Christian Georg Huber 5. Juni 2OO9 Haus-Nr. 25 im ...
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<strong>Christian</strong> <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> <strong>5.</strong> <strong>Juni</strong> <strong>2OO9</strong><br />
<strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong><br />
Mühlengelaende vor<br />
D-82438 Eschenlohe<br />
-per e-mail-<br />
-per Direkteinwurf in Ihren Briefkasten-<br />
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen<br />
Olympiastrasse 1O<br />
D-82467 Garmisch-Partenkirchen<br />
In Sachen<br />
u.a. Az.: 2O-641O/3; Ihr "Planfeststellungsbeschluss" vom O6.O4.2OO6;<br />
Wasserrecht;<br />
„Verbesserung” des Hochwasserschutzes an der Loisach in der Gemeinde Eschenlohe durch den<br />
Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Weilhe<strong>im</strong><br />
u.a. Forderung auf sofortige Ausserverkehrziehung der illegalen Beseitigungsverfügung (meines<br />
Erachtens vor dem bzw. <strong>im</strong> Frühjahr 2OO6 erlassen) gegen den Bauernhof <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong><br />
Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe, über den Schwarzbau und Steuerbetrug „Mühlstrasse 4O,<br />
82438 Eschenlohe”<br />
hat die <strong>Christian</strong> <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> Gaestehaus zur Mühle GmbH am 2<strong>5.</strong>O2.2OO7 den<br />
Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen per e-mail angefordert.<br />
Mit der Antwort-E-mail des Herrn Saltner in Sachen AW: Anforderungsschreiben der <strong>Christian</strong> <strong>Georg</strong><br />
<strong>Huber</strong> Gaestehaus zur Muehle gmbH! Uebersandt durch eine dritte e-mail-Adresse! vom 28.O2.2OO7;<br />
9:O6 Uhr führten Sie dann folgendes aus:<br />
"Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
der Versand des Planfeststellungsbeschlusses ist <strong>im</strong> vorliegenden Fall per E-mail leider nicht möglich.<br />
Bitte teilen Sie uns eine Postanschrift mit, an die wir den Beschluss schicken können. Die<br />
Planunterlagen können durch Sie (oder auch durch einen von Ihnen schriftlich Bevollmaechtigten) bei<br />
uns waehrend der Dienststunden eingesehen werden. Der Planfeststellungsbeschluss kann auch durch<br />
einen von Ihnen schriftlich Bevollmaechtigten bei uns waehrend der Dienststunden abgeholt werden.<br />
Mit freundlichen Grüssen<br />
Thomas Saltner<br />
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen<br />
Tel. O8821/751326”<br />
Am 21.Juli 2OO8 bin ich dann persönlich zu Herrn Saltner gegangen. Ich bekam dann den<br />
Planfeststellungsbeschluss in elektronischer Form. Bei dieser Gelegenheit fragte mich Herr Saltner was<br />
ich denn damit wolle. Ich sagte, dass noch Klagen gegen die Hochwasserverbauung anhaengig seien.<br />
Er sagt daraufhin nein. Das Verwaltungsgericht München haette die Klagen abgewiesen und einen<br />
Aushang gemacht, den er selbst <strong>im</strong> Verwaltungsgericht München gesehen haette, sagte Herr Saltner<br />
und somit seien die Klagen weg.<br />
Nach Aushaendigung des Planfeststellungsbeschlusses am 21.Juli 2OO8 haben Sie von Hans <strong>Georg</strong><br />
<strong>Huber</strong> (*1942; Geburtsurkundennummer: 62/1942 des Standesamtes Murnau a. Staffelsee) ein<br />
Einschreiben (Sendungsnummer: RR 6499 8827 7 DE) erhalten, und zwar die Aufhebung Ihres<br />
Planfeststellungsbeschlusses vom O6.O4.2OO6 über die Mahl- und Saegemühlgerechtigkeit des <strong>Haus</strong>-<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> (siehe Geschaeftsregisternummer 343 vom 1O.O<strong>5.</strong>1895 des königlichen Notars Möser aus<br />
Garmisch). Darin ist eindeutig festgestellt, dass Ihr Beschluss vom O6.O4.2OO6 keine bindende<br />
(öffentliche) Rechtswirksamkeit entfalten kann und es nicht konnte. Weiter heisst es: „Nach § 16 EstG<br />
iVm. Abschnitt 139 V EstR setzt die Betriebsaufgabe nach BFH-Urteil vom 13.O7.1967 (BstBl. 1967 III<br />
S. 674) eine eindeutige Erklaerung der Betriebsaufgabe voraus” und dass diese eindeutige Erklaerung<br />
der Betriebsaufgabe nach § 9 und 11 der Ihnen vorliegenden UR<strong>Nr</strong>. 579 vom O2.O3.1949 des Notars<br />
Dr. Richard Da<strong>im</strong>er aus Garmisch-Partenkirchen nur von Hans <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> (*1942) persönlich, und
zwar nur schriftlich und notariell erfolgen kann, da es sich um Grundstücksangelegenheiten handelt.<br />
Hans <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> (*1942) hat den Betrieb nie aufgegeben, so dass das Saege- und Elektrizitaetswerk<br />
bis heute existiert.<br />
Bei dieser Gelegenheit möchte ich es nicht versaeumen auf meine Klage vom O7.O<strong>5.</strong><strong>2OO9</strong> (siehe<br />
Anlage 1 auf anliegender abgeschlossener CD) ans Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen gegen die<br />
offensichtlich illegal angeordnete Gesamtvermögensbeschlagnahme hinzuweisen.<br />
Ich möchte ausdrücklich geltend machen, dass kein einziger Rechtsgrund für eine<br />
Gesamtvermögensbeschlagnahme vorliegt. Das heisst eine Verwaltung des Saege- und<br />
