ISO 20121 Entwurf_dt.pdf - DTHG
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<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />
<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />
Nachhaltiges<br />
Veranstaltungsmanagement<br />
Inoffizielle Übersetzung aus dem Englischen des 1. Arbeitsentwurfs der<br />
<strong>ISO</strong> <strong>20121</strong>, wie er vom <strong>ISO</strong>-TC-250-Sekretariat erstellt wurde. Er dient als<br />
Grundlage auch für den DIN-Arbeitsausschuss Nachhaltiges<br />
Veranstaltungsmanagement (NA 159-01-14AA).<br />
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<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />
Inhalt Seite<br />
Vorwort........................................................................................................................................ 3<br />
Einführung................................................................................................................................... 4<br />
Spezifikation für ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem für Veranstaltungen .......................... 6<br />
1 Anwendungsbereich ............................................................................................................ 6<br />
2 Begriffe und Definitionen .....................................................................................................6<br />
3 Anforderungen an ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem für Veranstaltungen ................ 8<br />
3.1 Allgemeine Anforderungen............................................................................................... 8<br />
3.2 Anwendungsbereich des Nachhaltigkeitsmanagementsystems ...................................... 8<br />
3.3 Zweck- und Werteerklärung (Leitbild) .............................................................................. 9<br />
3.4 Nachhaltigkeitspolitik........................................................................................................ 9<br />
3.5 Planung ............................................................................................................................ 9<br />
3.6 Leistung im Vergleich zu den Nachhaltigkeitsgrundsätzen............................................ 11<br />
3.7 Umsetzung ..................................................................................................................... 12<br />
3.8 Kontrolle und Abhilfemaßnahmen.................................................................................. 14<br />
3.9 Bewertung durch die oberste Leitungsebene (Management Review) ........................... 15<br />
Anhang A .................................................................................................................................. 17<br />
Anhang B .................................................................................................................................. 26<br />
Bibliografie ................................................................................................................................ 30<br />
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Vorwort<br />
<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />
<strong>ISO</strong> (die Internationale Organisation für Normung / International Organization for Standardization)<br />
ist ein weltweiter Verband der nationalen Normungsorganisationen (<strong>ISO</strong>-Mitgliedsorganisationen).<br />
Die Erarbeitung internationaler Normen obliegt in der Regel den technischen<br />
Ausschüssen der <strong>ISO</strong>. Jede Mitgliedsorganisation, die an einem Thema, für welches ein<br />
technischer Ausschuss eingerichtet wurde, interessiert ist, hat das Recht, in diesem Ausschuss<br />
vertreten zu sein. Internationale Organisationen, Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen,<br />
die mit der <strong>ISO</strong> in Verbindung stehen, können ebenfalls in die Arbeit einbezogen<br />
werden. Die <strong>ISO</strong> arbeitet in allen Fragen der Normung im elektrotechnischen Bereich eng mit<br />
der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) zusammen.<br />
Die internationalen Normen werden im Einklang mit den <strong>ISO</strong>/IEC-Leitlinien, Teil 2 erarbeitet.<br />
Die Hauptaufgabe der Technischen Ausschüsse besteht darin, internationale Normen zu<br />
erarbeiten. Die von den Technischen Ausschüssen verabschiedeten Normenentwürfe werden<br />
den Mitgliedsorganisationen zur Annahme bzw. Ablehnung übermittelt. Die Veröffentlichung<br />
als internationale Norm setzt voraus, dass mindestens 75% der abstimmenden Mitgliedsorganisationen<br />
den jeweiligen Normenentwurf genehmigt haben.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Teile dieses Dokuments Patentrechten unterliegen<br />
können. Die <strong>ISO</strong> übernimmt keine Verantwortung dafür, solche Patentrechte zu identifizieren.<br />
Die Norm <strong>ISO</strong> <strong>20121</strong> wurde von dem Technischen Ausschuss <strong>ISO</strong>/TC, , Unterausschuss SC,<br />
, erstellt.<br />
Die 2./3./..... Fassung setzt die 1./2./... Fassung außer Kraft und ersetzt diese, in der [Punkt/e<br />
/ Unterpunkt/e / Tabelle/n / Abbildung/en / Anhang/Anhänge] technisch überarbeitet<br />
wurde/n.<br />
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Einführung<br />
?????????<br />
<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />
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Abbildung 1 – Prozesslandkarte für die Einführung der Norm <strong>ISO</strong> <strong>20121</strong><br />
<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />
Anwendungsbereich des<br />
Nachhaltigkeitsmanagementsystems<br />
definieren (3.2)<br />
Hauptzweck und Hauptwerte (Leitbild)<br />
definieren (3.3)<br />
Nachhaltigkeitsstrategien definieren<br />
(3.4)<br />
PLANEN: (3.5: Interaktiver Prozess)<br />
Probleme evaluieren und<br />
Zielvorgaben und Ziele festlegen<br />
Im Rahmen des Planungsprozesses<br />
Anspruchsgruppen (Stakeholders)<br />
identifizieren und einbeziehen<br />
(einschließlich Lieferkette)<br />
TUN: : Ressourcen und Kompetenzen<br />
bereitstellen, Lieferkette managen und<br />
Kommunikation aufrechterhalten, das<br />
System dokumentieren (3.7)<br />
PRÜFEN: überwachen und evaluieren<br />
(3.8)<br />
HANDELN: Bewertung durch oberste<br />
Leitungsebene (Management Review)<br />
und Feedforward-Analyse (3.9)<br />
[A. d. Übers.: Die Darstellung links wurde dem Original entnommen, um die deutsche Version ohne<br />
Pfeile zu ergänzen.]<br />
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<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />
Spezifikation für ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem für<br />
Veranstaltungen<br />
1 Anwendungsbereich<br />
Diese Norm spezifiziert die Anforderungen für ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem, das auf<br />
Veranstaltungen Anwendung findet, und enthält einen Leitfaden, wie diese Anforderungen zu<br />
erfüllen sind. Das heißt der Leitfaden liefert weitere praktische Informationen, die die Implementierung<br />
unterstützen.<br />
Diese Norm gilt für eine jede Organisation, die:<br />
a) ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem für Veranstaltungen erarbeiten, implementieren,<br />
aufrechterhalten und verbessern möchte;<br />
b) sich selbst davon vergewissern möchte, dass ihre erklärte Nachhaltigkeitspolitik befolgt<br />
wird;<br />
c) Konformität mit dieser Norm nachweisen möchte, und zwar durch:<br />
1) die erste Partei (Selbst-Feststellung und Selbst-Erklärung durch die Organisation,<br />
die um Konformität bemüht ist);<br />
2) eine zweite Partei (Bestätigung der Konformität durch Parteien, die ein Interesse an<br />
der Organisation haben, z. B. Kunden, oder durch andere in ihrem Auftrag); oder<br />
3) eine unabhängige dritte Partei (z. B. eine Zertifizierungsorganisation).<br />
Diese Norm ist auf alle Organisationen anwendbar (einschließlich Einzelpersonen), die im<br />
Veranstaltungsbereich tätig sind. Diese Norm ist auf Kunden (die Aufträge für die Ausrichtung<br />
einer Veranstaltung vergeben), Veranstalter (die Organisation oder Partnerorganisationen, die<br />
für die Durchführung der Veranstaltung zuständig sind) sowie Lieferanten und Auftragnehmer<br />
(die für die Lieferung von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen zuständig sind)<br />
anwendbar.<br />
Die Spezifikation soll das Management einer verbesserten Nachhaltigkeit während des<br />
gesamten Lebenszyklus einer Veranstaltung von der Konzeption und Planung über die<br />
Umsetzung bis zur abschließenden Bewertung erfassen.<br />
2 Begriffe und Definitionen<br />
Für die Zwecke dieses Dokuments gelten folgende Begriffe und Definitionen:<br />
2.1<br />
Auditor<br />
Zur Durchführung eines Managementsystem-Audits befugte Person.<br />
HINWEIS „Competence“ (Befugnis) ist in <strong>ISO</strong> 19011 definiert.<br />
2.2<br />
Lebenszyklus von Veranstaltungen<br />
Phasen und Aktivitäten einer Veranstaltung (einschließlich zugehöriger Produkte und Dienstleistungen),<br />
