Grünordnungsplan zum Satzungsbeschluss - Ennepetal
Grünordnungsplan zum Satzungsbeschluss - Ennepetal
Grünordnungsplan zum Satzungsbeschluss - Ennepetal
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Bauleitplanung der<br />
Stadt <strong>Ennepetal</strong><br />
Bebauungsplan Nr.: 85<br />
„Bauen mit der Sonne“<br />
in <strong>Ennepetal</strong> - Büttenberg<br />
<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong><br />
Stadt<br />
<strong>Ennepetal</strong><br />
Bebauungsplan<br />
November 2007
Inhaltsverzeichnis Seite I<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1. Aufgabenstellung............................................................................................1<br />
2. Planungsvorgaben..........................................................................................1<br />
3. Bestandsaufnahme ........................................................................................2<br />
3.1 Naturräumliche Gliederung .........................................................................2<br />
3.2 Geologie und Böden .....................................................................................3<br />
3.3 Klima...............................................................................................................3<br />
3.4 Hydrologie......................................................................................................5<br />
3.5 Potenziell natürliche Vegetation.................................................................5<br />
3.6 Nutzung und Landschaftsbild......................................................................5<br />
4. Bestandsaufnahme und -bewertung...........................................................6<br />
4.1 Flora................................................................................................................6<br />
4.2 Fauna............................................................................................................10<br />
5. Eingriffsbewertung .......................................................................................11<br />
5.1 Flora und Fauna ..........................................................................................11<br />
5.2 Landschaftsbild ...........................................................................................11<br />
6. Eingriff und Kompensation..........................................................................12<br />
6.1 Maßnahmen zur Eingriffsminimierung.....................................................12<br />
6.1.1 Verwendung von Niederschlagswasser .......................................13<br />
6.1.2 Gestaltung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen .........13<br />
6.1.3 Grünordnerische Einbindung .........................................................14<br />
6.1.4 Fassadenbegrünung........................................................................14<br />
6.1.5 Dachbegrünung ...............................................................................15<br />
6.2 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ........................................................16<br />
6.3 Bilanzierung.................................................................................................18<br />
6.4 Kompensationsmaßnahmen .....................................................................19<br />
7. Empfehlungen zur textlichen Festsetzung im Bebauungsplan ............21<br />
8. Schlussbetrachtung......................................................................................25
Inhaltsverzeichnis Seite II<br />
Anhang:<br />
• Tabelle A: Ausgangszustand des Untersuchungsraumes<br />
• Tabelle B: Zustand des Untersuchungsraumes gemäß den<br />
Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
• Tabelle C: Gesamtbilanz/Erfordernis externer<br />
Kompensationsmaßnahmen<br />
• Tabelle D: Externe Kompensationsmaßnahmen - Ausgangszustand<br />
• Tabelle E: Externe Kompensationsmaßnahmen –<br />
Entwicklungszustand<br />
• Tabelle F: Aufwertungspotenzial Externe Maßnahmen<br />
• Tabelle G: Gesamtbilanz mit externen Kompensationsmaßnahmen<br />
• Tabelle H: Ersatzaufforstungsbilanz<br />
• Zeichnerische Unterlagen<br />
Lageplan ökologischer Bestand Maßstab 1 : 2.000 Plan 1<br />
Lageplan Grünordnung Maßstab 1 : 2.000 Plan 2
<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />
“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />
1. Aufgabenstellung<br />
Seite 1<br />
Die Stadt <strong>Ennepetal</strong> beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bauen<br />
mit der Sonne“ im Stadtteil Büttenberg § 2 ff BauGB.<br />
Damit in diesem Bebauungsplan gemäß §§ 18 ff BNatSchG und §§ 1 (5) und<br />
1a BauGB die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege ausreichend<br />
berücksichtigt werden, ist entsprechend § 6 Abs. 2 des Landschaftsgesetzes<br />
(LG) ein <strong>Grünordnungsplan</strong> (im weiteren: GOP) bzw. Landschaftspflegerischer<br />
Begleitplan (LBP) zu erstellen. Die landschaftspflegerischen Bestandteile dieses<br />
Planes, die in den Bebauungsplan integriert werden, erlangen Rechtskraft.<br />
Das Schutzgut „Natur und Landschaft“ ist für den Geltungsbereich ebenfalls im<br />
Umweltbericht nach § 2a BauGB miterfasst und bewertet worden.<br />
Aufgabe ist es, die Zielkonzepte für Naturschutz und Landschaftspflege für den<br />
eigentlichen Geltungsraum sowie gegebenenfalls externer Ausgleichsflächen/maßnahmen<br />
zu entwickeln. Weiter werden Vorschläge zur Integration dieser<br />
Zielvorstellungen in die vorgesehene Bebauungsplanung gemacht. Unter<br />
Berücksichtigung städtebaulicher Belange soll das Konzept dazu beitragen, die<br />
Eigenart des Siedlungsraumes zu erhalten.<br />
Auf den Grundlagen eigener Bestandserhebungen und der<br />
Biotoptypenwertliste des Kreises Unna (Kreis Unna, 2003: „Bewertung von<br />
Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung“) basierend<br />
werden Maßnahmen vorgeschlagen, die Beeinträchtigungen für den<br />
Naturhaushalt durch die Bebauung soweit wie möglich vermeiden bzw., wo<br />
dies nicht möglich ist, vermindern, ausgleichen oder ersetzen (gemäß §§ 4<br />
und 5 ff LG in Verbindung mit § 18 BNatSchG).<br />
2. Planungsvorgaben<br />
Im Gebietsentwicklungsplan Regierungsbezirk Arnsberg (2001) ist das<br />
Planungsgebiet schon teilweise als „Siedlungsfläche“ dargestellt.<br />
Andere Teile des Gebietes sind jedoch noch als „Allgemeiner Freiraum und<br />
Agrarbereich“ dargestellt, hier finden sich zudem noch die Signaturen des<br />
„Regionalen Grünzuges“ und des „Schutzes der Landschaft und der<br />
Landschaftsorientierten Erholung“.
<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />
“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />
Seite 2<br />
Im aufstellungsbefindlichen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt <strong>Ennepetal</strong><br />
ist der Planbereich als Wohnbaufläche enthalten.<br />
Im Landschaftsplan (LP) des Ennepe-Ruhr-Kreises (2001) ist das Gebiet als<br />
potenzielle Siedlungserweiterungsfläche erwähnt. Für den Bereich ist fast<br />
ausschließlich das temporäre Entwicklungsziel 6.15 der temporären Erhaltung<br />
der jetzigen Landschaftsstruktur bis zur Realisierung von Vorhaben durch die<br />
Bauleitplanung gefasst.<br />
3. Bestandsaufnahme<br />
3.1 Naturräumliche Gliederung<br />
Das Sauerland gehört mit dem Bergischen Land <strong>zum</strong> Rheinischen<br />
Schiefergebirge. Dieses Gebiet liegt rechtsrheinisch zwischen Sieg und Ruhr.<br />
Die höchste Erhebung ist der Kahle Asten im Naturpark Rothaargebirge mit<br />
841 m N.N. Seine WE-Ausdehnung beträgt 120km, die NS-Ausdehnung etwa<br />
60km.<br />
Das Gebiet besteht aus mittel- und oberdevonischen Schichten, vorwiegend<br />
Karbonatgesteine. Dazwischen befinden sich Sättel aus Schichten des Unteren<br />
Devons, wie die ordovizischen Schiefer des Remscheider Sattels und des Ebbe-<br />
Sattels. In der Attendorn-Elsper Mulde reicht die Schichtfolge sogar bis ins<br />
Oberkarbon.<br />
Das Gebiet ist sehr stark verkarstet, wobei durch den Wechsel zwischen<br />
verkarstungsfähigen und nicht verkarstungsfähigen Gesteinen sehr<br />
interessante Phänomene auftreten.<br />
Im Stadtgebiet von <strong>Ennepetal</strong> ist hier <strong>zum</strong> Beispiel die Klutherthöhle zu<br />
nennen.
<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />
“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />
3.2 Geologie und Böden<br />
Seite 3<br />
Die im Raum <strong>Ennepetal</strong> zutage tretenden Festgesteine bildeten sich vor ca.<br />
385 - 375 Mio. Jahren während der Devon-Zeit aus Ablagerungen eines<br />
Meeresbeckens, das den Verwitterungsschutt des angrenzenden Festlands<br />
aufnahm. Am Ende der nachfolgenden jüngeren Karbon-Zeit wurden die<br />
Ablagerungen vor ca. 300 Mio. Jahren gefaltet und an Verwerfungen<br />
gegeneinander versetzt. Nach Rückzug des Meeres entstand durch<br />
gleichzeitige Hebung und Abtragung ein Rumpfgebirge. Die Gesteine im<br />
Untergrund von <strong>Ennepetal</strong> sind durch die Gebirgsbildung aus ihrer ursprünglich<br />
flachen Lagerung zu einer muldenförmigen Struktur, der Voerder Mulde,<br />
zusammengeschoben worden. Im Kern der Mulde, den den Stadtbereich etwa<br />
Ost - West quert, lagern geschieferte Tonsteine und graue Sandsteine des<br />
jüngeren Mitteldevons, an die sich im Norden und Süden überwiegend graue,<br />
grüngraue oder rote Sandsteine des älteren Mitteldevons anschließen.<br />
Eiszeitlich entstandene Lockergesteine überdecken vor allem in den Tälern die<br />
Festgesteine.<br />
Aus dem das Grundgebirge bedeckenden Lockergestein bildete sich Braunerde,<br />
die aus steinigem, schluffigem Lehm besteht und auf Kuppen und an Hängen<br />
flachgründig, in Mulden und Tälern tiefgründig ausgebildet ist. Der besonders<br />
im Raum Voerde und Altenvoerde vorkommende Lößlehm entwickelte sich zu<br />
einem tiefgründigen Boden mit Tondurchschlämmung (Parabraunerde), der im<br />
Unterboden z. T. Staunässeeinfluss aufweist. Der leicht erodierbare Lößlehm<br />
ist häufig in Trockentälern zusammengeschwemmt, wo er als tiefreichend<br />
humoses Kolluvium vorliegt. In den Auen der Ennepe, der Heilenbecke und der<br />