Elektrizaetswerkes Johann <strong>Huber</strong> OHG nach der UR<strong>Nr</strong>. 579 vom O2.O3.1949 des Notars Dr. R. Da<strong>im</strong>er<br />
aus Garmisch-Partenkirchen über das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen war und ist nie möglich<br />
gewesen.<br />
Das Saege- und Elektrizitaetswerk wird ausschliesslich über den Bauernhof <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> (Plan-<strong>Nr</strong>. 1O86<br />
der Steuergemeinde Eschenlohe) verwaltet. Hans <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> (*1942) betreibt bis heute diesen<br />
Bauernhof und übt die Landwirtschaft tatsaechlich aus. Ich arbeite selbst in der Landwirtschaft des<br />
<strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe.<br />
Das heisst schon deswegen haben Sie keinen einzigen Rechtsgrund für eine Hochwasserverbauung.<br />
Die von Ihnen <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe vorgenommen Bauten – Zuschüttung des<br />
Iderbaches und Zuschüttung des Mühlbaches 1OO Meter oberhalb der Einmündung zum Saege- und<br />
Elektrizitaetswerk sind ausschliesslich Schwarzbauten und keine Hochwasserverbauung.<br />
Was die von Herrn Saltner angesprochenen Klagen betrifft, so ist bis heute keine einzige abgelehnt und<br />
schon gar nicht rechtskraeftig. Es liegt nicht einmal eine Zustellung vor!<br />
Im einzelnen führe ich dazu folgendes aus:<br />
Mit Fax der <strong>Christian</strong> <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> Gaestehaus zur Mühle GmbH vom 9. Januar 2OO7 hat diese das<br />
Klageverfahren gegen Ihre „Hochwasserverbauung” <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe<br />
eingeleitet.<br />
Mit Klage vom O6.O9.2OO7 hat die <strong>Christian</strong> <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> Gaestehaus zur Mühle GmbH auch in<br />
meinem Namen (<strong>Christian</strong> <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong>, <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe) u.a.<br />
Klage gegen die Hochwasserverbauung eingereicht.<br />
Als ich letztes Jahr – nachdem ich den Planfeststellungsbeschluss von Ihnen erhielt – persönlich be<strong>im</strong><br />
Verwaltungsgericht München vorstellig wurde, bekam ich eine Übersicht über saemtliche Klagen. Weder<br />
die Einleitung des Klageverfahrens mit Fax vom 9. Januar 2OO7 gegen die „Hochwasserverbauung” <strong>im</strong><br />
Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe noch die Klage vom O6.O9.2OO7 der <strong>Christian</strong> <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong><br />
Gaestehaus zur Mühle GmbH waren damals abgelehnt und sind es bis heute nicht.<br />
Das Verwaltungsgericht München hat nur eine Klage der <strong>Huber</strong> Land- und Forstwirtschaft GmbH vom<br />
2<strong>5.</strong>1O.2OO7 behandelt, und zwar gleich zwe<strong>im</strong>al einmal unter dem Aktenzeichen M 17 K O7.5794 und<br />
unter dem Aktenzeichen M 17 K O7.4847. Ich habe Akteneinsicht in beide Verfahren nehmen können.<br />
In diesen Verfahren geht es um die Klage vom 2<strong>5.</strong>1O.2OO7 der <strong>Huber</strong> Land- und Forstwirtschaft GmbH<br />
die sich gegen das Amtsgericht Weilhe<strong>im</strong> gegen die nichtigen „Zwangsversteigerungsverfahren” K<br />
157/O4 – K 159/O4 richtet. Die Hochwasserverbauung war zu keinem Zeitpunkt Gegenstand einer<br />
Klage, und zwar weder von mir, noch von der <strong>Huber</strong> Land- und Forstwirtschaft GmbH noch von der<br />
<strong>Christian</strong> <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> Gaestehaus zur Mühle GmbH.<br />
Eine Klageabweisung was die Hochwasserverbauung betrifft, liegt also weder in bezug auf mich, noch in<br />
bezug auf die <strong>Huber</strong> Land- und Forstwirtschaft GmbH, noch in bezug auf die <strong>Christian</strong> <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong><br />
Gaestehaus zur Mühle GmbH vor.<br />
Auch <strong>im</strong> Hinblick auf die illegalen „Zwangsversteigerungsverfahren” K 157/O4 – K 159/O4 des<br />
Amtsgerichts D-82362 Weilhe<strong>im</strong> führe ich folgendes aus:<br />
In § 173.1 VwGO heisst es: Soweit dieses Gesetz keine Best<strong>im</strong>mungen über das Verfahren enthaelt,<br />
sind das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden, wenn die<br />
grundsaetzlichen Unterschiede der beiden Verfahrensarten dies nicht ausschliessen.<br />
§ 13 ZPO macht die §§ 7ff. BGB für die Beurteilung des Gerichtsstands zu seinem Bestandteil (BGH DB<br />
75, 2O81 und Beck'scher Kurz-Kommentar Baumbach/Lauterbach Albers/Hartmann ZPO 61. Auflage).<br />
In § 7 I BGB heisst es: Wer sich an einem Orte staendig niederlaesst, begründet an diesem Orte seinen<br />
Wohnsitz. In § 7 II BGB heisst es: „Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen.” In § 7<br />
III BGB heisst es: „Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben<br />
wird, sie aufzugeben.” . Ausweislich des Melderegisters der Steuergemeinde Eschenlohe bin ich seit<br />
meiner Geburt <strong>im</strong> <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> (Plan-<strong>Nr</strong>. 1O86 der Steuergemeinde Eschenlohe) <strong>im</strong> Mühlengelaende vor<br />
