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Bericht zur Machbarkeit der Fusion der ... - Wyssachen

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<strong>Bericht</strong> <strong>zur</strong> <strong>Machbarkeit</strong> <strong>der</strong> <strong>Fusion</strong> <strong>der</strong><br />

Einwohnergemeinden Huttwil und <strong>Wyssachen</strong><br />

Verfasst von BDO, im Auftrag des Projektsteuerungsausschusses.<br />

<strong>Bericht</strong> verabschiedet vom Gemein<strong>der</strong>at <strong>Wyssachen</strong> am 17. März 2010<br />

und vom Gemein<strong>der</strong>at Huttwil am 22. März 2010<br />

Umfang: 124 Seiten (inkl. Anhang)


Gemeinde <strong>Wyssachen</strong><br />

Vorwort des Gemeindepräsidenten von <strong>Wyssachen</strong><br />

Liebe Bürgerinnen und Bürger<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Analyse <strong>der</strong> Entwicklungsmöglichkeiten, des Handlungsspielraumes<br />

und <strong>der</strong> zu erbringenden Dienstleistungen <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Wyssachen</strong>,<br />

sah sich <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at 2006 genötigt, Abklärungen über eine<br />

mögliche <strong>Fusion</strong> mit <strong>der</strong> Gemeinde Huttwil zu treffen.<br />

Die Hintergründe, Möglichkeiten und Ziele sowie erste Erkenntnisse wurden<br />

im <strong>Bericht</strong> zu den Vorabklärungen vom April 2008 zusammengefasst. Weiter<br />

zeigte er Sinn und Gründe auf, um die Phase 2, die <strong>Machbarkeit</strong>sabklärungen<br />

in Angriff zu nehmen. Die damaligen Beweggründe haben sich weiter<br />

erhärtet.<br />

Ohne organisatorischen und finanziellen Handlungsspielraum verkommt eine Gemeinde <strong>zur</strong> Vollzugsagentur<br />

des Kantons. Mit dem überarbeiteten Finanz- und Lastenausgleich 2012 werden die<br />

Gemeinden zu betriebswirtschaftlichem Handeln gezwungen. Spätestens dann, wenn das Eigenkapital<br />

aufgebraucht ist.<br />

In <strong>der</strong> Kleinräumigkeit besteht wohl die grösste Bürgernähe um Anliegen und Sorgen einzubringen<br />

aber auch um unbürokratische Sofortmassnahmen zu treffen. Das ist richtig so und soll auch so<br />

bleiben. Diese empfundene Bürgernähe erweist sich aber wegen unseren begrenzten Möglichkeiten<br />

als Scheinmitsprache und Scheindemokratie. Denn durch die zunehmende Erwartungshaltung<br />

<strong>der</strong> Bevölkerung und wachsende Komplexität <strong>der</strong> Aufgaben stellen wir fest, dass nachhaltige Leistungserbringungen,<br />

Lösungen und Entscheide im kleinen Segment gar nicht mehr vollzogen werden<br />

können.<br />

Im nachfolgenden zusammenfassenden <strong>Bericht</strong> wird aufgezeigt, wie und in welchem Rahmen die<br />

fusionierte Gemeinde funktionieren würde sowie sich die Dienstleistungen und Kosten entwickeln.<br />

Vorausgehend wurde in beiden Gemeinden eine vollständige Auslegeordnung des Istzustands in<br />

allen Bereichen vollzogen. Negativfaktoren wurden we<strong>der</strong> verheimlicht, noch Dienstleistungen beschönigt.<br />

Er zeigt Ihnen ein neutrales Bild, wie die fusionierte Gemeinde aussehen könnte.<br />

Liebe Bürgerinnen und Bürger, mit diesem <strong>Bericht</strong> wird die offizielle Mitwirkung und Vernehmlassung<br />

gestartet. Ich bitte Sie, sich eingehend mit diesem Projekt auseinan<strong>der</strong>zusetzen und uns Ihre<br />

Meinung, Gedanken, Anregungen und Fragen bis spätestens Donnerstag, 22. April 2010, mitzuteilen.<br />

Herzlichen Dank für Ihr Mittragen.<br />

Ueli Steffen, Gemeindepräsident<br />

3


Gemeinde Huttwil<br />

Vorwort des Gemeindepräsidenten von Huttwil<br />

Liebe Bürgerinnen und Bürger<br />

Am 15. Juni 2006 fand ein erstes Gespräch zwischen Vertretungen von<br />

Huttwil und <strong>Wyssachen</strong> bezüglich einer möglichen <strong>Fusion</strong> statt. Für den<br />

Huttwiler Gemein<strong>der</strong>at war schnell klar, dass über eine solche <strong>Fusion</strong> nur<br />

auf <strong>der</strong> Basis von ausführlichen Abklärungen entschieden werden kann.<br />

Heute stellen wir Ihnen die <strong>Machbarkeit</strong>sstudie vor, die aufzeigt wie eine<br />

solche neue Gemeinde aussehen könnte. Beide Gemeinden setzten sich<br />

Ziele, welche eine <strong>Fusion</strong> wenn möglich erfüllen sollte. Die <strong>Machbarkeit</strong>sstudie<br />

zeigt auf, dass nicht alle dieser Ziele erfüllt werden könnten. Das Anliegen<br />

von Huttwil als einwohnermässig drittgrösste Gemeinde des neuen<br />

Verwaltungskreises Oberaargau, ist es, sich in diesem Verwaltungskreis aktiv einzubringen. Eine<br />

Vergrösserung <strong>der</strong> Gemeinde Huttwil würde das politische Gewicht in <strong>der</strong> Region stärken.<br />

Die vorliegende Studie zeigt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern von <strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

auf, wie die neue Gemeinde organisiert werden könnte. Es zeigt aber auch sehr transparent auf,<br />

welche finanziellen Auswirkungen auf die beiden Gemeinden zu kommen könnten.<br />

Es ist nun an den Bürgern <strong>der</strong> beiden Gemeinden, sich durch die vorliegende <strong>Machbarkeit</strong>sstudie<br />

zu informieren und mit dem Ausfüllen des Mitwirkungsfragebogens aktiv an <strong>der</strong> Meinungsbildung<br />

teilzunehmen. Für die Meinungsbildung im Gemein<strong>der</strong>at ist eine grosse Beteiligung <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

am Mitwirkungsverfahren wichtig. Der Gemein<strong>der</strong>at dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für<br />

die Teilnahme an <strong>der</strong> Mitwirkung.<br />

Beide Gemein<strong>der</strong>äte werden diese Antworten auswerten und in die Meinungsbildung mit einbeziehen.<br />

An einer gemeinsamen Sitzung werden die beiden Gemein<strong>der</strong>äte den Antrag an die Gemeindeversammlungen,<br />

welche gleichzeitig in <strong>Wyssachen</strong> und Huttwil am 23. Juni 2010 stattfinden,<br />

ausarbeiten.<br />

Hansjörg Muralt, Gemein<strong>der</strong>atspräsident<br />

4


Inhaltsverzeichnis<br />

Zusammenfassung ................................................................................................................ 8<br />

Auswirkungen einer <strong>Fusion</strong> auf die Organisation <strong>der</strong> Gemeinde ................................................ 8<br />

Auswirkungen einer <strong>Fusion</strong> auf die Leistungen <strong>der</strong> Gemeinde ................................................ 10<br />

Auswirkungen einer <strong>Fusion</strong> auf Ortsplanung und Entwicklungsmöglichkeiten ......................... 13<br />

Finanzielle Auswirkungen einer <strong>Fusion</strong> ..................................................................................... 14<br />

Erreichung <strong>der</strong> Zielsetzungen einer <strong>Fusion</strong> .............................................................................. 15<br />

Weiteres Vorgehen .................................................................................................................... 15<br />

Hintergrund zum <strong>Fusion</strong>sprojekt ........................................................................................ 17<br />

1 Organisation .................................................................................................................. 18<br />

1.1 Ausgangslage Behörden- und Verwaltungsstruktur .......................................................... 18<br />

1.1.1 Gemeinden heute ......................................................................................................... 18<br />

1.1.2 Rückschlüsse für die Ausgestaltung <strong>der</strong> Gemeindestrukturen .................................... 20<br />

1.2 Behörden- und Verwaltungsstrukturen im <strong>Fusion</strong>sfall ....................................................... 22<br />

1.2.1 Übersicht Gesamtorganisation ..................................................................................... 22<br />

1.2.2 Gemeindeversammlung und Volksrechte .................................................................... 22<br />

1.2.3 Gemein<strong>der</strong>at und Kommissionen ................................................................................. 23<br />

1.2.4 Gemeindeverwaltung .................................................................................................... 27<br />

2 Gemeindeentwicklung und Planung ........................................................................... 31<br />

2.1 Ausgangslage .................................................................................................................... 31<br />

2.2 Chancen und Risiken einer <strong>Fusion</strong> .................................................................................... 32<br />

2.2.1 Sozio-politische Umwelteinflüsse ................................................................................. 32<br />

2.2.2 Raum- und siedlungsplanerische Aspekte ................................................................... 33<br />

2.2.3 Verkehrsplanerische Aspekte ....................................................................................... 34<br />

2.2.4 Verhandlungsposition <strong>der</strong> Gemeinden ......................................................................... 34<br />

2.2.5 <strong>Fusion</strong>sauswirkungen auf eine Ortsplanrevision .......................................................... 34<br />

2.3 Empfehlungen und Zusammenfassung ............................................................................. 35<br />

3 Dienstleistungen im <strong>Fusion</strong>sfall .................................................................................. 36<br />

3.1 Vereinsangebote ................................................................................................................ 36<br />

3.2 Fazit zum Dienstleistungsangebot ..................................................................................... 37<br />

3.3 Schule ................................................................................................................................ 38<br />

3.3.1 Ausgangslage ............................................................................................................... 38<br />

3.3.2 Externe Einflüsse auf die Schule .................................................................................. 38<br />

3.3.3 Schullösung im <strong>Fusion</strong>sfall ........................................................................................... 39<br />

3.3.4 Fazit .............................................................................................................................. 40<br />

3.4 Feuerwehr .......................................................................................................................... 41<br />

3.4.1 Ausgangslage ............................................................................................................... 41<br />

3.4.2 Auswirkungen und Lösungsansätze im <strong>Fusion</strong>sfall ..................................................... 42<br />

3.4.3 Fazit .............................................................................................................................. 43<br />

3.5 Ver- und Entsorgung .......................................................................................................... 44<br />

3.5.1 Wasserversorgung ....................................................................................................... 44<br />

3.5.2 Abfallentsorgung ........................................................................................................... 47<br />

3.5.3 Abwasserentsorgung .................................................................................................... 50<br />

3.5.4 Stromversorgung .......................................................................................................... 52<br />

3.5.5 Auswirkungen auf die Gebühren und Musterhaushaltsberechnungen ........................ 54<br />

3.6 Unterhalt Gemeindestrassen und -anlagen ....................................................................... 56<br />

3.6.1 Ausgangslage ............................................................................................................... 56<br />

3.6.2 Handlungsbedarf, Lösungsansätze und Empfehlung .................................................. 57


6<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

4 Rechtliche Aspekte....................................................................................................... 60<br />

4.1 Reglemente und Verträge ................................................................................................. 60<br />

4.1.1 Übrige heute geltende Reglemente ............................................................................. 60<br />

4.1.2 Verträge, Dienstbarkeiten, Lasten ............................................................................... 60<br />

4.1.3 Versicherungen ............................................................................................................ 60<br />

4.2 Rechtliche Son<strong>der</strong>fragen ................................................................................................... 61<br />

4.2.1 Namen, Wappen und Ortsbezeichnungen ................................................................... 61<br />

4.2.2 Heimatberechtigung und Dokumentanpassungen ....................................................... 61<br />

4.2.3 Burgerliche Korporationen ........................................................................................... 62<br />

4.2.4 Grundstückregister ....................................................................................................... 63<br />

4.2.5 Landwirtschaftliche Beiträge ........................................................................................ 64<br />

5 Finanzielle Auswirkungen einer <strong>Fusion</strong> ..................................................................... 66<br />

5.1 Ausgangslage .................................................................................................................... 66<br />

5.1.1 Wichtigste Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> finanziellen Eckdaten und Kennzahlen ...................... 66<br />

5.2 Zustand Infrastrukturen und Investitionsbedarf ................................................................. 70<br />

5.2.1 Gemeindestrassen ....................................................................................................... 70<br />

5.2.2 Spezialfinanzierungen <strong>der</strong> Ver- und Entsorgung ......................................................... 70<br />

5.2.3 Liegenschaften des Verwaltungsvermögens ............................................................... 71<br />

5.2.4 Gesamtübersicht zu den Investitionen ......................................................................... 72<br />

5.2.5 Fazit mit Blick auf die <strong>Fusion</strong> ....................................................................................... 72<br />

5.3 Finanzielle Situation nach <strong>Fusion</strong> ..................................................................................... 73<br />

5.3.1 Auswirkungen einer <strong>Fusion</strong> auf die Finanzen .............................................................. 73<br />

5.3.2 Reformbedingte, fusionsunabhängige Auswirkungen auf die Gemeinden .................. 77<br />

5.3.3 Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit <strong>der</strong> <strong>Fusion</strong> ................................... 80<br />

6 Anhang .......................................................................................................................... 82<br />

6.1 Zusammensetzung <strong>der</strong> Projektgremien ............................................................................ 82<br />

6.2 Organigramme .................................................................................................................. 83<br />

6.3 Referat Ortsplaner ............................................................................................................. 84<br />

6.4 Stellungnahme Kanton zu den amtlichen Werten ............................................................. 87<br />

6.5 Stellungnahme Kanton zu Ortsplanung ............................................................................ 88<br />

6.6 Stellungnahme Kanton zum Bürgerbus-Beitrag ................................................................ 89<br />

6.7 Herdgemeinde Huttwil ....................................................................................................... 90<br />

6.8 Schulen ............................................................................................................................. 93<br />

6.9 Feuerwehr Huttwil und Feuerwehr <strong>Wyssachen</strong> ................................................................ 97<br />

6.10 Reglemente ....................................................................................................................... 99<br />

6.11 Werkhofleistungen und -ressourcen ............................................................................... 101<br />

6.12 Fahrzeuge und Zubehör .................................................................................................. 106<br />

6.13 Kehrichtabfuhr Huttwil: Perimeter Städtli und Aussenbezirke ........................................ 108<br />

6.14 Strassenreglement <strong>Wyssachen</strong> ...................................................................................... 109<br />

6.15 Ergebnisse Erhebung Gemeindestrassen <strong>Wyssachen</strong> ................................................... 112<br />

6.16 Gebührenberechnungen für Musterhaushalte ................................................................ 118<br />

6.17 Details zu den <strong>Fusion</strong>swirkungen ................................................................................... 121<br />

6.18 Bereinigung <strong>der</strong> Voranschläge 2010 ............................................................................... 122<br />

6.19 Auswirkungen einer Steuererhöhung von 1.65 auf 1.71 ................................................. 123


Abbildungsverzeichnis<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Weiteres Vorgehen in <strong>der</strong> Phase <strong>Machbarkeit</strong>sstudie ........................................................................... 16<br />

Folgephase: <strong>Fusion</strong>svertrag und Einführungsvorbereitungen ............................................................... 16<br />

Organigramm ......................................................................................................................................... 22<br />

Übersicht Varianten <strong>zur</strong> Deckung des Raumbedarfs einer zentralen Gemeindeverwaltung ................. 29<br />

Ausgangslage Feuerwehren .................................................................................................................. 41<br />

Sanierungsprojekte Abwasserentsorgung Huttwil ................................................................................. 51<br />

Gebühren Musterhaushalte .................................................................................................................... 54<br />

Jährliche Aufwendungen <strong>Wyssachen</strong> und Huttwil 2006-2008 ............................................................... 66<br />

Jährliche Erträge <strong>Wyssachen</strong> und Huttwil 2006-2008 ........................................................................... 67<br />

Bestandesrechnungen Huttwil und <strong>Wyssachen</strong> ..................................................................................... 68<br />

Wichtigste Finanzkennzahlen im Vergleich ........................................................................................... 69<br />

Spezialfinanzierung Abwasser <strong>Wyssachen</strong> und Huttwil 2008 im Überblick .......................................... 70<br />

Übersicht zu den Investitionsspitzen im Zeitraum 2009 bis 2014 (CHF pro Kopf) ................................ 72<br />

Bereinigungseffekte auf den Voranschlag 2010 <strong>Wyssachen</strong> und Huttwil .............................................. 73<br />

Addierte Voranschläge vor Berücksichtigung <strong>der</strong> <strong>Fusion</strong>sauswirkungen .............................................. 74<br />

Übersicht <strong>Fusion</strong>swirkungen .................................................................................................................. 75<br />

Ermittlung <strong>der</strong> Pro-Forma-Rechnung ..................................................................................................... 75<br />

Bruttoinvestitionen gemäss Finanzplänen ab 2013 ............................................................................... 76<br />

Durchschnittliche Nettoinvestitionen <strong>Wyssachen</strong> und Huttwil................................................................ 76<br />

Selbstfinanzierung <strong>der</strong> Investitionen ...................................................................................................... 77<br />

Auswirkungen <strong>der</strong> fusionsunabhängigen FILAG 2012-Reformen ......................................................... 78<br />

<strong>Fusion</strong>sunabhängige Auswirkungen <strong>der</strong> Gesetzesreformen auf bereinigte Voranschläge bzw.<br />

Pro-Forma-Rechnung .................................................................................................................. 79<br />

<strong>Fusion</strong>sunabhängige Auswirkungen <strong>der</strong> Gesetzesreformen auf die Selbstfinanzierung ...................... 79<br />

7


Zusammenfassung<br />

8<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Bereits im Rahmen <strong>der</strong> Vorabklärungen wurde festgestellt, dass eine <strong>Fusion</strong> dazu beitragen könnte,<br />

den Bedarf an Behördenmitglie<strong>der</strong>n deutlich zu reduzieren und die Problematik <strong>der</strong> erschwerten Ämterbesetzung<br />

zu entschärfen. Eine <strong>Fusion</strong> dürfte nach Meinung des Projektausschusses auch besser<br />

geeignet sein als die Alternativlösungen, Doppelspurigkeiten in <strong>der</strong> Verwaltungs- und Behördenarbeit<br />

abzubauen und die Nutzung <strong>der</strong> eingesetzten Ressourcen zu optimieren.<br />

Als Faktoren, die klar gegen eine <strong>Fusion</strong> sprechen, wurden im Rahmen <strong>der</strong> Vorabklärungen die Finanzen<br />

identifiziert: Der Verlust <strong>der</strong> Mindestausstattung, <strong>der</strong> sich aufgrund des bestehenden Finanzund<br />

Lastungsausgleichgesetzes (FILAG 2002) ergibt, reisst ein Loch in die Laufende Rechnung <strong>der</strong><br />

fusionierten Gemeinde im Umfang von einer halben Million. Die laufende Gesetzesanpassung FILAG<br />

2012, die für diese Situation eine Verbesserung in Aussicht stellt, hat jedoch dazu geführt, dass das<br />

<strong>Fusion</strong>sprojekt <strong>der</strong> beiden Gemeinden fortgesetzt wurde.<br />

Die <strong>Machbarkeit</strong>sstudie soll nun aufzeigen, wie eine <strong>Fusion</strong> zwischen <strong>Wyssachen</strong> und Huttwil konkret<br />

realisiert werden kann, welche Auswirkungen von einer <strong>Fusion</strong> zu erwarten sind und welche Massnahmen<br />

vorzukehren sind, um allfällige negative Auswirkungen aufzufangen. Insbeson<strong>der</strong>e sollen die<br />

finanziellen Auswirkungen umfassend aufgezeigt werden, auch im Hinblick auf die sich abzeichnenden<br />

Gesetzesän<strong>der</strong>ungen, die unabhängig von einer <strong>Fusion</strong> zu erwarten sind.<br />

Auswirkungen einer <strong>Fusion</strong> auf die Organisation <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Gemeindestruktur<br />

� Es wird betreffend Ausgestaltung <strong>der</strong> Exekutive für die neue Gemeinde ein 7er-Gemein<strong>der</strong>at empfohlen.<br />

Dieser hat gegenüber einem 5er-Rat den Vorteil, in <strong>der</strong> heiklen Phase des <strong>Fusion</strong>svollzugs<br />

mehr Ressourcen und bessere Integrationsmöglichkeiten zu bieten. Gegenüber dem 9er-Rat hat er<br />

den Vorteil, dass keine "Scheinämter" geschaffen werden und die bestehenden, beiden Gemeinden<br />

bekannten Arbeitsstrukturen weitgehend übernommen werden können.<br />

� Empfohlen wird eine Übergangslösung (Sitzgarantie) für die erste Legislaturperiode. Diese gewährleistet,<br />

dass für die erste Legislatur nach <strong>Fusion</strong>svollzug, wenn die fusionierte Gemeinde ausgestaltet<br />

wird, mindestens eine Vertretung aus dem Ortsteil <strong>Wyssachen</strong> im Gemein<strong>der</strong>at ist. Es ist<br />

vorgesehen, die Exekutive im Proporzverfahren zu wählen.<br />

Die Übergangslösung sieht vor, den 7-köpfigen Gemein<strong>der</strong>at von Beginn an in einem gemeinsamen<br />

Wahlkreis zu wählen. Die Garantie eines Wyssacher Sitzes, die auf die erste Legislatur beschränkt<br />

ist, kommt dann zum Tragen, wenn kein/-e Wyssacher/-in auf dem ordentlichen Weg gewählt<br />

würde. In diesem Fall gilt die Person mit Wohnsitz <strong>Wyssachen</strong> als gewählt, welche die<br />

höchste Stimmenzahl erhalten hat und gleichzeitig auf einer (ggf. verbundenen) Liste steht.<br />

� Ressortverteilung: Diese soll den heute bekannten, für beide Gemeinden gültigen Strukturen entsprechen.<br />

Das Präsidium wird aus den gewählten Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong>n im Majorzverfahren an<br />

<strong>der</strong> Urne gewählt. Das Vizepräsidium wird durch den Gemein<strong>der</strong>at bestimmt.<br />

� Dem 7er-Gemein<strong>der</strong>at sollen die ständigen Kommissionen von Huttwil <strong>zur</strong> Seite gestellt werden.<br />

Mindestens 1 Sitz <strong>der</strong> jeweiligen Kommission, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Bau- und <strong>der</strong> Schulkommission,<br />

soll nach Möglichkeit mit einer Person aus <strong>Wyssachen</strong> besetzt sein. Neu sollen alle gemein<strong>der</strong>ätlichen<br />

Kommissionen vom Gemein<strong>der</strong>at besetzt werden (Wegfall <strong>der</strong> Urnenwahl für die Finanzkommission<br />

in Huttwil).<br />

� Eine Verkleinerung des Gemein<strong>der</strong>ats ist ein von <strong>der</strong> <strong>Fusion</strong> unabhängiges Unterfangen. Sie kann<br />

zu einem späteren Zeitpunkt ins Auge gefasst werden, wenn die neue Gemeinde konsolidiert ist.


<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Namen und Wappen<br />

Die neue Gemeinde ist Huttwil zu nennen und soll das Huttwiler Wappen übernehmen. Die Ortsbezeichnungen<br />

und Postleitzahlen sollen vollumfänglich wie heute belassen werden (4950 Huttwil, 4953<br />

Schwarzenbach, 4954 <strong>Wyssachen</strong>).<br />

Diese Lösung erscheint aus Gründen <strong>der</strong> Praktikabilität und eines möglichst geringen Anpassungsaufwands<br />

durch die betroffene Bevölkerung am sinnvollsten. Im alltäglichen Gebrauch können bisherige<br />

Namen und Wappen von Ortsteilen selbstverständlich weiter verwendet werden (Beschil<strong>der</strong>ungen,<br />

Wappen in Vereinslogos etc.).<br />

Reglemente und Verträge<br />

Die bestehenden Reglemente, Verträge, Dienstbarkeiten und Lasten sowie das Versicherungsportefeuille<br />

<strong>der</strong> beiden Gemeinden wurden erfasst und grob überprüft. Es wurden keine fusionshin<strong>der</strong>lichen<br />

Bestimmungen identifiziert.<br />

� Die Reglemente werden soweit möglich vereinheitlicht. Für jene Reglemente, die eine Überarbeitung<br />

erfor<strong>der</strong>n (insbeson<strong>der</strong>e Baureglement mit Zonenplan, Ver- und Entsorgung), gilt, dass für die<br />

jeweiligen Ortsteile die bestehenden Reglemente gültig bleiben, bis sie durch ein entsprechend<br />

neues Reglement ersetzt werden.<br />

� Bei Verträge, Dienstbarkeiten und Lasten gehen die Rechte und Pflichten grundsätzlich auf die<br />

neue Gemeinde als Rechtsnachfolgerin über. Einige Verträge von <strong>Wyssachen</strong> werden mit <strong>der</strong> <strong>Fusion</strong><br />

hinfällig, da sie mit <strong>der</strong> Gemeinde Huttwil abgeschlossen wurden, o<strong>der</strong> werden ersatzlos und<br />

fristgerecht gekündigt, da die Angebote in Huttwil bereits vorhanden sind.<br />

Heimatberechtigung und Gebühren bei fusionsbedingten Än<strong>der</strong>ungen von Dokumenten<br />

� Die Heimatberechtigung ist kantonal geregelt. Wer im Zeitpunkt <strong>der</strong> <strong>Fusion</strong> Bürger/-in einer aufgehobenen<br />

Gemeinde ist, erwirbt von Gesetzes wegen das Bürgerrecht <strong>der</strong> neuen Gemeinde.<br />

Heimatscheine behalten ihre Gültigkeit und werden erst ersetzt, wenn sich ein Grund dafür ergibt<br />

o<strong>der</strong> eine Person dies ausdrücklich wünscht. Das gleiche gilt für bereits ausgestellte Ausweispapiere<br />

(z.B. Reisepässe, Identitätskarten). Registereintragungen, die die alten Heimatberechtigungen<br />

enthalten, werden nicht geän<strong>der</strong>t, wenn sie im Zeitpunkt <strong>der</strong> Eintragung richtig waren.<br />

� Sämtliche Än<strong>der</strong>ungen persönlicher Dokumente, die die Einwohnerinnen und Einwohner bzw. Bürgerinnen<br />

und Bürger infolge von <strong>Fusion</strong>en beim Kanton vornehmen müssen, erfolgen gebührenfrei.<br />

� Bei Führerausweisen wird die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Personalien im <strong>Fusion</strong>sfall wird im Stammdatensystem<br />

des Strassenverkehrsamts automatisch erfasst. Die bestehenden Führerausweise im Kreditkartenformat<br />

behalten deshalb ihre Gültigkeit.<br />

Wird die Anpassung des Heimatorts ausdrücklich gewünscht, so wird die Gebühr während den ersten<br />

6 Monaten nach <strong>der</strong> Gemeindefusion reduziert. Alte blaue Fahrausweise, wo auch die Adresse<br />

ggf. anzupassen wäre, müssen zwingend gegen einen Führerausweis im Kreditkartenformat ausgetauscht<br />

werden. Die Gebühr wird während den ersten 6 Monaten reduziert.<br />

� Auch die Gemeinden stellen gebührenpflichtige Dokumente aus. Im <strong>Fusion</strong>sfall soll auf die Erhebung<br />

von Gebühren in all jenen Fällen verzichtet werden, wo diese Dokumente bedingt durch den<br />

Zusammenschluss neu ausgestellt werden müssen.<br />

Burgerliche Korporationen<br />

Die Huttwiler Herdgemeinde ist, wie die Burgergemeinde, als eigenständige Körperschaft von einer<br />

<strong>Fusion</strong> <strong>der</strong> Einwohnergemeinden nicht tangiert. Entsprechende Abklärungen haben ergeben, dass die<br />

Herdgemeinde keine Anpassung des Herdkreises aufgrund einer <strong>Fusion</strong> <strong>der</strong> Einwohnergemeinde vorsieht.<br />

Ebenso ist nicht vorgesehen, fusionsbedingt die Pachten von Brachen neu zu regeln.<br />

Im <strong>Fusion</strong>sfall erhalten Personen mit Heimatort <strong>Wyssachen</strong> als Einwohnerburger den Heimatort Huttwil,<br />

jedoch ohne Burger- und / o<strong>der</strong> Herdgemein<strong>der</strong>echte. Die Huttwiler Burger, die heute in Wyssa-<br />

9


10<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

chen wohnen, haben im Fall einer <strong>Fusion</strong> <strong>der</strong> Einwohnergemeinden als bisherige Huttwil-Burger Anrecht<br />

auf ein Versammlungsgeld, sofern sie an den Versammlungen <strong>der</strong> Burgergemeinde teilnehmen.<br />

Amtliche Bewertungen und Grundstückregister<br />

� Die Abklärungen bei <strong>der</strong> Steuerverwaltung des Kantons Bern haben ergeben, dass auf <strong>der</strong> Basis<br />

<strong>der</strong> geltenden gesetzlichen Grundlagen eine Gemeindefusion we<strong>der</strong> einen Einfluss auf die amtlichen<br />

Werte noch auf die Eigenmietwerte hat.<br />

Die Grundstückdaten würden bei einer <strong>Fusion</strong> unverän<strong>der</strong>t übernommen. Somit würden in <strong>der</strong> fusionierten<br />

Gemeinde die amtlichen Werte nach unterschiedlichen Mietwertkategorien bewertet.<br />

� Der Kanton sieht für den Fall einer Gemeindefusion die Bildung von zwei Grundbuchkreisen vor.<br />

Dabei wird den heute bestehenden Grundstücknummern eine zusätzliche Ordnungsnummer vorangestellt<br />

(Präfix), die eine klare Identifizierung erlaubt.<br />

Diese Lösung bleibt für die Eigentümerinnen und Eigentümer kostenneutral, die bestehenden<br />

Schuldbriefe bleiben unverän<strong>der</strong>t gültig. Auch <strong>der</strong> Anpassungsaufwand für die neue Gemeinde,<br />

den Verwaltungskreis und Kanton hält sich in Grenzen.<br />

Landwirtschaftliche Beiträge<br />

Die Ausrichtung von Beiträgen durch das Bundesamt für Landwirtschaft ist an gewisse Mindestanfor<strong>der</strong>ungen<br />

geknüpft, welche die Betriebe erfüllen müssen (v. a. Mindestgrösse, landwirtschaftliche<br />

Ausbildung durch den Bewirtschafter, ökologischer Leistungsnachweis). Eine allfällige Gemeindefusion<br />

dürfte keinen Einfluss auf die Unterstützung künftiger Strukturverbesserungsprojekte o<strong>der</strong> auf die<br />

landwirtschaftlichen Beiträge haben. Zwar würde eine <strong>Fusion</strong> dazu führen, dass auch die Landwirte<br />

aus Huttwil wie<strong>der</strong> die sogenannten Hangbeiträge beantragen könnten. Das Ausmass dieser Beiträge<br />

ist jedoch sehr bescheiden.<br />

Auswirkungen einer <strong>Fusion</strong> auf die Leistungen <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Verwaltungsdienstleistungen<br />

� Die Wyssacher Bevölkerung ist mit dem umfassenden Huttwiler Dienstleistungskatalog vollumfänglich<br />

abgedeckt. Sie kann zusätzlich auf viele Zentrumsdienstleistungen <strong>zur</strong>ückgreifen, die in Huttwil<br />

für die ganze Region angeboten werden.<br />

� Im Falle einer <strong>Fusion</strong> käme sie gegenüber Ausserkommunalen teilweise in den Genuss bevorzugter<br />

Konditionen vor allem im Bereich Raumbenützung.<br />

� Aus Gründen <strong>der</strong> Verwaltungsführung, aus Kostenüberlegungen und mit Blick auf die abnehmende<br />

Bedeutung <strong>der</strong> Schalterdienste wird ein zentraler Verwaltungsstandort in Huttwil vorgeschlagen.<br />

- In <strong>der</strong> Verwaltung wird gemäss aktueller Arbeitsplatzbewertung für die beiden Gemeinden ein<br />

Bedarf von 15,6 Vollzeitstellen nachgewiesen, inkl. Personal in Ausbildung. Im <strong>Fusion</strong>sfall ergibt<br />

sich ein Bedarf von 14,6 Vollzeitstellen. Dies bedeutet, dass die Verwaltungsangestellten und<br />

<strong>der</strong> Auszubildende aus <strong>Wyssachen</strong> in die Verwaltung Huttwil integriert werden. Eine Ausnahme<br />

bildet <strong>der</strong> Gemeindeschreiber, <strong>der</strong> zum Zeitpunkt einer allfälligen <strong>Fusion</strong> pensioniert sein wird.<br />

Das Archiv <strong>Wyssachen</strong> ist ca. 65 Laufmeter lang. Die Archivierungsreserve in Huttwil dürfte<br />

ausreichen, um die Wyssacher Akten im Baubereich aufzunehmen. Für die Überführung und Integration<br />

des Wyssacher Archivguts bedarf es vorübergehend einer externe Fachkraft und eines<br />

Raums. Noch zu prüfen ist, welche Akten bei<strong>der</strong> Gemeinden gemäss Vorschriften zwingend<br />

zu archivieren sind und inwiefern eine elektronische Datenbewirtschaftung möglich wäre,<br />

so dass die vorhandenen Raumreserven mittelfristig für beide Gemeinden genügen könnten.<br />

- Um das Personal aus <strong>Wyssachen</strong> sowie das Wyssacher Archiv unterzubringen, werden in<br />

Huttwil aus heutiger Sicht zusätzliche Flächen im Umfang von ca. 90 m 2 benötigt.<br />

- Zur Deckung dieses Bedarfs wird eine Umnutzung <strong>der</strong> Räumlichkeiten im 2. und 3. Stock <strong>der</strong><br />

Marktgasse 2 sowie teilweise <strong>der</strong> Marktgasse 4 empfohlen. Ein Vorteil dieser Lösung ist, dass<br />

die Verwaltung unter einem Dach untergebracht ist und ineffiziente Schnittstellen vermieden


<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

werden. Die Umbauinvestitionen, die für die Umnutzung <strong>der</strong> Räumlichkeiten insbeson<strong>der</strong>e an<br />

<strong>der</strong> Marktgasse 4 erfor<strong>der</strong>lich werden, sind als mittelgross einzustufen. Sie könnten zumindest<br />

teilweise durch den Kantonsbeitrag <strong>zur</strong> <strong>Fusion</strong> gedeckt werden.<br />

Diese Lösung kann als praktikable und verhältnismässig unaufwendige Zwischenlösung betrachtet<br />

werden, bis die Strukturreformen bei Vormundschaft, AHV und Schulsekretariat und <strong>der</strong>en<br />

Auswirkungen auf den Platzbedarf <strong>der</strong> fusionierten Gemeinde besser einschätzbar sind.<br />

- Die Überführung <strong>der</strong> elektronischen Gemeindedaten aus <strong>Wyssachen</strong> in das Huttwiler System<br />

dürfte mit verhältnismässig geringem Aufwand realisierbar sein, da die Datenbanken einfach<br />

konvertierbar sind. History-Daten sind hingegen manuell einzugeben, was mit Aufwand verbunden<br />

ist. Dies betrifft insbeson<strong>der</strong>e die Bereiche Baugesuche und Anschlussgebühren, wo eine<br />

Nacherfassung im Huttwiler System <strong>zur</strong> Sicherung <strong>der</strong> künftigen Datenqualität unabdingbar ist.<br />

Schule<br />

Die Kin<strong>der</strong>garten- sowie 1. bis 6. Primarschulklassen sollen auch im Fall einer Gemeindefusion weiterhin<br />

in <strong>Wyssachen</strong> geführt werden, so lange dies die Schülerzahlen ermöglichen.<br />

Die Entwicklung <strong>der</strong> Schülerzahlen und <strong>der</strong> Finanzierungsverhältnisse sind entscheidende Faktoren<br />

dafür, wie die Klassen und Schulräumlichkeiten geplant werden können. Dies bedeutet aber auch,<br />

dass die zukünftigen Schulstandorte und schulischen Infrastrukturen unabhängig von einer <strong>Fusion</strong> vor<br />

dem Hintergrund dieser Faktoren beurteilt werden müssen.<br />

Die jüngsten Tendenzen zeigen zum einen, dass die Gemeinden im Kanton Bern in Zukunft wahrscheinlich<br />

grössere Finanzierungsbeiträge an den Schulen leisten müssen. Zum an<strong>der</strong>en entwickelt<br />

sich die Anzahl Schülerinnen und Schüler rückläufig: Seit 1999 haben diese in <strong>der</strong> Region Huttwil um<br />

22 % abgenommen. Eine Trendumkehr in den Schülerzahlen ist nicht absehbar.<br />

Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich im <strong>Fusion</strong>sfall eine ganzheitliche Schulraumplanung, die einerseits<br />

im ganzen Gemeindegebiet ein gutes schulisches, vor- und ausserschulisches Angebot ermöglicht<br />

und an<strong>der</strong>erseits den finanziellen Möglichkeiten und Grenzen <strong>der</strong> neuen Gemeinde Rechnung<br />

trägt. Als oberstes Schulorgan wird eine Schulkommission mit Einsitzmöglichkeit bzw. -pflicht für eine<br />

Vertretung des Wyssacher Ortsteils empfohlen.<br />

Feuerwehr<br />

Die Feuerwehren von <strong>Wyssachen</strong> und Huttwil, die beide Mitglied des Feuerwehrverbands Oberaargau<br />

sind, arbeiten bereits sehr gut zusammen. Der nächste Schritt in Richtung Intensivierung <strong>der</strong> Kooperation<br />

wäre eine <strong>Fusion</strong>. Aktuell besteht zwar aus Sicht <strong>der</strong> Feuerwehren kein Zwang <strong>zur</strong> <strong>Fusion</strong>. Allerdings<br />

sprechen aus Sicht <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Wyssachen</strong> die steigenden Anfor<strong>der</strong>ungen seitens <strong>der</strong> kantonalen<br />

Gebäudeversicherung und die zunehmend problematische Finanzierung des in den nächsten<br />

Jahren steigenden Investitionsbedarfs <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Wyssachen</strong> dafür, dass <strong>Fusion</strong>slösungen bald<br />

geprüft werden.<br />

Die Analyse <strong>der</strong> <strong>Fusion</strong>sauswirkungen auf die Feuerwehren <strong>Wyssachen</strong> und Huttwil hat ergeben,<br />

dass die Vorteile überwiegen (Erleichterungen bei <strong>der</strong> Ka<strong>der</strong>rekrutierung, keine Einbussen bei den<br />

GVB-Beiträgen), sofern <strong>zur</strong> Gewährleistung des Ersteinsatzes im weitläufigen Gebiet <strong>Wyssachen</strong> ein<br />

Ersteinsatzelement erhalten bleibt.<br />

Ver- und Entsorgungsleistungen sowie -gebühren<br />

� In <strong>der</strong> Wasserversorgung ist aus betriebswirtschaftlichen Gründen eine Zusammenlegung <strong>der</strong> gemeindeeigenen<br />

Wasserversorgungen mit einer einheitlichen Gebührenstruktur auf dem tieferen<br />

Huttwiler Niveau anzustreben.<br />

Empfohlen wird, im <strong>Fusion</strong>sfall zwei separate Wasserversorgungen mit unterschiedlichen Gebühren<br />

zu führen, sofern die Defizitsituation <strong>der</strong> Spezialfinanzierung Wasser in <strong>Wyssachen</strong> bis zum<br />

<strong>Fusion</strong>szeitpunkt nicht behoben werden konnte. Sobald die Tragbarkeit für einen solchen Schritt<br />

gegeben ist, sollen die Verbrauchs- und Grundgebühren des Versorgungssystems im Wyssacher<br />

Gemeindeteil auf das Niveau <strong>der</strong> übrigen Gemeinde reduziert werden.<br />

11


12<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Eine Verbesserung <strong>der</strong> Versorgungssicherheit in Huttwil soll zu einem späteren Zeitpunkt in Kooperation<br />

mit dem Kanton in Angriff genommen werden.<br />

� In <strong>der</strong> Abfallentsorgung gibt es nicht viele Unterschiede zwischen den beiden Gemeinden. Im <strong>Fusion</strong>sfall<br />

würde <strong>Wyssachen</strong> einen besseren Service im Bereich Grüngut erhalten, da sich in verschiedenen<br />

Dorfteilen die Abfuhrtour von Huttwil ohne nennenswerten Mehraufwand einbauen<br />

lässt. Bei <strong>der</strong> Kehrichtentsorgung bleibt <strong>der</strong> gewohnte Sammelturnus bestehen.<br />

Die Verbrauchsgebühren bewegen sich auf einem vergleichbaren Niveau.<br />

In <strong>Wyssachen</strong> sind sie etwas tiefer als in Huttwil. Dafür ist die Grundgebühr etwas höher. Eine Gebührenvereinheitlichung<br />

dürfte unproblematisch zu vollziehen sein.<br />

� Im Abwasserbereich zeigt die Ausgangslage, dass <strong>zur</strong>zeit <strong>der</strong> Investitionsbedarf in Huttwil grösser<br />

ist als in <strong>Wyssachen</strong>. Huttwil ist aber in <strong>der</strong> Lage, mit ihren aktuellen Gebührenansätzen auch in<br />

<strong>der</strong> näheren Zukunft sämtliche Investitionsvorhaben selbst zu finanzieren.<br />

Dennoch sind die Gebührenunterschiede insgesamt geringfügig und erscheint eine Anpassung auf<br />

das Gebührenniveau <strong>der</strong> grösseren Gemeinde im <strong>Fusion</strong>sfall möglich.<br />

� Bei <strong>der</strong> Elektrizitätsversorgung ist eine Vereinheitlichung des Netzes unter den Prämissen eines<br />

guten Versorgungsansatzes und aus <strong>Machbarkeit</strong>süberlegungen auf absehbare Zeit nicht realisierbar.<br />

Die <strong>Fusion</strong> dürfte deshalb zum Zeitpunkt des Inkrafttretens keine Verän<strong>der</strong>ungen bringen:<br />

<strong>Wyssachen</strong> bleibt im Versorgungsgebiet <strong>der</strong> onyx, IBH Huttwil vertreiben den Strom weiterhin im<br />

angestammten Gebiet.<br />

� Die Frage nach dem Standard <strong>der</strong> Strassenbeleuchtung im <strong>Fusion</strong>sfall stellt sich nicht. In beiden<br />

Gemeinden bleiben die heutigen Standards aufrecht erhalten. Nach einer <strong>Fusion</strong> könnte <strong>der</strong> Leistungsauftrag<br />

IBH für den Unterhalt <strong>der</strong> Strassenbeleuchtung auf die Gesamtgemeinde ausgedehnt<br />

werden. Die Vergabe grösserer Ausführungsarbeiten an die Firma Küng, die das Wyssacher Netz<br />

gut kennt, erscheint weiterhin sinnvoll. Diese Empfehlung ist abhängig von <strong>der</strong> Verfügbarkeit <strong>der</strong><br />

Firma Küng, die Leistungen auch in Zukunft zu konkurrenzfähigen Konditionen zu erbringen.<br />

� Gebühren: Die vorgeschlagenen Lösungsansätze für einen möglichst einheitliche Ver- und Entsorgungssituation<br />

dürften insgesamt eine sinkende Gebührenlast für die Wyssacher Verbraucher/innen<br />

nach sich ziehen.<br />

Vereinsangebot<br />

Die Vereine sind als selbständige Körperschaften von einer <strong>Fusion</strong> nicht betroffen, d.h. sie bestehen<br />

weiter, so lange sie selber nichts an<strong>der</strong>es beschliessen. Die Vereinslandschaft zeigt eine grosse Vielfalt.<br />

In den beiden Gemeinden bestehen dabei unterschiedliche Vereinsarten, so dass sich die Angebote<br />

ergänzen. In drei Fällen gibt es gleichgeartete Vereine: bei den Fussballvereinen ("Sportclubs"),<br />

den Schützengesellschaften und Musikgesellschaften. Weiter gibt es in Huttwil 2 und in <strong>Wyssachen</strong><br />

einen Jodlerclub.<br />

Die bisherigen Unterstützungsleistungen <strong>der</strong> Gemeinden werden im Grundsatz nicht verän<strong>der</strong>t. Vorbehalten<br />

bleiben die Ergebnisse aus <strong>der</strong> Erarbeitung eines Beitragskonzepts in Huttwil, aus dem sich<br />

Verän<strong>der</strong>ungen ergeben können. Eine konzeptionelle Überarbeitung <strong>der</strong> Beitragspraxis drängt sich<br />

mittelfristig auch für die neue Gemeinde auf, um allfällige Ungleichbehandlungen zu verhin<strong>der</strong>n.<br />

Unterhalt Gemeindestrassen<br />

� Das Personal und <strong>der</strong> Fuhrpark können im <strong>Fusion</strong>sfall effizienter eingesetzt werden. Der Gemeindearbeiter<br />

von <strong>Wyssachen</strong> würde in das Werkhofteam Huttwil integriert. Das Wyssacher Gemeindefahrzeug<br />

wäre durch ein funktionell geeignetes, in den Gesamtfahrzeugpark <strong>der</strong> fusionierten<br />

Gemeinde passendes Fahrzeug nach einer allfälligen <strong>Fusion</strong> zu ersetzen. Die Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />

das benötigte Fahrzeug sind zum gegebenen Zeitpunkt zu spezifizieren.<br />

� Es wird empfohlen, bei den Gemeindestrassen die gewohnten Reinigungsstandards beizubehalten.<br />

Sofern ein entsprechen<strong>der</strong> Bedarf nachweisbar ist (Bevölkerungsumfrage nach einer allfälligen<br />

<strong>Fusion</strong>), ist eine Anpassung <strong>der</strong> Standards in den Aussenbezirken <strong>der</strong> neuen Gemeinde zu einem<br />

späteren Zeitpunkt zu vollziehen.


<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

� Der Zustand <strong>der</strong> Wyssacher Gemeindestrassen wurde anhand <strong>der</strong> Katalogisierungssystematik von<br />

Huttwil erfasst. Ziel war, die Dringlichkeit von Sanierungsmassnahmen einzustufen.<br />

Auf Basis <strong>der</strong> Katalogisierungsergebnisse wird empfohlen, mittels Sofortmassnahmen (Reparatur<br />

von Löchern) den Zustand des Gemeindestrassennetzes <strong>Wyssachen</strong> zu verbessern. Die Massnahmen<br />

erfor<strong>der</strong>n Investitionen im Umfang von CHF 1,2 Mio.<br />

Es ist ausserdem davon auszugehen, dass in <strong>Wyssachen</strong> zusätzliche Unterhalts- und Reparaturaufwendungen<br />

von jährlich CHF 250'000-300'000 notwendig sind, um eine realistische Erneuerungsrate<br />

des Strassennetzes zu erzielen.<br />

� Das Reglement zum Gemeindeunterhaltsbeitrag an Privatstrassen ist anzugleichen. Würde die<br />

heutige Regelung von <strong>Wyssachen</strong> übernommen, wäre im Huttwiler Ortsteil mit einem sprunghaften<br />

Anstieg <strong>der</strong> Reparaturaufwendungen von Haus- und Hofzufahrten sowie mit wie<strong>der</strong>kehrenden<br />

Mehraufwendungen zu rechnen.<br />

Aus Kostengründen wird empfohlen, die heutige Regelung von Huttwil zu übernehmen. Dieser<br />

Schritt würde die Wyssacher Gemeindestrassenrechnung spürbar entlasten: Der jährliche Mehraufwand,<br />

<strong>der</strong> den Werterhalt <strong>der</strong> Wyssacher Strassen sicher stellt, würde sich auf CHF 150'000<br />

fast halbieren. Die Übergabe eines Strassenstücks an Private setzt jedoch voraus, dass die Strasse<br />

vorgängig instand gestellt würde.<br />

� Die Schneeräumung im weitläufigen Gebiet <strong>der</strong> fusionierten Gemeinde soll funktional und effizient<br />

erfolgen. Sie soll deshalb dezentral organisiert bleiben. Im Ortsteil <strong>Wyssachen</strong> soll wie bis anhin<br />

mit <strong>der</strong> Firma Baltensperger im Gemeindegebiet <strong>Wyssachen</strong> zusammen gearbeitet werden, sofern<br />

diese die Arbeiten zu Konkurrenzpreisen anbieten kann. Die lokalen Aushilfen sollen weiterhin zum<br />

Einsatz kommen.<br />

Auswirkungen einer <strong>Fusion</strong> auf Ortsplanung und Entwicklungsmöglichkeiten<br />

� Als Landgemeinde mit einer Bevölkerung von ca. 6000 Personen dürfte es für eine fusionierte Gemeinde<br />

erstrebenswert sein, die Einwohnerzahl mo<strong>der</strong>at zu steigern. Dabei steht im Vor<strong>der</strong>grund:<br />

- Eine klare Positionierung gegenüber benachbarten Berner und Luzerner Gemeinden (vergleichbare<br />

Kantonssteuerfüsse) und die gezielte Vermarktung <strong>der</strong> Stärken (Marktwesen, sanfter<br />

Tourismus, gute Wohn- und Lebensqualität dank intakter Natur, Erhalt / Umnutzung von Bauernhäusern).<br />

- Die Fokussierung auf wichtige Zielgruppen: jüngere Familien sowie Ältere, die in einem kleinen,<br />

sozial intakten Zentrum mit umfassendem Angebot und guten Verkehrsverbindungen zu den<br />

Grossstädten wohnen möchten.<br />

� Eine <strong>Fusion</strong> vergrössert den Handlungsspielraum bei<strong>der</strong> Gemeinden bei <strong>der</strong> Ortsplanung, indem<br />

sie es erlaubt, die Einzonung von Wohn- und Gewerbezonen gezielter dort vorzunehmen, wo eine<br />

entsprechende Nachfrage vorhanden ist.<br />

� Die fusionierte Gemeinde würde nur noch eine Ortsplanung benötigen. Bei einer Vollrevision ist<br />

eine Kostenersparnis von 50'000 bis 75'000 Franken zu erwarten.<br />

� Die zunehmende Grösse hätte den Vorteil <strong>der</strong> Stärkung des Subzentrums Huttwil, das in Konkurrenz<br />

zu Langenthal, Herzogenbuchsee, Nie<strong>der</strong>bipp und Roggwil steht. Dadurch verbessern sich<br />

die Chancen<br />

- für Huttwil, sich zu entwickeln und in <strong>der</strong> Regionalplanung als Subzentrum zu behaupten und<br />

- für <strong>Wyssachen</strong>, im landwirtschaftlichen Randgebiet des Kantons gestärkt zu werden.<br />

� Die Interessen einer grösseren Gemeinde werden stärker wahrgenommen. Insgesamt besseres<br />

Durchsetzungsvermögen im <strong>Fusion</strong>sfall, insbeson<strong>der</strong>e bei Verhandlungen mit regionalen und kantonalen<br />

Partnern.<br />

� Eine punktuelle Entwicklung des Wirtschaftsstandorts ist anzustreben:<br />

- Schaffung / För<strong>der</strong>n von Nischenangeboten für Zusatzeinkommen in <strong>der</strong> Landwirtschaft.<br />

- Einzelfälle grosszügig entscheiden (Bauordnung, ggf. aushandeln mit Kanton).<br />

13


14<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Die Entwicklung des Wirtschaftsstandorts hätte folgende Vorteile:<br />

- Eine grössere, fokussierte Gemeinde wird in <strong>der</strong> Wirtschaft besser wahrgenommen. Sie wird interessant<br />

für Neuzuzüger/-innen im Bereich Arbeiten und Wohnen.<br />

- Rekrutierung von Ka<strong>der</strong>personal (Fachstellen, Abteilungsleitungen, Gemeindeschreiberei usw.):<br />

Eine grössere Gemeinde kann umfassen<strong>der</strong>e Infrastrukturen anbieten und ist dadurch attraktiver<br />

für die Ansiedlung von Unternehmen. Auf Gemeindeebene sind aufgrund <strong>der</strong> grösseren<br />

Strukturen eher Kompetenzen von Spezialist/-innen gefragt. Daraus ergibt sich eine verbesserte<br />

Attraktivität des Arbeitsstandorts. Durch diese wird die Besetzung von Ka<strong>der</strong>stellen sowohl in<br />

<strong>der</strong> Gemeinde als auch beim Gewerbe und <strong>der</strong> Industrie insgesamt erleichtert.<br />

� Verkehrspolitisch sind von einer <strong>Fusion</strong> we<strong>der</strong> positive noch negative Folgen zu erwarten: Die Abklärungen,<br />

ob <strong>der</strong> Kostenteiler <strong>der</strong> Busverbindung Huttwil-<strong>Wyssachen</strong> fusionsbedingt än<strong>der</strong>n könnte,<br />

haben ergeben, dass dies nicht <strong>der</strong> Fall ist.<br />

Finanzielle Auswirkungen einer <strong>Fusion</strong><br />

Pro-Forma-Rechnung und erwarteter Steuerfuss <strong>der</strong> fusionierten Gemeinde<br />

� Die finanzielle Ausgangslage <strong>der</strong> beiden Gemeinden hat sich seit den Vorabklärungen kaum verän<strong>der</strong>t.<br />

Die aktuellen finanziellen Kennzahlen zeigen, dass die ausserordentlichen Kapitalerträge<br />

aus dem Verkauf <strong>der</strong> onyx-Aktien hauptsächlich <strong>zur</strong> Entschuldung verwendet wurden.<br />

� Die Pro-Forma-Rechnung <strong>der</strong> fusionierten Gemeinde, die basierend auf den addierten bereinigten<br />

Voranschlägen 2010 von <strong>Wyssachen</strong> und Huttwil ermittelt wurde, weist einen Aufwandüberschuss<br />

von rund CHF 330'000 aus (0,6 Steueranlagezehntel). Dieser ist hauptsächlich auf die Mehraufwendungen<br />

<strong>zur</strong>ückzuführen, die aus <strong>der</strong> Angleichung <strong>der</strong> Wyssacher Abschreibungs- und Strassenunterhaltspraxis<br />

an Huttwiler Verhältnisse entstehen.<br />

� Die <strong>Fusion</strong> dürfte den finanziellen Handlungsspielraum <strong>der</strong> beiden Gemeinden um ca. CHF 95'000<br />

pro Jahr erweitern. Werden die leicht negativen <strong>Fusion</strong>sauswirkungen auf den Finanz- und Lastenausgleich<br />

berücksichtigt, die während voraussichtlich 10 Jahren ausgeglichen würden, so beläuft<br />

sich das Netto-Sparpotenzial auf jährlich ca. CHF 60'000. Dieses reicht nicht aus, um die Defizite<br />

<strong>der</strong> bereinigten Voranschläge vollständig zu kompensieren.<br />

� Die Berechnungen ergeben, dass die fusionierte Gemeinde unter heutigen Bedingungen eine<br />

Steueranlage von ca. 1.71 benötigen würde, um eine ausgeglichene Rechnung zu erzielen.<br />

Investitionsbedarf und mittelfristig notwendige Steueranlage<br />

� Für die wichtigsten Infrastrukturen zeichnet sich für den Zeitraum von 2009 bis 2014 ein Nettoinvestitionsbedarf<br />

von CHF 18 Mio. in Huttwil bzw. 2,6 Mio. in <strong>Wyssachen</strong> ab.<br />

Beide Gemeinden weisen Sanierungsbedarf auf.<br />

In <strong>Wyssachen</strong> konzentriert sich dieser auf die Gemeindestrassen, das Schulhaus und die Turnhalle<br />

sowie auf das Gemeindehaus. Letztere Sanierung liesse sich im Falle einer <strong>Fusion</strong> vermeiden.<br />

In Huttwil betrifft <strong>der</strong> Sanierungsbedarf die Kanalisationsanlagen, die Wasserleitungen, das Schulhaus<br />

Städtli und die Turnhalle Dornacker.<br />

� Für die fusionierte Gemeinde ist nach heutigem Wissensstand mit einem durchschnittlichen Investitionsbedarf<br />

von jährlich ca. CHF 3 Mio. zu rechnen.<br />

Diese Investitionen könnten zu 87 % selber finanziert werden und würden zu einem jährlichen Finanzierungsfehlbetrag<br />

von CHF 400'000 führen (0,8 Steueranlagezehntel). Mit einer Steueranlage<br />

in <strong>der</strong> Grössenordnung von 1,73 könnten die Investitionen vollständig selbst finanzieren werden.