Wupper entstand durch periodische Überflutungen aus angeschwemmtem<br />
Bodenmaterial fruchtbarer Auenboden. In den Bachtälern liegt unter<br />
Grundwassereinfluss entstandener Boden (Gley) vor, der einen typischen<br />
Grünlandstandort darstellt.<br />
3.3 Klima<br />
Nordrhein-Westfalen wird dem nordwestdeutschen Klimabereich zugeordnet,<br />
welcher wiederum in verschiedene Klimabezirke unterteilt wird, die durch die<br />
Einteilung der Landschaftsformen vorgegeben sind.<br />
Das Plangebiet liegt im Klimabezirk Sauerland.<br />
Die höher gelegenen Gebiete im Süden des Ruhrgebiets an der Grenze <strong>zum</strong><br />
Bergischen- und Sauerland weisen vom flachen Münsterland verschiedene<br />
klimatologische Eigenschaften auf:<br />
So nehmen die Jahresniederschläge mit der Höhenlage zu, da die Luftmassen<br />
<strong>zum</strong> Aufsteigen gezwungen werden und die Kondensation eher einsetzt.<br />
Die Temperaturen sinken in der Regel mit steigender Höhe, so dass im Winter<br />
mehr Niederschlag als Schnee fallen kann. Aber auch kleinräumige
<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />
“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />
Seite 4<br />
Unterschiede zwischen Kuppen- und Tallagen, wie Kaltluftabflüsse oder<br />
Talnebel sind häufiger.<br />
Die Niederschläge sind relativ gleichmäßig auf das Jahr verteilt, wobei im<br />
Winter länger anhaltender Landregen und im Sommer kürzer anhaltende, aber<br />
dafür wesentlich ergiebigere Schauer dominieren. Somit überrascht es nicht,<br />
dass der Sommermonat Juli der niederschlagsreichste ist. Es kommt schnell zu<br />
Witterungswechseln, wobei Westwetterlagen vorherrschen, aber auch<br />
Hochdruckwetterlagen mit schwachen Winden und nur geringen<br />
Niederschlägen nicht selten sind.<br />
Tabelle ausgewählter Indikatoren der verschiedenen Klimabezirke des<br />
Ruhrgebiets<br />
Klimabezirk Niederrh.<br />
Tiefland<br />
Mittlere Zahl der<br />
Eistage<br />
(Lufttemperatur<br />
ganztägig unter 0°C)<br />
Mittlere Zahl der<br />
Frosttage<br />
(Lufttemperatur<br />
einmal unter 0°C)<br />
Mittlere Zahl der<br />
Sommertage<br />
(Lufttemperatur<br />
über 25°C)<br />
Mittlere Zahl der<br />
Tage mit Nebel<br />
Mittlere Zahl der<br />
Tage mit<br />
Schneedecke<br />
Mittlere Zahl der<br />
Tage mit Schneefall<br />
Mittlere<br />
Niederschlagssumme<br />
in mm<br />
Münsterland Bergisches<br />
Land<br />
Sauerland<br />
15 15 15-20 20-50<br />
80 80 80-110 80-140<br />
20-30 20-30 15-25 44-105<br />
50 50 50-100 50-200<br />
20-25 20-35 25-65 40-110<br />
20 20 20-35 25-80<br />
750-850 700-900 750-1300 800-1400
<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />
“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />
3.4 Hydrologie<br />
Seite 5<br />
Die Lockergesteine der Talfüllungen der Ennepe und Heilenbecke werden als<br />
Porengrundwasserleiter örtlich zur Wassergewinnung herangezogen. Die<br />
Festgesteine sind als Kluftgrundwasserleiter für die Wassergewinnung ohne<br />
größere Bedeutung.<br />
Im Untersuchungsgebiet befindet sich ein Quellbereich (Schichtquelle) und<br />
temporäre Fließgewässer, die dieses Quellwasser in Richtung Vorfluter<br />
abführen.<br />
3.5 Potenziell natürliche Vegetation<br />
Ohne den Einfluss des Menschen wäre das Planungsgebiet heute ausnahmslos<br />
von Wald bedeckt. Die Vegetation, die sich beim Ausbleiben aller direkter und<br />
indirekten menschlichen Einwirkungen entwickeln würde, wird als potenzielle<br />
natürliche Vegetation bezeichnet. Ihre Rekonstruktion vermittelt ein besseres<br />
Verständnis über die Landschaft, liefert Aussagen über das natürliche<br />
Standortpotenzial des Planungsgebietes, über eventuelle<br />
Entwicklungsmöglichkeiten aus Sicht der Landschaftspflege und des<br />
Naturschutzes, sowie über geeignete Gehölzarten für Pflanzmaßnahmen.<br />
Als natürliche potenzielle Vegetation ist für das Untersuchungsgebiet ein<br />
artenarmer Hainsimsen Buchenwald (Luzulu-Fagetum) anzunehmen<br />
(BOHN 1981).<br />
Es handelt sich hier um einen Buchenwald tiefer Lagen, der an sonnig<br />
exponierten Lagen die Traubeneiche aufweist.<br />
Charakteristische Bäume und Sträucher dieser Vegetationsgesellschaft sind:<br />
Traubeneiche Quercus petraea<br />
Stieleiche Quercus robur<br />
Birke Betula pendula<br />
Vogelbeere Sorbus aucuparia<br />
Salweide Salix caprea<br />
Espe Populus tremula<br />
Faulbaum Frangula alnus<br />
3.6 Nutzung und Landschaftsbild<br />
Das Plangebiet stellt sich als eine reich gegliederte, überwiegend nach Süden<br />
exponierte, landwirtschaftlich genutzte Fläche dar, die sich in bereits<br />
vorhandene Siedlungsstrukturen eingliedert. Im östlichen Bereich befinden<br />
sich an den Aussiedlerhöfen einige Kleingartenbereiche, die als Nutzgarten<br />
bewirtschaftet werden, aber auch einige ältere Obstbäume sowie<br />
standortgerechte Hecken tragen. Westlich angrenzend befinden sich<br />
ausgedehnte Weideflächen in einem relativ bewegten Gelände. Im
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“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />
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Geländetiefpunkt verläuft ein temporäres, <strong>zum</strong> teil flächig vernässendes<br />
Fließgewässer, welches von einem nördlich liegenden Quellbereich gespeist<br />
wird. Das Grünland wird im Norden und Süden von standortgerechten<br />
Gehölzen begrenzt. Die Flächen nördlich und östlich der Grünlandbereiche<br />
sowie entlang der Hembecker Talstraße tragen Grünlandansaaten<br />
unterschiedlichen Alters. Im mittleren Bereich des Untersuchungsgebietes<br />
befindet sich neben einer Ackerfläche auch noch ein Eichen-Hainbuchen-<br />
Wäldchen.<br />
Im gesamten Untersuchungsgebiet befinden sich entlang von Parzellen- oder<br />
Böschungskanten mehr oder weniger ausgeprägte Hecken- und<br />
Gehölzstrukturen. Teilweise stellen sich diese als reine Haselnusshecken dar,<br />
teilweise als Eichen-/ Kirschengebüsche oder ruderalisierte Brachstreifen mit<br />
Farnen und aufkommenden Gehölzen (Weißdorn, Hundsrose).<br />
Der Geltungsbereich legt sich im Norden und Süden überwiegend an<br />
vorhandene Bebauung bzw. Straßen an, im Westen und Osten grenzen<br />
landwirtschaftliche Flächen an.<br />
4. Bestandsaufnahme und -bewertung<br />
4.1 Flora<br />
Im südöstlichen Bereich befinden sich als Pferdeweide genutzte<br />
Grünlandflächen.<br />
Bezüglich der Artenzusammensetzung des Grünlandes ist festzustellen, das<br />
dieses stark von seiner Nutzung überprägt wurde und somit als artenarm und<br />
relativ gestört anzusehen ist. Hier findet man Arten des frischen Grünlandes,<br />
die formal den Glatthaferwiesen (Arrhenatheretalia elatioris) zuzuordnen sind.<br />
Charakteristische, in dem Bestand noch nachzuweisende Pflanzenarten der<br />
Glatthaferwiesen sind:<br />
Glatthafer Arrhenatherum elatius<br />
Wiesenkerbel Anthriscus sylvestris<br />
Schafgarbe Achillea millefolium<br />
Bärenklau Heracleum sphondyleum<br />
Kriechender Hahnenfuß Ranunculus repens<br />
Wiesenrispe Poa pratensis<br />
Wiesenlabkraut Galium mollugo<br />
Spitzwegerich Plantago lanceolata<br />
Weitere Arten, die auf eine intensive Nutzung hindeuten, sind:<br />
Lieschgras Phleum pratense<br />
Knaulgras Dactylis glomerata<br />
Weißklee Trifolium repens<br />
Löwenzahn Taraxacum Ruderalia<br />
Auf der Weide treten außerdem Störungs- und Stickstoffzeiger wie<br />
stumpfblättriger Ampfer (Rumex obtusifolius) und Brennnessel (Urtica dioica)<br />
auf.
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“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />
Seite 7<br />
An den Böschungsschultern treten einige Arten der mageren Glatthaferwiesen<br />
hinzu, wie: Margerite (Chrysanthemum leucanthemum), Gewöhnlicher<br />
Hornklee (Lotus cornuculatus), Wiesen-Flockenblume (Knautia arvensis) und<br />
Flaum-Hafer (Avena pubescens).<br />
In der temporär vernässten Senke findet man entsprechend Nässe – und<br />
Wechselfeuchtezeiger wie Bachbunge (Veronica beccabunga), Scharfer<br />
Hahnenfuss (Ranunculus acris) und Weiches Honiggras (Holcus lanatus).<br />
Diese durch spezielle Standortbedingungen geprägten Grünlandbereiche<br />
stellen die aus naturschutzfachlicher Sicht wertvollsten im<br />
Untersuchungsgebiet dar.<br />
Die ökologische Funktion des Grünlandes ist eng an die Intensität der Nutzung<br />
gebunden. Nischenreiche Grünlandbereiche mit unterschiedlichen<br />
Standortbedingungen bieten bei vorwiegend extensiver Nutzung Tieren und<br />
Pflanzen wertvolle Lebensräume. Daneben spielen sie eine entscheidende Rolle<br />
in Bezug auf den Grundwasser-, Boden- und Klimaschutz, da sie auf diese<br />
Faktoren regulierend einwirken.<br />
Die umgebenden Weideflächen tragen überwiegend intensiv genutztes,<br />
artenarmes Grünland. Solche Flächen sind aus naturschutzfachlicher und<br />
landschaftspflegerischer Sicht als weniger wertvoll und nicht gefährdet<br />
anzusehen. Sie sind in unserer heutigen Kulturlandschaft häufig anzutreffen.<br />
Eine größere Wertigkeit ist auch durch das Fehlen seltener Arten nicht<br />
gegeben.<br />
Der überwiegende Teil der Grünlandflächen innerhalb des Geltungsbereiches<br />
wird von relativ jungen Grünlandeinsaaten unterschiedlichen Alters<br />
eingenommen.<br />
Im Vordergrund steht hier die Futterproduktion, daher besteht das Saatgut<br />
überwiegend aus Obergräsern mit hohem Futterwert und guter Wuchsleistung.<br />
Zu nennen sind hier: Deutsches und Welsches Weidelgras (Lolium perenne<br />
und multiflorum) und Lieschgras (Phleum pratense). In Abhängigkeit vom Alter<br />
der Ansaat sind bereits einige andere konkurrenzfähige Kräuter und Gräser in<br />
die Flächen eingewandert.<br />
U. a. sind hier zu nennen:<br />
Kriechender Hahnenfuß Ranunculus repenes<br />
Schmalblättriger Wegerich Plantago lanceolata<br />
Löwenzahn Taraxacum officinalis<br />
Weiß-Klee Trifolium repens<br />
Wiesen-Knäulgras Dactylis glomerata<br />
Gewöhnliches Rispengras Poa trivialis<br />
Aufgrund der intensiven Nutzung und der damit verbundenen Artenarmut sind<br />
solche Bestände aus naturschutzfachlicher und landschaftspflegerischer Sicht<br />
lediglich als gering zu bewerten.
