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Wichtige Verbraucherinformationen - EDEKABANK AG

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32<br />

Sonderbedingungen für die VR-BankCard<br />

der Verfügungsrahmen der Karte überschritten würde, werden unabhängig vom<br />

aktuellen Kontostand und einem etwa vorher zum Konto eingeräumten Kredit<br />

abgewiesen. Der Karteninhaber darf den Verfügungsrahmen der Karte nur im<br />

Rahmen des Kontoguthabens oder eines vorher für das Konto eingeräumten<br />

Kredits in Anspruch nehmen. Der Kontoinhaber kann mit der kontoführenden<br />

Stelle eine Änderung des Verfügungsrahmens der Karte für alle zu seinem Konto<br />

ausgegebenen Karten vereinbaren. Ein Bevollmächtigter, der eine Karte erhalten<br />

hat, kann nur eine Herabsetzung für diese Karte vereinbaren.<br />

1.2 Fehleingabe der Geheimzahl<br />

Die Karte kann an Geldautomaten sowie an automatisierten Kassen, an denen<br />

im Zusammenhang mit der Verwendung der Karte die PIN eingegeben werden<br />

muss, nicht mehr eingesetzt werden, wenn die persönliche Geheimzahl<br />

dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte sich<br />

in diesem Fall mit seiner Bank, möglichst mit der kontoführenden Stelle, in<br />

Verbindung setzen.<br />

1.3 Zahlungsverpflichtung der Bank; Reklamationen<br />

Die Bank hat sich gegenüber den Betreibern von Geldautomaten und automatisierten<br />

Kassen vertraglich verpflichtet, die Beträge, über die unter Verwendung<br />

der an den Karteninhaber ausgegebenen Karte verfügt wurde, an die Betreiber<br />

zu vergüten. Einwendungen und sonstige Beanstandungen des Karteninhabers<br />

aus dem Vertragsverhältnis zu dem Unternehmen, bei dem bargeldlos an einer<br />

automatisierten Kasse bezahlt worden ist, sind unmittelbar gegenüber diesem<br />

Unternehmen geltend zu machen.<br />

2 GeldKarte<br />

2.1 Servicebeschreibung<br />

Die mit einem Chip ausgestattete Karte kann auch als GeldKarte eingesetzt<br />

werden. Der Karteninhaber kann an GeldKarte-Terminals des Handels- und<br />

Dienstleistungsbereiches bargeldlos bezahlen.<br />

2.2 Aufladen und Entladen der GeldKarte<br />

Der Karteninhaber kann seine GeldKarte an den mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichneten<br />

Ladeterminals innerhalb des ihm von seiner Bank eingeräumten<br />

Verfügungsrahmens (Abschnitt A.III. Nummer 1.1) zulasten des auf der Karte<br />

angegebenen Kontos bis zu einem Betrag von maximal 200 Euro aufladen. Vor<br />

dem Aufladevorgang muss er seine persönliche Geheimzahl (PIN) eingeben. Der<br />

Karteninhaber kann seine GeldKarte auch gegen Bargeld sowie im Zusammenwirken<br />

mit einer anderen Karte zulasten des Kontos, über das die Umsätze mit<br />

dieser Karte abgerechnet werden, aufladen. Aufgeladene Beträge, über die der<br />

Karteninhaber nicht mehr mittels GeldKarte verfügen möchte, können nur bei der<br />

kartenausgebenden Bank entladen werden. Die Entladung von Teilbeträgen ist<br />

nicht möglich. Bei einer Funktionsunfähigkeit der GeldKarte erstattet die kartenausgebende<br />

Bank dem Karteninhaber den nicht verbrauchten Betrag. Benutzt der<br />

Karteninhaber seine Karte, um seine GeldKarte oder die GeldKarte eines anderen<br />

aufzuladen, so ist die persönliche Geheimzahl (PIN) am Ladeterminal einzugeben.<br />

Die Auflademöglichkeit besteht nicht mehr, wenn die PIN dreimal hintereinander<br />

falsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte sich in diesem Fall mit seiner<br />

Bank, möglichst mit der kontoführenden Stelle, in Verbindung setzen.<br />

2.3 Sofortige Kontobelastung des Ladebetrages<br />

Benutzt der Karteninhaber seine Karte, um seine GeldKarte oder die GeldKarte<br />

eines anderen aufzuladen, so wird der Ladebetrag dem Konto, das auf der Karte<br />

angegeben ist, belastet.<br />

2.4 Zahlungsvorgang mittels GeldKarte<br />

Beim Bezahlen mit der GeldKarte ist die PIN nicht einzugeben. Bei jedem Bezahlvorgang<br />

vermindert sich der in der GeldKarte gespeicherte Betrag um den<br />

verfügten Betrag.<br />

3 Aufladen von Prepaid-Mobilfunk-Konten<br />

3.1 Servicebeschreibung<br />

Unter Verwendung seiner Karte und der persönlichen Geheimzahl (PIN) kann<br />

der Karteninhaber ein Prepaid-Mobilfunk-Konto eines Mobilfunkanbieters, auf<br />

dem vorausbezahlte Telefonwerteinheiten verbucht werden, an Geldautomaten<br />

innerhalb des ihm von seiner Bank eingeräumten Verfügungsrahmens (Abschnitt<br />

A.III. Nummer 1.1) zulasten des auf der Karte angegebenen Kontos aufladen.<br />

Voraussetzung ist, dass der vom Karteninhaber gewählte Geldautomat über eine<br />

entsprechende Ladefunktion verfügt und der Mobilfunkanbieter, der das Prepaid-<br />

