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Babytreff - Schiedlberg

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Alttextilien- Sammlung<br />

Auch im Herbst 2012 findet wieder eine Alttextiliensammlung<br />

statt. Es sind die von der OÖ LAVU AG zur Verfügung gestellten<br />

Textiliensäcke zu verwenden. Sie sind beim Gemeindeamt erhältlich,<br />

und sollen – gut verschnürt –<br />

am Montag, 8. Oktober 2012, beim Bauhof<br />

Sammelinsel (2. Tor)<br />

abgegeben werden. Es wird gebeten, die Textiliensäcke nicht bereits<br />

Tage vorher dort zu lagern. Nähere Informationen (Was wird gesammelt – Was darf nicht<br />

hinein) liegen beim Gemeindeamt auf.<br />

Bioabfall- Termine<br />

Donnerstag, 27. Sept. Donnerstag, 11. Okt. Donnerstag, 15. Nov. Donnerstag, 13. Dez.<br />

Donnerstag, 25. Okt. Donnerstag, 29. Nov. Donnerstag, 27. Dez.<br />

nächste Abfallabfuhrtermine<br />

Freitag, 12. Oktober Freitag, 23. November<br />

Öffnungszeiten der umliegenden Altstoffsammelzentren<br />

ASZ Sierning ASZ Wolfern ASZ Neuhofen<br />

Tel.: 07259 / 3831 Tel.: 07253 / 7627 Tel.: 07227 / 4956<br />

Montag 08:00 – 12:00 Uhr 08:00 – 12:00 Uhr<br />

08:00 – 18:00 Uhr<br />

durchgehend<br />

Dienstag<br />

08:00 – 18:00 Uhr<br />

durchgehend<br />

- -<br />

Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr -<br />

08:00 – 18:00 Uhr<br />

durchgehend<br />

Freitag<br />

08:00 – 18:00 Uhr<br />

durchgehend<br />

08:00 – 18:00 Uhr<br />

durchgehend<br />

08:00 – 18:00 Uhr<br />

durchgehend<br />

Samstag 08:00 – 12:00 Uhr 08:00 – 12:00 Uhr -<br />

Rückschnitt von Hecken, Ästen usw.<br />

Um die Befahrbarkeit der einzelnen Straßenzüge für Fahrzeuge der Müllabfuhr, Einsatzfahrzeuge,<br />

Fahrzeuge der Straßenerhaltung, Straßenkehrung sowie in den Wintermonaten zur Durchführung<br />

einer geordneten Schneeräumung zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass öffentliche<br />

Straßen in der vollen Breite mit einer Luftraumhöhe von mind. 4,50 m (gemessen von der Fahrbahnoberkante)<br />

für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung stehen.<br />

Gehsteige und Gehwege sind ebenfalls freizuhalten, wobei die gesamte Gehsteig- bzw. Wegbreite<br />

mit einer Durchgangshöhe von mind. 2,20 m für den Fußgängerverkehr zur Verfügung<br />

stehen muss.<br />

Die Gemeinde ersucht daher alle Liegenschaftseigentümer, die aus ihren Grundstücken ragenden<br />

Äste, Zweige und dergleichen so weit zurückzuschneiden, dass die öffentlichen Verkehrsflächen<br />

für den Straßen- sowie für den Fußgängerverkehr in der vollen Breite zur Verfügung stehen.

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