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Antwort Rettungsdienst - Kersten Artus

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BÜRGERSCHAFT<br />

DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG<br />

Drucksache 19/7926<br />

19. Wahlperiode 14.12.10<br />

Große Anfrage<br />

der Abgeordneten <strong>Kersten</strong> <strong>Artus</strong>, Christiane Schneider, Dora Heyenn,<br />

Norbert Hackbusch, Elisabeth Baum, Dr. Joachim Bischoff, Wolfgang Joithevon<br />

Krosigk und Mehmet Yildiz (Fraktion DIE LINKE) vom 18.11.10<br />

Betr.: <strong>Rettungsdienst</strong> in Hamburg<br />

und <strong>Antwort</strong> des Senats<br />

Der Senat kann es nach eigenen Angaben aufgrund der ihm zur Verfügung<br />

stehenden Zeit, die er für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage hat, nicht<br />

verantworten, die nunmehr 17-monatigen Erfahrungen mit SMAP, dem standardisierten<br />

medizinischen Abfrageprotokoll, konkret auszuwerten und der<br />

Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. SMAP wird seit April 2008 angewendet.<br />

Unter Berücksichtigung der gestiegenen Kosten für Rettungsfahrten, des<br />

angeheizten Wettbewerbs durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs,<br />

<strong>Rettungsdienst</strong>e europaweit auszuschreiben, und der zunehmenden finanziellen<br />

Belastungen von Krankenversicherten ist aber eine konkrete Darlegung<br />

erforderlich. Krankentransporte machen insgesamt zwar nur 2 Prozent der<br />

gesamten Kosten im Gesundheitssektor aus, jedoch zahlen die Krankenkassen<br />

bundesweit 2,7 Milliarden Euro jährlich dafür.<br />

In Anlehnung an die <strong>Antwort</strong>en der Schriftlichen Kleinen Anfragen, Drs.<br />

19/2169, 19/7396 und dem geltenden Hamburgischen <strong>Rettungsdienst</strong>gesetz,<br />

geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2007, und dem Feuerwehrgesetz<br />

vom 23. Juni 1986,<br />

fragen wir daher den Senat:<br />

1. Welche <strong>Rettungsdienst</strong>bereiche mit wie vielen Rettungswachen und Notarztstandorten<br />

gibt es in Hamburg? Nach welchen Kriterien wurden die<br />

Standorte für Leitstellen und Rettungswachen und Notarztstandorte festgelegt?<br />

Das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg umfasst einen <strong>Rettungsdienst</strong>bereich<br />

mit 31 Rettungswachen und zwölf Notarztstandorten.<br />

Die Standorte der Rettungswachen und Notarztstandorte sind gemäß Sicherstellungsauftrag<br />

flächendeckend, bedarfs- und fachgerecht festgelegt worden.<br />

2. Werden private <strong>Rettungsdienst</strong>unternehmen beziehungsweise Hilfsorganisationen<br />

über die gemeinsame Leitstelle disponiert (bitte entsprechend<br />

begründen)? Gibt es private Leitstellen, und welche Voraussetzungen<br />

müssen diese erfüllen? Ist eine gemeinsame Leitstelle für Hamburg angedacht?<br />

Für den öffentlichen <strong>Rettungsdienst</strong> (Notfallrettung und Krankenbeförderung) gibt es<br />

nur eine Rettungsleitstelle in Hamburg, die von der Feuerwehr Hamburg betrieben<br />

wird. Die Hilfsorganisationen sind per öffentlich-rechtlichem Vertrag in die Notfallrettung<br />

eingebunden und werden für diese Aufgabe durch Personal der Feuerwehr Ham-


Drucksache 19/7926 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode<br />

burg mit disponiert. Krankenbeförderungen innerhalb des öffentlichen <strong>Rettungsdienst</strong>es<br />

werden durch Personal der Hilfsorganisationen disponiert.<br />

Auch jeder private Krankentransportunternehmer muss über eine Leitstelle seine<br />

Krankenbeförderungen disponieren. Die Leitstelle muss während der Betriebszeit<br />

ständig mit einer Rettungssanitäterin beziehungsweise einem Rettungssanitäter besetzt<br />

und die telefonische und funktechnische Erreichbarkeit gewährleistet sein.<br />

Für eine Kooperation mit Privatunternehmen des nicht öffentlichen <strong>Rettungsdienst</strong>es<br />

gibt es derzeit keinen Bedarf.<br />

2<br />

3. Wer ist bei der Erteilung der Genehmigung für <strong>Rettungsdienst</strong> und Krankentransport<br />

beteiligt? Wie und wie oft werden die Unternehmen überprüft<br />

und mit welchem Ergebnis für den Zeitraum 2004 bis 2009?<br />

Zuständige Genehmigungsbehörde ist die Behörde für Inneres und Sport. Sie holt im<br />

