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Grünordnungsplan zum Satzungsbeschluss - Ennepetal

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Bauleitplanung der<br />

Stadt <strong>Ennepetal</strong><br />

Bebauungsplan Nr.: 85<br />

„Bauen mit der Sonne“<br />

in <strong>Ennepetal</strong> - Büttenberg<br />

<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong><br />

Stadt<br />

<strong>Ennepetal</strong><br />

Bebauungsplan<br />

November 2007


Inhaltsverzeichnis Seite I<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. Aufgabenstellung............................................................................................1<br />

2. Planungsvorgaben..........................................................................................1<br />

3. Bestandsaufnahme ........................................................................................2<br />

3.1 Naturräumliche Gliederung .........................................................................2<br />

3.2 Geologie und Böden .....................................................................................3<br />

3.3 Klima...............................................................................................................3<br />

3.4 Hydrologie......................................................................................................5<br />

3.5 Potenziell natürliche Vegetation.................................................................5<br />

3.6 Nutzung und Landschaftsbild......................................................................5<br />

4. Bestandsaufnahme und -bewertung...........................................................6<br />

4.1 Flora................................................................................................................6<br />

4.2 Fauna............................................................................................................10<br />

5. Eingriffsbewertung .......................................................................................11<br />

5.1 Flora und Fauna ..........................................................................................11<br />

5.2 Landschaftsbild ...........................................................................................11<br />

6. Eingriff und Kompensation..........................................................................12<br />

6.1 Maßnahmen zur Eingriffsminimierung.....................................................12<br />

6.1.1 Verwendung von Niederschlagswasser .......................................13<br />

6.1.2 Gestaltung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen .........13<br />

6.1.3 Grünordnerische Einbindung .........................................................14<br />

6.1.4 Fassadenbegrünung........................................................................14<br />

6.1.5 Dachbegrünung ...............................................................................15<br />

6.2 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ........................................................16<br />

6.3 Bilanzierung.................................................................................................18<br />

6.4 Kompensationsmaßnahmen .....................................................................19<br />

7. Empfehlungen zur textlichen Festsetzung im Bebauungsplan ............21<br />

8. Schlussbetrachtung......................................................................................25


Inhaltsverzeichnis Seite II<br />

Anhang:<br />

• Tabelle A: Ausgangszustand des Untersuchungsraumes<br />

• Tabelle B: Zustand des Untersuchungsraumes gemäß den<br />

Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

• Tabelle C: Gesamtbilanz/Erfordernis externer<br />

Kompensationsmaßnahmen<br />

• Tabelle D: Externe Kompensationsmaßnahmen - Ausgangszustand<br />

• Tabelle E: Externe Kompensationsmaßnahmen –<br />

Entwicklungszustand<br />

• Tabelle F: Aufwertungspotenzial Externe Maßnahmen<br />

• Tabelle G: Gesamtbilanz mit externen Kompensationsmaßnahmen<br />

• Tabelle H: Ersatzaufforstungsbilanz<br />

• Zeichnerische Unterlagen<br />

Lageplan ökologischer Bestand Maßstab 1 : 2.000 Plan 1<br />

Lageplan Grünordnung Maßstab 1 : 2.000 Plan 2


<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />

“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />

1. Aufgabenstellung<br />

Seite 1<br />

Die Stadt <strong>Ennepetal</strong> beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bauen<br />

mit der Sonne“ im Stadtteil Büttenberg § 2 ff BauGB.<br />

Damit in diesem Bebauungsplan gemäß §§ 18 ff BNatSchG und §§ 1 (5) und<br />

1a BauGB die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege ausreichend<br />

berücksichtigt werden, ist entsprechend § 6 Abs. 2 des Landschaftsgesetzes<br />

(LG) ein <strong>Grünordnungsplan</strong> (im weiteren: GOP) bzw. Landschaftspflegerischer<br />

Begleitplan (LBP) zu erstellen. Die landschaftspflegerischen Bestandteile dieses<br />

Planes, die in den Bebauungsplan integriert werden, erlangen Rechtskraft.<br />

Das Schutzgut „Natur und Landschaft“ ist für den Geltungsbereich ebenfalls im<br />

Umweltbericht nach § 2a BauGB miterfasst und bewertet worden.<br />

Aufgabe ist es, die Zielkonzepte für Naturschutz und Landschaftspflege für den<br />

eigentlichen Geltungsraum sowie gegebenenfalls externer Ausgleichsflächen/maßnahmen<br />

zu entwickeln. Weiter werden Vorschläge zur Integration dieser<br />

Zielvorstellungen in die vorgesehene Bebauungsplanung gemacht. Unter<br />

Berücksichtigung städtebaulicher Belange soll das Konzept dazu beitragen, die<br />

Eigenart des Siedlungsraumes zu erhalten.<br />

Auf den Grundlagen eigener Bestandserhebungen und der<br />

Biotoptypenwertliste des Kreises Unna (Kreis Unna, 2003: „Bewertung von<br />

Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung“) basierend<br />

werden Maßnahmen vorgeschlagen, die Beeinträchtigungen für den<br />

Naturhaushalt durch die Bebauung soweit wie möglich vermeiden bzw., wo<br />

dies nicht möglich ist, vermindern, ausgleichen oder ersetzen (gemäß §§ 4<br />

und 5 ff LG in Verbindung mit § 18 BNatSchG).<br />

2. Planungsvorgaben<br />

Im Gebietsentwicklungsplan Regierungsbezirk Arnsberg (2001) ist das<br />

Planungsgebiet schon teilweise als „Siedlungsfläche“ dargestellt.<br />

Andere Teile des Gebietes sind jedoch noch als „Allgemeiner Freiraum und<br />

Agrarbereich“ dargestellt, hier finden sich zudem noch die Signaturen des<br />

„Regionalen Grünzuges“ und des „Schutzes der Landschaft und der<br />

Landschaftsorientierten Erholung“.


<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />

“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />

Seite 2<br />

Im aufstellungsbefindlichen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt <strong>Ennepetal</strong><br />

ist der Planbereich als Wohnbaufläche enthalten.<br />

Im Landschaftsplan (LP) des Ennepe-Ruhr-Kreises (2001) ist das Gebiet als<br />

potenzielle Siedlungserweiterungsfläche erwähnt. Für den Bereich ist fast<br />

ausschließlich das temporäre Entwicklungsziel 6.15 der temporären Erhaltung<br />

der jetzigen Landschaftsstruktur bis zur Realisierung von Vorhaben durch die<br />

Bauleitplanung gefasst.<br />

3. Bestandsaufnahme<br />

3.1 Naturräumliche Gliederung<br />

Das Sauerland gehört mit dem Bergischen Land <strong>zum</strong> Rheinischen<br />

Schiefergebirge. Dieses Gebiet liegt rechtsrheinisch zwischen Sieg und Ruhr.<br />

Die höchste Erhebung ist der Kahle Asten im Naturpark Rothaargebirge mit<br />

841 m N.N. Seine WE-Ausdehnung beträgt 120km, die NS-Ausdehnung etwa<br />

60km.<br />

Das Gebiet besteht aus mittel- und oberdevonischen Schichten, vorwiegend<br />

Karbonatgesteine. Dazwischen befinden sich Sättel aus Schichten des Unteren<br />

Devons, wie die ordovizischen Schiefer des Remscheider Sattels und des Ebbe-<br />

Sattels. In der Attendorn-Elsper Mulde reicht die Schichtfolge sogar bis ins<br />

Oberkarbon.<br />

Das Gebiet ist sehr stark verkarstet, wobei durch den Wechsel zwischen<br />

verkarstungsfähigen und nicht verkarstungsfähigen Gesteinen sehr<br />

interessante Phänomene auftreten.<br />

Im Stadtgebiet von <strong>Ennepetal</strong> ist hier <strong>zum</strong> Beispiel die Klutherthöhle zu<br />

nennen.


