser Übersicht werden Ziele sowie die zur Messung benötigten Indikatoren und<br />
Standards festgehalten. Es wird ausserdem vermerkt, von woher die benötigten Daten<br />
bezogen werden können.<br />
26 Quelle: RCI Unternehmensberatung AG, Luzern<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 32/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
9.3 ENTSCHEIDUNG<br />
Planen<br />
Ziel<br />
(Soll)<br />
Entscheiden<br />
(Ausführen)<br />
Die Planung wird umgesetzt. Beispiel: Nachdem die Stimmberechtigten den Voranschlag<br />
genehmigt haben (Entscheidung), kann die Verwaltung zum Vollzug übergehen<br />
(Ausführung). Der Vollzug hat mit der Planung überein zu stimmen. Was nicht budgetiert<br />
ist, darf nur mit einem entsprechenden Nachtrags-, Sonder- oder Zusatzkredit ausgegeben<br />
bzw. beschafft werden. Neue Mitarbeiter dürfen in der Regel nur angestellt werden,<br />
wenn dies im Stellenbudget vorgesehen ist. Wenn diese Grundsätze nicht eingehalten<br />
werden, hat sich der Controllerdienst ein weiteres Mal zu Wort zu melden. Das gleiche<br />
gilt, wenn Leistungsaufträge nicht eingehalten werden.<br />
9.4 ERGEBNIS<br />
Planen<br />
Ziel<br />
(Soll)<br />
Entscheiden<br />
(Ausführen)<br />
Ergebnis<br />
(Ist)<br />
Das Ergebnis ist das Resultat der Ausführung. In Franken-Beträgen wird es in der Rechnung<br />
nach HRM und in der Kostenrechnung ausgewiesen. Geleistete Stunden oder Absenztage<br />
können der Zeiterfassung entnommen werden. Über die Zufriedenheit der Mitarbeiter<br />
kann man sich anlässlich von Mitarbeitergesprächen oder aufgrund von Umfragen<br />
ein Bild machen. Dies sind lediglich einige Beispiele. Anhand der Ergebnisse kann<br />
noch nicht beurteilt werden, ob diese gut oder weniger gut sind. Diese Beurteilung erfolgt<br />
im Rahmen der Kontrolle.<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 33/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
9.5 KONTROLLE<br />
Planen<br />
Ziel<br />
(Soll)<br />
Soll-Ist-Vergleich<br />
Kontrollieren<br />
Entscheiden<br />
(Ausführen)<br />
Ergebnis<br />
(Ist)<br />
Bei der Kontrolle geht es durchwegs um Soll-Ist-Vergleiche, indem die geplanten mit den<br />
erreichten Zielen verglichen werden. Bei Franken-Beträgen ist der Vergleich in der Regel<br />
relativ einfach. Bei Stunden, Durchlaufzeiten, Prozentzahlen, Stückzahlen etc. sind die Ist-<br />
Werte der Indikatoren zu ermitteln und mit den entsprechenden Standards zu vergleichen.<br />
Soll-Ist-Vergleiche können bzw. sollen auch während dem Jahr vorgenommen werden,<br />
wobei gleichzeitig eine Vorausschau bis zum Jahresende vorgenommen werden soll<br />
(Forecast). Beispiel:<br />
Konto/Kto.-<br />
Gruppe<br />
Text IST per<br />
H ochrechn u n g<br />
per<br />
Budget Abweichu n g Kontrolle<br />
30.09.2005 31. 12.2005 2005 2005<br />
Bürom aterial 40'000 53'480 48'000 5'480 Acht u n g<br />
9.6 UMGANG MIT ABWEICHUNGEN ZWISCHEN SOLL- UND IST-WERTEN<br />
Kontrollieren<br />
Messen - Abweichungen feststellen - Abweichungen begründen -<br />
Massnahmen erarbeiten<br />
Bei den Soll-Ist-Vergleichen ergeben sich in der Regel Abweichungen, welche mehr<br />
oder weniger gross sind. Abweichungen von einer gewissen Grössenordnung (z.B. ± 5<br />
oder 10 %) sind zu begründen. Die Grössenordnungen sind durch die Führungsverantwortlichen<br />
zusammen mit dem Controllerdienst festzulegen. Nötigenfalls sind mit den<br />
Verantwortlichen Massnahmen zu vereinbaren. Es lassen sich auch Analysen vornehmen,<br />
welche Rückschlüsse für die künftige Planung oder die langfristige Zielerreichung<br />
ermöglichen.<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 34/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
Für das Festhalten der Abweichungen sind wir beim Erstellen dieser Arbeit auf mehrere<br />
Möglichkeiten gestossen:<br />
BISS - BEHÖRDENINFORMATIONS- UND STEUERUNGSSYSTEM 27<br />
Es handelt sich um ein Berichterstattungsinstrument auf Excel-Basis, in welchem bis zu 24<br />
Bereiche oder Abteilungen geführt werden können. Pro Bereich oder Abteilung kann<br />
über die Finanzziele, Leistungsziele und Personalziele Bericht erstattet werden. Das Instrument<br />
nimmt Hochrechnungen vor (automatisch oder manuell). Die Anzeige des<br />
Zielerreichungsgrades funktioniert nach dem „Ampelsystem“: „grün“ für Ziel erreicht,<br />
„gelb“ für Zielerreichung gefährdet, aber noch möglich, „rot“ für Ziel wesentlich überoder<br />
unterschritten.<br />
FINANZZIELE LAUFENDE RECHNUNG<br />
Konto/Kto.-<br />
Gruppe<br />
LEISTUNGSZIELE<br />
-<br />
-<br />
-<br />
Leistungsziele<br />
-<br />
Text IST per<br />
Hochrechnung<br />
per<br />
Budget Abweichung Kontrolle Begründungen Massnahmen Zuständig Termin<br />
30.09.2005 31.12.2005 2005 2005<br />
Total<br />
Leistungsziele per Stichdatum<br />
-<br />
PERSONALZIELE<br />
-<br />
Personalziele<br />
-<br />
Personaldaten<br />
-<br />
27 BDO Visura<br />
-<br />
IST per<br />
Zielerreichung<br />
bis<br />
Soll Kontrolle Begründungen Massnahmen Zuständig Termin<br />
30.09.2005 31.12. 2005 2005<br />
IST per<br />
Zielerreichung<br />
bis<br />
Soll Kontrolle Begründungen Massnahmen Zuständig Termin<br />
30.09.2005 31.12. 2005 2005<br />
IST per<br />
Zielerreichung<br />
bis<br />
Soll Kontrolle Begründungen Massnahmen Zuständig Termin<br />
30.09.2005 31.12. 2005 2005<br />
IST per<br />
Zielerreichung<br />
