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Sachsen - GKD - Gewerkschaft Kirche und Diakonie

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<strong>Gewerkschaft</strong><br />

<strong>Kirche</strong> <strong>und</strong> <strong>Diakonie</strong><br />

Mit aller Macht<br />

1<br />

15. Dezember 2007<br />

info nfo 4/07<br />

4/07<br />

Mitteilungsblatt


2<br />

G<br />

info<br />

info<br />

K D<br />

<strong>Gewerkschaft</strong><br />

<strong>Kirche</strong> <strong>und</strong> <strong>Diakonie</strong><br />

27. Jahrgang 15. September 2007<br />

Aus dem Inhalt<br />

Reformprozess 3<br />

<strong>Diakonie</strong> 5<br />

Mecklenburg 7<br />

<strong>Sachsen</strong> 9<br />

Berlin-Brandenburg-schles. Oberlausitz 14<br />

Arbeitsrecht 19<br />

Liebe Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen,<br />

in der letzten Zeit sprechen mich viele von<br />

Ihnen auf die Perspektivpapiere „<strong>Kirche</strong><br />

der Freiheit“ <strong>und</strong> „Salz der Erde an“. Sie<br />

sagen: Ist die <strong>Kirche</strong> ein Sanierungsfall<br />

wie ein Wirtschaftsbetrieb? Die Sprache<br />

klingt wie von einem Unternehmer, der<br />

ein Controlling-Unternehmen beauftragt<br />

hat, den Betrieb <strong>Kirche</strong> umzustrukturieren.<br />

Sind diese Ergebnisse kirchengemäß?<br />

Wird nicht mit aller Macht versucht<br />

etwas durchzusetzen, vorbei an gewachsenen<br />

kirchlichen Strukturen? Welche<br />

<strong>Kirche</strong> bleibt dann noch übrig? Von<br />

Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern ist<br />

immer weniger die Rede. Soll es zukünftig<br />

nur eine <strong>Kirche</strong> sein von Pfarrern <strong>und</strong><br />

MitarbeiterInnen<br />

im Verkündigungsdienst?<br />

Wo ist die<br />

<strong>Diakonie</strong> eingeb<strong>und</strong>en<br />

in der Gemeinde?<br />

Sollen die zukünftigenMitarbeiterInnen<br />

die<br />

überwiegend Ehrenamtlichen<br />

sein? Weisen nicht die<br />

Strukturen daraufhin, die zukünftigen<br />

<strong>Kirche</strong>n so umzubauen, dass am besten<br />

von oben nach unten „regiert“ werden<br />

kann? Aber ist das noch eine <strong>Kirche</strong> der<br />

Freiheit? Lässt nicht mit aller Macht etwas<br />

durchzusetzen an diktatorische altrömische<br />

<strong>Kirche</strong>nstrukturen erinnern?<br />

Die <strong>GKD</strong> wendet sich gegen dieses Denken,<br />

weil es sich gegen die MitarbeiterInnen<br />

richtet. Wir wollen eine <strong>Kirche</strong><br />

der Freiheit <strong>und</strong> nicht der Scheinfreiheit.<br />

Deswegen werden wir Pfeffer in<br />

die Suppe streuen, damit das Ganze den<br />

richtigen Geschmack bekommt <strong>und</strong> nicht<br />

schal wird.<br />

Möge der Geist des geborenen Christkinds<br />

stärker Einzug halten in unserem<br />

kirchlichen Denken <strong>und</strong> Handeln. In diesem<br />

Sinne wünsche ich allen ein gesegnetes<br />

Christfest <strong>und</strong> ein segenreiches Tun<br />

im Jahre 2008.<br />

Friedemann Claus<br />

Vorsitzender <strong>GKD</strong><br />

Impressum<br />

Herausgeber: Friedemann Claus im Auftrag des Vorstandes<br />

Redaktion: Friedemann Claus<br />

Anschrift: Rathausstr. 72, 12105 Berlin, Tel.: 030/705 40 69<br />

Druck: Verlag Sonnenbogen, Marwitz<br />

Verlag: <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Kirche</strong> <strong>und</strong> <strong>Diakonie</strong> LV BBsO, Rathausstr. 72, 12105 Berlin<br />

Bilder:<br />

Erscheinungsweise: vierteljährlich 15. März, 15. Juni, 15. September, 15. Dezember<br />

Bezugspreis: Für Mitglieder im Mitgliedsbeitrag enthalten, für Nichtmitglieder 6 e jährlich.<br />

Nachdruck nur mit Genehmigung. Artikel, die mit dem Namen oder Initialen des Verfassers gekennzeichnet sind, geben nicht unbedingt die Meinung des<br />

Herausgebers <strong>und</strong> der Redaktion wider.


EKD-Synode beriet in Dresden über Reformprozess<br />

Strukturreform von oben findet keine Zustimmung<br />

Die Synode der Evangelischen <strong>Kirche</strong> in<br />

Deutschland (EKD) hat am 5. November<br />

in Dresden über den Fortgang des kirchlichen<br />

Reformprozesses beraten. Der<br />

Theologe Peter Bukowski brachte den<br />

Entwurf einer „K<strong>und</strong>gebung“ ein, der<br />

vom <strong>Kirche</strong>nparlament verabschiedet<br />

werden soll. Bei der bis 7. November<br />

dauernden Tagung unter dem Motto<br />

„evangelisch <strong>Kirche</strong><br />

sein“ geht es um eine<br />

theologische F<strong>und</strong>ierung<br />

des Reformkurses,<br />

aber auch um<br />

konkrete Zukunftsschritte.<br />

Nach Beobachtung<br />

des Bonner<br />

Theologieprofessors<br />

Eberhard Hauschildt<br />

hat sich der Reformprozess<br />

verlangsamt.<br />

Die Strukturreform<br />

gilt als von oben<br />

nach unten übergestülpt.<br />

Der Reformprozess<br />

erinnert<br />

an katholisch-hierarchische<br />

Strukturen, die einer <strong>Kirche</strong> der<br />

Freiheit keineswegs angemessen sind.<br />

Hintergr<strong>und</strong> der Debatte ist das im<br />

vergangenen Jahr vorgelegte Reformpapier<br />

„<strong>Kirche</strong> der Freiheit“. Darin wurden<br />

angesichts des erwarteten Mitgliederschw<strong>und</strong>es<br />

<strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen<br />

Schwächung der Finanzkraft Reformanstrengungen<br />

auf allen kirchlichen Ebenen<br />

vorgeschlagen.<br />

3<br />

Die evangelische <strong>Kirche</strong> sei „kein Verein<br />

zur musealen Pflege religiöser Traditionsgüter“,<br />

sagte Bukowski, der Leiter<br />

des Vorbereitungsausschusses zum<br />

Schwerpunktthema. Der vorgelegte Text<br />

solle zur Klärung beitragen, wofür die<br />

evangelische <strong>Kirche</strong> stehe <strong>und</strong> was man<br />

von ihr in Zukunft unter veränderten<br />

Rahmenbedingungen erwarten könne.<br />

Der EKD-Ratsvorsitzende<br />

Wolfgang<br />

Huber warb vor den<br />

Synodalen für eine<br />

Konzentration auf<br />

drei Themenbereiche<br />

im Reformprozess<br />

auf EKD-<br />

Ebene: Qualitätsentwicklung<br />

im<br />

Blick auf den Gottesdienst,missionarischer<br />

Aufbruch in<br />

Gemeinde <strong>und</strong> Region<br />

sowie Führungs-<br />

<strong>und</strong> Leitungsverantwortung.<br />

Der K<strong>und</strong>gebungsentwurf,<br />

über den in der Aussprache kontrovers<br />

diskutiert wurde, sieht unter anderem<br />

eine Stärkung der EKD-Synode<br />

vor. Der Vorstoß ziele nicht auf eine<br />

Schwächung der beiden anderen Organe<br />

der EKD, des Rates <strong>und</strong> der <strong>Kirche</strong>nkonferenz.<br />