<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />

“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />

3.2 Geologie und Böden<br />

Seite 3<br />

Die im Raum <strong>Ennepetal</strong> zutage tretenden Festgesteine bildeten sich vor ca.<br />

385 - 375 Mio. Jahren während der Devon-Zeit aus Ablagerungen eines<br />

Meeresbeckens, das den Verwitterungsschutt des angrenzenden Festlands<br />

aufnahm. Am Ende der nachfolgenden jüngeren Karbon-Zeit wurden die<br />

Ablagerungen vor ca. 300 Mio. Jahren gefaltet und an Verwerfungen<br />

gegeneinander versetzt. Nach Rückzug des Meeres entstand durch<br />

gleichzeitige Hebung und Abtragung ein Rumpfgebirge. Die Gesteine im<br />

Untergrund von <strong>Ennepetal</strong> sind durch die Gebirgsbildung aus ihrer ursprünglich<br />

flachen Lagerung zu einer muldenförmigen Struktur, der Voerder Mulde,<br />

zusammengeschoben worden. Im Kern der Mulde, den den Stadtbereich etwa<br />

Ost - West quert, lagern geschieferte Tonsteine und graue Sandsteine des<br />

jüngeren Mitteldevons, an die sich im Norden und Süden überwiegend graue,<br />

grüngraue oder rote Sandsteine des älteren Mitteldevons anschließen.<br />

Eiszeitlich entstandene Lockergesteine überdecken vor allem in den Tälern die<br />

Festgesteine.<br />

Aus dem das Grundgebirge bedeckenden Lockergestein bildete sich Braunerde,<br />

die aus steinigem, schluffigem Lehm besteht und auf Kuppen und an Hängen<br />

flachgründig, in Mulden und Tälern tiefgründig ausgebildet ist. Der besonders<br />

im Raum Voerde und Altenvoerde vorkommende Lößlehm entwickelte sich zu<br />

einem tiefgründigen Boden mit Tondurchschlämmung (Parabraunerde), der im<br />

Unterboden z. T. Staunässeeinfluss aufweist. Der leicht erodierbare Lößlehm<br />

ist häufig in Trockentälern zusammengeschwemmt, wo er als tiefreichend<br />

humoses Kolluvium vorliegt. In den Auen der Ennepe, der Heilenbecke und der<br />

Wupper entstand durch periodische Überflutungen aus angeschwemmtem<br />

Bodenmaterial fruchtbarer Auenboden. In den Bachtälern liegt unter<br />

Grundwassereinfluss entstandener Boden (Gley) vor, der einen typischen<br />

Grünlandstandort darstellt.<br />

3.3 Klima<br />

Nordrhein-Westfalen wird dem nordwestdeutschen Klimabereich zugeordnet,<br />

welcher wiederum in verschiedene Klimabezirke unterteilt wird, die durch die<br />

Einteilung der Landschaftsformen vorgegeben sind.<br />

Das Plangebiet liegt im Klimabezirk Sauerland.<br />

Die höher gelegenen Gebiete im Süden des Ruhrgebiets an der Grenze <strong>zum</strong><br />

Bergischen- und Sauerland weisen vom flachen Münsterland verschiedene<br />

klimatologische Eigenschaften auf:<br />

So nehmen die Jahresniederschläge mit der Höhenlage zu, da die Luftmassen<br />

<strong>zum</strong> Aufsteigen gezwungen werden und die Kondensation eher einsetzt.<br />

Die Temperaturen sinken in der Regel mit steigender Höhe, so dass im Winter<br />

mehr Niederschlag als Schnee fallen kann. Aber auch kleinräumige


<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />

“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />

Seite 4<br />

Unterschiede zwischen Kuppen- und Tallagen, wie Kaltluftabflüsse oder<br />

Talnebel sind häufiger.<br />

Die Niederschläge sind relativ gleichmäßig auf das Jahr verteilt, wobei im<br />

Winter länger anhaltender Landregen und im Sommer kürzer anhaltende, aber<br />

dafür wesentlich ergiebigere Schauer dominieren. Somit überrascht es nicht,<br />

dass der Sommermonat Juli der niederschlagsreichste ist. Es kommt schnell zu<br />

Witterungswechseln, wobei Westwetterlagen vorherrschen, aber auch<br />

Hochdruckwetterlagen mit schwachen Winden und nur geringen<br />

Niederschlägen nicht selten sind.<br />

Tabelle ausgewählter Indikatoren der verschiedenen Klimabezirke des<br />

Ruhrgebiets<br />

Klimabezirk Niederrh.<br />

Tiefland<br />

Mittlere Zahl der<br />

Eistage<br />

(Lufttemperatur<br />

ganztägig unter 0°C)<br />

Mittlere Zahl der<br />

Frosttage<br />

(Lufttemperatur<br />

einmal unter 0°C)<br />

Mittlere Zahl der<br />

Sommertage<br />

(Lufttemperatur<br />

über 25°C)<br />

Mittlere Zahl der<br />

Tage mit Nebel<br />

Mittlere Zahl der<br />

Tage mit<br />

Schneedecke<br />

Mittlere Zahl der<br />

Tage mit Schneefall<br />

Mittlere<br />

Niederschlagssumme<br />

in mm<br />

Münsterland Bergisches<br />

Land<br />

Sauerland<br />

15 15 15-20 20-50<br />

80 80 80-110 80-140<br />

20-30 20-30 15-25 44-105<br />

50 50 50-100 50-200<br />

20-25 20-35 25-65 40-110<br />

20 20 20-35 25-80<br />

750-850 700-900 750-1300 800-1400


<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />

“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />

3.4 Hydrologie<br />

Seite 5<br />

Die Lockergesteine der Talfüllungen der Ennepe und Heilenbecke werden als<br />

Porengrundwasserleiter örtlich zur Wassergewinnung herangezogen. Die<br />

Festgesteine sind als Kluftgrundwasserleiter für die Wassergewinnung ohne<br />

größere Bedeutung.<br />

Im Untersuchungsgebiet befindet sich ein Quellbereich (Schichtquelle) und<br />

temporäre Fließgewässer, die dieses Quellwasser in Richtung Vorfluter<br />

abführen.<br />

3.5 Potenziell natürliche Vegetation<br />

Ohne den Einfluss des Menschen wäre das Planungsgebiet heute ausnahmslos<br />

von Wald bedeckt. Die Vegetation, die sich beim Ausbleiben aller direkter und<br />

indirekten menschlichen Einwirkungen entwickeln würde, wird als potenzielle<br />

natürliche Vegetation bezeichnet. Ihre Rekonstruktion vermittelt ein besseres<br />

Verständnis über die Landschaft, liefert Aussagen über das natürliche<br />

Standortpotenzial des Planungsgebietes, über eventuelle<br />

Entwicklungsmöglichkeiten aus Sicht der Landschaftspflege und des<br />

Naturschutzes, sowie über geeignete Gehölzarten für Pflanzmaßnahmen.<br />

Als natürliche potenzielle Vegetation ist für das Untersuchungsgebiet ein<br />

artenarmer Hainsimsen Buchenwald (Luzulu-Fagetum) anzunehmen<br />

(BOHN 1981).<br />

Es handelt sich hier um einen Buchenwald tiefer Lagen, der an sonnig<br />

exponierten Lagen die Traubeneiche aufweist.<br />

Charakteristische Bäume und Sträucher dieser Vegetationsgesellschaft sind:<br />

Traubeneiche Quercus petraea<br />

Stieleiche Quercus robur<br />

Birke Betula pendula<br />

Vogelbeere Sorbus aucuparia<br />

Salweide Salix caprea<br />

Espe Populus tremula<br />

Faulbaum Frangula alnus<br />

3.6 Nutzung und Landschaftsbild<br />

Das Plangebiet stellt sich als eine reich gegliederte, überwiegend nach Süden<br />

exponierte, landwirtschaftlich genutzte Fläche dar, die sich in bereits<br />

vorhandene Siedlungsstrukturen eingliedert. Im östlichen Bereich befinden<br />

sich an den Aussiedlerhöfen einige Kleingartenbereiche, die als Nutzgarten<br />

bewirtschaftet werden, aber auch einige ältere Obstbäume sowie<br />

standortgerechte Hecken tragen. Westlich angrenzend befinden sich<br />

ausgedehnte Weideflächen in einem relativ bewegten Gelände. Im


<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />

“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />

Seite 6<br />

Geländetiefpunkt verläuft ein temporäres, <strong>zum</strong> teil flächig vernässendes<br />

Fließgewässer, welches von einem nördlich liegenden Quellbereich gespeist<br />

wird. Das Grünland wird im Norden und Süden von standortgerechten<br />

Gehölzen begrenzt. Die Flächen nördlich und östlich der Grünlandbereiche<br />

sowie entlang der Hembecker Talstraße tragen Grünlandansaaten<br />

unterschiedlichen Alters. Im mittleren Bereich des Untersuchungsgebietes<br />

befindet sich neben einer Ackerfläche auch noch ein Eichen-Hainbuchen-<br />

Wäldchen.<br />

Im gesamten Untersuchungsgebiet befinden sich entlang von Parzellen- oder<br />

Böschungskanten mehr oder weniger ausgeprägte Hecken- und<br />

Gehölzstrukturen. Teilweise stellen sich diese als reine Haselnusshecken dar,<br />

teilweise als Eichen-/ Kirschengebüsche oder ruderalisierte Brachstreifen mit<br />

Farnen und aufkommenden Gehölzen (Weißdorn, Hundsrose).<br />

Der Geltungsbereich legt sich im Norden und Süden überwiegend an<br />

vorhandene Bebauung bzw. Straßen an, im Westen und Osten grenzen<br />

landwirtschaftliche Flächen an.<br />

4. Bestandsaufnahme und -bewertung<br />

4.1 Flora<br />

Im südöstlichen Bereich befinden sich als Pferdeweide genutzte<br />

Grünlandflächen.<br />

Bezüglich der Artenzusammensetzung des Grünlandes ist festzustellen, das<br />

dieses stark von seiner Nutzung überprägt wurde und somit als artenarm und<br />

relativ gestört anzusehen ist. Hier findet man Arten des frischen Grünlandes,<br />

die formal den Glatthaferwiesen (Arrhenatheretalia elatioris) zuzuordnen sind.<br />

Charakteristische, in dem Bestand noch nachzuweisende Pflanzenarten der<br />

Glatthaferwiesen sind:<br />

Glatthafer Arrhenatherum elatius<br />

Wiesenkerbel Anthriscus sylvestris<br />

Schafgarbe Achillea millefolium<br />

Bärenklau Heracleum sphondyleum<br />

Kriechender Hahnenfuß Ranunculus repens<br />

Wiesenrispe Poa pratensis<br />

Wiesenlabkraut Galium mollugo<br />

Spitzwegerich Plantago lanceolata<br />

Weitere Arten, die auf eine intensive Nutzung hindeuten, sind:<br />

Lieschgras Phleum pratense<br />

Knaulgras Dactylis glomerata<br />

Weißklee Trifolium repens<br />

Löwenzahn Taraxacum Ruderalia<br />

Auf der Weide treten außerdem Störungs- und Stickstoffzeiger wie<br />

stumpfblättriger Ampfer (Rumex obtusifolius) und Brennnessel (Urtica dioica)<br />

auf.


