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Preisliste für CLS (C 218)

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<strong>Preisliste</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>CLS</strong> (C <strong>218</strong>)<br />

Version 05/11<br />

2006I2007l2008l2009l2010<br />

2011


Alle angegebenen Fahrleistungen sind Näherungswerte. Sie sind abhängig von fahrzeugspezifischen Details wie Fahrzeugtyp,<br />

Ausstat tung, Leergewicht, Hinterachsübersetzung, Rad-Reifenkombinationen, Getriebeausführung und aerodynamischer Ausrüstung<br />

des einzelnen Fahrzeugs. Angaben über Leistungssteigerungen und/oder Leistungskits verstehen sich als Durchschnittswerte.<br />

Prüfungsbedingte Abweichungen von +/- 5% sind möglich. Angaben über die Gesamtleistung durch Leistungssteigerung und/oder<br />

Leistungskits veränderter Werksmotoren basieren auf den Herstellerangaben im Fahrzeugbrief, die ihrerseits +/- 5 % abweichen<br />

können. Für darüber hinausgehenden Minderleistungen von Werksmotoren übernimmt Brabus keine Gewähr.<br />

Technische Änderungen und Preisänderungen vorbehalten.<br />

Mit Erscheinen dieser <strong>Preisliste</strong> <strong>CLS</strong> 2011, Stand per Redaktionsschluss 31.5.2011, gelten die in dieser <strong>Preisliste</strong> genannten Preise.<br />

Alle vorherigen Preise verlieren ihre Gültigkeit.<br />

Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen gemäß unseren Allgemeinen Lieferungs-, Zahlungs- und Montagebedingungen.<br />

Keine Haftung <strong>für</strong> Druckfehler. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers.<br />

Verantwortlich <strong>für</strong> den Inhalt: BRABUS GmbH, Brabus-Allee, D-46240 Bottrop.<br />

Q Wichtige Information:<br />

Die angegebenen Lackierpreise gelten nur <strong>für</strong> Mercedes-Benz Standardfarben.<br />

Alle weiteren Farben wie z.B. Perlmutt, Designo, Mattlacke etc. auf Anfrage!


Aerodynamik, Design<br />

Alle BRABUS Aerodynamik-Teile sind bezüglich Fahrverhalten<br />

und Materialsicherheit TÜV geprüft. Sie sind so konstruiert,<br />

daß alle Befestigungspunkte nicht sichtbar sind.<br />

Frontschürze<br />

<strong>218</strong>-200-00 BRABUS Frontspoiler C <strong>218</strong>, Pur-R-Rim 1.098,00 1.306,62<br />

nicht <strong>für</strong> Fahrzeuge mit Sport Paket AMG Code 950; nicht <strong>für</strong> <strong>CLS</strong> 63<br />

Montage 220,00 261,80<br />

Lackierung Q 380,00 452,20<br />

BRABUS Frontschürzen Aufsatz mit Tagfahrlicht, Pur-R-Rim 1.298,00 1.544,62<br />

nicht <strong>für</strong> Fahrzeuge mit Sport Paket AMG Code 950; nicht <strong>für</strong> <strong>CLS</strong> 63<br />

<strong>218</strong>-210-00 LED Tagfahrlicht ChRom<br />

<strong>218</strong>-210-10 LED Tagfahrlicht DUnkEL<br />

Montage 320,00 380,80<br />

Lackierung Q 380,00 452,20<br />

kotflügel<br />

<strong>218</strong>-550-00 BRABUS Sportkotflügel vorne C <strong>218</strong> 1.390,00 1.654,10<br />

mit integriertem und beleuchteten BRABUS Schriftzug<br />

nicht <strong>für</strong> <strong>CLS</strong> 63<br />

Montage 210,00 249,90<br />

Lackierung Q 280,00 333,20<br />

Schwellerverkleidungen<br />

<strong>218</strong>-300-00 BRABUS Schwellerverkleidung, Pur-R-Rim 1.598,00 1.901,62<br />

aerodynamisch günstiger Abschluss unter den Türen<br />

mit integrierten LED Leuchten<br />

Montage 260,00 309,40<br />

Lackierung Q 320,00 380,80<br />

heckschürze<br />

<strong>218</strong>-400-00 BRABUS heckschürze <strong>für</strong> C <strong>218</strong> mit integrierten LED Leuchten, Pur-R-Rim 1.098,00 1.306,62<br />

nicht <strong>für</strong> Fahrzeuge mit Sport Paket Code 96, AMG Code 950 und <strong>CLS</strong> 63<br />

Montage 210,00 249,90<br />

Lackierung Q 360,00 428,40<br />

heckspoiler<br />

Basis <strong>CLS</strong> C <strong>218</strong> Seite 3<br />

Preise in E Preise in E<br />

netto incl. 19 % mwSt.<br />

<strong>218</strong>-450-00 BRABUS heckspoiler <strong>für</strong> C <strong>218</strong>, PU 620,00 737,80<br />

Montage 80,00 95,20<br />

Lackierung Q 150,00 178,50


Seite 4 Basis <strong>CLS</strong> C <strong>218</strong><br />

Räder und Reifen Räder-Adapter-Zuordnung siehe Seite 10<br />

Alle Brabus Leichtmetallräder sind <strong>für</strong> den Einsatz der originalen Mercedes Reifendruckkontroll<br />

(RDK)- Systeme vorbereitet. Für Fahrzeuge mit optionalem RDK-System (Code 475) bitte die entsprechenden<br />

Radsensoren mitbestellen.<br />

Der <strong>für</strong> die Bereifung zu verwendende Load- und Geschwindigkeitsindex ist abhängig vom entsprechenden<br />

Fahrzeugmodell. Alle BRABUS-Räder sind bezüglich Fahrverhalten und Materialsicherheit TÜV geprüft und<br />

werden mit den entsprechenden Gutachten geliefert.<br />

Die Anwendung <strong>für</strong> <strong>CLS</strong> 63 AmG ist nur möglich, wenn sie gesondert ausgewiesen ist!<br />

Die montagekosten betragen bei allen Rädern 15,00 E netto, 17,85 E inkl. 19 % mwSt.<br />

Preise in E Preise in E<br />

netto incl. 19 % mwSt.<br />

kombination BRABUS monoblock VI<br />

Doppel-Speichendesign<br />

- einteilig -<br />

silber vollpoliert<br />

612-858-25-RDK 8.5J x 18 h2 ET 25 (nicht <strong>für</strong> <strong>CLS</strong> 500) 480,00 571,20<br />

VA Reifen: 255/40 R 18** 441,00 524,79<br />

612-958-30-RDK 9.5J x 18 h2 ET 30 (nicht <strong>für</strong> <strong>CLS</strong> 500) 580,00 690,20<br />

hA Reifen: 285/35 R 18** 469,00 558,11<br />

kombination BRABUS monoblock VI<br />

Doppel-Speichendesign<br />

- mehrteilig -<br />

silber vollpoliert<br />

622-859-25-RDK 8.5J x 19 h2 ET 25 1.190,00 1.416,10<br />

VA Reifen: 255/35 R 19** 434,50 517,06<br />

622-959-29-RDK 9.5J x 19 h2 ET 29 1.250,00 1.487,50<br />

hA Reifen: 285/30 R 19** 531,00 631,89<br />

622-859-25-RDK 8.5J x 19 h2 ET 25 1.190,00 1.416,10<br />

VA Reifen: 255/35 R 19*** 434,50 517,06<br />

622-959-33-RDK 9.5J x 19 h2 ET 33 1.250,00 1.487,50<br />

hA Reifen: 295/30 R 19*** (Montagefreigabe erforderlich) 559,50 665,81<br />

622-900-31-RDK 9J x 20 h2 ET 31 1.590,00 1.892,10<br />

VA Reifen: 255/30 R 20-XL* 497,50 592,03<br />

622-950-33-RDK 9.5J x 20 h2 ET 33 1.690,00 2.011,10<br />

hA Reifen: 285/25 R 20-XL* (Montagefreigabe erforderlich) 555,00 660,45<br />

bzw. 295/25 R 20-XL*** (Montagefreigabe erforderlich) 625,50 744,35<br />

622-900-31-RDK 9J x 20 h2 ET 31 (auch <strong>für</strong> <strong>CLS</strong> 63 AMG) 1.590,00 1.892,10<br />

