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ISO 20121 Entwurf_dt.pdf - DTHG

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<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />

<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />

Nachhaltiges<br />

Veranstaltungsmanagement<br />

Inoffizielle Übersetzung aus dem Englischen des 1. Arbeitsentwurfs der<br />

<strong>ISO</strong> <strong>20121</strong>, wie er vom <strong>ISO</strong>-TC-250-Sekretariat erstellt wurde. Er dient als<br />

Grundlage auch für den DIN-Arbeitsausschuss Nachhaltiges<br />

Veranstaltungsmanagement (NA 159-01-14AA).<br />

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<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />

Inhalt Seite<br />

Vorwort........................................................................................................................................ 3<br />

Einführung................................................................................................................................... 4<br />

Spezifikation für ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem für Veranstaltungen .......................... 6<br />

1 Anwendungsbereich ............................................................................................................ 6<br />

2 Begriffe und Definitionen .....................................................................................................6<br />

3 Anforderungen an ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem für Veranstaltungen ................ 8<br />

3.1 Allgemeine Anforderungen............................................................................................... 8<br />

3.2 Anwendungsbereich des Nachhaltigkeitsmanagementsystems ...................................... 8<br />

3.3 Zweck- und Werteerklärung (Leitbild) .............................................................................. 9<br />

3.4 Nachhaltigkeitspolitik........................................................................................................ 9<br />

3.5 Planung ............................................................................................................................ 9<br />

3.6 Leistung im Vergleich zu den Nachhaltigkeitsgrundsätzen............................................ 11<br />

3.7 Umsetzung ..................................................................................................................... 12<br />

3.8 Kontrolle und Abhilfemaßnahmen.................................................................................. 14<br />

3.9 Bewertung durch die oberste Leitungsebene (Management Review) ........................... 15<br />

Anhang A .................................................................................................................................. 17<br />

Anhang B .................................................................................................................................. 26<br />

Bibliografie ................................................................................................................................ 30<br />

© <strong>ISO</strong> 2009 – Alle Rechte vorbehalten 2


Vorwort<br />

<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />

<strong>ISO</strong> (die Internationale Organisation für Normung / International Organization for Standardization)<br />

ist ein weltweiter Verband der nationalen Normungsorganisationen (<strong>ISO</strong>-Mitgliedsorganisationen).<br />

Die Erarbeitung internationaler Normen obliegt in der Regel den technischen<br />

Ausschüssen der <strong>ISO</strong>. Jede Mitgliedsorganisation, die an einem Thema, für welches ein<br />

technischer Ausschuss eingerichtet wurde, interessiert ist, hat das Recht, in diesem Ausschuss<br />

vertreten zu sein. Internationale Organisationen, Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen,<br />

die mit der <strong>ISO</strong> in Verbindung stehen, können ebenfalls in die Arbeit einbezogen<br />

werden. Die <strong>ISO</strong> arbeitet in allen Fragen der Normung im elektrotechnischen Bereich eng mit<br />

der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) zusammen.<br />

Die internationalen Normen werden im Einklang mit den <strong>ISO</strong>/IEC-Leitlinien, Teil 2 erarbeitet.<br />

Die Hauptaufgabe der Technischen Ausschüsse besteht darin, internationale Normen zu<br />

erarbeiten. Die von den Technischen Ausschüssen verabschiedeten Normenentwürfe werden<br />

den Mitgliedsorganisationen zur Annahme bzw. Ablehnung übermittelt. Die Veröffentlichung<br />

als internationale Norm setzt voraus, dass mindestens 75% der abstimmenden Mitgliedsorganisationen<br />

den jeweiligen Normenentwurf genehmigt haben.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Teile dieses Dokuments Patentrechten unterliegen<br />

können. Die <strong>ISO</strong> übernimmt keine Verantwortung dafür, solche Patentrechte zu identifizieren.<br />

Die Norm <strong>ISO</strong> <strong>20121</strong> wurde von dem Technischen Ausschuss <strong>ISO</strong>/TC, , Unterausschuss SC,<br />

, erstellt.<br />

Die 2./3./..... Fassung setzt die 1./2./... Fassung außer Kraft und ersetzt diese, in der [Punkt/e<br />

/ Unterpunkt/e / Tabelle/n / Abbildung/en / Anhang/Anhänge] technisch überarbeitet<br />

wurde/n.<br />

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Einführung<br />

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<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />

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Abbildung 1 – Prozesslandkarte für die Einführung der Norm <strong>ISO</strong> <strong>20121</strong><br />

<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />

Anwendungsbereich des<br />

Nachhaltigkeitsmanagementsystems<br />

definieren (3.2)<br />

Hauptzweck und Hauptwerte (Leitbild)<br />

definieren (3.3)<br />

Nachhaltigkeitsstrategien definieren<br />

(3.4)<br />

PLANEN: (3.5: Interaktiver Prozess)<br />

Probleme evaluieren und<br />

Zielvorgaben und Ziele festlegen<br />

Im Rahmen des Planungsprozesses<br />

Anspruchsgruppen (Stakeholders)<br />

identifizieren und einbeziehen<br />

(einschließlich Lieferkette)<br />

TUN: : Ressourcen und Kompetenzen<br />

bereitstellen, Lieferkette managen und<br />

Kommunikation aufrechterhalten, das<br />

System dokumentieren (3.7)<br />

PRÜFEN: überwachen und evaluieren<br />

(3.8)<br />

HANDELN: Bewertung durch oberste<br />

Leitungsebene (Management Review)<br />

und Feedforward-Analyse (3.9)<br />

[A. d. Übers.: Die Darstellung links wurde dem Original entnommen, um die deutsche Version ohne<br />

Pfeile zu ergänzen.]<br />

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<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />

Spezifikation für ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem für<br />

Veranstaltungen<br />

1 Anwendungsbereich<br />

Diese Norm spezifiziert die Anforderungen für ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem, das auf<br />

Veranstaltungen Anwendung findet, und enthält einen Leitfaden, wie diese Anforderungen zu<br />

erfüllen sind. Das heißt der Leitfaden liefert weitere praktische Informationen, die die Implementierung<br />

unterstützen.<br />

Diese Norm gilt für eine jede Organisation, die:<br />

a) ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem für Veranstaltungen erarbeiten, implementieren,<br />

aufrechterhalten und verbessern möchte;<br />

b) sich selbst davon vergewissern möchte, dass ihre erklärte Nachhaltigkeitspolitik befolgt<br />

wird;<br />

c) Konformität mit dieser Norm nachweisen möchte, und zwar durch:<br />

1) die erste Partei (Selbst-Feststellung und Selbst-Erklärung durch die Organisation,<br />

die um Konformität bemüht ist);<br />

2) eine zweite Partei (Bestätigung der Konformität durch Parteien, die ein Interesse an<br />

der Organisation haben, z. B. Kunden, oder durch andere in ihrem Auftrag); oder<br />

3) eine unabhängige dritte Partei (z. B. eine Zertifizierungsorganisation).<br />

Diese Norm ist auf alle Organisationen anwendbar (einschließlich Einzelpersonen), die im<br />

Veranstaltungsbereich tätig sind. Diese Norm ist auf Kunden (die Aufträge für die Ausrichtung<br />

einer Veranstaltung vergeben), Veranstalter (die Organisation oder Partnerorganisationen, die<br />

für die Durchführung der Veranstaltung zuständig sind) sowie Lieferanten und Auftragnehmer<br />

(die für die Lieferung von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen zuständig sind)<br />

anwendbar.<br />

Die Spezifikation soll das Management einer verbesserten Nachhaltigkeit während des<br />

gesamten Lebenszyklus einer Veranstaltung von der Konzeption und Planung über die<br />

Umsetzung bis zur abschließenden Bewertung erfassen.<br />

2 Begriffe und Definitionen<br />

Für die Zwecke dieses Dokuments gelten folgende Begriffe und Definitionen:<br />

2.1<br />

Auditor<br />

Zur Durchführung eines Managementsystem-Audits befugte Person.<br />

HINWEIS „Competence“ (Befugnis) ist in <strong>ISO</strong> 19011 definiert.<br />

2.2<br />

Lebenszyklus von Veranstaltungen<br />

Phasen und Aktivitäten einer Veranstaltung (einschließlich zugehöriger Produkte und Dienstleistungen),<br />

von der Konzeption über die Planung und Durchführung/Veranstaltungsproduktion<br />

bis zur postproduktionalen Evaluierung und einschließlich Feedback.<br />

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<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />

2.3<br />

Veranstaltungsausrichter<br />

Eine Organisation (2.9) oder Gruppe von Organisationen, die gesamtverantwortlich sind für<br />

das Management der Veranstaltungsdurchführung (inbegriffen sind alle Tätigkeiten, die mit der<br />

Veranstaltung zusammenhängen).<br />

2.4<br />

Audit<br />

Systematischer, unabhängiger und dokumentierter Prozess zur Erlangung von Auditnachweisen<br />

und zu deren objektiver Auswertung, um zu bestimmen, inwieweit die von der Organisation<br />

für das Audit des Managementsystems festgelegten Kriterien erfüllt sind.<br />

HINWEIS 1 In vielen Fällen, insbesondere in kleineren Organisationen, kann Unabhängigkeit<br />

dadurch gewährleistet werden, dass der Auditor keine Verantwortung für die zu auditierende Tätigkeit<br />

trägt.<br />

HINWEIS 2 Interne Audits, zuweilen als Erstparteienaudit bezeichnet, werden von oder im Auftrag<br />

der Organisation im Rahmen der Bewertung durch die oberste Leitungsebene oder für andere interne<br />

Zwecke durchgeführt und können die Grundlage für die Konformitätserklärung einer Organisation bilden.<br />

In vielen Fällen, insbesondere in kleineren Organisationen, kann Unabhängigkeit dadurch gewährleistet<br />

werden, dass der Auditor keine Verantwortung für die zu auditierende Tätigkeit trägt.<br />