Bedarfsfall Stellungnahmen anderer Behörden ein. Die zuständigen Berufsverbände<br />

werden angehört.<br />

Die Unternehmen werden anlassbezogen unterschiedlich häufig hinsichtlich der Einhaltung<br />

der gesetzlichen Vorgaben und behördlichen Auflagen überprüft. Jährlich finden<br />

durchschnittlich rund 70 Überprüfungen statt. Die häufigsten Überprüfungen bezogen<br />

sich in den Jahren 2004 bis 2009 auf die Fahrzeuge einschließlich Ausstattung,<br />

den Nachweis der Qualifikation des Personals, die Verhältnisse am Standort des Unternehmens<br />

sowie einzelne Geschäftsvorfälle.<br />

4. Wie hoch sind die Gesamtkosten für den <strong>Rettungsdienst</strong> in Hamburg?<br />

Bitte in Jahresscheiben Ausgaben und Einnahmen aufschlüsseln auf<br />

den Zeitraum 2004 bis 2009. Nachzahlungen, Nachforderungen, offene<br />

Forderungen bitte gesondert ausweisen.<br />

Die <strong>Rettungsdienst</strong>kosten laut Gebührenkalkulation betragen:<br />

Kosten <strong>Rettungsdienst</strong> 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Angaben in Tsd. € 37.200 40.500 39.900 40.200 40.700 43.000<br />

Die Einnahmen bei den Titeln 8550.111.02 „Verwaltungsgebühren (<strong>Rettungsdienst</strong>)“<br />

und 8550.111.03 „Verwaltungsgebühren (<strong>Rettungsdienst</strong>) für Einsätze des DRK“ haben<br />

sich in den Jahren 2004 bis 2009 wie folgt entwickelt (Angaben in Tausend Euro):<br />

Titel 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

8550.111.02 28.111 28.838 28.234 31.485 36.540 37.451<br />

8550.111.03 0 0 0 774 786 860<br />

Hinweis:<br />

Ab 2007 werden die Gebühren für <strong>Rettungsdienst</strong>einsätze, die für Einsätze des vom<br />

DRK betriebenen Rettungswagens in Harburg (31 RTW F) erhoben werden, gesondert<br />

veranschlagt.<br />

In welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Nachzahlungen, Nachforderungen und<br />

offene Forderungen für einzelne Einsätze vorangegangener Jahre angefallen sind,<br />

wird statistisch nicht erfasst.<br />

5. Der Rechnungshof hatte zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2007 Abweichungen<br />

bei den „Ist-Werten“ der Gebühreneinnahmen für Krankentransport<br />

und <strong>Rettungsdienst</strong> festgestellt. Im Jahresbericht 2010 wird auf<br />

die fortdauernden Abweichungen (2006 bis 2008) im Zahlengerüst hingewiesen.<br />

Die Abweichung für das Jahr 2008 wird auf rund 5 Millionen<br />

Euro beziffert. Welche Maßnahmen wurden ergriffen? Welche Ergebnisse<br />

wurden dazu im Einzelnen erreicht?<br />

Es erfolgt derzeit ein Abgleich des Datenbestandes aus SAP und dem Krankentransport-<br />

und <strong>Rettungsdienst</strong>abrechnungsprogramm (KRAB). Aufgrund des großen Datenvolumens<br />

sind der Abgleich und die Analyse noch nicht abgeschlossen. Im Hinblick<br />

auf die in Kürze bevorstehende Umstellung auf SAP RVP im Rahmen der Einführung<br />

von NHH wurde die allgemeine Schnittstelle Krankentransport und <strong>Rettungsdienst</strong>ab-


Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode Drucksache 19/7926<br />

rechnungsverfahren zu SAP RVP besonders sorgfältig und umfangreich getestet, um<br />

zukünftig einen identischen Datenbestand zu gewährleisten.<br />

6. In welcher Form und in welcher Höhe konnten aufgrund der Inbetriebnahme<br />

der integrierten Leitstelle Mittel eingespart werden? Bitte in Jahresscheiben<br />

