Verfahrensanweisung 3: Bedingungen zur Förderung ... - VMB NRW
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VA 3<br />
<strong>Verfahrensanweisung</strong> Rev. 4<br />
Titel: <strong>Bedingungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Förderung</strong> durch den KJFP-<strong>NRW</strong><br />
für Mitgliedsvereine im Volksmusikerbund <strong>NRW</strong><br />
Erstellt für die LMJ <strong>NRW</strong>: Geprüft: Vorstand LMJ <strong>NRW</strong> Genehmigt: Vorstandsitzung<br />
Beauftr.: Christoph Stein Vors.: Jörg Holland-Moritz Vors.: Jörg Holland-Moritz<br />
Datum: 04.09.2012 Datum: 26.10.2012 Datum: 26.10.2012<br />
Die <strong>Verfahrensanweisung</strong> beschreibt die „<strong>Bedingungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Förderung</strong>“ durch den<br />
Kinder- und Jugendförderplan <strong>NRW</strong>“ für die Jugendabteilungen der Mitgliedsvereine im<br />
Volksmusikerbund <strong>NRW</strong>.<br />
Grundsätzlich werden Förderbeträge aus dem KJFP-<strong>NRW</strong> von der LMJ-<strong>NRW</strong> nur über die<br />
Kreismusikjugendorganisationen abgerechnet und an diese weitergeleitet.<br />
Mitgliedsvereine können für Ihre Veranstaltungen über Ihre Kreismusikjugend eine <strong>Förderung</strong><br />
durch den KJFP-<strong>NRW</strong> beantragen.<br />
Ein Mitgliedsverein muss gegenüber seiner Kreismusikjugend folgende Voraussetzungen<br />
erfüllen und nachweisen, um in eine <strong>Förderung</strong> durch den KJFP-<strong>NRW</strong> einbezogen zu werden:<br />
(Bei Antragstellung sind diese Voraussetzungen gegenüber der KMJ einmalig nachzuweisen)<br />
1. Es muss eine Jugendsatzung oder Jugendordnung des Mitgliedsvereins<br />
vorhanden sein, in welcher die EIGENSTÄNDIGKEIT der Jugendabteilung<br />
gegenüber dem Vereinsvorstand gewährleistet ist.<br />
2. Eine eigene Kassenführung der Vereinsjugend<br />
Zusätzlich <strong>zur</strong> <strong>Förderung</strong> durch den KJFP-<strong>NRW</strong> ist eine <strong>Förderung</strong> durch das zuständige Kreis-<br />
oder Stadtjugendamt möglich.<br />
Sofern für den Verein keine „Durchlaufanerkennung“ über ihre Kreismusikjugend beim<br />
zuständigen Jugendamt gegeben ist, muss der Verein einen eigenen Antrag <strong>zur</strong> Anerkennung<br />
als „Träger der freien Jugendhilfe“ stellen.<br />
Die Anerkennungsvoraussetzungen regeln die Richtlinien des jeweiligen Jugendamtes.<br />
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VA 3<br />
<strong>Verfahrensanweisung</strong> Rev. 4<br />
Titel: <strong>Bedingungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Förderung</strong> durch den KJFP-<strong>NRW</strong><br />
für Mitgliedsvereine im Volksmusikerbund <strong>NRW</strong><br />
• Allgemeine Fördervoraussetzungen (von der zuständigen KMJ zu prüfen)<br />
Eine mögliche <strong>Förderung</strong> kann erst dann erfolgen, wenn der Mitgliedsbeitrag des<br />
Mitgliedsvereins bei der Kreismusikjugend, bzw. beim Kreisverband eingegangen ist.<br />
Die Vereinsjugend muss gegenüber der zuständigen Kreismusikjugend einen Ansprechpartner<br />
und ggf. einen Stellvertreter benennen, welcher verantwortlich für die Vereinsjugend des<br />
Mitgliedsvereins die Antragstellung und Abrechnung <strong>zur</strong> <strong>Förderung</strong> über den KJFP-<strong>NRW</strong><br />
bearbeitet.<br />
Veränderungen des benannten Ansprechpartners, sowie der Jugendsatzung oder – Ordnung<br />
sind dem Kreismusikjugendvorstand unverzüglich mitzuteilen.<br />
• „Allgemeine Grundsätze“<br />
Eine Antragstellung und Abrechnung der zu fördernden Veranstaltungen kann nur über die<br />
zuständige Kreismusikjugend erfolgen.<br />
Anträge auf <strong>Förderung</strong>en durch den KJFP-<strong>NRW</strong> müssen bis zum 01.10. des Vorjahres bei dem<br />
zuständigen Mitarbeiter der KMJ eingereicht werden.<br />
Es können nur Maßnahmen gefördert werden, welche überwiegend einen außermusikalischen<br />
Charakter lt. Programm beinhalten.<br />
Die Mitgliedsvereine sind selbst für die Richtigkeit und Wahrhaftigkeit der<br />
Abrechnungen, sowie für die korrekte Durchführung der Maßnahmen verantwortlich.<br />
Eventuelle Regressansprüche des Landesjugendamtes, bez. des Landesrechnungshofs<br />
haben grundsätzlich Rückforderungsansprüche der LMJ-<strong>NRW</strong> gegenüber der<br />
Kreismusikjugendorganisation und somit weitergehend an den betreffenden<br />
Mitgliedsverein <strong>zur</strong> Folge.<br />
Die Beteiligung am Wirksamkeitsdialog ist unbedingte Voraussetzung für eine <strong>Förderung</strong> durch<br />
den KJFP-<strong>NRW</strong>.<br />
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