von der Konzeption über die Planung und Durchführung/Veranstaltungsproduktion<br />
bis zur postproduktionalen Evaluierung und einschließlich Feedback.<br />
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<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />
2.3<br />
Veranstaltungsausrichter<br />
Eine Organisation (2.9) oder Gruppe von Organisationen, die gesamtverantwortlich sind für<br />
das Management der Veranstaltungsdurchführung (inbegriffen sind alle Tätigkeiten, die mit der<br />
Veranstaltung zusammenhängen).<br />
2.4<br />
Audit<br />
Systematischer, unabhängiger und dokumentierter Prozess zur Erlangung von Auditnachweisen<br />
und zu deren objektiver Auswertung, um zu bestimmen, inwieweit die von der Organisation<br />
für das Audit des Managementsystems festgelegten Kriterien erfüllt sind.<br />
HINWEIS 1 In vielen Fällen, insbesondere in kleineren Organisationen, kann Unabhängigkeit<br />
dadurch gewährleistet werden, dass der Auditor keine Verantwortung für die zu auditierende Tätigkeit<br />
trägt.<br />
HINWEIS 2 Interne Audits, zuweilen als Erstparteienaudit bezeichnet, werden von oder im Auftrag<br />
der Organisation im Rahmen der Bewertung durch die oberste Leitungsebene oder für andere interne<br />
Zwecke durchgeführt und können die Grundlage für die Konformitätserklärung einer Organisation bilden.<br />
In vielen Fällen, insbesondere in kleineren Organisationen, kann Unabhängigkeit dadurch gewährleistet<br />
werden, dass der Auditor keine Verantwortung für die zu auditierende Tätigkeit trägt.<br />
HINWEIS 3 Externe Audits sind u. a. solche, die im Allgemeinen als Zweit- oder Drittparteienaudits<br />
bezeichnet werden. Zweitparteienaudits werden von Parteien, die ein Interesse an der Organisation<br />
haben, z. B. von Kunden, oder von anderen in ihrem Auftrag, durchgeführt. Drittparteienaudits werden<br />
von externen, unabhängigen Audit-Organisationen durchgeführt, z. B. von Organisationen, die eine<br />
Zertifizierung/ Registrierung der Konformität mit den Normen <strong>ISO</strong> 9001 oder <strong>ISO</strong> 14001 anbieten.<br />
2.5<br />
Schlüsselkennzahlen / Key Performance Indicators (KPI)<br />
Zuvor vereinbarte (quantitative oder qualitative) Maße zur Bestimmung einer Leistung im Vergleich<br />
zu den Zielvorgaben einer Organisation.<br />
HINWEIS Sofern machbar, sollten die Ziele mithilfe von Schlüsselkennzahlen quantifiziert werden.<br />
2.6<br />
Managementsystem<br />
System für die Festlegung der Politik und Zielvorgaben sowie zu deren Umsetzung.<br />
HINWEIS In dieser Norm bezieht sich dieser Punkt auf das System, das zur Festlegung der Politik<br />
und Zielvorgaben für eine Verbesserung der Nachhaltigkeit von Veranstaltungen sowie zu deren Umsetzung<br />
verwendet wird.<br />
2.7<br />
Reifeprofil<br />
Bildliche Darstellung der Reife des Nachhaltigkeitsmanagementsystems einer Organisation,<br />
die von ihrer Reifematrix abgeleitet wird (siehe A.2).<br />
2.8<br />
Zielvorgabe<br />
Beabsichtigtes Ergebnis einer Strategie.<br />
2.9<br />
Organisation<br />
Kommerzielle oder ehrenamtliche Vereinigung oder Person, die für die Durchführung einer<br />
Veranstaltung, für Lieferungen an eine Veranstaltung sowie für deren nachhaltige Entwicklung<br />
teilweise oder vollständig verantwortlich zeichnet.<br />
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2.10<br />
Hauptzweck<br />
Hauptfunktion einer Organisation<br />
<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />
2.11<br />
Verfahren<br />
Spezifizierte Art und Weise, wie eine Tätigkeit oder ein Prozess durchzuführen ist.<br />
HINWEIS Ein Verfahren kann, muss aber nicht in Schriftform vorliegen.<br />
2.12<br />
Anspruchsgruppe / Stakeholders<br />
Gruppe oder auch Einzelperson, die mit der/den Veranstaltung/en und veranstaltungsrelevanten<br />
Aktivitäten befasst oder davon betroffen ist.<br />
2.13<br />
Lieferant<br />
Organisation, die Produkte liefert bzw. Dienstleistungen oder Einrichtungen/Anlagen bereitstellt.<br />
2.14<br />
Lieferkette / Supply Chain<br />
Netz von Lieferanten, einschließlich Nachauftragnehmern<br />
2.15<br />
Nachhaltigkeit<br />
Grad der nachhaltigen Entwicklung im Zusammenhang mit der Organisation oder der Veranstaltung.<br />
HINWEIS Gibt Auskunft darüber, wie erfolgreich ein dauerhafter, ausgewogener Ansatz in Bezug<br />
auf die Wirtschaftstätigkeit, die Umweltverantwortung und den sozialen Fortschritt angewan<strong>dt</strong> wird.<br />
2.16<br />
Nachhaltige Entwicklung<br />
Dauerhafter, ausgewogener Ansatz, der auf die Wirtschaftstätigkeit, die Umweltverantwortung<br />
und den sozialen Fortschritt angewan<strong>dt</strong> wird.<br />
2.17<br />
Werte<br />
Grundsätze, an denen sich das Verhalten einer Organisation orientiert.<br />
3 Anforderungen an ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem für<br />
Veranstaltungen<br />
3.1 Allgemeine Anforderungen<br />
Die Organisation muss ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem im Einklang mit den Anforderungen<br />
(3.2 bis 3.9) dieser Norm erarbeiten, dokumentieren, implementieren, aufrechterhalten<br />
und kontinuierlich verbessern und festlegen, wie diese Anforderungen erfüllt werden sollen.<br />
3.2 Anwendungsbereich des Nachhaltigkeitsmanagementsystems<br />
Die Organisation muss den Anwendungsbereich ihres Nachhaltigkeitsmanagementsystems in<br />
Bezug auf die definierten veranstaltungsbezogenen Tätigkeiten und Funktionen dokumentieren.<br />
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3.3 Zweck- und Werteerklärung (Leitbild)<br />
<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />
Die Organisation muss ihre Grundsätze für eine nachhaltige Entwicklung definieren. Sie muss<br />
ihren Hauptzweck und ihre wichtigsten Werte, die auf ihre spezifisch veranstaltungsbezogenen<br />
Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen zutreffen, definieren und dokumentieren. Die Werte<br />
müssen auf den Grundsätzen basieren, welche die Organisation für eine nachhaltige Entwicklung<br />
aufgestellt hat.<br />
Der Zweck und die Werte der Organisation müssen den Rahmen für ihre Strategien, Zielvorgaben<br />
und Ziele bilden, die im Rahmen ihres Nachhaltigkeitsmanagementsystems definiert<br />
sind.<br />
3.4 Nachhaltigkeitspolitik<br />
Die Organisation muss ihre Politik für den festgelegten Anwendungsbereich definieren, indem<br />
sie beschreibt, auf welche Weise sie sich für die von ihr für eine nachhaltige Entwicklung<br />
aufgestellten Grundsätze engagiert. Sie muss diese Grundsätze in Bezug auf spezifisch<br />
veranstaltungsbezogene Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen fördern. Diese Politik ist<br />
von der obersten Leitungsebene zu genehmigen.<br />
Die Nachhaltigskeitspolitik muss Folgendes umfassen:<br />
a) Verpflichtung, bei der Förderung der Nachhaltigkeit von Veranstaltungen eine führende<br />
Rolle zu spielen;<br />
b) Erklärung über Zweck/Mission und Werte (Leitbild);<br />
c) Verpflichtung, die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und die anderen von der<br />
Organisation akzeptierten Anforderungen einzuhalten;<br />
d) Verpflichtung auf kontinuierliche Verbesserungen; und<br />
e) die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte der Organisation (3.5.1).<br />
Diese Politik muss die Grundlage für alle veranstaltungsbezogenen Tätigkeiten, Produkte und<br />
Dienstleistungen bilden und sich erstrecken auf:<br />
1) Lieferkettenorganisationen (Produktlieferanten und Dienstleister); und<br />
2) den Lebenszyklus einer Veranstaltung vom Konzept über die Planung und Durchführung<br />
bis zur abschließenden Evaluierung und Überprüfung.<br />
Die Politik ist den maßgeblichen Anspruchsgruppen zu vermitteln, darunter:<br />
i) denjenigen, die für oder im Auftrag der Organisation arbeiten; und<br />
ii) den maßgeblichen Lieferanten und Nachauftragnehmern.<br />
3.5 Planung<br />
3.5.1 Ermittlung und Bewertung von Nachhaltigkeitsaspekten<br />
Die Organisation muss ein Verfahren festlegen, einführen und aufrechterhalten, um die<br />
Bedeutung von Nachhaltigkeitsaspekten (einschließlich Risiken und Chancen) im Zusammenhang<br />
mit veranstaltungsbezogenen Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen im Rahmen<br />
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<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />
des definierten Anwendungsbereichs des Managementsystems zu ermitteln und zu bewerten;<br />
das gilt auch für Aspekte im Zusammenhang mit maßgeblichen Elementen der Lieferketten.<br />
Die Kriterien für eine Bewertung der Bedeutung dieser Aspekte müssen das Feedback der<br />
Anspruchsgruppen berücksichtigen, was die Identifizierung neuer Aspekte einschließt. Die<br />
Ergebnisse dieses Verfahrens sind zu verzeichnen, regelmäßig zu aktualisieren und den<br />
maßgeblichen Anspruchsgruppen mitzuteilen.<br />
3.5.2 Gesetzliche Bestimmungen und andere Anforderungen<br />
Die Organisation muss ein Verfahren festlegen und aufrechterhalten, das dazu dient, gesetzliche<br />
Bestimmungen und andere von der Organisation akzeptierte Anforderungen, die auf die<br />
