Mitgliederverzeichnis 2012 - St.Gallischer Anwaltsverband SGAV
Mitgliederverzeichnis 2012 - St.Gallischer Anwaltsverband SGAV
Mitgliederverzeichnis 2012 - St.Gallischer Anwaltsverband SGAV
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Der <strong>St</strong>.Gallische <strong>Anwaltsverband</strong> <strong>SGAV</strong> –<br />
Der <strong>St</strong>.Gallische <strong>Anwaltsverband</strong> <strong>SGAV</strong> -<br />
Rechte und Pflichten<br />
Rechte und Pflichten<br />
Der <strong>St</strong>.Gallische <strong>Anwaltsverband</strong> ist die Berufsorganisation der im Kan<br />
Der <strong>St</strong>.Gallische <strong>Anwaltsverband</strong> ist die Berufsorganisation der im<br />
ton <strong>St</strong>.Gallen tätigen Anwältinnen und Anwälte. Der Beitritt zum Ver<br />
Kanton <strong>St</strong>.Gallen tätigen Anwältinnen und Anwälte. Der Beitritt zum<br />
band ist freiwillig; die meisten der im Kanton praktizierenden Anwäl<br />
Verband ist freiwillig; die meisten der im Kanton praktizierenden Antinnen<br />
und Anwälte sind Mitglieder des Verbandes. Der Verband zählt<br />
wältinnen und Anwälte sind Mitglieder des Verbandes. Der Verband<br />
zurzeit 325 Mitglieder (<strong>St</strong>and: März <strong>2012</strong>).<br />
zählt zurzeit 318 Mitglieder (<strong>St</strong>and: Januar 2011).<br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
Der <strong>St</strong>.Gallische <strong>Anwaltsverband</strong> ist bestrebt, in der Öffentlichkeit und<br />
Der <strong>St</strong>.Gallische <strong>Anwaltsverband</strong> ist bestrebt, in der Öffentlichkeit<br />
gegenüber Behörden ein sachliches, wirklichkeitsnahes und aufge<br />
und gegenüber Behörden ein sachliches, wirklichkeitsnahes und aufschlossenes<br />
Anwaltsbild zu vermitteln.<br />
geschlossenes Anwaltsbild zu vermitteln.<br />
<strong>St</strong>andesrecht<br />
<strong>St</strong>andesrecht<br />
Der <strong>St</strong>.Gallische <strong>Anwaltsverband</strong> wacht über die Einhaltung der <strong>St</strong>andesordnung<br />
Der <strong>St</strong>.Gallische<br />
durch<br />
<strong>Anwaltsverband</strong><br />
seine Mitglieder.<br />
wacht<br />
Bei Differenzen<br />
über die Einhaltung<br />
zwischen<br />
der<br />
Anwäl<strong>St</strong>antendesordnung<br />
vermittelt<br />
durch<br />
der Verbandspräsident;<br />
seine Mitglieder. Bei<br />
bei<br />
Differenzen<br />
Beschwerden<br />
zwischen<br />
von Klienten<br />
Anwälten<br />
vermittelt der Verbandspräsident; bei Beschwerden von Klienten<br />
gegen Verbandsmitglieder holt der «Ressortleiter <strong>St</strong>andesrecht» die<br />
gegen Verbandsmitglieder holt der «Ressortleiter <strong>St</strong>andesrecht» die<br />
<strong>St</strong>ellungnahme der Beteiligten ein und unterbreitet den Parteien einen<br />
<strong>St</strong>ellungnahme der Beteiligten ein und unterbreitet den Parteien einen<br />
Schlichtungsvorschlag. Liegen tatsächlich <strong>St</strong>andesrechtsverletzun<br />
Schlichtungsvorschlag. Liegen tatsächlich <strong>St</strong>andesrechtsverletzungen<br />
vor, werden fehlbare Verbandsmitglieder disziplinarisch bestraft.<br />
gen vor, werden fehlbare Verbandsmitglieder disziplinarisch bestraft.<br />
Dieser zusätzlichen Verbandsaufsicht unterstehen nur Mitglieder des<br />
Dieser zusätzlichen Verbandsaufsicht unterstehen nur Mitglieder des<br />
<strong>St</strong>.Gallischen <strong>Anwaltsverband</strong>es.<br />
<strong>St</strong>.Gallischen <strong>Anwaltsverband</strong>es.<br />
Honorarbegutachtung<br />
Honorarbegutachtung<br />
Der Honorarbegutachter des <strong>St</strong>.Gallischen <strong>Anwaltsverband</strong>es prüft auf<br />
Der Honorarbegutachter des <strong>St</strong>.Gallischen <strong>Anwaltsverband</strong>es prüft<br />
Begehren einer Partei die Angemessenheit der gestellten Honorarrechauf<br />
Begehren einer Partei die Angemessenheit der gestellten Hono-