bis<br />
30.09.2005 31.12. 2005 2005<br />
Soll Kontrolle Begründungen Massnahmen Zuständig Termin<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 35/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
EXCEL-TABELLEN<br />
Finanzwirtschaftliche Pespektive<br />
Ziel Messgröße Einheit Ist-Werte Quartal Zielwert Jahr erreicht<br />
1 2 3 4<br />
Umsatzsteigerung Netto-Umsatz Tausend Euro<br />
Gewinn Brutto-Betriebsergebnis Tausend Euro<br />
Rentabilität Return on Sales %<br />
Kapitalverzinsung ROI %<br />
Liquidität Free Cash Flow Tausend Euro<br />
Kundenperspektive<br />
Ziel Messgröße Einheit Ist-Werte Quartal Zielwert Jahr erreicht<br />
1 2 3 4<br />
Markdurchdringung Marktanteil %<br />
Kundentreue Stammkundenquote %<br />
Kundenzufriedenheit Index Punkte<br />
Kundenverlässlichkeit Stornos Anzahl<br />
Fehlerfreie Produkte Retouren Stück<br />
Innovations- und Wissensperspektive<br />
Ziel Messgröße Einheit Ist-Werte Quartal Zielwert Jahr erreicht<br />
1 2 3 4<br />
Neue Produkte Umsatz Neu-/Gesamtprodukte %<br />
Qualität aufs erste Mal Änderungen/Nachbesserungen Zahl<br />
Kontinuierliche Verbesserung Weiterbildungskosten /Mitarbeiter %<br />
Talent zum Wandel Anteil Mitarbeiter in Projekten %<br />
Prozessperspektive<br />
Ziel Messgröße Einheit Ist-Werte Quartal Zielwert Jahr erreicht<br />
1 2 3 4<br />
Steuerungskompetenz Produktions-Durchlaufzeit Tage<br />
Qualität Ausschussanteil %<br />
Prokuktionseffizienz Anlagenverfügbarkeit/Fehlzeitquote %<br />
Kredit Management Zahlungsziel Tage<br />
Quelle: Verlag für ControllingWissen AG, Offenburg<br />
Bei dieser Lösung müssen die Begründungen zu den Abweichungen und die Massnahmen<br />
separat festgehalten werden.<br />
ERWEITERTE CONTROLLING-KARTE<br />
Die in Kapitel 9.2 gezeigte Controlling-Karte kann mit je einer Ist-Spalte für das laufende<br />
Jahr und das Vorjahr, mit einer Abweichungsspalte (CHF und %), mit einer Spalte für die<br />
Begründungen und einer Spalte für die Massnahmen ergänzt werden.<br />
9.7 BERICHTERSTATTUNG<br />
Kontrollieren<br />
Messen - Abweichungen feststellen - Abweichungen begründen -<br />
Massnahmen erarbeiten<br />
Berichterstatten<br />
Die anlässlich der Kontrollen gemachten Feststellungen werden in standardisierten Abteilungs-<br />
und Ressortberichten festgehalten. Es sollen möglichst sämtliche Finanz-,<br />
Leistungs- und Personalziele, welche definiert worden sind, in diese Berichte aufgenommen<br />
werden. Wie bereits erwähnt, sind die Abweichungen von einer gewissen Grössen-<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 36/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
ordnung zu begründen und es sind Massnahmen aufzuzeigen. Die Berichte können mit<br />
statistischen Werten, Diagrammen und Kommentaren ergänzt werden. Die Ressortvorsteher<br />
sollen sich anhand dieser Berichte rasch ein vollständiges Bild über den Stand<br />
bzw. Zwischenstand der Zielerreichung machen können.<br />
Für den Gemeinderat werden die Ressortberichte zusammengefasst. Der Controllerdienst<br />
vereinbart mit dem Gemeinderat den Verdichtungsgrad der Berichte, welche an<br />
den Gemeinderat gehen. Möglicherweise will der Gemeinderat nur über Ziele im „roten<br />
Bereich“ (wesentlich über- oder unterschritten) informiert werden. Eventuell möchte er<br />
aber auch über wichtige Sachverhalte im „grünen Bereich“ Kenntnis erhalten.<br />
Für die Berichterstattung eignen sich verschiedene Instrumente:<br />
BISS - BEHÖRDENINFORMATIONS- UND STEUERUNGSSYSTEM<br />
Dieses System haben wir oben bereits beschrieben. Zusätzlich ist zu erwähnen, dass für<br />
den Gemeinderat automatisch eine Zusammenfassung erstellt wird, welche die Ziele im<br />
„roten Bereich“ sowie wichtige Informationen enthält.<br />
CONTROLLINGBERICHT IM WORD MIT INTEGRIERTEN EXCEL-TABELLEN<br />
Dieser Bericht soll immer bzw. über längere Zeit gleich präsentiert werden. Er kann beispielsweise<br />
wie folgt gegliedert sein:<br />
1. Finanzen<br />
1.1 Tabelle<br />
1.2 Bemerkungen zu den Indikatoren<br />
1.3 Kommentar<br />
2. Leistungen (getrennt nach Produktegruppen oder nach Ressorts)<br />
2.1 Tabelle (Beispiel Steuerwesen)<br />
Ziele und Indikatoren Einheit 1 Vorjahr Soll Ist<br />
Abweichung<br />
absolut in %<br />
Veranlagungsstand l.J. % 83 85 87 2 2.35<br />
Unerledigte Einsprachen Fälle 15 10 11 1 10.00<br />
Mahnläufe Anzahl 9 11 10 -1 -9.09<br />
1 Franken, Tage, Stunden, Anzahl, Fälle, %<br />
2.2 Bemerkungen zu den Indikatoren<br />
2.3 Kommentar<br />
3. Personal<br />
3.1 Tabelle<br />
3.2 Bemerkungen zu den Indikatoren<br />
3.3 Kommentar<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 37/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
Der Gemeinderat unterbreitet den Stimmbürgern jährlich die Rechnung und den Jahresbericht.<br />
Es handelt sich dabei um die Berichterstattung im politischen Führungskreislauf.<br />
9.8 STEUERUNG<br />
Mit der Steuerung schliesst sich der Controllingkreislauf und er beginnt wieder von neuem.<br />
Planung ändern<br />
Planen<br />
Ziel<br />
(Soll)<br />
Abb. 11: die Steuerung im Controllingkreislauf<br />
Soll-Ist-Vergleich<br />
Kontrollieren<br />
Berichterstatten<br />
Steuern<br />
Entscheiden<br />
(Ausführen)<br />
Ergebnis<br />
(Ist)<br />
Messen - Abweichungen feststellen - Abweichungen begründen -<br />
Massnahmen erarbeiten<br />