VA Reifen: 255/30 R 20-XL*** 497,50 592,03<br />

622-050-32-RDK 10.5J x 20 h2 ET 32 (auch <strong>für</strong> <strong>CLS</strong> 63 AMG) 1.750,00 2.082,50<br />

hA Reifen: 285/25 R 20-XL*** 555,00 660,45<br />

622-900-31-RDK 9J x 20 h2 ET 31 (auch <strong>für</strong> <strong>CLS</strong> 63 AMG) 1.590,00 1.892,10<br />

VA Reifen: 255/30 R 20-XL**** 497,50 592,03<br />

622-050-38-RDK 10.5J x 20 h2 ET 38 (auch <strong>für</strong> <strong>CLS</strong> 63 AMG) 1.750,00 2.082,50<br />

hA Reifen: 305/25 R 20-XL**** 626,50 745,54<br />

Ausstattungsoption RDk-System bitte angeben<br />

Weitere Rad-/Reifenkombinationen auf Anfrage! Technische Änderungen vorbehalten.


kombination BRABUS monoblock A<br />

Sechsspeichendesign<br />

silber lackiert „high gloss“<br />

A13-857-35 8.5J x 17 h2 ET 35 (nicht <strong>für</strong> <strong>CLS</strong> 500) 260,00 309,40<br />

VA+hA Reifen: 245/45 R 17 (ABE) 285,00 339,15<br />

A13-858-29 8.5J x 18 h2 ET 29 (nicht <strong>für</strong> <strong>CLS</strong> 500) 350,00 416,50<br />

VA+hA Reifen: 245/40 R 18 (ABE) 340,00 404,60<br />

A13-858-35 8.5J x 18 h2 ET 35 350,00 416,50<br />

VA+hA Reifen: 255/40 R 18 (ABE) 441,00 524,79<br />

kombination BRABUS monoblock S<br />

Doppel-Speichendesign<br />

silber vollpoliert<br />

S12-858-25 8.5J x 18 h2 ET 25 650,00 773,50<br />

VA Reifen: 255/40 R 18** 441,00 524,79<br />

S12-958-30 9.5J x 18 h2 ET 30 690,00 821,10<br />

hA Reifen: 285/35 R 18** 469,00 558,11<br />

S12-859-25 8.5J x 19 h2 ET 25 750,00 892,50<br />

VA Reifen: 255/35 R 19** 434,50 517,06<br />

S12-959-30 9.5J x 19 h2 ET 30 790,00 940,10<br />

hA Reifen: 285/30 R 19** 531,00 631,89<br />

S12-859-25 8.5J x 19 h2 ET 25 750,00 892,50<br />

VA Reifen: 255/35 R 19*** 434,50 517,06<br />

S12-959-34 9.5J x 19 h2 ET 34 790,00 940,10<br />

hA Reifen: 295/30 R 19*** (Montagefreigabe erforderlich) 559,50 665,81<br />

S12-859-25 8.5J x 19 h2 ET 25 750,00 892,50<br />

VA Reifen: 255/35 R 19**** 434,50 517,06<br />

S12-009-33 10J x 19 h2 ET 33 810,00 963,90<br />

hA Reifen: 295/30 R 19**** 511,00 608,09<br />

S12-959-25 9.5J x 19 h2 ET 30 (nur <strong>für</strong> <strong>CLS</strong> 63 AMG) 790,00 940,10<br />

VA Reifen: 255/35 R 19**** 434,50 517,06<br />

S12-009-33 10J x 19 h2 ET 33 (nur <strong>für</strong> <strong>CLS</strong> 63 AMG) 810,00 963,90<br />

hA Reifen: 295/30 R 19**** 511,00 608,09<br />

kombination BRABUS monoblock E<br />

9-Speichendesign<br />

silber horn poliert<br />

E10-859-25 8.5J x 19 h2 ET 25 690,00 821,10<br />

VA Reifen: 255/35 R 19** 434,50 517,06<br />

E10-959-29 9.5J x 19 h2 ET 29 740,00 880,60<br />

hA Reifen: 285/30 R 19** 531,00 631,89<br />

E10-859-25 8.5J x 19 h2 ET 25 690,00 821,10<br />

VA Reifen: 255/35 R 19*** 434,50 517,06<br />

E10-959-33 9.5J x 19 h2 ET 33 740,00 880,60<br />

hA Reifen: 295/30 R 19*** (Montagefreigabe erforderlich) 559,50 665,81<br />

E10-900-29 9J x 20 h2 ET 29 850,00 1.011,50<br />

VA Reifen: 255/30 R 20-XL** 497,50 592,03<br />

E10-950-33 9.5J x 20 h2 ET 33 890,00 1.059,10<br />

hA Reifen: 285/25 R 20-XL** (Montagefreigabe erforderlich) 555,00 660,45<br />

bzw. 295/25 R 20-XL*** (Montagefreigabe erforderlich) 625,50 744,35<br />

Ausstattungsoption RDk-System bitte angeben<br />

Weitere Rad-/Reifenkombinationen auf Anfrage! Technische Änderungen vorbehalten.<br />

Basis <strong>CLS</strong> C <strong>218</strong> Seite 5<br />

Preise in E Preise in E<br />

netto incl. 19 % mwSt.


Seite 6 Basis <strong>CLS</strong> C <strong>218</strong><br />

kombination BRABUS monoblock E<br />

9-Speichendesign<br />

silber horn poliert<br />

E10-900-29 9J x 20 h2 ET 29 (auch <strong>für</strong> <strong>CLS</strong> 63 AMG) 850,00 1.011,50<br />

VA Reifen: 255/30 R 20-XL** 497,50 592,03<br />

E10-050-35 10.5J x 20h2 ET 35 (auch <strong>für</strong> <strong>CLS</strong> 63 AMG) 980,00 1.166,20<br />

hA Reifen: 285/25 R 20-XL** 555,00 660,45<br />

E10-900-29 9J x 20 h2 ET 29 (auch <strong>für</strong> <strong>CLS</strong> 63 AMG) 850,00 1.011,50<br />