verbesserte Nachhaltigkeit ihrer Tätigkeiten, Produkte oder Dienstleistungen Anwendung<br />
finden, zu identifizieren und zugänglich zu machen.<br />
Die Organisation muss sicherstellen, dass die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und<br />
andere von ihr akzeptierte Anforderungen bei der Erarbeitung, Implementierung und Aufrechterhaltung<br />
ihres Managementsystems berücksichtigt werden.<br />
3.5.3 Ermittlung und Einbeziehung der Anspruchsgruppen<br />
Die Organisation muss ein Verfahren festlegen, einführen und aufrechterhalten, das dazu<br />
dient, Anspruchsgruppen zu ermitteln und diese in die identifizierten und neuen Aspekte einer<br />
nachhaltigen Entwicklung von Veranstaltungen einzubeziehen. Die Organisation muss die<br />
Ergebnisse verzeichnen.<br />
Bei der Ermittlung von Anspruchsgruppen geht es gegebenenfalls um folgende Akteure:<br />
a) Veranstaltungsklientel;<br />
b) Elemente der Lieferkette (Veranstaltungsausrichter, Veranstaltungsort, Lieferanten, Auftragnehmer<br />
usw.);<br />
c) Mitarbeiter;<br />
d) Veranstaltungskunden, Zuschauer und/oder Teilnehmer;<br />
e) Partner und Sponsoren;<br />
f) Sektorale Interessenverbände (z. B. Fachverbände/Branchenausschüsse);<br />
g) die lokale Gemeinde (ggf. einschließlich Nachbarschaft und Verkehrsknoten);<br />
h) Körperschaften (z. B. lokale Behörden);<br />
i) Notdienste;<br />
j) Sicherheitsdienste; und<br />
k) maßgebliche Nichtregierungsorganisationen (z. B. Umweltgruppen).<br />
Die Organisation muss diejenigen Anspruchsgruppen identifizieren, die per Gesetz ein Recht<br />
auf Konsultation haben.<br />
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3.5.4 Zielvorgaben, Ziele und Plan/Pläne<br />
<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />
Die Organisation muss dokumentierte Zielvorgaben und unterstützende Ziele für jede relevante<br />
Funktion und Ebene innerhalb der Organisation festlegen, einführen und aufrechterhalten.<br />
Diese Zielvorgaben und Ziele basieren auf Folgendem:<br />
a) Erklärung der Organisation über Zweck/Mission (Leitbild);<br />
b) Nachhaltigkeitsbestrebungen und –strategien der Organisation;<br />
c) die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte der Organisation (einschließlich Feedback von<br />
Seiten der Anspruchsgruppen und wichtiger Lieferkettenaspekte);<br />
d) Berücksichtigung von Überwachung und Messung;<br />
e) Gesetzesbestimmungen und andere Anforderungen;<br />
f) technologische Optionen;<br />
g) die finanziellen, operativen und geschäftlichen Anforderungen der Organisation;<br />
h) potenzielle Altlasten/Hinterlassenschaften;<br />
i) Berücksichtigung alternativer Optionen für eine verbesserte Veranstaltungsnachhaltigkeit,<br />
um die beste/n verfügbare/n Gesamtlösung/en zu finden;<br />
j) die größte praktisch mögliche Verbesserung im Rahmen des Zeitplans für die jeweilige<br />
Zielvorgabe und der Möglichkeiten der Organisation.<br />
Die Organisation muss einen Plan/Pläne für die Erreichung ihrer Zielvorgaben und Ziele aufstellen<br />
und aufrechterhalten. Dazu gehören:<br />
1) die Benennung von Verantwortlichkeiten für die Erreichung von Zielvorgaben und<br />
Zielen für jede maßgebliche Funktion und Ebene der Organisation;<br />
2) die Mittel und der Zeitrahmen, mit denen bzw. innerhalb dessen diese erreicht werden<br />
müssen.<br />
3.5.4 Umgang mit Änderungen von Tätigkeiten, Produkten oder Dienstleistungen<br />
Im Fall von neuen oder veränderten Tätigkeiten, Produkten oder Dienstleistungen oder sich<br />
ändernden operativen Gegebenheiten sind die Nachhaltigkeitsaspekte, Zielvorgaben, Ziele<br />
sowie der Plan/die Pläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern/zu ergänzen, um zu<br />
gewährleisten, dass die beste Gesamtlösung Anwendung findet.<br />
3.6 Leistung im Vergleich zu den Nachhaltigkeitsgrundsätzen<br />
Die Organisation muss ein Konzept für die Bewertung der aktuellen und angestrebten Leistung<br />
im Vergleich zu ihren Grundsätzen für eine nachhaltige Entwicklung (siehe 3.9) erarbeiten.<br />
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3.7 Umsetzung<br />
3.7.1 Allgemein<br />
<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />
Die Organisation muss Verfahren für die Implementierung des Nachhaltigkeitsmanagementsystems<br />
festlegen, einführen, aufrechterhalten und gegebenenfalls ändern; dabei geht es um:<br />
a) die Benennung entsprechender Rollen und Zuständigkeiten;<br />
b) die Bereitstellung der notwendigen Ausbildung und Ressourcen;<br />
c) die Festlegung der notwendigen operativen Kontrollen;<br />
d) die effektive Kommunikation mit den Anspruchsgruppen;<br />
e) ein effektives Lieferkettenmanagement; und<br />
f) eine angemessene Dokumentation.<br />
3.7.2 Rollen und Zuständigkeiten<br />
Die Organisation muss die Verantwortlichkeiten für alle veranstaltungsbezogenen Tätigkeiten,<br />
Produkte und Dienstleistungen innerhalb des definierten Rahmens festlegen und dokumentieren.<br />
Die oberste Leitungsebene der Organisation muss innerhalb des definierten Rahmens<br />
die Gesamtverantwortung für die Implementierung des Managementsystems zur Verbesserung<br />
der Veranstaltungsnachhaltigkeit übernehmen und ernennt einen/mehrere Managementbeauftragte/n,<br />
der/die Verantwortung und Befugnisse in Bezug auf folgende Aufgaben hat/haben:<br />
a) Sicherstellen, dass das Managementsystem gemäß dieser Norm erarbeitet, implementiert<br />
und aufrechterhalten wird; und<br />
b) Berichterstattung an die oberste Leitungsebene über die Leistung des Managementsystems,<br />
einschließlich der Unterbreitung von Verbesserungsvorschlägen.<br />
3.7.3 Operative Kontrolle<br />
Die Organisation muss operative Verfahren für Tätigkeiten, die für die erfolgreiche Implementierung<br />
des Nachhaltigkeitsmanagementsystems entscheidend sind, festlegen, einführen und<br />
aufrechterhalten, sofern deren Fehlen eine Abkehr von den Werten, der Politik, den Zielvorgaben<br />
und Zielen der Organisation zur Folge haben könnte. Diese Verfahren sollten sich<br />
gegebenenfalls auch auf Notsituationen und Lieferanten erstrecken.<br />
3.7.4 Ressourcen<br />
Die Organisation muss Ressourcen bereitstellen, die für die Implementierung und Steuerung<br />
des Managementsystems entscheidend sind. Zu solchen Ressourcen gehören Personalausstattung,<br />
Fachkenntnis, Ausbildung, Infrastruktur, Technologie und Finanzen. Ressourcenanforderungen<br />
sind unter Berücksichtigung folgender Kriterien zu bewerten:<br />
a) Art und Umfang der Tätigkeiten;<br />
b) Häufigkeit und Dauer;<br />
c) Kosten/Nutzen; und<br />
d) Finanzplanung (z. B. Cashflow).<br />
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3.7.5 Kompetenz und Ausbildung<br />
<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />
Die Organisation muss sicherstellen, dass maßgebliche Mitarbeiter im Rahmen ihrer Rolle<br />
innerhalb der Organisation in Bezug auf die praktischen Anforderungen des Nachhaltigkeitsmanagementsystems<br />
geschult oder eingewiesen werden.<br />
Schulungs- und Weiterbildungsprogramme sind regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren,<br />
damit die entscheidenden Kompetenzen erworben werden können.<br />
3.7.6 Lieferkettenmanagement<br />
HINWEIS Ein Leitfaden für ein nachhaltiges Beschaffungswesen befindet sich in Anhang B.<br />
Die Organisation muss die Relevanz ihrer einzelnen Zielvorgaben, Ziele und Pläne für die<br />
jeweiligen Lieferanten feststellen und ausreichende Informationen in ihre Ausschreibungsunterlagen<br />
und anderen Dokumente aufnehmen, damit ihre Lieferanten nachweisen können,<br />
ob sie in der Lage sind, die Zielvorgaben zu unterstützen.<br />
Die Organisation muss die auf die Ausschreibung eingehenden Angebote anhand der Fähigkeit<br />
der Lieferanten bewerten, den Anforderungen hinsichtlich Zielvorgaben, Zielen, Kostenwirksamkeit<br />
und Qualität gerecht zu werden oder diesbezüglich einen Beitrag zu leisten.<br />
Die Nachhaltigkeitsanforderungen, die von dem erfolgreichen Anbieter erfüllt werden, müssen<br />
sich in den Vertragsbedingungen des Lieferanten niederschlagen. Es ist auf eine ausreichende<br />
Detailgenauigkeit zu achten, um Fälle der Nichtkonformität festzustellen und spätere<br />
Leistungsüberprüfungen zu ermöglichen.<br />
3.7.7 Kommunikation<br />
In Bezug auf ihre Nachhaltigkeitsaspekte und das Nachhaltigkeitsmanagementsystem muss<br />
die Organisation Verfahren festlegen und aufrechterhalten für:<br />
a) die interne Kommunikation zwischen den verschiedenen Ebenen und Funktionen innerhalb<br />
der Organisation;<br />
b) die Kommunikation mit maßgeblichen Lieferanten und Auftragnehmern; und<br />
c) den Erhalt, die Dokumentation und Beantwortung der maßgeblichen Kommunikation von<br />
Seiten externer Anspruchsgruppen.<br />
Die Organisation muss gemeinsam mit ihren Anspruchsgruppen die effektivsten Kommunikationsformen<br />
ermitteln und die Interessen der unterschiedlichen Anspruchsgruppen berücksichtigen.<br />
Die Kommunikation muss sich gegebenenfalls auf folgende Punkte beziehen:<br />
1) Bestrebungen in Bezug auf Veranstaltungen;<br />