Die Führungsverantwortlichen legen Massnahmen fest und setzen Termine. Bei den<br />
Massnahmen kann es sich um Sofortmassnahmen handeln. Die Führungsverantwortlichen<br />
können auch zum Schluss gelangen, dass die Planung zu ändern ist.<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 38/57<br />
Massnahmen festlegen - Termin setzen
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
10. ALLGEMEINE PRAKTISCHE HINWEISE ZUM CONTROLLING-SYSTEM<br />
Damit das Controlling seine Wirkung entfalten kann und nicht nur zu einer Pflichtübung<br />
verkommt, muss es nebst der bereits erwähnten Zielorientierung die folgenden Voraussetzungen<br />
erfüllen:<br />
� Zweckmässigkeit<br />
� Kontinuität<br />
� Verständlichkeit<br />
10.1 ZWECKMÄSSIGKEIT<br />
Es besteht kein allgemein gültiges Modell für ein Controlling-System. Jede Gemeinde hat<br />
sich zu überlegen, welches das Ziel ihres Controlling-Systems ist und welche Indikatoren<br />
für sie wichtig sind. Wenn beispielsweise in einem Auto der Benzintank fast leer ist, spielt<br />
der Benzinstandsanzeiger eine grössere Rolle als der Temperaturanzeiger. Führt man<br />
jedoch verderbliche Ware mit, ist es eher umgekehrt. Es soll demnach nur gemessen<br />
werden, was für die Steuerung im konkreten Fall notwendig ist. Einige Indikatoren gehören<br />
jedoch beim unterjährigen Soll-Ist-Vergleich zur „Grundausrüstung“:<br />
� Liquidität (Stand)<br />
� Steuererträge (Budgetvergleich)<br />
� Gesamtergebnis vor Zinsen und Abschreibungen (Budgetvergleich)<br />
� Ergebnisse der Produktegruppen bzw. Ressorts vor Zinsen und Abschreibungen<br />
(Budgetvergleich)<br />
� Personelles (allgemeine oder besondere Probleme)<br />
� Sind seit der letzten Berichterstattung wesentliche Veränderungen eingetreten?<br />
� Sind Sofortmassnahmen zu treffen?<br />
Die Indikatoren sind nach Zielsetzungen zu gruppieren (keine sinnlose Ansammlung).<br />
Es soll möglichst mit bereits vorhandenen Instrumenten gearbeitet werden. Berechnungen<br />
sollen weitgehend auf Grundlagen und Daten basieren, welche EDV-mässig vorliegen.<br />
Wo verlässliche Zahlen und Angaben nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, empfiehlt<br />
Y. Hunkeler 28 den „Mut zur Lücke“, indem mit Schätzungen, Annäherungswerten und<br />
Hochrechnungen gearbeitet wird. Es ist besser, etwas ungenaue Informationen sofort zur<br />
Verfügung zu haben, als genaue mit grosser Verspätung.<br />
Zur Planung der Planung, der Kontrolle und der Berichterstattung empfiehlt sich ein<br />
Controlling-Kalender, welcher zeigt, wer wann was macht. Dieser Kalender sollte durch<br />
den Gemeinderat genehmigt werden. Ein solcher Kalender kann wie folgt aussehen:<br />
28 Hunkeler Yvonne, Controlling in Städten und Gemeinden, Der Schweizer Treuhänder 8/2005, Seite 609<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 39/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
Gemeinde: Muster Jahr:<br />
Controlling-Kalender<br />
Instrument<br />
Finanz- und<br />
Aufgabenplan<br />
Voranschlag<br />
Gemeinderatsziele<br />
nächstes Jahr<br />
Ressorts- und<br />
Abteilungsziele<br />
nächstes Jahr<br />
Mitarbeitergespräche<br />
mit<br />
Zielvereinbarung<br />
Rechnung und<br />
Jahresbericht<br />
Berichte:<br />
- Abteilung<br />
- Ressort<br />
- Gemeinderat<br />
Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember<br />
Durch Gemeinderat genehmigt am: ... September 2004<br />
Abb. 12: der Controllingkalender<br />
Die Einführung eines zweckmässigen Controlling-Systems besteht aus den folgenden<br />
Schritten:<br />
1. Leitbild erarbeiten, wenn noch nicht vorhanden<br />
2. Ziele setzen<br />
- Legislaturziele - Abteilungsziele<br />
- Gemeinderatsziele - Mitarbeiterziele<br />
- Ressortziele<br />
3. Produkte/Leistungen definieren<br />
4. Prozesse beschreiben<br />
5. Controllerdienst einrichten 29<br />
6 Definieren, was gemessen werden soll, Standards und Indikatoren festlegen sowie<br />
die Datenquellen bestimmen<br />
7. Vorhandene Instrumente überarbeiten, vervollständigen und neue einführen, sofern<br />
nötig<br />
8. Definieren, was der Controlling-Bericht enthalten soll<br />
9. Controlling-System beschreiben 30<br />
10. Umsetzen 31<br />
29 vgl. Kapitel 11<br />
30 vgl. Kapitel 12<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 40/57<br />
2005
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
10.2 KONTINUITÄT<br />
Die Controlling-Instrumente sollen während längerer Zeit unverändert bleiben. Wenn<br />
immer wieder neue Instrumente dazukommen und bisherige wegfallen, kann bei den<br />
am Controlling Beteiligten eine gewisse Verunsicherung entstehen. Ausserdem wird der<br />
Vergleich zu Controlling-Vorperioden erschwert. Eine ständige Optimierung des Controlling-Systems<br />
ist trotzdem anzustreben.<br />
10.3 VERSTÄNDLICHKEIT<br />
Die Controlling-Berichte sollen adressatengerecht sein. Sie müssen vom Gemeinderat<br />
und von der Rechnungsprüfungskommission verstanden werden.<br />
11. DER CONTROLLERDIENST<br />
Die Aufgaben des Controllerdienstes sind im Wesentlichen die folgenden: 32<br />
� Analyse der bestehenden Strukturen und Abläufe<br />
� Vorbereitung der Kontrakte mit den Leistungserbringern<br />
� Überwachung der Kontrakteinhaltung durch die Leistungserbringer<br />
� Sammlung und Auswertung der Quartals- und Jahresberichte der Leistungserbringer<br />