HINWEIS 3 Externe Audits sind u. a. solche, die im Allgemeinen als Zweit- oder Drittparteienaudits<br />

bezeichnet werden. Zweitparteienaudits werden von Parteien, die ein Interesse an der Organisation<br />

haben, z. B. von Kunden, oder von anderen in ihrem Auftrag, durchgeführt. Drittparteienaudits werden<br />

von externen, unabhängigen Audit-Organisationen durchgeführt, z. B. von Organisationen, die eine<br />

Zertifizierung/ Registrierung der Konformität mit den Normen <strong>ISO</strong> 9001 oder <strong>ISO</strong> 14001 anbieten.<br />

2.5<br />

Schlüsselkennzahlen / Key Performance Indicators (KPI)<br />

Zuvor vereinbarte (quantitative oder qualitative) Maße zur Bestimmung einer Leistung im Vergleich<br />

zu den Zielvorgaben einer Organisation.<br />

HINWEIS Sofern machbar, sollten die Ziele mithilfe von Schlüsselkennzahlen quantifiziert werden.<br />

2.6<br />

Managementsystem<br />

System für die Festlegung der Politik und Zielvorgaben sowie zu deren Umsetzung.<br />

HINWEIS In dieser Norm bezieht sich dieser Punkt auf das System, das zur Festlegung der Politik<br />

und Zielvorgaben für eine Verbesserung der Nachhaltigkeit von Veranstaltungen sowie zu deren Umsetzung<br />

verwendet wird.<br />

2.7<br />

Reifeprofil<br />

Bildliche Darstellung der Reife des Nachhaltigkeitsmanagementsystems einer Organisation,<br />

die von ihrer Reifematrix abgeleitet wird (siehe A.2).<br />

2.8<br />

Zielvorgabe<br />

Beabsichtigtes Ergebnis einer Strategie.<br />

2.9<br />

Organisation<br />

Kommerzielle oder ehrenamtliche Vereinigung oder Person, die für die Durchführung einer<br />

Veranstaltung, für Lieferungen an eine Veranstaltung sowie für deren nachhaltige Entwicklung<br />

teilweise oder vollständig verantwortlich zeichnet.<br />

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2.10<br />

Hauptzweck<br />

Hauptfunktion einer Organisation<br />

<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />

2.11<br />

Verfahren<br />

Spezifizierte Art und Weise, wie eine Tätigkeit oder ein Prozess durchzuführen ist.<br />

HINWEIS Ein Verfahren kann, muss aber nicht in Schriftform vorliegen.<br />

2.12<br />

Anspruchsgruppe / Stakeholders<br />

Gruppe oder auch Einzelperson, die mit der/den Veranstaltung/en und veranstaltungsrelevanten<br />

Aktivitäten befasst oder davon betroffen ist.<br />

2.13<br />

Lieferant<br />

Organisation, die Produkte liefert bzw. Dienstleistungen oder Einrichtungen/Anlagen bereitstellt.<br />

2.14<br />

Lieferkette / Supply Chain<br />

Netz von Lieferanten, einschließlich Nachauftragnehmern<br />

2.15<br />

Nachhaltigkeit<br />

Grad der nachhaltigen Entwicklung im Zusammenhang mit der Organisation oder der Veranstaltung.<br />

HINWEIS Gibt Auskunft darüber, wie erfolgreich ein dauerhafter, ausgewogener Ansatz in Bezug<br />

auf die Wirtschaftstätigkeit, die Umweltverantwortung und den sozialen Fortschritt angewan<strong>dt</strong> wird.<br />

2.16<br />

Nachhaltige Entwicklung<br />

Dauerhafter, ausgewogener Ansatz, der auf die Wirtschaftstätigkeit, die Umweltverantwortung<br />

und den sozialen Fortschritt angewan<strong>dt</strong> wird.<br />

2.17<br />

Werte<br />

Grundsätze, an denen sich das Verhalten einer Organisation orientiert.<br />

3 Anforderungen an ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem für<br />

Veranstaltungen<br />

3.1 Allgemeine Anforderungen<br />

Die Organisation muss ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem im Einklang mit den Anforderungen<br />

(3.2 bis 3.9) dieser Norm erarbeiten, dokumentieren, implementieren, aufrechterhalten<br />

und kontinuierlich verbessern und festlegen, wie diese Anforderungen erfüllt werden sollen.<br />

3.2 Anwendungsbereich des Nachhaltigkeitsmanagementsystems<br />

Die Organisation muss den Anwendungsbereich ihres Nachhaltigkeitsmanagementsystems in<br />

Bezug auf die definierten veranstaltungsbezogenen Tätigkeiten und Funktionen dokumentieren.<br />

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3.3 Zweck- und Werteerklärung (Leitbild)<br />

<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />

Die Organisation muss ihre Grundsätze für eine nachhaltige Entwicklung definieren. Sie muss<br />

ihren Hauptzweck und ihre wichtigsten Werte, die auf ihre spezifisch veranstaltungsbezogenen<br />

Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen zutreffen, definieren und dokumentieren. Die Werte<br />

müssen auf den Grundsätzen basieren, welche die Organisation für eine nachhaltige Entwicklung<br />

aufgestellt hat.<br />

Der Zweck und die Werte der Organisation müssen den Rahmen für ihre Strategien, Zielvorgaben<br />

und Ziele bilden, die im Rahmen ihres Nachhaltigkeitsmanagementsystems definiert<br />

sind.<br />

3.4 Nachhaltigkeitspolitik<br />

Die Organisation muss ihre Politik für den festgelegten Anwendungsbereich definieren, indem<br />

sie beschreibt, auf welche Weise sie sich für die von ihr für eine nachhaltige Entwicklung<br />

aufgestellten Grundsätze engagiert. Sie muss diese Grundsätze in Bezug auf spezifisch<br />

veranstaltungsbezogene Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen fördern. Diese Politik ist<br />

von der obersten Leitungsebene zu genehmigen.<br />

Die Nachhaltigskeitspolitik muss Folgendes umfassen:<br />

a) Verpflichtung, bei der Förderung der Nachhaltigkeit von Veranstaltungen eine führende<br />

Rolle zu spielen;<br />

b) Erklärung über Zweck/Mission und Werte (Leitbild);<br />

c) Verpflichtung, die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und die anderen von der<br />

Organisation akzeptierten Anforderungen einzuhalten;<br />

d) Verpflichtung auf kontinuierliche Verbesserungen; und<br />

e) die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte der Organisation (3.5.1).<br />

Diese Politik muss die Grundlage für alle veranstaltungsbezogenen Tätigkeiten, Produkte und<br />

Dienstleistungen bilden und sich erstrecken auf:<br />

1) Lieferkettenorganisationen (Produktlieferanten und Dienstleister); und<br />

2) den Lebenszyklus einer Veranstaltung vom Konzept über die Planung und Durchführung<br />

bis zur abschließenden Evaluierung und Überprüfung.<br />

Die Politik ist den maßgeblichen Anspruchsgruppen zu vermitteln, darunter:<br />

i) denjenigen, die für oder im Auftrag der Organisation arbeiten; und<br />

ii) den maßgeblichen Lieferanten und Nachauftragnehmern.<br />

3.5 Planung<br />

3.5.1 Ermittlung und Bewertung von Nachhaltigkeitsaspekten<br />

Die Organisation muss ein Verfahren festlegen, einführen und aufrechterhalten, um die<br />

Bedeutung von Nachhaltigkeitsaspekten (einschließlich Risiken und Chancen) im Zusammenhang<br />

mit veranstaltungsbezogenen Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen im Rahmen<br />

© <strong>ISO</strong> 2009 – Alle Rechte vorbehalten 9


<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />

des definierten Anwendungsbereichs des Managementsystems zu ermitteln und zu bewerten;<br />

das gilt auch für Aspekte im Zusammenhang mit maßgeblichen Elementen der Lieferketten.<br />

Die Kriterien für eine Bewertung der Bedeutung dieser Aspekte müssen das Feedback der<br />

Anspruchsgruppen berücksichtigen, was die Identifizierung neuer Aspekte einschließt. Die<br />

Ergebnisse dieses Verfahrens sind zu verzeichnen, regelmäßig zu aktualisieren und den<br />

maßgeblichen Anspruchsgruppen mitzuteilen.<br />

3.5.2 Gesetzliche Bestimmungen und andere Anforderungen<br />

Die Organisation muss ein Verfahren festlegen und aufrechterhalten, das dazu dient, gesetzliche<br />

Bestimmungen und andere von der Organisation akzeptierte Anforderungen, die auf die<br />

verbesserte Nachhaltigkeit ihrer Tätigkeiten, Produkte oder Dienstleistungen Anwendung<br />

finden, zu identifizieren und zugänglich zu machen.<br />

Die Organisation muss sicherstellen, dass die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und<br />

andere von ihr akzeptierte Anforderungen bei der Erarbeitung, Implementierung und Aufrechterhaltung<br />

ihres Managementsystems berücksichtigt werden.<br />

3.5.3 Ermittlung und Einbeziehung der Anspruchsgruppen<br />

Die Organisation muss ein Verfahren festlegen, einführen und aufrechterhalten, das dazu<br />

dient, Anspruchsgruppen zu ermitteln und diese in die identifizierten und neuen Aspekte einer<br />

nachhaltigen Entwicklung von Veranstaltungen einzubeziehen. Die Organisation muss die<br />

Ergebnisse verzeichnen.<br />

Bei der Ermittlung von Anspruchsgruppen geht es gegebenenfalls um folgende Akteure:<br />

a) Veranstaltungsklientel;<br />

b) Elemente der Lieferkette (Veranstaltungsausrichter, Veranstaltungsort, Lieferanten, Auftragnehmer<br />

usw.);<br />

c) Mitarbeiter;<br />

d) Veranstaltungskunden, Zuschauer und/oder Teilnehmer;<br />

e) Partner und Sponsoren;<br />

f) Sektorale Interessenverbände (z. B. Fachverbände/Branchenausschüsse);<br />

g) die lokale Gemeinde (ggf. einschließlich Nachbarschaft und Verkehrsknoten);<br />

h) Körperschaften (z. B. lokale Behörden);<br />

i) Notdienste;<br />

j) Sicherheitsdienste; und<br />

k) maßgebliche Nichtregierungsorganisationen (z. B. Umweltgruppen).<br />

Die Organisation muss diejenigen Anspruchsgruppen identifizieren, die per Gesetz ein Recht<br />

auf Konsultation haben.<br />

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3.5.4 Zielvorgaben, Ziele und Plan/Pläne<br />