<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

<strong>Fusion</strong>sunabhängiger Druck auf die Steueranlage seitens kantonaler Gesetzesrevisionen<br />

Zwei bedeutende Gesetzesrevisionen auf Kantonsebene sind <strong>zur</strong>zeit in Bearbeitung, die noch vor einer<br />

allfälligen <strong>Fusion</strong> wirksam würden:<br />

� Die Revision des Finanz- und Lastenausgleichsgesetzes 2012 bringt nach aktuellen Erkenntnissen<br />

eine Verschlechterung des Gemeindefinanzhaushalts, die in <strong>Wyssachen</strong> mit 1,9 Steuerzehnteln<br />

deutlicher ausfällt als in Huttwil mit 0,4 Steuerzehnteln. Für die neue Gemeinde beträgt die Mehrbelastung<br />

0,6 Steuerzehntel.<br />

� Die geplante Steuergesetzrevision 2011/2012 entlastet zwar die einzelnen Steuerzahler/-innen,<br />

führt aber zu Min<strong>der</strong>einnahmen <strong>der</strong> Gemeindefinanzhaushalte. Je nachdem, ob die regierungsrätliche<br />

Vorlage o<strong>der</strong> die Variante des Grossen Rats weiter verfolgt wird, dürften sich die Einnahmensausfälle<br />

<strong>der</strong> einzelnen Gemeinde auf 0,33 bzw. 1 Steuerzehntel belaufen.<br />

Die laufenden beiden kantonalen Gesetzesrevisionen üben unabhängig von <strong>der</strong> <strong>Fusion</strong> starken Aufwärtsdruck<br />

auf die Steueranlagen: Um eine ausgeglichene Rechnung zu erzielen bzw. die Selbstfinanzierungskraft<br />

nicht zu verschlechtern, benötigt die Gemeinde <strong>Wyssachen</strong> im schlimmsten Fall eine<br />

Steueranlage von 2,63 (aktuell 1,9), die Gemeinde Huttwil eine Steueranlage von 1,80 (aktuell 1.65)<br />

und die fusionierte Gemeinde eine Steueranlage von 1,87 Einheiten. Es ist offensichtlich, dass unabhängig<br />

von einer <strong>Fusion</strong> die vom Kanton vorgesehenen Än<strong>der</strong>ungen im Steuerwesen bei den Gemeinden<br />

zu Einnahmenseinbussen führen, die ohne Steuererhöhungen kaum verkraftet werden.<br />

Erreichung <strong>der</strong> Zielsetzungen einer <strong>Fusion</strong><br />

Die Gemein<strong>der</strong>äte haben sich für eine <strong>Fusion</strong> <strong>der</strong> beiden Gemeinden 10 Ziele gesetzt:<br />

� Sie ist unter Anwendung <strong>der</strong> tiefst möglichen Steueranlage (<strong>zur</strong>zeit Huttwil 1.65) möglichst nachhaltig<br />

realisierbar.<br />

� Sie bringt einen finanziellen Gewinn für beide Gemeinden.<br />

� Sie ergibt ein nachweisbares Synergiepotential: Effektivitäts- und Effizienzsteigerungen, die sich<br />

durch die Konzentration <strong>der</strong> Kräfte ergeben, können aufgezeigt werden (z.B. bei den Infrastrukturen<br />

und den Investitionen).<br />

� Sie erlaubt es, das aktuelle Niveau <strong>der</strong> Leistungen zu erhalten.<br />

� Sie gewährleistet die ortsteilspezifische Sicherheit im Feuerwehrwesen.<br />

� Sie ermöglicht eine gute Erreichbarkeit von Schalterleistungen, insbeson<strong>der</strong>e auch für die ältere<br />

Bevölkerung aus <strong>Wyssachen</strong>.<br />

� Sie trägt dazu bei, die Position <strong>der</strong> beiden Gemeinden gegenüber höheren Staatsebenen (Region,<br />

Kanton) sowie in interkommunalen Partnerschaften zu verstärken.<br />

� Sie ermöglicht mehr Grossräumigkeit im Denken und Handeln.<br />

� Sie leistet einen Beitrag <strong>zur</strong> Vereinfachung <strong>der</strong> Besetzung von Behörden.<br />

� Sie leistet einen Beitrag <strong>zur</strong> Behebung <strong>der</strong> Probleme im Zusammenhang mit falschen Finanzanreizen<br />

des Kantons.<br />

Diese Ziele wurden nicht gewichtet und erscheinen in <strong>der</strong> Auflistung deshalb in zufälliger Reihenfolge.<br />

Die erarbeitete <strong>Fusion</strong>slösung erfüllt mit Ausnahme <strong>der</strong> finanziellen Zielsetzungen (erste zwei Punkte<br />

auf <strong>der</strong> Liste) mehr o<strong>der</strong> weniger alle Ziele,.<br />

Es gilt deshalb, die finanziellen und nicht-finanziellen Zielsetzungen in diesem Projekt sorgfältig abzuwägen.<br />

Die Ergebnisse <strong>der</strong> Mitwirkung <strong>zur</strong> <strong>Machbarkeit</strong>sstudie werden den Gemein<strong>der</strong>äten dazu dienen,<br />

die Gewichtung <strong>der</strong> Zielsetzungen festzulegen.<br />

15


16<br />

Weiteres Vorgehen<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Der Zeitplan für die verbleibenden Arbeitsschritte <strong>der</strong> <strong>Machbarkeit</strong>sstudie sowie für die anschliessende<br />

Phase des <strong>Fusion</strong>sprojekts sieht wie folgt aus:<br />

Weiteres Vorgehen in <strong>der</strong> Phase <strong>Machbarkeit</strong>sstudie<br />

Wann Was Wer<br />

24. März - 22. April 2010 Vernehmlassung <strong>Machbarkeit</strong>sstudie Parteien, IG, Bevölkerung<br />

19. Mai 2010 Vorberatungen und Entscheidungen und Anträge Gemein<strong>der</strong>äte<br />

23. Juni 2010 Grundsatzabstimmung <strong>zur</strong> <strong>Fusion</strong> Gemeindeversammlungen<br />

Sofern durch die Grundsatzabstimmung freigegeben:<br />

Folgephase: <strong>Fusion</strong>svertrag und Einführungsvorbereitungen<br />

Wann Was Wer<br />

Aug .2010 - Juni 2011<br />

Ausarbeitung <strong>Fusion</strong>svertrag, Gemeindeordnung,<br />

Wahl- und Abstimmungsreglement<br />

Juli - Sep. 2011 Vorprüfungen und Vorberatungen<br />

Okt. 2011 - März 2012 Mitwirkungsverfahren Bevölkerung<br />

Mai 2012 Öffentliche Auflage<br />

Juni 2012 <strong>Fusion</strong>sabstimmungen in den Gemeinden<br />

Sofern <strong>Fusion</strong>sabstimmung durch beide Gemeinden bejaht wird:<br />

Wann Was Wer<br />

Projektsteuerungsausschuss<br />

ev. Arbeitsgruppen<br />

Gemein<strong>der</strong>äte, Kommissionen,<br />

Kanton<br />

Gemeindeversammlung /<br />

Volksabstimmung<br />

Ab Juli 2012 Genehmigungsverfahren Kanton Kanton Bern<br />

Einführungsvorbereitungen<br />

Projektsteuerungsausschuss,<br />

Verwaltungen<br />

Herbst 2012 Wahlen neue Behörden Stimmbürger/-innen<br />

1. Januar 2013 Einführung <strong>der</strong> neuen Gemeinde Verwaltung und Behörden<br />

Finanzierung durch den Kanton<br />

Der Kanton Bern beteiligt sich an den Projektkosten, die im Zusammenhang mit <strong>der</strong> <strong>Fusion</strong>sabklärung<br />

anfallen, mit einem Einmalbeitrag von rund CHF 50'000. Abhängig davon, ob die <strong>Fusion</strong> zustande<br />

kommt, ist mit zusätzlichen Kantonszuschüssen im Umfang von ca. CHF 750'000 zu rechnen.<br />

Diese Mittel dienen dazu, die Kosten des <strong>Fusion</strong>sprojekts zu decken. Die Kosten betreffen neben <strong>der</strong><br />

Erarbeitung des <strong>Fusion</strong>sprojekts typischerweise folgende Einmalaufwendungen <strong>der</strong> <strong>Fusion</strong>srealisierung,<br />

die schwergewichtig in den ersten Jahren nach <strong>Fusion</strong>svollzug anfallen:<br />

Sachaufwendungen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Datenmigration, <strong>der</strong> Lagerung von Archivgut (inkl.<br />

Entsorgungskosten), dem Umzug von Personal und <strong>der</strong> Umgestaltung bzw. dem Umbau von Büros,<br />

Personalaufwand für die Integration <strong>der</strong> Verwaltung auf allen Ebenen, ggf. Aufwand für Rechtsberatungen.


<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Hintergrund zum <strong>Fusion</strong>sprojekt<br />

Die <strong>Machbarkeit</strong>sstudie hat den Zweck, die Möglichkeiten und Grenzen einer <strong>Fusion</strong> abzuklären und<br />

dabei die Auswirkungen auf die Finanzen, Gemeindeentwicklung, Ver- und Entsorgungssituation,<br />

rechtlichen Verpflichtungen und Verträge sowie auf die Organisation von Verwaltung, Schulwesen und<br />

Feuerwehr aufzuzeigen. Es soll dargestellt werden, wie in diesen Bereichen jeweils eine <strong>Fusion</strong>slösung<br />

aussehen könnte, die für beide Gemeinden vorteilhaft ist.<br />

Die im <strong>Bericht</strong> dargestellten Ergebnisse basieren auf den umfangreichen Arbeiten des Projektsteuerungsausschusses<br />

und <strong>der</strong> eingesetzten Arbeitsgruppen Gemeindestrukturen / rechtliche Fragen,<br />

Planungs- und Entwicklungspotential, Ver- und Entsorgung sowie Finanzen. Die Arbeitsgruppen hatten<br />

die Aufgabe, die Bedingungen und Vorgehensweisen für eine möglichst weitreichende Vereinigung<br />

in allen Sachbereichen zu erarbeiten.<br />

Die Lösungsvorschläge aus den Arbeitsgruppen wurden vom Projektsteuerungsausschuss konsolidiert.<br />

Die Groblösungen <strong>zur</strong> <strong>Fusion</strong> wurden dabei anhand <strong>der</strong> folgenden Zielkriterien bewertet:<br />

� Sie ist unter Anwendung <strong>der</strong> tiefst möglichen Steueranlage (<strong>zur</strong>zeit Huttwil 1.65) realisierbar. Diese<br />

Anlage ist unter Aspekten <strong>der</strong> finanziellen Nachhaltigkeit (kein Substanzverzehr) und unter sonst<br />

gleichen Bedingungen in den Folgejahren <strong>der</strong> <strong>Fusion</strong> aufrechthaltbar.<br />

� Sie bringt einen finanziellen Gewinn für beide Gemeinden.<br />

� Sie ergibt ein nachweisliches Synergiepotential (nachweisliche Effektivitäts- und Effizienzsteigerungen<br />

durch Konzentration <strong>der</strong> Kräfte, z.B. bei den Infrastrukturen bzw. dem Investitionsbedarf)<br />

� Sie erlaubt es, das aktuelle Niveau <strong>der</strong> Leistungen zu erhalten.<br />

� Sie gewährleistet die ortsteilspezifische Sicherheit im Feuerwehrwesen.<br />

� Sie ermöglicht eine gute Erreichbarkeit von Schalterleistungen, insbeson<strong>der</strong>e für die ältere Bevölkerung<br />

aus <strong>Wyssachen</strong>.<br />

� Sie trägt dazu bei, die Position <strong>der</strong> beiden Gemeinden gegenüber höheren Staatsebenen (Region,<br />

Kanton) sowie in den interkommunalen Partnerschaften zu verstärken.<br />

� Sie ermöglicht mehr Grossräumigkeit im Denken und Handeln.<br />

� Sie leistet einen Beitrag <strong>zur</strong> Vereinfachung <strong>der</strong> Besetzung von Behörden.<br />

� Sie leistet einen Beitrag <strong>zur</strong> Behebung <strong>der</strong> Probleme im Zusammenhang mit falschen Finanzanreizen<br />

des Kantons.<br />

Insgesamt haben im Projektsteuerungsausschuss 6 Personen und in den Arbeitsgruppen 35 Personen<br />

aus beiden Gemeinden mitgearbeitet. 1<br />

Zur Erstellung <strong>der</strong> <strong>Machbarkeit</strong>sstudie wurden alle wesentlichen Unterlagen beigezogen. Die wichtigsten<br />

Dokumente können im Anhang <strong>zur</strong> <strong>Machbarkeit</strong>sstudie eingesehen werden.<br />

Der <strong>Bericht</strong> <strong>zur</strong> <strong>Machbarkeit</strong> <strong>der</strong> <strong>Fusion</strong> fasst die Arbeitsergebnisse <strong>der</strong> eingesetzten Gremien wie<br />

folgt zusammen:<br />

Kapitel 1 stellt dar, wie die neue Gemeinde organisiert sein könnte.<br />

Kapitel 2 widmet sich den Auswirkungen einer <strong>Fusion</strong> auf die Entwicklungsperspektiven,<br />

Kapitel 3 widmet sich den Auswirkungen auf die Verwaltungsdienstleistungen allgemein, das Schulwesen,<br />

die Feuerwehr sowie die Ver- und Entsorgung und die Gebührensituation.<br />

Kapitel 4 klärt die Auswirkungen auf die bestehenden Verträge und Reglemente und rechtliche Son<strong>der</strong>fragen<br />

im Zusammenhang mit <strong>der</strong> <strong>Fusion</strong>.<br />

Kapitel 5 zeigt die aktuellste finanziellen Ausgangslage sowie die finanziellen Auswirkungen einer<br />

<strong>Fusion</strong>, insbeson<strong>der</strong>e auf den Finanzausgleich und die Steueranlage.<br />

1 Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gremien und einige Abklärungskorrespondenz sind im Anhang aufgeführt.<br />

17


1 Organisation<br />

18<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

1.1 Ausgangslage Behörden- und Verwaltungsstruktur<br />

Gemeinden heute<br />

Einen Überblick über die aktuelle Gemeindeorganisation gibt die folgende Tabelle:<br />

Legislative Urnengemeinde<br />

Gemeindeversammlung<br />

Ressorts im<br />

Gemein<strong>der</strong>at<br />

Ständige Kommissionen<br />

Nicht ständige<br />

Kommissionen<br />

Stellenprozente in<br />

<strong>der</strong> Verwaltung nach<br />

Abteilungen<br />

Huttwil <strong>Wyssachen</strong><br />

Gemeindeversammlung<br />

Geschäftsprüfungskommission GPK Externes Rechnungsprüfungsorgan<br />

Präsidial<br />

Soziales<br />

Finanzen<br />

Bau<br />

Öffentliche Sicherheit<br />

Betriebe<br />

Bildung, Kultur und Freizeit<br />

Bau (inkl. Ver- und Entsorgung)<br />

Öffentliche Sicherheit<br />

Schule<br />

Finanzen<br />

Soziales<br />

Heilpädagogische Son<strong>der</strong>schule HPS<br />

Standortmarketing (Arbeitsgruppe)<br />

Ortsplanung<br />

Verkehrsknoten Bahnhof<br />

Mehrzweckanlage Oberdorf<br />

Präsidial<br />

Fürsorge/Vormundschaft<br />

Finanzen<br />

Bau<br />

Öffentliche Sicherheit<br />

Ver- und Entsorgung<br />

Schule<br />

Bau<br />

Ver- und Entsorgung<br />

Schule<br />

Feuerwehr<br />

Um- und Ausbau Schulhaus<br />

Gemeindeschreiberei 400 % Gemeindeschreiberei<br />

Finanzen/Steuern 320 % Finanzverwaltung<br />

Soziales/AHV 220 %<br />

Bau 270 % Bausekretariat<br />

300 %<br />

Total Vollzeitstellen 1210.00 % 300.00 %<br />

Anz. Beschäftigte<br />

in <strong>der</strong> Verwaltung<br />

Nebenamtliche<br />

Funktionäre<br />

12 Angestellte<br />

4 Aushilfen<br />

3 Angestellte<br />

1 Aushilfe<br />

4 Lernende 40 % 1 Lernen<strong>der</strong> 10 %<br />

Ackerbauleiter<br />

Feuerbrandbeauftragter<br />

Feueraufseher<br />

Pilzkontrolleur<br />

Ackerbauleiter<br />

Feuerbrandbeauftragter


<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Huttwil<br />

� Die Gemeinde wird durch einen 7-köpfigen Gemein<strong>der</strong>at geführt. Diese wird von den Stimmberechtigten<br />

im Proporzverfahren gewählt, wobei <strong>der</strong> Gemeindepräsident im Majorzverfahren aus<br />

den gewählten Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong>n gewählt wird. Die politische Zusammensetzung ist in <strong>der</strong><br />

aktuellen Legislatur wie folgt:<br />

3 Sitze für die Schweizerische Volkspartei (SVP)<br />

2 Sitze für die Sozialdemokratische Partei (SP)<br />

1 Sitz für die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP)<br />

1 Sitz für die Freien Wähler Huttwil (FWH)<br />

� Zur Vorberatung <strong>der</strong> Geschäfte des Gemein<strong>der</strong>ats, bestehen 7 ständige Kommissionen, die über<br />

eigene Entscheidungskompetenzen verfügen. Zur Bearbeitung von Projekten bestehen <strong>zur</strong>zeit 5<br />

Arbeitsgruppen, welche Geschäfte zu Händen des Gemein<strong>der</strong>ats vorbereiten. Mit Ausnahme <strong>der</strong><br />

Geschäftsprüfungskommission und <strong>der</strong> Finanzkommission werden alle Kommissionen und Arbeitsgruppen<br />

durch den Gemein<strong>der</strong>at gewählt.<br />

� Die Gemeindeverwaltung ist in 4 Abteilungen und geglie<strong>der</strong>t und beschäftigt 16 Personen in 12,5<br />

Vollzeitstellen (inkl. Personal in Ausbildung, 0,4 Stellen). 2<br />

Die wichtigsten Organisationsgrundlagen sind das Organisationsreglement (OgR), und die Organisationsverordnung<br />

(OgV). Die Wahlen sind in einem separaten Reglement geregelt. Die Gemeinde<br />

verfügt über ein Personalreglement und eine Personalverordnung.<br />

Beide Gemeinden haben ihre Pensionskassenversicherung bei <strong>der</strong> Previs, die nach Prinzip des<br />

Leistungsprimats operiert. Die Prämienaufteilung beträgt in Huttwil 45 % zu 55 %, in <strong>Wyssachen</strong><br />

50 % zu 50 %. Huttwil prüft <strong>zur</strong>zeit einen Wechsel zum Beitragsprimat. 3<br />

<strong>Wyssachen</strong><br />

� Die Gemeinde wird durch einem 7-köpfigen Gemein<strong>der</strong>at geführt. Dieser wird von den Stimmberechtigten<br />

im Majorzverfahren gewählt. Die politische Zusammensetzung ist in <strong>der</strong> aktuellen Legislatur<br />

wie folgt:<br />

3 Sitze für die Schweizerische Volkspartei (SVP)<br />

3 Sitze für Parteilose<br />

1 Sitz für Bürgerlich-Demokratische Partei (BDP)<br />

� Zur Vorberatung <strong>der</strong> Geschäfte bestehen 4 ständige und 1 nicht ständige Kommissionen. Diese<br />

sind teilweise mit eigenen abschliessenden Kompetenzen ausgerüstet. Sie werden, mit Ausnahme<br />

<strong>der</strong> Feuerwehrkommission, alle von <strong>der</strong> Gemeindeversammlung gewählt.<br />

� Die Gemeindeverwaltung beschäftigt 4 Personen (davon 1 Aushilfe) in 3,1 Vollzeitstellen (inkl.<br />

Personal in Ausbildung, 0,1 Stellen). 4<br />

Der Gemeindeschreiber führt die Schreiberei und Finanzverwaltung in Personalunion. Er steht vor<br />

dem Ruhestand, so dass sich die Frage seiner Nachfolgeregelung für die Gemeinde stellt. Die Organisationsgrundlagen<br />

sind das Organisationsreglement (OgR), welches das Wahl- und Abstimmungsreglement<br />

einschliesst. Die Gemeinde verfügt über ein Personalreglement.<br />

2 Zusätzlich sind angestellt: im Werkhof 9 Personen zu je 100 %, für Hauswartarbeiten 11 Personen zu 590 %. Insgesamt<br />

ergeben sich für Huttwil ein Bestand von 42 Personen und ein Vollzeit-Äquivalent von 27,4 Stellen (ohne Bereich HPS).<br />

3 Bei Vorsorgeeinrichtungen, die nach dem Leistungsprimat aufgebaut sind, werden die Vorsorgeleistungen in einer bestimmten<br />

Höhe festgelegt (i. d. R. 60 % – 70 % des versicherten Lohns). Aufgrund des vorgegebenen Leistungsziels wird<br />

berechnet, welche Beiträge dafür bezahlt werden müssen. Bei Vorsorgeeinrichtungen, die nach dem Beitragsprimat aufgebaut<br />

sind, richten sich die Leistungen <strong>der</strong> Vorsorgeeinrichtung nach den klar reglementierten Beiträgen (i. d. R. in Prozent<br />

des versicherten Lohnes). Die Leistungen des Versicherten werden individuell aufgrund <strong>der</strong> geleisteten Beiträge berechnet.<br />

4 Zusätzlich sind für die Hauswartung 5 Personen zu 123 % (wovon 1 Person 80%) sowie 1 Gemeindearbeiter zu 100 %<br />

angestellt. Insgesamt ergeben sich für <strong>Wyssachen</strong> ein Bestand von 11 Personen und ein Vollzeit-Äquivalent von 5,33<br />

Stellen.<br />

19


20<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Rückschlüsse für die Ausgestaltung <strong>der</strong> Gemeindestrukturen<br />

Politische Strukturen<br />

Auf Ebene Legislative und Exekutive sind die Ausgangslagen <strong>der</strong> Gemeinden fast deckungsgleich.<br />

Auch die ständigen Kommissionen sind vergleichbar. Die Unterschiede betreffen folgende Punkte und<br />

sind mit den Grössenunterschieden <strong>der</strong> Gemeinden erklärbar:<br />

� In Huttwil, wo die Industriellen Betriebe in einer eigenen Körperschaft (Aktiengesellschaft) organisiert<br />

sind, ist die Bau- und Versorgungskommission für die übrigen Ver- und Entsorgungsaufgaben<br />

zuständig. In <strong>Wyssachen</strong> besteht in den Bereichen Bau sowie Ver- und Entsorgung je eine Kommission.<br />

� In <strong>Wyssachen</strong> besorgt <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at die Aufgaben Vormundschaft und Soziales (ohne Sozialhilfe)<br />

selbst. Die finanzielle Sozialhilfe und insbeson<strong>der</strong>e die Abklärungen <strong>der</strong> Sozialhilfefälle sind<br />

dem Regionalen Sozialdienst Trachselwald übertragen. Der Bereich Vormundschaft wird in einigen<br />

Jahren ebenfalls regional geführt. In Huttwil besteht eine eigene Sozialkommission.<br />

Die nichtständigen Kommissionen betreffen jeweils laufende Projekte, vornehmlich im Bereich Bau.<br />

Aufgrund dieser Ausgangslage dürfte eine Zusammenlegung <strong>der</strong> Gemeinden auf Ebene Behördenorganisation<br />

problemlos realisierbar sein. Eine gute Lösung müsste dabei folgende Punkte erfüllen:<br />

� Das Proporzsystem erhalten<br />

� Fairness in <strong>der</strong> Ausstattung mit Mitspracherechten für beide Partner erreichen<br />

� Eindeutige Ressortzuteilungen ermöglichen (keine "Minister ohne Portefeuilles" schaffen)<br />

� Das Wissen des Ortsteils <strong>Wyssachen</strong> gut einbinden<br />

� Die Integration <strong>der</strong> fusionierten Gemeinde för<strong>der</strong>n<br />

Verwaltungsstrukturen<br />

Bei <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung ist festzuhalten, dass die personelle Dotation, inkl. Anteil Aushilfen und<br />

Lernende, verhältnismässig <strong>zur</strong> Bevölkerungszahl zwischen Huttwil und <strong>Wyssachen</strong> vergleichbar ist.<br />

Es bestehen in folgenden Punkten Unterschiede:<br />

� Abteilungsstrukturen:<br />

In Huttwil wird jede Abteilung von einer Abteilungsleitung geführt. Hingegen besteht in <strong>Wyssachen</strong><br />

eine Lösung, welche die zentralen Verwaltungsfunktionen (Schreiberei, Finanzen) in Personalunion<br />

besetzt hat.<br />

Diese Lösung ist nur noch kurzfristig möglich, da <strong>der</strong> Stelleninhaber pensionierungshalber voraussichtlich<br />

im September 2011 <strong>zur</strong>ücktritt. Die Gemeinde <strong>Wyssachen</strong> steht demzufolge vor <strong>der</strong> Frage,<br />

wie diese heikle Stellenvakanz zu besetzen ist.<br />

� Schalteröffnungszeiten:<br />

Der Schalter in <strong>Wyssachen</strong> ist an jedem Wochentag während 8.5 Stunden zugänglich (total 42.5<br />

Std. pro Woche). Die ausserordentlich hohe Schalterzugänglichkeit in <strong>Wyssachen</strong> wird hauptsächlich<br />

für die folgenden Leistungsbezüge genutzt:<br />

- Abfallentsorgungs-Marken<br />

- An- und Abmeldungen<br />

- ID / Pass<br />

- Baugesuche<br />

- AHV/ Ergänzungsleistungen<br />

- Auskünfte für Landwirte (Steuern, Registrierungen etc.) sowie allgemeine Auskünfte


<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

� In Huttwil ist <strong>der</strong> Schalter pro Wochentag unterschiedlich zugänglich, pro Woche während total 29<br />

Stunden. Es besteht die Möglichkeit, Termine ausserhalb <strong>der</strong> Öffnungszeiten zu vereinbaren.<br />

� Die Differenz in den Öffnungszeiten wirft die Frage auf nach den Schalterbedürfnissen <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

<strong>der</strong> neuen Gemeinde, auch mit Blick auf die sich verän<strong>der</strong>nden Rahmenbedingungen:<br />

- Eine <strong>Fusion</strong> bringt alternative Lösungen zum heutigen Abfallmarkensystem in <strong>Wyssachen</strong>, so<br />

dass <strong>der</strong> Markenbezug am Gemeindeschalter wegfällt.<br />

- Im Rahmen des GERES-Projekts im Kanton Bern (Registerharmonisierung) dürfte mittelfristig<br />

die persönliche An- und Abmeldung auf <strong>der</strong> Gemeinde wegfallen.<br />

- Der Bereich ID- / Passanträge ist per März 2010 aus dem Aufgabenkatalog <strong>der</strong> Gemeinden<br />

weggefallen und wird regional erledigt.<br />

- Die Auskunftserteilung an Landwirte ist eher rückläufig.<br />

Abzuklären wäre in diesem Zusammenhang auch das Bedürfnis nach einer zentralen Ansprechstelle<br />

("Loge") im Empfangsbereich <strong>der</strong> Verwaltung.<br />

Aufgrund dieser Ausgangslage dürfte die Zusammenlegung <strong>der</strong> Gemeinden auf Ebene Verwaltung<br />

ohne grössere Probleme realisierbar sein. Eine gute Lösung müsste dabei folgende Punkte erfüllen:<br />

� Eine gute Zugänglichkeit <strong>der</strong> Dienstleistungen <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung gewährleisten (Schalterzeiten,<br />

Loge, E-Government, etc.)<br />

� Höherer Professionalisierungsgrad<br />

� Die Nachfolgeregelung in <strong>Wyssachen</strong> lösen<br />

21


22<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

1.2 Behörden- und Verwaltungsstrukturen im <strong>Fusion</strong>sfall<br />

Übersicht Gesamtorganisation<br />

Es wird eine Gemeindestruktur angestrebt, die weitgehend den Huttwiler Strukturen entspricht:<br />

Organigramm<br />

Gemeindeversammlung<br />

Gemein<strong>der</strong>at<br />

Gemeindeabteilungen<br />

ständige<br />

Kommissionen<br />

Geschäftsprüfungskommission<br />

Gemeindeschreiberei<br />

Finanzen<br />

Bau<br />

Soziales, AHV<br />

Werkhof Bau<br />

Hauswarte<br />

Urnenabstimmung<br />

Gemeindeversammlung<br />

Gemein<strong>der</strong>at<br />

Stellen%<br />

460%<br />

370%<br />

340%<br />

290%<br />

1000%<br />

710%<br />

Präsidiales<br />

Öffentliche<br />

Sicherheit<br />

Kommission Öff. Sicherheit<br />

Soziales<br />

Sozialkommission<br />

Ressorts<br />

In den nächsten Abschnitten werden die verschiedenen Ebenen <strong>der</strong> Gemeindeführung erläutert.<br />

Gemeindeversammlung und Volksrechte<br />

Die Gemeindeversammlung, die heute in beiden Gemeinden besteht, entspricht auch den Bedürfnissen<br />

einer Gemeinde mit ca. 6’000 Einwohner/-innen. Sie trägt dazu bei, dass das politische Geschehen<br />

nahe bei <strong>der</strong> Bevölkerung bleibt.<br />

Die Urnengemeinde wählt die Geschäftsprüfungskommission.<br />

Bildung, Kultur,<br />

Sport<br />

Schulkommission<br />

Bau<br />

Baukommission<br />

Finanzen<br />

Finanzkommission<br />

Betriebe<br />

Betriebe<br />

Kommission HPS


<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Gemein<strong>der</strong>at und Kommissionen<br />

Für die Ausgestaltung des Gemein<strong>der</strong>ats und <strong>der</strong> Kommissionen <strong>der</strong> neuen Gemeinde gelten folgende<br />

Kriterien:<br />

� Das Proporzsystem ist zu erhalten: Die heutigen parteipolitischen Kräfteverhältnisse sollen berücksichtigt<br />

werden.<br />

� Fairness in <strong>der</strong> Ausstattung mit Mitspracherechten ist für beide Partner zu erreichen: Insbeson<strong>der</strong>e<br />

soll <strong>Wyssachen</strong> mit angemessener Stimmkraft vertreten sein.<br />

� Eindeutige Ressortzuteilungen sind zu ermöglichen (keine "Minister ohne Portefeuilles").<br />

� Das Wissen des Ortsteils <strong>Wyssachen</strong> ist gut einzubinden: Das Know-how <strong>der</strong> Behörden in Bezug<br />

auf die Gemeinden allgemein sowie auch auf das laufende <strong>Fusion</strong>sprojekt soll generell gesichert<br />

werden.<br />

� Es sollen keine vermeidbaren Kosten entstehen.<br />

Gemein<strong>der</strong>at<br />

Es sind <strong>zur</strong> Ausgestaltung mehrere Lösungswege denkbar:<br />

1. Besetzung des Gemein<strong>der</strong>ats mit 7 Personen (analog zu heute in beiden Gemeinden)<br />

2. die Reduktion des Gemein<strong>der</strong>ats auf 5 Mitglie<strong>der</strong>, die ihre Aufgaben in einem angemessen<br />

dotierten Nebenamt wahrnehmen<br />

3. Erhöhung des Gemein<strong>der</strong>ates auf 9 Mitglie<strong>der</strong><br />

Eine grundlegende erste Selektion betreffend <strong>der</strong> Anzahl Ratsmitglie<strong>der</strong> erfolgte anhand <strong>der</strong> folgenden<br />

Kriterien:<br />

� Proporzsystem erhalten: Die Vertretung einer Parteienvielfalt in <strong>der</strong> Exekutive, wie sie heute in<br />

Huttwil gegeben ist, soll erhalten bleiben.<br />

� Eindeutige Ressortzuteilungen: Je<strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at ist für ein Ressort zuständig.<br />

� Angemessene Stimmkraft <strong>Wyssachen</strong>: Die Interessen des kleineren <strong>Fusion</strong>spartners sollen bei <strong>der</strong><br />

<strong>Fusion</strong>srealisierung bewusst wahrgenommen werden können.<br />

� Wissenssicherung Ortsteile und <strong>Fusion</strong>sprojekt: Die angemessene Vertretung durch die Wyssacher<br />

Wissensträger/-innen soll gewährleisten, dass das Wissen über den Ortsteil <strong>Wyssachen</strong> in die<br />

<strong>Fusion</strong>srealisierung einfliessen kann.<br />

� Integration <strong>der</strong> fusionierten Gemeinden: Die Ortsteile <strong>der</strong> neuen Gemeinde sollen trotz Erhalt ihrer<br />

Lokalidentitäten politisch zu einer "verschworenen" Einheit wachsen können, die ihre Interessen<br />

kompakt nach aussen vertritt.<br />

� Kosten vermeiden: Die Organisation soll möglichst einfach, transparent und "schlank" aufgebaut<br />

sein und keine vermeidbaren Kosten verursachen.<br />

Die Einschätzung <strong>der</strong> Lösungswege zeigt dabei folgendes Bild:<br />

Bewertungskriterium Grobeinschätzung <strong>der</strong> Lösungswege<br />

Proporzsystem erhalten Ist in 5er-Rat schwer zu erfüllen (nur wenige Sitze zu verteilen). Das 5er-Modell ist stärker<br />

auf persönliche Qualifikationen als auf Parteizugehörigkeit angewiesen<br />

Angemessene Stimmkraft<br />

für <strong>Wyssachen</strong><br />

Eindeutige Ressortzuteilungen Im 9er Rat nicht erfüllbar<br />

Wissenssicherung Ortsteile und<br />

<strong>Fusion</strong>sprojekt<br />

Integration för<strong>der</strong>n<br />

Rechnerische Vertretung 4:1 ist im 7er-GR schwer zu erfüllen<br />

(5:2 o<strong>der</strong> 6:1 stehen <strong>zur</strong> Debatte)<br />

Im 5er Rat am schlechtesten erfüllbar (nur 1 Sitz fällt auf <strong>Wyssachen</strong><br />

� Gefahr des ungenügenden Mitgestaltens und Mitverantwortens)<br />

Kosten vermeiden 9er-Rat als grösster Rat eher teuer, v.a. unter Berücksichtigung <strong>der</strong> schwierigen Rekrutierung<br />

von Milizpersonal. 5er-Rat wegen Nebenamtdotation teuer.<br />

23


24<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Aus dieser Kurzanalyse wird deutlich, dass für die neue Gemeinde ein siebenköpfiger Rat anzustreben<br />

ist. Ein grösserer Rat könnte als Übergangslösung auch in Frage kommen, da während <strong>der</strong> ersten<br />

Legislatur die neue Gemeinde aufzubauen und zu integrieren ist.<br />

Es wurden bezüglich Ratsgrösse und Wahlverfahren verschiedene Varianten diskutiert:<br />

Variante 1: 7er-Rat mit Sitzgarantie für <strong>Wyssachen</strong> während <strong>der</strong> ersten Legislatur und Proporzwahl<br />

in zwei separaten Wahlkreisen<br />

Variante 2: 7er-Rat mit Sitzgarantie für <strong>Wyssachen</strong> während <strong>der</strong> ersten Legislatur und Proporzwahl<br />

in einem Wahlkreis<br />

Variante 3: 7er-Rat mit Sitzgarantie für <strong>Wyssachen</strong> während <strong>der</strong> ersten Legislatur und Majorzwahl in<br />

einem Wahlkreis<br />

Variante 4: Aufstockung <strong>der</strong> Ratszahl auf 9 durch 2 Wyssacher Räte und Verlängerung <strong>der</strong> Amtsperiode<br />

in Huttwil um 2 Jahre<br />

Variante 5: 7er-Rat ohne Sitzgarantie für <strong>Wyssachen</strong> während <strong>der</strong> ersten Legislatur und Proporzwahl<br />

in einem Wahlkreis<br />

Variante 1<br />

Während <strong>der</strong> ersten Legislaturperiode soll ein 7-köpfiger Gemein<strong>der</strong>at mit 2 Vertreter/innen aus <strong>Wyssachen</strong><br />

bestückt sein. Zur Sicherstellung des Vertretungsanspruchs von <strong>Wyssachen</strong> erfolgt die Proporzwahl<br />

<strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>äte in zwei separaten Wahlkreisen Huttwil bzw. <strong>Wyssachen</strong> (Huttwiler können<br />

keine Wyssacher wählen und umgekehrt).<br />

Vorteile:<br />

� 7er Rat (analog heute): einfache Umsetzung, geringe Anpassungskosten (inkl. Verwaltung, keine<br />

Ressortverschiebungen notwendig)<br />

� Gute Lösung für die Sicherstellung einer Vertretung von <strong>Wyssachen</strong> während <strong>der</strong> wichtigen Integrationsphase<br />

nach <strong>Fusion</strong>svollzug.<br />

Nachteile:<br />

� Ortsvertretung <strong>Wyssachen</strong> nicht exakt proportional <strong>zur</strong> Bevölkerung<br />

� Behördenmitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> jeweils an<strong>der</strong>en Gemeinde können nicht gewählt werden<br />

� Der Wahlmodus müsste einmalig geän<strong>der</strong>t werden, was eine zweimalige Anpassung <strong>der</strong> Wahlabläufe<br />

bedeuten würde.<br />

� Verzerrung des Proporzes, da die Parteienvertretung hinter die Ortsteilvertretung gestellt wird.<br />

Variante 2<br />

Hintergrund zu dieser Variante ist <strong>der</strong> im <strong>Fusion</strong>sprojekt Madiswil gewählte Lösungsansatz. Dieser<br />

setzt voraus, dass die Sitzgarantie auf einen Sitz beschränkt ist. Während <strong>der</strong> ersten Legislaturperiode<br />

soll demnach ein 7-köpfiger Gemein<strong>der</strong>at mit mindestens 1 Vertreter/-in aus <strong>Wyssachen</strong> bestückt<br />

sein. 5 Um die Chancen zu vergrössern, dass ein zweiter Sitz durch eine Person aus dem Ortsteil<br />

<strong>Wyssachen</strong> besetzt wird, soll <strong>der</strong> neue Gemein<strong>der</strong>at in einem gemeinsamen Wahlkreis gewählt werden<br />

(Wyssacher sollen Huttwiler wählen können und umgekehrt). Den Parteien ist es freigestellt, gemeindeübergreifende<br />

Listenverbindungen einzugehen.<br />

Die Garantie eines Wyssacher Sitzes kommt nur zum Tragen, wenn kein/-e Wyssacher/-in auf dem<br />

ordentlichen Weg gewählt würde. In diesem Fall gilt die Person mit Wohnsitz <strong>Wyssachen</strong> als gewählt,<br />

5 Diese Lösung entspricht <strong>der</strong> Lösung Madiswil: Kommt <strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitenschutz zum Tragen, geht die best gewählte Person<br />

<strong>der</strong> Proporzverteilung vor. Regelung Madiswil: Wird keine Person aus diesen Bezirken direkt gewählt, so gilt diejenige<br />

Person als gewählt, die ihren Wohnsitz in den erwähnten Bezirken hat und am meisten Einzelstimmen auf sich vereinigt<br />

hat. Die letzt gewählte Person <strong>der</strong> entsprechenden Listen wird erster Ersatz.


<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

welche die höchste Stimmenzahl erhalten hat und gleichzeitig auf einer (verbundenen) Liste steht, die<br />

einen Sitz in <strong>der</strong> Exekutive gewonnen hat.<br />

Vorteile:<br />

� Angestrebter Endzustand wird im Grundsatz von Beginn weg praktiziert bzw. Übergangslösung mit<br />

einer Sitzgarantie für <strong>Wyssachen</strong> tritt nur in Kraft, wenn die ordentlichen Wahlen nicht automatisch<br />

zu einer Repräsentanz aus <strong>Wyssachen</strong> führen.<br />

� Der Proporz kann auch während einer Übergangszeit eingehalten werden.<br />

� Gute Chancen für <strong>Wyssachen</strong>, einen zweiten Gemein<strong>der</strong>atssitz zu gewinnen 6 bzw. eine Wyssacher<br />

Person zu wählen, die auch Wyssacher Interessen gut vertritt.<br />

Nachteil: Aufgrund des grösseren Wahlkreises und / o<strong>der</strong> des Proporzwahlensystems besteht ein gewisses<br />

Restrisiko, dass <strong>Wyssachen</strong> nicht durch die Person mit <strong>der</strong> höchsten Stimmenzahl im neuen<br />

Gemein<strong>der</strong>at vertreten würde. Dieses Risiko wird allerdings basierend auf den Wahlerfahrungen <strong>der</strong><br />

letzten Jahre als sehr geringfügig eingestuft.<br />

Variante 3<br />

Während <strong>der</strong> ersten Legislaturperiode soll in einem 7-köpfigen Gemein<strong>der</strong>at mit 2 Vertreter/innen aus<br />

<strong>Wyssachen</strong> bestückt sein. Der Rat wird während <strong>der</strong> ersten Legislaturperiode, <strong>zur</strong> Sicherstellung des<br />

Vertretungsanspruchs <strong>Wyssachen</strong>, im Majorzsystem in einem Wahlkreis gewählt (Huttwiler können<br />

Wyssacher wählen und umgekehrt). In den folgenden Legislaturen wird zum heutigen System <strong>der</strong><br />

Proporzwahl in einem Wahlkreis Huttwil-<strong>Wyssachen</strong> gewechselt.<br />

Vor- und Nachteile wie Variante 2, mit einem Unterschied: Die Vertretung <strong>der</strong> kleinen (Huttwiler) Parteien<br />

ist während <strong>der</strong> ersten Legislatur nicht sicher gestellt. Der Vertretungsanspruch <strong>der</strong> kleineren<br />

Parteien müsste über den Min<strong>der</strong>heitenschutz geltend gemacht werden.<br />

Variante 4<br />

Die heutige Legislatur wird in Huttwil um 2 Jahre verlängert. Während dieser Übergangszeit den Rat<br />

um 2 Vertreter/-innen aus <strong>Wyssachen</strong> aufgestockt.<br />

Vorteile:<br />

� Exakt proportionale Ortsvertretung <strong>Wyssachen</strong> möglich (Teilbarkeit durch 9)<br />

� Keine (zwischenzeitlichen) Anpassungen des Proporzwahlsystems<br />

� Es können auch Behördenmitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> jeweils an<strong>der</strong>en" Gemeinde gewählt werden<br />

Nachteile:<br />

� Zwei Minister ohne "echte" Portefeuilles: Es sind zusätzliche Aufgaben zu schaffen (Integrationsressort,<br />

Vizepräsidium o.ä.), mit unklaren Aussagen <strong>zur</strong> Auslastung dieser Ämter. Es fehlt die ressortbezogene<br />

Verbindung <strong>zur</strong> Verwaltung.<br />

� Vergrösserung des Rats läuft gegen den allgemeinen Trend <strong>zur</strong> Reduktion von 7 auf 5 Räten: psychologisch<br />

schlecht (<strong>Fusion</strong> soll Kosten reduzieren und nicht erhöhen!)<br />

� Die <strong>Machbarkeit</strong> dieser Variante hängt von <strong>der</strong> Verfügbarkeit <strong>der</strong> Räte für die Verlängerung <strong>der</strong><br />

Amtsperiode ab. Diese lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einschätzen.<br />

Variante 5<br />

Ein 7-köpfiger Gemein<strong>der</strong>at wird ohne Sitzgarantien <strong>Wyssachen</strong> eingeführt. Die Wahl <strong>der</strong> Räte erfolgt<br />

im Proporzsystem in einem gemeinsamen Wahlkreis (Huttwiler wählen Wyssacher und umgekehrt).<br />

6 Voraussetzung ist, dass genügend Wyssacher Kandidierende verfügbar sind und auch Huttwiler Stimmen zu mobilisieren<br />

vermögen. Um dies sicherzustellen, drängen sich Massnahmen auf (Zusammenarbeit Parteien, Wyssacher Parteilose<br />

melden sich bei Huttwiler Parteien, bilden eigene Listen bzw. Listenverbindungen mit den Huttwiler Parteien etc.)<br />

25


26<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Voraussetzung ist, dass genügend Wyssacher Kandidierende verfügbar wären. Um dies sicherzustellen,<br />

drängen sich Massnahmen auf (Zusammenarbeit <strong>der</strong> Parteien, Wyssacher Parteilose melden sich<br />

bei Huttwiler Parteien bzw. bilden eigene Listen und bilden Listenverbindungen mit den entsprechenden<br />

Huttwiler Parteien etc.).<br />

Vorteil: Angestrebter Endzustand von Beginn weg praktiziert, keine Übergangslösungen<br />

Nachteile:<br />

� Möglicherweise Akzeptanzproblem in <strong>Wyssachen</strong><br />

� Je nach Wahlergebnis Risiko, das Nichtsicherstellung eine angemessene Vertretung durch die<br />

Wyssacher Wissensträger/-innen im Gemein<strong>der</strong>at nicht gewährleistet ist und das Wissen über den<br />

Ortsteil <strong>Wyssachen</strong> in die <strong>Fusion</strong>srealisierung nicht angemessen einfliessen kann<br />

Kommissionen<br />

Dem Gemein<strong>der</strong>at sind im Grundsatz die ständigen Kommissionen von Huttwil <strong>zur</strong> Seite gestellt.<br />

Analog zum Vertretungsanspruch für <strong>Wyssachen</strong> während <strong>der</strong> ersten Legislatur (vgl. Ausführungen<br />

zum Gemein<strong>der</strong>at im vorherigen Abschnitt) soll mindestens 1 Sitz <strong>der</strong> jeweiligen Kommission nach<br />

Möglichkeit mit einer Person aus <strong>Wyssachen</strong> besetzt sein. 7 Dringend empfohlen wird dies insbeson<strong>der</strong>e<br />

für die Baukommission und die Schulkommission.<br />

Neu sollen alle Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> gemein<strong>der</strong>ätlichen Kommissionen vom Gemein<strong>der</strong>at gewählt werden.<br />

Fazit<br />

� Es wird betreffend Ausgestaltung <strong>der</strong> Exekutive für die neue Gemeinde ein 7er-Gemein<strong>der</strong>at empfohlen.<br />

Dieser hat gegenüber einem 5er-Rat den Vorteil, in <strong>der</strong> heiklen Phase des <strong>Fusion</strong>svollzugs<br />

mehr Ressourcen und bessere Integrationsmöglichkeiten zu bieten. Gegenüber dem 9er-Rat hat er<br />

den Vorteil, dass keine "Scheinämter" geschaffen werden und die bestehenden, beiden Gemeinden<br />

bekannten Arbeitsstrukturen weitgehend übernommen werden können.<br />

� Empfohlen wird eine Übergangslösung (Sitzgarantie) für die erste Legislaturperiode. Diese gewährleistet,<br />

dass für die erste Legislatur nach <strong>Fusion</strong>svollzug, wenn die fusionierte Gemeinde ausgestaltet<br />

wird, mindestens eine Vertretung aus dem Ortsteil <strong>Wyssachen</strong> im Gemein<strong>der</strong>at ist. Es ist<br />

vorgesehen, die Exekutive im Proporzverfahren zu wählen.<br />

Die Übergangslösung sieht vor, den 7-köpfigen Gemein<strong>der</strong>at von Beginn an in einem gemeinsamen<br />

Wahlkreis zu wählen. Die Garantie eines Wyssacher Sitzes, die auf die erste Legislatur beschränkt<br />

ist, kommt dann zum Tragen, wenn kein/-e Wyssacher/-in auf dem ordentlichen Weg gewählt<br />

würde. In diesem Fall gilt die Person mit Wohnsitz <strong>Wyssachen</strong> als gewählt, welche die<br />

höchste Stimmenzahl erhalten hat und gleichzeitig auf einer (ggf. verbundenen) Liste steht.<br />

� Ressortverteilung: Diese soll den heute bekannten, für beide Gemeinden gültigen Strukturen entsprechen.<br />

Das Präsidium wird aus den gewählten Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong>n im Majorzverfahren an<br />

<strong>der</strong> Urne gewählt. Das Vizepräsidium wird durch den Gemein<strong>der</strong>at bestimmt.<br />

� Dem 7er-Gemein<strong>der</strong>at sollen die ständigen Kommissionen von Huttwil <strong>zur</strong> Seite gestellt werden.<br />

Mindestens 1 Sitz <strong>der</strong> jeweiligen Kommission, v. a. <strong>der</strong> Bau- und <strong>der</strong> Schulkommission, soll nach<br />

Möglichkeit mit einer Person aus <strong>Wyssachen</strong> besetzt sein. Neu sollen alle gemein<strong>der</strong>ätlichen<br />

Kommissionen vom Gemein<strong>der</strong>at besetzt werden (Wegfall <strong>der</strong> Urnenwahl für die Finanzkommission<br />

in Huttwil).<br />

� Eine Verkleinerung des Gemein<strong>der</strong>ats ist ein von <strong>der</strong> <strong>Fusion</strong> unabhängiges Unterfangen. Sie kann<br />

zu einem späteren Zeitpunkt ins Auge gefasst werden, wenn die neue Gemeinde konsolidiert ist.<br />

7 Dies ist selbstverständlich nur realisierbar, wenn Kandidat/-innen dazu gefunden werden.


Gemeindeverwaltung<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Zentraler Standort in Huttwil<br />

Aus Gründen <strong>der</strong> Verwaltungsführung und Kostenüberlegungen ist die Verwaltung zentral am heutigen<br />

Standort in Huttwil zu führen. Die Rahmenbedingungen verän<strong>der</strong>n sich in näherer Zukunft so,<br />

dass ein dezentraler Schalter in <strong>Wyssachen</strong> nicht sinnvoll erscheint:<br />

� Im Vormundschaftswesen müssen künftig regionale Lösungen gesucht werden.<br />

� Die ID- und Passanträge werden in Zukunft regional gestellt (in Langenthal)<br />

� In fernerer Zukunft wird es wahrscheinlich nicht mehr nötig sein, sich in <strong>der</strong> Gemeinde an- und abzumelden<br />

(harmonisierte Registerführung auf Ebene Kanton)<br />

� Damit entfallen wichtige Dienstleistungen, die einen direkten Kontakt mit <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung<br />

nötig machen.<br />

Ausgebaut werden mittelfristig die E-Government Leistungen <strong>der</strong> Verwaltung und damit die Möglichkeiten,<br />

auch ausserhalb <strong>der</strong> Bürozeiten Verwaltungsangelegenheiten erledigen zu können. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

die jüngere und die berufstätige Bevölkerung dürfte das bereits breite Angebot von Dienstleistungen<br />

über Internet schätzen.<br />

Personelle Dotation<br />

Die heutige Verwaltungsorganisation von Huttwil verfügt nicht über die notwendigen personellen Ressourcen,<br />

um den gesamten Mehraufwand aufzufangen, <strong>der</strong> durch eine um 25 % vergrösserte Gemeinde<br />

entsteht. Die Verwaltungsangestellten und <strong>der</strong> Auszubildende, die heute in <strong>Wyssachen</strong> arbeiten,<br />

werden deshalb weiterhin in <strong>der</strong> neuen Verwaltung tätig sein. Eine Ausnahme bildet <strong>der</strong> Gemeindeschreiber,<br />

<strong>der</strong> zum Zeitpunkt <strong>der</strong> <strong>Fusion</strong> in Pension geht.<br />

Ebenfalls übernommen wird das Hausdienst- und Werkhofpersonal, sofern die Mitarbeitenden zum<br />

Zeitpunkt <strong>der</strong> <strong>Fusion</strong> nicht pensioniert sind.<br />

Falls es nicht zu einer <strong>Fusion</strong> kommt, wird es angesichts <strong>der</strong> anstehenden Pensionierung des Gemeindeschreibers<br />

von <strong>Wyssachen</strong> zu einer personellen Neubesetzung und Restrukturierung <strong>der</strong> Stelle<br />

kommen. Der heutige Stelleninhaber fungiert in Personalunion als Gemeindeschreiber, Finanzverwalter,<br />

AHV-Zweigstellenleiter und Bausekretär. Es wird angesichts <strong>der</strong> steigenden Aufgabenkomplexität<br />

schwierig, die mit diesen Funktionen verbundenen Aufgaben im Mehrfachmandat zu bewältigen.<br />

Aufgrund von verän<strong>der</strong>ten Präferenzen 8 ist es schwierig, am Arbeitsmarkt genügend qualifiziertes und<br />

erfahrenes Personal für solche Stellen zu rekrutieren. Eine grundlegend neue Strukturierung <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung<br />

und multiple Stellenbesetzung mit entsprechenden Mehrkosten wären die Folge.<br />

Einheitliche Informatik und Telekommunikation<br />

Die Informatik wurde in Huttwil im Herbst 2009 erneuert. Insbeson<strong>der</strong>e wurden die Arbeitsplatz- und<br />

die Serverinfrastrukturen komplett ersetzt und auf den neusten Stand <strong>der</strong> Technik gebracht. Die eingesetzte<br />

Software wird im Grundsatz beibehalten. In diesem Bereich werden lediglich die neusten<br />

Versionen installiert. Für Behördenmitglie<strong>der</strong> wird eine gesicherte Plattform für den Datenaustausch<br />

mit <strong>der</strong> Verwaltung geschaffen. Die EDV wird zusammen mit <strong>der</strong> gemeindeeigenen IBH AG betrieben.<br />

In <strong>Wyssachen</strong> wurden in den letzten 12 Monaten <strong>der</strong> Server und drei Arbeitsplatz-PC erneuert.<br />

Die Datenbanken mit den Gemeindedaten sind aufgrund des heutigen Standes <strong>der</strong> Technik und den<br />

Erfahrungen problemlos konvertierbar. Dies bedeutet, dass die Überführung <strong>der</strong> wichtigsten Daten<br />

vom Wyssacher System in das Huttwiler System mit vernünftigem Aufwand realisierbar ist. Die Eingabe<br />

von History-Daten dürfte hingegen zeitaufwendig sein. Dies betrifft insbeson<strong>der</strong>e die Bereiche<br />

Baugesuche und Anschlussgebühren, wo eine Nacherfassung im Huttwiler System <strong>zur</strong> Sicherung <strong>der</strong><br />

künftigen Datenqualität unabdingbar ist.<br />

8 Jüngere Generationen von Gemeindeschreiber/-innen scheinen Teilzeitpensen einem Vollpensum mit Doppel- o<strong>der</strong> Mehrfachmandat<br />

vorzuziehen.<br />

27


28<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Umzug Archiv<br />

Das Archiv <strong>Wyssachen</strong> umfasst ca. 65 Laufmeter Länge und erfor<strong>der</strong>t entsprechende Platzressourcen.<br />

Für die Überführung und Integration des Archivguts muss eine externe Person angestellt werden.<br />

Dafür wird vorübergehend ein privater Raum zu mieten sein.<br />

Das Bauarchiv Huttwil wurde im Jahr 2009 mit einer Kompaktusanlage versehen. Damit konnte eine<br />

Archivierungsreserve geschaffen werden. Die Reserve dürfte nach heutiger Einschätzung ausreichen,<br />

um den Baubereich <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Wyssachen</strong> aufzunehmen. Im allgemeinen Archiv sind die Platzreserven<br />

von Huttwil eher gering.<br />

Anstelle <strong>der</strong> Schaffung von zusätzlichem Raum wäre vorab zu prüfen, welches Archivgut bei<strong>der</strong> Gemeinden<br />

gemäss den Vorschriften zwingend zu archivieren ist. Seit 5 Jahren arbeitet Huttwil soweit<br />

möglich mit <strong>der</strong> elektronischen Bewirtschaftung ihrer Daten. Bei Fortsetzung dieser Archivierungsart<br />

sollten die vorhandenen Raumreserven mittelfristig für beide Gemeinden genügen.<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an einen zentralen Standort<br />

Platzbedarf besteht hinsichtlich Unterbringung von 3 Verwaltungsangestellten aus <strong>Wyssachen</strong> und<br />

des Wyssacher Archivs. 9<br />

Die Standortlösung muss es deshalb ermöglichen,<br />

1. die notwendigen Arbeitsplätze unterzubringen und gegebenenfalls<br />

2. passenden Raum für das allgemeine Archiv von <strong>Wyssachen</strong> zu schaffen.<br />

Ausserdem muss die Lösung<br />

3. Kundenbedürfnisse an Zentralität <strong>der</strong> Schalterinformationen erfüllen,<br />

4. möglichst alles unter einem Dach unterbringen (wenig Schnittstellen in <strong>der</strong> Verwaltung),<br />

5. Vorbildfunktion <strong>der</strong> Gemeinde in baulichen Standards ermöglichen und<br />

6. keine vermeidbaren Kosten erzeugen.<br />

Lösungsansätze für einen zentralen Standort<br />

Es sind <strong>zur</strong> Deckung des zusätzlichen Raumbedarfs in Huttwil verschiedene Lösungswege denkbar:<br />

� Umnutzung Burgerratszimmer im 2.Stock Marktgasse 2:<br />

erfor<strong>der</strong>t Ersatzlösung für wegfallendes Sitzungszimmer<br />

� Umnutzung Räume im 3. Stock Marktgasse 2:<br />

erfor<strong>der</strong>t die Aufgaben von Reserveräumen <strong>der</strong> Gemeinde Huttwil<br />

� Umnutzung Räume im Parterre Marktgasse 4:<br />

erfor<strong>der</strong>t Aufhebung des heutigen Ladens<br />

� Umnutzung Räume im 3. Stock Marktgasse 4:<br />

erfor<strong>der</strong>t Umbau und Umnutzung <strong>der</strong> Wohnung<br />

� Einmietung in Neubau Überbauung Coop<br />

Die zu wählende Lösung hängt stark davon ab, auf welchen Zeitpunkt <strong>der</strong> Familien- und Kindsschutz<br />

kantonalisiert wird und welche Variante in Huttwil für die Schulorganisation umgesetzt wird.<br />

9 Der Bereich Vormundschaft, inklusive Archivierung <strong>der</strong> Akten (laufende und abgeschlossene Dossiers), wird mittelfristig<br />

keine Gemeindeaufgabe mehr sein und an den Kanton übergehen. Obwohl die genauen Modalitäten <strong>der</strong> Kantonalisierung<br />

(Zeitpunkt, Form und Umfang <strong>der</strong> Aufgabenübertragung) <strong>zur</strong>zeit noch unklar sind, bleibt <strong>der</strong> Bereich in den Überlegungen<br />

zum zukünftigen Platzbedarf <strong>der</strong> Verwaltung unberücksichtigt. Dies gilt ebenso für die Auswirkungen <strong>der</strong> Neuorganisation<br />

des Schulwesens auf den Platzbedarf <strong>der</strong> Verwaltung.


