Sachsen - GKD - Gewerkschaft Kirche und Diakonie
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<strong>Gewerkschaft</strong><br />
<strong>Kirche</strong> <strong>und</strong> <strong>Diakonie</strong><br />
Mit aller Macht<br />
1<br />
15. Dezember 2007<br />
info nfo 4/07<br />
4/07<br />
Mitteilungsblatt
2<br />
G<br />
info<br />
info<br />
K D<br />
<strong>Gewerkschaft</strong><br />
<strong>Kirche</strong> <strong>und</strong> <strong>Diakonie</strong><br />
27. Jahrgang 15. September 2007<br />
Aus dem Inhalt<br />
Reformprozess 3<br />
<strong>Diakonie</strong> 5<br />
Mecklenburg 7<br />
<strong>Sachsen</strong> 9<br />
Berlin-Brandenburg-schles. Oberlausitz 14<br />
Arbeitsrecht 19<br />
Liebe Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen,<br />
in der letzten Zeit sprechen mich viele von<br />
Ihnen auf die Perspektivpapiere „<strong>Kirche</strong><br />
der Freiheit“ <strong>und</strong> „Salz der Erde an“. Sie<br />
sagen: Ist die <strong>Kirche</strong> ein Sanierungsfall<br />
wie ein Wirtschaftsbetrieb? Die Sprache<br />
klingt wie von einem Unternehmer, der<br />
ein Controlling-Unternehmen beauftragt<br />
hat, den Betrieb <strong>Kirche</strong> umzustrukturieren.<br />
Sind diese Ergebnisse kirchengemäß?<br />
Wird nicht mit aller Macht versucht<br />
etwas durchzusetzen, vorbei an gewachsenen<br />
kirchlichen Strukturen? Welche<br />
<strong>Kirche</strong> bleibt dann noch übrig? Von<br />
Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern ist<br />
immer weniger die Rede. Soll es zukünftig<br />
nur eine <strong>Kirche</strong> sein von Pfarrern <strong>und</strong><br />
MitarbeiterInnen<br />
im Verkündigungsdienst?<br />
Wo ist die<br />
<strong>Diakonie</strong> eingeb<strong>und</strong>en<br />
in der Gemeinde?<br />
Sollen die zukünftigenMitarbeiterInnen<br />
die<br />
überwiegend Ehrenamtlichen<br />
sein? Weisen nicht die<br />
Strukturen daraufhin, die zukünftigen<br />
<strong>Kirche</strong>n so umzubauen, dass am besten<br />
von oben nach unten „regiert“ werden<br />
kann? Aber ist das noch eine <strong>Kirche</strong> der<br />
Freiheit? Lässt nicht mit aller Macht etwas<br />
durchzusetzen an diktatorische altrömische<br />
<strong>Kirche</strong>nstrukturen erinnern?<br />
Die <strong>GKD</strong> wendet sich gegen dieses Denken,<br />
weil es sich gegen die MitarbeiterInnen<br />
richtet. Wir wollen eine <strong>Kirche</strong><br />
der Freiheit <strong>und</strong> nicht der Scheinfreiheit.<br />
Deswegen werden wir Pfeffer in<br />
die Suppe streuen, damit das Ganze den<br />
richtigen Geschmack bekommt <strong>und</strong> nicht<br />
schal wird.<br />
Möge der Geist des geborenen Christkinds<br />
stärker Einzug halten in unserem<br />
kirchlichen Denken <strong>und</strong> Handeln. In diesem<br />
Sinne wünsche ich allen ein gesegnetes<br />
Christfest <strong>und</strong> ein segenreiches Tun<br />
im Jahre 2008.<br />
Friedemann Claus<br />
Vorsitzender <strong>GKD</strong><br />
Impressum<br />
Herausgeber: Friedemann Claus im Auftrag des Vorstandes<br />
Redaktion: Friedemann Claus<br />
Anschrift: Rathausstr. 72, 12105 Berlin, Tel.: 030/705 40 69<br />
Druck: Verlag Sonnenbogen, Marwitz<br />
Verlag: <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Kirche</strong> <strong>und</strong> <strong>Diakonie</strong> LV BBsO, Rathausstr. 72, 12105 Berlin<br />
Bilder:<br />
Erscheinungsweise: vierteljährlich 15. März, 15. Juni, 15. September, 15. Dezember<br />
Bezugspreis: Für Mitglieder im Mitgliedsbeitrag enthalten, für Nichtmitglieder 6 e jährlich.<br />
Nachdruck nur mit Genehmigung. Artikel, die mit dem Namen oder Initialen des Verfassers gekennzeichnet sind, geben nicht unbedingt die Meinung des<br />
Herausgebers <strong>und</strong> der Redaktion wider.
EKD-Synode beriet in Dresden über Reformprozess<br />
Strukturreform von oben findet keine Zustimmung<br />
Die Synode der Evangelischen <strong>Kirche</strong> in<br />
Deutschland (EKD) hat am 5. November<br />
in Dresden über den Fortgang des kirchlichen<br />
Reformprozesses beraten. Der<br />
Theologe Peter Bukowski brachte den<br />
Entwurf einer „K<strong>und</strong>gebung“ ein, der<br />
vom <strong>Kirche</strong>nparlament verabschiedet<br />
werden soll. Bei der bis 7. November<br />
dauernden Tagung unter dem Motto<br />
„evangelisch <strong>Kirche</strong><br />
sein“ geht es um eine<br />
theologische F<strong>und</strong>ierung<br />
des Reformkurses,<br />
aber auch um<br />
konkrete Zukunftsschritte.<br />
Nach Beobachtung<br />
des Bonner<br />
Theologieprofessors<br />
Eberhard Hauschildt<br />
hat sich der Reformprozess<br />
verlangsamt.<br />
Die Strukturreform<br />
gilt als von oben<br />
nach unten übergestülpt.<br />
Der Reformprozess<br />
erinnert<br />
an katholisch-hierarchische<br />
Strukturen, die einer <strong>Kirche</strong> der<br />
Freiheit keineswegs angemessen sind.<br />
Hintergr<strong>und</strong> der Debatte ist das im<br />
vergangenen Jahr vorgelegte Reformpapier<br />
„<strong>Kirche</strong> der Freiheit“. Darin wurden<br />
angesichts des erwarteten Mitgliederschw<strong>und</strong>es<br />
<strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen<br />
Schwächung der Finanzkraft Reformanstrengungen<br />
auf allen kirchlichen Ebenen<br />
vorgeschlagen.<br />
3<br />
Die evangelische <strong>Kirche</strong> sei „kein Verein<br />
zur musealen Pflege religiöser Traditionsgüter“,<br />
sagte Bukowski, der Leiter<br />
des Vorbereitungsausschusses zum<br />
Schwerpunktthema. Der vorgelegte Text<br />
solle zur Klärung beitragen, wofür die<br />
evangelische <strong>Kirche</strong> stehe <strong>und</strong> was man<br />
von ihr in Zukunft unter veränderten<br />
Rahmenbedingungen erwarten könne.<br />
Der EKD-Ratsvorsitzende<br />
Wolfgang<br />
Huber warb vor den<br />
Synodalen für eine<br />
Konzentration auf<br />
drei Themenbereiche<br />
im Reformprozess<br />
auf EKD-<br />
Ebene: Qualitätsentwicklung<br />
im<br />
Blick auf den Gottesdienst,missionarischer<br />
Aufbruch in<br />
Gemeinde <strong>und</strong> Region<br />
sowie Führungs-<br />
<strong>und</strong> Leitungsverantwortung.<br />
Der K<strong>und</strong>gebungsentwurf,<br />
über den in der Aussprache kontrovers<br />
diskutiert wurde, sieht unter anderem<br />
eine Stärkung der EKD-Synode<br />
vor. Der Vorstoß ziele nicht auf eine<br />
Schwächung der beiden anderen Organe<br />
der EKD, des Rates <strong>und</strong> der <strong>Kirche</strong>nkonferenz.<br />
Der Entwurf zielt auch auf eine bessere<br />
Koordination der „typisch evangelischen<br />
Vielfalt“. So sollen Rat <strong>und</strong> <strong>Kirche</strong>n-
4<br />
konferenz künftig regelmäßig die für<br />
die evangelische <strong>Kirche</strong> wichtigen<br />
Themen identifizieren <strong>und</strong> „Verabredungen<br />
zu ihrer öffentlichen Kommunikation“<br />
treffen. Zudem soll das<br />
gemeinsame Handeln in der evangelischen<br />
<strong>Kirche</strong> gestärkt werden. Dazu<br />
soll eine „Landkarte der Kompetenzzentren“<br />
erstellt werden, um kirchliche<br />
Aufgaben <strong>und</strong> Handlungsebenen<br />
einander zuzuordnen.<br />
Der Bonner Theologieprofessor<br />
Hauschildt bescheinigte der <strong>Kirche</strong><br />
in einem Referat zum Schwerpunktthema<br />
ein „Leitungsvakuum“ auf<br />
fast allen Ebenen. Die Zuständigkeiten<br />
der kirchlichen Ebenen <strong>und</strong> Gremien<br />
müssten besser geklärt werden,<br />
empfahl Hauschildt. Eine „durchschlagende<br />
Organisationsreform<br />
einfach von oben her“ sei indes in<br />
der evangelischen <strong>Kirche</strong> nicht<br />
möglich <strong>und</strong> nicht wünschenswert.<br />
Nach Beobachtung Hauschildts hat<br />
sich der Reformprozess in der evangelischen<br />
<strong>Kirche</strong> nach der Vorlage<br />
des EKD-Impulspapiers im Sommer<br />
2006 verlangsamt. Damit könnten<br />
aber auch „Fehler durch<br />
Überhastung“ vermieden werden.<br />
Auffällig sei, dass in der Reformdiskussion<br />
die „provozierenden Zahlen“<br />
etwa zur künftigen Zahl der Landeskirchen<br />
vom Tisch seien.<br />
Kommentar<br />
Es entsteht für MitarbeiterInnen der Eindruck,<br />
dass die <strong>Kirche</strong> als Organisation<br />
oder als Betrieb angesehen wird. Das<br />
Impulspapier lässt die Vorstellung als<br />
Credo aufkommen: „Wie können wir als<br />
<strong>Kirche</strong> unsere Marktanteile sichern?“<br />
EKD-Synode: 8 Prozent mehr<br />
<strong>Kirche</strong>nsteuereinnahmen<br />
Infolge der guten Konjunktur rechnet die<br />
evangelische <strong>Kirche</strong> mit einem Plus von<br />
acht Prozent bei den <strong>Kirche</strong>nsteuern im<br />
laufenden Jahr. An ihren Sparzielen will<br />
die <strong>Kirche</strong> dennoch festhalten.<br />
Im vergangenen Jahr nahmen die 23 evangelischen<br />
Landeskirchen fast vier Milliarden<br />
Euro <strong>Kirche</strong>nsteuern ein, im Jahr<br />
davor waren es 3,6 Milliarden Euro. Die<br />
erfreuliche Entwicklung verschaffe der<br />
<strong>Kirche</strong> eine „Atempause“, sie werde aber<br />
ihren Konsolidierungskurs fortsetzen.<br />
Für die Fortsetzung des Sparkurses spreche<br />
auch die langfristige Mitgliederentwicklung<br />
<strong>und</strong> die Einführung der Abgeltungssteuer<br />
auf Kapitalerträge ab 2009<br />
im Zuge der Unternehmenssteuerreform.<br />
<strong>Kirche</strong>ntagspräsidenten bis<br />
2013 stehen fest<br />
Der Deutsche Evangelische <strong>Kirche</strong>ntag<br />
hat am 26. Oktober seine Präsidenten bis<br />
zum Jahr 2013 bestimmt. Die Hamburger<br />
Kultursenatorin Karin von Welck soll<br />
das Christentreffen 2009 in Bremen <strong>und</strong><br />
B<strong>und</strong>estagsvizepräsidentin Katrin<br />
Göring-Eckardt 2011 in Dresden leiten.<br />
Für 2013 ist der Trierer Rechtsprofessor<br />
Gerhard Robbers vorgesehen, als Ort des<br />
<strong>Kirche</strong>ntages ist Hamburg im Gespräch.<br />
Die Präsidialversammlung in Würzburg<br />
bestätigte bei einer Tagung die Vorschläge<br />
des <strong>Kirche</strong>ntagspräsidiums. Evangelischer<br />
Co-Präsident des zweiten Ökumenischen<br />
<strong>Kirche</strong>ntags 2010 in München<br />
soll der Mediziner Eckhard Nagel werden,<br />
der bereits dem Evangelischen <strong>Kirche</strong>ntag<br />
2005 in Hannover vorstand.
