24.09.2012 Aufrufe

Allgemeine Geschäftsbedingungen Shopping Card de Luxe

Allgemeine Geschäftsbedingungen Shopping Card de Luxe

Allgemeine Geschäftsbedingungen Shopping Card de Luxe

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong> <strong>Shopping</strong> <strong>Card</strong> <strong>de</strong> <strong>Luxe</strong><br />

I. Informationen gemäß § 26 iVm § 28 Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) sowie gemäß §§ 5 und 8 Fern-<br />

Finanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG) iVm § 26 ZaDiG und gemäß § 19 E-Geld-Gesetz für nicht<br />

wie<strong>de</strong>raufladbare, übertragbare Wertkarten (Geschenkkarten; <strong>Shopping</strong> <strong>Card</strong> <strong>de</strong> <strong>Luxe</strong>):<br />

Diese Informationen fin<strong>de</strong>n Sie in <strong>de</strong>n unten abgedruckten <strong>Geschäftsbedingungen</strong>. Insbeson<strong>de</strong>re fin<strong>de</strong>n Sie<br />

Informationen über die Verwendung <strong>de</strong>r Wertkarte (§§ II.4., II.5., II.7., II.8.), die Entgelte und Wechselkurse<br />

(§§ II.7., II.8., II.9., II.12., II.14., II.16.), Rücktauschbedingungen (§§ II.8., II.14.), Sperre (§ II.10.), Haftung <strong>de</strong>s<br />

Karteninhabers (§ II.9.), Dauer <strong>de</strong>s Kartenvertrages (§ II.14.). Zusätzlich geben wir Ihnen bekannt:<br />

Die PayLife:<br />

- PayLife Bank GmbH (PayLife)<br />

- Marxergasse 1B, 1030 Wien, Österreich<br />

- E-Mail: prepaid@paylife.at<br />

- Registriert beim Firmenbuch <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>lsgerichtes Wien zu FN 54531v<br />

- PayLife ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 (1) Bankwesengesetz. Aufsichtsbehör<strong>de</strong> ist die<br />

Finanzmarktaufsicht (FMA), Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien (http://www.fma.gv.at)<br />

- PayLife ist Mitglied <strong>de</strong>r Wirtschaftskammer Österreich (Sektion Banken), 1045 Wien, Wiedner<br />

Hauptstraße 63 (http://www.wko.at)<br />

PayLife erbringt folgen<strong>de</strong> Zahlungsdienste:<br />

Das Maestro-Service ist ein weltweit verbreitetes Zahlungs- und Bargeldbezugssystem, welches unter<br />

an<strong>de</strong>rem mit Wertkarten bargeldlose Zahlungen bei Han<strong>de</strong>ls- und Dienstleistungsunternehmen<br />

ermöglicht.<br />

Mit Ihrer Anweisung (das ist etwa die Eingabe <strong>de</strong>s Bezahlco<strong>de</strong>s beim Händler) wird Ihr Zahlungsauftrag<br />

unwi<strong>de</strong>rruflich. Die Abwicklung Ihres Zahlungsauftrages wird zwischen Ihrem Händler<br />

(Vertragsunternehmen) und seinem Zahlungsdienstleister geregelt.<br />

Von Ihnen angewiesene Beträge wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>m auf <strong>de</strong>r Wertkarte gela<strong>de</strong>nen Guthaben zum Abzug<br />

gebracht, nach<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Zahlungsdienstleister <strong>de</strong>s Händlers (Vertragsunternehmen) Ihre<br />

Zahlungsanweisung übermittelt hat. Entgelte ziehen wir auch vom auf <strong>de</strong>r Wertkarte gela<strong>de</strong>nen<br />

Guthaben ab.<br />

Soweit in <strong>de</strong>n <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong> nichts an<strong>de</strong>res festgehalten ist, erfolgt die<br />

Kommunikation zwischen Ihnen und uns schriftlich. Dabei bedienen wir uns in <strong>de</strong>r Regel <strong>de</strong>r Papierform.<br />

