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Christian Georg Huber 5. Juni 2OO9 Haus-Nr. 25 im ...

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<strong>Christian</strong> <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> <strong>5.</strong> <strong>Juni</strong> <strong>2OO9</strong><br />

<strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong><br />

Mühlengelaende vor<br />

D-82438 Eschenlohe<br />

-per e-mail-<br />

-per Direkteinwurf in Ihren Briefkasten-<br />

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen<br />

Olympiastrasse 1O<br />

D-82467 Garmisch-Partenkirchen<br />

In Sachen<br />

u.a. Az.: 2O-641O/3; Ihr "Planfeststellungsbeschluss" vom O6.O4.2OO6;<br />

Wasserrecht;<br />

„Verbesserung” des Hochwasserschutzes an der Loisach in der Gemeinde Eschenlohe durch den<br />

Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Weilhe<strong>im</strong><br />

u.a. Forderung auf sofortige Ausserverkehrziehung der illegalen Beseitigungsverfügung (meines<br />

Erachtens vor dem bzw. <strong>im</strong> Frühjahr 2OO6 erlassen) gegen den Bauernhof <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong><br />

Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe, über den Schwarzbau und Steuerbetrug „Mühlstrasse 4O,<br />

82438 Eschenlohe”<br />

hat die <strong>Christian</strong> <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> Gaestehaus zur Mühle GmbH am 2<strong>5.</strong>O2.2OO7 den<br />

Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen per e-mail angefordert.<br />

Mit der Antwort-E-mail des Herrn Saltner in Sachen AW: Anforderungsschreiben der <strong>Christian</strong> <strong>Georg</strong><br />

<strong>Huber</strong> Gaestehaus zur Muehle gmbH! Uebersandt durch eine dritte e-mail-Adresse! vom 28.O2.2OO7;<br />

9:O6 Uhr führten Sie dann folgendes aus:<br />

"Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

der Versand des Planfeststellungsbeschlusses ist <strong>im</strong> vorliegenden Fall per E-mail leider nicht möglich.<br />

Bitte teilen Sie uns eine Postanschrift mit, an die wir den Beschluss schicken können. Die<br />

Planunterlagen können durch Sie (oder auch durch einen von Ihnen schriftlich Bevollmaechtigten) bei<br />

uns waehrend der Dienststunden eingesehen werden. Der Planfeststellungsbeschluss kann auch durch<br />

einen von Ihnen schriftlich Bevollmaechtigten bei uns waehrend der Dienststunden abgeholt werden.<br />

Mit freundlichen Grüssen<br />

Thomas Saltner<br />

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen<br />

Tel. O8821/751326”<br />

Am 21.Juli 2OO8 bin ich dann persönlich zu Herrn Saltner gegangen. Ich bekam dann den<br />

Planfeststellungsbeschluss in elektronischer Form. Bei dieser Gelegenheit fragte mich Herr Saltner was<br />

ich denn damit wolle. Ich sagte, dass noch Klagen gegen die Hochwasserverbauung anhaengig seien.<br />

Er sagt daraufhin nein. Das Verwaltungsgericht München haette die Klagen abgewiesen und einen<br />

Aushang gemacht, den er selbst <strong>im</strong> Verwaltungsgericht München gesehen haette, sagte Herr Saltner<br />

und somit seien die Klagen weg.<br />

Nach Aushaendigung des Planfeststellungsbeschlusses am 21.Juli 2OO8 haben Sie von Hans <strong>Georg</strong><br />

<strong>Huber</strong> (*1942; Geburtsurkundennummer: 62/1942 des Standesamtes Murnau a. Staffelsee) ein<br />

Einschreiben (Sendungsnummer: RR 6499 8827 7 DE) erhalten, und zwar die Aufhebung Ihres<br />

Planfeststellungsbeschlusses vom O6.O4.2OO6 über die Mahl- und Saegemühlgerechtigkeit des <strong>Haus</strong>-<br />

<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> (siehe Geschaeftsregisternummer 343 vom 1O.O<strong>5.</strong>1895 des königlichen Notars Möser aus<br />

Garmisch). Darin ist eindeutig festgestellt, dass Ihr Beschluss vom O6.O4.2OO6 keine bindende<br />

(öffentliche) Rechtswirksamkeit entfalten kann und es nicht konnte. Weiter heisst es: „Nach § 16 EstG<br />

iVm. Abschnitt 139 V EstR setzt die Betriebsaufgabe nach BFH-Urteil vom 13.O7.1967 (BstBl. 1967 III<br />

S. 674) eine eindeutige Erklaerung der Betriebsaufgabe voraus” und dass diese eindeutige Erklaerung<br />

der Betriebsaufgabe nach § 9 und 11 der Ihnen vorliegenden UR<strong>Nr</strong>. 579 vom O2.O3.1949 des Notars<br />

Dr. Richard Da<strong>im</strong>er aus Garmisch-Partenkirchen nur von Hans <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> (*1942) persönlich, und


zwar nur schriftlich und notariell erfolgen kann, da es sich um Grundstücksangelegenheiten handelt.<br />

Hans <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> (*1942) hat den Betrieb nie aufgegeben, so dass das Saege- und Elektrizitaetswerk<br />

bis heute existiert.<br />

Bei dieser Gelegenheit möchte ich es nicht versaeumen auf meine Klage vom O7.O<strong>5.</strong><strong>2OO9</strong> (siehe<br />

Anlage 1 auf anliegender abgeschlossener CD) ans Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen gegen die<br />

offensichtlich illegal angeordnete Gesamtvermögensbeschlagnahme hinzuweisen.<br />

Ich möchte ausdrücklich geltend machen, dass kein einziger Rechtsgrund für eine<br />

Gesamtvermögensbeschlagnahme vorliegt. Das heisst eine Verwaltung des Saege- und<br />

