Antwort Rettungsdienst - Kersten Artus
Antwort Rettungsdienst - Kersten Artus
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BÜRGERSCHAFT<br />
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG<br />
Drucksache 19/7926<br />
19. Wahlperiode 14.12.10<br />
Große Anfrage<br />
der Abgeordneten <strong>Kersten</strong> <strong>Artus</strong>, Christiane Schneider, Dora Heyenn,<br />
Norbert Hackbusch, Elisabeth Baum, Dr. Joachim Bischoff, Wolfgang Joithevon<br />
Krosigk und Mehmet Yildiz (Fraktion DIE LINKE) vom 18.11.10<br />
Betr.: <strong>Rettungsdienst</strong> in Hamburg<br />
und <strong>Antwort</strong> des Senats<br />
Der Senat kann es nach eigenen Angaben aufgrund der ihm zur Verfügung<br />
stehenden Zeit, die er für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage hat, nicht<br />
verantworten, die nunmehr 17-monatigen Erfahrungen mit SMAP, dem standardisierten<br />
medizinischen Abfrageprotokoll, konkret auszuwerten und der<br />
Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. SMAP wird seit April 2008 angewendet.<br />
Unter Berücksichtigung der gestiegenen Kosten für Rettungsfahrten, des<br />
angeheizten Wettbewerbs durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs,<br />
<strong>Rettungsdienst</strong>e europaweit auszuschreiben, und der zunehmenden finanziellen<br />
Belastungen von Krankenversicherten ist aber eine konkrete Darlegung<br />
erforderlich. Krankentransporte machen insgesamt zwar nur 2 Prozent der<br />
gesamten Kosten im Gesundheitssektor aus, jedoch zahlen die Krankenkassen<br />
bundesweit 2,7 Milliarden Euro jährlich dafür.<br />
In Anlehnung an die <strong>Antwort</strong>en der Schriftlichen Kleinen Anfragen, Drs.<br />
19/2169, 19/7396 und dem geltenden Hamburgischen <strong>Rettungsdienst</strong>gesetz,<br />
geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2007, und dem Feuerwehrgesetz<br />
vom 23. Juni 1986,<br />
fragen wir daher den Senat:<br />
1. Welche <strong>Rettungsdienst</strong>bereiche mit wie vielen Rettungswachen und Notarztstandorten<br />
gibt es in Hamburg? Nach welchen Kriterien wurden die<br />
Standorte für Leitstellen und Rettungswachen und Notarztstandorte festgelegt?<br />
Das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg umfasst einen <strong>Rettungsdienst</strong>bereich<br />
mit 31 Rettungswachen und zwölf Notarztstandorten.<br />
Die Standorte der Rettungswachen und Notarztstandorte sind gemäß Sicherstellungsauftrag<br />
flächendeckend, bedarfs- und fachgerecht festgelegt worden.<br />
2. Werden private <strong>Rettungsdienst</strong>unternehmen beziehungsweise Hilfsorganisationen<br />
über die gemeinsame Leitstelle disponiert (bitte entsprechend<br />
begründen)? Gibt es private Leitstellen, und welche Voraussetzungen<br />
müssen diese erfüllen? Ist eine gemeinsame Leitstelle für Hamburg angedacht?<br />
Für den öffentlichen <strong>Rettungsdienst</strong> (Notfallrettung und Krankenbeförderung) gibt es<br />
nur eine Rettungsleitstelle in Hamburg, die von der Feuerwehr Hamburg betrieben<br />
wird. Die Hilfsorganisationen sind per öffentlich-rechtlichem Vertrag in die Notfallrettung<br />
eingebunden und werden für diese Aufgabe durch Personal der Feuerwehr Ham-
Drucksache 19/7926 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode<br />
burg mit disponiert. Krankenbeförderungen innerhalb des öffentlichen <strong>Rettungsdienst</strong>es<br />
werden durch Personal der Hilfsorganisationen disponiert.<br />
Auch jeder private Krankentransportunternehmer muss über eine Leitstelle seine<br />
Krankenbeförderungen disponieren. Die Leitstelle muss während der Betriebszeit<br />
ständig mit einer Rettungssanitäterin beziehungsweise einem Rettungssanitäter besetzt<br />
und die telefonische und funktechnische Erreichbarkeit gewährleistet sein.<br />