Ausgaben für Personal- und Sachkosten getrennt ausweisen<br />

und aufschlüsseln auf den oben genannten Zeitraum (auch bei<br />

Nichteinsparung die jährlichen Kosten bitte angeben).<br />

Beim Titel 8550.535.56 „Sachaufwand für Informations- und Kommunikationstechnik“<br />

sind die Ausgaben für das Einsatzlenkungssystem veranschlagt.<br />

Wegen der Neuorganisation des 2005 in Betrieb genommenen Hamburger Einsatzleitsystems<br />

(HELS) ist für die Jahre 2007 und 2008 eine Aufteilung der Kosten für das<br />

ehemalige Feuerwehr Einsatzleitsystem (FELS) vorgenommen worden, um eine sachgerechte<br />

Zuordnung der Kosten zu den Systemen vornehmen zu können.<br />

Inzwischen wurde auch die Betriebsorganisation HELS (BoHELS) etabliert und ist<br />

zukünftig für die Einwerbung und Verwaltung der Betriebskosten selbst verantwortlich.<br />

Daher wurden im Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012 die Ansätze 2011 fortfolgende für<br />

das Einsatzleitsystem HELS um den Betrag von 168.000 Euro gegenüber 2008 gekürzt.<br />

Auf die Personalkosten hatte diese Maßnahme keine unmittelbaren Auswirkungen.<br />

7. Wie wird die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung unter Berücksichtigung<br />

der Ausschaltung von Ausschreibung und Wettbewerb sichergestellt?<br />

Welche Maßnahmen wurden zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit<br />

im Zeitraum 2004 bis 2009 getroffen (Über- beziehungsweise Unterdeckung)?<br />

Welche Ergebnisse wurden dazu im Einzelnen erreicht?<br />

Entsprechend der Vorgabe des Hamburgischen <strong>Rettungsdienst</strong>gesetzes (HmbRDG)<br />

gibt es eine bedarfsgerechte Vorhaltung. Diese wird jährlich neu berechnet und ist von<br />

den Kostenträgern (Krankenkassen) anerkannt. Die Vorhaltung folgt damit den Grundsätzen<br />

einer wirtschaftlichen Leistungserbringung.<br />

8. Welche Maßnahmen und Projekte zur Kostenbegrenzung und gegebenenfalls<br />

Kostensenkung im <strong>Rettungsdienst</strong> sind geplant? Bitte detailliert<br />

darstellen.<br />

Die Kosten der Vorhaltung sind abhängig von der Entwicklung der Einsatzzahlen. Die<br />

Vorhaltung und damit die Kosten werden jährlich entsprechend überprüft und angepasst.<br />

Unabhängig davon werden Gespräche mit Verantwortlichen der Krankenhäuser geführt,<br />

um nach Möglichkeit die Verweilzeiten der Rettungsmittel zu reduzieren und<br />

somit die Einsatzdauer zu verkürzen.<br />

9. Wird zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit im Rettungswesen das Erfordernis<br />

gesehen, Dienstleistungen periodisch auszuschreiben? Falls dies<br />

nicht so gesehen wird, was ist dafür unter Berücksichtigung des deutschen<br />

und europäischen Rechts die Begründung?<br />

Nein. Deutsches und europäisches Vergaberecht sehen vor, dass bestimmte Auftragsvergaben<br />

erst nach einer vorherigen Ausschreibung erfolgen dürfen. Das heißt,<br />

Ausschreibungen sind nur dann erforderlich, wenn der Aufgabenträger seine Aufgabe<br />

nicht selbst wahrnehmen will oder kann, sondern dies im Wege eines vergüteten Auftrags<br />

an Dritte übertragen möchte. Derartige ausschreibungspflichtige neue Beauftragungen<br />

Dritter mit Leistungen des <strong>Rettungsdienst</strong>es sind derzeit nicht vorgesehen.<br />

Die Hilfsorganisationen wurden durch öffentlich-rechtlichen Vertrag in den öffentlichen<br />

<strong>Rettungsdienst</strong> einbezogen und nehmen ihre Aufgaben in eigener Finanzverantwortung<br />

wahr.<br />

Die Sicherung der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenwahrnehmung wird durch die Verhandlung<br />

der <strong>Rettungsdienst</strong>gebühren mit den zuständigen Krankenkassen im Rahmen<br />

des § 10a HmbRDG erreicht. Im Rahmen dieser Verhandlungen wird nach dem<br />

3


Drucksache 19/7926 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode<br />

insoweit ausdrücklichen gesetzlichen Auftrag auch und gerade den Erfordernissen<br />

einer wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung besondere Aufmerksamkeit gewidmet.<br />

4<br />

10. Gibt es eine aktuelle Grundlage für Vereinbarungen mit den Kostenträgern<br />

und wenn ja, welche?<br />

Ja; die rechtliche Grundlage für Vereinbarungen mit den Kostenträgern ist § 10a Absatz<br />