Der Entwurf zielt auch auf eine bessere<br />

Koordination der „typisch evangelischen<br />

Vielfalt“. So sollen Rat <strong>und</strong> <strong>Kirche</strong>n-


4<br />

konferenz künftig regelmäßig die für<br />

die evangelische <strong>Kirche</strong> wichtigen<br />

Themen identifizieren <strong>und</strong> „Verabredungen<br />

zu ihrer öffentlichen Kommunikation“<br />

treffen. Zudem soll das<br />

gemeinsame Handeln in der evangelischen<br />

<strong>Kirche</strong> gestärkt werden. Dazu<br />

soll eine „Landkarte der Kompetenzzentren“<br />

erstellt werden, um kirchliche<br />

Aufgaben <strong>und</strong> Handlungsebenen<br />

einander zuzuordnen.<br />

Der Bonner Theologieprofessor<br />

Hauschildt bescheinigte der <strong>Kirche</strong><br />

in einem Referat zum Schwerpunktthema<br />

ein „Leitungsvakuum“ auf<br />

fast allen Ebenen. Die Zuständigkeiten<br />

der kirchlichen Ebenen <strong>und</strong> Gremien<br />

müssten besser geklärt werden,<br />

empfahl Hauschildt. Eine „durchschlagende<br />

Organisationsreform<br />

einfach von oben her“ sei indes in<br />

der evangelischen <strong>Kirche</strong> nicht<br />

möglich <strong>und</strong> nicht wünschenswert.<br />

Nach Beobachtung Hauschildts hat<br />

sich der Reformprozess in der evangelischen<br />

<strong>Kirche</strong> nach der Vorlage<br />

des EKD-Impulspapiers im Sommer<br />

2006 verlangsamt. Damit könnten<br />

aber auch „Fehler durch<br />

Überhastung“ vermieden werden.<br />

Auffällig sei, dass in der Reformdiskussion<br />

die „provozierenden Zahlen“<br />

etwa zur künftigen Zahl der Landeskirchen<br />

vom Tisch seien.<br />

Kommentar<br />

Es entsteht für MitarbeiterInnen der Eindruck,<br />

dass die <strong>Kirche</strong> als Organisation<br />

oder als Betrieb angesehen wird. Das<br />

Impulspapier lässt die Vorstellung als<br />

Credo aufkommen: „Wie können wir als<br />

<strong>Kirche</strong> unsere Marktanteile sichern?“<br />

EKD-Synode: 8 Prozent mehr<br />

<strong>Kirche</strong>nsteuereinnahmen<br />

Infolge der guten Konjunktur rechnet die<br />

evangelische <strong>Kirche</strong> mit einem Plus von<br />

acht Prozent bei den <strong>Kirche</strong>nsteuern im<br />

laufenden Jahr. An ihren Sparzielen will<br />

die <strong>Kirche</strong> dennoch festhalten.<br />

Im vergangenen Jahr nahmen die 23 evangelischen<br />

Landeskirchen fast vier Milliarden<br />

Euro <strong>Kirche</strong>nsteuern ein, im Jahr<br />

davor waren es 3,6 Milliarden Euro. Die<br />

erfreuliche Entwicklung verschaffe der<br />

<strong>Kirche</strong> eine „Atempause“, sie werde aber<br />

ihren Konsolidierungskurs fortsetzen.<br />

Für die Fortsetzung des Sparkurses spreche<br />

auch die langfristige Mitgliederentwicklung<br />

<strong>und</strong> die Einführung der Abgeltungssteuer<br />

auf Kapitalerträge ab 2009<br />

im Zuge der Unternehmenssteuerreform.<br />

<strong>Kirche</strong>ntagspräsidenten bis<br />

2013 stehen fest<br />

Der Deutsche Evangelische <strong>Kirche</strong>ntag<br />

hat am 26. Oktober seine Präsidenten bis<br />

zum Jahr 2013 bestimmt. Die Hamburger<br />

Kultursenatorin Karin von Welck soll<br />

das Christentreffen 2009 in Bremen <strong>und</strong><br />

B<strong>und</strong>estagsvizepräsidentin Katrin<br />

Göring-Eckardt 2011 in Dresden leiten.<br />

Für 2013 ist der Trierer Rechtsprofessor<br />

Gerhard Robbers vorgesehen, als Ort des<br />

<strong>Kirche</strong>ntages ist Hamburg im Gespräch.<br />

Die Präsidialversammlung in Würzburg<br />

bestätigte bei einer Tagung die Vorschläge<br />

des <strong>Kirche</strong>ntagspräsidiums. Evangelischer<br />

Co-Präsident des zweiten Ökumenischen<br />

<strong>Kirche</strong>ntags 2010 in München<br />

soll der Mediziner Eckhard Nagel werden,<br />

der bereits dem Evangelischen <strong>Kirche</strong>ntag<br />

2005 in Hannover vorstand.


DIAKONIE<br />

Berlin-brandenburgische<br />

<strong>Diakonie</strong> stand vor Einführung<br />

von Öffnungsklauseln<br />

In den Einrichtungen der <strong>Diakonie</strong> in<br />

Berlin, Brandenburg <strong>und</strong> der schlesischen<br />

Oberlausitz drohten den Angestellten<br />

massive Änderungen bei den Arbeitsbedingungen.<br />

Die <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Kirche</strong> <strong>und</strong> <strong>Diakonie</strong><br />

hatte bereits vor „Lohndumping“ in<br />

den evangelischen Einrichtungen gewarnt.<br />

Wenn die <strong>Diakonie</strong> Öffnungsklauseln<br />

einführt, dann kann von dem<br />

von ihr viel beschworenen einheitlichen<br />

Arbeitsrecht keine Rede mehr sein. Die<br />

Mitarbeiter werden künftig nicht mehr<br />

wissen, welches Arbeitsrecht für sie<br />

gültig ist.<br />

<strong>Diakonie</strong> bleibt bei<br />

einheitlichem Arbeitsrecht<br />

Für die etwa 52.000 Beschäftigten der<br />

Berlin-brandenburgischen <strong>Diakonie</strong> gilt<br />

auch künftig ein einheitliches Arbeitsrecht!<br />

Die erforderliche Dreiviertelmehrheit<br />

für eine vom Vorstand beantragte<br />

Satzungsänderung ist bei der Mitgliederversammlung<br />

am 1. November nicht zu<br />

Stande gekommen. Damit wurde vorerst<br />

Schlimmes verhindert.<br />

Damit können einzelne Träger nur dann<br />

eigene arbeits- <strong>und</strong> tarifrechtliche Rege-<br />

5<br />

lungen in Kraft setzen, wenn sie aus dem<br />

evangelischen Wohlfahrtsverband austreten.<br />

Die <strong>GKD</strong> hatte im Vorfeld der Entscheidung<br />

heftig gegen die Einführung<br />

von Öffnungsklauseln protestiert, da sie<br />

davon massive Einschnitte befürchtete.<br />

Dieser Protest ist ein wirksamer Erfolg<br />

für die <strong>GKD</strong>.<br />

Es gibt Verschlechterungen<br />

Durch Satzungsänderung kommen<br />

zumindest auf einen Teil der Beschäftigten<br />

dennoch Verschlechterungen zu. So<br />

könne in Betrieben bei wirtschaftlichen<br />

Notlagen künftig eine Absenkung der Gehälter<br />

um bis zu 10 Prozent vereinbart<br />

werden.<br />

Das wurde in zwischen Arbeitgebern <strong>und</strong><br />

Arbeitnehmern vereinbarten<br />

„Arbeitsvertragsrichtlinien“ festgelegt,<br />

die zum 1. Januar 2008 in Kraft treten<br />

sollen. Außerdem wird darin die geringere<br />

Entlohnung von Mitarbeitern der<br />

Sozialstationen festgeschrieben.<br />

Die neuen tarifvertragsähnlichen Bestimmungen<br />

sehen ferner eine Angleichung<br />

der Gehälter zwischen Ost<br />

<strong>und</strong> West bis 2018 vor. Die wöchentliche<br />

Arbeitszeit wird im Ostbereich der<br />

Berlin-brandenburgischen <strong>Diakonie</strong><br />

von derzeit 38,5 auf 40 St<strong>und</strong>en angehoben,<br />

im Westteil Berlins bleibt es bei<br />

38,5 St<strong>und</strong>en. Im Gegenzug würden die<br />

Gehälter ab Dezember <strong>und</strong> Januar um<br />

insgesamt drei Prozent angehoben.<br />

Dafür fielen aber bisher automatisch<br />

gewährte Lebensalterszulagen weg. Das<br />

bedeutet ein Minus für die Mitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeiter. Die Vergütungen<br />

sollen stattdessen stärker an Aufgaben <strong>und</strong><br />

Leistungen gemessen werden.


6<br />

<strong>Gewerkschaft</strong>stag der <strong>GKD</strong><br />

Mittwoch, 16. Januar 2008, 10:00 – 16:00 Uhr<br />

Ev. <strong>Kirche</strong>ngemeinde Charlottenburg-Nord, Toeplerstraße 3, 13627 Berlin<br />

Tagesordnung<br />

01. Begrüßung<br />

02. Wahl des Präsidiums<br />

03. Feststellung der<br />

Beschlussfähigkeit<br />

04. Bericht des Vorstandes<br />

05. Aussprache<br />

06. Satzungsänderungen<br />

07. Anträge an den<br />

<strong>Gewerkschaft</strong>stag Januar 2008<br />

08. Haushalt 2006<br />

09. Bericht der Kassenprüfer<br />

10. Aussprache<br />

11. Entlastung des Vorstandes<br />

Meckl enburgMeckl enburg <strong>Kirche</strong>nprovinz<br />

<strong>Sachsen</strong><br />

<strong>Kirche</strong>nfusion in<br />

Mitteldeutschland im zweiten<br />

Anlauf perfekt<br />

Die Fusion der evangelischen <strong>Kirche</strong>nprovinz<br />

<strong>Sachsen</strong> mit Thüringen ist im zweiten<br />

Anlauf geglückt. Aus KPS wird nun<br />

EKM (Vereinte Evangelische <strong>Kirche</strong> in<br />

Mitteldeutschland).<br />

Die Thüringer Synode hatte dem Vertrag<br />

für den ab 2009 geplanten Zusammenschluss<br />

bereits im Frühjahr zugestimmt.<br />

Die geplante Vereinigte Evangelische <strong>Kirche</strong><br />

in Mitteldeutschland (EKM) wird<br />

12. Nachtragshaushalt 2007<br />

13. Aussprache<br />

14. Beitrag (Umlage aus den<br />

Landesverbänden)<br />

15. Haushalt 2008<br />

16. Wahl einer/eines<br />

B<strong>und</strong>esvorsitzenden<br />

17. Wahl einer/eines<br />

stellvertretenden Vorsitzenden<br />

18. Wahl einer/eines<br />

stellvertretenden Vorsitzenden<br />

19. Wahl eines Schatzmeisters<br />

20. Wahl eines Schriftführers<br />

21. Verschiedenes<br />

zwischen Altmark <strong>und</strong> Thüringer Wald<br />

über r<strong>und</strong> 950.000 Mitglieder in mehr als<br />

3.300 Gemeinden zählen. Sie rangiert damit<br />

im Mittelfeld der künftig nur noch 22<br />

deutschen Landeskirchen.<br />

Der Beschluss ist der Anfang vom Abschied<br />

von der <strong>Kirche</strong>nprovinz <strong>Sachsen</strong><br />

(KPS). Die <strong>Kirche</strong>nleitung müsse nun<br />

auch zeigen, dass sie ein verlässlicher<br />

Arbeitgeber mit sozialer Verantwortung<br />

vor allem für die Mitarbeiter des Magdeburger<br />

<strong>Kirche</strong>namtes sei. Laut Fusionsvertrag<br />

soll die Verwaltung der beiden<br />

Nachbarkirchen in Erfurt zusammengefasst<br />

werden. Der gemeinsame Bischofssitz<br />

soll dagegen Magdeburg werden.