<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />

Die Organisation muss dokumentierte Zielvorgaben und unterstützende Ziele für jede relevante<br />

Funktion und Ebene innerhalb der Organisation festlegen, einführen und aufrechterhalten.<br />

Diese Zielvorgaben und Ziele basieren auf Folgendem:<br />

a) Erklärung der Organisation über Zweck/Mission (Leitbild);<br />

b) Nachhaltigkeitsbestrebungen und –strategien der Organisation;<br />

c) die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte der Organisation (einschließlich Feedback von<br />

Seiten der Anspruchsgruppen und wichtiger Lieferkettenaspekte);<br />

d) Berücksichtigung von Überwachung und Messung;<br />

e) Gesetzesbestimmungen und andere Anforderungen;<br />

f) technologische Optionen;<br />

g) die finanziellen, operativen und geschäftlichen Anforderungen der Organisation;<br />

h) potenzielle Altlasten/Hinterlassenschaften;<br />

i) Berücksichtigung alternativer Optionen für eine verbesserte Veranstaltungsnachhaltigkeit,<br />

um die beste/n verfügbare/n Gesamtlösung/en zu finden;<br />

j) die größte praktisch mögliche Verbesserung im Rahmen des Zeitplans für die jeweilige<br />

Zielvorgabe und der Möglichkeiten der Organisation.<br />

Die Organisation muss einen Plan/Pläne für die Erreichung ihrer Zielvorgaben und Ziele aufstellen<br />

und aufrechterhalten. Dazu gehören:<br />

1) die Benennung von Verantwortlichkeiten für die Erreichung von Zielvorgaben und<br />

Zielen für jede maßgebliche Funktion und Ebene der Organisation;<br />

2) die Mittel und der Zeitrahmen, mit denen bzw. innerhalb dessen diese erreicht werden<br />

müssen.<br />

3.5.4 Umgang mit Änderungen von Tätigkeiten, Produkten oder Dienstleistungen<br />

Im Fall von neuen oder veränderten Tätigkeiten, Produkten oder Dienstleistungen oder sich<br />

ändernden operativen Gegebenheiten sind die Nachhaltigkeitsaspekte, Zielvorgaben, Ziele<br />

sowie der Plan/die Pläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern/zu ergänzen, um zu<br />

gewährleisten, dass die beste Gesamtlösung Anwendung findet.<br />

3.6 Leistung im Vergleich zu den Nachhaltigkeitsgrundsätzen<br />

Die Organisation muss ein Konzept für die Bewertung der aktuellen und angestrebten Leistung<br />

im Vergleich zu ihren Grundsätzen für eine nachhaltige Entwicklung (siehe 3.9) erarbeiten.<br />

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3.7 Umsetzung<br />

3.7.1 Allgemein<br />

<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />

Die Organisation muss Verfahren für die Implementierung des Nachhaltigkeitsmanagementsystems<br />

festlegen, einführen, aufrechterhalten und gegebenenfalls ändern; dabei geht es um:<br />

a) die Benennung entsprechender Rollen und Zuständigkeiten;<br />

b) die Bereitstellung der notwendigen Ausbildung und Ressourcen;<br />

c) die Festlegung der notwendigen operativen Kontrollen;<br />

d) die effektive Kommunikation mit den Anspruchsgruppen;<br />

e) ein effektives Lieferkettenmanagement; und<br />

f) eine angemessene Dokumentation.<br />

3.7.2 Rollen und Zuständigkeiten<br />

Die Organisation muss die Verantwortlichkeiten für alle veranstaltungsbezogenen Tätigkeiten,<br />

Produkte und Dienstleistungen innerhalb des definierten Rahmens festlegen und dokumentieren.<br />

Die oberste Leitungsebene der Organisation muss innerhalb des definierten Rahmens<br />

die Gesamtverantwortung für die Implementierung des Managementsystems zur Verbesserung<br />

der Veranstaltungsnachhaltigkeit übernehmen und ernennt einen/mehrere Managementbeauftragte/n,<br />

der/die Verantwortung und Befugnisse in Bezug auf folgende Aufgaben hat/haben:<br />

a) Sicherstellen, dass das Managementsystem gemäß dieser Norm erarbeitet, implementiert<br />

und aufrechterhalten wird; und<br />

b) Berichterstattung an die oberste Leitungsebene über die Leistung des Managementsystems,<br />

einschließlich der Unterbreitung von Verbesserungsvorschlägen.<br />

3.7.3 Operative Kontrolle<br />

Die Organisation muss operative Verfahren für Tätigkeiten, die für die erfolgreiche Implementierung<br />

des Nachhaltigkeitsmanagementsystems entscheidend sind, festlegen, einführen und<br />

aufrechterhalten, sofern deren Fehlen eine Abkehr von den Werten, der Politik, den Zielvorgaben<br />

und Zielen der Organisation zur Folge haben könnte. Diese Verfahren sollten sich<br />

gegebenenfalls auch auf Notsituationen und Lieferanten erstrecken.<br />

3.7.4 Ressourcen<br />

Die Organisation muss Ressourcen bereitstellen, die für die Implementierung und Steuerung<br />

des Managementsystems entscheidend sind. Zu solchen Ressourcen gehören Personalausstattung,<br />

Fachkenntnis, Ausbildung, Infrastruktur, Technologie und Finanzen. Ressourcenanforderungen<br />

sind unter Berücksichtigung folgender Kriterien zu bewerten:<br />

a) Art und Umfang der Tätigkeiten;<br />

b) Häufigkeit und Dauer;<br />

c) Kosten/Nutzen; und<br />

d) Finanzplanung (z. B. Cashflow).<br />

© <strong>ISO</strong> 2009 – Alle Rechte vorbehalten 12


3.7.5 Kompetenz und Ausbildung<br />

<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />

Die Organisation muss sicherstellen, dass maßgebliche Mitarbeiter im Rahmen ihrer Rolle<br />

innerhalb der Organisation in Bezug auf die praktischen Anforderungen des Nachhaltigkeitsmanagementsystems<br />

geschult oder eingewiesen werden.<br />

Schulungs- und Weiterbildungsprogramme sind regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren,<br />

damit die entscheidenden Kompetenzen erworben werden können.<br />

3.7.6 Lieferkettenmanagement<br />

HINWEIS Ein Leitfaden für ein nachhaltiges Beschaffungswesen befindet sich in Anhang B.<br />

Die Organisation muss die Relevanz ihrer einzelnen Zielvorgaben, Ziele und Pläne für die<br />

jeweiligen Lieferanten feststellen und ausreichende Informationen in ihre Ausschreibungsunterlagen<br />

und anderen Dokumente aufnehmen, damit ihre Lieferanten nachweisen können,<br />

ob sie in der Lage sind, die Zielvorgaben zu unterstützen.<br />

Die Organisation muss die auf die Ausschreibung eingehenden Angebote anhand der Fähigkeit<br />

der Lieferanten bewerten, den Anforderungen hinsichtlich Zielvorgaben, Zielen, Kostenwirksamkeit<br />

und Qualität gerecht zu werden oder diesbezüglich einen Beitrag zu leisten.<br />

Die Nachhaltigkeitsanforderungen, die von dem erfolgreichen Anbieter erfüllt werden, müssen<br />

sich in den Vertragsbedingungen des Lieferanten niederschlagen. Es ist auf eine ausreichende<br />

Detailgenauigkeit zu achten, um Fälle der Nichtkonformität festzustellen und spätere<br />

Leistungsüberprüfungen zu ermöglichen.<br />

3.7.7 Kommunikation<br />

In Bezug auf ihre Nachhaltigkeitsaspekte und das Nachhaltigkeitsmanagementsystem muss<br />

die Organisation Verfahren festlegen und aufrechterhalten für:<br />

a) die interne Kommunikation zwischen den verschiedenen Ebenen und Funktionen innerhalb<br />

der Organisation;<br />

b) die Kommunikation mit maßgeblichen Lieferanten und Auftragnehmern; und<br />

c) den Erhalt, die Dokumentation und Beantwortung der maßgeblichen Kommunikation von<br />

Seiten externer Anspruchsgruppen.<br />

Die Organisation muss gemeinsam mit ihren Anspruchsgruppen die effektivsten Kommunikationsformen<br />

ermitteln und die Interessen der unterschiedlichen Anspruchsgruppen berücksichtigen.<br />

Die Kommunikation muss sich gegebenenfalls auf folgende Punkte beziehen:<br />

1) Bestrebungen in Bezug auf Veranstaltungen;<br />

2) das System für das Management einer verbesserten Nachhaltigkeit;<br />

3) Nachhaltigkeitsaspekte, Zielvorgaben und Ziele;<br />

4) Anleitung, Best Practices in Bezug auf die Erreichung von Zielvorgaben, Zielen usw.;<br />

5) Relevanz für Organisationen (Rollen und Zuständigkeiten);<br />

© <strong>ISO</strong> 2009 – Alle Rechte vorbehalten 13


6) Schlüsselkontakte usw.; und<br />

7) Leistungsfortschritte.<br />

3.7.8 Dokumentation und das Führen von Aufzeichnungen<br />

<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />

Die Organisation muss Dokumente und Aufzeichnungen führen und kontrollieren. Die Organisation<br />

muss gegebenenfalls gewährleisten, dass ihre Lieferanten zu ihrer Dokumentation<br />

beitragen. Die Dokumentation muss Folgendes beinhalten:<br />

a) Dokumente, einschließlich Aufzeichnungen, die von dieser Norm vorgeschrieben sind;<br />

b) Dokumente, einschließlich Aufzeichnungen, die die Organisation als notwendig erachtet,<br />

um eine effektive Planung, einen effektiven Betrieb und eine effektive Kontrolle/ Steuerung<br />

der Prozesse zu gewährleisten, die mit ihren wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten im<br />