VA Reifen: 255/30 R 20-XL*** 497,50 592,03<br />

E10-050-40 10.5J x 20 h2 ET 40 (auch <strong>für</strong> <strong>CLS</strong> 63 AMG) 980,00 1.166,20<br />

hA Reifen: 295/25 R 20-XL*** 625,50 744,35<br />

kombination BRABUS monoblock Q<br />

Doppel-Speichendesign<br />

anthrazit "Titan" vollpoliert<br />

Q12-858-25 8.5J x 18 h2 ET 25 650,00 773,50<br />

VA Reifen: 255/40 R 18** 441,00 524,79<br />

Q12-958-30 9.5J x 18 h2 ET 30 690,00 821,10<br />

hA Reifen: 285/35 R 18** 469,00 558,11<br />

Q12-859-25 8.5J x 19 h2 ET 25 750,00 892,50<br />

VA Reifen: 255/35 R 19** 434,50 517,06<br />

Q12-959-30 9.5J x 19 h2 ET 30 790,00 940,10<br />

hA Reifen: 285/30 R 19** 531,00 631,89<br />

Q12-859-25 8.5J x 19 h2 ET 25 750,00 892,50<br />

VA Reifen: 255/35 R 19*** 434,50 517,06<br />

Q12-959-34 9.5J x 19 h2 ET 34 790,00 940,10<br />

hA Reifen: 295/30 R 19*** (Montagefreigabe erforderlich) 559,50 665,81<br />

Q12-900-29 9J x 20 h2 ET 29 960,00 1.142,40<br />

VA Reifen: 255/30 R 20-XL** 497,50 592,03<br />

Q12-950-33 9.5J x 20 h2 ET 33 990,00 1.178,10<br />

hA Reifen: 285/25 R 20-XL** (Montagefreigabe erforderlich) 555,00 660,45<br />

bzw. 295/25 R 20-XL*** (Montagefreigabe erforderlich) 625,50 744,35<br />

kombination BRABUS monoblock F<br />

kreuzpeichendesign<br />

"Liquid Titanium" anthrazit lackiert<br />

F13-850-25 8.5J x 20 h2 ET 25 960,00 1.142,40<br />

VA Reifen: 255/30 R 20-XL** 497,50 592,03<br />

F13-950-33 9.5J x 20 h2 ET 33 990,00 1.178,10<br />

hA Reifen: 285/25 R 20-XL** (Montagefreigabe erforderlich) 555,00 660,45<br />

bzw. 295/25 R 20-XL*** (Montagefreigabe erforderlich) 625,50 744,35<br />

* keine TÜV-technischen Arbeiten erforderlich<br />

** TÜV-technisch erforderliche Arbeiten, VERSIon I 390,00 464,10<br />

zur ausreichenden Freigängigkeit der kompletten Rad-/Reifenkombination<br />

*** TÜV-technisch erforderliche Arbeiten, VERSIon II 490,00 583,10<br />

zur ausreichenden Freigängigkeit der kompletten Rad-/Reifenkombination<br />

**** TÜV-technisch erforderliche Arbeiten, VERSIon III 590,00 702,10<br />

zur ausreichenden Freigängigkeit der kompletten Rad-/Reifenkombination<br />

(ABE) ABE: keine Eintragung der Rad-/ Reifenkombination erforderlich.<br />

Die beiliegende ABE ist im Fahrzeug mitzuführen. Keine TÜV-technischen Arbeiten erforderlich.<br />

Ausstattungsoption RDk-System bitte angeben<br />

Weitere Rad-/Reifenkombinationen auf Anfrage! Technische Änderungen vorbehalten.<br />

Preise in E Preise in E<br />

netto incl. 19 % mwSt.


Zubehör<br />

000-100-16 BRABUS-Aluminium nabenkappe - Satz - 160,00 190,40<br />

mit eingeprägtem BRABUS-Logo<br />

(bei Rädern vom Typ Monoblock F bereits Serie)<br />

VG-02-AL BRABUS Ventilkappen - Satz - 41,85 49,80<br />

RS-... Radsicherungsschlösser <strong>für</strong> BRABUS monoblock 60,00 71,40<br />

bitte genauen Fahrzeug- und Radtyp angeben<br />

RDk-Sensoren System<br />

<strong>für</strong> Fahrzeuge mit optionsausstattung "Reifendruckkontrolle" Code 475 (System Schrader Electronics)<br />

Die montagekosten bei kompletträdern betragen 10,00 E netto, 11,90 E inkl. 19% mwSt.<br />

RDK-SCH1-433 MHz RDk-Sensor System <strong>für</strong> einteilige BRABUS Räder à 105,00 124,95<br />

(pro Fahrzeug 4 Stück erforderlich)<br />

RDK-SCH2-433 MHz RDk-Sensor System <strong>für</strong> mehrteilige BRABUS Räder à 105,00 124,95<br />

(pro Fahrzeug 4 Stück erforderlich)<br />

Sportfahrwerke nicht <strong>für</strong> Fahrzeuge mit AIRmATIC, SA 489<br />

Basis <strong>CLS</strong> C <strong>218</strong> Seite 7<br />

Preise in E Preise in E<br />

netto incl. 19 % mwSt.<br />

<strong>218</strong>-014-00 BRABUS Sportfahrwerk C <strong>218</strong> 1.890,00 2.249,10<br />

komfortable Abstimmung, komplett mit 4 Sportfedern und<br />

4 Sportstoßdämpfern mit BRABUS Kennlinie<br />

<strong>für</strong> <strong>CLS</strong> 250 CGI, <strong>CLS</strong> 350 CDI und <strong>CLS</strong> 350 CGI<br />

212-004-00 BRABUS Sportfedern C <strong>218</strong> komfortable Abstimmung 325,00 386,75<br />

<strong>für</strong> <strong>CLS</strong> 250 CGI, <strong>CLS</strong> 350 CDI und <strong>CLS</strong> 350 CGI<br />

Montage 225,00 267,75<br />

212-106-00 BRABUS Fahrwerksmodul zur Tieferlegung 1.290,00 1.535,10<br />

(<strong>für</strong> Fahrzeuge mit AIRMATIC, SA 489)<br />

Montage 160,00 190,40<br />

000-101-97 Fahrzeug komplett elektronisch vermessen 170,00 202,30


Seite 8 Basis <strong>CLS</strong> C <strong>218</strong><br />

Leistungssteigerung, motorenprogramm<br />

Aktive Sicherheit mit BRABUS-Hochleistungsmotoren <strong>für</strong><br />

MERCEDES-BENZ Fahrzeuge. Schwerpunkt der Leistungssteigerung<br />

ist eine wesentliche Erhöhung des Drehmomentes und der Durchzugskraft.<br />

Ruhiger Leerlauf und Service-Freundlichkeit sind markante Eigenschaften.<br />

Leistungskits <strong>für</strong> Dieselmotoren<br />

<strong>218</strong>-734-00 BRABUS PowerXtra Leistungskit D4 1.490,00 1.773,10<br />

+ 31 PS Basis <strong>CLS</strong> 250 CDI, 173 kW /235 PS; 560 Nm<br />

Montage 110,00 130,90<br />

<strong>218</strong>-736-10 BRABUS PowerXtra Leistungskit D6 S 1.790,00 2.130,10<br />

+ 48 PS Basis <strong>CLS</strong> 350 CDI, 230 kW /313 PS; 690 Nm<br />

Montage 110,00 130,90<br />

Antrieb<br />

212-900-00 BRABUS Differenzialsperre auf Anfrage<br />

Spreizlamellensperre mit 40 % Sperrwirkung<br />

Montage<br />

Instrumente<br />

<strong>218</strong>-830-00 BRABUS Tachometer 340 km/h 1.290,00 1.535,10<br />

Leuchtfolientechnik, Zifferblatt creme, Rahmen silber mit Chromring,<br />

Kombi-Instrument anliefern<br />

Montage 50,00 59,50<br />

Sportauspuffanlagen<br />

bei Fahrzeugen mit verdeckten Endrohren bitte BRABUS heckschürze (<strong>218</strong>-400-00) oder<br />

mB-Serien-heckeinsatz (A <strong>218</strong> 885 10 25 9999) mit bestellen!<br />

212-674-10 BRABUS Sportauspuff - 4-Zylinder Diesel 1.890,00 2.249,10<br />

<strong>für</strong> <strong>CLS</strong> 250 CDI<br />

besteht aus: 1 x ESD-links und 1 x ESD-rechts inkl. Verbindungsrohr<br />

(4 abgeschrägten Endrohren, ø 76 mm)<br />

Montage 260,00 309,40<br />

212-676-01 BRABUS Sportauspuff - 6-Zylinder Diesel + Benziner 1.590,00 1.892,10<br />

<strong>für</strong> <strong>CLS</strong> 350 CDI und <strong>CLS</strong> 350 CGI<br />

besteht aus: 1 x ESD-links und 1 x ESD-rechts<br />

(4 abgeschrägten Endrohren, ø 76 mm)<br />

Montage 260,00 309,40<br />

<strong>218</strong>-678-63 BRABUS klappen-Sportauspuffanlage <strong>für</strong> <strong>CLS</strong> 63 auf Anfrage<br />

Klappensteuerung (laut/leise) elektrisch verstellbar per<br />

Schalter von der Mittelkonsole<br />

besteht aus: 1 x VSD, 1 x ESD-links und 1 x ESD-rechts,<br />

2 x Endrohrblende Keramik-beschichtet, Anbaumaterial<br />

inkl. Klappen-Steuergerät<br />

installation auf Anfrage<br />

Preise in E Preise in E<br />

netto incl. 19 % mwSt.