Für eine Kooperation mit Privatunternehmen des nicht öffentlichen <strong>Rettungsdienst</strong>es<br />
gibt es derzeit keinen Bedarf.<br />
2<br />
3. Wer ist bei der Erteilung der Genehmigung für <strong>Rettungsdienst</strong> und Krankentransport<br />
beteiligt? Wie und wie oft werden die Unternehmen überprüft<br />
und mit welchem Ergebnis für den Zeitraum 2004 bis 2009?<br />
Zuständige Genehmigungsbehörde ist die Behörde für Inneres und Sport. Sie holt im<br />
Bedarfsfall Stellungnahmen anderer Behörden ein. Die zuständigen Berufsverbände<br />
werden angehört.<br />
Die Unternehmen werden anlassbezogen unterschiedlich häufig hinsichtlich der Einhaltung<br />
der gesetzlichen Vorgaben und behördlichen Auflagen überprüft. Jährlich finden<br />
durchschnittlich rund 70 Überprüfungen statt. Die häufigsten Überprüfungen bezogen<br />
sich in den Jahren 2004 bis 2009 auf die Fahrzeuge einschließlich Ausstattung,<br />
den Nachweis der Qualifikation des Personals, die Verhältnisse am Standort des Unternehmens<br />
sowie einzelne Geschäftsvorfälle.<br />
4. Wie hoch sind die Gesamtkosten für den <strong>Rettungsdienst</strong> in Hamburg?<br />
Bitte in Jahresscheiben Ausgaben und Einnahmen aufschlüsseln auf<br />
den Zeitraum 2004 bis 2009. Nachzahlungen, Nachforderungen, offene<br />
Forderungen bitte gesondert ausweisen.<br />
Die <strong>Rettungsdienst</strong>kosten laut Gebührenkalkulation betragen:<br />
Kosten <strong>Rettungsdienst</strong> 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Angaben in Tsd. € 37.200 40.500 39.900 40.200 40.700 43.000<br />
Die Einnahmen bei den Titeln 8550.111.02 „Verwaltungsgebühren (<strong>Rettungsdienst</strong>)“<br />
und 8550.111.03 „Verwaltungsgebühren (<strong>Rettungsdienst</strong>) für Einsätze des DRK“ haben<br />
sich in den Jahren 2004 bis 2009 wie folgt entwickelt (Angaben in Tausend Euro):<br />
Titel 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
8550.111.02 28.111 28.838 28.234 31.485 36.540 37.451<br />
8550.111.03 0 0 0 774 786 860<br />
Hinweis:<br />
Ab 2007 werden die Gebühren für <strong>Rettungsdienst</strong>einsätze, die für Einsätze des vom<br />
DRK betriebenen Rettungswagens in Harburg (31 RTW F) erhoben werden, gesondert<br />
veranschlagt.<br />
In welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Nachzahlungen, Nachforderungen und<br />
offene Forderungen für einzelne Einsätze vorangegangener Jahre angefallen sind,<br />
wird statistisch nicht erfasst.<br />
5. Der Rechnungshof hatte zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2007 Abweichungen<br />
bei den „Ist-Werten“ der Gebühreneinnahmen für Krankentransport<br />
und <strong>Rettungsdienst</strong> festgestellt. Im Jahresbericht 2010 wird auf<br />
die fortdauernden Abweichungen (2006 bis 2008) im Zahlengerüst hingewiesen.<br />
Die Abweichung für das Jahr 2008 wird auf rund 5 Millionen<br />
Euro beziffert. Welche Maßnahmen wurden ergriffen? Welche Ergebnisse<br />
wurden dazu im Einzelnen erreicht?<br />
Es erfolgt derzeit ein Abgleich des Datenbestandes aus SAP und dem Krankentransport-<br />
und <strong>Rettungsdienst</strong>abrechnungsprogramm (KRAB). Aufgrund des großen Datenvolumens<br />
sind der Abgleich und die Analyse noch nicht abgeschlossen. Im Hinblick<br />
auf die in Kürze bevorstehende Umstellung auf SAP RVP im Rahmen der Einführung<br />
von NHH wurde die allgemeine Schnittstelle Krankentransport und <strong>Rettungsdienst</strong>ab-
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode Drucksache 19/7926<br />
rechnungsverfahren zu SAP RVP besonders sorgfältig und umfangreich getestet, um<br />
zukünftig einen identischen Datenbestand zu gewährleisten.<br />
6. In welcher Form und in welcher Höhe konnten aufgrund der Inbetriebnahme<br />
der integrierten Leitstelle Mittel eingespart werden? Bitte in Jahresscheiben<br />
Ausgaben für Personal- und Sachkosten getrennt ausweisen<br />