DIAKONIE<br />
Berlin-brandenburgische<br />
<strong>Diakonie</strong> stand vor Einführung<br />
von Öffnungsklauseln<br />
In den Einrichtungen der <strong>Diakonie</strong> in<br />
Berlin, Brandenburg <strong>und</strong> der schlesischen<br />
Oberlausitz drohten den Angestellten<br />
massive Änderungen bei den Arbeitsbedingungen.<br />
Die <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Kirche</strong> <strong>und</strong> <strong>Diakonie</strong><br />
hatte bereits vor „Lohndumping“ in<br />
den evangelischen Einrichtungen gewarnt.<br />
Wenn die <strong>Diakonie</strong> Öffnungsklauseln<br />
einführt, dann kann von dem<br />
von ihr viel beschworenen einheitlichen<br />
Arbeitsrecht keine Rede mehr sein. Die<br />
Mitarbeiter werden künftig nicht mehr<br />
wissen, welches Arbeitsrecht für sie<br />
gültig ist.<br />
<strong>Diakonie</strong> bleibt bei<br />
einheitlichem Arbeitsrecht<br />
Für die etwa 52.000 Beschäftigten der<br />
Berlin-brandenburgischen <strong>Diakonie</strong> gilt<br />
auch künftig ein einheitliches Arbeitsrecht!<br />
Die erforderliche Dreiviertelmehrheit<br />
für eine vom Vorstand beantragte<br />
Satzungsänderung ist bei der Mitgliederversammlung<br />
am 1. November nicht zu<br />
Stande gekommen. Damit wurde vorerst<br />
Schlimmes verhindert.<br />
Damit können einzelne Träger nur dann<br />
eigene arbeits- <strong>und</strong> tarifrechtliche Rege-<br />
5<br />
lungen in Kraft setzen, wenn sie aus dem<br />
evangelischen Wohlfahrtsverband austreten.<br />
Die <strong>GKD</strong> hatte im Vorfeld der Entscheidung<br />
heftig gegen die Einführung<br />
von Öffnungsklauseln protestiert, da sie<br />
davon massive Einschnitte befürchtete.<br />
Dieser Protest ist ein wirksamer Erfolg<br />
für die <strong>GKD</strong>.<br />
Es gibt Verschlechterungen<br />
Durch Satzungsänderung kommen<br />
zumindest auf einen Teil der Beschäftigten<br />
dennoch Verschlechterungen zu. So<br />
könne in Betrieben bei wirtschaftlichen<br />
Notlagen künftig eine Absenkung der Gehälter<br />
um bis zu 10 Prozent vereinbart<br />
werden.<br />
Das wurde in zwischen Arbeitgebern <strong>und</strong><br />
Arbeitnehmern vereinbarten<br />
„Arbeitsvertragsrichtlinien“ festgelegt,<br />
die zum 1. Januar 2008 in Kraft treten<br />
sollen. Außerdem wird darin die geringere<br />
Entlohnung von Mitarbeitern der<br />
Sozialstationen festgeschrieben.<br />
Die neuen tarifvertragsähnlichen Bestimmungen<br />
sehen ferner eine Angleichung<br />
der Gehälter zwischen Ost<br />
<strong>und</strong> West bis 2018 vor. Die wöchentliche<br />
Arbeitszeit wird im Ostbereich der<br />
Berlin-brandenburgischen <strong>Diakonie</strong><br />
von derzeit 38,5 auf 40 St<strong>und</strong>en angehoben,<br />
im Westteil Berlins bleibt es bei<br />
38,5 St<strong>und</strong>en. Im Gegenzug würden die<br />
Gehälter ab Dezember <strong>und</strong> Januar um<br />
insgesamt drei Prozent angehoben.<br />
Dafür fielen aber bisher automatisch<br />
gewährte Lebensalterszulagen weg. Das<br />
bedeutet ein Minus für die Mitarbeiterinnen<br />
<strong>und</strong> Mitarbeiter. Die Vergütungen<br />
sollen stattdessen stärker an Aufgaben <strong>und</strong><br />
Leistungen gemessen werden.
6<br />
<strong>Gewerkschaft</strong>stag der <strong>GKD</strong><br />
Mittwoch, 16. Januar 2008, 10:00 – 16:00 Uhr<br />
Ev. <strong>Kirche</strong>ngemeinde Charlottenburg-Nord, Toeplerstraße 3, 13627 Berlin<br />
Tagesordnung<br />
01. Begrüßung<br />
02. Wahl des Präsidiums<br />
03. Feststellung der<br />
Beschlussfähigkeit<br />
04. Bericht des Vorstandes<br />
05. Aussprache<br />
06. Satzungsänderungen<br />
07. Anträge an den<br />
<strong>Gewerkschaft</strong>stag Januar 2008<br />
08. Haushalt 2006<br />
09. Bericht der Kassenprüfer<br />
10. Aussprache<br />
11. Entlastung des Vorstandes<br />
Meckl enburgMeckl enburg <strong>Kirche</strong>nprovinz<br />
<strong>Sachsen</strong><br />
<strong>Kirche</strong>nfusion in<br />
Mitteldeutschland im zweiten<br />
Anlauf perfekt<br />
Die Fusion der evangelischen <strong>Kirche</strong>nprovinz<br />
<strong>Sachsen</strong> mit Thüringen ist im zweiten<br />
Anlauf geglückt. Aus KPS wird nun<br />
EKM (Vereinte Evangelische <strong>Kirche</strong> in<br />
Mitteldeutschland).<br />
Die Thüringer Synode hatte dem Vertrag<br />
für den ab 2009 geplanten Zusammenschluss<br />
bereits im Frühjahr zugestimmt.<br />
Die geplante Vereinigte Evangelische <strong>Kirche</strong><br />
in Mitteldeutschland (EKM) wird<br />
12. Nachtragshaushalt 2007<br />
13. Aussprache<br />
14. Beitrag (Umlage aus den<br />
Landesverbänden)<br />
15. Haushalt 2008<br />
16. Wahl einer/eines<br />
B<strong>und</strong>esvorsitzenden<br />
17. Wahl einer/eines<br />
stellvertretenden Vorsitzenden<br />
18. Wahl einer/eines<br />
stellvertretenden Vorsitzenden<br />
19. Wahl eines Schatzmeisters<br />
20. Wahl eines Schriftführers<br />
21. Verschiedenes<br />
zwischen Altmark <strong>und</strong> Thüringer Wald<br />
über r<strong>und</strong> 950.000 Mitglieder in mehr als<br />
3.300 Gemeinden zählen. Sie rangiert damit<br />
im Mittelfeld der künftig nur noch 22<br />
deutschen Landeskirchen.<br />
Der Beschluss ist der Anfang vom Abschied<br />
von der <strong>Kirche</strong>nprovinz <strong>Sachsen</strong><br />
(KPS). Die <strong>Kirche</strong>nleitung müsse nun<br />
auch zeigen, dass sie ein verlässlicher<br />
Arbeitgeber mit sozialer Verantwortung<br />
vor allem für die Mitarbeiter des Magdeburger<br />
<strong>Kirche</strong>namtes sei. Laut Fusionsvertrag<br />
soll die Verwaltung der beiden<br />
Nachbarkirchen in Erfurt zusammengefasst<br />
werden. Der gemeinsame Bischofssitz<br />
soll dagegen Magdeburg werden.