Elektrizaetswerkes Johann <strong>Huber</strong> OHG nach der UR<strong>Nr</strong>. 579 vom O2.O3.1949 des Notars Dr. R. Da<strong>im</strong>er<br />

aus Garmisch-Partenkirchen über das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen war und ist nie möglich<br />

gewesen.<br />

Das Saege- und Elektrizitaetswerk wird ausschliesslich über den Bauernhof <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> (Plan-<strong>Nr</strong>. 1O86<br />

der Steuergemeinde Eschenlohe) verwaltet. Hans <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> (*1942) betreibt bis heute diesen<br />

Bauernhof und übt die Landwirtschaft tatsaechlich aus. Ich arbeite selbst in der Landwirtschaft des<br />

<strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe.<br />

Das heisst schon deswegen haben Sie keinen einzigen Rechtsgrund für eine Hochwasserverbauung.<br />

Die von Ihnen <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe vorgenommen Bauten – Zuschüttung des<br />

Iderbaches und Zuschüttung des Mühlbaches 1OO Meter oberhalb der Einmündung zum Saege- und<br />

Elektrizitaetswerk sind ausschliesslich Schwarzbauten und keine Hochwasserverbauung.<br />

Was die von Herrn Saltner angesprochenen Klagen betrifft, so ist bis heute keine einzige abgelehnt und<br />

schon gar nicht rechtskraeftig. Es liegt nicht einmal eine Zustellung vor!<br />

Im einzelnen führe ich dazu folgendes aus:<br />

Mit Fax der <strong>Christian</strong> <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> Gaestehaus zur Mühle GmbH vom 9. Januar 2OO7 hat diese das<br />

Klageverfahren gegen Ihre „Hochwasserverbauung” <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe<br />

eingeleitet.<br />

Mit Klage vom O6.O9.2OO7 hat die <strong>Christian</strong> <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> Gaestehaus zur Mühle GmbH auch in<br />

meinem Namen (<strong>Christian</strong> <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong>, <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe) u.a.<br />

Klage gegen die Hochwasserverbauung eingereicht.<br />

Als ich letztes Jahr – nachdem ich den Planfeststellungsbeschluss von Ihnen erhielt – persönlich be<strong>im</strong><br />

Verwaltungsgericht München vorstellig wurde, bekam ich eine Übersicht über saemtliche Klagen. Weder<br />

die Einleitung des Klageverfahrens mit Fax vom 9. Januar 2OO7 gegen die „Hochwasserverbauung” <strong>im</strong><br />

Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe noch die Klage vom O6.O9.2OO7 der <strong>Christian</strong> <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong><br />

Gaestehaus zur Mühle GmbH waren damals abgelehnt und sind es bis heute nicht.<br />

Das Verwaltungsgericht München hat nur eine Klage der <strong>Huber</strong> Land- und Forstwirtschaft GmbH vom<br />

2<strong>5.</strong>1O.2OO7 behandelt, und zwar gleich zwe<strong>im</strong>al einmal unter dem Aktenzeichen M 17 K O7.5794 und<br />

unter dem Aktenzeichen M 17 K O7.4847. Ich habe Akteneinsicht in beide Verfahren nehmen können.<br />

In diesen Verfahren geht es um die Klage vom 2<strong>5.</strong>1O.2OO7 der <strong>Huber</strong> Land- und Forstwirtschaft GmbH<br />

die sich gegen das Amtsgericht Weilhe<strong>im</strong> gegen die nichtigen „Zwangsversteigerungsverfahren” K<br />

157/O4 – K 159/O4 richtet. Die Hochwasserverbauung war zu keinem Zeitpunkt Gegenstand einer<br />

Klage, und zwar weder von mir, noch von der <strong>Huber</strong> Land- und Forstwirtschaft GmbH noch von der<br />

<strong>Christian</strong> <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> Gaestehaus zur Mühle GmbH.<br />

Eine Klageabweisung was die Hochwasserverbauung betrifft, liegt also weder in bezug auf mich, noch in<br />

bezug auf die <strong>Huber</strong> Land- und Forstwirtschaft GmbH, noch in bezug auf die <strong>Christian</strong> <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong><br />

Gaestehaus zur Mühle GmbH vor.<br />

Auch <strong>im</strong> Hinblick auf die illegalen „Zwangsversteigerungsverfahren” K 157/O4 – K 159/O4 des<br />

Amtsgerichts D-82362 Weilhe<strong>im</strong> führe ich folgendes aus:<br />

In § 173.1 VwGO heisst es: Soweit dieses Gesetz keine Best<strong>im</strong>mungen über das Verfahren enthaelt,<br />

sind das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden, wenn die<br />

grundsaetzlichen Unterschiede der beiden Verfahrensarten dies nicht ausschliessen.<br />

§ 13 ZPO macht die §§ 7ff. BGB für die Beurteilung des Gerichtsstands zu seinem Bestandteil (BGH DB<br />

75, 2O81 und Beck'scher Kurz-Kommentar Baumbach/Lauterbach Albers/Hartmann ZPO 61. Auflage).<br />

In § 7 I BGB heisst es: Wer sich an einem Orte staendig niederlaesst, begründet an diesem Orte seinen<br />

Wohnsitz. In § 7 II BGB heisst es: „Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen.” In § 7<br />

III BGB heisst es: „Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben<br />

wird, sie aufzugeben.” . Ausweislich des Melderegisters der Steuergemeinde Eschenlohe bin ich seit<br />

meiner Geburt <strong>im</strong> <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> (Plan-<strong>Nr</strong>. 1O86 der Steuergemeinde Eschenlohe) <strong>im</strong> Mühlengelaende vor<br />

D-82438 Eschenlohe gemeldet. Dies ist auch kraft Geburt mein Wohnsitz (§ 11 BGB).<br />

Mein Vater hat seinen Erbhof <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> (Plan-<strong>Nr</strong>. 1O86 der Steuergemeinde Eschenlohe) <strong>im</strong>


Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe sowie seinen Anspruch darauf und die Landwirtschaft nie<br />

aufgegeben.<br />

Meinen Wohnsitz <strong>im</strong> <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe habe ich nie<br />

aufgegeben.<br />

Die Wohnung ist das Zentrum von wovon die gesamte Lebensgestaltung ausgeht. Dies ist bei mir bis<br />

heute eindeutig das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe. So kann ich z.B. meine<br />

Staatsangehörigkeit Deutsches Reich nur über das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438<br />

Eschenlohe nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 nachweisen. Denn nach § 4<br />

des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1913 (dieses Gesetz gilt bis heute!) erwirbt das<br />

eheliche Kind die Staatsangehörigkeit des Vaters. Mein Vater selbst kann seine Staatsangehörigkeit<br />

Deutsches Reich nur über seine Geburtsurkunde über den Bauernhof <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> (Plan-<strong>Nr</strong>. 1O86 der<br />

Steuergemeinde Eschenlohe) <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe nachweisen.<br />

Das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> (Plan-<strong>Nr</strong>. 1O86 der Steuergemeinde Eschenlohe) <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438<br />

Eschenlohe ist mehr als das Zentrum von wovon die gesamte Lebensgestaltung ausgeht. Es ist<br />

u.a. meine Lebens- und Überlebensgrundlage!<br />

Bei der „Mühlstrasse 4O, 82438 Eschenlohe” handelt es sich wie bei der „Rautstrasse 1O, 82438<br />

Eschenlohe” um illegale Scheinadressen und Faelschungen gegen das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende<br />

vor D-82438 Eschenlohe. Dies geht sehr gut aus anliegenden (Anlage 2; zu finden auf anliegender<br />

abgeschlossener CD) 5O Fotos mit Kommentierungen zur aktuellen Strasseneinteilung betreff dem was<br />

die Gemeinde Eschenlohe als „Mühlstrasse” und als „Rautstrasse” bezeichnet hervor.<br />

Die Anmeldung be<strong>im</strong> Einwohnermeldeamt ist <strong>im</strong> übrigen für den Wohnsitz weder erforderlich noch<br />

ausreichend, sondern nur ein Beweisanzeichen (BGH NJW O2,96O). Bisher war weder die „Mühlstrasse<br />

4O, 82438 Eschenlohe” noch die „Rautstrasse 1O, 82438 Eschenlohe” mein Wohnsitz. Mein<br />

Hauptwohnsitz ist seit meiner Geburt das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> (Plan-<strong>Nr</strong>. 1O86 der Steuergemeinde Eschenlohe)<br />

<strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe.<br />

Im Beck'schen Kurz-Kommentar Palandt BGB 5<strong>5.</strong> Auflage heisst es in der Kommentierung zu § 7 BGB<br />

u.a. folgendes:<br />

Wohnsitz ist der raeumliche Schwerpunkt (Mittelpunkt) der gesamten Lebensverhaeltnisse einer Person<br />

(BGH LM <strong>Nr</strong>. 3, BAG DB 85,2693, BayObLG 84,291; 93,89). Wohnsitz ist nicht die Wohnung, sondern<br />

die kleinste politische Einheit (idR die Gemeinde), in der die Wohnung liegt.<br />

Das heisst für mich folgendes:<br />

Laut dem Grundsteuer-Kataster-Umschreibheft des Landgerichts/Bezirksamts/Rentamts Werdenfels für<br />

das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> der Steuergemeinde Eschenlohe des Müllers <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> (siehe Anlage 3 der<br />

anliegenden abgeschlossenen CD) sind über das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> u.a. die gesamten Mühlenrechte<br />

nachgewiesen. Mühlen bilden seit altersher <strong>im</strong>mer eine eigene Flur, unabhaengig von der Gemeinde<br />

und gehören nicht zur Gemeinde. Das heisst das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> (Plan-<strong>Nr</strong>. 1O86 der Steuergemeinde<br />

Eschenlohe; dazu gehört der gesamte <strong>Haus</strong>garten Plan-<strong>Nr</strong>. 1O88 der Steuergemeinde Eschenlohe)<br />

gehört nicht zur Gemeinde Eschenlohe, sondern ist eine eigene kleine politische Einheit, in der meine<br />

Wohnung liegt.<br />

Das heisst ich darf von der Gemeinde Eschenlohe und von der Verwaltungsgemeinschaft Ohlstadt<br />

weder an- noch abgemeldet werden. Die Gemeinde Eschenlohe und die Verwaltungsgemeinschaft<br />

Ohlstadt sind für das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende vor Eschenlohe nicht zustaendig.<br />

1979 war ich drei Jahre alt. 1979 wurde ich von Amts wegen von der unzustaendigen<br />

Verwaltungsgemeinschaft Ohlstadt in der „Mühlstrasse 4O, 82438 Eschenlohe” mit Hauptwohnsitz<br />

angemeldet, um meinen erblichen Hauptwohnsitz <strong>im</strong> Bauernhof <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> (Plan-<strong>Nr</strong>. 1O86 der<br />

Steuergemeinde Eschenlohe) <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe wegzufaelschen. Dies ist<br />

eindeutig illegal.<br />

Durch einen Aufenthalt zu einem vorübergehenden Zweck wird kein Wohnsitz begründet, wie Sie<br />

wissen. Das gilt etwa für den Aufenthalt des Studenten am Studienort (siehe BverwG JR 61, 113; BverfG<br />

NJW 9O, 2194).<br />

Das heisst durch den Umstand, dass ich in Passau Jura studierte, habe ich meinen – mir kraft Geburt<br />

erworbenen und zustehenden - Hauptwohnsitz <strong>im</strong> Bauernhof (ein Erbhof) <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong><br />

Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe nicht aufgegeben und auch nicht verloren. Ganz <strong>im</strong><br />

