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Warum brauchst du einen Lehrvertrag?<br />

Damit du als Lehrmädchen auch rechtlich abgesichert bist,<br />

musst du einen Lehrvertrag mit deinem Lehrbetrieb abschließen.<br />

Dieser stellt die rechtliche Grundlage für dein<br />

„Lehrverhältnis” dar: Du bist während deiner Lehrzeit kranken-,<br />

unfall-, pensions- und arbeitslosenversichert. Der Lehrvertrag<br />

ist außerdem wichtig, damit deine Ausbildung rechtlich<br />

als „Lehre” anerkannt wird!<br />

Falls du noch minderjährig bist, müssen deine Erziehungsberechtigten<br />

(zumeist deine Eltern) dem Abschluss des Lehrvertrages<br />

zustimmen. In den ersten drei Monaten deiner<br />

Lehre, der „Probezeit”, kann der Lehrvertrag sowohl vom<br />

Lehrbetrieb als auch vom Lehrmädchen ohne Angabe von<br />

Gründen wieder aufgelöst werden.<br />

Achtung: Wenn du keine österreichische Staatsbürgerschaft<br />

besitzt, kann es sein, dass für dein Lehrverhältnis das Ausländerbeschäftigungsgesetz<br />

zur Geltung kommt. Informiere<br />

dich diesbezüglich beim AMS!<br />

Welche Rechte hast du als Lehrmädchen?<br />

Als Lehrmädchen hast du bestimmte Rechte: Für dich gelten<br />

eigene arbeitsrechtliche Gesetze während deiner Ausbildung,<br />

z. B. bezüglich der Arbeitszeiten. Mehr Informationen findest<br />

du in folgender Broschüre:<br />

„Lehrlings- und Jugendschutz am Arbeitsplatz – Ein Rat-<br />

geber für den Einstieg in die Arbeitswelt” der Arbeiterkammer<br />

Wien: http://wien.arbeiterkammer.at/<br />

pictures/d40/Jugendschutz_2006.pdf<br />

40<br />

Lehre<br />

Du kannst dich auch persönlich an die Arbeiterkammer wenden<br />

und dich beraten lassen. Ruf einfach an unter 01/50165<br />

oder schau auf www.arbeiterkammer.at<br />

LEHRGANG<br />

Du hast schon viele Bewerbungen geschrieben und trotzdem<br />

noch keine Lehrstelle gefunden? Dann gibt es die Möglichkeit,<br />

einen Lehrgang zu besuchen. Dort kannst du entweder<br />

einen Teil deiner Lehre oder auch die gesamte Lehrzeit absolvieren.<br />

Du hast deine Lehre in einem Betrieb begonnen,<br />

aber dein Lehrverhältnis wurde nach einiger Zeit aufgelöst<br />

und du findest keine weitere Lehrstelle? Auch dann gibt es<br />

Lehrgänge, in denen du die Lehre bis zur Lehrabschlussprüfung<br />

fertig machen kannst. Die genauen Voraussetzungen<br />

zum Besuch eines Lehrgangs erfährst du beim AMS!<br />

Weit, weit weg – Auslandspraktika<br />

Du interessierst dich für andere Länder oder möchtest eine<br />

andere Sprache besser lernen? Dann könntest du vielleicht<br />

einen Teil deiner Ausbildung außerhalb von Österreich absolvieren!<br />

Manche Betriebe bieten dafür spezielle Austauschprogramme<br />

an. Es gibt auch die Möglichkeit, ein finanziell<br />

gefördertes Praktikum im Ausland zu machen. So entstehen<br />

dir, je nach Land unterschiedlich, nur geringe Zusatzkosten.<br />

Informationen zum „Auslandspraktikum für Lehrlinge” findest<br />

du bei „IFA-Internationaler Fachkräfteaustausch” unter<br />

www.ifa.or.at (siehe Auslandspraktika). Durch bessere<br />

Sprachkenntnisse vergrößerst du außerdem deine Chancen<br />

am Arbeitsmarkt!<br />

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