<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Übersicht Varianten <strong>zur</strong> Deckung des Raumbedarfs einer zentralen Gemeindeverwaltung<br />

Variante Erfüllungsgrad <strong>der</strong> Beurteilungskriterien<br />

Umnutzung Burgerratszimmer<br />

2. Stock Marktgasse 2<br />

Umnutzung Räume<br />

3. Stock Marktgasse 2<br />

Umnutzung Räume<br />

Parterre Marktgasse 4<br />

Umnutzung Räume<br />

3. Stock Marktgasse 4<br />

Einmietung in Neubau<br />

Überbauung Coop<br />

Vorteile Nachteile<br />

� Schnittstellenminimierung in <strong>der</strong> Verwaltung:<br />

alles ist an einem Standort.<br />

� Kosten: geringer Umbaubedarf<br />

� Schnittstellenminimierung in <strong>der</strong> Verwaltung:<br />

alles ist an einem Standort.<br />

� Kosten: geringer Umbaubedarf<br />

� Raumbedarf für Arbeitsplätze: Schaffung von<br />

ca. 90 m2 ermöglicht 3-4 Arbeitsplätze.<br />

� Schnittstellenminimierung in <strong>der</strong> Verwaltung:<br />

alles ist an einem Standort.<br />

� Zentralitätsbedürfnis <strong>der</strong> Bürger:<br />

Einrichtung zentraler Schalter wird möglich11 � Raumbedarf für Arbeitsplätze: Schaffung von<br />

ca. 90 m2 ermöglicht 3-4 Arbeitsplätze.<br />

� Schnittstellenminimierung in <strong>der</strong> Verwaltung:<br />

alles ist an einem Standort.<br />

� Raumbedarf für Arbeitsplätze und Archivierung:<br />

optimale Planung mit Raumreserven möglich.<br />

� Bauliche Standards: optimale Planung möglich<br />

� Zentralitätsbedürfnis <strong>der</strong> Bürger:<br />

Verlegung ins Bahnhofgebiet, sehr gute Verkehrserschliessung<br />

� Raumbedarf für Arbeitsplätze und Archivierung:<br />

Schaffung von ca. 30 m2 .<br />

Platzbedarf bleibt damit grösstenteils ungedeckt.<br />

Variante ist bestenfalls eine Ergänzung zu an<strong>der</strong>en<br />

Varianten.<br />

� Zentralitätsbedürfnis <strong>der</strong> Bürger: Zugang des<br />

Schalters wie heute.<br />

� Wegfallendes Sitzungszimmer. Liesse sich im<br />

Dachraum Marktgasse 4 realisieren.<br />

� Raumbedarf für Arbeitsplätze und Archivierung:<br />

Schaffung von ca. 35 m2 .<br />

Platzbedarf bleibt damit grösstenteils ungedeckt.<br />

Variante ist bestenfalls eine Ergänzung zu an<strong>der</strong>en<br />

Varianten. 10<br />

� Zentralitätsbedürfnis <strong>der</strong> Bürger: Zugang des<br />

Schalters wie heute.<br />

� Allfälliger Raumbedarf für Archivierung bleibt<br />

ungedeckt.<br />

� Bauliche Standards: Nicht behin<strong>der</strong>tengerecht.<br />

� Gewerberaum geht verloren.<br />

� Kosten: grösserer Investitionsbedarf (Umbau<br />

Ladenfläche in Büroraum)<br />

� Allfälliger Raumbedarf für Archivierung bleibt<br />

ungedeckt.<br />

� Schnittstellenminimierung in <strong>der</strong> Verwaltung:<br />

Entfernung <strong>zur</strong> übrigen Verwaltung.<br />

� Bauliche Standards: Nicht behin<strong>der</strong>tengerecht.<br />

� Wohnung geht verloren.<br />

� Kosten: grösserer Investitionsbedarf (Umbau<br />

Wohnung)<br />

� Kosten: vermutlich hohe Mietkosten.<br />

� Verwendung des heutigen Gebäudes unklar (ggf.<br />

für regionalen Sozialdienst nutzbar)<br />

10 Erfüllt werden könnten <strong>der</strong> Raumbedürfnisse durch Umnutzung des Stadthaussaals. Dies hätte den Nachteil, dass <strong>der</strong><br />

Saal für Anlässe verloren geht.<br />

11 Aufgrund des abnehmenden Kundenverkehrs ist dieser Punkt aber nicht gewichtig.<br />

29


Fazit<br />

30<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Aus Gründen <strong>der</strong> Verwaltungsführung, aus Kostenüberlegungen und mit Blick auf die abnehmende<br />

Bedeutung <strong>der</strong> Schalterdienste wird ein zentraler Verwaltungsstandort in Huttwil vorgeschlagen.<br />

� In <strong>der</strong> Verwaltung wird gemäss aktueller Arbeitsplatzbewertung für die beiden Gemeinden ein<br />

Bedarf von 15,6 Vollzeitstellen nachgewiesen, inkl. Personal in Ausbildung. Im <strong>Fusion</strong>sfall ergibt<br />

sich ein Bedarf von 14,6 Vollzeitstellen. Dies bedeutet, dass die Verwaltungsangestellten und<br />

<strong>der</strong> Auszubildende aus <strong>Wyssachen</strong> in die Verwaltung Huttwil integriert werden. Eine Ausnahme<br />

bildet <strong>der</strong> Gemeindeschreiber, <strong>der</strong> zum Zeitpunkt einer allfälligen <strong>Fusion</strong> pensioniert sein wird.<br />

� Das Archiv <strong>Wyssachen</strong> ist ca. 65 Laufmeter lang. Die Archivierungsreserve in Huttwil dürfte<br />

ausreichen, um die Wyssacher Akten im Baubereich aufzunehmen. Für die Überführung und Integration<br />

des Wyssacher Archivguts bedarf es vorübergehend einer externe Fachkraft und eines<br />

Raums.<br />

Noch zu prüfen ist, welche Akten bei<strong>der</strong> Gemeinden gemäss Vorschriften zwingend zu archivieren<br />

sind und inwiefern eine elektronische Datenbewirtschaftung möglich wäre, so dass die vorhandenen<br />

Raumreserven mittelfristig für beide Gemeinden genügen könnten.<br />

� Um das Personal aus <strong>Wyssachen</strong> sowie das Wyssacher Archiv unterzubringen, werden in<br />

Huttwil aus heutiger Sicht zusätzliche Flächen im Umfang von insgesamt 90 m² benötigt. Zur<br />

Deckung dieses Bedarfs wird eine Umnutzung <strong>der</strong> Räumlichkeiten im 2. und 3. Stock <strong>der</strong><br />

Marktgasse 2 sowie teilweise <strong>der</strong> Marktgasse 4 empfohlen. Ein Vorteil dieser Lösung ist, dass<br />

die Verwaltung unter einem Dach untergebracht ist und ineffiziente Schnittstellen vermieden<br />

werden. Die Umbauinvestitionen, die für die Umnutzung <strong>der</strong> Räumlichkeiten insbeson<strong>der</strong>e an<br />

<strong>der</strong> Marktgasse 4 erfor<strong>der</strong>lich werden, sind als mittelgross einzustufen. Sie könnten zumindest<br />

teilweise durch den Kantonsbeitrag <strong>zur</strong> <strong>Fusion</strong> gedeckt werden. Diese Lösung kann als praktikable<br />

und verhältnismässig unaufwendige Zwischenlösung betrachtet werden, bis die Strukturreformen<br />

bei Vormundschaft, AHV und Schulsekretariat und <strong>der</strong>en Auswirkungen auf den<br />

Platzbedarf <strong>der</strong> fusionierten Gemeinde besser einschätzbar sind.<br />

� Die Überführung <strong>der</strong> elektronischen Gemeindedaten aus <strong>Wyssachen</strong> in das Huttwiler System<br />

dürfte mit verhältnismässig geringem Aufwand realisierbar sein, da die Datenbanken einfach<br />

konvertierbar sind. History-Daten sind hingegen manuell einzugeben, was mit Aufwand verbunden<br />

ist. Dies betrifft insbeson<strong>der</strong>e die Bereiche Baugesuche und Anschlussgebühren, wo eine<br />

Nacherfassung im Huttwiler System <strong>zur</strong> Sicherung <strong>der</strong> künftigen Datenqualität unabdingbar ist.


<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

2 Gemeindeentwicklung und Planung<br />

2.1 Ausgangslage<br />

Die Leitbil<strong>der</strong> <strong>der</strong> beiden Gemeinden weisen keine substantiellen Differenzen auf. Bei<strong>der</strong>seits sind<br />

Leitsätze zu Finanzen, Wohn- und Lebensqualität, Wirtschaft, Bildung und Kultur formuliert. Die unterschiedlichen<br />

Akzentsetzungen sind mit den Unterschieden in <strong>der</strong> Ausgangslage erklärbar und lassen<br />

sich in <strong>der</strong> Quintessenz wie folgt auf den Punkt bringen:<br />

� Huttwil: Positionierung als gut geführtes, regionales Subzentrum ("ländliches Städtli") mit attraktivem<br />

Wohn- und Einkaufsangebot und guten Anbindungen an das öffentliche Verkehrsnetz bzw.<br />

guten Taktfrequenzen zu den Grossstädten, genügend Baulandreserven für Wohnen und Arbeiten.<br />

Huttwil setzt in <strong>der</strong> aktuellen Legislatur einen Schwerpunkt auf die Erhöhung des Steuersubstrats<br />

durch massvolle Bevölkerungsexpansion. Durch Bereitstellung von Bauland (koordiniert mit Herdgemeinde),<br />

mittels Massnahmen des Standortmarketings (z.B. durch Logo: "Natürlich mittendrin")<br />

sowie durch die quantitative und qualitative Aufwertung des Schulstandorts (inkl. Oberstufenzentrum)<br />

wird <strong>der</strong> Bevölkerungszuzug geför<strong>der</strong>t. Bauland- und Standortmarketing-Massnahmen (insbes.<br />

die Präsenz in den Medien mit in jüngster Zeit neu angesiedelten, erfolgreichen Unternehmen)<br />

dienen <strong>der</strong> Stärkung des Standorts Arbeiten.<br />

� <strong>Wyssachen</strong>: landschaftlich attraktive Streusiedlung mit hoher Wohn- und Erholungsqualität und<br />

guten Bedingungen für Landwirtschaft und Gewerbe (<strong>zur</strong>zeit vor allem Betriebe aus <strong>der</strong> Baubranche<br />

angesiedelt).<br />

Die laufende Legislatur in <strong>Wyssachen</strong> ist geprägt durch verschiedene Strassenbauprojekte, die<br />

Sanierung des Schulhauses und durch organisatorische Fragestellungen (<strong>Fusion</strong>sprojekt, Nachfolgeregelung<br />

Gemeindeschreiber, Ersatz Gemeindefahrzeug). Prioritär ist ausserdem die Erschliessung<br />

des Gemeindebaulands Neuhuser für den privaten Wohnungsbau.<br />

Mit dieser Legislaturplanung fokussiert <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at vor allem auf die Leitsätze <strong>der</strong> Bereiche<br />

Finanzen und motorisierter Individualverkehr (MIV).<br />

31


32<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

2.2 Chancen und Risiken einer <strong>Fusion</strong><br />

Es ist davon auszugehen, dass eine fusionierte Gemeinde keine sprunghaften Verän<strong>der</strong>ungen gegenüber<br />

<strong>der</strong> heutigen Ausgangslage erfahren dürfte. Auch für die fusionierte Gemeinde wird es darum<br />

gehen, wie bereits heute für das Subzentrum Huttwil, die eigenen Stärken gut zu positionieren und<br />

attraktiv zu sein für potentielle Zuzüger/-innen im Bereich Wohnen und im Bereich Arbeiten.<br />

Sozio-politische Umwelteinflüsse<br />

Die demografischen und politischen Trends sprechen für einige Risiken, aber auch einige gute Chancen,<br />

die fusionierte Gemeinde als gut durchmischte Wohn- und Arbeitsgemeinde zu positionieren:<br />

Allgemeiner Trend Chance Risiko<br />

Individualisierung <strong>der</strong> Gesellschaft:<br />

grösserer Wohnraumanspruch:<br />

Generell höhere Bürgeransprüche<br />

an Gemeindeangebot betreffend<br />

Mobilität (ÖV, motorisierter Privatverkehr)<br />

Überalterung <strong>der</strong> Gesellschaft /<br />

gute Nachfrage für bedarfsgerechte<br />

Angebote im Altersbereich:<br />

Neue Lebensformen (mehr Single<br />

Haushalte, Alleinerziehende,<br />

Patchwork-Familien):<br />

Überalterung <strong>der</strong> Gesellschaft /<br />

sinkende Schülerzahlen:<br />

Negativpresse für Schulen in grösseren,<br />

städtischen Zentren aufgrund<br />

<strong>der</strong> teilweise starken Durchmischung<br />

<strong>der</strong> Schulklassen mit<br />

Kin<strong>der</strong>n mit Migrationshintergrund:<br />

Nachfrage nach bedarfsgerechtem, zahlbarem<br />

Wohnraum (mieten und kaufen)<br />

bleibt rege.<br />

Seit Kurzem höhere Taktfrequenz nach<br />

Langenthal, mit Anschlüssen Richtung<br />

Bern und Olten, Zürich, Basel, Luzern:<br />

Chance, Grossstadtpendler anzusiedeln,<br />

hat sich verbessert.<br />

Angebot von zentrumsnahem und geeignetem<br />

Wohnraum für ältere Personen.<br />

Chance für eine grössere Landgemeinde,<br />

die Anfor<strong>der</strong>ungen an preislich attraktivem<br />

Wohnraum und gleichzeitig umfassenden<br />

schulischen, vor- und nebenschulischen<br />

Angeboten (Betreuungsinfrastrukturen,<br />

Jugendangebote etc. ) zu erfüllen.<br />

Für den Erhalt eines umfassenden Schulangebots<br />

ist die kritische Grösse ausschlaggebend.<br />

Diese ist in einer grösseren Gemeinde<br />

einfacher zu erzielen.<br />

Die Positionierung des Schulzentrums<br />

Huttwil ist zwar nicht zwingend von einer<br />

<strong>Fusion</strong> abhängig. Jedoch könnte die <strong>Fusion</strong><br />

mit <strong>Wyssachen</strong> Signalcharakter haben<br />

für die umliegenden Gemeinden.<br />

Chance für eine grössere Landgemeinde,<br />

sich mit einer "idyllischen" Schülerstruktur<br />

bzw. mit einer qualitativ hoch stehenden<br />

Schule zu positionieren.<br />

12 Abhilfe: P+R-Angebot für Bahnkunden auf <strong>der</strong> Ribimatte (wurde 2007 ausgebaut).<br />

Mietwohnungen werden in Landgemeinden<br />

weniger schnell vermietet als in<br />

Städten.<br />

Ortsteil <strong>Wyssachen</strong> als Streusiedlung<br />

durch Linienbus eher schlecht erschlossen.<br />

12<br />

Eine Takterhöhung ist vom Nachweis<br />

eines hohen Abdeckungsbedarfs abhängig,<br />

<strong>der</strong> schwer zu erbringen ist.<br />

Zusätzliche ÖV-Punkte sind nicht ohne<br />

Kostenfolgen für die Gemeinde (dieser<br />

allgemeine Trend wirkt unabhängig von<br />

einer <strong>Fusion</strong>)<br />

Überalterung <strong>der</strong> Einwohnerschaft.<br />

Steigende Soziallasten (dieser allgemeine<br />

Trend wirkt unabhängig von einer<br />

<strong>Fusion</strong>).


<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Allgemeiner Trend Chance Risiko<br />

Bildungsstrategie Kanton, laufende<br />

REVOS 12: Totalrevision des VSG<br />

bringt wahrscheinlich im 2012 obligatorischen<br />

2-jährigen Kin<strong>der</strong>garten,<br />

Einführung <strong>der</strong> Schulsozialarbeit,<br />

neue Finanzierungsweise<br />

(Gemeinden zahlen mehr):<br />

Liberalisierung des Agrarmarkts �<br />

weniger Transferzahlungen an die<br />

Bauern � fortgesetztes "Betriebssterben":<br />

Steigende Anfor<strong>der</strong>ungen an bewusstem<br />

Umgang mit vorhandenen<br />

Ressourcen � wachsen<strong>der</strong> Druck<br />

(Reduktion des Ressourcenverbrauchs,<br />

Massnahmen gegen<br />

Zersiedlung, etc.):<br />

Regionalpolitik des Kantons Bern<br />

und des Bundes mit Fokussierung<br />

auf bestimmte Agglomerationen:<br />

Bessere Position von grösseren Gemeinden.<br />

Eine grössere Gemeinde ist besser in <strong>der</strong><br />

Lage als zwei kleinere, Rahmenbedingungen<br />

zu schaffen, die den Strukturwandel<br />

für die Betroffenen abfe<strong>der</strong>n helfen (z.B.<br />

Nebenverdienstmöglichkeiten).<br />

Raum- und siedlungsplanerische Aspekte<br />

Dieser Strukturwandel steht nicht im<br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong> <strong>Fusion</strong> und wird<br />

sich unabhängig von einer <strong>Fusion</strong> wahrscheinlich<br />

fortsetzen.<br />

Baurechtliche Vorgaben: restriktive Auszonungen,<br />

Trend zu verdichtetem Bauen,<br />

Restriktionen bei Umbauten und<br />

Umnutzungen.<br />

Region dürfte eher benachteiligt bleiben,<br />

weil sie nicht im Vor<strong>der</strong>grund <strong>der</strong> Agglomerationspolitik<br />

des Bundes und <strong>der</strong><br />

kantonalen Entwicklungsplanung steht.<br />

Die Arbeitsgruppe hat den Ortsplaner bei<strong>der</strong> Gemeinden eingeladen, die Vor- und Nachteile einer<br />

möglichen <strong>Fusion</strong> aus ortsplanerischer Perspektive darzustellen. 13 Seine Einschätzung lässt sich wie<br />

folgt zusammenfassen:<br />

� Aus Sicht bei<strong>der</strong> Gemeinden wächst <strong>der</strong> Handlungsspielraum betreffend <strong>der</strong> Raum-, Siedlungsund<br />

Landschaftsplanung:<br />

Huttwil erhält Zugang zu neuen Entwicklungsflächen Richtung <strong>Wyssachen</strong> und kann mit einer Verschiebung<br />

bei den Kontingenten rechnen. 14<br />

<strong>Wyssachen</strong> verfügt über viele leere Bauzonenflächen. Die <strong>Fusion</strong> dürfte die Chancen erhöhen,<br />

dass auf den eingezonten Parzellen Bewegung kommt.<br />

� Aus Sicht Huttwil zeichnen sich folgende Vorteile ab:<br />

Mit einer Bevölkerung von rund 6000 wird eine gute Grösse für eine effiziente Verwaltungsstruktur<br />

erreicht.<br />

Ein neuer Bevölkerungsmix hat tendenziell günstige Auswirkungen auf die soziale Durchmischung,<br />

mit positiven Effekten auf die Schulen.<br />

� Aus Sicht <strong>Wyssachen</strong>:<br />

Eine einfache und aufwandmässig sinnvolle Nachfolgeregelung für die Gemeindeverwaltung wird<br />

möglich.<br />

<strong>Wyssachen</strong> ist als landwirtschaftlich geprägte Gemeinde eher stark von <strong>der</strong> Entvölkerungsproblematik<br />

infolge ungelöster Nachfolgeregelungen in <strong>der</strong> Landwirtschaft betroffen, mit negativen Folgen<br />

für den Erhalt <strong>der</strong> Strasseninfrastrukturen. Ohne <strong>Fusion</strong> ist es sehr schwierig für die Gemeinde,<br />

unter diesen Umständen die Bevölkerungszahl stabil zu halten.<br />

13 Referat vom 19. August 2009 anlässlich einer Arbeitsgruppensitzung, Zusammenfassung vgl. Anhang.<br />

14 Zurzeit liegt das eingezonte bzw. das im Rahmen <strong>der</strong> Ortsplanungsrevision einzuzonende Wohnbauland über dem Kontingent.<br />

Neueinzonungen sind in <strong>der</strong> laufenden Ortsplanung nur sehr beschränkt möglich.<br />

33


34<br />

Verkehrsplanerische Aspekte<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Im Verkehrsbereich sind von <strong>der</strong> <strong>Fusion</strong> kaum Impulse zu erwarten.<br />

� Motorisierter Individualverkehr (MIV): Das Strassenbauprogramm des Kantons steht fest. In Huttwil<br />

ist <strong>der</strong> Verkehrsrichtplan in Umsetzung (Tiefbauten rund um den Bahnhof).<br />

� Öffentlicher Verkehr (ÖV): Die Taktfrequenz <strong>der</strong> Linie Huttwil-Langenthal wird im Rahmen des<br />

neuen Angebotskonzepts des Kantons Bern für den öffentlichen Orts- und Regionalverkehr 2010-<br />

2013 auf halbstündlich erhöht. Eine zusätzliche Verbesserung ist primär abhängig von zusätzlichen<br />

Benutzer/-innen und damit von einem Bevölkerungswachstum. Nach <strong>Wyssachen</strong> ist am Vor- und<br />

Nachmittag je ein zusätzliches Kurspaar zu erwarten. Auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2009<br />

wird am Abend ein zweiter Bedarfskurs angeboten. Damit findet eine zusätzliche Annäherung <strong>der</strong><br />

beiden Gemeinden statt.<br />

Verhandlungsposition <strong>der</strong> Gemeinden<br />

Diese Frage wurde im Rahmen <strong>der</strong> Vorstudie quantitativ (Stimmgewicht im Regionalrat und in an<strong>der</strong>en<br />

regionalen Zusammenarbeiten) behandelt: Eine fusionierte Gemeinde <strong>Wyssachen</strong>-Huttwil würde<br />

stimmenmässig an Gewicht leicht verlieren, da die gesetzlichen Grundlagen einen Min<strong>der</strong>heitsschutz<br />

vorschreiben.<br />

Es spielen aber auch qualitative Aspekte eine wichtige Rolle: Eine grössere Gemeinde bzw. die konzentrierte<br />

Subregion kann die Ressourcen besser bündeln und eine aktivere Rolle in den Diskussionen<br />

spielen. Dieser Vorteil dürfte bedeuten<strong>der</strong> sein als das numerische Stimmgewicht.<br />

Zurzeit ist die Bezirksreform im Gang. Der Kanton sieht vor, bestimmte Aufgaben im Bereich Planung<br />

und Verkehr an die Regionen abzutreten. Die Gemeinden im Oberaargau sind nun dran, ein eigenes<br />

Organisationsmodell zu entwickeln, um diese neuen regionalen Aufgaben wahrzunehmen.<br />

Bisher nahm <strong>der</strong> Verein Oberaargau die regionale Rolle wahr, allerdings ohne abschliessende Entscheidungskompetenzen.<br />

Die Bezirksreform bietet Chancen für konzentrierte Subregionen wie Huttwil-<strong>Wyssachen</strong>,<br />

mit zu gestalten und mit zu bestimmen, was in <strong>der</strong> Region Oberaargau geschieht.<br />

Eine <strong>Fusion</strong> könnte die Wahrnehmung von Huttwil-<strong>Wyssachen</strong> als grössere Gemeinde verbessern<br />

und hätte wahrscheinlich eine gewisse Signalwirkung auf die Nachbargemeinden und <strong>der</strong>en Zusammenarbeitsbereitschaft.<br />

<strong>Fusion</strong>sauswirkungen auf eine Ortsplanrevision<br />

Nach Meinung des Ortsplaners sind grundsätzlich zwei Vorgehensweisen für die neue Gemeinde<br />

denkbar: eine Ortsplanrevision "light" und eine umfassende Gesamtrevision. In beiden Fällen dürfte<br />

die Angleichung <strong>der</strong> beiden Baureglemente nicht umfangreich sein.<br />

1. Ortsplanrevision "light":<br />

Die laufende Gesamtrevision Huttwil wird technisch ergänzt um die laufende Teilrevision <strong>Wyssachen</strong>.<br />

Es würde damit nach <strong>der</strong> <strong>Fusion</strong> eine rein technische Ortsplanrevision vorgenommen.<br />

Diese Variante erscheint aus arbeitsökonomischen und Kostengründen attraktiv. Eine Gesamtplanung<br />

würde für den Grossteil <strong>der</strong> neuen Gemeinde erst 2018 wie<strong>der</strong> fällig.<br />

Ihr Nachteil ist, dass in absehbarer Zeit die von <strong>der</strong> Teilrevision in <strong>Wyssachen</strong> nicht erfassten Bereiche<br />

(Schutzplan, Richtplanerschliessung) überarbeitet werden müssen. Das Amt für Gemeinden und<br />

Raumplanung hat auf Anfrage bestätigt, dass <strong>der</strong> Schutzplan sowie <strong>der</strong> Richtplan Erschliessung im<br />

Ortsteil <strong>Wyssachen</strong> aus Kantonssicht nicht sofort fällig würde. 15<br />

Ein weiterer Nachteil ist, dass in <strong>der</strong> ersten Zeit nach <strong>der</strong> <strong>Fusion</strong> eine planerische Gesamtsicht fehlt,<br />

die es erleichtern würde, Entwicklungsschwerpunkte für die neue Gemeinde zu setzen.<br />

15 Quelle: Brief des Amts für Gemeinden und Raumordnung, Kanton Bern, vom 1. Oktober 2009, vgl. Anhang.


<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

2. Umfassende Gesamtrevision:<br />

Für die neue Gemeinde würde mittelfristig eine neue Ortsplanung in Angriff genommen. Darin können<br />

generelle Entwicklungsüberlegungen zu Bauzonenlagen und -typen, Verkehrserschliessungen etc.<br />

einfliessen und Akzente für das gesamte Gebiet gesetzt werden (wo braucht es einen "Entwicklungsschub",<br />

um die Infrastruktur optimal zu nutzen?). Es gilt aber zu bedenken, dass Neuerschliessungen<br />

eher von den ÖV-Anschlussmöglichkeiten und <strong>der</strong>en Qualität (inkl. Bürgerbus) abhängig sind als von<br />

<strong>der</strong> <strong>Fusion</strong>sfrage.<br />

2.3 Empfehlungen und Zusammenfassung<br />

� Als Landgemeinde mit einer Bevölkerung von ca. 6000 Personen dürfte es für eine fusionierte<br />

Gemeinde erstrebenswert sein, die Einwohnerzahl mo<strong>der</strong>at zu steigern. Dabei steht im Vor<strong>der</strong>grund:<br />

- Eine klare Positionierung gegenüber benachbarten Berner und Luzerner Gemeinden (vergleichbare<br />

Kantonssteuerfüsse) und die gezielte Vermarktung <strong>der</strong> Stärken (Marktwesen, sanfter<br />

Tourismus, gute Wohn- und Lebensqualität dank intakter Natur, Erhalt / Umnutzung von<br />

Bauernhäusern).<br />

- Die Fokussierung auf wichtige Zielgruppen: jüngere Familien sowie Ältere, die in einem kleinen,<br />

sozial intakten Zentrum mit umfassendem Angebot und guten Verkehrsverbindungen zu<br />

den Grossstädten wohnen möchten.<br />

� Eine <strong>Fusion</strong> vergrössert den Handlungsspielraum bei<strong>der</strong> Gemeinden bei <strong>der</strong> Ortsplanung, indem<br />

sie es erlaubt, die Einzonung von Wohn- und Gewerbezonen gezielter dort vorzunehmen, wo eine<br />

entsprechende Nachfrage vorhanden ist. Die fusionierte Gemeinde würde nur noch eine<br />

Ortsplanung benötigen. Bei einer Vollrevision ist eine Kostenersparnis von 50'000 bis 75'000<br />

Franken zu erwarten.<br />

� Die zunehmende Grösse hätte den Vorteil <strong>der</strong> Stärkung des Subzentrums Huttwil, das in Konkurrenz<br />

zu Langenthal, Herzogenbuchsee, Nie<strong>der</strong>bipp und Roggwil steht. Dadurch verbessern sich<br />

die Chancen<br />

- für Huttwil, sich zu entwickeln und in <strong>der</strong> Regionalplanung als Subzentrum zu behaupten und<br />

- für <strong>Wyssachen</strong>, im landwirtschaftlichen Randgebiet des Kantons gestärkt zu werden.<br />

� Die Interessen einer grösseren Gemeinde werden stärker wahrgenommen. Insgesamt besseres<br />

Durchsetzungsvermögen im <strong>Fusion</strong>sfall, insbeson<strong>der</strong>e bei Verhandlungen mit regionalen und<br />

kantonalen Partnern.<br />

� Eine punktuelle Entwicklung des Wirtschaftsstandorts ist anzustreben:<br />

- Schaffung / För<strong>der</strong>n von Nischenangeboten für Zusatzeinkommen in <strong>der</strong> Landwirtschaft.<br />

- Einzelfälle grosszügig entscheiden (Bauordnung, ggf. aushandeln mit Kanton).<br />

Die Entwicklung des Wirtschaftsstandorts hätte folgende Vorteile:<br />

- Eine grössere, fokussierte Gemeinde wird in <strong>der</strong> Wirtschaft besser wahrgenommen. Sie wird<br />

interessant für Neuzuzüger/-innen im Bereich Arbeiten und Wohnen.<br />

- Rekrutierung von Ka<strong>der</strong>personal (Fachstellen, Abteilungsleitungen, Gemeindeschreiberei<br />

usw.): Eine grössere Gemeinde kann umfassen<strong>der</strong>e Infrastrukturen anbieten und ist dadurch<br />

attraktiver für die Ansiedlung von Unternehmen. Auf Gemeindeebene sind aufgrund <strong>der</strong> grösseren<br />

Strukturen eher Kompetenzen von Spezialist/-innen gefragt. Daraus ergibt sich eine<br />

verbesserte Attraktivität des Arbeitsstandorts. Durch diese wird die Besetzung von Ka<strong>der</strong>stellen<br />

sowohl in <strong>der</strong> Gemeinde als auch beim Gewerbe und <strong>der</strong> Industrie insgesamt erleichtert.<br />

� Verkehrspolitisch sind von einer <strong>Fusion</strong> kaum positive Auswirkungen zu erwarten, jedoch auch<br />

keine negativen Folgen: Die Abklärungen, ob <strong>der</strong> Kostenteiler <strong>der</strong> Busverbindung Huttwil-<br />

<strong>Wyssachen</strong> fusionsbedingt än<strong>der</strong>n könnte, haben ergeben, dass dies nicht <strong>der</strong> Fall ist.<br />

35


36<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

3 Dienstleistungen im <strong>Fusion</strong>sfall<br />

Das Leistungsangebot in Huttwil ist heute umfassen<strong>der</strong> als jenes in <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Wyssachen</strong>.<br />

Dies betrifft weniger die Dienstleistungen <strong>der</strong> Verwaltung und Gemeindebetriebe im engen Sinne als<br />

die zahlreichen Angebote auf Städtligebiet, die von verschiedenen Trägerschaften erbracht werden<br />

und sich an unterschiedliche Zielgruppen in Huttwil und Umgebung richten, wie z.B.<br />

� Familien, Kin<strong>der</strong> und Jugendliche (familien- und schulergänzende Kin<strong>der</strong>betreuung);<br />

� Ältere und Pflegebedürftige (diverse Einrichtungen im Alters- und Pflegebereich);<br />

� Sportlerinnen und Sportler (Sportanlagen und Turnhallen, Schwimmbad, Schiessanlagen, Kadetten,<br />

etc.) und Kulturinteressierte (Bibliothek, Ludothek, Museum, etc.);<br />

� Lernende aller Altersstufen (Schulen bis Sekundarstufe II, inkl. Mittelschulen und Berufsfachschulen;<br />

Weiterbildungsinstitute für Erwachsene).<br />

Viele Zentrumsleistungen stehen <strong>der</strong> Bevölkerung von <strong>Wyssachen</strong> bei Bedarf bereits heute <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Als "Huttwiler" würden jedoch die Einwohnerinnen und Einwohner von <strong>Wyssachen</strong> einige dieser<br />

Leistungen zu gegenüber Ausserkommunalen bevorzugten Konditionen geniessen, wie beispielsweise<br />

den einheimischen Tarif für Kadettengebühren und die einheimischen Raumbenützungsgebühren.<br />

3.1 Vereinsangebote<br />

Es wurden folgende Angebote identifiziert, die von <strong>der</strong> jeweiligen Gemeinde materiell unterstützt werden:<br />

� Fussballverein:<br />

Es gibt je einen Fussballverein in Huttwil und in <strong>Wyssachen</strong> (Sportclub). Sie werden heute unterschiedlich<br />

von <strong>der</strong> Gemeinde unterstützt. In Huttwil stehen dem Sportclub für Trainings und Spiele die<br />

Sportanlagen im Oberdorf und in Schwarzenbach unentgeltlich <strong>zur</strong> Verfügung. Der Fussballclub <strong>Wyssachen</strong><br />

trainiert im Sportcenter Huttwil und trägt die Kosten für die Miete <strong>der</strong> Anlagen selber. Im Winter<br />

können Trainings unentgeltlich in <strong>der</strong> Turnhalle <strong>Wyssachen</strong> erfolgen.<br />

� Musikgesellschaft:<br />

Es gibt je eine in Huttwil und <strong>Wyssachen</strong>. In Huttwil wird die Musikgesellschaft gemeindeseitig mit einem<br />

jährlichen Barbeitrag von CHF 4'000 unterstützt, in <strong>Wyssachen</strong> mit CHF 1'000 pro Jahr. Beiden<br />

Vereinen wird das Probelokal unentgeltlich <strong>zur</strong> Verfügung gestellt.<br />

� Jodlerclubs:<br />

Huttwil hat zwei, <strong>Wyssachen</strong> einen Jodlerclub. Allen drei Vereinen werden die Übungslokalitäten von<br />

<strong>der</strong> Gemeinde unentgeltlich <strong>zur</strong> Verfügung gestellt.<br />

� Schützenverein:<br />

Die Gemeinden sind verpflichtet, für den obligatorischen Schiessbetrieb eine Anlage <strong>zur</strong> Verfügung zu<br />

stellen. In Huttwil betreiben die drei Schützengesellschaften die Anlagen Häbernbad und Rüttistalden.<br />

Der Kleinkaliberschützenstand befindet sich neben <strong>der</strong> Anlage Rüttistalden. Die Gemeinde bezahlt an<br />

die Baurechtszinsen und den Unterhalt <strong>der</strong> Anlagen jährlich je CHF 2'000. <strong>Wyssachen</strong> hat sich in die<br />

Anlage Rüttistalden eingekauft. Die Gemeinde <strong>Wyssachen</strong> trägt die Hälfte <strong>der</strong> jährlichen Betriebskosten<br />

von ca. CHF 2'400. An die Freiluftanlage Oberwald bezahlt die Gemeinde <strong>Wyssachen</strong> sporadisch<br />

kleinere Beiträge an den Unterhalt <strong>der</strong> Anlage.


<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

3.2 Fazit zum Dienstleistungsangebot<br />

Die Wyssacher Bevölkerung ist mit dem umfassenden Huttwiler Dienstleistungskatalog vollumfänglich<br />

abgedeckt. Die Wyssacher Bevölkerung kann zusätzlich auf viele Zentrumsdienstleistungen <strong>zur</strong>ückgreifen,<br />

die in Huttwil für die ganze Region angeboten werden. Im Falle einer <strong>Fusion</strong> käme sie gegenüber<br />

Ausserkommunalen teilweise in den Genuss bevorzugter Konditionen vor allem im Bereich<br />

Raumbenützung.<br />

Die Vereine sind als selbständige Körperschaften von einer <strong>Fusion</strong> nicht betroffen. Sie bestehen weiter,<br />

so lange sie selber nichts an<strong>der</strong>es beschliessen. Die Vereinslandschaft zeigt eine grosse Vielfalt.<br />

In den beiden Gemeinden bestehend dabei unterschiedliche Vereinsarten, so dass sich die Angebote<br />

ergänzen. In drei Fällen gibt es gleichgeartete Vereine: bei den Fussballvereinen ("Sportclubs"), den<br />

Schützengesellschaften und Musikgesellschaften. Weiter gibt es in Huttwil zwei und in <strong>Wyssachen</strong><br />

einen Jodlerclub.<br />

Die bisherigen Unterstützungsleistungen <strong>der</strong> Gemeinden werden im Grundsatz nicht verän<strong>der</strong>t. Vorbehalten<br />

bleiben die Ergebnisse aus <strong>der</strong> Erarbeitung eines Beitragskonzepts in Huttwil, aus dem sich<br />

Verän<strong>der</strong>ungen ergeben können. Eine konzeptionelle Überarbeitung <strong>der</strong> Beitragspraxis drängt sich<br />

mittelfristig auch für die neue Gemeinde auf, um allfällige Ungleichbehandlungen zu verhin<strong>der</strong>n.<br />

37


3.3 Schule<br />

38<br />

Ausgangslage<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Im Schulbereich ist die Zusammenarbeit zwischen <strong>Wyssachen</strong> und Huttwil bereits heute sehr eng:<br />

� Die Sekundarschüler/innen aus <strong>Wyssachen</strong> besuchen den Unterricht in Huttwil.<br />

� In <strong>Wyssachen</strong> hat die Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2009 entschieden, dass auch die<br />

Realschule ab 2013 nach Huttwil verlegt wird.<br />

� Im Bereich Spezialunterricht besteht eine Zusammenarbeit zwischen Dürrenroth, Eriswil, Huttwil<br />

und <strong>Wyssachen</strong>. 16<br />

Primarschule <strong>Wyssachen</strong><br />

� Im Bereich Primarschule werden heute in <strong>Wyssachen</strong> 5 Klassen sowie eine Kin<strong>der</strong>gartenklasse<br />

geführt. Im Schulhaus Dorf stehen hierzu 17 Räume <strong>zur</strong> Verfügung. Die Raumverhältnisse sind zufriedenstellend.<br />

Das Wyssacher Schulhaus Dorf ist teilweise sanierungsbedürftig. 17<br />

� Die Schule wird durch eine Schulleiterin geführt. Es ist eine 7-köpfige Schulkommission im Einsatz.<br />

18<br />

Primarschule Huttwil<br />

� In Huttwil werden 13 Primarklassen, 3 Kin<strong>der</strong>gartenklassen und 3 Klassen für beson<strong>der</strong>e För<strong>der</strong>ung<br />

(ehemals Kleinklassen) in den drei Schulhäusern Städtli, Nyffel und Schwarzenbach unterrichtet.<br />

19 Die Raumverhältnisse sind angemessen. Der Zustand <strong>der</strong> Schul- und Kin<strong>der</strong>gartenräumlichkeiten<br />

ist gut. 20<br />

In den Schulhäusern Nyffel und Schwarzenbach besteht Sanierungsbedarf betreffend Wärmeisolation.<br />

Notwendige Sanierungen bzw. räumliche Anpassungen angesichts <strong>der</strong> anstehenden Verän<strong>der</strong>ungen<br />

im Bildungswesen werden für den gesamten Schulraum koordiniert angegangen.<br />

� Die Schulführung obliegt einer 9-köpfigen Schulkommission, die als integrierte Kommission für alle<br />

Schulstufen konzipiert ist. Im Bereich Kin<strong>der</strong>garten und Primarschulen sind 3 Schulleiter und 1<br />

Schulleiterin im Einsatz. Ein Schulleiter vertritt die Primarschule im Büro <strong>der</strong> Schulkommission.<br />

Es besteht ein Überprüfungsauftrag für die Organisation <strong>der</strong> Schulen (Aufgabenteilung Schulkommission–Schulleitung<br />

usw.). Mit Blick auf eine <strong>Fusion</strong> könnte die Schulführung und -organisation<br />

grossräumiger gedacht werden, zumal in <strong>der</strong> laufenden Legislatur 2009-12 ein Wyssacher die Vertragsgemeinden<br />

Sekundarschule in <strong>der</strong> Schulkommission Huttwil vertritt.<br />

Externe Einflüsse auf die Schule<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Schülerzahlen<br />

Auf Grund <strong>der</strong> Geburtenzahlen wurde die Entwicklung <strong>der</strong> Schülerzahlen geschätzt. 21 Diese Schätzungen<br />

zeigen, dass in Huttwil <strong>der</strong> Geburtsjahrgang 2009/10 per Saldo mit ca. 38 % weniger Schüler/innen<br />

bestückt sein wird als <strong>der</strong> Geburtsjahrgang 1994/95. In <strong>Wyssachen</strong> werden es 11 % weniger<br />

Schulkin<strong>der</strong> sein. Eine Erhöhung <strong>der</strong> Schülerzahlen ergäbe sich bei <strong>der</strong> Einführung neuer Schulmodelle<br />

auf Basisstufe, falls <strong>der</strong> 2-jährige Kin<strong>der</strong>garten als obligatorisch erklärt werden sollte.<br />

16 Eine Auflistung <strong>der</strong> vor- und ausserschulischen Angebote und des Spezialunterrichts ist im Anhang ersichtlich.<br />

17 Gilt nicht für den Kin<strong>der</strong>garten, <strong>der</strong> in einem guten Zustand ist. Eine Umbaukommission "Schulhaus" ist im Einsatz.<br />

18 Eine Auflistung <strong>der</strong> Führungsgremien und des Personals im Schulbereich ist im Anhang ersichtlich.<br />

19 Stand Schuljahr 2009/2010.<br />

20 Eine Auflistung <strong>der</strong> schulischen Infrastrukturen ist im Anhang ersichtlich.<br />

21 Die Tabellen für beide Gemeinden sind im Anhang ersichtlich.


<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Auswirkungen <strong>der</strong> Finanz- und Lastenausgleichsgesetzgebung<br />

Mit dem Finanz- und Lastenausgleichsgesetz 2012, das <strong>zur</strong>zeit in Erarbeitung ist, ist absehbar, dass<br />

in Zukunft die Gemeinden bei <strong>der</strong> Finanzierung <strong>der</strong> Volksschule stärker in die Pflicht genommen werden.<br />

Ziel ist, dass die Gemeinden einen indirekten Anreiz <strong>zur</strong> betriebswirtschaftlichen Gestaltung <strong>der</strong><br />

Klassenorganisation erhalten. Dies wird dadurch angestrebt, dass den Gemeinden die Verantwortung<br />

über jeweils etwa 50 % <strong>der</strong> Kosten übertragen wird: Zusätzlich zum bisherigen Kostenbeitrag von<br />

30 % erhalten die Gemeinden ca. 20 % in <strong>der</strong> Form von Schülerbeiträgen. Je nach Klassenstruktur<br />

schlagen diese Beiträge pro Schüler/-in mehr o<strong>der</strong> weniger stark zu Buche. Dies hat <strong>zur</strong> Folge, dass<br />

betriebswirtschaftliche Kriterien bei <strong>der</strong> Klassengestaltung stärker ins Gewicht fallen als bisher.<br />

Im Fall einer fusionierten Gemeinde sind gemäss kantonaler Finanzdirektion die finanziellen Auswirkungen<br />

des Reformmodells "abhängig davon, ob mit <strong>der</strong> <strong>Fusion</strong> ggf. die Schulorganisation optimiert<br />

werden kann. Beim vorgeschlagenen Reformmodell haben bspw. Klassenschliessungen spürbare<br />

Einsparungen für die Gemeinden <strong>zur</strong> Folge.“ 22<br />

Auswirkungen <strong>der</strong> kantonalen Volksschulreformen<br />

Im Kanton Bern laufen verschiedene Projekte <strong>zur</strong> Reform des Schulwesens. Eine Übersicht ist im Anhang<br />

nachzulesen.<br />

� Die Än<strong>der</strong>ungen im Rahmen von REVOS 08 (v. a. Einführung von Tagesschulen, Integration, geleitete<br />

Schulen) werden laufend von beiden Gemeinden vollzogen.<br />

� Die Auswirkungen des Projekts REVOS 12, das Än<strong>der</strong>ungen im Bereich <strong>der</strong> Eingangsstufe und <strong>der</strong><br />

Schulsozialarbeit vorsieht, sind <strong>der</strong>zeit schwer einschätzbar. 23<br />

Würde eine Eingangsstufe eingeführt, so würde dies bedeuten, dass neu zwei Jahre Kin<strong>der</strong>garten<br />

<strong>zur</strong> Volksschulzeit gehören. Diese würde neu 11 Jahre dauern. Im Bereich Schulsozialarbeit könnten<br />

Gemeinden, die eine solche einführen, finanzielle Unterstützung erhalten. Gegenwärtig geht<br />

man von einer Einführung von REVOS 12 im Schuljahr 2013/14 aus.<br />

Schullösung im <strong>Fusion</strong>sfall<br />

Als zentrale Fragen für den Schulbereich im <strong>Fusion</strong>sfall werden die folgenden eingestuft:<br />

� Standorte <strong>der</strong> Primarschule, inkl. Kin<strong>der</strong>garten, inkl. den Bedarf eines Schülertransports<br />

� Art und Zusammensetzung <strong>der</strong> Schulkommission<br />

� Raumplanung in einem grösseren Kontext<br />

Primarschule in <strong>der</strong> neuen Gemeinde<br />

Die Kin<strong>der</strong>garten- sowie 1. bis 6. Primarschulklassen sollen weiterhin in <strong>Wyssachen</strong> geführt werden,<br />

so lange dies die Schülerzahlen ermöglichen. Dafür sprechen einerseits die Bedürfnisse <strong>der</strong> Eltern<br />

und Kin<strong>der</strong> in <strong>Wyssachen</strong> nach sicheren und kurzen Schulwegen, an<strong>der</strong>erseits aber auch organisatorische<br />

Argumente (Verfügbarkeit von Schulräumlichkeiten). Diese Lösung bewirkt, dass sich die Frage<br />

nach dem Transport von Schülerinnen und Schülern vorerst nicht stellt. 24<br />

22 Quelle: e-mail vom 7. Januar 2010.<br />

23 Das Geschäft muss im Grossen Rat noch beraten und in die Vernehmlassung geschickt werden.<br />

24 Die Frage <strong>der</strong> Finanzierung eines Schülertransports würde sich frühestens dann stellen, wenn aufgrund eines Bedarfs<br />

Wyssacher Kin<strong>der</strong> das Angebot <strong>der</strong> Tagesschule in Huttwil besuchen sollen. Dieser Bedarf ist heute nicht absehbar.<br />

39


40<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Art und Zusammensetzung <strong>der</strong> Schulkommission<br />

Denkbar sind eine Variante, die Unterkommissionen nach Schulstufen vorsieht (Primarstufe, Mittelstufe<br />

und Oberstufe) sowie eine Variante Gesamtschulkommission, wie sie heute in Huttwil eingesetzt ist:<br />

� Die Variante "Unterkommissionen" hat den Nachteil, dass sie den erhöhten Anfor<strong>der</strong>ungen an die<br />

Schulführung nicht zu genügen vermag. Die Aufgaben einer Schulkommission haben sich im<br />

Rahmen von REVOS 08 in den letzten 10 Jahren verän<strong>der</strong>t: Während früher die Schulkommission<br />

auch operativ tätig war, werden heute diese Aufgaben von <strong>der</strong> Schulleitung wahrgenommen. Der<br />

Schulkommission obliegen strategische bzw. Überwachungsaufgaben. Mit <strong>der</strong> Variante "Unterkommissionen"<br />

würde eine unnötige Aufblähung <strong>der</strong> Schulkommission stattfinden, die nicht sachgerecht<br />

wäre. 25<br />

� Empfohlen wird aus diesen Überlegungen eine Gesamtschulkommission mit Einsitzmöglichkeit<br />

bzw. -pflicht für eine Vertretung des Wyssacher Ortsteils.<br />

Räumlichkeiten<br />

Die Schulhäuser in beiden Gemeinden weisen unterschiedlichen Investitionsbedarf auf, <strong>der</strong> von kleinen<br />

wärmetechnischen Eingriffen bis zu umfangreicheren Sanierungen reicht. 26 Zum heutigen Zeitpunkt<br />

kann davon ausgegangen werden, dass mit den verfügbaren Räumlichkeiten <strong>der</strong> Bedarf abgedeckt<br />

werden kann. Im Fall einer <strong>Fusion</strong> müsste vor dem Hintergrund <strong>der</strong> bildungsstrategischen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

sowie <strong>der</strong> finanziellen Möglichkeiten <strong>der</strong> neuen Gemeinde eine ganzheitliche Schulraumplanung,<br />

inkl. Spezialräumen, vorgenommen werden. Ziel ist es, ein optimales schulisches, vor- und<br />

ausserschulisches Angebot zu ermöglichen.<br />

Fazit<br />

Die Kin<strong>der</strong>garten- sowie 1. bis 6. Primarschulklassen sollen auch im Fall einer Gemeindefusion weiterhin<br />

in <strong>Wyssachen</strong> geführt werden, so lange dies die Schülerzahlen ermöglichen.<br />

Die Entwicklung <strong>der</strong> Schülerzahlen und <strong>der</strong> Finanzierungsverhältnisse sind entscheidende Faktoren<br />

dafür, wie die Klassen und Schulräumlichkeiten geplant werden können. Dies bedeutet aber auch,<br />

dass die zukünftigen Schulstandorte und schulischen Infrastrukturen unabhängig von einer <strong>Fusion</strong> vor<br />

dem Hintergrund dieser Faktoren beurteilt werden müssen.<br />

Die jüngsten Tendenzen zeigen zum einen, dass die Gemeinden im Kanton Bern in Zukunft wahrscheinlich<br />

grössere Finanzierungsbeiträge an den Schulen leisten müssen. Zum an<strong>der</strong>en entwickelt<br />

sich die Anzahl Schülerinnen und Schüler rückläufig: Seit 1999 haben diese in <strong>der</strong> Region Huttwil um<br />

22 % abgenommen. Eine Trendumkehr in den Schülerzahlen ist nicht absehbar.<br />

Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich im <strong>Fusion</strong>sfall eine ganzheitliche Schulraumplanung, die einerseits<br />

im ganzen Gemeindegebiet ein gutes schulisches, vor- und ausserschulisches Angebot ermöglicht<br />

und an<strong>der</strong>erseits den finanziellen Möglichkeiten und Grenzen <strong>der</strong> neuen Gemeinde Rechnung<br />

trägt. Als oberstes Schulorgan wird eine Gesamtschulkommission mit Einsitzmöglichkeit bzw. -pflicht<br />

für eine Vertretung des Wyssacher Ortsteils empfohlen.<br />

25 Eine Unterkommissionsstruktur wurde in Huttwil vor ca. zehn Jahren abgeschafft.<br />

26 Im Schulbereich <strong>Wyssachen</strong> besteht ein Investitionsbedarf von grob geschätzt CHF 3 Mio. Die Renovation betrifft in erster<br />

Priorität die Turnhalle (CHF 0,5 Mio.), für die eine Kostenschätzung vorliegt, und zusätzlich das Schulhausgebäude.


3.4 Feuerwehr<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Die Feuerwehrkommandanten und die Vorsteher <strong>der</strong> Ressorts Öffentliche Sicherheit bei<strong>der</strong> Gemeinden<br />

haben die Ausgangslage und möglichen Auswirkungen einer <strong>Fusion</strong> <strong>der</strong> Einwohnergemeinden<br />

Huttwil und <strong>Wyssachen</strong> auf den Bereich Feuerwehr analysiert.<br />

Ausgangslage<br />

Eine tabellarische Analyse <strong>der</strong> Ausgangslage ist im Anhang ersichtlich. Die untenstehende Tabelle<br />

fasst die Relationen einiger Kennziffern <strong>der</strong> beiden Feuerwehren zusammen:<br />

Ausgangslage Feuerwehren<br />

Huttwil <strong>Wyssachen</strong><br />

<strong>Wyssachen</strong>, in<br />

% von Huttwil<br />

Bevölkerung 2009 ca. 4700 1200 26 %<br />

Durchschn. jährliche Einsätze Anzahl 35 2 6 %<br />

Hydranten Anzahl 285 53 19 %<br />

FW-Pflichtersatz CHF 208'500 40'000 19 %<br />

Schutzwertfaktor 5337 1714 32 %<br />

GVB Beitrag CHF 45'800 15'000 33 %<br />

Atemschutzgeräte Anzahl 15 7 47 %<br />

Geräteträger Anzahl 27 15 56 %<br />

Angehörige <strong>der</strong> Feuerwehr (AdF) Mindestbestand 80 50 63 %<br />

Ka<strong>der</strong> I-III Anzahl 11 7 64 %<br />

AdF Bestand 84 67 80 %<br />

Gruppenführer Anzahl 16 16 100 %<br />

Feuerweiher Anzahl 6 11 183 %<br />

Löschwassersilos Anzahl 12 58 483 %<br />

Aus <strong>der</strong> Tabelle sind folgende Merkmale <strong>der</strong> beiden Feuerwehren herauszulesen:<br />

� Die Feuerwehr Huttwil hat pro Jahr im Durchschnitt ca. 35 Einsätze und damit deutlich mehr als<br />

jene in <strong>Wyssachen</strong>, die mit jährlich durchschnittlich 1-2 Mal sehr selten ausrückt. Die Huttwiler<br />

Feuerwehr fungiert als Stützpunktfeuerwehr im oberen Langetental 27 und ist bei <strong>der</strong> Bewältigung<br />

von Schadensereignissen, inkl. Strassenrettung, unterstützend <strong>zur</strong> lokalen Feuerwehr im Einsatz.<br />

Kürzlich wurde diese Rolle <strong>der</strong> Huttwiler Feuerwehr von <strong>der</strong> Gebäudeschutzversicherung (GVB)<br />

bestätigt. Erstanalysen deuten darauf hin, dass in Zukunft mit zusätzlichen GVB-Betriebsbeiträgen<br />

zu rechnen ist.<br />

� In <strong>Wyssachen</strong> erfolgt im Brandfall die Wasserbereitstellung über Löschwassersilos und Feuerweiher.<br />

Entsprechend verfügt die Feuerwehr lediglich über ein Pikettfahrzeug ohne Wasser, das mit<br />

Motorspritze ausgerüstet ist. Ein Hochdrucklöscher wird im Anhänger transportiert. Die Feuerwehr<br />

Huttwil verfügt hingegen über ein Tanklöschfahrzeug. Im Brandfall erfolgt die Wasserbereitstellung<br />

über ein grosses Hydrantennetz.<br />

27 Gemeinden Dürrenroth, <strong>Wyssachen</strong>, Eriswil, Huttwil, Gondiswil, Auswil, Rohrbach und Rohrbachgraben.<br />

41


42<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Die Feuerwehr <strong>Wyssachen</strong> muss einen raschen Einsatz in einem verhältnismässig grossen Gebiet<br />

leisten. Aufgrund <strong>der</strong> geringeren Bevölkerungsdichte ist sie in Relation zu jener in Huttwil personell<br />

überproportional dotiert (Gruppenführer, AdF und auch Ka<strong>der</strong>). Dies gilt ebenfalls für die Ausstattung<br />

mit Gerätschaft für den Atemschutz.<br />

� Die Einnahmen aus <strong>der</strong> Feuerwehrersatzabgabe sind in <strong>Wyssachen</strong> verhältnismässig tief: 23 %<br />

<strong>der</strong> Abgabepflichtigen leisten den Minimalbeitrag von CHF 40 und tragen damit 7 % <strong>zur</strong> gesamten<br />

Ersatzabgabe bei. 92 % <strong>der</strong> Abgabepflichtigen zahlen durchschnittlich CHF 180, was 71 % <strong>der</strong> gesamten<br />

Ersatzabgabe einbringt.<br />

� Der Feuerwehr-Spezialfinanzierung "Rechnungsausgleich" werden in <strong>Wyssachen</strong> einzig Ertragsüberschüsse<br />

gutgeschrieben; Defizite sind steuerfinanziert (einseitige SF). In Huttwil gilt seit längerem<br />

de facto eine volle Spezialfinanzierung für die Feuerwehr. Der Systemwechsel ist in Gang.<br />

Ab 2010 wird die Finanzierung <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Wyssachen</strong> schwierig. Bereits ohne Berücksichtigung<br />

von Abschreibungen und Verzinsungen ergibt sich gemäss Finanzprognosen ein jährlicher<br />

Fehlbetrag von CHF 10'000 bis CHF 18’000.<br />

Im Übrigen weisen die beiden Feuerwehren einige organisatorische Gemeinsamkeiten und gleich gelagerte<br />

Problemstellungen aus:<br />

� Zugehörigkeit zum Feuerwehrverband Oberaargau, gleicher Feuerwehrinspektor<br />

� Guter Zustand des Fahrzeugparks 28<br />

� AdF-Rekrutierung: Guter Nachwuchssituation, es können Junge für den Feuerwehrdienst mobilisiert<br />

werden. Allerdings stehen immer weniger Ortsansässige für Ersteinsatz <strong>zur</strong> Verfügung, da<br />

viele AdF ausserhalb <strong>der</strong> Gemeinde beruflich engagiert sind.<br />

� Ka<strong>der</strong>: schwierige Rekrutierung<br />

Auswirkungen und Lösungsansätze im <strong>Fusion</strong>sfall<br />

Aus <strong>der</strong> Ausgangslage lassen sich <strong>zur</strong> Feuerwehr <strong>der</strong> fusionierten Gemeinde folgende Schlussfolgerungen<br />

ziehen:<br />

� Die topografischen Verhältnisse und die Weitläufigkeit des Wyssacher Gebiets sprechen dafür,<br />

dass ein Ersteinsatz in <strong>Wyssachen</strong> gewährleistet bleiben muss.<br />

Die Feuerwehr <strong>Wyssachen</strong> würde im <strong>Fusion</strong>sfall zwar in die Feuerwehr Huttwil integriert. Mit einem<br />

separaten, in <strong>Wyssachen</strong> stationierten Löschzug, würde jedoch <strong>der</strong> Ersteinsatz in <strong>Wyssachen</strong> sicher<br />

gestellt.<br />

� Die Mannschaft für den Löschzug <strong>Wyssachen</strong> könnte verkleinert werden. Die Wyssacher Fahrzeuge,<br />

einschliesslich des neu zu erwerbenden Atemschutzfahrzeugs, 29 würden übernommen.<br />

� Die Übungen können problemlos mit dem AdF-Bestand durchgeführt werden, wie er sich zum <strong>Fusion</strong>szeitpunkt<br />

ergibt. Der AdF-Bestand würde sich über natürliche Abgänge regulieren. Wie in<br />

Huttwil bereits Praxis, würden die gleichen Übungen jeweils für die Hälfte <strong>der</strong> Mannschaft an zwei<br />

verschiedenen Abenden durchgeführt. Für den Löschzug <strong>Wyssachen</strong> wäre es auch in <strong>der</strong> neuen<br />

Organisation möglich, spezifische Übungen durchzuführen. Die neue Feuerwehr würde ihre Übungen<br />

an Objekten im ganzen Gemeindegebiet durchführen.<br />

28 Für <strong>Wyssachen</strong>: Erwerb Atemschutzfahrzeug 2010 ist in dieser Aussage berücksichtigt.<br />

29 Aus Sicht des Kommandos gehört neben einem Pikettfahrzeug mit Motorspritze zusätzlich ein Atemschutzfahrzeug mit<br />

Atemschutzgeräten <strong>zur</strong> Grundausstattung eines Ersteinsatzelements. Die Geräte für den Atemschutzeinsatz müssen so<br />

früh wie möglich auf dem Schadenplatz eintreffen. Für <strong>der</strong>en Transport ist ein spezialisiertes Fahrzeug zwingend. Die topographischen<br />

Gegebenheiten erfor<strong>der</strong>n dabei kleine, wendige Fahrzeuge, die mit einem Fahrausweis für Personenwagen<br />

gefahren werden können. Das vorgesehene Fahrzeug erfüllt die Bedürfnisse eines Ersteinsatzelements <strong>Wyssachen</strong>.<br />

Im <strong>Fusion</strong>sfall würden die Mitglie<strong>der</strong> des Atemschutzes <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Wyssachen</strong> in die Atemschutzeinheit Huttwil integriert,<br />

womit sie vermehrt zum Einsatz kommen würden. Das Fahrzeug würde für diesen Mannschaftstransport eingesetzt<br />

werden können und somit die Einsätze im gesamten Atemschutz-Regio-Verbund unterstützen.