Mecklenburg<br />

Rückenwind für die<br />

Befürworter einer „Nordkirche“<br />

Es könnte die erste <strong>Kirche</strong>nfusion über<br />

die ehemalige innerdeutsche Grenze hinweg<br />

werden. Bis Mitte 2008 soll die endgültige<br />

Entscheidung über eine „Nordkirche“<br />

gefallen sein. Wie sie ausfällt, ist<br />

aber noch lange nicht ausgemacht.<br />

Dass die nordelbische Synode als letzte<br />

der drei <strong>Kirche</strong>nparlamente den Fortgang<br />

der Gespräche einstimmig unterstützte,<br />

hat die neuen Partner sichtlich gefreut.<br />

Das klare Ergebnis sei „Rückenwind“ für<br />

die gemeinsame Arbeit.<br />

Im November wollen alle drei Synoden<br />

über erste Ergebnisse abstimmen. Größte<br />

Klippe ist Pommern, weil hier viele<br />

einen Beitritt zur Evangelischen <strong>Kirche</strong><br />

Berlin-Brandenburg-schlesische<br />

Oberlausitz favorisieren. Die „Nordkirche“<br />

lockt dagegen mit gleichberechtigter<br />

Partnerschaft. Eine jahrelange<br />

Hängepartie wie in anderen Landeskirchen<br />

wollen die Norddeutschen vermeiden.<br />

Im kommenden Frühjahr sollen Eckpunkte<br />

vorliegen <strong>und</strong> die Fusion dann<br />

beschlossen oder abgelehnt werden.<br />

Bis dahin müssen Verwaltungsstrukturen,<br />

Finanzverteilung <strong>und</strong> Gehälter aufeinander<br />

abgestimmt werden. Zeit- <strong>und</strong><br />

nervenzehrende Verhandlungen sind gewiss.<br />

Mit dem neuen Bischofsmodell hat<br />

Nordelbien hierfür zumindest einen<br />

Gr<strong>und</strong>stein gelegt. Statt der drei gleichberechtigten<br />

Bischöfe wird es an der<br />

Spitze künftig einen Landesbischof in<br />

Kiel geben <strong>und</strong> regionale Sprengelbischöfe<br />

in Schleswig <strong>und</strong> Hamburg.<br />

7<br />

Da bietet sich für die „Nordkirche“ ein<br />

weiterer Sprengelbischof in<br />

Mecklenburg-Vorpommern an. Ein<br />

teurer Umzug der <strong>Kirche</strong>nverwaltung von<br />

Kiel in Richtung Osten nach Lübeck gilt<br />

dagegen als fraglich.<br />

Neue Gottesdienstformen <strong>und</strong> Lieder aus<br />

Nordelbien würden die mecklenburgischen<br />

Gemeinden bereichern. Die östlichen<br />

Landeskirchen haben viel Erfahrung<br />

mit kreativen Gottesdiensten. Gründe für<br />

die Fusion sind neben der Einsparung von<br />

Verwaltungskosten auch eine politische<br />

Vision. Die „Nordkirche“ könne helfen,<br />

die Ost-West-Spaltung zu überwinden.<br />

Nordkirche“: Eckdaten für einen<br />

Verfassungsentwurf vorgelegt<br />

Im Fall einer „Nordkirche“ sollen die<br />

evangelischen <strong>Kirche</strong>nkreise in<br />

Schleswig-Holstein <strong>und</strong> Hamburg auf<br />

fünf Prozent ihrer Finanzmittel zu<br />

Gunsten der Gemeinden in Mecklenburg-<br />

Vorpommern verzichten. Dies geht aus<br />

einem Bericht der mecklenburgischen,<br />

nordelbischen <strong>und</strong> pommerschen<br />

<strong>Kirche</strong>nleitung hervor.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich sei geplant, das Finanzsystem<br />

der nordelbischen <strong>Kirche</strong> zu<br />

übernehmen, das den einzelnen Regionen<br />

eine starke Stellung einräumt. So<br />

würden im Fall einer „Nordkirche“ den<br />

demnächst elf nordelbischen <strong>und</strong> den nun<br />

nur zwei neu zubildenden <strong>Kirche</strong>nkreisen<br />

in Mecklenburg <strong>und</strong> Pommern<br />

über 80 Prozent der Gesamteinnahmen<br />

von r<strong>und</strong> 337,6 Millionen Euro zur Verfügung<br />

stehen.<br />

Vorgesehen ist weiterhin, im Wesentlichen<br />

das bisherige Bischofsmodell der<br />

nordelbischen <strong>Kirche</strong> zu übernehmen.<br />

So würde es künftig neben dem Leiten-


8<br />

den Bischof oder der Leitenden Bischöfin<br />

Regionalbischöfe für die Gebiete<br />

Schleswig-Holstein, Hamburg <strong>und</strong> nur<br />

einen für Mecklenburg-Vorpommern<br />

geben. Das Amt der Bischöfin oder des<br />

Bischofs für Mecklenburg-Vorpommern<br />

soll „für einen angemessenen Übergangszeitraum“<br />

durch je eine von den <strong>Kirche</strong>nkreisen<br />

Mecklenburg <strong>und</strong> Pommern gewählte<br />

Person wahrgenommen werden.<br />

Nicht geklärt ist der Standort des künftigen<br />

gemeinsamen <strong>Kirche</strong>namts, der Sitz<br />

des Leitenden Bischofs sowie der endgültige<br />

Sitz des Sprengelbischofs für<br />

Mecklenburg-Vorpommern. Ein weiterer<br />

ungeklärter Punkt ist den Unterlagen<br />

zufolge das Tarifrecht, da eine kurzfristige<br />

Angleichung innerhalb der drei<br />

bisherigen Landeskirchen nicht möglich<br />

erscheint. Die Nordelbische <strong>Kirche</strong><br />

hat einen Tarifvertrag <strong>und</strong> die Landeskirchen<br />

Mecklenburg <strong>und</strong> Pommern<br />

verfolgen den Dritten Weg mit Arbeitsrechtlichen<br />

Kommissionen.<br />

Kommentar<br />

Die einfachste <strong>und</strong> kirchengemäße Lösung<br />

beim Tarifrecht ist der Tarifvertrag in einer<br />

eventuellen zukünftigen Nordkirche. Pommern<br />

schielt schon lange Zeit nach einer<br />

Verbindung mit der Landeskirche Berlin-<br />

Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Die<br />

EKBO hat einen Tarifvertrag.<br />

Mecklenburg hat gerade einen Pflock eingehauen<br />

<strong>und</strong> sich beim Arbeitsrecht vom<br />

Öffentlichen Dienst verabschiedet <strong>und</strong><br />

einen eigenen, für die <strong>Kirche</strong> sehr<br />

kostengünstigenVertag gestaltet, den die<br />

EKD vorgeschlagen hat. Für die<br />

Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter in<br />

Mecklenburg führt dieses Vertragswerk<br />

zu finanziellen Einbußen. Das wäre auszugleichen,<br />

wenn die Nordkirche<br />

insgesamt den Tarifvertrag übernimmt.<br />

Synode für Fusionsverhandlungen<br />

zur „Nordkirche“<br />

Die Synode der mecklenburgischen Landeskirche<br />

hat am Wochenende die Weichen<br />

für eine künftige große „Nordkirche“<br />

gestellt. Zum Abschluss ihrer<br />

dreitägigen Beratungen in Plau am See<br />

votierte das evangelische <strong>Kirche</strong>nparlament<br />

am 17. November mit großer<br />

Mehrheit für die Aufnahme von Fusionsverhandlungen<br />

mit der nordelbischen <strong>und</strong><br />

der pommerschen <strong>Kirche</strong>. Vorgesehen ist,<br />

bis Herbst 2008 einen Fusionsvertrag zu<br />

erarbeiten <strong>und</strong> bis 2011 eine gemeinsame<br />

Verfassung vorzulegen.<br />

Dem Beschluss zu Fusionsverhandlungen<br />

war eine kontroverse Debatte vorausgegangen,<br />

in der unter anderem Kritik an<br />

dem Zeitdruck geäußert wurde. So habe<br />

es bisher keine breite Diskussion innerhalb<br />

der Landeskirche über das Vorhaben<br />

gegeben, hieß es. Auch ungeklärte Bereiche<br />

wie etwa das Fortbestehen des Staat-<br />

<strong>Kirche</strong>n-Vertrages sowie fehlende Alternativ-Vorschläge<br />

etwa für ein Föderations-Modell<br />

wurden kritisiert.<br />

Der verabschiedete Haushalt der<br />

mecklenburgischen Landeskirche für<br />

2008 umfasst r<strong>und</strong> 48,7 Millionen Euro.<br />

Bei den <strong>Kirche</strong>nsteuereinnahmen wird<br />

mit einem Anstieg um r<strong>und</strong> 13 % auf 15,5<br />

Millionen Euro gerechnet. Die Staats- <strong>und</strong><br />

Patronatsleistungen sollen weiterhin bei<br />

r<strong>und</strong> sechs Millionen Euro liegen.<br />

Pommersche Synode macht Weg<br />

frei für künftige „Nordkirche“<br />

Nach der mecklenburgischen hat nun<br />

auch die pommersche Synode den Weg<br />

frei gemacht für eine künftige „Nord-


kirche“. Die Synode hat sich am 18. November<br />

mit einer deutlichen Mehrheit für<br />

die Aufnahme von Fusionsverhandlungen<br />

mit der mecklenburgischen <strong>und</strong> der nordelbischen<br />

<strong>Kirche</strong> ausgesprochen.<br />

Der Abstimmung war eine sehr emotionale<br />

Debatte voraus gegangen.<br />

Befürworter der Nordkirche hatten dabei<br />

den Gestaltungsraum betont, den<br />

Fusionsverhandlungen über eine neue<br />

<strong>Kirche</strong> hätten. Dagegen betonten die Gegner,<br />

dass bei einem Zusammenschluss zu<br />

einer <strong>Kirche</strong> im Norden „ein Stück Pommern“<br />

verloren gehe.<br />

Der Konsistorialpräsident der Evangelischen<br />

<strong>Kirche</strong> Berlin-Brandenburg-schlesische<br />

Oberlausitz (EKBO), Ulrich Seelemann,<br />

sagte nach der Abstimmung, er<br />

hoffe, dass die Entscheidung auf deutlicher<br />

Gr<strong>und</strong>lage gefallen sei <strong>und</strong> dass die<br />

möglichen Alternativen entsprechend<br />

abgewogen wurden. Die Berliner<br />

<strong>Kirche</strong>nleitung hatte der pommerschen<br />

<strong>Kirche</strong> im vergangenen Jahr ebenfalls<br />

eine Vereinigung angeboten, was aber<br />

von der Synode zurückgewiesen wurde.<br />

Kommentar<br />

Rein in die Kartoffeln -<br />

Raus aus den Kartoffeln<br />

Für die Pommersche <strong>Kirche</strong> stehen die<br />

Finanzen an vorderster Stelle. Trotz Beschlüssen<br />

scheint offen zu sein, wohin<br />

endgültig die Pommersche <strong>Kirche</strong> ihre<br />

Unterschrift setzen wird: Nordkirche oder<br />

Evangelische <strong>Kirche</strong> Berlin-Brandenburg-schlesische<br />

Oberlausitz. Kenner des<br />

Verfahrens behaupten: Erst wenn die Unterschrift<br />

im Museum zu besichtigen sei,<br />

wisse man, wohin Pommern sich entschieden<br />

hat.<br />

<strong>Sachsen</strong><br />

Klage gegen<br />

Zwangsanschluss an die<br />

Kassenführenden Stellen<br />

9<br />

Im September 2006 haben 79 Kirchgemeinden<br />

gegen den Zwangsanschluss an<br />

die Kassenführenden Stellen (KfS) vor<br />

dem Verfassungs- <strong>und</strong> Verwaltungsgericht<br />

der VELKD Hannover Klage eingereicht.<br />

Inzwischen ist die Zahl der klagenden<br />

Gemeinden auf 140 gestiegen –<br />

das sind gut 17 % aller sächsischen Kirchgemeinden!<br />

Und es kommen immer mehr<br />

dazu.<br />

Anfang Oktober gab es eine mündliche<br />

Verhandlung in Dresden. Noch nicht geklärt<br />

ist, ob dieses Gericht überhaupt für<br />

die eingereichte Klage zuständig ist.<br />

Trotzdem bemühte man sich nach der<br />

Anhörung der Beteiligten um einen Vergleich,<br />

da man – sollte es keinen für beide<br />

Seiten tragbaren Kompromiss geben –<br />

den innerkirchlichen Frieden gefährdet<br />

sieht.<br />

Da bisher noch kein Nachweis erbracht<br />

werden kann, dass die KfS das angestrebte<br />

Einsparpotential erbringen werden,<br />

sollten die neuen Strukturen erst einmal<br />

erprobt <strong>und</strong> noch nicht endgültig festgeschrieben<br />

werden. Dabei stellt sich<br />

allerdings die Frage, ob dieser Nachweis<br />

überhaupt zweifelsfrei erfolgen kann.<br />

Schließlich greifen bei den bisherigen <strong>und</strong><br />

künftigen Veränderungen so viele Faktoren,<br />

dass das Ergebnis kaum noch mit der<br />

Ausgangssituation verglichen werden<br />

kann. Als Beispiel: Von den Mitarbeitern,<br />

die von den Kassenverwaltungen in die<br />

KfS eingestellt wurden, sind nicht weni-


10<br />

10<br />

ge um eine Gehaltsstufe zurückgesetzt<br />

worden. Eine Einsparung erfolgt dann<br />

nicht durch Rationalisierung, sondern<br />

durch Gehaltskürzung.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich signalisierten die klagenden<br />