1 Satz 2 HmbRDG.<br />

11. Gibt es eine Bedarfsplanung für die Notfallrettung unter Beteiligung der<br />

Kostenträger?<br />

Wenn nein, wie wird die Sicherstellung der Notfallrettung/Krankenbeförderung<br />

gewährleistet? Werden private Rettungsunternehmen beziehungsweise<br />

Hilfsorganisationen mit einbezogen? Wie erfolgt die Einbeziehung?<br />

Die Bedarfe werden von der Feuerwehr Hamburg jährlich überprüft und ermittelt und<br />

im Rahmen der Gebührenverhandlungen von den Kostenträgern anerkannt.<br />

Die Hilfsorganisationen sind über den öffentlich-rechtlichen Vertrag eingebunden.<br />

Private Rettungs-/Krankentransportunternehmen werden nicht in der Bedarfsplanung<br />

für die Notfallrettung berücksichtigt.<br />

12. Wie ist die Ausstattung, einschließlich personeller Besetzung, je Rettungswache?<br />

Wie hoch sind die Kosten/Einnahmen pro Jahr je Rettungswache?<br />

Wer sind die Kostenträger für die Rettungswachen? Wie<br />

schlüsseln sich die Kosten auf? Bitte aufgeschlüsselt auf den Zeitraum<br />

von 2004 bis 2009 angeben.<br />

Die Ausstattung der Feuer- und Rettungswachen und Rettungswachen stellt sich wie<br />

folgt dar:<br />

Feuer- und Rettungswache Rettungsmittel<br />

Rettungsmittel<br />

(FuRW)<br />

personell fest besetzt Personal vom Löschzug<br />

F 11 FuRW Innenstadt A B C K<br />

F 12 FuRW Altona A B C GRTW 1 K<br />

F 13 FuRW Rotherbaum A B NEF 2 K<br />

F 14 FuRW Osdorf A B K L<br />

F 15 FuRW Stellingen A B C K<br />

F 16 FuRW Alsterdorf A B K<br />

F 21 FuRW Wandsbek A B C K<br />

F 22 FuRW Berliner Tor A B C K<br />

F 23 FuRW Barmbek A B C K<br />

F 24 FuRW Sasel A B NEF K L<br />

F 25 FuRW Billstedt A B C K<br />

F 26 FuRW Bergedorf A B C K L<br />

F 31 FuRW Harburg A K L<br />

F 33 FuRW Veddel A BITW 3 K<br />

F 34 FuRW Wilhelmsburg A K<br />

F 35 FuRW Finkenwerder A K<br />

F 36 FuRW Süderelbe A K<br />

1) Großraumrettungswagen<br />

2) Notarzteinsatzfahrzeug<br />

3) Baby-Intensivtransportwagen<br />

Rettungswache (RW) RTW NEF Standort<br />

F 12 RW Othmarschen F<br />

F 14 RW Rissen F


Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode Drucksache 19/7926<br />

Rettungswache (RW) RTW NEF Standort<br />

F 14 RW Ottensen A AK Altona 1<br />

F 15 RW Niendorf F<br />

F 15 RW Eidelstedt G<br />

F 16 RW Langenhorn F<br />

F 16 RW Ochsenzoll G<br />

F 21 RW Rahlstedt F<br />

F 21 RW Marienthal-Süd A AK Wandsbek<br />

F 21 RW Marienthal G H<br />

F 22 RW St. Georg A AK St. Georg<br />

F 23 RW Barmbek-Nord F A AK Barmbek<br />

F 23 RW Hinschenfelde G<br />

F 24 RW Bramfeld F<br />

F 24 RW Volksdorf G<br />

F 25 RW Boberg A BUK Hamburg 2<br />

F 26 RW Mümmelmannsberg F<br />

F 36 RW Heimfeld A AK Harburg<br />

F 36 RW Eißendorf F<br />

1) AK: Asklepios-Klinik<br />

2) BUK: Berufsgenossenschaftliches Unfallkrankenhaus<br />

Hinweis: Die Einzelbuchstaben (A, B, C, F, G, H, K, L) dienen der Kennzeichnung der<br />

vorhandenen Rettungswagen.<br />

Die Kosten und Einnahmen werden nicht einzelnen Feuer- und Rettungswachen zugeordnet,<br />

da sich die bedarfsgerechte Vorhaltung und sparsame und wirtschaftliche<br />

Betriebsführung stets an dem Gesamtsystem des öffentlichen <strong>Rettungsdienst</strong>es orientiert.<br />