Mit Ihrer Zustimmung kommunizieren wir mit Ihnen auch über an<strong>de</strong>re dauerhafte Datenträger (wie zB E-<br />

Mail). Wir gehen in diesem Fall davon aus, dass Sie über die notwendigen technischen Einrichtungen<br />

Seite 1


verfügen. Soweit dies vereinbart ist, stehen Ihnen auch an<strong>de</strong>re Kommunikationsmittel, wie zB Telefon<br />

und Telefax, für die Kommunikation mit uns zur Verfügung.<br />

Die Kommunikation zwischen uns und Ihnen erfolgt in Deutsch. Deutsch ist auch Vertragssprache. Es<br />

gilt österreichisches Recht auch für die vorvertraglichen Beziehungen.<br />

Gerne stellen wir Ihnen über Auffor<strong>de</strong>rung eine Kopie dieser Information und <strong>de</strong>r <strong>Allgemeine</strong>n<br />

<strong>Geschäftsbedingungen</strong> zur Verfügung.<br />

Meinungsverschie<strong>de</strong>nheiten über die Abwicklung Ihrer Wertkartenzahlungen diskutieren wir gerne mit<br />

Ihnen. Es stehen Ihnen dafür unsere Mitarbeiter unter <strong>de</strong>r Telefonnummer 01/717 01 – DW 6100 zur<br />

Verfügung. Sie können uns auch gerne eine E-Mail schicken: prepaid@paylife.at. Sollten Sie mit einer<br />

von uns angebotenen Lösung nicht zufrie<strong>de</strong>n sein, können Sie Ansprüche bei <strong>de</strong>r Gemeinsamen<br />

Schlichtungsstelle <strong>de</strong>r Österreichischen Kreditwirtschaft, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, o<strong>de</strong>r bei<br />

<strong>de</strong>n or<strong>de</strong>ntlichen Gerichten geltend machen. Unser gesetzlicher Gerichtsstand ist Wien, Innere Stadt.<br />

Sie können sich auch an die Finanzmarktaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien, wen<strong>de</strong>n.<br />

Rücktrittsrecht gemäß § 8 FernFinG: Gemäß § 8 FernFinG sind Sie berechtigt, vom geschlossenen<br />

Kartenvertrag binnen 14 Tagen (Datum <strong>de</strong>s Absen<strong>de</strong>ns) zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit<br />

<strong>de</strong>m Tag seines Abschlusses, wobei als Tag <strong>de</strong>s Vertragsabschlusses <strong>de</strong>r Tag <strong>de</strong>r Übergabe <strong>de</strong>r<br />

Wertkarte an Sie durch PayLife gilt. Sollten Sie von Ihrem Rücktrittsrecht gemäß § 8 FernFinG Gebrauch<br />

machen wollen, so ist Ihr Rücktritt gegenüber <strong>de</strong>r PayLife Bank GmbH, Marxergasse 1B, 1030 Wien,<br />

ausdrücklich zu erklären. Sollten Sie von diesem Rücktrittsrecht nicht binnen 14 Tagen ab Abschluss<br />

<strong>de</strong>s Vertrages Gebrauch machen, so en<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r von Ihnen abgeschlossene Kartenvertrag mit <strong>de</strong>m auf<br />

<strong>de</strong>r Wertkarte angegebenen En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Gültigkeitsdauer. Wir weisen ferner darauf hin, dass gemäß § 8<br />

Abs 5 FernFinG innerhalb <strong>de</strong>r Rücktrittsfrist mit <strong>de</strong>r Erfüllung <strong>de</strong>s Vertrages erst nach Vorliegen Ihrer<br />

ausdrücklichen Zustimmung begonnen wer<strong>de</strong>n darf. In diesem Fall sind wir berechtigt, für Leistungen,<br />

die wir vor Ablauf <strong>de</strong>r Ihnen gemäß § 8 FernFinG zustehen<strong>de</strong>n Rücktrittsfrist erbracht haben, die<br />

vereinbarten Entgelte und Aufwan<strong>de</strong>rsätze zu verlangen.<br />

Seite 2


II. <strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong> für nicht wie<strong>de</strong>raufladbare, übertragbare Wertkarten (<strong>Shopping</strong><br />