Gemeinden Kompromissbereitschaft<br />

– doch zu einem Vergleich gehört<br />

bekanntlich das Aufeinanderzugehen<br />

beider Seiten.<br />

Bedeutet KIRCHE DER FREIHEIT<br />

etwa:<br />

unsere <strong>Kirche</strong> befreit sich mehr <strong>und</strong> mehr<br />

von ihren Mitarbeitern?<br />

Nun, der Eindruck entsteht, wenn man<br />

sieht wie z.B. seit einigen Monaten in<br />

Kirchgemeinden mit Verwaltungsangestellten<br />

verfahren wird.<br />

Die Landessynode setzte für die Gr<strong>und</strong>versorgung<br />

der Verwaltung in den Kirchgemeinden<br />

0,25 % VzÄ pro 100 % Pfarrstelle<br />

an. In der Begründung hieß es: Alle<br />

über den Sockelbetrag hinausgehenden<br />

<strong>und</strong> selbstverständlich notwendigen Kosten<br />

für Verwaltungstätigkeit in den Gemeinden<br />

müssen von den Gemeinden<br />

selbst aufgebracht werden. Und: Es besteht<br />

deshalb kein unmittelbarer Zusammenhang<br />

zwischen der veränderten Zuweisung<br />

an die Kirchgemeinden <strong>und</strong> evtl.<br />

vorzunehmenden Veränderungen von<br />

Stellenumfängen in den Gemeinden. ...<br />

Die Allgemein- <strong>und</strong> Verwaltungszuweisung<br />

ist also praktisch nur ein Baustein<br />

unter mehreren zur Finanzierung<br />

der Aufgaben der Kirchgemeinden. Das<br />

bedeutet: Genau wie in der Vergangenheit<br />

dient die Zuweisung zur Mit- <strong>und</strong><br />

nicht zur Alleinfinanzierung.<br />

Nun gab aber das Landeskirchenamt mit<br />

Schreiben vom 13.09.2006 an die Superintendenturen<br />

<strong>und</strong> <strong>Kirche</strong>namtsratsstellen<br />

sinngemäß folgende Anweisung: Gr<strong>und</strong>lage<br />

der Besetzung der Verwaltungs-<br />

stellen ist weiterhin die Verwaltungsstellenverordnung.<br />

Diese wie immer eingeschränkt<br />

von der Bedingung der<br />

Finanzierbarkeit. Nun, das ist nichts<br />

Neues – auch wenn wir da schon immer<br />

die Rechtmäßigkeit hinterfragt haben.<br />

Doch das Schreiben enthält folgenden<br />

Hinweis, der die Begründung der Synode<br />

völlig verfälscht: Mit der Änderung<br />

des Zuweisungsgesetzes durch das<br />

Verwaltungsstrukturgesetz wurde eine<br />

Verwaltungskostenzuweisung nach Maßgabe<br />

des Pfarrstellenplanes eingeführt<br />

(also 0,25 % pro 100 % Pfarrstelle). ...<br />

Es legt sich somit nahe, an Stelle des bisherigen<br />

Stellenkriteriums (Kirchgemeindeverwaltung<br />

in Abhängigkeit von<br />

der Gemeindegliederzahl) künftig je volle<br />

Pfarrstelle einen Verwaltungsstellenumfang<br />

von 0,25 % VzÄ anzusetzen. Das<br />

bedeutet eine Stellenkürzung von 10 – 15<br />

% VzÄ ohne Wegfall von Arbeit <strong>und</strong> ohne<br />

finanzielle Notwendigkeit!<br />

Bisher nahmen wir an, dass diese „Kriterien“<br />

bei den Neueinstellungen Anwendung<br />

finden. Schlimm genug, denn die<br />

künftigen Mitarbeiter wissen gar nicht,<br />

worauf sie sich da einlassen. Hörten wir<br />

rechtzeitig davon, bemühten wir uns<br />

immer um Aufklärung der „Ahnungslosen“.<br />

Doch in letzter Zeit häufen sich die<br />

Hilferufe von Mitarbeitern, denen Änderungsverträge<br />

vorgelegt wurden, die<br />

man mit der Umsetzung der Verwaltungsstrukturreform<br />

begründete <strong>und</strong> die auf<br />

den Kriterien des LKA fußen. Und bei<br />

keiner dieser Änderungsverträge gab es<br />

die finanzielle Notwendigkeit! Warum?<br />

Hier sollte man sich noch einmal das<br />

Impulspapier des Rates der EKD „<strong>Kirche</strong><br />

der Freiheit“ zur Hand nehmen <strong>und</strong><br />

die Leuchtfeuer, die sich auf die kirchlichen<br />

Mitarbeitenden beziehen, nachlesen.<br />

Da heißt es bei Leuchtfeuer 4: Doch es


gibt Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter,<br />

die mit der <strong>Kirche</strong> als Institution unzufrieden<br />

sind, erhebliche Abgrenzungsbedürfnisse<br />

gegenüber anderen<br />

Mitarbeitendengruppen in der <strong>Kirche</strong><br />

entwickeln oder abwertend übereinander<br />

reden. Welch überraschende Erkenntnis<br />

angesichts des oben Geschilderten.<br />

Leuchtfeuer 5 sagt zu Ehrenamtlichen:<br />

Dabei sind ehrenamtliche Engagierte<br />

nicht als Helfer oder Ersatz für hauptamtliche<br />

Kräfte zu betrachten. Das sollte<br />

so sein. Doch sehr viel wahrscheinlicher<br />

ist, dass die Haupt- zunehmend zu<br />

Ehrenamtlichen werden. Denn die Arbeit<br />

wird man künftig zunehmend in der Freizeit<br />

leisten müssen. Oder handelt es sich<br />

bei den Stellenreduzierungen vielmehr<br />

um Einkommenskürzungen? Dagegen<br />

sieht das Leuchtfeuer 6 die Situation der<br />

Pfarrerschaft etwas anders: Akademische<br />

Ausbildung <strong>und</strong> angemessene Vergütung<br />

sollen dafür bürgen, dass in der evangelischen<br />

<strong>Kirche</strong> qualitativ hoch stehende<br />

geistliche Mitarbeitende tätig werden.<br />

Und: Finanziell sollte er (der Pfarrerberuf)<br />

auch in Zukunft ähnlich attraktiv<br />

11<br />

11<br />

sein wie vergleichbare akademische Berufe,<br />

also etwa auf dem heutigen<br />

Vergütungsniveau bleiben. Also, um<br />

Missverständnissen vorzubeugen – wir<br />

sind nicht gegen eine angemessene Vergütung.<br />

Aber warum nur bei der Pfarrerschaft?<br />

Genau hier liegt die Erklärung für<br />

die ungerechtfertigten Kürzungen in der<br />

Verwaltung. Denn wie es im 6. Leuchtfeuer<br />

dazu heißt könnte die Pfarrerzahl<br />

wegen finanzieller Entwicklungen nur<br />

dann auf dem jetzigen Stand gehalten<br />

werden, wenn es in anderen Mitarbeiterbereichen<br />

zu erheblichen Kürzungen<br />

käme.<br />

Fazit: Die Gemeinden sollen mit der<br />

Stellenkürzung in der Verwaltung finanziell<br />

entlastet werden, um künftig mit<br />

immer geringer werdenden Zuweisungen<br />

auskommen zu können. Denn im Moment<br />

scheint es, dass die <strong>Kirche</strong>nleitung mit<br />

dem mittelfristig zu erwartenden weiter<br />

ansteigenden <strong>Kirche</strong>nsteueraufkommen<br />

(2006 waren es 8,77 % mehr als 2005;<br />

2007 ca. 10 % mehr als 2006!) anderes<br />

plant, als die Gemeinden daran teilhaben<br />

zu lassen. Sabine Koitzsch<br />

Kompromiss im Streit um <strong>Kirche</strong>nverwaltung in<br />

<strong>Sachsen</strong> vorgeschlagen<br />

Sächsisches <strong>Kirche</strong>ngericht erwartet Stellungnahmen von Gemeinden<br />

<strong>und</strong> Landeskirche bis 15. Dezember 2007<br />

Der Streit um die Verwaltungsstruktur in<br />

der evangelischen Landeskirche <strong>Sachsen</strong>s<br />

könnte durch einen Vergleich beigelegt<br />

werden. Das Verfassungs- <strong>und</strong> Verwaltungsgericht<br />

der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen<br />

<strong>Kirche</strong> Deutschlands<br />

habe dazu fünf Punkte vorgeschlagen.<br />

Die Landeskirche <strong>und</strong> die 134 klagenden<br />

Kirchgemeinden sollen sich demnach bis<br />

zum 15. Dezember 2007 erklären. Die<br />

Kirchgemeinden hatten gegen ein landeskirchliches<br />

Gesetz geklagt, dass eine verpflichtende<br />

Verlagerung der Finanzverwaltung<br />

auf regionale Kassenstellen <strong>und</strong><br />

zentralisierte Verwaltungsstrukturen vorsieht.<br />

Diesen Beschluss der Landes-


12<br />

12<br />

synode, der Kosten sparen soll, hatten<br />

Kirchgemeinden vor dem <strong>Kirche</strong>ngericht<br />

als verfassungswidrig angegriffen.<br />

Der Senat habe „erhebliche Zweifel“ an<br />

der gr<strong>und</strong>sätzlichen Zulässigkeit dieser<br />

Klage, erklärte das Gericht im Anschreiben<br />

zu dem Vergleichsvorschlag. Gleichwohl<br />

wolle der Senat eine einvernehmliche<br />

Lösung ermöglichen. Demnach sollen<br />

die klagenden Gemeinden den umstrittenen<br />

Anschluss an die Kassenstellen<br />

als verfassungsgemäß akzeptieren, sofern<br />

die damit verb<strong>und</strong>enen Finanzprognosen<br />

sich nicht „als evident fehlerhaft“ erweisen.<br />

Die Landeskirche soll sich hingegen verpflichten,<br />

ab 2010 mit fünf von den Kirchgemeinden<br />

benannten Experten die Effizienz<br />

der Reform zu prüfen <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls Änderungen einzuleiten.<br />