Zusammenhang stehen.<br />

3.8 Kontrolle und Abhilfemaßnahmen<br />

3.8.1 Überwachen und Messen<br />

Die Organisation muss Verfahren festlegen und aufrechterhalten, die dazu dienen, regelmäßig<br />

die wichtigsten Merkmale ihrer Abläufe und Tätigkeiten, welche sich auf die Umsetzung ihrer<br />

Politik, Zielvorgaben und Ziele auswirken können, zu überwachen und zu messen. Dazu<br />

gehören die Aufzeichnung von Informationen zur Erfassung der einschlägigen operativen<br />

Kontrollen und der Konformität mit den Zielvorgaben und Zielen der Organisation.<br />

Die Organisation muss die aus jeder Veranstaltung gezogenen Lehren ermitteln und in die<br />

Planung und Durchführung künftiger Veranstaltungen/veranstaltungsbezogener Tätigkeiten<br />

einfließen lassen und – sofern machbar – diese Informationen anderen zugänglich machen.<br />

Sofern machbar, müssen die Geräte, die von der Organisation für die Erhebung von für das<br />

Nachhaltigkeitsmanagementsystem relevanten Daten bereitgestellt werden, kalibriert und<br />

gewartet werden, wobei Aufzeichnungen dieses Prozesses gemäß den Verfahren der<br />

Organisation aufbewahrt werden.<br />

3.8.2 Konformitätsbewertung<br />

Die Organisation muss regelmäßig bewerten, inwieweit Gesetzesbestimmungen und andere<br />

von ihr akzeptierte Anforderungen eingehalten werden.<br />

3.8.3 Nichtkonformität sowie Abhilfe- und Präventivmaßnahmen<br />

Die Organisation muss Verfahren festlegen und aufrechterhalten, die dazu dienen, die<br />

Verantwortlichkeiten und Befugnisse für den Umgang mit und die Untersuchung von Fällen der<br />

Nichtkonformität, für die Einleitung von Schritten zur Minderung der damit verbundenen<br />

Auswirkungen sowie für die Einleitung und Durchführung von Abhilfe- und Präventivmaßnahmen<br />

zu definieren.<br />

Diese Verfahren legen Anforderungen fest für:<br />

a) die vorausschauende Berücksichtigung von Fällen der Nichtkonformität und die Empfehlung<br />

von Präventivmaßnahmen;<br />

b) die Behebung tatsächlich aufgetretener Fälle von Nichtkonformität; und<br />

© <strong>ISO</strong> 2009 – Alle Rechte vorbehalten 14


<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />

c) die Untersuchung der Gründe, die zu den tatsächlich aufgetretenen Fällen von Nichtkonformität<br />

geführt haben, sowie die Abgabe von Empfehlungen, um eine Wiederholung zu<br />

vermeiden.<br />

Jede Abhilfe- oder Präventivmaßnahme zur Beseitigung der Ursachen von tatsächlich aufgetretenen<br />

oder potenziellen Fällen der Nichtkonformität muss der Tragweite des Problems<br />

angemessen sein und im Verhältnis zu dem aufgetretenen Problem stehen.<br />

Die Organisation muss alle Änderungen der dokumentierten Verfahren, die auf Abhilfe- und<br />

Präventivmaßnahmen zurückgehen, umsetzen und verzeichnen.<br />

Die Organisation muss gegebenenfalls sicherstellen, dass die Lieferanten dazu beitragen, die<br />

Konformität zu bewerten und Fälle der Nichtkonformität zu beheben.<br />

3.8.8 Audit des Managementsystems<br />

Die Organisation muss einen Plan/Pläne und Verfahren für regelmäßige Audits des Nachhaltigkeitsmanagementsystems<br />

festlegen und aufrechterhalten, um:<br />

a) festzustellen, ob das Nachhaltigkeitsmanagementsystem<br />

1) den geplanten Vorkehrungen für das Nachhaltigkeitsmanagement, einschließlich der<br />

Anforderungen dieser Norm, entspricht;<br />

2) ordnungsgemäß implementiert wurde und aufrechterhalten wird; und<br />

3) effektiv ist im Vergleich zur Nachhaltigkeitspolitik, zu den Zielvorgaben und Zielen;<br />

b) der obersten Leitungsebene Informationen über die Auditergebnisse zur Verfügung zu<br />

stellen.<br />

Der Auditplan der Organisation, einschließlich aller Anhänge, muss auf der Relevanz oder<br />

Bedeutung der betreffenden Tätigkeit sowie auf den Ergebnissen vorheriger Audits basieren.<br />

Das Auditverfahren muss Folgendes beinhalten:<br />

1) die Häufigkeit, den Umfang, die Methoden und Kriterien der Audits;<br />

2) die Rollen und Zuständigkeiten für die Audits; und<br />

3) die Übermittlung der auf die Audits zurückgehenden Ergebnisse und Empfehlungen an<br />

die oberste Leitungsebene.<br />

Bei der Auswahl der Auditoren und der Durchführung der Audits sollten die Objektivität und<br />

Unparteilichkeit des Auditprozesses gewährleistet sein.<br />

3.9 Bewertung durch die oberste Leitungsebene (Management Review)<br />

Die Organisation muss in regelmäßigen Abständen, die dem Umfang und der Häufigkeit ihrer<br />

Beteiligung an Veranstaltungen angemessen sind, eine Bewertung durch die oberste Leitungsebene<br />

durchführen. Die Organisation muss diese Bewertungen mit dem Lebenszyklus der<br />

Veranstaltungen synchronisieren oder im Fall einer kontinuierlichen Beteiligung an mehreren<br />

Veranstaltungen solche Bewertungen in Abständen durchführen, welche die Möglichkeit<br />

maximieren, aus unterschiedlichen Veranstaltungen Lehren zu ziehen.<br />

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<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />

Der Zweck der Bewertung besteht darin, die fortbestehende Eignung, Angemessenheit und<br />

Wirksamkeit des Managementsystems zu gewährleisten. Bewertungen durch die oberste<br />

Leitungsebene dienen zur Beurteilung der Verbesserungsmöglichkeiten und der Notwendigkeit<br />

von Änderungen des Managementsystems, einschließlich der Nachhaltigkeitspolitik sowie der<br />

Zielvorgaben und Ziele. Bei der Bewertung muss folgenden Punkten Rechnung getragen<br />

werden:<br />

a) Überwachungs- und Messergebnisse, Evaluierungen der Konformität und die Erkenntnisse<br />

interner Audits;<br />

b) Kommunikation mit Anspruchsgruppen und deren veränderte Erwartungen;<br />

c) Umfang, in dem Zielvorgaben und Ziele erfüllt wurden;<br />

d) Stand der Abhilfe- und Präventivmaßnahmen;<br />

e) Verbesserungsvorschläge;<br />

f) Umsetzung früherer Bewertungsvorschläge;<br />

g) Fortschritte im Vergleich zu den Nachhaltigkeitsgrundsätzen.<br />

Damit das Nachhaltigkeitsmanagement dauerhaft der Norm <strong>ISO</strong> <strong>20121</strong> entspricht, muss die<br />

Organisation dafür Sorge tragen, dass Fortschritte im Vergleich zu ihren Nachhaltigkeitsgrundsätzen<br />

erzielt werden.<br />

HINWEIS Fortschritte im Vergleich zu den Nachhaltigkeitsgrundsätzen können durch Bestimmung<br />

ihrer Position in ihrer Reifematrix (siehe A.3.9) bewertet werden.<br />

Zu den Ergebnissen der Bewertung durch die oberste Leitungsebene gehören alle Entscheidungen<br />

und Maßnahmen betreffend mögliche Änderungen der Nachhaltigkeitspolitik, der<br />

Zielvorgaben, Ziele und anderen Elemente des Managementsystems, die mit der Verpflichtung<br />

auf eine kontinuierliche Verbesserung im Einklang stehen.<br />

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A.0 Einführung<br />

Anhang A<br />

(zu Informationszwecken)<br />

Leitfaden für die Verwendung dieser Spezifikation<br />

<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />

Die Norm ist so formuliert, dass die Normenkonformität durch die erste Partei (die Organisation),<br />

die zweite Partei (die Anspruchsgruppen) oder eine unabhängige dritte Partei (z. B.<br />

eine Zertifizierungsorganisation) überprüft werden kann.<br />

Organisationen innerhalb der Lieferkette können eine solche Normenkonformität geltend<br />

machen, wenn ihre Beteiligung an der Veranstaltung den maßgeblichen Anforderungen dieser<br />

Norm entspricht.<br />

Organisationen können eine Normenkonformität nur in Bezug auf die Tätigkeiten geltend<br />

machen, für die sie verantwortlich zeichnen und die in den Anwendungsbereich ihres<br />

Managementsystems fallen.<br />

Nur Organisationen, die für eine Veranstaltung gesamtverantwortlich zeichnen, können<br />

behaupten, dass eine Veranstaltung unter Einhaltung dieser Norm durchgeführt wurde.<br />

Normenkonformität kann auf folgende Weise geltend gemacht werden:<br />

Für eine Einzelveranstaltung: „Das Managementsystem, das für die Planung und<br />

Durchführung von [Namen der Veranstaltung einfügen] verwendet wurde, entspricht der<br />

Norm <strong>ISO</strong> <strong>20121</strong>“.<br />

Für Organisationen: „[Namen des Lieferanten/der Organisation einfügen] verwendet ein<br />

Nachhaltigkeitsmanagementsystem, das der Norm <strong>ISO</strong> <strong>20121</strong> entspricht."<br />

Für die Planung einer Veranstaltung: „Die Konzeption/Planung von [Namen der Veranstaltung<br />

einfügen] einspricht der Norm <strong>ISO</strong> <strong>20121</strong>.“<br />

Mit einer solchen Geltendmachung würde nämlich in der Tat behauptet werden, dass das<br />

Managementsystem den Unterpunkten 3.1-3.6, 3.7.1-3.7.1, 3.81 und 3.8.2 entspricht.<br />

A.1 Umfang<br />

Keine weitere Anleitung.<br />

A.2 Begriffe und Definitionen<br />

Keine weitere Anleitung.<br />

A.3 Anforderungen an ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem für Veranstaltungen<br />