<strong>Card</strong> <strong>de</strong> <strong>Luxe</strong> Karten)<br />

Diese <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong> regeln die Rechtsbeziehung zwischen <strong>de</strong>m Inhaber einer nicht<br />

wie<strong>de</strong>raufladbaren, übertragbaren <strong>Shopping</strong> <strong>Card</strong> <strong>de</strong> <strong>Luxe</strong> Karte (in <strong>de</strong>r Folge: Wertkarte) einerseits und <strong>de</strong>r<br />

PayLife Bank GmbH (in <strong>de</strong>r Folge: PayLife) an<strong>de</strong>rerseits.<br />

1.1. Wertkarte (auch Geschenkkarte):<br />

§ 1 Definitionen<br />

Eine von PayLife herausgegebene Zahlungskarte, mit <strong>de</strong>r Zahlungen nur bis zu <strong>de</strong>r Höhe vorgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n können, bis zu <strong>de</strong>r sie vorher gela<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong> (§ 8). Zahlungen können mit Eingabe <strong>de</strong>s<br />

Bezahlco<strong>de</strong>s vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

1.2. Bezahlco<strong>de</strong>:<br />

Der Bezahlco<strong>de</strong> ist eine Ziffernkombination, die <strong>de</strong>r Karteninhaber zusammen mit seiner Wertkarte erhält.<br />

Die Eingabe dieses Bezahlco<strong>de</strong>s ermöglicht die Benützung <strong>de</strong>r Wertkarte für Zahlungen.<br />

1.3. Kun<strong>de</strong>n-Kontrollnummer:<br />

Die Kun<strong>de</strong>n-Kontrollnummer wird <strong>de</strong>m Karteninhaber schriftlich bekannt gegeben und dient zur<br />

I<strong>de</strong>ntifizierung bei <strong>de</strong>r Inanspruchnahme <strong>de</strong>r von PayLife im Internet angebotenen Wertkartendienste (zB<br />

Abrufen <strong>de</strong>s gela<strong>de</strong>nen Guthabens). Mit <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>n-Kontrollnummer können keine Verfügungen über<br />

gela<strong>de</strong>ne Beträge vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

1.4. Maestro-Service:<br />

Das Maestro-Service ist ein weltweit verbreitetes Zahlungs- und Bargeldbezugssystem, welches unter<br />

an<strong>de</strong>rem mit Wertkarten bargeldlose Zahlungen bei Han<strong>de</strong>ls- und Dienstleistungsunternehmen (in <strong>de</strong>r<br />

Folge: Vertragsunternehmen) ermöglicht.<br />

1.5. Zahlungseinrichtungen:<br />

Sind Datenendgeräte bei Vertragsunternehmen (in <strong>de</strong>r Folge: POS-Terminal).<br />

Seite 3


§ 2 Vertragsabschluss<br />

Der Kartenvertrag kommt durch Übergabe <strong>de</strong>r Wertkarte an <strong>de</strong>n Karteninhaber zustan<strong>de</strong> (§ 864 Abs 1 ABGB).<br />

Der Karteninhaber ist verpflichtet, die Wertkarte unverzüglich auf <strong>de</strong>m dafür vorgesehenen Unterschriftenfeld zu<br />

unterzeichnen.<br />

§ 3 Gültigkeit <strong>de</strong>r Wertkarte<br />

3.1. Auf <strong>de</strong>r Wertkarte sind sowohl Monat als auch Jahr <strong>de</strong>s En<strong>de</strong>s ihrer Gültigkeitsdauer angegeben. Gültig ist<br />

sie bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Monates, das auf <strong>de</strong>r Wertkarte angegeben ist.<br />

3.2. Nach Ablauf <strong>de</strong>r Gültigkeitsdauer <strong>de</strong>r Wertkarte ist <strong>de</strong>r Karteninhaber nicht mehr berechtigt, die Wertkarte<br />

gemäß § 4 zu benützen. Es stehen ihm jedoch die Möglichkeit <strong>de</strong>r Entladung gemäß § 8.2. offen.<br />