Innenausstattung<br />

Feine Lederausstattungen – gefertigt in Handarbeit von<br />

erfahrenen Sattlermeistern. Nur ausgesuchte Häute aus Gerbereien, die<br />

unseren hohen Qualitätsansprüchen gerecht werden, finden Verwendung.<br />

Lenkräder, Schalthebel, Alu-Interieur<br />

<strong>218</strong>-805-00 BRABUS Sportlenkrad Leder Schwarz auf Anfrage<br />

Montage 70,00 83,30<br />

204-816-10 BRABUS Aluminium Pedalauflagen matt eloxiert 3-teilig 160,00 190,40<br />

<strong>für</strong> Automatikgetriebe<br />

Montage 95,00 113,05<br />

000-816-20 BRABUS Aluminium Fußstütze, matt eloxiert 95,00 113,05<br />

Montage 45,00 53,55<br />

204-819-00 BRABUS Türverriegelungsstifte, 4-fach 80,00 95,20<br />

Montage 40,00 47,60<br />

212-350-00 BRABUS Einstiegsleiste C <strong>218</strong>, 2-teilig 600,00 714,00<br />

mit beleuchtetem BRABUS-Logo, Edelstahl<br />

Montage 100,00 119,00<br />

BRABUS Fondtische elektrisch, Leder schwarz 2.150,00 2.558,50<br />

andere Farben auf Anfrage!<br />

212-920-20-S links<br />

212-920-21-S rechts<br />

Montage 150,00 178,50<br />

komplettausstattungen<br />

Basis <strong>CLS</strong> C <strong>218</strong> Seite 9<br />

Preise in E Preise in E<br />

netto incl. 19 % mwSt.<br />

BRABUS mastik-Leder Innenausstattung C <strong>218</strong><br />

<strong>für</strong> 2 Vordersitze mit Kopfstützen, Rückbank mit Kopfstützen,<br />

4 Türinnenteile, Sitze und Rückbank sportlich ausgeformt mit mehr Seitenhalt.<br />

Farbe von Leder, Keder und Nähten nach Wunsch<br />

<strong>218</strong>-857-00 Design Ausführung wie Serie 4.800,00 5.712,00<br />

<strong>218</strong>-857-01 Design Ausführung abweichend zur Serie/Sitzinnenteile aufwändig gesteppt 5.950,00 7.080,50<br />

<strong>218</strong>-857-04 Aufpreis <strong>für</strong> Sitze mit Sitzklimatisierung 980,00 1.166,20<br />

<strong>für</strong> Fahrzeuge mit BRABUS Mastik-Leder Innenausstattung<br />

<strong>218</strong>-861-00 Türverkleidungen C <strong>218</strong> inkl. Staufächer komplett in Leder/Alcantara beziehen 3.900,00 4.641,00<br />

<strong>218</strong>-857-02 Aufpreis <strong>für</strong> Fahrzeuge mit Sidebag hinten 360,00 428,40<br />

himmel C <strong>218</strong> komplett in Leder/Alcantara beziehen, ohne Schiebedach<br />

<strong>218</strong>-867-11 Design Ausführung wie Serie 2.600,00 3.094,00<br />

<strong>218</strong>-869-11 Design Ausführung abweichend zur Serie/himmelinnenteil aufwändig gesteppt 3.300,00 3.927,00<br />

himmel C <strong>218</strong> komplett in Leder/Alcantara beziehen, mit Schiebedach<br />

<strong>218</strong>-867-12 Design Ausführung wie Serie 2.700,00 3.213,00<br />

<strong>218</strong>-869-12 Design Ausführung abweichend zur Serie/himmelinnenteil aufwändig gesteppt 3.400,00 4.046,00<br />

<strong>218</strong>-859-08 A-, B- und C-Säulen C <strong>218</strong> in Leder/Alcantara beziehen 1.590,00 1.892,10<br />

<strong>218</strong>-862-01 Satz Sitzrückenverkleidung inkl. Sidebags in Leder/Alcantara beziehen 900,00 1.071,00<br />

<strong>218</strong>-865-11 Armaturenbrettoberteil in Leder/Alcantara beziehen 1.500,00 1.785,00<br />

<strong>218</strong>-864-12 Zentralkonsole /mittelkonsole inkl. Armauflage 1.650,00 1.963,50<br />

komplett in Leder/Alcantara beziehen<br />

<strong>218</strong>-865-12 Armaturenbrett Unterverkleidung / links und rechts (handschuhkasten) 1.100,00 1.309,00<br />

komplett in Leder/Alcantara beziehen<br />

<strong>218</strong>-858-09 hutablage 1-teilig in Leder/Alcantara beziehen 890,00 1.059,10


Seite 10 Basis <strong>CLS</strong> C <strong>218</strong><br />

<strong>218</strong>-864-14 mittelkonsole zwischen Sitzen hinten in Leder/Alcantara beziehen 750,00 892,50<br />

<strong>218</strong>-864-13 Armlehne hinten mit Leder/Alcantara beziehen 350,00 416,50<br />

<strong>218</strong>-861-01 Verkleidungen <strong>für</strong> 2 Vordersitze in Leder/Alcantara beziehen 390,00 464,10<br />

<strong>218</strong>-868-12 2 Sonnenblenden C <strong>218</strong> in Leder/Alcantara beziehen 540,00 642,60<br />

<strong>218</strong>-868-13 2 Zusatz-Sonnenblenden C <strong>218</strong> in Leder Alcantara beziehen 440,00 523,60<br />

<strong>218</strong>-858-07 Fahrzeugboden komplett in Leder gesteppt 4.500,00 5.355,00<br />

<strong>218</strong>-858-08 kofferraum komplett in Leder gesteppt 4.300,00 5.117,00<br />

<strong>218</strong>-871-98 Fußbodenschoner 4-fach C <strong>218</strong> in Leder gesteppt 1.800,00 2.142,00<br />

mit Brabus Logo gestickt<br />

<strong>218</strong>-872-98 kofferraummatte C <strong>218</strong> in Leder gesteppt 450,00 535,50<br />

mit Brabus Logo gestickt<br />

BRABUS Fußbodenschoner Velours mit BRABUS Logo und nubuk keder 139,00 165,41<br />

212-871-00N nero<br />

212-871-00G alpakagrau<br />

212-871-00B mandelbeige<br />

212-872-00N BRABUS kofferraummatte C <strong>218</strong> Velours, nero 99,00 117,81<br />

mit BRABUS Logo und Nubuk Keder<br />

Edelholz- und Carbonausstattungen auf Anfrage<br />

Business Ausstattung auf Anfrage<br />

Telefonanlage<br />

Spezialeinbau von Laptop und Drucker<br />

Weitere Einbauten von hifi-, TV und multimedia-Anlagen<br />

Sonderzubehör<br />

Preise in E Preise in E<br />

netto incl. 19 % mwSt.<br />

211-000-14 BRABUS Schriftzug <strong>für</strong> heckdeckel verchromt 70,00 83,30<br />