A.3.1 Allgemeine Anforderungen<br />

Keine weitere Anleitung.<br />

A.3.2 Anwendungsbereich des Nachhaltigkeitsmanagementsystems<br />

Keine weitere Anleitung.<br />

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A.3.3 Zweck- und Werteerklärung (Leitbild)<br />

<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />

Die Nachhaltigkeitsgrundsätze der Organisation sollten Stewardship (Übernahme von Verantwortung/Produktverantwortung),<br />

Inklusivität, Integrität und Transparenz beinhalten.<br />

Tabelle A.1 enthält Fragen, die einer Organisation bei der Aufstellung von Nachhaltigkeitsgrundsätzen<br />

helfen.<br />

Tabelle A.1 - Beispielsgrundsätze<br />

Grundsätze Fragen<br />

Inklusivität � Wie identifizieren Sie jene, die Ihre Entscheidungen und Maßnahmen<br />

beeinflussen könnten oder davon beeinflusst werden könnten<br />

�<br />

(Anspruchsgruppen)?<br />

Wie steuern die Anspruchsgruppen ihre Ansichten bei? Erfolgt dies kontinuierlich?<br />

� Wie helfen Sie den Anspruchsgruppen, die Gründe hinter den Entscheidungen<br />

der Organisation und die Auswirkungen ihrer Maßnahmen zu<br />

verstehen?<br />

� Wie können Sie sicher sein, dass keine Gruppen oder Einzelpersonen<br />

benachteiligt oder „im Unklaren gelassen“ werden?<br />

� Sind Interessen, die über die Interessen der unmittelbaren Anspruchsgruppen<br />

hinausgehen, zu berücksichtigen?<br />

Integrität � Wie bemühen Sie sich um einen integeren Umgang mit anderen?<br />

� Wie wird Vielfalt gefördert und entwickelt?<br />

� Wie gewährleisten Sie, dass Bestechung, Missbrauch, Unterdrückung<br />

und Korruption vermieden werden?<br />

� Wie weisen Sie nach, dass Ihre Entscheidungen und Maßnahmen unvoreingenommen<br />

sind und den maßgeblichen Rechten, rechtlichen Verpflichtungen<br />

und Vorschriften entsprechen?<br />

Stewardship � Wie beeinflusst diese Maßnahme die Lebensqualität?<br />

� Werden Entscheidungen der Organisation irreversible Veränderungen<br />

der Umwelt (einschließlich Biodiversität) oder der Gesellschaft oder<br />

ökologische und gesellschaftliche Verluste zur Folge haben? Wenn ja,<br />

wurden Alternativen evaluiert?<br />

� Werden bei einer Tätigkeit die Ressourcennutzung und deren Folgen<br />

berücksichtigt und überwacht?<br />

� Wie werden Fähigkeiten für das Nachhaltigkeitsmanagement erworben,<br />

anderen vermittelt, angewan<strong>dt</strong> und anerkannt?<br />

Transparenz � Wie stellen Sie sicher, dass relevante und zuverlässige Informationen auf<br />

zugängliche, preiswerte und vergleichbare Weise verfügbar sind?<br />

� Wir werden angemessene Ansichten oder Bitten um weitere Informationen<br />

berücksichtigt und beantwortet?<br />

� Wie werden wesentliche Interessen, Einflüsse und Nutznießer erfasst,<br />

kommuniziert und gehandhabt?<br />

� Wie werden Entscheidungsträger identifiziert, Entscheidungsgründe<br />

erfasst und wie und wem kommuniziert?<br />

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<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />

Die Zweck- und Werteerklärung (das Leitbild) sollte die Grundlage der Aktivitäten einer Organisation<br />

im Bereich der nachhaltigen Entwicklung bilden und helfen, den Hauptzweck der<br />

Organisation auf die zugehörigen Aktivitäten zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung<br />

abzustimmen, und so die Transparenz der Unternehmensführung erhöhen.<br />

Die Leitungsebene der Organisation sollte diejenigen Werte fördern, die dem Verhalten<br />

zugrunde liegen, für das eine Organisation bekannt ist oder bekannt werden möchte.<br />

Es sollte keinen Widerspruch zwischen Grundsätzen, Zweck und Werten geben.<br />

A.3.4 Nachhaltigkeitspolitik<br />

Einige Elemente der Nachhaltigkeitspolitik sind vielleicht bereits in vorhandenen Dokumenten<br />

enthalten, z. B. in Dokumenten zur Umsetzung der Norm <strong>ISO</strong> 14001.<br />

Organisationen, die diese Norm umsetzen, werden ihre Lieferanten auffordern, ihren Beitrag<br />

zu dem Nachhaltigkeitsmanagementsystem zu leisten. Die verabschiedete Politik sollte die<br />

Identifizierung der voraussichtlichen Anforderungen (d. h. Ausschreibungsspezifikationen und<br />

Vertragsbedingungen) erleichtern.<br />

Organisationen, die eine Best-Practice-Überprüfung durchführen und eine erste Bewertung<br />

vornehmen, um potenzielle Nachhaltigkeitsaspekte, ihre Leistung im Vergleich zu diesen<br />

Aspekten sowie ihre Leistung im Vergleich zu ihren Nachhaltigkeitsgrundsätzen festzustellen,<br />

haben es leichter, ihre Nachhaltigkeitspolitik zu definieren und andere Anforderungen der<br />

Norm umzusetzen.<br />

Die Verpflichtung, eine führende Rolle auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung im<br />

Veranstaltungswesen zu spielen, sollte der Größe und dem potenziellen Einfluss der Organisation<br />

angemessen sein. Eine Führungsrolle kann die Einführung neuer Nachhaltigkeitspraktiken<br />

oder die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung durch einschlägige Verlautbarungen<br />

bedeuten.<br />

A.3.5 Planung<br />

A.3.5.1 Identifizierung und Bewertung von Nachhaltigkeitsaspekten<br />

Zusätzlich zu den Nachhaltigkeitsaspekten, die eine Organisation direkt steuern kann, sollte<br />

sie auch von ihr zu beeinflussende Aspekte berücksichtigen, z. B. im Zusammenhang mit den<br />

von ihr verwendeten Waren und Dienstleistungen sowie mit den von ihr angebotenen<br />

Produkten und Dienstleistungen.<br />

Da es in einer Organisation viele Nachhaltigkeitsaspekte geben kann, sollte sie Kriterien<br />

aufstellen und eine Methode festlegen, um die von ihr als wesentlich erachteten Aspekte zu<br />

bestimmen. Es gibt nicht die eine Methode, um wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte zu<br />

bestimmen. Die dann verwendete Methode sollte jedoch konsistente Ergebnisse liefern und die<br />

Festlegung und Anwendung von Bewertungskriterien einschließen.<br />

Bei der Zusammenstellung von Informationen über ihre wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte<br />

sollte die Organisation die Notwendigkeit berücksichtigen, diese Informationen für historische<br />

Zwecke aufzubewahren, und darüber nachdenken, wie sie für die Konzipierung und Implementierung<br />

ihres Nachhaltigkeitsmanagementsystems verwendet werden können.<br />

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A.3.5.2 Gesetzliche Bestimmungen und andere Anforderungen<br />

<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />

Die Organisation muss in Erfahrung bringen, welche gesetzlichen Bestimmungen auf ihre<br />

Nachhaltigkeitsaspekte Anwendung finden.<br />

Das können sein:<br />

a) nationale und internationale gesetzliche Bestimmungen;<br />

b) gesetzliche Bestimmungen der einzelnen Bundesstaaten/Bundesländer, Provinzen,<br />

Departements; und<br />

c) gesetzliche Bestimmungen der Kommunen.<br />

Die Organisation kann z. B. folgende andere Anforderungen akzeptieren:<br />

1. Vereinbarungen mit öffentlichen Behörden;<br />

2. Vereinbarungen mit Kunden;<br />

3. nicht regulatorische Leitfäden;<br />

4. freiwillige Grundsätze oder Verhaltenskodizes;<br />

5. freiwillige Umweltkennzeichnung oder Verpflichtungen im Bereich des Product<br />

Stewardship (der Produktverantwortung);<br />

6. Anforderungen von Fachverbänden;<br />

7. Vereinbarungen mit kommunalen Gruppen oder Nichtregierungsorganisationen;<br />

8. öffentliche Zusagen der Organisation oder ihrer Muttergesellschaft; und<br />

9. Unternehmensanforderungen.<br />

Im Rahmen der Identifizierung dieser Anforderungen wird in der Regel festgestellt werden, auf<br />

welche Weise gesetzliche Bestimmungen und andere Anforderungen auf die Nachhaltigkeitsaspekte<br />

einer Organisation Anwendung finden. Für diesen Zweck ist daher ein separates<br />

oder zusätzliches Verfahren vielleicht nicht erforderlich.<br />

A.3.5.3 Identifizierung und Einbeziehung von Anspruchsgruppen<br />

Anspruchsgruppen werden einbezogen, um das Verständnis der wirtschaftlichen, sozialen und<br />

ökologischen Auswirkungen der Veranstaltungsaktivitäten besser zu verstehen. Dazu gehören<br />

Aktivitäten, die mit dem gesamten Lebenszyklus einer Veranstaltung zu tun haben, sowie<br />

indirekte Auswirkungen, die beispielsweise mit der Lieferkette zusammenhängen.<br />

A.3.5.4 Zielvorgaben, Ziele und Plan/Pläne<br />

Unter praktischen Gesichtspunkten sollte der für das Nachhaltigkeitsmanagement benötigte<br />

Aufwand der Art und Bedeutung der identifizierten Nachhaltigkeitsaspekte angemessen sein.<br />

Die Zielvorgaben sollten spezifisch, messbar, erreichbar, angemessen und mit Termin versehen<br />

sein (im Englischen: specific, measurable, achievable, reasonable, time-bound -<br />

SMART). Bei der Festlegung von Zielvorgaben sollte die Organisation alle Methoden berücksichtigen,<br />

die für eine Auseinandersetzung mit den Nachhaltigkeitsaspekten in Betracht<br />