Gegenteil!<br />

Laut Geschaeftsregisternummer 343 vom 1O.Mai 1895 des königlichen Notars Möser aus Garmisch<br />

liegen am <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> Justizrechte, und zwar die Mahl- und Saegmühlgerechtigkeit. Mein Jurastudium<br />

passt somit recht gut.<br />

Die Unterbringung in Strafhaft begründet schon deshalb keinen Wohnsitz, weil sie unabhaengig vom<br />

Willen des Betroffenen geschieht (siehe Beck'scher Kurz-Kommentar Palandt BGB 5<strong>5.</strong> Auflage Rn. 7 zu


§ 7 BGB). Das heisst auch durch die unschuldige Inhaftierung ab 14./1<strong>5.</strong>O8.2OO1 – mit anschliessender<br />

illegaler Nicht-Wiedereinsetzung in den Rechts- und Besitzstand von vor dem 14./1<strong>5.</strong>O8.2OO1 - habe<br />

ich meinen Hauptwohnsitz <strong>im</strong> <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe nicht verloren.<br />

Die Aufhebung des Wohnsitzes setzt voraus, dass die Niederlassung mit dem Willen tatsaechlich<br />

aufgegeben wird, den Schwerpunkt der Lebensverhaeltnisse nicht am bisherigen Wohnsitz zu belassen<br />

(BayObLG 64,111); erforderlich sind daher Aufgabewille und Aufhebung der Niederlassung. Eine<br />

vorübergehende (auch laengere) Abwesenheit genügt nicht, ebensowenig die polizeiliche Abmeldung.<br />

Wegen meiner Staatsangehörigkeit (s.o.) kann ich den Wohnsitz <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-<br />

82438 Eschenlohe auch gar nie aufgeben. Eine Aufgabe meines Wohnsitzes <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong><br />

Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe haette automatisch den Verlust meiner Staatsangehörigkeit<br />

zur Folge. Eine Aufgabe (die noch dazu nicht vorliegt) meines Wohnsitzes <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong><br />

Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe ist somit ausgeschlossen.<br />

Ich bin bis heute nicht vom <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe ausgezogen.<br />

Das heisst Ihr „Planfeststellungsbeschluss” geht an den Tatsachen vollkommen vorbei und ist schon<br />

deswegen rechtsunwirksam, da mein Hauptwohnsitz <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438<br />

Eschenlohe sowie das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> (samt allen Rechten die dazugehören) von Anfang an nicht<br />

berücksichtigt werden.<br />

Zum Beweis für die Tatsache, dass nur das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe<br />

die einzige richtige Anschrift ist, führe ich aus, dass bis heute die gesamten Plannummern 1O86, 1O88<br />

rein landwirtschaftlich sind. Jede landwirtschaftliche Flaeche ist zwingend einem Hof zuzuordnen.<br />

Hier existiert das erneuerte Grundsteuer-Kataster von 1928 für das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> meiner Urgrosseltern<br />

Johann und Kreszenz <strong>Huber</strong> des Finanzamts Garmisch, des Amtsgerichts Garmisch und der<br />

Steuergemeinde Eschenlohe von 1928 (siehe Anlage 4 der anliegenden CD). In diesem Kataster sind<br />

die Plannummern 1O86, 1O88 aufgeführt. Dass heisst, was diese beiden Plannnummern betrifft ist nur<br />

das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe die richtige Anschrift. Diesem Kataster<br />

von 1928 liegt das Grundsteuer-Kataster-Umschreibheft des Landgerichts/Bezirksamts/Rentamts<br />

Werdenfels für das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> der Steuergemeinde Eschenlohe des Müllers <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> (zu finden<br />

auf anliegender CD) zu Grunde. Die Plan-<strong>Nr</strong>. 1O86, 1O88 hatten damals rund 1,5 ha. Von diesen beiden<br />

Plannummern wurde 19O4 eine Teilflaeche abgespalten, die zur Plan-<strong>Nr</strong>. 1O86 1 / 2 (einer<br />

Unternummer der Plan-<strong>Nr</strong>. 1O86) führte, die mein Urgrossvater Johann <strong>Huber</strong> (*1875) 19O4 erwarb. Die<br />

Gebaeude auf der Plan-<strong>Nr</strong>. 1O86 1 / 2 erhielten die Bezeichnung <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. 7<strong>5.</strong> Das heisst auch für diese<br />

Plan-<strong>Nr</strong>. 1O86 1 / 2 (zwischenzeitlich auf Fl.-<strong>Nr</strong>. 1O87 der Gemarkung Eschenlohe umgefaelscht) ist das<br />

<strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe die richtige Anschrift. Dies beweist auch der<br />

Ausschnitt aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt Deutscher Reichsanzeiger und Preussischer<br />

Staatsanzeiger mit der <strong>Nr</strong>. 1O2 vom <strong>5.</strong> Mai 1941. Darin hat das Saege-, Hobel-, Spalt- und<br />

Elektrizitaetswerk und die Holzhandlung meines Urgrossvaters Johann <strong>Huber</strong> ihren Sitz in den <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>.<br />

<strong>25</strong> und 7<strong>5.</strong> Das heisst ohne <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> (Bauernhof) gibt es keine <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. 7<strong>5.</strong><br />

Ich hatte nie die Absicht vom <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe wegzuziehen<br />

und habe meine Wohnung <strong>im</strong> <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> nie aufgegeben und wohne bis heute dort. Das heisst mein<br />

Wohnsitz nach § 7 BGB, 13 ZPO ist der Bauernhof <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> (Plan-<strong>Nr</strong>. 1O86) <strong>im</strong> Mühlengelaende vor<br />

D-82438 Eschenlohe. Da darüber keine einzige Zustellung an mich vorgenommen wurde, entfaltet Ihr<br />

Planfeststellungsbeschluss keinerlei Rechtskraft und es handelt sich um einen reinen amtsinternen<br />