2) das System für das Management einer verbesserten Nachhaltigkeit;<br />
3) Nachhaltigkeitsaspekte, Zielvorgaben und Ziele;<br />
4) Anleitung, Best Practices in Bezug auf die Erreichung von Zielvorgaben, Zielen usw.;<br />
5) Relevanz für Organisationen (Rollen und Zuständigkeiten);<br />
© <strong>ISO</strong> 2009 – Alle Rechte vorbehalten 13
6) Schlüsselkontakte usw.; und<br />
7) Leistungsfortschritte.<br />
3.7.8 Dokumentation und das Führen von Aufzeichnungen<br />
<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />
Die Organisation muss Dokumente und Aufzeichnungen führen und kontrollieren. Die Organisation<br />
muss gegebenenfalls gewährleisten, dass ihre Lieferanten zu ihrer Dokumentation<br />
beitragen. Die Dokumentation muss Folgendes beinhalten:<br />
a) Dokumente, einschließlich Aufzeichnungen, die von dieser Norm vorgeschrieben sind;<br />
b) Dokumente, einschließlich Aufzeichnungen, die die Organisation als notwendig erachtet,<br />
um eine effektive Planung, einen effektiven Betrieb und eine effektive Kontrolle/ Steuerung<br />
der Prozesse zu gewährleisten, die mit ihren wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten im<br />
Zusammenhang stehen.<br />
3.8 Kontrolle und Abhilfemaßnahmen<br />
3.8.1 Überwachen und Messen<br />
Die Organisation muss Verfahren festlegen und aufrechterhalten, die dazu dienen, regelmäßig<br />
die wichtigsten Merkmale ihrer Abläufe und Tätigkeiten, welche sich auf die Umsetzung ihrer<br />
Politik, Zielvorgaben und Ziele auswirken können, zu überwachen und zu messen. Dazu<br />
gehören die Aufzeichnung von Informationen zur Erfassung der einschlägigen operativen<br />
Kontrollen und der Konformität mit den Zielvorgaben und Zielen der Organisation.<br />
Die Organisation muss die aus jeder Veranstaltung gezogenen Lehren ermitteln und in die<br />
Planung und Durchführung künftiger Veranstaltungen/veranstaltungsbezogener Tätigkeiten<br />
einfließen lassen und – sofern machbar – diese Informationen anderen zugänglich machen.<br />
Sofern machbar, müssen die Geräte, die von der Organisation für die Erhebung von für das<br />
Nachhaltigkeitsmanagementsystem relevanten Daten bereitgestellt werden, kalibriert und<br />
gewartet werden, wobei Aufzeichnungen dieses Prozesses gemäß den Verfahren der<br />
Organisation aufbewahrt werden.<br />
3.8.2 Konformitätsbewertung<br />
Die Organisation muss regelmäßig bewerten, inwieweit Gesetzesbestimmungen und andere<br />
von ihr akzeptierte Anforderungen eingehalten werden.<br />
3.8.3 Nichtkonformität sowie Abhilfe- und Präventivmaßnahmen<br />
Die Organisation muss Verfahren festlegen und aufrechterhalten, die dazu dienen, die<br />
Verantwortlichkeiten und Befugnisse für den Umgang mit und die Untersuchung von Fällen der<br />
Nichtkonformität, für die Einleitung von Schritten zur Minderung der damit verbundenen<br />
Auswirkungen sowie für die Einleitung und Durchführung von Abhilfe- und Präventivmaßnahmen<br />
zu definieren.<br />
Diese Verfahren legen Anforderungen fest für:<br />
a) die vorausschauende Berücksichtigung von Fällen der Nichtkonformität und die Empfehlung<br />
von Präventivmaßnahmen;<br />
b) die Behebung tatsächlich aufgetretener Fälle von Nichtkonformität; und<br />
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<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />
c) die Untersuchung der Gründe, die zu den tatsächlich aufgetretenen Fällen von Nichtkonformität<br />
geführt haben, sowie die Abgabe von Empfehlungen, um eine Wiederholung zu<br />
vermeiden.<br />
Jede Abhilfe- oder Präventivmaßnahme zur Beseitigung der Ursachen von tatsächlich aufgetretenen<br />
oder potenziellen Fällen der Nichtkonformität muss der Tragweite des Problems<br />
angemessen sein und im Verhältnis zu dem aufgetretenen Problem stehen.<br />
Die Organisation muss alle Änderungen der dokumentierten Verfahren, die auf Abhilfe- und<br />
Präventivmaßnahmen zurückgehen, umsetzen und verzeichnen.<br />
Die Organisation muss gegebenenfalls sicherstellen, dass die Lieferanten dazu beitragen, die<br />
Konformität zu bewerten und Fälle der Nichtkonformität zu beheben.<br />
3.8.8 Audit des Managementsystems<br />
Die Organisation muss einen Plan/Pläne und Verfahren für regelmäßige Audits des Nachhaltigkeitsmanagementsystems<br />
festlegen und aufrechterhalten, um:<br />
a) festzustellen, ob das Nachhaltigkeitsmanagementsystem<br />
1) den geplanten Vorkehrungen für das Nachhaltigkeitsmanagement, einschließlich der<br />
Anforderungen dieser Norm, entspricht;<br />
2) ordnungsgemäß implementiert wurde und aufrechterhalten wird; und<br />
3) effektiv ist im Vergleich zur Nachhaltigkeitspolitik, zu den Zielvorgaben und Zielen;<br />
b) der obersten Leitungsebene Informationen über die Auditergebnisse zur Verfügung zu<br />
stellen.<br />
Der Auditplan der Organisation, einschließlich aller Anhänge, muss auf der Relevanz oder<br />
Bedeutung der betreffenden Tätigkeit sowie auf den Ergebnissen vorheriger Audits basieren.<br />
Das Auditverfahren muss Folgendes beinhalten:<br />
1) die Häufigkeit, den Umfang, die Methoden und Kriterien der Audits;<br />
2) die Rollen und Zuständigkeiten für die Audits; und<br />
3) die Übermittlung der auf die Audits zurückgehenden Ergebnisse und Empfehlungen an<br />
die oberste Leitungsebene.<br />
Bei der Auswahl der Auditoren und der Durchführung der Audits sollten die Objektivität und<br />
Unparteilichkeit des Auditprozesses gewährleistet sein.<br />
3.9 Bewertung durch die oberste Leitungsebene (Management Review)<br />
Die Organisation muss in regelmäßigen Abständen, die dem Umfang und der Häufigkeit ihrer<br />
Beteiligung an Veranstaltungen angemessen sind, eine Bewertung durch die oberste Leitungsebene<br />
durchführen. Die Organisation muss diese Bewertungen mit dem Lebenszyklus der<br />
Veranstaltungen synchronisieren oder im Fall einer kontinuierlichen Beteiligung an mehreren<br />
Veranstaltungen solche Bewertungen in Abständen durchführen, welche die Möglichkeit<br />
maximieren, aus unterschiedlichen Veranstaltungen Lehren zu ziehen.<br />
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<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />
Der Zweck der Bewertung besteht darin, die fortbestehende Eignung, Angemessenheit und<br />
Wirksamkeit des Managementsystems zu gewährleisten. Bewertungen durch die oberste<br />
Leitungsebene dienen zur Beurteilung der Verbesserungsmöglichkeiten und der Notwendigkeit<br />
von Änderungen des Managementsystems, einschließlich der Nachhaltigkeitspolitik sowie der<br />
Zielvorgaben und Ziele. Bei der Bewertung muss folgenden Punkten Rechnung getragen<br />
werden:<br />
a) Überwachungs- und Messergebnisse, Evaluierungen der Konformität und die Erkenntnisse<br />
interner Audits;<br />
b) Kommunikation mit Anspruchsgruppen und deren veränderte Erwartungen;<br />
c) Umfang, in dem Zielvorgaben und Ziele erfüllt wurden;<br />
d) Stand der Abhilfe- und Präventivmaßnahmen;<br />
e) Verbesserungsvorschläge;<br />
f) Umsetzung früherer Bewertungsvorschläge;<br />
g) Fortschritte im Vergleich zu den Nachhaltigkeitsgrundsätzen.<br />
Damit das Nachhaltigkeitsmanagement dauerhaft der Norm <strong>ISO</strong> <strong>20121</strong> entspricht, muss die<br />
Organisation dafür Sorge tragen, dass Fortschritte im Vergleich zu ihren Nachhaltigkeitsgrundsätzen<br />
erzielt werden.<br />
HINWEIS Fortschritte im Vergleich zu den Nachhaltigkeitsgrundsätzen können durch Bestimmung<br />
ihrer Position in ihrer Reifematrix (siehe A.3.9) bewertet werden.<br />
Zu den Ergebnissen der Bewertung durch die oberste Leitungsebene gehören alle Entscheidungen<br />
und Maßnahmen betreffend mögliche Änderungen der Nachhaltigkeitspolitik, der<br />
Zielvorgaben, Ziele und anderen Elemente des Managementsystems, die mit der Verpflichtung<br />
auf eine kontinuierliche Verbesserung im Einklang stehen.<br />
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A.0 Einführung<br />
Anhang A<br />
(zu Informationszwecken)<br />
Leitfaden für die Verwendung dieser Spezifikation<br />
<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />
Die Norm ist so formuliert, dass die Normenkonformität durch die erste Partei (die Organisation),<br />
die zweite Partei (die Anspruchsgruppen) oder eine unabhängige dritte Partei (z. B.<br />
eine Zertifizierungsorganisation) überprüft werden kann.<br />
Organisationen innerhalb der Lieferkette können eine solche Normenkonformität geltend<br />
machen, wenn ihre Beteiligung an der Veranstaltung den maßgeblichen Anforderungen dieser<br />
Norm entspricht.<br />
Organisationen können eine Normenkonformität nur in Bezug auf die Tätigkeiten geltend<br />
machen, für die sie verantwortlich zeichnen und die in den Anwendungsbereich ihres<br />
Managementsystems fallen.<br />
Nur Organisationen, die für eine Veranstaltung gesamtverantwortlich zeichnen, können<br />
behaupten, dass eine Veranstaltung unter Einhaltung dieser Norm durchgeführt wurde.<br />
Normenkonformität kann auf folgende Weise geltend gemacht werden:<br />
Für eine Einzelveranstaltung: „Das Managementsystem, das für die Planung und<br />