§ 4 Verwendungsmöglichkeiten <strong>de</strong>r Wertkarte<br />

4.1. Der Karteninhaber ist berechtigt, an Zahlungseinrichtungen, die mit <strong>de</strong>m Maestro-Logo gekennzeichnet<br />

sind, mit <strong>de</strong>r Wertkarte und durch Eingabe <strong>de</strong>s Bezahlco<strong>de</strong>s, Lieferungen und Leistungen von<br />

Vertragsunternehmen im In- und Ausland bis zu <strong>de</strong>r gela<strong>de</strong>nen Höhe bargeldlos zu bezahlen. Der<br />

Karteninhaber weist durch Eingabe <strong>de</strong>s Bezahlco<strong>de</strong>s PayLife unwi<strong>de</strong>rruflich an, <strong>de</strong>n Rechnungsbetrag bis<br />

zu <strong>de</strong>r gela<strong>de</strong>nen Höhe an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. PayLife nimmt diese Anweisung<br />

bereits jetzt an.<br />

4.2. PayLife hat keinen Einfluss darauf, ob einzelne Vertragsunternehmen die Wertkarte akzeptieren.<br />

Technische Störungen können in Einzelfällen dazu führen, dass Transaktionen nicht durchgeführt wer<strong>de</strong>n<br />

können.<br />

4.3. PayLife haftet für <strong>de</strong>n Ersatz von Schä<strong>de</strong>n, die einem Karteninhaber durch die Nichtannahme <strong>de</strong>r<br />

Wertkarte o<strong>de</strong>r durch technische Störungen entstehen, falls PayLife diese verschul<strong>de</strong>t verursacht hat.<br />

4.4. Die Wertkarte wird anonym benutzt, sodass ein Nachweis <strong>de</strong>r Autorisierung einzelner Zahlungsvorgänge<br />

PayLife nicht möglich ist. Es gilt daher als vereinbart, dass § 34 Abs 3 (Nachweis <strong>de</strong>r Autorisierung) sowie<br />

§ 44 Abs 1 und 2 (Haftung für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge) <strong>de</strong>s Zahlungsdienstegesetzes (kurz:<br />

ZaDiG) nicht angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. PayLife haftet daher nicht für <strong>de</strong>n Verlust, <strong>de</strong>n Diebstahl, die<br />

missbräuchliche Verwendung o<strong>de</strong>r sonstiger nicht von <strong>de</strong>m Karteninhaber autorisierter Nutzung <strong>de</strong>r<br />

Wertkarte o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Kartendaten.<br />

Seite 4


§ 5 Übertragbarkeit <strong>de</strong>r Wertkarte<br />

5.1. Der Karteninhaber darf die Wertkarte Dritten, die das 18. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t haben, übertragen. Wird die<br />

Wertkarte an Personen übertragen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollen<strong>de</strong>t haben, ist die Zustimmung<br />

<strong>de</strong>s gesetzlichen Vertreters notwendig. Der Karteninhaber hat dabei einem Dritten alle Rechte und<br />

Pflichten, die <strong>de</strong>n Karteninhaber aufgrund dieses Vertrages treffen/zustehen, rechtswirksam zu<br />

überbin<strong>de</strong>n. Eine unterfertigte Wertkarte darf nicht übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />

5.2. Bei <strong>de</strong>r Übertragung hat <strong>de</strong>r Karteninhaber <strong>de</strong>m Dritten auch <strong>de</strong>n Bezahlco<strong>de</strong> bekannt zu geben.<br />

§ 6 Meinungsverschie<strong>de</strong>nheiten zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen<br />

Der Karteninhaber hat Meinungsverschie<strong>de</strong>nheiten, welche das Grundgeschäft betreffen (etwa über die Höhe <strong>de</strong>s<br />