Montage 15,00 17,85<br />

<strong>218</strong>-000-10 BRABUS Emblem <strong>für</strong> motorhaube, Wegfall mB-Stern 50,00 59,50<br />

Montage 15,00 17,85<br />

230-000-21-2 BRABUS Emblem <strong>für</strong> heckdeckel, Wegfall mB-Stern 50,00 59,50<br />

Montage 15,00 17,85<br />

211-000-22 BRABUS Schriftzug <strong>für</strong> Fahrzeugseite (Satz) 40,00 47,60<br />

Montage 15,00 17,85<br />

000-000-11 TÜV-Teilgutachten 120,00 142,80


Räder-Adapter-Zuordnung<br />

Basis <strong>CLS</strong> C <strong>218</strong> Seite 11<br />

Artikelnummer Design Ausführung Größe ET Art. nr. Basisrad Schrauben / Adapterpaket VA hA<br />

17 Zoll<br />

A13-857-35 A einteilig 8,5Jx17H2 35 A13-857-45 AP-10-m14-15-50 X X<br />

18 Zoll<br />

612-858-25-RDK VI einteilig 8,5Jx18H2 25 612-858-35-RDk AP-10-m14-15-50 X<br />

612-958-30-RDK VI einteilig 9,5Jx18H2 30 612-958-35-RDk AP-05-m14-15-45 X<br />

A13-858-29 A einteilig 8,5Jx18H2 29 A13-858-45 AP-16-m14-15-56 X X<br />

A13-858-35 A einteilig 8,5Jx18H2 35 A13-858-45 AP-10-m14-15-50 X X<br />

S12-858-25 S einteilig 8,5Jx18H2 25 S12-858-50 AP-25-m14-15-65 X<br />

S12-958-30 S einteilig 9,5Jx18H2 30 S12-958-50 AP-20-m14-15-60 X<br />

Q12-858-25 Q einteilig 8,5Jx18H2 25 Q12-858-50 AP-25-m14-15-65 X<br />

Q12-958-30 Q einteilig 9,5Jx18H2 30 Q12-958-50 AP-20-m14-15-60 X<br />

19 Zoll<br />

622-859-25-RDK VI mehrteilig 8,5Jx19H2 25 622-859-45-RDk AP-20-m14-15-60 X<br />

622-959-29-RDK VI mehrteilig 9,5Jx19H2 29 622-959-45-RDk AP-16-m14-15-56 X<br />

622-959-33-RDK VI mehrteilig 9,5Jx19H2 33 622-959-45-RDk AP-12-m14-15-52 X<br />

S12-859-25 S einteilig 8,5Jx19H2 25 S12-859-50 AP-25-m14-15-65 X<br />

S12-959-25 S einteilig 9,5Jx19H2 25 S12-959-50 AP-25-m14-15-65 X<br />

S12-959-30 S einteilig 9,5Jx19H2 30 S12-959-50 AP-20-m14-15-60 X<br />

S12-959-34 S einteilig 9,5Jx19H2 34 S12-959-50 AP-16-m14-15-56 X<br />

S12-009-33 S einteilig 10Jx19H2 33 S12-009-45 AP-12-m14-15-52 X<br />

E10-859-25 E einteilig 8,5Jx19H2 25 E10-859-45 AP-20-m14-15-60 X<br />

E10-959-29 E einteilig 9,5Jx19H2 29 E10-959-45 AP-16-m14-15-56 X<br />

E10-959-33 E einteilig 9,5Jx19H2 33 E10-959-45 AP-12-m14-15-52 X<br />

Q12-859-25 Q einteilig 8,5Jx19H2 25 Q12-859-50 AP-25-m14-15-65 X<br />

Q12-959-30 Q einteilig 9,5Jx19H2 30 Q12-959-50 AP-20-m14-15-60 X<br />

Q12-959-34 Q einteilig 9,5Jx19H2 34 Q12-959-50 AP-16-m14-15-56 X<br />

20 Zoll<br />

622-900-31-RDK VI mehrteilig 9,0Jx20H2 31 622-900-43-RDk AP-12-m14-15-52 X<br />

622-950-33-RDK VI mehrteilig 9,5Jx20H2 33 622-950-45-RDk AP-12-m14-15-52 X<br />

622-050-32-RDK VI mehrteilig 10,5Jx20H2 32 622-050-48-RDk AP-16-m14-15-56 X<br />

622-050-38-RDK VI mehrteilig 10,5Jx20H2 38 622-050-48-RDk AP-10-m14-15-50 X<br />

E10-900-29 E einteilig 9,0Jx20H2 29 E10-900-45 AP-16-m14-15-56 X<br />

E10-950-33 E einteilig 9,5Jx20H2 33 E10-950-45 AP-12-m14-15-52 X<br />

E10-050-35 E einteilig 10,5Jx20H2 35 E10-050-45 AP-10-m14-15-50 X<br />

E10-050-40 E einteilig 10,5Jx20H2 40 E10-050-45 AP-05-m14-15-45 X<br />

Q12-900-29 Q einteilig 9,0Jx20H2 29 Q12-900-45 AP-16-m14-15-56 X<br />

Q12-950-33 Q einteilig 9,5Jx20H2 33 Q12-950-45 AP-12-m14-15-52 X<br />

F13-850-25 F einteilig 8,5Jx20H2 25 F13-850-45 AP-20-m14-15-60 X<br />

F13-950-33 F einteilig 9,5Jx20H2 33 F13-950-45 AP-12-m14-15-52 X<br />

Alle Brabus Räder sind <strong>für</strong> den Einsatz von Mercedes RDK- Systemen (Reifendruckkontrolle) geeignet.<br />

Weitere Rad-/Reifenkombinationen auf Anfrage! Technische Änderungen vorbehalten.


BRABUS ® GmbH · Brabus-Allee<br />

D-46240 Bottrop/Germany<br />

Lieferungs-, Zahlungs- und Montagebedingungen<br />

A. Allgemeines<br />

1. Die nachstehenden Bedingungen gelten <strong>für</strong> alle - auch zukünftigen - Lieferungen und Leistungen der BRABUS GmbH (im folgenden<br />

„BRABUS“ genannt). Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners wird ausdrücklich<br />

widersprochen. Derartige Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir<br />

diesen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprochen haben oder wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren<br />

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners Leistungen an diesen vorbehaltlos<br />

ausführen.<br />

2. Abweichungen von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind demgemäß nur dann wirksam, wenn sie in dem jeweiligen<br />

Vertrag schriftlich niedergelegt und durch uns schriftlich bestätigt worden sind.<br />

3. Die nachstehenden Bedingungen gelten grundsätzlich <strong>für</strong> alle unsere Vertragspartner, also <strong>für</strong> natürliche oder juristische Personen<br />

oder rechtsfähige Personenvereinigungen des Zivilrechts sowie <strong>für</strong> juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche<br />

Sondervermögen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Kaufleute im Sinne des HGB oder um Unternehmer<br />

oder Verbraucher im Sinne des BGB handelt. Abweichende Sonderbestimmungen insbesondere <strong>für</strong> Verbraucher werden jeweils<br />

besonders ausgewiesen.<br />

B. Vertragsabschluss<br />

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen, insbesondere auch mündliche Nebenabreden<br />

und Zusicherungen von Mitarbeitern oder Vertretern, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.<br />

C. Preise<br />

1. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten <strong>für</strong> Lieferungen unsere Preise „ab Werk“. Verpackung,<br />

