Gefahrstoff-Fibel - DT Lagersysteme
Gefahrstoff-Fibel - DT Lagersysteme
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194<br />
Internet: www.dt-lagersysteme.de<br />
Tel.: 02393/220556<br />
Fax: 02393/220557<br />
<strong>Gefahrstoff</strong>-<strong>Fibel</strong><br />
194 www.umwelttechnik-direkt.de Bestelltelefon<br />
<strong>Gefahrstoff</strong>-<strong>Fibel</strong> — Auszug<br />
Gesetze und Verordnungen <strong>Gefahrstoff</strong>-<strong>Fibel</strong> Partner der Umwelt<br />
Die <strong>Gefahrstoff</strong>-<strong>Fibel</strong><br />
ist ein unverzichtbarer Ratgeber rund um die <strong>Gefahrstoff</strong>lagerung. Auf insgesamt 60 Seiten<br />
finden Sie die wichtigsten Gesetzestexte, Vorschriften und Informationen zu <strong>Gefahrstoff</strong>lagerung<br />
und Arbeitssicherheit. Damit sind <strong>DT</strong>L-Kunden immer gut informiert.<br />
Sofort anfordern!<br />
(Bestell-Nr. 170-116-13, Schutzgebühr 16,80 €)<br />
Anregungen und Tipps beim Umgang mit<br />
<strong>Gefahrstoff</strong>en auf Grundlage der landesspezifischen<br />
und europäischen Gesetzgebung.<br />
Häufige Begriffe und Abkürzungen:<br />
Lagerräume für Mengen von 200 bis 10.000 Liter müssen von angrenzenden<br />
Räumen feuerhemmend abgetrennt werden. Bei mehr als 10.000 Litern ist eine<br />
feuerbeständige Abtrennung notwendig.<br />
Für Mengen bis 200 Litern können abweichende Regelungen individuell festgelegt werden.<br />
Grundsätzlich sind Maßnahmen zu treffen, die einen Schutz von Beschäftigten<br />
und anderen Personen sowie des Grundwassers sicherstellen.<br />
Ab einer Lagermenge von 50 Litern ist vom Unternehmer immer eine<br />
Gefährdungsbeurteilung gemäß TRGS 400 durchzuführen.<br />
In der TRGS 510 wird ein Brandschutz gefordert, der sich auf zwei Arten<br />
realisieren lässt.<br />
a) baulicher Brandschutz, z. B. durch <strong>DT</strong>L <strong>Gefahrstoff</strong>lager in feuerbeständiger Bauweise<br />
b) durch die Einhaltung von Sicherheitsabständen:<br />
10 Meter bei aktiver Lagerung,<br />
3 Meter bei passiver Lagerung von maximal 200 Litern,<br />
5 Meter bei passiver Lagerung von maximal 1.000 Litern,<br />
10 Meter bei passiver Lagerung von mehr als 1.000 Litern.<br />
Die zuvor genannten Regelungen zum baulichen Brandschutz bzw. zu<br />
Sicherheitsabständen gelten ab einer Lagermenge von 200 Litern.<br />
Dieses Kapitel sieht grundsätzlich eine Einzelbetrachtung hinsichtlich des<br />
Brandschutzkonzepts vor. In Abhängigkeit von Art und Größe des Lagers ist das<br />
Konzept mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Folgende Punkte sind u.a. zu beachten:<br />
• Baulicher Brandschutz<br />
• Bedachungen<br />
• Feuerwehrzu- und umfahrten<br />
• Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen<br />
• Flucht- und Rettungswege<br />
• Anforderungen an Türen und Toren (ASR)<br />
• Feuerlöscheinrichtungen<br />
• Löschwasserrückhaltung<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BSV) Deutsches Institut für Bautechnik (Berlin)<br />
Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie Stahlwannen-Richtlinie<br />
Technische Regeln für <strong>Gefahrstoff</strong>e<br />
Lagerung von <strong>Gefahrstoff</strong>en in ortsbeweglichen Behältern<br />
(Stand Oktober 2010)<br />
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit<br />
wassergefährdenden Stoffen (in Vorbereitung)<br />
Wassergefährdungsklasse<br />
Wasserhaushaltsgesetz, Neufassung<br />
(gültig ab 01.03.2010)<br />
Brandschutz - Entzündbare Medien<br />
BetrSichV DIBt LöRüRL Stawa-R TRGS TRGS 510 VAUwS WGK WHG<br />
Regelungen, die bei der Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten gelten, sind in<br />
ähnlicher Art und Weise auch bei der Lagerung von Medien der Lagerklassen<br />
10 und 11 anzuwenden, wenn eine gefahrdrohende Menge vorhanden ist.<br />
Detaillierte Informationen hierzu bietet das Kapitel 6 der TRGS 510.<br />
Die dort beschriebenen Maßnahmen gelten auch für die Lagerung von:<br />
• Flüssigkeiten der Lagerklasse 10; Flammpunkt > 60°C (z.B. Hydraulik-Öl)<br />
• Feststoffen der Lagerklasse 11, die erfahrungsgemäß brennbar sind (z.B.<br />
Papier, Holz, Polyethylen, Polystyrol)<br />
• nicht brennbaren Stoffen, wenn eine Brandgefahr durch vorhandene<br />
Verpackungen oder Brandübergriff von außen besteht.<br />
Maßnahmen zum Brandschutz gem. TRGS 510 Kap. 6<br />
Lagerung in Räumen Brennbare Medien<br />
Lagerung im Freien
<strong>Gefahrstoff</strong>lagerung auf Auffangwannen<br />
in Regalen und Lagercontainern<br />
Handling- und Transportsysteme<br />
Abfüll-, Lager- und Transportbehälter<br />
<strong>DT</strong> <strong>Lagersysteme</strong><br />
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Industrievertretung für Umwelt- und Sicherheitstechnik<br />
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