� Erstellen von Quartals- und Jahresberichten zuhanden des Gemeinderates<br />
� Vorbereiten von Massnahmen bei ausserordentlichen Vorfällen<br />
� Allgemeine Führungsunterstützung für den Gemeinderat<br />
Es stellt sich die Frage, ob zur Bewältigung dieser Aufgaben ein Controller angestellt<br />
werden muss. Diese Frage kann in kleineren und mittleren Gemeinden verneint werden.<br />
Es ist allerdings empfehlenswert, die Anstellung eines Controllers auf Teilzeitbasis zu prüfen.<br />
Möglicherweise können sich mehrere Gemeinden einen Controller teilen.<br />
Die Stellung, Aufgaben und Kompetenzen des Controllerdienstes sind in Anhang IV beschrieben.<br />
31 vgl. Kapitel 9<br />
32 Kuno Schedler/Isabella Proeller, New Public Management, 2. Auflage, 2003, Seite 97<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 41/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
12. BESCHREIBUNG DES CONTROLLING-SYSTEMS<br />
Gemäss Luzerner Gemeindegesetz ist das Controlling-System zu beschreiben. Dies kann<br />
verbal, tabellarisch oder grafisch erfolgen. Als Beispiel zeigen wir eine Kombination von<br />
Grafik und Tabelle:<br />
PLANUNGS- UND ZIELSETZUNGSPROZESS<br />
Leistungsaufträge<br />
Leistungsvereinbarung<br />
� Ziel<br />
Leitbild<br />
Legislaturziele<br />
Jahresziele<br />
Quelle: RCI Unternehmensberatung AG, Luzern<br />
Abb. 13: der Planungs- und Zielsetzungsprozess<br />
PLANUNGS- UND FÜHRUNGSINSTRUMENTE<br />
Finanz- und<br />
Aufgabenplanung<br />
Budgetierung<br />
Sitzungen GR Umsetzung<br />
Sitzungen<br />
(Verwaltung)<br />
Instrumente Inhalt zuständig Zeitplan<br />
Gemeindeleitbild langfristige Ziele<br />
Standortanalyse<br />
Entwicklungs-<br />
Strategie<br />
Legislaturprogramm Legislaturziele<br />
Massnahmen<br />
Finanz- und<br />
Aufgabenplan<br />
Projekte<br />
Aufgaben<br />
Leistungen<br />
Investitionen<br />
Steuerfuss<br />
Finanzkennzahlen<br />
Gemeinderat<br />
ev. Controlling-<br />
Kommission<br />
Stimmberechtigte<br />
Bericht zur Finanz-<br />
und Aufgabenplanung<br />
Management-<br />
Bewertung<br />
- Controllingbericht<br />
- Soll-Ist-<br />
Vergleich<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 42/57<br />
V<br />
K<br />
B<br />
Planung für<br />
10 – 15 Jahre<br />
Überarbeitung<br />
in 5 – 6 Jahren<br />
Gemeinderat B alle 4 Jahre zu Beginn<br />
Amtsperiode<br />
Gemeinderat<br />
Stimmberechtigte<br />
V<br />
K<br />
Planung für 5 Jahre jährlich<br />
überarbeiten
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
Planungsberichte Zustandsanalyse<br />
Entwicklungsplanung<br />
Massnahmen<br />
Voranschlag Ausgaben<br />
Investitionen<br />
Sonderkredite<br />
Jahresprogramm Jahresziele<br />
Qualitätsziele<br />
Jahresrechnung Ausgaben<br />
Investitionen<br />
Sonderkredite<br />
Vergleich zum<br />
Voranschlag<br />
Finanzkennzahlen<br />
Jahresbericht Soll-Ist-Vergleich zu Jahreszielen,<br />
Massnahmen<br />
Bericht des Rech- Ergebnis über die Rechnungsprüfungsorgannungsprüfung<br />
Leistungsaufträge Rechtliche Grundlagen<br />
Aufgaben, Strategie<br />
Finanzielle Eckwerte<br />
Produktegruppen<br />
Definition, Ziele, Mittel<br />
Leistungs-<br />
Detailregelung zum<br />
Vereinbarungen Leistungsauftrag<br />
Mitarbeiterbeurteilung<br />
Gespräch<br />
Ziele<br />
Erreichung<br />
Massnahmen<br />
Geschäftsleitung GR Vorbereitung<br />
Gemeinderatssitzung<br />
Sitzung Gemeinderat Geschäfte des<br />
Gemeinderates<br />
Teamsitzung Geschäftsvorgänge<br />
Terminplanung<br />
Personalfragen<br />
Management- Zielerreichung<br />
bewertung<br />
Verbesserungen<br />
Zielvorgaben<br />
Die fettgedruckten Instrumente entsprechen<br />
den Mindestanforderungen gemäss Gemeindegesetz<br />
Gemeinderat<br />
Stimmberechtigte<br />
Gemeinderat<br />
Controllingkommission<br />
Stimmberechtigte<br />
Gemeinderat<br />
Stimmberechtigte<br />
Gemeinderat<br />
Rechnungskommission<br />
Stimmberechtigte<br />
Gemeinderat<br />
Stimmberechtigte<br />
Rechnungskommission<br />
Gemeinderat<br />
Abteilung oder<br />
Betrieb<br />
Gemeinderat<br />
Abteilung oder<br />
Betrieb<br />
Abteilungsleiter<br />
Mitarbeiter<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 43/57<br />
B<br />
K<br />
V<br />
K<br />
B<br />
B<br />
K<br />
V<br />
K<br />
B<br />
bei Bedarf; auf Verlangen der<br />
Stimmberechtigten<br />
jährlich bis Ende Dezember<br />
jährlich bis Juni<br />
B jährlich zusammen mit der<br />
K Rechnungsablage<br />
B jährlich bis zur<br />
Gemeindeversammlung<br />
B zu Beginn Amtsperiode<br />
K für 4 Jahre<br />
B<br />
K<br />
jährlich aufgrund des Voranschlags<br />
jährlich bis Ende Dezember<br />
GemeindepräsidentGemeindeschreiber<br />
V jeden Freitag<br />
Gemeinderat B 1. und 3. Mittwoch im Monat<br />
Gemeindeschreiber<br />
Abteilungsleiter<br />
Gemeinderat<br />
Gemeindeschreiber<br />
Controller<br />
B jeden Donnerstag<br />
B<br />
V<br />
V<br />
März und September<br />
V = Vorbereitung<br />
K = Kontrolle/Stellungnahme<br />
B = Beschlussfassung<br />
Diese Grafik und Tabelle zeigen auf wenig Platz, wie das Controlling-System aufgebaut<br />
ist und funktioniert. Sie können als Beschreibung des Controlling-Systems dienen.<br />
Die Beschreibung des Controlling-Systems wird sinnvollerweise in der Organsationsverordnung<br />
der Gemeinde vorgenommen, da diese bei Veränderungen durch den<br />
Gemeinderat abgeändert werden kann.
