Redaktioneller Teil - Gemeinde Eisenbach
Redaktioneller Teil - Gemeinde Eisenbach
Redaktioneller Teil - Gemeinde Eisenbach
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Eisenbach</strong> Donnerstag, den 23. Februar 2012 Seite 5<br />
Mängel-Meldung<br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />
möglicherweise sind Ihnen Mängel in der <strong>Gemeinde</strong> aufgefallen, die behoben werden sollten. Informieren Sie bitte die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
darüber. Am besten mit dem nachstehenden Vordruck. Darüber hinaus können Sie gerne auch Kritik äußern, Ideen vorbringen oder Verbesserungsvorschläge<br />
formulieren. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: durch Einwurf des nachstehenden Formulars, per Telefon (07657 9103-0), per<br />
FAX (07657 9103-50), per Post (<strong>Gemeinde</strong>verwaltung, Bei der Kirche 1, 79871 <strong>Eisenbach</strong> (Hochschw.)) oder per e-Mail (info@eisenbach.de).<br />
Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit.<br />
Ihre <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
Festgestellter Mangel (bitte mit Ortsangabe):<br />
Verbesserungsvorschlag (bitte konkret formulieren):<br />
Datum:<br />
Absender:<br />
Telefonnummer: ______________________________________________________________________________________________<br />
Zusammenstellung Beschlüsse<br />
Beschlüsse der letzten öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am<br />
15. Februar 2012<br />
1. Ausführungsplanung für den Ausbau der Landesstraße 172 in der<br />
Ortsdurchfahrt <strong>Eisenbach</strong><br />
1.1 Der Bericht über die Situation in Bezug auf die Ausführungsplanung<br />
für den Ausbau der Landesstraße 172 in der Ortsdurchfahrt <strong>Eisenbach</strong><br />
durch den Ingenieur Bernd Riepen, Büro i.t.p., Freiburg i.<br />
Br., wird zur Kenntnis genommen.<br />
1.2 Der Beauftragung von Leistungen der <strong>Gemeinde</strong> im Rahmen des<br />
Ausbaus der Landesstraße 172 in der Ortsdurchfahrt <strong>Eisenbach</strong> insgesamt<br />
– Planung und Bauleitung bei Erneuerung/Sanierung/Neubau<br />
von Regenwasser- und Schmutzwasserkanälen, Wasserversorgungsleitungen<br />
sowie Gehwegen (einschließlich Straßenbeleuchtung)<br />
– an das Ingenieurbüro i.t.p, Freiburg i. Br., wird zugestimmt.<br />
1.3 Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen des Ausbaus<br />
der Landesstraße in der Ortsdurchfahrt mit dem Land Baden-Württemberg,<br />
vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg,<br />
bzw. dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald notwendige<br />
Gestattungsverträge bzw. Bauverträge abzuschließen.<br />
1.4 Der Erneuerung bzw. dem Neubau des Schmutzwasserkanals,<br />
der Wasserversorgungsleitung und des Gehwegs im Bereich der Fir-<br />
ma IMS Gear – Bau-km 1+215 bis Bau-km 1+420 – im Jahr 2013 wird<br />
zugestimmt. Eine Beauftragung der Leistungen hat baldmöglichst zu<br />
erfolgen. Die Durchführung der Maßnahmen ist mit IMS Gear, Donaueschingen,<br />
als Bauherrin, die auf Höhe von Bau-km 1+350 einen<br />
Neubau errichtet, abzustimmen. Ebenso muss eine Koordinierung<br />
des Vorhabens mit dem Land Baden-Württemberg als Straßenbaulastträger<br />
und damit dem Verantwortlichen für die Begradigung des<br />
<strong>Teil</strong>stücks der Landesstraße im Bereich der ehemaligen Engstelle<br />
(Bau-km 1+350) erfolgen.<br />
1.5 Der Erneuerung/Sanierung des Gehwegs im Bereich zwischen<br />
Bauanfang (Anwesen Hauptstraße Nr. 17) und dem Verbindungsweg<br />
zum Höchst (Anwesen Höchst Nr. 18) im Jahr 2012 wird zugestimmt.<br />
Eine Beauftragung der Bauleistungen hat baldmöglichst zu erfolgen.<br />
1.6 Von den Überlegungen zur Errichtung eines Kreisverkehrs auf<br />
dem Höchst in <strong>Eisenbach</strong> wird endgültig Abstand genommen.<br />
2. Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />
Titisee-Neustadt/<strong>Eisenbach</strong> für das Gebiet des<br />
Bebauungsplans „Gewerbegebiet Vordere Schlossäcker / Anbindung<br />
Unterstadt“ in Titisee-Neustadt, Stadtteil Neustadt<br />
2.1 Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt nach vorheriger Prüfung und Abwägung<br />
der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander<br />
zu den einzelnen Anregungen entsprechend der Ausarbeitung<br />
des Büros KommunalPlan GmbH, Tuttlingen, vom 3. Februar<br />
2012 über die Änderung des Flächennutzungsplans.<br />
2.2 Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die abschließende Änderung des<br />
Flächennutzungsplans gemäß dem Änderungsentwurf des Flächennutzungsplans<br />
des Büros KommunalPlan GmbH, Tuttlingen, vom 3.<br />
Februar 2012.<br />
3. Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />
Titisee-Neustadt/<strong>Eisenbach</strong> im Hinblick auf den