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Chalet «Hotel Krone», Göschenen - Andermatt

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Einfach geniessen!<br />

Pistentage <strong>Andermatt</strong><br />

Buchen Sie jetzt Ihr Pistenwochenende!


Zum weissen Rössli***, <strong>Göschenen</strong><br />

1./2. Dezember<br />

8./9. Dezember<br />

15./16. Dezember<br />

22./23. Dezember<br />

Für zwei Personen 360.- /Einzelperson 210.-<br />

� Übernachtung<br />

� Reichhaltiges Frühstück<br />

� Skipässe für beide Tage<br />

� Skiwetterversicherung*<br />

� Benutzung Saunalandschaft<br />

� Late Check-out 17.00 Uhr<br />

<strong>Chalet</strong> <strong>«Hotel</strong> <strong>Krone»</strong>, <strong>Göschenen</strong><br />

1./2. Dezember<br />

8./9. Dezember<br />

15./16. Dezember<br />

22./23. Dezember<br />

Für zwei Personen 230.- /Einzelperson 135.-<br />

� Übernachtung<br />

� Reichhaltiges Frühstück (HP Zuschlag 25.-/Person<br />

und Tag)<br />

� Skipässe für beide Tage<br />

� Skiwetterversicherung*<br />

� Zutritt Sauna<br />

� Kostenlose Nutzung des hauseigenen Ski- und<br />

Snowboardverleihs


Hotel 3 Könige & Post***, <strong>Andermatt</strong><br />

22./23. Dezember<br />

Für zwei Personen 420.-<br />

Beinhaltet:<br />

� Übernachtung<br />

� Halbpension<br />

� Skipässe für beide Tage<br />

� Skiwetterversicherung*<br />

� Freier Eintritt in den Wellnessbereich<br />

Gasthaus Pension zum Turm, Hospental<br />

1./2. Dezember<br />

8./9. Dezember<br />

15./16. Dezember<br />

Pro Person 142.-<br />

Beinhaltet:<br />

� Übernachtung<br />

� Halbpension<br />

� Skipässe für beide Tage<br />

� Skiwetterversicherung*<br />

Beachten Sie: Etagen Dusche und WC


Hotel Monopol***, <strong>Andermatt</strong><br />

22./23. Dezember<br />

Für zwei Personen 270.- /Einzelperson 145.-<br />

Beinhaltet:<br />

� Übernachtung<br />

� Reichhaltiges Frühstück<br />

� Apéro<br />

� Skipässe für beide Tage<br />

� Skiwetterversicherung<br />

* während eines ganzen Tages sind mehr als dreiviertel der<br />

Skiliftanlagen im Skigebiet <strong>Andermatt</strong> wegen ungünstigen<br />

Wetterverhältnissen (Sturm, Lawinengefahr, Schneemangel)<br />

nicht in Betrieb. Weitere Details sind in den Allgemeinen<br />

Versicherungsbedingungen (AVB) geregelt.


Skiwetterversicherung<br />

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)<br />

«Zurich – to go! Skiwetterversicherung» zum Kollektiv-<br />

versicherungsvertrag zwischen Zürich Versiche rungs-<br />

Gesellschaft AG (Zurich) und und <strong>Andermatt</strong>-<br />

Urserntal Tourismus GmbH.<br />

Ausgabe 11/2012<br />

1. Beginn, Dauer der Versicherung<br />

Der Versicherungsschutz gilt für die Dauer des von der versicherten Person bei <strong>Andermatt</strong>-<br />

Urserntal Tourismus GmbH gebuchten Pauschalangebotes «Pistentage <strong>Andermatt</strong>»,<br />

wo ein Skipass bereits inkludiert ist.<br />

2. Örtlicher Geltungsbereich<br />

Der Versicherungsschutz gilt für Skiferien im Skigebiet <strong>Andermatt</strong>.<br />

3. Versicherte Personen<br />

Versichert sind die von <strong>Andermatt</strong>-Urserntal Tourismus GmbH bei Zurich registrierten<br />

natürlichen Personen, die ein Pauschalangebot «Pistentage <strong>Andermatt</strong>» für Skiferien<br />

gemäss Ziffer 1 gebucht haben.<br />

4. Versicherte Ereignisse<br />

Versichert sind die nachfolgenden Ereignisse, sofern sie während der Dauer des Versicherungs -<br />

schutzes eintreten und aufgrund eines solchen Ereignisses der erworbene Skipass<br />

teilweise oder vollständig nicht in Anspruch genommen werden kann:<br />

• Während eines ganzen Tages sind mehr als dreiviertel der Skiliftanlagen im Skigebiet<br />

