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Gefahrstoff-Fibel - DT Lagersysteme

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194<br />

Internet: www.dt-lagersysteme.de<br />

Tel.: 02393/220556<br />

Fax: 02393/220557<br />

<strong>Gefahrstoff</strong>-<strong>Fibel</strong><br />

194 www.umwelttechnik-direkt.de Bestelltelefon<br />

<strong>Gefahrstoff</strong>-<strong>Fibel</strong> — Auszug<br />

Gesetze und Verordnungen <strong>Gefahrstoff</strong>-<strong>Fibel</strong> Partner der Umwelt<br />

Die <strong>Gefahrstoff</strong>-<strong>Fibel</strong><br />

ist ein unverzichtbarer Ratgeber rund um die <strong>Gefahrstoff</strong>lagerung. Auf insgesamt 60 Seiten<br />

finden Sie die wichtigsten Gesetzestexte, Vorschriften und Informationen zu <strong>Gefahrstoff</strong>lagerung<br />

und Arbeitssicherheit. Damit sind <strong>DT</strong>L-Kunden immer gut informiert.<br />

Sofort anfordern!<br />

(Bestell-Nr. 170-116-13, Schutzgebühr 16,80 €)<br />

Anregungen und Tipps beim Umgang mit<br />

<strong>Gefahrstoff</strong>en auf Grundlage der landesspezifischen<br />

und europäischen Gesetzgebung.<br />

Häufige Begriffe und Abkürzungen:<br />

Lagerräume für Mengen von 200 bis 10.000 Liter müssen von angrenzenden<br />

Räumen feuerhemmend abgetrennt werden. Bei mehr als 10.000 Litern ist eine<br />

feuerbeständige Abtrennung notwendig.<br />

Für Mengen bis 200 Litern können abweichende Regelungen individuell festgelegt werden.<br />

Grundsätzlich sind Maßnahmen zu treffen, die einen Schutz von Beschäftigten<br />

und anderen Personen sowie des Grundwassers sicherstellen.<br />

Ab einer Lagermenge von 50 Litern ist vom Unternehmer immer eine<br />

Gefährdungsbeurteilung gemäß TRGS 400 durchzuführen.<br />

In der TRGS 510 wird ein Brandschutz gefordert, der sich auf zwei Arten<br />

realisieren lässt.<br />

a) baulicher Brandschutz, z. B. durch <strong>DT</strong>L <strong>Gefahrstoff</strong>lager in feuerbeständiger Bauweise<br />

b) durch die Einhaltung von Sicherheitsabständen:<br />

10 Meter bei aktiver Lagerung,<br />

3 Meter bei passiver Lagerung von maximal 200 Litern,<br />

5 Meter bei passiver Lagerung von maximal 1.000 Litern,<br />

10 Meter bei passiver Lagerung von mehr als 1.000 Litern.<br />

Die zuvor genannten Regelungen zum baulichen Brandschutz bzw. zu<br />

Sicherheitsabständen gelten ab einer Lagermenge von 200 Litern.<br />

Dieses Kapitel sieht grundsätzlich eine Einzelbetrachtung hinsichtlich des<br />

Brandschutzkonzepts vor. In Abhängigkeit von Art und Größe des Lagers ist das<br />

Konzept mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Folgende Punkte sind u.a. zu beachten:<br />

• Baulicher Brandschutz<br />

• Bedachungen<br />

• Feuerwehrzu- und umfahrten<br />

• Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen<br />

• Flucht- und Rettungswege<br />

• Anforderungen an Türen und Toren (ASR)<br />

• Feuerlöscheinrichtungen<br />

• Löschwasserrückhaltung<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BSV) Deutsches Institut für Bautechnik (Berlin)<br />

Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie Stahlwannen-Richtlinie<br />

Technische Regeln für <strong>Gefahrstoff</strong>e<br />

Lagerung von <strong>Gefahrstoff</strong>en in ortsbeweglichen Behältern<br />

(Stand Oktober 2010)<br />

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit<br />

wassergefährdenden Stoffen (in Vorbereitung)<br />

Wassergefährdungsklasse<br />

Wasserhaushaltsgesetz, Neufassung<br />

(gültig ab 01.03.2010)<br />

Brandschutz - Entzündbare Medien<br />

BetrSichV DIBt LöRüRL Stawa-R TRGS TRGS 510 VAUwS WGK WHG<br />

Regelungen, die bei der Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten gelten, sind in<br />

ähnlicher Art und Weise auch bei der Lagerung von Medien der Lagerklassen<br />

10 und 11 anzuwenden, wenn eine gefahrdrohende Menge vorhanden ist.<br />

Detaillierte Informationen hierzu bietet das Kapitel 6 der TRGS 510.<br />

Die dort beschriebenen Maßnahmen gelten auch für die Lagerung von:<br />

• Flüssigkeiten der Lagerklasse 10; Flammpunkt > 60°C (z.B. Hydraulik-Öl)<br />

• Feststoffen der Lagerklasse 11, die erfahrungsgemäß brennbar sind (z.B.<br />

Papier, Holz, Polyethylen, Polystyrol)<br />

• nicht brennbaren Stoffen, wenn eine Brandgefahr durch vorhandene<br />

Verpackungen oder Brandübergriff von außen besteht.<br />

Maßnahmen zum Brandschutz gem. TRGS 510 Kap. 6<br />

Lagerung in Räumen Brennbare Medien<br />

Lagerung im Freien


<strong>Gefahrstoff</strong>lagerung auf Auffangwannen<br />

in Regalen und Lagercontainern<br />

Handling- und Transportsysteme<br />

Abfüll-, Lager- und Transportbehälter<br />

<strong>DT</strong> <strong>Lagersysteme</strong><br />

Unsere Top-Angebote:<br />

<strong>DT</strong> <strong>Lagersysteme</strong><br />

Industrievertretung für Umwelt- und Sicherheitstechnik<br />

Wassermühle 5<br />

59846 Sundern<br />

Tel.: 02393/220556 e-Mail: info@dt-lagersysteme.de<br />

Fax: 02393/220557 Internet: www.dt-lagersysteme.de

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