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Verfahrensanweisung 3: Bedingungen zur Förderung ... - VMB NRW

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VA 3<br />

<strong>Verfahrensanweisung</strong> Rev. 4<br />

Titel: <strong>Bedingungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Förderung</strong> durch den KJFP-<strong>NRW</strong><br />

für Mitgliedsvereine im Volksmusikerbund <strong>NRW</strong><br />

Erstellt für die LMJ <strong>NRW</strong>: Geprüft: Vorstand LMJ <strong>NRW</strong> Genehmigt: Vorstandsitzung<br />

Beauftr.: Christoph Stein Vors.: Jörg Holland-Moritz Vors.: Jörg Holland-Moritz<br />

Datum: 04.09.2012 Datum: 26.10.2012 Datum: 26.10.2012<br />

Die <strong>Verfahrensanweisung</strong> beschreibt die „<strong>Bedingungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Förderung</strong>“ durch den<br />

Kinder- und Jugendförderplan <strong>NRW</strong>“ für die Jugendabteilungen der Mitgliedsvereine im<br />

Volksmusikerbund <strong>NRW</strong>.<br />

Grundsätzlich werden Förderbeträge aus dem KJFP-<strong>NRW</strong> von der LMJ-<strong>NRW</strong> nur über die<br />

Kreismusikjugendorganisationen abgerechnet und an diese weitergeleitet.<br />

Mitgliedsvereine können für Ihre Veranstaltungen über Ihre Kreismusikjugend eine <strong>Förderung</strong><br />

durch den KJFP-<strong>NRW</strong> beantragen.<br />

Ein Mitgliedsverein muss gegenüber seiner Kreismusikjugend folgende Voraussetzungen<br />

erfüllen und nachweisen, um in eine <strong>Förderung</strong> durch den KJFP-<strong>NRW</strong> einbezogen zu werden:<br />

(Bei Antragstellung sind diese Voraussetzungen gegenüber der KMJ einmalig nachzuweisen)<br />

1. Es muss eine Jugendsatzung oder Jugendordnung des Mitgliedsvereins<br />

vorhanden sein, in welcher die EIGENSTÄNDIGKEIT der Jugendabteilung<br />

gegenüber dem Vereinsvorstand gewährleistet ist.<br />

2. Eine eigene Kassenführung der Vereinsjugend<br />

Zusätzlich <strong>zur</strong> <strong>Förderung</strong> durch den KJFP-<strong>NRW</strong> ist eine <strong>Förderung</strong> durch das zuständige Kreis-<br />

oder Stadtjugendamt möglich.<br />

Sofern für den Verein keine „Durchlaufanerkennung“ über ihre Kreismusikjugend beim<br />

zuständigen Jugendamt gegeben ist, muss der Verein einen eigenen Antrag <strong>zur</strong> Anerkennung<br />

als „Träger der freien Jugendhilfe“ stellen.<br />

Die Anerkennungsvoraussetzungen regeln die Richtlinien des jeweiligen Jugendamtes.<br />

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VA 3<br />

<strong>Verfahrensanweisung</strong> Rev. 4<br />

Titel: <strong>Bedingungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Förderung</strong> durch den KJFP-<strong>NRW</strong><br />

für Mitgliedsvereine im Volksmusikerbund <strong>NRW</strong><br />

• Allgemeine Fördervoraussetzungen (von der zuständigen KMJ zu prüfen)<br />

Eine mögliche <strong>Förderung</strong> kann erst dann erfolgen, wenn der Mitgliedsbeitrag des<br />

Mitgliedsvereins bei der Kreismusikjugend, bzw. beim Kreisverband eingegangen ist.<br />

Die Vereinsjugend muss gegenüber der zuständigen Kreismusikjugend einen Ansprechpartner<br />

und ggf. einen Stellvertreter benennen, welcher verantwortlich für die Vereinsjugend des<br />

Mitgliedsvereins die Antragstellung und Abrechnung <strong>zur</strong> <strong>Förderung</strong> über den KJFP-<strong>NRW</strong><br />

bearbeitet.<br />

Veränderungen des benannten Ansprechpartners, sowie der Jugendsatzung oder – Ordnung<br />

sind dem Kreismusikjugendvorstand unverzüglich mitzuteilen.<br />

• „Allgemeine Grundsätze“<br />

Eine Antragstellung und Abrechnung der zu fördernden Veranstaltungen kann nur über die<br />

zuständige Kreismusikjugend erfolgen.<br />

Anträge auf <strong>Förderung</strong>en durch den KJFP-<strong>NRW</strong> müssen bis zum 01.10. des Vorjahres bei dem<br />

zuständigen Mitarbeiter der KMJ eingereicht werden.<br />

Es können nur Maßnahmen gefördert werden, welche überwiegend einen außermusikalischen<br />

Charakter lt. Programm beinhalten.<br />

Die Mitgliedsvereine sind selbst für die Richtigkeit und Wahrhaftigkeit der<br />

Abrechnungen, sowie für die korrekte Durchführung der Maßnahmen verantwortlich.<br />

Eventuelle Regressansprüche des Landesjugendamtes, bez. des Landesrechnungshofs<br />

haben grundsätzlich Rückforderungsansprüche der LMJ-<strong>NRW</strong> gegenüber der<br />

Kreismusikjugendorganisation und somit weitergehend an den betreffenden<br />

Mitgliedsverein <strong>zur</strong> Folge.<br />

Die Beteiligung am Wirksamkeitsdialog ist unbedingte Voraussetzung für eine <strong>Förderung</strong> durch<br />

den KJFP-<strong>NRW</strong>.<br />

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