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Warum brauchst du einen Lehrvertrag?<br />
Damit du als Lehrmädchen auch rechtlich abgesichert bist,<br />
musst du einen Lehrvertrag mit deinem Lehrbetrieb abschließen.<br />
Dieser stellt die rechtliche Grundlage für dein<br />
„Lehrverhältnis” dar: Du bist während deiner Lehrzeit kranken-,<br />
unfall-, pensions- und arbeitslosenversichert. Der Lehrvertrag<br />
ist außerdem wichtig, damit deine Ausbildung rechtlich<br />
als „Lehre” anerkannt wird!<br />
Falls du noch minderjährig bist, müssen deine Erziehungsberechtigten<br />
(zumeist deine Eltern) dem Abschluss des Lehrvertrages<br />
zustimmen. In den ersten drei Monaten deiner<br />
Lehre, der „Probezeit”, kann der Lehrvertrag sowohl vom<br />
Lehrbetrieb als auch vom Lehrmädchen ohne Angabe von<br />
Gründen wieder aufgelöst werden.<br />
Achtung: Wenn du keine österreichische Staatsbürgerschaft<br />
besitzt, kann es sein, dass für dein Lehrverhältnis das Ausländerbeschäftigungsgesetz<br />
zur Geltung kommt. Informiere<br />
dich diesbezüglich beim AMS!<br />
Welche Rechte hast du als Lehrmädchen?<br />
Als Lehrmädchen hast du bestimmte Rechte: Für dich gelten<br />
eigene arbeitsrechtliche Gesetze während deiner Ausbildung,<br />
z. B. bezüglich der Arbeitszeiten. Mehr Informationen findest<br />
du in folgender Broschüre:<br />
„Lehrlings- und Jugendschutz am Arbeitsplatz – Ein Rat-<br />
geber für den Einstieg in die Arbeitswelt” der Arbeiterkammer<br />
Wien: http://wien.arbeiterkammer.at/<br />
pictures/d40/Jugendschutz_2006.pdf<br />
40<br />
Lehre<br />
Du kannst dich auch persönlich an die Arbeiterkammer wenden<br />
und dich beraten lassen. Ruf einfach an unter 01/50165<br />
oder schau auf www.arbeiterkammer.at<br />
LEHRGANG<br />
Du hast schon viele Bewerbungen geschrieben und trotzdem<br />
noch keine Lehrstelle gefunden? Dann gibt es die Möglichkeit,<br />
einen Lehrgang zu besuchen. Dort kannst du entweder<br />
einen Teil deiner Lehre oder auch die gesamte Lehrzeit absolvieren.<br />
Du hast deine Lehre in einem Betrieb begonnen,<br />
aber dein Lehrverhältnis wurde nach einiger Zeit aufgelöst<br />
und du findest keine weitere Lehrstelle? Auch dann gibt es<br />
Lehrgänge, in denen du die Lehre bis zur Lehrabschlussprüfung<br />
fertig machen kannst. Die genauen Voraussetzungen<br />
zum Besuch eines Lehrgangs erfährst du beim AMS!<br />
Weit, weit weg – Auslandspraktika<br />
Du interessierst dich für andere Länder oder möchtest eine<br />
andere Sprache besser lernen? Dann könntest du vielleicht<br />
einen Teil deiner Ausbildung außerhalb von Österreich absolvieren!<br />
Manche Betriebe bieten dafür spezielle Austauschprogramme<br />
an. Es gibt auch die Möglichkeit, ein finanziell<br />
gefördertes Praktikum im Ausland zu machen. So entstehen<br />
dir, je nach Land unterschiedlich, nur geringe Zusatzkosten.<br />
Informationen zum „Auslandspraktikum für Lehrlinge” findest<br />
du bei „IFA-Internationaler Fachkräfteaustausch” unter<br />
www.ifa.or.at (siehe Auslandspraktika). Durch bessere<br />
Sprachkenntnisse vergrößerst du außerdem deine Chancen<br />
am Arbeitsmarkt!<br />
Tipp