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Oktober - November 2012 - Willkommen in der Kirchengemeinde ...

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28<br />

Nordkirche<br />

Der Aufbau <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>samen Kirche<br />

Die Nordkirche glie<strong>der</strong>t sich <strong>in</strong> die Ebenen <strong>der</strong> Kirchengeme<strong>in</strong>den, <strong>der</strong><br />

Kirchenkreise und <strong>in</strong> die Ebene <strong>der</strong> Landeskirche. Von Bedeutung ist,<br />

dass es starke Kirchengeme<strong>in</strong>den und Kirchenkreise gibt, denn „die<br />

Kirchengeme<strong>in</strong>de ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten im<br />

Rahmen des geltenden Rechtes <strong>in</strong> eigener Verantwortung.“ Gleiches<br />

gilt für den Kirchenkreis. Der Kirchengeme<strong>in</strong><strong>der</strong>at tagt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel<br />

nicht öffentlich, kann aber beschließen, ganz o<strong>der</strong> teilweise öffentlich<br />

zu tagen.<br />

Die Kirchenkreise s<strong>in</strong>d „geglie<strong>der</strong>te Kirchenkreise“, haben also<br />

Unterglie<strong>der</strong>ungen, die „Propsteien“ mit Pröpst<strong>in</strong>nen und Pröpsten<br />

als geistliche Aufsichtsbezirke. Zusätzlich übernehmen diese Aufgaben<br />

für den gesamten Kirchenkreis. Je<strong>der</strong> Kirchenkreis hat e<strong>in</strong>e<br />

Kirchenkreissynode als Vertretung <strong>der</strong> Kirchengeme<strong>in</strong>den sowie <strong>der</strong><br />

Dienste und Werke. Sie wählt Pröpst<strong>in</strong>nen und Pröpste, beschließt<br />

den Haushalt, entscheidet beispielsweise über die Errichtung o<strong>der</strong><br />

Aufhebung von Pfarrstellen, wählt den Kirchenkreisrat und hat<br />

Antragsrecht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Landessynode.<br />

Die Landessynode wählt zum Beispiel die Kirchenleitung <strong>der</strong><br />

Nordkirche, beschließt über den Haushalt und wählt die Bischöf<strong>in</strong>nen<br />

und Bischöfe. Der Landessynode gehören 156 Mitglie<strong>der</strong> an, wobei<br />

die Bischöf<strong>in</strong>nen und Bischöfe nicht <strong>in</strong> die Synode wählbar s<strong>in</strong>d. Der<br />

Kirchenleitung gehören 13 Personen sowie die Bischöf<strong>in</strong>nen und<br />

Bischöfe an. rn

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