<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />

“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />

Seite 7<br />

An den Böschungsschultern treten einige Arten der mageren Glatthaferwiesen<br />

hinzu, wie: Margerite (Chrysanthemum leucanthemum), Gewöhnlicher<br />

Hornklee (Lotus cornuculatus), Wiesen-Flockenblume (Knautia arvensis) und<br />

Flaum-Hafer (Avena pubescens).<br />

In der temporär vernässten Senke findet man entsprechend Nässe – und<br />

Wechselfeuchtezeiger wie Bachbunge (Veronica beccabunga), Scharfer<br />

Hahnenfuss (Ranunculus acris) und Weiches Honiggras (Holcus lanatus).<br />

Diese durch spezielle Standortbedingungen geprägten Grünlandbereiche<br />

stellen die aus naturschutzfachlicher Sicht wertvollsten im<br />

Untersuchungsgebiet dar.<br />

Die ökologische Funktion des Grünlandes ist eng an die Intensität der Nutzung<br />

gebunden. Nischenreiche Grünlandbereiche mit unterschiedlichen<br />

Standortbedingungen bieten bei vorwiegend extensiver Nutzung Tieren und<br />

Pflanzen wertvolle Lebensräume. Daneben spielen sie eine entscheidende Rolle<br />

in Bezug auf den Grundwasser-, Boden- und Klimaschutz, da sie auf diese<br />

Faktoren regulierend einwirken.<br />

Die umgebenden Weideflächen tragen überwiegend intensiv genutztes,<br />

artenarmes Grünland. Solche Flächen sind aus naturschutzfachlicher und<br />

landschaftspflegerischer Sicht als weniger wertvoll und nicht gefährdet<br />

anzusehen. Sie sind in unserer heutigen Kulturlandschaft häufig anzutreffen.<br />

Eine größere Wertigkeit ist auch durch das Fehlen seltener Arten nicht<br />

gegeben.<br />

Der überwiegende Teil der Grünlandflächen innerhalb des Geltungsbereiches<br />

wird von relativ jungen Grünlandeinsaaten unterschiedlichen Alters<br />

eingenommen.<br />

Im Vordergrund steht hier die Futterproduktion, daher besteht das Saatgut<br />

überwiegend aus Obergräsern mit hohem Futterwert und guter Wuchsleistung.<br />

Zu nennen sind hier: Deutsches und Welsches Weidelgras (Lolium perenne<br />

und multiflorum) und Lieschgras (Phleum pratense). In Abhängigkeit vom Alter<br />

der Ansaat sind bereits einige andere konkurrenzfähige Kräuter und Gräser in<br />

die Flächen eingewandert.<br />

U. a. sind hier zu nennen:<br />

Kriechender Hahnenfuß Ranunculus repenes<br />

Schmalblättriger Wegerich Plantago lanceolata<br />

Löwenzahn Taraxacum officinalis<br />

Weiß-Klee Trifolium repens<br />

Wiesen-Knäulgras Dactylis glomerata<br />

Gewöhnliches Rispengras Poa trivialis<br />

Aufgrund der intensiven Nutzung und der damit verbundenen Artenarmut sind<br />

solche Bestände aus naturschutzfachlicher und landschaftspflegerischer Sicht<br />

lediglich als gering zu bewerten.


<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />

“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />

Seite 8<br />

Zusätzlich findet man im Untersuchungsgebiet noch Grünlandbrachen und<br />

ruderale Böschungen. Eine größere Fläche befindet sich im Südwesten<br />

angrenzend an den Geltungsbereich, kleinere Bereiche findet man an einigen<br />

Böschungskanten und landwirtschaftlich nicht nutzbaren Flächen.<br />

Bedingt durch die fehlende oder stark eingeschränkte Nutzung in Verbindung<br />

mit Nährstoffanreicherung siedeln sich hier meist Arten an, die<br />

stickstofftolerant, stark wüchsig und somit konkurrenzkräftig sind. Hier findet<br />

man z.B.:<br />

Brombeere Rubus spec.<br />

Himbeere Rubus idaeus<br />

Brennnessel Urtica dioica<br />

Beifuss Artemisia vulgaris<br />

Knaulgras Dactylis glomerata<br />

Auf den Brachflächen im Untersuchungsgebiet kommt der Adlerfarn (Pteridium<br />

aquilinum) häufig vor. Mit seinem stattlichen Wuchs und seinem<br />

weitreichenden Rhizom kann er andere Pflanzen häufig unterdrücken. Er liebt<br />

saure, basenarme Lehmböden und zeigt als eigentliche Waldart der Eichen-<br />

und Kiefernwälder fast immer ehemalige Waldstandorte an.<br />

Östlich der Hembecker Talstraße stockt ein ausgeprägtes Eichen-<br />

Hainbuchen- Wäldchen. Einzelne Bäume haben bereits eine beachtliche<br />

Stärke erreicht.<br />

Die Baumschicht wird neben den Bestandsbildenden Gehölzen auch noch aus<br />

Birken, Eschen und Espen aufgebaut. Im Unterwuchs findet man neben<br />

Adlerfarn, Brombeeren, Brennnesseln und einigen Gartenflüchtlingen auch<br />

<strong>zum</strong> Teil schon höherwüchsige Stechpalmen (Ilex aquifolium).<br />

Feldgehölze dieser Größe besitzen eine hohe ökologisch Bedeutung und<br />

Wertigkeit. Vor allem für die Fauna erfüllen sie eine Vielzahl wesentlicher<br />

Funktionen, wie: Ansitzwarte, Singwarte, Rendezvous-Platz, Schutz vor<br />

Witterung und Feinden, Nahrungsstätte, Nahrungsreservoir, Winterquartier für<br />

Feldtiere, Vermehrungsstätte, Orientierungshilfe. Zudem besitzen sie einen<br />

hohen ästhetischen Wert, indem sie zur Gliederung der Landschaft beitragen<br />

und ihre Strukturvielfalt erhöhen. Ebenfalls schaffen sie in ihrem unmittelbaren<br />

Umfeld ein ausgeglichenes Klima.<br />

Gebüsche, Hecken, Säume<br />

Angrenzend und innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich Baumreihen und<br />

geschlossene Gehölzsäume und Hecken mit überwiegend standortgerechten<br />

Gehölzen unterschiedlichen Alters und Ausprägung. Die Standorte der<br />

Gehölzstrukturen sind aus dem Lageplan – Bestand/Nutzung ersichtlich.<br />

Insbesondere in der Kulturlandschaft und im Übergangsbereich von Siedlungen<br />

<strong>zum</strong> Freiland kommt Baumreihen aus Großgehölzen und Heckenstrukturen<br />

eine wichtige Vernetzungs- und Ausbreitungsfunktion zu.<br />

Die Bedeutung dieser Gehölze für den Naturhaushalt, das Landschaftsbild und<br />

als (Teil-) Lebensraum ist, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zur potenziellen<br />

natürlichen Vegetation, als erheblich einzuordnen.<br />

Baumgruppen, Baumreihen und Einzelbäume werden als Holzgewächse sehr<br />

unterschiedlicher Ausprägung charakterisiert, denen neben ähnlichem


<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />

“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />

Seite 9<br />

Aussehen gemeinsam ist, dass sie in der Regel kein vom Freiland entscheidend<br />

abweichendes Standortklima ausbilden im Gegensatz zu Wald und Hecken.<br />

Dennoch sind die Baumreihen durch ihre Größe und ihren exponierten<br />

Standort von klimabeeinflussender Bedeutung.<br />

Erwähnenswert ist darüber hinaus ihr Einfluss auf Erosion,<br />

Bodenwasserhaushalt und ihre Rolle als Luftfilter und ihre landschaftsprägende<br />

und -gliedernde Bedeutung.<br />

Die im Untersuchungsgebiet befindlichen Ackerflächen werden intensiv<br />

landwirtschaftlich genutzt. Fruchtabhängige Ackerwildkräuter sind daher nur<br />

spärlich vorhanden. Die in den Ackerfluren vorgefundenen Arten Hirse, Klee<br />

und kleines Franzosenkraut sind Vertreter der Hackfruchtgesellschaften<br />

(Chenopodietea).<br />

Als Besonderheit ist die im Gebiet befindliche Quelle zu bezeichnen. Hier tritt<br />