D-82438 Eschenlohe gemeldet. Dies ist auch kraft Geburt mein Wohnsitz (§ 11 BGB).<br />
Mein Vater hat seinen Erbhof <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> (Plan-<strong>Nr</strong>. 1O86 der Steuergemeinde Eschenlohe) <strong>im</strong>
Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe sowie seinen Anspruch darauf und die Landwirtschaft nie<br />
aufgegeben.<br />
Meinen Wohnsitz <strong>im</strong> <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe habe ich nie<br />
aufgegeben.<br />
Die Wohnung ist das Zentrum von wovon die gesamte Lebensgestaltung ausgeht. Dies ist bei mir bis<br />
heute eindeutig das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe. So kann ich z.B. meine<br />
Staatsangehörigkeit Deutsches Reich nur über das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438<br />
Eschenlohe nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 nachweisen. Denn nach § 4<br />
des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1913 (dieses Gesetz gilt bis heute!) erwirbt das<br />
eheliche Kind die Staatsangehörigkeit des Vaters. Mein Vater selbst kann seine Staatsangehörigkeit<br />
Deutsches Reich nur über seine Geburtsurkunde über den Bauernhof <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> (Plan-<strong>Nr</strong>. 1O86 der<br />
Steuergemeinde Eschenlohe) <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe nachweisen.<br />
Das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> (Plan-<strong>Nr</strong>. 1O86 der Steuergemeinde Eschenlohe) <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438<br />
Eschenlohe ist mehr als das Zentrum von wovon die gesamte Lebensgestaltung ausgeht. Es ist<br />
u.a. meine Lebens- und Überlebensgrundlage!<br />
Bei der „Mühlstrasse 4O, 82438 Eschenlohe” handelt es sich wie bei der „Rautstrasse 1O, 82438<br />
Eschenlohe” um illegale Scheinadressen und Faelschungen gegen das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende<br />
vor D-82438 Eschenlohe. Dies geht sehr gut aus anliegenden (Anlage 2; zu finden auf anliegender<br />
abgeschlossener CD) 5O Fotos mit Kommentierungen zur aktuellen Strasseneinteilung betreff dem was<br />
die Gemeinde Eschenlohe als „Mühlstrasse” und als „Rautstrasse” bezeichnet hervor.<br />
Die Anmeldung be<strong>im</strong> Einwohnermeldeamt ist <strong>im</strong> übrigen für den Wohnsitz weder erforderlich noch<br />
ausreichend, sondern nur ein Beweisanzeichen (BGH NJW O2,96O). Bisher war weder die „Mühlstrasse<br />
4O, 82438 Eschenlohe” noch die „Rautstrasse 1O, 82438 Eschenlohe” mein Wohnsitz. Mein<br />
Hauptwohnsitz ist seit meiner Geburt das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> (Plan-<strong>Nr</strong>. 1O86 der Steuergemeinde Eschenlohe)<br />
<strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe.<br />
Im Beck'schen Kurz-Kommentar Palandt BGB 5<strong>5.</strong> Auflage heisst es in der Kommentierung zu § 7 BGB<br />
u.a. folgendes:<br />
Wohnsitz ist der raeumliche Schwerpunkt (Mittelpunkt) der gesamten Lebensverhaeltnisse einer Person<br />
(BGH LM <strong>Nr</strong>. 3, BAG DB 85,2693, BayObLG 84,291; 93,89). Wohnsitz ist nicht die Wohnung, sondern<br />
die kleinste politische Einheit (idR die Gemeinde), in der die Wohnung liegt.<br />
Das heisst für mich folgendes:<br />
Laut dem Grundsteuer-Kataster-Umschreibheft des Landgerichts/Bezirksamts/Rentamts Werdenfels für<br />
das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> der Steuergemeinde Eschenlohe des Müllers <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> (siehe Anlage 3 der<br />
anliegenden abgeschlossenen CD) sind über das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> u.a. die gesamten Mühlenrechte<br />
nachgewiesen. Mühlen bilden seit altersher <strong>im</strong>mer eine eigene Flur, unabhaengig von der Gemeinde<br />
und gehören nicht zur Gemeinde. Das heisst das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> (Plan-<strong>Nr</strong>. 1O86 der Steuergemeinde<br />
Eschenlohe; dazu gehört der gesamte <strong>Haus</strong>garten Plan-<strong>Nr</strong>. 1O88 der Steuergemeinde Eschenlohe)<br />
gehört nicht zur Gemeinde Eschenlohe, sondern ist eine eigene kleine politische Einheit, in der meine<br />
Wohnung liegt.<br />
Das heisst ich darf von der Gemeinde Eschenlohe und von der Verwaltungsgemeinschaft Ohlstadt<br />
weder an- noch abgemeldet werden. Die Gemeinde Eschenlohe und die Verwaltungsgemeinschaft<br />
Ohlstadt sind für das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende vor Eschenlohe nicht zustaendig.<br />
1979 war ich drei Jahre alt. 1979 wurde ich von Amts wegen von der unzustaendigen<br />
Verwaltungsgemeinschaft Ohlstadt in der „Mühlstrasse 4O, 82438 Eschenlohe” mit Hauptwohnsitz<br />
angemeldet, um meinen erblichen Hauptwohnsitz <strong>im</strong> Bauernhof <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> (Plan-<strong>Nr</strong>. 1O86 der<br />
Steuergemeinde Eschenlohe) <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe wegzufaelschen. Dies ist<br />
eindeutig illegal.<br />
Durch einen Aufenthalt zu einem vorübergehenden Zweck wird kein Wohnsitz begründet, wie Sie<br />