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
13. ERFOLGSFAKTOREN FÜR DAS GEMEINDE-CONTROLLING AUF EINEN BLICK<br />
� Es gibt nicht das Controlling-Konzept für die Verwaltung. Das Controlling muss den<br />
entsprechenden konkreten Umständen, Rahmenbedingungen, Grössenverhältnissen<br />
und Bedürfnissen angepasst, entwickelt und implementiert werden.<br />
� Bereits vorhandene Instrumente und Informationen nutzen, miteinander koordinieren<br />
und schrittweise ausbauen.<br />
� Alle am Controllingprozess Beteiligten über Sinn und Zweck des Vorgehens informieren,<br />
entsprechend schulen und in das Controlling einbinden.<br />
� Die Führungskräfte sind Vorbild und motivieren, indem sie mit den aufgearbeiteten<br />
Informationen arbeiten und führen, Transparenz über ihre eigene Tätigkeit zulassen,<br />
Veränderungen positiv gegenüberstehen, bestehende Kompetenzregelungen hinterfragen,<br />
vermehrt Kompetenzen und Verantwortung delegieren.<br />
� Akzeptanz in den Verwaltungsorganisationen und bei den vielfältigen politischen<br />
Entscheidungsträgern schaffen.<br />
� Nicht alles auf einmal. Das Controlling sukzessive implementieren, aber ganzheitlich<br />
konzipieren.<br />
� Auf einfache Handhabung achten.<br />
Ein Pessimist, ein Optimist und ein Controller sitzen in einer Kneipe vor einem Glas. "Halb<br />
voll", sagt der Optimist, "halb leer" meint der Pessimist. "Das Glas ist für seinen Zweck 100<br />
Prozent zu gross", erklärt der Controller. 33<br />
33 Autor unbekannt<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 44/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
IV. Verzeichnisse<br />
LITERATURVERZEICHNIS<br />
BDO Visura, Luzern Diverse Publikationen<br />
Dumont, Georges Unterrichtsunterlagen zum Controlling,<br />
Lehrgang Verwaltungsmanagement<br />
Gemeindeamt des Kantons Zürich Wirkungsorientierte Gemeindeverwaltung<br />
2. Teil: Produkte<br />
4. Teil: Betriebliche Steuerung<br />
6. Teil: Kostenrechnung<br />
Hilb, Martin Integriertes Personal-Management, 13. Auflage<br />
Homann, Klaus Verwaltungscontrolling<br />
Hunkeler, Yvonne Controlling in Städten und Gemeinden (Der Schweizer<br />
Treuhänder 8/2005)<br />
Käppeli, Stephan Planungssystem für die Entwicklung einer Gemeinde<br />
Kanton Luzern Gemeindegesetz (SRL 150);<br />
Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden<br />
(SRL 602);<br />
Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat vom<br />
14.10.2003 zum Entwurf eines neuen Gemeindegesetzes<br />
(B 27);<br />
Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat vom<br />
29.09.2000: Schlussbericht zur versuchsweisen Einführung<br />
des Modells der „Wirkungsorientierten Verwaltung“ ...<br />
(B 73);<br />
Handbuch Rechnungswesen für Luzerner Gemeinden<br />
Kaufmann, Hansjörg Controllingsystem für den Regierungsrat des Kt. Luzern<br />
Keist, Marlies Unterrichtsunterlagen Personalmanagement<br />
Kleindienst, Andrea Controlling-Konzept im integrierten Gemeindemanagement-Modell<br />
für Gemeinden ohne Parlament<br />
RCI Unternehmensberatung AG,<br />
Luzern Diverse unveröffentlichte Unterlagen<br />
Schedler, Kuno/Proeller, Isabella New Public Management, 2. Auflage<br />
Stadt Bülach Voranschlag 2006<br />
Studer, Jürg Personalmanagement, ein Leitfaden für den KMU<br />
Thom, Norbert/Ritz, Adrian Public Management<br />
Thommen, Jean-Paul Betriebswirtschaftslehre, 6. Auflage<br />
Verband Luzerner Gemeinden VLG Leitfaden für die Erarbeitung einer Gemeindeordnung<br />
Voggensperger/Bienek/<br />
Schneider/Thaler Gutes besser tun<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 45/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
WEITERFÜHRENDE LITERATUR<br />
Bachmann, Peter Controlling für die öffentliche Verwaltung<br />
INTERVIEW-/BEFRAGUNGSVERZEICHNIS<br />
03.11.2005 Martin Senn, Controller Stadt Bülach<br />
08.11.2005 Peter Winterberg, RCI Unternehmensberatung AG, Luzern<br />
ABBILDUNGSVERZEICHNIS<br />
Seite<br />
Abb. 1: Zusammenspiel zwischen Verwaltung, Gemeinderat und Stimmberechtigten............................................3<br />
Abb. 2: Zusammenspiel Gemeinderat und Controllerdienst..........................................................................10<br />
Abb. 3: der politische Führungskreislauf .................................................................................................14<br />
Abb. 4: Zusammenhänge zwischen Vision Strategie-Leitbild .........................................................................15<br />
Abb. 5: der verwaltungsinterne Führungskreislauf ......................................................................................16<br />
Abb. 6: 4-Ebenen-Konzept .................................................................................................................25<br />
Abb. 7: das Personalinformationssystem „Kennzahlen-Set“...........................................................................27<br />
Abb. 8: Personalcontrolling-Kreislauf......................................................................................................28<br />
Abb. 9: der Controllingkreislauf ............................................................................................................30<br />
Abb. 10: der Zielbaum ......................................................................................................................31<br />
Abb. 11: die Steuerung im Controllingkreislauf..........................................................................................38<br />
Abb. 12: der Controllingkalender .........................................................................................................40<br />
Abb. 13: der Planungs- und Zielsetzungsprozess ........................................................................................42<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 46/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
V. Anhänge<br />
Muster-Leistungsauftrag (Raster)<br />
Produktegruppe Allgemeine Verwaltung<br />
Produkt Steuerwesen<br />
Zielsetzung<br />
Produktebeschrieb<br />
Anhang I<br />
Die Mitarbeitenden im Steueramt und jene, die für den Bereich Sondersteuern<br />
zuständig sind, verfügen über sehr gute fachliche Kenntnisse, stellen<br />
eine effiziente Arbeitserledigung sicher und beraten die Kunden/Kundinnen<br />
kompetent und zuvorkommend.<br />
Erledigung aller Aufgaben im Steuerbereich (Einschätzungen, Fakturierungen,<br />
Mahnwesen)<br />
Kunden/Kundinnen alle EinwohnerInnen<br />
Neuzuzüger und Wegzüger<br />
Ziel- und Leistungsvorgaben Messkriterien Zielgrösse<br />