Mecklenburg<br />
Rückenwind für die<br />
Befürworter einer „Nordkirche“<br />
Es könnte die erste <strong>Kirche</strong>nfusion über<br />
die ehemalige innerdeutsche Grenze hinweg<br />
werden. Bis Mitte 2008 soll die endgültige<br />
Entscheidung über eine „Nordkirche“<br />
gefallen sein. Wie sie ausfällt, ist<br />
aber noch lange nicht ausgemacht.<br />
Dass die nordelbische Synode als letzte<br />
der drei <strong>Kirche</strong>nparlamente den Fortgang<br />
der Gespräche einstimmig unterstützte,<br />
hat die neuen Partner sichtlich gefreut.<br />
Das klare Ergebnis sei „Rückenwind“ für<br />
die gemeinsame Arbeit.<br />
Im November wollen alle drei Synoden<br />
über erste Ergebnisse abstimmen. Größte<br />
Klippe ist Pommern, weil hier viele<br />
einen Beitritt zur Evangelischen <strong>Kirche</strong><br />
Berlin-Brandenburg-schlesische<br />
Oberlausitz favorisieren. Die „Nordkirche“<br />
lockt dagegen mit gleichberechtigter<br />
Partnerschaft. Eine jahrelange<br />
Hängepartie wie in anderen Landeskirchen<br />
wollen die Norddeutschen vermeiden.<br />
Im kommenden Frühjahr sollen Eckpunkte<br />
vorliegen <strong>und</strong> die Fusion dann<br />
beschlossen oder abgelehnt werden.<br />
Bis dahin müssen Verwaltungsstrukturen,<br />
Finanzverteilung <strong>und</strong> Gehälter aufeinander<br />
abgestimmt werden. Zeit- <strong>und</strong><br />
nervenzehrende Verhandlungen sind gewiss.<br />
Mit dem neuen Bischofsmodell hat<br />
Nordelbien hierfür zumindest einen<br />
Gr<strong>und</strong>stein gelegt. Statt der drei gleichberechtigten<br />
Bischöfe wird es an der<br />
Spitze künftig einen Landesbischof in<br />
Kiel geben <strong>und</strong> regionale Sprengelbischöfe<br />
in Schleswig <strong>und</strong> Hamburg.<br />
7<br />
Da bietet sich für die „Nordkirche“ ein<br />
weiterer Sprengelbischof in<br />
Mecklenburg-Vorpommern an. Ein<br />
teurer Umzug der <strong>Kirche</strong>nverwaltung von<br />
Kiel in Richtung Osten nach Lübeck gilt<br />
dagegen als fraglich.<br />
Neue Gottesdienstformen <strong>und</strong> Lieder aus<br />
Nordelbien würden die mecklenburgischen<br />
Gemeinden bereichern. Die östlichen<br />
Landeskirchen haben viel Erfahrung<br />
mit kreativen Gottesdiensten. Gründe für<br />
die Fusion sind neben der Einsparung von<br />
Verwaltungskosten auch eine politische<br />
Vision. Die „Nordkirche“ könne helfen,<br />
die Ost-West-Spaltung zu überwinden.<br />
Nordkirche“: Eckdaten für einen<br />
Verfassungsentwurf vorgelegt<br />
Im Fall einer „Nordkirche“ sollen die<br />
evangelischen <strong>Kirche</strong>nkreise in<br />
Schleswig-Holstein <strong>und</strong> Hamburg auf<br />
fünf Prozent ihrer Finanzmittel zu<br />
Gunsten der Gemeinden in Mecklenburg-<br />
Vorpommern verzichten. Dies geht aus<br />
einem Bericht der mecklenburgischen,<br />
nordelbischen <strong>und</strong> pommerschen<br />
<strong>Kirche</strong>nleitung hervor.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich sei geplant, das Finanzsystem<br />
der nordelbischen <strong>Kirche</strong> zu<br />
übernehmen, das den einzelnen Regionen<br />
eine starke Stellung einräumt. So<br />
würden im Fall einer „Nordkirche“ den<br />
demnächst elf nordelbischen <strong>und</strong> den nun<br />
nur zwei neu zubildenden <strong>Kirche</strong>nkreisen<br />
in Mecklenburg <strong>und</strong> Pommern<br />
über 80 Prozent der Gesamteinnahmen<br />
von r<strong>und</strong> 337,6 Millionen Euro zur Verfügung<br />
stehen.<br />
Vorgesehen ist weiterhin, im Wesentlichen<br />
das bisherige Bischofsmodell der<br />
nordelbischen <strong>Kirche</strong> zu übernehmen.<br />
So würde es künftig neben dem Leiten-
8<br />
den Bischof oder der Leitenden Bischöfin<br />
Regionalbischöfe für die Gebiete<br />
Schleswig-Holstein, Hamburg <strong>und</strong> nur<br />
einen für Mecklenburg-Vorpommern<br />
geben. Das Amt der Bischöfin oder des<br />
Bischofs für Mecklenburg-Vorpommern<br />
soll „für einen angemessenen Übergangszeitraum“<br />
durch je eine von den <strong>Kirche</strong>nkreisen<br />
Mecklenburg <strong>und</strong> Pommern gewählte<br />
Person wahrgenommen werden.<br />
Nicht geklärt ist der Standort des künftigen<br />
gemeinsamen <strong>Kirche</strong>namts, der Sitz<br />
des Leitenden Bischofs sowie der endgültige<br />
Sitz des Sprengelbischofs für<br />
Mecklenburg-Vorpommern. Ein weiterer<br />
ungeklärter Punkt ist den Unterlagen<br />
zufolge das Tarifrecht, da eine kurzfristige<br />
Angleichung innerhalb der drei<br />
bisherigen Landeskirchen nicht möglich<br />
erscheint. Die Nordelbische <strong>Kirche</strong><br />
hat einen Tarifvertrag <strong>und</strong> die Landeskirchen<br />
Mecklenburg <strong>und</strong> Pommern<br />
verfolgen den Dritten Weg mit Arbeitsrechtlichen<br />
Kommissionen.<br />
Kommentar<br />
Die einfachste <strong>und</strong> kirchengemäße Lösung<br />
beim Tarifrecht ist der Tarifvertrag in einer<br />
eventuellen zukünftigen Nordkirche. Pommern<br />
schielt schon lange Zeit nach einer<br />
Verbindung mit der Landeskirche Berlin-<br />
Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Die<br />
EKBO hat einen Tarifvertrag.<br />
Mecklenburg hat gerade einen Pflock eingehauen<br />
<strong>und</strong> sich beim Arbeitsrecht vom<br />
Öffentlichen Dienst verabschiedet <strong>und</strong><br />
einen eigenen, für die <strong>Kirche</strong> sehr<br />
kostengünstigenVertag gestaltet, den die<br />
EKD vorgeschlagen hat. Für die<br />
Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter in<br />
Mecklenburg führt dieses Vertragswerk<br />
zu finanziellen Einbußen. Das wäre auszugleichen,<br />
wenn die Nordkirche<br />
insgesamt den Tarifvertrag übernimmt.<br />
Synode für Fusionsverhandlungen<br />
zur „Nordkirche“<br />
Die Synode der mecklenburgischen Landeskirche<br />
hat am Wochenende die Weichen<br />
für eine künftige große „Nordkirche“<br />
gestellt. Zum Abschluss ihrer<br />
dreitägigen Beratungen in Plau am See<br />
votierte das evangelische <strong>Kirche</strong>nparlament<br />
am 17. November mit großer<br />
Mehrheit für die Aufnahme von Fusionsverhandlungen<br />
mit der nordelbischen <strong>und</strong><br />
der pommerschen <strong>Kirche</strong>. Vorgesehen ist,<br />
bis Herbst 2008 einen Fusionsvertrag zu<br />
erarbeiten <strong>und</strong> bis 2011 eine gemeinsame<br />
Verfassung vorzulegen.<br />
Dem Beschluss zu Fusionsverhandlungen<br />
war eine kontroverse Debatte vorausgegangen,<br />
in der unter anderem Kritik an<br />
dem Zeitdruck geäußert wurde. So habe<br />
es bisher keine breite Diskussion innerhalb<br />
der Landeskirche über das Vorhaben<br />
gegeben, hieß es. Auch ungeklärte Bereiche<br />
wie etwa das Fortbestehen des Staat-<br />
<strong>Kirche</strong>n-Vertrages sowie fehlende Alternativ-Vorschläge<br />
etwa für ein Föderations-Modell<br />
wurden kritisiert.<br />
Der verabschiedete Haushalt der<br />
mecklenburgischen Landeskirche für<br />
2008 umfasst r<strong>und</strong> 48,7 Millionen Euro.<br />
Bei den <strong>Kirche</strong>nsteuereinnahmen wird<br />
mit einem Anstieg um r<strong>und</strong> 13 % auf 15,5<br />
Millionen Euro gerechnet. Die Staats- <strong>und</strong><br />
Patronatsleistungen sollen weiterhin bei<br />
r<strong>und</strong> sechs Millionen Euro liegen.<br />
Pommersche Synode macht Weg<br />
frei für künftige „Nordkirche“<br />
Nach der mecklenburgischen hat nun<br />
auch die pommersche Synode den Weg<br />
frei gemacht für eine künftige „Nord-
kirche“. Die Synode hat sich am 18. November<br />
mit einer deutlichen Mehrheit für<br />
die Aufnahme von Fusionsverhandlungen<br />
mit der mecklenburgischen <strong>und</strong> der nordelbischen<br />
<strong>Kirche</strong> ausgesprochen.<br />
Der Abstimmung war eine sehr emotionale<br />
Debatte voraus gegangen.<br />
Befürworter der Nordkirche hatten dabei<br />
den Gestaltungsraum betont, den<br />
Fusionsverhandlungen über eine neue<br />
<strong>Kirche</strong> hätten. Dagegen betonten die Gegner,<br />
dass bei einem Zusammenschluss zu<br />
einer <strong>Kirche</strong> im Norden „ein Stück Pommern“<br />
verloren gehe.<br />
Der Konsistorialpräsident der Evangelischen<br />
