gerichtlich festgestellte Klarheit
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M 23 K 10.3854 -5-<br />
Mit Schriftsatz ihrer Bevollmächtigten vom 6. August 2010 erhoben die Bevollmäch-<br />
tigten der Kläger Klage zum Bayerischen Ven.raltungsgericht München und beantrag-<br />
ten,<br />
die von der Beklagten Anfang September 2009 verfügte Sperre<br />
der Fußwegbrücke über den Zulauf des Mühlbachs in den<br />
Maisi nger Sägewerksweiher aufzu heben.<br />
Zur Begründung wird im Wesentlichen ausgeführt: Der obere Weg (Schlagfeldweg)<br />
verbinde seit Jahrhunderten die Orle Maising und Pöcking. Dieser Weg erscheine<br />
bereits fragmentarisch in der Uraufnahme von 1810 (Rahmenflurkarten SW 8 bis 9, I<br />
bis 10) sowiedurchgängig in derKartevon',|819 (Anlage K6) und in den Messtisch-<br />
blättern von 1863, 1887,1922bis heute (Anlage K1,K7, K8, Kg). Ersei mit Eintra-<br />
gungsverfügung der Gemeinde Maising vom 15. Februar 1961 als öffentlicher Feld-<br />
und Waldweg in das Bestandsverzeichnis aufgenommen worden. Der untere Weg<br />
(Kirchen- und Schulweg) sei erstmals in dem Messtischblatt von 1863 (Anlage K7)<br />
erschienen und als beschränkt öffentlicher Weg (Fuß- und Radfahrweg) mit Eintra-<br />
gungsverfügung<br />
vom22. Juni 1961 in das Bestandsverzeichnis<br />
der Gemeinde Mai-<br />
sing eingetragen worden. Die heute noch bestehende Brücke sei im Jahre 1964 ge-<br />
baut worden und zwar ca.3 m nördlich der alten Brücke. Als Ersatzbau sei die neue<br />
Brücke ebenfalls Bestandteil der beiden Wege.<br />
Mit Schriftsatz ihrer Bevollmächtigten vom 9. September 2010 beantragte die Beklag-<br />
te.<br />
die Klage abzuweisen.<br />
Zur Begründung wird im Wesentlichen ausgeführt: Die Wege existierten zwar seit<br />
unvordenklicher Zeit als Verkehrsanlagen und seien aufgrund der Eintragungsverfü-