Die Betriebskosten für die Standorte werden in voller Höhe aus dem Haushalt gedeckt.<br />

Sie fließen aber auch in die Gebührenberechnungen ein, sodass letztendlich<br />

jeder Gebührenschuldner über die Krankenkassen ebenfalls Kostenträger ist.<br />

13. Wie viele Rettungsmittel (zum Beispiel Rettungswagen, Rettungshubschrauber,<br />

Notarztwagen, lntensivtransporthubschrauber et cetera) werden<br />

in Hamburg vorgehalten? Bitte aufgeschlüsselt auf den Zeitraum<br />

von 2004 bis 2009 angeben. Wie ist die Fahrzeugvorhaltung bemessen?<br />

Welches finanzielle Gesamtvolumen stellen die Rettungsmittel dar? In<br />

welchen Zeiträumen, nach welchen Kriterien, erfolgen Ersatzbeschaffungen?<br />

Welche Mittel stehen dafür von welchen Kostenträgern zur Verfügung?<br />

Bitte auf die Kostenträger aufschlüsseln.<br />

Die Bemessung der erforderlichen Rettungsmittelvorhaltung ist keine auslastungsabhängige,<br />

sondern eine risikoabhängige Fahrzeugbemessung, da sie sich neben dem<br />

jeweiligen Einsatzaufkommen auch an der durchschnittlichen Einsatzdauer orientiert.<br />

Dieses ist ein bundesweit anerkanntes Standardverfahren.<br />

Die Bemessung der Rettungsmittel stellt sich für die Jahre 2004 bis 2009 wie folgt dar:<br />

Datum RTW NEF<br />

Tag Nacht 24 Std.<br />

2004<br />

49<br />

66<br />

49<br />

1 66<br />

8<br />

2005<br />

49<br />

66<br />

49<br />

66<br />

8<br />

48 2 2006<br />

65<br />

48<br />

65<br />

8<br />

5


Drucksache 19/7926 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode<br />

6<br />

Datum RTW NEF<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

Tag Nacht 24 Std.<br />

48 42<br />

69 3 57<br />

52 4 44<br />

73 59<br />

52 44<br />

73 59<br />

1) In der zweiten Zeile jeweils inklusive der vom Löschzugpersonal besetzten 17 RTWK<br />

2) Reduzierung um einen RTW durch Außerdienststellung des 15RTWE<br />

3) ab 2007 inklusive vier RTWL<br />

4) Erhöhung um vier RTW durch Indienststellung der 12RTWC,15RTWC, 21RTWC, 23RTWC<br />

Zeitraum<br />

Bundeswehr<br />

Notarztwagen<br />

8<br />

8<br />

8<br />

Hilfsorganisation<br />

Notarztwagen<br />

Bundeswehr/Bundespolizei<br />

Rettungshubschrauber<br />

2004 bis 2009 1 2 1 1 2<br />

24 Std.<br />

seit 2009 NEF 3<br />

1<br />

12 Std.<br />

1) Der Notarztwagen des DRK ist 24 Stunden im Dienst. Der des ASB zwölf Stunden.<br />

2) Rettungshubschrauber ist in Abhängigkeit vom Tageslicht im Dienst.<br />

3) Notarzteinsatzfahrzeug<br />

Beim Titel 8550.811.02 „Beschaffung von <strong>Rettungsdienst</strong>fahrzeugen“ werden jährlich<br />

investive Mittel in Höhe von 1.500.000 Euro für die Ersatzbeschaffung von Rettungswagen,<br />

Notarzteinsatzfahrzeugen und Grundinstandsetzungen von Rettungswagen im<br />

Haushalt der Feuerwehr Hamburg veranschlagt.<br />

Die Investitionen fließen in die jährliche Kalkulation der <strong>Rettungsdienst</strong>gebühren ein;<br />

sie werden dabei mit den kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen berücksichtigt.<br />

Die Ersatzbeschaffung der Rettungswagen (RTW) bei der Feuerwehr Hamburg erfolgt<br />

nach einer Laufleistung von 200.000 km oder einer Nutzungsdauer von sieben Jahren.<br />

Die Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) werden nach einer Laufleistung von 200.000 km<br />

oder einer Nutzungsdauer von fünf Jahren ersetzt.<br />

14. Welche Auswirkungen hat das integrierte Leitstellensystem auf die Hilfsfristen<br />

im <strong>Rettungsdienst</strong>? Werden die Hilfsfristen eingehalten? Wie sind<br />

die Ausrückzeiten? Bitte je Rettungswache aufschlüsseln.<br />

Das integrierte Leitstellensystem hat keine Auswirkung auf die Hilfsfrist im <strong>Rettungsdienst</strong>.<br />

Die Ausrückzeiten je Standort werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine<br />

Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage<br />

zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.<br />

15. Wie hat sich das gemeinsame Leitstellensystem von Feuerwehr, <strong>Rettungsdienst</strong>,<br />

Polizei und Krankenbeförderung (integrierte Leitstelle Hamburg)<br />

seit seiner Inbetriebnahme bewährt? Welche Probleme traten beziehungsweise<br />

treten noch auf?


Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode Drucksache 19/7926<br />

Das Einsatzlenkungssystem HELS (Hamburger Einsatzleitsystem) dient allen Bedarfsträgern<br />

als Dispositionssystem für die verfügbaren Ressourcen und hat sich grundsätzlich<br />

bewährt.<br />

Besonders Polizei und Feuerwehr haben teilweise recht unterschiedliche Arbeitsweisen<br />

und damit recht unterschiedliche Anforderungen an das System. Dadurch ist die<br />

Software äußerst komplex geworden, was gelegentlich zulasten der intuitiven Bedienbarkeit<br />

geht. Derzeit läuft HELS nach einigen technischen Nachbesserungen relativ<br />

stabil.<br />

16. Wie hoch ist der Anteil der Feuerwehr am <strong>Rettungsdienst</strong> nach § 3 (1c)<br />

Feuerwehrgesetz in Hamburg? Welchen Anteil haben andere <strong>Rettungsdienst</strong>unternehmen<br />

beziehungsweise Hilfsorganisationen am <strong>Rettungsdienst</strong>?<br />

Bitte prozentual entsprechend der Marktanteile der jeweiligen<br />

Beteiligten aufschlüsseln.<br />

Der Anteil des <strong>Rettungsdienst</strong>es an den Aufgaben der Feuerwehr Hamburg nach § 3<br />

des Feuerwehrgesetzes betrug im Jahre 2009 90,5 Prozent.<br />

Von den Gesamtnotfallrettungseinsätzen entfielen in 2009 5,8 Prozent auf die Hilfsorganisationen,<br />

3,6 Prozent auf die Bundeswehr sowie 1,6 Prozent auf das einzige Privatunternehmen<br />

mit einer Genehmigung zur bodengebundenen Notfallrettung im nicht<br />

öffentlichen <strong>Rettungsdienst</strong>.<br />

17. Die Notfallrettung in Hamburg erfolgt nach dem sogenannten Rendezvous-System.<br />

Wer ist an der Notfallrettung beteiligt? Wie oft stellt sich<br />

heraus, dass der Patient/die Patientin ohne ärztliche Begleitung mit dem<br />

Rettungswagen ins Krankenhaus transportiert werden kann? Ist die Notfallrettung<br />

nach dem Rendezvous-System noch bedarfsgerecht? <strong>Antwort</strong><br />

bitte begründen.<br />

Nur Notfallrettungsdiensteinsätze mit Notarztindikation erfolgen im Rendezvous-<br />

System.<br />

Neben der Feuerwehr Hamburg sind die Hilfsorganisationen und die Bundeswehr<br />

beteiligt.<br />

Die Notfallrettung mit Notarztindikation nach dem Rendezvous-System ist bedarfsgerecht<br />

und stellt den anerkannten Stand der Technik dar.<br />

Von den im Jahre 2009 durch die Feuerwehr Hamburg durchgeführten rund 34.000<br />

NEF-Einsätzen wurden vor Ort rund 11.900 Hilfeleistungen erbracht, rund 12.700 Patienten<br />

mit dem Rettungswagen begleitet und in rund 9.300 Fällen wurde der Arzt<br />

nicht benötigt.<br />

18. Welche Vorteile bringt das gemeinsame Statistiktool für alle Beteiligten<br />

im <strong>Rettungsdienst</strong>? Welche Maßnahmen wurden aufgrund der Statistik<br />

ergriffen? Welche Ergebnisse wurden dazu im Einzelnen erreicht?<br />

Ein gemeinsames Statistiktool ist der zuständigen Behörde nicht bekannt.<br />

19. WeIche Veränderungen hat es nach 17-monatiger Anwendung von<br />

SMAP in Bezug auf Lebensrettung, telefonische Betreuung, Ablehnung<br />

einer Beförderung, Annahme eines Notrufs und das Ausrücken des Rettungsfahrzeugs,<br />