und aufschlüsseln auf den oben genannten Zeitraum (auch bei<br />
Nichteinsparung die jährlichen Kosten bitte angeben).<br />
Beim Titel 8550.535.56 „Sachaufwand für Informations- und Kommunikationstechnik“<br />
sind die Ausgaben für das Einsatzlenkungssystem veranschlagt.<br />
Wegen der Neuorganisation des 2005 in Betrieb genommenen Hamburger Einsatzleitsystems<br />
(HELS) ist für die Jahre 2007 und 2008 eine Aufteilung der Kosten für das<br />
ehemalige Feuerwehr Einsatzleitsystem (FELS) vorgenommen worden, um eine sachgerechte<br />
Zuordnung der Kosten zu den Systemen vornehmen zu können.<br />
Inzwischen wurde auch die Betriebsorganisation HELS (BoHELS) etabliert und ist<br />
zukünftig für die Einwerbung und Verwaltung der Betriebskosten selbst verantwortlich.<br />
Daher wurden im Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012 die Ansätze 2011 fortfolgende für<br />
das Einsatzleitsystem HELS um den Betrag von 168.000 Euro gegenüber 2008 gekürzt.<br />
Auf die Personalkosten hatte diese Maßnahme keine unmittelbaren Auswirkungen.<br />
7. Wie wird die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung unter Berücksichtigung<br />
der Ausschaltung von Ausschreibung und Wettbewerb sichergestellt?<br />
Welche Maßnahmen wurden zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit<br />
im Zeitraum 2004 bis 2009 getroffen (Über- beziehungsweise Unterdeckung)?<br />
Welche Ergebnisse wurden dazu im Einzelnen erreicht?<br />
Entsprechend der Vorgabe des Hamburgischen <strong>Rettungsdienst</strong>gesetzes (HmbRDG)<br />
gibt es eine bedarfsgerechte Vorhaltung. Diese wird jährlich neu berechnet und ist von<br />
den Kostenträgern (Krankenkassen) anerkannt. Die Vorhaltung folgt damit den Grundsätzen<br />
einer wirtschaftlichen Leistungserbringung.<br />
8. Welche Maßnahmen und Projekte zur Kostenbegrenzung und gegebenenfalls<br />
Kostensenkung im <strong>Rettungsdienst</strong> sind geplant? Bitte detailliert<br />
darstellen.<br />
Die Kosten der Vorhaltung sind abhängig von der Entwicklung der Einsatzzahlen. Die<br />
Vorhaltung und damit die Kosten werden jährlich entsprechend überprüft und angepasst.<br />
Unabhängig davon werden Gespräche mit Verantwortlichen der Krankenhäuser geführt,<br />
um nach Möglichkeit die Verweilzeiten der Rettungsmittel zu reduzieren und<br />
somit die Einsatzdauer zu verkürzen.<br />
9. Wird zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit im Rettungswesen das Erfordernis<br />
gesehen, Dienstleistungen periodisch auszuschreiben? Falls dies<br />
nicht so gesehen wird, was ist dafür unter Berücksichtigung des deutschen<br />
und europäischen Rechts die Begründung?<br />
Nein. Deutsches und europäisches Vergaberecht sehen vor, dass bestimmte Auftragsvergaben<br />
erst nach einer vorherigen Ausschreibung erfolgen dürfen. Das heißt,<br />
Ausschreibungen sind nur dann erforderlich, wenn der Aufgabenträger seine Aufgabe<br />
nicht selbst wahrnehmen will oder kann, sondern dies im Wege eines vergüteten Auftrags<br />
an Dritte übertragen möchte. Derartige ausschreibungspflichtige neue Beauftragungen<br />
Dritter mit Leistungen des <strong>Rettungsdienst</strong>es sind derzeit nicht vorgesehen.<br />
Die Hilfsorganisationen wurden durch öffentlich-rechtlichen Vertrag in den öffentlichen<br />
<strong>Rettungsdienst</strong> einbezogen und nehmen ihre Aufgaben in eigener Finanzverantwortung<br />
wahr.<br />
Die Sicherung der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenwahrnehmung wird durch die Verhandlung<br />
der <strong>Rettungsdienst</strong>gebühren mit den zuständigen Krankenkassen im Rahmen<br />
des § 10a HmbRDG erreicht. Im Rahmen dieser Verhandlungen wird nach dem<br />
3
Drucksache 19/7926 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode<br />
insoweit ausdrücklichen gesetzlichen Auftrag auch und gerade den Erfordernissen<br />