Vorgang. Das selbe trifft auf die „Zwangsversteigerungsverfahren” K 157/O4 – K 159/O4 des<br />

Amtsgerichts D-82362 Weilhe<strong>im</strong> zu.<br />

Ein „Zuschlag” ist nach § 3OO ZPO in Wirklichkeit gar kein Zuschlag, sondern ein reiner<br />

Zuschlagsentwurf und ein reiner amtsinterner Vorgang (BGH 61, 37O; Brdb RR O2,356; Ffm MDR<br />

91,63).<br />

Die „Zwangsversteigerungsverfahren” K 157/O4 – K 159/O4 des Amtsgerichts D-82362 Weilhe<strong>im</strong><br />

wurden von der Wüstenrot Bausparkasse AG eingeleitet, aufgrund einer „Grundschuldabtretung” (die<br />

nach meiner Analyse rechtsunwirksam ist) und aufgrund der rechtsunwirksam über „Eduard-Hamm-Str.<br />

2O/App. 5, 94O32 Passau” am 1<strong>5.</strong>12.1998 erfolgten Briefgrundschuldbestellungen (UR<strong>Nr</strong>. 268O/1998<br />

und 2681/1998) des Notars Dr. Heinz Keilbach aus Passau. Ich konnte überhaupt keine<br />

Briefgrundschuld über „Eduard-Hamm-Str. 2O/App. 5, 94O32 Passau” bestellen, und schon gar nicht für<br />

die Scheinadresse „Mühlstrasse 4O, 82438 Eschenlohe”.<br />

Eine Grundschuld kann nur für das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe bestellt<br />

werden, und zwar nur vom Eigentümer und dies ist kraft Geburt Hans <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> (*1942). Hans <strong>Georg</strong><br />

<strong>Huber</strong> (*1942) hat aber keine Grundschuld bestellt. Auch ist zu berücksichtigen, dass ursprünglich in<br />

Band 5 Seite 278 ff. Blatt <strong>Nr</strong>. 261 des Grundbuchamts Garmisch-Partenkirchen für die Steuergemeinde<br />

Eschenlohe eigentlich eine Sicherungshypothek iHv. 27.OOO.- Goldmark für die Bayerische


Vereinsbank AG in München eingetragen ist, so dass meiner Ansicht nach keine Grundschuld für die<br />

Wüstenrot Bausparkasse AG bestellt werden kann.<br />

Nach dem einzigen bis heute für das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe gültigen<br />

Grundbuch Band 5 Seite 278 ff. Blatt <strong>Nr</strong>. 261 des Grundbuchamts Garmisch-Partenkirchen der<br />

Steuergemeinde Eschenlohe (siehe Anlage 5 der CD) ist mein Vater Hans <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> (*1942) kraft<br />

seiner Geburtsurkunde (siehe Anlage 6 der CD) alleiniger Rechtsnachfolger nach seinen Grosseltern<br />

Johann und Kreszenz <strong>Huber</strong>, da er der einzige und erste maennliche Nachkomme (ich komme erst nach<br />

ihm zum Tragen) ist, der das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> als Elternhaus hat. Sein Vater <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> (*19O6) hat – wie<br />

all seine Geschwister – nicht das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> als Elternhaus. Ausweislich seiner Geburtsurkunde des<br />

Standesamtes Eschenlohe mit der Nummer 14 vom 2<strong>5.</strong>12.19O6 hat mein Grossvater <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong><br />

(*19O6) das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. 75 als Elternhaus. Somit konnte und wurde <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> (*19O6) nie Eigentümer<br />

des Bauernhofs <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> (Plan-<strong>Nr</strong>. 1O86 der Steuergemeinde Eschenlohe) samt allem was<br />

dazugehört.<br />

Die „Zwangsversteigerungsverfahren” K 157/O4 – K 159/O4 des Amtsgerichts Weilhe<strong>im</strong> richten sich<br />

gegen das falsche Grundbuch Band 27 Blatt 97O („Mühlstrasse 4O, Eschenlohe”) und gegen etwas was<br />

es nicht gibt, und zwar ein Gasthof (189O), ein Gaestehaus (1957) und ein Appartementhaus (1975).<br />

Falsch ist das Grundbuch Band 27 Blatt 97O deswegen, da dieses Grundbuch, u.a. einen bestehenden<br />

Bebauungsplan und eine Aufgabe des Bauernhofs <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> durch Hans <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> (*1942)<br />

voraussetzt. Beides liegt nicht vor.<br />

Im übrigen ist der einzige bis heute für den Bauernhof <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> bestehende Plan der von 1917 (siehe<br />

Anlage 7 auf der anliegenden abgeschlossenen CD), aus dem Stall und Tenne eindeutig hervorgehen.<br />

Im südlichen Teil des <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> wurden 1966/1967 schwarz (da u.a. der diesbezügliche gefaelschte<br />

Plan auf 1O86 1 / 2 – dort steht in Wirklichkeit das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. 75 – und auf 1O88 - eine 1966 unbebaute<br />

rein landwirtschaftliche Flaeche dem <strong>Haus</strong>garten – lautet; siehe Anlage 8 als „Tektur- und Statikerplan”<br />

von 1966 auf anliegender CD) Stall und Tenne (deklariert als Wohnhaus-Erweiterungsumbau nach<br />

Statikerplan und Erweiterungsbau nach Tekturplan) abgerissen und es wurde dann so gebaut, dass das<br />

gesamte <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> seit 1966/1967 schwarz als „Gaestehaus” von Anna Katharina <strong>Huber</strong> (*1918) und<br />

<strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> (*19O6) betrieben wurde. Hans <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> (*1942) hat weder den Tektur- noch den<br />

Statikerplan von 1966 unterschrieben.<br />

Die Bezeichnung „Mühlstrasse 4O, 82438 Eschenlohe” ist ein Schwarzbau und Steuerbetrug. Denn der<br />

