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NIEDERSCHRIFT (S. 59 - 69 ) - in der Gemeinde Echzell

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5. K<strong>in</strong><strong>der</strong>gartengebührensatzung - Bamb<strong>in</strong>imodell<br />

Der Bürgermeister erläutert die Beschlussvorlage, die aufgrund <strong>der</strong> gebotenen und<br />

von <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>devertretung mehrheitlich gefor<strong>der</strong>ten Eilbehandlung als Bürgermeistervorlage<br />

e<strong>in</strong>gebracht werde, so <strong>der</strong> Verwaltungsleiter. Da das Land Hessen es<br />

bis zum heutigen Sitzung noch nicht geschafft habe, das K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendhilfegesetz<br />

zu verabschieden, auf das die beabsichtigte Verordnung zur E<strong>in</strong>führung des<br />

sogenannten Bamb<strong>in</strong>i-Modell zum 01.01.2007 fuße, aber es im Interesse <strong>der</strong> Eltern<br />

sei, dieses sehr zügig umzusetzen, sei e<strong>in</strong>e entsprechende Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung<br />

über die Benutzung <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>gärten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Echzell</strong> sowie <strong>der</strong> dazu gehörenden<br />

Gebührensatzung erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Hierzu werde auf Grundlage <strong>der</strong> Empfehlung des hessischen Städte- und Geme<strong>in</strong>debundes<br />

die geme<strong>in</strong>deweite Freistellung des vertraglich auf die Benutzer (K<strong>in</strong><strong>der</strong>)<br />

<strong>der</strong> öffentlichen E<strong>in</strong>richtung entfallenden Kostenanteils (Benutzungsgebühren) für<br />

die <strong>der</strong> E<strong>in</strong>schulung vorausgehenden letzten 12 Monate nach den Vorgaben <strong>der</strong><br />

Landesför<strong>der</strong>ung e<strong>in</strong>gefügt.<br />

Die 3. Än<strong>der</strong>ungssatzung über die Benutzung <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>gärten umfasse die Herausnahme<br />

<strong>der</strong> gegenstandslos gewordenen Regelung zur Betreuung <strong>der</strong> Hortk<strong>in</strong><strong>der</strong><br />

(§ 3), die Vere<strong>in</strong>fachung <strong>der</strong> Regelungen zu den Betreuungszeiten (§ 4) sowie<br />

e<strong>in</strong>e redaktionelle Än<strong>der</strong>ung nach Neuerung <strong>der</strong> gesetzlichen Grundlagen (§ 7).<br />

Insbeson<strong>der</strong>e durch die künftige Ermächtigung des Geme<strong>in</strong>devorstandes zur Festlegung<br />

<strong>der</strong> Öffnungszeiten könnten die darauf abzielenden Vorgaben des Ausschusses<br />

<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Echzell</strong> für Geme<strong>in</strong>deentwicklung, Umwelt und Soziales<br />

schneller umgesetzt werden. Dies sei auch von Vorteil, wenn flexibel und kurzfristig<br />

auf e<strong>in</strong>zelne sich verän<strong>der</strong>nde Bedarfe <strong>in</strong> den K<strong>in</strong><strong>der</strong>gärten reagiert werden müsse.<br />

Aktuell werde mit <strong>der</strong> Satzungsän<strong>der</strong>ung die Grundlage geschaffen, die Freistellung<br />

<strong>der</strong> Gebühren für das dritte K<strong>in</strong><strong>der</strong>gartenjahr zeitnah umzusetzen. Selbstverständlich<br />

würden dann auch die jüngsten Beschlüsse des zuständigen Ausschusses<br />

Berücksichtigung f<strong>in</strong>den, was so natürlich schon alle<strong>in</strong> kraft Gesetzes auch für die<br />

Zukunft gelte.<br />

Die Neufassung <strong>der</strong> Gebührensatzung umfasse die Unterscheidung <strong>der</strong> Benutzungsgebühren<br />

<strong>in</strong> Betreuungsgebühren und Verpflegungsentgelt (§ 1), die durch<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Benutzungssatzung erfor<strong>der</strong>liche Neuglie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Betreuungsgebühren<br />

(§ 2) sowie die neu e<strong>in</strong>gefügte Ermäßigung <strong>der</strong> Betreuungsgebühren aufgrund<br />

<strong>der</strong> Landesför<strong>der</strong>ung im Rahmen des Bamb<strong>in</strong>i-Modell ab 2007.<br />

Die Geme<strong>in</strong>devertreter<strong>in</strong> Schild beantragt für die Fraktionen von CDU, FWG und<br />

Bündnis 90 / Die Grünen den Geme<strong>in</strong>devorstand zu beauftragen, beide Satzungen<br />

für die nächste Geme<strong>in</strong>devertretersitzung auf Basis des hessischen K<strong>in</strong><strong>der</strong>gartengesetzes<br />

zu modifizieren. Als Begründung wird – wörtlich und schriftlich -angeführt,<br />

dass e<strong>in</strong>ige Paragraphen nicht den Vorstellungen <strong>der</strong> Mehrheitsfraktionen von familien-<br />

und k<strong>in</strong>dgerechtem Betreuungsangebot im Jahre 2006 entsprächen. Die Mehrheitsfraktionen<br />

seien <strong>der</strong> Me<strong>in</strong>ung, dass es durchaus legitim sei, den Eltern durch<br />

Rückvergütung die entsprechende Befreiung für das letzte Kiga-Jahr zu gewähren<br />

und daher ke<strong>in</strong>e Eile geboten sei.<br />

7. öffentliche Sitzung am 11.12.2006 Geme<strong>in</strong>devertretung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Echzell</strong><br />

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