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Antwort Rettungsdienst - Kersten Artus

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Drucksache 19/7926 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode<br />

8<br />

der Einsatzdaten? Erhalten die Kostenträger entsprechende Daten regelmäßig<br />

zur Kenntnisnahme?<br />

Die integrierte Rettungsleitstelle erfragt von dem Anrufer die für den Einsatz notwendigen<br />

operativen Daten. Dazu gehören Einsatzort, Straße und Hausnummer. Diese<br />

Daten werden zusammen mit dem Einsatzstichwort an das ausrückende Rettungsfahrzeug<br />

weitergegeben. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dem Rettungsfahrzeug<br />

Zusatzinformationen mitzuteilen, die sich aus dem Abfragegespräch ergeben.<br />

Weitere operative Daten wie Alarmierungszeit, Ausrückzeit, Einsatzauftrag übernommen,<br />

am Einsatzort eingetroffen und Einsatzende werden vom Einsatzleitsystem automatisch<br />

erfasst.<br />

Die Auswertung der Wegezeit dient insbesondere zur Ermittlung der Hilfsfrist und<br />

deren Einhaltung.<br />

Im Rahmen der Verhandlungen mit den Kostenträgern werden die erforderlichen<br />

Daten gemäß § 10 HmbRDG zur Verfügung gestellt.<br />

21. Gibt es eine Kooperation mit dem Institut für Notfallmedizin in Hamburg,<br />

um Qualität und Effizienz des Systems der Notfallversorgung zu steigern?<br />

Auf welche Ergebnisse kann verwiesen werden?<br />

Ja. Das Institut für Notfallmedizin unterstützt die Feuerwehr Hamburg in notfallmedizinisch<br />

relevanten Fragestellungen. Im Rahmen der Qualitätssicherung wurde dabei<br />

zum Beispiel bei der Versorgung des Akuten Koronarsyndroms im Verbund mit Hamburger<br />

Kliniken, der Gesundheitsbehörde und dem <strong>Rettungsdienst</strong> der Feuerwehr<br />

Hamburg zusammengearbeitet und ein Konzept entwickelt.<br />

22. Wie viele niedergelassene und wie viele stationär tätige Ärzte und Ärztinnen<br />

sind in den <strong>Rettungsdienst</strong> einbezogen? Wie ist die Höhe der Vergütung<br />

der teilnehmenden Ärzte und Ärztinnen? Erfolgt eine regelmäßige<br />

Fortbildung der im <strong>Rettungsdienst</strong> eingesetzten Ärzte und Ärztinnen?<br />

Wie erfolgt das Auswahlverfahren der einbezogenen Ärzte und Ärztinnen?<br />

Es sind keine niedergelassenen und keine stationär tätigen Ärzte in den <strong>Rettungsdienst</strong><br />

bei der Feuerwehr Hamburg einbezogen.<br />

Die Leistungserbringung ärztlicher Besetzungen von NEF ist durch Verträge mit Krankenhäusern<br />

geregelt; sie erhalten dafür von der Feuerwehr Hamburg eine pauschale<br />

Vergütung.<br />

Die Personalverantwortung liegt bei den jeweiligen Krankenhäusern, dazu gehört<br />

auch die Kontrolle der von der Ärztekammer vorgegebenen Fortbildungsverpflichtung.<br />

Die beteiligten Krankenhäuser stellen sicher, dass bei der Einrichtung von Stützpunkten<br />

für rettungsdienstliche Aufgaben der Feuerwehr Hamburg jederzeit für die Notfallrettung<br />

qualifiziertes ärztliches Personal für den Einsatz auf den Rettungsmitteln der<br />

Feuerwehr Hamburg bereitgehalten wird. Die beteiligten Krankenhäuser gewährleisten,<br />

dass das qualifizierte ärztliche Personal über den gesetzlich geforderten Fachkundenachweis<br />

<strong>Rettungsdienst</strong> verfügt und die von der Hamburger Ärztekammer aktuell<br />

geforderten Minimalqualifikationen erfüllt. Die eingesetzten Ärztinnen/Ärzte müssen<br />

in ihrer praktischen klinischen Arbeit darüber hinaus einen aktuellen Bezug zur<br />

Intensivmedizin nachweisen können.<br />

23. Wie oft wurde die Schiedsstelle (§ 10b HmbRDG) angerufen? Konnten<br />

alle Vorgänge/Anrufungen abgeschlossen werden oder mussten auch<br />

Verwaltungsgerichtsverfahren durchgeführt werden? In welcher Anzahl?<br />

Was war jeweils die Ursache?<br />

Die Schiedsstelle wurde bisher dreimal angerufen (2005, 2006, 2009), da im Rahmen<br />

der Verhandlungen nach § 10a Absatz 1 HmbRDG keine Vereinbarung zustande gekommen<br />

war.

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