Bis dahin sollen laut dem Vorschlag<br />

Ausnahmeregelungen für Gemeinden erlaubt<br />

sein, in denen soziale Härten <strong>und</strong><br />

unvertretbare Einbußen die Reform als<br />

2008 kommt die neue KDVO<br />

Ab 1.1.2008 gilt die neue Kirchliche<br />

Dienstvertragsordnung (KDVO) in der<br />

Evangelisch-Lutherischen Landeskirche<br />

<strong>Sachsen</strong>s <strong>und</strong> ersetzt die bisherige Ordnung,<br />

die zum 31.12.2007 ausläuft. Angelehnt<br />

an den TVöD wurde schon seit<br />

2006 eine neue einfachere Arbeitsrechtsregelung<br />

für die östlichen Gliedkirchen<br />

durch die EKD angeregt <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätzliches<br />

dazu erarbeitet.<br />

Die neue KDVO in <strong>Sachsen</strong> ist an die des<br />

Öffentlichen Dienstes (ÖD) angelehnt<br />

<strong>und</strong> in vielen Passagen direkt kompatibel.<br />

Die Einführung eines gestaffelten<br />

unzumutbar erscheinen lassen. Die Landeskirche<br />

solle außerdem zusichern, dass<br />

die Gemeinden wie bisher über ihre<br />

Vermögensanlagen verfügen können.<br />

Kommentar<br />

Die Veränderung der Verwaltungsstruktur<br />

hat zu einer Reihe von Klagen<br />

von Mitarbeiterinnen geführt. Die Gemeinden<br />

versuchen nun Mitarbeiterinnen<br />

auch auf dem Kündigungswege<br />

loszuwerden. Teilweise wurde bei<br />

Mitarbeiterinnen durch Mobbing versucht,<br />

dass sie auf diese Weise von selber<br />

kündigen. Teilweise wurde ihnen gesagt,<br />

dass die <strong>Kirche</strong> durch die Reform<br />

kein Geld mehr hätte, ihren Arbeitsplatz<br />

zu bezahlen. Die Mitarbeiterinnen erinnern<br />

sich dunkel an einen Satz bei ihrer<br />

Einstellung, dass sie unter dem Schutz<br />

<strong>und</strong> der Fürsorge der <strong>Kirche</strong> stehen. Es<br />

scheint, dass das nur eine kirchliche Floskel<br />

ist, den kirchlichen Leitsatz der<br />

Nächstenliebe vergessend.<br />

Leistungsentgeltes wie im ÖD ist in die<br />

neue KDVO nicht übernommen worden<br />

– Arbeits- <strong>und</strong> Urlaubszeiten sind fast<br />

unverändert geblieben, jedoch entfällt<br />

wie im ÖD das Urlaubsgeld. Die Jahressonderzahlung<br />

ist dreifach gestaffelt <strong>und</strong><br />

in den neuen Entgeltgruppen 1 bis 6 (wo<br />

sich wohl die meisten MitarbeiterInnen<br />

wieder finden werden) auf 67,5 % gestiegen.<br />

Herzstück der neuen KDVO ist die neue<br />

Entgelttabelle mit zwei Gr<strong>und</strong>entgeltstufen<br />

<strong>und</strong> vier Entwicklungsstufen in<br />

insgesamt 15 Entgeltgruppen wie im ÖD.<br />

Dabei ist die Entgeltgruppe 15 die am<br />

besten vergütete Entgeltgruppe – die


Gruppe 1 die am niedrigsten vergütete<br />

Entgeltgruppe – die Staffelung ist also<br />

genau umgekehrt zu der jetzigen Ordnung,<br />

wo bekanntlich die Entgeltgruppe<br />

1 die höchstvergütete ist.<br />

Für die Zuordnung zu den Stufen der<br />

neuen Entgelttabelle wird für die Mitarbeiter<br />

ein Vergleichentgelt auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

der im Dezember 2007 erhaltenen<br />

Vergütung gebildet, Zulagen werden als<br />

Besitzstand weiter vergütet. Kinderbezogene<br />

Entgeltbestandteile (OZ-Kind)<br />

für die im Dez. 2007 zu berücksichtigenden<br />

Kinder werden als Besitzstandszulage<br />

weitergezahlt, solange für diese Kinder<br />

ununterbrochen staatliches Kinder-<br />

13<br />

13<br />

geld gewährt wird.<br />

,,Spannungsgeladen“ wird die Erarbeitung<br />

der noch nicht feststehenden<br />

endgültigen Eingruppierungsordnung, die<br />

noch in der Arbeitsrechtlichen Kommission<br />

verhandelt wird <strong>und</strong> große Aufmerksamkeit<br />

durch die Arbeitnehmervertreter<br />

erfordert, damit unsere MitarbeiterInnen<br />

keine finanziellen Nachteile erfahren.<br />

Die neue KDVO kann mit ihren Einzelheiten<br />

im Amtsblatt Nr. A 189 - A 210<br />

eingesehen werden, dort sind außerdem<br />

die Vorschriften zur Überleitung der Mitarbeiter<br />

<strong>und</strong> zur Regelung des Übergangsrechts<br />

abgedruckt.<br />

Reinhard Kowal<br />

Landesverband <strong>Sachsen</strong><br />

VKM <strong>Sachsen</strong> e. V. Fax: 01212/5 13 71 81 91<br />

Würzburger Str. 14, E-Mail: info@vkm-sachsen.de<br />

01187 Dresden Internet: www.vkm-sachsen.de<br />

Vorsitzende:<br />

Sabine Koitzsch, Sommerfelder Str. 35, 04299 Leipzig, Tel./Fax: 0341 /861 43 01<br />

Stellv. Vorsitzender:<br />

Stefan Zimmermann, F.-C.-Weiskopf-Platz 9, 01187 Dresden Tel/Fax: 0351 /476 11 32<br />

Schatzmeisterin:<br />

Silke Rösler, Uferstr. 28, 02730 Ebersbach, Tel.: 03586/31 01 69<br />

Die Bezirksvorstände:<br />

Bautzen (komm.): Silke Rösler, Uferstraße 28, 02730 Ebersbach, Tel: 03586/31 01 69<br />

Dresden: Reinhard Kowal, EIsa-Brändström-Str.l, 01219 Dresden, Tel.: 0351 /471 03 33<br />

Chemnitz: Sabine Stache, Martin-Luther-Platz 2, 09569 Oederan, Tel.: .037292/203 30<br />

Leipzig: Petra Voigt, Sebastian-Bach-Str. 35, 04109 Leipzig, Tel.: 0341 /211 13 87<br />

Zwickau: Matthias Sandner, Amtsberg 6, 08248 Klingenthal, Tel.: 03746/72 06 63<br />

Berufsgruppenvertreter:<br />

Verwaltung: Regine Riemer Tel.: 0351/411 62 62<br />

Verkündigung: z. Zt. nicht besetzt<br />

Techn. Personal: Reinhard Kowal Tel.: 0351/471 03 33<br />

Friedhof: Hartmut Malß Tel.: 0178/971 86 65<br />

Ruheständler wenden sich bitte an die Vorsitzenden der Bezirksvorstände.


14<br />

14<br />

Berlin-Brandenburgschlesische<br />

Oberlausitz<br />

Aus den<br />

Schlichtungsverhandlungen<br />

Die Verhandlungen sind weiter vorangekommen.<br />

Sie sind konstruktiv. Basierend<br />

auf dem Tarifvertrag der Länder<br />

(TV-L) zeichnen sich auch Kompromissmöglichkeiten<br />

ab. Strittige Zahlen<br />

sind bisher mit einem X versehen<br />

worden, da zunächst das Gerüst des<br />

Manteltarifvertrages erstellt werden<br />

soll.<br />

In weiteren R<strong>und</strong>en ab dem 4.12.2007<br />

werden die offenen X-Punkte verhandelt.<br />

Des Weiteren wünschen die Arbeitgeber<br />

die Unterscheidung der Gehälter zwi-<br />

schen Ballungsraum <strong>und</strong> Land. Eine weitere<br />

Differenzierung forderten sie in der<br />

Verhandlungssitzung am 22.11.2007. Gemäß<br />

dem TV-L stellt sich die Tarifkommission<br />

der <strong>Kirche</strong>nleitung im Rahmen<br />

der Unkündbarkeitsregelung ein Tarifgebiet<br />

West <strong>und</strong> ein Tarifgebiet Ost im<br />

Sinne des Einigungsvertrages vor. Demnach<br />

soll nur für Beschäftigte im „Tarifgebiet<br />

West“ die Unkündbarkeitsregelung<br />

gelten.<br />

Aber anders als im früheren BAT <strong>und</strong><br />

im TV-L hatten wir diese Differenzierung<br />

im KMT für den Bereich der<br />

Berlin-Brandenburgischen <strong>Kirche</strong><br />

längst überw<strong>und</strong>en. Es gibt ein gleiches<br />

Gehalt. Und diese Forderung der<br />

<strong>Kirche</strong>nleitung nach Differenzierung in<br />

Ost <strong>und</strong> West soll kirchengemäß sein!<br />

Ferner wollen die Vertreter der KL Regelungen<br />

für wirtschaftliche Notlagen.<br />

Landesverband Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz<br />

stellv. Vors. Christian Hannasky, Moorweg 55, 13509 Berlin, Tel.: (030) 4 34 44 32<br />

Schatzmeisterin Christina Neuse, Lindenstr. 26, 12589 Berlin, Tel.: (030) 6 48 01 79<br />

Schriftführer Klaus Siegel, Pappelweg 4. 13587 Berlin, Tel.: (030) 3 35 95 07<br />

Fachgruppenvertreter<br />

schlesische Oberlausitz: Bernd-Hartmut Hellmann, Melanchthonstr. 16, 02826 Görlitz<br />

Tel.: (03581) 85 44 24, Fax: (03581) 73 13 76<br />

Gemeindehelfer/innen: Andreas Pagel, Tel.: (030) 2 11 64 27<br />

Kita: N. N.<br />

Katechet/innen: Helmut Blanck, Tel.: pr. (030) 3 75 58 54<br />

Haus- <strong>und</strong> Kirchwart/innen: Peter Geick, Tel.: pr. (030) 4 33 42 79<br />

<strong>Kirche</strong>nmusiker/innen: Rainer Seekamp: Tel.: (030) 6 84 55 25<br />