Wasser in einer ausgeprägten Bachbungen-Quellflur (Veronica beccabunga)<br />

zutage, um nur wenige Meter weiter unterhalb wieder zu versickern. Der<br />

anschließende Grabenbereich war am Kartierungstermin (Herbst 2005)<br />

trocken und wies auch keine feuchtezeigenden Arten auf.<br />

Quellbereiche sind aus naturschutzfachlicher Sicht als besonders wertvoll<br />

einzuschätzen, zudem sind sie als Biotope gesetzlich geschützt (§62 LG).<br />

Aufgrund seiner Kleinräumigkeit ist dieser Biotop jedoch nicht im Biotop-<br />

Kataster der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF)<br />

enthalten.<br />

Grundsätzlich kann die Aussage getroffen werden, dass sich bei den<br />

Vegetationsflächen das Artenspektrum augenscheinlich aus allgemein<br />

verbreiteten Pflanzen zusammensetzt; weitere nach dem<br />

Landschaftspflegegesetz oder BNatSchG geschützte Flächen, Biotope oder<br />

FFH-Gebiete sind weder im Geltungsbereich noch angrenzend vorhanden.<br />

Im Biotop-Kataster der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten<br />

(LÖBF) sind innerhalb und randlich des Geltungsbereichs keine<br />

Biotopkomplexe registriert (Gebietsentwicklungsplan Regierungsbezirk<br />

Arnsberg).


<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />

“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />

4.2 Fauna<br />

Seite 10<br />

Im Rahmen vorliegender Planung sind keine faunistischen Erhebungen<br />

durchgeführt worden. Es bedarf in der Regel keiner Ermittlung der<br />

vorhandenen Tierwelt, wenn aufgrund der festgestellten Biotoptypen im<br />

Plangebiet von einem typischen, allgemeinen Erfahrungswerten<br />

entsprechenden Tierbesatz in den jeweiligen Biotoptypen ausgegangen werden<br />

kann, so dass folgende allgemeine Angaben über die Fauna gemacht werden<br />

können:<br />

Für die Tierwelt bieten vor allem die Gehölzbereiche Lebensraum. Viele der<br />

ökologisch wertvolleren Bereiche können im vorliegenden<br />

Bebauungsplankonzept erhalten werden und somit ihre vernetzenden<br />

Funktionen auch weiterhin wahrnehmen.<br />

Für die Fauna hat Intensivgrünland als Dauerlebensraum kaum eine höhere<br />

Bedeutung als ein Acker. Wegen Überweidung oder Silagenutzung können die<br />

meisten Wieseninsekten ihre Entwicklung in diesen Wiesen nicht beenden,<br />

Blütenbesucher finden kaum Nahrung und Nester von Bodenbrütern werden<br />

zerstört. Zu den wenigen Tierarten, die im Intensivgrünland bei uns noch<br />

regelmäßig nachgewiesen werden können, zählen Gemeiner Grashüpfer oder<br />

Kleiner Haufalter, als Nahrungsgäste treten im Intensivgrünland u.a.<br />

Rabenkrähe, Ringeltaube, Mäusebussard oder Turmfalke auf.<br />

Aufgrund ihrer Altersstruktur stellen die vorhandenen Bäume ein wichtiges<br />

(Teil-) Habitat dar, u.a. als Neststandort für Vögel, insbesondere für Baum-<br />

und Buschbrüter oder als Nahrungsbiotop für Blütenbesucher (Schmetterlinge<br />

und Schwebfliegen). Im Biotopverbund kann der Einzelbaum daher gleichsam<br />

als Trittstein wirksam werden.<br />

Je älter, dicker und mulmreicher die Stämme sind, desto wertvoller sind sie<br />

aus der Sicht des Faunenschutzes. So ist der Alters- und Zerfallsgrad des<br />

Holzes für die in Holz und Holzmulm lebende Insektenfauna sowie für<br />

Höhlenbrüter wichtig. Entsprechende Baumgruppen oder Einzelbäume zählen<br />

zu den bedeutenden Habitaten einer Reihe holzbewohnender Käfer.<br />

Die Bedeutung des Gehölzsaumes im einzelnen:<br />

• Aufsitz- und Singwarte<br />

• Deckung und Schutz vor Witterung, Bewirtschaftung und Feinden<br />

• Erhöhung der Strukturvielfalt im offenen Gelände bzw. am<br />

Siedlungsrand


<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />

“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />

5. Eingriffsbewertung<br />

Seite 11<br />

Für den Geltungsbereich sind die vorhandenen Freiflächen und<br />

Biotopstrukturen wie beschrieben erfasst worden.<br />

Die Ausweisung und Bewertung von Biotoptypen erfolgt gemäß der<br />

Abstimmung mit der Stadt <strong>Ennepetal</strong> in Anlehnung an die „Bewertung von<br />

Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung“ des Kreises<br />

Unna. Die Erfassung des Wertes des Geltungsbereiches wird hierbei über die<br />

Bewertung von Biotoptypen vorgenommen. Die Biotoptypen sind in der<br />

Biotoptypenwertliste vorgegeben, ihnen ist jeweils ein festgesetzter Grundwert<br />

zugeordnet. Hier erhält jeder Biotoptyp einen Grundwert auf einer Skala von 0<br />

bis 1. Dabei entspricht 0 dem niedrigsten und 1 dem höchsten Wert für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege. Zur Bewertung des Ausgangszustandes<br />

des Untersuchungsraumes wird der Grundwert A der Biotoptypenwertliste zu<br />

Grunde gelegt. Da die Festsetzungen des Bebauungsplanes (Flächen und<br />

Maßnahmen) zu anderen Biotoptypen führen, ist die Fläche mit dem<br />

Grundwert P des zu erwartenden Biotoptyps (Wert eines Biotoptyps nach 30<br />

Jahren) bewertet worden (s. Formblätter A und B im Anhang).<br />

Die Wirkung der Eingriffe auf die einzelnen Landschaftsfaktoren, die durch den<br />

Bebauungsplan vorbereitet werden, ist wie folgt zu beurteilen:<br />

5.1 Flora und Fauna<br />

Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von rund 17,9 ha, bei dem es<br />

hauptsächlich <strong>zum</strong> Verlust von Grünland- und Ackerflächen, aber auch von<br />

einigen Gehölzen kommen wird. Durch die Bebauung kommt es <strong>zum</strong> Verlust<br />

der jeweiligen Vegetation sowie von den von dieser und von anderen<br />

Biotopstrukturen abhängigen Tierarten. Die in Anspruch genommenen Flächen<br />

beeinträchtigen hauptsächlich junge Ansaaten und Grünlandbereiche. Die<br />

Randstrukturen mit Gehölzen können <strong>zum</strong> überwiegenden Teil erhalten<br />

werden. Ausgedehnte interne Ausgleichsflächen dienen der Biotopvernetzung<br />

und können Rückzugsmöglichkeiten bieten.<br />

5.2 Landschaftsbild<br />

Eine Bebauung des Planungsraumes würde ohne Innendurchgrünung und<br />

Erhaltung vorhandener Grünstrukturen eine gewisse Beeinträchtigung des<br />

Landschaftsbildes nach sich ziehen, da durch die geplante Bebauung<br />

landschaftsbildprägende Strukturen (Feldgehölze, Gebüsche und Hecken)<br />

entfallen müssen. Allerdings ist das Plangebiet bereits heute durch wertvolle<br />

Randstrukturen, in die nicht eingegriffen wird, relativ gut in die Landschaft<br />

eingebunden, eine weitere Eingrünung vermindert daher den Eingriff ins


<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />

“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />

Seite 12<br />

Landschaftsbild weitgehend. Eine Landschaftsbildveränderung, die über den<br />

lokalen Rahmen hinaus geht, ist nicht zu erwarten.<br />

Die weiteren, abiotischen Schutzgüter, die durch die Bauleitplanung<br />

beeinträchtigt werden, sind im Teil II der Begründung (Umweltbericht nach §<br />

2a BauGB) beschrieben und einer Konfliktanalyse unterzogen worden. Aus<br />

diesen Gründen beschränkt sich der vorliegende landschaftspflegerische<br />

Fachbeitrag auf Aussagen über den Wert der Flächen für den Arten- und<br />

Biotopschutz. Bei der Zusammenstellung des abwägungsrelevanten Materials<br />

ist zusätzlich zur Anwendung dieses Verfahrens auch auf die Auswirkungen des<br />