„Umbau” von 1966/1967 wurde finanziert durch den – wenn auch nichtigen - Verkauf land- und<br />

forstwirtschaftlicher Grundstücke des <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. 2<strong>5.</strong> Dieser Verkaufserlös wurde also praktisch ins <strong>Haus</strong>-<br />

<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> reinvestiert.<br />

Da <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> (*19O6) nicht Eigentümer des Bauernhofs <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> (Plan-<strong>Nr</strong>. 1O86 der<br />

Steuergemeinde Eschenlohe) werden konnte, konnte man die Geschaeftsregisternummer 47 vom<br />

13.O1.1917 des königlichen Notars Garmisch (zu finden in der Anlage 1 meiner CD als Anlage zu<br />

meiner Klage vom O7.O<strong>5.</strong><strong>2OO9</strong> ans Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen), mit der mein Urgrossvater<br />

Johann <strong>Huber</strong> (*1875) die Plan-<strong>Nr</strong>. 1O86, 1O88, 11O8 1 / 1O6 a + b, 11O8 1 / 63, 11O8 1 / 54 der<br />

Steuergemeinde Eschenlohe zu einem Preis von 46.OOO Reichsmark von seinem Bruder (dem<br />

Erstgeborenen <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong>) kaufte, nicht anwenden. Denn nur mit dem Wert von 46.OOO Reichsmark<br />

darf in der Steuererklaerung gearbeitet werden, das heisst mit einem anteiligen Betrag davon für das<br />

<strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> (Plan-<strong>Nr</strong>. 1O86).<br />

So ist man hergegangen und hat 1966 die land- und forstwirtschaftlichen Verkaeufe unter den Tisch<br />

fallen lassen und so getan, als ob <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> (*19O6) und Anna Katharina <strong>Huber</strong> (*1918) komplett ein<br />

„Gaestehaus” neu gebaut haetten und das Finanzamt Garmisch-Partenkirchen hat sie davon von rund<br />

319.OOO.- DM über den Steuerbevollmaechtigten Manfred Schuster (der bis 1961 be<strong>im</strong> Finanzamt<br />

Garmisch-Partenkirchen angestellt war) „abschreiben” lassen. Dies ist glasklarer Steuerbetrug. Die<br />

„Mühlstrasse 4O, 82438 Eschenlohe” (Grundbuch Band 27 Blatt 97O der Gemarkung Eschenlohe) ist<br />

somit Steuerbetrug und ein Schwarzbau und die Bezeichnung für eine illegale Nutzung aber kein<br />

Eigentum. Bei Band 27 Blatt 97O des Grundbuchamts Garmisch-Partenkirchen für die Gemarkung<br />

Eschenlohe handelt es sich somit um kein Grundbuch, das Eigentum wiedergibt.<br />

Es versteht sich von selbst, dass dieser Steuerbetrug mit der UR<strong>Nr</strong>. O848R/1994 des Notars Dr. Reiner<br />

aus Garmisch-Partenkirchen nicht auf mich übertragen werden konnte und ich dies nicht annehmen<br />

konnte. Ich bin weder Rechtsnachfolger von <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> (*19O6) noch von Anna Katharina <strong>Huber</strong><br />

(*1918). Ich habe die Erbschaft von Anna Katharina <strong>Huber</strong> (*1918; die <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong>: *19O6 beerbte) –<br />

nach der vom Notar Mittenzwei gefertigten Urkunde – in der JVA München-Stadelhe<strong>im</strong> fristgerecht<br />

ausgeschlagen, so dass ich weder Rechtsnachfolger von <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> (*19O6) noch von Anna<br />

Katharina <strong>Huber</strong> (*1918) bin (siehe Az.: VI O533/O1 des Nachlasgerichts Garmisch-Partenkirchen).<br />

2OO1 habe ich notariell (UR<strong>Nr</strong>. 961/2OO1 des Notariats Dr. Heinz Keilbach) – als ich von dem ganzen


Steuerbetrug noch überhaupt keine Ahnung hatte! - die „Mühlstrasse 4O, 82438 Eschenlohe” (Band 27<br />

Blatt 97O der Gemarkung Eschenlohe) auf die <strong>Christian</strong> <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> Gaestehaus zur Mühle GmbH<br />

aufgelassen, so dass ich spaetestens seit dem O1.O6.2OO1 nichts mit der „Mühlstrasse 4O, 82438<br />

Eschenlohe” zu tun habe. Ich kann für die „Mühlstrasse 4O, 82438 Eschenlohe” weder haftbar noch<br />

verantwortlich gemacht werden.<br />

Da die „Mühlstrasse 4O, 82438 Eschenlohe” ein Steuerbetrug und ein Schwarzbau ist und Anna<br />

Katharina <strong>Huber</strong> (*1918) somit selbst kein Eigentum hatte, kann auch von mir kein Cent/kein Pfennig<br />

diesbezüglich verlangt werden. Die Siemens AG hat 1961 vom Nicht-Eigentümer <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> (*19O6)<br />

illegal eine Teilflaeche von Plan-<strong>Nr</strong>. 11O8 / 3 der Steuergemeinde Eschenlohe erworben. Diese<br />

Teilflaeche von 11O8 / 3 wurde dann spaeter illegal auf Fl.-<strong>Nr</strong>. 11O8 / 15O und 11O8 / 151 „umgestellt”<br />

(eine reine illegal Urkunden- und Katasterfaelschung) und die Siemens AG betrieb bis ca. 2OO5 illegal<br />

auf einer Teilflaeche (ich denke 11O8 / 15O) das von ihr errichtete Aerztehaus und liess darüber ihre<br />

Siemens-Kuren bis Ende 2OO8 laufen.<br />

Aus dem Auszug aus dem Grundbuch für die Steuergemeinde Eschenlohe Band 5 Seite 278 Blatt <strong>Nr</strong>.<br />