einer wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung besondere Aufmerksamkeit gewidmet.<br />
4<br />
10. Gibt es eine aktuelle Grundlage für Vereinbarungen mit den Kostenträgern<br />
und wenn ja, welche?<br />
Ja; die rechtliche Grundlage für Vereinbarungen mit den Kostenträgern ist § 10a Absatz<br />
1 Satz 2 HmbRDG.<br />
11. Gibt es eine Bedarfsplanung für die Notfallrettung unter Beteiligung der<br />
Kostenträger?<br />
Wenn nein, wie wird die Sicherstellung der Notfallrettung/Krankenbeförderung<br />
gewährleistet? Werden private Rettungsunternehmen beziehungsweise<br />
Hilfsorganisationen mit einbezogen? Wie erfolgt die Einbeziehung?<br />
Die Bedarfe werden von der Feuerwehr Hamburg jährlich überprüft und ermittelt und<br />
im Rahmen der Gebührenverhandlungen von den Kostenträgern anerkannt.<br />
Die Hilfsorganisationen sind über den öffentlich-rechtlichen Vertrag eingebunden.<br />
Private Rettungs-/Krankentransportunternehmen werden nicht in der Bedarfsplanung<br />
für die Notfallrettung berücksichtigt.<br />
12. Wie ist die Ausstattung, einschließlich personeller Besetzung, je Rettungswache?<br />
Wie hoch sind die Kosten/Einnahmen pro Jahr je Rettungswache?<br />
Wer sind die Kostenträger für die Rettungswachen? Wie<br />
schlüsseln sich die Kosten auf? Bitte aufgeschlüsselt auf den Zeitraum<br />
von 2004 bis 2009 angeben.<br />
Die Ausstattung der Feuer- und Rettungswachen und Rettungswachen stellt sich wie<br />
folgt dar:<br />
Feuer- und Rettungswache Rettungsmittel<br />
Rettungsmittel<br />
(FuRW)<br />
personell fest besetzt Personal vom Löschzug<br />
F 11 FuRW Innenstadt A B C K<br />
F 12 FuRW Altona A B C GRTW 1 K<br />
F 13 FuRW Rotherbaum A B NEF 2 K<br />
F 14 FuRW Osdorf A B K L<br />
F 15 FuRW Stellingen A B C K<br />
F 16 FuRW Alsterdorf A B K<br />
F 21 FuRW Wandsbek A B C K<br />
F 22 FuRW Berliner Tor A B C K<br />
F 23 FuRW Barmbek A B C K<br />
F 24 FuRW Sasel A B NEF K L<br />
F 25 FuRW Billstedt A B C K<br />
F 26 FuRW Bergedorf A B C K L<br />
F 31 FuRW Harburg A K L<br />
F 33 FuRW Veddel A BITW 3 K<br />
F 34 FuRW Wilhelmsburg A K<br />
F 35 FuRW Finkenwerder A K<br />
F 36 FuRW Süderelbe A K<br />
1) Großraumrettungswagen<br />
2) Notarzteinsatzfahrzeug<br />
3) Baby-Intensivtransportwagen<br />
Rettungswache (RW) RTW NEF Standort<br />
F 12 RW Othmarschen F<br />
F 14 RW Rissen F
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode Drucksache 19/7926<br />
Rettungswache (RW) RTW NEF Standort<br />
F 14 RW Ottensen A AK Altona 1<br />
F 15 RW Niendorf F<br />
F 15 RW Eidelstedt G<br />
F 16 RW Langenhorn F<br />
F 16 RW Ochsenzoll G<br />
F 21 RW Rahlstedt F<br />
F 21 RW Marienthal-Süd A AK Wandsbek<br />
F 21 RW Marienthal G H<br />
F 22 RW St. Georg A AK St. Georg<br />
F 23 RW Barmbek-Nord F A AK Barmbek<br />
F 23 RW Hinschenfelde G<br />
F 24 RW Bramfeld F<br />
F 24 RW Volksdorf G<br />
F 25 RW Boberg A BUK Hamburg 2<br />
F 26 RW Mümmelmannsberg F<br />
F 36 RW Heimfeld A AK Harburg<br />
F 36 RW Eißendorf F<br />
1) AK: Asklepios-Klinik<br />
2) BUK: Berufsgenossenschaftliches Unfallkrankenhaus<br />
Hinweis: Die Einzelbuchstaben (A, B, C, F, G, H, K, L) dienen der Kennzeichnung der<br />
vorhandenen Rettungswagen.<br />
Die Kosten und Einnahmen werden nicht einzelnen Feuer- und Rettungswachen zugeordnet,<br />
da sich die bedarfsgerechte Vorhaltung und sparsame und wirtschaftliche<br />
Betriebsführung stets an dem Gesamtsystem des öffentlichen <strong>Rettungsdienst</strong>es orientiert.<br />
Die Betriebskosten für die Standorte werden in voller Höhe aus dem Haushalt gedeckt.<br />
Sie fließen aber auch in die Gebührenberechnungen ein, sodass letztendlich<br />
jeder Gebührenschuldner über die Krankenkassen ebenfalls Kostenträger ist.<br />
13. Wie viele Rettungsmittel (zum Beispiel Rettungswagen, Rettungshubschrauber,<br />