<strong>Kirche</strong> Berlin-Brandenburg-schlesische<br />
Oberlausitz (EKBO), Ulrich Seelemann,<br />
sagte nach der Abstimmung, er<br />
hoffe, dass die Entscheidung auf deutlicher<br />
Gr<strong>und</strong>lage gefallen sei <strong>und</strong> dass die<br />
möglichen Alternativen entsprechend<br />
abgewogen wurden. Die Berliner<br />
<strong>Kirche</strong>nleitung hatte der pommerschen<br />
<strong>Kirche</strong> im vergangenen Jahr ebenfalls<br />
eine Vereinigung angeboten, was aber<br />
von der Synode zurückgewiesen wurde.<br />
Kommentar<br />
Rein in die Kartoffeln -<br />
Raus aus den Kartoffeln<br />
Für die Pommersche <strong>Kirche</strong> stehen die<br />
Finanzen an vorderster Stelle. Trotz Beschlüssen<br />
scheint offen zu sein, wohin<br />
endgültig die Pommersche <strong>Kirche</strong> ihre<br />
Unterschrift setzen wird: Nordkirche oder<br />
Evangelische <strong>Kirche</strong> Berlin-Brandenburg-schlesische<br />
Oberlausitz. Kenner des<br />
Verfahrens behaupten: Erst wenn die Unterschrift<br />
im Museum zu besichtigen sei,<br />
wisse man, wohin Pommern sich entschieden<br />
hat.<br />
<strong>Sachsen</strong><br />
Klage gegen<br />
Zwangsanschluss an die<br />
Kassenführenden Stellen<br />
9<br />
Im September 2006 haben 79 Kirchgemeinden<br />
gegen den Zwangsanschluss an<br />
die Kassenführenden Stellen (KfS) vor<br />
dem Verfassungs- <strong>und</strong> Verwaltungsgericht<br />
der VELKD Hannover Klage eingereicht.<br />
Inzwischen ist die Zahl der klagenden<br />
Gemeinden auf 140 gestiegen –<br />
das sind gut 17 % aller sächsischen Kirchgemeinden!<br />
Und es kommen immer mehr<br />
dazu.<br />
Anfang Oktober gab es eine mündliche<br />
Verhandlung in Dresden. Noch nicht geklärt<br />
ist, ob dieses Gericht überhaupt für<br />
die eingereichte Klage zuständig ist.<br />
Trotzdem bemühte man sich nach der<br />
Anhörung der Beteiligten um einen Vergleich,<br />
da man – sollte es keinen für beide<br />
Seiten tragbaren Kompromiss geben –<br />
den innerkirchlichen Frieden gefährdet<br />
sieht.<br />
Da bisher noch kein Nachweis erbracht<br />
werden kann, dass die KfS das angestrebte<br />
Einsparpotential erbringen werden,<br />
sollten die neuen Strukturen erst einmal<br />
erprobt <strong>und</strong> noch nicht endgültig festgeschrieben<br />
werden. Dabei stellt sich<br />
allerdings die Frage, ob dieser Nachweis<br />
überhaupt zweifelsfrei erfolgen kann.<br />
Schließlich greifen bei den bisherigen <strong>und</strong><br />
künftigen Veränderungen so viele Faktoren,<br />
dass das Ergebnis kaum noch mit der<br />
Ausgangssituation verglichen werden<br />
kann. Als Beispiel: Von den Mitarbeitern,<br />
die von den Kassenverwaltungen in die<br />
KfS eingestellt wurden, sind nicht weni-
10<br />
10<br />
ge um eine Gehaltsstufe zurückgesetzt<br />
worden. Eine Einsparung erfolgt dann<br />
nicht durch Rationalisierung, sondern<br />
durch Gehaltskürzung.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich signalisierten die klagenden<br />
Gemeinden Kompromissbereitschaft<br />
– doch zu einem Vergleich gehört<br />
bekanntlich das Aufeinanderzugehen<br />
beider Seiten.<br />
Bedeutet KIRCHE DER FREIHEIT<br />
etwa:<br />
unsere <strong>Kirche</strong> befreit sich mehr <strong>und</strong> mehr<br />
von ihren Mitarbeitern?<br />
Nun, der Eindruck entsteht, wenn man<br />
sieht wie z.B. seit einigen Monaten in<br />
Kirchgemeinden mit Verwaltungsangestellten<br />
verfahren wird.<br />
Die Landessynode setzte für die Gr<strong>und</strong>versorgung<br />
der Verwaltung in den Kirchgemeinden<br />
0,25 % VzÄ pro 100 % Pfarrstelle<br />
an. In der Begründung hieß es: Alle<br />
über den Sockelbetrag hinausgehenden<br />
<strong>und</strong> selbstverständlich notwendigen Kosten<br />
für Verwaltungstätigkeit in den Gemeinden<br />
müssen von den Gemeinden<br />
selbst aufgebracht werden. Und: Es besteht<br />
deshalb kein unmittelbarer Zusammenhang<br />
zwischen der veränderten Zuweisung<br />
an die Kirchgemeinden <strong>und</strong> evtl.<br />
vorzunehmenden Veränderungen von<br />
Stellenumfängen in den Gemeinden. ...<br />
Die Allgemein- <strong>und</strong> Verwaltungszuweisung<br />
ist also praktisch nur ein Baustein<br />
unter mehreren zur Finanzierung<br />
der Aufgaben der Kirchgemeinden. Das<br />
bedeutet: Genau wie in der Vergangenheit<br />
dient die Zuweisung zur Mit- <strong>und</strong><br />
nicht zur Alleinfinanzierung.<br />
Nun gab aber das Landeskirchenamt mit<br />
Schreiben vom 13.09.2006 an die Superintendenturen<br />
<strong>und</strong> <strong>Kirche</strong>namtsratsstellen<br />
sinngemäß folgende Anweisung: Gr<strong>und</strong>lage<br />
der Besetzung der Verwaltungs-<br />
stellen ist weiterhin die Verwaltungsstellenverordnung.<br />
Diese wie immer eingeschränkt<br />
von der Bedingung der<br />
Finanzierbarkeit. Nun, das ist nichts<br />
Neues – auch wenn wir da schon immer<br />
die Rechtmäßigkeit hinterfragt haben.<br />
Doch das Schreiben enthält folgenden<br />
Hinweis, der die Begründung der Synode<br />
völlig verfälscht: Mit der Änderung<br />
des Zuweisungsgesetzes durch das<br />
Verwaltungsstrukturgesetz wurde eine<br />
Verwaltungskostenzuweisung nach Maßgabe<br />
des Pfarrstellenplanes eingeführt<br />
(also 0,25 % pro 100 % Pfarrstelle). ...<br />
Es legt sich somit nahe, an Stelle des bisherigen<br />
Stellenkriteriums (Kirchgemeindeverwaltung<br />
in Abhängigkeit von<br />
der Gemeindegliederzahl) künftig je volle<br />
Pfarrstelle einen Verwaltungsstellenumfang<br />
von 0,25 % VzÄ anzusetzen. Das<br />
bedeutet eine Stellenkürzung von 10 – 15<br />
% VzÄ ohne Wegfall von Arbeit <strong>und</strong> ohne<br />
finanzielle Notwendigkeit!<br />
Bisher nahmen wir an, dass diese „Kriterien“<br />
bei den Neueinstellungen Anwendung<br />
finden. Schlimm genug, denn die<br />
künftigen Mitarbeiter wissen gar nicht,<br />
worauf sie sich da einlassen. Hörten wir<br />
rechtzeitig davon, bemühten wir uns<br />
immer um Aufklärung der „Ahnungslosen“.<br />
Doch in letzter Zeit häufen sich die<br />
Hilferufe von Mitarbeitern, denen Änderungsverträge<br />
vorgelegt wurden, die<br />
man mit der Umsetzung der Verwaltungsstrukturreform<br />
begründete <strong>und</strong> die auf<br />
den Kriterien des LKA fußen. Und bei<br />
keiner dieser Änderungsverträge gab es<br />
die finanzielle Notwendigkeit! Warum?<br />
Hier sollte man sich noch einmal das<br />
Impulspapier des Rates der EKD „<strong>Kirche</strong><br />
der Freiheit“ zur Hand nehmen <strong>und</strong><br />
die Leuchtfeuer, die sich auf die kirchlichen<br />
Mitarbeitenden beziehen, nachlesen.<br />
Da heißt es bei Leuchtfeuer 4: Doch es
gibt Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter,<br />
die mit der <strong>Kirche</strong> als Institution unzufrieden<br />
sind, erhebliche Abgrenzungsbedürfnisse<br />
gegenüber anderen<br />
Mitarbeitendengruppen in der <strong>Kirche</strong><br />
entwickeln oder abwertend übereinander<br />
reden. Welch überraschende Erkenntnis<br />
angesichts des oben Geschilderten.<br />
Leuchtfeuer 5 sagt zu Ehrenamtlichen:<br />
Dabei sind ehrenamtliche Engagierte<br />
nicht als Helfer oder Ersatz für hauptamtliche<br />
Kräfte zu betrachten. Das sollte<br />
so sein. Doch sehr viel wahrscheinlicher<br />
ist, dass die Haupt- zunehmend zu<br />
Ehrenamtlichen werden. Denn die Arbeit<br />
wird man künftig zunehmend in der Freizeit<br />
leisten müssen. Oder handelt es sich<br />
bei den Stellenreduzierungen vielmehr<br />
um Einkommenskürzungen? Dagegen<br />
sieht das Leuchtfeuer 6 die Situation der<br />
Pfarrerschaft etwas anders: Akademische<br />
Ausbildung <strong>und</strong> angemessene Vergütung<br />
sollen dafür bürgen, dass in der evangelischen<br />
<strong>Kirche</strong> qualitativ hoch stehende<br />
geistliche Mitarbeitende tätig werden.<br />
Und: Finanziell sollte er (der Pfarrerberuf)<br />
auch in Zukunft ähnlich attraktiv<br />
11<br />
11<br />
sein wie vergleichbare akademische Berufe,<br />
also etwa auf dem heutigen<br />
Vergütungsniveau bleiben. Also, um<br />
Missverständnissen vorzubeugen – wir<br />
sind nicht gegen eine angemessene Vergütung.<br />
Aber warum nur bei der Pfarrerschaft?<br />
