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Lotsverordung für Nord-Ostsee-Kanal, Kieler Förde, Trave

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LB NOK II, Kiel, Lübeck, Flensburg RLVO 14 - 14 10/2003 Fe<br />

Anlage 2<br />

(zu den §§ 8 bis 16)<br />

Bescheinigung<br />

zum Nachweis der Befreiung von der Lotsenannahmepflicht *)<br />

(Bitte in Druckschrift ausfüllen)<br />

Schiffsname<br />

BRT/BRZ/Länge ü. a./Breite ü. a.<br />

Name des Schiffsführers/Stellvertreter<br />

des Schiffsführers **)<br />

Ich versichere hiermit als Schiffsführer/Stellvertreter des Schiffsführers **), dass<br />

ich über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfüge.<br />

Datum, Unterschrift<br />

Unterschrift des<br />

lfd. Datum der Fahrstrecke<br />

Schiffsführers/ Lotse<br />

Nr. Lotsung von nach Stellvertreter des Name in<br />

Schiffsführers **) Druckschrift<br />

Unterschrift<br />

*) Diese Bescheinigung ist in zweifacher Ausfertigung zu erstellen. Eine Ausfertigung ist zu Kontrollzwecken<br />

an Bord verfügbar zu halten.<br />

Eine Ausfertigung ist vor Antritt der ersten Reise ohne Lotsenberatung der Schifffahrtspolizeibehörde zuzuleiten.<br />

**) Nichtzutreffendes ist zu streichen

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