Dauer der Einsatzfahrten und Weiteres gegeben? Bitte<br />

nach Wochentagen und Tageszeiten aufschlüsseln.<br />

Die Ablehnung einer Beförderung, das Ausrücken des Rettungsfahrzeuges und die<br />

Dauer der Einsatzfahrten stehen nicht in Zusammenhang mit der Anwendung von<br />

SMAP.<br />

Die Veränderungen bezüglich Lebensrettung und telefonischer Betreuung werden<br />

statistisch nicht erfasst.<br />

20. Welche konkreten Einsatzdaten (zum Beispiel bodengebundener <strong>Rettungsdienst</strong>/Anzahl,<br />

Luftrettung et cetera werden von der integrierten<br />

Leitstelle erfasst und wie, nach welchen Kriterien, erfolgt die Auswertung<br />

7


Drucksache 19/7926 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode<br />

8<br />

der Einsatzdaten? Erhalten die Kostenträger entsprechende Daten regelmäßig<br />

zur Kenntnisnahme?<br />

Die integrierte Rettungsleitstelle erfragt von dem Anrufer die für den Einsatz notwendigen<br />

operativen Daten. Dazu gehören Einsatzort, Straße und Hausnummer. Diese<br />

Daten werden zusammen mit dem Einsatzstichwort an das ausrückende Rettungsfahrzeug<br />

weitergegeben. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dem Rettungsfahrzeug<br />

Zusatzinformationen mitzuteilen, die sich aus dem Abfragegespräch ergeben.<br />

Weitere operative Daten wie Alarmierungszeit, Ausrückzeit, Einsatzauftrag übernommen,<br />

am Einsatzort eingetroffen und Einsatzende werden vom Einsatzleitsystem automatisch<br />

erfasst.<br />

Die Auswertung der Wegezeit dient insbesondere zur Ermittlung der Hilfsfrist und<br />

deren Einhaltung.<br />

Im Rahmen der Verhandlungen mit den Kostenträgern werden die erforderlichen<br />

Daten gemäß § 10 HmbRDG zur Verfügung gestellt.<br />

21. Gibt es eine Kooperation mit dem Institut für Notfallmedizin in Hamburg,<br />

um Qualität und Effizienz des Systems der Notfallversorgung zu steigern?<br />

Auf welche Ergebnisse kann verwiesen werden?<br />

Ja. Das Institut für Notfallmedizin unterstützt die Feuerwehr Hamburg in notfallmedizinisch<br />

relevanten Fragestellungen. Im Rahmen der Qualitätssicherung wurde dabei<br />

zum Beispiel bei der Versorgung des Akuten Koronarsyndroms im Verbund mit Hamburger<br />

Kliniken, der Gesundheitsbehörde und dem <strong>Rettungsdienst</strong> der Feuerwehr<br />

Hamburg zusammengearbeitet und ein Konzept entwickelt.<br />

22. Wie viele niedergelassene und wie viele stationär tätige Ärzte und Ärztinnen<br />

sind in den <strong>Rettungsdienst</strong> einbezogen? Wie ist die Höhe der Vergütung<br />

der teilnehmenden Ärzte und Ärztinnen? Erfolgt eine regelmäßige<br />

Fortbildung der im <strong>Rettungsdienst</strong> eingesetzten Ärzte und Ärztinnen?<br />

Wie erfolgt das Auswahlverfahren der einbezogenen Ärzte und Ärztinnen?<br />

Es sind keine niedergelassenen und keine stationär tätigen Ärzte in den <strong>Rettungsdienst</strong><br />

bei der Feuerwehr Hamburg einbezogen.<br />

Die Leistungserbringung ärztlicher Besetzungen von NEF ist durch Verträge mit Krankenhäusern<br />

geregelt; sie erhalten dafür von der Feuerwehr Hamburg eine pauschale<br />

Vergütung.<br />

Die Personalverantwortung liegt bei den jeweiligen Krankenhäusern, dazu gehört<br />

auch die Kontrolle der von der Ärztekammer vorgegebenen Fortbildungsverpflichtung.<br />

Die beteiligten Krankenhäuser stellen sicher, dass bei der Einrichtung von Stützpunkten<br />

für rettungsdienstliche Aufgaben der Feuerwehr Hamburg jederzeit für die Notfallrettung<br />

qualifiziertes ärztliches Personal für den Einsatz auf den Rettungsmitteln der<br />

Feuerwehr Hamburg bereitgehalten wird. Die beteiligten Krankenhäuser gewährleisten,<br />

dass das qualifizierte ärztliche Personal über den gesetzlich geforderten Fachkundenachweis<br />