<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />
“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />
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Zusätzlich findet man im Untersuchungsgebiet noch Grünlandbrachen und<br />
ruderale Böschungen. Eine größere Fläche befindet sich im Südwesten<br />
angrenzend an den Geltungsbereich, kleinere Bereiche findet man an einigen<br />
Böschungskanten und landwirtschaftlich nicht nutzbaren Flächen.<br />
Bedingt durch die fehlende oder stark eingeschränkte Nutzung in Verbindung<br />
mit Nährstoffanreicherung siedeln sich hier meist Arten an, die<br />
stickstofftolerant, stark wüchsig und somit konkurrenzkräftig sind. Hier findet<br />
man z.B.:<br />
Brombeere Rubus spec.<br />
Himbeere Rubus idaeus<br />
Brennnessel Urtica dioica<br />
Beifuss Artemisia vulgaris<br />
Knaulgras Dactylis glomerata<br />
Auf den Brachflächen im Untersuchungsgebiet kommt der Adlerfarn (Pteridium<br />
aquilinum) häufig vor. Mit seinem stattlichen Wuchs und seinem<br />
weitreichenden Rhizom kann er andere Pflanzen häufig unterdrücken. Er liebt<br />
saure, basenarme Lehmböden und zeigt als eigentliche Waldart der Eichen-<br />
und Kiefernwälder fast immer ehemalige Waldstandorte an.<br />
Östlich der Hembecker Talstraße stockt ein ausgeprägtes Eichen-<br />
Hainbuchen- Wäldchen. Einzelne Bäume haben bereits eine beachtliche<br />
Stärke erreicht.<br />
Die Baumschicht wird neben den Bestandsbildenden Gehölzen auch noch aus<br />
Birken, Eschen und Espen aufgebaut. Im Unterwuchs findet man neben<br />
Adlerfarn, Brombeeren, Brennnesseln und einigen Gartenflüchtlingen auch<br />
<strong>zum</strong> Teil schon höherwüchsige Stechpalmen (Ilex aquifolium).<br />
Feldgehölze dieser Größe besitzen eine hohe ökologisch Bedeutung und<br />
Wertigkeit. Vor allem für die Fauna erfüllen sie eine Vielzahl wesentlicher<br />
Funktionen, wie: Ansitzwarte, Singwarte, Rendezvous-Platz, Schutz vor<br />
Witterung und Feinden, Nahrungsstätte, Nahrungsreservoir, Winterquartier für<br />
Feldtiere, Vermehrungsstätte, Orientierungshilfe. Zudem besitzen sie einen<br />
hohen ästhetischen Wert, indem sie zur Gliederung der Landschaft beitragen<br />
und ihre Strukturvielfalt erhöhen. Ebenfalls schaffen sie in ihrem unmittelbaren<br />
Umfeld ein ausgeglichenes Klima.<br />
Gebüsche, Hecken, Säume<br />
Angrenzend und innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich Baumreihen und<br />
geschlossene Gehölzsäume und Hecken mit überwiegend standortgerechten<br />
Gehölzen unterschiedlichen Alters und Ausprägung. Die Standorte der<br />
Gehölzstrukturen sind aus dem Lageplan – Bestand/Nutzung ersichtlich.<br />
Insbesondere in der Kulturlandschaft und im Übergangsbereich von Siedlungen<br />
<strong>zum</strong> Freiland kommt Baumreihen aus Großgehölzen und Heckenstrukturen<br />
eine wichtige Vernetzungs- und Ausbreitungsfunktion zu.<br />
Die Bedeutung dieser Gehölze für den Naturhaushalt, das Landschaftsbild und<br />
als (Teil-) Lebensraum ist, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zur potenziellen<br />
natürlichen Vegetation, als erheblich einzuordnen.<br />
Baumgruppen, Baumreihen und Einzelbäume werden als Holzgewächse sehr<br />
unterschiedlicher Ausprägung charakterisiert, denen neben ähnlichem
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“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />
Seite 9<br />
Aussehen gemeinsam ist, dass sie in der Regel kein vom Freiland entscheidend<br />
abweichendes Standortklima ausbilden im Gegensatz zu Wald und Hecken.<br />
Dennoch sind die Baumreihen durch ihre Größe und ihren exponierten<br />
Standort von klimabeeinflussender Bedeutung.<br />
Erwähnenswert ist darüber hinaus ihr Einfluss auf Erosion,<br />
Bodenwasserhaushalt und ihre Rolle als Luftfilter und ihre landschaftsprägende<br />
und -gliedernde Bedeutung.<br />
Die im Untersuchungsgebiet befindlichen Ackerflächen werden intensiv<br />
landwirtschaftlich genutzt. Fruchtabhängige Ackerwildkräuter sind daher nur<br />
spärlich vorhanden. Die in den Ackerfluren vorgefundenen Arten Hirse, Klee<br />
und kleines Franzosenkraut sind Vertreter der Hackfruchtgesellschaften<br />
(Chenopodietea).<br />
Als Besonderheit ist die im Gebiet befindliche Quelle zu bezeichnen. Hier tritt<br />
Wasser in einer ausgeprägten Bachbungen-Quellflur (Veronica beccabunga)<br />
zutage, um nur wenige Meter weiter unterhalb wieder zu versickern. Der<br />
anschließende Grabenbereich war am Kartierungstermin (Herbst 2005)<br />
trocken und wies auch keine feuchtezeigenden Arten auf.<br />
Quellbereiche sind aus naturschutzfachlicher Sicht als besonders wertvoll<br />
einzuschätzen, zudem sind sie als Biotope gesetzlich geschützt (§62 LG).<br />
Aufgrund seiner Kleinräumigkeit ist dieser Biotop jedoch nicht im Biotop-<br />
Kataster der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF)<br />
enthalten.<br />
Grundsätzlich kann die Aussage getroffen werden, dass sich bei den<br />
Vegetationsflächen das Artenspektrum augenscheinlich aus allgemein<br />
verbreiteten Pflanzen zusammensetzt; weitere nach dem<br />
Landschaftspflegegesetz oder BNatSchG geschützte Flächen, Biotope oder<br />
FFH-Gebiete sind weder im Geltungsbereich noch angrenzend vorhanden.<br />
Im Biotop-Kataster der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten<br />
(LÖBF) sind innerhalb und randlich des Geltungsbereichs keine<br />
Biotopkomplexe registriert (Gebietsentwicklungsplan Regierungsbezirk<br />
Arnsberg).
<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />
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4.2 Fauna<br />
Seite 10<br />
Im Rahmen vorliegender Planung sind keine faunistischen Erhebungen<br />
durchgeführt worden. Es bedarf in der Regel keiner Ermittlung der<br />
vorhandenen Tierwelt, wenn aufgrund der festgestellten Biotoptypen im<br />
Plangebiet von einem typischen, allgemeinen Erfahrungswerten<br />
entsprechenden Tierbesatz in den jeweiligen Biotoptypen ausgegangen werden<br />
kann, so dass folgende allgemeine Angaben über die Fauna gemacht werden<br />
können:<br />
Für die Tierwelt bieten vor allem die Gehölzbereiche Lebensraum. Viele der<br />
ökologisch wertvolleren Bereiche können im vorliegenden<br />
Bebauungsplankonzept erhalten werden und somit ihre vernetzenden<br />
Funktionen auch weiterhin wahrnehmen.<br />
Für die Fauna hat Intensivgrünland als Dauerlebensraum kaum eine höhere<br />
Bedeutung als ein Acker. Wegen Überweidung oder Silagenutzung können die<br />
meisten Wieseninsekten ihre Entwicklung in diesen Wiesen nicht beenden,<br />
Blütenbesucher finden kaum Nahrung und Nester von Bodenbrütern werden<br />
zerstört. Zu den wenigen Tierarten, die im Intensivgrünland bei uns noch<br />
regelmäßig nachgewiesen werden können, zählen Gemeiner Grashüpfer oder<br />
Kleiner Haufalter, als Nahrungsgäste treten im Intensivgrünland u.a.<br />
Rabenkrähe, Ringeltaube, Mäusebussard oder Turmfalke auf.<br />
Aufgrund ihrer Altersstruktur stellen die vorhandenen Bäume ein wichtiges<br />
(Teil-) Habitat dar, u.a. als Neststandort für Vögel, insbesondere für Baum-<br />
und Buschbrüter oder als Nahrungsbiotop für Blütenbesucher (Schmetterlinge<br />
und Schwebfliegen). Im Biotopverbund kann der Einzelbaum daher gleichsam<br />
als Trittstein wirksam werden.<br />
Je älter, dicker und mulmreicher die Stämme sind, desto wertvoller sind sie<br />
aus der Sicht des Faunenschutzes. So ist der Alters- und Zerfallsgrad des<br />
Holzes für die in Holz und Holzmulm lebende Insektenfauna sowie für<br />
Höhlenbrüter wichtig. Entsprechende Baumgruppen oder Einzelbäume zählen<br />
zu den bedeutenden Habitaten einer Reihe holzbewohnender Käfer.<br />
Die Bedeutung des Gehölzsaumes im einzelnen:<br />
• Aufsitz- und Singwarte<br />
• Deckung und Schutz vor Witterung, Bewirtschaftung und Feinden<br />
• Erhöhung der Strukturvielfalt im offenen Gelände bzw. am<br />
Siedlungsrand
<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />
“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />
5. Eingriffsbewertung<br />
Seite 11<br />
Für den Geltungsbereich sind die vorhandenen Freiflächen und<br />
Biotopstrukturen wie beschrieben erfasst worden.<br />
Die Ausweisung und Bewertung von Biotoptypen erfolgt gemäß der<br />
Abstimmung mit der Stadt <strong>Ennepetal</strong> in Anlehnung an die „Bewertung von<br />
Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung“ des Kreises<br />
Unna. Die Erfassung des Wertes des Geltungsbereiches wird hierbei über die<br />
Bewertung von Biotoptypen vorgenommen. Die Biotoptypen sind in der<br />
Biotoptypenwertliste vorgegeben, ihnen ist jeweils ein festgesetzter Grundwert<br />
zugeordnet. Hier erhält jeder Biotoptyp einen Grundwert auf einer Skala von 0<br />
bis 1. Dabei entspricht 0 dem niedrigsten und 1 dem höchsten Wert für<br />
Naturschutz und Landschaftspflege. Zur Bewertung des Ausgangszustandes<br />
des Untersuchungsraumes wird der Grundwert A der Biotoptypenwertliste zu<br />
Grunde gelegt. Da die Festsetzungen des Bebauungsplanes (Flächen und<br />
Maßnahmen) zu anderen Biotoptypen führen, ist die Fläche mit dem<br />
Grundwert P des zu erwartenden Biotoptyps (Wert eines Biotoptyps nach 30<br />
Jahren) bewertet worden (s. Formblätter A und B im Anhang).<br />
Die Wirkung der Eingriffe auf die einzelnen Landschaftsfaktoren, die durch den<br />
Bebauungsplan vorbereitet werden, ist wie folgt zu beurteilen:<br />
5.1 Flora und Fauna<br />
Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von rund 17,9 ha, bei dem es<br />
hauptsächlich <strong>zum</strong> Verlust von Grünland- und Ackerflächen, aber auch von<br />
einigen Gehölzen kommen wird. Durch die Bebauung kommt es <strong>zum</strong> Verlust<br />
der jeweiligen Vegetation sowie von den von dieser und von anderen<br />
Biotopstrukturen abhängigen Tierarten. Die in Anspruch genommenen Flächen<br />
beeinträchtigen hauptsächlich junge Ansaaten und Grünlandbereiche. Die<br />
Randstrukturen mit Gehölzen können <strong>zum</strong> überwiegenden Teil erhalten<br />
werden. Ausgedehnte interne Ausgleichsflächen dienen der Biotopvernetzung<br />
und können Rückzugsmöglichkeiten bieten.<br />
5.2 Landschaftsbild<br />
Eine Bebauung des Planungsraumes würde ohne Innendurchgrünung und<br />
Erhaltung vorhandener Grünstrukturen eine gewisse Beeinträchtigung des<br />
Landschaftsbildes nach sich ziehen, da durch die geplante Bebauung<br />
landschaftsbildprägende Strukturen (Feldgehölze, Gebüsche und Hecken)<br />
entfallen müssen. Allerdings ist das Plangebiet bereits heute durch wertvolle<br />
Randstrukturen, in die nicht eingegriffen wird, relativ gut in die Landschaft<br />
eingebunden, eine weitere Eingrünung vermindert daher den Eingriff ins
<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />
“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />
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Landschaftsbild weitgehend. Eine Landschaftsbildveränderung, die über den<br />
lokalen Rahmen hinaus geht, ist nicht zu erwarten.<br />
Die weiteren, abiotischen Schutzgüter, die durch die Bauleitplanung<br />
beeinträchtigt werden, sind im Teil II der Begründung (Umweltbericht nach §<br />
2a BauGB) beschrieben und einer Konfliktanalyse unterzogen worden. Aus<br />
diesen Gründen beschränkt sich der vorliegende landschaftspflegerische<br />
Fachbeitrag auf Aussagen über den Wert der Flächen für den Arten- und<br />
Biotopschutz. Bei der Zusammenstellung des abwägungsrelevanten Materials<br />
ist zusätzlich zur Anwendung dieses Verfahrens auch auf die Auswirkungen des<br />
Bebauungsplanes auf die Ressourcen und Schutzgüter Boden, Wasser,<br />
Klima und Luft als Bestandteile des Naturhaushaltes einzugehen, wie sie im<br />
Umweltbericht dargelegt sind.<br />
6. Eingriff und Kompensation<br />
Der Eingriff in Natur und Landschaft im Rahmen des geplanten Vorhabens<br />
resultiert aus der Bebauung einschließlich der erforderlichen öffentlichen und<br />
privaten Erschließung.<br />
6.1 Maßnahmen zur Eingriffsminimierung<br />
Alle nachfolgend beschriebenen eingriffsreduzierenden Maßnahmen gelten als<br />
Vorgaben zu den grünordnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die<br />
vorgesehene Nutzung der Freiflächen im Baugebiet und deren Bepflanzung<br />
wird vom Bauherrn in einem gesonderten Freiflächenplan unter<br />
Berücksichtigung dieser Festsetzungen detailliert dargestellt und mit den<br />
Bauanträgen eingereicht.<br />
Tabuzonen<br />
Zum Schutz vor baubedingten Beeinträchtigungen für Boden, Grund- und<br />
Oberflächenwasser sowie für die Pflanzen- und Tierwelt sind Flächen, die einen<br />
hohen naturschutzfachlichen Wert oder eine besondere Empfindlichkeit<br />
aufgrund der Bodenverhältnisse oder des Wasserhaushalts besitzen während<br />
der Bauzeiten besonders zu schützen. Zu diesem Zweck werden sie als<br />
sensibler Bereich (Tabuzone) im Maßnahmenplan dargestellt. In diesen<br />
Bereichen ist ein Befahren und Betreten sowie das Lagern von Baumaterialien<br />
und das Abstellen von Baumaschinen und -fahrzeugen zu unterlassen.<br />
Während der Bauausführung muss für eine Einhaltung dieser Vorgaben in<br />
geeigneter Weise gesorgt werden. Vor Einrichtung der Baustelle sind die<br />
Bereiche im Gelände eindeutig als Tabuzone zu markieren. Insbesondere ist<br />
auf allen Maßnahmenflächen darauf zu achten, das vorhandene<br />
Gehölzbestände nicht beeinträchtigt werden.