Verwaltung: Thekla Gutschow, Tel.: d. (030) 4 04 84 52<br />

Diakone: Klaus Siegel, Tel.: (030) 3 35 95 07<br />

Diakonisch Tätige: Friederike Volk, Tel.: (030) 7 52 17 68<br />

Friedhof: Wolfgang Selig, Tel.: pr. (030) 7 06 11 98<br />

Ruheständler: Joachim Mertke, Tel.: (030) 4 01 81 87; Karola Schrader, Tel.: (03381) 30 30 66<br />

Weitere Mitglieder des Vorstandes:<br />

Joachim Peschke, Ehrenvorsitzender, Tel. pr. (030) 3 41 45 26


Wir halten unsere Forderung nach 5 %<br />

Gehaltsanhebung aufrecht. Sie findet<br />

sich wieder in einem neu zu schaffenden<br />

Überleitungstarifvertrag. Den Bezug<br />

auf den gekündigten KMT lehnt der<br />

Schlichter ab. Es könnten auch weitere<br />

Überleitungsverträge nötig werden, um<br />

neben dem KMT auch die AVR aus<br />

Görlitz <strong>und</strong> die Rechtsverordnung auf<br />

einen einheitlichen, flächendeckenden<br />

Tarifvertrag umzustellen. Ferner müssen<br />

die neuen Eingruppierungstabellen<br />

<strong>und</strong> anschließend die entsprechenden<br />

Gehaltstabellen verhandelt werden.<br />

Es stehen uns also noch weitere umfangreiche<br />

Verhandlungsr<strong>und</strong>en bevor.<br />

Christian Hannasky<br />

Aktuelle Nachricht<br />

Am 17. Januar 2008 wird es zu einem<br />

Schlichtungsspruch zum Tarifvertrag<br />

kommen.<br />

Am 30. Januar 2008 werden Tarifkommission<br />

<strong>und</strong> Vorstand der <strong>GKD</strong> das<br />

Schlichtungsergebnis beraten.<br />

Am 13. Februar 2008 findet die nächste<br />

Sitzung der Schlichtungskommission<br />

im Konsistorium statt.<br />

Berliner Synode berät über<br />

künftige Arbeit der<br />

Landeskirche<br />

Die künftige Gestaltung der Arbeit auf<br />

allen Ebenen der Landeskirche steht im<br />

Mittelpunkt viertägiger Beratungen der<br />

Synode der EKBO, die vom 14. bis 17.<br />

November in Berlin tagt. Gr<strong>und</strong>lage der<br />

Beratungen ist das Perspektivpapier „Salz<br />

der Erde“, das auf 110 Seiten vor allem<br />

Prioritäten <strong>und</strong> Ziele für die kirchliche<br />

Arbeit in der Region formuliert.<br />

Die Arbeit an dem Thema soll während<br />

15<br />

15<br />

der Synodaltagung in vier Arbeitsgruppen<br />

erfolgen. Das Papier konzentriert sich auf<br />

die Schwerpunkte Gottesdienst, Bildung,<br />

Mitgliederpflege <strong>und</strong> Mitarbeiter. Wir<br />

berichteten in unserem Info 3/2007<br />

darüber.<br />

Es basiert auf Anregungen eines<br />

Zukunftspapiers der Evangelischen <strong>Kirche</strong><br />

in Deutschland (EKD).<br />

Kommentar<br />

Beim Lesen des Perspektivpapiers „Salz<br />

der Erde“ fällt auf, dass die Wortwahl an<br />

entscheidenden Stellen der Sprache von<br />

Unternehmensberatungen wie Mc Kinsey<br />

u. a. entspricht. Die Perspektiven heben<br />

bei vielen Lesern den Eindruck eines<br />

Mutterkonzerns <strong>Kirche</strong> hervor, den es zu<br />

rationalisieren gilt. Viele KollegInnen<br />

stellen die Frage: Ist dieses Denken einer<br />

<strong>Kirche</strong> angemessen, die kein Wirtschaftsunternehmen<br />

ist?<br />

A us je der Perspektive<br />

d u rch d ach t!<br />

Da stimmt wirklich je de s<br />

Detail!


16<br />

16<br />

Bereits 26.000 Unterschriften<br />

für Volksbegehren für<br />

Religion<br />

Knapp fünf Monate nach dem Start der<br />

Initiative zur Einführung eines<br />

Wahlpflichtfaches Ethik/Religion an<br />

Berliner Schulen hat der Verein „Pro<br />

Reli“ bereits 26.000 Unterschriften für<br />

ein Volksbegehren gesammelt. Damit<br />

seien schon 6.000 Unterschriften mehr<br />

zusammengekommen als für die erste<br />

Stufe des Volksbegehrens benötigt werden.<br />

Ziel bleibe jedoch weiterhin, bis<br />

Ende November 30.000 Unterstützer zu<br />

gewinnen.<br />

An den Berliner Schulen wurde im<br />

vergangenen Schuljahr das umstrittene<br />

Pflichtfach Ethik ab der siebten<br />

Schulklasse eingeführt. Eine Abwahlmöglichkeit<br />

zu Gunsten des derzeit<br />

freiwilligen Religionsunterrichtes gibt<br />

es nicht. Wie erwartet sank die Teilnahme<br />

am Religionsunterricht um 30<br />

Prozent an den Oberschulen, die das<br />

Fach Ethik neu eingeführt haben. Mit<br />

der Einführung des Faches Ethik wurde<br />

die Unterrichtsst<strong>und</strong>enzahl für die<br />

Schüler erheblich erhöht, was zulasten<br />

des Religionsunterrichtes gegangen<br />

ist.<br />

Das Volksbegehren wird den Angaben<br />

der Initiative zufolge vom katholischen<br />

Kardinal Georg Sterzinsky, dem evangelischen<br />

Bischof Wolfgang Huber sowie<br />

vom ehemaligen Regierenden Bürgermeister<br />

Eberhard Diepgen (CDU)<br />

<strong>und</strong> anderen CDU-Politikern wie Hanna-<br />

Renate Laurien <strong>und</strong> Elmar Pieroth unterstützt.<br />

In der zweiten Stufe des Verfahrens<br />

müssten sich innerhalb von vier<br />

Monaten 170.000 Berliner für die Initiative<br />

aussprechen.<br />

Lübecker Propst wird neuer<br />

Generalsuperintendent von<br />

Berlin<br />

Der Lübecker Propst Ralf Meister wird<br />

neuer Generalsuperintendent für den<br />

Sprengel Berlin. Von den 71 anwesenden<br />

Mitgliedern des Wahlkonvents stimmten<br />

am 1. November in Berlin 42 für den 45jährigen<br />

Theologen. Mitbewerber waren<br />

die Berliner Superintendentin Isolde<br />

Böhm <strong>und</strong> der Oberkonsistorialrat<br />

Bernhard Felmberg. Damit löst Meister<br />

Anfang Februar 2008 Martin-Michael<br />

Passauer ab, der seit 1996 Berliner Generalsuperintendent<br />

ist <strong>und</strong> im Januar mit<br />

65 Jahren die Altersgrenze erreicht.<br />

Zur Person:<br />

Ralf Meister wurde 1962 in Hamburg<br />

geboren <strong>und</strong> war nach dem Theologiestudium<br />

zunächst an der Universität<br />

Hamburg als wissenschaftlicher Mitarbeiter<br />

tätig. 1996 wurde er R<strong>und</strong>funkpfarrer<br />

beim NDR für Schleswig-Holstein, seit<br />

1999 gehört er der Redaktion des internationalen<br />

ökumenischen Magazins<br />

„Kunst <strong>und</strong> <strong>Kirche</strong>“ an. Im September<br />

2001 übernahm er als Propst die Leitung<br />

des <strong>Kirche</strong>nkreises Lübeck.<br />

Der Berliner Generalsuperintendent ist<br />

Seelsorger der kirchlichen Mitarbeiter. Er<br />

gehört von Amts wegen auch der <strong>Kirche</strong>nleitung<br />

an. Die Wahl erfolgt durch einen<br />

73 Mitglieder starken Wahlkonvent, dem<br />

die Berliner Mitglieder der Landessynode,<br />

die Vorsitzenden der Kreissynoden<br />

sowie die Superintendenten <strong>und</strong><br />

Superintendentinnen der B<strong>und</strong>eshauptstadt<br />

angehören. Zum Berliner Sprengel<br />

gehören r<strong>und</strong> 800.000 evangelische<br />

<strong>Kirche</strong>nmitglieder in 14 <strong>Kirche</strong>nkreisen.<br />

Er ist damit der mit Abstand größte Sprengel<br />

innerhalb der EKBO.


