Heispeler Platten - früher ein oft verwendetes Baumaterial
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Auf beiden Friedhöfen ist jetzt auch die Urnenbeisetzung in Wiesengräbern möglich<br />
Immer häufiger kann oder soll die Grabpflege von den Hinterbliebenen nicht<br />
wahrgenommen werden. Um dennoch <strong>ein</strong> Andenken an die Verstorbenen zu<br />
ermöglichen, bietet sich die Form des Wiesengrabes an. Hier ist die Gestaltung<br />
ähnlich wie bei anonymen Urnengräbern, allerdings weist <strong>ein</strong>e in den Rasen<br />
<strong>ein</strong>gelassene St<strong>ein</strong>platte mit Namen und persönlichen Daten auf den Verstorbenen<br />
hin.<br />
Der Gem<strong>ein</strong>derat hat in s<strong>ein</strong>er Sitzung am 9. Juni beschlossen, auf beiden Friedhöfen<br />
entsprechende Felder anzulegen und die Friedhofssatzung zu ergänzen.<br />
Hier der wesentliche Passus:<br />
Bei Wiesengrabstätten sind Grab<strong>ein</strong>fassungen nicht gestattet und nur liegende<br />
Grabmale mit <strong>ein</strong>er Größe von 0,40 x 0,30 m und <strong>ein</strong>er Stärke von 8 cm aus<br />
Naturst<strong>ein</strong> zulässig.<br />
Die Tafeln müssen mit ihrer Oberfläche ebenerdig abschließen. Es ist nur <strong>ein</strong><br />
<strong>ein</strong>gelassenes (vertieftes) Schriftbild erlaubt.<br />
Die Grabfläche ist Bestandteil der allgem<strong>ein</strong>en Rasenfläche und wird von der<br />
Ortsgem<strong>ein</strong>de im Rahmen der allgem<strong>ein</strong>en Friedhofsunterhaltung gepflegt.<br />
Grabschmuck ist deshalb nur außerhalb der Vegetationszeit zulässig.<br />
Willi Halm, Ortsbürgermeister