Mobilfunk-Konto führt, das aufgeladen werden soll, an dem System teilnimmt.<br />

Zum Aufladen eines Prepaid-Mobilfunk-Kontos hat der Karteninhaber am Display<br />

des Geldautomaten den Menüpunkt zum Aufladen des Prepaid-Mobilfunk-Kontos<br />

zu wählen, die Mobilfunk-Telefonnummer („Handy-Nummer“) einzugeben und<br />

einen angezeigten Aufladebetrag zu wählen. Nach Autorisierung der Ladetransaktionen<br />

durch die Bank des Karteninhabers wird das Prepaid-Mobilfunk-Konto beim<br />

Mobilfunkanbieter aufgeladen. Mit diesem Verfahren kann der Karteninhaber<br />

sowohl sein eigenes Prepaid-Mobilfunk-Konto als auch das eines Dritten aufladen.<br />

Wird die Aufladung von der Bank, etwa wegen fehlender Kontodeckung, nicht<br />

autorisiert, wird am Display ein ablehnender Hinweis angezeigt.<br />

3.2 Fehleingabe der Geheimzahl<br />

Die Karte kann an Geldautomaten nicht mehr eingesetzt werden, wenn die<br />

persönliche Geheimzahl dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde. Der<br />

Karteninhaber sollte sich in diesem Fall mit seiner Bank, möglichst mit der kontoführenden<br />

Stelle, in Verbindung setzen.<br />

3.3 Zahlungsverpflichtung der Bank; Reklamationen<br />

Die Bank ist vertraglich verpflichtet, Ladebeträge für ein Prepaid-Mobilfunk-Konto,<br />

die unter Verwendung der an den Karteninhaber ausgegebenen Karte autorisiert<br />

worden sind, zu bezahlen. Die Zahlungspflicht beschränkt sich auf den<br />

jeweils autorisierten Betrag. Einwendungen und sonstige Beanstandungen des<br />

Karteninhabers aus dem Vertragsverhältnis zu dem Mobilfunkanbieter, der das<br />

Prepaid-Mobilfunk-Konto führt, sind unmittelbar gegenüber diesem Unternehmen<br />

geltend zu machen.<br />

B. Von der Bank angebotene andere Service-Leistungen<br />

Der Karteninhaber kann die Karte, falls diese entsprechend ausgestattet ist, auch für die<br />

folgenden Dienstleistungen nutzen:<br />

1 Eingabe von Überweisungen an Selbstbedienungsterminals<br />

1.1 Serviceumfang<br />

Der Karteninhaber kann unter Verwendung seiner Karte und der persönlichen Geheimzahl<br />

an Selbstbedienungsterminals seiner Bank Überweisungen innerhalb des Verfügungsrahmens<br />

von 1.000 Euro pro Tag eingeben, soweit zwischen Kontoinhaber und Bank nicht<br />

ein anderer Verfügungsrahmen vereinbart worden ist.<br />

1.2 Ausführung der Überweisung<br />

Für die Ausführung der Überweisung gelten die gesondert vereinbarten Sonderbedingungen<br />

für den Überweisungsverkehr.<br />

1.3 Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten<br />

Für den Umgang mit der Karte gelten ergänzend die Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten<br />

in Abschnitt A.II.6.2 bis 6.4.<br />

1.4 Fehleingabe der Geheimzahl<br />

Es gelten die Regelungen in Abschnitt A.III.1.2.<br />

1.5 Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Verfügungen<br />

Die Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Verfügungen an Selbstbedienungsterminals<br />

richtet sich nach den Regelungen unter A.II.13. Abweichend von A.II.13.1<br />

Absatz 6 ist die Haftung des Kontoinhabers auf 1.000 Euro pro Kalendertag und sofern<br />

ein anderer Verfügungsrahmen gemäß B.1.1 vereinbart wurde auf diesen beschränkt.<br />

2 SB-Sparverkehr<br />

2.1 Serviceumfang<br />

Der Inhaber eines Sparkontos kann unter Verwendung der Karte und der persönlichen<br />

Geheimzahl an Geldautomaten über Sparkonten, die durch besondere Vereinbarung<br />

des Kontoinhabers mit der Bank für diese Verwendung freigegeben sind, Verfügungen<br />

treffen (SB-Sparverkehr). Die Freigabe zum SB-Sparverkehr erfolgt für den Inhaber des<br />

Sparkontos. Inwieweit Bevollmächtigte den SB-Sparverkehr nutzen können, richtet sich<br />

nach den zwischen der Bank und dem Kontoinhaber hierfür getroffenen Vereinbarungen.<br />

Im SB-Sparverkehr sind Auszahlungen vom Sparkonto in bar am Geldautomaten möglich.<br />

Für Verfügungen vom Sparkonto an Geldautomaten vereinbart die Bank mit dem<br />

Kontoinhaber einen jeweils für einen bestimmten Zeitraum geltenden Verfügungsrahmen.<br />

Abhebungen, mit denen der Verfügungsrahmen überschritten würde, werden<br />

abgewiesen. Der Verfügungsumfang ist bei Auszahlungen im SB-Sparverkehr auf die<br />

versprochene Leistung beschränkt.<br />

2.2 Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten<br />

Für den Umgang mit der Karte gelten ergänzend die Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten<br />

in Abschnitt A.II.6.2 bis 6.4.

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