Genau hier liegt die Erklärung für<br />
die ungerechtfertigten Kürzungen in der<br />
Verwaltung. Denn wie es im 6. Leuchtfeuer<br />
dazu heißt könnte die Pfarrerzahl<br />
wegen finanzieller Entwicklungen nur<br />
dann auf dem jetzigen Stand gehalten<br />
werden, wenn es in anderen Mitarbeiterbereichen<br />
zu erheblichen Kürzungen<br />
käme.<br />
Fazit: Die Gemeinden sollen mit der<br />
Stellenkürzung in der Verwaltung finanziell<br />
entlastet werden, um künftig mit<br />
immer geringer werdenden Zuweisungen<br />
auskommen zu können. Denn im Moment<br />
scheint es, dass die <strong>Kirche</strong>nleitung mit<br />
dem mittelfristig zu erwartenden weiter<br />
ansteigenden <strong>Kirche</strong>nsteueraufkommen<br />
(2006 waren es 8,77 % mehr als 2005;<br />
2007 ca. 10 % mehr als 2006!) anderes<br />
plant, als die Gemeinden daran teilhaben<br />
zu lassen. Sabine Koitzsch<br />
Kompromiss im Streit um <strong>Kirche</strong>nverwaltung in<br />
<strong>Sachsen</strong> vorgeschlagen<br />
Sächsisches <strong>Kirche</strong>ngericht erwartet Stellungnahmen von Gemeinden<br />
<strong>und</strong> Landeskirche bis 15. Dezember 2007<br />
Der Streit um die Verwaltungsstruktur in<br />
der evangelischen Landeskirche <strong>Sachsen</strong>s<br />
könnte durch einen Vergleich beigelegt<br />
werden. Das Verfassungs- <strong>und</strong> Verwaltungsgericht<br />
der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen<br />
<strong>Kirche</strong> Deutschlands<br />
habe dazu fünf Punkte vorgeschlagen.<br />
Die Landeskirche <strong>und</strong> die 134 klagenden<br />
Kirchgemeinden sollen sich demnach bis<br />
zum 15. Dezember 2007 erklären. Die<br />
Kirchgemeinden hatten gegen ein landeskirchliches<br />
Gesetz geklagt, dass eine verpflichtende<br />
Verlagerung der Finanzverwaltung<br />
auf regionale Kassenstellen <strong>und</strong><br />
zentralisierte Verwaltungsstrukturen vorsieht.<br />
Diesen Beschluss der Landes-
12<br />
12<br />
synode, der Kosten sparen soll, hatten<br />
Kirchgemeinden vor dem <strong>Kirche</strong>ngericht<br />
als verfassungswidrig angegriffen.<br />
Der Senat habe „erhebliche Zweifel“ an<br />
der gr<strong>und</strong>sätzlichen Zulässigkeit dieser<br />
Klage, erklärte das Gericht im Anschreiben<br />
zu dem Vergleichsvorschlag. Gleichwohl<br />
wolle der Senat eine einvernehmliche<br />
Lösung ermöglichen. Demnach sollen<br />
die klagenden Gemeinden den umstrittenen<br />
Anschluss an die Kassenstellen<br />
als verfassungsgemäß akzeptieren, sofern<br />
die damit verb<strong>und</strong>enen Finanzprognosen<br />
sich nicht „als evident fehlerhaft“ erweisen.<br />
Die Landeskirche soll sich hingegen verpflichten,<br />
ab 2010 mit fünf von den Kirchgemeinden<br />
benannten Experten die Effizienz<br />
der Reform zu prüfen <strong>und</strong><br />
gegebenenfalls Änderungen einzuleiten.<br />
Bis dahin sollen laut dem Vorschlag<br />
Ausnahmeregelungen für Gemeinden erlaubt<br />
sein, in denen soziale Härten <strong>und</strong><br />
unvertretbare Einbußen die Reform als<br />
2008 kommt die neue KDVO<br />
Ab 1.1.2008 gilt die neue Kirchliche<br />
Dienstvertragsordnung (KDVO) in der<br />
Evangelisch-Lutherischen Landeskirche<br />
<strong>Sachsen</strong>s <strong>und</strong> ersetzt die bisherige Ordnung,<br />
die zum 31.12.2007 ausläuft. Angelehnt<br />
an den TVöD wurde schon seit<br />
2006 eine neue einfachere Arbeitsrechtsregelung<br />
für die östlichen Gliedkirchen<br />
durch die EKD angeregt <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätzliches<br />
dazu erarbeitet.<br />
Die neue KDVO in <strong>Sachsen</strong> ist an die des<br />
Öffentlichen Dienstes (ÖD) angelehnt<br />
<strong>und</strong> in vielen Passagen direkt kompatibel.<br />
Die Einführung eines gestaffelten<br />
unzumutbar erscheinen lassen. Die Landeskirche<br />
solle außerdem zusichern, dass<br />
die Gemeinden wie bisher über ihre<br />
Vermögensanlagen verfügen können.<br />
Kommentar<br />
Die Veränderung der Verwaltungsstruktur<br />
hat zu einer Reihe von Klagen<br />
von Mitarbeiterinnen geführt. Die Gemeinden<br />
versuchen nun Mitarbeiterinnen<br />
auch auf dem Kündigungswege<br />
loszuwerden. Teilweise wurde bei<br />
Mitarbeiterinnen durch Mobbing versucht,<br />
dass sie auf diese Weise von selber<br />
kündigen. Teilweise wurde ihnen gesagt,<br />
dass die <strong>Kirche</strong> durch die Reform<br />
kein Geld mehr hätte, ihren Arbeitsplatz<br />
zu bezahlen. Die Mitarbeiterinnen erinnern<br />
sich dunkel an einen Satz bei ihrer<br />
Einstellung, dass sie unter dem Schutz<br />
<strong>und</strong> der Fürsorge der <strong>Kirche</strong> stehen. Es<br />
scheint, dass das nur eine kirchliche Floskel<br />
ist, den kirchlichen Leitsatz der<br />
Nächstenliebe vergessend.<br />
Leistungsentgeltes wie im ÖD ist in die<br />
neue KDVO nicht übernommen worden<br />
– Arbeits- <strong>und</strong> Urlaubszeiten sind fast<br />
unverändert geblieben, jedoch entfällt<br />
wie im ÖD das Urlaubsgeld. Die Jahressonderzahlung<br />
ist dreifach gestaffelt <strong>und</strong><br />
in den neuen Entgeltgruppen 1 bis 6 (wo<br />
sich wohl die meisten MitarbeiterInnen<br />
wieder finden werden) auf 67,5 % gestiegen.<br />
Herzstück der neuen KDVO ist die neue<br />
Entgelttabelle mit zwei Gr<strong>und</strong>entgeltstufen<br />
<strong>und</strong> vier Entwicklungsstufen in<br />
insgesamt 15 Entgeltgruppen wie im ÖD.<br />
Dabei ist die Entgeltgruppe 15 die am<br />
besten vergütete Entgeltgruppe – die
Gruppe 1 die am niedrigsten vergütete<br />
Entgeltgruppe – die Staffelung ist also<br />
genau umgekehrt zu der jetzigen Ordnung,<br />
wo bekanntlich die Entgeltgruppe<br />
1 die höchstvergütete ist.<br />
Für die Zuordnung zu den Stufen der<br />
neuen Entgelttabelle wird für die Mitarbeiter<br />
ein Vergleichentgelt auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />
der im Dezember 2007 erhaltenen<br />
Vergütung gebildet, Zulagen werden als<br />
Besitzstand weiter vergütet. Kinderbezogene<br />
Entgeltbestandteile (OZ-Kind)<br />
für die im Dez. 2007 zu berücksichtigenden<br />
Kinder werden als Besitzstandszulage<br />
weitergezahlt, solange für diese Kinder<br />
ununterbrochen staatliches Kinder-<br />
13<br />
13<br />
geld gewährt wird.<br />
,,Spannungsgeladen“ wird die Erarbeitung<br />
der noch nicht feststehenden<br />
endgültigen Eingruppierungsordnung, die<br />
noch in der Arbeitsrechtlichen Kommission<br />
verhandelt wird <strong>und</strong> große Aufmerksamkeit<br />
durch die Arbeitnehmervertreter<br />
erfordert, damit unsere MitarbeiterInnen<br />
keine finanziellen Nachteile erfahren.<br />
Die neue KDVO kann mit ihren Einzelheiten<br />
im Amtsblatt Nr. A 189 - A 210<br />
eingesehen werden, dort sind außerdem<br />
die Vorschriften zur Überleitung der Mitarbeiter<br />
<strong>und</strong> zur Regelung des Übergangsrechts<br />
abgedruckt.<br />
Reinhard Kowal<br />
Landesverband <strong>Sachsen</strong><br />
VKM <strong>Sachsen</strong> e. V. Fax: 01212/5 13 71 81 91<br />
Würzburger Str. 14, E-Mail: info@vkm-sachsen.de<br />
01187 Dresden Internet: www.vkm-sachsen.de<br />
Vorsitzende:<br />
Sabine Koitzsch, Sommerfelder Str. 35, 04299 Leipzig, Tel./Fax: 0341 /861 43 01<br />
Stellv. Vorsitzender:<br />
Stefan Zimmermann, F.-C.-Weiskopf-Platz 9, 01187 Dresden Tel/Fax: 0351 /476 11 32<br />
Schatzmeisterin:<br />
Silke Rösler, Uferstr. 28, 02730 Ebersbach, Tel.: 03586/31 01 69<br />
Die Bezirksvorstände:<br />
Bautzen (komm.): Silke Rösler, Uferstraße 28, 02730 Ebersbach, Tel: 03586/31 01 69<br />
Dresden: Reinhard Kowal, EIsa-Brändström-Str.l, 01219 Dresden, Tel.: 0351 /471 03 33<br />
Chemnitz: Sabine Stache, Martin-Luther-Platz 2, 09569 Oederan, Tel.: .037292/203 30<br />
Leipzig: Petra Voigt, Sebastian-Bach-Str. 35, 04109 Leipzig, Tel.: 0341 /211 13 87<br />
Zwickau: Matthias Sandner, Amtsberg 6, 08248 Klingenthal, Tel.: 03746/72 06 63<br />
Berufsgruppenvertreter:<br />
Verwaltung: Regine Riemer Tel.: 0351/411 62 62<br />
Verkündigung: z. Zt. nicht besetzt<br />
Techn. Personal: Reinhard Kowal Tel.: 0351/471 03 33<br />
Friedhof: Hartmut Malß Tel.: 0178/971 86 65<br />
Ruheständler wenden sich bitte an die Vorsitzenden der Bezirksvorstände.