Zufriedene Kunden/Kundinnen<br />
Bedürfnisgerechte Öffnungszeiten<br />
Professionelle Abwicklung Steuerveranlagungen<br />
Effizientes Steuerinkasso<br />
Zufriedenheitsgrad<br />
Zufriedenheitsgrad<br />
Veranlagungsstand<br />
Anzahl Einsprachen<br />
Anzahl Ausstände älter als<br />
45 Tage<br />
Mahnen<br />
mind. 95 % Zufriedenheitsgrad<br />
mind. 85 % Zufriedenheitsgrad<br />
Per Ende Veranlagungsperiode<br />
90 % aller durch das<br />
Gemeindesteueramt<br />
vorzunehmenden<br />
Veranlagungen erledigt<br />
5 % aller Veranlagungen, die<br />
durch das Gemeindesteueramt<br />
eingeschätzt werden;<br />
davon werden ca. 90 % teilweise<br />
oder ganz gutgeheissen<br />
weniger als 5 % ab Fälligkeit<br />
mind. alle 2 Monate<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 47/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
Rubrik Produktebudget Deckungsgrad<br />
Aufwand<br />
Ertrag<br />
Nettoaufwand<br />
Controlling/Berichtswesen<br />
2005 2004 2005 2004<br />
Was? Prüfung Wer? Periodizität Art<br />
Gemeinderechnung<br />
Umfragen<br />
Steuereinschätzungen<br />
Bericht Vorsteher<br />
Steueramt<br />
(Quelle: BDO Visura)<br />
Finanzbuchhaltung<br />
Zufriedenheit<br />
Bevölkerung<br />
Richtigkeit<br />
Veranlagungen<br />
Beschlüsse,<br />
Entscheide<br />
Veranlagungsstand<br />
RK jährlich Überprüfung<br />
Prüfungskommission<br />
Steuereinschätzer<br />
mit Veranlagungskompetenz<br />
1 x pro Legislatur<br />
Gemeinderat quartalsweise<br />
repräsentative<br />
Umfrage<br />
Daueraufgabe Überprüfung<br />
Sachverhalte<br />
überprüfen<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 48/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
Das 4-Ebenen-Konzept<br />
Anhang lI<br />
Die Zusammenhänge im Leistungsbereich lassen sich gemäss dem 4-Ebenen-Konzept zur Wirkungsorientierung<br />
von Prof. E. Buschor 34 wie folgt darstellen:<br />
1. Ebene<br />
(Zielebene)<br />
Effektivität<br />
„Tun wir die richtigen<br />
Dinge?“<br />
Die erreichten Ziele werden mit den Zielvorgaben<br />
verglichen<br />
- objektive Effektivität (Vergleich der Soll-<br />
Wirkung mit der Ist-Wirkung)<br />
- subjektive Effektivität (Vergleich des Soll-<br />
Nutzens mit dem Ist-Nutzen).<br />
Die Effektivität gehört zu den Aspekten des<br />
strategischen Controllings<br />
Wirkung Direkte und indirekte Auswirkungen der<br />
Nutzen<br />
Verwaltungstätigkeit, gemessen an den<br />
politisch festgelegten Zielen. Die Wirkung<br />
wird mit Wirkungsindikatoren beurteilt. Das<br />
Beurteilen der Wirkung ist in der Fachliteratur<br />
allerdings noch wenig beschrieben. Es ist<br />
anspruchsvoll und vielfach nur über grössere<br />
Zeiträume überhaupt möglich<br />
Gegenleistungen der Bürgerinnen und Bürger<br />
für ihre Steuern und Gebühren<br />
34 Buschor Ernst, 1992, Seite 238, zitiert in Kuno Schedler/Isabella Proeller, New Public Management, 2. Aufla-<br />
ge, 2003, Seite 68<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 49/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
2. Ebene<br />
(Resultatebene)<br />
3. Ebene<br />
(Wirtschaftlichkeit)<br />
4. Ebene<br />
(Ordnungsmässigkeitsebene)<br />
Effizienz<br />
„Tun wir die Dinge<br />
richtig?“<br />
Der Output (tatsächliches Leistungsergebnis)<br />
wird mit dem Input (eingesetzte Ressourcen<br />
wie Finanzen und Personal) in einem Prozess<br />
verglichen. Anders ausgedrückt handelt es<br />
sich um einen Vergleich der Soll-Leistungen<br />
mit den Ist-Leistungen. Die Effizienz wird<br />
ermittelt, um im Quervergleich beurteilen zu<br />
können, ob mit den eingesetzten Mitteln<br />
ein möglichst hohes Leistungsergebnis erzielt<br />
wird. Die Effizienz gehört zu den Aspekten<br />
des operativen Controllings<br />
Leistung Einzelnes Leistungsangebot oder ein erarbeitetes<br />
Ergebnis einer Verwaltungseinheit.<br />
Jede Leistung deckt konkret definierte Bedürfnisse<br />
einer bestimmten Kundengruppe<br />
ab. Eine Leistung wird auch "Produkt" genannt.<br />
Die Leistungen werden mit Leistungsindikatoren<br />
gemessen<br />
Kosten Vergleich der effektiven Kosten mit den geplanten<br />
Kosten. Unter Kosten werden die zeitlich<br />
und sachlich abgegrenzten Aufwendungen<br />
gemäss Finanzbuchhaltung verstanden<br />
Gesetzes- und<br />
Vorschriftskonformität<br />
Vgl. Mindestanforderungen gemäss Gemeindegesetz<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 50/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
Muster-Bericht Bereich Personalcontrolling (Raster)<br />
Anhang III<br />
Kriterium Aufgabenbereicherung jedes langjährigen<br />
Mitarbeiters fördern<br />
Ziel Die Produktivitätssteigerung von guten<br />
Mitarbeitern fördern, mit verstärkter Delegation<br />
und somit Entlastung des Vorgesetzten.<br />
SOLL-Standard 90 % erfüllt<br />
IST-Erreichungsgrad In Worten und Prozenten..<br />
Kommentar/Erläuterungen<br />
zum IST-Erreichungsgrad<br />
Massnahmen für das Folgejahr ø<br />
Quelle: Marlies Keist, Personalmanagement<br />
ø<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 51/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
Stellung, Aufgaben und Kompetenzen des Controllerdienstes 35<br />
1. Stellung<br />
Anhang IV<br />
Der Controllerdienst erfüllt eine Servicefunktion für den Gemeinderat und stellt das Verbindungsglied<br />
zwischen den Ressorts und dem Gemeinderat dar. Er steht auch in direktem<br />
Kontakt mit den Fachkommissionen und ist Anlaufstelle bei Problemen mit den Ressorts.<br />
2. Aufgabenumschreibung<br />
In seiner Funktion als strategisches Controlling-Organ unterstützt der Controllerdienst den<br />
Gemeinderat in der Wahrnehmung der strategischen Führungsaufgaben. Er bereitet Entscheide<br />
des Gemeinderates vor, die seine Leistungsverantwortung, Eigentümerverantwortung<br />
und Führungsverantwortung betreffen.<br />
Leistungsverantwortung: Sicherstellen der mit der Gemeindeversammlung vereinbarten<br />
Leistungen und Wirkungen<br />
Eigentümerverantwortung: Sicherstellen der Substanzerhaltung im Verwaltungsvermögen<br />
Führungsverantwortung: Sicherstellen des Informationsflusses, der Strukturen und der personellen<br />
Besetzung zur erfolgreichen Erfüllung der Gemeindeaufgaben.<br />
3. Mitglieder<br />
� Gemeindeschreiber<br />
� Leiter Finanzabteilung<br />
� Controller<br />
Für die Erledigung von operativen Arbeiten stehen dem Controllerdienst Mitarbeitende der<br />
entsprechenden Abteilungen (z. B. Gemeindekanzlei, Finanzabteilung) zur Verfügung.<br />
4. Konkretisierung der Aufgaben<br />
Planung:<br />
� Bereitet Informationen aus der Standortbestimmung auf<br />
