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BGI 810-3 - DTHG

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Lasten über Personen<br />

30<br />

Für Lasten über Personen wird – als eine mögliche Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit<br />

– der Betriebskoeffi zient von Aufh ängungen verdoppelt, analog zu den Festlegungen<br />

aus der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), Anhang 1 Punkt 6.1.1 über<br />

das Heben und Fortbewegen von Personen.<br />

Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), Anhang 1 Punkt 6.1.1 (Auszug)<br />

Die in den Nummern 4.1.2.4 und 4.1.2.5 festgelegten Betriebskoeffi zienten reichen<br />

für Maschinen zum Heben und Fortbewegen von Personen nicht aus; sie müssen<br />

in der Regel verdoppelt werden.<br />

Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellungen BGV C1/<br />

GUV-V C1<br />

Die Unfallverhütungsschrift „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische<br />

Darstellung“ (BGV C1/GUV-V C1) enthält Schutzziele, die besondere Gefährdungen in<br />

Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung berücksichtigen, wie<br />

folgt:<br />

• Bei Bewegungsvorgängen – zum Beispiel szenisch bewegte Punktzüge<br />

• Durch unbeabsichtigte Bewegung – zum Beispiel Absturz von Lasten<br />

• Gegen herabfallende Gegenstände – zum Beispiel Bruch von Aufh ängungen<br />

Vorgenannte Schutzziele werden unter anderem durch eine höhere Dimensionierung<br />

und geeignete Materialeigenschaft en oder eine zusätzliche Sicherung der Arbeitsmittel<br />

erreicht.<br />

• Für Trag- und Anschlagmittel wird die erhöhte Sicherheit durch Verdoppelung der<br />

Betriebskoeffi zienten erreicht (vergleiche § 9 BGV C1/GUV-V C1; der genannte Sicherheitsfaktor<br />

12 bezieht sich auf die rechnerische Bruchkraft , die mittlerweile durch die<br />

Mindestbruchkraft ersetzt worden ist).<br />

• Für ortsveränderlich aufgehängte Einrichtungen – zum Beispiel Beleuchtungs-, Bild-<br />

und Beschallungsgeräte – sind zwei unabhängig voneinander wirkende Einrichtungen<br />

zum Schutz gegen Herabfallen vorgesehen (vergleiche § 7 Abs. 6 BGV C1/GUV-V C1).<br />

• Für Montage und Benutzung ist qualifi ziertes Personal einzusetzen.<br />

• Zur dauerhaft en Gewährleistung eines sicheren Zustandes sind Prüfungen vorgeschrieben.

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