14<br />
14<br />
Berlin-Brandenburgschlesische<br />
Oberlausitz<br />
Aus den<br />
Schlichtungsverhandlungen<br />
Die Verhandlungen sind weiter vorangekommen.<br />
Sie sind konstruktiv. Basierend<br />
auf dem Tarifvertrag der Länder<br />
(TV-L) zeichnen sich auch Kompromissmöglichkeiten<br />
ab. Strittige Zahlen<br />
sind bisher mit einem X versehen<br />
worden, da zunächst das Gerüst des<br />
Manteltarifvertrages erstellt werden<br />
soll.<br />
In weiteren R<strong>und</strong>en ab dem 4.12.2007<br />
werden die offenen X-Punkte verhandelt.<br />
Des Weiteren wünschen die Arbeitgeber<br />
die Unterscheidung der Gehälter zwi-<br />
schen Ballungsraum <strong>und</strong> Land. Eine weitere<br />
Differenzierung forderten sie in der<br />
Verhandlungssitzung am 22.11.2007. Gemäß<br />
dem TV-L stellt sich die Tarifkommission<br />
der <strong>Kirche</strong>nleitung im Rahmen<br />
der Unkündbarkeitsregelung ein Tarifgebiet<br />
West <strong>und</strong> ein Tarifgebiet Ost im<br />
Sinne des Einigungsvertrages vor. Demnach<br />
soll nur für Beschäftigte im „Tarifgebiet<br />
West“ die Unkündbarkeitsregelung<br />
gelten.<br />
Aber anders als im früheren BAT <strong>und</strong><br />
im TV-L hatten wir diese Differenzierung<br />
im KMT für den Bereich der<br />
Berlin-Brandenburgischen <strong>Kirche</strong><br />
längst überw<strong>und</strong>en. Es gibt ein gleiches<br />
Gehalt. Und diese Forderung der<br />
<strong>Kirche</strong>nleitung nach Differenzierung in<br />
Ost <strong>und</strong> West soll kirchengemäß sein!<br />
Ferner wollen die Vertreter der KL Regelungen<br />
für wirtschaftliche Notlagen.<br />
Landesverband Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz<br />
stellv. Vors. Christian Hannasky, Moorweg 55, 13509 Berlin, Tel.: (030) 4 34 44 32<br />
Schatzmeisterin Christina Neuse, Lindenstr. 26, 12589 Berlin, Tel.: (030) 6 48 01 79<br />
Schriftführer Klaus Siegel, Pappelweg 4. 13587 Berlin, Tel.: (030) 3 35 95 07<br />
Fachgruppenvertreter<br />
schlesische Oberlausitz: Bernd-Hartmut Hellmann, Melanchthonstr. 16, 02826 Görlitz<br />
Tel.: (03581) 85 44 24, Fax: (03581) 73 13 76<br />
Gemeindehelfer/innen: Andreas Pagel, Tel.: (030) 2 11 64 27<br />
Kita: N. N.<br />
Katechet/innen: Helmut Blanck, Tel.: pr. (030) 3 75 58 54<br />
Haus- <strong>und</strong> Kirchwart/innen: Peter Geick, Tel.: pr. (030) 4 33 42 79<br />
<strong>Kirche</strong>nmusiker/innen: Rainer Seekamp: Tel.: (030) 6 84 55 25<br />
Verwaltung: Thekla Gutschow, Tel.: d. (030) 4 04 84 52<br />
Diakone: Klaus Siegel, Tel.: (030) 3 35 95 07<br />
Diakonisch Tätige: Friederike Volk, Tel.: (030) 7 52 17 68<br />
Friedhof: Wolfgang Selig, Tel.: pr. (030) 7 06 11 98<br />
Ruheständler: Joachim Mertke, Tel.: (030) 4 01 81 87; Karola Schrader, Tel.: (03381) 30 30 66<br />
Weitere Mitglieder des Vorstandes:<br />
Joachim Peschke, Ehrenvorsitzender, Tel. pr. (030) 3 41 45 26
Wir halten unsere Forderung nach 5 %<br />
Gehaltsanhebung aufrecht. Sie findet<br />
sich wieder in einem neu zu schaffenden<br />
Überleitungstarifvertrag. Den Bezug<br />
auf den gekündigten KMT lehnt der<br />
Schlichter ab. Es könnten auch weitere<br />
Überleitungsverträge nötig werden, um<br />
neben dem KMT auch die AVR aus<br />
Görlitz <strong>und</strong> die Rechtsverordnung auf<br />
einen einheitlichen, flächendeckenden<br />
Tarifvertrag umzustellen. Ferner müssen<br />
die neuen Eingruppierungstabellen<br />
<strong>und</strong> anschließend die entsprechenden<br />
Gehaltstabellen verhandelt werden.<br />
Es stehen uns also noch weitere umfangreiche<br />
Verhandlungsr<strong>und</strong>en bevor.<br />
Christian Hannasky<br />
Aktuelle Nachricht<br />
Am 17. Januar 2008 wird es zu einem<br />
Schlichtungsspruch zum Tarifvertrag<br />
kommen.<br />
Am 30. Januar 2008 werden Tarifkommission<br />
<strong>und</strong> Vorstand der <strong>GKD</strong> das<br />
Schlichtungsergebnis beraten.<br />
Am 13. Februar 2008 findet die nächste<br />
Sitzung der Schlichtungskommission<br />
im Konsistorium statt.<br />
Berliner Synode berät über<br />
künftige Arbeit der<br />
Landeskirche<br />
Die künftige Gestaltung der Arbeit auf<br />
allen Ebenen der Landeskirche steht im<br />
Mittelpunkt viertägiger Beratungen der<br />
Synode der EKBO, die vom 14. bis 17.<br />
November in Berlin tagt. Gr<strong>und</strong>lage der<br />
Beratungen ist das Perspektivpapier „Salz<br />
der Erde“, das auf 110 Seiten vor allem<br />
Prioritäten <strong>und</strong> Ziele für die kirchliche<br />
Arbeit in der Region formuliert.<br />
Die Arbeit an dem Thema soll während<br />
15<br />
15<br />
der Synodaltagung in vier Arbeitsgruppen<br />
erfolgen. Das Papier konzentriert sich auf<br />
die Schwerpunkte Gottesdienst, Bildung,<br />
Mitgliederpflege <strong>und</strong> Mitarbeiter. Wir<br />
berichteten in unserem Info 3/2007<br />
darüber.<br />
Es basiert auf Anregungen eines<br />
Zukunftspapiers der Evangelischen <strong>Kirche</strong><br />
in Deutschland (EKD).<br />
Kommentar<br />
Beim Lesen des Perspektivpapiers „Salz<br />
der Erde“ fällt auf, dass die Wortwahl an<br />
entscheidenden Stellen der Sprache von<br />
Unternehmensberatungen wie Mc Kinsey<br />
u. a. entspricht. Die Perspektiven heben<br />
bei vielen Lesern den Eindruck eines<br />
Mutterkonzerns <strong>Kirche</strong> hervor, den es zu<br />
rationalisieren gilt. Viele KollegInnen<br />
stellen die Frage: Ist dieses Denken einer<br />
<strong>Kirche</strong> angemessen, die kein Wirtschaftsunternehmen<br />
ist?<br />
A us je der Perspektive<br />
d u rch d ach t!<br />
Da stimmt wirklich je de s<br />
Detail!
16<br />
16<br />
Bereits 26.000 Unterschriften<br />
für Volksbegehren für<br />
Religion<br />
Knapp fünf Monate nach dem Start der<br />
Initiative zur Einführung eines<br />
Wahlpflichtfaches Ethik/Religion an<br />
Berliner Schulen hat der Verein „Pro<br />
Reli“ bereits 26.000 Unterschriften für<br />
ein Volksbegehren gesammelt. Damit<br />
seien schon 6.000 Unterschriften mehr<br />
zusammengekommen als für die erste<br />
Stufe des Volksbegehrens benötigt werden.<br />
Ziel bleibe jedoch weiterhin, bis<br />
Ende November 30.000 Unterstützer zu<br />
gewinnen.<br />
An den Berliner Schulen wurde im<br />
vergangenen Schuljahr das umstrittene<br />
Pflichtfach Ethik ab der siebten<br />
Schulklasse eingeführt. Eine Abwahlmöglichkeit<br />
zu Gunsten des derzeit<br />
freiwilligen Religionsunterrichtes gibt<br />
es nicht. Wie erwartet sank die Teilnahme<br />
am Religionsunterricht um 30<br />
Prozent an den Oberschulen, die das<br />
Fach Ethik neu eingeführt haben. Mit<br />
der Einführung des Faches Ethik wurde<br />
die Unterrichtsst<strong>und</strong>enzahl für die<br />
Schüler erheblich erhöht, was zulasten<br />
des Religionsunterrichtes gegangen<br />
ist.<br />
Das Volksbegehren wird den Angaben<br />
der Initiative zufolge vom katholischen<br />
Kardinal Georg Sterzinsky, dem evangelischen<br />
Bischof Wolfgang Huber sowie<br />
vom ehemaligen Regierenden Bürgermeister<br />
Eberhard Diepgen (CDU)<br />
<strong>und</strong> anderen CDU-Politikern wie Hanna-<br />
Renate Laurien <strong>und</strong> Elmar Pieroth unterstützt.<br />
In der zweiten Stufe des Verfahrens<br />
müssten sich innerhalb von vier<br />
Monaten 170.000 Berliner für die Initiative<br />
aussprechen.<br />
Lübecker Propst wird neuer<br />
Generalsuperintendent von<br />
Berlin<br />
Der Lübecker Propst Ralf Meister wird<br />
neuer Generalsuperintendent für den<br />
Sprengel Berlin. Von den 71 anwesenden<br />
Mitgliedern des Wahlkonvents stimmten<br />
am 1. November in Berlin 42 für den 45jährigen<br />
Theologen. Mitbewerber waren<br />
die Berliner Superintendentin Isolde<br />
Böhm <strong>und</strong> der Oberkonsistorialrat<br />
Bernhard Felmberg. Damit löst Meister<br />
Anfang Februar 2008 Martin-Michael<br />
Passauer ab, der seit 1996 Berliner Generalsuperintendent<br />
ist <strong>und</strong> im Januar mit<br />
65 Jahren die Altersgrenze erreicht.<br />
Zur Person:<br />
Ralf Meister wurde 1962 in Hamburg<br />
geboren <strong>und</strong> war nach dem Theologiestudium<br />
zunächst an der Universität<br />
Hamburg als wissenschaftlicher Mitarbeiter<br />
tätig. 1996 wurde er R<strong>und</strong>funkpfarrer<br />
beim NDR für Schleswig-Holstein, seit<br />
1999 gehört er der Redaktion des internationalen<br />
ökumenischen Magazins<br />
„Kunst <strong>und</strong> <strong>Kirche</strong>“ an. Im September<br />
2001 übernahm er als Propst die Leitung<br />
des <strong>Kirche</strong>nkreises Lübeck.<br />
Der Berliner Generalsuperintendent ist<br />
Seelsorger der kirchlichen Mitarbeiter. Er<br />
gehört von Amts wegen auch der <strong>Kirche</strong>nleitung<br />
an. Die Wahl erfolgt durch einen<br />
73 Mitglieder starken Wahlkonvent, dem<br />
die Berliner Mitglieder der Landessynode,<br />
die Vorsitzenden der Kreissynoden<br />
sowie die Superintendenten <strong>und</strong><br />
Superintendentinnen der B<strong>und</strong>eshauptstadt<br />
angehören. Zum Berliner Sprengel<br />
gehören r<strong>und</strong> 800.000 evangelische<br />
<strong>Kirche</strong>nmitglieder in 14 <strong>Kirche</strong>nkreisen.<br />
Er ist damit der mit Abstand größte Sprengel<br />
innerhalb der EKBO.
