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gerichtlich festgestellte Klarheit

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M 23 K 10.3854 -5-<br />

Mit Schriftsatz ihrer Bevollmächtigten vom 6. August 2010 erhoben die Bevollmäch-<br />

tigten der Kläger Klage zum Bayerischen Ven.raltungsgericht München und beantrag-<br />

ten,<br />

die von der Beklagten Anfang September 2009 verfügte Sperre<br />

der Fußwegbrücke über den Zulauf des Mühlbachs in den<br />

Maisi nger Sägewerksweiher aufzu heben.<br />

Zur Begründung wird im Wesentlichen ausgeführt: Der obere Weg (Schlagfeldweg)<br />

verbinde seit Jahrhunderten die Orle Maising und Pöcking. Dieser Weg erscheine<br />

bereits fragmentarisch in der Uraufnahme von 1810 (Rahmenflurkarten SW 8 bis 9, I<br />

bis 10) sowiedurchgängig in derKartevon',|819 (Anlage K6) und in den Messtisch-<br />

blättern von 1863, 1887,1922bis heute (Anlage K1,K7, K8, Kg). Ersei mit Eintra-<br />

gungsverfügung der Gemeinde Maising vom 15. Februar 1961 als öffentlicher Feld-<br />

und Waldweg in das Bestandsverzeichnis aufgenommen worden. Der untere Weg<br />

(Kirchen- und Schulweg) sei erstmals in dem Messtischblatt von 1863 (Anlage K7)<br />

erschienen und als beschränkt öffentlicher Weg (Fuß- und Radfahrweg) mit Eintra-<br />

gungsverfügung<br />

vom22. Juni 1961 in das Bestandsverzeichnis<br />

der Gemeinde Mai-<br />

sing eingetragen worden. Die heute noch bestehende Brücke sei im Jahre 1964 ge-<br />

baut worden und zwar ca.3 m nördlich der alten Brücke. Als Ersatzbau sei die neue<br />

Brücke ebenfalls Bestandteil der beiden Wege.<br />

Mit Schriftsatz ihrer Bevollmächtigten vom 9. September 2010 beantragte die Beklag-<br />

te.<br />

die Klage abzuweisen.<br />

Zur Begründung wird im Wesentlichen ausgeführt: Die Wege existierten zwar seit<br />

unvordenklicher Zeit als Verkehrsanlagen und seien aufgrund der Eintragungsverfü-

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