261 be<strong>im</strong> Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen ist unter fortlaufender <strong>Nr</strong>. 1 Pl.-<strong>Nr</strong>. 11O8 1 / 54 Eggart,<br />

grosse Rieder zu O,129 ha und der Nutzanteil an den noch unverteilten Gemeindewaldungen, Alpen-<br />

und Steurechten eingetragen. Im Klartext bedeutet dies, dass saemtliche Haeuser von Pl.-<strong>Nr</strong>. 11O8 /<br />

1O7 ab auf rein landwirtschaftlichem Grund stehen und bis heute mit dem Nutzanteil an den noch<br />

unverteilten Gemeindewaldungen, Alpen- und Streurechten belastet sind. Auf fortlaufender <strong>Nr</strong>. 21 ist die<br />

Plan-<strong>Nr</strong>. 11OO Eggart mit Grasrain, unterer Rauthacker zu O,368 ha, Plan-<strong>Nr</strong>. 831 Wald <strong>im</strong> Klingert zu<br />

2,978 ha, Plan-<strong>Nr</strong>. 1415 Wald am Hirschberg zu 7,411 ha und auf fortlaufender <strong>Nr</strong>. 24 steht die Plan-<strong>Nr</strong>.<br />

11O1 unterer Rauth, Eggart und Grasrain zu O,1537 ha und auf fortlaufender <strong>Nr</strong>. 33 ist die Plan-<strong>Nr</strong>.<br />

11O8 1 / 1O6 Gasthaus mit Schiesstand <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> Schupfe und Garten zu O,428 ha eingetragen. Die<br />

Plan-<strong>Nr</strong>. 1127 ist die Mühlstrasse und anschliessend kommt die Römerstrasse bis zu den Sieben<br />

Quellen. Die gesamte derzeitige Gemeinde Eschenlohe wird unter Ausschaltung der Steuergemeinde<br />

Eschenlohe rechtswidrig, kr<strong>im</strong>inell und steuerbetrügerisch über die Verwaltungsgemeinschaft Ohlstadt<br />

abgewickelt.<br />

Anton Mangold, Schellenbergstrasse 1, 82438 Eschenlohe errichtete <strong>im</strong> Aussenbereich auf Fl.-<strong>Nr</strong>. 11O8<br />

/ 152 und 11O8 / 153 direkt <strong>im</strong> Anschluss an die Siemens-Schwarzbauten auf Fl.-<strong>Nr</strong>. 11O8 / 15O und<br />

11O8 / 151 Wohnhaeuser und verkaufte die Fl.-<strong>Nr</strong>. 11O8 / 152 und 11O8 / 153 dann. Eine Flurnummer<br />

erwarb Dr. Schmid (ein früherer Siemens-Arzt). Anton und Elfriede Mangold, Schellenbergstrasse 1,<br />

82438 Eschenlohe „erwarben” mit diesem Schwarzgeld <strong>im</strong> Jahr 1978/1979 die „Flurnummern” 1O87,<br />

1O73 / 2, 1124, 1O99 und 1O72 / 5 vom Nicht-Bauern und Nicht-Landwirt Johann <strong>Huber</strong> (*O2.O6.1937),<br />

„Rautstrasse 8, 8116 Eschenlohe” (siehe dazu Anlage 2 der CD) über ein – nach meiner Analyse -<br />

falsches Grundbuch von Eschenlohe Band 31 Blatt 1117.<br />

Anton und Elfriede Mangold, Eschenlohe „verkauften” dann die richtige, ursprüngliche Fl.-<strong>Nr</strong>. 1O87<br />

(O,131 ha) rechtswidrig und illegal dem Antiquitaetenhaendler Schotten und führen die Fl.-<strong>Nr</strong>. 1O86 1 / 2<br />

unter der neu gefaelschten Fl.-<strong>Nr</strong>. 1O87 bis heute weiter. Anton und Elfriede Mangold,<br />

Schellenbergstrasse 1, 82438 Eschenlohe sind nie Eigentümer der Flurnummern 1O87, 1O73 / 2, 1124,<br />

1O99 und 1O72 / 5 der Gemarkung Eschenlohe geworden.<br />

Dies soll durch die nichtigen Verfahren K 157/O4 – K 159/O4 des Amtsgerichts D-82362 Weilhe<strong>im</strong><br />

vertuscht bzw. abgesegnet werden. Dies geht nicht.<br />

Anton und Elfriede Mangold, Eschenlohe haben kein Eigentum erworben. Die „Mühlstrasse 4O, 82438<br />

Eschenlohe” ist naemlich kein Eigentum, sondern eine Bezeichnung für einen Schwarzbau und für<br />

Steuerbetrug. In bezug auf mich kann und konnte weder eine „Zwangsversteigerung” eingeleitet noch<br />

ein „Zuschlag” erteilt werden.<br />

Schon deswegen da keine Zustellung an mich über <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438<br />

Eschenlohe vorliegt, liegt weder eine „Zwangsversteigerung” noch ein „Zuschlag” vor.<br />

Die in bezug auf den Schwarzbau von 1966/1967 und dieses Steuerbetrugs vorgenommenen<br />

Grundbucheintragungen sind keine Grundbucheintragungen, sondern nichtige Eintragungen.<br />

Grundbucheintragungen sind zwar Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, materiell jedoch<br />

Verwaltungsakte (MünchKommBGB/Wacke § 891 Rn. 2). Somit ist der Rechtsgedanke von § 44 VwVfG<br />

anwendbar. Nach § 44 II <strong>Nr</strong>. 6 VwVfG liegt somit Nichtigkeit der Grundbucheintragungen ab 1966/1967<br />

vor. Ausserdem ist Band 5 Seite 278 ff. Blatt <strong>Nr</strong>. 261 das einzige korrekte bis heute und über Hans<br />

<strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> (*1942) anzuwendende Grundbuch.<br />

Als Anlage 9 auf der CD überlasse ich Ihnen die UR<strong>Nr</strong>. B.R.Zl.: 314O/2OO8 des Notariats Schwarz aus<br />

Innsbruck. Als Anlage 1O auf der CD überlasse ich Ihnen die UR<strong>Nr</strong>. B.R.Zl.: 36O7/2OO8 des Notariats<br />

Schwarz aus Innsbruck. Die Originale liegen zum Sofortvollzug am Grundbuchamt Garmisch-<br />

Partenkirchen. Daraus geht sehr gut hervor, dass ich meine Forderungen gegenüber dem


Grundbuchamt Garmisch-Partenkirchen bereits rechtshaengig gemacht habe.<br />

Das heisst Ihre Hochwasserverbauung entbehrt jeder Rechtsgrundlage. Ich fordere Sie daher auf den<br />

Mühlbach umgehend wieder durch das Saege- und Elektrizitaetswerksgelaende hindurchfliessen zu<br />

lassen (wie es vor Erlass Ihres „Planfestellungsbeschlusses” der Fall war) und die Zuschüttung des<br />

Ablassbaches sofort rückgaengig zu machen. Die Brücke (ca. 4O Meter) oberhalb bevor der Mühlbach<br />

durch das Werksgelaende normalerweise fliesst (was jetzt illegal zugeschüttet) ist, ist ebenfalls wieder<br />

aufzubauen, und zwar nach dem Plan vom 11.O<strong>5.</strong>19O6.<br />

Ausserdem lege ich ein Rechtsmittel gegen die Anordnung des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen<br />

die „Mühlstrasse 4O, 82438 Eschenlohe” (also in Wirklichkeit das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende vor<br />

D-82438 Eschenlohe) abzureissen. Denn über einen Bekannten – der eine Angestellte aus Eschenlohe<br />

hat - erfuhr mein Vater <strong>im</strong> Frühjahr 2OO6, dass das neueste Gerücht sei, dass das <strong>Haus</strong> (gemeint ist<br />

das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong>) abgerissen wird.<br />

Das heisst also, das vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen bereits <strong>im</strong> Frühjahr 2OO6 die<br />

Anordnungsverfügung erging die „Mühlstrasse 4O, 82438 Eschenlohe” - den Schwarzbau (aufgrund der<br />

„Plaene” von 1966) - abzureissen. In Wirklichkeit ist dies eine illegale Beseitigungsverfügung den<br />

Bauernhof <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe abzureissen, denn die<br />

„Mühlstrasse 4O, 82438 Eschenlohe” gibt es nicht. Aufgrund dessen haben Sie <strong>im</strong> April 2OO6 illegal den<br />

„Planfeststellungsbeschluss” erlassen, und zwar mit dem Hintergedanken, dass es das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> (mit<br />

den Wasserrechten) nicht mehr geben wird und Sie deshalb die Hochwasserverbauung selbst<br />

durchführen können.<br />

Für den Bauernhof <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> existiert bis heute der Plan von 1917. Der nördliche Teil des <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong><br />

ist komplett in der alten Form vorhanden. Der hintere Teil wird auch als Stall genutzt und es ist möglich<br />

diesen hinteren Teil wieder so herzurichten wie der Plan von 1917 gezeichnet ist. Dies fordere ich. Das<br />

heisst es liegt überhaupt kein Schwarzbau vor. Das heisst die von Ihnen getroffene<br />

Beseitigungsverfügung nach Art. 82 BayBO ist rechtsunwirksam und nichtig und sofort von Ihnen ausser<br />

Verkehr zu ziehen, was ich ebenfalls fordere.<br />

U.a. nach dem Höferecht, dem Landwirtschaftsrecht, dem Reichserbhofgesetz beanspruche ich<br />

Kostenfreiheit für all meine Forderungen.<br />

Hochachtungsvoll<br />

(gez. <strong>Christian</strong> <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong>)<br />

Anlagen:<br />

Anlage 1: meine Klage vom O7.O<strong>5.</strong><strong>2OO9</strong> ans Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen, Spruchkammer<br />

Anlage 2: 5O Fotos mit Kommentierungen zur aktuellen Strasseneinteilung betreff dem was die<br />

Gemeinde Eschenlohe als „Mühlstrasse” und als „Rautstrasse” bezeichnet;<br />

Anlage 3: Grundsteuer-Kataster-Umschreibheft des Landgerichts/Bezirksamts/Rentamts Werdenfels für<br />

das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> der Steuergemeinde Eschenlohe des Müllers <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong>;<br />

Anlage 4: erneuertes Grundsteuer-Kataster von 1928 für das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> meiner Urgrosseltern Johann<br />

und Kreszenz <strong>Huber</strong> des Finanzamts Garmisch, des Amtsgerichts Garmisch (also von Ihnen) und der<br />

Steuergemeinde Eschenlohe von 1928;<br />

Anlage 5: Grundbuch Band 5 Seite 278 ff. Blatt <strong>Nr</strong>. 261 des Grundbuchamts Garmisch-Partenkirchen der<br />

Steuergemeinde Eschenlohe;<br />

Anlage 6: Geburtsurkunde von Hans <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> (<strong>Nr</strong>. 62/1942 des Standesamtes Murnau a.<br />

Staffelsee);<br />

Anlage 7: Plan für <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> (Plan-<strong>Nr</strong>. 1O86 der Steuergemeinde Eschenlohe) von 1917;<br />

Anlage 8: Tektur- und Statikerplan von 1966;<br />

Anlage 9: UR<strong>Nr</strong>. B.R.Zl.: 314O/2OO8 des Notariats Schwarz aus Innsbruck;<br />

Anlage 1O: UR<strong>Nr</strong>. B.R.Zl.: 36O7/2OO8 des Notariats Schwarz aus Innsbruck;

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