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2011_12_22_Trinkwass.. - IFB Eigenschenk

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WESENTLICHE ÄNDERUNGEN IN DER TRINKWASSERVERORDNUNG<br />

VOM <strong>22</strong>. DEZEMBER <strong>2011</strong> (BGBI. I S. 3044)<br />

Untersuchung auf Legionellen in gewerblich genutzten Gebäuden wie Mietshäusern<br />

Technische Regeln für den Bau und Betrieb von neuen <strong>Trinkwass</strong>erversorgungsanlagen<br />

Grenzwert für Uran im <strong>Trinkwass</strong>er<br />

Ziel der <strong>Trinkwass</strong>erverordnung ist es, „die menschliche Gesundheit vor den<br />

nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben,<br />

das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner<br />

Genusstauglichkeit und Reinheit … zu schützen“.<br />

Die <strong>Trinkwass</strong>erverordnung gilt für Wasser „für den menschlichen Gebrauch“.<br />

Davon ausgenommen sind natürliches Mineralwasser, Heilwasser, Schwimm-<br />

und Badebeckenwasser sowie Wasser, das sich in an die <strong>Trinkwass</strong>er-<br />

Installation angeschlossenen Apparaten befindet.<br />

Um die Qualitätsstandards für <strong>Trinkwass</strong>er zu stärken, wurden mit der Änderungsverordnung<br />

vom <strong>22</strong>.<strong>12</strong>.<strong>2011</strong> mehrere Neuerungen in der <strong>Trinkwass</strong>erverordnung<br />

eingeführt.<br />

Um mehr Sicherheit für die <strong>Trinkwass</strong>erqualität in gewerblich genutzten<br />

Gebäuden wie Mietshäusern zu erreichen, müssen ab November <strong>2011</strong> die<br />

<strong>Trinkwass</strong>er-Installationssysteme auf Legionellen untersucht werden. Das<br />

legt die 1. Verordnung zur Änderung der <strong>Trinkwass</strong>erverordnung vom 3. Mai<br />

<strong>2011</strong> fest. Bisher bestand diese Pflicht nur für Gebäude, in denen Wasser an die<br />

Öffentlichkeit abgegeben wird. Zur Bewertung der Untersuchungsergebnisse<br />

wurde für Legionellen erstmals ein so genannter „technischer Maßnahmenwert“<br />

eingeführt. Er liegt bei 100 „koloniebildenden Einheiten“ in 100 Milliliter Wasser.<br />

Wenn dieser Wert erreicht oder überschritten wird, kann das Gesundheitsamt<br />

den Anlagenbetreiber dazu verpflichten, die Ursache der Belastung zu ermitteln<br />

und zu beheben.<br />

Legionellen können schwere, teils tödliche Lungenentzündungen sowie das grippeähnliche<br />

Pontiac-Fieber hervorrufen. Sie gelangen durch das Einatmen von<br />

Aerosolen in den Körper. Legionellen sind nicht von Mensch zu Mensch übertragbar.<br />

In warmem Wasser können gefährliche Legionellenmengen entstehen,<br />

wenn in den Anlagen die erforderlichen Temperaturen (Kaltwasser < 25° und<br />

Warmwasser > 55 °C) nicht eingehalten werden. Durch Baufehler oder stillgelegte<br />

und regelwidrig nicht abgetrennte Stränge in der <strong>Trinkwass</strong>erleitung kann das<br />

Legionellenwachstum gefördert werden, weil hier das Wasser stagniert.<br />

Weiterhin sind nun auch technische Regeln für den Bau und Betrieb von<br />

neuen <strong>Trinkwass</strong>erversorgungsanlagen verbindlich. Der Einsatz von Installationsbauteilen<br />

wird strenger geregelt, um die Qualität des <strong>Trinkwass</strong>ers noch<br />

besser vor Verunreinigungen zu schützen.