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<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />

kommen. Bedacht werden sollte auch die Nutzung neuer und/oder innovativer Technologien<br />

(z. B. die Kompostierung vor Ort von Nahrungsabfällen oder die Zusammenarbeit mit<br />

Anspruchsgruppen, die neue webbasierte Hilfsmittel einsetzen). Auch Fragen späterer<br />

Altlasten sollten nicht außer Acht gelassen werden, wie z. B. die künftige Nutzung neuer<br />

Veranstaltungsorte/Einrichtungen.<br />

Die Organisation sollte die Leistungsziele für diejenigen Zielvorgaben höher stecken, die sie<br />

am ehesten erreichen kann.<br />

Es kann oft mehr als ein Ansatz verfolgt werden, um zu einer Lösung zu gelangen; in einem<br />

solchen Fall spricht man dann von alternativen Plänen. Der endgültige Plan ist der für die<br />

Durchführung der Veranstaltung verwendete Ansatz.<br />

Unter Umständen ist es nicht möglich, alle Leistungsziele zu verwirklichen, so dass der Plan<br />

eventuell einen Leistungskompromiss zwischen einer Reihe von Zielvorgaben/Zielen darstellt.<br />

Beispiel: Ein Veranstaltungsort könnte aufgrund der Einrichtungen (z. B. Barrierefreiheit)<br />

geeigneter sein als andere, während ein anderer Veranstaltungsort vielleicht verkehrsmäßig<br />

besser angebunden ist, was die verkehrsbezogenen Auswirkungen verringern könnte. Die<br />

Entscheidung für bzw. gegen einen der Veranstaltungsorte könnte darauf basieren, ob es<br />

möglich ist, offene Probleme in späteren Jahren zu lösen.<br />

Die Ziele sollten, wann immer machbar, mithilfe von Schlüsselkennzahlen (Key Performance<br />

Indicators – KPI) quantifiziert werden. KPIs sind zum Beispiel:<br />

Zielvorgaben KPIs<br />

Verringerung der Energieverwendung/des<br />

Energiebedarfs und Förderung der Verwendung<br />

erneuerbarer Energien. Ausgleich<br />

der mit dem Energieverbrauch zusammenhängenden<br />

CO2-Emissionen.<br />

Gewährleistung von Gesundheit, Sicherheit<br />

und Bequemlichkeit für die an der Veranstaltung<br />

beteiligten Anspruchsgruppen.<br />

Energieverbrauch (kWh), CO2-Emissionen<br />

(Tonnen), Anteil erneuerbarer Energien (%)<br />

usw. (Für viele Veranstaltungen werden die<br />

Organisationen diese Zahlen wohl schätzen<br />

müssen.)<br />

Lärmpegel (dB), Unfallquote usw.<br />

Ziele sind das akzeptable Mindest-Leistungsniveau, das für jede der Schlüsselkennzahlen<br />

festgelegt werden sollte.<br />

Es sollte angemerkt werden, dass es nicht erforderlich ist, für jede Zielvorgabe dasselbe<br />

Leistungsniveau zu erreichen. Aufgrund der Vielfalt der Veranstaltungen ist es unmöglich, an<br />

alle denselben Maßstab anzulegen.<br />

A.3.6 Leistung im Vergleich zu den Nachhaltigkeitsgrundsätzen<br />

Der Ansatz für die Bewertung der Leistung im Vergleich zu den Nachhaltigkeitsgrundsätzen<br />

einer Organisation kann in der Verwendung einer Reifematrix bestehen oder von der Organisation<br />

selbst entwickelt werden (siehe A.3.9).<br />

Die Reifematrix kann helfen, die Qualität des Systems zu bestimmen, das für die Identifizierung<br />

von Nachhaltigkeitsaspekten sowie für die Festlegung von Zielvorgaben verwendet wird.<br />

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A.3.7 Implementierung<br />

A.3.7.1 Allgemein<br />

<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />

Gegebenenfalls können für eine Veranstaltung entwickelte Nachhaltigkeitsmanagementsysteme<br />

zwecks Verwendung bei anderen Veranstaltungen verändert, angepasst und verbessert<br />

werden, um Doppelarbeit zu Beginn eines jeden Veranstaltungszyklus zu vermeiden.<br />

A.3.7.2 Rollen und Zuständigkeiten<br />

Keine weitere Anleitung.<br />

A.3.7.3 Operative Kontrolle<br />

Keine weitere Anleitung.<br />

A.3.7.4 Ressourcen<br />

Keine weitere Anleitung.<br />

A.3.7.5 Kompetenz und Ausbildung<br />

Die Ausbildung kann folgende Bereiche umfassen:<br />

a) Nachhaltigkeitspolitik, diesbezügliche Verfahren und Anforderungen;<br />

b) wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte;<br />

c) Fragen im Zusammenhang mit der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen; und<br />

d) Folgen einer fehlenden Einhaltung von Politik, Verfahren und Anforderungen.<br />

A.3.7.6 Lieferkettenmanagement<br />

Organisationen, die keine Ausschreibungsverfahren durchführen, sollten bei der Wahl ihrer<br />

Lieferanten dennoch Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen.<br />

A.3.7.7 Kommunikation<br />

Weitere Anleitungen zur Umweltkommunikation finden Sie in der Norm <strong>ISO</strong> 14063.<br />

A.3.7.8 Dokumentation und das Führen von Aufzeichnungen<br />

Eine Dokumentation des Managementsystems sowie der mit dessen Implementierung für eine<br />

Veranstaltung verbundenen Fragen ist von entscheidender Bedeutung, um Transparenz und<br />

Verantwortlichkeiten nachzuweisen und eine Überprüfung durch Dritte zu ermöglichen.<br />

Die Dokumentation sollte dem Managementsystem und den zugehörigen Fragen angemessen<br />

und dafür geeignet sein. Protokolle, E-Mails und andere weniger förmliche oder weniger auf<br />

das Managementsystem konzentrierte Mitteilungen stellen häufig eine ausreichende Dokumentation<br />

dar.<br />

Organisationen, die Daten über die Anspruchsgruppen erheben, können den Bestimmungen<br />

nationaler Gesetze unterliegen.<br />

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A.3.8 Kontroll- und Abhilfemaßnahmen<br />

<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />

Die Überwachung der Einhaltung und Konformität ist nicht zwangsläufig ein mühseliger<br />

Prozess. Wenn beispielsweise ein falsches Teil geliefert wurde oder der Lärmpegel zu hoch<br />

ist, werden in der Regel unverzüglich Abhilfemaßnahmen getroffen, ohne dass nennenswerte<br />

Formalitäten erledigt werden müssen. Für einige Anforderungen und Ziele könnte es jedoch<br />

notwendig sein, dass ein Zeitplan für die Überwachung durch qualifizierte Fachleute aufgestellt<br />

wird und/oder dass Abhilfemaßnahmen von mehreren Personen in Absprache geprüft werden.<br />

Wurden Ziele festgesetzt, die Geräte zur Überwachung der KPIs erforderlich machen (z. B. für<br />

das Wiegen der erzeugten Abfallmengen), müssen die verwendeten Geräte gepflegt und<br />

gewartet werden, um ausreichend genaue Daten zu liefern.<br />

Das Audit des Managementsystems muss innerhalb des Anwendungsbereichs des Nachhaltigkeitsmanagementsystems<br />

erfolgen. Wurden Nachhaltigkeitsaspekte betreffende Anforderungen<br />

an Lieferanten gestellt, sollte die Organisation diese Anforderungen in das Audit des<br />

Managementsystems einbeziehen.<br />

A.3.9 Bewertung durch die oberste Leitungsebene (Management Review)<br />

Die Organisationen sollten routinemäßig ihre Fortschritte auf dem Weg zu einer kontinuierlichen<br />

Verbesserung ihres Veranstaltungsmanagements verfolgen und überprüfen, was die<br />

Fähigkeiten und Ergebnisse im Bereich der nachhaltigen Entwicklung anbelangt. BS 8900 hat<br />

einen Rahmenentwurf für eine Reifematrix im Bereich der nachhaltigen Entwicklung<br />

vorgeschlagen, um die Organisationen bei der Verwirklichung zu unterstützen. Dieses Hilfsmittel<br />

sollte von den Organisationen der Veranstaltungsbranche eingeführt werden, um ihren<br />

aktuellen Stand hinsichtlich einer nachhaltigen Entwicklung gemäß einer Skala von „Minimaleinsatz“<br />

bis „hundertprozentiges Engagement“ zu ermitteln.<br />

Die Praktiken im Zusammenhang mit den wichtigsten Grundsätzen des Nachhaltigkeitsmanagements,<br />

wie z. B. Inklusivität, Integrität, Stewardship und Transparenz, werden durch<br />

Merkmale/Kriterien repräsentiert, die einer Organisation in den unterschiedlichen Nachhaltigkeitsreifestadien<br />

angemessen sind. So kann eine Organisation beispielsweise der Meinung<br />

sein, ihre Zielvorgaben für eine nachhaltige Entwicklung (repräsentiert durch umfassendes<br />

Engagement) in wesentlichen Managementaspekten wie der Lieferkette erfüllt zu haben, da sie<br />

die Interessengemeinschaft voll anerkennt und erforderlichenfalls vorgeschaltete Stufen unterstützt.<br />

Die Organisationen sollten ihre eigene Reifematrix oder ein ähnliches auf dem <strong>Entwurf</strong> in<br />

Tabelle A.2 basierendes Managementhilfsmiittel erstellen und dabei die Grundsätze (siehe<br />

Anleitung in Tabelle A.1) und die für sie relevanten Praktiken berücksichtigen. Der Kürze<br />

halber bezieht sich der Begriff „Reifematrix“ auf beide Ansätze.<br />

Die Organisationen sollten durch Identifizierung der zutreffendsten Kriterien ihre aktuelle<br />

Position in ihrer Reifematrix bestimmen. Auf diese Weise erhält man ein Reifeprofil. Besondere<br />

Aufmerksamkeit sollte dann den Bereichen gewidmet werden, welche die Organisation als<br />