Notarztwagen, lntensivtransporthubschrauber et cetera) werden<br />
in Hamburg vorgehalten? Bitte aufgeschlüsselt auf den Zeitraum<br />
von 2004 bis 2009 angeben. Wie ist die Fahrzeugvorhaltung bemessen?<br />
Welches finanzielle Gesamtvolumen stellen die Rettungsmittel dar? In<br />
welchen Zeiträumen, nach welchen Kriterien, erfolgen Ersatzbeschaffungen?<br />
Welche Mittel stehen dafür von welchen Kostenträgern zur Verfügung?<br />
Bitte auf die Kostenträger aufschlüsseln.<br />
Die Bemessung der erforderlichen Rettungsmittelvorhaltung ist keine auslastungsabhängige,<br />
sondern eine risikoabhängige Fahrzeugbemessung, da sie sich neben dem<br />
jeweiligen Einsatzaufkommen auch an der durchschnittlichen Einsatzdauer orientiert.<br />
Dieses ist ein bundesweit anerkanntes Standardverfahren.<br />
Die Bemessung der Rettungsmittel stellt sich für die Jahre 2004 bis 2009 wie folgt dar:<br />
Datum RTW NEF<br />
Tag Nacht 24 Std.<br />
2004<br />
49<br />
66<br />
49<br />
1 66<br />
8<br />
2005<br />
49<br />
66<br />
49<br />
66<br />
8<br />
48 2 2006<br />
65<br />
48<br />
65<br />
8<br />
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Drucksache 19/7926 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode<br />
6<br />
Datum RTW NEF<br />
2007<br />
2008<br />
2009<br />
Tag Nacht 24 Std.<br />
48 42<br />
69 3 57<br />
52 4 44<br />
73 59<br />
52 44<br />
73 59<br />
1) In der zweiten Zeile jeweils inklusive der vom Löschzugpersonal besetzten 17 RTWK<br />
2) Reduzierung um einen RTW durch Außerdienststellung des 15RTWE<br />
3) ab 2007 inklusive vier RTWL<br />
4) Erhöhung um vier RTW durch Indienststellung der 12RTWC,15RTWC, 21RTWC, 23RTWC<br />
Zeitraum<br />
Bundeswehr<br />
Notarztwagen<br />
8<br />
8<br />
8<br />
Hilfsorganisation<br />
Notarztwagen<br />
Bundeswehr/Bundespolizei<br />
Rettungshubschrauber<br />
2004 bis 2009 1 2 1 1 2<br />
24 Std.<br />
seit 2009 NEF 3<br />
1<br />
12 Std.<br />
1) Der Notarztwagen des DRK ist 24 Stunden im Dienst. Der des ASB zwölf Stunden.<br />
2) Rettungshubschrauber ist in Abhängigkeit vom Tageslicht im Dienst.<br />
3) Notarzteinsatzfahrzeug<br />
Beim Titel 8550.811.02 „Beschaffung von <strong>Rettungsdienst</strong>fahrzeugen“ werden jährlich<br />
investive Mittel in Höhe von 1.500.000 Euro für die Ersatzbeschaffung von Rettungswagen,<br />
Notarzteinsatzfahrzeugen und Grundinstandsetzungen von Rettungswagen im<br />
Haushalt der Feuerwehr Hamburg veranschlagt.<br />
Die Investitionen fließen in die jährliche Kalkulation der <strong>Rettungsdienst</strong>gebühren ein;<br />
sie werden dabei mit den kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen berücksichtigt.<br />
Die Ersatzbeschaffung der Rettungswagen (RTW) bei der Feuerwehr Hamburg erfolgt<br />
nach einer Laufleistung von 200.000 km oder einer Nutzungsdauer von sieben Jahren.<br />
Die Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) werden nach einer Laufleistung von 200.000 km<br />
oder einer Nutzungsdauer von fünf Jahren ersetzt.<br />
14. Welche Auswirkungen hat das integrierte Leitstellensystem auf die Hilfsfristen<br />
im <strong>Rettungsdienst</strong>? Werden die Hilfsfristen eingehalten? Wie sind<br />
die Ausrückzeiten? Bitte je Rettungswache aufschlüsseln.<br />
Das integrierte Leitstellensystem hat keine Auswirkung auf die Hilfsfrist im <strong>Rettungsdienst</strong>.<br />
Die Ausrückzeiten je Standort werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine<br />
Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage<br />
zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.<br />
15. Wie hat sich das gemeinsame Leitstellensystem von Feuerwehr, <strong>Rettungsdienst</strong>,<br />
Polizei und Krankenbeförderung (integrierte Leitstelle Hamburg)<br />
seit seiner Inbetriebnahme bewährt? Welche Probleme traten beziehungsweise<br />
treten noch auf?