Installationsbetreiber werden auf die Einhaltung der allgemein anerkannten<br />

Regeln der Technik verpflichtet. Dadurch soll vermieden werden, dass für<br />

<strong>Trinkwass</strong>er-Installationen ungeeignete Materialien verwendet werden, aus<br />

denen sich Stoffe in das <strong>Trinkwass</strong>er lösen könnten. Ab sofort dürfen nur<br />

Leitungen und Armaturen eingesetzt werden, die allenfalls ein Minimum an<br />

Stoffen abgeben und nachweislich geprüft wurden. Der Nachweis geht aus<br />

Prüfzeichen hervor. Wer ab jetzt nicht geprüfte Installationsbauteile neu einbaut,<br />

begeht demnach eine Ordnungswidrigkeit.<br />

Aus fehlerhaft ausgewählten oder zusammengestellten Installationsmaterialien<br />

können sich Chemikalien lösen und ins <strong>Trinkwass</strong>er gelangen. Das kann<br />

die Qualität des Wassers beeinträchtigen und auch das Wachstum von Bakterien,<br />

wie zum Beispiel Legionellen nach sich ziehen.<br />

Außerdem müssen Betreiber durch den Einbau einer so genannten „Sicherungseinrichtung“<br />

nun dafür sorgen, dass kein Wasser minderer Qualität<br />

durch Rückfließen in das <strong>Trinkwass</strong>ernetz gelangen kann. Damit wird ein<br />

besserer Schutz vor Verunreinigung mit Wasser, das keine <strong>Trinkwass</strong>erqualität<br />

hat (wie Regenwasser oder Wasser aus der Heizungsanlage) erreicht.<br />

Für Uran im <strong>Trinkwass</strong>er führt Deutschland als erstes Land in der Europäischen<br />

Union (EU) einen Grenzwert ein. Der Grenzwert für das<br />

Schwermetall legt eine Obergrenze von 10 Mikrogramm pro Liter Wasser<br />

fest. Von dieser Änderungen sind aber nur wenige, meist kleine <strong>Trinkwass</strong>ergewinnungsgebiete<br />

betroffen, in denen Uran lokal in höheren<br />

Konzentrationen vorkommen kann.<br />

Quellen:<br />

WIR HELFEN IHNEN BEI DER PLANUNG UND SANIERUNG VON TRINKWASSER-<br />

GEWINNUNGSANLAGEN SOWIE BEI DER URSACHENFORSCHUNG BEI AUFTRETENDEN<br />

PROBLEMEN MIT DER WASSERBESCHAFFENHEIT.<br />

Aufgrund seiner schädlichen Wirkung unterliegt das Metall jetzt<br />

in Deutschland einem <strong>Trinkwass</strong>er-Grenzwert, der im weltweiten<br />

Vergleich sehr niedrig ist. Dieser Wert schützt auch empfindliche<br />

Personen zuverlässig speziell vor dem nierentoxischen Potenzial<br />

des Urans. Die bekanntere Strahlungsaktivität von Uran ist<br />

erst ab einer etwa zehnmal höheren Konzentration von gesundheitlicher<br />

Relevanz.<br />

Die <strong>IFB</strong> <strong>Eigenschenk</strong> GmbH kann die erforderliche <strong>Trinkwass</strong>eruntersuchung<br />

für Sie durchführen und Sie bei auftretenden<br />

Problemen fachkundig beraten.<br />

Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (<strong>Trinkwass</strong>erverordnung<br />

- TrinkwV 2001) Ausfertigungsdatum: 21.05.2001<br />

Letzte Änderung: <strong>22</strong>. Dezember <strong>2011</strong> (BGBl. I S. 3044)<br />

Presseinformation Nr. 51/<strong>2011</strong>, Umweltbundesamt, Pressesprecher: Martin Ittershagen<br />

Herr Dipl.-Geol. Dr. Roland Kunz ist<br />

von der Industrie- und Handelskammer<br />

für Niederbayern in Passau öffentlich<br />

bestellter und vereidigter Sachverständiger<br />

für Hydrogeologie mit dem<br />

Sachgebiet <strong>Trinkwass</strong>ergewinnungsanlagen.<br />

Mehrere Mitarbeiter haben nach § 15<br />

Abs. 1 der <strong>Trinkwass</strong>erverordnung die<br />

Zulassung zur <strong>Trinkwass</strong>erprobenahme.

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