<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

� Beide Feuerwehren haben immer weniger ortsansässige Mitglie<strong>der</strong> für den Ersteinsatz. Diese<br />

Problematik könnte eine <strong>Fusion</strong> entschärfen.<br />

� Das Ka<strong>der</strong> kann zusammengelegt werden. Es braucht gegenüber heute wesentlich weniger Ka<strong>der</strong>mitglie<strong>der</strong>,<br />

was angesichts <strong>der</strong> schwierigen Rekrutierung ein Vorteil ist.<br />

� Sold und Fixentschädigungen für die AdF müssten angepasst werden.<br />

Vor allem <strong>der</strong> Sold des Kommandos ist heute in eher tief. Realistischer erscheint unabhängig von<br />

einer <strong>Fusion</strong> für die Stützpunktfeuerwehr Huttwil ein Sold von ca. CHF 6000 (aktuell: CHF 2500).<br />

� Im Detail abzuklären ist, ob die Möglichkeit besteht, das Ersteinsatzelement <strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

separat auszulösen. Der Feuerwehrinspektor müsste bei einer <strong>Fusion</strong> für die Detailfragen beigezogen<br />

werden.<br />

Fazit<br />

Die Feuerwehren von <strong>Wyssachen</strong> und Huttwil, die beide Mitglied des Feuerwehrverbands Oberaargau<br />

sind, arbeiten bereits sehr gut zusammen. Der nächste Schritt in Richtung Intensivierung <strong>der</strong> Kooperation<br />

wäre eine <strong>Fusion</strong>. Aktuell besteht zwar aus Sicht <strong>der</strong> Feuerwehren kein Zwang <strong>zur</strong> <strong>Fusion</strong>. Allerdings<br />

sprechen aus Sicht <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Wyssachen</strong> die steigenden Anfor<strong>der</strong>ungen seitens <strong>der</strong> kantonalen<br />

Gebäudeversicherung und die zunehmend problematische Finanzierung des in den nächsten<br />

Jahren steigenden Investitionsbedarfs <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Wyssachen</strong> dafür, dass <strong>Fusion</strong>slösungen bald<br />

geprüft werden.<br />

Die Analyse <strong>der</strong> <strong>Fusion</strong>sauswirkungen auf die Feuerwehren <strong>Wyssachen</strong> und Huttwil hat ergeben,<br />

dass die Vorteile überwiegen (Erleichterungen bei <strong>der</strong> Ka<strong>der</strong>rekrutierung, keine Einbussen bei den<br />

GVB-Beiträgen), sofern <strong>zur</strong> Gewährleistung des Ersteinsatzes im weitläufigen Gebiet <strong>Wyssachen</strong> ein<br />

Ersteinsatzelement erhalten bleibt.<br />

43


3.5 Ver- und Entsorgung<br />

44<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Es gilt, nach einem Versorgungsansatz zu suchen, <strong>der</strong> technisch machbar und finanziell tragbar ist<br />

bzw. den Handlungsspielraum <strong>der</strong> fusionierten Gemeinde vergrössert. Zudem die Versorgungslösung<br />

langfristig die tarifliche Gleichbehandlung <strong>der</strong> Bezüger/-innen ermöglichen.<br />

Ausgangslage<br />

Wasserversorgung<br />

Wasserversorgungen Huttwil <strong>Wyssachen</strong><br />

Rechtsform Eigentum <strong>der</strong> Einwohnergemeinde Huttwil Eigentum <strong>der</strong> Einwohnergemeinde <strong>Wyssachen</strong><br />

Organe Gemeindeversammlung Gemeindeversammlung<br />

Anschlussgebühren<br />

ab 2010<br />

Löschbeitrag pro m³ umbauter<br />

Raum ab 2010<br />

Gemein<strong>der</strong>at Gemein<strong>der</strong>at<br />

Baukommission<br />

Kommission KöS<br />

Industrielle Betriebe<br />

Feuerwehr<br />

Betriebsführung durch IBH Huttwil AG<br />

(Betriebsführungsvertrag vom 20.4.2004)<br />

Kommission Ver- und Entsorgung<br />

CHF 3'000 pro Wohnung zuzgl. CHF 500 pro Einheit CHF 150 pro BW<br />

Betriebsführung durch Gemeindeverwaltung und<br />

Gemeindearbeiter<br />

CHF 0.70 pro m 3 umbauten Raum nach SIA Gebäude mit Wasserbezug CHF 1.50<br />

Grundgebühr CHF 140 pro Wohnung, Gewerbe: CHF 35 pro Einheit<br />

Gebäude ohne Wasserbezug CHF 3.50<br />

CHF 50 pro m 3 Nennbelastung<br />

Wasserzinsen Bis 10'000 m 3 CHF 1.00 CHF 3.00<br />

Über 10'000 m 3 CHF 0.80<br />

Angestelltes Personal Stelle Stellen-% Stelle Stellen-%<br />

Betriebsführung (Anstellung IBH AG) 25 % Gemeindearbeiter ca. 10 %<br />

Brunnenmeister (Anstellung IBH AG) 100 % nebenamtlich 0 %<br />

Verwaltung 2,5 %<br />

Nebenamtliches Personal: keines Wasserkontrolleur, pauschal ca. CHF 500 p.a.<br />

Pikettorganisation Nicht formell geregelt. Noch kein Brunnenmeister<br />

Stv. bestimmt.<br />

Netzaufbau<br />

Nicht formell geregelt (teilw. durch Sanitärinstallateur<br />

o<strong>der</strong> Gemeindeschreiber gewährleistet)<br />

Länge Hauptnetz 27,8 km 10 km<br />

Versorgungsgrad 85 % 25 %<br />

Versorgte Gebiete Bauzone teilweise Bauzone<br />

Nicht versorgt Landwirtschaftsgebiet Landwirtschaftsgebiet, teilweise Bauzone<br />

Fassungen (Quellen)<br />

- Huttwilwald (2008) Fiechten (1957)<br />

- Quellenfassungen Südosten nicht mehr genutzt<br />

- Reservoir Tschäppel durch Quellenfassung<br />

Stöckere gespiesen<br />

Versorgungssicherheit Notversorgung fehlt Notversorgung fehlt<br />

Verbindungen zu an<strong>der</strong>en<br />

Netzen<br />

Keine. Möglichkeit des Zusammenschlusses mit<br />

Wasserversorgung Untere Langete wird durch Kanton<br />

geprüft<br />

Reservoir-Inhalt m 3 3150 250<br />

- Gebiete Ofeweid, Ryseralp, Mettlen, Melli<br />

- Quellgebiet Sager als Notreserve<br />

- Entkeimungsanlage Mettlen, Melli<br />

- Entkeimungsanlage Ryseralp<br />

Keine


<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Wasserversorgungen Huttwil <strong>Wyssachen</strong><br />

Davon: Löschreserve m 3 650 150<br />

Anz. Grundwasserpumpwerke<br />

Anz. Quellwasserpumpwerke<br />

1 (2000 L / min)<br />

Wasserabsatz in m 3 390‘000 14’000<br />

Tägl. Durchschnittsverbrauch<br />

1 (180 L / min)<br />

1070 m 3 38,4 m 3<br />

Anz. Brunnen 3 öffentliche Brunnen (Quellwasser) Schulhausbrunnen; fliesst über Wasserzähler<br />

Löschschutz<br />

Hydranten Menge 289 53<br />

Wartung Brunnenmeister Gemeindearbeiter<br />

Feuerweiher 5 mit je ca. 40 m 3 Inhalt 11; 36 bis 110 m³<br />

Löscheier 55 à 20 m³; Stand 31.12.2009<br />

Stauvorrichtungen 12<br />

generelle Wasserplanung Vorhanden Vorhanden (AWA wünscht Überarbeitung)<br />

Absehbarer Investitionsbedarf<br />

zusätzliche Versorgungsnetze<br />

Anz. Genossenschafter<br />

Notversorgung Notversorgung z.B. Huttwilwald<br />

-- Wasserversorgungsgenossenschaft Boppigen<br />

Anzahl Anschlüsse 23<br />

Wassermenge 2008 3'742 m 3<br />

Netzlänge ca. 3 km<br />

Quellengebiete 2<br />

Privatversorgung einige, vor allem ausserhalb Baugebiet Viele (75 %)<br />

� Die Gemeinde Huttwil hat eine eigene Wasserversorgung. Abgelegene Weiler und Höfe (insgesamt<br />

ca. 15 % des Wasserbezugs in <strong>der</strong> Gemeinde) verfügen über eigene Wasserversorgungen.<br />

Insgesamt werden 390'000 m 3 pro Jahr verkauft.<br />

� Die öffentliche Wasserversorgung <strong>Wyssachen</strong> versorgt 91 Gebäude in <strong>der</strong> Gemeinde mit ca.<br />

14'000 m 3 Wasser pro Jahr.<br />

In <strong>Wyssachen</strong> ist die Wasserversorgungsgenossenschaft Boppigen tätig. Sie versorgt 23 Liegenschaften.<br />

Die Verwaltung (Sekretariat, Inkasso) wird durch die Gemeinde wahrgenommen.<br />

Die grosse Mehrheit <strong>der</strong> Bevölkerung (ca. 250 Häuser mit 900 Einwohner/-innen verfügt über eigene<br />

Wasserquellen.<br />

Handlungsbedarf<br />

� Gebühren:<br />

- <strong>Wyssachen</strong> weist beim Rechnungsausgleich <strong>der</strong> Wasserversorgung seit 2007 einen Fehlbetrag<br />

aus, <strong>der</strong> bis 2015 abgebaut werden muss. Ab 2010 mussten hierzu die Verbrauchsgebühren<br />

auf CHF 3 pro m 3 erhöht. Sofern keine ausserordentlichen Unterhaltsarbeiten anfallen, sollte<br />

das Defizit mit dieser Massnahme bis 2012 gedeckt sein.<br />

- Zusätzlich soll die wie<strong>der</strong>kehrende Grundgebühr in „Löschwasserschutz“ und „Löschwasserschutz<br />

mit Wasserverbrauch" aufgeteilt werden. Dies ist notwendig, um jene ca. 50 Gebäude<br />

von Privatbezüger/-innen mit einer Grundgebühr belasten zu können, die innerhalb des Hydrantenperimeters<br />

(300 Meter nach letztem Hydranten) liegen. Da dieser Schritt eine Reglementan-<br />

9<br />

45


46<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

passung notwendig macht, wird er verschoben, bis die Ergebnisse <strong>der</strong> <strong>Fusion</strong>sabklärungen vorliegen.<br />

- Huttwil vollzieht <strong>zur</strong>zeit bei den Wasser- und Abwassergebühren einen Systemwechsel von den<br />

Belastungswerten (BW) zu den Wohnungen. Beim Gewerbe sollen Einwohnergleichwerten<br />

(EWG) angewendet werden (z.B. 3 Arbeitnehmer entsprechen einem EGW).<br />

- Vor allem die Verbrauchsgebühren sind im Bereich <strong>der</strong> Gemeinde-Wasserversorgungen in<br />

<strong>Wyssachen</strong> damit deutlich höher als in Huttwil. Um die Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong> Gesamtversorgung<br />

zu verbessern, ist deshalb im Fall einer <strong>Fusion</strong> wichtig, eine möglichst einheitliche Lösung anzustreben.<br />

� Versorgungssicherheit:<br />

- Huttwil plant eine Verbindung <strong>zur</strong> Wasserversorgung Untere Langete (WUL). Der Kanton wird<br />

einen namhaften Beitrag leisten, da es sein Anliegen ist, dass <strong>zur</strong> Sicherstellung einer Wasserreserve<br />

jede Gemeinde von zwei Seiten versorgt wird.<br />

- <strong>Wyssachen</strong> hat vier Quellgebiete, die eine eingeschränkte Notversorgung innerhalb <strong>der</strong> Gemeinde<br />

gewährleisten. Das Risiko eines Versorgungsengpasses wird als gering eingestuft.<br />

- Ein möglicher Anschluss von <strong>Wyssachen</strong> an die Grundwasserpumpe im Huttwilwald wurde abgeklärt.<br />

Das Kosten-/ Nutzenverhältnis erwies sich als ungünstig. 30 Die Versorgungsdichte in<br />

<strong>Wyssachen</strong> ist mit einer Verkaufsmenge von jährlich 14'000 m 3 Wasser vergleichsweise zu gering<br />

(Huttwil: 390'000 m 3 ), um grössere Investitionen zu rechtfertigen. Deshalb wurde auf entsprechende<br />

Vorausleistungen beim Fusswegbau verzichtet.<br />

� Personalbereich: In Huttwil ist <strong>der</strong> Personalbestand für die Wasserversorgung mit 100 % und zeitweiliger<br />

Aushilfe durch das Bauamt knapp. Die Überprüfung <strong>der</strong> Zuständigkeit für die Wasserversorgung<br />

ist Bestandteil von laufenden Abklärungen.<br />

Lösungsansatz und Empfehlung<br />

In Bezug auf eine Vereinheitlichung <strong>der</strong> gemeindeeigenen Wasserversorgungsnetze lassen die Abklärungen<br />

schliessen, dass aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen die Erweiterung des Leistungsauftrags<br />

IBH AG auf den Betrieb <strong>der</strong> Wasserversorgung <strong>Wyssachen</strong> empfehlenswert ist. Begründung:<br />

� <strong>Wyssachen</strong> hat heute bei einem vergleichsweise geringen Verkauf von 14'000 m³ (3,6 % von<br />

Huttwil) hohe Gebühren. Die Versorgungsdichte <strong>der</strong> gemeindeeigenen Wasserversorgung ist sehr<br />

klein. Dies bedeutet, dass eine Erweiterung des Leistungsauftrags <strong>der</strong> IBH AG auf den Betrieb <strong>der</strong><br />

Wasserversorgung <strong>Wyssachen</strong> und auch ein möglicher Anschluss an die Grundwasserpumpe im<br />

Huttwilwald <strong>zur</strong> Sicherstellung <strong>der</strong> Wasserreserve finanziell wenig ergiebig sein dürfte, weil sie keine<br />

nennenswerten Skalenerträge erwarten lässt.<br />

� Der Umsatz von <strong>Wyssachen</strong> fällt in einer Gesamtrechnung <strong>der</strong> Gemeinde-Wasserversorgung nur<br />

unwesentlich ins Gewicht und eine Mischrechnung wäre ohne Gebührenerhöhung für die heutigen<br />

Huttwiler Gemeindeteile möglich. 31 Deshalb werden eine betriebswirtschaftliche Zusammenlegung<br />

<strong>der</strong> beiden Netze sowie einheitliche Gebühren auf dem tieferen Huttwiler Niveau empfohlen.<br />

� Voraussetzung ist, dass das Defizit im Rechnungsausgleich abgebaut werden kann. Sollte dies<br />

wi<strong>der</strong> Erwarten nicht rechtzeitig zum <strong>Fusion</strong>svollzug erfolgen können, dann wird empfohlen, die betriebswirtschaftliche<br />

Zusammenlegung und die Vereinheitlichung <strong>der</strong> Gebühren zu verschieben und<br />

zum <strong>Fusion</strong>szeitpunkt mit den bestehenden Verhältnissen zu starten.<br />

<strong>Wyssachen</strong> hat vier Quellgebiete, die eine eingeschränkte Notversorgung innerhalb <strong>der</strong> Gemeinde<br />

gewährleisten. In Huttwil ist die Sicherstellung <strong>der</strong> Versorgungssicherheit eine erkannte Problematik,<br />

die es unabhängig von einer allfälligen <strong>Fusion</strong> <strong>der</strong> beiden Gemeinden zu lösen gilt. Dabei ist die Zusammenarbeit<br />

mit dem Kanton sinnvoll. Es besteht keine Dringlichkeit, diese Frage anzupacken.<br />

30 Eine Anbindung an das Huttwiler Netz ist mit Investitionen verbunden. Die Verbindungsleitung vom Huttwilwald ins Möösli<br />

wurde auf CHF 270'000 geschätzt. Hinzu kämen noch die Pump- und Steuereinrichtungen.<br />

31 Plausibilisierungüberlegungen Verbrauchsgebühren: Die Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Tarifeinnahmen beträgt CHF 24'500 (Gebühr<br />

<strong>Wyssachen</strong> abzügl. Gebühr Huttwil mulipliziert mit 14'000 m³ Wasserabsatz). Dies entspricht 6 Rp. pro m3 (aktuelle<br />

Verbrauchsgebühr Huttwil: CHF 1.00).


<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Aus betriebswirtschaftlichen Gründen ist eine Zusammenlegung <strong>der</strong> gemeindeeigenen Wasserversorgungen<br />

mit einer einheitlichen Gebührenstruktur auf dem tieferen Huttwiler Niveau anzustreben.<br />

Empfohlen wird, im <strong>Fusion</strong>sfall nötigenfalls zwei separate Wasserversorgungen mit unterschiedlichen<br />

Gebühren zu führen, sofern die Defizitsituation <strong>der</strong> Spezialfinanzierung Wasser in <strong>Wyssachen</strong> bis zum<br />

<strong>Fusion</strong>szeitpunkt nicht behoben werden konnte. Sobald die Tragbarkeit für einen solchen Schritt gegeben<br />

ist, sollen die Verbrauchs- und Grundgebühren des Versorgungssystems im Wyssacher Gemeindeteil<br />

auf das Niveau <strong>der</strong> übrigen Gemeinde reduziert werden.<br />

Eine Verbesserung <strong>der</strong> Versorgungssicherheit in Huttwil soll zu einem späteren Zeitpunkt in Kooperation<br />

mit dem Kanton in Angriff genommen werden.<br />

Ausgangslage<br />

Abfallentsorgung<br />

Abfallentsorgung Huttwil <strong>Wyssachen</strong><br />

Kehricht Städtlibezirk wöchentlich und Aussenbezirke 14-täglich, Jeden zweiten Dienstag.<br />

jeweils Donnerstag bis Freitagmittag.<br />

Abfuhr durch Hans Mathys AG. Bela<strong>der</strong> durch Werkhof<br />

Abfuhr und Bela<strong>der</strong> durch Hans Mathys AG<br />

Kehrichtverbrennungsanlage AVAG AG AVAG AG<br />

Grundgebühr 32 Städtlibezirk CHF 85.00<br />

Aussenbezirk CHF 47.00 Einzelpersonenhaushalte CHF 60.00<br />

Container bis 400 L CHF 2.00<br />

pro gewichtsabhängige<br />

Containerleerung<br />

Container bis 800 L CHF 3.00<br />

pro gewichtsabhängige<br />

Containerleerung<br />

Mehrpersonenhaushalte CHF 90.00<br />

Gewerbebetriebe CHF 100.0<br />

Ferienwohnungen CHF 60.00<br />

Verbrauchsgebühren 33 10 Säcke 35 L CHF 15.35 10 Säcke 35 L CHF 14.50<br />

10 Säcke 60 L CHF 25.20 10 Säcke 60 L CHF 23.00<br />

10 Säcke 110 L CHF 44.70 10 Säcke 110 L CHF 33.00<br />

Marke 35 L CHF 1.35 Bündelmarken bis 18 kg CHF 3.00<br />

Marke 60 L CHF 2.25<br />

Marke 110 L CHF 4.05<br />

Container pro kg CHF 0.30 Leerung Container bis 200 L CHF 6.00<br />

Andockgebühr Container 400 L CHF 2.15 Leerung Container bis 400 L CHF 12.00<br />

Leerung Container bis 600 L CHF 18.00<br />

Andockgebühr Container 800 L CHF 3.80 Leerung Container bis 800 L CHF 24.00<br />

Grüngut Transport und Bela<strong>der</strong> durch Hans Mathys AG.<br />

Material wird <strong>der</strong> Kompogas-Anlage Langenthal <strong>zur</strong><br />

Vergärung gebracht.<br />

Sammelturnus Dez. – Feb. keine<br />

März wöchentlich<br />

April 14-täglich<br />

Entsorgungsmöglichkeit bei Schüpbach<br />

Gartenbau, <strong>Wyssachen</strong>, o<strong>der</strong> Sammelzentrum<br />

Brings. Beide gebührenpflichtig.<br />

32 Alle Preise exkl. 7.6% MWST.<br />

33 Huttwil: Alle Preise inkl. 7.6% MWST. Sobald Lagerbestand aufgebraucht ist (ab ca. 1.1.2010), werden nur noch Marken<br />

verkauft. Auf die Herstellung von eigenen Säcken wird verzichtet.<br />

47


48<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Abfallentsorgung Huttwil <strong>Wyssachen</strong><br />

Mai – Nov. wöchentlich<br />

Verrechnung Rechnungsstellung erfolgt nach dem erfassten Gewicht 1<br />

x jährlich.<br />

Marken Grüngut bis 10 kg CHF 2.00<br />

Häckseldienst 2x im Frühling und 3x im Herbst Kein Häckseldienst Gemeinde.<br />

Bis15 Minuten<br />

Länger als 15. Min. pro Minute<br />

CHF 0<br />

CHF 3.50<br />

Häckselmöglichkeit bei Schüpbach Gartenbau<br />

(gebührenpflichtig)<br />

Bauschutt Sammelzentrum Brings 34 Sammelzentrum Brings<br />

Sperrgut Versehen mit <strong>der</strong> offiziellen Gebührenmarke kann Sperr-<br />

und Grobsperrgut <strong>der</strong> normalen Kehrichtabfuhr mitgegeben<br />

werden. 35<br />

Altpapier Sammlung durch Schulen<br />

� Aussenbezirke 1 x im Jahr<br />

� Städtlibezirk 3 x im Jahr<br />

Zudem: Sammelzentrum Brings<br />

Versehen mit <strong>der</strong> offiziellen Gebührenmarke<br />

kann Sperrgut <strong>der</strong> normalen Kehrichtabfuhr<br />

mitgegeben werden.<br />

Marken bis 10 kg CHF 3.00 Marken bis 30 kg CHF 10.00<br />

Sammlung durch Schule<br />

� 1 x im Jahr, Neuregelung in Prüfung (2 x<br />

im Jahr; Mithilfe eines Vereins; Sammlung<br />

durch Gemeinde selbst)<br />

Karton Sammelzentrum Brings Vierteljährliche Sammlung bei Loosli & Co.<br />

AG (Gratis-Häcksler)<br />

Altglas 4 Glassammelstellen<br />

Leerung Container durch Werkhof auf Anweisung<br />

1 Glassammelstelle<br />

Leerung auf Anweisung des Gemeindearbeiters<br />

durch Firma Gerber Transporte,<br />

Roggwil,<br />

Altöl Sammelzentrum Brings 1 Sammelcontainer mit 2 Fässern<br />

Leerung auf Anweisung des Gemeindearbeiters<br />

durch Sovag AG, Münsingen<br />

Textilien 5 Sammelcontainer<br />

Bewirtschaftung durch Texaid<br />

3 Sammlungen durch SoliTex<br />

Weissblech/Aluminium 4 Sammelcontainer<br />

Leerung Container durch Werkhof auf Anweisung<br />

1 Sammelcontainer<br />

Bewirtschaftung durch Texaid<br />

2 Sammelcontainer<br />

Leerung auf Anweisung des Gemeindearbeiters<br />

durch Flückiger AG, Rothrist<br />

Altmetall Sammelzentrum Brings Jährliche Sammlung durch Alteisen Aeschbacher<br />

AG, Emmenmatt<br />

Sammelzentrum Brings<br />

Tierkadaver Tierkadaversammelstelle Rohrbach<br />

Tierkadaversammelstelle Dürrenroth<br />

Verrechnung 4 x pro Jahr<br />

Verrechnung 1 x pro Jahr<br />

� Huttwil hat im Kehrichtbereich einen Sammelvertrag mit Mathys AG, Huttwil, abgeschlossen. Die<br />

Sammlung findet im Städtligebiet wöchentlich, in den Aussenbezirken 14-täglich statt.<br />

Es besteht eine Separatsammlung für Grüngut. Der Sammelrhythmus ist saisonal festgelegt.<br />

Altpapier wird 4 x pro Jahr durch die Schulen eingesammelt. Glas und Blech können an den de-<br />

34 Sammelzentrum in Huttwil für: ABS (reiner Kunststoff), Aludosen, Batterien (Haushalt + Fahrzeuge), Bauschutt, Blechbüchsen<br />

(Weissblech), Boiler, Elektronikschrott, Entlade-/ Sparlampen, Glas, Grobsperrgut brennbar, Grüngut (nur Frühling<br />

bis Herbst), Haushaltgeräte, Holz, Klei<strong>der</strong>, Karton, Kühlgeräte, Metall, Motorenöl, Neonröhren, Papier, PET, Pneus mit<br />

und ohne Felgen, Sagex (ESP), Son<strong>der</strong>abfälle aus Privathaushalten, Speiseöl, Velos u. v. m.<br />

35 Brockenstube Heilsarmee, Huttwil für Möbel, Hausrat; Übernimmt die Räumung von Wohnungen.


<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

zentralen Sammelstellen gratis entsorgt werden. Huttwil bezahlt pauschal CHF 15'000 im Jahr an<br />

"brings". Dieses Unternehmen bietet sämtliche Separatsammlungen an (bei Hans Mathys AG,<br />

Schwende, Huttwil).<br />

In Huttwil werden Verbrauchsgebühren in Form von gemeindeeignen Kehrichtsäcken, Sperrgutmarken<br />

und Gewichtsgebühren pro Container erhoben. Die Grundgebühr, differenziert nach Kleinhaushalt<br />

sowie Grosshaushalt und Gewerbe, dient <strong>zur</strong> Deckung <strong>der</strong> Fixkosten.<br />

� <strong>Wyssachen</strong> hat im Kehrichtbereich seit kurzem einen Sammelvertrag mit Mathys AG, Huttwil. Die<br />

Sammlung erfolgt alle 14 Tage. Der Müll wird in <strong>der</strong> regionalen Abfallverbrennungsanlage AVAG in<br />

Thun entsorgt.<br />

Separatsammlungen: Das Grüngut kann in <strong>Wyssachen</strong> bei <strong>der</strong> Gärtnerei Schüpbach abgeliefert<br />

werden. Die Kosten werden nach betriebseigenen Ansätzen in Rechnung gestellt. Für Son<strong>der</strong>sammlungen<br />

Glas, Blech und Öl stehen an einer Stelle im Dorf Container <strong>zur</strong> Verfügung. Sie können<br />

während Bürozeiten frei benutzt werden. Eisen wird einmal pro Jahr durch die Firma Aeschbacher<br />

Alteisen, Zollbrück, gebührenfrei gesammelt. 36 Einmal pro Jahr finden Papiersammlungen<br />

durch die Schule statt.<br />

� In <strong>Wyssachen</strong> umfassen die Verbrauchsgebühren die Gebühren im Kehrichtbereich für die gemeindeeigenen<br />

Säcke, Sperrgutmarken und Containerleerungen. Die Grundgebühr dient in Kombination<br />

mit <strong>der</strong> Verbrauchsgebühr <strong>zur</strong> Finanzierung des Kehrichtsammeldiensts und -verbrennung<br />

sowie <strong>der</strong> Separatsammlungen Glas, Öl und Blech.<br />

Handlungsbedarf<br />

� Die Abfallentsorgung ist in Huttwil systematisch durch die Gemeinde organisiert. In <strong>Wyssachen</strong> ist<br />

das Angebot weniger stark ausgebaut. Es wird keine Grünabfuhr durch die Gemeinde unterhalten,<br />

was in den dichter besiedelten Ortsteilen Möösli, Dürrenbühl, Dorf und Sager von Nachteil ist.<br />

� Es herrscht eine grosse Gebührenvielfalt.<br />

Lösungsansatz und Empfehlung<br />

Der Abfuhrrhythmus des Kehrichts würde im <strong>Fusion</strong>sfall unverän<strong>der</strong>t bleiben: Im Städtli Huttwil wöchentlich,<br />

in den Aussenbezirken, zu denen auch <strong>der</strong> Ortsteil <strong>Wyssachen</strong> zählen würde, 14-täglich. 37<br />

Für das Grüngut bekäme <strong>Wyssachen</strong> eine bessere Lösung. Beispielsweise könnten die Ortsteile<br />

Möösli, Dürrenbühl, Dorf und Sager ohne nennenswerten Mehraufwand in die Abfuhrtour von Huttwil<br />

eingebaut werden, sofern in <strong>der</strong> Wyssacher Bevölkerung ein entsprechen<strong>der</strong> Bedarf besteht.<br />

Im Bereich Kehrichtentsorgung sind die Sackgebühren in <strong>Wyssachen</strong> und Marken in Huttwil weitgehend<br />

vergleichbar, wobei sie in <strong>Wyssachen</strong> heute leicht tiefer sind. Dafür sind die Grundgebühren in<br />

Huttwil deutlich tiefer als in <strong>Wyssachen</strong>. Eine Anpassung auf das Gebührenniveau <strong>der</strong> grösseren Gemeinde<br />

erscheint im <strong>Fusion</strong>sfall möglich. 38<br />

Zu berücksichtigen gilt es, dass Huttwil zum Zeitpunkt des <strong>Fusion</strong>svollzugs lediglich Sackmarken vertreiben<br />

wird. <strong>Wyssachen</strong> kennt die gewichtsbezogenen Gebühren bei den Containern nicht. Es müssten<br />

für die Wyssacher Container Aufnahmegeräte (sog. Transpon<strong>der</strong>) angeschafft werden.<br />

Es gibt nicht viele Unterschiede im Bereich <strong>der</strong> Abfallentsorgung <strong>der</strong> beiden Gemeinden. Im <strong>Fusion</strong>sfall<br />

würde <strong>Wyssachen</strong> einen besseren Service im Bereich Grüngut erhalten, da sich in verschiedenen<br />

36 Ausnahme: Autos, Batterien, Elektrogeräte<br />

37 Vgl. Kehrichtabfuhr-Perimeter Huttwil im Anhang.<br />

38 Plausibilisierung: Die Abfall-Verbrauchsgebühren sind in <strong>Wyssachen</strong> heute leicht tiefer als in Huttwil, so dass im <strong>Fusion</strong>sfall<br />

bei einer Vereinheitlichung auf Huttwiler Niveau die fusionierte Gemeinde leicht höhere Erträge hätte. Bei den Grundgebühren<br />

zeichnet sich ab, dass bis <strong>zur</strong> <strong>Fusion</strong> Huttwil die reduzierte Grundgebühr für die Aussenbezirke aufhebt und eine<br />

einheitliche Grundgebühr für alle Gemeindegebiete einführt. Mit dieser Massnahme würden die Differenzen bei den Abfallgebühren<br />

zwischen <strong>Wyssachen</strong> und Huttwil weiter verringert, so dass ein einheitliches Gebührenniveau realistisch erscheint.<br />

Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Reserven <strong>der</strong> Spezialfinanzierungen (Huttwil CHF 299'000 und <strong>Wyssachen</strong><br />

CHF 45'700 per Ende 2008) gut dotiert sind und im Fall eines Defizits nicht sofort Tarifanpassungen notwendig würden.<br />

49


50<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Dorfteilen die Abfuhrtour von Huttwil ohne nennenswerten Mehraufwand einbauen lässt. Bei <strong>der</strong> Kehrichtentsorgung<br />

bleibt <strong>der</strong> gewohnte Sammelturnus bestehen.<br />

Die Verbrauchsgebühren sind auf vergleichbarem Niveau. In <strong>Wyssachen</strong> sind sie tiefer als in Huttwil,<br />

dafür ist die Grundgebühr höher. Eine Gebührenvereinheitlichung dürfte unproblematisch sein.<br />

Ausgangslage<br />

Abwasserentsorgung<br />

Abwasserentsorgung Huttwil <strong>Wyssachen</strong><br />

Netzlänge 32,4 km 13,7 km<br />

Baujahre Grösstenteils 1970er, teilweise 2007-09<br />

Städtli: im 19. Jahrhun<strong>der</strong>t<br />

Letzte Überprüfung mit Kamera, Reparatur Im Rahmen des GEP 39 laufend.<br />

Kameraüberprüfungen sind in DVD-Format<br />

gespeichert.<br />

1974 bis 1999<br />

GEP vorhanden --<br />

GKP -- vorhanden<br />

� 2006/2007: Netz von 1985 und Überbauung<br />

Sager<br />

� 1999: Netz ausserhalb Baugebiet<br />

Videobän<strong>der</strong> wurden beim Hochwasser zerstört.<br />

Abwasserkonzept Landwirtschaft vorhanden vorhanden<br />

Bestand SF WE per 31.12.2008 CHF 614'007 CHF 510'152<br />

Bestand SF RA per 31.12.2008 CHF 584'714 CHF 271'713<br />

Einlage SF WE 2008 CHF 427'797 CHF 79'569<br />

Einlage SF RA 2008 CHF 11'679 CHF 7'005<br />

Grundgebühr pro Wohnung 40 CHF 160.00 CHF 120.00<br />

Verbrauchsgebühren pro m 3 CHF 1.90 CHF 2.00<br />

Regenabwasser Verbrauchsgebühr, pro m 2<br />

versiegelte Fläche<br />

eingeleitetes Reinabwasser (fliessen<strong>der</strong><br />

Brunnen)<br />

Maximal CHF 1'560<br />

CHF 0.65 CHF 1.00<br />

CHF 0.13 CHF 0<br />

Maximal CHF 780<br />

� Huttwil verfügt über das vergleichsweise ältere Netz, was hauptsächlich auf den Städtli-Teil <strong>zur</strong>ückzuführen<br />

ist, <strong>der</strong> bereits im 19. Jahrhun<strong>der</strong>t erstellt wurde.<br />

Es besteht ein <strong>Bericht</strong> des kantonalen Generellen Entwässerungsprojekts (GEP), <strong>der</strong> Aussagen<br />

über den Zustand, die Versickerung und den Unterhalt enthält. Darin ist ein Sanierungsvolumen<br />

von 7 Millionen Franken ausgewiesen. Dringende Sanierungen sind dabei schon erfolgt bzw. in <strong>der</strong><br />

Finanzplanung vorgesehen.<br />

Das Trennsystem Sauber- und Schmutzwasser wird schrittweise mit den Sanierungen vollzogen.<br />

Die folgende Tabelle <strong>der</strong> Finanzplanungsdaten gibt einen Überblick:<br />

39 Generelles Entwässerungsprojekt des Kantons: Zweck ist die Sicherstellung eines koordinierten Ausbaus <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Kanalisation und insbes. <strong>der</strong>en Werterhaltung durch einen zweckmässigen Betrieb und Unterhalt o<strong>der</strong> Sanierung. Mittels<br />

Plänen und <strong>Bericht</strong>en zu verschiedenen Themen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Abwasserentsorgung und dem Gewässerschutz<br />

zeigt <strong>der</strong> GEP die Entwässerungsverhältnisse <strong>der</strong> Gemeinde und den Handlungsbedarf. Grundlage <strong>der</strong> GEP-<br />

Bearbeitung sind die Zustandberichte Gewässer, Fremdwasser, Kanalisation, Versickerung, Einzugsgebiet sowie Gefahrenbereiche.<br />

Basierend auf ihnen wird das Entwässerungskonzept für das Siedlungsgebiet <strong>der</strong> Gemeinde festgelegt und<br />

<strong>der</strong> allfällige Handlungsbedarf ausgewiesen. Damit ist <strong>der</strong> GEP eine Grundlage für die Erweiterung, Anpassung, den Unterhalt<br />

und die Sanierung (Werterhaltung) des öffentlichen Kanalisationsnetzes sowie die Beurteilung <strong>der</strong> privaten Liegenschaftsentwässerung<br />

im Rahmen von Baubewilligungsverfahren.<br />

40 Alle Gebühren ab 1.1.2010, zuzügl. MWST.


Sanierungsprojekte Abwasserentsorgung Huttwil<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

in Tsd. CHF (exkl. MWST) Total 2009 2010 2011 2012 2013 2014 später<br />

Planung Umsetzung GEP-Massnahmen 30 30 0<br />

Umsetzung GEP-Massnahmen (Priorität 1-3) 3'723 20 500 1'000 2'203<br />

Umsetzung GEP-Massnahmen (Priorität 2, 3) 2'650 2'650<br />

Schlauchrelining neu 800 50 200 150 400<br />

Sanierung Kontrollschächte (2010) 100 50 50 0<br />

Bergstrasse, Einbau Trennsystem 300 300 0<br />

Bubenbergstrasse, Sanierung 50 50<br />

Bahnhofstr. Sanierung Abwasserleitungen (Relining),<br />

Prüfung Trennsystem<br />

180 30 150<br />

Luzernstr. / Ufhusenstrasse, Kaliberwechsel 230 30 200 0<br />

Wiesenstr. Sanierung Abwasserleitungen (Relining) 80 80<br />

Fiechtenstr. Sanierung Abwasserleitungen (Relining) 100 100<br />

Total 8'243 30 130 530 370 550 1'000 5'633<br />

Quelle: Finanzverwaltung<br />

� In <strong>Wyssachen</strong> ist das Leitungsnetz in einem guten Zustand. Die 1985 und früher gebauten Leitungen<br />

wurden 2006 mit einer Kamera auf Mängel geprüft. Die Filme sind beim Hochwasser 2007 verloren<br />

gegangen. Die Protokolle dazu sind vorhanden. Sämtliche Mängel wurden im 2007 behoben.<br />

Momentan besteht kein Handlungsbedarf.<br />

Das GEP ist in <strong>Wyssachen</strong> nicht vorhanden. <strong>Wyssachen</strong> verfügt über ein Generelles Kanalisationsprojekt<br />

(GKP), was als ausreichend eingestuft werden kann, zumal das Leitungsnetz relativ neu<br />

ist und die Trennung von Schmutz-, Oberflächen- und Sickerwasser als gut bezeichnet werden<br />

kann. 41 Innerhalb von zumutbaren Distanzen können alle Liegenschaften angeschlossen werden.<br />

Zurzeit sind ca. 800 Einwohner angeschlossen. Bei den ehemaligen Bauernhäusern wird wegen<br />

einem Verwaltungsgerichtsentscheid die Anschlusspflicht nicht mehr durchgesetzt. Das Abwasser<br />

dieser Liegenschaften wird durch Pächter/-innen verwertet. 42<br />

Handlungsbedarf<br />

� Die Gebühren sind in <strong>Wyssachen</strong> <strong>zur</strong>zeit so berechnet, dass die Spezialfinanzierung Rechnungsausgleich<br />

(SF RA) eine deutliche Reserve aufweist (rund CHF 270'000 im 2008). 43 Budgetiert ist<br />

bei gleich bleibenden Gebühren ein vorsichtiger Abbau, um auch längerfristig ausserordentliche<br />

Unterhaltsarbeiten 44 o<strong>der</strong> Ausfälle bei Schwankungen <strong>der</strong> Wassermenge auffangen zu können.<br />

� In Huttwil nimmt die Spezialfinanzierung Werterhalt <strong>der</strong> Abwasserentsorgung gemäss Finanzplan<br />

trotz <strong>der</strong> vorgesehen Investitionen in den nächsten Jahren weiterhin zu. Damit kann die Abwasser-<br />

41 Es existieren ein GEP (vgl. vorangehende Fussnote) und ein Entwässerungskonzept in <strong>der</strong> Landwirtschaftszone.Heute<br />

kann jede Liegenschaft mit zumutbaren Kosten ans Kanalisationsnetz angeschlossen werden. Die Versickerung von<br />

Dachwasser eignet sich wegen <strong>der</strong> Bodenkonsistenz nicht (schwerer Boden, Lehmfluh mit Gleitschicht).<br />

Bei <strong>der</strong> Entwässerung ist zu berücksichtigen, dass sich <strong>der</strong> Untergrund in Teilen <strong>der</strong> Gemeinde schlecht für die Versickerung<br />

des Meteorwassers eignet. Es besteht die Gefahr von Hangrutschen. Dies ist von Bedeutung, wenn es um die Ausscheidung<br />

von Bauland geht. Die Aufnahmefähigkeit des Bachs bei einer allfälligen Einleitung des Meteorwassers ist<br />

ebenfalls beschränkt. Hochwasserprobleme lassen sich nur durch Rückhaltemassnahmen bei den Einleiter/-innen verhin<strong>der</strong>n.<br />

42 In <strong>Wyssachen</strong> sind zwei private Kleinkläranlagen vorhanden (je ein System Tropfkörper und Schilf).<br />

43 SF RA sollte eine Reserve von <strong>der</strong> Hälfte <strong>der</strong> Kanalisationsgebühr aufweisen, d.h. ca. CHF 70'000.<br />

44 z.B. Reserven für a. o. Unterhalt; Spülung Sauberabwasserleitungen Sager in den Jahren 2010 und 2013.<br />

51


52<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

rechnung ihre Investitionen selbst finanzieren. Der Sanierungsbedarf an <strong>der</strong> Gemeindekanalisation<br />

bleibt auch über das Jahr 2014 hinaus ungebrochen hoch.<br />

Die Spezialfinanzierung Rechnungsausgleich ist auch in Huttwil relativ hoch. Diese Reserve nimmt<br />

laut Finanzplan in den nächsten Jahren sogar zu. Allfällige unerwartete Aufwandüberschüsse <strong>der</strong><br />

Abwasserrechnung lassen sich somit problemlos finanzieren. 45<br />

� In Huttwil wurde im 2009 eine ausgewogene Struktur <strong>der</strong> Verbrauchs- und Grundgebühr vollzogen.<br />

Die Verbrauchsgebühren von <strong>Wyssachen</strong> und Huttwil sind sich dadurch weitgehend vergleichbar<br />

geworden, während die Grundgebühr in Huttwil höher als in <strong>Wyssachen</strong> ist.<br />

Lösungsansatz und Empfehlung<br />

Die Ausgangslage zeigt, dass im Abwasserbereich <strong>zur</strong>zeit <strong>der</strong> Investitionsbedarf in Huttwil grösser ist<br />

als in <strong>Wyssachen</strong>. Huttwil ist aber in <strong>der</strong> Lage, mit ihren aktuellen Gebührenansätzen auch in <strong>der</strong> näheren<br />

Zukunft sämtliche Investitionsvorhaben selbst zu finanzieren.<br />

Dennoch sind die Gebührenunterschiede insgesamt geringfügig und erscheint eine Anpassung auf<br />

das Gebührenniveau <strong>der</strong> grösseren Gemeinde im <strong>Fusion</strong>sfall möglich. 46<br />

Ausgangslage<br />

Stromversorgung<br />

Stromversorgung Huttwil <strong>Wyssachen</strong><br />

Stromlieferant onyx Energie AG onyx Energie AG 47<br />

Stromverteiler IBH AG Huttwil onyx Energie AG<br />

Netzunterhalt IBH AG Huttwil onyx Energie AG<br />

Trafostationen 49 onyx Energie AG<br />

Strassenbeleuchtung IBH AG Huttwil Gemeinde <strong>Wyssachen</strong><br />

Wartung Strassenbeleuchtung IBH AG Huttwil Firma Hans Rudolf Küng,<br />

<strong>Wyssachen</strong><br />

Wasserkraftanlagen 4 2 (Hess und Loosli)<br />

Photovoltaik-Anlagen 3<br />

In Vorplanung: je 1 beim Hofmattschulhaus<br />

und Mehrzweckgebäude<br />

nicht bekannt<br />

Solaranlagen 2 nicht bekannt<br />

Grundgebühr pro Jahr CHF 168 CHF 179<br />

Verbrauch Hochtarif pro kWh (mengenunabhängig) CHF 0.1075<br />

Verbrauch Nie<strong>der</strong>tarif pro kWh (mengenunabhängig) CHF 0.0670<br />

Verbrauch Hochtarif pro kWh 48 CHF 0.1075<br />

Verbrauch Nie<strong>der</strong>tarif pro kWh (vgl. Fussnote Hochtarif) CHF 0.0670<br />

Netznutzung Hochtarif pro kWh (mengenunabhängig) CHF 0.0944<br />

Netznutzung Nie<strong>der</strong>tarif pro kWh (mengenunabhängig) CHF 0.0289<br />

45 Die Spezialfinanzierung Abwasser wird auf S. 61 kommentiert.<br />

46 Plausibilisierung: Der Voranschlag 2010 <strong>der</strong> Abwasserentsorgung <strong>Wyssachen</strong> weist einen Ertragsüberschuss von CHF<br />

9'500 aus. Dieser kommt durch einen ausserordentlichen Ertrag aus <strong>der</strong> Investitionsrechnung von CHF 10'000 zustande.<br />

Eliminiert man diesen, ist die Abwasserrechnung ausgeglichen. Auch die Abwasserrechnung Huttwil ist ausgeglichen. Da<br />

auch die Gebührenunterschiede zwischen Huttwil und <strong>Wyssachen</strong> gering sind, dürften deshalb die finanziellen Auswirkungen<br />

einer Gebührenangleichung im <strong>Fusion</strong>sfall geringfügig sein.<br />

47 Tochtergesellschaft <strong>der</strong> Bernischen Kraftwerke AG (BKW).<br />

48 Verbrauch bis 14'999 kWh; Tarif Haushalt Gewerbe, Landwirtschaft (HGL 94)


<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Stromversorgung Huttwil <strong>Wyssachen</strong><br />

Netznutzung Hochtarif pro kWh (vgl. Fussnote Hochtarif) CHF 0.0898<br />

Netznutzung Nie<strong>der</strong>tarif pro kWh (vgl. Fussnote Hochtarif) CHF 0.0369<br />

Systemdienstleistungen pro kWh (mengenunabhängig) CHF 0.0040 CHF 0.0040<br />

För<strong>der</strong>abgaben pro kWh (mengenunabhängig) CHF 0.0045 CHF 0.0045<br />

Konzessionsabgabe pro kWh (vgl. Fussnote Hochtarif) CHF 0.0100<br />

Konzessionsabgabe pro kWh (mengenunabhängig) CHF 0.0150<br />

� Huttwil verfügt über eine eigene Versorgungsgesellschaft, die Industriebetriebe Huttwil (IBH AG),<br />

die eng mit <strong>der</strong> onyx Energie AG zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit besteht hauptsächlich<br />

bei <strong>der</strong> Tarifgestaltung, dem Stromeinkauf und <strong>der</strong> Kundenprofilerstellung.<br />

Huttwil bezog 2008 aus <strong>der</strong> IBH AG Erträge aus Konzessionen, Dividenden und Darlehenszinsen<br />

im Umfang von ca. CHF 550'000. Die Ablieferung wurde seit 2005 (CHF 619'000) sukzessive reduziert.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> guten finanziellen Verfassung <strong>der</strong> IBH AG, welche die Strommarktliberalisierung<br />

gut verkraftet hat, ist vorgesehen, die jährlichen Ablieferung wie<strong>der</strong> auf das Niveau um CHF<br />

620'000 zu erhöhen.<br />

Huttwil beabsichtigt, die Strassenbeleuchtung in den Aussenbezirken zu reduzieren und in die Eigenverantwortung<br />

<strong>der</strong> Grundbesitzer zu legen. Der Schwerpunkt <strong>der</strong> Gemeindeleistungen soll sich<br />

auf die Kreuzungspunkte fokussieren, die möglichst gut ausgeleuchtet werden sollen.<br />

� In <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Wyssachen</strong> wird die Stromversorgung durch die onyx Energie AG gewährleistet,<br />

die auch Eigentümerin des Elektrizitätsnetzes auf Wyssacher Boden ist.<br />

Gemäss Konzessionsvertrag zahlte onyx Energie AG 2008 knapp CHF 55'000 an die Gemeinde.<br />

Mit dem Unterhalt <strong>der</strong> Strassenbeleuchtung ist ein örtlicher Elektriker betraut. Die Anzahl Lampen<br />

liegt sowohl bei den Kantons- als auch Gemeindestrassen (Überbauung Sager) unter <strong>der</strong> Norm.<br />

Handlungsbedarf, Lösungsansatz und Empfehlung<br />

Unter den Prämissen eines guten Versorgungsansatzes, die in <strong>der</strong> Einleitung zu diesem Kapitel dargestellt<br />

wurden, 49 und aus <strong>Machbarkeit</strong>süberlegungen 50 ist eine Vereinheitlichung des Elektrizitätsversorgungsnetzes<br />

auf absehbare Zeit nicht realisierbar. Die <strong>Fusion</strong> dürfte deshalb zum Zeitpunkt des<br />

Inkrafttretens keine Verän<strong>der</strong>ungen bringen: <strong>Wyssachen</strong> bleibt im Versorgungsgebiet <strong>der</strong> onyx, IBH<br />

Huttwil vertreiben den Strom weiterhin im angestammten Gebiet.<br />

Die Frage nach dem Standard <strong>der</strong> Strassenbeleuchtung im <strong>Fusion</strong>sfall stellt sich nicht. In beiden Gemeinden<br />

bleiben die heutigen Standards aufrecht erhalten.<br />

Nach einer <strong>Fusion</strong> könnte <strong>der</strong> Leistungsauftrag IBH für den Unterhalt <strong>der</strong> Strassenbeleuchtung auf die<br />

Gesamtgemeinde ausgedehnt werden. Die Vergabe grösserer Ausführungsarbeiten an die Firma<br />

Küng, die das Wyssacher Netz gut kennt, erscheint weiterhin sinnvoll. Diese Empfehlung ist abhängig<br />

von <strong>der</strong> Verfügbarkeit <strong>der</strong> Firma Küng, die Leistungen auch in Zukunft zu konkurrenzfähigen Konditionen<br />

zu erbringen.<br />

49 Ist technisch machbar, finanziell tragbar, eröffnet finanziellen Handlungsspielraum, ermöglicht Gleichbehandlung <strong>der</strong><br />

Bezüger/-innen.<br />

50 Fehlende Verkaufsbereitschaft seitens onyx Energie AG in an<strong>der</strong>en <strong>Fusion</strong>sprojekten in <strong>der</strong> Region.<br />

53


54<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Auswirkungen auf die Gebühren und Musterhaushaltsberechnungen<br />

Der Gebührenvergleich aus <strong>der</strong> Vorstudie wurde aktualisiert, zumal die Gebührenreglemente in Huttwil<br />

2009 (Abfall) und 2010 (Wasser & Abwasser) grundlegend angepasst wurden.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Unterschiede in den Gebührenstrukturen (Art <strong>der</strong> Grundgebühren, Gebührenpflicht einzelner<br />

Leistungen etc.) ist <strong>der</strong> direkte Gebührenvergleich schwer interpretierbar. Um Anhaltspunkte zu<br />

erhalten, was eine <strong>Fusion</strong> für die Gebühren bedeuten könnte, wurden deshalb Gebührenberechnungen<br />

anhand von Musterhaushalten durchgeführt. In dieser Darstellung stehen nicht die einzelnen Gebühren<br />

im Mittelpunkt, son<strong>der</strong>n die Gebührenbelastung in ihrer Gesamtheit und die Frage, wie sich<br />

diese angesichts <strong>der</strong> oben beschriebenen Lösungsansätze für die Ver- und Entsorgung im Zuge einer<br />

<strong>Fusion</strong> entwickeln könnte.<br />

Die Tabellen zeigen die Gebühren, die ein fiktiver 4- Personen- bzw. 2-Personenhaushalt sowie einen<br />

Gewerbebetrieb auf Basis <strong>der</strong> heute geltenden Gebühren (vgl. Kolonne vor <strong>Fusion</strong>) 51 sowie nach einer<br />

<strong>Fusion</strong> bei gleich bleibendem Verbrauch entrichten müssten. 52<br />

Gebühren Musterhaushalte<br />

4-Personen-<br />

Haushalt<br />

2-Personen-<br />

Haushalt<br />

KMU-Betrieb<br />

<strong>Wyssachen</strong><br />

vor <strong>Fusion</strong><br />

<strong>Wyssachen</strong><br />

nach <strong>Fusion</strong><br />

Huttwil Aussenbezirke<br />

vor <strong>Fusion</strong><br />

Huttwil Aussenbezirke<br />

nach <strong>Fusion</strong><br />

CHF Gebühr CHF Gebühr CHF Gebühr CHF Gebühr<br />

Total Wassergebühren 815.0 370.0 370.0 370.0<br />

Total Abwassergebühren 730.0 733.5 733.5 733.5<br />

Total Abfallgebühren 152.4 152.0 152.0 152.0<br />

Total Stromgebühren 1'539.6 1'539.6 1'510.8 1'510.8<br />

Total jährliche Gebühren 3'237.0 2'795.1 2'766.3 2'766.3<br />

Total Wassergebühren 269.2 220.0 220.0 220.0<br />

Total Abwassergebühren 308.0 337.5 337.5 337.5<br />

Total Abfallgebühren 121.2 99.5 99.5 99.5<br />

Total Stromgebühren 471.3 471.3 449.8 449.8<br />

Total jährliche Gebühren 1'169.7 1'128.3 1'106.8 1'106.8<br />

Total Wassergebühren 191.7 85.0 85.0 85.0<br />

Total Abwassergebühren 290.0 198.7 198.7 198.7<br />

Total Abfallgebühren 340.0 287.9 287.9 287.9<br />

Total Stromgebühren 715.7 715.7 691.1 691.1<br />

Total jährliche Gebühren 1'537.4 1'287.3 1'262.7 1'262.7<br />

Aus den Tabellen ist folgendes ersichtlich:<br />

� Auf mehrwertsteuerbereinigter Basis <strong>der</strong> Gebühren 2010 ergeben sich bei gleichem Verbrauch für<br />

die vier Musterhaushalte in den Huttwiler Aussenbezirken durchwegs niedrigere Gebühren als in<br />

<strong>Wyssachen</strong> (vgl. Kolonnen vor <strong>Fusion</strong>). Die Gebührendifferenz ist am ausgeprägtesten für die<br />

Musterhaushalte KMU Betrieb (-22 %) und 4-Personen-haushalt (-15 %). Ins Gewicht fallen in allen<br />

Arten Haushalten die Wassergebühren, bei den gewerblichen Haushalten auch die Abwassergebühren.<br />

Bei den Stromgebühren, die den grössten Gebührenanteil ausmachen, sind die Unterschiede<br />

gering.<br />

� Die vorgeschlagenen <strong>Fusion</strong>slösungen sehen eine Vereinheitlichung <strong>der</strong> Wyssacher Gebühren auf<br />

das Niveau <strong>der</strong> Huttwiler Aussenbezirke vor. Eine Ausnahme ist <strong>der</strong> Strombereich, wo zwei Anbietende<br />

mit unterschiedlichen, aber sehr ähnlichen Gebühren erhalten bleiben.<br />

51 In Huttwil werden aus Überlegungen <strong>der</strong> Vergleichbarkeit mit <strong>Wyssachen</strong> nur die Aussenbezirke betrachtet.<br />

52 Die Musterhaushalte sind im Anhang, S. 61, detailliert beschrieben.


<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Unter diesen Bedingungen zeigt sich, dass die <strong>Fusion</strong> eine Entlastung bei den Gebühren für die<br />

Wyssacher Verbraucher/-innen bringt (vgl. Kolonnen nach <strong>Fusion</strong>). Diese ist am ausgeprägtesten<br />

bei den gewerblichen Musterhaushalten (KMU Betrieb -20 %). Bei den privaten Haushalten ist die<br />

Entlastung beim 4-Personenhaushalt (-14 %) grösser als beim 2-Personenhaushalt (-4 %).<br />

Fazit<br />

Die vorgeschlagenen Lösungsansätze für einen möglichst einheitliche Ver- und Entsorgungssituation<br />

dürften eine sinkende Gebührenlast für die Wyssacher Verbraucher/-innen nach sich ziehen.<br />

55


56<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

3.6 Unterhalt Gemeindestrassen und -anlagen<br />

Ausgangslage<br />

Ressourceneinsatz<br />

Es wurden die Arbeitsbereiche, <strong>der</strong> Personalbestand, die Fahrzeuge und Gerätschaften verglichen,<br />

die für den Unterhalt <strong>der</strong> Gemeindestrassen und -anlagen zum Einsatz kommen: 53<br />

� Huttwil verwendet je einen Drittel des Budgetkredits für Unterhalt, Werterhalt und Verbesserungen.<br />

<strong>Wyssachen</strong> verwendet je die Hälfte des Budgetkredits für Unterhalt und Verbesserungen.<br />

� Personalbestand:<br />

- Huttwil weist im Werkhof einen 10-köpfigen Personalbestand mit insgesamt 1’000 Stellenprozenten<br />

auf. Zusätzlich sind 2 Lernende beschäftigt.<br />

Der Werkhof ist zuständig für den Unterhalt <strong>der</strong> Strassen (inkl. Schneeräumung), Gemeindeliegenschaften,<br />

Blumeninseln, Brunnen und Anlagen, Grünanlagen, Kanalisation, Pumpwerke und<br />

Regenüberlasse, Sammelstellen, Abfallkörbe und Robidogs. Er betreut militärische Unterkünfte<br />

und das Marktwesen (Signalisationen, Aufstellen und Unterhalt von Marktständen, Reinigungsund<br />

Abräumarbeiten, Vermietung von Festtischen und Marktständen etc.) und vollzieht Friedhofgartenarbeiten.<br />

- <strong>Wyssachen</strong> hat einen Gemeindearbeiter im Pensum von 100 % angestellt. Dieser ist zuständig<br />

für den Unterhalt <strong>der</strong> Strassen (teilweise Schneeräumung), <strong>der</strong> Kanalisation, den Robidogs sowie<br />

die Kontrolle und Reinigung von Brunnstuben, Wasseranlagen, Reservoirs und Hydranten.<br />

Zudem erfüllt er beim Schulhaus- und Sportplatz sowie Parkplatz des Kirchgemeindehauses einige<br />

Arbeiten.<br />

Zahlreiche Leistungen werden extern bezogen:<br />

� Nach Bedarf werden Aushilfen im Umfang von ca. 20 Stellenprozenten beschäftigt, die vor allem<br />

bei <strong>der</strong> Schneeräumung lokal zum Einsatz kommen. Mit <strong>der</strong> Schneeräumung in <strong>der</strong> Gemeinde<br />

ist im Übrigen die Firma Baltensperger Transport AG beauftragt.<br />

� Für die Anlagen des Schulhauses, Kin<strong>der</strong>gartens und Gemeindehauses sind eine Hauswartin<br />

(80 %) sowie Aushilfen im Umfang von insgesamt 43 % zuständig.<br />

� Grössere Unterhaltsarbeiten an den Liegenschaften werden an Drittfirmen vergeben.<br />

� Die Friedhofarbeiten sind in <strong>Wyssachen</strong> ausgelagert (je nach Anzahl Beerdigungen 370 bis<br />

430 Stunden pro Jahr).<br />

� Sachmittel:<br />

- Huttwil besitzt verschiedene Kommunalfahrzeuge und Spezialgeräte, wovon eines (Bucher City<br />

King, Jahrgang 1996) in den nächsten 3 Jahren ersatzbedürftig wird.<br />

- In <strong>Wyssachen</strong> ist das Kommunalfahrzeug für die Strassenreinigung (Reform Muli, Jahrgang<br />

1992) unmittelbar ersatzbedürftig.<br />

Werkdienstleistungen<br />

� Bei <strong>der</strong> Strassenreinigung unterscheidet Huttwil drei Kategorien: Städtli, Quartiere, Aussenbezirke.<br />

Für diese gelten unterschiedliche Reinigungsstandards. Die Aussenbezirke werden dabei ca. vierteljährlich<br />

gereinigt. In <strong>Wyssachen</strong> mindestens einmal im Frühjahr, vor Reparaturarbeiten und nach<br />

Reparaturen mit Splitt gereinigt. Die Strecke zwischen Gemeindehaus und Kirche wird im Frühling<br />

und Herbst öfter gereinigt (Blüten- bzw. Laubabfall).<br />

� Beim Winterdienst bestehen Unterschiede, da <strong>Wyssachen</strong> teilweise höher liegt als Huttwil.<br />

- Huttwil wird von Securitas über die Schneehöhe informiert, die für den Pflügbefehl ausschlaggebend<br />

ist. In den Aussenbezirken kommen Milizpersonen als Aushilfen zum Einsatz, die eine<br />

53 Die Auflistung <strong>der</strong> Arbeiten sowie <strong>der</strong> Fahrzeuge und Gerätschaften bei<strong>der</strong> Gemeinden findet sich im Anhang.


