2011_12_22_Trinkwass.. - IFB Eigenschenk
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WESENTLICHE ÄNDERUNGEN IN DER TRINKWASSERVERORDNUNG<br />
VOM <strong>22</strong>. DEZEMBER <strong>2011</strong> (BGBI. I S. 3044)<br />
Untersuchung auf Legionellen in gewerblich genutzten Gebäuden wie Mietshäusern<br />
Technische Regeln für den Bau und Betrieb von neuen <strong>Trinkwass</strong>erversorgungsanlagen<br />
Grenzwert für Uran im <strong>Trinkwass</strong>er<br />
Ziel der <strong>Trinkwass</strong>erverordnung ist es, „die menschliche Gesundheit vor den<br />
nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben,<br />
das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner<br />
Genusstauglichkeit und Reinheit … zu schützen“.<br />
Die <strong>Trinkwass</strong>erverordnung gilt für Wasser „für den menschlichen Gebrauch“.<br />
Davon ausgenommen sind natürliches Mineralwasser, Heilwasser, Schwimm-<br />
und Badebeckenwasser sowie Wasser, das sich in an die <strong>Trinkwass</strong>er-<br />
Installation angeschlossenen Apparaten befindet.<br />
Um die Qualitätsstandards für <strong>Trinkwass</strong>er zu stärken, wurden mit der Änderungsverordnung<br />
vom <strong>22</strong>.<strong>12</strong>.<strong>2011</strong> mehrere Neuerungen in der <strong>Trinkwass</strong>erverordnung<br />
eingeführt.<br />
Um mehr Sicherheit für die <strong>Trinkwass</strong>erqualität in gewerblich genutzten<br />
Gebäuden wie Mietshäusern zu erreichen, müssen ab November <strong>2011</strong> die<br />
<strong>Trinkwass</strong>er-Installationssysteme auf Legionellen untersucht werden. Das<br />
legt die 1. Verordnung zur Änderung der <strong>Trinkwass</strong>erverordnung vom 3. Mai<br />
<strong>2011</strong> fest. Bisher bestand diese Pflicht nur für Gebäude, in denen Wasser an die<br />
Öffentlichkeit abgegeben wird. Zur Bewertung der Untersuchungsergebnisse<br />
wurde für Legionellen erstmals ein so genannter „technischer Maßnahmenwert“<br />
eingeführt. Er liegt bei 100 „koloniebildenden Einheiten“ in 100 Milliliter Wasser.<br />
Wenn dieser Wert erreicht oder überschritten wird, kann das Gesundheitsamt<br />
den Anlagenbetreiber dazu verpflichten, die Ursache der Belastung zu ermitteln<br />
und zu beheben.<br />
Legionellen können schwere, teils tödliche Lungenentzündungen sowie das grippeähnliche<br />
Pontiac-Fieber hervorrufen. Sie gelangen durch das Einatmen von<br />
Aerosolen in den Körper. Legionellen sind nicht von Mensch zu Mensch übertragbar.<br />
In warmem Wasser können gefährliche Legionellenmengen entstehen,<br />
wenn in den Anlagen die erforderlichen Temperaturen (Kaltwasser < 25° und<br />
Warmwasser > 55 °C) nicht eingehalten werden. Durch Baufehler oder stillgelegte<br />
und regelwidrig nicht abgetrennte Stränge in der <strong>Trinkwass</strong>erleitung kann das<br />
Legionellenwachstum gefördert werden, weil hier das Wasser stagniert.<br />
Weiterhin sind nun auch technische Regeln für den Bau und Betrieb von<br />
neuen <strong>Trinkwass</strong>erversorgungsanlagen verbindlich. Der Einsatz von Installationsbauteilen<br />
wird strenger geregelt, um die Qualität des <strong>Trinkwass</strong>ers noch<br />
besser vor Verunreinigungen zu schützen.