Bebauungsplanes auf die Ressourcen und Schutzgüter Boden, Wasser,<br />

Klima und Luft als Bestandteile des Naturhaushaltes einzugehen, wie sie im<br />

Umweltbericht dargelegt sind.<br />

6. Eingriff und Kompensation<br />

Der Eingriff in Natur und Landschaft im Rahmen des geplanten Vorhabens<br />

resultiert aus der Bebauung einschließlich der erforderlichen öffentlichen und<br />

privaten Erschließung.<br />

6.1 Maßnahmen zur Eingriffsminimierung<br />

Alle nachfolgend beschriebenen eingriffsreduzierenden Maßnahmen gelten als<br />

Vorgaben zu den grünordnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die<br />

vorgesehene Nutzung der Freiflächen im Baugebiet und deren Bepflanzung<br />

wird vom Bauherrn in einem gesonderten Freiflächenplan unter<br />

Berücksichtigung dieser Festsetzungen detailliert dargestellt und mit den<br />

Bauanträgen eingereicht.<br />

Tabuzonen<br />

Zum Schutz vor baubedingten Beeinträchtigungen für Boden, Grund- und<br />

Oberflächenwasser sowie für die Pflanzen- und Tierwelt sind Flächen, die einen<br />

hohen naturschutzfachlichen Wert oder eine besondere Empfindlichkeit<br />

aufgrund der Bodenverhältnisse oder des Wasserhaushalts besitzen während<br />

der Bauzeiten besonders zu schützen. Zu diesem Zweck werden sie als<br />

sensibler Bereich (Tabuzone) im Maßnahmenplan dargestellt. In diesen<br />

Bereichen ist ein Befahren und Betreten sowie das Lagern von Baumaterialien<br />

und das Abstellen von Baumaschinen und -fahrzeugen zu unterlassen.<br />

Während der Bauausführung muss für eine Einhaltung dieser Vorgaben in<br />

geeigneter Weise gesorgt werden. Vor Einrichtung der Baustelle sind die<br />

Bereiche im Gelände eindeutig als Tabuzone zu markieren. Insbesondere ist<br />

auf allen Maßnahmenflächen darauf zu achten, das vorhandene<br />

Gehölzbestände nicht beeinträchtigt werden.


<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />

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6.1.1 Verwendung von Niederschlagswasser<br />

Seite 13<br />

Bei der Ausweisung von Neubaugebieten in der Stadt <strong>Ennepetal</strong> ist<br />

grundsätzlich als Festsetzung in einem Bebauungsplan aufzunehmen, dass und<br />

in welcher Weise eine Verwertung und/oder Versickerung von<br />

Niederschlagswasser vorzunehmen ist. Somit wird gesetzlichen Vorgaben<br />

Rechnung getragen, die eine Beseitigung und Behandlung von<br />

Niederschlagswasser regeln.<br />

Aus diesem Grund ist parallel zur vorliegenden Bauleitplanung ein<br />

entwässerungstechnischer Vorentwurf erstellt worden, der auf Grundlage eines<br />

Bodengutachtens mit Feststellung der Versickerungsfähigkeit ein ökologisch<br />

orientiertes Entwässerungs-/ Versickerungskonzept für das geplante Baugebiet<br />

„Bauen mit der Sonne“ enthält.<br />

Die wesentlichen Bausteine des Konzeptes sind in der Begründung <strong>zum</strong> B-Plan<br />

dargelegt.<br />

Folgende Vorteile bietet die Wiederherstellung des Wasserkreislaufes:<br />

• die natürliche (derzeitige) Grundwasserneubildung bleibt erhalten<br />

• die Belastung von Gewässern infolge schadstoffbelasteter<br />

Regenwasserabflüsse unterbleibt<br />

• die Ausmaße von Hochwassergeschehen werden herabgesetzt<br />

• Kosten werden durch ein weniger aufwendiges Entsorgungsnetz mit<br />

niedrigeren Anlage- und Betriebskosten eingespart<br />

• die Standortbedingungen der Vegetation werden bezüglich der<br />

Wasserversorgung verbessert<br />

• Das Regenrückhaltebecken weist als „grünes“ Becken mit extensiver<br />

Pflege eine besondere ökologische Wertigkeit und ein hohes<br />

Entwicklungspotenzial auf.<br />

6.1.2 Gestaltung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen<br />

Innerhalb des Planungsgebietes sollte, soweit vertretbar, ein möglichst großer<br />

Anteil an Grünflächen gewährleistet werden.<br />

Für die nicht überbauten Grundstücksflächen empfiehlt sich ein<br />

Grünflächenanteil von 70 %, der zu 50 % mit heimischen, standortgerechten<br />

Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen ist. Pro Grundstück ist mindestens 1<br />

hochstämmiger Obstbaum (Lokalsorten) oder 1 Laubbaum zu pflanzen. Sind<br />

mehrere Gehölze vorgesehen, so sollen als Richtwerte für die Anpflanzung von<br />

Bäumen Abstände von ca. 10 m und für die Anpflanzung von Sträuchern ca. 3<br />

m gelten. Vorgartenbereiche sind zu min. 50% grünordnerisch zu gestalten.<br />

Es ist darauf zu achten, dass verschiedenartige Gehölze in unterschiedlich<br />

großen Gruppen zu pflanzen sind, um den bei einer geschlossenen Eingrünung<br />

auftretenden Riegeleffekt zu vermeiden. Nach einer ca. 4jährigen<br />

Aufwuchspflege sollen die Gehölze (außer den Obstbäumen) weitgehend sich<br />

selbst überlassen bleiben, da naturnahe Gehölzbestände einen größeren Wert<br />

als Lebensraum für Pflanzen und Tiere besitzen, als gepflegte Flächen.<br />

Pflegemaßnahmen sollten lediglich alle 10-15 Jahre durch Schnitt bzw.<br />

Herausnehmen von Gehölzen vorgenommen werden, wobei Störungen<br />

während der Brut- und Aufzuchtzeit der auftretenden Vogelarten zu vermeiden


<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />

“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />

Seite 14<br />

sind. Durch die Gehölzanpflanzungen sollen sowohl der negative Einfluss der<br />

Versiegelung auf das Lokalklima, als auch die Beeinträchtigungen des<br />

Landschaftsbildes gemindert, sowie Vernetzungsstrukturen im Gebiet selbst<br />

aufgebaut werden, um den Bereich des zukünftigen Baugebietes für Flora und<br />

Fauna zu erhalten bzw. zu entwickeln. Gehölze für Anpflanzungen sind der<br />

Artenauswahl zu entnehmen.<br />

6.1.3 Grünordnerische Einbindung<br />

Zur inneren Durchgrünung des Plangebietes eignen sich einerseits<br />

Baumstandorte innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen, andererseits<br />

Anpflanzungen in den privaten Vorgartenbereiche entlang der öffentlichen<br />

Verkehrsflächen. Die Auswahl der zu verwendenden Bäume richtet sich dabei<br />

nach dem verfügbaren Platzangebot. Im engen Straßenraum eignen sich auch<br />

kleinkronige Bäume wie Kugelspitzahorn (Acer platanoides "Globosum"),<br />

Baum-Felsenbirne (Amelanchier arborea „Robin Hill“) oder Rotdorn (Crataegus<br />

laevigata "Paul`s scarlet"), während in großflächigen Bereichen andere<br />

standortgerechte Arten verwendet werden sollten. Bei der Wahl der Sorten ist<br />

auf Silber- und Krimlinden (Tilia tomentosa und Tilia euchlora) zu verzichten,<br />

weil ihr Nektar bei Hummeln <strong>zum</strong> Tode führt. Stattdessen empfiehlt sich die<br />

Winterlinde der Sorte "Rancho". In den rückwärtigen Grundstücksbereichen<br />

empfiehlt es sich Obstgehölze anzulegen, um eine vernetzende Wirkung<br />

zwischen dem Bereich der Bebauung und dem Außenbereich zu erzielen.<br />

6.1.4 Fassadenbegrünung<br />

Die Fassadenbegrünung eignet sich auf Grund ihres geringen ebenerdigen<br />

Flächenbedarfs insbesondere für beengte Bereiche. Sie zielt vor allem auf die<br />

Verbesserung der mikroklimatischen und lufthygienischen Situation im<br />

unmittelbaren Bereich des Baukörpers. Hinzu kommt hier die allgemeine<br />

Steigerung des Grünanteils, gestalterische Aussagen und die Mithilfe bei der<br />