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode Drucksache 19/7926<br />
Das Einsatzlenkungssystem HELS (Hamburger Einsatzleitsystem) dient allen Bedarfsträgern<br />
als Dispositionssystem für die verfügbaren Ressourcen und hat sich grundsätzlich<br />
bewährt.<br />
Besonders Polizei und Feuerwehr haben teilweise recht unterschiedliche Arbeitsweisen<br />
und damit recht unterschiedliche Anforderungen an das System. Dadurch ist die<br />
Software äußerst komplex geworden, was gelegentlich zulasten der intuitiven Bedienbarkeit<br />
geht. Derzeit läuft HELS nach einigen technischen Nachbesserungen relativ<br />
stabil.<br />
16. Wie hoch ist der Anteil der Feuerwehr am <strong>Rettungsdienst</strong> nach § 3 (1c)<br />
Feuerwehrgesetz in Hamburg? Welchen Anteil haben andere <strong>Rettungsdienst</strong>unternehmen<br />
beziehungsweise Hilfsorganisationen am <strong>Rettungsdienst</strong>?<br />
Bitte prozentual entsprechend der Marktanteile der jeweiligen<br />
Beteiligten aufschlüsseln.<br />
Der Anteil des <strong>Rettungsdienst</strong>es an den Aufgaben der Feuerwehr Hamburg nach § 3<br />
des Feuerwehrgesetzes betrug im Jahre 2009 90,5 Prozent.<br />
Von den Gesamtnotfallrettungseinsätzen entfielen in 2009 5,8 Prozent auf die Hilfsorganisationen,<br />
3,6 Prozent auf die Bundeswehr sowie 1,6 Prozent auf das einzige Privatunternehmen<br />
mit einer Genehmigung zur bodengebundenen Notfallrettung im nicht<br />
öffentlichen <strong>Rettungsdienst</strong>.<br />
17. Die Notfallrettung in Hamburg erfolgt nach dem sogenannten Rendezvous-System.<br />
Wer ist an der Notfallrettung beteiligt? Wie oft stellt sich<br />
heraus, dass der Patient/die Patientin ohne ärztliche Begleitung mit dem<br />
Rettungswagen ins Krankenhaus transportiert werden kann? Ist die Notfallrettung<br />
nach dem Rendezvous-System noch bedarfsgerecht? <strong>Antwort</strong><br />
bitte begründen.<br />
Nur Notfallrettungsdiensteinsätze mit Notarztindikation erfolgen im Rendezvous-<br />
System.<br />
Neben der Feuerwehr Hamburg sind die Hilfsorganisationen und die Bundeswehr<br />
beteiligt.<br />
Die Notfallrettung mit Notarztindikation nach dem Rendezvous-System ist bedarfsgerecht<br />
und stellt den anerkannten Stand der Technik dar.<br />
Von den im Jahre 2009 durch die Feuerwehr Hamburg durchgeführten rund 34.000<br />
NEF-Einsätzen wurden vor Ort rund 11.900 Hilfeleistungen erbracht, rund 12.700 Patienten<br />
mit dem Rettungswagen begleitet und in rund 9.300 Fällen wurde der Arzt<br />
nicht benötigt.<br />
18. Welche Vorteile bringt das gemeinsame Statistiktool für alle Beteiligten<br />
im <strong>Rettungsdienst</strong>? Welche Maßnahmen wurden aufgrund der Statistik<br />
ergriffen? Welche Ergebnisse wurden dazu im Einzelnen erreicht?<br />
Ein gemeinsames Statistiktool ist der zuständigen Behörde nicht bekannt.<br />
19. WeIche Veränderungen hat es nach 17-monatiger Anwendung von<br />
SMAP in Bezug auf Lebensrettung, telefonische Betreuung, Ablehnung<br />
einer Beförderung, Annahme eines Notrufs und das Ausrücken des Rettungsfahrzeugs,<br />
Dauer der Einsatzfahrten und Weiteres gegeben? Bitte<br />
nach Wochentagen und Tageszeiten aufschlüsseln.<br />
Die Ablehnung einer Beförderung, das Ausrücken des Rettungsfahrzeuges und die<br />
Dauer der Einsatzfahrten stehen nicht in Zusammenhang mit der Anwendung von<br />
SMAP.<br />
Die Veränderungen bezüglich Lebensrettung und telefonischer Betreuung werden<br />
statistisch nicht erfasst.<br />
20. Welche konkreten Einsatzdaten (zum Beispiel bodengebundener <strong>Rettungsdienst</strong>/Anzahl,<br />