<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

effiziente Schneeräumung in den äusseren Bezirken <strong>der</strong> Gemeinde ermöglichen.<br />

- In <strong>Wyssachen</strong> entscheidet die Firma Baltensperger Transport AG, die mit <strong>der</strong> Schneeräumung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde beauftragt ist, wann gepflügt wird. Die Trottoirs und Parkplätze im Dorf werden<br />

vom Gemeindearbeiter geräumt.<br />

� Die Aufwendungen für den Strassenunterhalt sind im Wesentlichen abhängig vom Zustand des<br />

Strassennetzes. 54 Um den Zustand <strong>der</strong> Wyssacher Gemeindestrassen und <strong>der</strong>en Sanierungsbedarf<br />

einzuschätzen, wurden diese im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Machbarkeit</strong>sstudie mittels <strong>der</strong> Huttwiler Katalogisierungssystematik<br />

erfasst. Ziel war es, allfällige Reparaturmassnahmen und <strong>der</strong>en Umfang zu<br />

definieren, wobei zwischen kostengünstigen Sofortreparaturen und langfristigen Sanierungen unterschieden<br />

wird.<br />

Eine ungleiche Situation wurde im Unterhalt von Privatstrassen festgestellt:<br />

- In Huttwil ist <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Gemeindestrassen im Privateigentum nicht ausgewertet, da die privaten<br />

Strassenlängen nicht erhoben werden. Die Gemeinde leistet auf Gesuch hin im Rahmen<br />

ihres Budgets einen Beitrag von höchstens 50 % an die Unterhalts- und Reparaturkosten <strong>der</strong><br />

Grundeigentümer/-innen. Wird die Privatstrasse ungenügend unterhalten bzw. werden günstige<br />

Unterhaltsangebote <strong>der</strong> Gemeinde nicht genutzt, erfolgt eine entsprechende Ermahnung. Das<br />

Nichthandeln des Grundeigentümers hat <strong>zur</strong> Folge, dass die Eigentümer/-innen allfällige Mehrkosten<br />

selbst tragen müssen.<br />

- In <strong>Wyssachen</strong> sind mit wenigen Ausnahmen alle Strassen privat. Etwa die Hälfte ist mit einem<br />

öffentlichen Wegrecht versehen. Der Gemeindeunterhalt dieser Strassen ist im Art. 5 des<br />

Strassenreglements im Grundsatz festgeschrieben. Er ist nach Strassenreglement weiter gehend<br />

als in Huttwil und umfasst beispielsweise auch Hofzufahrten. 55<br />

Diese Situation ist im Übrigen nicht relevant für die kantonalen Strassenbeiträge, die von <strong>der</strong><br />

Strassenlänge abhängig sind.<br />

Handlungsbedarf, Lösungsansätze und Empfehlung<br />

Nachholbedarf im Strassenunterhalt <strong>Wyssachen</strong><br />

� <strong>Wyssachen</strong> verfügt über ein unterhaltspflichtiges Strassennetz, das pro Kopf <strong>der</strong> Bevölkerung eine<br />

2,8 Mal so grosse Strassenfläche wie dasjenige von Huttwil umfasst. Auf jede/-n Wyssacher Einwohner/-in<br />

fallen 147 m 2 Strassenfläche, die zu unterhalten sind. Auf eine Huttwiler Einwohner/-in<br />

entfallen 53 m 2 unterhaltspflichtige Strassenfläche.<br />

� Vergleicht man ausschliesslich die Strassenflächen (ohne Haus- und Hofzufahrten), dann sind die<br />

Unterschiede etwas geringer: Die Gemeindestrassenfläche ist in <strong>Wyssachen</strong> 1,75 Mal so gross wie<br />

in Huttwil und beträgt pro Kopf 92 m 2 . In Huttwil beträgt die Strassenfläche 53 m 2 pro Kopf.<br />

� <strong>Wyssachen</strong> wendet <strong>zur</strong>zeit pro Kopf <strong>der</strong> Bevölkerung für den jährlichen Strassenunterhalt aufgrund<br />

<strong>der</strong> geringeren Bevölkerungsdichte 1,7 Mal so viel auf wie Huttwil auf.<br />

- Huttwil wendet für den jährlichen Strassenunterhalt CHF 1,030 Mio. auf. Die jährliche Erneuerungsrate<br />

gemäss Wie<strong>der</strong>beschaffungswert beträgt CHF 990'000. In Huttwil sind demnach <strong>der</strong><br />

jährliche Strassenunterhalt und die Erneuerungsrate etwa gleich gross.<br />

- Aufgrund <strong>der</strong> grossen Wyssacher Strassenfläche ergibt sich eine jährlichen Erneuerungsrate<br />

von CHF 690'000 (9,1 Steueranlagenzehntel). Die Gemeinde wendet aber jährlich für den<br />

Strassenunterhalt CHF 436'000. Somit fehlen <strong>zur</strong>zeit jährlich ca. CHF 250'000 für den jährlichen<br />

Strassenunterhalt, um zu verhin<strong>der</strong>n, dass ein grösserer Investitionsbedarf entsteht.<br />

54 Ihm Rahmen <strong>der</strong> Vorstudie wurde ermittelt: <strong>Wyssachen</strong> verfügt über ein Gemeindestrassennetz von 51,6 km. Davon gehören<br />

nach kantonaler Klassifizierung 18 km <strong>der</strong> 2. und 3. Klasse an, während <strong>der</strong> Rest vor allem Kleinstrassen umfasst.<br />

Huttwil verfügt über ein Gemeindestrassennetz von 50,6 km, das allerdings vollumfänglich zu den Kategorien 1 bis 3 gehört.<br />

55 Vgl. Strassenreglement <strong>Wyssachen</strong> im Anhang, Art. 5, 16 und 17.<br />

57


58<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Hätte <strong>Wyssachen</strong> in den letzten Jahren gleich viel für die Strassen aufwenden können wie<br />

Huttwil (CHF 4,17 pro m 2 ), dann hätte dies zu jährlichen Mehrausgaben von CHF 285'000 geführt<br />

(3,75 Steueranlagezehntel).<br />

� Aufgrund dieser Situation ergibt sich in <strong>Wyssachen</strong> ein Sanierungsbedarf bei den Gemeindestrassen,<br />

<strong>der</strong> bei einer <strong>Fusion</strong> eine Altlast bedeutet. Die notwendigen Sofortmassnahmen <strong>zur</strong> Instandstellung<br />

<strong>der</strong> gröbsten Mängel am Strassennetz belaufen sich auf knapp CHF 1,2 Mio. (15,5 Steueranlagezehntel).<br />

Einheitliche Regelungen des Gemeindeunterhalts von Privatstrassen<br />

� Huttwil hat nur minimale Unterhaltspflichten bei Haus- und Hofzufahrten und wendet im Durchschnitt<br />

pro Jahr CHF 8'700 auf. Huttwil hat im Strassenreglement festgelegt, dass auf Gesuch hin<br />

und sofern die budgetierten Mittel ausreichen, Beiträge von bis zu 50 % an die Sanierung von<br />

Haus- und Hofzufahrten geleistet werden.<br />

� Das Wyssacher Reglement sieht hingegen vor, dass die Gemeinde für den Unterhalt von Hausund<br />

Hofzufahrten mit einer Fläche von 65'000 m 2 aufkommt. Der Flächenanteil <strong>der</strong> Haus- und Hofzufahrten<br />

mit Unterhaltspflicht an <strong>der</strong> Gesamtfläche <strong>der</strong> unterhaltspflichtigen Strassen beträgt<br />

38 %. <strong>Wyssachen</strong> wendet demnach jährlich ca. CHF 165'000 auf.<br />

� Würde <strong>Wyssachen</strong> die verfügbaren Finanzmittel für den Unterhalt <strong>der</strong> Gemeindestrassen verwenden,<br />

dann würden die m 2 -Aufwendungen für den Strassenunterhalt das Niveau von Huttwil erreichen.<br />

Es stellt sich somit unabhängig von <strong>der</strong> <strong>Fusion</strong> die Frage, ob die finanziellen Mittel auf den<br />

Erhalt <strong>der</strong> Gemeindestrassen konzentriert werden sollten.<br />

Es sind Reglementanpassungen in beide Richtungen denkbar: Die Regelung von <strong>Wyssachen</strong> o<strong>der</strong><br />

jene von Huttwil wird für das ganze Gebiet <strong>der</strong> neuen Gemeinde übernommen.<br />

Lösungsansatz Voraussichtliche Auswirkungen*<br />

Regelung <strong>Wyssachen</strong> wird<br />

übernommen<br />

Regelung Huttwil wird übernommen<br />

* Vorteile (+), Nachteile (-), neutrale Auswirkung (±)<br />

� Leistungsverbesserung für die Huttwiler Privatstrasseneigentümer/ -innen (Gemeindeunterhalt<br />

von Haus- und Hofzufahrten).<br />

- Unterhaltskosten steigen im Gemeindegebiet Huttwil sprunghaft an, da damit zu rechnen ist,<br />

dass Betroffene ihre Ansprüche geltend machen.<br />

± Danach: wie<strong>der</strong>kehren<strong>der</strong> Mehrunterhalt.<br />

� Die Unterhaltsausgaben können auf das Gemeindestrassennetz konzentriert und <strong>der</strong> Zustand<br />

desselben auf Huttwiler Niveau gehoben werden.<br />

� Haus- und Hofzufahrten: bessere Chancen, dass kurz- bis mittelfristig in die Instandstellung<br />

investiert tatsächlich auch investiert werden kann.<br />

Koordinierter Einsatz von Personal und Sachmitteln<br />

Da eine <strong>Fusion</strong> die Arbeitsmenge in den beiden Gemeinden nicht verän<strong>der</strong>t bzw. die heute erbrachten<br />

Werkdienstleistungen in Menge und Qualität nicht tangiert, werden die vorhandenen personellen und<br />

materiellen Ressourcen auch im <strong>Fusion</strong>sfall weiterhin benötigt.<br />

� Der Personaleinsatz kann grossräumiger erfolgen, Auslastungsdifferenzen können besser ausgeglichen<br />

werden. Heute ist <strong>Wyssachen</strong> mit Personal eher unterdotiert. Der Einsatz des Wyssacher<br />

Gemeindearbeiters könnte im <strong>Fusion</strong>sfall mit den Tätigkeiten in Huttwil koordiniert werden. Sein<br />

Arbeitseinsatz würde dabei primär in <strong>Wyssachen</strong> erfolgen.<br />

Die Rasenpflege verbleibt sinnvollerweise bei <strong>der</strong> Hauswartin (relativ kleine Flächen) bzw. beim<br />

Friedhofgärtner (Treppen, Niveaudifferenzen, kleine Flächen).<br />

Die Schneeräumung im weitläufigen Gebiet <strong>der</strong> fusionierten Gemeinde soll weiterhin möglichst<br />

funktional und effizient erfolgen. Um dies zu gewährleisten, wird die Schneeräumung weiterhin dezentral<br />

organisiert und kommen lokale Aushilfen weiterhin zum Einsatz. Es wird auch weiterhin mit<br />

<strong>der</strong> Firma Baltensperger im Gemeindegebiet <strong>Wyssachen</strong> zusammen gearbeitet, sofern die Leistungen<br />

zu Konkurrenzpreisen angeboten werden.


<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

� Bei den Sachmitteln ermöglicht <strong>der</strong> koordinierte Einsatz <strong>der</strong> Gemeindearbeiter im <strong>Fusion</strong>sfall eine<br />

Optimierung des Einsatzes und damit eine bessere Auslastung. Der Maschinenpark lässt sich dabei<br />

grossräumiger planen, was den Investitionsbedarf positiv beeinflusst. Das Gemeindefahrzeug<br />

Reform in <strong>Wyssachen</strong> müsste beispielsweise nicht sofort ersetzt werden. Die Anfor<strong>der</strong>ungen könnten<br />

erst nach einer <strong>Fusion</strong> grossräumig abgeklärt werden. Es würde eher ein kleineres Fahrzeug<br />

benötigt.<br />

Der Werkhof in <strong>Wyssachen</strong> (Mietobjekt) würde im <strong>Fusion</strong>sfall erhalten bleiben, da er als Materialdepot<br />

für Salz und bestehende Gerätschaft weiterhin benötigt wird. Es wird Sache <strong>der</strong> neuen Gemeinde<br />

sein, die Materiallagerung auf mittlere Sicht grossräumiger zu gestalten.<br />

Zusammenfassung und Empfehlung<br />

� Das Personal und <strong>der</strong> Fuhrpark können im <strong>Fusion</strong>sfall effizienter eingesetzt werden. Der Gemeindearbeiter<br />

von <strong>Wyssachen</strong> würde in das Werkhofteam Huttwil integriert. Das Gemeindefahrzeug<br />

von <strong>Wyssachen</strong> wäre durch ein funktionell geeignetes, in den Gesamtfahrzeugpark <strong>der</strong> fusionierten<br />

Gemeinde passendes Fahrzeug nach einer allfälligen <strong>Fusion</strong> zu ersetzen. Die Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />

das benötigte Fahrzeug sind zum gegebenen Zeitpunkt zu spezifizieren.<br />

� Es wird empfohlen, bei den Gemeindestrassen die gewohnten Reinigungsstandards beizubehalten.<br />

Sofern ein entsprechen<strong>der</strong> Bedarf nachweisbar ist (Bevölkerungsumfrage nach einer allfälligen<br />

<strong>Fusion</strong>), ist eine Anpassung <strong>der</strong> Standards in den Aussenbezirken <strong>der</strong> neuen Gemeinde zu einem<br />

späteren Zeitpunkt zu vollziehen.<br />

� Der Zustand <strong>der</strong> Wyssacher Strassen wurde anhand <strong>der</strong> Katalogisierungssystematik von Huttwil<br />

erfasst. Ziel war, die Dringlichkeit von Sanierungsmassnahmen einzustufen. Auf Basis <strong>der</strong> Katalogisierungsergebnisse<br />

wird empfohlen, mittels Sofortmassnahmen (Reparatur von Löchern) den<br />

Zustand des Gemeindestrassennetzes <strong>Wyssachen</strong> zu verbessern. Die Massnahmen erfor<strong>der</strong>n Investitionen<br />

im Umfang von CHF 1,2 Mio. Es ist ausserdem davon auszugehen, dass in <strong>Wyssachen</strong><br />

zusätzliche Unterhalts- und Reparaturaufwendungen von jährlich CHF 250'000-300'000 notwendig<br />

sind, um eine realistische Erneuerungsrate des Strassennetzes zu erzielen.<br />

� Das Reglement zum Gemeindeunterhaltsbeitrag an Privatstrassen ist anzugleichen. Würde die<br />

heutige Regelung von <strong>Wyssachen</strong> übernommen, wäre im Huttwiler Ortsteil mit einem sprunghaften<br />

Anstieg <strong>der</strong> Reparaturaufwendungen von Haus- und Hofzufahrten sowie mit wie<strong>der</strong>kehrenden<br />

Mehraufwendungen zu rechnen.<br />

Aus Kostengründen wird empfohlen, die heutige Regelung von Huttwil zu übernehmen. Dieser<br />

Schritt würde die Wyssacher Gemeindestrassenrechnung spürbar entlasten: Der jährliche Mehraufwand,<br />

<strong>der</strong> den Werterhalt <strong>der</strong> Wyssacher Strassen sicher stellt, würde sich auf CHF 150'000<br />

fast halbieren. Die Übergabe eines Strassenstücks an Private setzt jedoch voraus, dass die Strasse<br />

vorgängig instand gestellt würde.<br />

� Die Schneeräumung im weitläufigen Gebiet <strong>der</strong> fusionierten Gemeinde soll funktional und effizient<br />

erfolgen. Sie soll deshalb dezentral organisiert bleiben. Im Ortsteil <strong>Wyssachen</strong> soll wie bis anhin<br />

mit <strong>der</strong> Firma Baltensperger im Gemeindegebiet <strong>Wyssachen</strong> zusammen gearbeitet werden, sofern<br />

diese die Arbeiten zu Konkurrenzpreisen anbieten kann. Die lokalen Aushilfen sollen weiterhin zum<br />

Einsatz kommen.<br />

59


4 Rechtliche Aspekte<br />

4.1 Reglemente und Verträge<br />

60<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Mit Ausnahme des Organisationsreglements, welches zusammen mit dem <strong>Fusion</strong>svertrag Grundlage<br />

des <strong>Fusion</strong>sbeschlusses ist, ist die Neuregelung Sache <strong>der</strong> Behörden <strong>der</strong> neuen Gemeinde. Über<br />

Reglemente, die in den Zuständigkeitsbereich <strong>der</strong> Gemeindeversammlung fallen, wird <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at<br />

<strong>der</strong> neuen Gemeinde bestimmen. Für die Übergangszeit zwischen <strong>Fusion</strong>sbeschluss und Vorliegen<br />

<strong>der</strong> neuen Reglemente müssen geeignete Übergangsregelungen getroffen werden. Diese sind im<br />

<strong>Fusion</strong>svertrag zu verankern.<br />

Übrige heute geltende Reglemente<br />

Die heute geltenden Reglemente von <strong>Wyssachen</strong> wurden erfasst und überprüft. 56 Die bestehenden<br />

Reglemente von <strong>Wyssachen</strong> würden im Falle einer <strong>Fusion</strong> über weite Strecken ersatzlos aufgehoben<br />

und jene <strong>der</strong> Gemeinde Huttwil gelten. Einige Reglemente würden weiter gelten, bis die sie ersetzenden,<br />

neuen Reglemente erarbeitet wurden. Dies gilt vor allem für den Zonenplan und das Baureglement,<br />

wobei die laufenden Ortsplanungsrevisionen so weit wie möglich bereits angeglichen werden.<br />

Ebenso gilt dies für die Reglemente im Ver- und Entsorgungsbereich.<br />

Verträge, Dienstbarkeiten, Lasten<br />

Die bestehenden Verträge, Dienstbarkeiten und Lasten in <strong>Wyssachen</strong> und Huttwil wurden erfasst und<br />

überprüft. Es handelt sich um eine Grobsichtung all jener Verträge, die im <strong>Machbarkeit</strong>sprojekt nicht<br />

vertieft behandelt wurden. Es wurden keine Verträge, Dienstbarkeiten o<strong>der</strong> Lasten identifiziert, die<br />

fusionshin<strong>der</strong>liche Bestimmungen beinhalten.<br />

Die Rechte und Pflichten gehen bei Verträgen grundsätzlich auf die neue Gemeinde als Rechtsnachfolgerin<br />

über. Einige Verträge von <strong>Wyssachen</strong> werden mit <strong>der</strong> <strong>Fusion</strong> hinfällig, da sie mit <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Huttwil abgeschlossen wurden (z. B. Sek, Feuerwehr, Spezialunterricht, usw.) o<strong>der</strong> werden ersatzlos<br />

gekündigt, da die Angebote in Huttwil bereits vorhanden sind.<br />

Versicherungen<br />

Ebenfalls erfasst wurde das Versicherungsportefeuille bei<strong>der</strong> Gemeinden. Die Grobanalyse ergab viele<br />

Gemeinsamkeiten. So sind <strong>Wyssachen</strong> und Huttwil hauptsächlich bei <strong>der</strong> AXA-Winterthur und bei<br />

<strong>der</strong> Previs Pensionskasse versichert.<br />

Bei einer <strong>Fusion</strong> würden die Versicherungen im Detail überprüft. Es würde abgeklärt, welche Versicherung<br />

übernommen bzw., falls in beiden Gemeinden bestehend, fristgerecht gekündigt und neu<br />

verhandelt werden müssten.<br />

56 Verzeichnis <strong>der</strong> wichtigsten Reglemente vgl. Anhang.


4.2 Rechtliche Son<strong>der</strong>fragen<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Im Laufe <strong>der</strong> Abklärungen haben sich verschiedene spezielle Rechtsfragen gestellt. Sie sind nachfolgend<br />

aufgeführt:<br />

� Gemeindenamen und -wappen sowie Adressierungen, Strassen- und Ortsbeschil<strong>der</strong>ungen<br />

� Heimatberechtigung und Gebühren bei Dokumentenanpassungen<br />

� Grundstückregister<br />

Namen, Wappen und Ortsbezeichnungen<br />

Der offizielle Name und das offizielle Wappen <strong>der</strong> neuen Gemeinde sind zusammen mit dem <strong>Fusion</strong>svertrag<br />

vom Kanton zu genehmigen und deshalb im Vorfeld einer <strong>Fusion</strong> festzulegen. Dabei hat die<br />

neue Gemeinde einen offiziellen Namen und ein offizielles Wappen.<br />

Als Kriterien für die Bestimmung von Gemeindenamen und Gemeindewappen sowie für den Entscheid,<br />

wie die Ortschaften zu beschriften sind, wurden folgende Punkte beigezogen:<br />

� Praktikabilität: weniger Einwohner/-innen sowie Unternehmen müssen sich umstellen, Folgekosten<br />

(Dokumentenän<strong>der</strong>ungen etc.) sind in grösserem Umfang vermeidbar.<br />

� Gleiche Ortsbeschil<strong>der</strong>ung erlaubt weiterhin die Identifikation mit dem eigenen Wohnort.<br />

� Huttwiler Wappen ist sehr alt bzw. jenes in <strong>Wyssachen</strong> relativ jung. Teile <strong>der</strong> Symbolik (goldener<br />

Stern oben, Zweiersymbolik) sind beiden Wappen gemeinsam.<br />

� Kosten einsparen für die Gemeinde (keine neuen Ortsschil<strong>der</strong> und Strassennamen, keine heraldischen<br />

Abklärungen notwendig etc.).<br />

� Wappenteilungen und / o<strong>der</strong> Bindestrichlösungen beim Namen sind eher schwerfällig und schaffen<br />

ungünstige Voraussetzungen für allfällige zukünftige <strong>Fusion</strong>sprojekte.<br />

Gemeindenamen und -wappen<br />

Die neue Gemeinde ist Huttwil zu nennen und soll das Huttwiler Wappen 57 übernehmen. Diese Lösung<br />

erscheint aus Gründen <strong>der</strong> Praktikabilität und eines möglichst geringen Anpassungsaufwands<br />

durch die betroffene Bevölkerung am sinnvollsten.<br />

Im alltäglichen Gebrauch können bisherige Namen und Wappen von Ortsteilen selbstverständlich weiter<br />

verwendet werden (Beschil<strong>der</strong>ungen, Wappen in Vereinslogos etc.).<br />

Postleitzahl und Ortsnamen, Strassenbenennung und Ortsbeschil<strong>der</strong>ung<br />

Die Ortsbezeichnungen und Postleitzahlen sollen vollumfänglich wie heute belassen werden:<br />

4950 Huttwil<br />

4953 Schwarzenbach<br />

4954 <strong>Wyssachen</strong><br />

Für die betroffene Bevölkerung und für die neue Gemeinde, aber auch für die Post ist dies die einfachste<br />

Lösung. Die bestehenden Strassennamen und –beschil<strong>der</strong>ungen können erhalten bleiben. Es<br />

besteht keine Notwendigkeit, bestehendes Briefpapier und Werbematerial zu än<strong>der</strong>n. Ebenso erleichtert<br />

diese Variante den Betroffenen, sich emotional in "ihrem" Ortsteil wie<strong>der</strong>zufinden.<br />

Heimatberechtigung und Dokumentanpassungen<br />

Bei einem Zusammenschluss <strong>der</strong> Gemeinden stellt sich die Frage, wie das Bürgerrecht gehandhabt<br />

wird. Diese Frage wird <strong>der</strong> Gemeindeverordnung geregelt. 58<br />

57 In blau zwei gekreuzte silberne Schlüssel, überhöht von einem goldenen Stern<br />

61


62<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Heimatberechtigung<br />

Die Heimatberechtigung ist kantonal geregelt. Wer im Zeitpunkt <strong>der</strong> <strong>Fusion</strong> Bürger/-in einer aufgehobenen<br />

Gemeinde ist, erwirbt von Gesetzes wegen das Bürgerrecht <strong>der</strong> neuen Gemeinde.<br />

Heimatscheine behalten ihre Gültigkeit und werden erst ersetzt, wenn sich ein Grund dafür ergibt o<strong>der</strong><br />

eine Person dies ausdrücklich wünscht. Das gleiche gilt für bereits ausgestellte Ausweispapiere (z.B.<br />

Reisepässe, Identitätskarten). Registereintragungen, die die alten Heimatberechtigungen enthalten,<br />

werden nicht geän<strong>der</strong>t, wenn sie im Zeitpunkt <strong>der</strong> Eintragung richtig waren.<br />

Kantonale Gebühren für Dokumentanpassungen<br />

Die Frage stellt sich, ob fusionsbedingt (Heimatortän<strong>der</strong>ung, ggf. Adressän<strong>der</strong>ungen) alle Dokumente<br />

anzupassen sind. Ein vom Grossen Rat überwiesenes Postulat for<strong>der</strong>t, dass sämtliche Än<strong>der</strong>ungen<br />

persönlicher Dokumente, die die Einwohnerinnen und Einwohner bzw. Bürgerinnen und Bürger infolge<br />

von Gemeindezusammenschlüssen beim Kanton vornehmen müssen, gebührenfrei erfolgen sollen.<br />

Der Regierungsrat hat in seiner Postulatsantwort die Bereitschaft erklärt, in solchen Fällen von Gebühren<br />

abzusehen. Der Gebührenerlass soll im Rahmen <strong>der</strong> Genehmigung des <strong>Fusion</strong>svertrags<br />

durch den Grossen Rat erfolgen. Bei den <strong>Fusion</strong>en Wichtrach sowie Wald wurde im Grossratsbeschluss<br />

festgehalten: „Die vom Kanton zu erhebenden Gebühren für zwingende und unaufschiebbare<br />

Anpassungen von amtlichen Dokumenten <strong>der</strong> Bevölkerung <strong>der</strong> Gemeinden Wald und Wichtrach werden<br />

erlassen.“<br />

In <strong>der</strong> Praxis gilt deshalb:<br />

� Registereintragungen, die noch die alten Heimatberechtigungen enthalten, werden in <strong>der</strong> Regel<br />

nicht geän<strong>der</strong>t, wenn sie im Zeitpunkt <strong>der</strong> Eintragung richtig waren.<br />

� Ausgestellte Heimatscheine behalten ihre Gültigkeit und werden erst ersetzt, wenn sich ein Grund<br />

dafür ergibt o<strong>der</strong> wenn eine Person dies ausdrücklich wünscht. Das gleiche gilt für bereits ausgestellte<br />

Ausweispapiere (z.B. Reisepässe und Identitätskarten).<br />

� Führerausweise: Die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Personalien im <strong>Fusion</strong>sfall wird im Stammdatensystem des<br />

Strassenverkehrsamts automatisch erfasst. Die bestehenden Führerausweise im Kreditkartenformat<br />

behalten deshalb ihre Gültigkeit. Wird die Anpassung des Heimatorts ausdrücklich gewünscht,<br />

so wird die Gebühr während den ersten 6 Monaten nach <strong>der</strong> Gemeindefusion reduziert. Alte blaue<br />

Fahrausweise, wo auch die Adresse ggf. anzupassen wäre, müssen zwingend gegen einen Führerausweis<br />

im Kreditkartenformat ausgetauscht werden. Die Gebühr wird dabei während den ersten<br />

6 Monaten nach <strong>der</strong> Gemeindefusion reduziert.<br />

Gemeindegebühren für Dokumentanpassungen<br />

Auch die Gemeinden stellen gebührenpflichtige Dokumente aus. Im <strong>Fusion</strong>sfall soll auf die Erhebung<br />

von Gebühren in all jenen Fällen verzichtet werden, wo diese Dokumente bedingt durch den Zusammenschluss<br />

neu ausgestellt werden müssen.<br />

Burgerliche Korporationen<br />

In Huttwil bestehen neben <strong>der</strong> Einwohner- und Kirchgemeinde zwei burgerliche Korporationen: Die<br />

Burgergemeinde und die Herdgemeinde. 59 Jede dieser Korporationen hat eine eigene Verwaltung und<br />

eigenes Vermögen. In <strong>Wyssachen</strong> bestehen keine burgerlichen Korporationen.<br />

Die Huttwiler burgerlichen Korporationen werden von einer <strong>Fusion</strong> nur indirekt tangiert. Abklärungen<br />

haben ergeben, dass per Februar 2009 in <strong>Wyssachen</strong> insgesamt ca. 290 Personen mit Heimatort<br />

<strong>Wyssachen</strong> o<strong>der</strong> Huttwil wohnen, wovon<br />

58 z.B. Riggisberg: „Wer im Zeitpunkt eines Zusammenschlusses Bürgerin o<strong>der</strong> Bürger einer aufgehobenen Gemeinde ist,<br />

erwirbt von Gesetzes wegen das Bürgerrecht <strong>der</strong> neuen o<strong>der</strong> erweiterten Gemeinde.“<br />

59 Eine informative Darstellung <strong>der</strong> Hintergründe <strong>der</strong> Herdgemeinde ist im Anhang zu diesem <strong>Bericht</strong> ersichtlich.


<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

� 221 Personen mit Heimatort <strong>Wyssachen</strong>: Diese erhalten bei <strong>der</strong> <strong>Fusion</strong> Heimatort Huttwil als Einwohnerbürger<br />

ohne Burger- und / o<strong>der</strong> Herdgemein<strong>der</strong>echte.<br />

� 64 Personen mit Heimatort Huttwil.<br />

Es wurden drei Fragen mit <strong>der</strong> Herdgemeinde geklärt:<br />

1. Ist es denkbar, dass im Zuge <strong>der</strong> <strong>Fusion</strong> <strong>der</strong> Herdkreis vergrössert wird?<br />

Eine Anpassung des Herdkreises ist nicht geplant.<br />

2. Wird im Zuge einer <strong>Fusion</strong> <strong>der</strong> Einwohnergemeinden die Nutzungsberechtigung (z.B. bei <strong>der</strong><br />

Pacht) verän<strong>der</strong>t?<br />

In Huttwil fragen sich die Landwirte, ob aufgrund einer <strong>Fusion</strong> die Herdgemeinde das Mieten von<br />

Brachen durch Auswärtige neu regeln würde. Generell ist abzuklären, in welchem Ausmass, falls<br />

überhaupt, eine <strong>Fusion</strong> Auswirkungen auf die Landwirtschaft sowie auf die nachgelagerten Betriebe<br />

(Milchwirtschaft, Käsereien etc.) hat.<br />

Neue Pachtverträge sind <strong>zur</strong>zeit in Bearbeitung. Ziel ist es, grössere Bewirtschaftungsflächen<br />

durch das Zusammenlegen von Brachen zu schaffen. Eine neue Regelung <strong>der</strong> Mietrechte von Brachen<br />

aufgrund einer <strong>Fusion</strong> ist nicht geplant. Es ist ausserdem davon auszugehen, dass aufgrund<br />

<strong>der</strong> Distanzen (das zu verpachtende Land liegt Richtung Luzern) die Brachen für Wyssacher Bauern<br />

nicht attraktiv sind.<br />

3. Hätte eine <strong>Fusion</strong> <strong>der</strong> Einwohnergemeinden eine Verän<strong>der</strong>ung bei <strong>der</strong> Verteilung des Herdnutzens<br />

<strong>zur</strong> Folge?<br />

Die 64 Huttwiler Burger, welche in <strong>Wyssachen</strong> wohnen, würden im Fall einer <strong>Fusion</strong> <strong>der</strong> Einwohnergemeinden<br />

für die Teilnahme an den Versammlungen <strong>der</strong> Burgergemeinde ein Versammlungsgeld<br />

erhalten.<br />

Fazit<br />

Die Huttwiler Herdgemeinde ist, wie die Burgergemeinde, als eigenständige Körperschaft von einer<br />

<strong>Fusion</strong> <strong>der</strong> Einwohnergemeinden nicht tangiert. Entsprechende Abklärungen haben ergeben, dass die<br />

Herdgemeinde keine Anpassung des Herdkreises aufgrund einer <strong>Fusion</strong> <strong>der</strong> Einwohnergemeinde vorsieht.<br />

Ebenso ist nicht vorgesehen, fusionsbedingt die Pachten von Brachen neu zu regeln.<br />

Im <strong>Fusion</strong>sfall erhalten die Personen mit Heimatort <strong>Wyssachen</strong> als Einwohnerburger den Heimatort<br />

Huttwil, jedoch ohne Burger- und / o<strong>der</strong> Herdgemein<strong>der</strong>echte.<br />

Die Huttwiler Burger, die heute in <strong>Wyssachen</strong> wohnen, haben im Fall einer <strong>Fusion</strong> <strong>der</strong> Einwohnergemeinden<br />

als bisherige Huttwil-Burger Anrecht auf ein Versammlungsgeld, sofern sie an den Versammlungen<br />

<strong>der</strong> Burgergemeinde teilnehmen.<br />

Grundstückregister<br />

Die beiden Gemeinden führen heute getrennte Grundstückregister. Dies hat <strong>zur</strong> Folge, dass<br />

Grundstücke mit <strong>der</strong> gleichen Nummer bestehen können. Ohne weitere Massnahmen wären solche<br />

Grundstücke nach einer <strong>Fusion</strong> nicht mehr eindeutig identifizierbar.<br />

Die Kompetenz <strong>zur</strong> Gestaltung des Grundbuchwesens liegt beim Kanton. Dieser sieht für den Fall einer<br />

Gemeindefusion die Bildung von zwei Grundbuchkreisen vor. Dabei wird den heute bestehenden<br />

Grundstücknummern eine zusätzliche Ordnungsnummer vorangestellt (Präfix), die eine klare Identifizierung<br />

erlaubt. Die Gemeinden stellen durch Information <strong>der</strong> betroffenen kantonalen Stellen sicher,<br />

dass die Arbeiten rechtzeitig in die Wege geleitet werden.<br />

Diese Lösung bleibt für die Eigentümerinnen und Eigentümer kostenneutral, die bestehenden Schuldbriefe<br />

bleiben unverän<strong>der</strong>t gültig. Auch <strong>der</strong> Anpassungsaufwand für die neue Gemeinde, den Verwaltungskreis<br />

und den Kanton hält sich in Grenzen.<br />

63


64<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Amtliche Bewertungen<br />

Die Amtliche Bewertung von Liegenschaften basiert auf dem Gesetz über die direkten Staats- und<br />

Gemeindesteuern. Bei <strong>der</strong> Schätzung <strong>der</strong> amtlichen Werte sind Kriterien wie die Gebäudeart (Einfamilienhaus,<br />

Mehrfamilienhaus, usw.), Bauqualität, <strong>der</strong> Ausbaukomfort und die Wohn-, Verkehrs- und<br />

Geschäftslage sowie das wirtschaftliche Alter einer Liegenschaft massgebend.<br />

Um den regionalen Unterschieden bei den Liegenschaftswerten Rechnung zu tragen, hat <strong>der</strong> Kanton<br />

20 Mietwertkategorien festgelegt. Der Kanton legt fest, nach welcher Mietwertkategorie die amtlichen<br />

Werte und die Eigenmietwerte festgelegt werden. Huttwil wurde <strong>der</strong> Mietwertkategorie 12 zugewiesen,<br />

<strong>Wyssachen</strong> <strong>der</strong> Kategorie 9.<br />

Die Abklärungen bei <strong>der</strong> Steuerverwaltung des Kantons Bern haben ergeben, dass auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong><br />

geltenden gesetzlichen Grundlagen eine Gemeindefusion we<strong>der</strong> einen Einfluss auf die amtlichen Werte<br />

noch auf die Eigenmietwerte hat. Die Grundstückdaten würden bei einer <strong>Fusion</strong> unverän<strong>der</strong>t übernommen.<br />

Somit würden in <strong>der</strong> fusionierten Gemeinde die amtlichen Werte nach unterschiedlichen<br />

Mietwertkategorien bewertet.<br />

Landwirtschaftliche Beiträge<br />

Die Ausrichtung von Beiträgen durch das Bundesamt für Landwirtschaft ist an gewisse Mindestanfor<strong>der</strong>ungen<br />

geknüpft. Damit ein Betrieb beitragsberechtigt ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt<br />

sein:<br />

� Der Betrieb muss eine Mindestgrösse von 0,25 Standardarbeitskräften (SAK) aufweisen. Die Standardarbeitskraft<br />

wird aufgrund <strong>der</strong> Anzahl Tiere und <strong>der</strong> vorhandenen Fläche ermittelt.<br />

� Vorhandensein einer landwirtschaftlichen Ausbildung durch den Bewirtschafter<br />

� Erbringen des ökologischen Leistungsnachweises in den Bereichen Tierhaltung und Landbewirtschaftung<br />

� Einhaltung <strong>der</strong> gesetzlich vorgegebenen Fristen und Auflagen<br />

Ausgangslage Auswirkungen einer <strong>Fusion</strong><br />

Tierhalterbeiträge<br />

Die Ausrichtung hängt davon ab, in welcher Zone sich ein<br />

Betrieb befindet (z.B. Talzone, Bergzonen 1 – 3). Die Anmeldung<br />

<strong>der</strong> Beiträge erfolgt über die Ackerbaustelle. Die Beiträge<br />

werden durch das GELAN 60 direkt verfügt.<br />

Flächenbeiträge<br />

allgemein Die Erhebung <strong>der</strong> Grundlagen und die<br />

Festlegung <strong>der</strong> Beiträge decken sich mit<br />

<strong>der</strong> Situation bei den Tierhalterbeiträgen.<br />

Die Betriebe werden unabhängig von <strong>der</strong> politischen<br />

Gemeinde aufgrund ihrer geographischen Lage einer<br />

Zone zugewiesen. Demzufolge hat eine <strong>Fusion</strong> keine<br />

Auswirkungen auf die Ausrichtung <strong>der</strong> Tierhalterbeiträge.<br />

Die Betriebe werden unabhängig von <strong>der</strong> politischen<br />

Gemeinde aufgrund ihrer geographischen Lage einer<br />

Zone zugewiesen. Demzufolge hat eine <strong>Fusion</strong> keine<br />

Auswirkungen auf die Ausrichtung <strong>der</strong> allgemeinen Flächenbeiträge.<br />

60 GELAN steht für die deutschsprachige Abkürzung von Gesamtlösung EDV Landwirtschaft. Unter diesem Titel betreiben<br />

die Kantone Bern, Freiburg und Solothurn eine umfassende Informatiklösung für die Erhebung und Bearbeitung von Agrardaten<br />

und für die Auszahlung <strong>der</strong> Direktzahlungen (GELAN-DZ). Im Jahr 2008 wurden die Direktzahlungen schon zum<br />

zehnten Mal über diese Plattform ausgerichtet. Seit 2004 sind auch die neuen Beiträge (ÖQV-Vernetzung), basierend auf<br />

<strong>der</strong> Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV), im GELAN eingebunden (Quelle: Webseite GELAN, http://www.gelan.ch).


<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Ausgangslage Auswirkungen einer <strong>Fusion</strong><br />

Ökologiebeiträge<br />

gemäss<br />

ökologischer<br />

Qualitätsverordnung<br />

(ÖQV)<br />

Für die Geltendmachung von Flächenbeiträgen<br />

muss <strong>der</strong> Landwirt mindestens 7 %<br />

<strong>der</strong> Fläche als Öko-Fläche bewirtschaften.<br />

Wird ein grösserer Flächenanteil nach den<br />

Öko-Richtlinien bewirtschaftet, können<br />

zusätzliche Beiträge ausgerichtet werden.<br />

Hangbeiträge Bei extrem schwieriger Bewirtschaftung von<br />

Hanglagen (35 % und mehr Neigung und<br />

Acker- o<strong>der</strong> Mähnutzung) richtet <strong>der</strong> Kanton<br />

minimale zusätzliche Beiträge aus. In<br />

Huttwil wurden diese Beiträge wegen zu<br />

geringen Flächen in solchen Lagen bereits<br />

gestrichen. In <strong>Wyssachen</strong> werden solche<br />

Beiträge noch ausgerichtet.<br />

Ökologische Vernetzung (Zusatz zu ÖQV)<br />

Die minimalen Vorschriften für ökologisch bewirtschaftete Flächen<br />

reichen nicht aus, um ein genügendes Netz <strong>zur</strong> Gewährleistung<br />

<strong>der</strong> nötigen Lebensräume für Wildtiere zu gewährleisten.<br />

Wenn die dafür nötigen Elemente grossräumig sichergestellt<br />

werden können (ökologische Vernetzung), richtet <strong>der</strong><br />

Kanton zusätzliche Beiträge aus. Huttwil und <strong>Wyssachen</strong> haben<br />

sich solchen Vernetzungsprojekten angeschlossen Liegen<br />

die bewirtschafteten Ökoflächen innerhalb des ÖQV-<br />

Perimeters, können von zusätzlichen Beiträgen profitieren.<br />

Die <strong>Fusion</strong> hat keinen Einfluss auf die Ausrichtung von<br />

Ökologiebeiträgen. Diese werden aufgrund <strong>der</strong> Betriebsstruktur<br />

festgelegt.<br />

Die Abklärungen beim GELAN haben ergeben, dass bei<br />

einer <strong>Fusion</strong> die Beiträge weiterhin ausgerichtet werden.<br />

Zur Wahrung <strong>der</strong> Rechtsgleichheit könnten auch Landwirte<br />

aus Huttwil diese Beiträge wie<strong>der</strong> beantragen.<br />

Huttwil und <strong>Wyssachen</strong> haben jeweils nicht beim gleichen<br />

Vernetzungsprojekt mitgemacht. Deshalb sind die<br />

Vorgaben <strong>zur</strong> Erlangung <strong>der</strong> Beiträge nicht deckungsgleich.<br />

Der Kanton wird diese ungleichen Vorschriften in den<br />

nächsten Jahren soweit möglich vereinheitlichen.<br />

Die ÖQV-Perimeter bleiben auch bei einer <strong>Fusion</strong> unverän<strong>der</strong>t.<br />

Eine <strong>Fusion</strong> hat somit keine Auswirkungen auf<br />

die ÖQV-Beiträge.<br />

Strukturverbesserungsbeiträge<br />

Bund und Kanton unterstützten landwirtschaftliche Strukturverbesserungen mit Beiträgen und zinsfreien<br />

Darlehen. Unterstützt werden Projekte für landwirtschaftliche Hochbauten und Tiefbauten in <strong>der</strong><br />

Landwirtschaftszone. Die Beitragsansätze sind abhängig<br />

� von <strong>der</strong> örtliche Lage (Talzone, Hügelzone, Bergzone) <strong>der</strong> zu unterstützenden Projekte<br />

� von <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Projekte (einzelbetriebliche o<strong>der</strong> gemeinschaftliche Projekte)<br />

� vom konkreten landwirtschaftlichen Interesse am jeweiligen Projekt.<br />

Gemäss Auskunft <strong>der</strong> Abteilung Strukturverbesserung des Kantons Bern spielt die Finanzlage <strong>der</strong><br />

Standortgemeinde unter dem neuen Finanzausgleich des Bundes (NFA) bei <strong>der</strong> Bemessung <strong>der</strong> Beitragssätze<br />

nur noch eine sehr untergeordnete Rolle. Lediglich bei <strong>der</strong> Bewältigung von Unwetterschäden<br />

kann <strong>der</strong> Bund Zusatzbeiträge an finanzschwache Gemeinden gewähren.<br />

Eine allfällige Gemeindefusion dürfte keinen nennenswerten Einfluss auf die Unterstützung künftiger<br />

Strukturverbesserungsprojekte o<strong>der</strong> auf die landwirtschaftlichen Beiträge haben. Zwar würde eine <strong>Fusion</strong><br />

dazu führen, dass auch die Landwirte aus Huttwil wie<strong>der</strong> die sogenannten Hangbeiträge beantragen<br />

könnten. Das Ausmass dieser Beiträge ist jedoch sehr bescheiden.<br />

65


66<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

5 Finanzielle Auswirkungen einer <strong>Fusion</strong><br />

5.1 Ausgangslage<br />

Die Analyse erfolgte analog <strong>zur</strong> Vorstudie, unter Anwendung <strong>der</strong> zum Zeitpunkt <strong>der</strong> <strong>Machbarkeit</strong>sstudie<br />

aktuellsten Zahlen <strong>zur</strong> Laufenden Rechnung und Bestandesrechnung bei<strong>der</strong> Gemeinden aus dem<br />

Jahre 2008. Es werden in <strong>der</strong> Folge die wichtigsten Unterschiede <strong>der</strong> finanziellen Entwicklung bei<strong>der</strong><br />

Gemein<strong>der</strong>echnungen kommentiert.<br />

Wichtigste Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> finanziellen Eckdaten und Kennzahlen<br />

Aufwand- und Ertragslage<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Vorstudie zeigte die Analyse des Aufwands und Ertrags pro Einwohner/-in bei<strong>der</strong><br />

Gemeinden auf Basis <strong>der</strong> Rechnungen 2006 Unterschiede bei den Gesamtaufwendungen sowie bei<br />

<strong>der</strong> Aufteilung <strong>der</strong> Aufwendungen und Erträge, welche sich weitgehend aus <strong>der</strong> verschiedenen Grösse<br />

und Gemeindeart erklären lassen.<br />

� Auf <strong>der</strong> Aufwandseite zeigen sich auch im Jahr 2008 die grössten Unterschiede in den Pro-Kopf-<br />

Zahlen bei den Abschreibungen, eigenen Beiträgen sowie Personalaufwendungen: 61<br />

Jährliche Aufwendungen <strong>Wyssachen</strong> und Huttwil 2006-2008<br />

Aufwendungen in CHF pro Kopf<br />

<strong>Wyssachen</strong> Huttwil<br />

2006 2007 2008 2006 2007 2008<br />

Personalaufwand 435 462 457 828 853 905<br />

Sachaufwand 682 833 866 719 759 735<br />

Passivzinsen 70 62 66 92 64 47<br />

Abschreibungen 193 482 181 660 547 485<br />

Entschädigungen an Gemeinwesen 922 941 1'001 761 789 872<br />

Eigene Beiträge 574 578 644 1'159 1'224 1'363<br />

Einlagen in Spezialfinanzierungen 106 98 110 272 228 219<br />

- Der Personalaufwand pro Kopf in <strong>Wyssachen</strong> war 2008, analog zu 2006, halb so hoch wie in<br />

Huttwil. Dies ist mit den unterschiedlichen Gemeindearten zu erklären: Huttwil erbringt als Subzentrum<br />

Leistungen für die umliegende Region, z.B. die Heilpädagogische Schule, die zu einem<br />

erhöhten Personalbestand führen. Teilweise bestehen, wie die <strong>Machbarkeit</strong>sanalyse gezeigt<br />

hat, auch Differenzen in den Leistungsstandards <strong>der</strong> beiden Gemeinden. Ein Beispiel ist <strong>der</strong><br />

Strassenunterhalt, <strong>der</strong> in Huttwil personell dementsprechend höher dotiert ist als in <strong>Wyssachen</strong>.<br />

- Der Abschreibungsaufwand pro Kopf betrug im 2008 in <strong>Wyssachen</strong> 37 % (2006: 29 %) von jenem<br />

in Huttwil. Der Unterschied ist auf die verschiedene Abschreibungspraxis <strong>der</strong> beiden Gemeinden<br />

<strong>zur</strong>ückzuführen. 62<br />

- Bei den eigenen Beiträgen sind die Relationen <strong>der</strong> Pro-Kopf-Daten bei<strong>der</strong> Gemeinden im Vergleich<br />

zu 2006 gleich geblieben. Die Pro-Kopf-Werte <strong>der</strong> eigenen Beiträge sind dabei in <strong>Wyssachen</strong><br />

halb so hoch wie in Huttwil. Dies ist auf die Kombination verschiedener Faktoren <strong>zur</strong>ückzuführen,<br />

die grösstenteils mit den verschiedenen Gemeindearten zusammenhängen und zu<br />

höheren Beiträgen seitens Huttwil führen (z.B. Kläranlage ZALA AG, Musikschule, Bibliothek,<br />

Schwimmbad, Kadetten, Standortmarketing, für Sozialhilfe-Unterstützungen an Private sowie<br />

Spitex und Tageselternverein 63 ).<br />

61 Alle Abbildungen in diesem Kapitel stammen von den Finanzverwaltungen bei<strong>der</strong> Gemeinden, sofern keine an<strong>der</strong>en<br />

Quellen angegeben sind.<br />

62 Huttwil: steuerfinanzierte Abschreibungen auf Wie<strong>der</strong>beschaffungswerten; <strong>Wyssachen</strong>: auf Restbuchwerten.<br />

63 Als Standort- bzw. Abrechnungsgemeinde erhält Huttwil für die Ausgaben in diesen Bereichen Rückerstattung durch den<br />

Lastenausgleich, vgl. dazu auch Abschnitt zu Fussnote 68.


<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

� Auf <strong>der</strong> Ertragsseite haben sich die Verhältnisse ebenfalls kaum verän<strong>der</strong>t:<br />

Jährliche Erträge <strong>Wyssachen</strong> und Huttwil 2006-2008<br />

Erträge in CHF pro Kopf<br />

<strong>Wyssachen</strong> Huttwil<br />

2006 2007 2008 2006 2007 2008<br />

Steuern 1'249 1'554 1'426 2'065 1'943 1'971<br />

Regalien & Konzessionen 49 52 46 24 23 38<br />

Vermögenserträge 2'436 234 92 4'963 612 137<br />

Entgelte 496 661 499 1'007 998 971<br />

Anteil & Beiträge ohne Zweckbindung 691 747 837 145 146 154<br />

Rückerstattungen von Gemeinwesen 74 68 96 613 707 814<br />

Beiträge 135 120 147 299 300 240<br />

Entnahmen aus Spezialfinanzierungen 50 72 32 136 207 122<br />

- Die Steuererträge betrugen 2008 in Huttwil CHF 1971 pro Kopf, während <strong>Wyssachen</strong> 72 %<br />

(2006: 60 %) davon einnimmt.<br />

Der grösste Unterschied zwischen den beiden Gemeinden ist bei den Einkommens- und Vermögenssteuern<br />

natürlicher Personen auszumachen. Die tieferen Erträge von <strong>Wyssachen</strong> sind<br />

auf die geringe Steuerkraft <strong>der</strong> <strong>zur</strong>ück zu führen. 64<br />

- Die Vermögenserträge pro Kopf betrugen 2008 für <strong>Wyssachen</strong> CHF 92 und für Huttwil CHF 137<br />

pro Kopf. In beiden Gemeinden werden somit nach den ausserordentlichen Erträgen 2006<br />

(Verkauf von Onyx-Aktien) wie<strong>der</strong> "normale" Werte erreicht.<br />

Die leicht höheren Vermögenserträge von Huttwil sind auf die Ablieferungen gemeindeeigener<br />

Betriebe 65 , Miet-, Pacht- und Baurechtszinserträge sowie Erträge aus Geld- und Kapitalanlagen<br />

<strong>zur</strong>ückzuführen. 66<br />

- Huttwil weist mehr als doppelt so hohe Entgelte pro Kopf aus als <strong>Wyssachen</strong>. Diese höheren<br />

Erträge lassen sich mit Wasser-, Abwasser- und Abfallgebührenerträgen, Benützungsgebühren<br />

<strong>der</strong> Gemeindeinfrastruktur 67 sowie höhere Rückerstattungen bei den Sozialhilfe-<br />

Unterstützungen an Private 68 begründen.<br />

- Die Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung umfassen den Finanzausgleich. <strong>Wyssachen</strong> erhielt<br />

im 2008 mit CHF 837 pro Kopf 5,5 Mal mehr Beiträge ohne Zweckbindung als Huttwil<br />

(2006: 475 %).<br />

Beide Gemeinden sind angesichts <strong>der</strong> im Kantonsvergleich unterdurchschnittlichen Steuerkraft<br />

Nettobezüger im Finanzausgleich. Da die Steuerkraft von <strong>Wyssachen</strong> deutlich tiefer ist als jene<br />

von Huttwil, erhält <strong>Wyssachen</strong> entsprechend mehr Zuschüsse aus dem Finanzausgleich<br />

- Bei den Rückerstattungen von Gemeinwesen erhielt <strong>Wyssachen</strong> lediglich einen Bruchteil des<br />

Betrags von Huttwil, wie bereits 2006. Die Unterschiede betreffen die höheren Rückerstattungen<br />

aus Lastenausgleich Sozialhilfe, die Schulkostenbeiträge für auswärtige Schülerinnen und<br />

Schüler sowie die kantonalen Defizitdeckungsbeiträge für die Heilpädagogische Schule.<br />

64 Knapp 20% <strong>der</strong> Steuerpflichtigen haben 2004 und 2005 eine Einkommenstaxation von Null. Ein Drittel haben eine Taxation<br />

von CHF 100-20'000. Dafür zahlt <strong>der</strong> Kanton beim Finanzausgleich eine Mindestausstattung.<br />

65 IBH AG, Kieswerk Hüswil AG.<br />

66 Huttwil musste im 2008 aufgrund <strong>der</strong> globalen Finanzkrise Kursverluste in <strong>der</strong> Höhe von CHF 149 pro Kopf verbuchen.<br />

67 z.B. durch militärische Unterbringungen.<br />

68 Als Standort- bzw. Abrechnungsgemeinde trägt Huttwil die Ausgaben in diesen Bereichen, vgl. dazu Fussnote 63.<br />

67


68<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Vermögenslage und Verschuldung<br />

Die Entwicklung <strong>der</strong> letzten 2 Jahre zeigt auf, dass beide Gemeinden das Finanzvermögen abgebaut<br />

haben, das sich dank des Verkaufs von onyx-Aktien im 2006 sprunghaft erhöht hatte. Es wurde zum<br />

Schuldenabbau genutzt:<br />

Bestandesrechnungen Huttwil und <strong>Wyssachen</strong><br />

Die Finanzkennzahlen zeigen folgendes Bild:


Wichtigste Finanzkennzahlen im Vergleich<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

2004-2008 2004-2008 2008 2008 2008<br />

Huttwil <strong>Wyssachen</strong> Huttwil <strong>Wyssachen</strong><br />

Kanton<br />

Bern69 Selbstfinanzierungsgrad70 sehr gut: >100 %<br />

ungenügend: 0-60 %<br />

344 % 397 %<br />

50 % 19 %<br />

132 %<br />

Selbstfinanzierungsanteil71 sehr gut: >18 % 32 % 19 %<br />

genügend: 10-14 % 12 %<br />

ungenügend: 0-10 % 7 % 3 %<br />

Zinsbelastungsanteil72 sehr tiefe Belastung:


70<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

aber damit im Mittel <strong>der</strong> Berner Gemeinden. Im 2008 erreichte <strong>Wyssachen</strong> einen höheren Investitionsanteil<br />

als Huttwil, die konstant eine mittlere Investitionstätigkeit ausweist.<br />

5.2 Zustand Infrastrukturen und Investitionsbedarf<br />

Gemeindestrassen<br />

Wie im Teil "Unterhalt Gemeindestrassen und -anlagen", besteht Nachholbedarf im Wyssacher Strassenunterhalt.<br />

<strong>Wyssachen</strong> verfügt über eine unterhaltspflichtige Strassenfläche, die 70 % <strong>der</strong> Strassenfläche von<br />

Huttwil entspricht. In <strong>Wyssachen</strong> wird <strong>der</strong> Strassenunterhalt mit einem Bruchteil des Personaleinsatzes<br />

unterhalten. Dementsprechend sind die Reparaturstandards niedriger als in Huttwil.<br />

Die Sichtung und Kategorisierung <strong>der</strong> Gemeindestrassen nach Huttwiler Systematik hat ergeben,<br />

dass sich <strong>der</strong> Zustand des Wyssacher Strassennetzes mit gezielten Sofortmassnahmen (Reparatur<br />

von Strassenlöchern) im Umfang von CHF 0,8 Mio. verbessern lässt. Um diese Sofortmassnahmen<br />

nachhaltig sichern zu können, müssten im Zeitraum von 5-10 Jahren insgesamt CHF 0,4 Mio. eingesetzt<br />

werden (Oberflächenbelag).<br />

Durch die Sofortmassnahmen lassen sich in beiden Fällen grössere Sanierungen, die nach Huttwiler<br />

Einstufungssystematik ein Investitionsvolumen von ca. CHF 10 Mio. umfassen, über einen längeren<br />

Zeithorizont planen.<br />

Spezialfinanzierungen <strong>der</strong> Ver- und Entsorgung<br />

5.2.1.1 Abwasser<br />

Wie im <strong>Bericht</strong>teil "Abwasserentsorgung" dargestellt, liegt <strong>der</strong> Investitionsbedarf in diesem Bereich<br />

eher auf Huttwiler Seite, da das Kanalisationsnetz vor allem im Städtli vergleichsweise älter ist. Gemäss<br />

<strong>Bericht</strong> des kantonalen Generellen Entwässerungsplans (GEP) ist ein Sanierungsvolumen von 7<br />

Millionen Franken ausgewiesen. Dringende Sanierungen sind dabei schon erfolgt bzw. in <strong>der</strong> Finanzplanung<br />

ab 2011 vorgesehen. Das Trennsystem Sauber- und Schmutzwasser wird dabei schrittweise<br />

mit den laufenden Sanierungen vollzogen.<br />

Spezialfinanzierung Abwasser <strong>Wyssachen</strong> und Huttwil 2008 im Überblick<br />

<strong>Wyssachen</strong> Huttwil<br />

Bestand SF Werterhalt per 31.12.2008 76 CHF 510'152 CHF 614'007<br />

Einlage SF Werterhalt 2008 CHF 79'569 CHF 427'797<br />

Bestand SF Rechnungsausgleich per 31.12.2008 CHF 271'713 CHF 584'714<br />

Einlage SF Rechnungsausgleich 2008 CHF 7'005 CHF 11'679<br />

� Die Spezialfinanzierung (SF) Werterhalt nimmt in Huttwil gemäss Finanzplan 2009-14 trotz <strong>der</strong><br />

vorgesehen Investitionen in den nächsten Jahren weiterhin zu. Das bedeutet, dass die geplanten<br />

Investitionen durch die erwarteten Gebührenerträge finanziert werden können. Der Sanierungsbedarf<br />

an <strong>der</strong> Gemeindekanalisation bleibt aber über 2014 hinaus ungebrochen hoch.<br />

76 Aufgrund <strong>der</strong> Gesetzesgrundlagen sind die Berner Gemeinden dazu verpflichtet, jährlich Rücklagen für den Werterhalt<br />

ihrer Abwasserentsorgung zu bilden. Diese Einlagen in die Spezialfinanzierung Werterhalt basieren auf den Wie<strong>der</strong>beschaffungswerten<br />

<strong>der</strong> Abwasserentsorgungsanlagen. Teilt man den Wie<strong>der</strong>beschaffungswert <strong>der</strong> Anlagen durch <strong>der</strong>en<br />

Lebensdauer, ergibt sich die jährlich notwendige Einlage Werterhalt, die den Ersatz bzw. die Erneuerung <strong>der</strong> Anlagen<br />

nachhaltig sicher stellt.