Fracht, Porto, Versicherungs- und Zustellgebühren werden gesondert berechnet.<br />

2. Die Preise <strong>für</strong> Reparaturen, Montagen und sonstige Leistungen richten sich grundsätzlich nach dem jeweiligen Aufwand, wobei<br />

Arbeitsleistungen nach dem jeweils maßgeblichen Arbeitswertkatalog abgerechnet werden, soweit unser jeweils maßgeblicher Preiskatalog<br />

insoweit keine Angaben enthält. Für verwendete Teile werden die jeweils maßgeblichen Katalogpreise berechnet.<br />

3. Preisangaben in Prospekten und Katalogen sind nur verbindlich, sofern die Prospekte und Kataloge zum Zeitpunkt der Auftragserteilung<br />

noch gültig sind und sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ergibt.<br />

4. Gegenüber Verbrauchern gelten die von uns jeweils ausgewiesenen Bruttopreise. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern oder<br />

Kaufleuten ist die gesetzliche Umsatzsteuer bei Preisangaben nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der<br />

Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.<br />

D. Zahlungsbedingungen<br />

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind die von uns erteilten Rechnungen ohne Abzug bis zum 5. des<br />

dem Rechnungsausstellungsmonat folgenden Monats zu bezahlen. Rechnungen <strong>für</strong> Reparaturen und Montagen an uns zur Verfügung<br />

gestellten Fahrzeugen sowie Rechnungen über Fahrzeuglieferungen sind vor oder bei Abholung zu bezahlen. Scheckzahlungen<br />

haben durch LZB-Scheck zu erfolgen.<br />

2. Bei Überschreitung des Zahlungsziels gemäß Ziff. 1 Satz 1 kommt der Vertragspartner in Verzug. In diesem Fall sind wir berechtigt,<br />

gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank<br />

und gegenüber sonstigen Kunden in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung<br />

eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. § 353 HGB bleibt unberührt.<br />

3. Bei Teillieferungen oder Teilleistungen kann BRABUS <strong>für</strong> den Fall eines Zahlungsverzuges des Vertragspartners die Erfüllung der<br />

noch aus dem Vertrag zu erbringenden Leistungen so lange verweigern, bis die rückständigen Forderungen erfüllt worden sind.<br />

Außerdem ist BRABUS in einem derartigen Fall berechtigt, abweichend von den Regelungen oben unter Ziff. 1 <strong>für</strong> die noch zu<br />

erbringenden Restleistungen Zug- um Zug-Zahlung zu verlangen.<br />

4. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzugseintritt oder sonstige Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners<br />

mindern, berechtigen BRABUS, alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen.<br />

5. Das Recht zur Aufrechnung mit Gegenforderungen steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig<br />

festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur<br />

dann befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.<br />

E. Lieferfristen und -termine<br />

1. Lieferfristen und -termine gelten nur im Sinne von ca.-Angaben, es sei denn, dass wir sie schriftlich und ausdrücklich als verbindlich<br />

bezeichnet haben. Die Lieferfrist bei Kaufgeschäften beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller<br />

technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie Vorlage eventuell erforderlicher Genehmigungen. Etwaige vom Vertragspartner<br />

innerhalb der Lieferfrist verlangte Änderungen in der Ausführung des Liefergegenstandes unterbrechen und verlängern die Lieferfrist<br />

entsprechend. Leistungsfristen im Zusammenhang mit der Durchführung von Montage-, Reparatur- und Wartungsverträgen beginnen<br />

nicht vor unserer Auftragsbestätigung und Zurverfügungstellung bzw. Verfügbarkeit des Fahrzeugs, an welchem die Arbeiten durchzuführen<br />

sind. Im Übrigen gelten die Regelungen oben unter Satz 2 und Satz 3 entsprechend.<br />

2. Bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie z.B. Lieferungsverzögerungen seitens des Zulieferers, Streik, Aussperrung, Materialknappheit,<br />

behördlichen Maßnahmen sowie sonstigen Ereignissen höherer Gewalt, verlängert sich die jeweilige Liefer- bzw. Leistungsfrist<br />

um den Zeitraum zwischen Eintritt und Beendigung des Hinderungsgrundes.<br />

3. In Fällen der Nichtverfügbarkeit bzw. Nichterbringbarkeit der Leistung wegen wesentlicher Erschwerung oder Unmöglichkeit ist<br />

BRABUS berechtigt, ohne Gewährung von Schadenersatz vom Vertrag zurückzutreten, wenn BRABUS den jeweiligen Vertragspartner<br />

unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der geschuldeten Leistung informiert und sich gleichzeitig verpflichtet hat, bereits vereinnahmte<br />

Gegenleistungen des Vertragspartners zu erstatten. Der Vertragspartner kann nach Erteilung einer entsprechenden Information<br />

durch uns von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern. Erklären wir uns<br />

nicht, so kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Teillieferungen oder Teilleistungen kann der Vertragspartner nicht zurückweisen,<br />

es sei denn, er hat ein berechtigtes Interesse an deren Ablehnung. Gesetzliche Ansprüche des Vertragspartners, die er statt<br />

eines Schadenersatzanspruches oder neben einem Schadenersatzanspruch geltend machen kann, bleiben unberührt.<br />

4. Falls BRABUS in Verzug gerät, muss der Vertragspartner BRABUS schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen.<br />

Wird auch innerhalb dieser Nachfrist der Liefergegenstand nicht oder nicht vollständig geliefert bzw. die Leistung nicht oder nicht<br />

vollständig erbracht, ist der Vertragspartner berechtigt, nach Fristablauf in Bezug auf diejenigen Lieferungen und Leistungen<br />

zurückzutreten, die bis zum Ablauf der Nachfrist nicht geliefert worden sind; insoweit steht bei Liefergeschäften die Absendung<br />

durch BRABUS der Lieferung gleich. Entsteht dem Vertragspartner wegen eines von BRABUS zu vertretenden Lieferverzuges ein<br />

Schaden, so ersetzt BRABUS den nachweislich entstandenen Schaden, höchstens jedoch 5 % des Nettowaren- bzw. Leistungswertes<br />

der verspäteten oder unterbliebenen Lieferung oder Leistung, es sei denn, BRABUS kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />

zur Last gelegt werden. Ist der jeweilige Vertragspartner kein Verbraucher und macht er einen Anspruch auf Schadenersatz<br />

statt der Leistung geltend, sind derartige Ansprüche bei nicht grob fahrlässigem oder vorsätzlichen Verhalten auf Seiten von<br />

BRABUS ausgeschlossen.<br />

5. BRABUS ist von der Einhaltung jeglicher Lieferfrist entbunden, falls der Vertragspartner aus früheren Aufträgen oder hinsichtlich<br />

einer Teillieferung eines Auftrages in Zahlungsverzug gerät oder sonstige Vertragspflichten nicht erfüllt.<br />

6. Bei der Versendung von Waren gilt der Tag der Versandaufgabe als Liefertag; in allen anderen Fällen ist der Tag, an dem der Vertragspartner<br />

die Mitteilung von der Versand-, Liefer- oder Übergabebereitschaft erhält, maßgebend.<br />

F. Versendung/Gefahrtragung<br />

1. Die Versendung erfolgt auf Kosten des Vertragspartners an ihn oder nach seinen Angaben an Dritte.<br />

2. Für den Fall der Versendung geht die Gefahr auf den Vertragspartner über, sobald die zu liefernde Ware das Werk von BRABUS<br />

verlassen hat. Entsprechendes gilt, wenn die zu liefernde Ware auf Veranlassung von BRABUS von einem Vorlieferanten unmittelbar<br />

an den Vertragspartner versendet wird. Diese Regelungen gelten auch bei Teillieferungen oder wenn BRABUS noch Leistungen<br />

anderer Art übernommen hat. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.<br />