Installationsbetreiber werden auf die Einhaltung der allgemein anerkannten<br />
Regeln der Technik verpflichtet. Dadurch soll vermieden werden, dass für<br />
<strong>Trinkwass</strong>er-Installationen ungeeignete Materialien verwendet werden, aus<br />
denen sich Stoffe in das <strong>Trinkwass</strong>er lösen könnten. Ab sofort dürfen nur<br />
Leitungen und Armaturen eingesetzt werden, die allenfalls ein Minimum an<br />
Stoffen abgeben und nachweislich geprüft wurden. Der Nachweis geht aus<br />
Prüfzeichen hervor. Wer ab jetzt nicht geprüfte Installationsbauteile neu einbaut,<br />
begeht demnach eine Ordnungswidrigkeit.<br />
Aus fehlerhaft ausgewählten oder zusammengestellten Installationsmaterialien<br />
können sich Chemikalien lösen und ins <strong>Trinkwass</strong>er gelangen. Das kann<br />
die Qualität des Wassers beeinträchtigen und auch das Wachstum von Bakterien,<br />
wie zum Beispiel Legionellen nach sich ziehen.<br />
Außerdem müssen Betreiber durch den Einbau einer so genannten „Sicherungseinrichtung“<br />
nun dafür sorgen, dass kein Wasser minderer Qualität<br />
durch Rückfließen in das <strong>Trinkwass</strong>ernetz gelangen kann. Damit wird ein<br />
besserer Schutz vor Verunreinigung mit Wasser, das keine <strong>Trinkwass</strong>erqualität<br />
hat (wie Regenwasser oder Wasser aus der Heizungsanlage) erreicht.<br />
Für Uran im <strong>Trinkwass</strong>er führt Deutschland als erstes Land in der Europäischen<br />
Union (EU) einen Grenzwert ein. Der Grenzwert für das<br />
Schwermetall legt eine Obergrenze von 10 Mikrogramm pro Liter Wasser<br />
fest. Von dieser Änderungen sind aber nur wenige, meist kleine <strong>Trinkwass</strong>ergewinnungsgebiete<br />
betroffen, in denen Uran lokal in höheren<br />
Konzentrationen vorkommen kann.<br />
Quellen:<br />
WIR HELFEN IHNEN BEI DER PLANUNG UND SANIERUNG VON TRINKWASSER-<br />
GEWINNUNGSANLAGEN SOWIE BEI DER URSACHENFORSCHUNG BEI AUFTRETENDEN<br />
PROBLEMEN MIT DER WASSERBESCHAFFENHEIT.<br />
Aufgrund seiner schädlichen Wirkung unterliegt das Metall jetzt<br />
in Deutschland einem <strong>Trinkwass</strong>er-Grenzwert, der im weltweiten<br />
Vergleich sehr niedrig ist. Dieser Wert schützt auch empfindliche<br />
Personen zuverlässig speziell vor dem nierentoxischen Potenzial<br />
des Urans. Die bekanntere Strahlungsaktivität von Uran ist<br />
erst ab einer etwa zehnmal höheren Konzentration von gesundheitlicher<br />
Relevanz.<br />
Die <strong>IFB</strong> <strong>Eigenschenk</strong> GmbH kann die erforderliche <strong>Trinkwass</strong>eruntersuchung<br />
für Sie durchführen und Sie bei auftretenden<br />
Problemen fachkundig beraten.<br />
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (<strong>Trinkwass</strong>erverordnung<br />
- TrinkwV 2001) Ausfertigungsdatum: 21.05.2001<br />
Letzte Änderung: <strong>22</strong>. Dezember <strong>2011</strong> (BGBl. I S. 3044)<br />
Presseinformation Nr. 51/<strong>2011</strong>, Umweltbundesamt, Pressesprecher: Martin Ittershagen<br />
Herr Dipl.-Geol. Dr. Roland Kunz ist<br />
von der Industrie- und Handelskammer<br />
für Niederbayern in Passau öffentlich<br />
bestellter und vereidigter Sachverständiger<br />
für Hydrogeologie mit dem<br />
Sachgebiet <strong>Trinkwass</strong>ergewinnungsanlagen.<br />
Mehrere Mitarbeiter haben nach § 15<br />
Abs. 1 der <strong>Trinkwass</strong>erverordnung die<br />
Zulassung zur <strong>Trinkwass</strong>erprobenahme.