Wichtige Verbraucherinformationen - EDEKABANK AG
Wichtige Verbraucherinformationen - EDEKABANK AG
Wichtige Verbraucherinformationen - EDEKABANK AG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
20<br />
Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr<br />
wenn<br />
der Bank ein Widerruf der Einzugsermächtigung zugegangen ist,<br />
die vom Zahlungsempfänger angegebene Kontonummer des Zahlungspflichtigen<br />
und die Bankleitzahl keinem Konto des Kunden bei der Bank zuzuordnen sind<br />
oder<br />
der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben<br />
auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende<br />
Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor.<br />
2.4.2 Einlösung von Einzugsermächtigungslastschriften<br />
Einzugsermächtigungslastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung<br />
auf dem Konto des Kunden nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag 1 nach<br />
ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird.<br />
2.4.3 Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung<br />
der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlösung<br />
Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung<br />
(siehe Nummer A.2.4.1) oder die Ablehnung der Einlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift<br />
(siehe Nummer A.2.4.2) wird die Bank den Kunden<br />
unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nummer A.2.4.4 vereinbarten Frist<br />
unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg<br />
geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten<br />
angeben, wie Fehler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung<br />
oder Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können.<br />
Für die Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten<br />
Einzugsermächtigungslastschrift wegen fehlender Kontodeckung (siehe<br />
Nummer A.2.4.1, Absatz 2, dritter Spiegelstrich) berechnet die Bank das im<br />
„Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.<br />
2.4.4 Ausführung der Zahlung<br />
(1) Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des<br />
Kunden aufgrund der Einzugsermächtigungslastschrift des Zahlungsempfängers<br />
belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis“<br />
angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des<br />
Zahlungsempfängers eingeht.<br />
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem Tag des Zugangs der Einzugsermächtigungslastschrift<br />
bei der Bank. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß<br />
„Preis- und Leistungsverzeichnis“ der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am<br />
darauffolgenden Geschäftstag.<br />
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem<br />
für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbarten Häufigkeit.<br />
2.5 Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung<br />
(1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer Einzugsermächtigungslastschrift<br />
binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung<br />
auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten<br />
Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem<br />
es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche<br />
des Zahlungsempfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt.<br />
(2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag<br />
der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden<br />
unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist.<br />
(3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten<br />
autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.<br />
2.6 Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden<br />
2.6.1 Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung<br />
Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den<br />
Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet,<br />
dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag unverzüglich<br />
zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich<br />
ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte.<br />
2.6.2 Erstattung bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung<br />
einer autorisierten Zahlung<br />
(1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten<br />
Zahlung kann der Kunde von der Bank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung<br />
des Lastschriftbetrages insoweit verlangen, als die Zahlung nicht erfolgt<br />
oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Konto des Kunden belastet, bringt<br />
die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne den nicht erfolgten<br />
oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang befunden hätte.<br />
(2) Der Kunde kann über den Anspruch nach Absatz 1 hinaus von der Bank die<br />
Erstattung derjenigen Entgelte und Zinsen verlangen, die die Bank ihm im Zusammenhang<br />
mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung der Zahlung<br />
in Rechnung gestellt oder mit denen sie das Konto des Kunden belastet hat.<br />
(3) Liegt die fehlerhafte Ausführung darin, dass der Zahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister<br />
des Zahlungsempfängers nach Ablauf der Ausführungsfrist<br />
gemäß Nummer A.2.4.4 eingegangen ist (Verspätung), sind die Ansprüche nach<br />
Absätzen 1 und 2 ausgeschlossen. Ist dem Kunden durch die Verspätung ein<br />
Schaden entstanden, haftet die Bank nach Nummer A.2.6.3, bei Kunden, die<br />
keine Verbraucher sind, nach Nummer A.2.6.4.<br />
(4) Wurde ein Zahlungsvorgang nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird die Bank<br />
auf Verlangen des Kunden den Zahlungsvorgang nachvollziehen und den Kunden<br />
über das Ergebnis unterrichten.<br />
2.6.3 Schadensersatz<br />
(1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Zahlung<br />
oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank einen<br />
Schaden, der nicht bereits von den Nummern A.2.6.1 und A.2.6.2 erfasst ist,<br />
ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu<br />
vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten<br />
Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der<br />
Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen,<br />
bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem<br />
Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.<br />
(2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige<br />
Haftungsgrenze gilt nicht<br />
für nicht autorisierte Zahlungen,<br />
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank,<br />
für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat,<br />
und<br />
für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.<br />
2.6.4 Schadensersatzansprüche von Kunden, die keine Verbraucher sind,<br />
bei nicht erfolgten autorisierten Zahlungen, fehlerhaft ausgeführten<br />
autorisierten Zahlungen oder nicht autorisierten Zahlungen<br />
Abweichend von den Erstattungsansprüchen in Nummer A.2.6.2 und Schadensersatzansprüchen<br />
in Nummer A.2.6.3 haben Kunden, die keine Verbraucher sind,<br />
neben etwaigen Ansprüchen aus Auftragsrecht nach § 667 BGB und ungerechtfertigter<br />
Bereicherung nach §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche<br />
nach Maßgabe folgender Regelungen:<br />
Bei nicht erfolgten autorisierten Zahlungen, fehlerhaft ausgeführten autorisierten<br />
Zahlungen oder nicht autorisierten Zahlungen kann der Kunde, der kein<br />
Verbraucher ist, von der Bank den Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens<br />
verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten<br />
hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines<br />
Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens,<br />
in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.<br />
Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist der Höhe nach auf den Lastschriftbetrag<br />
zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte<br />
und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um die Geltendmachung von<br />
Folgeschäden handelt, ist der Anspruch auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung<br />
begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder<br />
grobe Fahrlässigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank besonders<br />
übernommen hat.<br />
2.6.5 Haftungs- und Einwendungsausschluss<br />
(1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern A.2.6.2 bis A.2.6.4 ist ausgeschlossen,<br />
wenn die Bank gegenüber dem Kunden nachweist, dass der Zahlungsbetrag<br />
rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers<br />
eingegangen ist<br />
oder