Jammern auf hohem<br />
finanziellem Niveau in Berlin<br />
Trotz deutlich gestiegener <strong>Kirche</strong>nsteuereinnahmen<br />
im laufenden Jahr erwartet die<br />
EKBO in den kommenden Jahren erneut<br />
Finanzprobleme. Hintergr<strong>und</strong> seien neben<br />
neuen Steuerregelungen des B<strong>und</strong>es<br />
die weiterhin sinkenden Mitgliederzahlen,<br />
der steigende Anteil von Rentnern<br />
unter den Mitgliedern <strong>und</strong> der damit einhergehende<br />
Rückgang von Steuereinnahmen.<br />
Durch Änderungen im Steuerrecht <strong>und</strong><br />
die positive Wirtschaftsentwicklung seien<br />
die Einnahmen aus <strong>Kirche</strong>nsteuern<br />
seit Jahresbeginn um r<strong>und</strong> zehn Prozent<br />
gestiegen!<br />
Für 2008 <strong>und</strong> 2009 will die Landeskirche<br />
erstmals nach der Vereinigung der<br />
evangelischen <strong>Kirche</strong>n von Berlin-<br />
Brandenburg <strong>und</strong> der schlesischen Oberlausitz<br />
2004 einen gemeinsamen Haushalt<br />
nach einheitlichen Regeln beschließen.<br />
Für 2008 ist dabei ein Volumen von<br />
r<strong>und</strong> 288 Millionen Euro vorgesehen, für<br />
2009 ein Umfang von r<strong>und</strong> 289 Millionen<br />
Euro.<br />
Brandenburger<br />
<strong>Kirche</strong>ngemeinden klagen<br />
gegen Zwangsfusion<br />
Es wurde eine Normenkontrollklage<br />
beim <strong>Kirche</strong>nverwaltungsgericht eingereicht<br />
Zahlreiche von Zwangsfusionen betroffene<br />
<strong>Kirche</strong>ngemeinden in Brandenburg<br />
haben gegen das Reformprojekt der Berliner<br />
<strong>Kirche</strong>nleitung eine Normenkontrollklage<br />
beim <strong>Kirche</strong>nverwaltungsgericht<br />
eingereicht. Damit soll zugleich<br />
17<br />
17<br />
eine aufschiebende Wirkung für die so<br />
genannte Strukturanpassung- <strong>und</strong><br />
Erprobungsverordnung erreicht werden,<br />
die als Gr<strong>und</strong>lage der Reform zum 1. Januar<br />
in Kraft treten soll. Insgesamt klagenden<br />
15 Gemeinden.<br />
Die klagenden <strong>Kirche</strong>ngemeinden sind<br />
aus dem Zechliner Land bei Rheinsberg<br />
<strong>und</strong> Papenbruch bei Wittstock, die seit<br />
Monaten öffentlichkeitswirksam Widerstand<br />
leisten. Die Klage richtet sich gegen<br />
die von der <strong>Kirche</strong>nleitung erlassene<br />
Rechts- <strong>und</strong> Finanzverordnung im Rahmen<br />
des Reformvorhabens, das für<br />
zunächst fünf Jahre im <strong>Kirche</strong>nkreis<br />
Wittstock-Ruppin den Zusammenschluss<br />
von derzeit 50 Gemeinden zu fünf Großgemeinden<br />
vorsieht. Statt des bisher üblichen<br />
Ortspfarrers soll es dann „Gr<strong>und</strong>versorger“<br />
für Seelsorge <strong>und</strong> Gottesdienst<br />
sowie Spezialisten für <strong>Diakonie</strong>, Christenlehre,<br />
<strong>Kirche</strong>nmusik <strong>und</strong> ähnliches<br />
geben.<br />
Weiterhin soll das Verwaltungsgericht die<br />
damit verb<strong>und</strong>ene Neuordnung der Finanzen<br />
prüfen. Dass die neue Verordnung auf<br />
der Synode des <strong>Kirche</strong>nkreises im Frühjahr<br />
mit Zweidrittelmehrheit angenommen<br />
wurde hat dabei kaum Relevanz. Es<br />
scheint eindeutig, dass die Reform auf<br />
Wunsch der Berliner <strong>Kirche</strong>nleitung<br />
durchgesetzt werden soll.<br />
McKinsey-<strong>Kirche</strong> in der Prignitz?<br />
In Brandenburg wehren sich Gemeinden<br />
jetzt juristisch gegen das Pilotprojekt<br />
der evangelischen <strong>Kirche</strong><br />
Die „<strong>Kirche</strong> der Freiheit“ trägt Trauer.<br />
Das „Salz der Erde“ hängt Protestplakate<br />
an die Bäume. Es ist Herbst 2007 <strong>und</strong> im<br />
dünn besiedelten Norden Brandenburgs
18<br />
18<br />
tobt seit Wochen ein b<strong>und</strong>esweit bisher<br />
einmaliger Kampf zwischen Basis <strong>und</strong><br />
<strong>Kirche</strong>nleitung um die Gestaltung der<br />
Zukunft, der nun auch die Gerichte erreicht<br />
hat. 25 Gemeinden sollen gegen<br />
ihren Willen einfach zwangsfusioniert<br />
werden.<br />
Die Berliner <strong>Kirche</strong>nleitung will ab Januar<br />
zunächst bis 2013 ein Modell erproben,<br />
dass <strong>Kirche</strong> im ländlichen Raum<br />
angesichts sinkender Mitgliederzahlen<br />
<strong>und</strong> Einnahmen auch in zehn Jahren noch<br />
bezahlbar macht. Gr<strong>und</strong>lage der Reform<br />
sind das Zukunftspapier „<strong>Kirche</strong> der Freiheit“<br />
von 2006 der Evangelischen <strong>Kirche</strong><br />
in Deutschland <strong>und</strong> das erst im Juli vorgestellte<br />
landeskirchliche Handlungskonzept<br />
„Salz der Erde“.<br />
Der Preis ist allerdings hoch. Das jahrh<strong>und</strong>ertealte<br />
protestantische Selbstverständnis<br />
von autonomen Gemeinden soll<br />
weitgehend aufgegeben werden. Dabei<br />
war es dieses Schutzschild, das die Bekennende<br />
<strong>Kirche</strong> in der NS-Zeit oder<br />
Oppositionsarbeit gegen das SED-Regime<br />
erst möglich machte. Zentralisierung<br />
heißt stattdessen das Zauberwort,<br />
weshalb sich einige der Gemeinden vehement<br />
dagegen wehren.<br />
Auf der Synode des <strong>Kirche</strong>nkreises<br />
Wittstock-Ruppin wurde im Frühjahr mit<br />
einer Dreiviertelmehrheit, aber gegen den<br />
Widerstand der davon am meisten betroffenen<br />
Gebiete beschlossen, die bisher 50<br />
Gemeinden zu fünf Großgemeinden zusammenzuschließen.<br />
Statt des Ortspfarrers<br />
soll es dann acht so genannte<br />
„Gr<strong>und</strong>versorger“ für Gottesdienst <strong>und</strong><br />
Seelsorge geben sowie weitere acht<br />
„Spezialversorger“ für <strong>Kirche</strong>nmusik,<br />
Erwachsenenbildung, Konfirmandenarbeit<br />
<strong>und</strong> ähnliches.<br />
Die Gemeinden selbst werden praktisch<br />
entmachtet. Pfarrer <strong>und</strong> <strong>Kirche</strong>nälteste<br />
werden nicht mehr direkt gewählt. Sonntags<br />
soll es künftig nur noch einen Gottesdienst<br />
pro Großgemeinde geben. Der<br />
kann im schlechtesten Fall 40 Kilometer<br />
weit entfernt sein.<br />
Die Strukturreform sei ein typisches Beispiel,<br />
dass sich in der Stadt etwas ausgedacht<br />
wird, ohne das Land zu verstehen.<br />
So sehen es die Betroffenen.<br />
Bitte teilen Sie<br />
Adressänderungen<br />
<strong>und</strong><br />
Kontoänderungen<br />
rechtzeitig mit !
Arbeitsrecht<br />
Die Änderungskündigung<br />
Der Erhalt des Arbeitsplatzes, die<br />
Gehaltshöhe, die anderen Arbeitsbedingungen,<br />
alles Dinge, die auch <strong>und</strong><br />
gerade in der verfassten <strong>Kirche</strong> <strong>und</strong> <strong>Diakonie</strong><br />
immer mehr in das Bewusstsein<br />
der kirchlichen Arbeitnehmer rücken.<br />
Die Gleichung <strong>Kirche</strong>-öffentlicher<br />
Dienst-Unkündbarkeit mit jährlichen<br />
Tarifsteigerungen ist auch nach den<br />
Bek<strong>und</strong>ungen der EKD endgültig überholt.<br />
Von Abbau ist die Rede.<br />
Es sollen deshalb in regelmäßiger Folge<br />
in dieser Zeitschrift aktuelle <strong>und</strong> ggf.<br />
für den einzelnen Arbeitnehmer bedeutsame<br />
arbeitsrechtliche Begriffe erörtert<br />
werden.<br />
In diesem Beitrag soll die Änderungskündigung<br />
erörtert werden, in der<br />
nächsten Ausgabe sollen die Begriffe<br />
„Versetzung/Umsetzung/Abordnung“<br />
behandelt werden. Für weitere Themenvorschläge<br />
ist die Redaktion dankbar.<br />
1. Was ist nun eine Änderungskündigung<br />
(Kündigungsfristen nach Gesetz,<br />
Tarifvertrag oder AVR sind natürlich<br />
einzuhalten)? Die ordentliche Änderungskündigung<br />
(es gibt auch eine außerordentliche<br />
Änderungskündigung,<br />
darüber später am Ende) ist eine Vollkündigung<br />
des Arbeitsverhältnisses verb<strong>und</strong>en<br />
mit dem Angebot, künftig zu<br />
veränderten Arbeitsbedingungen zu arbeiten.<br />
Sie muss klar <strong>und</strong> deutlich sein,<br />
- eine nicht immer beachtete Selbstverständlichkeit<br />
- <strong>und</strong> das Änderungsangebot<br />
bedarf der Annahme durch den<br />
Arbeitnehmer, sie kann also insgesamt<br />
19<br />
19<br />
nicht einseitig vom Arbeitgeber angeordnet<br />
werden, letzteres wäre eine unzulässige<br />
einseitige Änderung des Arbeitsvertrages.<br />
Die Abgrenzung zum<br />
Direktionsrecht des Arbeitgebers kann<br />
schwierig sein. Die kündigungsschutzrechtlichen<br />
Vorschriften des<br />
Schwerbehindertenschutzes, des Mutterschutzes,<br />
das Verbot der Kündigung<br />
von Mitarbeitervertretern ist bei Ausspruch<br />
der Änderungskündigung zu<br />
beachten, sie ist<br />
mitbestimmungspflichtig nach dem<br />
MVG unserer <strong>Kirche</strong>. Vor allem: Jede<br />
Änderungskündigung ist binnen 3 Wochen<br />
nach Zugang arbeitsgerichtlich anzugreifen<br />
unter Darlegung der Klagegründe.<br />
Es mag einzelne<br />
Unwirksamkeitsgründe einer Änderungskündigung<br />
geben, die auch noch<br />
später vorgebracht werden können,<br />
hierüber streiten sich im Zweifel die<br />
Juristen. Zur Sicherheit aber: Klage einreichen<br />
innerhalb der 3 Wochenfrist(§<br />
4 KSchG).<br />
Anmerkung für <strong>GKD</strong> Mitglieder: Informieren<br />
Sie ihre <strong>Gewerkschaft</strong> stets<br />
sofort unter Schilderung des Sachverhaltes<br />
<strong>und</strong> beantragen sie Rechtschutz.<br />
2. Die Änderungskündigung – außerhalb<br />
des KSchG - bedarf keiner Begründung,<br />
soweit nicht Tarifverträge, ähnliche<br />
Regelungen oder Gesetze dies<br />
vorsehen. Ist aber das KSchG anwendbar<br />
- was bei kleineren <strong>Kirche</strong>ngemeinden<br />
keineswegs mehr der Fallsein muss<br />
- so muss ein Kündigungsgr<strong>und</strong> vorliegen,<br />
d. h. die Änderungskündigung<br />
muss sozial gerechtfertigt sein (§2
20<br />
20<br />
KSchG), wobei in der Praxis nicht die<br />
