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Wichtige Verbraucherinformationen - EDEKABANK AG

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Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr<br />

wenn<br />

der Bank ein Widerruf der Einzugsermächtigung zugegangen ist,<br />

die vom Zahlungsempfänger angegebene Kontonummer des Zahlungspflichtigen<br />

und die Bankleitzahl keinem Konto des Kunden bei der Bank zuzuordnen sind<br />

oder<br />

der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben<br />

auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende<br />

Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor.<br />

2.4.2 Einlösung von Einzugsermächtigungslastschriften<br />

Einzugsermächtigungslastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung<br />

auf dem Konto des Kunden nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag 1 nach<br />

ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird.<br />

2.4.3 Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung<br />

der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlösung<br />

Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung<br />

(siehe Nummer A.2.4.1) oder die Ablehnung der Einlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift<br />

(siehe Nummer A.2.4.2) wird die Bank den Kunden<br />

unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nummer A.2.4.4 vereinbarten Frist<br />

unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg<br />

geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten<br />

angeben, wie Fehler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung<br />

oder Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können.<br />

Für die Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten<br />

Einzugsermächtigungslastschrift wegen fehlender Kontodeckung (siehe<br />

Nummer A.2.4.1, Absatz 2, dritter Spiegelstrich) berechnet die Bank das im<br />

„Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.<br />

2.4.4 Ausführung der Zahlung<br />

(1) Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des<br />

Kunden aufgrund der Einzugsermächtigungslastschrift des Zahlungsempfängers<br />

belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis“<br />

angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des<br />

Zahlungsempfängers eingeht.<br />

(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem Tag des Zugangs der Einzugsermächtigungslastschrift<br />

bei der Bank. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß<br />

„Preis- und Leistungsverzeichnis“ der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am<br />

darauffolgenden Geschäftstag.<br />

(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem<br />

für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbarten Häufigkeit.<br />

2.5 Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung<br />

(1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer Einzugsermächtigungslastschrift<br />

binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung<br />

auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten<br />

Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem<br />

es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche<br />

des Zahlungsempfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt.<br />

(2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag<br />

der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden<br />

unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist.<br />

(3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten<br />

autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.<br />

2.6 Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden<br />

2.6.1 Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung<br />

Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den<br />

Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet,<br />

dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag unverzüglich<br />

zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich<br />

ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte.<br />

2.6.2 Erstattung bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung<br />

einer autorisierten Zahlung<br />

(1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten<br />

Zahlung kann der Kunde von der Bank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung<br />

des Lastschriftbetrages insoweit verlangen, als die Zahlung nicht erfolgt<br />

oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Konto des Kunden belastet, bringt<br />

die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne den nicht erfolgten<br />

oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang befunden hätte.<br />

(2) Der Kunde kann über den Anspruch nach Absatz 1 hinaus von der Bank die<br />

Erstattung derjenigen Entgelte und Zinsen verlangen, die die Bank ihm im Zusammenhang<br />

mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung der Zahlung<br />

in Rechnung gestellt oder mit denen sie das Konto des Kunden belastet hat.<br />

(3) Liegt die fehlerhafte Ausführung darin, dass der Zahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister<br />

des Zahlungsempfängers nach Ablauf der Ausführungsfrist<br />

gemäß Nummer A.2.4.4 eingegangen ist (Verspätung), sind die Ansprüche nach<br />

Absätzen 1 und 2 ausgeschlossen. Ist dem Kunden durch die Verspätung ein<br />

Schaden entstanden, haftet die Bank nach Nummer A.2.6.3, bei Kunden, die<br />

keine Verbraucher sind, nach Nummer A.2.6.4.<br />

(4) Wurde ein Zahlungsvorgang nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird die Bank<br />

auf Verlangen des Kunden den Zahlungsvorgang nachvollziehen und den Kunden<br />

über das Ergebnis unterrichten.<br />

2.6.3 Schadensersatz<br />

(1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Zahlung<br />

oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank einen<br />

Schaden, der nicht bereits von den Nummern A.2.6.1 und A.2.6.2 erfasst ist,<br />

ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu<br />

vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten<br />

Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der<br />

Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen,<br />

bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem<br />

Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.<br />

(2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige<br />

Haftungsgrenze gilt nicht<br />

für nicht autorisierte Zahlungen,<br />

bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank,<br />

für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat,<br />

und<br />

für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.<br />

2.6.4 Schadensersatzansprüche von Kunden, die keine Verbraucher sind,<br />

bei nicht erfolgten autorisierten Zahlungen, fehlerhaft ausgeführten<br />

autorisierten Zahlungen oder nicht autorisierten Zahlungen<br />

Abweichend von den Erstattungsansprüchen in Nummer A.2.6.2 und Schadensersatzansprüchen<br />

in Nummer A.2.6.3 haben Kunden, die keine Verbraucher sind,<br />

neben etwaigen Ansprüchen aus Auftragsrecht nach § 667 BGB und ungerechtfertigter<br />

Bereicherung nach §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche<br />

nach Maßgabe folgender Regelungen:<br />

Bei nicht erfolgten autorisierten Zahlungen, fehlerhaft ausgeführten autorisierten<br />

Zahlungen oder nicht autorisierten Zahlungen kann der Kunde, der kein<br />

Verbraucher ist, von der Bank den Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens<br />

verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten<br />

hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines<br />

Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens,<br />

in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.<br />

Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist der Höhe nach auf den Lastschriftbetrag<br />

zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte<br />

und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um die Geltendmachung von<br />

Folgeschäden handelt, ist der Anspruch auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung<br />

begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder<br />

grobe Fahrlässigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank besonders<br />

übernommen hat.<br />

2.6.5 Haftungs- und Einwendungsausschluss<br />

(1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern A.2.6.2 bis A.2.6.4 ist ausgeschlossen,<br />

wenn die Bank gegenüber dem Kunden nachweist, dass der Zahlungsbetrag<br />

rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers<br />

eingegangen ist<br />

oder

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