Durchführung von [Namen der Veranstaltung einfügen] verwendet wurde, entspricht der<br />
Norm <strong>ISO</strong> <strong>20121</strong>“.<br />
Für Organisationen: „[Namen des Lieferanten/der Organisation einfügen] verwendet ein<br />
Nachhaltigkeitsmanagementsystem, das der Norm <strong>ISO</strong> <strong>20121</strong> entspricht."<br />
Für die Planung einer Veranstaltung: „Die Konzeption/Planung von [Namen der Veranstaltung<br />
einfügen] einspricht der Norm <strong>ISO</strong> <strong>20121</strong>.“<br />
Mit einer solchen Geltendmachung würde nämlich in der Tat behauptet werden, dass das<br />
Managementsystem den Unterpunkten 3.1-3.6, 3.7.1-3.7.1, 3.81 und 3.8.2 entspricht.<br />
A.1 Umfang<br />
Keine weitere Anleitung.<br />
A.2 Begriffe und Definitionen<br />
Keine weitere Anleitung.<br />
A.3 Anforderungen an ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem für Veranstaltungen<br />
A.3.1 Allgemeine Anforderungen<br />
Keine weitere Anleitung.<br />
A.3.2 Anwendungsbereich des Nachhaltigkeitsmanagementsystems<br />
Keine weitere Anleitung.<br />
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A.3.3 Zweck- und Werteerklärung (Leitbild)<br />
<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />
Die Nachhaltigkeitsgrundsätze der Organisation sollten Stewardship (Übernahme von Verantwortung/Produktverantwortung),<br />
Inklusivität, Integrität und Transparenz beinhalten.<br />
Tabelle A.1 enthält Fragen, die einer Organisation bei der Aufstellung von Nachhaltigkeitsgrundsätzen<br />
helfen.<br />
Tabelle A.1 - Beispielsgrundsätze<br />
Grundsätze Fragen<br />
Inklusivität � Wie identifizieren Sie jene, die Ihre Entscheidungen und Maßnahmen<br />
beeinflussen könnten oder davon beeinflusst werden könnten<br />
�<br />
(Anspruchsgruppen)?<br />
Wie steuern die Anspruchsgruppen ihre Ansichten bei? Erfolgt dies kontinuierlich?<br />
� Wie helfen Sie den Anspruchsgruppen, die Gründe hinter den Entscheidungen<br />
der Organisation und die Auswirkungen ihrer Maßnahmen zu<br />
verstehen?<br />
� Wie können Sie sicher sein, dass keine Gruppen oder Einzelpersonen<br />
benachteiligt oder „im Unklaren gelassen“ werden?<br />
� Sind Interessen, die über die Interessen der unmittelbaren Anspruchsgruppen<br />
hinausgehen, zu berücksichtigen?<br />
Integrität � Wie bemühen Sie sich um einen integeren Umgang mit anderen?<br />
� Wie wird Vielfalt gefördert und entwickelt?<br />
� Wie gewährleisten Sie, dass Bestechung, Missbrauch, Unterdrückung<br />
und Korruption vermieden werden?<br />
� Wie weisen Sie nach, dass Ihre Entscheidungen und Maßnahmen unvoreingenommen<br />
sind und den maßgeblichen Rechten, rechtlichen Verpflichtungen<br />
und Vorschriften entsprechen?<br />
Stewardship � Wie beeinflusst diese Maßnahme die Lebensqualität?<br />
� Werden Entscheidungen der Organisation irreversible Veränderungen<br />
der Umwelt (einschließlich Biodiversität) oder der Gesellschaft oder<br />
ökologische und gesellschaftliche Verluste zur Folge haben? Wenn ja,<br />
wurden Alternativen evaluiert?<br />
� Werden bei einer Tätigkeit die Ressourcennutzung und deren Folgen<br />
berücksichtigt und überwacht?<br />
� Wie werden Fähigkeiten für das Nachhaltigkeitsmanagement erworben,<br />
anderen vermittelt, angewan<strong>dt</strong> und anerkannt?<br />
Transparenz � Wie stellen Sie sicher, dass relevante und zuverlässige Informationen auf<br />
zugängliche, preiswerte und vergleichbare Weise verfügbar sind?<br />
� Wir werden angemessene Ansichten oder Bitten um weitere Informationen<br />
berücksichtigt und beantwortet?<br />
� Wie werden wesentliche Interessen, Einflüsse und Nutznießer erfasst,<br />
kommuniziert und gehandhabt?<br />
� Wie werden Entscheidungsträger identifiziert, Entscheidungsgründe<br />
erfasst und wie und wem kommuniziert?<br />
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<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />
Die Zweck- und Werteerklärung (das Leitbild) sollte die Grundlage der Aktivitäten einer Organisation<br />
im Bereich der nachhaltigen Entwicklung bilden und helfen, den Hauptzweck der<br />
Organisation auf die zugehörigen Aktivitäten zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung<br />
abzustimmen, und so die Transparenz der Unternehmensführung erhöhen.<br />
Die Leitungsebene der Organisation sollte diejenigen Werte fördern, die dem Verhalten<br />
zugrunde liegen, für das eine Organisation bekannt ist oder bekannt werden möchte.<br />
Es sollte keinen Widerspruch zwischen Grundsätzen, Zweck und Werten geben.<br />
A.3.4 Nachhaltigkeitspolitik<br />
Einige Elemente der Nachhaltigkeitspolitik sind vielleicht bereits in vorhandenen Dokumenten<br />
enthalten, z. B. in Dokumenten zur Umsetzung der Norm <strong>ISO</strong> 14001.<br />
Organisationen, die diese Norm umsetzen, werden ihre Lieferanten auffordern, ihren Beitrag<br />
zu dem Nachhaltigkeitsmanagementsystem zu leisten. Die verabschiedete Politik sollte die<br />
Identifizierung der voraussichtlichen Anforderungen (d. h. Ausschreibungsspezifikationen und<br />
Vertragsbedingungen) erleichtern.<br />
Organisationen, die eine Best-Practice-Überprüfung durchführen und eine erste Bewertung<br />
vornehmen, um potenzielle Nachhaltigkeitsaspekte, ihre Leistung im Vergleich zu diesen<br />
Aspekten sowie ihre Leistung im Vergleich zu ihren Nachhaltigkeitsgrundsätzen festzustellen,<br />
haben es leichter, ihre Nachhaltigkeitspolitik zu definieren und andere Anforderungen der<br />
Norm umzusetzen.<br />
Die Verpflichtung, eine führende Rolle auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung im<br />
Veranstaltungswesen zu spielen, sollte der Größe und dem potenziellen Einfluss der Organisation<br />
angemessen sein. Eine Führungsrolle kann die Einführung neuer Nachhaltigkeitspraktiken<br />
oder die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung durch einschlägige Verlautbarungen<br />
bedeuten.<br />
A.3.5 Planung<br />
A.3.5.1 Identifizierung und Bewertung von Nachhaltigkeitsaspekten<br />
Zusätzlich zu den Nachhaltigkeitsaspekten, die eine Organisation direkt steuern kann, sollte<br />
sie auch von ihr zu beeinflussende Aspekte berücksichtigen, z. B. im Zusammenhang mit den<br />
von ihr verwendeten Waren und Dienstleistungen sowie mit den von ihr angebotenen<br />
Produkten und Dienstleistungen.<br />
Da es in einer Organisation viele Nachhaltigkeitsaspekte geben kann, sollte sie Kriterien<br />
aufstellen und eine Methode festlegen, um die von ihr als wesentlich erachteten Aspekte zu<br />
bestimmen. Es gibt nicht die eine Methode, um wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte zu<br />
bestimmen. Die dann verwendete Methode sollte jedoch konsistente Ergebnisse liefern und die<br />
Festlegung und Anwendung von Bewertungskriterien einschließen.<br />
Bei der Zusammenstellung von Informationen über ihre wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte<br />
sollte die Organisation die Notwendigkeit berücksichtigen, diese Informationen für historische<br />
Zwecke aufzubewahren, und darüber nachdenken, wie sie für die Konzipierung und Implementierung<br />
ihres Nachhaltigkeitsmanagementsystems verwendet werden können.<br />
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A.3.5.2 Gesetzliche Bestimmungen und andere Anforderungen<br />
<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />
Die Organisation muss in Erfahrung bringen, welche gesetzlichen Bestimmungen auf ihre<br />
Nachhaltigkeitsaspekte Anwendung finden.<br />
Das können sein:<br />
a) nationale und internationale gesetzliche Bestimmungen;<br />
b) gesetzliche Bestimmungen der einzelnen Bundesstaaten/Bundesländer, Provinzen,<br />
Departements; und<br />
c) gesetzliche Bestimmungen der Kommunen.<br />
Die Organisation kann z. B. folgende andere Anforderungen akzeptieren:<br />
1. Vereinbarungen mit öffentlichen Behörden;<br />
2. Vereinbarungen mit Kunden;<br />
3. nicht regulatorische Leitfäden;<br />
4. freiwillige Grundsätze oder Verhaltenskodizes;<br />
5. freiwillige Umweltkennzeichnung oder Verpflichtungen im Bereich des Product<br />
Stewardship (der Produktverantwortung);<br />
6. Anforderungen von Fachverbänden;<br />
7. Vereinbarungen mit kommunalen Gruppen oder Nichtregierungsorganisationen;<br />
8. öffentliche Zusagen der Organisation oder ihrer Muttergesellschaft; und<br />
9. Unternehmensanforderungen.<br />
Im Rahmen der Identifizierung dieser Anforderungen wird in der Regel festgestellt werden, auf<br />
welche Weise gesetzliche Bestimmungen und andere Anforderungen auf die Nachhaltigkeitsaspekte<br />
einer Organisation Anwendung finden. Für diesen Zweck ist daher ein separates<br />
oder zusätzliches Verfahren vielleicht nicht erforderlich.<br />
A.3.5.3 Identifizierung und Einbeziehung von Anspruchsgruppen<br />
Anspruchsgruppen werden einbezogen, um das Verständnis der wirtschaftlichen, sozialen und<br />
ökologischen Auswirkungen der Veranstaltungsaktivitäten besser zu verstehen. Dazu gehören<br />
Aktivitäten, die mit dem gesamten Lebenszyklus einer Veranstaltung zu tun haben, sowie<br />
indirekte Auswirkungen, die beispielsweise mit der Lieferkette zusammenhängen.<br />