3. Wird der Versand durch Umstände verzögert, die der Vertragspartner zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Tag der Anzeige<br />

der Versandbereitschaft an diesen auf ihn über.<br />

4. BRABUS ist berechtigt, die zu versendende Ware auf Kosten des Vertragspartners gegen das Transportrisiko zu versichern. Eine<br />

diesbezügliche Pflicht besteht <strong>für</strong> BRABUS nur auf Grund einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.<br />

5. Nicht versendungspflichtige Waren oder sonstige Leistungen sind vom Vertragspartner im Betrieb von BRABUS entgegen- bzw.<br />

abzunehmen, und zwar spätestens innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der jeweiligen Liefer- bzw. Abholungsanzeige. Im Fall der<br />

Nichtabnahme kann BRABUS von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.<br />

6. Verlangt BRABUS Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises bei Verträgen über Neu- und Gebrauchtwagen und<br />

20 % bei Verträgen über Ersatzteile oder sonstige Leistungen. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn<br />

BRABUS einen höheren oder der Vertragspartner einen geringeren Schaden nachweist.<br />

G. Gewährleistungen<br />

1. Der Vertragspartner hat gelieferte Ware nach Eingang sofort zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb<br />

von 8 Werktagen nach Eingang am Bestimmungsort schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung<br />

zu rügen. Die Nichtbeachtung der Rügefrist hat den Ausschluss des Vertragspartners mit Ansprüchen jeglicher Art in Bezug<br />

auf die nicht oder verspätet gerügten Mängel zur Folge, wenn es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine<br />

juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.<br />

2. Bei fehlerhaften Lieferungen oder Leistungen ist BRABUS Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel nach ihrer Wahl entweder<br />

an Ort und Stelle oder in den Niederlassungen von BRABUS zu überprüfen. Die Überprüfung durch BRABUS hat unverzüglich zu<br />

erfolgen, sofern der Vertragspartner ein Interesse an sofortiger Erledigung darlegt. Ohne Zustimmung von BRABUS darf an<br />

bemängelten Waren und/oder Leistungen nichts geändert werden, anderenfalls verliert der Vertragspartner seine Gewährleistungsansprüche.<br />

Abweichend von den vorstehenden Regelungen können unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen<br />

Mängelbeseitigungsmaßnahmen auch durch eine andere Fachwerkstatt auf Kosten von BRABUS durchgeführt werden:<br />

2.1 Wenn das Fahrzeug infolge eines Mangels betriebsunfähig geworden und mehr als 50 km vom Betrieb von BRABUS entfernt<br />

ist und BRABUS hierzu vor Auftragserteilung an die Drittwerkstatt die Zustimmung erteilt hat.<br />

2.2 Wenn ein dringender Notfall vorliegt und BRABUS nicht in der Lage ist, unverzüglich Abhilfe zu schaffen; die Verpflichtung<br />

des Vertragspartners, BRABUS unverzüglich unter Angabe der Adresse des beauftragten Betriebes vom Mangel zu unterrichten,<br />

bleibt hiervon unberührt.<br />

2.3 Werden Mängel in einer anderen Fachwerkstatt beseitigt, so ist in den Auftragsschein aufzunehmen, dass es sich um die<br />

Durchführung einer Mängelbeseitigung <strong>für</strong> BRABUS handelt. Zu vermerken ist unbedingt, dass die ausgebauten Teile<br />

Eingetragen beim Amtsgericht Gelsenkirchen<br />

HRB-Nr. 5286<br />

während einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. BRABUS ist zur Erstattung der dem Vertragspartner nachweislich<br />

entstandenen Kosten verpflichtet. Der Vertragspartner ist verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die Kosten <strong>für</strong> die<br />

Mängelbeseitigung so niedrig wie möglich gehalten werden.<br />

3. Bei nachweisbaren Material- oder Ausführungsfehlern kann BRABUS nach ihrer Wahl den Mangel kostenlos beseitigen oder<br />

gegen Rücklieferung der bemängelten Waren entweder kostenfrei Ersatz leisten oder den Rechnungswert gutschreiben oder dem<br />

Vertragspartner unter angemessener Wahrung seiner Interessen Minderung gewähren. Hiervon abweichende zwingende gesetzliche<br />

Vorschriften zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.<br />

4. Kommt BRABUS einer von ihr gewählten Nacherfüllungspflicht (Ersatzlieferung oder Nachbesserung) nicht oder nicht vertragsgemäß<br />

nach oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Vertragspartner im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das<br />

Recht auf Minderung oder das Recht zum Rücktritt vom Vertrag nach seiner Wahl zu. Hiervon abweichende zwingende gesetzliche<br />

Vorschriften zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.<br />

5. Treten Mängel an Fahrzeugen auf, die uns vom Vertragspartner zum Zwecke der Durchführung von Umbauten und/oder leistungssteigernder<br />

Maßnahmen und/oder des Einbaus bestimmter Fahrzeugkomponenten wie leistungsgesteigerter Motoren<br />

und/oder spezieller Fahrwerke und/oder zur Durchführung von Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten zur Verfügung gestellt worden<br />

sind, beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht grundsätzlich auf die von BRABUS jeweils eingebauten Teile bzw. erbrachten<br />

Leistungen. Abweichend von der Regelung oben unter Ziff. 3 ist BRABUS bei nachweisbaren Material- oder Ausführungsfehlern<br />

zur Beseitigung des jeweiligen Mangels verpflichtet. Die Mangelbeseitigungspflicht erstreckt sich auch auf nicht von<br />

BRABUS stammende Fahrzeugteile, die infolge des jeweiligen Material- oder Ausführungsfehlers unmittelbar beeinträchtigt bzw.<br />

zu Schaden gekommen sind.<br />

6. Andere oder weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, insbesondere auf Ersatz von Bearbeitungskosten, Ein- und Ausbaukosten<br />

sowie von Schäden, die nicht den Liefergegenstand selbst betreffen (Mangelfolgeschäden), sind - soweit rechtlich zulässig -<br />

ausgeschlossen. Hiervon abweichende zwingende gesetzliche Vorschriften zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.<br />

7. Werden dem Vertragspartner Grenzmuster zur Prüfung eingesandt, haftet BRABUS nur da<strong>für</strong>, dass die Lieferung entsprechend<br />

dem geprüften Grenzmuster unter Berücksichtigung etwaiger Berichtigungen ausgeführt wird (Beschaffenheitsbestimmung<br />

durch Grenzmuster).<br />

8. Die in diesem Abschnitt geregelten Gewährleistungsansprüche beziehen sich ausschließlich auf Mängel der Lieferungen und<br />

Leistungen von BRABUS, einschließlich etwaiger Mängel an leistungsgesteigerten Neufahrzeugen, die zum Zeitpunkt des<br />

Gefahrübergangs auf den jeweiligen Vertragspartner bereits vorhanden sind oder auf Material- und/oder Ausführungsfehlern<br />

beruhen, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bereits existent waren. Die hieraus resultierenden Gewährleistungsansprüche<br />

des Vertragspartners verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Bei gebrauchten Kaufgegenständen ist jede Haftung <strong>für</strong><br />

Sachmängel ausgeschlossen; es sei denn, die Existenz eines Mangels wurde arglistig verschwiegen. Bei Verträgen mit Verbrauchern<br />

beträgt die Verjährungsfrist bei der Lieferung von Neuwaren und bei der Durchführung von Werkleistungen 24 Monate und<br />

bei der Lieferung gebrauchter Waren 12 Monate ab Gefahrübergang.<br />

9. Angaben über Leistungssteigerungen und/oder Leistungskits verstehen sich als Durchschnittswerte. Prüfungsbedingte<br />