wissen. Das gilt etwa für den Aufenthalt des Studenten am Studienort (siehe BverwG JR 61, 113; BverfG<br />
NJW 9O, 2194).<br />
Das heisst durch den Umstand, dass ich in Passau Jura studierte, habe ich meinen – mir kraft Geburt<br />
erworbenen und zustehenden - Hauptwohnsitz <strong>im</strong> Bauernhof (ein Erbhof) <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong><br />
Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe nicht aufgegeben und auch nicht verloren. Ganz <strong>im</strong><br />
Gegenteil!<br />
Laut Geschaeftsregisternummer 343 vom 1O.Mai 1895 des königlichen Notars Möser aus Garmisch<br />
liegen am <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> Justizrechte, und zwar die Mahl- und Saegmühlgerechtigkeit. Mein Jurastudium<br />
passt somit recht gut.<br />
Die Unterbringung in Strafhaft begründet schon deshalb keinen Wohnsitz, weil sie unabhaengig vom<br />
Willen des Betroffenen geschieht (siehe Beck'scher Kurz-Kommentar Palandt BGB 5<strong>5.</strong> Auflage Rn. 7 zu
§ 7 BGB). Das heisst auch durch die unschuldige Inhaftierung ab 14./1<strong>5.</strong>O8.2OO1 – mit anschliessender<br />
illegaler Nicht-Wiedereinsetzung in den Rechts- und Besitzstand von vor dem 14./1<strong>5.</strong>O8.2OO1 - habe<br />
ich meinen Hauptwohnsitz <strong>im</strong> <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe nicht verloren.<br />
Die Aufhebung des Wohnsitzes setzt voraus, dass die Niederlassung mit dem Willen tatsaechlich<br />
aufgegeben wird, den Schwerpunkt der Lebensverhaeltnisse nicht am bisherigen Wohnsitz zu belassen<br />
(BayObLG 64,111); erforderlich sind daher Aufgabewille und Aufhebung der Niederlassung. Eine<br />
vorübergehende (auch laengere) Abwesenheit genügt nicht, ebensowenig die polizeiliche Abmeldung.<br />
Wegen meiner Staatsangehörigkeit (s.o.) kann ich den Wohnsitz <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-<br />
82438 Eschenlohe auch gar nie aufgeben. Eine Aufgabe meines Wohnsitzes <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong><br />
Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe haette automatisch den Verlust meiner Staatsangehörigkeit<br />
zur Folge. Eine Aufgabe (die noch dazu nicht vorliegt) meines Wohnsitzes <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong><br />
Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe ist somit ausgeschlossen.<br />
Ich bin bis heute nicht vom <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe ausgezogen.<br />
Das heisst Ihr „Planfeststellungsbeschluss” geht an den Tatsachen vollkommen vorbei und ist schon<br />
deswegen rechtsunwirksam, da mein Hauptwohnsitz <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438<br />
Eschenlohe sowie das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> (samt allen Rechten die dazugehören) von Anfang an nicht<br />
berücksichtigt werden.<br />
Zum Beweis für die Tatsache, dass nur das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe<br />
die einzige richtige Anschrift ist, führe ich aus, dass bis heute die gesamten Plannummern 1O86, 1O88<br />
rein landwirtschaftlich sind. Jede landwirtschaftliche Flaeche ist zwingend einem Hof zuzuordnen.<br />
Hier existiert das erneuerte Grundsteuer-Kataster von 1928 für das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> meiner Urgrosseltern<br />
Johann und Kreszenz <strong>Huber</strong> des Finanzamts Garmisch, des Amtsgerichts Garmisch und der<br />
Steuergemeinde Eschenlohe von 1928 (siehe Anlage 4 der anliegenden CD). In diesem Kataster sind<br />
die Plannummern 1O86, 1O88 aufgeführt. Dass heisst, was diese beiden Plannnummern betrifft ist nur<br />
das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe die richtige Anschrift. Diesem Kataster<br />
von 1928 liegt das Grundsteuer-Kataster-Umschreibheft des Landgerichts/Bezirksamts/Rentamts<br />
Werdenfels für das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> der Steuergemeinde Eschenlohe des Müllers <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> (zu finden<br />
auf anliegender CD) zu Grunde. Die Plan-<strong>Nr</strong>. 1O86, 1O88 hatten damals rund 1,5 ha. Von diesen beiden<br />
Plannummern wurde 19O4 eine Teilflaeche abgespalten, die zur Plan-<strong>Nr</strong>. 1O86 1 / 2 (einer<br />
Unternummer der Plan-<strong>Nr</strong>. 1O86) führte, die mein Urgrossvater Johann <strong>Huber</strong> (*1875) 19O4 erwarb. Die<br />
Gebaeude auf der Plan-<strong>Nr</strong>. 1O86 1 / 2 erhielten die Bezeichnung <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. 7<strong>5.</strong> Das heisst auch für diese<br />
Plan-<strong>Nr</strong>. 1O86 1 / 2 (zwischenzeitlich auf Fl.-<strong>Nr</strong>. 1O87 der Gemarkung Eschenlohe umgefaelscht) ist das<br />
<strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe die richtige Anschrift. Dies beweist auch der<br />
Ausschnitt aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt Deutscher Reichsanzeiger und Preussischer<br />
Staatsanzeiger mit der <strong>Nr</strong>. 1O2 vom <strong>5.</strong> Mai 1941. Darin hat das Saege-, Hobel-, Spalt- und<br />
Elektrizitaetswerk und die Holzhandlung meines Urgrossvaters Johann <strong>Huber</strong> ihren Sitz in den <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>.<br />