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6.1.1 Verwendung von Niederschlagswasser<br />
Seite 13<br />
Bei der Ausweisung von Neubaugebieten in der Stadt <strong>Ennepetal</strong> ist<br />
grundsätzlich als Festsetzung in einem Bebauungsplan aufzunehmen, dass und<br />
in welcher Weise eine Verwertung und/oder Versickerung von<br />
Niederschlagswasser vorzunehmen ist. Somit wird gesetzlichen Vorgaben<br />
Rechnung getragen, die eine Beseitigung und Behandlung von<br />
Niederschlagswasser regeln.<br />
Aus diesem Grund ist parallel zur vorliegenden Bauleitplanung ein<br />
entwässerungstechnischer Vorentwurf erstellt worden, der auf Grundlage eines<br />
Bodengutachtens mit Feststellung der Versickerungsfähigkeit ein ökologisch<br />
orientiertes Entwässerungs-/ Versickerungskonzept für das geplante Baugebiet<br />
„Bauen mit der Sonne“ enthält.<br />
Die wesentlichen Bausteine des Konzeptes sind in der Begründung <strong>zum</strong> B-Plan<br />
dargelegt.<br />
Folgende Vorteile bietet die Wiederherstellung des Wasserkreislaufes:<br />
• die natürliche (derzeitige) Grundwasserneubildung bleibt erhalten<br />
• die Belastung von Gewässern infolge schadstoffbelasteter<br />
Regenwasserabflüsse unterbleibt<br />
• die Ausmaße von Hochwassergeschehen werden herabgesetzt<br />
• Kosten werden durch ein weniger aufwendiges Entsorgungsnetz mit<br />
niedrigeren Anlage- und Betriebskosten eingespart<br />
• die Standortbedingungen der Vegetation werden bezüglich der<br />
Wasserversorgung verbessert<br />
• Das Regenrückhaltebecken weist als „grünes“ Becken mit extensiver<br />
Pflege eine besondere ökologische Wertigkeit und ein hohes<br />
Entwicklungspotenzial auf.<br />
6.1.2 Gestaltung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen<br />
Innerhalb des Planungsgebietes sollte, soweit vertretbar, ein möglichst großer<br />
Anteil an Grünflächen gewährleistet werden.<br />
Für die nicht überbauten Grundstücksflächen empfiehlt sich ein<br />
Grünflächenanteil von 70 %, der zu 50 % mit heimischen, standortgerechten<br />
Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen ist. Pro Grundstück ist mindestens 1<br />
hochstämmiger Obstbaum (Lokalsorten) oder 1 Laubbaum zu pflanzen. Sind<br />
mehrere Gehölze vorgesehen, so sollen als Richtwerte für die Anpflanzung von<br />
Bäumen Abstände von ca. 10 m und für die Anpflanzung von Sträuchern ca. 3<br />
m gelten. Vorgartenbereiche sind zu min. 50% grünordnerisch zu gestalten.<br />
Es ist darauf zu achten, dass verschiedenartige Gehölze in unterschiedlich<br />
großen Gruppen zu pflanzen sind, um den bei einer geschlossenen Eingrünung<br />
auftretenden Riegeleffekt zu vermeiden. Nach einer ca. 4jährigen<br />
Aufwuchspflege sollen die Gehölze (außer den Obstbäumen) weitgehend sich<br />
selbst überlassen bleiben, da naturnahe Gehölzbestände einen größeren Wert<br />
als Lebensraum für Pflanzen und Tiere besitzen, als gepflegte Flächen.<br />
Pflegemaßnahmen sollten lediglich alle 10-15 Jahre durch Schnitt bzw.<br />
Herausnehmen von Gehölzen vorgenommen werden, wobei Störungen<br />
während der Brut- und Aufzuchtzeit der auftretenden Vogelarten zu vermeiden
<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />
“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />
Seite 14<br />
sind. Durch die Gehölzanpflanzungen sollen sowohl der negative Einfluss der<br />
Versiegelung auf das Lokalklima, als auch die Beeinträchtigungen des<br />
Landschaftsbildes gemindert, sowie Vernetzungsstrukturen im Gebiet selbst<br />
aufgebaut werden, um den Bereich des zukünftigen Baugebietes für Flora und<br />
Fauna zu erhalten bzw. zu entwickeln. Gehölze für Anpflanzungen sind der<br />
Artenauswahl zu entnehmen.<br />
6.1.3 Grünordnerische Einbindung<br />
Zur inneren Durchgrünung des Plangebietes eignen sich einerseits<br />
Baumstandorte innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen, andererseits<br />
Anpflanzungen in den privaten Vorgartenbereiche entlang der öffentlichen<br />
Verkehrsflächen. Die Auswahl der zu verwendenden Bäume richtet sich dabei<br />
nach dem verfügbaren Platzangebot. Im engen Straßenraum eignen sich auch<br />
kleinkronige Bäume wie Kugelspitzahorn (Acer platanoides "Globosum"),<br />
Baum-Felsenbirne (Amelanchier arborea „Robin Hill“) oder Rotdorn (Crataegus<br />
laevigata "Paul`s scarlet"), während in großflächigen Bereichen andere<br />
standortgerechte Arten verwendet werden sollten. Bei der Wahl der Sorten ist<br />
auf Silber- und Krimlinden (Tilia tomentosa und Tilia euchlora) zu verzichten,<br />
weil ihr Nektar bei Hummeln <strong>zum</strong> Tode führt. Stattdessen empfiehlt sich die<br />
Winterlinde der Sorte "Rancho". In den rückwärtigen Grundstücksbereichen<br />
empfiehlt es sich Obstgehölze anzulegen, um eine vernetzende Wirkung<br />
zwischen dem Bereich der Bebauung und dem Außenbereich zu erzielen.<br />
6.1.4 Fassadenbegrünung<br />
Die Fassadenbegrünung eignet sich auf Grund ihres geringen ebenerdigen<br />
Flächenbedarfs insbesondere für beengte Bereiche. Sie zielt vor allem auf die<br />
Verbesserung der mikroklimatischen und lufthygienischen Situation im<br />
unmittelbaren Bereich des Baukörpers. Hinzu kommt hier die allgemeine<br />
Steigerung des Grünanteils, gestalterische Aussagen und die Mithilfe bei der<br />
Integration dominanter Baukörper in das Stadt-/ Landschaftsbild. Die<br />
Bedeutung aus tierökologischer Sicht ist ebenfalls zu erwähnen.<br />
Um Wärmeverluste zu verringern, sollten Nord-, Nordost- und<br />
Nordwestfassaden mit immergrünen Pflanzen begrünt werden (Efeu,<br />
Immergrünes Geißblatt). Dagegen sind an Süd-, Ost- und Westfassaden<br />
laubabwerfende Arten zu verwenden, da im Sommer eine kühlende Wirkung<br />
durch die Pflanzen und im Winter die Erwärmung der Fassaden <strong>zum</strong> Tragen<br />
kommen soll. Zur Fassadenbegrünung geeignete Kletterpflanzen sind z.B.:<br />
Efeu Hedera helix<br />
Waldrebe Clematis vitalba<br />
Hopfen Humulus lupulus<br />
Jelängerjelieber Lonicera caprifolium<br />
Immergrünes Geißblatt Lonicera henryi<br />
Duft-Geißblatt Lonicera heckrotii<br />
Kletter-Knöterich Polygonum aubertii<br />
Wilder Wein Parthenocissus quinquefolia
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Wilder Wein Parthenocissus triscuspidata<br />
Weinrebe Vitis vinifera<br />
Blauregen Wisteria sinesis<br />
Seite 15<br />
Bei der Gestaltung und dem Bau von Kletterhilfen sollten die jeweiligen<br />
Klettertechniken der Pflanzen berücksichtigt werden, um ein gutes Wachstum<br />
zu gewährleisten. Für rankende Arten (Waldrebe, Weinrebe) sind Geflechte<br />
aus Gitter, aus waagrecht und senkrecht verlaufenden Drähten, Schnüren oder<br />
Stäben erforderlich. Dagegen sind schlingende Arten (Hopfen, Geißblatt,<br />
Knöterich, Blauregen) auf vorwiegend senkrecht angeordneten Drähten,<br />
Stäben und Latten etc. angewiesen.<br />
6.1.5 Dachbegrünung<br />
Die abiotischen und biotischen Aspekte einer Dachbegrünung sind nachfolgend<br />
dargestellt.<br />
Boden (Grund-)<br />
Wasserhaushalt<br />
Kultursubstrate Je nach<br />
, fehlender Speicherkapazität der<br />
unmittelbarer Substrate (extensive<br />
Erdanschluss oder intensive<br />
><br />
Dachbegrünung) kann<br />
keine<br />
Regenwasser<br />
Auswirkungen zeitverzögert<br />
auf den zurückgehalten<br />
natürlichen werden<br />
Bodenhaushalt ><br />
(vereinfachtes Entlastung der<br />
Bodenleben<br />
nach Jahr-<br />
Kanalisation<br />
zehnten) Verdunstung<br />
Evapotranspiration<br />
Bodenwasserhaushalt<br />
wird nicht begünstigt<br />
(Grundwasseranreiche<br />
rung)<br />
Klima/Luft Pflanzen-/<br />
Tierwelt<br />
In Abhängigkeit Bei Extensivbe-<br />
von Art der<br />
grünung können<br />
Dachbegrünung kleinräumige<br />
Auswirkungen auf Rückzugsräume<br />
><br />
entstehen<br />
Verdunstung/Evapotranspiration<br />
Bei Intensivbegrünung<br />
meist<br />
Intensivnutzung mit<br />
Störfaktoren<br />
Herabsetzen der<br />
Windgeschwindigke<br />
iten<br />
Herabsetzen der<br />
Aufwärmtendenzen<br />
Kein Immissionsschutz<br />
bei<br />
Extensivbegrünungen<br />
Kein Lärmschutz<br />
Begünstigungen für<br />
dachnahe<br />
Luftschichten und<br />
angrenzende<br />
Innenräume<br />
Stadtbild und<br />
Wohlbefinden<br />
Raumklima nur bei<br />
größeren Gewerbegebieten<br />
(Isolation)<br />
Dachgärten,<br />
Erholung etc.<br />
Belebung von<br />
verdichteten Wohnquartieren<br />
hier: Blickwirkung<br />
bei Nahbetrachtung<br />
eingeschränkt<br />
Fernwirkung<br />
ebenfalls<br />
eingeschränkt (Hohe<br />
Leuchte, Lahnberge)<br />
Negative Wirkungen<br />
beim Betrachter bei<br />
Ausfällen,<br />
Trockenperioden,<br />
unkontrollierter<br />
Wildwuchs<br />
Einsparungen beim<br />
Energie- und<br />
Wärmebedarf<br />
(Ökobilanz)
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6.2 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
Interne Ausgleichsflächen:<br />
Seite 16<br />
Auf der internen Maßnahmenfläche A1 wird entlang der Straße eine 5m<br />
breite dichte Gehölzanpflanzung durchgeführt. Das Gehölz soll aus Sträuchern<br />
(2xv, 60-100 bzw. 100-150 cm) mit einem Pflanzabstand von 1 / 1,5 m²<br />
stufenförmig aufgebaut werden, das heißt, dass höher werdende Gehölze bei<br />