Schwächen oder potenzielle Wachstumsbereiche identifiziert hat.<br />

Die Matrix sollte kontinuierlich aktualisiert werden, um sich ändernde Gegebenheiten zu<br />

erfassen. Die mithilfe der Matrix abgebildete Position der Organisation sollte im Bewertungsprozess<br />

verwendet werden und/oder dazu benutzt werden, um ihre Fortschritte in puncto<br />

nachhaltige Entwicklung gegenüber den Anspruchsgruppen zu verdeutlichen.<br />

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Grundsätze und Praxis<br />

Tabelle A.2 – <strong>Entwurf</strong> für den Aufbau einer Reifematrix im Bereich der nachhaltigen Entwicklung<br />

Inklusivität Einbeziehung der<br />

Anspruchsgruppen<br />

und Identifizierung<br />

von Nachhaltigkeitsaspekten<br />

Integrität<br />

<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />

Merkmale des Ansatzes für eine nachhaltige Entwicklung in sich entwickelnden Organisationen<br />

-------------------------------------------------------- Reife ------------------------------------------------------------------�<br />

Minimaleinsatz Verstärkter Einsatz Hundertprozentiges Engagement<br />

� Wenige Anspruchsgruppen<br />

/Gruppen konsultiert<br />

� Defensiver Ansatz<br />

Zentrale Treiber � Triebkräfte sind kurzfristige<br />

Gewinne und Kapitalrendite<br />

(ROI).<br />

� Reaktion auf (nicht Antizipation<br />

von) Regulierung, Pressure<br />

Groups, Anspruchsgruppen<br />

und/oder Investoren.<br />

Führungsposition � Widerwillige Anwendung von<br />

Normen und Vorschriften aufgrund<br />

wirtschaftlichen und/oder<br />

rechtlichen Drucks.<br />

Risikomanagement � Reaktiver Ansatz für das Risikomanagement.<br />

� Eher Vermeidung von Verantwortung<br />

als Suche nach Wegen<br />

für den Umgang mit Risiken.<br />

� Anspruchsgruppen systematisch<br />

identifiziert und einbezogen.<br />

� Fragen, die einen Wettbewerbsvorteil<br />

schaffen, werden thematisiert<br />

und für Öffentlichkeitsarbeit<br />

genutzt.<br />

� Nachhaltige Entwicklung ist Teil<br />

des Rufes/Risikomanagements.<br />

� Basiert auf längerfristiger Entwicklung.<br />

� Ständige Bewertung der<br />

Änderungen von Praxis, Normen<br />

und Rechtsvorschriften.<br />

� Veröffentlichung der Nachhaltigkeitspolitik<br />

und Zielvorgaben.<br />

� Hauptrisiken identifiziert und<br />

gemanagt, aber möglicherweise<br />

nicht mit dem Nachhaltigkeitsmanagementsystem<br />

integriert.<br />

� Beziehungen zu den Anspruchsgruppen<br />

werden durch ständige<br />

Einbeziehung gepflegt, Nachhaltigkeitsaspekte<br />

werden<br />

deutlich thematisiert.<br />

� Kurz- und langfristige sowie allgemeinere<br />

Beurteilungen voll<br />

integriert.<br />

� Proaktive Planung und Ausfindigmachen<br />

von Gelegenheiten.<br />

� Marktführerschaft in Bezug auf<br />

Nachhaltigkeitsaspekte.<br />

� Nachhaltigkeitspolitik und Zielvorgaben<br />

mit Organisationszweck,<br />

-vision und -werten integriert.<br />

� Nachhaltigkeitsstrategien<br />

vollständig mit dem Risikomanagementsystem<br />

integriert.<br />

� Bestreben, sich an die Grundsätze<br />

des Risikomanagements zu<br />

halten, statt nur das Unabdingbare<br />

für deren Einhaltung zu tun.<br />

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Grundsätze und Praxis<br />

Stewardship<br />

Transparenz<br />

<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />

Merkmale des Ansatzes für eine nachhaltige Entwicklung in sich entwickelnden Organisationen<br />

-------------------------------------------------------- Reife ------------------------------------------------------------------�<br />

Minimaleinsatz Verstärkter Einsatz Hundertprozentiges Engagement<br />

Nachhaltigkeitskultur � Minimalistische „Abhak“-<br />

Mentalität.<br />

� Einhaltung nur der grundlegendsten<br />

regulativen Anforderungen.<br />

� Geschäftsvorteil nachhaltiger<br />

Entwicklung wird erkannt, immer<br />

noch PR-/marketing-orientiert.<br />

� Entwicklung interner/externer<br />

Schulungsprogramme.<br />

Kompetenzerwerb � Mindeststandards für Schulung � Anregung innovativen Lernens<br />

und Befähigung der Mitarbeiter.<br />

Lieferkette � Auswahl der billigsten<br />

Lieferanten.<br />

� Möglichst langer Zahlungsverzug.<br />

Umweltbewertung � Mindestbewusstsein.<br />

� Ad-hoc-Lösungen.<br />

� Lieferanten-Rating basiert auf<br />

Einhaltung technischer Vorgaben,<br />

auf Kosten und Lieferfristen, möglicherweise<br />

auch auf Nachhaltigkeitsfaktoren.<br />

� Ausbildung und Schulung.<br />

� Anwendung von Umweltstrategien<br />

und externen Normen.<br />

� Nachhaltigkeitskultur auf allen<br />

Ebenen eingebettet.<br />

� Austausch von Know-how außerhalb<br />

der Organisation.<br />

� Kontinuierliche Neubewertung<br />

und Schulung, auch Kompetenzerwerb<br />

für künftige Expansion.<br />

� Anerkennung und Belohnung von<br />

Nachhaltigkeitsinnovationen.<br />

� Einsicht, dass die Lieferkette die<br />

gleichen langfristigen Interessen<br />

hat, und deren Berücksichtigung.<br />

� Erforderlichenfalls Unterstützung<br />

vorgelagerter Stufen.<br />

� Umfassende Bewertungen/Audits<br />

von Umweltfolgen/-risiken in<br />

Entscheidungsfindung integriert.<br />

� Vermeidung kommt vor Heilung.<br />

Überprüfung � Nicht bewertet � Bedarf analysiert. � Periodische Überprüfung und<br />

Anpassung.<br />

Vertrauen schaffen � Kaum oder keine Berichterstattung<br />

ohne Druck<br />

� Selektive Berichterstattung zu<br />

vorgegebenen Zwecken.<br />

HINWEIS Die Organisation oder Einzelperson sollte überlegen, welche Kriterien am besten zu ihren aktuellen Praktiken passen.<br />

� Anspruchsgruppen wird regelmäßig<br />

angemessen berichtet.<br />

� Verständnis schaffen bei<br />

Anspruchsgruppen.<br />

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<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />

Anhang B<br />

(zu Informationszwecken)<br />

Auf das Lieferkettenmanagement anzuwendende Grundsätze<br />

B.1 Was ist ein nachhaltiges Beschaffungswesen und warum tut es not?<br />

Die erfolgreiche Einführung eines Veranstaltungsmanagements zur Förderung einer nachhaltigen<br />

Entwicklung hängt davon ab, dass die Zielvorgaben für eine nachhaltige Entwicklung<br />

auf die gesamte Lieferkette ausgeweitet werden. Das erfordert die Einbeziehung eines breiten<br />

Lieferantenspektrums, von Spezialisten bis Generalisten. Dieser Anhang geht näher auf das<br />

nachhaltige Beschaffungswesen ein.<br />

Eine nachhaltige Beschaffung ist die Integration des Nachhaltigkeitsmanagements in alle<br />

Aspekte des Beschaffungszyklus, darunter:<br />

a) Definition der Notwendigkeit einer nachhaltigen Beschaffung;<br />

b) Evaluierung der möglichen Optionen;<br />

c) Konzeption und Spezifikation;<br />

d) Lieferantenauswahl;<br />

e) Auswertung von Ausschreibungen;<br />

f) nachvertragliches Management;<br />

g) Lieferantenentwicklung; und<br />

h) Leistungsüberprüfung.<br />

Es sollten bei der Integration des Nachhaltigkeitsmanagements in den Beschaffungsprozess<br />

vier Hauptziele ins Auge gefasst werden:<br />

1) Minimierung der Auswirkungen von Produkten und/oder Dienstleistungen (z. B. Auswirkungen<br />

auf Gesundheit und Luftgüte, Erzeugung gefährlicher Abfälle);<br />

2) Minimierung der Ressourcennachfrage (beispielsweise durch Verwendung ressourceneffizienter<br />

Produkte z. B. von energieeffizienten Geräten, kraftstoffeffizienten Fahrzeugen<br />

und aus Recyclingmaterial hergestellten Produkten);<br />

3) Minimierung der negativen Auswirkungen der Lieferkette selbst, was insbesondere die<br />

sozialen Aspekte betrifft (z. B. Bevorzugung lokaler und/oder kleinerer Lieferanten<br />

sowie der Lieferanten, die Mindeststandards hinsichtlich Ethik, Menschenrechten und<br />

Arbeitsbedingungen einhalten); und<br />

4) Sicherstellen, dass faire Vertragsbedingungen angewan<strong>dt</strong> und respektiert werden.<br />

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<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />

B.2 Wann sollten Fragen einer nachhaltigen Beschaffung berücksichtigt<br />

werden?<br />

Nachhaltigkeitsaspekte sollten unmittelbar am Anfang des Beschaffungsprozesses berücksichtigt<br />

werden, indem relevante Kriterien in die Produkt-/Dienstleistungsspezifikation aufgenommen<br />

werden. So können Optionen gewählt werden, die einerseits der Spezifikation entsprechen,<br />

aber gleichzeitig auch den besten Gegenwert bieten. Dieser Ansatz vermeidet, dass<br />

potenzielle Konflikte zwischen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Belangen später im<br />

Beschaffungsprozess zu Tage treten.<br />

B.3 Was beinhaltet ein nachhaltiges Beschaffungswesen?<br />

Es sollten folgende entscheidende Schritte unternommen werden:<br />

a) Festlegung einer Politik für ein nachhaltiges Beschaffungswesen;<br />

b) Erstellen von Ausschreibungsspezifikationen, die Leistungskriterien für eine nachhaltige<br />