<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

� Huttwil legt aufgrund des hohen Sanierungsbedarfs 100 % <strong>der</strong> auf dem Wie<strong>der</strong>beschaffungswert<br />

berechneten jährlichen Einlage ein. 77 <strong>Wyssachen</strong> mit den neueren Abwasseranlagen legt das gesetzliche<br />

Minimum von 60 % ein.<br />

� <strong>Wyssachen</strong> weist in <strong>der</strong> Spezialfinanzierung Rechnungsausgleich eine deutliche Reserve auf (rund<br />

CHF 270'000 im 2008). 78<br />

Die SF Rechnungsausgleich ist auch in Huttwil relativ hoch. 79 Diese Reserve nimmt laut Finanzplan<br />

in den nächsten Jahren zu. Allfällige unerwartete Aufwandüberschüsse <strong>der</strong> Abwasserrechnung<br />

lassen sich somit problemlos finanzieren.<br />

� Beide Gemeinden wiesen 2008 geringe Ertragsüberschüsse auf, die in die Spezialfinanzierung<br />

Rechnungsausgleich eingelegt wurden. Die Huttwiler Abwasserrechnung kann mit einem geringfügigen<br />

Ertragsüberschuss (ca. CHF 11'700) als ausgeglichen bezeichnet werden. Die Abwasserrechnung<br />

<strong>Wyssachen</strong> wies 2008 auch einen geringen Ertragsüberschuss aus (CHF 7'000). 80<br />

5.2.1.2 Wasser<br />

Die öffentliche Wasserversorgung <strong>Wyssachen</strong> versorgt ca. 25 % <strong>der</strong> Liegenschaften in <strong>der</strong> Gemeinde<br />

mit ca. 14'000 m 3 Wasser pro Jahr. Sie ist damit im Vergleich zu jener von Huttwil sehr klein, da die<br />

grosse Mehrheit Wyssacher Haushalte über eigene Wasserquellen verfügt. Der Wyssacher Rechnungsausgleich<br />

weist seit 2007 einen kleinen Fehlbetrag aus. Dieser wird durch die 2010 erfolgte Erhöhung<br />

<strong>der</strong> Verbrauchsgebühren bis 2012 gedeckt sein, sofern keine ausserordentlichen Unterhaltsarbeiten<br />

anfallen.<br />

Folgende Investitionen stehen in den nächsten Jahren an:<br />

� In Huttwil steht <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong> Erschliessung im Tschäppel im Umfang von CHF 0,2 Mio. an. Bis<br />

2012 werden die Wasserleitungen in <strong>der</strong> Hauptstrasse Luzern-/Langenthalstrasse für CHF 1,8 Mio.<br />

erneuert. Nach 2014 ist die Sanierung <strong>der</strong> Wasserleitungen in <strong>der</strong> Wiesenstrasse für CHF 0,4 Mio.<br />

geplant. Diese Investitionen können mittelfristig ohne Gebührenerhöhungen finanziert werden.<br />

� In <strong>Wyssachen</strong> stehen keine Investitionen an.<br />

Liegenschaften des Verwaltungsvermögens<br />

� In <strong>Wyssachen</strong> fällt in den nächsten 5 Jahren ein Investitionsbedarf von CHF 3 Mio. für die Sanierung<br />

<strong>der</strong> Schulanlage Dorf 118B an. Die Renovation betrifft eine erste Etappe <strong>zur</strong> Stabilisierung<br />

und Isolierung <strong>der</strong> Turnhalle. 81 Die übrigen vorsichtig geschätzten CHF 2,5 Mio. betreffen die Sanierung<br />

des Schulhauses und werden als zweite Priorität eingestuft.<br />

� In Huttwil fallen bis 2014 Investitionen im Umfang von insgesamt ca. CHF 5,8 Mio. an. Davon sind<br />

CHF 2,4 Mio. für Wert erhaltende Investitionen vorgesehen. Diese betreffen hauptsächlich das<br />

Schulhaus Städtli mit CHF 1 Mio. und die Turnhalle Dornacker mit CHF 0,5 Mio. Nebst den Liegenschaftssanierungen<br />

sind Erweiterungsinvestitionen von CHF 3,4 Mio. vorgesehen, hauptsächlich<br />

für das geplante Mehrzweckgebäude im Oberdorf (ca. CHF 3,25 Mio.).<br />

77 Vgl. obige Fussnote.<br />

78 SF RA sollte eine Reserve von <strong>der</strong> Hälfte <strong>der</strong> Kanalisationsgebühr aufweisen, d.h. ca. CHF 70'000.<br />

79 Sie umfasst gemäss Voranschlag 2010 ca. 40% eines Jahresertrags aus Verbrauchs- und Grundgebühren.<br />

80 Dieser ist auf Einnahmenüberschüsse in <strong>der</strong> Investitionsrechnung <strong>zur</strong>ück zu führen. In <strong>der</strong> Investitionsrechnung Abwasser<br />

waren die Einnahmen (z.B. Kanalisationsanschlussgebühren) um rund CHF 23'500 höher als die Ausgaben. Da <strong>Wyssachen</strong><br />

ebenfalls das Verwaltungsvermögen vollständig abgeschrieben hat, musste <strong>der</strong> Einnahmenüberschuss <strong>der</strong> Investitionsrechnung<br />

in die Laufende Rechnung verbucht werden. Ohne diese Buchung hätte die Abwasserrechnung von <strong>Wyssachen</strong><br />

mit einem Defizit von rund CHF 16'500 abgeschlossen.<br />

81 Gemäss Kostenvorschlag von Architekt Schärer, Huttwil: CHF 500'000.<br />

71


72<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Gesamtübersicht zu den Investitionen<br />

Für die wichtigsten Infrastrukturen zeigt sich nach Finanzplan für den Zeitraum von 2009 bis 2014 ein<br />

Nettoinvestitionsbedarf von CHF 18 Mio. in Huttwil bzw. 2,6 Mio. in <strong>Wyssachen</strong>. Dies entspricht jährlichen<br />

Durchschnittsinvestitionen von CHF 3 Mio. für Huttwil und CHF 0,4 Mio. für <strong>Wyssachen</strong>.<br />

Die Zeitreihe <strong>der</strong> steuer- und spezialfinanzierten Investitionen (pro Kopf Daten) von 2009 bis 2014 ist<br />

in folgen<strong>der</strong> Grafik ersichtlich:<br />

Übersicht zu den Investitionsspitzen im Zeitraum 2009 bis 2014 (CHF pro Kopf)<br />

� In Huttwil konzentrierten sich die Investitionen auf das Jahr 2009.<br />

� In <strong>Wyssachen</strong> dürften sich die Investitionen auf einem verhältnismässig konstanten Niveau bewegen.<br />

Nicht eingerechnet ist in diesen Zahlen <strong>der</strong> Nachholbedarf im Bereich Gemeindestrassen. Die<br />

Sofortmassnahmen würden den Investitionsbedarf pro Kopf um insgesamt CHF 705 erhöhen. Die<br />

Schäden würden nach Priorität über 4 Jahre repariert. Eine Oberflächensanierung würde zusätzliche<br />

Investitionen pro Kopf von insgesamt CHF 300 auslösen, die sich über die anschliessenden 5-<br />

10 Jahre verteilen liessen.<br />

Fazit mit Blick auf die <strong>Fusion</strong><br />

Für die Tief- und Hochbauten zeichnet sich nach Finanzplanung für den Zeitraum von 2009 bis 2014<br />

ein Nettoinvestitionsbedarf von CHF 18 Mio. in Huttwil bzw. 2,6 Mio. in <strong>Wyssachen</strong> ab.<br />

Beide Gemeinden weisen Sanierungsbedarf auf. In <strong>Wyssachen</strong> konzentriert sich <strong>der</strong> Sanierungsbedarf<br />

auf die Gemeindestrassen, das Schulhaus und die Turnhalle. Ebenfalls Sanierungsbedarf besteht<br />

beim Gemeindehaus. Diese Sanierung liesse sich im Falle einer <strong>Fusion</strong> vermeiden.<br />

In Huttwil betrifft <strong>der</strong> Sanierungsbedarf die Kanalisationsanlagen, die Wasserleitungen, das Schulhaus<br />

Städtli und die Turnhalle Dornacker.


<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

5.3 Finanzielle Situation nach <strong>Fusion</strong><br />

Dieses Kapitel beschreibt die finanzielle Situation, wie sie sich für die fusionierte Gemeinde auf Basis<br />

des heutigen Erkenntnisstands präsentiert. Es ist unterteilt in einen Abschnitt <strong>Fusion</strong>sauswirkungen<br />

sowie einen Abschnitt, <strong>der</strong> die übrigen Auswirkungen auf die Finanzen darstellt.<br />

Auswirkungen einer <strong>Fusion</strong> auf die Finanzen<br />

In diesem Abschnitt werden die finanziellen Perspektiven des neuen Gemeinwesens auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong><br />

aktuellsten finanziellen Ausgangslagen <strong>der</strong> beiden Gemeinden sowie des neuesten Standes bei den<br />

fusionsbedingten Verän<strong>der</strong>ungen im kantonalen Finanz- und Lastenausgleich dargestellt.<br />

Auswirkungen auf den Finanz- und Lastenausgleich<br />

Die Vorabklärungen <strong>zur</strong> <strong>Fusion</strong> zeigten, dass im Rahmen des geltenden Finanzausgleichsgesetzes<br />

eine fusionierte Gemeinde Huttwil-<strong>Wyssachen</strong> mit substantiell weniger Mittelzuflüssen aus dem Finanz-<br />

und Lastenausgleich zu rechnen hätte als die beiden nicht fusionierten Gemeinden. Die Verschlechterung<br />

belief sich auf jährlich CHF 500'000.<br />

Die neuen Prognosen für den Finanzausgleich, basierend auf dem sich konkretisierenden Finanzausgleichsgesetz<br />

2012, zeigen eine klare Verbesserung. 82 Wie die Berechnungen <strong>der</strong> kantonalen Finanzverwaltung<br />

ergeben, würde auf Basis <strong>der</strong> Daten 2008 eine <strong>Fusion</strong> Min<strong>der</strong>erträge ca. von CHF 63'800<br />

verursachen. Auf Basis <strong>der</strong> Daten 2009 betragen die Min<strong>der</strong>erträge CHF 35'000. Im FILAG 2012 ist<br />

vorgesehen, dass die Beitragsverluste über eine Zeitspanne von 10 Jahren ausgeglichen würden. Die<br />

negativen <strong>Fusion</strong>sauswirkungen auf die Finanz- und Lastenausgleichströme sind nach aktuellen Erkenntnissen<br />

unbedeutend und stellen kein relevantes <strong>Fusion</strong>shemmnis mehr dar.<br />

Pro-Forma-Rechnung und mutmasslicher Steuerfuss zum <strong>Fusion</strong>szeitpunkt<br />

Als Grundlage für die Erstellung einer Pro-Forma-Rechnung für die fusionierte Gemeinde dienten die<br />

Voranschläge 2010 <strong>der</strong> beiden Gemeinden. 83<br />

Um eine "Normalrechnung" darzustellen, die auf vergleichbaren Daten basiert, wurden ausserordentliche<br />

Posten in beiden sowie die verzerrenden Effekte bereinigt, die sich aus den Unterschieden bei<br />

den Leistungsniveaus (vor allem beim Strassenunterhalt) und <strong>der</strong> Abschreibungspraxis ergeben. Die<br />

Auswirkungen dieser Bereinigungen werden im nächsten Abschnitt erläutert.<br />

Auswirkungen <strong>der</strong> Bereinigungen <strong>der</strong> Voranschläge 2010<br />

Bereinigungseffekte auf den Voranschlag 2010 <strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

in CHF Voranschlag 2010 Bereinigung bereinigter Voranschlag 2010<br />

Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />

<strong>Wyssachen</strong> Total 3'613'401 3'613'345 336'111 3'710 3'949'512 3'617'055<br />

Aufwandüberschuss<br />

56 332'401 332'457<br />

in Steuerzehnteln 0.0 -4.4 -4.4<br />

Huttwil Total 28'319'670 27'964'440 -50'800 245'400 28'268'870 28'209'840<br />

Aufwandüberschuss<br />

355'230 296'200 59'030<br />

in Steuerzehnteln -0.8 +0.7 -0.1<br />

82 Das revidierte Gesetz würde per 1. Januar 2012 in Kraft treten, so dass eine allfällige <strong>Fusion</strong> unter <strong>der</strong> neuen Gesetzgebung<br />

erfolgen würde. Eine Übersicht ist im Anhang nachzulesen.<br />

83 Alternativ hätten die Rechnungen 2008 addiert werden können. Der Vorteil des Voranschlags ist, dass es sich um gut<br />

fundierte Planzahlen handelt, in denen Ausserordentliches weitgehend eliminiert ist.<br />

73


74<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

� <strong>Wyssachen</strong>:<br />

Die Bereinigungen führen zu einer Verschlechterung des budgetierten Ergebnisses. Während <strong>der</strong><br />

Voranschlag 2010 weitgehend ausgeglichen ist, weist er nach den Bereinigungen einen Aufwandüberschuss<br />

von CHF 332'457 aus (4,4 Steueranlagezehntel).<br />

Die Bereinigungen verursachen Netto-Mehraufwendungen von CHF 332'401. Obschon die Rechnung<br />

um CHF 31'025 entlastet wird, 84 führen um CHF 196'810 erhöhte Abschreibungen (Anpassung<br />

an die betriebswirtschaftlich orientierte Abschreibungsmethodik Huttwil) 85 sowie ein um<br />

CHF 166'616 höherer Strassenunterhalt (Nachholbedarf) 86 zu deutlichen Mehraufwendungen.<br />

� Huttwil:<br />

Der Voranschlag 2010 zeigt einen Aufwandüberschuss von CHF 355'230. Die Bereinigungen führen<br />

zu einer Reduktion des Nettoaufwands auf CHF 59'030 (0.1 Steueranlagezehntel).<br />

Die Bereinigungen verursachen Netto-Mehrerträge von CHF 296'200. Diese resultieren aus einer<br />

Reduktion <strong>der</strong> Zinsaufwendungen 87 und höheren Beiträgen seitens <strong>der</strong> gemeindeeigenen Werke. 88<br />

Im Gegenzug wurden die Folgekosten berücksichtigt, die mit dem geplanten Neubau des Mehrzweckgebäudes<br />

mittelfristig anfallen. 89<br />

Pro-Forma-Rechnung <strong>der</strong> fusionierten Gemeinde<br />

Die auf ein "Normaljahr" bereinigten Voranschläge 2010 von <strong>Wyssachen</strong> und Huttwil wurden in einem<br />

ersten Schritt addiert. In einem zweiten Schritt wurden, ausgehend von <strong>der</strong> in diesem <strong>Bericht</strong> vorgeschlagenen<br />

<strong>Fusion</strong>slösung, die <strong>Fusion</strong>sauswirkungen auf die einzelnen Konten geschätzt und in <strong>der</strong><br />

addierten Rechnung berücksichtigt. Die so bereinigten addierten Voranschläge ergeben die Pro-<br />

Forma-Rechnung <strong>der</strong> fusionierten Gemeinde. Untenstehend werden die einzelnen Schritte detailliert:<br />

� Addition <strong>der</strong> bereinigten Voranschläge 2010:<br />

Die Laufende Rechnung des bereinigten Wyssacher Voranschlags weist einen Aufwandüberschuss<br />

von CHF 284 pro Kopf <strong>der</strong> Bevölkerung auf, jene von Huttwil einen von CHF 13. Für die fusionierte<br />

Gemeinde ergibt sich daraus ein Aufwandüberschuss von CHF 57 pro Kopf.<br />

Addierte Voranschläge vor Berücksichtigung <strong>der</strong> <strong>Fusion</strong>sauswirkungen<br />

Bereinigter Voranschlag<br />

In CHF<br />

<strong>Wyssachen</strong> Huttwil Addiert<br />

Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />

Total 3'949'512 3'617'055 28'268'870 28'209'840 32'218'382 31'826'895<br />

Aufwandüberschuss 332'457 59'030 391'487<br />

CHF pro Kopf 284 13 67<br />

in Steuerzehnteln -4.4 -0.1 -0.7<br />

84 Wegfall des Mietamts ab 2011, Abschluss Ortsplanung im 2010.<br />

85 Angenommen wird, dass die fusionierte Gemeinde die Abschreibungspraxis von Huttwil übernimmt, die dem tatsächlichen<br />

Wertverzehr des Anlagevermögens realistisch Rechnung trägt. Vgl. dazu Ausführungen im Anhang.<br />

86 Es wurde im Projekt festgestellt, dass Huttwil pro m2 Strasse mehr Mittel einsetzt als <strong>Wyssachen</strong>. Die Erhebung <strong>der</strong> Wyssacher<br />

Gemeindestrassen zeigte, dass Sanierungsbedarf besteht (vgl. dazu <strong>Bericht</strong> im Anhang S. 61). Um den Zustand<br />

<strong>der</strong> Strassen nicht zu verschlimmern, wird empfohlen, den Strassenunterhalt auf Niveau Huttwil zu erhöhen, das auf<br />

Werterhalt ausgerichtet ist. Die entstehenden Mehraufwendungen können zum Teil dadurch kompensiert werden, dass<br />

<strong>der</strong> Unterhalt von Haus- und Hofzufahrten entsprechend Huttwiler Reglement nur noch teilweise von <strong>der</strong> Gemeinde getragen<br />

wird.<br />

87 Huttwil wird bis Ende 2014 alle verzinslichen Darlehen <strong>zur</strong>ückbezahlt haben, weshalb die Darlehenszinsen eliminiert wurden.<br />

Eine Folge ist, dass die flüssigen Mittel aufgebraucht werden und die Zinserträge wegfallen. Der bereinigte Voranschlag<br />

wurde netto um CHF 97'100 entlastet.<br />

88 IBH AG und Kieswerk Hüswil AG werden voraussichtlich bald wie<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Lage sein, frühere Zielgrössen bei den Ablieferungen<br />

zu erreichen. Diesem Tatbestand wurde mit jährlichen Mehrerträgen von CHF 352'000 Rechnung getragen.<br />

89 Huttwil plant im Gebiet Oberdorf die Realisierung eines Mehrzweckgebäudes. Dieser Neubau, <strong>der</strong> die Bedürfnisse <strong>der</strong><br />

Tagesschule, des Werkhofs, Militärs und <strong>der</strong> Vereine abdeckt, führt zu wie<strong>der</strong>kehrenden Mehraufwendungen (Folgekosten).<br />

Die Netto-Folgekosten wurden im bereinigten Voranschlag im Umfang von CHF 100'000 berücksichtigt.


<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Schon die reine Addition zeigt, dass die <strong>Fusion</strong> für <strong>Wyssachen</strong> finanziell lohnend ist, indem sie eine<br />

Verringerung Pro-Kopf-Defizits um 76 % bringt.<br />

� Ermittlung <strong>der</strong> <strong>Fusion</strong>sauswirkungen:<br />

Es wurden alle Konten dahingehend überprüft, inwiefern ein <strong>Fusion</strong>snutzen (Min<strong>der</strong>aufwendungen<br />

/ Mehrerträge) bzw. <strong>Fusion</strong>slasten (Mehraufwendungen / Min<strong>der</strong>erträge) entsteht: 90<br />

Übersicht <strong>Fusion</strong>swirkungen<br />

In CHF <strong>Fusion</strong>snutzen <br />

<strong>Fusion</strong>slasten<br />

Erläuterungen<br />

Gemeindeverwaltung 231'800 Min<strong>der</strong>aufwand aufgrund des Abbaus von Doppelspurigkeiten<br />

Steuern und Taxen 159'276 Netto-Min<strong>der</strong>erträge durch Übernahme <strong>der</strong> Steuersätze Huttwil<br />

Finanzausgleich 35'000 Min<strong>der</strong>erträge Finanz- / Lastenausgleich (FILAG 2012, Basis 2009)<br />

Übrige<br />

20'800<br />

Min<strong>der</strong>aufwand übrige Bereiche: Bildung, öff. Sicherheit, Kultur & Freizeit,<br />

Verkehr, Vermögens- und Schuldenverwaltung<br />

Netto-<strong>Fusion</strong>snutzen 58'324 <strong>Fusion</strong>snutzen abzüglich <strong>Fusion</strong>slasten<br />

Die Tabelle zeigt, dass die <strong>Fusion</strong> per Saldo einen finanziellen Nettonutzen im Umfang von jährlich<br />

knapp CHF 60'000 erbringt.<br />

Diese Zahl ist eher vorsichtig geschätzt. Ausgeklammert wird vor allem, dass die Min<strong>der</strong>erträge im<br />

Finanz- und Lastenausgleich während wahrscheinlich eines Jahrzehnts nach <strong>der</strong> <strong>Fusion</strong> durch den<br />

Kanton ausgeglichen werden.<br />

� Ermittlung <strong>der</strong> Pro-Forma-Rechnung <strong>der</strong> fusionierten Gemeinde:<br />

Die addierten Voranschläge 2010 werden um die <strong>Fusion</strong>snutzen und -lasten ergänzt, so dass die<br />

Pro-Forma-Rechnung entsteht:<br />

Ermittlung <strong>der</strong> Pro-Forma-Rechnung<br />

in CHF addierter Voranschlag<br />

(ohne <strong>Fusion</strong>sauswirkungen)<br />

<strong>Fusion</strong>sauswirkungen<br />

Pro-Forma-Rechnung<br />

(mit <strong>Fusion</strong>sauswirkungen)<br />

Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />

Total -32'218'382 31'826'895 282'174 -223'850 31'936'208 31'603'045<br />

Aufwandüberschuss 391'487 -58'324 333'163<br />

CHF pro Kopf 67 -10 57<br />

in Steuerzehnteln -0.7 0.1 -0.6<br />

Die Pro-Forma-Rechnung <strong>der</strong> fusionierten Gemeinde weist einen Aufwandüberschuss von rund<br />

CHF 333'000 aus (0,6 Steueranlagezehntel). Der Aufwandüberschuss ist hauptsächlich auf die Mehraufwendungen<br />

<strong>zur</strong>ückzuführen, die aus <strong>der</strong> Angleichung <strong>der</strong> Abschreibungs- und Strassenunterhaltspraxis<br />

in <strong>Wyssachen</strong> entstehen. Die Defizite <strong>der</strong> bereinigten Voranschläge können durch die erwarteten<br />

Netto-Einsparungen aus <strong>der</strong> <strong>Fusion</strong> nur partiell kompensiert werden.<br />

Für eine ausgeglichene Pro-Forma-Rechnung bedürfte es einer Steueranlage von 1,71. Diese würde<br />

in Huttwil einer Steuererhöhung gleich kommen. Die Verteuerung <strong>der</strong> Steuerrechnung natürlicher Personen<br />

dürfte dabei wenige hun<strong>der</strong>t Franken betragen. 91<br />

90 Die Details <strong>zur</strong> Tabelle sind im Anhang, S. 61, nachzuvollziehen.<br />

91 Vgl. dazu Berechnungen im Anhang, S. 61.<br />

75


76<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Nachhaltigkeit des Steuerfusses<br />

Die Nachhaltigkeit des Steuerfusses über den unmittelbaren <strong>Fusion</strong>szeitpunkt hinaus hängt wesentlich<br />

von den anstehenden grösseren Investitionen und den zu <strong>der</strong>en Finanzierung verfügbaren Mitteln<br />

ab. In den folgenden Abschnitten wird eine Einschätzung <strong>der</strong> Investitionsplanung und <strong>der</strong> Selbstfinanzierung<br />

<strong>der</strong> fusionierten Gemeinde vorgenommen.<br />

Nettoinvestitionen ab 2013<br />

Die beiden Gemeinden sehen für die Jahre nach <strong>der</strong> möglichen <strong>Fusion</strong> Investitionsvorhaben im Umfang<br />

von insgesamt CHF 23,5 Mio. vor. Eine Übersicht gibt die folgende Tabelle:<br />

Bruttoinvestitionen gemäss Finanzplänen ab 2013<br />

CHF Investitionen (gemäss<br />

2013 2014 später<br />

Finanzplan)<br />

<strong>Wyssachen</strong> Huttwil addiert <strong>Wyssachen</strong> Huttwil addiert <strong>Wyssachen</strong> Huttwil addiert<br />

Abwasserentsorgung 550'000 550'000 950'000 950'000 5'633'000 5'633'000<br />

Allgemeine Verwaltung 0 150'000 150'000 500'000 50'000 550'000<br />

Bildung 550'000 550'000 500'000 900'000 1'400'000 2'000'000 1'400'000 3'400'000<br />

Feuerwehr 0 0 500'000 600'000 1'100'000<br />

Gemeindestrassen 400'000 303'000 703'000 0 1'200'000 170'000 1'370'000<br />

Hochwasserschutz 0 0 6'000'000 6'000'000<br />

Schwimmbad 0 0 70'000 70'000<br />

Wasserversorgung 35'000 35'000 0 0 486'000 486'000<br />

Werkhof 0 60'000 60'000 500'000 500'000<br />

Total 400'000 1'438'000 1'838'000 500'000 2'060'000 2'560'000 4'700'000 14'409'000 19'109'000<br />

Die Tabelle zeigt, dass nach heutigem Erkenntnisstand in den beiden Jahren unmittelbar nach <strong>der</strong><br />

<strong>Fusion</strong> durchschnittlich je CHF 2,2 Mio. zu investieren sind. Darin nicht berücksichtigt sind die Strassensanierungen<br />

gemäss <strong>Bericht</strong> Strassen von CHF 1,177 Mio. (Anteil Haus- und Hofzufahrten<br />

CHF 519'800, übrige Gemeindestrassen CHF 657'630).<br />

Die Finanzplanzahlen für die späteren Jahre sind mit grösserer Unsicherheit behaftet. Um realistische<br />

Annahmen zum jährlichen Investitionsbedarf <strong>der</strong> fusionierten Gemeinde zu erhalten, wird deshalb als<br />

Vergleichszahl <strong>der</strong> Durchschnittswert <strong>der</strong> aktuellen Investitionstätigkeit herbeigezogen: 92<br />

Durchschnittliche Nettoinvestitionen <strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

CHF Investitionen inkl. Spezialfinanzierungen <strong>Wyssachen</strong> Huttwil addiert<br />

getätigte Investitionen 2005 bis 2009, Mittelwert 304'483 3'025'000 3'329'483<br />

geplante Investitionen 2010 bis 2014, Mittelwert 420'208 2'566'000 2'986'208<br />

getätigte bzw. geplante Investitionen 2005 bis 2014, Mittelwert 362'346 2'796'000 3'158'346<br />

Selbstfinanzierung<br />

Finanzpolitisches Ziel bei<strong>der</strong> Gemeinden ist, die laufenden Ausgaben sowie Investitionen aus eigener<br />

Kraft zu finanzieren. So kann sicher gestellt werden, dass die Gemeinde keinen Wertverzehr auf Kosten<br />

künftiger Generationen verursacht. Dieses Prinzip soll auch für die fusionierte Gemeinde gelten.<br />

Gemäss den bereinigten Voranschlägen 2010 <strong>der</strong> einzelnen Gemeinden (ohne <strong>Fusion</strong>sauswirkungen)<br />

und <strong>der</strong> Pro-Forma-Rechnung (inkl. <strong>Fusion</strong>sauswirkungen) verfügt die fusionierte Gemeinde über eine<br />

Selbstfinanzierung von ca. CHF 2,75 Mio. Diese ist ausreichend, um den prognostizierten durchschnittlichen<br />

Investitionsbedarf <strong>der</strong> Jahre 2013 und 2014 aus eigener Kraft zu finanzieren.<br />

92 Die Differenz des Mittelwerts <strong>der</strong> geplanten Investitionen 2010-14 (CHF 2.98 Mio.) zu dem entsprechenden Wert aus <strong>der</strong><br />

Ist-Analyse für die Periode 2009-2014 von Total CHF 20,6 Mio. bzw. durchschnittlich CHF 3,4 Mio. pro Jahr (S. 61) ist<br />

darauf <strong>zur</strong>ückzuführen, dass in Huttwil im Jahr 2009 überdurchschnittlich viel investiert wurde.


<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Für die folgenden Jahre und unter Beizug eines längerfristig höheren durchschnittlichen Investitionsbedarfs<br />

zeigt sich folgendes Bild:<br />

Selbstfinanzierung <strong>der</strong> Investitionen<br />

Bereinigte Voranschläge (in CHF) <strong>Wyssachen</strong> Huttwil Pro-Forma-Rechnung<br />

Selbstfinanzierung 151'473 2'542'740 2'752'536<br />

Nettoinvestitionen ø 2005-2014 -362'346 -2'796'000 -3'158'346<br />

Finanzierungsfehlbetrag in CHF -210'873 -253'260 -405'810<br />

Fehlbetrag in Steueranlagezehnteln -2.8 -0.6 -0.8<br />

Selbstfinanzierungsgrad 93 42 % 91 % 87 %<br />

� Die Berechnungen zeigen, dass <strong>Wyssachen</strong> gemäss bereinigtem Voranschlag 2010 die durchschnittlichen<br />

jährlichen Investitionen lediglich zu 42 % selbst finanzieren kann. Es resultiert ein Finanzierungsfehlbetrag<br />

von CHF 210'873. <strong>Wyssachen</strong> benötigt zusätzliche Mittel in <strong>der</strong> Grössenordnung<br />

von 2,8 Steueranlagezehnteln, um ihre Investitionen selbst finanzieren zu können.<br />

� Für Huttwil zeigt <strong>der</strong> bereinigte Voranschlag 2010, dass die durchschnittlichen jährlichen Investitionen<br />

zu 91 % selber finanziert werden können. Der Selbstfinanzierungsgrad bleibt damit knapp unter<br />

<strong>der</strong> anvisierten Zielgrösse von 100 %.<br />

� Die Pro-Forma-Rechnung vermag die durchschnittlichen Investitionen von jährlich rund CHF 3 Mio.<br />

zu 87 % zu finanzieren. Es resultiert ein jährlicher Finanzierungsfehlbetrag von CHF 400'000 (0,8<br />

Steueranlagezehntel). Dies bedeutet, dass die fusionierte Gemeinde mit Steueranlage von ca. 1,73<br />

die Investitionen wahrscheinlich selbst finanzieren könnte. Dies entspricht <strong>der</strong> Erkenntnis zum<br />

Steuerfuss, <strong>der</strong> für eine ausgeglichene Rechnung <strong>der</strong> fusionierten Gemeinde notwendig wäre.<br />

Finanzierung durch Devestitionen<br />

Beide Gemeinden verfügen in bescheidenem Masse über Liegenschaften des Finanzvermögens, das<br />

nicht betriebsnotwendig ist und <strong>der</strong>en Veräusserung im Finanzplan nicht berücksichtigt ist:<br />

� In <strong>Wyssachen</strong> würde das Gemeindehaus nach einer <strong>Fusion</strong> zum Finanzvermögen zählen.<br />

� In Huttwil steht insbeson<strong>der</strong>e das Bauernhaus Buchenweg 5 zum Verkauf<br />

Für die fusionierte Gemeinde ist nach heutigem Wissensstand mit einem durchschnittlichen Investitionsbedarf<br />

von jährlich ca. CHF 3 Mio. zu rechnen.<br />

Diese Investitionen könnten zu 87 % selber finanziert werden und würden zu einem jährlichen Finanzierungsfehlbetrag<br />

von CHF 400'000 führen (0,8 Steueranlagezehntel). Mit einer Steueranlage in <strong>der</strong><br />

Grössenordnung von 1,73 könnten die Investitionen vollständig selbst finanzieren werden.<br />

Reformbedingte, fusionsunabhängige Auswirkungen auf die Gemeinden<br />

Verschiedene Gesetzesreformen treten mehr o<strong>der</strong> weniger gleichzeitig zum geplanten <strong>Fusion</strong>szeitpunkt<br />

<strong>der</strong> neuen Gemeinde in Kraft. Diese Reformen haben Auswirkungen auf den Steuerfuss <strong>der</strong><br />

Gemeinden, und zwar unabhängig von einer <strong>Fusion</strong>. Sie betreffen im Einzelnen:<br />

� Die Revision des Finanz- und Lastenausgleichsgesetzes (FILAG 2012): Diese umfasst Än<strong>der</strong>ungen<br />

an den Instrumenten des Finanzausgleichs (Disparitätenabbau und Mindestausstattung) 94 ,<br />

93 Erläuterungen zum Selbstfinanzierungsgrad vgl. Fussnote 70.<br />

94 Die Mindestausstattung wird nicht mehr an die Voraussetzung geknüpft, dass die Steueranlage über dem kantonalen<br />

Mittel liegen muss. Damit wird <strong>der</strong> Fehlanreiz beseitigt, die Steueranlage auf o<strong>der</strong> unter das kantonale Mittel zu senken,<br />

um die Mindestausstattung zu erhalten: Der Regierungsrat wird zudem ermächtigt, bei Gemeinden in guten finanziellen<br />

Verhältnissen die Mindestausstattung zu kürzen / streichen. Der Harmonisierungsfaktor <strong>zur</strong> Berechnung <strong>der</strong> Steuerkraft<br />

wird den aktuellen Verhältnissen angepasst. Der <strong>zur</strong>zeit überhöhte Harmonisierungsfaktor führt dazu, dass die finanzschwächsten<br />

Gemeinden so stark begünstigt werden, dass sie Finanzausgleich besser als diese dastehen.<br />

77


78<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

am Ausgleich beson<strong>der</strong>er Lasten von ländlichen Gebieten 95 sowie an den Lastenausgleichen im<br />

Schul- und Sozialhilfebereich. Ziel ist die Schaffung von Anreizen zu einem sparsamen und wirtschaftlichen<br />

Verhalten. 96 Das revidierte Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG<br />

2012) tritt planmässig per 1. Januar 2012 in Kraft.<br />

� Die Steuergesetzrevision 2011/12: Diese Vorlage zielt in erster Linie darauf ab, die kalte Progression<br />

zu bekämpfen, d.h. den Anstieg <strong>der</strong> realen Steuerlast, <strong>der</strong> durch das Auseinan<strong>der</strong>klaffen von<br />

steigendem Nominaleinkommen und starrem Steuertarif verursacht wird. Eine zweite Lesung findet<br />

in <strong>der</strong> Märzsession 2010 statt. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Januar 2011 vorgesehen. Es sind<br />

nebst <strong>der</strong> kalten Progression noch weitere Entlastungen vorgesehen, wobei <strong>der</strong> Grosse Rat weiter<br />

geht als die Regierung. Die neusten Anträge (2. Lesung) wirken sich wie folgt aus: regierungsrätliche<br />

Variante: ca. 33 % eines Steueranlagezehntels (Antrag 2. Lesung: 40 %) grossrätliche Kommission:<br />

Hauptantrag 1 Steueranlagezehntel (Eventualantrag: 1 /2 Steuerzehntel)<br />

� Die Einführung des Harmonisierten Rechnungslegungsmodells (HRM) 2: Auf den Zeitpunkt einer<br />

allfälligen <strong>Fusion</strong> steht im Kanton Bern die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Rechnungslegungsvorschriften an. Der<br />

Wechsel vom Kontenrahmen HRM zu HRM2 wird grössere Verän<strong>der</strong>ungen mit sich bringen. Es<br />

än<strong>der</strong>n Begriffe, Kontenplan, Vorgaben für die Bewertung und Abschreibungen von Liegenschaften.<br />

Neue Instrumente werden eingeführt, z.B. die Anlagebuchhaltung. Insbeson<strong>der</strong>e die Verän<strong>der</strong>ungen<br />

in <strong>der</strong> Bewertung und Abschreibung von Aktiven und Passiven wird dazu führen, dass die<br />

addierte Gemein<strong>der</strong>echnung nach HRM2 nicht vergleichbar ist mit <strong>der</strong> Pro-Forma-Rechnung in<br />

diesem <strong>Bericht</strong>, die auf den heute geltenden HRM-Vorschriften basiert. Aus arbeitsökonomischen<br />

Gründen wird auf die Ermittlung <strong>der</strong> Auswirkungen von HRM2 verzichtet.<br />

Finanzielle Auswirkungen <strong>der</strong> Reformen<br />

� Die fusionsunabhängigen Auswirkungen <strong>der</strong> verschiedenen FILAG-Reformen werden in Form <strong>der</strong><br />

Globalbilanz erfasst. Diese gestalten sich nach aktuellen Erkenntnissen für die beiden Gemeinden<br />

sowie für die fusionierte Gemeinde wie folgt aus:<br />

Auswirkungen <strong>der</strong> fusionsunabhängigen FILAG 2012-Reformen<br />

Mehraufwendungen in CHF <strong>Wyssachen</strong> Huttwil addiert<br />

Globalbilanz 2008 ohne Sozialhilfe 151'224 211'138 362'362<br />

Globalbilanz 2008 Bereich Sozialhilfe -9'362 -39'207 -48'569<br />

Globalbilanz 2008 Total 141'862 171'931 313'793<br />

CHF pro Kopf 121 37 54<br />

FILAG 2012 in Steueranlagezehnteln 1.9 0.4 0.6<br />

Quelle: Berechnungen <strong>der</strong> Finanzverwaltung des Kantons Bern.<br />

Die Tabelle zeigt, dass die Auswirkungen für die Gemeinden ungünstig sind:<br />

- <strong>Wyssachen</strong> wird durch FILAG 2012 mit 1,9 Steueranlagezehnteln zusätzlich belastet, was einer<br />

Mehrbelastung von CHF 121 pro Kopf entspricht.<br />

- Huttwil wird mit 0,4 Steueranlagezehnteln zusätzlich belastet (CHF 37 pro Kopf).<br />

- Für die fusionierte Gemeinde ergibt die Addition jährliche Mehraufwendungen von rund<br />

CHF 314'000 bzw. CHF 54 pro Kopf. Dies entspricht 0,6 Steueranlagezehnteln.<br />

95 Das Instrument zum Ausgleich beson<strong>der</strong>er Lasten ländlicher Gebiete wird beibehalten und verstärkt. Um Fehlanreize zu<br />

vermeiden, wird die Bedingung aufgehoben, dass die Steuerbelastung <strong>der</strong> Gemeinde hoch sein muss. Der Regierungsrat<br />

wird gleichzeitig ermächtigt, bei Gemeinden in guten finanziellen Verhältnissen die Zuschüsse zu kürzen o<strong>der</strong> zu streichen.<br />

(Quelle diese und letzte Fussnote: http://www.fin.be.ch/fin/de/index/finanzen/finanzen/finanz-_und_lastenausgleich/<br />

projekt_filag_2012.assetref/content/dam/documents/FIN/FV/de/medienrohstoff.pdf)<br />

96 Das neue Gesetz möchte verhin<strong>der</strong>n, dass im <strong>Fusion</strong>sfall Einbussen bei <strong>der</strong> Mindestausstattung und damit Fehlanreize in<br />

<strong>Fusion</strong>sprojekten entstehen. Um Beitragsverluste auszugleichen, ist im FILAG 2012 neu eine Übergangsregelung von 10<br />

Jahren vorgesehen. Dieser fusionsbedingte Aspekt des FILAG 2012 wurde im ersten Teil dieses Kapitels behandelt.


<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

� Bei <strong>der</strong> Steuergesetzrevision 2011/12 ist noch unklar, wie hoch die Steuerausfälle für die Gemeinden<br />

sein werden. Zwei Möglichkeiten zeichnen sich ab: Die regierungsrätliche Vorlage sowie die<br />

Variante des Grossen Rats werden weiter verfolgt.<br />

- Basierend auf einem Schreiben des Gemeindeverbands und <strong>der</strong> Ka<strong>der</strong>verbände des Kantons<br />

Bern von Januar 2010 ist bei <strong>der</strong> regierungsrätlichen Vorlage mit Steuerausfällen in <strong>der</strong> Grössenordnung<br />

von einem Drittel eines Steueranlagezehntels zu rechnen.<br />

- Bei <strong>der</strong> Variante des Grossen Rats, die sich nach <strong>der</strong> 1. Lesung herauskristallisiert hat, zeichnen<br />

sich höhere Steuerausfälle im Umfang von ca. 1 Steueranlagezehntel ab. 97<br />

Auswirkungen <strong>der</strong> Gesetzesreformen auf die Steueranlagen<br />

Folgende Tabelle fasst die fusionsunabhängigen Auswirkungen <strong>der</strong> Gesetzesreformen zusammen:<br />

<strong>Fusion</strong>sunabhängige Auswirkungen <strong>der</strong> Gesetzesreformen auf bereinigte Voranschläge bzw. Pro-Forma-Rechnung<br />

<strong>Wyssachen</strong> Huttwil Pro-Forma-Rechn. 98<br />

in CHF in Sz in CHF in Sz in CHF in Sz<br />

Aufwandüberschuss gemäss bereinigten VA 332'457 4.4 59'030 0.1 333'164 0.6<br />

Mehraufwand FILAG 2012 141'862 1.9 171'931 0.4 313'793 0.6<br />

Mehraufwand StGr<br />

Aufwandüberschuss<br />

inkl. Auswirkungen FILAG 2012 / StGr<br />

RR Vorlage 25'333 0.3 149'333 0.3 174'667 0.3<br />

Grossratsvariante 76'000 1.0 448'000 1.0 524'000 1.0<br />

RR Vorlage 499'652 6.6 380'294 0.8 821'624 1.5<br />

Grossratsvariante 550'319 7.3 678'961 1.5 1'170'957 2.2<br />

Abkürzungen: RR = Regierungsrat; StGr = Steuergesetzrevision 2011/2012; Sz = Steueranlagezehntel; VA = Voranschlag<br />

Die Tabelle zeigt, dass die Gesetzesrevisionen <strong>Wyssachen</strong> deutlich stärker belasten als Huttwil. Im<br />

schlechtesten Fall, dass die Grossratsvariante weiter verfolgt würde, ist <strong>der</strong> Ausgleich <strong>der</strong> Rechnung<br />

mit einer Steueranlage von 2,63 erreichbar (aktuell 1,9). 99 Huttwil würde in diesem Fall für eine ausgeglichene<br />

Rechnung einen Steuerfuss von 1,80 Einheiten benötigen (aktuell 1.65). Für die fusionierte<br />

Gemeinde wäre ein Steuerfuss von 1,87 nötig.<br />

Die Gesetzesrevisionen verschlechtern auch die Selbstfinanzierungskraft <strong>der</strong> Gemeinden:<br />

<strong>Fusion</strong>sunabhängige Auswirkungen <strong>der</strong> Gesetzesreformen auf die Selbstfinanzierung<br />

<strong>Wyssachen</strong> Huttwil Pro-Forma-Rechn. 100<br />

in CHF in Sz in CHF in Sz in CHF in Sz<br />

Nettoinvestitionen -362'346 -4.8 -2'796'000 -6.2 -3'158'346 -6.0<br />

Selbstfinanzierung gemäss bereinigten VA 151'473 2.0 2'542'740 5.7 2'752'536 5.2<br />

Finanzierungsfehlbetrag gemäss bereinigten VA -210'873 -2.8 -253'260 -0.6 -405'810 -0.8<br />

Selbstfinanzierungsgrad gemäss bereinigten VA 42 % 91 % 87 %<br />

Selbstfinanzierung<br />

RR Vorlage -15'722 -0.2 2'221'476 5.0 2'264'077 4.3<br />

inkl. Auswirkungen FILAG 2012 / StGr Grossratsvariante -66'389 -0.9 1'922'809 4.3 1'914'743 3.7<br />

Finanzierungsfehlbetrag<br />

RR Vorlage -378'068 -5.0 -574'524 -1.2 -894'269 -1.7<br />

inkl. Auswirkungen FILAG 2012 / StGr Grossratsvariante -428'735 -5.7 -873'191 -1.9 -1'243'603 -2.3<br />

97 Die vorberatende Kommission des Grossen Rates schlägt noch weiter gehende Steuerentlastungen vor, die zusätzliche<br />

Steuerausfälle bei den Gemeinden <strong>zur</strong> Folge hätten. Diese sind noch nicht quantifizierbar.<br />

98 Inkl. <strong>Fusion</strong>sauswirkungen; Die bereinigten Voranschläge <strong>Wyssachen</strong> und Huttwil beinhalten keine <strong>Fusion</strong>seffekte.<br />

99 Die höchste Steueranlage im Jahr 2007 wies gemäss Gemeindestatistik des Kantons Bern die Gemeinde Malleray mit<br />

einer Steueranlage von 2,3 Einheiten auf (ohne Auswirkungen Steuergesetzrevisionen 2009, 2011/2012 und FILAG<br />

2012).<br />

100 vgl. vorletzte Fussnote.<br />

79


80<br />

Selbstfinanzierungsgrad<br />

inkl. Auswirkungen FILAG 2012 / StGr<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

<strong>Wyssachen</strong> Huttwil Pro-Forma-Rechn. 100<br />

in CHF in Sz in CHF in Sz in CHF in Sz<br />

RR Vorlage -4 % 79 % 72 %<br />

Grossratsvariante -18 % 69 % 61 %<br />

Abkürzungen: RR = Regierungsrat; StGr = Steuergesetzrevision; Sz = Steueranlagezehntel; VA = Voranschlag<br />

� <strong>Wyssachen</strong> kann basierend auf dem bereinigten Voranschlag 2010 unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Gesetzesauswirkungen keine Selbstfinanzierung mehr erarbeiten. Der Selbstfinanzierungsgrad ist<br />

negativ. Der Finanzierungsfehlbetrag erhöht sich um 5,0 bzw. 5,7 Steuerzehntel.<br />

� Huttwil erzielt zwar unter den gleichen Umständen eine Selbstfinanzierung von CHF 2'221'476<br />

bzw. CHF 1'922'809. Der Selbstfinanzierungsgrad beträgt jedoch je nach Steuergesetzrevisionsvariante<br />

nicht tragbare 79 % bzw. 69 %. Es entsteht ein jährlicher Finanzierungsfehlbetrag von 1,2<br />

bis 1,9 Steueranlagezehnteln.<br />

� Die Pro-Forma-Rechnung <strong>der</strong> fusionierten Gemeinde erreicht unter diesen Umständen einen<br />

Selbstfinanzierungsgrad von 72 % bzw. 61 %. Es ergibt sich ein Finanzierungsfehlbetrag von 1,7<br />

bis 2,3 Steueranlagezehnteln.<br />

Zwei bedeutende Gesetzesrevisionen auf Kantonsebene sind <strong>zur</strong>zeit in Bearbeitung, welche noch vor<br />

dem Zeitpunkt einer allfälligen <strong>Fusion</strong> wirksam würden.<br />

� Die Revision des Finanz- und Lastenausgleichsgesetzes 2012 bringt nach aktuellen Erkenntnissen<br />

eine Verschlechterung des Gemeindefinanzhaushalts, die in <strong>Wyssachen</strong> mit 1,9 Steuerzehnteln<br />

deutlicher ausfällt als in Huttwil mit 0,4 Steuerzehnteln. Für die neue Gemeinde beträgt die Mehrbelastung<br />

0,6 Steuerzehntel.<br />

� Die geplante Steuergesetzrevision 2011/2012 entlastet zwar die einzelnen Steuerzahler/-innen,<br />

führt aber zu Min<strong>der</strong>einnahmen <strong>der</strong> Gemeindefinanzhaushalte. Je nachdem, ob die regierungsrätliche<br />

Vorlage o<strong>der</strong> die Variante des Grossen Rats weiter verfolgt wird, dürften sich die Einnahmensausfälle<br />

<strong>der</strong> einzelnen Gemeinde auf 0,33 bzw. 1 Steuerzehntel belaufen.<br />

Die laufenden beiden kantonalen Gesetzesrevisionen üben unabhängig von <strong>der</strong> <strong>Fusion</strong> starken Aufwärtsdruck<br />

auf die Steueranlagen: Um eine ausgeglichene Rechnung zu erzielen bzw. die Selbstfinanzierungskraft<br />

nicht zu verschlechtern, benötigt im schlimmsten Fall die Gemeinde <strong>Wyssachen</strong> eine<br />

Steueranlage von 2,63 (aktuell 1,9), die Gemeinde Huttwil eine Steueranlage von 1,80 (aktuell 1.65)<br />

und die fusionierte Gemeinde eine Steueranlage von 1,87 Einheiten. Es ist offensichtlich, dass unabhängig<br />

von einer <strong>Fusion</strong> die vom Kanton vorgesehenen Än<strong>der</strong>ungen im Steuerwesen bei den Gemeinden<br />

zu Einnahmenseinbussen führen, die ohne Steuererhöhungen kaum verkraftet werden.<br />

Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit <strong>der</strong> <strong>Fusion</strong><br />

Bei erfolgreichem <strong>Fusion</strong>sbeschluss beteiligt sich <strong>der</strong> Kanton Bern an den Umsetzungskosten <strong>der</strong> <strong>Fusion</strong><br />

mit einem bevölkerungsabhängigen Beitrag von CHF 400 pro Kopf, jedoch maximal für 1'000<br />

Einwohner/-innen pro Gemeinde, was für das vorliegende Projekt Zuschüsse im Umfang von total ca.<br />

CHF 800'000 ergeben würde. 101 Von diesem Betrag hat <strong>der</strong> Kanton bereits einen Einmalzuschuss von<br />

rund CHF 50'000 <strong>zur</strong> Teilfinanzierung <strong>der</strong> laufenden <strong>Fusion</strong>sabklärungskosten geleistet.<br />

Diese Mittel dienen dazu, die Kosten des <strong>Fusion</strong>sprojekts zu decken. Die Kosten betreffen neben <strong>der</strong><br />

Erarbeitung des <strong>Fusion</strong>sprojekts typischerweise folgende Einmalaufwendungen <strong>der</strong> <strong>Fusion</strong>srealisierung,<br />

die schwergewichtig in den ersten Jahren nach <strong>Fusion</strong>svollzug anfallen: Sachaufwendungen im<br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong> Datenmigration, <strong>der</strong> Lagerung von Archivgut (inkl. Entsorgungskosten), dem<br />

101 Der Beitrag ist für grössere Gemeinden auf 1000 Einwohner/-innen plafoniert. Vom Bruttobeitrag abgezogen werden bereits<br />

ausgerichtete Einmalbeiträge an die Projektkosten.