der Pflanzung im Inneren angeordnet werden. Die Artenauswahl ist anhand<br />
der Artenverwendungsliste zu treffen.<br />
Die verbleibenden Grünlandflächen werden extensiv genutzt, die erste Mahd<br />
findet erst nach dem 15. Juni statt, das Mähgut wird von der Fläche entfernt,<br />
eine Düngung unterbleibt.<br />
Auf der internen Maßnahmenfläche A2 sind vorhandene Gehölzbereiche zu<br />
erhalten. Auf einem 10m breiten straßenparallelen Streifen ist die Anlage von<br />
lockeren Gehölzgruppen aus Sträuchern (2xv, 60-100 bzw. 100-150 cm) im<br />
Wechsel mit Grünland (Anteile je ca. 50%) geplant. Die Pflanzdichte innerhalb<br />
der Gehölzgruppen beträgt ca. 1/4 m², die Artenauswahl ist anhand der<br />
Artenverwendungsliste zu treffen. Bei der Pflanzung ist der Schutzstreifen der<br />
vorhandenen Gasleitung zu beachten. Außerdem soll im südlichen Bereich auf<br />
etwa 1000m² ein Feldgehölz aus Bäumen I. und II. Ordnung und Sträuchern<br />
stufig aufgebaut werden, es soll den Quellbereich und dort bereits bestehende<br />
Gehölze integrieren und vor Beeinträchtigungen schützen. Die Artenauswahl<br />
wird anhand der Artenverwendungsliste getroffen, die Pflanzqualität der<br />
Bäume ist mindestens: 4x verpflanzt, 20-25 cm Stammumfang, die der<br />
Sträucher :2xv, 60-100 bzw. 100-150 cm. Der Pflanzabstand der Bäume<br />
zueinander sollte ca. 10m betragen, der der Sträucher 1,50m.<br />
Des Weiteren ist im südlichen Bereich westlich der Gasleitung die Gestaltung<br />
einer Baumgruppe geplant. Hier sollen 5 Solitärgehölze mit den folgenden<br />
Pflanzqualitäten verwendet werden:<br />
1 Stieleiche (Quercus robur), Solitärbaum, 4xv. STU 25 – 30,<br />
2 Winterlinden (Tilia cordata), Hochstämme, 4xv. STU 20 – 25,<br />
2 Bergahorn (Acer pseudoplatanus) Hochstämme, 4xv. STU 20 – 25<br />
Die verbleibenden Grünlandflächen werden, abgesehen von einem 2m breiten<br />
Krautsaum entlang der Gehölzränder, extensiv genutzt, die erste Mahd findet<br />
erst nach dem 15. Juni statt, das Mähgut wird von der Fläche entfernt, eine<br />
Düngung unterbleibt. Der Krautsaum wird nur einmal im Spätsommer gemäht,<br />
so entstehen, vor allem nach der ersten Mahd der angrenzenden Bereiche,<br />
wertvolle Rückzugsbiotope. Die Struktur und Nischenvielfalt wird erhöht und<br />
die ökologische Wertigkeit der Fläche dadurch gesteigert.<br />
Auf der internen Maßnahmenfläche A3 ist auf einem 10m breiten<br />
straßenparallelen Streifen die Anlage von lockeren Gehölzgruppen aus<br />
Sträuchern (2xv, 60-100 bzw. 100-150 cm) im Wechsel mit Grünland (Anteile<br />
je ca. 50%) geplant. Die Pflanzdichte innerhalb der Gehölzgruppen beträgt ca.<br />
1/4 m², die Artenauswahl ist anhand der Artenverwendungsliste zu treffen.
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Seite 17<br />
Des Weiteren ist im nördlichen Bereich die Gestaltung einer Baumgruppe<br />
geplant. Hier sollen 5 Solitärgehölze mit den folgenden Pflanzqualitäten<br />
verwendet werden:<br />
1 Stieleiche (Quercus robur), Solitärbaum, 4xv. STU 25 – 30,<br />
2 Winterlinden (Tilia cordata), Hochstämme, 4xv. STU 20 – 25,<br />
2 Bergahorn (Acer pseudoplatanus) Hochstämme, 4xv. STU 20 – 25<br />
Die verbleibenden Grünlandflächen werden, abgesehen von einem 2m breiten<br />
Krautsaum entlang der Gehölzränder, extensiv genutzt, die erste Mahd findet<br />
erst nach dem 15. Juni statt, das Mähgut wird von der Fläche entfernt, eine<br />
Düngung unterbleibt. Der Krautsaum wird nur einmal im Spätsommer gemäht,<br />
so entstehen, vor allem nach der ersten Mahd der angrenzenden Bereiche,<br />
wertvolle Rückzugsbiotope. Die Struktur und Nischenvielfalt wird erhöht und<br />
die ökologische Wertigkeit der Fläche dadurch gesteigert.<br />
Auf der Fläche A 3 sind technische Anlagen unterirdisch zulässig (Staukanal),<br />
die vorgesehene Bepflanzung mit Sträuchern ist an die Anforderungen der<br />
Entwässerungsplanung anzupassen.<br />
Auf der internen Maßnahmenfläche A4 sind vorhandene Gehölzbereiche zu<br />
erhalten. Im südwestlichen Bereich ist die Anlage von dichten Gehölzgruppen<br />
aus Sträuchern (2xv, 60-100 bzw. 100-150 cm) geplant. Die Pflanzdichte<br />
innerhalb der Gehölzgruppen beträgt ca. 1/1,5 m², die Artenauswahl ist<br />
anhand der Artenverwendungsliste zu treffen.<br />
Außerdem ist im nordwestlichen Bereich die Gestaltung einer Baumgruppe<br />
geplant. Hier sollen 5 Solitärgehölze mit den folgenden Pflanzqualitäten<br />
verwendet werden:<br />
1 Stieleiche (Quercus robur), Solitärbaum, 4xv. STU 25 – 30,<br />
2 Winterlinden (Tilia cordata), Hochstämme, 4xv. STU 20 – 25,<br />
2 Bergahorn (Acer pseudoplatanus) Hochstämme, 4xv. STU 20 – 25<br />
Im nördlichen Bereich der Fläche finden sich schon heute temporäre<br />
Vernässungen. Auf der Fläche wird eine flache Sickermulde ausgehoben (ca.<br />
500m²), die der Strukturbereicherung, der Wasserrückhaltung im Gebiet und<br />
der zusätzlichen Vernässung der Grünlandbereiche dient. Hier werden<br />
feuchteabhängige Arten eine Lebensraumergänzung finden. Der Bereich der<br />
Sickermulde wird im Verbund mit den angrenzenden Flächen extensiv<br />
bewirtschaftet. Die Grünlandflächen werden, abgesehen von einem 2m breiten<br />
Krautsaum entlang der Gehölzränder, extensiv genutzt, die erste Mahd findet<br />
erst nach dem 15. Juni statt, das Mähgut wird von der Fläche entfernt, eine<br />
Düngung unterbleibt. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf die angepasste<br />
Pflege der mageren Hänge und feuchten Mulden zu lenken. Der Krautsaum<br />
wird nur einmal im Spätsommer gemäht, so entstehen, vor allem nach der<br />
ersten Mahd der angrenzenden Bereiche, wertvolle Rückzugsbiotope. Die<br />
Struktur und Nischenvielfalt wird erhöht und die ökologische Wertigkeit der<br />
Fläche dadurch gesteigert. Die Maßnahme dient gleichermaßen auch der<br />
Erhaltung und unter Schutzstellung der vorhandenen ausgeprägten<br />
Gehölzstrukturen. In einer Siedlungslandschaft nehmen solche Gehölze und<br />
Kleinwälder wichtige ökologische Funktionen wahr. Sie weisen in der Regel, je<br />
nach Ausprägung, einen hohen Artenreichtum auf. Vor allem für die Fauna<br />
erfüllen sie eine Vielzahl wesentlicher Funktionen, wie: Ansitzwarte, Singwarte,<br />
Rendezvousplatz, Schutz vor Witterung und Feinden, Nahrungsstätte,<br />
Nahrungsreservoir, Winterquartier für Feldtiere, Vermehrungsstätte,
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Orientierungshilfe. Zudem besitzen sie einen hohen ästhetischen Wert, indem<br />
sie zur Gliederung der Landschaft beitragen und ihre Strukturvielfalt erhöhen.<br />
Ebenfalls schaffen sie in ihrem unmittelbaren Umfeld ein ausgeglichenes Klima.<br />
Die so aufgewerteten und bewirtschafteten Flächen können einen wertvollen<br />
funktionellen Beitrag <strong>zum</strong> Ausgleich der geplanten Eingriffe und somit <strong>zum</strong><br />
Naturschutz leisten, sie steigern die ökologische Leistungsfähigkeit und<br />
naturschutzfachliche Bedeutung des Gebietes.<br />
Durch die geplanten Maßnahmen wird das Gebiet einen hohen<br />
Strukturreichtum erlangen. Hierdurch auftretende „Grenzflächeneffekte“,<br />
welche bedingen, dass an der Nahtstelle zwischen zwei unterschiedlichen<br />
Lebensräumen eine besonders hohe Artendichte anzutreffen ist, bedeuten eine<br />
ökologische Wertsteigerung für das gesamte Gebiet. Durch den hohen Anteil<br />
an bereits gut ausgeprägten Strukturen im Gebiet, die erhalten werden<br />
können, ist eine schnelle Aufgabenübernahme der entfallenden<br />
Biotopfunktionen gewährleistet.<br />
6.3 Bilanzierung<br />
Entsprechend der bauleitplanerischen und grünordnerischen Festsetzungen ist<br />
der Zustand des Untersuchungsraumes nach dem beschriebenen Verfahren<br />
ebenfalls ermittelt und bilanziert worden (s. Anhang: Zustand des<br />
Untersuchungsraumes gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes)<br />
Für die Berechnung des Eingriffs wird davon ausgegangen, dass das<br />
festgesetzte Bauland und die Straßenverkehrsflächen im Plangebiet<br />
überwiegend umgesetzt werden. Für die Eingriffsberechnung ist der maximal<br />
zulässige Versiegelungsgrad zu Grunde gelegt worden. Der tatsächliche<br />
zukünftige Versiegelungsgrad kann nicht konkret beziffert werden, da<br />
insbesondere die Ausgestaltung von Nebenanlagen bzw. der nicht<br />
überbaubaren Flächen die Auslastung mitbestimmen.<br />
Die Festlegungen des Bebauungsplanes führen zu einer neuen flächigen<br />
Verteilung von Biotoptypen.<br />
Die Gesamtbilanz ergibt sich aus Subtraktion des Gesamtflächenwertes A<br />
(Ausgangszustand des Untersuchungsraumes) vom Gesamtflächenwert B<br />
(Zustand des Untersuchungsraumes gemäß den Festsetzungen des<br />
Bebauungsplanes).<br />
Im Geltungsbereich kann nach Umsetzung des Vorhabens eine Wertigkeit von<br />
49.608,1 Biotopwertpunkten (BWP) erzielt werden. Dies ist deutlich niedriger<br />
als die Bestandswertigkeit mit 60.532,7 BWP vor dem Eingriff.<br />
Somit resultiert aus dem bauleitplanerischen Vorhaben ein<br />
Kompensationsdefizit <strong>zum</strong> Vollausgleich (100 %) von –10.925 BWP.<br />
Zusätzlich wird im Plangebiet ein ca. 7600m² großer Mischwald in<br />
Anspruch genommen, dieser wird durch eine Ersatzaufforstung im<br />
Verhältnis 1:2 ersetzt (s. Anhang H: Ersatzaufforstungsbilanz).