<strong>25</strong> und 7<strong>5.</strong> Das heisst ohne <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> (Bauernhof) gibt es keine <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. 7<strong>5.</strong><br />
Ich hatte nie die Absicht vom <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe wegzuziehen<br />
und habe meine Wohnung <strong>im</strong> <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> nie aufgegeben und wohne bis heute dort. Das heisst mein<br />
Wohnsitz nach § 7 BGB, 13 ZPO ist der Bauernhof <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> (Plan-<strong>Nr</strong>. 1O86) <strong>im</strong> Mühlengelaende vor<br />
D-82438 Eschenlohe. Da darüber keine einzige Zustellung an mich vorgenommen wurde, entfaltet Ihr<br />
Planfeststellungsbeschluss keinerlei Rechtskraft und es handelt sich um einen reinen amtsinternen<br />
Vorgang. Das selbe trifft auf die „Zwangsversteigerungsverfahren” K 157/O4 – K 159/O4 des<br />
Amtsgerichts D-82362 Weilhe<strong>im</strong> zu.<br />
Ein „Zuschlag” ist nach § 3OO ZPO in Wirklichkeit gar kein Zuschlag, sondern ein reiner<br />
Zuschlagsentwurf und ein reiner amtsinterner Vorgang (BGH 61, 37O; Brdb RR O2,356; Ffm MDR<br />
91,63).<br />
Die „Zwangsversteigerungsverfahren” K 157/O4 – K 159/O4 des Amtsgerichts D-82362 Weilhe<strong>im</strong><br />
wurden von der Wüstenrot Bausparkasse AG eingeleitet, aufgrund einer „Grundschuldabtretung” (die<br />
nach meiner Analyse rechtsunwirksam ist) und aufgrund der rechtsunwirksam über „Eduard-Hamm-Str.<br />
2O/App. 5, 94O32 Passau” am 1<strong>5.</strong>12.1998 erfolgten Briefgrundschuldbestellungen (UR<strong>Nr</strong>. 268O/1998<br />
und 2681/1998) des Notars Dr. Heinz Keilbach aus Passau. Ich konnte überhaupt keine<br />
Briefgrundschuld über „Eduard-Hamm-Str. 2O/App. 5, 94O32 Passau” bestellen, und schon gar nicht für<br />
die Scheinadresse „Mühlstrasse 4O, 82438 Eschenlohe”.<br />
Eine Grundschuld kann nur für das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe bestellt<br />
werden, und zwar nur vom Eigentümer und dies ist kraft Geburt Hans <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> (*1942). Hans <strong>Georg</strong><br />
<strong>Huber</strong> (*1942) hat aber keine Grundschuld bestellt. Auch ist zu berücksichtigen, dass ursprünglich in<br />
Band 5 Seite 278 ff. Blatt <strong>Nr</strong>. 261 des Grundbuchamts Garmisch-Partenkirchen für die Steuergemeinde<br />
Eschenlohe eigentlich eine Sicherungshypothek iHv. 27.OOO.- Goldmark für die Bayerische
Vereinsbank AG in München eingetragen ist, so dass meiner Ansicht nach keine Grundschuld für die<br />
Wüstenrot Bausparkasse AG bestellt werden kann.<br />
Nach dem einzigen bis heute für das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe gültigen<br />
Grundbuch Band 5 Seite 278 ff. Blatt <strong>Nr</strong>. 261 des Grundbuchamts Garmisch-Partenkirchen der<br />
Steuergemeinde Eschenlohe (siehe Anlage 5 der CD) ist mein Vater Hans <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> (*1942) kraft<br />
seiner Geburtsurkunde (siehe Anlage 6 der CD) alleiniger Rechtsnachfolger nach seinen Grosseltern<br />
Johann und Kreszenz <strong>Huber</strong>, da er der einzige und erste maennliche Nachkomme (ich komme erst nach<br />
ihm zum Tragen) ist, der das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> als Elternhaus hat. Sein Vater <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> (*19O6) hat – wie<br />
all seine Geschwister – nicht das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> als Elternhaus. Ausweislich seiner Geburtsurkunde des<br />
Standesamtes Eschenlohe mit der Nummer 14 vom 2<strong>5.</strong>12.19O6 hat mein Grossvater <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong><br />
(*19O6) das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. 75 als Elternhaus. Somit konnte und wurde <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> (*19O6) nie Eigentümer<br />
des Bauernhofs <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> (Plan-<strong>Nr</strong>. 1O86 der Steuergemeinde Eschenlohe) samt allem was<br />
dazugehört.<br />
Die „Zwangsversteigerungsverfahren” K 157/O4 – K 159/O4 des Amtsgerichts Weilhe<strong>im</strong> richten sich<br />
gegen das falsche Grundbuch Band 27 Blatt 97O („Mühlstrasse 4O, Eschenlohe”) und gegen etwas was<br />
es nicht gibt, und zwar ein Gasthof (189O), ein Gaestehaus (1957) und ein Appartementhaus (1975).<br />
Falsch ist das Grundbuch Band 27 Blatt 97O deswegen, da dieses Grundbuch, u.a. einen bestehenden<br />
Bebauungsplan und eine Aufgabe des Bauernhofs <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> durch Hans <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> (*1942)<br />
voraussetzt. Beides liegt nicht vor.<br />
Im übrigen ist der einzige bis heute für den Bauernhof <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> bestehende Plan der von 1917 (siehe<br />
Anlage 7 auf der anliegenden abgeschlossenen CD), aus dem Stall und Tenne eindeutig hervorgehen.<br />
Im südlichen Teil des <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> wurden 1966/1967 schwarz (da u.a. der diesbezügliche gefaelschte<br />