<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Umzug von Personal und <strong>der</strong> Umgestaltung bzw. dem Umbau von Büros, Personalaufwand für die<br />

Integration <strong>der</strong> Verwaltung auf allen Ebenen, ggf. Aufwand für Rechtsberatungen.<br />

81


82<br />

6 Anhang<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

6.1 Zusammensetzung <strong>der</strong> Projektgremien<br />

Name Vorname Funktion Ort<br />

Projektsteuerungsausschuss<br />

Heiniger Lorenz Gemeindeschreiber (GS) 4954 <strong>Wyssachen</strong><br />

Jampen Martin Gemeindeschreiber 4950 Huttwil<br />

Muralt Hansjörg Gemein<strong>der</strong>atspräsident (GP) 4950 Huttwil<br />

Schütz Adrian Gemein<strong>der</strong>at (GR) Finanzen 4950 Huttwil<br />

Steffen Ueli Gemeindepräsident (GP) 4954 <strong>Wyssachen</strong><br />

Würgler Ruedi Gemein<strong>der</strong>at Finanzen 4954 <strong>Wyssachen</strong><br />

Arbeitsgruppe Finanzen<br />

Capaul Markus Finanzverwalter 4950 Huttwil<br />

Heiniger Lorenz Finanzverwalter 4954 <strong>Wyssachen</strong><br />

Schütz Adrian GR Finanzen 4950 Huttwil<br />

Wittmer Stephanie GS-Stv. 4954 <strong>Wyssachen</strong><br />

Würgler Ruedi GR Finanzen 4954 <strong>Wyssachen</strong><br />

Bürgi Peter Mitglied FiKo 4950 Huttwil<br />

Arbeitsgruppe Gemeindeorganisation<br />

Baltensperger Hans Peter GR Schulen 4954 <strong>Wyssachen</strong><br />

Eggimann Heinz Seniorenrat 4954 <strong>Wyssachen</strong><br />

Heiniger Lorenz GS 4954 <strong>Wyssachen</strong><br />

Jampen Martin GS 4950 Huttwil<br />

Jordi Brigitte Vize-GP 4954 <strong>Wyssachen</strong><br />

Leimer Annette Vize-GP 4950 Huttwil<br />

Löffel Therese ehem. GP 4950 Huttwil<br />

Maag Lydia GR 4954 <strong>Wyssachen</strong><br />

Muralt Hansjörg GP 4950 Huttwil<br />

Ryser Franziska GR 4950 Huttwil<br />

Sägesser Daniel GR 4954 <strong>Wyssachen</strong><br />

Steffen Ueli GP 4954 <strong>Wyssachen</strong><br />

Wüthrich Adrian GR 4950 Huttwil<br />

Arbeitsgruppe Ver- und Entsorgung<br />

Bieri Martin Bauinspektor 4950 Huttwil<br />

Heiniger Lorenz GS 4954 <strong>Wyssachen</strong><br />

Hirsbrunner Peter GR Bau 4954 <strong>Wyssachen</strong><br />

Rauch Chef Werkhof 4950 Huttwil


83<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Name Vorname Funktion Ort<br />

Schafroth Peter GR Betriebe, Präsident IBH 4950 Huttwil<br />

Schär Niklaus GR Ver-/Entsorgung 4955 <strong>Wyssachen</strong><br />

Scheidegger Peter GR Bau 4950 Huttwil<br />

Fachgruppe Planung und Entwicklung<br />

Fiechter Fritz Landwirt 4950 Huttwil<br />

Flückiger Rolf Herdgemeinde 4950 Huttwil<br />

Gränicher Martin Gewerbe 4950 Huttwil<br />

Heiniger Lorenz GS 4954 <strong>Wyssachen</strong><br />

Jampen Martin GS 4950 Huttwil<br />

Loosli Manfred Gewerbe 4954 <strong>Wyssachen</strong><br />

Meister Richard Landwirt, Schätzer 4954 <strong>Wyssachen</strong><br />

Muralt Hansjörg GP 4950 Huttwil<br />

Steffen Ueli GP 4954 <strong>Wyssachen</strong><br />

Widmer Markus Bevölkerung 4950 Huttwil<br />

6.2 Organigramme<br />

Huttwil


84<br />

<strong>Wyssachen</strong><br />

Präsidial<br />

Verwaltung<br />

Finanzen<br />

/ Steuern<br />

Gemeindekassier<br />

Rechnungswesen<br />

Steuerwesen<br />

Amtliche<br />

Bewertung<br />

6.3 Referat Ortsplaner<br />

Ausgangslage<br />

Rechnungsprüfungsorgan<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Fürsorge<br />

/Vormundschaft<br />

AHV-<br />

Zweigstelle<br />

Vormundschaftswesen<br />

Fürsorgewesen<br />

exkl.<br />

Sozialhilfe<br />

Stimmberechtigte<br />

Gemein<strong>der</strong>at<br />

Ver- und<br />

Entsorgung<br />

Kommission<br />

Ver- und<br />

Entsorgung<br />

Bauen Schule<br />

Baukommission<br />

� Stand Ortsplanungsverfahren / Angleichung Elemente <strong>zur</strong> <strong>Fusion</strong><br />

� Kartenvergleich<br />

� Demographische Entwicklung<br />

� Herausfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>Fusion</strong>sauswirkungen<br />

� Nutzen (Synergie) / Risiken<br />

� Handlungsbedarf Ortsplanungsrevisionen<br />

� Ortsplanung innerhalb Gesamtfusion<br />

� Einzelvergleich Zonentypen / Reglementbestimmungen<br />

Huttwil<br />

4/7<br />

Demographische Entwicklung<br />

�<br />

25 Jahre<br />

Schulkommission<br />

Hauswart<br />

1983 1996 2008 2020 Ziel<br />

Öffentl.<br />

Sicherheit<br />

Feuerwehrkommission<br />

Einwohnerzahl - ¼ % a 4'925 4'850 4'700 102 4'925 + ¼ - ½ % a<br />

Arbeitsplätze - ½ % a 3'000 2'800 2'650 103<br />

102 In ca. 2'000 Haushalten (� 2,35 Personen pro Haushalt)<br />

103 In ca. 350 Arbeitsstätten(� 7,5 Beschäftigte pro Arbeitsstätte)<br />

104 Wegpendler ca. 850 / Zupendler ca. 1'100 (Saldo + 250 Zupendler)<br />

104<br />

2'725 + ¼ % a


<strong>Wyssachen</strong><br />

1/1<br />

85<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Einwohner-/Arbeitsplatzentwicklung<br />

1990 2008 2020<br />

Wohnungen 465 525 550<br />

Einwohner 105 106 1'250 1'175 1'200<br />

Total Arbeitsplätze 107 650 470 450<br />

Davon: Sektor I 330 190 170<br />

Davon: Sektor II 145 200 180<br />

Davon: Sektor III 175 80 100<br />

Herausfor<strong>der</strong>ungen<br />

Huttwil<br />

1. 12 ha Wohnbauland, 7,5 ha Industrieland<br />

2. Verkehrsentwicklung Städtli<br />

3. Renaturierung Langete<br />

<strong>Wyssachen</strong><br />

1. 1,5 ha Wohnzonen � Einwohnerzahl halten trotz Auslagerungen<br />

2. 1,0 ha Arbeitszone � Arbeitsplatzzahl halten<br />

<strong>Fusion</strong>sauswirkungen: Mögliche Vor- und Nachteile<br />

Huttwil<br />

� Kontingent Wohnen / Arbeiten<br />

� Einwohnerzahl 6'000<br />

� Entwicklungsflächen<br />

� Mix Bevölkerung<br />

- Verkehrsverbindungen (Schulen)<br />

- LW-Zone (Bewirtschaftung, Erschliessung)<br />

<strong>Wyssachen</strong><br />

� Administration / Professionalität<br />

� Qualität Infrastruktur<br />

� Durchsetzung Einzelvorhaben<br />

- Ortsteil statt Gemeinde: wirklich ein Nachteil?<br />

Beide Gemeinden<br />

� Handlungsspielraum (Siedlung, Landschaft, Verkehr)<br />

105 Bewohner ausserhalb Bauzone ca. ⅔<br />

106 575 Erwerbstätige, davon 250 Wegpendler<br />

107 Voll- und Teilzeitbeschäftigte


86<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Handlungsbedarf Ortsplanungsrevisionen<br />

1. Gesamtrevision Huttwil mit Teilrevision <strong>Wyssachen</strong> ergänzen<br />

� hat neue Kontingentberechnung <strong>zur</strong> Folge<br />

2. Generelle Entwicklungsüberlegungen bezüglich Bauzonenlage/-typ sind anzustellen<br />

� Reglementangleichung<br />

� Ergänzung Schutzplan sowie Richtplan<br />

� Dokumente revidieren<br />

Ortsplanung innerhalb Gesamtfusion<br />

1. Entwicklungsüberlegungen mit rückwärtiger Erweiterung<br />

bestimmt durch<br />

� sozial-politische Überlegungen <strong>zur</strong><br />

Ortsteilgewichtung<br />

� Überlegungen <strong>zur</strong> Bewirtschaftung<br />

<strong>der</strong> Infrastruktur (öffentliche Einrichtungen, Verkehrsnetz …)<br />

� …<br />

2. Umsetzung in <strong>der</strong> Ortsplanung<br />

Vergleich Baureglemente<br />

Gleich für Huttwil / <strong>Wyssachen</strong> Speziell für Huttwil (Städtli)<br />

Art.1 - 6 Art.7 PP Städtli<br />

Art.8 Gestaltung Städtli<br />

Art.9 Art.10 Zusammenbau Städtli<br />

Art.11 - 24 Art.25 Flachdach<br />

Art.26 - 28 Art.29-31 Zonentypen<br />

Art.32 - 38 Art.39 Baumasse<br />

Art.42 - 43 Art.40 - 41 Kompetenzen


87<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

6.4 Stellungnahme Kanton zu den amtlichen Werten


88<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

6.5 Stellungnahme Kanton zu Ortsplanung


89<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

6.6 Stellungnahme Kanton zum Bürgerbus-Beitrag<br />

Von: "Aebi Christian, BVE-AöV" [mailto:christian.aebi@bve.be.ch]<br />

Gesendet: Donnerstag, 13. August 2009 09:38<br />

An: Jampen Martin<br />

Betreff: AW: Auswirkungen Kostenübernahme Busverbindung Huttwil - <strong>Wyssachen</strong> bei <strong>Fusion</strong><br />

Sehr geehrter Herr Jampen<br />

Der Beitrag des Kantons an den Bürgerbus stützt sich auch auf die Anzahl <strong>der</strong> erschlossenen Einwohnerinnen und Einwohner.<br />

Dies würde sich mit <strong>der</strong> <strong>Fusion</strong> nicht än<strong>der</strong>n.<br />

Der Kostenteiler zwischen den Gemeinden Huttwil und Gondiswil ist nicht vom Kanton vorgegeben und wir sehen eigentlich<br />

keine Gründe, warum dieser Kostenteiler im Fall einer <strong>Fusion</strong> geän<strong>der</strong>t werden sollte.<br />

Die öV-Beiträge an den Kanton verän<strong>der</strong>n sich im Fall einer <strong>Fusion</strong> ebenfalls nicht.<br />

Für ergänzende Auskünfte stehe ich gerne <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Freundliche Grüsse<br />

Christian Aebi<br />

Amt für öffentlichen Verkehr des Kantons Bern<br />

Reiterstrasse 11<br />

3011 Bern<br />

Tel 031 633 37 19<br />

Fax 031 633 37 20<br />

-----Ursprüngliche Nachricht-----<br />

Von: Jampen Martin [mailto:Martin.Jampen@huttwil.ch]<br />

Gesendet: Donnerstag, 13. August 2009 08:47<br />

An: Aebi Christian, BVE-AöV<br />

Betreff: Auswirkungen Kostenübernahme Busverbindung Huttwil - <strong>Wyssachen</strong> bei <strong>Fusion</strong><br />

Guten Tag Herr Aebi<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Machbarkeit</strong>sstudie "<strong>Fusion</strong>sabklärungen Huttwil - <strong>Wyssachen</strong>" habe ich den Auftrag erhalten, die Auswirkungen<br />

einer allfälligen <strong>Fusion</strong> auf die Verkehrsverbindung Huttwil - <strong>Wyssachen</strong> abzuklären. Konkret stellt sich die<br />

Frage, welche finanziellen Verän<strong>der</strong>ungen eine <strong>Fusion</strong> bezüglich dieser Verbindung hätte. Die Frage stellte sich im Zusammenhang<br />

mit dem Bürgerbus Huttwil - Gondiswil, welcher nicht mit öV-Punkten finanziert wird, son<strong>der</strong>n mit einem<br />

Beitrag des Kantons und <strong>der</strong> Defizitübernahme <strong>der</strong> beiden Gemeinden.<br />

Für eine kurze Rückmeldung zu Händen <strong>der</strong> nächsten Sitzung vom 19. August danke ich Ihnen bestens.<br />

Freundliche Grüsse<br />

Martin Jampen<br />

Gemeindeschreiber<br />

Stadthaus, Marktgasse 2<br />

4950 Huttwil<br />

Tel. G: 062 959 88 88<br />

Mobile: 078 666 20 86<br />

Fax: 062 959 88 80


90<br />

6.7 Herdgemeinde Huttwil<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Die Burgergemeinde und die Herdgemeinde, die beiden burgerlichen Korporationen in Huttwil, verfügen<br />

jeweils über eine eigene Verwaltung und ein separates Vermögen. Woher diese Doppelburgergemeinde<br />

stammt, kann urkundlich nicht genau nachgewiesen werden, wahrscheinlich, weil 2<br />

Kloster, St. Peter im Schwarzwald und St. Johannsen bei Erlach, Meierhöfe und Rechte in Huttwil<br />

besassen.<br />

Im Gemeindearchiv des Stadthauses und bei den Akten <strong>der</strong> Burger- wie <strong>der</strong> Herdgemeinde sind<br />

aus früheren Zeiten wenig Unterlagen vorhanden, weil durch die Städtlibrände von 1340 (Folgen<br />

des Laupenkrieges), 1537 (Brandursache konnte nie vollständig geklärt werden) und 1834 (Blitzschlag)<br />

dieselben vernichtet worden sind.<br />

Das interessante Merkmal ist, dass sich die Korporation Herdgemeinde noch aufteilt in die Hofgemeinde.<br />

Somit sind die Rechte ungleich verteilt.<br />

� Die Herdburger haben Anteil am Vermögen <strong>der</strong> Burgergemeinde wie <strong>der</strong> Herdgemeinde<br />

und haben auch das Stimmrecht an beiden Versammlungen.<br />

� Die Hofburger jedoch haben nur Anteil am Vermögen <strong>der</strong> Burgergemeinde wie das Stimmrecht<br />

nur an den Burgergemeindeversammlungen. Es sei denn, ein Hofburger wohne im<br />

Herdkreis und sei Besitzer eines eigenen Hauses o<strong>der</strong> eines Hausteils (Eigentumswohnung)<br />

mit einem Herd (Kochgelegenheit).<br />

Weshalb diese Differenzierung?<br />

Wir müssen uns in frühere Jahrhun<strong>der</strong>te <strong>zur</strong>ückversetzen. Die Entstehung <strong>der</strong> Herdgemeinde geht<br />

ins 12. Jahrhun<strong>der</strong>t <strong>zur</strong>ück. 1408 kaufte die Regierung von Bern dem Kloster St. Johannsen die<br />

Allmend ab, bestehend aus Erdreich und Waldungen und gab sie den Herdburgern auf alle Zeiten<br />

<strong>zur</strong> freien Benützung. Rund um das kleine Landstädtli Huttwil wurde das urbarisierte Land bebaut.<br />

Die Herdordnung, datiert von 1543, bestimmt, wie das Land, bestehend aus Allmend, Berg, Moos,<br />

teils Pflanzland, teils Weide, bewirtschaftet werden soll. Weil aber im Verlaufe <strong>der</strong> Zeit durch Bevölkerungsvermehrung<br />

und durch Zuzug auswärtiger Familien <strong>der</strong> Ertrag aus <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

die Bewohner Huttwils nicht mehr ernähren konnte, wurde weiter von dem rings um die Ortschaft<br />

liegenden Wald gerodet und das gewonnene Land urbanisiert, wodurch die Höfe entstanden.<br />

1650 zog man durch eine beson<strong>der</strong>e Verordnung rings um das Städtli, vom Zentrum aus, 15 - 20<br />

Gehminuten, eine Grenzlinie, die durch Marchsteine abgegrenzt wurde. Was innerhalb dieser<br />

Grenze lag, bildete für die Zukunft die Herdgemeinde, was ausserhalb lag, die Hofgemeinde. 37<br />

Her<strong>der</strong>- und Höfergeschlechter sind in Huttwil beheimatet, wovon 9 Geschlechter in <strong>der</strong> Heimat<br />

nicht mehr vertreten sind.<br />

1862 wurde zwischen <strong>der</strong> Burger- und Einwohnergemeinde ein Ausscheidungsvertrag abgeschlossen,<br />

wonach die Burgergemeinde das Schulhaus, Pfarrhaus, Stadthaus, Spritzenhaus und die öffentlichen<br />

Plätze <strong>der</strong> Einwohnergemeinde abtrat zum Preise von Fr. 40‘000. Dies war <strong>der</strong> Grundstock<br />

für die Gründung <strong>der</strong> Ersparniskasse, die am 01. März 1864 eröffnet worden ist. Wie bekannt<br />

ist, wurde nun die Ersparniskasse Huttwil durch Beschluss <strong>der</strong> Burger an <strong>der</strong> ausserordentlichen<br />

Burgergemeindeversammlung vom 11. November 1992 an die Bank in Huttwil verkauft.<br />

1955 war die Zusammenlegung von Burgerland in Landlose von 40 - 45 Aren (das stotzige Land<br />

wurde verpachtet).<br />

2002 ist das neue Organisations- und Verwaltungs- wie das Nutzungsreglement in Kraft getreten.<br />

Dieses regelt die direkte Landverpachtung <strong>der</strong> Herdgemeinde an die Landwirte. Den Herdburgern<br />

werden keine Landlose mehr zugeteilt. Den Nutzungsberechtigten wird jährlich einen Barnutzen<br />

von Fr. 140 ausbezahlt, zudem haben sie Anrecht auf ein Holzlos von 1,4 m 3 pro Jahr. Ledige und<br />

Geschiedene erhalten das Holzlos nur alle zwei Jahre (immer in den geraden Jahren). Wird auf


91<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

das Holzlos verzichtet, ist dies schriftlich dem Sekretariat mitzuteilen. Die ledigen und geschiedenen<br />

Nutzungsberechtigten erhalten jährlich ½ des Barnutzens Fr. 70 ausbezahlt.<br />

Mit dem Erreichen des 18. Altersjahres sind alle Herdburger/ -innen in Angelegenheiten <strong>der</strong> Herdgemeinde<br />

stimmberechtigt. Jährlich finden 2 Versammlungen statt. Genehmigung <strong>der</strong> Jahresrechnung<br />

im Frühling wie das Budget im Herbst.<br />

Mit dem Erreichen des 28. Altersjahres können sich die im Herdbezirk wohnhaften Herdburger/<br />

-innen für den Nutzen anmelden. Als Grundlage wird <strong>der</strong> Personenstandsausweis verlangt, welcher<br />

beim Zivilstandsamt verlangt und dem Herdrat eingereicht werden muss. Der Ausweis belegt<br />

die Registration als Herdburger. Für nutzungsberechtigte Burger (Hofburger) gilt dasselbe Aufnahmeverfahren.<br />

Zusätzlich wird ein Grundbuchauszug <strong>zur</strong> Bescheinigung des Eigentums im<br />

Herdkreis verlangt. Stichtag für die Anmeldung ist <strong>der</strong>: 31. Oktober.<br />

Die Herdgemeinde-Versammlung vom 18.11.2002 hat beschlossen, das Gemeindewerk bis auf<br />

weiteres auszusetzen. Die Herdgemeinde untersteht <strong>der</strong> Branchenlösung Forst. Die Holzerarbeiten<br />

erfor<strong>der</strong>n, angesichts <strong>der</strong> hohen Unfallgefahren, eine entsprechende Ausbildung. Bei Bedarf kann<br />

die Versammlung über eine Wie<strong>der</strong>aufnahme befinden.<br />

Die Gemeindewerkleistung betrug bisher 1 Tag à 8 Stunden im Wald o<strong>der</strong> die Bezahlung von<br />

Fr. 55. Die ledigen und geschiedenen Personen hatten das Gemeindewerk nur alle 2 Jahre zu<br />

vollbringen. Das Gemeindewerk musste immer für das verflossene Jahr geleistet werden, also<br />

rückwirkend.<br />

� Die Wald- und Landbesitze <strong>der</strong> Herdgemeinde betragen gegenwärtig: 108<br />

Wald 1'028’819,00 m 2<br />

Kulturland 1'492’930,00 m 2<br />

Baurechtsfläche 180'847,00 m 2<br />

Unproduktive Flächen (z.B. Wege) 3’299,00 m 2<br />

Totale Fläche 2'705'895,00 m2 (270,59 Hektaren)<br />

� Jahresrechnung 2008:<br />

Eigenkapital: CHF 8,5 Mio.<br />

Aufwand: CHF 1,657 Mio.<br />

Ertrag: CHF 1, 880 Mio.<br />

Die HG steuerpflichtig, aber nur betreffend Kantonssteuern<br />

� Herdkreis: vgl. Grafik auf <strong>der</strong> nächsten Seite.<br />

108 Aktuelle Angaben 2008.


92<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil


6.8 Schulen<br />

93<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Vor-, ausserschulische und fakultative Schulangebote<br />

Vor-, ausserschulische und fakultative Angebote<br />

Schuljahr 2009/10<br />

Angebotene Kurse<br />

Huttwil <strong>Wyssachen</strong><br />

Spielgruppe Privates Angebot, erhalten von <strong>der</strong><br />

Gemeinde Defizitgarantie<br />

Wahl- und<br />

Sportfächer<br />

(fakultativ)<br />

Spezialunterricht<br />

109<br />

ausserschulischeBetreuung<br />

Musische Fächer ja ja<br />

Tastatur 5./6. Klasse 5./6. Klasse<br />

Töpfern ja<br />

Werken Primarstufe: Technisches und textiles<br />

Gestalten<br />

Oberstufe: Textil<br />

Technisch<br />

Informatik 8./.9.Klasse<br />

Privates Angebot Jährlicher<br />

Gemeindebeitrag:<br />

CHF1'000<br />

unregelmässig<br />

Theater ja Mittel- und Oberstufe<br />

Kochen Oberstufe Unterstufe<br />

Tanzen ja<br />

Italienisch/Latein 8./9. Klasse<br />

Plauschitalienisch 7.-9. Klasse<br />

Individuelle Lernför<strong>der</strong>ung (ILF) 7.-9. Klasse 7.-9. Klasse<br />

Englisch 7.-9. Klasse 7.-9. Klasse<br />

Logopädie ja<br />

Legasthenie ja<br />

Diskalkulie ja<br />

Integrative För<strong>der</strong>ung (IF) ja<br />

Deutsch als Zweitsprache 110 ja<br />

Psychomotorik ja<br />

KbF 111 (3 Klassen) ja<br />

Begabtenför<strong>der</strong>ung FaB Unterricht findet mit und in Langenthal statt<br />

Time-out Klasse im Aufbau, mit Zuweisungskonferenzen Schulkreis 10 (Oberaargau)<br />

Mittagstisch ab Schuljahr 2010/2011 1 privater, nur im Winter<br />

Nachmittagsbetreuung ab Schuljahr 2010/2011 keine<br />

109 Der Spezialunterricht wird gemeinsam für die vier Gemeinden Dürrenroth, Eriswil, Huttwil und <strong>Wyssachen</strong> organisiert.<br />

Er wird von einer <strong>Fusion</strong> nicht tangiert und ist <strong>der</strong> Vollständigkeit halber aufgeführt.<br />

110 "DaZ intensiv"-Unterricht für Kin<strong>der</strong>, die gerade in <strong>der</strong> Schweiz angekommen sind, findet mit und in Langenthal statt.<br />

111 Klasse für beson<strong>der</strong>e För<strong>der</strong>ung (ehemals Kleinklasse)


94<br />

Schulische Infrastrukturen<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Schulische Infrastrukturen Huttwil <strong>Wyssachen</strong><br />

Schulgebäude Standort<br />

Schulhaus<br />

Zustand Räumlichkeiten<br />

Städtli, inkl. Kin<strong>der</strong>garten<br />

(KiGa)<br />

gut sanierungsbedürftig<br />

Spezialräume Bibliothek eigener Raum;<br />

Belletristik nur für<br />

erstes Lesealter<br />

Nyffel Schwarzenbach<br />

inkl. KiGa<br />

Bücher in Klassenzimmern<br />

Hofmatt Dorf,<br />

inkl. KiGa<br />

gut sehr gut sanierungsbedürftig<br />

Bücher in Klassenzimmern<br />

eigener Raum; in<br />

Absprache mit<br />

G'debibliothek<br />

nur Sachliteratur<br />

Bücher in Klassenzimmern<br />

Aula keine112 Mehrzweckraum Singsaal Aula Kirchgemeindehaus<br />

Fachräume Informatik Informatik Hofmatt<br />

im Berufsschulhaus<br />

Informatik<br />

Sitzungs- und<br />

Gruppenräume<br />

Chemie (sehr<br />

einfach)<br />

Technisches und<br />

textiles Gestalten<br />

Technisches und<br />

textiles Gestalten<br />

3 + Lehrerzimmer Im Mehrzweckraum<br />

+ kleines<br />

Lehrerzimmer<br />

Technisches und<br />

textiles Gestalten<br />

Chemie<br />

Technisches und<br />

textiles Gestalten<br />

bildnerisches<br />

Gestalten<br />

2 + Lehrerzimmer 1 + Lehrerzimmer<br />

2 x Technisches<br />

u. textiles Gestalten<br />

bildnerisches<br />

Gestalten<br />

Hauswirtschaft 1 Küche im Kirchgemeindehaus 113 1 Küche 114<br />

Schulführungsgremien und Schulpersonal<br />

Führungsgremien und schulspezifisches<br />

Personal (2009)<br />

Huttwil <strong>Wyssachen</strong><br />

Primarstufe / KiGa Oberstufe<br />

Schulkommission Anz. Personen 9 7<br />

Büro<br />

Schulkommission<br />

Jährl. Zeitaufwand<br />

Sitzungen<br />

Jährl. Zeitaufwand<br />

Ressortführung116 8 Sitzungen, total 180 Std.<br />

zuzügl. Vor- und Nachbearbeitungen<br />

205,5 Std.<br />

für Besprechungen und Schulbesuche<br />

Anz. Personen 4 (Präsidentin, Sekretärin, 2 Schulleiter) --<br />

ca. jährl. Zeitaufwand<br />

(Std. o<strong>der</strong> Stellen %)<br />

Wöchentl. Rapport à 1-2 Std. (ca. 50 Std.) --<br />

Schulleitung Anz. Personen 4 1 1<br />

Schulleitung Spezialunterricht<br />

tot. Stellen % 104 % 80 % 35.5 %<br />

9 Sitzungen, total 133 Std.<br />

zuzügl. Vor- und Nachbearbeitungen 115<br />

10 Besprechungen<br />

6-10 Schulbesuche<br />

Anz. Personen 2 Vgl. Fussnote 109<br />

tot. Stellen % 8.5<br />

112 geplant mit MZG Oberdorf auf 2012.<br />

113 Zusätzlich werden Küchenräumlichkeiten extern gemietet (1 Miete in Rohrbach, ½ Miete im Schulhaus HPS).<br />

114 Sanierungsbedürftig.<br />

115 Zahlen aus 2008.<br />

116 Ressorts: Präsidium, Unterstufe, Mittelstufe, Oberstufe.<br />

1


Führungsgremien und schulspezifisches<br />

Personal (2009)<br />

95<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Huttwil <strong>Wyssachen</strong><br />

Primarstufe / KiGa Oberstufe<br />

Klassenlehrer/innen Anz. Personen 33 7<br />

tot. Stellen % 115.3 % 24.4 %<br />

Übrige Lehrer/innen Anz. Personen 54 29 11<br />

tot. Stellen % 2674.6 % 1871 % 881.6 %<br />

ICT tot. Stellen % 20 % 13 % 7 %<br />

Administration 117 tot. Stellen % 35 % Prim 29 % 12.4 %<br />

Schulsekretariat<br />

(G'deverwaltung)<br />

tot. Stellen % 30 % Daueraufgaben<br />

15 % Projekte (Integration, Tagesschule usw.)<br />

Herausfor<strong>der</strong>ungen im Zusammenhang mit kantonalen Bildungsreformen<br />

Der Kanton Bern hat mit <strong>der</strong> Teilrevision des Volksschulgesetzes 2008 (REVOS 08) das Terrain für<br />

die Umsetzung des schweizerischen Konkordats <strong>zur</strong> Harmonisierung <strong>der</strong> Volksschule (Harmos)<br />

vorbereitet. Seit 2008 sind die Gemeinden verpflichtet, Blockzeiten einzuführen und bei ausgewiesener<br />

Nachfrage Tagesschulen anzubieten. Ein weiterer bildungsstrategischer Schwerpunkt des<br />

Kantons, <strong>der</strong> umzusetzen ist, ist die Integration gemäss revidiertem Art. 17. Dieser strebt eine verstärkte<br />

Integration und einen integrativen Unterricht mit innerer Differenzierung an. Ziel ist, Schüler/-innen<br />

mit Problemen bei <strong>der</strong> sprachlichen o<strong>der</strong> kulturellen Integration, aber auch solche mit<br />

ausserordentlichen Begabungen, zu integrieren.<br />

Mit <strong>der</strong> Totalrevision (REVOS 12) werden zusätzliche Vorgaben eingeführt, um Harmos-<br />

Konformität zu erreichen, namentlich die einheitliche Glie<strong>der</strong>ung 4-4-3 <strong>der</strong> obligatorischen Schule:<br />

� 2 Kin<strong>der</strong>garten- und 2 erste Primarschuljahre, die die vierjährige Eingangsstufe bilden.<br />

Die Eingangsstufe wird neu ausgestaltet. Harmos sieht eine Einschulung ab erfülltem 4. Altersjahr<br />

vor. Dies erfor<strong>der</strong>t im Minimum die Einführung eines zweijährigen obligatorischen Kin<strong>der</strong>gartens.<br />

Seit Jahren werden Schulversuche <strong>zur</strong> Basisstufe geführt und Erfahrungen gesammelt.<br />

� eine vierjährige Mittelstufe und<br />

� eine dreijährige Oberstufe. 118<br />

Ebenfalls in Revision sind die Finanzierungsmodelle für die Volksschule. 119 Die Bildungsstrategie<br />

sieht vorläufig als minimale Grösse für eine geleitete Schule 8 bis 10 Klassen vor.<br />

117 Bibliothek, Sport.<br />

118 Die Sekundarstufe I wird unter Berücksichtigung <strong>der</strong> demographischen Entwicklung optimiert. Dabei geht es um die<br />

Regionalisierung, die Reduktion <strong>der</strong> Modellvielfalt, die Vereinfachung des gymnasialen Unterrichts im 9. Schuljahr sowie<br />

die Evaluation des Übertrittsverfahrens. Die Modellvielfalt (Zusammenarbeit zwischen den Real- und Sekundarklassen)<br />

ist von heute fünf auf zwei zu reduzieren, ein durchlässiges und ein nicht durchlässiges Modell. Dieses Anliegen<br />

wird im Rahmen <strong>der</strong> Umsetzung des Harmos-Konkordates noch geprüft. Real- und Sekundarschüler/-innen im<br />

Kanton Bern besuchen – wo dies sinnvoll ist – den Unterricht an gemeinsamen Standorten. Das Übertrittsverfahren<br />

wird im Interesse <strong>der</strong> Vermin<strong>der</strong>ung des Selektionsdruckes überprüft. Das Projekt wird im Rahmen <strong>der</strong> Gesamtrevision<br />

<strong>der</strong> Volksschulgesetzgebung per 2012 umgesetzt.<br />

119 Kin<strong>der</strong>garten und Volkschule sind eine gemeinsame Aufgabe von Kanton und Gemeinden und werden damit auch<br />

gemeinsam finanziert. Dabei werden die Besoldungskosten für die Lehrkräfte in einem ersten Schritt im Verhältnis<br />

70 % (Kanton) zu 30 % (Gemeinden) aufgeteilt und in einem zweiten Schritt <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Gemeinden im Verhältnis<br />

<strong>der</strong> Einwohnerzahl (50 %), <strong>der</strong> Anzahl Schüler (30 %) und <strong>der</strong> Anzahl Klassen (20 %) den einzelnen Gemeinden zugewiesen.<br />

Diese tragen zusätzlich jeweils ihre eigenen Infrastrukturkosten. Damit wird eine Finanzierung <strong>der</strong> Gesamtkosten<br />

im Verhältnis von ca. 50 % (Kanton) zu 50 % (Gemeinden) erreicht. Dieses Finanzierungsmodell muss überarbeitet<br />

werden, weil <strong>zur</strong>zeit die Anzahl <strong>der</strong> Schüler/-innen sinkt und damit die Gemeinden ihre Schulstrukturen anpassen<br />

müssen. Das geltende Finanzierungsmodell bietet dazu zu wenig Anreize und Handlungsspielräume. Zusätzlich<br />

sollen neue Angebote (Tagesschulen, Frühfranzösisch usw.) eingeführt werden und <strong>der</strong> Schuleintritt flexibler und früher<br />

erfolgen (Basisstufe). Dem steht die angespannte Finanzlage des Kantons und vieler Gemeinden gegenüber.<br />

17 %


96<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Schüler/innenzahlen<br />

Grundlagendaten aus <strong>der</strong> Einwohnerkontrolle Huttwil<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Anz. Kin<strong>der</strong> mit Jahrgang: 12/13 11/12 10/11 09/10 08/09 07/08 06/07 05/06 04/05 03/04 02/03 01/02 00/01 99/00 98/99 97/98 96/97 95/96 94/95<br />

1.5.-30.4. 14 45 37 51 42 43 41 41 49 52 47 51 60 55 55 39<br />

besuchen aktuell die Klasse KKG GKG 1 2 3 4 5 6 7 8 9<br />

Prognose 40 40 40 24<br />

144<br />

Veränd. 09/10 geg. 94/95 -38%<br />

Grundlagendaten aus <strong>der</strong> Einwohnerkontrolle <strong>Wyssachen</strong><br />

Anz. Kin<strong>der</strong> mit Jahrgang: 12/13 11/12 10/11 09/10 08/09 07/08 06/07 05/06 04/05 03/04 02/03 01/02 00/01 99/00 98/99 97/98 96/97 95/96 94/95 Total<br />

1.5.-30.4. 5 13 8 7 7 11 13 14 13 14 13 15 13 15 18 9 183<br />

besuchen aktuell die Klasse KKG GKG 1 2 3 4 5 6 7 8 9<br />

Prognose 8 8 8 8<br />

32<br />

Veränd. 09/10 geg. 94/95 -11%<br />

Total<br />

708


97<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

6.9 Feuerwehr Huttwil und Feuerwehr <strong>Wyssachen</strong><br />

Bestandesaufnahme<br />

Einsätze � Durchschnittlich 35 Einsätze pro Jahr<br />

(inkl. Fehlalarme).<br />

Alarmierung � Alarmierung via Festnetz, Pager und Natel<br />

� Sonntags Pikett (3 AdF).<br />

� Neues kantonales Alarmierungssystem ab<br />

2011<br />

Huttwil <strong>Wyssachen</strong><br />

Schutzwertfaktor � 5337 � 1714<br />

� Durchschnittlich 1-2 Einsätze pro<br />

Jahr (davon 1 Brand)<br />

Feuerwehrinspektor � Andreas Hofer � Andreas Hofer<br />

� Alarmierung via Festnetz und Natel<br />

� Neues kantonales Alarmierungssystem<br />

ab 2011<br />

Feuerwehrverband � Oberaargau (seit 1.1.2010) � Oberaargau (seit 1.1.2010)<br />

Organisation 120 � Stützpunktfeuerwehr<br />

� Strassenrettung<br />

� Herznotfallgruppe in Abklärung<br />

� Verschiedene Löschzüge (Pikett-,<br />

Atemschutz-, Lösch-, Sicherheitszug)<br />

� Herznotfallgruppe in Abklärung<br />

� Feuerwehrkommando ist ein Fachausschuss<br />

<strong>der</strong> Kommission für öffentliche Sicherheit<br />

� Feuerwehrkommission<br />

Feuerwehrkommandant � Christian Bärtschi, seit 1.1. 2007 � Daniel Loosli, seit 01.01.2009<br />

Ka<strong>der</strong> � 5 Einsatzleiter I<br />

� 5 Einsatzleiter II<br />

� 1 Einsatzleiter III<br />

� 16 Gruppenführer<br />

Bestand AdF (Angehörige<br />

<strong>der</strong> Feuerwehr)<br />

� Mindestbestand: 80<br />

� Aktueller Bestand: 84<br />

Rekrutierung � Stetig neue Mitglie<strong>der</strong>. Relativ viele Junge.<br />

Abgänge können ersetzt werden.<br />

� Ka<strong>der</strong>rekrutierung schwierig.<br />

� 5 Einsatzleiter I<br />

� 2 Einsatzleiter II<br />

� 16 Gruppenführer<br />

� Mindestbestand: 50<br />

� Aktueller Bestand: 67<br />

� Stetig neue Mitglie<strong>der</strong>. Relativ viele<br />

Junge. 121<br />

Abgänge können ersetzt werden.<br />

� Ka<strong>der</strong>rekrutierung schwierig.<br />

Sold � Ab 1. Stunde 20 Franken � Ab 3. Stunde 20 Franken 122 (ausser<br />

Atemschutz)<br />

Löschwassersilo 12 58 (à 20 m³)<br />

Feuerweiher 6 11 (à 36-110 m³)<br />

Hydranten 285 53<br />

Stauvorrichtungen Bach 18 0<br />

Fahrzeuge (FZ) � Autodrehleiter (2009)<br />

� Materialtransport FZ (2009)<br />

120 Die Organigramme sind im Anhang ersichtlich.<br />

121 . 2008: 5 jüngere Wyssacher neu rekrutiert.<br />

122 1. und 2. Stunde ist kostenlos.<br />

� Pikett FZ (ohne Wasser, mit Motorspritze)


98<br />

� Atemschutz FZ (2003)<br />

� Tanklösch FZ (1993)<br />

� Puch (1985)<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Gerätschaft Atemschutz � 15 Atemschutzgeräte<br />

� 27 Geräteträger<br />

Material � Feuerwehrstiefel: für alle AdF.<br />

� Gleiche GVB-Vorschriften.<br />

Spezialfinanzierung Feuerwehr<br />

2008<br />

� Feuerwehrpflichtersatzabgabe CHF<br />

208'487<br />

� GVB-Beitrag CHF 45'773<br />

Huttwil <strong>Wyssachen</strong><br />

� Atemschutz FZ (1969, wird 2010<br />

ersetzt 123 )<br />

� Hochdrucklöscher auf Anhänger<br />

� Mannschaftstransport FZ<br />

� Motorspritzen<br />

� 7 Atemschutzgeräte<br />

� 15 Geräteträger<br />

� Feuerwehrstiefel: noch nicht für alle<br />

AdF.<br />

� Gleiche GVB-Vorschriften.<br />

� Feuerwehrpflichtersatzsabgabe<br />

CHF 40'000<br />

� GVB-Beitrag CHF 15'000<br />

Feuerwehrersatzabgabe � Min. CHF 20 / max. CHF 400, 4 % � Min. CHF 40 / max. CHF 400, 4.5 %<br />

Organigramm FW Huttwil<br />

Schnelleinsatz /<br />

Technische Hilfeleistung<br />

Ausbildungsverantwortlicher<br />

Kommission<br />

Öffentliche Sicherheit<br />

Stab<br />

Kommandant, Vize-Kdt,<br />

Fourier, Materialwart<br />

Ressortverantw. Öff. Sicherh.<br />

Atemschutz Spezialistengruppen<br />

123 Der Kauf des Atemschutzfahrzeugs muss mit Huttwil abgesprochen werden.


99<br />

Organigramm FW <strong>Wyssachen</strong><br />

Pikettzug<br />

Fahrer<br />

Elektro<br />

Maschinisten, Rohrführer<br />

6.10 Reglemente<br />

Huttwil<br />

Fourier<br />

Materialwart<br />

Atemschutzzug<br />

Fahrer<br />

Tagespikettzug<br />

Fahrer<br />

Elektro<br />

Maschinisten, Rohrführer, Siko<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Feuerwehrkommission<br />

Kommandant<br />

Vize-Kdt.<br />

Sicherheitszug Löschzug 1<br />

Fahrer<br />

Motor Dorf, Motor Heimingen<br />

Maschinisten, Rohrführer<br />

Kat* Name des Erlasses Datum<br />

A Abfallreglement 03.12.2008<br />

A Abwasserreglement 26.08.1999<br />

A Baureglement 22.12.1993<br />

A Datenschutz-Reglement 18.11.1988<br />

A Friedhofreglement 20.06.2006<br />

A Gebührenreglement 05.12.2005<br />

A Organisationsreglement 18.06.2008<br />

A Ortspolizeireglement 11.11.1981<br />

A Parkplatzreglement xx.09.1995<br />

A Personalreglement 18.06.2008<br />

A Reglement betreffend die Überführung <strong>der</strong> Industriellen Betriebe in eine Aktiengesellschaft 20.06.2002<br />

A Reglement für die Gemeindeausgleichskasse 12.11.1984<br />

A Reglement Spezialfinanzierung Information/Kommunikation 21.11. 2001<br />

A Reglement über die Liegenschaftssteuern 21.11.2001<br />

A Reglement über die Spezialfinanzierung EDV-Anlage Oberdorfstr. 4 09.12.2003<br />

A Strassenreglement 05.12.2005<br />

A Wahlreglement 16.11.1999<br />

A Wasserbaureglement 27.11.1992<br />

A Wasserreglement 20.12.1991<br />

A Wehrdienste 29.09.1995


100<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Kat* Name des Erlasses Datum<br />

B Abfallverordnung und Gebühren 15.12.2008<br />

B Friedhofverordnung 11.12. 2006<br />

B Gebührenverordnung 12.12.2005<br />

B Organisationsverordnung 15.12.2008<br />

B Personalverordnung 15.12.2008<br />

B Richtlinien für das Einbürgerungsverfahren 11.09.2006<br />

B Richtplan, Zukunft Huttwil Realisierungsprogramm Verkehr 12.05.2003<br />

B Schulverordnung 15.12.2003<br />

B Submissionsweisungen 06.04.2009<br />

B Verordnung Berechtigungsregelung GERES/ZPV 15.12.2008<br />

C Gebührentarif für die Ölfeuerungskontrollen 11.06.1993<br />

C Gemeindeverband Anzeiger Amt Trachselwald 10.12.2002<br />

C Organisationsreglement für den Gemeindeverband Regionaler Sozialdienst Amt Trachselwald<br />

08.08.2005<br />

C Organisationsreglement Gemeindeverband Bevölkerungsschutz Amt Trachselwald Plus xx.07.2000<br />

C Reglement über das Mietamt <strong>der</strong> Gemeinden Huttwil, Gondiswil und Rohrbach 26.10.1987<br />

C Reglement über die Kaufmännische Berufsschule Langenthal 25.08.1994<br />

C Reglement über die Spezialfinanzierung Kirchturmfonds 21.06.2005<br />

C Schulordnung Heilpädagogische Son<strong>der</strong>schule HPS 16.11.1998<br />

* A = Gemein<strong>der</strong>eglemente, B = Verordnungen, C= Verbandsreglemente<br />

<strong>Wyssachen</strong><br />

Reglemente Datum in Arbeit Aufheben<br />

Kompetenz Gemeindeversammlung<br />

Abfallreglement 2000<br />

Abwasserentsorgungsreglement 1998/00<br />

Baureglement/Zonenplan 96/00/07 X<br />

ÜO Hölzler 2007<br />

Datenschutzreglement 1989<br />

Feuerwehrreglement 95/00/04<br />

Friedhofreglement/Tarif 2003<br />

Gebührenreglement 1999<br />

Gebührentarif Ölfeuerungskontrolle 1993<br />

Kostenverteiler Wasserbezugsorte 1961<br />

Liegenschaftssteuerreglement 2001<br />

Neuvermarchung 1989<br />

OgR 2000<br />

Personalreglement 96/00/04


101<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Reglement öffentl. Wiegegeräte 1988<br />

Strassenreglement 2002<br />

Wasserreglement/Tarif 1994/00<br />

Kompetenz Gemein<strong>der</strong>at<br />

Mietamtsreglement 1987<br />

ZPP1-Sager 2000/02<br />

ZPP2-Neuhuser 1998<br />

ZPP3-Möösli 1998<br />

V GERES-ZPV 2008<br />

6.11 Werkhofleistungen und -ressourcen<br />

<strong>Wyssachen</strong><br />

Personal: Gemeindearbeiter 100 %<br />

Hauswartin 80 %<br />

Aushilfen nach Bedarf 63 % (43 % Hauswartin / 20 % Gemeindearbeiter)<br />

Arbeitsbereich Wichtigste Aktivitäten<br />

Werkhof Wartung und Reinigung <strong>der</strong> Maschinen, Werkzeuge und Geräte die dem Gemeindearbeiter <strong>zur</strong> Verfügung stehen<br />

Materialkontrolle<br />

Lagerbewirtschaftung<br />

Strassen- und<br />

Wegwesen<br />

Frühling<br />

Schneepfähle wegräumen<br />

Wischen <strong>der</strong> Gemeindestrassen<br />

Wegrän<strong>der</strong> abhacken<br />

Schächte und Abläufe reinigen<br />

Unkraut auf den Wegen und Strassen beseitigen<br />

Sommer<br />

Naturstrassen überkiesen<br />

Teerstrassen reparieren<br />

Nach den Reparaturarbeiten die Splitter abwischen<br />

Mithilfe bei Arbeiten am Strassenbelag<br />

Herbst<br />

Schneepfähle instand stellen<br />

Hecken <strong>zur</strong>ückschneiden<br />

Laub wischen<br />

Wenn nötig Wegrän<strong>der</strong> abhacken<br />

Schneepfähle aufstellen (Spätherbst)<br />

Winter<br />

Schnee räumen und entsorgen, Glatteisbekämpfung (Trottoirs, Gemeindehausplatz, Schulhausplatz und Parkplatzes<br />

des Kirchgemeindehauses)<br />

Mithilfe bei Schneeabfuhr, Schneefräsen und Glatteisbekämpfung auf Gemeindestrassen<br />

Bei Schneeschmelze Schächte öffnen<br />

Ganzes Jahr<br />

Trottoirs reinigen<br />

Wischen des Gemeindehausplatzes<br />

Signalisation und Absicherung von Gemeindebaustellen<br />

Kanalisationswesen Kontrolle und Reinigung <strong>der</strong> Gemeindekanalisation und Schächte im ganzen Gemeindegebiet (evtl. Beizug einer<br />

Spezialfirma)


102<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Arbeitsbereich Wichtigste Aktivitäten<br />

Kontrolle und Reinigung des gemeindeeigenen Regenauslasses Korante. Mindestens monatlich und nach starken<br />

Gewittern<br />

Kontrolle und Reinigung des Regenrückhaltebeckens bei <strong>der</strong> Gewerbestrasse. Mindestens monatlich und nach<br />

starken Gewittern<br />

Anstellung aus Sicherheitsgründen erfor<strong>der</strong>liche Begleitperson<br />

Ablesen <strong>der</strong> Abwasserzähler<br />

2 Pumpschächte kontrollieren und reinigen. Kleinere Unterhaltsarbeiten<br />

Wasserversorgung Ablesen <strong>der</strong> Wasserzähler<br />

Kontrolle und Reinigung <strong>der</strong> Brunnstuben und 2 Katadyn-Anlagen<br />

Kontrolle und Reinigung <strong>der</strong> Reservoire „Mundi“ und „Sager“<br />

Kontrolle <strong>der</strong> Hydranten im Frühling und Herbst<br />

Zivilschutz KP/BSA Kirchgemeindehaus<br />

Reinigung<br />

Gerätekontrolle<br />

Monatskontrollen<br />

Kleinere Unterhaltsarbeiten<br />

Schutzraum Hohstäge<br />

Kontrolle<br />

Reinigung falls <strong>der</strong> Schutzraum nicht vermietet wurde<br />

Kleinere Unterhaltsarbeiten<br />

Schulhaus Mithilfe bei körperlich anspruchsvollen Arbeiten des Schulhausabwarts<br />

Mähen <strong>der</strong> Böschung bei <strong>der</strong> „Arena“<br />

Sportplatz Mela- Mähen <strong>der</strong> Böschung beim Sportplatz<br />

cher<br />

Entsorgung des auf dem Sportplatz gemähten Grases<br />

Sammelstellen Kontrolle <strong>der</strong> Glas-, Blech- und Ölsammelstellen (Leerung durch Unternehmer)<br />

Reinigung<br />

Bushaltestelle Reinigung<br />

Dürrenbühl<br />

Asylwesen Mithilfe bei Umzügen<br />

Hundekot-Behälter Behälter installieren und leeren<br />

Hundetaxen Einziehen von gemahnten, nicht bezahlten Hundetaxen (0–5 pro Jahr)<br />

Friedhof Aushilfsarbeiten zu Gunsten des Friedhofgärtners<br />

Viehschau Wischen des Platzes vor <strong>der</strong> Schau<br />

Bereitstellen und Versorgen von Schaufeln und Bürsten zum Reinigen des Platzes nach <strong>der</strong> Schau<br />

Fahnen Vor dem 1. August aufhängen, danach wie<strong>der</strong> versorgen<br />

Weihnachtsbe- Ende November aufhängen, Anfang Januar versorgen<br />

leuchtung<br />

Kurz vor Weihnachten die defekten Birnen auswechseln<br />

Verschiedenes Botengänge für die Gemeindeverwaltung (z.B. Überbringen von dringenden Verfügungen)<br />

Diverse Unterhalts- und an<strong>der</strong>e Arbeiten<br />

Huttwil<br />

Arbeitsgebiet detaillierte Arbeitsumschreibung<br />

Strassenunterhalt � Flicken und Unterhalt <strong>der</strong> Gemeindestrassen und Plätze.<br />

� Abranden<br />

� Einlaufschächte entleeren<br />

� Entwässerungsrinnen reinigen<br />

� Strassenmarkierungen auf Gemeindestrassen<br />

� Strassen reinigen mit Wischmaschine und von Hand<br />

� Im Herbst Laub zusammennehmen<br />

� Rückschnitt Bäume und Sträucher<br />

� Hausnummern montieren<br />

� Strassentafeln und Signale ersetzten (werden zum Teil von Vandalen zerstört)<br />

� Signalisationen aufstellen und wegräumen für diverse Veranstaltungen


Arbeitsgebiet detaillierte Arbeitsumschreibung<br />

Unterhalt von<br />

Blumeninseln<br />

103<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

� Alle Ortseingänge<br />

� Strasseninseln<br />

� Brunnen Oberdorf<br />

� Brunnenplatz<br />

� Stadthausplatz<br />

� Züntibrunnen<br />

� Wettersäule<br />

� Bahnübergang Spitalstrasse<br />

� Unkraut entfernen<br />

� bei Trockeneinheit alles giessen<br />

� vorbereiten für neue Anpflanzung (Anpflanzung durch Gärtner)<br />

Schneeräumung � Schneepfähle und Schneezäune aufstellen inkl. Unterhaltsarbeiten<br />

� Schnee- und Eisbekämpfung auf Strassen (maschinell)<br />

� Wege und Treppen von Hand<br />

� Nur in dringenden Fällen Schneeräumung im Städtli und Hofmattstrasse<br />

Unterhalt Maschinen<br />

Alle Service- und Unterhaltsarbeiten an den Gemeindeeigenen Maschinen<br />

Alle Maschinen für den Winterdienst<br />

� 2 Schneepflüge für LKW<br />

� 1 Schneepflug für Traktor<br />

� 5 Schneepflüge<br />

� 1 Splitterstreuer<br />

� 2 Splitter und Salzstreuer<br />

� 1 Salzstreuer<br />

� 2 Schneefräsen<br />

Alle Maschinen für den Sommerdienst<br />

� 1 Rasenaufnahmegerät<br />

� 1 Mittelmähwerk<br />

� 7 Rasenmäher<br />

� 5 Motorsensen<br />

� 1 Laubsauger und Bläser<br />

� 2 Laubbläser<br />

� 1 Sandstreuer<br />

� 1 Düngerstreuer<br />

� 1 Igel<br />

� 1 Universallaubsauger Friedhof<br />

� 5 Elektro-Heckenscheren<br />

� 2 Motorsägen klein und gross<br />

� 1 Notstromgruppe<br />

� 1 Aebi mit Mähbalken und Frontbesen<br />

� 1 Anhänger mit Tank und Pumpe<br />

� 2 Anhänger klein für Grünanlagen<br />

� 1 Wasserbalken <strong>zur</strong> Wischmaschine<br />

� 1 Hockdruckpumpe mit Wassertank für Kanalisation<br />

� 1 Abrandgerät<br />

� 1 Abrandpflug für Naturstrassen<br />

� 1 Unkrautbesen<br />

� 1 Walze für Strasse<br />

� 1 Walze für Rasen<br />

� 1 Bitumensprengwagen<br />

� 1 Strassenmarkierungsmaschine<br />

� 1 Wacker


104<br />

Arbeitsgebiet detaillierte Arbeitsumschreibung<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

� 1 Royer Friedhof<br />

� 1 Erdmischmaschine Friedhof<br />

� 1 Hochdruckreiniger Benzin Friedhof<br />

� 1 Hochdruckreiniger Schwimmbad<br />

� 1 Hockdruckreiniger Bauamt<br />

� Fahrzeuge Ford-Transit<br />

� Jsuzu mit Anhänger<br />

� Bucher TM<br />

� Bucher GT<br />

� City King<br />

� Traktor Jon Deere<br />

� Wischmaschine<br />

� 6 Brügiwagen für Markt<br />

Stunden nicht � Sitzungen und Besprechungen<br />

Objekt bezogen � Allgemeine Büroarbeiten, die nicht einem Objekt zugeordnet werden können<br />

Kanalisation � Beihilfe bei Kanalaufnahmen, Unterhaltsarbeiten<br />

� Beihilfe bei <strong>der</strong> Reinigung <strong>der</strong> Leitungen sowie Videoaufnahmen<br />

Pumpwerke / Regenüberlässe<br />

� Alle Monate einmal alle Pumpwerke gründlich reinigen und kontrollieren<br />

� Alle Regenüberlasse kontrollieren<br />

Kehrichtabfuhr � Abfallentsorgung nur zwei Bela<strong>der</strong><br />

� Batteriekästen leeren<br />

� Vor o<strong>der</strong> nach Feiertagen braucht es zwei Bela<strong>der</strong> mehr damit mit zwei Fahr zeugen eingesammelt werden<br />

kann<br />

Sammelstellen<br />

und Abfallkörbe<br />

Glassammelstellen<br />

� Alle Abfallkörbe leeren auf dem Gemeindegebiet<br />

� Kehricht entsorgen bei allen Sammelstellen und reinigen<br />

� Diverse Unterhaltsarbeiten<br />

� Kontrolle <strong>der</strong> Glassammelstellen und Glas zertrümmern<br />

� Diverse Unterhaltsarbeiten<br />

Weissblech � Weissblechsammelstellen entleeren<br />

� Diverse Unterhaltsarbeiten<br />

Kartonabfuhr � Kartonabfuhr nur Bela<strong>der</strong><br />

Hunde – WC � Hunde – WC entleeren auf dem Gemeindegebiet 36 Stk.<br />

� Diverse Unterhaltsarbeiten<br />

Sammelzentrum � Sammelzentrum offen am letzten Donnerstagnachmittag im Monat<br />

� Es wird soviel Material angeliefert, dass es zwei Mann braucht<br />

� Beratung und Informationen an Kunden<br />

Militärwesen � Quartieramt<br />

� alle Einquartierungen von Zivil- und Militärpersonen, inkl. Abrechnungen<br />

� Unterkunftsreinigung bei Einquartierungen von Zivilpersonen<br />

� Unterkunft Turnhalle Oberdorf<br />

� Unterkunft Feuerwehrmagazin<br />

� Militärküche<br />

� Büro Oberdorfstrasse 19<br />

� Büro Turnhalle Oberdorf<br />

� im Winter Grundreinigung<br />

� Kleine Unterhaltsarbeiten an den Unterkünften<br />

Landfrauenstand � Ab Mai bis Oktober jeden Mittwoch aufstellen vom Landfrauenstand für Gemüsemarkt<br />

Markt � Aufstellen und wegräumen <strong>der</strong> Signalisation<br />

� Aufstellen und wegräumen von Marktständen<br />

� Reinigung Brunnenplatz, Stadthausstrasse, Viehmarktstrasse


Arbeitsgebiet detaillierte Arbeitsumschreibung<br />

Festtische, Markstände,<br />

inkl. Sig.<br />

Alle Viehschauen<br />

und Ausmerzaktionen<br />

Friedhof Beerdigung<br />

Brunnen und<br />

Anlagen<br />

105<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

� Reinigung Rest. Rössli bis Landi<br />

� Unterhaltsarbeiten an den Marktständen<br />

� Bereitstellen und transportieren von Festtischen und Marktständen<br />

� Unterhaltsarbeiten an den Festtischen und Böckli<br />

� Signalisationsarbeiten Parkplatz Oberdorf<br />

� Beihilfe bei Schauen nach Absprache<br />

� Signalisation für Ausmerzaktion bei <strong>der</strong> Landi Beihilfe und alles reinigen<br />

Bei Erdbestattungen<br />

� Kedeck aufstellen<br />

� Grab aufmachen<br />

� Leichenhalle Blumen aufstellen<br />

� Bei Bedarf Stühle aufstellen in <strong>der</strong> Leichenhalle<br />

� Grab vorbereiten <strong>zur</strong> Beerdigung<br />

� Grabmatte in Grab aufhängen<br />

� Grabrampe installieren<br />

� Sichtschutzwände aufstellen um Kedeck<br />

� Lautsprecheranlage bereitstellen<br />

� Beihilfe bei Beerdigung<br />

� Grab zumachen<br />

� alle Blumen und Kränze aufs Grab stellen<br />

� alles Material reinigen und wegräumen<br />

� Leichenhalle alles wegräumen, wischen und feucht aufnehmen<br />

Bei Urnenbeisetzung<br />

� Grab ausheben und schmücken<br />

� Blumen aufstellen in <strong>der</strong> Leichenhalle<br />

� bei Bedarf Stühle aufstellen<br />

� Nach Beerdigung Grab zumachen<br />

� alle Blumen und Kränze auf Grab stellen<br />

� alles wegräumen und Leichenhalle reinigen<br />

� Reinigen und Unterhalten <strong>der</strong> Brünne Brunnen Oberdorf<br />

� Brunnen Schulhaus Städtli<br />

� Brauibrunnen<br />

� Stadthausbrunnen<br />

� Brunnenplatz<br />

� Schuhwaschanlage<br />

� Oberdorf Brunne Walke<br />

� Reinigen und Unterhalten <strong>der</strong> Brunnstuben und Quellfassungen<br />

� Kin<strong>der</strong>spielstrasse Ribimatte Unterhaltsarbeiten und mähen im Herbst Lauben<br />

� Leuenberger Denkmal Unterhaltsarbeiten und mähen im Herbst Lauben<br />

� Lochmühle Unterhaltsarbeiten und mähen im Herbst Lauben<br />

� Stadthausgarten Diverse Unterhaltsarbeiten<br />

Stadthaus � Diverse kleine Arbeiten<br />

Salze � Unterhalt <strong>der</strong> Aussenanlage<br />

Verwaltung � Diverse Arbeiten<br />

Gemeindeversammlung<br />

� Diverse Arbeiten<br />

Vermessung � Beihilfe bei Vermessungsarbeiten<br />

Grünanlagen � Schulhaus Städtli<br />

� Schulhaus Nyffel inkl. Kin<strong>der</strong>garten<br />

� Schulhaus Hofmatt


106<br />

Arbeitsgebiet detaillierte Arbeitsumschreibung<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