� Unterstützt den Gemeinderat in der Beurteilung der Aufgaben- und Finanzplanung<br />
� Wertet das Produktegruppen-Budget aus, kommentiert und stellt Antrag an den Gemeinderat<br />
� Berichtet über die Einhaltung der Planungsvorgaben (Termine, Format, inhaltliche Vorgaben<br />
usw.) durch die Ressorts<br />
35 Vom Institut für öffentliche Dienstleistungen und Tourismus (IDT) der Universität St. Gallen im Rahmen eines<br />
Beratungsprojektes für die Stadt Bern entwickelt, zitiert in Kleindienst Andrea, Controlling-Konzept im integrierten<br />
Gemeindemanagement-Modell für Gemeinden ohne Parlament, 1999, Seiten 226-228<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 52/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
Kontrolle:<br />
� Wertet die Produktegruppen-Rechnung aus, kommentiert und stellt Antrag an den<br />
Gemeinderat;<br />
� Stellt die Einhaltung der Vorgaben des Gemeinderates und der Richtlinien des Controllerdienstes<br />
durch die Ressorts sicher<br />
Berichtwesen:<br />
� Gewährleistet ein einheitliches und stufengerechtes Berichtwesen zuhanden des Gemeinderates;<br />
� Wertet die Ressort- und Jahresberichte aus, kommentiert und stellt Antrag an den Gemeinderat;<br />
� Erarbeitet Massnahmenvorschläge zuhanden des Gemeinderates<br />
� Führt Abschlussgespräche zum Jahresbericht mit dem Gemeinderat durch<br />
� Definiert das Vorgehen bei wesentlichen Abweichungen von den geplanten Ergebnissen<br />
Koordination/Systempflege:<br />
� Stellt Grundsätze und Rahmenbedingungen für das strategische und operative Controlling<br />
auf, die vom Gemeinderat zu genehmigen sind<br />
� Schlägt dem Gemeinderat Steuerungsmassnahmen vor<br />
� Koordiniert die Controllingtätigkeiten der Ressorts mit Richtlinien für die Entwicklung und<br />
den Einsatz geeigneter Informationssysteme<br />
� Stellt Informationen, Methoden und mögliche Instrumente für die Umsetzung des Controllings<br />
in den Ressorts bereit und ist damit Anlaufstelle für fachliche Fragen im Zusammenhang<br />
mit dem Controlling;<br />
� Sorgt für einen guten Ausbildungsstand aller am Controlling beteiligten Personen<br />
5. Kompetenzen<br />
� Der Controllerdienst erlässt im Rahmen seiner Aufgaben fachliche Weisungen/Richtlinien<br />
an die Ressortleitung<br />
� Im Rahmen der Leistungs-, Eigentümer-, und Führungsverantwortung stellt der Controllerdienst<br />
selbständig Antrag an den Gemeinderat<br />
� Er legt eine jährliche, verbindliche Terminliste für die Controlling-Tätigkeiten fest<br />
� Er führt bei Bedarf Gespräche mit den einzelnen Ressorts oder Verwaltungsabteilungen.<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 53/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
VI. Glossar<br />
Ausbildungs- und<br />
Förderprogramm<br />
Bereichs- und<br />
Abteilungsziele<br />
Bericht<br />
Controlling-Kommission<br />
Bericht<br />
Rechnungsprüfungsorgan<br />
Controllinggespräche<br />
Finanzstatus<br />
Jahresbericht Gemeinderat<br />
Jahresprogramm<br />
Jahresrechnung<br />
Um bei den Mitarbeitern eine Verbesserung der Qualität oder<br />
Quantität der Arbeitsergebnisse, ihrer Arbeitsmethodik oder der Zusammenarbeit<br />
mit anderen erreichen zu können, sind entsprechende<br />
Ausbildungs- und Förderangebote unabdinglich.<br />
Im Zusammenhang mit der Personalplanung können jährlich (neue)<br />
Qualifizierungsziele und –massnahmen für Mitarbeiter festgelegt<br />
werden.<br />
Bereichs- und Abteilungsziele sollen immer in Übereinstimmung stehen<br />
zu den übergeordneten Zielen der Verwaltung und den Zielen<br />
der einzelnen Mitarbeiter, welche beispielsweise in Form eines Leitbildes<br />
vorliegen. Damit ein Team „am selben Strick“ zieht, ist es<br />
wichtig, die entsprechenden Ziele klar vor Augen zu haben.<br />
Die Controlling-Kommission erstattet zuhanden des Gemeinderates<br />
und der Stimmberechtigten einen Bericht zum Voranschlag und<br />
zum Finanz- und Aufgabenplan und gibt diesen eine Empfehlung<br />
über die Genehmigung des Voranschlags ab. In Gemeinden, welche<br />
die Grundsätze von WOV ganz oder teilweise anwenden erstattet<br />
die Controlling-Kommission zusätzlich einen Rechenschaftsbericht<br />
über die Erfüllung der Leistungsaufträge gemäss Voranschlag.<br />
Das Rechnungsprüfungsorgan erstattet zur Rechnung und zu den<br />
Abrechnungen über Sonder- und Zusatzkredite einen Prüfungsbericht<br />
zuhanden des Gemeinderates und der Stimmberechtigten<br />
und gibt diesen eine Empfehlung über die Genehmigung ab.<br />
Regelmässige Gespräche des Controllerdienstes mit den Controlling-Verantwortlichen<br />
betreffend die Ergebnisse und die laufende<br />
Verbesserung des Controllings.<br />
Regelmässige Aufnahme der Liquiditätsbestände mit dem Ziel,<br />
Über- oder Unterliquidität zu vermeiden.<br />
Der Jahresbericht gibt Auskunft über die Geschäftstätigkeit des<br />
Gemeinderates in der Berichtsperiode. Der Gemeinderat informiert,<br />
ob und wie weit die gesetzten Ziele erreicht wurden. Er begründet<br />
Abweichungen gegenüber der Planung, weist auf veränderte Verhältnisse<br />
hin und schlägt die erforderlichen Massnahmen vor. Der<br />
Jahresbericht wird zusammen mit der Rechnung zur Kenntnisnahme<br />
vorgelegt.<br />
Im Jahresprogramm legt der Gemeinderat fest, welche Massnahmen,<br />
Ziele und Projekte er aus dem Legislaturprogramm im entsprechenden<br />
Jahr weiterbearbeiten, abschliessen oder neu in Angriff<br />
nehmen will. Der Planungshorizont beträgt ein Jahr. Das Jahresprogramm<br />
muss mit dem Voranschlag übereinstimmen. Es wird<br />
gegliedert in verschiedene Ressortziele.<br />
Bei der Rechnungsablage sind die Laufende Rechnung und die Investitionsrechnung<br />
gleich darzustellen wie im Voranschlag. Weichen<br />
Zahlen in der Rechnung wesentlich vom Voranschlag ab, sind<br />
sie zu begründen. Zudem ist bei der Rechnungsablage die Bestandesrechnung<br />
vorzulegen. Es sind zusätzlich darzustellen:<br />
a. die Rechnungen der Anstalten und Betriebe ohne Rechtspersönlichkeit,<br />
soweit sie nicht in die Gemeinderechnung eingegliedert<br />
sind,<br />
b. die Bestände von Fonds, Stiftungen und Legaten, die durch den<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 54/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
Kosten- und<br />
Leistungsrechnung<br />
Kosten-Leistung-Analyse<br />
Kosten-Nutzen-Analyse<br />
Kosten-Wirkung-Analyse<br />
Leistungsauftrag<br />
Leistungserfassung<br />
Leistungsziele<br />
Liquiditätsplanung<br />
Mitarbeitendengespräche<br />
Mitarbeitendenziele<br />
Personalplanung<br />