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6.4 Kompensationsmaßnahmen<br />
Seite 19<br />
Der mit der Bebauung und Erschließung des Plangebietes verbundene Eingriff<br />
in Natur und Landschaft kann innerhalb des geplanten Baugebietes trotz der<br />
o.g. genannten eingriffsreduzierenden Maßnahmen nicht vollständig<br />
kompensiert werden.<br />
Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten sind weitere Kompensationsmaßnahmen<br />
innerhalb des Geltungsbereichs nicht durchführbar.<br />
Es sind somit externe Ersatzmaßnahmen erforderlich. Nach dem<br />
Landschaftsgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft möglichst funktional<br />
und im räumlichen Zusammenhang auszugleichen. Die Stadt <strong>Ennepetal</strong> führt<br />
ein Ökokonto über Maßnahmen in der Ennepeaue. Überwiegend werden<br />
extensive Grünlandflächen und naturnahe Waldränder entwickelt.<br />
Lage der Ökokontomaßnahme:
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Lageplan Bestand der Ökokontomaßnahme<br />
Lageplan Pflege- und Entwicklungsplanung der Ökokontomaßnahme<br />
Seite 20<br />
Den Eingriffen im Bebauungsplan werden die Maßnahmenflächen 6, 7 und 8<br />
zugeordnet.<br />
Die Maßnahmen stellen eine ausreichende und geeignete Kompensation für die<br />
nicht ausgeglichenen Beeinträchtigungen durch den Bebauungsplan dar. Sie
<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />
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Seite 21<br />
haben einen räumlichen (Lage im Gemeindegebiet an der Ennepe bei Burg),<br />
und einen funktionalen Bezug (Schaffung von gleichartigen Lebensräumen,<br />
Förderung geschützter Tier- und Pflanzenarten, Biotopvernetzung, Steigerung<br />
der Landschaftsvielfalt und somit auch des Erholungspotenzials, Verbesserung<br />
der Bodenfunktionen)<br />
Die Bewertung der Eingriffs- und Ausgleichssituation erfolgt im Anhang. Es<br />
entsteht eine fast ausgeglichene Bilanz, der Eingriff gilt somit als ausgeglichen.<br />
(s. Anhang G: Gesamtbilanz mit externen Kompensationsmaßnahmen)<br />
Durch die Umsetzung der geplanten Maßnahmen kann eine Kompensation der durch den<br />
Eingriff entstehenden Funktionsverluste des Naturhaushaltes gewährleistet werden.<br />
7. Empfehlungen zur textlichen Festsetzung<br />
im Bebauungsplan<br />
Die Inhalte des Zielkonzept von Naturschutz und Landschaftspflege können<br />
nur dann konkret in die Bauleitplanung übernommen werden und damit an<br />
ihrer Rechtsverbindlichkeit teilhaben, wenn sie einerseits mit „der sich aus der<br />
beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebenden Art der<br />
Bodennutzung“ (§ 5 Abs. 1 BauGB) übereinstimmen und wenn sie andererseits<br />
dem Maßstab der Bebauungsplanung entsprechend darstellbar sind und nicht<br />
nach anderen Vorschriften, z.B. nach Landschaftsgesetz festgelegt werden<br />
können.<br />
Folgende Empfehlungen werden in Bezug auf die textlichen Festsetzungen im<br />
Bebauungsplan gemacht:<br />
• Wege, PKW-Stellplätze, Garagenzufahrten und nicht überdachte,<br />
gebäudebezogene Freiflächen sind wasserdurchlässig zu befestigen, z.B.<br />
Pflaster mit hohem Fugenanteil, Schotterrasen, Schotter, Rasengittersteine<br />
• Dachflächen mit einer Neigung < 20 Grad (z.B. Nebengebäude, Garagen<br />
etc.) sind extensiv mit niedrigen Stauden, Wildkräutern oder Gräsern zu<br />
begrünen<br />
• Auf der internen Maßnahmenfläche A1 ist entlang der Straße eine 5m<br />
breite, dichte Gehölzanpflanzung durch zu führen. Das Gehölz ist aus<br />
Sträuchern (2xv, 60-100 bzw. 100-150 cm) mit einem Pflanzabstand von 1<br />
/ 1,5 m² stufenförmig aufzubauen. Die Artenauswahl ist anhand der<br />
Artenverwendungsliste zu treffen. Die verbleibenden Grünlandflächen sind<br />
extensiv zu nutzen, die erste Mahd findet erst nach dem 15. Juni statt, das<br />
Mähgut ist von der Fläche zu entfernen, eine Düngung unterbleibt.<br />
• Auf der internen Maßnahmenfläche A2 ist auf einem 10m breiten<br />
straßenparallelen Streifen die Anlage von lockeren Gehölzgruppen aus<br />
Sträuchern (2xv, 60-100 bzw. 100-150 cm) im Wechsel mit Grünland<br />
(Anteile je ca. 50%) vorzunehmen. Die Pflanzdichte innerhalb der<br />
Gehölzgruppen beträgt ca. 1/4 m², die Artenauswahl ist anhand der
<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />
“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />
Seite 22<br />
Artenverwendungsliste zu treffen. Bei der Pflanzung ist der Schutzstreifen<br />
der vorhandenen Gasleitung zu beachten. Außerdem ist im südlichen<br />
Bereich auf etwa 1000m² ein Feldgehölz aus Bäumen I. und II. Ordnung<br />
und Sträuchern stufig aufzubauen, es soll den Quellbereich und dort bereits<br />
bestehende Gehölze integrieren und vor Beeinträchtigungen schützen. Die<br />
Artenauswahl ist anhand der Artenverwendungsliste zu treffen, die<br />
Pflanzqualität der Bäume ist mindestens: 4x verpflanzt, 20-25 cm<br />
Stammumfang, die der Sträucher: 2xv, 60-100 bzw. 100-150 cm. Der<br />
Pflanzabstand der Bäume zueinander sollte ca. 10m betragen, der der<br />
Sträucher 1,50m. Des Weiteren ist im südlichen Bereich westlich der<br />
Gasleitung die Gestaltung einer Baumgruppe durchzuführen. Hier sind 5<br />
Solitärgehölze mit den folgenden Pflanzqualitäten zu verwenden: 1<br />
Stieleiche (Quercus robur), Solitärbaum, 4xv. STU 25 – 30, 2 Winterlinden<br />
(Tilia cordata), Hochstämme, 4xv. STU 20 – 25, 2 Bergahorn (Acer<br />
pseudoplatanus) Hochstämme, 4xv. STU 20 – 25.<br />
Die verbleibenden Grünlandflächen sind, abgesehen von einem 2m breiten<br />
Krautsaum entlang der Gehölzränder, extensiv zu nutzen, die erste Mahd<br />
findet erst nach dem 15. Juni statt, das Mähgut ist von der Fläche zu<br />
entfernen, eine Düngung unterbleibt. Der Krautsaum ist nur einmal im<br />
Spätsommer zu mähen.<br />
Zum Schutz des sensiblen Quellbereiches vor baubedingten<br />
Beeinträchtigungen wird der Bereich als Tabuzone ausgewiesen. In diesem<br />
Bereich ist ein Befahren und Betreten sowie das Lagern von Baumaterialien<br />
und das Abstellen von Baumaschinen und -fahrzeugen zu unterlassen.<br />
Während der Bauausführung muss für eine Einhaltung dieser Vorgaben in<br />
geeigneter Weise gesorgt werden. Vor Einrichtung der Baustelle sind die<br />
Bereiche im Gelände eindeutig als Tabuzone zu markieren.<br />
• Auf der internen Maßnahmenfläche A3 ist auf einem 10m breiten<br />
straßenparallelen Streifen die Anlage von lockeren Gehölzgruppen aus<br />
Sträuchern (2xv, 60-100 bzw. 100-150 cm) im Wechsel mit Grünland<br />
(Anteile je ca. 50%) vorzunehmen. Die Pflanzdichte innerhalb der<br />
Gehölzgruppen beträgt ca. 1/4 m², die Artenauswahl ist anhand der<br />
Artenverwendungsliste zu treffen. Des Weiteren ist im nördichen Bereich die<br />
Gestaltung einer Baumgruppe durchzuführen. Hier sind 5 Solitärgehölze mit<br />
den folgenden Pflanzqualitäten zu verwenden: 1 Stieleiche (Quercus robur),<br />
Solitärbaum, 4xv. STU 25 – 30, 2 Winterlinden (Tilia cordata), Hochstämme,<br />
4xv. STU 20 – 25, 2 Bergahorn (Acer pseudoplatanus) Hochstämme, 4xv.<br />
STU 20 – 25. Die verbleibenden Grünlandflächen sind, abgesehen von<br />
einem 2m breiten Krautsaum entlang der Gehölzränder, extensiv zu nutzen,<br />
die erste Mahd findet erst nach dem 15. Juni statt, das Mähgut wird von der<br />
Fläche entfernt, eine Düngung unterbleibt. Der Krautsaum ist nur einmal im<br />
Spätsommer zu mähen. Auf der Fläche A 3 sind technische Anlagen<br />
unterirdisch zulässig (Staukanal), die vorgesehene Bepflanzung mit<br />
Sträuchern ist an die Anforderungen der Entwässerungsplanung<br />
anzupassen.<br />
• Auf der internen Maßnahmenfläche A4 sind vorhandene Gehölzbereiche<br />
zu erhalten. Im südwestlichen Bereich ist die Anlage von dichten<br />
Gehölzgruppen aus Sträuchern (2xv, 60-100 bzw. 100-150 cm)<br />
