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Redaktioneller Teil - Gemeinde Eisenbach

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<strong>Eisenbach</strong> Donnerstag, den 23. Februar 2012 Seite 5<br />

Mängel-Meldung<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

möglicherweise sind Ihnen Mängel in der <strong>Gemeinde</strong> aufgefallen, die behoben werden sollten. Informieren Sie bitte die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

darüber. Am besten mit dem nachstehenden Vordruck. Darüber hinaus können Sie gerne auch Kritik äußern, Ideen vorbringen oder Verbesserungsvorschläge<br />

formulieren. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: durch Einwurf des nachstehenden Formulars, per Telefon (07657 9103-0), per<br />

FAX (07657 9103-50), per Post (<strong>Gemeinde</strong>verwaltung, Bei der Kirche 1, 79871 <strong>Eisenbach</strong> (Hochschw.)) oder per e-Mail (info@eisenbach.de).<br />

Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit.<br />

Ihre <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

Festgestellter Mangel (bitte mit Ortsangabe):<br />

Verbesserungsvorschlag (bitte konkret formulieren):<br />

Datum:<br />

Absender:<br />

Telefonnummer: ______________________________________________________________________________________________<br />

Zusammenstellung Beschlüsse<br />

Beschlüsse der letzten öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am<br />

15. Februar 2012<br />

1. Ausführungsplanung für den Ausbau der Landesstraße 172 in der<br />

Ortsdurchfahrt <strong>Eisenbach</strong><br />

1.1 Der Bericht über die Situation in Bezug auf die Ausführungsplanung<br />

für den Ausbau der Landesstraße 172 in der Ortsdurchfahrt <strong>Eisenbach</strong><br />

durch den Ingenieur Bernd Riepen, Büro i.t.p., Freiburg i.<br />

Br., wird zur Kenntnis genommen.<br />

1.2 Der Beauftragung von Leistungen der <strong>Gemeinde</strong> im Rahmen des<br />

Ausbaus der Landesstraße 172 in der Ortsdurchfahrt <strong>Eisenbach</strong> insgesamt<br />

– Planung und Bauleitung bei Erneuerung/Sanierung/Neubau<br />

von Regenwasser- und Schmutzwasserkanälen, Wasserversorgungsleitungen<br />

sowie Gehwegen (einschließlich Straßenbeleuchtung)<br />

– an das Ingenieurbüro i.t.p, Freiburg i. Br., wird zugestimmt.<br />

1.3 Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen des Ausbaus<br />

der Landesstraße in der Ortsdurchfahrt mit dem Land Baden-Württemberg,<br />

vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg,<br />

bzw. dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald notwendige<br />

Gestattungsverträge bzw. Bauverträge abzuschließen.<br />

1.4 Der Erneuerung bzw. dem Neubau des Schmutzwasserkanals,<br />

der Wasserversorgungsleitung und des Gehwegs im Bereich der Fir-<br />

ma IMS Gear – Bau-km 1+215 bis Bau-km 1+420 – im Jahr 2013 wird<br />

zugestimmt. Eine Beauftragung der Leistungen hat baldmöglichst zu<br />

erfolgen. Die Durchführung der Maßnahmen ist mit IMS Gear, Donaueschingen,<br />

als Bauherrin, die auf Höhe von Bau-km 1+350 einen<br />

Neubau errichtet, abzustimmen. Ebenso muss eine Koordinierung<br />

des Vorhabens mit dem Land Baden-Württemberg als Straßenbaulastträger<br />

und damit dem Verantwortlichen für die Begradigung des<br />

<strong>Teil</strong>stücks der Landesstraße im Bereich der ehemaligen Engstelle<br />

(Bau-km 1+350) erfolgen.<br />

1.5 Der Erneuerung/Sanierung des Gehwegs im Bereich zwischen<br />

Bauanfang (Anwesen Hauptstraße Nr. 17) und dem Verbindungsweg<br />

zum Höchst (Anwesen Höchst Nr. 18) im Jahr 2012 wird zugestimmt.<br />

Eine Beauftragung der Bauleistungen hat baldmöglichst zu erfolgen.<br />

1.6 Von den Überlegungen zur Errichtung eines Kreisverkehrs auf<br />

dem Höchst in <strong>Eisenbach</strong> wird endgültig Abstand genommen.<br />

2. Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />

Titisee-Neustadt/<strong>Eisenbach</strong> für das Gebiet des<br />

Bebauungsplans „Gewerbegebiet Vordere Schlossäcker / Anbindung<br />

Unterstadt“ in Titisee-Neustadt, Stadtteil Neustadt<br />

2.1 Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt nach vorheriger Prüfung und Abwägung<br />

der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander<br />

zu den einzelnen Anregungen entsprechend der Ausarbeitung<br />

des Büros KommunalPlan GmbH, Tuttlingen, vom 3. Februar<br />

2012 über die Änderung des Flächennutzungsplans.<br />

2.2 Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die abschließende Änderung des<br />

Flächennutzungsplans gemäß dem Änderungsentwurf des Flächennutzungsplans<br />

des Büros KommunalPlan GmbH, Tuttlingen, vom 3.<br />

Februar 2012.<br />

3. Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />

Titisee-Neustadt/<strong>Eisenbach</strong> im Hinblick auf den

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