Integration dominanter Baukörper in das Stadt-/ Landschaftsbild. Die<br />

Bedeutung aus tierökologischer Sicht ist ebenfalls zu erwähnen.<br />

Um Wärmeverluste zu verringern, sollten Nord-, Nordost- und<br />

Nordwestfassaden mit immergrünen Pflanzen begrünt werden (Efeu,<br />

Immergrünes Geißblatt). Dagegen sind an Süd-, Ost- und Westfassaden<br />

laubabwerfende Arten zu verwenden, da im Sommer eine kühlende Wirkung<br />

durch die Pflanzen und im Winter die Erwärmung der Fassaden <strong>zum</strong> Tragen<br />

kommen soll. Zur Fassadenbegrünung geeignete Kletterpflanzen sind z.B.:<br />

Efeu Hedera helix<br />

Waldrebe Clematis vitalba<br />

Hopfen Humulus lupulus<br />

Jelängerjelieber Lonicera caprifolium<br />

Immergrünes Geißblatt Lonicera henryi<br />

Duft-Geißblatt Lonicera heckrotii<br />

Kletter-Knöterich Polygonum aubertii<br />

Wilder Wein Parthenocissus quinquefolia


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Wilder Wein Parthenocissus triscuspidata<br />

Weinrebe Vitis vinifera<br />

Blauregen Wisteria sinesis<br />

Seite 15<br />

Bei der Gestaltung und dem Bau von Kletterhilfen sollten die jeweiligen<br />

Klettertechniken der Pflanzen berücksichtigt werden, um ein gutes Wachstum<br />

zu gewährleisten. Für rankende Arten (Waldrebe, Weinrebe) sind Geflechte<br />

aus Gitter, aus waagrecht und senkrecht verlaufenden Drähten, Schnüren oder<br />

Stäben erforderlich. Dagegen sind schlingende Arten (Hopfen, Geißblatt,<br />

Knöterich, Blauregen) auf vorwiegend senkrecht angeordneten Drähten,<br />

Stäben und Latten etc. angewiesen.<br />

6.1.5 Dachbegrünung<br />

Die abiotischen und biotischen Aspekte einer Dachbegrünung sind nachfolgend<br />

dargestellt.<br />

Boden (Grund-)<br />

Wasserhaushalt<br />

Kultursubstrate Je nach<br />

, fehlender Speicherkapazität der<br />

unmittelbarer Substrate (extensive<br />

Erdanschluss oder intensive<br />

><br />

Dachbegrünung) kann<br />

keine<br />

Regenwasser<br />

Auswirkungen zeitverzögert<br />

auf den zurückgehalten<br />

natürlichen werden<br />

Bodenhaushalt ><br />

(vereinfachtes Entlastung der<br />

Bodenleben<br />

nach Jahr-<br />

Kanalisation<br />

zehnten) Verdunstung<br />

Evapotranspiration<br />

Bodenwasserhaushalt<br />

wird nicht begünstigt<br />

(Grundwasseranreiche<br />

rung)<br />

Klima/Luft Pflanzen-/<br />

Tierwelt<br />

In Abhängigkeit Bei Extensivbe-<br />

von Art der<br />

grünung können<br />

Dachbegrünung kleinräumige<br />

Auswirkungen auf Rückzugsräume<br />

><br />

entstehen<br />

Verdunstung/Evapotranspiration<br />

Bei Intensivbegrünung<br />

meist<br />

Intensivnutzung mit<br />

Störfaktoren<br />

Herabsetzen der<br />

Windgeschwindigke<br />

iten<br />

Herabsetzen der<br />

Aufwärmtendenzen<br />

Kein Immissionsschutz<br />

bei<br />

Extensivbegrünungen<br />

Kein Lärmschutz<br />

Begünstigungen für<br />

dachnahe<br />

Luftschichten und<br />

angrenzende<br />

Innenräume<br />

Stadtbild und<br />

Wohlbefinden<br />

Raumklima nur bei<br />

größeren Gewerbegebieten<br />

(Isolation)<br />

Dachgärten,<br />

Erholung etc.<br />

Belebung von<br />

verdichteten Wohnquartieren<br />

hier: Blickwirkung<br />

bei Nahbetrachtung<br />

eingeschränkt<br />

Fernwirkung<br />

ebenfalls<br />

eingeschränkt (Hohe<br />

Leuchte, Lahnberge)<br />

Negative Wirkungen<br />

beim Betrachter bei<br />

Ausfällen,<br />

Trockenperioden,<br />

unkontrollierter<br />

Wildwuchs<br />

Einsparungen beim<br />

Energie- und<br />

Wärmebedarf<br />

(Ökobilanz)


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6.2 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Interne Ausgleichsflächen:<br />

Seite 16<br />

Auf der internen Maßnahmenfläche A1 wird entlang der Straße eine 5m<br />

breite dichte Gehölzanpflanzung durchgeführt. Das Gehölz soll aus Sträuchern<br />

(2xv, 60-100 bzw. 100-150 cm) mit einem Pflanzabstand von 1 / 1,5 m²<br />

stufenförmig aufgebaut werden, das heißt, dass höher werdende Gehölze bei<br />

der Pflanzung im Inneren angeordnet werden. Die Artenauswahl ist anhand<br />

der Artenverwendungsliste zu treffen.<br />

Die verbleibenden Grünlandflächen werden extensiv genutzt, die erste Mahd<br />

findet erst nach dem 15. Juni statt, das Mähgut wird von der Fläche entfernt,<br />

eine Düngung unterbleibt.<br />

Auf der internen Maßnahmenfläche A2 sind vorhandene Gehölzbereiche zu<br />

erhalten. Auf einem 10m breiten straßenparallelen Streifen ist die Anlage von<br />

lockeren Gehölzgruppen aus Sträuchern (2xv, 60-100 bzw. 100-150 cm) im<br />

Wechsel mit Grünland (Anteile je ca. 50%) geplant. Die Pflanzdichte innerhalb<br />

der Gehölzgruppen beträgt ca. 1/4 m², die Artenauswahl ist anhand der<br />

Artenverwendungsliste zu treffen. Bei der Pflanzung ist der Schutzstreifen der<br />

vorhandenen Gasleitung zu beachten. Außerdem soll im südlichen Bereich auf<br />

etwa 1000m² ein Feldgehölz aus Bäumen I. und II. Ordnung und Sträuchern<br />

stufig aufgebaut werden, es soll den Quellbereich und dort bereits bestehende<br />

Gehölze integrieren und vor Beeinträchtigungen schützen. Die Artenauswahl<br />

wird anhand der Artenverwendungsliste getroffen, die Pflanzqualität der<br />

Bäume ist mindestens: 4x verpflanzt, 20-25 cm Stammumfang, die der<br />

Sträucher :2xv, 60-100 bzw. 100-150 cm. Der Pflanzabstand der Bäume<br />

zueinander sollte ca. 10m betragen, der der Sträucher 1,50m.<br />

Des Weiteren ist im südlichen Bereich westlich der Gasleitung die Gestaltung<br />

einer Baumgruppe geplant. Hier sollen 5 Solitärgehölze mit den folgenden<br />

Pflanzqualitäten verwendet werden:<br />

1 Stieleiche (Quercus robur), Solitärbaum, 4xv. STU 25 – 30,<br />

2 Winterlinden (Tilia cordata), Hochstämme, 4xv. STU 20 – 25,<br />

2 Bergahorn (Acer pseudoplatanus) Hochstämme, 4xv. STU 20 – 25<br />

Die verbleibenden Grünlandflächen werden, abgesehen von einem 2m breiten<br />

Krautsaum entlang der Gehölzränder, extensiv genutzt, die erste Mahd findet<br />

erst nach dem 15. Juni statt, das Mähgut wird von der Fläche entfernt, eine<br />

Düngung unterbleibt. Der Krautsaum wird nur einmal im Spätsommer gemäht,<br />

so entstehen, vor allem nach der ersten Mahd der angrenzenden Bereiche,<br />

wertvolle Rückzugsbiotope. Die Struktur und Nischenvielfalt wird erhöht und<br />

die ökologische Wertigkeit der Fläche dadurch gesteigert.<br />

Auf der internen Maßnahmenfläche A3 ist auf einem 10m breiten<br />

straßenparallelen Streifen die Anlage von lockeren Gehölzgruppen aus<br />

Sträuchern (2xv, 60-100 bzw. 100-150 cm) im Wechsel mit Grünland (Anteile<br />

je ca. 50%) geplant. Die Pflanzdichte innerhalb der Gehölzgruppen beträgt ca.<br />

1/4 m², die Artenauswahl ist anhand der Artenverwendungsliste zu treffen.