vorzunehmen. Die Pflanzdichte innerhalb der Gehölzgruppen beträgt ca.<br />
1/1,5 m², die Artenauswahl ist anhand der Artenverwendungsliste zu<br />
treffen. Außerdem ist im nordwestlichen Bereich die Gestaltung einer
<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />
“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />
Seite 23<br />
Baumgruppe durchzuführen. Hier sind 5 Solitärgehölze mit den folgenden<br />
Pflanzqualitäten zu verwenden: 1 Stieleiche (Quercus robur), Solitärbaum,<br />
4xv. STU 25 – 30, 2 Winterlinden (Tilia cordata), Hochstämme, 4xv. STU 20<br />
– 25, 2 Bergahorn (Acer pseudoplatanus) Hochstämme, 4xv. STU 20 – 25.<br />
Im nördlichen Bereich der Fläche finden sich schon heute temporäre<br />
Vernässungen. Auf der Fläche ist eine flache Sickermulde auszuheben, die<br />
der Strukturbereicherung, der Wasserrückhaltung im Gebiet und der<br />
zusätzlichen Vernässung der Grünlandbereiche dient. Hier werden<br />
feuchteabhängige Arten eine Lebensraumergänzung finden. Der Bereich der<br />
Sickermulde ist im Verbund mit den angrenzenden Flächen extensiv zu<br />
bewirtschaften. Die Grünlandflächen sind, abgesehen von einem 2m breiten<br />
Krautsaum entlang der Gehölzränder, extensiv zu nutzen, die erste Mahd<br />
findet erst nach dem 15. Juni statt, das Mähgut ist von der Fläche zu<br />
entfernen, eine Düngung unterbleibt. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf<br />
die angepasste Pflege der mageren Hänge und feuchten Mulden zu lenken.<br />
Der Krautsaum ist nur einmal im Spätsommer zu mähen.<br />
• Im Plangebiet werden 7600 m² Laub- Mischwald in Anspruch genommen,<br />
dieser ist durch eine externe Ersatzaufforstung mit standortgerechten<br />
Laubgehölzen in der Gemarkung <strong>Ennepetal</strong>, Flur 13 auf der Parzelle 152<br />
tlw., im Verhältnis 1:2 auszugleichen.<br />
• Auf den externen Maßnahmenflächen, Gemarkung <strong>Ennepetal</strong>, Flur 1,<br />
Parzellen 101, 102 und 103 sind die in der Entwicklungsplanung<br />
dargestellten Maßnahmen durchzuführen (Teilplan 2/2). So sind hier<br />
extensive Grünlandflächen, Magerwiesen, Kleingewässer, Hecken und<br />
Sukzessionsflächen zu entwickeln. Nähere Ausführungen hierzu sind der<br />
Entwicklungsplanung des Ökokontos zu entnehmen.<br />
• Baumpflanzungen im öffentlichen Bereich<br />
In den Straßenräumen sind als straßenbegleitende Bäume standortgerechte<br />
großkronige Bäume mit einem Mindest-Stammumfang von 18 cm, in einem<br />
Regelabstand von 15 - 20 m, zu pflanzen. Je nach angrenzender Nutzung<br />
sind Baumscheiben von mind. 4m² pro Baum oder durchlaufende<br />
Pflanzstreifen von min. 2,0 m Breite anzulegen und dauerhaft gegen<br />
Überfahren zu sichern.<br />
• Grundstückseinfriedung zu Nachbargrundstücken<br />
Es sind nur Hecken und Zäune zulässig, die das Wechseln von<br />
bodengebundenen Kleintieren bis Igelgröße nicht einschränken.<br />
• Begrünung von Stellplätzen<br />
Auf öffentlichen und privaten Parkplätzen ist für je 5 Stellplätze ein<br />
großkroniger, standortgerechter Laubbaum auf Pflanzstreifen mit einer<br />
Mindestbreite von 2,oo m oder Baumscheiben mit mind. 4,oo m²<br />
unversiegeltem Boden zu pflanzen.
<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />
“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />
• Artenverwendungsliste 1 (Freiflächenbepflanzung):<br />
Seite 24<br />
Für die Gestaltung der privaten Freiflächen (nicht überbaute<br />
Grundstücksflächen) sind nachfolgende Gehölze zu verwenden.<br />
Bäume 1. Ordnung<br />
Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus<br />
Spitzahorn Acer platanoides<br />
Winter-Linde Tilia cordata<br />
Esche Fraxinus excelsior<br />
Espe Populus tremula<br />
Traubeneiche Quercus petraea<br />
Stieleiche Quercus robur<br />
und hochstämmige Obstbäume heimischer Sorten<br />
Bäume 2. Ordnung<br />
Feldahorn Acer campestre<br />
Hainbuche Carpinus betulus<br />
Eberesche Sorbus aucuparia<br />
Vogelkirsche Prunus avium<br />
Sträucher<br />
Hasel Corylus avellana<br />
Hartriegel Cornus sanguinea<br />
Weißdorn Crataegus monogyna<br />
Faulbaum Frangula alnus<br />
Salweide Salix caprea<br />
Liguster Ligustrum vulgaris<br />
Holunder Sambucus nigra<br />
Schneeball Viburnum spec.<br />
Strauchförmige Ziergehölze ohne Artenvorgabe<br />
• Artenverwendungsliste 2 (Straßenbäume)<br />
Gem. Esche Fraxinus excelsior<br />
Bergahorn Acer pseudoplatanus<br />
Spitzahorn Acer platanoides<br />
Feldahorn Acer campestre<br />
Hainbuche Carpinus betulus
<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />
“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />
Seite 25<br />
Als Straßenbäume sind auch Zuchtformen der o.g. Arten<br />
ausnahmsweise zulässig.<br />
• Artenverwendungsliste 3 (Hecken)<br />
Hainbuche Carpinus betulus<br />
Feldahorn Acer campestre<br />
Weißdorn Crataegus monogyna<br />
Liguster Ligustrum vulgaris<br />
Kornelkirsche Cornus mas<br />
• Artenverwendungsliste 4 (Fassadenbegrünung)<br />
Efeu Hedera helix<br />
Waldrebe Clematis vitalba<br />
Hopfen Humulus lupulus<br />
Jelängerjelieber Lonicera caprifolium<br />
Immergrünes Geißblatt Lonicera henryi<br />
Kletterknöterich Polygonum aubertii<br />
Wilder Wein Parthenocissus quinqefolia<br />
Weinrebe Vitis vinifera<br />
8. Schlussbetrachtung<br />
Auf Grund seiner Festsetzungen bereitet der Bebauungsplan „Bauen mit der<br />
Sonne“ einen Eingriff in Natur und Landschaft vor. Gemäß dem<br />
Landschaftsgesetz NRW (LG NW) sind in einem Landschaftspflegerischen<br />
Begleitplan (<strong>Grünordnungsplan</strong>) die mit der Umsetzung der Planung<br />
verbundenen Eingriffe zu ermitteln und zu bewerten sowie Maßnahmen zur<br />
Vermeidung, Eingriffsreduzierung (Ausgleich) und Ersatz festzulegen.<br />
Die Bestands- und Eingriffsbewertung wurde in Anlehnung an die „Bewertung<br />
von Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung“ (Kreis<br />
Unna, 2003) durchgeführt.<br />
Für einen Vollausgleich sind externe Kompensationsmaßnahmen in einer<br />
Größenordnung von –10.925 Biotopwertpunkten erforderlich, diese werden<br />
über das Ökokonto der Stadt <strong>Ennepetal</strong> an der Ennepe bei Burg erbracht.<br />
Bei Beachtung der gegebenen Anregungen und Empfehlungen des<br />
Landschaftsplanes ist ein Ausgleich zwischen den Nutzungsansprüchen an den<br />
Freiraum und den Erfordernissen des Naturhaushaltes möglich.<br />
aufgestellt:<br />
Köln, im Mai 2007
Anhang: Bilanz Seite 26<br />
A. Ausgangszustand des Untersuchungsraumes (Geltungsbereich, s. Lageplan Ökologischer Bestand)<br />
Die Bilanzierung erfolgte in Anlehnung an die „Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung“ (Kreis<br />
Unna, 2003)<br />
1 2 3 4 5 6 7<br />
Biotoptyp<br />
lt. Biotoptypenliste<br />
Code<br />
lt. Biotoptypenliste<br />
Fläche<br />
in m²<br />
Grundwert A<br />
lt. Biotoptypenwertliste<br />
Korrektur-<br />
faktor<br />
Gesamtwert<br />
Sp. 4 x Sp. 5<br />
Einzelflächenwert<br />
Sp. 3 x Sp. 6<br />
Versiegelte Flächen (Verkehrsu.<br />
Siedlungsflächen)<br />
1.1 / 1.2 13842 0 1 0 0<br />
Acker 3.1 38780 0,3 1 0,3 11634<br />
Intensivgrünland 3.2 107693 0,4 1 0,4 43077,2<br />
Nutzgarten 4.2 6624 0,4 1 0,4 2649,6<br />
Brachen 5.1 1235 0,5 1 0,5 617,5<br />
Laub- u. Nadelwald, teilweise<br />
heimisch * 1<br />
6.5 7600 0 0 0 0<br />
Hecken, Gebüsche u.<br />
Feldgehölze<br />
8.3 3193 0,8 1 0,8 2554,4<br />
Gesamtfläche einschl. von<br />
Bäumen überstandenen<br />
Flächen<br />
178967 Gesamtflächenwert A 60532,7<br />
* 1 = Die vorhandenen Waldflächen werden in dieser Bilanzierung außen vor gelassen, der Eingriff wird flächenmäßig<br />
überkompensiert. Die Beschreibung des ökologischen Ausgleichspotenzials erfolgt verbal-argumentativ im Anschluss an die<br />
Bilanzierung.