<strong>Rettungsdienst</strong> verfügt und die von der Hamburger Ärztekammer aktuell<br />

geforderten Minimalqualifikationen erfüllt. Die eingesetzten Ärztinnen/Ärzte müssen<br />

in ihrer praktischen klinischen Arbeit darüber hinaus einen aktuellen Bezug zur<br />

Intensivmedizin nachweisen können.<br />

23. Wie oft wurde die Schiedsstelle (§ 10b HmbRDG) angerufen? Konnten<br />

alle Vorgänge/Anrufungen abgeschlossen werden oder mussten auch<br />

Verwaltungsgerichtsverfahren durchgeführt werden? In welcher Anzahl?<br />

Was war jeweils die Ursache?<br />

Die Schiedsstelle wurde bisher dreimal angerufen (2005, 2006, 2009), da im Rahmen<br />

der Verhandlungen nach § 10a Absatz 1 HmbRDG keine Vereinbarung zustande gekommen<br />

war.


Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode Drucksache 19/7926<br />

Gegen die Schiedsstellenentscheidung vom April 2005 hat die damalige Behörde für<br />

Inneres am 15. April 2005 Klage beim Verwaltungsgericht erhoben, da die Schiedsstelle<br />

sich nicht in ausreichendem Maße mit den vorgelegten Zahlen und mit den die<br />

Kosten begründenden Unterlagen auseinandergesetzt hatte. Insbesondere hatte die<br />

Schiedsstelle ihre Entscheidung auf §§ 71 Absatz 2 und 133 Absatz 1 SGB V gestützt,<br />

wonach die Beitragssatzstabilität unbedingt zu berücksichtigen sei. Letztlich hat das<br />

Oberverwaltungsgericht das Verfahren mit Entscheidung vom 8. Dezember 2008 wieder<br />

an die Schiedsstelle zurückverwiesen, um nach ordnungsgemäßer Berücksichtigung<br />

der sachlichen und rechtlichen Aspekte – insbesondere der gerichtlichen Entscheidung<br />

folgend, dass §§ 71 Absatz 2 und 133 Absatz 1 SGB V nicht einschlägig<br />

seien – erneut zu entscheiden.<br />

Die danach vorerst wieder aufgenommenen Verhandlungen mit den Krankenkassen<br />

verliefen erfolglos. Daher wurde 2009 erneut die Schiedsstelle angerufen. Die Entscheidung<br />

der Schiedsstelle vom 1. September 2009 führte zu einer pauschalen<br />

Nachzahlung der gesetzlichen Kostenträger für den Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis<br />

31. Oktober 2006.<br />

Das in 2006 durchgeführte Schiedsstellenverfahren hat zu keinem Ergebnis geführt.<br />

24. In welchen Zeitabständen und mit welchen Schwerpunkten tagt der Ausschuss<br />

für das Rettungswesen nach § 28 HmbRDG? Werden alle Mitglieder<br />

des Ausschusses mit ihren Anliegen ernst genommen und spiegelt<br />

sich diese Vorgehensweise in Protokollen/Niederschriften, aber<br />

auch deren Umsetzungen wieder?<br />

Der Ausschuss für das Rettungswesen tagt grundsätzlich jährlich nach Einladung<br />

durch die Behörde für Inneres und Sport und behandelt aktuelle Themen des <strong>Rettungsdienst</strong>es.<br />

Alle Mitglieder werden aufgefordert, Themen für die Sitzung zu benennen und sich<br />

einzubringen. Die Ergebnisse der Beratungen werden in Protokollen festgehalten und<br />

die Umsetzung von Beschlüssen und Anliegen veranlasst.<br />

Die letzte Sitzung des Ausschusses fand am 1. Juli 2010 statt.<br />

25. Erfolgt eine regelmäßige Fortbildung des eingesetzten Personals im <strong>Rettungsdienst</strong>?<br />

Besteht für das Personal im <strong>Rettungsdienst</strong> eine festgelegte<br />

Fortbildungsverpflichtung?<br />

Ja. Die Fortbildung erfolgt unter anderem durch die Feuerwehrakademie, Fortbildung<br />

an den Feuer- und Rettungswachen und externe Fortbildungsveranstaltungen.<br />

Die Fortbildungspflicht für Rettungsassistenten ist dadurch begründet, dass die fachgerechte<br />

Ausübung eines Gesundheitsberufes einer regelmäßigen Fortbildung bedarf.<br />

Im HmbRDG ist in § 16 Absatz 2 festgelegt, dass eine regelmäßige Fortbildung des<br />

Fahr- und Betriebspersonals sicherzustellen ist.<br />

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