� Kin<strong>der</strong>garten Städtli<br />

� Schulhaus Schwarzenbach<br />

� Altes Schulhaus Schwarzenbach HPS<br />

� Denkmal Huttuberg<br />

� Alles mähen und im Herbst Laub zusammennehmen<br />

� Fussballplatz, Turnplatz, Grosser Rasenplatz Schwarzenbach Düngen mähen Erifizieren, Sanden und<br />

schleppen<br />

� Rasen einsetzten und nachsähen beim Fussballplatz<br />

� Diverse Böschungen zwei Mal mähen im Jahr<br />

� Im Herbst Laub zusammennehmen<br />

� Sportplatz Zuschauertribünen reinigen<br />

� Bei allen Anlagen Unterhalts-und Schneidarbeiten an den Rabatten und Sträuchern<br />

� Unterhaltsarbeiten an den Spielgeräten<br />

� Alle Aussenanlagen bei Schul- und Turnanlagen reinigen<br />

Liegenschaften � Unterhaltsarbeiten mit Unternehmer o<strong>der</strong> kleinere Arbeiten in eigen Regie<br />

� Bahnhofstrasse 6 mähen<br />

Schützenhäuser � Sand liefern für Kugelfänge<br />

� Damm mähen<br />

Schwimmbad � Diverse Unterhaltsarbeiten am Gebäude und an <strong>der</strong> Anlage<br />

� Sträucher und Buchenzaun schneiden<br />

� Unterhaltsarbeiten ausserhalb vom Schwimmbad<br />

� Parkplatz markieren und Unterhalten<br />

� Böschungen und Sträucher schneiden<br />

� Im Herbst alles Laub zusammen nehmen und entsorgen<br />

Fahrrä<strong>der</strong> � Einsammeln von Fahrrän<strong>der</strong>n, die auf dem Gemeindegebiet herumstehen<br />

Vitaparcours � Unterhaltsarbeiten an den Geräten sowie <strong>der</strong> Weganlage<br />

Weihnachtsbeleuchtung<br />

� Signalisation aufstellen für die Umleitung beim Sterne aufhängen und herunter nehmen<br />

� Brunnenplatz Weihnachtsbaum aufstellen und entfernen<br />

Biotop Schwarzenbach<br />

� Unterhaltsarbeiten und Gras mähen<br />

Fürsorge � Wohnungen räumen für benachteiligte Menschen<br />

� Diverse Möbeltransporte für benachteiligte Menschen<br />

6.12 Fahrzeuge und Zubehör<br />

<strong>Wyssachen</strong><br />

Fahrzeug Reform Muli 770K, BE 442718, Jg. 1992<br />

Zubehör 1 Abrandbesen<br />

1 Abrandpflug<br />

1 Brücke<br />

1 Wischer<br />

1 Frontschaufel<br />

1 Fronthydraulik<br />

Fahrzeug Walze Amman-Duomat DVK 223 H, BE 2862, Jg. 1991<br />

Zubehör 1 Anhänger<br />

Sonstiges Zubehör zu Fahrzeugen 2 Schneepfluge zu Unimog<br />

2 Splitt- und Salzstreuer zu Unimog<br />

1 Schneepflug zu Lastwagen<br />

1 Schneepflug zu Lastwagen


107<br />

Huttwil<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Fahrzeuge und Zubehör Anschaffungsjahr<br />

Bucher City King 70 1996<br />

Kanalspülgerät zu City King<br />

Wassertank zu City King für Kanalisation<br />

Schneepflug zu City King<br />

Abrandpflug Zaugg Typ AG 204 zu City King<br />

Ford Transit FT 2.4 TD 350 2001<br />

Bucher BU 100 2004<br />

John Deere 4400 2002<br />

Zwischenmähwerk zu 4400 2002<br />

Aufnahmegerät MCS mit Hochentleerung 345 H zu 4400 2002<br />

Salzstreuer Epoche zu 4400 2001<br />

Schneepflug Zaugg 8-160 zu 4400 2005<br />

Anhänger zu 4400 mit Druckfass und Wasserpumpe<br />

Schneeketten zu do<br />

John Deere 4720 2006<br />

Schneepflug zu 4720 2006<br />

Frontla<strong>der</strong> zu 4720 2006<br />

Salz-und Düngerstreuer zu 4720 2006<br />

Heckschaufel zu 4720 2006<br />

Palettgabel zu 4720 2008<br />

Wischmaschine Boschung S 3 2004<br />

Piaggio Porter 1.3 2007<br />

Anhänger Beck 25/5 2004<br />

Anhänger Humbauer U3500RA 2004<br />

Anhänger zu Walze 1977<br />

Fass-Sprengwagen 1978<br />

Splitterstreuer Ammann<br />

Strassenhobel Thalmann 1964<br />

John Deere Rasentraktor 2003<br />

Schneepflug "Peter" ET12R 1978<br />

Schneepflug<br />

Schneepflug G22-280-1 2006<br />

Aerifizierer 1500 Matra Lyss 2003<br />

Einachsanhänger<br />

Salz-und Splitterstreuer 1996<br />

Schneeketten zu Pic-Cup<br />

Schneeketten zu Ford<br />

Abrandpflug Ammann<br />

2 Gulaschkanonen


108<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

6.13 Kehrichtabfuhr Huttwil: Perimeter Städtli und Aussenbezirke


6.14 Strassenreglement <strong>Wyssachen</strong><br />

Art. 5 Gemeindestrassen<br />

109<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

1<br />

Die Gemeindestrassen dienen dem inneren Verkehr im Gebiet <strong>der</strong> Ortschaft o<strong>der</strong> verbinden Ortschaften,<br />

Weiler, Quartiere unter sich, mit einer Nachbargemeinde einer Kantonsstrasse, o<strong>der</strong> einer<br />

Sammelstelle des Verkehrs (Art. 9 SBG).<br />

2<br />

Gemeindestrassen sind Strassen, welche im Strassenverzeichnis <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Wyssachen</strong><br />

(Anhang 1 Strassenreglement) aufgeführt sind.<br />

3<br />

Alle im Strassenverzeichnis aufgeführten Strassen sind dem Gemeingebrauch gewidmet (Art. 15<br />

SBG).<br />

4<br />

Eine Zufahrt pro Liegenschaft wird durch die Gemeinde erstellt und unterhalten.<br />

Art. 16 Grundsatz/Begriff<br />

1<br />

Öffentliche Strassen und private Strassen, die dem öffentlichen Verkehr tatsächlich offen stehen,<br />

sind so zu unterhalten, dass sie sich nach Möglichkeit je<strong>der</strong>zeit in gutem Zustand befinden und<br />

einen sicheren Verkehr gewährleisten.<br />

2<br />

Der Unterhalt umfasst die Reinigung, die Instandstellung sowie den Winterdienst (Schneeräumung,<br />

Glatteis- und Schneeglättebekämpfung).<br />

3<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at ist ermächtigt, auf bestimmten Strassen o<strong>der</strong> Strassenabschnitten o<strong>der</strong> allgemein<br />

den Winterdienst zu Gunsten des Umweltschutzes o<strong>der</strong> von Schlittelwegen einzuschränken.<br />

Der Verkehrsgefährdung ist durch flankierende Massnahmen zu begegnen und die Strassenbenützer<br />

sind auf diese beson<strong>der</strong>en Verhältnisse aufmerksam zu machen.<br />

Art. 17 Unterhaltspflicht<br />

1<br />

Der Unterhalt inkl. Winterdienst <strong>der</strong> im Strassenverzeichnis genannten Strassen ist Sache <strong>der</strong><br />

Gemeinde. Beson<strong>der</strong>e öffentlich-rechtliche o<strong>der</strong> privatrechtliche Regelungen bleiben vorbehalten.<br />

2<br />

Gegen Verrechnung des Kostenaufwandes kann die Gemeinde die Schneeräumung auf privaten<br />

Hausvorplätzen übernehmen.<br />

Anhang I zu Strassenreglement<br />

Durch die Gemeinde betreute Strassen (Art. 16 und 17 Strassenreglement)<br />

1 Kantonsstrasse Schweinbrunnen - Heimige - Längweid (sogenannte Heimigestrasse)<br />

1. Heimigestrasse - Heimigeneuhus - Chäppihöhe - Hägsbachegg - Oberzälg - Hölzler - Längweid<br />

� Zufahrt Wirth Fritz Heimige 124<br />

2. Heimigestrasse - Hägsbachegg<br />

3. Heimigestrasse - Heiniger Paul - Gemeindegrenze<br />

� Zufahrt Friedrich<br />

4. Heimigestrasse - Vorberg - Hölzler<br />

� Zufahrt Vorberg<br />

5. Heimige - Eggimann Kurt Gemeindegrenze (Schafberg)<br />

� Zufahrt Eggimann Ruth<br />

2 Kantonsstrasse Schweinbrunnen - Baumgarte - Kantonsstrasse Möösli<br />

1. Zufahrt Zihl<br />

2. Zufahrt Christen Josef<br />

3. Zufahrt Dantsch<br />

4. Zufahrt Graber<br />

124 Unterstrichen: Einzelhofzufahrten


110<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

3 Gebäude 132 [Meister] bis Einmündung Ryftalstrasse (unterstes Teilstück vom Stutzberg)<br />

4 Zufahrt Meister Paul<br />

5 Zufahrt Waldeck<br />

6 Gewerbestrasse<br />

7 Kantonsstrasse Dürrenbühl - Viehschauplatz - Chäppihof - Chäppihöhe<br />

8 Zufahrt Walther<br />

9 Kantonsstrasse Dürrenbühl - Rifthal - Hueb - Stutz - Höck - Maibacher - Langetschwand<br />

a. Zufahrt Friedheim / Käser<br />

b. Rifthalstrasse - Oeler - Staule<br />

c. Törlerstutz - Staule - Bürler - Chaufacher - Gemeindegrenze<br />

� Zufahrt Mai / Zaugg, Staule<br />

� Bürler - Vor<strong>der</strong>s Rysch<br />

� Bürler - Hin<strong>der</strong>s Rysch<br />

� Bürler - Seppler - Höchhuser - Höck<br />

d. Zufahrt Nie<strong>der</strong>hauser Hueb<br />

e. Stutz - Briesch<br />

f. Stutz - Gemeindegrenze Bühl<br />

g. Zufahrt Mittwucheloch<br />

h. Höck - Bichsel - Rönnlen - Gemeindegrenze<br />

10 Kantonsstrasse Dürrenbühl - Kobelhüsli - Hägsbach - Zälg - Hölzler<br />

a. Kobelhüsli - Hohler<br />

11 Kantonsstrasse Dürrenbühl - Lindenhof - Hager - Frauchige - Ischlag - Kätter - Längweid<br />

a. Lindenhof - Kantonsstrasse (gegen Dorf)<br />

b. Lindenhof - Hägsbach - Hägsbachhöhe<br />

c. Hagerstrasse (unterhalb Melacher) - Melacher - Löh - Mundi - Neuhus<br />

� Löh - Chnubelacher<br />

d. Hager - Nidleloch - Hin<strong>der</strong> Zälg - Hölzler<br />

� vor Nidleloch - Kätter - Belzeli<br />

� Zufahrt - Lieni<br />

e. Zufahrt Chriechli<br />

f. Zufahrt Gräub<br />

g. Zufahrt Strumpfer<br />

h. Ischlag - Wisliegg<br />

12 Zufahrt Brand<br />

13 Friedhofweg<br />

a. Zufahrt Pfarrhaus<br />

14 Kantonsstrasse Korante - Ofe - Glashütte - Gemeindegrenze<br />

a. Zufahrt Frauchiger<br />

b. Zufahrt Bergli<br />

c. Zufahrt Glashütte<br />

d. Zufahrt Allewindli<br />

e. Zufahrt Ofeweid (Burri)<br />

15 Strassen <strong>der</strong> Überbauung Sager<br />

a. Zufahrt Bödeli<br />

16 Kantonsstrasse Dorf - Stäublere - Stäublereweid - Reckeberghöhe - Wisliegg - Wisli - Oberwald<br />

a. Zufahrt Dangel<br />

b. Zufahrt Sunnsite


111<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

c. Zufahrt Wislineuhus<br />

d. Zufahrt Alpershus<br />

e. Zufahrt Mätteberg - Sagerloch<br />

f. untere Zufahrt Stäublereweid<br />

17 Kantonsstrasse Dorf - Neuhuser - Ofeweid<br />

18 Kantonsstrasse Gersbergmatte - Gersberg - Kreuzweg Burst - oberi Rütimatt<br />

a. Gersberg - Tschüppeli<br />

� Zufahrt Beer<br />

19 Kantonsstrasse Rollibrücke - Hohstäge - Bachmätteli - Steffelershus - Mannshus - Roggegratbad -<br />

Roggegrat<br />

a. Hohstäge - Lütschi<br />

b. Hohstäge - Äbnit - Hübeli - Teuss - Kantonsstrasse Strübi<br />

� Äbnit - Kapplelhüsli<br />

c. Bachmätteli - Chaspershus - Melli<br />

� Zufahrt Ackerweid<br />

d. Steffelershus - Reckeberg - Reckeberghöhe<br />

e. Steffelershus - Steffeliweid - Alpneuhus<br />

� Alpneuhus - Bu<strong>der</strong><br />

� Alpneuhus - Chu<strong>der</strong>hütte<br />

f. Mannshus - Mälcherweid<br />

g. Mannshus - Boppige - Dütschi - Schaber - Gemeindegrenze Staatswald<br />

� Boppigestrasse - Falg - Micheli<br />

o Falg - Falgschürli<br />

� Zufahrt Boppige (Gutzwiller)<br />

� Schaber - Freudigenegg (Morgenthaler)<br />

h. Mannshus - Mannshusweid<br />

i. Mannshus (Knobel) - Mannshus (Zaugg)<br />

j. Mannshus - Micheli - Rosschnubel<br />

k. Mannshus - Ännige - Schlössli - Hähni<br />

� Schlössli - oberes Schwändeli<br />

l. Roggegratbad - Neumatt - Schwändeli (Schenk)<br />

� Neumatt - Schwändeli (Casanova)<br />

20 Kantonsstrasse Sonnmätteli - Schürweg - Kreuzweg Burst<br />

a. Schürweg - Schür<br />

b. Zufahrt Mässerihüsli<br />

21 Kantonsstrasse Sonnmätteli - vor<strong>der</strong>e - hintere Rütimatt<br />

a. vor<strong>der</strong>e Rütimatt - Kreuzweg Burst<br />

22 Kantonsstrasse Chüefer - Huebershus - Schürliacher - Alp<br />

a. Huebershus - Hämmehüsli<br />

23 Kantonsstrasse Waldblick - obers Recherhüsli<br />

24 Kantonsstrasse Recherhüsli - Dursch<br />

25 Kantonsstrasse Fritzeflueh - oberi Chesslerhütte<br />

26 Kantonsstrasse - Ryseralp<br />

27 Möösli, Wendeplatz


112<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

6.15 Ergebnisse Erhebung Gemeindestrassen <strong>Wyssachen</strong><br />

Gemeindestrassen<br />

Die Länge <strong>der</strong> Gemeindestrassen (ohne Haus- und Hofzufahrten) beträgt in <strong>Wyssachen</strong> 33,7 km,<br />

jene von Huttwil 63,9 km. Aufgrund <strong>der</strong> höheren Bevölkerungsdichte von Huttwil ist die Strassenlänge<br />

in <strong>Wyssachen</strong> pro Kopf doppelt so hoch wie in Huttwil (Faktor 2,1).<br />

Haus- und Hofzufahrten mit Unterhaltspflicht durch die Gemeinde<br />

<strong>Wyssachen</strong> verfügt über Haus- und Hofzufahrten mit Unterhaltspflicht. Deren Länge beträgt 21,5<br />

km. Huttwil verfügt über keine Haus- und Hofzufahrten mit Unterhaltspflicht (Strassen wurden entwidmet).<br />

Auf Gesuch hin vergütet die Gemeinde bis zu 50 % <strong>der</strong> Unterhaltskosten an Private.<br />

Gesamtstrassenlänge mit Unterhaltspflicht<br />

Die gesamte Strassenlänge mit Unterhaltspflicht beträgt in Huttwil 63,9 km. In <strong>Wyssachen</strong> beträgt<br />

sie 55,2 km, wovon 21,5 km bzw. 39 % Haus- und Hofzufahrten sind. Die unterhaltspflichtige Gesamtstrassenlänge<br />

ist in <strong>Wyssachen</strong> pro Kopf 3,5 Mal länger als in Huttwil.<br />

Gemeindestrassen (ohne Haus- und Hofzufahrten)<br />

Die Fläche <strong>der</strong> Gemeindestrassen (ohne Haus- und Hofzufahrten) beträgt in <strong>Wyssachen</strong><br />

107'700 m 2 , jene von Huttwil 247'000 m 2 . Aufgrund <strong>der</strong> höheren Bevölkerungsdichte von Huttwil ist<br />

die Strassenfläche in <strong>Wyssachen</strong> pro Kopf 1,75 Mal so hoch wie in Huttwil. Die durchschnittliche<br />

Strassenbreite beträgt in <strong>Wyssachen</strong> 3,2 m, während sie in Huttwil 3.9 m beträgt. Dies ist <strong>der</strong><br />

Grund dafür, dass die Strassenlänge von <strong>Wyssachen</strong> zwar pro Kopf doppelt so hoch ist wie in<br />

Huttwil, aber die Fläche jedoch 1,75 Mal so hoch ist. Deshalb sind für die anzustellenden Vergleiche<br />

die Strassenflächen aussagekräftiger als die Strassenlängen.<br />

Haus- und Hofzufahrten mit Unterhaltspflicht durch Gemeinde<br />

<strong>Wyssachen</strong> verfügt über Haus- und Hofzufahrten mit Unterhaltspflicht von 65'000 m 2 , das sind<br />

38 % <strong>der</strong> gesamten Strassenfläche von <strong>Wyssachen</strong>. Huttwil verfügt über keine Haus- und Hofzufahrten<br />

mit Unterhaltspflicht. Auf Gesuch hin vergütet die Gemeinde Huttwil bis zu 50 % <strong>der</strong> Unterhaltskosten<br />

an Private.


113<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Gesamtstrassenfläche mit Unterhaltspflicht<br />

Die Strassenfläche mit Unterhaltspflicht beträgt in Huttwil 247'000 m 2 . In <strong>Wyssachen</strong> beträgt sie<br />

172'700 m 2 , wovon 65'000 m 2 bzw. 38 % Haus- und Hofzufahrten sind. Die gesamte Strassenfläche<br />

ist in <strong>Wyssachen</strong> im Vergleich zu Huttwil pro Kopf um 2,8 Mal so hoch.<br />

Fällt in <strong>Wyssachen</strong> 1 m 2 unterhaltspflichtige Strassenfläche auf einen Einwohner, so sind es in<br />

Huttwil lediglich 0,36 m 2 .<br />

Vergleich des Strassenunterhalts absolut und pro Kopf<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Jahresrechnungen 2006 bis 2009 und Voranschlag 2010 wurden die durchschnittlichen<br />

Netto-Aufwendungen bzw. Netto-Ausgaben im Bereich Strassen pro Jahr ermittelt. Bei den<br />

Aufwendungen <strong>der</strong> Laufenden Rechnung wurden die intern verrechneten Abschreibungen und Zinsen<br />

ausgeklammert. Bei den Investitionen wurden alle Nettoausgaben übernommen, die dem<br />

Werterhalt <strong>der</strong> Strassen dienen. Strassenerweiterungen, Planungen etc. wurden ebenfalls ausgeklammert.<br />

Die Nettoausgaben sollen jene Leistungen repräsentieren, die für den Unterhalt <strong>der</strong><br />

Strassen direkt dienen, wie Strassen wischen, reparieren, sanieren o<strong>der</strong> Schnee räumen o<strong>der</strong> indirekt<br />

dienen, wie Unterhalt Werkhofgebäude, Ersatz Kommunalfahrzeug etc. Anhand <strong>der</strong> vorliegenden<br />

Zahlen ist es nicht möglich, zwischen Gemeindestrassen und Haus- und Hofzufahrten zu unterscheiden,<br />

insbeson<strong>der</strong>e für <strong>Wyssachen</strong>.<br />

Netto-Aufwendungen Laufende Rechnung<br />

Die Nettoaufwendungen für die Strassen betragen in <strong>Wyssachen</strong> im Durchschnitt <strong>der</strong> Jahre 2006<br />

bis 2010 CHF 250'000. Huttwil weist Nettoaufwendungen von CHF 752'000 auf. Aufgrund <strong>der</strong> geringeren<br />

Bevölkerungsdichte wendet <strong>Wyssachen</strong> pro Einwohner 1,3 Mal soviel auf wie Huttwil.<br />

Netto-Ausgaben Investitionsrechnung<br />

Die Nettoausgaben für Strassensanierungen betragen in <strong>Wyssachen</strong> im Durchschnitt <strong>der</strong> Jahre<br />

2006 bis 2010 CHF 185'000. Huttwil weist Nettoausgaben von CHF 278'000 auf. Sowohl in <strong>Wyssachen</strong><br />

als auch in Huttwil sind in diesen Zahlen auch die Strassensanierungen als Folge des Unwetters<br />

2007 enthalten. Aufgrund <strong>der</strong> geringeren Bevölkerungsdichte gibt <strong>Wyssachen</strong> pro Einwohner<br />

2,7 Mal soviel aus wie Huttwil.<br />

Total Netto-Ausgaben für Strassen<br />

Die Gesamtausgaben für Strassen betragen in <strong>Wyssachen</strong> im Durchschnitt <strong>der</strong> Jahre 2006 bis<br />

2010 CHF 436'000. Huttwil weist Nettoausgaben von CHF 1'030'000 auf. Aufgrund <strong>der</strong> geringeren<br />

Bevölkerungsdichte gibt <strong>Wyssachen</strong> pro Einwohner 1,7 Mal soviel aus wie Huttwil.


114<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Vergleich des Strassenunterhalts pro m 2 Strassenfläche<br />

Netto-Aufwendungen Laufende Rechnung pro m 2<br />

Die Nettoaufwendungen für die Strassen betragen in <strong>Wyssachen</strong> im Durchschnitt <strong>der</strong> Jahre 2006<br />

bis 2010 CHF 1.45 pro m 2 Strassenfläche. Huttwil weist fast doppelt so hohe Nettoaufwendungen<br />

von CHF 3.05 pro m 2 auf. <strong>Wyssachen</strong> wendet in <strong>der</strong> laufenden Rechnung pro m 2 lediglich 48 %<br />

des Betrags von Huttwil auf.<br />

Netto-Ausgaben Investitionsrechnung pro m 2<br />

Im Gegensatz <strong>zur</strong> Laufenden Rechnung weist <strong>Wyssachen</strong> beinahe gleich hohe Investitionsausgaben<br />

auf wie Huttwil. Huttwil wendet CHF 1.13/m 2 auf, <strong>Wyssachen</strong> CHF 1.07/m 2 (95 %).<br />

Total Netto-Ausgaben für Strassen pro m 2<br />

Die Gesamtausgaben für Strassen betragen in <strong>Wyssachen</strong> im Durchschnitt <strong>der</strong> Jahre 2006 bis<br />

2010 CHF 2.52 pro m 2 . Huttwil wendet für Strassen insgesamt CHF 4,17 pro m 2 auf. Die Ausgaben<br />

welche <strong>Wyssachen</strong> für die Strassen tätigt, machen lediglich 60 % des Betrags von Huttwil aus.<br />

Sanierungsbedarf bei den Strassen von <strong>Wyssachen</strong><br />

Der Werkmeister von Huttwil und sein Kollege aus <strong>Wyssachen</strong> haben das ganze Strassennetz von<br />

<strong>Wyssachen</strong> ausgemessen und den Strassenzustand bzw. den Sanierungsbedarf ermittelt. Die Begehung<br />

führte zu folgenden Erkenntnissen:


115<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Sanierungsbedarf kurzfristig<br />

Das Strassennetz von <strong>Wyssachen</strong> weist einen kurzfristigen Sanierungsbedarf von CHF 825'700<br />

bzw. von ca. 11 Steuerzehnteln auf. Um zu vermeiden, dass die Strassenschäden grösser und<br />

damit teurer werden, müssen die kurzfristigen Massnahmen innert max. 4 Jahren umgesetzt werden<br />

können, wobei die dringlichsten Massnahmen bereits innert 1 Jahr angegangen werden müssen.<br />

Verteilt man die kurzfristigen Sanierungsmassnahmen auf 4 Jahre, ergibt dies einen jährlichen<br />

Aufwand von CHF 206'000, bzw. 1.20 pro m 2 und Jahr.<br />

Sanierungsbedarf mittelfristig<br />

Damit die kurzfristigen Sanierungsmassnahmen zu einem dauerhafteren Erhalt <strong>der</strong> Strasse führen,<br />

sind mittelfristige Sanierungsmassnahmen in Form eines Oberflächenbelags notwendig. Diese mittelfristig<br />

notwendigen Massnahmen kosten CHF 352'000 bzw. 4,6 Steueranlagezehntel.<br />

Sanierungsbedarf insgesamt (kurz- und mittelfristig)<br />

Zählt man die kurz- und mittelfristig notwendigen Sanierungsmassnahmen am Wyssacher Strassennetz<br />

zusammen, ergibt dies einen Sanierungsbedarf in <strong>der</strong> Höhe von CHF 1,177 Mio. (CHF<br />

6.82 pro m 2 ) bzw. von 15,5 Steueranlagezehnteln. Im Finanzplan <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Wyssachen</strong> sind<br />

in den nächsten 5 Jahren Ausgaben für das Strassenwesen von CHF 2,35 Mio. vorgesehen. 125<br />

Auffallend ist, dass 44 % bzw. CHF 520'000 <strong>der</strong> Sanierungsmassnahmen auf Haus- und Hofzufahrten<br />

entfallen (6,8 Steueranlagezehntel). Würden lediglich die Gemeindestrassen saniert, dann<br />

würde <strong>der</strong> Sanierungsbedarf insgesamt CHF 658'000 bzw. 8,7 Steueranlagezehntel betragen.<br />

125 Finanzplan LR Strassen: 2011 CHF 234 Tsd., 2012 bis 2015 pro Jahr CHF 308,6 Tsd. und im Investitionsprogramm<br />

2011 – 2015 netto CHF 880 Tsd.


116<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Wie<strong>der</strong>beschaffungswerte <strong>der</strong> Strassen<br />

Annahmen / Berechnungsgrundlagen<br />

Der Werkmeister von Huttwil rechnet mit einem m 2 -Preis von CHF 120, um bei einer bestehenden<br />

Strasse den Belag und die Kofferung zu ersetzen. Basierend auf den erhobenen Strassenflächen<br />

und dem Quadratmeterpreis wird <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>beschaffungswert ermittelt. Es wird angenommen,<br />

dass eine auf diese Weise erneuerte Strasse durchschnittlich ca. 30 Jahre hält, bis weitere Sanierungsmassnahmen<br />

vorgenommen werden müssen. Voraussetzung für diese Annahme ist, dass<br />

die Strassen jährlich unterhalten werden, wie Strassenreinigung, Fugen ausgiessen, Löcher abdichten<br />

etc.<br />

Wie<strong>der</strong>beschaffungswerte <strong>der</strong> Strassen (ohne Haus- und Hofzufahrten)<br />

Der Wie<strong>der</strong>beschaffungswert beträgt für das Strassennetz in <strong>Wyssachen</strong> CHF 20,7 Mio. (Anteil<br />

Gemeindestrassen: 12,9 Mio.), jenes von Huttwil CHF 29,6 Mio. Pro Kopf berechnet, ergibt dies für<br />

<strong>Wyssachen</strong> einen Betrag von CHF 17'700 (Anteil Gemeindestrassen: 11'030) und für Huttwil CHF<br />

6'300. Da die Berechnung anhand <strong>der</strong> Strassenfläche erfolgte, stehen die Wie<strong>der</strong>beschaffungswerte<br />

von <strong>Wyssachen</strong> und Huttwil im gleichen Verhältnis wie in Abschnitt 1.2 hiervor erwähnt. Der<br />

Wie<strong>der</strong>beschaffungswert pro Kopf ist deshalb in <strong>Wyssachen</strong> 2,8 Mal (Anteil Gemeindestrassen:


117<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

1.75 Mal) so gross wie in Huttwil. Der Anteil <strong>der</strong> Haus- und Hofzufahrten von <strong>Wyssachen</strong> am Wie<strong>der</strong>beschaffungswert<br />

beträgt 38 % bzw. CHF 7,8 Mio.<br />

Durchschnittliche jährliche Erneuerung<br />

Geht man beim Strassennetz von einer Nutzungsdauer von 30 Jahren aus, dann müsste jedes<br />

Jahr 1/30 des Wie<strong>der</strong>beschaffungswertes entwe<strong>der</strong> für die Erneuerung <strong>der</strong> Strassen eingesetzt<br />

o<strong>der</strong> im selben Umfang eine Rückstellung gebildet werden. Für <strong>Wyssachen</strong> beträgt die jährliche<br />

Erneuerungsrate (analog Einlage Werterhalt bei Wasser/Abwasser) CHF 690'000 bzw. 9,1 Steueranlagezehntel,<br />

für Huttwil 990'000 bzw. 2,2 Steueranlagezehntel. Aufgrund des hohen Anteils an<br />

Haus- und Hofzufahrten in <strong>Wyssachen</strong> beträgt die jährliche Erneuerungsrate bei den Haus- und<br />

Hofzufahrten für <strong>Wyssachen</strong> CHF 260'000 bzw. 3,4 Steueranlagezehntel.


6.16 Gebührenberechnungen für Musterhaushalte<br />

118<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Tarif<br />

CHF**<br />

Spezialregelung**<br />

CHF Gebühr<br />

*<br />

Tarif<br />

CHF**<br />

Spezialregelung**<br />

*<br />

CHF Gebühr<br />

Tarif<br />

CHF**<br />

Spezialregelung*<br />

**<br />

CHF Gebühr Tarif<br />

CHF**<br />

Spezialregelung**<br />

CHF Gebühr<br />

*<br />

Wasseranschluss / Haushalte 1<br />

Wohnungen / Einfamilienhaus 1 140.00 140.0 140.00 140.0 140.00 140.0<br />

Raumeinheiten 8<br />

Kubatur in m 3 (umbauter Raum nach SIA 116) 750<br />

Belastungswerte (BW) 37<br />

Bewohnergleichwerte (BGW) 6<br />

Nennweite Wasserzähler 20 mm bzw. 3/4" 1 125.00 125.0<br />

jährliche Mietgebühr Wasserzähler 1<br />

Wasserverbrauch in m 3 pro Jahr 230 3.00 690.0 1.00 230.0 1.00 230.0 1.00 230.0<br />

Total Wassergebühren 815.0<br />

370.0<br />

370.0<br />

370.0<br />

Abwasseranschluss / Haushalte 1 120.00<br />

120.0<br />

Wohnungen / Einfamilienhaus 1 160.00<br />

160.0 160.00<br />

160.0 160.00<br />

160.0<br />

Personen (Einwohner) 4<br />

Zimmer 6<br />

Raumeinheiten 8<br />

Belastungswerte (BW) 32<br />

Bewohnergleichwerte (BGW) 6<br />

Nennweite Wasserzähler 20 mm bzw. 3/4" 1<br />

Regenabwasser: nach versiegelter/ entwässerter Fläche in m2<br />

Regenabwasser: prozentualer Anteil von Grundgebühr<br />

150 1.00<br />

150.0 0.65 x Faktor 1,4 136.5 0.65 x Faktor 1,4 136.5 0.65 x Faktor 1,4 136.5<br />

Wasserverbrauch in m 3 4-Personen-Haushalt *<br />

<strong>Wyssachen</strong> vor <strong>Fusion</strong> <strong>Wyssachen</strong> nach <strong>Fusion</strong> Huttwil Aussenbezirke vor <strong>Fusion</strong> Huttwil Aussenbezirke nach <strong>Fusion</strong><br />

Menge<br />

pro Jahr 230 2.00<br />

460.0 1.90<br />

437.0 1.90<br />

437.0 1.90<br />

437.0<br />

Total Abwassergebühren 730.0<br />

733.5<br />

733.5<br />

733.5<br />

Grundgebühr für Mehrpersonenhaushalte, pro Wohnhaus /<br />

Eigentumswohnung<br />

1 90.00<br />

90.0 47.00<br />

47.0 47.00<br />

47.0 47.00<br />

47.0<br />

Kehrichtsäcke 35 Liter 52 1.20<br />

62.4 1.25<br />

65.0 1.25<br />

65.0 1.25<br />

65.0<br />

Grünabfuhr pro 10 kg 20 -<br />

2.00<br />

40.0 2.00<br />

40.0 2.00<br />

40.0<br />

Total Abfallgebühren Modell-EFH 152.4<br />

152.0<br />

152.0<br />

152.0<br />

Grundgebühr 1 179.00<br />

179.0 179.00<br />

179.0 168.00<br />

168.0 168.00<br />

168.0<br />

Strom HT kWh Sommer 1600 0.2254<br />

360.6 0.2254<br />

360.6 0.2158<br />

345.3 0.2158<br />

345.3<br />

Strom HT kWh Winter 1900 0.2254<br />

428.3 0.2254<br />

428.3 0.2158<br />

410.0 0.2158<br />

410.0<br />

Strom NT kWh Sommer 2200 0.1191<br />

262.0 0.1191<br />

262.0 0.1224<br />

269.3 0.1224<br />

269.3<br />

Strom NT kWh Winter 2600 0.1191<br />

309.7 0.1191<br />

309.7 0.1224<br />

318.2 0.1224<br />

318.2<br />

Total Stromgebühren 1'539.6<br />

1'539.6<br />

1'510.8<br />

1'510.8<br />

Total jährliche Gebühren 3'237.0<br />

* Eigenheiten des Modelleinfamilienhauses: Wohnfläche: 150 m<br />

** Jahr 2010, vor MWSt.<br />

*** Allfällige Rabatte, Freibezüge etc. für das Modelleinfamilienhaus können hier eingetragen werden<br />

2 , Grundstücksfläche: 700 m 2 , Zonengewichtete Grundstücksfläche nach VSA (ZGF): 2'400 m 2 , Gebäudeversicherungswert: CHF 400'000, amtlicher Wert: CHF 280'000<br />

2'795.1<br />

2'766.3<br />

2'766.3


119<br />

Tarif<br />

CHF**<br />

Spezial-<br />

CHF<br />

regelung**<br />

Gebühr<br />

*<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

2-Personen-Haushalt * <strong>Wyssachen</strong> vor <strong>Fusion</strong> <strong>Wyssachen</strong> nach <strong>Fusion</strong> Huttwil Aussenbezirke vor <strong>Fusion</strong> Huttwil Aussenbezirke nach <strong>Fusion</strong><br />

Tarif<br />

CHF**<br />

Spezialregelung**<br />

*<br />

CHF<br />

Gebühr<br />

Wasseranschluss / Haushalte<br />

Wohnungen / Einfamilienhaus<br />

Raumeinheiten<br />

Kubatur in m<br />

1 140.00 140.0<br />

3 (umbauter Raum nach SIA 116)<br />

Belastungswerte (BW)<br />

Bewohnergleichwerte (BGW)<br />

Nennweite Wasserzähler 25 mm, inkl.<br />

Grundgebühr****<br />

Mehrfamilienhaus: Grundgebühr für<br />

zusätzliche Wohnungen à Fr. 28 ****<br />

jährliche Mietgebühr Wasserzähler<br />

1/6 175.00 29.2<br />

Wasserverbrauch in m 3 pro Jahr**** 80 3.00 240.0 1.00 80.0<br />

Total Wassergebühren 269.2<br />

220.0<br />

Abwasseranschluss / Haushalte**** 1 120.00<br />

120.0<br />

Wohnungen / Einfamilienhaus<br />

Personen (Einwohner)<br />

Zimmer<br />

Raumeinheiten<br />

Belastungswerte (BW)<br />

Bewohnergleichwerte (BGW)<br />

Nennweite Wasserzähler 20 mm bzw. 3/4"<br />

1 160.00<br />

160.0<br />

Regenabwasser: nach versiegelter/entwässerter<br />

Fläche in m 2 ****<br />

Regenabwasser: prozentualer Anteil von<br />

Grundgebühr<br />

168 1.00 x 1/6 28.0 0.65<br />

x Faktor<br />

1,4 x 1/6<br />

25.5<br />

Wasserverbrauch in m 3 Menge<br />

pro Jahr**** 80 2.00<br />

160.0 1.90<br />

152.0<br />

Total Abwassergebühren 308.0<br />

337.5<br />

Mehrpersonenhaushalt 1 90.00<br />

90.0<br />

Grundgebühr pro Wohnung**** 1 47.00<br />

47.0<br />

Kehrichtsäcke 35 Liter 26 1.20<br />

31.2 1.25<br />

32.5<br />

Grünabfuhr pro 10 kg 10 0.00 2.00 20.0<br />

Total Abfallgebühren 121.2<br />

99.5<br />

Grundgebühr 1 179.00<br />

179.0 179.00<br />

179.0<br />

Strom HT kWh Sommer 550 0.2254<br />

124.0 0.2254<br />

124.0<br />

Strom HT kWh Winter 620 0.2254<br />

139.7 0.2254<br />

139.7<br />

Strom NT kWh Sommer 130 0.1191<br />

15.5 0.1191<br />

15.5<br />

Strom NT kWh Winter 110 0.1191 13.1 0.1191 13.1<br />

Total Stromgebühren 471.3<br />

471.3<br />

Total jährliche Gebühren 1'169.7<br />

* Annahme: Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen<br />

** Jahr 2010, vor MWSt.<br />

*** Allfällige Rabatte, Freibezüge etc. für das Modelleinfamilienhaus können hier eingetragen werden<br />

**** wird Vermieter in Rechnung gestellt<br />

1'128.3<br />

Tarif<br />

CHF**<br />

Spezial-<br />

CHF<br />

regelung**<br />

Gebühr<br />

*<br />

140.00 140.0<br />

1.00 80.0<br />

220.0<br />

160.00<br />

0.65<br />

1.90<br />

x Faktor<br />

1,4 x 1/6<br />

160.0<br />

25.5<br />

152.0<br />

337.5<br />

47.00<br />

47.0<br />

1.25<br />

32.5<br />

2.00 20.0<br />

99.5<br />

168.00<br />

168.0<br />

0.2158<br />

118.7<br />

0.2158<br />

133.8<br />

0.1224<br />

15.9<br />

0.1224 13.5<br />

449.9<br />

1'106.8<br />

Tarif<br />

CHF**<br />

Spezial-<br />

CHF<br />

regelung**<br />

Gebühr<br />

*<br />

140.00 140.0<br />

1.00 80.0<br />

220.0<br />

160.00<br />

0.65<br />

1.90<br />

x Faktor<br />

1,4 x 1/6<br />

160.0<br />

25.5<br />

152.0<br />

337.5<br />

47.00<br />

47.0<br />

1.25<br />

32.5<br />

2.00 20.0<br />

99.5<br />

168.00<br />

168.0<br />

0.2158<br />

118.7<br />

0.2158<br />

133.8<br />

0.1224<br />

15.9<br />

0.1224 13.5<br />

449.9<br />

1'106.8


120<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Spezial-<br />

CHF<br />

regelung**<br />

Gebühr<br />

Tarif CHF** *<br />

Tarif<br />

CHF**<br />

Spezialregelung**<br />

*<br />

CHF<br />

Gebühr<br />

Spezial-<br />

CHF<br />

Tarif CHF** regelung**<br />

Gebühr<br />

*<br />

Tarif<br />

CHF**<br />

Spezial-<br />

CHF<br />

regelung**<br />

Gebühr<br />

*<br />

Wasseranschluss / Haushalte<br />

Wohnungen / Einfamilienhaus<br />

Raumeinheiten<br />

Kubatur in m 3 (umbauter Raum nach SIA 116)<br />

Belastungswerte (BW)<br />

Bewohnergleichwerte (BGW)<br />

Nennweite Wasserzähler 20 mm**** 1/3 125.00 41.7<br />

Einheiten bei Gewerbe, Dienstleistungs- und<br />

Industriebetriebe<br />

jährliche Mietgebühr Wasserzähler<br />

1 35.00 35.0 35.00 35.0 35.00 35.0<br />

Wasserverbrauch in m 3 pro Jahr**** 50 3.00 150.0 1.00 50.0<br />

1.00 50.0 1.00 50.0<br />

Total Wassergebühren 191.7<br />

85.0<br />

85.0<br />

85.0<br />

Abwasseranschluss / Haushalte****<br />

Wohnungen / Einfamilienhaus<br />

Personen (Einwohner)<br />

Zimmer<br />

Raumeinheiten<br />

Belastungswerte (BW)<br />

Bewohnergleichwerte (BGW)<br />

Nennweite Wasserzähler 20 mm bzw. 3/4"<br />

1 120.00 120.0<br />

Einheiten bei Gewerbe, Dienstleistungs- und<br />

Industriebetriebe<br />

1 40.00 40.0 40.00 40.0 40.00 40.0<br />

Regenabwasser: nach versiegelter/entwässerter<br />

Fläche in m2****<br />

Regenabwasser: prozentualer Anteil von<br />

Grundgebühr<br />

210 1.00 x 1/3 70.0 0.65<br />

x Faktor<br />

1,4 x 1/3<br />

63.7<br />

0.65<br />

x Faktor<br />

1,4 x 1/3<br />

63.7 0.65<br />

x Faktor<br />

1,4 x 1/3<br />

63.7<br />

Wasserverbrauch in m 3 KMU-Betrieb* <strong>Wyssachen</strong> vor <strong>Fusion</strong> <strong>Wyssachen</strong> nach <strong>Fusion</strong> Huttwil Aussenbezirke vor <strong>Fusion</strong> Huttwil Aussenbezirke nach <strong>Fusion</strong><br />

Menge<br />

pro Jahr**** 50 2.00 100.0 1.90 95.0<br />

1.90 95.0 1.90 95.0<br />

Total Abwassergebühren 290.0<br />

198.7<br />

198.7<br />

198.7<br />

Mehrpersonenbetrieb 1 100.00<br />

100.0<br />

Gebühr pro Containerleerung 10 24.00<br />

240.0 3.00<br />

30.0<br />

3.00<br />

30.0 3.00<br />

30.0<br />

Container nach Gewicht 795 0.28<br />

222.6<br />

0.28<br />

222.6 0.28<br />

222.6<br />

Andockgebühr 800 L Container 10 3.53 35.3<br />

3.53 35.3 3.53 35.3<br />

Total Abfallgebühren KMU 340.0<br />

287.9<br />

287.9<br />

287.9<br />

Grundgebühr 1 179.00<br />

179.0 179.00<br />

179.0 168.00<br />

168.0 168.00<br />

168.0<br />

Strom HT kWh Sommer 500 0.2254<br />

112.7 0.2254<br />

112.7 0.2158<br />

107.9 0.2158<br />

107.9<br />

Strom HT kWh Winter 1300 0.2254<br />

293.0 0.2254<br />

293.0 0.2158<br />

280.5 0.2158<br />

280.5<br />

Strom NT kWh Sommer 700 0.1191<br />

83.4 0.1191<br />

83.4 0.1224<br />

85.7 0.1224<br />

85.7<br />

Strom NT kWh Winter 400 0.1191 47.6 0.1191 47.6 0.1224 49.0 0.1224 49.0<br />

Total Stromgebühren KMU 715.7<br />

715.7<br />

691.1<br />

691.1<br />

Total jährliche Gebühren 1'537.4<br />

* Annahme: Erdgeschoss KMU Gewerbe / Sanitär mit 3 Bebriebsangehörigen; 1. Obergeschoss: 2 Wohnungen<br />

** Jahr 2010, vor MWSt.<br />

*** Allfällige Rabatte, Freibezüge etc. für das Modelleinfamilienhaus können hier eingetragen werden<br />

**** wird Vermieter in Rechnung gestellt<br />

1'287.3<br />

1'262.7<br />

1'262.68


6.17 Details zu den <strong>Fusion</strong>swirkungen<br />

Konto Aufgabenbereich Aufwand<br />

- = Min<strong>der</strong>aufwand<br />

+ = Mehraufwand<br />

121<br />

Ertrag<br />

- = Mehrertrag<br />

+ = Min<strong>der</strong>ertrag<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Netto<br />

- = Entlastung<br />

+ = Belastung<br />

0 Allgemeine Verwaltung -255'400 23'600 -231'800<br />

Kommentare<br />

011 Legislative -7'800 -7'800 Min<strong>der</strong>aufwendungen bei Revisionsstelle und Wahlbüro<br />

012 Exekutive -40'000 -40'000 Min<strong>der</strong>aufwendungen bei Gemeindebehörden<br />

029 Allgemeine Verwaltung -189'400 1'600 -187'800 Netto-Min<strong>der</strong>aufwendungen beim Personal: CHF 152'300, beim Sachaufwand / übriges CHF 35'500.<br />

090 Verwaltungsliegenschaften -18'200 22'000 3'800 Wegfall Gemeindehaus <strong>Wyssachen</strong> (Aufwand abzüglich Mieterträge)<br />

1 Öffentliche Sicherheit -4'000 -4'000<br />

101 Übrige Rechtspflege -4'000 -4'000 Min<strong>der</strong>aufwendungen wegen Zusammenführung von Behörden und Verwaltung.<br />

140 Feuerwehr Spezialfinanziert<br />

2 Bildung -6'800 - -6'800<br />

210 Primarstufe -6'800 - -6'800 Min<strong>der</strong>aufwendungen durch Zusammenführung <strong>der</strong> Schulkommissionen <strong>der</strong> beiden Gemeinden. 126<br />

3 Kultur und Freizeit -2'000 - -2'000<br />

309 Übrige Kulturför<strong>der</strong>ung -2'000 - -2'000 Min<strong>der</strong>aufwendungen durch Zusammenführung <strong>der</strong> Bundesfeiern.<br />

6 Verkehr -1'500 - -1'500<br />

650 Regionalverkehrsbetriebe -1'500 - -1'500 Min<strong>der</strong>aufwendungen durch Angleichung an Standard Huttwil.<br />

7 Umwelt und Raumordnung - - -<br />

700 Wasserversorgung - - - Spezialfinanziert<br />

710 Abwasserentsorgung - - - Spezialfinanziert<br />

720 Abfallentsorgung - - - Spezialfinanziert<br />

9 Finanzen und Steuern -12'474 200'250 187'776<br />

90x Steuern -1'974 191'184 189'210 Min<strong>der</strong>erträge aufgrund <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> Steueranlage 1.65 auch in <strong>Wyssachen</strong>.<br />

902 Liegenschaftssteuern - -23'200 -23'200 Mehrerträge aufgrund <strong>der</strong> Anwendung Liegenschaftssteueransatz von 1,2 Promille auch in <strong>Wyssachen</strong>.<br />

904 Hundetaxen - -6'733 -6'733 Mehrerträge aufgrund <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> Hundetaxe von CHF 50 auch in <strong>Wyssachen</strong>.<br />

92 Finanzausgleich - 35'000 -35'000 Min<strong>der</strong>erträge aufgrund FILAG 2012 (Basis 2009)<br />

94 Vermögens- und Schuldenverwaltung -10'500 4'000 -6'500 Zusammenführen flüssige Mittel und kurzfristige Schulden: Netto-Min<strong>der</strong>aufwendungen.<br />

0-9 Total <strong>Fusion</strong>snutzen und -lasten -282'174 223'850 -58'323<br />

126 Ein weiterer <strong>Fusion</strong>snutzen stellt sich nicht ein, da bei gleich bleibenden Schüler- und Klassenzahlen bzw. Schulstandorten die Bildungskosten konstant bleiben, unabhängig davon, wo<br />

die Schüler <strong>zur</strong> Schule gehen. Erst wenn die Klassenzahl reduziert und / o<strong>der</strong> ein Schulhaus geschlossen wird, ist mit Einsparungen zu rechnen (insbeson<strong>der</strong>e unter FILAG 2012).


122<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

6.18 Bereinigung <strong>der</strong> Voranschläge 2010<br />

Erläuterungen <strong>zur</strong> Abschreibungspraxis Huttwil<br />

Huttwil orientiert sich bei den Abschreibungen <strong>der</strong> steuerfinanzierten Infrastruktur an einer betriebswirtschaftlichen<br />

Abschreibungsweise nach Wie<strong>der</strong>beschaffungswerten und Nutzungsdauern.<br />

Die Abschreibungspraxis von Huttwil für die steuerfinanzierte Infrastruktur orientiert sich am gesetzlich<br />

vorgeschriebenen Abschreibungsmodell für die Spezialfinanzierungen Wasser und Abwasser.<br />

Es handelt sich um eine vereinfachte Vorgehensweise ohne Anlagebuchhaltung.<br />

Mit dieser Abschreibungspraxis soll vermieden werden, dass bei tiefen Buchwerten in <strong>der</strong> Gemeindebuchhaltung<br />

zu wenig abgeschrieben wird. Zu tiefe Abschreibungen stellen die finanzielle Situation<br />

<strong>der</strong> Gemeinde besser dar, als sie tatsächlich ist. Es besteht die Gefahr, dass von <strong>der</strong> Substanz<br />

gezehrt wird. Muss die meist langlebige Infrastruktur schliesslich erneuert werden, fehlen die Mittel,<br />

um die Erneuerung zu finanzieren. Entsteht aufgestauter Sanierungsbedarf, <strong>der</strong> nicht mehr aufgeschoben<br />

werden kann, verschlechtert sich die finanzielle Situation <strong>der</strong> Gemeinde rasch.<br />

Abschreibungspraxis Huttwil CHF<br />

mutmasslicher Wie<strong>der</strong>beschaffungswert <strong>der</strong> steuerfinanzierten Infrastruktur 98'639'900<br />

jährliche betriebswirtschaftlich orientierte Abschreibungen (nach Nutzungsdauer) 1'470'210<br />

davon als harmonisierte Abschreibungen budgetiert -1'246'920<br />

davon als übrige Abschreibungen budgetiert -223'291<br />

davon zusätzlicher Abschreibungsbedarf 0<br />

Quelle: Finanzverwaltungen<br />

Wendet man für <strong>Wyssachen</strong> die Huttwiler Abschreibungspraxis an, dann müssen auf <strong>der</strong> steuerfinanzierten<br />

Infrastruktur im Wert von ca. CHF 30 Mio. jährlich ca. CHF 400'000 abgeschrieben werden.<br />

Im Voranschlag 2010 ist ca. die Hälfte (CHF 203'000) vorgesehen. Die Angleichung an die<br />

Abschreibungspraxis von Huttwil hat <strong>zur</strong> Folge, dass zusätzliche Abschreibungen von ca. CHF<br />

197'000 (2,6 Steueranlagezehntel) in den Voranschlag übernommen werden.<br />

Anwendung Abschreibungspraxis Huttwil auf <strong>Wyssachen</strong> CHF<br />

mutmasslicher Wie<strong>der</strong>beschaffungswert <strong>der</strong> steuerfinanzierten Infrastruktur 30'010'926<br />

jährliche betriebswirtschaftlich orientierte Abschreibungen (nach Nutzungsdauer) 400'170<br />

davon als harmonisierte Abschreibungen budgetiert -203'360<br />

davon als übrige Abschreibungen budgetiert 0<br />

davon zusätzlicher Abschreibungsbedarf 196'810<br />

Quelle: Finanzverwaltungen<br />

Bereinigungen beim Strassenunterhalt <strong>Wyssachen</strong><br />

Der Vergleich bei den Strassen führte <strong>zur</strong> Erkenntnis, dass <strong>Wyssachen</strong> im Durchschnitt jährlich<br />

CHF 284'789 zusätzlich für den Strassenunterhalt einsetzen muss, um das Unterhaltsniveau von<br />

Huttwil (CHF 4,17 pro Strassenquadratmeter und Jahr) zu erreichen. Dies entspricht 3,75 Steueranlagezehnteln.<br />

Der Vergleich bei den Strassen zeigte zudem auf, dass <strong>Wyssachen</strong> deutlich mehr Mittel für den<br />

Unterhalt von Haus- und Hofzufahrten einsetzt. Huttwil wendete in den vergangenen Jahren durch-


123<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

schnittlich CHF 8'700, <strong>Wyssachen</strong> CHF 164'000 pro Jahr für die Haus- und Hofzufahrten auf. Wird<br />

<strong>der</strong> Strassenunterhalt von <strong>Wyssachen</strong> sowohl bei den Gemeindestrassen als auch bei den Hausund<br />

Hofzufahrten auf das Niveau von Huttwil angehoben, verursacht dies im bereinigten Wyssacher<br />

Voranschlag 2010 einen Mehraufwand beim Strassenunterhalt von CHF 302'195. 127<br />

Letzteres würde einer Ungleichbehandlung bei den Haus- und Hofzufahrten in den beiden Ortsteilen<br />

<strong>der</strong> neuen Gemeinde gleich kommen, da das geltende Huttwiler Reglement Beiträge von maximal<br />

50 % vorsieht. Zwei Varianten sind denkbar, um die Ungleichbehandlung zu beheben, mit<br />

unterschiedlichen finanziellen Folgen:<br />

1. Die Wyssacher Regelung wird auf Huttwil übertragen: Es ist davon auszugehen, dass Huttwil<br />

gegenüber heute deutlich mehr Mittel für den Strassenunterhalt aufwenden müsste. 128<br />

2. Die Huttwiler Regelung wird auch in <strong>Wyssachen</strong> angewendet: Der jährliche Mehraufwand bei<br />

den Haus- und Hofzufahrten reduziert sich um CHF 135'579 auf CHF 166'616.<br />

Variante 2 ist finanziell attraktiver. Sie kommt jedoch nur zum Tragen, wenn die Gemeinde <strong>Wyssachen</strong><br />

die Haus- und Hofzufahrten an die jeweiligen Nutzer/-innen überträgt und die Nutzer/-innen<br />

bereit sind, diese zu übernehmen. Letzteres dürfte davon abhängen, dass die Haus- und Hofzufahrten<br />

in einem angemessenen Zustand übertragen werden.<br />

6.19 Steuerliche Auswirkungen <strong>der</strong> <strong>Fusion</strong><br />

Steuerliche Belastung für Huttwil (Beispiele)<br />

Mit den vorliegenden Zahlen <strong>der</strong> <strong>Machbarkeit</strong>sstudie führt die <strong>Fusion</strong> bei den Huttwiler Steuerpflichtigen<br />

zu einer Steuerbelastung von 5 % <strong>der</strong> Gemeindesteuer:<br />

Huttwil steuerbares Gemeindesteuer Differenz<br />

Einkommen Vermögen<br />

Steuer-<br />

anlage 1.65<br />

Steuer-<br />

anlage 1.73 +0.08 Einh. in %<br />

Alleinstehende Person 40'000 0 2'582.22 2'710.56 128.34 5 %<br />

ohne Vermögen 80'000 0 5'843.22 6'126.53 283.31 5 %<br />

120'000 0 9'644.08 10'111.67 467.59 5 %<br />

Alleinstehende Person 40'000 200'000 2'781.15 2'915.99 134.84 5 %<br />

mit Vermögen 80'000 200'000 6'039.15 6'331.96 292.81 5 %<br />

120'000 200'000 9'840.01 10'317.10 477.09 5 %<br />

Verheiratete Person 40'000 0 2'160.92 2'265.69 104.77 5 %<br />

ohne Vermögen 80'000 0 4'968.64 5'209.54 240.90 5 %<br />

120'000 0 8'326.31 8'730.01 403.70 5 %<br />

127 Der <strong>Bericht</strong> Strassen (S. 61) kommt auf CHF 284'789, basierend auf Durchschnittsausgaben für die Jahre 2006-10<br />

von CHF 250'000, inkl. Haus- / Hofzufahrten. Im Voranschlag 2010 sind Ausgaben von CHF 233'000 budgetiert.<br />

128 Diese Variante wurde nicht berechnet, da Huttwil über zuwenig Grundlagendaten zu den Privatstrassen verfügt.


124<br />

<strong>Wyssachen</strong> und Huttwil<br />

Verheiratete Person 40'000 200'000 2'356.85 2'471.12 114.27 5 %<br />

mit Vermögen 80'000 200'000 5'164.57 5'414.97 250.40 5 %<br />

120'000 200'000 8'522.24 8'935.44 413.20 5 %<br />

Steuerliche Entlastung für <strong>Wyssachen</strong> (Beispiele)<br />

Mit den vorliegenden Zahlen <strong>der</strong> <strong>Machbarkeit</strong>sstudie führt die <strong>Fusion</strong> bei den Wyssacher Steuerpflichtigen<br />

zu einer Steuerentlastung von 9% <strong>der</strong> Gemeindesteuer:<br />

<strong>Wyssachen</strong> steuerbares Gemeindesteuer Differenz<br />

Einkommen Vermögen<br />

Steuer-<br />

anlage 1.90<br />

Steuer-<br />

anlage 1.73 -0.17 Einh. in %<br />

Alleinstehende Person 40'000 0 2'976.90 2'710.56 -266.34 -9 %<br />

ohne Vermögen 80'000 0 6'728.50 6'126.53 -601.97 -9 %<br />

120'000 0 11'105.31 10'111.67 -993.64 -9 %<br />

Alleinstehende Person 40'000 200'000 3'202.50 2'915.99 -286.51 -9 %<br />

mit Vermögen 80'000 200'000 6'954.15 6'331.96 -622.19 -9 %<br />

120'000 200'000 11'330.90 10'317.10 -1013.80 -9 %<br />

Verheiratete Person 40'000 0 2'488.35 2'265.69 -222.66 -9 %<br />

ohne Vermögen 80'000 0 5'721.45 5'209.54 -511.91 -9 %<br />

120'000 0 9'587.87 8'730.01 -857.86 -9 %<br />

Verheiratete Person 40'000 200'000 2'713.95 2'471.12 -242.83 -9 %<br />

mit Vermögen 80'000 200'000 5'947.05 5'414.97 -532.08 -9 %<br />

120'000 200'000 9'813.45 8'935.44 -878.01 -9 %

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