Jammern auf hohem<br />

finanziellem Niveau in Berlin<br />

Trotz deutlich gestiegener <strong>Kirche</strong>nsteuereinnahmen<br />

im laufenden Jahr erwartet die<br />

EKBO in den kommenden Jahren erneut<br />

Finanzprobleme. Hintergr<strong>und</strong> seien neben<br />

neuen Steuerregelungen des B<strong>und</strong>es<br />

die weiterhin sinkenden Mitgliederzahlen,<br />

der steigende Anteil von Rentnern<br />

unter den Mitgliedern <strong>und</strong> der damit einhergehende<br />

Rückgang von Steuereinnahmen.<br />

Durch Änderungen im Steuerrecht <strong>und</strong><br />

die positive Wirtschaftsentwicklung seien<br />

die Einnahmen aus <strong>Kirche</strong>nsteuern<br />

seit Jahresbeginn um r<strong>und</strong> zehn Prozent<br />

gestiegen!<br />

Für 2008 <strong>und</strong> 2009 will die Landeskirche<br />

erstmals nach der Vereinigung der<br />

evangelischen <strong>Kirche</strong>n von Berlin-<br />

Brandenburg <strong>und</strong> der schlesischen Oberlausitz<br />

2004 einen gemeinsamen Haushalt<br />

nach einheitlichen Regeln beschließen.<br />

Für 2008 ist dabei ein Volumen von<br />

r<strong>und</strong> 288 Millionen Euro vorgesehen, für<br />

2009 ein Umfang von r<strong>und</strong> 289 Millionen<br />

Euro.<br />

Brandenburger<br />

<strong>Kirche</strong>ngemeinden klagen<br />

gegen Zwangsfusion<br />

Es wurde eine Normenkontrollklage<br />

beim <strong>Kirche</strong>nverwaltungsgericht eingereicht<br />

Zahlreiche von Zwangsfusionen betroffene<br />

<strong>Kirche</strong>ngemeinden in Brandenburg<br />

haben gegen das Reformprojekt der Berliner<br />

<strong>Kirche</strong>nleitung eine Normenkontrollklage<br />

beim <strong>Kirche</strong>nverwaltungsgericht<br />

eingereicht. Damit soll zugleich<br />

17<br />

17<br />

eine aufschiebende Wirkung für die so<br />

genannte Strukturanpassung- <strong>und</strong><br />

Erprobungsverordnung erreicht werden,<br />

die als Gr<strong>und</strong>lage der Reform zum 1. Januar<br />

in Kraft treten soll. Insgesamt klagenden<br />

15 Gemeinden.<br />

Die klagenden <strong>Kirche</strong>ngemeinden sind<br />

aus dem Zechliner Land bei Rheinsberg<br />

<strong>und</strong> Papenbruch bei Wittstock, die seit<br />

Monaten öffentlichkeitswirksam Widerstand<br />

leisten. Die Klage richtet sich gegen<br />

die von der <strong>Kirche</strong>nleitung erlassene<br />

Rechts- <strong>und</strong> Finanzverordnung im Rahmen<br />

des Reformvorhabens, das für<br />

zunächst fünf Jahre im <strong>Kirche</strong>nkreis<br />

Wittstock-Ruppin den Zusammenschluss<br />

von derzeit 50 Gemeinden zu fünf Großgemeinden<br />

vorsieht. Statt des bisher üblichen<br />

Ortspfarrers soll es dann „Gr<strong>und</strong>versorger“<br />

für Seelsorge <strong>und</strong> Gottesdienst<br />

sowie Spezialisten für <strong>Diakonie</strong>, Christenlehre,<br />

<strong>Kirche</strong>nmusik <strong>und</strong> ähnliches<br />

geben.<br />

Weiterhin soll das Verwaltungsgericht die<br />

damit verb<strong>und</strong>ene Neuordnung der Finanzen<br />

prüfen. Dass die neue Verordnung auf<br />

der Synode des <strong>Kirche</strong>nkreises im Frühjahr<br />

mit Zweidrittelmehrheit angenommen<br />

wurde hat dabei kaum Relevanz. Es<br />

scheint eindeutig, dass die Reform auf<br />

Wunsch der Berliner <strong>Kirche</strong>nleitung<br />

durchgesetzt werden soll.<br />

McKinsey-<strong>Kirche</strong> in der Prignitz?<br />

In Brandenburg wehren sich Gemeinden<br />

jetzt juristisch gegen das Pilotprojekt<br />

der evangelischen <strong>Kirche</strong><br />

Die „<strong>Kirche</strong> der Freiheit“ trägt Trauer.<br />

Das „Salz der Erde“ hängt Protestplakate<br />

an die Bäume. Es ist Herbst 2007 <strong>und</strong> im<br />

dünn besiedelten Norden Brandenburgs


18<br />

18<br />

tobt seit Wochen ein b<strong>und</strong>esweit bisher<br />

einmaliger Kampf zwischen Basis <strong>und</strong><br />

<strong>Kirche</strong>nleitung um die Gestaltung der<br />

Zukunft, der nun auch die Gerichte erreicht<br />

hat. 25 Gemeinden sollen gegen<br />

ihren Willen einfach zwangsfusioniert<br />

werden.<br />

Die Berliner <strong>Kirche</strong>nleitung will ab Januar<br />

zunächst bis 2013 ein Modell erproben,<br />

dass <strong>Kirche</strong> im ländlichen Raum<br />

angesichts sinkender Mitgliederzahlen<br />

<strong>und</strong> Einnahmen auch in zehn Jahren noch<br />

bezahlbar macht. Gr<strong>und</strong>lage der Reform<br />

sind das Zukunftspapier „<strong>Kirche</strong> der Freiheit“<br />

von 2006 der Evangelischen <strong>Kirche</strong><br />

in Deutschland <strong>und</strong> das erst im Juli vorgestellte<br />

landeskirchliche Handlungskonzept<br />

„Salz der Erde“.<br />

Der Preis ist allerdings hoch. Das jahrh<strong>und</strong>ertealte<br />

protestantische Selbstverständnis<br />

von autonomen Gemeinden soll<br />

weitgehend aufgegeben werden. Dabei<br />

war es dieses Schutzschild, das die Bekennende<br />

<strong>Kirche</strong> in der NS-Zeit oder<br />

Oppositionsarbeit gegen das SED-Regime<br />

erst möglich machte. Zentralisierung<br />

heißt stattdessen das Zauberwort,<br />

weshalb sich einige der Gemeinden vehement<br />

dagegen wehren.<br />

Auf der Synode des <strong>Kirche</strong>nkreises<br />

Wittstock-Ruppin wurde im Frühjahr mit<br />

einer Dreiviertelmehrheit, aber gegen den<br />

Widerstand der davon am meisten betroffenen<br />

Gebiete beschlossen, die bisher 50<br />

Gemeinden zu fünf Großgemeinden zusammenzuschließen.<br />

Statt des Ortspfarrers<br />

soll es dann acht so genannte<br />

„Gr<strong>und</strong>versorger“ für Gottesdienst <strong>und</strong><br />

Seelsorge geben sowie weitere acht<br />

„Spezialversorger“ für <strong>Kirche</strong>nmusik,<br />

Erwachsenenbildung, Konfirmandenarbeit<br />

<strong>und</strong> ähnliches.<br />

Die Gemeinden selbst werden praktisch<br />

entmachtet. Pfarrer <strong>und</strong> <strong>Kirche</strong>nälteste<br />

werden nicht mehr direkt gewählt. Sonntags<br />

soll es künftig nur noch einen Gottesdienst<br />

pro Großgemeinde geben. Der<br />

kann im schlechtesten Fall 40 Kilometer<br />

weit entfernt sein.<br />

Die Strukturreform sei ein typisches Beispiel,<br />

dass sich in der Stadt etwas ausgedacht<br />

wird, ohne das Land zu verstehen.<br />

So sehen es die Betroffenen.<br />

Bitte teilen Sie<br />

Adressänderungen<br />

<strong>und</strong><br />

Kontoänderungen<br />

rechtzeitig mit !


Arbeitsrecht<br />

Die Änderungskündigung<br />

Der Erhalt des Arbeitsplatzes, die<br />

Gehaltshöhe, die anderen Arbeitsbedingungen,<br />

alles Dinge, die auch <strong>und</strong><br />

gerade in der verfassten <strong>Kirche</strong> <strong>und</strong> <strong>Diakonie</strong><br />