A.3.5.4 Zielvorgaben, Ziele und Plan/Pläne<br />
Unter praktischen Gesichtspunkten sollte der für das Nachhaltigkeitsmanagement benötigte<br />
Aufwand der Art und Bedeutung der identifizierten Nachhaltigkeitsaspekte angemessen sein.<br />
Die Zielvorgaben sollten spezifisch, messbar, erreichbar, angemessen und mit Termin versehen<br />
sein (im Englischen: specific, measurable, achievable, reasonable, time-bound -<br />
SMART). Bei der Festlegung von Zielvorgaben sollte die Organisation alle Methoden berücksichtigen,<br />
die für eine Auseinandersetzung mit den Nachhaltigkeitsaspekten in Betracht<br />
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<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />
kommen. Bedacht werden sollte auch die Nutzung neuer und/oder innovativer Technologien<br />
(z. B. die Kompostierung vor Ort von Nahrungsabfällen oder die Zusammenarbeit mit<br />
Anspruchsgruppen, die neue webbasierte Hilfsmittel einsetzen). Auch Fragen späterer<br />
Altlasten sollten nicht außer Acht gelassen werden, wie z. B. die künftige Nutzung neuer<br />
Veranstaltungsorte/Einrichtungen.<br />
Die Organisation sollte die Leistungsziele für diejenigen Zielvorgaben höher stecken, die sie<br />
am ehesten erreichen kann.<br />
Es kann oft mehr als ein Ansatz verfolgt werden, um zu einer Lösung zu gelangen; in einem<br />
solchen Fall spricht man dann von alternativen Plänen. Der endgültige Plan ist der für die<br />
Durchführung der Veranstaltung verwendete Ansatz.<br />
Unter Umständen ist es nicht möglich, alle Leistungsziele zu verwirklichen, so dass der Plan<br />
eventuell einen Leistungskompromiss zwischen einer Reihe von Zielvorgaben/Zielen darstellt.<br />
Beispiel: Ein Veranstaltungsort könnte aufgrund der Einrichtungen (z. B. Barrierefreiheit)<br />
geeigneter sein als andere, während ein anderer Veranstaltungsort vielleicht verkehrsmäßig<br />
besser angebunden ist, was die verkehrsbezogenen Auswirkungen verringern könnte. Die<br />
Entscheidung für bzw. gegen einen der Veranstaltungsorte könnte darauf basieren, ob es<br />
möglich ist, offene Probleme in späteren Jahren zu lösen.<br />
Die Ziele sollten, wann immer machbar, mithilfe von Schlüsselkennzahlen (Key Performance<br />
Indicators – KPI) quantifiziert werden. KPIs sind zum Beispiel:<br />
Zielvorgaben KPIs<br />
Verringerung der Energieverwendung/des<br />
Energiebedarfs und Förderung der Verwendung<br />
erneuerbarer Energien. Ausgleich<br />
der mit dem Energieverbrauch zusammenhängenden<br />
CO2-Emissionen.<br />
Gewährleistung von Gesundheit, Sicherheit<br />
und Bequemlichkeit für die an der Veranstaltung<br />
beteiligten Anspruchsgruppen.<br />
Energieverbrauch (kWh), CO2-Emissionen<br />
(Tonnen), Anteil erneuerbarer Energien (%)<br />
usw. (Für viele Veranstaltungen werden die<br />
Organisationen diese Zahlen wohl schätzen<br />
müssen.)<br />
Lärmpegel (dB), Unfallquote usw.<br />
Ziele sind das akzeptable Mindest-Leistungsniveau, das für jede der Schlüsselkennzahlen<br />
festgelegt werden sollte.<br />
Es sollte angemerkt werden, dass es nicht erforderlich ist, für jede Zielvorgabe dasselbe<br />
Leistungsniveau zu erreichen. Aufgrund der Vielfalt der Veranstaltungen ist es unmöglich, an<br />
alle denselben Maßstab anzulegen.<br />
A.3.6 Leistung im Vergleich zu den Nachhaltigkeitsgrundsätzen<br />
Der Ansatz für die Bewertung der Leistung im Vergleich zu den Nachhaltigkeitsgrundsätzen<br />
einer Organisation kann in der Verwendung einer Reifematrix bestehen oder von der Organisation<br />
selbst entwickelt werden (siehe A.3.9).<br />
Die Reifematrix kann helfen, die Qualität des Systems zu bestimmen, das für die Identifizierung<br />
von Nachhaltigkeitsaspekten sowie für die Festlegung von Zielvorgaben verwendet wird.<br />
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A.3.7 Implementierung<br />
A.3.7.1 Allgemein<br />
<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />
Gegebenenfalls können für eine Veranstaltung entwickelte Nachhaltigkeitsmanagementsysteme<br />
zwecks Verwendung bei anderen Veranstaltungen verändert, angepasst und verbessert<br />
werden, um Doppelarbeit zu Beginn eines jeden Veranstaltungszyklus zu vermeiden.<br />
A.3.7.2 Rollen und Zuständigkeiten<br />
Keine weitere Anleitung.<br />
A.3.7.3 Operative Kontrolle<br />
Keine weitere Anleitung.<br />
A.3.7.4 Ressourcen<br />
Keine weitere Anleitung.<br />
A.3.7.5 Kompetenz und Ausbildung<br />
Die Ausbildung kann folgende Bereiche umfassen:<br />
a) Nachhaltigkeitspolitik, diesbezügliche Verfahren und Anforderungen;<br />
b) wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte;<br />
c) Fragen im Zusammenhang mit der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen; und<br />
d) Folgen einer fehlenden Einhaltung von Politik, Verfahren und Anforderungen.<br />
A.3.7.6 Lieferkettenmanagement<br />
Organisationen, die keine Ausschreibungsverfahren durchführen, sollten bei der Wahl ihrer<br />
Lieferanten dennoch Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen.<br />
A.3.7.7 Kommunikation<br />
Weitere Anleitungen zur Umweltkommunikation finden Sie in der Norm <strong>ISO</strong> 14063.<br />
A.3.7.8 Dokumentation und das Führen von Aufzeichnungen<br />
Eine Dokumentation des Managementsystems sowie der mit dessen Implementierung für eine<br />
Veranstaltung verbundenen Fragen ist von entscheidender Bedeutung, um Transparenz und<br />
Verantwortlichkeiten nachzuweisen und eine Überprüfung durch Dritte zu ermöglichen.<br />
Die Dokumentation sollte dem Managementsystem und den zugehörigen Fragen angemessen<br />
und dafür geeignet sein. Protokolle, E-Mails und andere weniger förmliche oder weniger auf<br />
das Managementsystem konzentrierte Mitteilungen stellen häufig eine ausreichende Dokumentation<br />
dar.<br />
Organisationen, die Daten über die Anspruchsgruppen erheben, können den Bestimmungen<br />
nationaler Gesetze unterliegen.<br />
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A.3.8 Kontroll- und Abhilfemaßnahmen<br />
<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />
Die Überwachung der Einhaltung und Konformität ist nicht zwangsläufig ein mühseliger<br />
Prozess. Wenn beispielsweise ein falsches Teil geliefert wurde oder der Lärmpegel zu hoch<br />
ist, werden in der Regel unverzüglich Abhilfemaßnahmen getroffen, ohne dass nennenswerte<br />
Formalitäten erledigt werden müssen. Für einige Anforderungen und Ziele könnte es jedoch<br />
notwendig sein, dass ein Zeitplan für die Überwachung durch qualifizierte Fachleute aufgestellt<br />
wird und/oder dass Abhilfemaßnahmen von mehreren Personen in Absprache geprüft werden.<br />
Wurden Ziele festgesetzt, die Geräte zur Überwachung der KPIs erforderlich machen (z. B. für<br />
das Wiegen der erzeugten Abfallmengen), müssen die verwendeten Geräte gepflegt und<br />
gewartet werden, um ausreichend genaue Daten zu liefern.<br />
Das Audit des Managementsystems muss innerhalb des Anwendungsbereichs des Nachhaltigkeitsmanagementsystems<br />
erfolgen. Wurden Nachhaltigkeitsaspekte betreffende Anforderungen<br />
an Lieferanten gestellt, sollte die Organisation diese Anforderungen in das Audit des<br />
Managementsystems einbeziehen.<br />
A.3.9 Bewertung durch die oberste Leitungsebene (Management Review)<br />
Die Organisationen sollten routinemäßig ihre Fortschritte auf dem Weg zu einer kontinuierlichen<br />
Verbesserung ihres Veranstaltungsmanagements verfolgen und überprüfen, was die<br />
Fähigkeiten und Ergebnisse im Bereich der nachhaltigen Entwicklung anbelangt. BS 8900 hat<br />
einen Rahmenentwurf für eine Reifematrix im Bereich der nachhaltigen Entwicklung<br />
vorgeschlagen, um die Organisationen bei der Verwirklichung zu unterstützen. Dieses Hilfsmittel<br />
sollte von den Organisationen der Veranstaltungsbranche eingeführt werden, um ihren<br />
aktuellen Stand hinsichtlich einer nachhaltigen Entwicklung gemäß einer Skala von „Minimaleinsatz“<br />
bis „hundertprozentiges Engagement“ zu ermitteln.<br />
Die Praktiken im Zusammenhang mit den wichtigsten Grundsätzen des Nachhaltigkeitsmanagements,<br />
wie z. B. Inklusivität, Integrität, Stewardship und Transparenz, werden durch<br />
Merkmale/Kriterien repräsentiert, die einer Organisation in den unterschiedlichen Nachhaltigkeitsreifestadien<br />
angemessen sind. So kann eine Organisation beispielsweise der Meinung<br />
sein, ihre Zielvorgaben für eine nachhaltige Entwicklung (repräsentiert durch umfassendes<br />
Engagement) in wesentlichen Managementaspekten wie der Lieferkette erfüllt zu haben, da sie<br />
die Interessengemeinschaft voll anerkennt und erforderlichenfalls vorgeschaltete Stufen unterstützt.<br />
Die Organisationen sollten ihre eigene Reifematrix oder ein ähnliches auf dem <strong>Entwurf</strong> in<br />
Tabelle A.2 basierendes Managementhilfsmiittel erstellen und dabei die Grundsätze (siehe<br />
Anleitung in Tabelle A.1) und die für sie relevanten Praktiken berücksichtigen. Der Kürze<br />
halber bezieht sich der Begriff „Reifematrix“ auf beide Ansätze.<br />
Die Organisationen sollten durch Identifizierung der zutreffendsten Kriterien ihre aktuelle<br />