<strong>Andermatt</strong> wegen ungünstigen Wetterverhältnissen (Sturm, Lawinengefahr,<br />

Schneemangel [abschliessende Aufzählung]) nicht in Betrieb<br />

• Schlechtes Wetter (durchgängiger Regen während mindestens 4 Stunden und einer<br />

Menge von mehr als 0,5 mm in der Zeit von 8 h–17 h) in mindestens dreiviertel<br />

des Skigebietes <strong>Andermatt</strong>.<br />

5. Versicherungsleistung<br />

Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses werden die Kosten für den Skipass, anteilig für<br />

die Anzahl der entgangenen Skitage, ersetzt. Sofern <strong>Andermatt</strong>-Urserntal Tourismus GmbH<br />

gleichwertige Gutscheine im Angebot hat, kann die versicherte Person auch Kostenersatz<br />

in Form von Gutscheinen wählen. Grundlage für die Berechung der Versicherungsleistung<br />

sind die unter www.andermatt.ch veröffentlichten Skipasspreise.<br />

6. Ausschlüsse<br />

Nicht versichert sind Schäden infolge von<br />

• kriegerischen und terroristischen Ereignissen, Unruhen aller Art und den dagegen<br />

ergriffenen Massnahmen sowie bei Erdbeben und vulkanischen Eruptionen,<br />

Epidemien, Pandemien und ungeachtet der Ursache von atomaren Unfällen.<br />

• behördliche Verfügungen<br />

7. Obliegenheiten im Schadenfall<br />

Die versicherte Person hat sich bei Eintritt eines versicherten Ereignisses bei <strong>Andermatt</strong>-<br />

Urserntal Tourismus GmbH, Gotthardstrasse 2, 6490 <strong>Andermatt</strong>, Tel.: +41418887100,<br />

zu wenden und folgende Unterlagen einzureichen:<br />

• Ausgefülltes Schadenformular Skiwetterversicherung<br />

(bei <strong>Andermatt</strong>-Urserntal Tourismus GmbH erhältlich)<br />

• Bestätigung der Buchung des versicherten Pauschalangebotes<br />

• Skipass (ist vorzuweisen)<br />

Die Schadenmeldung hat spätestens 14 Tage nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des<br />

gebuchten Pauschalangebotes zu erfolgen.<br />

8. Verletzung von Obliegenheiten<br />

Bei schuldhafter Verletzung von gesetzlichen oder vertraglichen Vorschriften oder<br />

Obliegenheiten können die Leistungen abgelehnt oder gekürzt werden.<br />

9. Ansprüche gegenüber Dritten und anderen Leistungserbringern<br />

9.1. Erbringt Zurich Leistungen, für die die versicherte Person auch bei Dritten oder anderen<br />

Leistungserbringern hätte Ansprüche geltend machen können, gehen diese Ansprüche<br />

im Zeitpunkt der Leistungserbringung durch Zurich auf Zurich über.<br />

9.2. Bestehen Ansprüche gegenüber Dritten oder anderen Leistungserbringern, beschränkt<br />

sich die Deckung aus diesem Vertrag auf den Teil der Leistungen, der die Leistungen aus<br />

anderen Verträgen übersteigt.<br />

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht<br />

Als Gerichtsstand stehen dem Versicherungsnehmer bzw. der versicherten Person für<br />

Streitigkeiten aus diesem Vertrag wahlweise zur Verfügung:<br />

• Zürich als Hauptsitz von Zurich;<br />

• der schweizerische oder liechtensteinische – nicht aber ein anderer ausländischer –<br />

Wohnsitz oder der Sitz des Versicherungsnehmers oder Anspruchsberechtigten.<br />

Der Versicherungsvertrag untersteht schweizerischem Recht, insbesondere dem<br />

Versicherungsvertragsgesetz (VVG).<br />

11. Datenbearbeitung<br />

Zurich bearbeitet Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsabwicklung<br />

ergeben, und verwendet diese insbesondere für die Bearbeitung von Versicherungsfällen,<br />

für statistische Auswertungen sowie für Marketingzwecke. Die Daten werden physisch oder<br />

elektronisch aufbewahrt. Zurich kann im erforderlichen Umfang Daten an die an der Vertragsabwicklung<br />

beteiligten Dritten im In- und Ausland, insbesondere an Mit- und Rückversicherer,<br />

sowie an in- und ausländische Gesellschaften der Zurich Insurance Group AG<br />

zur Bearbeitung weiterleiten. Ferner kann Zurich bei Amtsstellen und weiteren Dritten<br />

sachdienliche Auskünfte, insbesondere über den Schadenverlauf, einholen.<br />

Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG

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