immer mehr in das Bewusstsein<br />

der kirchlichen Arbeitnehmer rücken.<br />

Die Gleichung <strong>Kirche</strong>-öffentlicher<br />

Dienst-Unkündbarkeit mit jährlichen<br />

Tarifsteigerungen ist auch nach den<br />

Bek<strong>und</strong>ungen der EKD endgültig überholt.<br />

Von Abbau ist die Rede.<br />

Es sollen deshalb in regelmäßiger Folge<br />

in dieser Zeitschrift aktuelle <strong>und</strong> ggf.<br />

für den einzelnen Arbeitnehmer bedeutsame<br />

arbeitsrechtliche Begriffe erörtert<br />

werden.<br />

In diesem Beitrag soll die Änderungskündigung<br />

erörtert werden, in der<br />

nächsten Ausgabe sollen die Begriffe<br />

„Versetzung/Umsetzung/Abordnung“<br />

behandelt werden. Für weitere Themenvorschläge<br />

ist die Redaktion dankbar.<br />

1. Was ist nun eine Änderungskündigung<br />

(Kündigungsfristen nach Gesetz,<br />

Tarifvertrag oder AVR sind natürlich<br />

einzuhalten)? Die ordentliche Änderungskündigung<br />

(es gibt auch eine außerordentliche<br />

Änderungskündigung,<br />

darüber später am Ende) ist eine Vollkündigung<br />

des Arbeitsverhältnisses verb<strong>und</strong>en<br />

mit dem Angebot, künftig zu<br />

veränderten Arbeitsbedingungen zu arbeiten.<br />

Sie muss klar <strong>und</strong> deutlich sein,<br />

- eine nicht immer beachtete Selbstverständlichkeit<br />

- <strong>und</strong> das Änderungsangebot<br />

bedarf der Annahme durch den<br />

Arbeitnehmer, sie kann also insgesamt<br />

19<br />

19<br />

nicht einseitig vom Arbeitgeber angeordnet<br />

werden, letzteres wäre eine unzulässige<br />

einseitige Änderung des Arbeitsvertrages.<br />

Die Abgrenzung zum<br />

Direktionsrecht des Arbeitgebers kann<br />

schwierig sein. Die kündigungsschutzrechtlichen<br />

Vorschriften des<br />

Schwerbehindertenschutzes, des Mutterschutzes,<br />

das Verbot der Kündigung<br />

von Mitarbeitervertretern ist bei Ausspruch<br />

der Änderungskündigung zu<br />

beachten, sie ist<br />

mitbestimmungspflichtig nach dem<br />

MVG unserer <strong>Kirche</strong>. Vor allem: Jede<br />

Änderungskündigung ist binnen 3 Wochen<br />

nach Zugang arbeitsgerichtlich anzugreifen<br />

unter Darlegung der Klagegründe.<br />

Es mag einzelne<br />

Unwirksamkeitsgründe einer Änderungskündigung<br />

geben, die auch noch<br />

später vorgebracht werden können,<br />

hierüber streiten sich im Zweifel die<br />

Juristen. Zur Sicherheit aber: Klage einreichen<br />

innerhalb der 3 Wochenfrist(§<br />

4 KSchG).<br />

Anmerkung für <strong>GKD</strong> Mitglieder: Informieren<br />

Sie ihre <strong>Gewerkschaft</strong> stets<br />

sofort unter Schilderung des Sachverhaltes<br />

<strong>und</strong> beantragen sie Rechtschutz.<br />

2. Die Änderungskündigung – außerhalb<br />

des KSchG - bedarf keiner Begründung,<br />

soweit nicht Tarifverträge, ähnliche<br />

Regelungen oder Gesetze dies<br />

vorsehen. Ist aber das KSchG anwendbar<br />

- was bei kleineren <strong>Kirche</strong>ngemeinden<br />

keineswegs mehr der Fallsein muss<br />

- so muss ein Kündigungsgr<strong>und</strong> vorliegen,<br />

d. h. die Änderungskündigung<br />

muss sozial gerechtfertigt sein (§2


20<br />

20<br />

KSchG), wobei in der Praxis nicht die<br />

personenbedingten oder verhaltensbedingten<br />

Gründe überwiegen sondern<br />

zumeist die betriebsbedingten Gründe,<br />

einmal der Fall der angeblich notwendigen<br />

Gehaltskürzung im Wege der<br />

Änderungskündigung wegen betrieblich<br />

notwendiger Personalkostensenkung<br />

(1. Fall) oder die Änderungskündigung<br />

wegen Wegfalls des Arbeitsplatzes<br />

wegen Umorganisation durch<br />

den Arbeitgeber, z. B Wegfall der Küche<br />

im Kindergarten oder Übertragung<br />

der Reinigung des Betriebes auf eine<br />

Firma (kein Betriebsübergang) (2. Fall).<br />

Zum 1. Fall: Die Unrentabilität eines<br />

kirchlichen Betriebes kann ein dringender<br />

betrieblicher Gr<strong>und</strong> für eine ordentliche<br />

Änderungskündigung gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

sein, wenn ansonsten die Stilllegung<br />

dieses Betriebes oder die Reduzierung<br />

der Belegschaft droht <strong>und</strong><br />

ansonsten kein anderes Mittel zur Behebung<br />

dieser Notlage besteht. Dies<br />

genau <strong>und</strong> umfassend darzulegen ist<br />

Sache des Arbeitgebers <strong>und</strong> hieran<br />

scheitern viele Änderungskündigungen,<br />

vgl. hierzu zuletzt BAG vom<br />

12.1.2006,2 AZR 126/05.Diese Probleme<br />

sind der Arbeitgeberseite auch<br />

durchaus bewusst, weshalb mit mehr<br />

oder weniger Nachdruck oftmals<br />

Änderungsverträge angesonnen werden.<br />

Tarifliche Regelungen für neue<br />

Arbeitsverhältnisse bestehen zur Zeit<br />

nicht. Vorgeschilderte Probleme sind<br />

also derzeit auch im kirchlichen Bereich<br />

aktuell, unabhängig davon, dass nach §<br />

8(1)MVG-Anwendungsgesetz betriebliche<br />

Notlagenregelungen im Wege der<br />

Dienstvereinbarung mit der MAV abweichend<br />

vom Tarifvertrag <strong>und</strong> dessen<br />

Regelungen bzw. der AVR möglich<br />

sind. Ob dieses Abweichen vom Tarif-<br />

vertrag durch betriebliche Vereinbarungen<br />

rechtlich möglich ist muss bezweifelt<br />

werden <strong>und</strong> bedarf ggf. der Entscheidung<br />

durch die staatlichen Gerichte.<br />

Zum 2. Fall: Wegfall des Arbeitsplatzes<br />

auf Gr<strong>und</strong> organisatorischer Entscheidung<br />

des Arbeitgebers. Ist das<br />

Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung<br />

des kirchlichen Arbeitnehmers zu den<br />

bisherigen Bedingungen aus obigem<br />

Gr<strong>und</strong> endgültig weggefallen kann ein<br />

betriebsbedingter Gr<strong>und</strong> für eine Änderungskündigung<br />

sehr wohl vorliegen<br />

(BAG in obiger Entscheidung zum wiederholten<br />

Male). Dies gilt gleichgültig<br />

ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot<br />

annimmt oder ablehnt. Das sog.<br />

„Wochengespräch“, also Erörterung<br />

<strong>und</strong> Angebot zu veränderten Arbeitsbedingungen<br />

zur Annahme binnen<br />

Wochenfrist <strong>und</strong> bei Ablehnung ordentliche<br />

Vollkündigung wird vom BAG<br />

nicht (mehr) akzeptiert (vgl. BAG<br />

aaO,UGII,1 a.E.).<br />

3. Exkurs zur Unkündbarkeit: Viele<br />

kirchliche Arbeitnehmer sind auch heute<br />

auf Gr<strong>und</strong> der Nachwirkung des<br />

KMT unkündbar. Betrifft das Vorgesagte<br />

zur Änderungskündigung dann<br />

überhaupt diesen Personenkreis? Auch<br />

unkündbare Arbeitnehmer können<br />

bekanntlich außerordentlich gekündigt<br />

werden, so z. B. durch eine außerordentliche<br />

Änderungskündigung, was<br />

nach der Rechtssprechung des BAG<br />

auch durch tarifliche Regelungen (vgl.<br />

dazu § 74(5)KMT) nicht abbedungen<br />

werden kann. Mit anderen Worten:<br />

Auch wenn die Tarifparteien (vgl. KMT<br />

wie vorstehend) Regelungen über andere<br />

Arbeitsplätze bei Wegfall des bisherigen<br />

Arbeitsplatzes bis zur ordentlichen<br />

Kündigung mit Abfindung getrof-


fen haben bleibt dem Arbeitgeber stets<br />

noch die außerordentliche betriebsbedingte<br />

Änderungskündigung auch für<br />

unkündbare Arbeitnehmer. Für diese<br />

außerordentliche Änderungskündigung<br />

gelten zunächst die oben dargestellten<br />

Gr<strong>und</strong>sätze für die ordentliche betriebsbedingte<br />

Änderungskündigung, hier jedoch<br />

noch verschärft. Der Arbeitgeber<br />

muss darlegen, dass er in diesem besonderen<br />

Fall alles Zumutbare unternommen<br />

hat, um die erforderlichen Anpassungen<br />

auf das unbedingt Zumutbare<br />

zu beschränken (BAG v.2.3.2006,<br />

2AZR 64/05). Eine außerordentliche<br />

Änderungskündigung kann eine nach<br />

KMT mögliche Beendigungskündigung<br />

(vgl. dazu §74 (5)KMT) als milderes<br />

Mittel nach dem Gr<strong>und</strong>satz der<br />

Verhältnismäßigkeit unwirksam machen<br />

nach dem Motto: Besser ein geänderter<br />

Arbeitsplatz als eine<br />

Beendigungskündigung mit Abfindung.<br />

Exkurs: Selbst eine außerordentliche<br />

Beendigungskündigung mit Auslauf-<br />

<strong>GKD</strong> G<strong>GKD</strong> KD<br />

Die<br />

21<br />

21<br />

frist, das ist die längste ordentliche<br />

Kündigungsfrist für kündbare Arbeitnehmer,<br />

ist möglich <strong>und</strong> keineswegs<br />

selten in der Praxis. Eine derartige Beendigung<br />

des Arbeitsvertrages ist Ausnahmefall<br />

<strong>und</strong> unzulässig wenn die<br />

Weiterbeschäftigung unter geänderten<br />

Arbeitsbedingungen auf einem anderen<br />

zumutbaren Arbeitsplatz in einem Konzern<br />

(so die Entscheidung des BAG<br />

v.10.5.07,2 AZR 626/05) möglich ist<br />

mit Einverständnis des Arbeitnehmers.<br />

Die juristische Parallele zur Landeskirche<br />

<strong>und</strong> <strong>Diakonie</strong> als Teil derselben<br />

liegt auf der Hand, zumal die tariflich<br />

fortgeltenden Regelungen des KMT<br />

ähnlichen Inhalts sind wie die tariflichen<br />

Regelungen in der zitierten Entscheidung<br />

des B<strong>und</strong>esarbeitsgerichts im<br />

Sinne einer tariflich abgesicherten<br />

„konzernweiten“ Beschäftigung.<br />

Ganß, Rechtsanwalt <strong>und</strong> Fachanwalt für<br />

Arbeitsrecht<br />

Kanzlei Ganß u. Assmann, Berlin<br />

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Arbeitsrechtsproblemen


22<br />

22<br />

G<br />

K K D<br />

D<br />

<strong>Gewerkschaft</strong><br />

<strong>Kirche</strong> <strong>und</strong> <strong>Diakonie</strong><br />

Geschäftsstelle Berlin, Rathausstr. 72, 12105 Berlin, Tel.: 030 / 7 05 40 69<br />

Fax: 030 / 70 78 30 39<br />

Internet: www.gkd-berlin.de<br />

Vorsitzender: Friedemann Claus, Wittekindstr. 73, 12103 Berlin<br />

Stellv.Vorsitzende: Erdmute Hering, Altenzeller Str. 4, 01169 Dresden<br />

Bernd-Hartmut Hellmann, Melanchthon Str. 16, 02826 Görlitz<br />

Schatzmeister Andreas Pagel, Spichernstr. 21, 10777 Berlin<br />

Schriftführerin: Monika Frenzel, Heideweg 8, 02957 Krauschwitz<br />

Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz:<br />

Geschäftsstelle Rathausstr. 72, 12105 Berlin<br />

Di. <strong>und</strong> Do. von 11 - 15 Uhr<br />

Tel.: 030 / 7 05 40 29, Fax: 030 / 70 78 30 39<br />

Vorsitzender Friedemann Claus,<br />

Wittekindstr. 73, 12103 Berlin<br />

Tel.: 030 / 7 52 50 64<br />

<strong>Kirche</strong>nprovinz <strong>Sachsen</strong>:<br />

Vorsitzender N. N.<br />

Mecklenburg:<br />

Vorsitzender Volker Schulenburg,<br />

<strong>und</strong><br />

Am Blocksberg 19, 17036 Neubrandenburg<br />

Tel: 0395 / 7 79 14 74<br />

Oldenburg:<br />

Vorsitzender Willy Bergner (komm.)<br />

Haarenufer 45 A, 26122 Oldenburg<br />

Tel: 04488 / 830 83<br />

<strong>Sachsen</strong>:<br />

Vorsitzende Sabine Koitzsch,<br />

Sommerfelder Str.35, 04299 Leipzig,<br />

Tel: 0341 / 8 61 43 01


Eintrittserklärung / Einziehungsauftrag<br />

Hiermit trete ich der <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Kirche</strong> <strong>und</strong> <strong>Diakonie</strong><br />

zum ......................... bei.<br />

23<br />

23<br />

Name:.................................................................................................................<br />

Vorname:...........................................................geb. am:...................................<br />

Anschrift:...........................................................................................................<br />

..........................................................................Telefon:....................................<br />

beschäftigt als:...................................................................................................<br />

Dienststelle:.......................................................................................................<br />

Verg.-/Lohngruppe:.......................Beschäftigungsumfang:..................St<strong>und</strong>en<br />

Ich ermächtige die <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Kirche</strong> <strong>und</strong> <strong>Diakonie</strong> meinen<br />

Beitrag vierteljährlich von meinem Konto einzuziehen.<br />

Name der Bank:.................................................................................................<br />

Bankleitzahl:................................................Kontonummer:.................................<br />

.................................... .....................................................................<br />

Datum Unterschrift.<br />

Bitte einsenden an die jeweiligen Landesverbände<br />

oder an die <strong>GKD</strong>, Rathausstraße 72, 12105 Berlin


24<br />

24<br />

Mehr Leistung: EDG Girokonto.<br />

Die Bank für <strong>Kirche</strong>n,<br />

<strong>Diakonie</strong>, Caritas,<br />

Freie Wohlfahrtspfl ege<br />

<strong>und</strong> deren Mitarbeiter.<br />

www.edg-kiel.de<br />

Evangelische<br />

Darlehnsgenossenschaft eG<br />

Herzog-Friedrich-Straße 45<br />

24103 Kiel<br />

Telefon 0431 / 66 32 - 0<br />

Telefax 0431 / 66 32 - 444<br />

Filiale Berlin:<br />

Georgenkirchstr. 69-70<br />

10249 Berlin<br />

Telefon 030 / 24 34 94 - 0<br />

Telefax 030 / 24 34 94 - 33<br />

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