Position in ihrer Reifematrix bestimmen. Auf diese Weise erhält man ein Reifeprofil. Besondere<br />
Aufmerksamkeit sollte dann den Bereichen gewidmet werden, welche die Organisation als<br />
Schwächen oder potenzielle Wachstumsbereiche identifiziert hat.<br />
Die Matrix sollte kontinuierlich aktualisiert werden, um sich ändernde Gegebenheiten zu<br />
erfassen. Die mithilfe der Matrix abgebildete Position der Organisation sollte im Bewertungsprozess<br />
verwendet werden und/oder dazu benutzt werden, um ihre Fortschritte in puncto<br />
nachhaltige Entwicklung gegenüber den Anspruchsgruppen zu verdeutlichen.<br />
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Grundsätze und Praxis<br />
Tabelle A.2 – <strong>Entwurf</strong> für den Aufbau einer Reifematrix im Bereich der nachhaltigen Entwicklung<br />
Inklusivität Einbeziehung der<br />
Anspruchsgruppen<br />
und Identifizierung<br />
von Nachhaltigkeitsaspekten<br />
Integrität<br />
<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />
Merkmale des Ansatzes für eine nachhaltige Entwicklung in sich entwickelnden Organisationen<br />
-------------------------------------------------------- Reife ------------------------------------------------------------------�<br />
Minimaleinsatz Verstärkter Einsatz Hundertprozentiges Engagement<br />
� Wenige Anspruchsgruppen<br />
/Gruppen konsultiert<br />
� Defensiver Ansatz<br />
Zentrale Treiber � Triebkräfte sind kurzfristige<br />
Gewinne und Kapitalrendite<br />
(ROI).<br />
� Reaktion auf (nicht Antizipation<br />
von) Regulierung, Pressure<br />
Groups, Anspruchsgruppen<br />
und/oder Investoren.<br />
Führungsposition � Widerwillige Anwendung von<br />
Normen und Vorschriften aufgrund<br />
wirtschaftlichen und/oder<br />
rechtlichen Drucks.<br />
Risikomanagement � Reaktiver Ansatz für das Risikomanagement.<br />
� Eher Vermeidung von Verantwortung<br />
als Suche nach Wegen<br />
für den Umgang mit Risiken.<br />
� Anspruchsgruppen systematisch<br />
identifiziert und einbezogen.<br />
� Fragen, die einen Wettbewerbsvorteil<br />
schaffen, werden thematisiert<br />
und für Öffentlichkeitsarbeit<br />
genutzt.<br />
� Nachhaltige Entwicklung ist Teil<br />
des Rufes/Risikomanagements.<br />
� Basiert auf längerfristiger Entwicklung.<br />
� Ständige Bewertung der<br />
Änderungen von Praxis, Normen<br />
und Rechtsvorschriften.<br />
� Veröffentlichung der Nachhaltigkeitspolitik<br />
und Zielvorgaben.<br />
� Hauptrisiken identifiziert und<br />
gemanagt, aber möglicherweise<br />
nicht mit dem Nachhaltigkeitsmanagementsystem<br />
integriert.<br />
� Beziehungen zu den Anspruchsgruppen<br />
werden durch ständige<br />
Einbeziehung gepflegt, Nachhaltigkeitsaspekte<br />
werden<br />
deutlich thematisiert.<br />
� Kurz- und langfristige sowie allgemeinere<br />
Beurteilungen voll<br />
integriert.<br />
� Proaktive Planung und Ausfindigmachen<br />
von Gelegenheiten.<br />
� Marktführerschaft in Bezug auf<br />
Nachhaltigkeitsaspekte.<br />
� Nachhaltigkeitspolitik und Zielvorgaben<br />
mit Organisationszweck,<br />
-vision und -werten integriert.<br />
� Nachhaltigkeitsstrategien<br />
vollständig mit dem Risikomanagementsystem<br />
integriert.<br />
� Bestreben, sich an die Grundsätze<br />
des Risikomanagements zu<br />
halten, statt nur das Unabdingbare<br />
für deren Einhaltung zu tun.<br />
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Grundsätze und Praxis<br />
Stewardship<br />
Transparenz<br />
<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />
Merkmale des Ansatzes für eine nachhaltige Entwicklung in sich entwickelnden Organisationen<br />
-------------------------------------------------------- Reife ------------------------------------------------------------------�<br />
Minimaleinsatz Verstärkter Einsatz Hundertprozentiges Engagement<br />
Nachhaltigkeitskultur � Minimalistische „Abhak“-<br />
Mentalität.<br />
� Einhaltung nur der grundlegendsten<br />
regulativen Anforderungen.<br />
� Geschäftsvorteil nachhaltiger<br />
Entwicklung wird erkannt, immer<br />
noch PR-/marketing-orientiert.<br />
� Entwicklung interner/externer<br />
Schulungsprogramme.<br />
Kompetenzerwerb � Mindeststandards für Schulung � Anregung innovativen Lernens<br />
und Befähigung der Mitarbeiter.<br />
Lieferkette � Auswahl der billigsten<br />
Lieferanten.<br />
� Möglichst langer Zahlungsverzug.<br />
Umweltbewertung � Mindestbewusstsein.<br />
� Ad-hoc-Lösungen.<br />
� Lieferanten-Rating basiert auf<br />
Einhaltung technischer Vorgaben,<br />
auf Kosten und Lieferfristen, möglicherweise<br />
auch auf Nachhaltigkeitsfaktoren.<br />
� Ausbildung und Schulung.<br />
� Anwendung von Umweltstrategien<br />
und externen Normen.<br />
� Nachhaltigkeitskultur auf allen<br />
Ebenen eingebettet.<br />
� Austausch von Know-how außerhalb<br />
der Organisation.<br />
� Kontinuierliche Neubewertung<br />
und Schulung, auch Kompetenzerwerb<br />
für künftige Expansion.<br />
� Anerkennung und Belohnung von<br />
Nachhaltigkeitsinnovationen.<br />
� Einsicht, dass die Lieferkette die<br />
gleichen langfristigen Interessen<br />
hat, und deren Berücksichtigung.<br />
� Erforderlichenfalls Unterstützung<br />
vorgelagerter Stufen.<br />
� Umfassende Bewertungen/Audits<br />
von Umweltfolgen/-risiken in<br />
Entscheidungsfindung integriert.<br />
� Vermeidung kommt vor Heilung.<br />
Überprüfung � Nicht bewertet � Bedarf analysiert. � Periodische Überprüfung und<br />
Anpassung.<br />
Vertrauen schaffen � Kaum oder keine Berichterstattung<br />
ohne Druck<br />
� Selektive Berichterstattung zu<br />
vorgegebenen Zwecken.<br />
HINWEIS Die Organisation oder Einzelperson sollte überlegen, welche Kriterien am besten zu ihren aktuellen Praktiken passen.<br />
� Anspruchsgruppen wird regelmäßig<br />
angemessen berichtet.<br />
� Verständnis schaffen bei<br />
Anspruchsgruppen.<br />
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<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />
Anhang B<br />
(zu Informationszwecken)<br />
Auf das Lieferkettenmanagement anzuwendende Grundsätze<br />
B.1 Was ist ein nachhaltiges Beschaffungswesen und warum tut es not?<br />
Die erfolgreiche Einführung eines Veranstaltungsmanagements zur Förderung einer nachhaltigen<br />
Entwicklung hängt davon ab, dass die Zielvorgaben für eine nachhaltige Entwicklung<br />
auf die gesamte Lieferkette ausgeweitet werden. Das erfordert die Einbeziehung eines breiten<br />
Lieferantenspektrums, von Spezialisten bis Generalisten. Dieser Anhang geht näher auf das<br />
nachhaltige Beschaffungswesen ein.<br />
Eine nachhaltige Beschaffung ist die Integration des Nachhaltigkeitsmanagements in alle<br />
Aspekte des Beschaffungszyklus, darunter:<br />
a) Definition der Notwendigkeit einer nachhaltigen Beschaffung;<br />
b) Evaluierung der möglichen Optionen;<br />
c) Konzeption und Spezifikation;<br />
d) Lieferantenauswahl;<br />
e) Auswertung von Ausschreibungen;<br />
f) nachvertragliches Management;<br />
g) Lieferantenentwicklung; und<br />
h) Leistungsüberprüfung.<br />
Es sollten bei der Integration des Nachhaltigkeitsmanagements in den Beschaffungsprozess<br />
vier Hauptziele ins Auge gefasst werden:<br />
1) Minimierung der Auswirkungen von Produkten und/oder Dienstleistungen (z. B. Auswirkungen<br />
auf Gesundheit und Luftgüte, Erzeugung gefährlicher Abfälle);<br />
2) Minimierung der Ressourcennachfrage (beispielsweise durch Verwendung ressourceneffizienter<br />
Produkte z. B. von energieeffizienten Geräten, kraftstoffeffizienten Fahrzeugen<br />
und aus Recyclingmaterial hergestellten Produkten);<br />
3) Minimierung der negativen Auswirkungen der Lieferkette selbst, was insbesondere die<br />
sozialen Aspekte betrifft (z. B. Bevorzugung lokaler und/oder kleinerer Lieferanten<br />
sowie der Lieferanten, die Mindeststandards hinsichtlich Ethik, Menschenrechten und<br />
Arbeitsbedingungen einhalten); und<br />
4) Sicherstellen, dass faire Vertragsbedingungen angewan<strong>dt</strong> und respektiert werden.<br />
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<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />
B.2 Wann sollten Fragen einer nachhaltigen Beschaffung berücksichtigt<br />
werden?<br />
Nachhaltigkeitsaspekte sollten unmittelbar am Anfang des Beschaffungsprozesses berücksichtigt<br />
werden, indem relevante Kriterien in die Produkt-/Dienstleistungsspezifikation aufgenommen<br />
werden. So können Optionen gewählt werden, die einerseits der Spezifikation entsprechen,<br />
aber gleichzeitig auch den besten Gegenwert bieten. Dieser Ansatz vermeidet, dass<br />
potenzielle Konflikte zwischen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Belangen später im<br />
Beschaffungsprozess zu Tage treten.<br />
B.3 Was beinhaltet ein nachhaltiges Beschaffungswesen?<br />
Es sollten folgende entscheidende Schritte unternommen werden:<br />
a) Festlegung einer Politik für ein nachhaltiges Beschaffungswesen;<br />
b) Erstellen von Ausschreibungsspezifikationen, die Leistungskriterien für eine nachhaltige<br />
Entwicklung enthalten;<br />