Rechnungsbetrages o<strong>de</strong>r Gewährleistungsansprüche), ausschließlich direkt mit <strong>de</strong>m Vertragsunternehmen zu<br />

klären. PayLife übernimmt keine Haftung aus <strong>de</strong>m zwischen <strong>de</strong>m Karteninhaber und <strong>de</strong>m Vertragsunternehmen<br />

zustan<strong>de</strong> gekommenen Grundgeschäft.<br />

§ 7 Information über <strong>de</strong>n Guthabensstand <strong>de</strong>r Wertkarte und Mel<strong>de</strong>pflichten<br />

7.1. Der Karteninhaber kann <strong>de</strong>n Guthabensstand und/o<strong>de</strong>r die Transaktionsdaten seiner Wertkarte je<strong>de</strong>rzeit<br />

unter Angabe seiner Kun<strong>de</strong>n-Kontrollnummer und Kartennummer auf <strong>de</strong>n Homepages <strong>de</strong>r Unibail-<br />

Rodamco mit <strong>de</strong>n Adressen www.donauzentrum.at und/o<strong>de</strong>r www.scs.at abfragen.<br />

7.2. PayLife ist auch berechtigt, an<strong>de</strong>re Abfragesysteme für Guthaben und/o<strong>de</strong>r Transaktionsdaten<br />

einzurichten. Solche Abfragesysteme wer<strong>de</strong>n entwe<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>n oben angeführten Internetadressen o<strong>de</strong>r<br />

sonst geeigneten Form <strong>de</strong>m Karteninhaber bekanntgegeben.<br />

7.3. Dem Karteninhaber wird empfohlen, nach je<strong>de</strong>r Transaktion seinen Guthabensstand zu überprüfen und<br />

festzustellen, ob dieser <strong>de</strong>n durchgeführten Transaktionen entspricht, und die so abgefragten Daten zu<br />

speichern.<br />

§ 8 Ladung und Entladung/ Rücktausch während <strong>de</strong>r Gültigkeitsdauer<br />

8.1. Die Wertkarte kann einmalig mit einem Betrag in <strong>de</strong>r Höhe von min<strong>de</strong>stens<br />

Seite 5<br />

EUR 10,00<br />

bis maximal EUR 150,00<br />

gela<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.


8.2. Das Guthaben auf <strong>de</strong>r Wertkarte kann während <strong>de</strong>r Gültigkeitsdauer bei PayLife je<strong>de</strong>rzeit zur Gänze o<strong>de</strong>r<br />

in Teilen zurückgetauscht wer<strong>de</strong>n. PayLife überweist <strong>de</strong>n jeweiligen Betrag auf ein vom Karteninhaber<br />

bekannt zu geben<strong>de</strong>s Konto bei einem Kreditinstitut innerhalb <strong>de</strong>r EURO-Zone. Das Entgelt für <strong>de</strong>n<br />

Rücktausch ist in § 16.1. geregelt.<br />

8.3. Eine Verzinsung <strong>de</strong>r gela<strong>de</strong>nen Beträge erfolgt nicht.<br />

§ 9 Obliegenheiten und Haftung <strong>de</strong>s Karteninhabers<br />

9.1. Der Karteninhaber hat bei <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>r Karte die Bedingungen für <strong>de</strong>ren Ausgabe und Nutzung, soweit<br />

sie in diesen <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong> festgehalten sind, einzuhalten. Er ist verpflichtet,<br />

unmittelbar nach Erhalt <strong>de</strong>r Karte alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die Karte vor unbefugtem<br />

Zugriff zu schützen.<br />

9.2. Der Karteninhaber ist dabei insbeson<strong>de</strong>re verpflichtet, die Wertkarte sorgfältig zu verwahren. Keine<br />

sorgfältige Verwahrung ist insbeson<strong>de</strong>re:<br />

die Aufbewahrung <strong>de</strong>r Wertkarte in einer Weise, dass Dritte an ihr ohne erheblichen Aufwand<br />

unbefugt Gewahrsame erlangen können;<br />

die Verwendung von Wertkarte und Kartendaten für an<strong>de</strong>re Zwecke als die <strong>de</strong>s Zahlungsverkehrs.<br />