Plan auf 1O86 1 / 2 – dort steht in Wirklichkeit das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. 75 – und auf 1O88 - eine 1966 unbebaute<br />
rein landwirtschaftliche Flaeche dem <strong>Haus</strong>garten – lautet; siehe Anlage 8 als „Tektur- und Statikerplan”<br />
von 1966 auf anliegender CD) Stall und Tenne (deklariert als Wohnhaus-Erweiterungsumbau nach<br />
Statikerplan und Erweiterungsbau nach Tekturplan) abgerissen und es wurde dann so gebaut, dass das<br />
gesamte <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> seit 1966/1967 schwarz als „Gaestehaus” von Anna Katharina <strong>Huber</strong> (*1918) und<br />
<strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> (*19O6) betrieben wurde. Hans <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> (*1942) hat weder den Tektur- noch den<br />
Statikerplan von 1966 unterschrieben.<br />
Die Bezeichnung „Mühlstrasse 4O, 82438 Eschenlohe” ist ein Schwarzbau und Steuerbetrug. Denn der<br />
„Umbau” von 1966/1967 wurde finanziert durch den – wenn auch nichtigen - Verkauf land- und<br />
forstwirtschaftlicher Grundstücke des <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. 2<strong>5.</strong> Dieser Verkaufserlös wurde also praktisch ins <strong>Haus</strong>-<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> reinvestiert.<br />
Da <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> (*19O6) nicht Eigentümer des Bauernhofs <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> (Plan-<strong>Nr</strong>. 1O86 der<br />
Steuergemeinde Eschenlohe) werden konnte, konnte man die Geschaeftsregisternummer 47 vom<br />
13.O1.1917 des königlichen Notars Garmisch (zu finden in der Anlage 1 meiner CD als Anlage zu<br />
meiner Klage vom O7.O<strong>5.</strong><strong>2OO9</strong> ans Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen), mit der mein Urgrossvater<br />
Johann <strong>Huber</strong> (*1875) die Plan-<strong>Nr</strong>. 1O86, 1O88, 11O8 1 / 1O6 a + b, 11O8 1 / 63, 11O8 1 / 54 der<br />
Steuergemeinde Eschenlohe zu einem Preis von 46.OOO Reichsmark von seinem Bruder (dem<br />
Erstgeborenen <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong>) kaufte, nicht anwenden. Denn nur mit dem Wert von 46.OOO Reichsmark<br />
darf in der Steuererklaerung gearbeitet werden, das heisst mit einem anteiligen Betrag davon für das<br />
<strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> (Plan-<strong>Nr</strong>. 1O86).<br />
So ist man hergegangen und hat 1966 die land- und forstwirtschaftlichen Verkaeufe unter den Tisch<br />
fallen lassen und so getan, als ob <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> (*19O6) und Anna Katharina <strong>Huber</strong> (*1918) komplett ein<br />
„Gaestehaus” neu gebaut haetten und das Finanzamt Garmisch-Partenkirchen hat sie davon von rund<br />
319.OOO.- DM über den Steuerbevollmaechtigten Manfred Schuster (der bis 1961 be<strong>im</strong> Finanzamt<br />
Garmisch-Partenkirchen angestellt war) „abschreiben” lassen. Dies ist glasklarer Steuerbetrug. Die<br />
„Mühlstrasse 4O, 82438 Eschenlohe” (Grundbuch Band 27 Blatt 97O der Gemarkung Eschenlohe) ist<br />
somit Steuerbetrug und ein Schwarzbau und die Bezeichnung für eine illegale Nutzung aber kein<br />
Eigentum. Bei Band 27 Blatt 97O des Grundbuchamts Garmisch-Partenkirchen für die Gemarkung<br />
Eschenlohe handelt es sich somit um kein Grundbuch, das Eigentum wiedergibt.<br />
Es versteht sich von selbst, dass dieser Steuerbetrug mit der UR<strong>Nr</strong>. O848R/1994 des Notars Dr. Reiner<br />
aus Garmisch-Partenkirchen nicht auf mich übertragen werden konnte und ich dies nicht annehmen<br />
konnte. Ich bin weder Rechtsnachfolger von <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> (*19O6) noch von Anna Katharina <strong>Huber</strong><br />
(*1918). Ich habe die Erbschaft von Anna Katharina <strong>Huber</strong> (*1918; die <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong>: *19O6 beerbte) –<br />
nach der vom Notar Mittenzwei gefertigten Urkunde – in der JVA München-Stadelhe<strong>im</strong> fristgerecht<br />
ausgeschlagen, so dass ich weder Rechtsnachfolger von <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> (*19O6) noch von Anna<br />
Katharina <strong>Huber</strong> (*1918) bin (siehe Az.: VI O533/O1 des Nachlasgerichts Garmisch-Partenkirchen).<br />
2OO1 habe ich notariell (UR<strong>Nr</strong>. 961/2OO1 des Notariats Dr. Heinz Keilbach) – als ich von dem ganzen
Steuerbetrug noch überhaupt keine Ahnung hatte! - die „Mühlstrasse 4O, 82438 Eschenlohe” (Band 27<br />
Blatt 97O der Gemarkung Eschenlohe) auf die <strong>Christian</strong> <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> Gaestehaus zur Mühle GmbH<br />
aufgelassen, so dass ich spaetestens seit dem O1.O6.2OO1 nichts mit der „Mühlstrasse 4O, 82438<br />
Eschenlohe” zu tun habe. Ich kann für die „Mühlstrasse 4O, 82438 Eschenlohe” weder haftbar noch<br />
verantwortlich gemacht werden.<br />
Da die „Mühlstrasse 4O, 82438 Eschenlohe” ein Steuerbetrug und ein Schwarzbau ist und Anna<br />