Entwicklung enthalten;<br />

c) Aufnahme eines Dialogs mit Lieferanten/potenziellen Lieferanten; und<br />

d) Bewertung der auf die Ausschreibung eingehenden Angebote und Evaluierung der<br />

Nachhaltigkeitsleistung während des gesamten Beschaffungsprozesses.<br />

B.4 Politik und strategische Planung zur Förderung eines nachhaltigen<br />

Beschaffungswesens<br />

Es sollte eine Beschaffungspolitik erarbeitet und dokumentiert werden, die sich im Einklang mit<br />

der für die Veranstaltung insgesamt gültigen Nachhaltigkeitspolitik befindet und welche (im<br />

Kontext einer nachhaltigen Beschaffung) die für die Veranstaltung insgesamt definierten<br />

Aspekte, Zielvorgaben, KPIs und Ziele näher darlegt. Die Politik zur Förderung einer nachhaltigen<br />

Beschaffung sollte:<br />

a) den Rahmen (d. h. den Umfang) der nachhaltigen Beschaffung definieren, z. B. wirtschaftliche,<br />

soziale, ökologische und natürliche Ressourcen; Lebenszyklusansatz, zentrale<br />

Veranstaltungsthemen usw.;<br />

b) das gewünschte Leistungsniveau benennen, z. B. grundlegende Einhaltung von Gesetzesbestimmungen<br />

oder Erweiterung auf Praktiken „über die aktuellen Best Practices hinaus“,<br />

einschließlich der Aufnahme von Nachhaltigkeitswerten in die Lieferantenstrategien;<br />

c) den Ansatz/die Kriterien für die Bewertung der Lieferanten während der Ausschreibungsauswertung<br />

definieren;<br />

d) die Übereinstimmung und Anpassung der Leistungsanforderungen für Lieferanten mit den<br />

bzw. an die Erwartungen der Organisation an sich selbst bewerten.<br />

B.5 Techniken für die Bewertung und das Management von Nachhaltigkeitsaspekten<br />

im Beschaffungswesen<br />

Folgende Überlegungen sollten bei der Definition des Ansatzes für die Bewertung/das<br />

Management der Lieferanten und künftigen Lieferanten berücksichtigt werden:<br />

a) inwieweit die Produkte/Dienstleistungen des Lieferanten für die einkaufende Organisation<br />

entscheidend sind;<br />

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<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />

b) die Höhe der Ausgaben im Verhältnis zur Größe des Lieferanten, um festzustellen, wie<br />

hoch der Einfluss ist, der ausgeübt werden kann;<br />

c) die wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit den sozialen, wirtschaftlichen, ökologischen<br />

und natürlichen Ressourcen und den zugehörigen Risiken in Bezug auf das<br />

Produkt/die Dienstleistung; und<br />

d) die Unterteilung der Lieferanten nach Branche, Dienstleistungs- oder Produktart, um<br />

angemessene Möglichkeiten für die Kommunikation mit ihnen/für ihre Einbeziehung zu<br />

entwickeln.<br />

Die Organisation sollte eine Auswahl unter geeigneten Ansätzen, Hilfsmitteln und Techniken<br />

treffen, um die nachhaltige Beschaffung zu bewerten und zu managen. Das sind zum Beispiel:<br />

1) Gewichtungs-/Punktesysteme – quantitative/qualitative Möglichkeiten, um die Vorzüge<br />

vorgeschlagener Lösungen für die KPIs zu bewerten;<br />

2) Lebenszyklusbewertung und Lebenszykluskosten: die „wahren“ Auswirkungen von<br />

Produkten und/oder Dienstleistungen auf der Grundlage des Ansatzes „von der Wiege<br />

bis zum Grab“, d. h. eines ganzheitlichen Ansatzes, der die Umweltaspekte und<br />

potenziellen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Herstellung, Verwendung und<br />

Entsorgung eines Produktes bewertet;<br />

3) Die umweltorientierte Einkaufshierarchie – „überdenken, eliminieren, verringern,<br />

wiederverwenden, recyceln, entsorgen“, ein Ansatz zur Minimierung der Auswirkungen<br />

auf die natürlichen Ressourcen, entsprechend der Hierarchie im Abfallmanagement;<br />

4) Verhaltenskodex des Lieferanten – kann von der vergebenden Organisation verwendet<br />

werden, um sicherzustellen, dass ihre Lieferanten den sozialen und ethischen<br />

Elementen der nachhaltigen Beschaffung sowie den Umweltaspekten entsprechen;<br />

5) Allgemein anerkannte Branchenpraxis – Standards für das Nachhaltigkeitsmanagement<br />

für spezifische Industriesektoren/-bereiche, die von der Branche definiert wurden und<br />

die Bewertung angemessener Leistungsniveaus durch die Branche darstellen; und<br />

6) Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis – nach britischer Definition die optimale Kombination<br />

von Lebenszykluskosten und Nutzen, um den Anforderungen des Kunden zu genügen;<br />

dieser Ansatz macht es möglich, dass Nachhaltigkeit und Qualität Berücksichtigung<br />

finden, wenn über Dienstleistungsoptionen nachgedacht wird.<br />

B.6 Aufnahme eines Dialogs mit Lieferanten<br />

Es können zwei allgemeine Ansätze verfolgt werden, um Ziele für eine nachhaltige Entwicklung<br />

für Lieferanten festzulegen: der Ansatz von „Anordnung und Kontrolle“ sowie der „partnerschaftliche“<br />

Ansatz.<br />

„Anordnung und Kontrolle": Dieser Ansatz beinhaltet striktes Management und Regulierung der<br />

Lieferanten auf der Grundlage eines Vertrags, der Standards und Checklisten enthält, auf<br />

deren Einhaltung durch die Lieferanten die Organisationen bestehen können. Dieser Ansatz<br />

kann zwar wirkungsvoll, aber auch unflexibel sein, da die Lieferanten auf genaue Anforderungen<br />

reagieren müssen, statt sich proaktiv für die Zielvorgaben einer nachhaltigen Entwicklung<br />

einzusetzen. Das hat zuweilen eine „Abhak“-Mentalität zur Folge, da der Lieferant nur das<br />

Notwendigste tut, um den verlangten Leistungsstandard zu erreichen.<br />

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<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />

Der partnerschaftliche Ansatz: Dieser Ansatz bedeutet, dass eine Beziehung zum Lieferanten<br />

aufgebaut wird und dass mithilfe von Einflussnahme, Aufklärung und Schulung sichergestellt<br />

werden soll, dass der Lieferant und die Organisation auf ähnliche Ziele hinarbeiten. Langfristig<br />

ist der „partnerschaftliche“ Ansatz tendenziell effektiver als „Anordnung und Kontrolle“, er<br />

erfordert jedoch mehr Aufwand und Investitionen. Wenn routinemäßig bestimmte Produkte und<br />

Dienstleistungen benötigt werden, ist es vielleicht am angemessensten, in den „partnerschaftlichen“<br />

Ansatz zu investieren.<br />

Wahrscheinlich wird in den Organisationen eine Kombination beider Techniken zur Anwendung<br />

kommen.<br />

B.7 Bewertung von auf Ausschreibungen eingehenden Angeboten<br />

Auf Ausschreibungen eingehende Angebote sollten mithilfe der zuvor umrissenen Kriterien und<br />

Bewertungstechniken ausgewertet werden. Sobald der bevorzugte Lieferant ausgewählt ist,<br />

sollte die vergebende Organisation die in dem Ausschreibungsangebot des Lieferanten<br />

enthaltenen Informationen über seine Nachhaltigkeitsleistung in die Vertragsbedingungen<br />

aufnehmen. Es sollte auf eine ausreichend detaillierte Beschreibung geachtet werden, um<br />

Fälle der Nichtkonformität (d. h. wenn der Lieferant die erwartete Leistung nicht erreicht)<br />

festzustellen und spätere Leistungsüberprüfungen zu ermöglichen.<br />

B.8 Nachhaltiges Beschaffungswesen – Überwachung und Berichterstattung<br />

Sofern machbar, sollte die Strategieumsetzung während der gesamten Implementierungsphase<br />

mithilfe geeigneter KPIs und Benchmarks überwacht werden. Die während des Überwachungsprozesses<br />

gesammelten Informationen sollten dann bewertet und mitgeteilt werden.<br />

Die „gezogenen Lehren“ sollten dokumentiert und in den Bewertungsprozess einbezogen<br />

werden, um Verbesserungen für künftige Aktivitäten zu identifizieren.<br />

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Normenveröffentlichungen<br />

Bibliografie<br />

<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />

Bei datierten Bezugnahmen gilt nur die zitierte Ausgabe. Bei nicht datierten Bezugnahmen gilt<br />

die letzte Ausgabe des genannten Dokuments (einschließlich Änderungen und Zusätzen).<br />

BS 8900:2006, Guidance for managing sustainable development<br />

BS EN <strong>ISO</strong> 9001, Quality management systems — Requirements<br />

BS EN <strong>ISO</strong> 14001, Environmental management systems — Requirements with guidance for<br />

use<br />

BS EN <strong>ISO</strong> 19011, Guidelines for quality and/or environmental management systems auditing<br />

BS <strong>ISO</strong> 14063, Environmental management — Environmental communication — Guidelines<br />

and<br />

Examples<br />

BS OHSAS 18001, Occupational health and safety management systems — Requirements<br />

Andere Veröffentlichungen<br />

[1] GREAT BRITAIN. Data Protection Act 1998. The Stationery Office. (www.tso.co.uk)<br />

Zur Vertiefung<br />

BS 8406, Event stewarding and crowd safety services — Code of practice<br />

<strong>ISO</strong> 22000, Food safety management systems — Requirements for any organization in the<br />

food chain<br />

GREAT BRITAIN, The event safety guide — A guide to health, safety and welfare at music and<br />

similar events. HSG195. HSE Books 1999.<br />

Greener events, a guide to reducing the environmental impact of conferences and seminars.<br />

Government Office for the South West. 2007 (www.oursouthwest.com)<br />

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