personenbedingten oder verhaltensbedingten<br />
Gründe überwiegen sondern<br />
zumeist die betriebsbedingten Gründe,<br />
einmal der Fall der angeblich notwendigen<br />
Gehaltskürzung im Wege der<br />
Änderungskündigung wegen betrieblich<br />
notwendiger Personalkostensenkung<br />
(1. Fall) oder die Änderungskündigung<br />
wegen Wegfalls des Arbeitsplatzes<br />
wegen Umorganisation durch<br />
den Arbeitgeber, z. B Wegfall der Küche<br />
im Kindergarten oder Übertragung<br />
der Reinigung des Betriebes auf eine<br />
Firma (kein Betriebsübergang) (2. Fall).<br />
Zum 1. Fall: Die Unrentabilität eines<br />
kirchlichen Betriebes kann ein dringender<br />
betrieblicher Gr<strong>und</strong> für eine ordentliche<br />
Änderungskündigung gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
sein, wenn ansonsten die Stilllegung<br />
dieses Betriebes oder die Reduzierung<br />
der Belegschaft droht <strong>und</strong><br />
ansonsten kein anderes Mittel zur Behebung<br />
dieser Notlage besteht. Dies<br />
genau <strong>und</strong> umfassend darzulegen ist<br />
Sache des Arbeitgebers <strong>und</strong> hieran<br />
scheitern viele Änderungskündigungen,<br />
vgl. hierzu zuletzt BAG vom<br />
12.1.2006,2 AZR 126/05.Diese Probleme<br />
sind der Arbeitgeberseite auch<br />
durchaus bewusst, weshalb mit mehr<br />
oder weniger Nachdruck oftmals<br />
Änderungsverträge angesonnen werden.<br />
Tarifliche Regelungen für neue<br />
Arbeitsverhältnisse bestehen zur Zeit<br />
nicht. Vorgeschilderte Probleme sind<br />
also derzeit auch im kirchlichen Bereich<br />
aktuell, unabhängig davon, dass nach §<br />
8(1)MVG-Anwendungsgesetz betriebliche<br />
Notlagenregelungen im Wege der<br />
Dienstvereinbarung mit der MAV abweichend<br />
vom Tarifvertrag <strong>und</strong> dessen<br />
Regelungen bzw. der AVR möglich<br />
sind. Ob dieses Abweichen vom Tarif-<br />
vertrag durch betriebliche Vereinbarungen<br />
rechtlich möglich ist muss bezweifelt<br />
werden <strong>und</strong> bedarf ggf. der Entscheidung<br />
durch die staatlichen Gerichte.<br />
Zum 2. Fall: Wegfall des Arbeitsplatzes<br />
auf Gr<strong>und</strong> organisatorischer Entscheidung<br />
des Arbeitgebers. Ist das<br />
Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung<br />
des kirchlichen Arbeitnehmers zu den<br />
bisherigen Bedingungen aus obigem<br />
Gr<strong>und</strong> endgültig weggefallen kann ein<br />
betriebsbedingter Gr<strong>und</strong> für eine Änderungskündigung<br />
sehr wohl vorliegen<br />
(BAG in obiger Entscheidung zum wiederholten<br />
Male). Dies gilt gleichgültig<br />
ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot<br />
annimmt oder ablehnt. Das sog.<br />
„Wochengespräch“, also Erörterung<br />
<strong>und</strong> Angebot zu veränderten Arbeitsbedingungen<br />
zur Annahme binnen<br />
Wochenfrist <strong>und</strong> bei Ablehnung ordentliche<br />
Vollkündigung wird vom BAG<br />
nicht (mehr) akzeptiert (vgl. BAG<br />
aaO,UGII,1 a.E.).<br />
3. Exkurs zur Unkündbarkeit: Viele<br />
kirchliche Arbeitnehmer sind auch heute<br />
auf Gr<strong>und</strong> der Nachwirkung des<br />
KMT unkündbar. Betrifft das Vorgesagte<br />
zur Änderungskündigung dann<br />
überhaupt diesen Personenkreis? Auch<br />
unkündbare Arbeitnehmer können<br />
bekanntlich außerordentlich gekündigt<br />
werden, so z. B. durch eine außerordentliche<br />
Änderungskündigung, was<br />
nach der Rechtssprechung des BAG<br />
auch durch tarifliche Regelungen (vgl.<br />
dazu § 74(5)KMT) nicht abbedungen<br />
werden kann. Mit anderen Worten:<br />
Auch wenn die Tarifparteien (vgl. KMT<br />
wie vorstehend) Regelungen über andere<br />
Arbeitsplätze bei Wegfall des bisherigen<br />
Arbeitsplatzes bis zur ordentlichen<br />
Kündigung mit Abfindung getrof-
fen haben bleibt dem Arbeitgeber stets<br />
noch die außerordentliche betriebsbedingte<br />
Änderungskündigung auch für<br />
unkündbare Arbeitnehmer. Für diese<br />
außerordentliche Änderungskündigung<br />
gelten zunächst die oben dargestellten<br />
Gr<strong>und</strong>sätze für die ordentliche betriebsbedingte<br />
Änderungskündigung, hier jedoch<br />
noch verschärft. Der Arbeitgeber<br />
muss darlegen, dass er in diesem besonderen<br />
Fall alles Zumutbare unternommen<br />
hat, um die erforderlichen Anpassungen<br />
auf das unbedingt Zumutbare<br />
zu beschränken (BAG v.2.3.2006,<br />
2AZR 64/05). Eine außerordentliche<br />
Änderungskündigung kann eine nach<br />
KMT mögliche Beendigungskündigung<br />
(vgl. dazu §74 (5)KMT) als milderes<br />
Mittel nach dem Gr<strong>und</strong>satz der<br />
Verhältnismäßigkeit unwirksam machen<br />
nach dem Motto: Besser ein geänderter<br />
Arbeitsplatz als eine<br />
Beendigungskündigung mit Abfindung.<br />
Exkurs: Selbst eine außerordentliche<br />
Beendigungskündigung mit Auslauf-<br />
<strong>GKD</strong> G<strong>GKD</strong> KD<br />
Die<br />
21<br />
21<br />
frist, das ist die längste ordentliche<br />
Kündigungsfrist für kündbare Arbeitnehmer,<br />
ist möglich <strong>und</strong> keineswegs<br />
selten in der Praxis. Eine derartige Beendigung<br />
des Arbeitsvertrages ist Ausnahmefall<br />
<strong>und</strong> unzulässig wenn die<br />
Weiterbeschäftigung unter geänderten<br />
Arbeitsbedingungen auf einem anderen<br />
zumutbaren Arbeitsplatz in einem Konzern<br />
(so die Entscheidung des BAG<br />
v.10.5.07,2 AZR 626/05) möglich ist<br />
mit Einverständnis des Arbeitnehmers.<br />
Die juristische Parallele zur Landeskirche<br />
<strong>und</strong> <strong>Diakonie</strong> als Teil derselben<br />
liegt auf der Hand, zumal die tariflich<br />
fortgeltenden Regelungen des KMT<br />
ähnlichen Inhalts sind wie die tariflichen<br />
Regelungen in der zitierten Entscheidung<br />
des B<strong>und</strong>esarbeitsgerichts im<br />
Sinne einer tariflich abgesicherten<br />
„konzernweiten“ Beschäftigung.<br />
Ganß, Rechtsanwalt <strong>und</strong> Fachanwalt für<br />
Arbeitsrecht<br />
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22<br />
22<br />
G<br />
K K D<br />
D<br />
<strong>Gewerkschaft</strong><br />
<strong>Kirche</strong> <strong>und</strong> <strong>Diakonie</strong><br />
Geschäftsstelle Berlin, Rathausstr. 72, 12105 Berlin, Tel.: 030 / 7 05 40 69<br />
Fax: 030 / 70 78 30 39<br />
Internet: www.gkd-berlin.de<br />
Vorsitzender: Friedemann Claus, Wittekindstr. 73, 12103 Berlin<br />
Stellv.Vorsitzende: Erdmute Hering, Altenzeller Str. 4, 01169 Dresden<br />
Bernd-Hartmut Hellmann, Melanchthon Str. 16, 02826 Görlitz<br />
Schatzmeister Andreas Pagel, Spichernstr. 21, 10777 Berlin<br />
Schriftführerin: Monika Frenzel, Heideweg 8, 02957 Krauschwitz<br />
Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz:<br />
Geschäftsstelle Rathausstr. 72, 12105 Berlin<br />
Di. <strong>und</strong> Do. von 11 - 15 Uhr<br />
Tel.: 030 / 7 05 40 29, Fax: 030 / 70 78 30 39<br />
Vorsitzender Friedemann Claus,<br />
Wittekindstr. 73, 12103 Berlin<br />
Tel.: 030 / 7 52 50 64<br />
<strong>Kirche</strong>nprovinz <strong>Sachsen</strong>:<br />
Vorsitzender N. N.<br />
Mecklenburg:<br />
Vorsitzender Volker Schulenburg,<br />
<strong>und</strong><br />
Am Blocksberg 19, 17036 Neubrandenburg<br />
Tel: 0395 / 7 79 14 74<br />
Oldenburg:<br />
Vorsitzender Willy Bergner (komm.)<br />
Haarenufer 45 A, 26122 Oldenburg<br />
Tel: 04488 / 830 83<br />
<strong>Sachsen</strong>:<br />
Vorsitzende Sabine Koitzsch,<br />
Sommerfelder Str.35, 04299 Leipzig,<br />
Tel: 0341 / 8 61 43 01
Eintrittserklärung / Einziehungsauftrag<br />
Hiermit trete ich der <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Kirche</strong> <strong>und</strong> <strong>Diakonie</strong><br />
zum ......................... bei.<br />
23<br />
23<br />
Name:.................................................................................................................<br />
Vorname:...........................................................geb. am:...................................<br />
Anschrift:...........................................................................................................<br />
..........................................................................Telefon:....................................<br />
beschäftigt als:...................................................................................................<br />
Dienststelle:.......................................................................................................<br />
Verg.-/Lohngruppe:.......................Beschäftigungsumfang:..................St<strong>und</strong>en<br />
Ich ermächtige die <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Kirche</strong> <strong>und</strong> <strong>Diakonie</strong> meinen<br />
Beitrag vierteljährlich von meinem Konto einzuziehen.<br />
Name der Bank:.................................................................................................<br />
Bankleitzahl:................................................Kontonummer:.................................<br />
.................................... .....................................................................<br />
Datum Unterschrift.<br />
Bitte einsenden an die jeweiligen Landesverbände<br />
oder an die <strong>GKD</strong>, Rathausstraße 72, 12105 Berlin
24<br />
24<br />
Mehr Leistung: EDG Girokonto.<br />
Die Bank für <strong>Kirche</strong>n,<br />
<strong>Diakonie</strong>, Caritas,<br />
Freie Wohlfahrtspfl ege<br />
<strong>und</strong> deren Mitarbeiter.<br />
www.edg-kiel.de<br />
Evangelische<br />
Darlehnsgenossenschaft eG<br />
Herzog-Friedrich-Straße 45<br />
24103 Kiel<br />
Telefon 0431 / 66 32 - 0<br />
Telefax 0431 / 66 32 - 444<br />
Filiale Berlin:<br />
Georgenkirchstr. 69-70<br />
10249 Berlin<br />
Telefon 030 / 24 34 94 - 0<br />
Telefax 030 / 24 34 94 - 33<br />
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