Bei <strong>de</strong>r Verwendung <strong>de</strong>r Kartendaten ist darauf zu achten, dass diese nicht von Dritten ausgespäht<br />

wer<strong>de</strong>n können.<br />

9.3. Warnhinweis: Die Wertkarte kann wie Bargeld verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Auch ein unberechtigter Dritter (etwa ein<br />

Dieb) kann ohne weitere Sicherheitsmechanismen mit einer gefun<strong>de</strong>nen o<strong>de</strong>r gestohlenen Wertkarte<br />

bezahlen. Bewahren Sie die Wertkarte <strong>de</strong>shalb so sorgfältig wie Bargeld auf. Bei Verlust, Diebstahl,<br />

missbräuchlicher Verwendung o<strong>de</strong>r sonstiger nicht von Ihnen autorisierter Nutzung <strong>de</strong>r Wertkarte o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Kartendaten ist es nicht möglich, die Wertkarte zu sperren o<strong>de</strong>r eine weitere Nutzung zu verhin<strong>de</strong>rn.<br />

PayLife ist daher nicht in <strong>de</strong>r Lage für <strong>de</strong>n Missbrauch <strong>de</strong>r Karte zu haften (siehe § 4.4).<br />

§ 10 Keine Sperre<br />

Da die Wertkarte anonym ist, ist es nicht möglich, sie zu sperren o<strong>de</strong>r eine weitere Nutzung, etwa nach Verlust<br />

durch <strong>de</strong>n Karteninhaber, zu verhin<strong>de</strong>rn. Es gilt daher als vereinbart, dass § 35 Abs 1 Z 2 und 3, § 36 Abs 2<br />

sowie § 44 Abs 3 <strong>de</strong>s Zahlungsdienstegesetzes betreffend Sperrung, Anzeige und Haftung nach Anzeige nicht<br />

anzuwen<strong>de</strong>n sind.<br />

Seite 6


§ 11 Ersatzkarte<br />

Wur<strong>de</strong> eine Wertkarte für Zahlungstransaktionen unbrauchbar, so wird PayLife über Antrag <strong>de</strong>s Karteninhabers<br />

diesem eine Ersatzkarte ausstellen, auf die das Guthaben <strong>de</strong>r unbrauchbar gewor<strong>de</strong>nen Wertkarte übertragen<br />

wird.<br />

§ 12 Fremdwährung<br />

12.1. Die Verrechnung <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Wertkarte durchgeführten Transaktionen durch PayLife erfolgt in Euro.<br />

Rechnungen eines Vertragsunternehmens, die auf eine Fremdwährung lauten, wer<strong>de</strong>n zu einem von<br />

PayLife gebil<strong>de</strong>ten und auf <strong>de</strong>r Homepage <strong>de</strong>r PayLife mit <strong>de</strong>r Adresse www.prepaid-karten.at abrufbaren<br />

Kurs in Euro umgerechnet. PayLife sagt zu, dass <strong>de</strong>r von ihr gebil<strong>de</strong>te Kurs für <strong>de</strong>n Karteninhaber gleich<br />

o<strong>de</strong>r günstiger ist als <strong>de</strong>r in § 16.3. genannte Vergleichskurs für dieselbe Währung zum selben Tag. Gibt<br />

es für <strong>de</strong>nselben Tag keinen Vergleichskurs, so ist <strong>de</strong>r Kurs <strong>de</strong>s kalen<strong>de</strong>rmäßig nächsten –<br />

vorhergehen<strong>de</strong>n – Tages heranzuziehen.<br />

12.2. Für die Durchführung von Fremdwährungstransaktionen ist PayLife berechtigt, ein Manipulationsentgelt zu<br />

verrechnen, das in § 16.2. geregelt ist.<br />

§ 13 Verjährung<br />

Der Anspruch auf Auszahlung <strong>de</strong>s Guthabens einer Wertkarte erlischt je<strong>de</strong>nfalls nach einem Jahr ab <strong>de</strong>m<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>r Ungültigkeit <strong>de</strong>r Wertkarte.<br />