Katharina <strong>Huber</strong> (*1918) somit selbst kein Eigentum hatte, kann auch von mir kein Cent/kein Pfennig<br />
diesbezüglich verlangt werden. Die Siemens AG hat 1961 vom Nicht-Eigentümer <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> (*19O6)<br />
illegal eine Teilflaeche von Plan-<strong>Nr</strong>. 11O8 / 3 der Steuergemeinde Eschenlohe erworben. Diese<br />
Teilflaeche von 11O8 / 3 wurde dann spaeter illegal auf Fl.-<strong>Nr</strong>. 11O8 / 15O und 11O8 / 151 „umgestellt”<br />
(eine reine illegal Urkunden- und Katasterfaelschung) und die Siemens AG betrieb bis ca. 2OO5 illegal<br />
auf einer Teilflaeche (ich denke 11O8 / 15O) das von ihr errichtete Aerztehaus und liess darüber ihre<br />
Siemens-Kuren bis Ende 2OO8 laufen.<br />
Aus dem Auszug aus dem Grundbuch für die Steuergemeinde Eschenlohe Band 5 Seite 278 Blatt <strong>Nr</strong>.<br />
261 be<strong>im</strong> Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen ist unter fortlaufender <strong>Nr</strong>. 1 Pl.-<strong>Nr</strong>. 11O8 1 / 54 Eggart,<br />
grosse Rieder zu O,129 ha und der Nutzanteil an den noch unverteilten Gemeindewaldungen, Alpen-<br />
und Steurechten eingetragen. Im Klartext bedeutet dies, dass saemtliche Haeuser von Pl.-<strong>Nr</strong>. 11O8 /<br />
1O7 ab auf rein landwirtschaftlichem Grund stehen und bis heute mit dem Nutzanteil an den noch<br />
unverteilten Gemeindewaldungen, Alpen- und Streurechten belastet sind. Auf fortlaufender <strong>Nr</strong>. 21 ist die<br />
Plan-<strong>Nr</strong>. 11OO Eggart mit Grasrain, unterer Rauthacker zu O,368 ha, Plan-<strong>Nr</strong>. 831 Wald <strong>im</strong> Klingert zu<br />
2,978 ha, Plan-<strong>Nr</strong>. 1415 Wald am Hirschberg zu 7,411 ha und auf fortlaufender <strong>Nr</strong>. 24 steht die Plan-<strong>Nr</strong>.<br />
11O1 unterer Rauth, Eggart und Grasrain zu O,1537 ha und auf fortlaufender <strong>Nr</strong>. 33 ist die Plan-<strong>Nr</strong>.<br />
11O8 1 / 1O6 Gasthaus mit Schiesstand <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> Schupfe und Garten zu O,428 ha eingetragen. Die<br />
Plan-<strong>Nr</strong>. 1127 ist die Mühlstrasse und anschliessend kommt die Römerstrasse bis zu den Sieben<br />
Quellen. Die gesamte derzeitige Gemeinde Eschenlohe wird unter Ausschaltung der Steuergemeinde<br />
Eschenlohe rechtswidrig, kr<strong>im</strong>inell und steuerbetrügerisch über die Verwaltungsgemeinschaft Ohlstadt<br />
abgewickelt.<br />
Anton Mangold, Schellenbergstrasse 1, 82438 Eschenlohe errichtete <strong>im</strong> Aussenbereich auf Fl.-<strong>Nr</strong>. 11O8<br />
/ 152 und 11O8 / 153 direkt <strong>im</strong> Anschluss an die Siemens-Schwarzbauten auf Fl.-<strong>Nr</strong>. 11O8 / 15O und<br />
11O8 / 151 Wohnhaeuser und verkaufte die Fl.-<strong>Nr</strong>. 11O8 / 152 und 11O8 / 153 dann. Eine Flurnummer<br />
erwarb Dr. Schmid (ein früherer Siemens-Arzt). Anton und Elfriede Mangold, Schellenbergstrasse 1,<br />
82438 Eschenlohe „erwarben” mit diesem Schwarzgeld <strong>im</strong> Jahr 1978/1979 die „Flurnummern” 1O87,<br />
1O73 / 2, 1124, 1O99 und 1O72 / 5 vom Nicht-Bauern und Nicht-Landwirt Johann <strong>Huber</strong> (*O2.O6.1937),<br />
„Rautstrasse 8, 8116 Eschenlohe” (siehe dazu Anlage 2 der CD) über ein – nach meiner Analyse -<br />
falsches Grundbuch von Eschenlohe Band 31 Blatt 1117.<br />
Anton und Elfriede Mangold, Eschenlohe „verkauften” dann die richtige, ursprüngliche Fl.-<strong>Nr</strong>. 1O87<br />
(O,131 ha) rechtswidrig und illegal dem Antiquitaetenhaendler Schotten und führen die Fl.-<strong>Nr</strong>. 1O86 1 / 2<br />
unter der neu gefaelschten Fl.-<strong>Nr</strong>. 1O87 bis heute weiter. Anton und Elfriede Mangold,<br />
Schellenbergstrasse 1, 82438 Eschenlohe sind nie Eigentümer der Flurnummern 1O87, 1O73 / 2, 1124,<br />
1O99 und 1O72 / 5 der Gemarkung Eschenlohe geworden.<br />
Dies soll durch die nichtigen Verfahren K 157/O4 – K 159/O4 des Amtsgerichts D-82362 Weilhe<strong>im</strong><br />
vertuscht bzw. abgesegnet werden. Dies geht nicht.<br />
Anton und Elfriede Mangold, Eschenlohe haben kein Eigentum erworben. Die „Mühlstrasse 4O, 82438<br />
Eschenlohe” ist naemlich kein Eigentum, sondern eine Bezeichnung für einen Schwarzbau und für<br />
Steuerbetrug. In bezug auf mich kann und konnte weder eine „Zwangsversteigerung” eingeleitet noch<br />
ein „Zuschlag” erteilt werden.<br />
Schon deswegen da keine Zustellung an mich über <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438<br />
Eschenlohe vorliegt, liegt weder eine „Zwangsversteigerung” noch ein „Zuschlag” vor.<br />
Die in bezug auf den Schwarzbau von 1966/1967 und dieses Steuerbetrugs vorgenommenen<br />
Grundbucheintragungen sind keine Grundbucheintragungen, sondern nichtige Eintragungen.<br />
Grundbucheintragungen sind zwar Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, materiell jedoch<br />
Verwaltungsakte (MünchKommBGB/Wacke § 891 Rn. 2). Somit ist der Rechtsgedanke von § 44 VwVfG<br />
anwendbar. Nach § 44 II <strong>Nr</strong>. 6 VwVfG liegt somit Nichtigkeit der Grundbucheintragungen ab 1966/1967<br />
vor. Ausserdem ist Band 5 Seite 278 ff. Blatt <strong>Nr</strong>. 261 das einzige korrekte bis heute und über Hans<br />
<strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> (*1942) anzuwendende Grundbuch.<br />
Als Anlage 9 auf der CD überlasse ich Ihnen die UR<strong>Nr</strong>. B.R.Zl.: 314O/2OO8 des Notariats Schwarz aus<br />
Innsbruck. Als Anlage 1O auf der CD überlasse ich Ihnen die UR<strong>Nr</strong>. B.R.Zl.: 36O7/2OO8 des Notariats<br />
Schwarz aus Innsbruck. Die Originale liegen zum Sofortvollzug am Grundbuchamt Garmisch-<br />
Partenkirchen. Daraus geht sehr gut hervor, dass ich meine Forderungen gegenüber dem
Grundbuchamt Garmisch-Partenkirchen bereits rechtshaengig gemacht habe.<br />
Das heisst Ihre Hochwasserverbauung entbehrt jeder Rechtsgrundlage. Ich fordere Sie daher auf den<br />
Mühlbach umgehend wieder durch das Saege- und Elektrizitaetswerksgelaende hindurchfliessen zu<br />
lassen (wie es vor Erlass Ihres „Planfestellungsbeschlusses” der Fall war) und die Zuschüttung des<br />
Ablassbaches sofort rückgaengig zu machen. Die Brücke (ca. 4O Meter) oberhalb bevor der Mühlbach<br />
durch das Werksgelaende normalerweise fliesst (was jetzt illegal zugeschüttet) ist, ist ebenfalls wieder<br />
aufzubauen, und zwar nach dem Plan vom 11.O<strong>5.</strong>19O6.<br />
Ausserdem lege ich ein Rechtsmittel gegen die Anordnung des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen<br />
die „Mühlstrasse 4O, 82438 Eschenlohe” (also in Wirklichkeit das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende vor<br />
D-82438 Eschenlohe) abzureissen. Denn über einen Bekannten – der eine Angestellte aus Eschenlohe<br />
hat - erfuhr mein Vater <strong>im</strong> Frühjahr 2OO6, dass das neueste Gerücht sei, dass das <strong>Haus</strong> (gemeint ist<br />
das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong>) abgerissen wird.<br />
Das heisst also, das vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen bereits <strong>im</strong> Frühjahr 2OO6 die<br />
Anordnungsverfügung erging die „Mühlstrasse 4O, 82438 Eschenlohe” - den Schwarzbau (aufgrund der<br />
„Plaene” von 1966) - abzureissen. In Wirklichkeit ist dies eine illegale Beseitigungsverfügung den<br />
Bauernhof <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>im</strong> Mühlengelaende vor D-82438 Eschenlohe abzureissen, denn die<br />
„Mühlstrasse 4O, 82438 Eschenlohe” gibt es nicht. Aufgrund dessen haben Sie <strong>im</strong> April 2OO6 illegal den<br />
„Planfeststellungsbeschluss” erlassen, und zwar mit dem Hintergedanken, dass es das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> (mit<br />
den Wasserrechten) nicht mehr geben wird und Sie deshalb die Hochwasserverbauung selbst<br />
durchführen können.<br />
Für den Bauernhof <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> existiert bis heute der Plan von 1917. Der nördliche Teil des <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong><br />
ist komplett in der alten Form vorhanden. Der hintere Teil wird auch als Stall genutzt und es ist möglich<br />
diesen hinteren Teil wieder so herzurichten wie der Plan von 1917 gezeichnet ist. Dies fordere ich. Das<br />
heisst es liegt überhaupt kein Schwarzbau vor. Das heisst die von Ihnen getroffene<br />
Beseitigungsverfügung nach Art. 82 BayBO ist rechtsunwirksam und nichtig und sofort von Ihnen ausser<br />
Verkehr zu ziehen, was ich ebenfalls fordere.<br />
U.a. nach dem Höferecht, dem Landwirtschaftsrecht, dem Reichserbhofgesetz beanspruche ich<br />
Kostenfreiheit für all meine Forderungen.<br />
Hochachtungsvoll<br />
(gez. <strong>Christian</strong> <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong>)<br />
Anlagen:<br />
Anlage 1: meine Klage vom O7.O<strong>5.</strong><strong>2OO9</strong> ans Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen, Spruchkammer<br />
Anlage 2: 5O Fotos mit Kommentierungen zur aktuellen Strasseneinteilung betreff dem was die<br />
Gemeinde Eschenlohe als „Mühlstrasse” und als „Rautstrasse” bezeichnet;<br />
Anlage 3: Grundsteuer-Kataster-Umschreibheft des Landgerichts/Bezirksamts/Rentamts Werdenfels für<br />
das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> der Steuergemeinde Eschenlohe des Müllers <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong>;<br />
Anlage 4: erneuertes Grundsteuer-Kataster von 1928 für das <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> meiner Urgrosseltern Johann<br />
und Kreszenz <strong>Huber</strong> des Finanzamts Garmisch, des Amtsgerichts Garmisch (also von Ihnen) und der<br />
Steuergemeinde Eschenlohe von 1928;<br />
Anlage 5: Grundbuch Band 5 Seite 278 ff. Blatt <strong>Nr</strong>. 261 des Grundbuchamts Garmisch-Partenkirchen der<br />
Steuergemeinde Eschenlohe;<br />
Anlage 6: Geburtsurkunde von Hans <strong>Georg</strong> <strong>Huber</strong> (<strong>Nr</strong>. 62/1942 des Standesamtes Murnau a.<br />
Staffelsee);<br />
Anlage 7: Plan für <strong>Haus</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> (Plan-<strong>Nr</strong>. 1O86 der Steuergemeinde Eschenlohe) von 1917;<br />
Anlage 8: Tektur- und Statikerplan von 1966;<br />
Anlage 9: UR<strong>Nr</strong>. B.R.Zl.: 314O/2OO8 des Notariats Schwarz aus Innsbruck;<br />
Anlage 1O: UR<strong>Nr</strong>. B.R.Zl.: 36O7/2OO8 des Notariats Schwarz aus Innsbruck;