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Mitgliederverzeichnis 2012 - St.Gallischer Anwaltsverband SGAV

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Der <strong>St</strong>.Gallische <strong>Anwaltsverband</strong> <strong>SGAV</strong> –<br />

Der <strong>St</strong>.Gallische <strong>Anwaltsverband</strong> <strong>SGAV</strong> -<br />

Rechte und Pflichten<br />

Rechte und Pflichten<br />

Der <strong>St</strong>.Gallische <strong>Anwaltsverband</strong> ist die Berufsorganisation der im Kan­<br />

Der <strong>St</strong>.Gallische <strong>Anwaltsverband</strong> ist die Berufsorganisation der im<br />

ton <strong>St</strong>.Gallen tätigen Anwältinnen und Anwälte. Der Beitritt zum Ver­<br />

Kanton <strong>St</strong>.Gallen tätigen Anwältinnen und Anwälte. Der Beitritt zum<br />

band ist freiwillig; die meisten der im Kanton praktizierenden Anwäl­<br />

Verband ist freiwillig; die meisten der im Kanton praktizierenden Antinnen<br />

und Anwälte sind Mitglieder des Verbandes. Der Verband zählt<br />

wältinnen und Anwälte sind Mitglieder des Verbandes. Der Verband<br />

zurzeit 325 Mitglieder (<strong>St</strong>and: März <strong>2012</strong>).<br />

zählt zurzeit 318 Mitglieder (<strong>St</strong>and: Januar 2011).<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

Der <strong>St</strong>.Gallische <strong>Anwaltsverband</strong> ist bestrebt, in der Öffentlichkeit und<br />

Der <strong>St</strong>.Gallische <strong>Anwaltsverband</strong> ist bestrebt, in der Öffentlichkeit<br />

gegenüber Behörden ein sachliches, wirklichkeitsnahes und aufge­<br />

und gegenüber Behörden ein sachliches, wirklichkeitsnahes und aufschlossenes<br />

Anwaltsbild zu vermitteln.<br />

geschlossenes Anwaltsbild zu vermitteln.<br />

<strong>St</strong>andesrecht<br />

<strong>St</strong>andesrecht<br />

Der <strong>St</strong>.Gallische <strong>Anwaltsverband</strong> wacht über die Einhaltung der <strong>St</strong>andesordnung<br />

Der <strong>St</strong>.Gallische<br />

durch<br />

<strong>Anwaltsverband</strong><br />

seine Mitglieder.<br />

wacht<br />

Bei Differenzen<br />

über die Einhaltung<br />

zwischen<br />

der<br />

Anwäl<strong>St</strong>antendesordnung<br />

vermittelt<br />

durch<br />

der Verbandspräsident;<br />

seine Mitglieder. Bei<br />

bei<br />

Differenzen<br />

Beschwerden<br />

zwischen<br />

von Klienten<br />

Anwälten<br />

vermittelt der Verbandspräsident; bei Beschwerden von Klienten<br />

gegen Verbandsmitglieder holt der «Ressortleiter <strong>St</strong>andesrecht» die<br />

gegen Verbandsmitglieder holt der «Ressortleiter <strong>St</strong>andesrecht» die<br />

<strong>St</strong>ellungnahme der Beteiligten ein und unterbreitet den Parteien einen<br />

<strong>St</strong>ellungnahme der Beteiligten ein und unterbreitet den Parteien einen<br />

Schlichtungsvorschlag. Liegen tatsächlich <strong>St</strong>andesrechtsverletzun­<br />

Schlichtungsvorschlag. Liegen tatsächlich <strong>St</strong>andesrechtsverletzungen<br />

vor, werden fehlbare Verbandsmitglieder disziplinarisch bestraft.<br />

gen vor, werden fehlbare Verbandsmitglieder disziplinarisch bestraft.<br />

Dieser zusätzlichen Verbandsaufsicht unterstehen nur Mitglieder des<br />

Dieser zusätzlichen Verbandsaufsicht unterstehen nur Mitglieder des<br />

<strong>St</strong>.Gallischen <strong>Anwaltsverband</strong>es.<br />

<strong>St</strong>.Gallischen <strong>Anwaltsverband</strong>es.<br />

Honorarbegutachtung<br />

Honorarbegutachtung<br />

Der Honorarbegutachter des <strong>St</strong>.Gallischen <strong>Anwaltsverband</strong>es prüft auf<br />

Der Honorarbegutachter des <strong>St</strong>.Gallischen <strong>Anwaltsverband</strong>es prüft<br />

Begehren einer Partei die Angemessenheit der gestellten Honorarrechauf<br />

Begehren einer Partei die Angemessenheit der gestellten Hono-

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