§ 14 Vertragsdauer/ Rücktausch nach Beendigung <strong>de</strong>r Vertragsdauer<br />

14.1. Dieses Vertragsverhältnis wird auf bestimmte Zeit abgeschlossen. Es en<strong>de</strong>t mit <strong>de</strong>m auf <strong>de</strong>r Wertkarte<br />

angegebenen En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Gültigkeitsdauer (§ 3.1.).<br />

14.2. Befin<strong>de</strong>t sich auf <strong>de</strong>r Wertkarte nach Beendigung <strong>de</strong>r Vertragsdauer noch ein Guthaben, so kann <strong>de</strong>r<br />

Karteninhaber die Auszahlung unter Bekanntgabe einer Kontonummer bei einem Kreditinstitut innerhalb<br />

<strong>de</strong>r EURO-Zone bis ein Jahr nach <strong>de</strong>m auf <strong>de</strong>r Wertkarte angegebenen En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Gültigkeitsdauer und<br />

damit En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Vertragsdauer (§14.1.) verlangen. Danach ist <strong>de</strong>r Anspruch verjährt (§ 13).<br />

14.3. Auf Wunsch <strong>de</strong>s Karteninhabers wird das auf <strong>de</strong>r Wertkarte nach Beendigung <strong>de</strong>r Vertragsdauer<br />

befindliche Guthaben auch auf eine neu auszustellen<strong>de</strong> Wertkarte übertragen. Voraussetzung hierfür ist<br />

<strong>de</strong>r Abschluss eines neuen Kartenvertrages zwischen PLB und <strong>de</strong>m Karteninhaber.<br />

Seite 7


§ 15 <strong>Allgemeine</strong>s<br />

15.1. Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung rechtsunwirksam sein o<strong>de</strong>r im Laufe ihrer Dauer wer<strong>de</strong>n, so<br />

berührt dies die Rechtswirksamkeit <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Bestimmungen nicht. Die Vertragsteile verpflichten sich in<br />

diesem Fall, die rechtsunwirksame (rechtsunwirksam gewor<strong>de</strong>ne) Bestimmung durch eine solche zu<br />

ersetzen, die rechtswirksam ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung <strong>de</strong>r ersetzten Bestimmung so weit<br />

als möglich und rechtlich zulässig entspricht.<br />

15.2. Die Vertragsteile vereinbaren die Geltung <strong>de</strong>s österreichischen Rechts mit <strong>de</strong>r Ausnahme <strong>de</strong>r<br />

Verweisungsnormen <strong>de</strong>s Internationalen Privatrechts und <strong>de</strong>s UN-Kaufrechts.<br />

§ 16 Entgelte<br />

Für die Verwendung <strong>de</strong>r Wertkarte wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Entgelte in Rechnung gestellt:<br />

16.1. für <strong>de</strong>n Rücktausch von Guthaben EUR 5,00,<br />

wenn <strong>de</strong>r Karteninhaber<br />

16.1.1. vor En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Vertragsdauer einen Rücktausch verlangt o<strong>de</strong>r<br />

16.1.2. <strong>de</strong>n Vertrag vor Ablauf <strong>de</strong>r Vertragsdauer (§ 14) been<strong>de</strong>t.<br />

Soll die Überweisung auf ein Konto bei einem ausländischen Kreditinstitut erfolgen und wer<strong>de</strong>n BIC und<br />

IBAN nicht bekanntgegeben, so sind außer<strong>de</strong>m die zusätzlichen von <strong>de</strong>n Kreditinstituten bekannt<br />

gegebenen Kosten zu bezahlen, wenn die Voraussetzungen <strong>de</strong>s § 16.1.1. o<strong>de</strong>r § 16.1.2. vorliegen.<br />

16.2. Manipulationsentgelt: 1%<br />

16.3. Vergleichskurs gemäß § 12: Verkauf Fremdwährung <strong>de</strong>r UniCredit Bank Austria AG<br />

Seite 8<br />

Stand Oktober 2011

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!