Anhang: Bilanz Seite 27<br />
B. Zustand des Untersuchungsraumes gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes (s. GOP)<br />
Die Bilanzierung erfolgte in Anlehnung an die „Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung“ (Kreis<br />
Unna, 2003)<br />
1 2 3 4 5 6 7<br />
Biotoptyp<br />
lt. Biotoptypenliste<br />
Versiegelte Flächen<br />
(Gebäude, Verkehrsflächen)<br />
Neuanlage von Gärten und<br />
Grünflächen<br />
Ausgleichsfläche A1<br />
Ausgleichsfläche A2<br />
Ausgleichsfläche A3<br />
Code<br />
lt. Biotoptypenliste<br />
Fläche<br />
in m²<br />
Grundwert A<br />
lt. Biotoptypenwertliste<br />
Korrektur-<br />
faktor<br />
Gesamtwert<br />
Sp. 4 x Sp. 5<br />
Einzelflächenwert<br />
Sp. 3 x Sp. 6<br />
1.1 / 1.2 56403,75 0 1 0 0<br />
4.1 / 4.3 75063,25 0,2 1 0,2 15012,65<br />
3.3 extensives<br />
Grünland<br />
8.3 Neuanlage<br />
von Gehölzen<br />
3.3 extensives<br />
Grünland<br />
8.3 bestehende<br />
Gehölze<br />
8.3 Neuanlage<br />
von Gehölzen<br />
8.2 Neuanlage<br />
Baumgruppen<br />
3.3 extensives<br />
Grünland<br />
8.3 Neuanlage<br />
von Gehölzen<br />
8.2 Neuanlage<br />
Baumgruppen<br />
3134 0,7 1 0,7 2193,8<br />
526 0,7 1 0,7 368,2<br />
9825 0,7 1 0,7 6877,5<br />
500 0,8 1 0,8 400<br />
1500 0,7 1 0,7 1050<br />
250 0,6 1 0,6 150<br />
6450 0,7 1 0,7 4515<br />
1300 0,7 1 0,7 910<br />
250 0,6 1 0,6 150
Anhang: Bilanz Seite 28<br />
B. Zustand des Untersuchungsraumes gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes (s. GOP)<br />
Die Bilanzierung erfolgte in Anlehnung an die „Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung“ (Kreis<br />
Unna, 2003)<br />
1 2 3 4 5 6 7<br />
Biotoptyp<br />
lt. Biotoptypenliste<br />
Ausgleichsfläche A4<br />
Gesamtfläche einschl.<br />
von Bäumen<br />
überstandenen Flächen<br />
Code<br />
lt. Biotoptypenliste<br />
Fläche<br />
in m²<br />
Grundwert A<br />
lt. Biotoptypenwertliste<br />
Korrektur-<br />
faktor<br />
Gesamtwert<br />
Sp. 4 x Sp. 5<br />
Einzelflächenwert<br />
Sp. 3 x Sp. 6<br />
3.3 extensives Grünland 16630 0,7 1 0,7 11641<br />
8.3 bestehende Gehölze 1800 0,8 1 0,8 1440<br />
8.3 Neuanlage von<br />
Gehölzen<br />
1117 0,7 1 0,7 781,9<br />
8.2 Neuanlage<br />
Baumgruppen<br />
250 0,6 1 0,6 150<br />
3.4 Entwicklung<br />
Magerwiese<br />
2500 1 1 1 2500<br />
3.5 Entwicklung<br />
Feuchtgrünland (mit<br />
flacher Sickermulde<br />
500m²)<br />
1468 1 1 1 1468<br />
178967 Gesamtflächenwert B 49.608,1<br />
C. Gesamtbilanz - Erfordernis externer Kompensationsmaßnahmen<br />
Die Bilanzierung erfolgte in Anlehnung an die „Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung“ (Kreis<br />
Unna, 2003)<br />
1 2 3 4 5 6 Einzelflächenwert<br />
A: Ausgangszustand des Untersuchungsraumes 60.532,7<br />
B: Zustand des Untersuchungsraumes gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes 49.608,1<br />
Gesamtbilanz (Kompensationsbedarf) C (B-A) -10.925
Anhang: Bilanz Seite 29<br />
D. Externe Kompensationsmaßnahmen – Ausgangszustand<br />
Die Bilanzierung erfolgte in Anlehnung an die „Arbeitshilfe für die Bauleitplanung – Vereinfachtes Verfahren“<br />
1 2 3 4 5 6 7<br />
Biotoptyp<br />
lt. Biotoptypenliste<br />
Fläche 6,<br />
Parzelle 101<br />
Fläche 7,<br />
Parzelle 102<br />
Fläche 8,<br />
Parzelle 103<br />
Gesamtfläche einschl. von<br />
Bäumen überstandenen<br />
Flächen<br />
Code<br />
lt. Biotoptypenliste<br />
Fläche<br />
in m²<br />
Grundwert A<br />
lt. Biotoptypenwertliste<br />
Korrektur-<br />
faktor<br />
Gesamtwert<br />
Sp. 4 x Sp. 5<br />
Einzelflächenwert<br />
Sp. 3 x Sp. 6<br />
3.2<br />
Intensivgrünland<br />
1473 3,5 1 3,5 5155,5<br />
8.2 Einzelgehölze 300 8 1 8 2400<br />
3.2 intensives<br />
Grünland<br />
9400 4 1 4 37600<br />
3.3 intensives<br />
Grünland<br />
16608 3,5 1 3,5 58128<br />
8.1 Hecken 50 5 1 5 250<br />
8.2 Einzelbäume 350 8 1 8 2800<br />
8.2 Einzelbäume 500 8 1 8 4000<br />
3.3 intensives<br />
Grünland<br />
5430 3,5 1 3,5 19005<br />
8.1 (Rest-)Hecken 50 5 1 5 250<br />
8.2 Einzelbäume 300 8 1 8 2400<br />
34461 Gesamtflächenwert Ausgangszustand 131.988,5
Anhang: Bilanz Seite 30<br />
E. Externe Kompensationsmaßnahmen – Entwicklungszustand<br />
Die Bilanzierung erfolgte in Anlehnung an die „Arbeitshilfe für die Bauleitplanung – Vereinfachtes Verfahren“<br />
1 2 3 4 5 6 7<br />
Biotoptyp<br />
lt. Biotoptypenliste<br />
Fläche 6,<br />
Parzelle 101<br />
Fläche 7,<br />
Parzelle 102<br />
Fläche 8,<br />
Parzelle 103<br />
Gesamtfläche einschl. von<br />
Bäumen überstandenen<br />
Flächen<br />
Code<br />
lt. Biotoptypenliste<br />
7.3 Anlage<br />
Kleingewässer<br />
3.3 extensives<br />
Grünland /<br />
Magerwiese<br />
Fläche<br />
in m²<br />
Grundwert A<br />
lt. Biotoptypenwertliste<br />
Korrektur-<br />
faktor<br />
Gesamtwert<br />
Sp. 4 x Sp. 5<br />
Einzelflächenwert<br />
Sp. 3 x Sp. 6<br />
182 7 1 7 1274<br />
1291 7 1 7 9037<br />
8.2 Einzelgehölze 300 8 1 8 2400<br />
3.3 extensives<br />
Grünland<br />
9000 7 1 7 63000<br />
3.3 extensives<br />
Grünland<br />
15658 7 1 7 109606<br />
8.1 Hecken und<br />
Schonstreifen<br />
850 5 1 5 4250<br />
8.1 Hecken 450 6 1 6 2700<br />
8.2 Einzelbäume 350 8 1 8 2800<br />
8.2 Einzelbäume 600 8 1 8 4800<br />
3.3 extensives<br />
Grünland<br />
5330 7 1 7 37310<br />
8.1 (Rest-)Hecken 50 5 1 5 250<br />
8.1 Hecken 100 6 1 6 600<br />
8.2 Einzelbäume 300 8 1 8 2400<br />
34461 Gesamtflächenwert Entwicklungszustand 240.436
Anhang: Bilanz Seite 31<br />
F. Aufwertungspotenzial Externe Maßnahmen<br />
Die Bilanzierung erfolgte in Anlehnung an die „Arbeitshilfe für die Bauleitplanung – Vereinfachtes Verfahren“<br />
Gesamtflächenwert Ausgangszustand 131988,5<br />
Gesamtflächenwert Entwicklungszustand 240.436<br />
Aufwertungspotenzial +108447,5<br />
G. Gesamtbilanz mit externen Kompensationsmaßnahmen<br />
Die Bilanzierung erfolgte in Anlehnung an die „Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung“ (Kreis<br />
Unna, 2003)<br />
1 2 3 4 5 6 Einzelflächenwert<br />
C: Kompensationsbedarf -10.925<br />
F: Aufwertungspotenzial Externe Maßnahme * 1 10.844,75<br />
Gesamtsumme (verbleibender Kompensationsbedarf) -80,25<br />
*1 = Das Ökokonto wurde mit dem Bilanzierungsverfahren „Arbeitshilfe für die Bauleitplanung“ bewertet, die Bilanzierung der vorliegenden Planung jedoch nach der<br />
„Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung“ des Kreises Unna. Die Bewertungsfaktoren sind um eine 10er Potenz verschieden. Um<br />
vergleichbare Werte zu erhalten wurde das Aufwertungspotenzial der externen Maßnahmen mit dem Faktor 0,1 multipliziert.<br />
Das Ergebnis zeigt eine fast ausgeglichene Bilanz von – 80,25 Wertpunkten. Der Eingriff gilt damit nach gutachterlicher<br />
Bewertung als ausgeglichen.
Anhang: Bilanz Seite 32<br />
Im Rahmen des Bebauungsplanes wird in eine Waldfläche eingegriffen. Als direkter Ausgleich hierfür wird eine doppelt so<br />
große Fläche für eine Waldneuanlage herangezogen.<br />
H. Ersatzaufforstungsbilanz<br />
Waldumwandlungskategorie Fläche (m²)<br />
Ersatzaufforstungsverhältnis<br />
Größe der Ersatzaufforstung (m²)<br />
Laub-, Mischwald 7600 1:2 15.200,00<br />
Ersatzaufforstungsfläche (m²) 15.200,00<br />
Es handelt sich hierbei in der Gemarkung <strong>Ennepetal</strong>, Flur 13 um das Flurstück 152.<br />
Aufforstungsfläche
Anhang: Bilanz Seite 33<br />
Die Parzelle hat insgesamt eine Flächengröße von 58.552 m², daher wird sie nur <strong>zum</strong><br />
Teil der vorliegenden Maßnahme zugeordnet (siehe nachfolgende schematische<br />
Zeichnung).<br />
Die Flächen liegen an der Brambecke und werden heute als Acker genutzt. Eine<br />
Waldneuanlage an dieser Stelle wird einen größeren und einen kleineren Waldbereich<br />
miteinander verknüpfen. Auf den westlich angrenzenden Flächen befindet sich heute ein<br />
Waldstück aus 20% Fichtenwald (mit Buche unterpflanzt) und 80% Eichen-, Buchen-<br />
und Birkenwald).<br />
Die Fläche wird als Eichenmischwald aufgeforstet, nach Süden hin wird ein Waldrand<br />
stufig aufgebaut. Waldränder bilden räumlich und ökologische Übergangsbereiche<br />
zwischen dem geschlossenen Wald und unbewaldeten Flächen. Bei guter Ausbildung<br />
folgt auf den geschlossenen Wald ein Randstreifen, der mit Bäumen 2. Ordnung und<br />
Lichtbaumarten angereichert ist. Weiter <strong>zum</strong> Offenland hin folgen Sträucher, und<br />
schließlich ist diesen dann noch ein Saum aus Gräsern und Kräutern vorgelagert. Der<br />
vorgelagerte Saum soll als 5m breiter Sukzessionsstreifen ausgeführt werden.<br />
Standortgerechte Mischwälder haben vielfältige Funktionen zu erfüllen, bei der<br />
Bewertung bzw. Beschreibung der ökologischen Funktion spielen die folgenden<br />
Faktoren eine Rolle: Standortvielfalt, horizontale Strukturierung, Größe und<br />
Zusammenhang der Bestände, geringe Durchschneidung durch Verkehrstrassen,
Anhang: Bilanz Seite 34<br />
Aufbau aus standortheimischen Arten, Vielfalt an inneren und äußeren Grenzlinien und<br />
Störungsarmut.<br />
Gut ausgeprägte Waldränder haben ebenfalls vielfältige Aufgaben, etwa die Sicherung<br />
der Waldbestände und den Schutz der angrenzenden Wirtschaftsflächen, sie sind aber<br />
auch differenzierte Lebensräume viele Tier- und Pflanzenarten und erhöhen den<br />
Erlebniswert der Landschaft.<br />
Gut aufgebaute Waldsäume sind eine Bereicherung für die Kulturlandschaft. Gerade an<br />
solchen Nahtstellen zwischen zwei unterschiedlichen Lebensräumen (z.B. Wiese / Wald,<br />
Weide/ Hecke) ist eine besonders hohe Artendichte festzustellen (Grenzlinieneffekt).<br />
Durch die genannten Ersatzaufforstungsmaßnahmen gilt der Eingriff in bestehende<br />
Waldbestände nach gutachterlicher Bewertung als ausgeglichen.<br />
aufgestellt: <strong>Ennepetal</strong> / Köln im November 2005;<br />
fortgeschrieben im Mai 2007;<br />
Endfassung: November 2007