Abweichungen von +/- 5 % sind möglich. Angaben über die Gesamtleistung durch Leistungssteigerung und/oder Leistungskits<br />

veränderter Werksmotoren basieren auf den Herstellerangaben im Fahrzeugbrief, die ihrerseits +/- 5 % abweichen können. Für<br />

darüber hinausgehende Minderleistungen von Werksmotoren übernimmt Brabus keine Gewähr.<br />

10. BRABUS-Produkte sind nach EU-Norm TÜV-geprüft. Für die Erfüllung abweichender nationaler Homologationsvorschriften<br />

außerhalb Deutschlands übernimmt BRABUS keine Haftung.<br />

H. Garantieansprüche<br />

1. Ansprüche eines Vertragspartners wegen Verletzung einer Garantie kommen nur in Betracht, wenn BRABUS gegenüber dem Vertragspartner<br />

eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat und hierbei die jeweilige<br />

Garantie als solche bezeichnet hat. Die schriftliche Bestätigung kann durch die Übergabe schriftlich vorformulierter Garantiebedingungen<br />

ersetzt werden.<br />

2. Vorbehaltlich der jeweiligen konkreten Garantiezusagen und/oder Garantiebedingungen können vom Vertragspartner Schadenersatzansprüche<br />

wegen Verletzung einer Garantie nur insoweit geltend gemacht werden, als der Vertragspartner durch die<br />

Garantie gerade gegen Schäden der eingetretenen Art abgesichert werden sollte.<br />

I. Allgemeine Haftungsbeschränkungen<br />

1. Die Haftung von BRABUS richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen. Alle in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich<br />

zugestandenen Ansprüche, insbesondere auch Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen<br />

Nebenpflichten (einschließlich Beratung und Erteilung von Auskünften), Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter<br />

Handlung - auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Mängelansprüchen des Vertragspartners stehen - werden ausgeschlossen.<br />

Dies gilt nicht, sofern die Ansprüche auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung/Unterlassung von<br />

BRABUS bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen oder darauf beruhen, dass BRABUS, deren gesetzliche Vertreter<br />

oder Erfüllungsgehilfen fahrlässig vertragliche Kardinalpflichten oder in sonstiger Weise vertragswesentliche Pflichten verletzt<br />

haben oder eine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit eines Dritten in Rede steht. Unberührt bleiben<br />

des Weiteren abweichende zwingende gesetzliche Regelungen zugunsten von Verbrauchern.<br />

2. Sämtliche Ansprüche gegen BRABUS, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr, es sei denn, es liegt<br />

ein BRABUS zurechenbares vorsätzliches oder arglistiges Verhalten vor; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.<br />

Abweichende zwingende gesetzliche Regelungen zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.<br />

3. Haftungsausschlüsse nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht <strong>für</strong> Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.<br />

J. Erweitertes Pfandrecht<br />

1. BRABUS steht wegen seiner Forderungen aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in ihren<br />

Besitz gelangten Gegenständen zu.<br />

2. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen<br />

Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige<br />

Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger<br />

Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Vertragspartner gehört.<br />

K. Eigentumsvorbehalt<br />

1. BRABUS behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Vertragspartner aus<br />

der laufenden Geschäftsverbindung bestehenden Ansprüche vor. Dies gilt auch dann, wenn der Preis <strong>für</strong> bestimmte, vom Vertragspartner<br />

bezeichnete Lieferungen bezahlt ist. Eine Be- und Verarbeitung erfolgt <strong>für</strong> BRABUS, ohne diese zu verpflichten und<br />

ohne dass das Eigentum von BRABUS hierdurch untergeht. Verbindet der Vertragspartner Vorbehaltsware mit anderen Waren, so<br />

steht BRABUS an der neuen Sache Miteigentum zu im Verhältnis des Rechnungswertes aller verbundenen Waren. Die neue<br />

Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.<br />

2. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Anderweitige Verfügungen<br />

sind ihm untersagt.<br />

3. Sämtliche dem Vertragspartner aus der Verwendung der Vorbehaltsware erwachsenen Forderungen tritt er im Voraus an BRABUS<br />

ab. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, BRABUS nicht gehörenden Gegenständen veräußert oder wird sie bei Ausführung von<br />

Werkverträgen als Stoff verwendet, dann erfasst die Abtretung nur denjenigen Erlösanteil, der dem Miteigentumsanteil von<br />

BRABUS an der Vorbehaltsware entspricht.<br />

4. Der Vertragspartner ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr ermächtigt.<br />

5. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen hat der Vertragspartner BRABUS unverzüglich mitzuteilen.<br />

Kosten von Interventionen trägt der Vertragspartner.<br />

6. Die Ermächtigung des Vertragspartners zur Verfügung über die Vorbehaltsware und zur Einziehung der abgetretenen Forderungen<br />

erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen sowie bei Wechsel- und Scheckprotesten. In diesem Fall ist BRABUS<br />

berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Die daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners. Ein<br />

Rücktritt vom Vertrag liegt in der Rücknahme nur dann, wenn dies von BRABUS ausdrücklich erklärt wird. Auf Verlangen von<br />

BRABUS ist der Vertragspartner ferner verpflichtet, BRABUS die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen<br />

Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.<br />

7. Übersteigt der Wert der BRABUS zur Verfügung stehenden Sicherheiten deren Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so ist<br />

BRABUS auf Verlangen des Vertragspartners verpflichtet, die übersteigenden Sicherheiten nach ihrer Wahl freizugeben.<br />

L. Altteile<br />

Aus Fahrzeugen ausgebaute Teile (Original- oder Altteile) sind vom Vertragspartner innerhalb einer Frist von 4 Wochen zu übernehmen.<br />

Für eine über diesen Zeitraum hinausgehende Lagerung übernimmt BRABUS keine Gewähr. Eine Wiederbeschaffung ist ausgeschlossen.<br />

Diese Regelung gilt nicht bei Teilen, die verrechnet werden oder in sonstiger Weise in das Eigentum von BRABUS übergehen.<br />

M. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht<br />

1. Erfüllungsort <strong>für</strong> alle Lieferungen und Leistungen von BRABUS ist der Sitz von BRABUS.<br />

2. Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Sitz von BRABUS, die jedoch berechtigt ist, den Vertragspartner auch an seinem Sitz<br />

oder an sonstigen gesetzlich zulässigen Gerichtsständen in Anspruch zu nehmen. Dies gilt auch <strong>für</strong> Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten.<br />

3. Für Lieferungen und Leistungen von BRABUS gilt ausschließlich deutsches Recht, wie es unter Inländern zur Anwendung kommt.<br />

Die Anwendung der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss von internationalen<br />

Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.<br />

4. Die vorstehenden Ziffern 1 bis 3 gelten nur, wenn es sich beim jeweiligen Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische<br />

Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.<br />

N. Personenbezogene Daten<br />

1. BRABUS ist berechtigt, die personenbezogenen Daten der Vertragspartner mittels elektronischer Datenverarbeitung zu speichern<br />

und zu verarbeiten.<br />

O. Unwirksamkeit<br />

Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt weder die Gültigkeit des Vertrages noch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.<br />

Geschäftsleitung: Prof. h.c. Bodo Buschmann (Vors.),<br />

Ulrich J. Gauffrés, Eberhard von Rennenberg


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BRABUS ® GmbH · Brabus-Allee · D-46240 Bottrop<br />

Tel. +49 2041 777-0 · Fax +49 2041 777-111<br />

www.brabus.com<br />

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