Antwort Rettungsdienst - Kersten Artus
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Drucksache 19/7926 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode<br />
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der Einsatzdaten? Erhalten die Kostenträger entsprechende Daten regelmäßig<br />
zur Kenntnisnahme?<br />
Die integrierte Rettungsleitstelle erfragt von dem Anrufer die für den Einsatz notwendigen<br />
operativen Daten. Dazu gehören Einsatzort, Straße und Hausnummer. Diese<br />
Daten werden zusammen mit dem Einsatzstichwort an das ausrückende Rettungsfahrzeug<br />
weitergegeben. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dem Rettungsfahrzeug<br />
Zusatzinformationen mitzuteilen, die sich aus dem Abfragegespräch ergeben.<br />
Weitere operative Daten wie Alarmierungszeit, Ausrückzeit, Einsatzauftrag übernommen,<br />
am Einsatzort eingetroffen und Einsatzende werden vom Einsatzleitsystem automatisch<br />
erfasst.<br />
Die Auswertung der Wegezeit dient insbesondere zur Ermittlung der Hilfsfrist und<br />
deren Einhaltung.<br />
Im Rahmen der Verhandlungen mit den Kostenträgern werden die erforderlichen<br />
Daten gemäß § 10 HmbRDG zur Verfügung gestellt.<br />
21. Gibt es eine Kooperation mit dem Institut für Notfallmedizin in Hamburg,<br />
um Qualität und Effizienz des Systems der Notfallversorgung zu steigern?<br />
Auf welche Ergebnisse kann verwiesen werden?<br />
Ja. Das Institut für Notfallmedizin unterstützt die Feuerwehr Hamburg in notfallmedizinisch<br />
relevanten Fragestellungen. Im Rahmen der Qualitätssicherung wurde dabei<br />
zum Beispiel bei der Versorgung des Akuten Koronarsyndroms im Verbund mit Hamburger<br />
Kliniken, der Gesundheitsbehörde und dem <strong>Rettungsdienst</strong> der Feuerwehr<br />
Hamburg zusammengearbeitet und ein Konzept entwickelt.<br />
22. Wie viele niedergelassene und wie viele stationär tätige Ärzte und Ärztinnen<br />
sind in den <strong>Rettungsdienst</strong> einbezogen? Wie ist die Höhe der Vergütung<br />
der teilnehmenden Ärzte und Ärztinnen? Erfolgt eine regelmäßige<br />
Fortbildung der im <strong>Rettungsdienst</strong> eingesetzten Ärzte und Ärztinnen?<br />
Wie erfolgt das Auswahlverfahren der einbezogenen Ärzte und Ärztinnen?<br />
Es sind keine niedergelassenen und keine stationär tätigen Ärzte in den <strong>Rettungsdienst</strong><br />
bei der Feuerwehr Hamburg einbezogen.<br />
Die Leistungserbringung ärztlicher Besetzungen von NEF ist durch Verträge mit Krankenhäusern<br />
geregelt; sie erhalten dafür von der Feuerwehr Hamburg eine pauschale<br />
Vergütung.<br />
Die Personalverantwortung liegt bei den jeweiligen Krankenhäusern, dazu gehört<br />
auch die Kontrolle der von der Ärztekammer vorgegebenen Fortbildungsverpflichtung.<br />
Die beteiligten Krankenhäuser stellen sicher, dass bei der Einrichtung von Stützpunkten<br />
für rettungsdienstliche Aufgaben der Feuerwehr Hamburg jederzeit für die Notfallrettung<br />
qualifiziertes ärztliches Personal für den Einsatz auf den Rettungsmitteln der<br />
Feuerwehr Hamburg bereitgehalten wird. Die beteiligten Krankenhäuser gewährleisten,<br />
dass das qualifizierte ärztliche Personal über den gesetzlich geforderten Fachkundenachweis<br />
<strong>Rettungsdienst</strong> verfügt und die von der Hamburger Ärztekammer aktuell<br />
geforderten Minimalqualifikationen erfüllt. Die eingesetzten Ärztinnen/Ärzte müssen<br />
in ihrer praktischen klinischen Arbeit darüber hinaus einen aktuellen Bezug zur<br />
Intensivmedizin nachweisen können.<br />
23. Wie oft wurde die Schiedsstelle (§ 10b HmbRDG) angerufen? Konnten<br />
alle Vorgänge/Anrufungen abgeschlossen werden oder mussten auch<br />
Verwaltungsgerichtsverfahren durchgeführt werden? In welcher Anzahl?<br />
Was war jeweils die Ursache?<br />
Die Schiedsstelle wurde bisher dreimal angerufen (2005, 2006, 2009), da im Rahmen<br />
der Verhandlungen nach § 10a Absatz 1 HmbRDG keine Vereinbarung zustande gekommen<br />
war.