Luftrettung et cetera werden von der integrierten<br />
Leitstelle erfasst und wie, nach welchen Kriterien, erfolgt die Auswertung<br />
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Drucksache 19/7926 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode<br />
8<br />
der Einsatzdaten? Erhalten die Kostenträger entsprechende Daten regelmäßig<br />
zur Kenntnisnahme?<br />
Die integrierte Rettungsleitstelle erfragt von dem Anrufer die für den Einsatz notwendigen<br />
operativen Daten. Dazu gehören Einsatzort, Straße und Hausnummer. Diese<br />
Daten werden zusammen mit dem Einsatzstichwort an das ausrückende Rettungsfahrzeug<br />
weitergegeben. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dem Rettungsfahrzeug<br />
Zusatzinformationen mitzuteilen, die sich aus dem Abfragegespräch ergeben.<br />
Weitere operative Daten wie Alarmierungszeit, Ausrückzeit, Einsatzauftrag übernommen,<br />
am Einsatzort eingetroffen und Einsatzende werden vom Einsatzleitsystem automatisch<br />
erfasst.<br />
Die Auswertung der Wegezeit dient insbesondere zur Ermittlung der Hilfsfrist und<br />
deren Einhaltung.<br />
Im Rahmen der Verhandlungen mit den Kostenträgern werden die erforderlichen<br />
Daten gemäß § 10 HmbRDG zur Verfügung gestellt.<br />
21. Gibt es eine Kooperation mit dem Institut für Notfallmedizin in Hamburg,<br />
um Qualität und Effizienz des Systems der Notfallversorgung zu steigern?<br />
Auf welche Ergebnisse kann verwiesen werden?<br />
Ja. Das Institut für Notfallmedizin unterstützt die Feuerwehr Hamburg in notfallmedizinisch<br />
relevanten Fragestellungen. Im Rahmen der Qualitätssicherung wurde dabei<br />
zum Beispiel bei der Versorgung des Akuten Koronarsyndroms im Verbund mit Hamburger<br />
Kliniken, der Gesundheitsbehörde und dem <strong>Rettungsdienst</strong> der Feuerwehr<br />
Hamburg zusammengearbeitet und ein Konzept entwickelt.<br />
22. Wie viele niedergelassene und wie viele stationär tätige Ärzte und Ärztinnen<br />
sind in den <strong>Rettungsdienst</strong> einbezogen? Wie ist die Höhe der Vergütung<br />
der teilnehmenden Ärzte und Ärztinnen? Erfolgt eine regelmäßige<br />
Fortbildung der im <strong>Rettungsdienst</strong> eingesetzten Ärzte und Ärztinnen?<br />
Wie erfolgt das Auswahlverfahren der einbezogenen Ärzte und Ärztinnen?<br />
Es sind keine niedergelassenen und keine stationär tätigen Ärzte in den <strong>Rettungsdienst</strong><br />
bei der Feuerwehr Hamburg einbezogen.<br />
Die Leistungserbringung ärztlicher Besetzungen von NEF ist durch Verträge mit Krankenhäusern<br />
geregelt; sie erhalten dafür von der Feuerwehr Hamburg eine pauschale<br />
Vergütung.<br />
Die Personalverantwortung liegt bei den jeweiligen Krankenhäusern, dazu gehört<br />
auch die Kontrolle der von der Ärztekammer vorgegebenen Fortbildungsverpflichtung.<br />
Die beteiligten Krankenhäuser stellen sicher, dass bei der Einrichtung von Stützpunkten<br />
für rettungsdienstliche Aufgaben der Feuerwehr Hamburg jederzeit für die Notfallrettung<br />
qualifiziertes ärztliches Personal für den Einsatz auf den Rettungsmitteln der<br />
Feuerwehr Hamburg bereitgehalten wird. Die beteiligten Krankenhäuser gewährleisten,<br />
dass das qualifizierte ärztliche Personal über den gesetzlich geforderten Fachkundenachweis<br />
<strong>Rettungsdienst</strong> verfügt und die von der Hamburger Ärztekammer aktuell<br />
geforderten Minimalqualifikationen erfüllt. Die eingesetzten Ärztinnen/Ärzte müssen<br />
in ihrer praktischen klinischen Arbeit darüber hinaus einen aktuellen Bezug zur<br />