c) Aufnahme eines Dialogs mit Lieferanten/potenziellen Lieferanten; und<br />
d) Bewertung der auf die Ausschreibung eingehenden Angebote und Evaluierung der<br />
Nachhaltigkeitsleistung während des gesamten Beschaffungsprozesses.<br />
B.4 Politik und strategische Planung zur Förderung eines nachhaltigen<br />
Beschaffungswesens<br />
Es sollte eine Beschaffungspolitik erarbeitet und dokumentiert werden, die sich im Einklang mit<br />
der für die Veranstaltung insgesamt gültigen Nachhaltigkeitspolitik befindet und welche (im<br />
Kontext einer nachhaltigen Beschaffung) die für die Veranstaltung insgesamt definierten<br />
Aspekte, Zielvorgaben, KPIs und Ziele näher darlegt. Die Politik zur Förderung einer nachhaltigen<br />
Beschaffung sollte:<br />
a) den Rahmen (d. h. den Umfang) der nachhaltigen Beschaffung definieren, z. B. wirtschaftliche,<br />
soziale, ökologische und natürliche Ressourcen; Lebenszyklusansatz, zentrale<br />
Veranstaltungsthemen usw.;<br />
b) das gewünschte Leistungsniveau benennen, z. B. grundlegende Einhaltung von Gesetzesbestimmungen<br />
oder Erweiterung auf Praktiken „über die aktuellen Best Practices hinaus“,<br />
einschließlich der Aufnahme von Nachhaltigkeitswerten in die Lieferantenstrategien;<br />
c) den Ansatz/die Kriterien für die Bewertung der Lieferanten während der Ausschreibungsauswertung<br />
definieren;<br />
d) die Übereinstimmung und Anpassung der Leistungsanforderungen für Lieferanten mit den<br />
bzw. an die Erwartungen der Organisation an sich selbst bewerten.<br />
B.5 Techniken für die Bewertung und das Management von Nachhaltigkeitsaspekten<br />
im Beschaffungswesen<br />
Folgende Überlegungen sollten bei der Definition des Ansatzes für die Bewertung/das<br />
Management der Lieferanten und künftigen Lieferanten berücksichtigt werden:<br />
a) inwieweit die Produkte/Dienstleistungen des Lieferanten für die einkaufende Organisation<br />
entscheidend sind;<br />
© <strong>ISO</strong> 2009 – Alle Rechte vorbehalten 27
<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />
b) die Höhe der Ausgaben im Verhältnis zur Größe des Lieferanten, um festzustellen, wie<br />
hoch der Einfluss ist, der ausgeübt werden kann;<br />
c) die wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit den sozialen, wirtschaftlichen, ökologischen<br />
und natürlichen Ressourcen und den zugehörigen Risiken in Bezug auf das<br />
Produkt/die Dienstleistung; und<br />
d) die Unterteilung der Lieferanten nach Branche, Dienstleistungs- oder Produktart, um<br />
angemessene Möglichkeiten für die Kommunikation mit ihnen/für ihre Einbeziehung zu<br />
entwickeln.<br />
Die Organisation sollte eine Auswahl unter geeigneten Ansätzen, Hilfsmitteln und Techniken<br />
treffen, um die nachhaltige Beschaffung zu bewerten und zu managen. Das sind zum Beispiel:<br />
1) Gewichtungs-/Punktesysteme – quantitative/qualitative Möglichkeiten, um die Vorzüge<br />
vorgeschlagener Lösungen für die KPIs zu bewerten;<br />
2) Lebenszyklusbewertung und Lebenszykluskosten: die „wahren“ Auswirkungen von<br />
Produkten und/oder Dienstleistungen auf der Grundlage des Ansatzes „von der Wiege<br />
bis zum Grab“, d. h. eines ganzheitlichen Ansatzes, der die Umweltaspekte und<br />
potenziellen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Herstellung, Verwendung und<br />
Entsorgung eines Produktes bewertet;<br />
3) Die umweltorientierte Einkaufshierarchie – „überdenken, eliminieren, verringern,<br />
wiederverwenden, recyceln, entsorgen“, ein Ansatz zur Minimierung der Auswirkungen<br />
auf die natürlichen Ressourcen, entsprechend der Hierarchie im Abfallmanagement;<br />
4) Verhaltenskodex des Lieferanten – kann von der vergebenden Organisation verwendet<br />
werden, um sicherzustellen, dass ihre Lieferanten den sozialen und ethischen<br />
Elementen der nachhaltigen Beschaffung sowie den Umweltaspekten entsprechen;<br />
5) Allgemein anerkannte Branchenpraxis – Standards für das Nachhaltigkeitsmanagement<br />
für spezifische Industriesektoren/-bereiche, die von der Branche definiert wurden und<br />
die Bewertung angemessener Leistungsniveaus durch die Branche darstellen; und<br />
6) Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis – nach britischer Definition die optimale Kombination<br />
von Lebenszykluskosten und Nutzen, um den Anforderungen des Kunden zu genügen;<br />
dieser Ansatz macht es möglich, dass Nachhaltigkeit und Qualität Berücksichtigung<br />
finden, wenn über Dienstleistungsoptionen nachgedacht wird.<br />
B.6 Aufnahme eines Dialogs mit Lieferanten<br />
Es können zwei allgemeine Ansätze verfolgt werden, um Ziele für eine nachhaltige Entwicklung<br />
für Lieferanten festzulegen: der Ansatz von „Anordnung und Kontrolle“ sowie der „partnerschaftliche“<br />
Ansatz.<br />
„Anordnung und Kontrolle": Dieser Ansatz beinhaltet striktes Management und Regulierung der<br />
Lieferanten auf der Grundlage eines Vertrags, der Standards und Checklisten enthält, auf<br />
deren Einhaltung durch die Lieferanten die Organisationen bestehen können. Dieser Ansatz<br />
kann zwar wirkungsvoll, aber auch unflexibel sein, da die Lieferanten auf genaue Anforderungen<br />
reagieren müssen, statt sich proaktiv für die Zielvorgaben einer nachhaltigen Entwicklung<br />
einzusetzen. Das hat zuweilen eine „Abhak“-Mentalität zur Folge, da der Lieferant nur das<br />
Notwendigste tut, um den verlangten Leistungsstandard zu erreichen.<br />
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<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />
Der partnerschaftliche Ansatz: Dieser Ansatz bedeutet, dass eine Beziehung zum Lieferanten<br />
aufgebaut wird und dass mithilfe von Einflussnahme, Aufklärung und Schulung sichergestellt<br />
werden soll, dass der Lieferant und die Organisation auf ähnliche Ziele hinarbeiten. Langfristig<br />
ist der „partnerschaftliche“ Ansatz tendenziell effektiver als „Anordnung und Kontrolle“, er<br />
erfordert jedoch mehr Aufwand und Investitionen. Wenn routinemäßig bestimmte Produkte und<br />
Dienstleistungen benötigt werden, ist es vielleicht am angemessensten, in den „partnerschaftlichen“<br />
Ansatz zu investieren.<br />
Wahrscheinlich wird in den Organisationen eine Kombination beider Techniken zur Anwendung<br />
kommen.<br />
B.7 Bewertung von auf Ausschreibungen eingehenden Angeboten<br />
Auf Ausschreibungen eingehende Angebote sollten mithilfe der zuvor umrissenen Kriterien und<br />
Bewertungstechniken ausgewertet werden. Sobald der bevorzugte Lieferant ausgewählt ist,<br />
sollte die vergebende Organisation die in dem Ausschreibungsangebot des Lieferanten<br />
enthaltenen Informationen über seine Nachhaltigkeitsleistung in die Vertragsbedingungen<br />
aufnehmen. Es sollte auf eine ausreichend detaillierte Beschreibung geachtet werden, um<br />
Fälle der Nichtkonformität (d. h. wenn der Lieferant die erwartete Leistung nicht erreicht)<br />
festzustellen und spätere Leistungsüberprüfungen zu ermöglichen.<br />
B.8 Nachhaltiges Beschaffungswesen – Überwachung und Berichterstattung<br />
Sofern machbar, sollte die Strategieumsetzung während der gesamten Implementierungsphase<br />
mithilfe geeigneter KPIs und Benchmarks überwacht werden. Die während des Überwachungsprozesses<br />
gesammelten Informationen sollten dann bewertet und mitgeteilt werden.<br />
Die „gezogenen Lehren“ sollten dokumentiert und in den Bewertungsprozess einbezogen<br />
werden, um Verbesserungen für künftige Aktivitäten zu identifizieren.<br />
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Normenveröffentlichungen<br />
Bibliografie<br />
<strong>ISO</strong>/Arbeitsentwurf <strong>20121</strong><br />
Bei datierten Bezugnahmen gilt nur die zitierte Ausgabe. Bei nicht datierten Bezugnahmen gilt<br />
die letzte Ausgabe des genannten Dokuments (einschließlich Änderungen und Zusätzen).<br />
BS 8900:2006, Guidance for managing sustainable development<br />
BS EN <strong>ISO</strong> 9001, Quality management systems — Requirements<br />
BS EN <strong>ISO</strong> 14001, Environmental management systems — Requirements with guidance for<br />
use<br />
BS EN <strong>ISO</strong> 19011, Guidelines for quality and/or environmental management systems auditing<br />
BS <strong>ISO</strong> 14063, Environmental management — Environmental communication — Guidelines<br />
and<br />
Examples<br />
BS OHSAS 18001, Occupational health and safety management systems — Requirements<br />
Andere Veröffentlichungen<br />
[1] GREAT BRITAIN. Data Protection Act 1998. The Stationery Office. (www.tso.co.uk)<br />
Zur Vertiefung<br />
BS 8406, Event stewarding and crowd safety services — Code of practice<br />
<strong>ISO</strong> 22000, Food safety management systems — Requirements for any organization in the<br />
food chain<br />
GREAT BRITAIN, The event safety guide — A guide to health, safety and welfare at music and<br />
similar events. HSG195. HSE Books 1999.<br />
Greener events, a guide to reducing the environmental impact of conferences and seminars.<br />
Government Office for the South West. 2007 (www.oursouthwest.com)<br />
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