Gemeinderat verwaltet werden,<br />
c. die Leasing-, Bürgschafts- und andern Eventualverpflichtungen,<br />
d. die zugesicherten Gemeindebeiträge,<br />
e. die Entwicklung der Finanzkennzahlen.<br />
Die Aktiven und die Passiven, insbesondere die Grundstücke, die<br />
Wertschriften, das Fremdkapital und die Rückstellungen, sind in<br />
Form besonderer Übersichten zu belegen, soweit sich deren Zusammensetzung<br />
nicht bereits aus der Bestandesrechnung ergibt.<br />
Gemeinden, die den Voranschlag und die Rechnung nach dem<br />
HRM führen, haben bei der Rechnungsablage zusätzlich die Angaben<br />
aus der Kostenrechnung anzufügen.<br />
Transparente Darstellung der Kosten, bei welcher den Leistungen<br />
(Kostenträgern) auch anteilsmässig die fixen Kosten angerechnet<br />
werden, welche unabhängig vom Leistungsvolumen anfallen.<br />
Beurteilung des Verhältnisses der Kosten zu den Leistungen. Wenn<br />
die Kosten durch die Leistungen vollumfänglich gedeckt werden,<br />
spricht man von einem Deckungsgrad von 100 %.<br />
Gleichzeitige Beurteilung der Entwicklung der Kosten und des Nutzens.<br />
Mögliche Erkenntnis: Der Nutzen konnte zwar gesteigert werden,<br />
aber die Kosten sind auch gestiegen.<br />
Gleichzeitige Beurteilung der Entwicklung der Kosten und der Wirkung.<br />
Mögliche Erkenntnis: Die Wirkung konnte bei gleichzeitiger<br />
Reduktion der Kosten gesteigert werden.<br />
Die Leistungsaufträge werden in der Regel zwischen Abteilung<br />
und Ressort vereinbart und nicht einseitig vorgeschrieben. Leistungsaufträge<br />
können nicht nur mit Verwaltungseinheiten, sondern<br />
auch mit externen Dritten abgeschlossen werden. Zum Leistungsauftrag<br />
gehört ein Globalbudget<br />
Das Luzerner Handbuch Rechnungswesen, Teil 3, KORE, sieht vor,<br />
dass die Besoldungen (ohne Lehrpersonen) zuerst verschiedenen<br />
Hilfskostenstellen belastet werden. Die Umlage auf andere Kostenstellenstellen<br />
und auf die Kostenträger erfolgt aufgrund der geleisteten<br />
Stunden der Mitarbeitenden. Zu diesem Zweck müssen die<br />
Mitarbeitenden ihre Arbeitsstunden festhalten (was wann wofür erledigt).<br />
vgl. Ziele<br />
Die Liquiditätsplanung beinhaltet die Organisation der Zahlungsbereitschaft<br />
während des Rechnungsjahres in dem Sinne, dass für die<br />
fällig werdenden Verpflichtungen die erforderlichen flüssigen Mittel<br />
vorhanden sind.<br />
Bei den formellen Mitarbeitergesprächen wird die Erreichung der<br />
Leistungs- und Persönlichkeitsziele besprochen. Es werden neue Ziele<br />
festgelegt. Solche Gespräche finden in der Regel einmal pro<br />
Jahr statt. Informelle Gespräche mit den Mitarbeitenden sollen<br />
nach Bedarf durchgeführt werden.<br />
Mitarbeiterziele sollen mit den Zielen der Verwaltung/Abteilung abgeglichen<br />
werden. Zielvereinbarungen dienen dazu, die Führungskultur<br />
positiv zu beeinflussen (z.B. Kooperation, Kommunikation). Die<br />
Erfolgsaussichten hängen davon ab, inwieweit sie der einzelne Mitarbeiter<br />
akzeptiert und motiviert genug ist, diese umzusetzen.<br />
Mit dem Grundsatz „die richtige Anzahl der richtigen Personen am<br />
richtigen Ort zur richtigen Zeit“ wird das Personalziel angestrebt. Die<br />
Planung hiefür basiert auf Erfahrungswerten, Annahmen und Prognosen.<br />
Die Planung der personellen Ressourcen bildet wiederum<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 55/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
Projekte<br />
Ressortziele<br />
Unterjähriger Soll-/Ist-<br />
Vergleich<br />
Voranschlag<br />
Ziel<br />
die Basis für die Planung der Personalkosten.<br />
Aufgaben von einer gewissen Grössenordnung, welche einmalig<br />
sind. Wenn die Aufgabe erledigt ist, ist das Projekt beendet.<br />
vgl. Ziele<br />
Mehrmaliger Soll-Ist-Vergleich während dem Jahr mit gleichzeitiger<br />
Vorausschau bis zum Jahresende (Forecast).<br />
Der Voranschlag umfasst die Laufende Rechnung und die Investitionsrechnung.<br />
Die Gemeinden können den Voranschlag wie folgt<br />
unterbreiten:<br />
a. in der Form des Harmonisierten Rechnungsmodells (HRM), detailliert<br />
auf je drei Stellen der Dezimalklassifikation (Artengliederung<br />
und funktionale Gliederung),<br />
b. als eine zusammengefasste Form des HRM, ergänzt mit den Konti<br />
der Kostenrechnung (Modell KORE),<br />
c. als Globalbudget für die ganze Verwaltung oder Teile davon<br />
nach den Grundsätzen von WOV<br />
Verbindliche Soll-Vorgaben für die Aufgabenerfüllung zu Kosten,<br />
Leistungen, Qualität und Terminen. Es werden strategische oder<br />
operative Ziele unterschieden. Strategische Ziele benennen ein<br />
Vorhaben und zeigen die Richtung an ( " das Ziel ist in Sicht, aber<br />
noch nicht erreicht " ) Sie werden in der Regel von der obersten politischen<br />
Ebene vorgegeben. Innerhalb der Verwaltung müssen sie in<br />
einzelne konkrete operative Zielsetzungen ( " Schritte tun " ) heruntergebrochen<br />
werden. Operative Ziele legen u.a. die Vorgehensweise<br />
und den Zeithorizont einzelner Massnahmen fest. Sie sollen in Zahlen<br />
oder Worten messbar sein. Um die Zielerreichung zu beurteilen,<br />
werden Indikatoren festgelegt.<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 56/57
Modell eines möglichen Controlling-Systems gemäss Luzerner Gemeindegesetz<br />
Die Autoren stellen sich vor…<br />
<strong>Britschgi</strong> <strong>Nadia</strong><br />
Isenschmid Franz<br />
Steiger Kurt<br />
Persönliches: geb. 26.08.1978, Verwaltungslehre auf einer Luzerner Gemeindeverwaltung,<br />
gesammelte Berufserfahrung auf öffentl. Verwaltungen und<br />
Zivilstandsämtern/Temporäreinsätze 2003-2005, Weiterbildung im Lehrlingswesen<br />
/ Personalwesen / Verwaltungswirtschaft I HSW, seit 01.03.2005 Sachbearbeiterin<br />
der Bereiche Sondersteuern, Teilungsamt, Lehrlingsausbildung,<br />
Internetauftritt<br />
Controlling heisst für mich: ein gutes Controllingkonzept macht einen Betrieb<br />
leistungsfähiger, ehrgeiziger und interessanter.<br />
Persönliches: geb. 13.06.1951, dipl. Experte in Rechnungslegung und<br />
Controlling, dipl. Wirtschaftsprüfer, langjährige Treuhanderfahrung, seit<br />
01.09.2001 Finanzsekretär der Gemeinde Littau<br />
Controlling heisst für mich: Controlling macht man nicht, man lebt es!<br />
Persönliches: geb. 15.09.1961, Gemeindeschreiber in Langnau bei Reiden<br />
seit 1987, ab 2006 Leiter Gemeindebuchhaltung in Reiden<br />
Controlling heisst für mich: Erst wenn die einzelnen Instrumente zu einem System<br />
ausgestaltet sind, werden sie auch wirksam.<br />
© <strong>Britschgi</strong> N./Isenschmid F./Steiger K. 57/57