Intensivmedizin nachweisen können.<br />
23. Wie oft wurde die Schiedsstelle (§ 10b HmbRDG) angerufen? Konnten<br />
alle Vorgänge/Anrufungen abgeschlossen werden oder mussten auch<br />
Verwaltungsgerichtsverfahren durchgeführt werden? In welcher Anzahl?<br />
Was war jeweils die Ursache?<br />
Die Schiedsstelle wurde bisher dreimal angerufen (2005, 2006, 2009), da im Rahmen<br />
der Verhandlungen nach § 10a Absatz 1 HmbRDG keine Vereinbarung zustande gekommen<br />
war.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode Drucksache 19/7926<br />
Gegen die Schiedsstellenentscheidung vom April 2005 hat die damalige Behörde für<br />
Inneres am 15. April 2005 Klage beim Verwaltungsgericht erhoben, da die Schiedsstelle<br />
sich nicht in ausreichendem Maße mit den vorgelegten Zahlen und mit den die<br />
Kosten begründenden Unterlagen auseinandergesetzt hatte. Insbesondere hatte die<br />
Schiedsstelle ihre Entscheidung auf §§ 71 Absatz 2 und 133 Absatz 1 SGB V gestützt,<br />
wonach die Beitragssatzstabilität unbedingt zu berücksichtigen sei. Letztlich hat das<br />
Oberverwaltungsgericht das Verfahren mit Entscheidung vom 8. Dezember 2008 wieder<br />
an die Schiedsstelle zurückverwiesen, um nach ordnungsgemäßer Berücksichtigung<br />
der sachlichen und rechtlichen Aspekte – insbesondere der gerichtlichen Entscheidung<br />
folgend, dass §§ 71 Absatz 2 und 133 Absatz 1 SGB V nicht einschlägig<br />
seien – erneut zu entscheiden.<br />
Die danach vorerst wieder aufgenommenen Verhandlungen mit den Krankenkassen<br />
verliefen erfolglos. Daher wurde 2009 erneut die Schiedsstelle angerufen. Die Entscheidung<br />
der Schiedsstelle vom 1. September 2009 führte zu einer pauschalen<br />
Nachzahlung der gesetzlichen Kostenträger für den Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis<br />
31. Oktober 2006.<br />
Das in 2006 durchgeführte Schiedsstellenverfahren hat zu keinem Ergebnis geführt.<br />
24. In welchen Zeitabständen und mit welchen Schwerpunkten tagt der Ausschuss<br />
für das Rettungswesen nach § 28 HmbRDG? Werden alle Mitglieder<br />
des Ausschusses mit ihren Anliegen ernst genommen und spiegelt<br />
sich diese Vorgehensweise in Protokollen/Niederschriften, aber<br />
auch deren Umsetzungen wieder?<br />
Der Ausschuss für das Rettungswesen tagt grundsätzlich jährlich nach Einladung<br />
durch die Behörde für Inneres und Sport und behandelt aktuelle Themen des <strong>Rettungsdienst</strong>es.<br />
Alle Mitglieder werden aufgefordert, Themen für die Sitzung zu benennen und sich<br />
einzubringen. Die Ergebnisse der Beratungen werden in Protokollen festgehalten und<br />
die Umsetzung von Beschlüssen und Anliegen veranlasst.<br />
Die letzte Sitzung des Ausschusses fand am 1. Juli 2010 statt.<br />
25. Erfolgt eine regelmäßige Fortbildung des eingesetzten Personals im <strong>Rettungsdienst</strong>?<br />
Besteht für das Personal im <strong>Rettungsdienst</strong> eine festgelegte<br />
Fortbildungsverpflichtung?<br />
Ja. Die Fortbildung erfolgt unter anderem durch die Feuerwehrakademie, Fortbildung<br />
an den Feuer- und Rettungswachen und externe Fortbildungsveranstaltungen.<br />
Die Fortbildungspflicht für Rettungsassistenten ist dadurch begründet, dass die fachgerechte<br />
Ausübung eines Gesundheitsberufes einer regelmäßigen Fortbildung bedarf.<br />
Im HmbRDG ist in § 16 Absatz 2 festgelegt, dass eine regelmäßige Fortbildung des<br />
Fahr- und Betriebspersonals sicherzustellen ist.<br />
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