<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />

“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />

Seite 17<br />

Des Weiteren ist im nördlichen Bereich die Gestaltung einer Baumgruppe<br />

geplant. Hier sollen 5 Solitärgehölze mit den folgenden Pflanzqualitäten<br />

verwendet werden:<br />

1 Stieleiche (Quercus robur), Solitärbaum, 4xv. STU 25 – 30,<br />

2 Winterlinden (Tilia cordata), Hochstämme, 4xv. STU 20 – 25,<br />

2 Bergahorn (Acer pseudoplatanus) Hochstämme, 4xv. STU 20 – 25<br />

Die verbleibenden Grünlandflächen werden, abgesehen von einem 2m breiten<br />

Krautsaum entlang der Gehölzränder, extensiv genutzt, die erste Mahd findet<br />

erst nach dem 15. Juni statt, das Mähgut wird von der Fläche entfernt, eine<br />

Düngung unterbleibt. Der Krautsaum wird nur einmal im Spätsommer gemäht,<br />

so entstehen, vor allem nach der ersten Mahd der angrenzenden Bereiche,<br />

wertvolle Rückzugsbiotope. Die Struktur und Nischenvielfalt wird erhöht und<br />

die ökologische Wertigkeit der Fläche dadurch gesteigert.<br />

Auf der Fläche A 3 sind technische Anlagen unterirdisch zulässig (Staukanal),<br />

die vorgesehene Bepflanzung mit Sträuchern ist an die Anforderungen der<br />

Entwässerungsplanung anzupassen.<br />

Auf der internen Maßnahmenfläche A4 sind vorhandene Gehölzbereiche zu<br />

erhalten. Im südwestlichen Bereich ist die Anlage von dichten Gehölzgruppen<br />

aus Sträuchern (2xv, 60-100 bzw. 100-150 cm) geplant. Die Pflanzdichte<br />

innerhalb der Gehölzgruppen beträgt ca. 1/1,5 m², die Artenauswahl ist<br />

anhand der Artenverwendungsliste zu treffen.<br />

Außerdem ist im nordwestlichen Bereich die Gestaltung einer Baumgruppe<br />

geplant. Hier sollen 5 Solitärgehölze mit den folgenden Pflanzqualitäten<br />

verwendet werden:<br />

1 Stieleiche (Quercus robur), Solitärbaum, 4xv. STU 25 – 30,<br />

2 Winterlinden (Tilia cordata), Hochstämme, 4xv. STU 20 – 25,<br />

2 Bergahorn (Acer pseudoplatanus) Hochstämme, 4xv. STU 20 – 25<br />

Im nördlichen Bereich der Fläche finden sich schon heute temporäre<br />

Vernässungen. Auf der Fläche wird eine flache Sickermulde ausgehoben (ca.<br />

500m²), die der Strukturbereicherung, der Wasserrückhaltung im Gebiet und<br />

der zusätzlichen Vernässung der Grünlandbereiche dient. Hier werden<br />

feuchteabhängige Arten eine Lebensraumergänzung finden. Der Bereich der<br />

Sickermulde wird im Verbund mit den angrenzenden Flächen extensiv<br />

bewirtschaftet. Die Grünlandflächen werden, abgesehen von einem 2m breiten<br />

Krautsaum entlang der Gehölzränder, extensiv genutzt, die erste Mahd findet<br />

erst nach dem 15. Juni statt, das Mähgut wird von der Fläche entfernt, eine<br />

Düngung unterbleibt. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf die angepasste<br />

Pflege der mageren Hänge und feuchten Mulden zu lenken. Der Krautsaum<br />

wird nur einmal im Spätsommer gemäht, so entstehen, vor allem nach der<br />

ersten Mahd der angrenzenden Bereiche, wertvolle Rückzugsbiotope. Die<br />

Struktur und Nischenvielfalt wird erhöht und die ökologische Wertigkeit der<br />

Fläche dadurch gesteigert. Die Maßnahme dient gleichermaßen auch der<br />

Erhaltung und unter Schutzstellung der vorhandenen ausgeprägten<br />

Gehölzstrukturen. In einer Siedlungslandschaft nehmen solche Gehölze und<br />

Kleinwälder wichtige ökologische Funktionen wahr. Sie weisen in der Regel, je<br />

nach Ausprägung, einen hohen Artenreichtum auf. Vor allem für die Fauna<br />

erfüllen sie eine Vielzahl wesentlicher Funktionen, wie: Ansitzwarte, Singwarte,<br />

Rendezvousplatz, Schutz vor Witterung und Feinden, Nahrungsstätte,<br />

Nahrungsreservoir, Winterquartier für Feldtiere, Vermehrungsstätte,


<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />

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Seite 18<br />

Orientierungshilfe. Zudem besitzen sie einen hohen ästhetischen Wert, indem<br />

sie zur Gliederung der Landschaft beitragen und ihre Strukturvielfalt erhöhen.<br />

Ebenfalls schaffen sie in ihrem unmittelbaren Umfeld ein ausgeglichenes Klima.<br />

Die so aufgewerteten und bewirtschafteten Flächen können einen wertvollen<br />

funktionellen Beitrag <strong>zum</strong> Ausgleich der geplanten Eingriffe und somit <strong>zum</strong><br />

Naturschutz leisten, sie steigern die ökologische Leistungsfähigkeit und<br />

naturschutzfachliche Bedeutung des Gebietes.<br />

Durch die geplanten Maßnahmen wird das Gebiet einen hohen<br />

Strukturreichtum erlangen. Hierdurch auftretende „Grenzflächeneffekte“,<br />

welche bedingen, dass an der Nahtstelle zwischen zwei unterschiedlichen<br />

Lebensräumen eine besonders hohe Artendichte anzutreffen ist, bedeuten eine<br />

ökologische Wertsteigerung für das gesamte Gebiet. Durch den hohen Anteil<br />

an bereits gut ausgeprägten Strukturen im Gebiet, die erhalten werden<br />

können, ist eine schnelle Aufgabenübernahme der entfallenden<br />

Biotopfunktionen gewährleistet.<br />

6.3 Bilanzierung<br />

Entsprechend der bauleitplanerischen und grünordnerischen Festsetzungen ist<br />

der Zustand des Untersuchungsraumes nach dem beschriebenen Verfahren<br />

ebenfalls ermittelt und bilanziert worden (s. Anhang: Zustand des<br />

Untersuchungsraumes gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes)<br />

Für die Berechnung des Eingriffs wird davon ausgegangen, dass das<br />

festgesetzte Bauland und die Straßenverkehrsflächen im Plangebiet<br />

überwiegend umgesetzt werden. Für die Eingriffsberechnung ist der maximal<br />

zulässige Versiegelungsgrad zu Grunde gelegt worden. Der tatsächliche<br />

zukünftige Versiegelungsgrad kann nicht konkret beziffert werden, da<br />

insbesondere die Ausgestaltung von Nebenanlagen bzw. der nicht<br />

überbaubaren Flächen die Auslastung mitbestimmen.<br />

Die Festlegungen des Bebauungsplanes führen zu einer neuen flächigen<br />

Verteilung von Biotoptypen.<br />

Die Gesamtbilanz ergibt sich aus Subtraktion des Gesamtflächenwertes A<br />

(Ausgangszustand des Untersuchungsraumes) vom Gesamtflächenwert B<br />

(Zustand des Untersuchungsraumes gemäß den Festsetzungen des<br />

Bebauungsplanes).<br />

Im Geltungsbereich kann nach Umsetzung des Vorhabens eine Wertigkeit von<br />

49.608,1 Biotopwertpunkten (BWP) erzielt werden. Dies ist deutlich niedriger<br />

als die Bestandswertigkeit mit 60.532,7 BWP vor dem Eingriff.<br />

Somit resultiert aus dem bauleitplanerischen Vorhaben ein<br />

Kompensationsdefizit <strong>zum</strong> Vollausgleich (100 %) von –10.925 BWP.<br />

Zusätzlich wird im Plangebiet ein ca. 7600m² großer Mischwald in<br />

Anspruch genommen, dieser wird durch eine Ersatzaufforstung im<br />

Verhältnis 1:2 ersetzt (s. Anhang H: Ersatzaufforstungsbilanz).


<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />

“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />

6.4 Kompensationsmaßnahmen<br />

Seite 19<br />

Der mit der Bebauung und Erschließung des Plangebietes verbundene Eingriff<br />

in Natur und Landschaft kann innerhalb des geplanten Baugebietes trotz der<br />

o.g. genannten eingriffsreduzierenden Maßnahmen nicht vollständig<br />

kompensiert werden.<br />

Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten sind weitere Kompensationsmaßnahmen<br />

innerhalb des Geltungsbereichs nicht durchführbar.<br />

Es sind somit externe Ersatzmaßnahmen erforderlich. Nach dem<br />

Landschaftsgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft möglichst funktional<br />

und im räumlichen Zusammenhang auszugleichen. Die Stadt <strong>Ennepetal</strong> führt<br />

ein Ökokonto über Maßnahmen in der Ennepeaue. Überwiegend werden<br />

extensive Grünlandflächen und naturnahe Waldränder entwickelt.<br />

Lage der Ökokontomaßnahme:


<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />

“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />

Lageplan Bestand der Ökokontomaßnahme<br />

Lageplan Pflege- und Entwicklungsplanung der Ökokontomaßnahme<br />

Seite 20<br />

Den Eingriffen im Bebauungsplan werden die Maßnahmenflächen 6, 7 und 8<br />

zugeordnet.<br />

Die Maßnahmen stellen eine ausreichende und geeignete Kompensation für die<br />

nicht ausgeglichenen Beeinträchtigungen durch den Bebauungsplan dar. Sie


<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />

“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />

Seite 21<br />

haben einen räumlichen (Lage im Gemeindegebiet an der Ennepe bei Burg),<br />

und einen funktionalen Bezug (Schaffung von gleichartigen Lebensräumen,<br />

Förderung geschützter Tier- und Pflanzenarten, Biotopvernetzung, Steigerung<br />

der Landschaftsvielfalt und somit auch des Erholungspotenzials, Verbesserung<br />

der Bodenfunktionen)<br />

Die Bewertung der Eingriffs- und Ausgleichssituation erfolgt im Anhang. Es<br />

entsteht eine fast ausgeglichene Bilanz, der Eingriff gilt somit als ausgeglichen.<br />

(s. Anhang G: Gesamtbilanz mit externen Kompensationsmaßnahmen)<br />

Durch die Umsetzung der geplanten Maßnahmen kann eine Kompensation der durch den<br />

Eingriff entstehenden Funktionsverluste des Naturhaushaltes gewährleistet werden.<br />

7. Empfehlungen zur textlichen Festsetzung<br />

im Bebauungsplan<br />

Die Inhalte des Zielkonzept von Naturschutz und Landschaftspflege können<br />

nur dann konkret in die Bauleitplanung übernommen werden und damit an<br />

ihrer Rechtsverbindlichkeit teilhaben, wenn sie einerseits mit „der sich aus der<br />

beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebenden Art der<br />

Bodennutzung“ (§ 5 Abs. 1 BauGB) übereinstimmen und wenn sie andererseits<br />

dem Maßstab der Bebauungsplanung entsprechend darstellbar sind und nicht<br />

nach anderen Vorschriften, z.B. nach Landschaftsgesetz festgelegt werden<br />

können.<br />

Folgende Empfehlungen werden in Bezug auf die textlichen Festsetzungen im<br />

Bebauungsplan gemacht:<br />

• Wege, PKW-Stellplätze, Garagenzufahrten und nicht überdachte,<br />

gebäudebezogene Freiflächen sind wasserdurchlässig zu befestigen, z.B.<br />

Pflaster mit hohem Fugenanteil, Schotterrasen, Schotter, Rasengittersteine<br />

• Dachflächen mit einer Neigung < 20 Grad (z.B. Nebengebäude, Garagen<br />

etc.) sind extensiv mit niedrigen Stauden, Wildkräutern oder Gräsern zu<br />

begrünen<br />

• Auf der internen Maßnahmenfläche A1 ist entlang der Straße eine 5m<br />

breite, dichte Gehölzanpflanzung durch zu führen. Das Gehölz ist aus<br />

Sträuchern (2xv, 60-100 bzw. 100-150 cm) mit einem Pflanzabstand von 1<br />

/ 1,5 m² stufenförmig aufzubauen. Die Artenauswahl ist anhand der<br />

Artenverwendungsliste zu treffen. Die verbleibenden Grünlandflächen sind<br />

extensiv zu nutzen, die erste Mahd findet erst nach dem 15. Juni statt, das<br />

Mähgut ist von der Fläche zu entfernen, eine Düngung unterbleibt.<br />

• Auf der internen Maßnahmenfläche A2 ist auf einem 10m breiten<br />

straßenparallelen Streifen die Anlage von lockeren Gehölzgruppen aus<br />

Sträuchern (2xv, 60-100 bzw. 100-150 cm) im Wechsel mit Grünland<br />

(Anteile je ca. 50%) vorzunehmen. Die Pflanzdichte innerhalb der<br />

Gehölzgruppen beträgt ca. 1/4 m², die Artenauswahl ist anhand der


<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />

“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />

Seite 22<br />

Artenverwendungsliste zu treffen. Bei der Pflanzung ist der Schutzstreifen<br />

der vorhandenen Gasleitung zu beachten. Außerdem ist im südlichen<br />

Bereich auf etwa 1000m² ein Feldgehölz aus Bäumen I. und II. Ordnung<br />

und Sträuchern stufig aufzubauen, es soll den Quellbereich und dort bereits<br />

bestehende Gehölze integrieren und vor Beeinträchtigungen schützen. Die<br />

Artenauswahl ist anhand der Artenverwendungsliste zu treffen, die<br />

Pflanzqualität der Bäume ist mindestens: 4x verpflanzt, 20-25 cm<br />

Stammumfang, die der Sträucher: 2xv, 60-100 bzw. 100-150 cm. Der<br />

Pflanzabstand der Bäume zueinander sollte ca. 10m betragen, der der<br />

Sträucher 1,50m. Des Weiteren ist im südlichen Bereich westlich der<br />

Gasleitung die Gestaltung einer Baumgruppe durchzuführen. Hier sind 5<br />

Solitärgehölze mit den folgenden Pflanzqualitäten zu verwenden: 1<br />

Stieleiche (Quercus robur), Solitärbaum, 4xv. STU 25 – 30, 2 Winterlinden<br />

(Tilia cordata), Hochstämme, 4xv. STU 20 – 25, 2 Bergahorn (Acer<br />

pseudoplatanus) Hochstämme, 4xv. STU 20 – 25.<br />

Die verbleibenden Grünlandflächen sind, abgesehen von einem 2m breiten<br />

Krautsaum entlang der Gehölzränder, extensiv zu nutzen, die erste Mahd<br />

findet erst nach dem 15. Juni statt, das Mähgut ist von der Fläche zu<br />

entfernen, eine Düngung unterbleibt. Der Krautsaum ist nur einmal im<br />

Spätsommer zu mähen.<br />

Zum Schutz des sensiblen Quellbereiches vor baubedingten<br />

Beeinträchtigungen wird der Bereich als Tabuzone ausgewiesen. In diesem<br />

Bereich ist ein Befahren und Betreten sowie das Lagern von Baumaterialien<br />

und das Abstellen von Baumaschinen und -fahrzeugen zu unterlassen.<br />

Während der Bauausführung muss für eine Einhaltung dieser Vorgaben in<br />

geeigneter Weise gesorgt werden. Vor Einrichtung der Baustelle sind die<br />

Bereiche im Gelände eindeutig als Tabuzone zu markieren.<br />

• Auf der internen Maßnahmenfläche A3 ist auf einem 10m breiten<br />

straßenparallelen Streifen die Anlage von lockeren Gehölzgruppen aus<br />

Sträuchern (2xv, 60-100 bzw. 100-150 cm) im Wechsel mit Grünland<br />

(Anteile je ca. 50%) vorzunehmen. Die Pflanzdichte innerhalb der<br />

Gehölzgruppen beträgt ca. 1/4 m², die Artenauswahl ist anhand der<br />

Artenverwendungsliste zu treffen. Des Weiteren ist im nördichen Bereich die<br />

Gestaltung einer Baumgruppe durchzuführen. Hier sind 5 Solitärgehölze mit<br />

den folgenden Pflanzqualitäten zu verwenden: 1 Stieleiche (Quercus robur),<br />

Solitärbaum, 4xv. STU 25 – 30, 2 Winterlinden (Tilia cordata), Hochstämme,<br />

4xv. STU 20 – 25, 2 Bergahorn (Acer pseudoplatanus) Hochstämme, 4xv.<br />

STU 20 – 25. Die verbleibenden Grünlandflächen sind, abgesehen von<br />

einem 2m breiten Krautsaum entlang der Gehölzränder, extensiv zu nutzen,<br />

die erste Mahd findet erst nach dem 15. Juni statt, das Mähgut wird von der<br />

Fläche entfernt, eine Düngung unterbleibt. Der Krautsaum ist nur einmal im<br />

Spätsommer zu mähen. Auf der Fläche A 3 sind technische Anlagen<br />

unterirdisch zulässig (Staukanal), die vorgesehene Bepflanzung mit<br />

Sträuchern ist an die Anforderungen der Entwässerungsplanung<br />

anzupassen.<br />

• Auf der internen Maßnahmenfläche A4 sind vorhandene Gehölzbereiche<br />

zu erhalten. Im südwestlichen Bereich ist die Anlage von dichten<br />

Gehölzgruppen aus Sträuchern (2xv, 60-100 bzw. 100-150 cm)<br />

vorzunehmen. Die Pflanzdichte innerhalb der Gehölzgruppen beträgt ca.<br />

1/1,5 m², die Artenauswahl ist anhand der Artenverwendungsliste zu<br />

treffen. Außerdem ist im nordwestlichen Bereich die Gestaltung einer


<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />

“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />

Seite 23<br />

Baumgruppe durchzuführen. Hier sind 5 Solitärgehölze mit den folgenden<br />

Pflanzqualitäten zu verwenden: 1 Stieleiche (Quercus robur), Solitärbaum,<br />

4xv. STU 25 – 30, 2 Winterlinden (Tilia cordata), Hochstämme, 4xv. STU 20<br />

– 25, 2 Bergahorn (Acer pseudoplatanus) Hochstämme, 4xv. STU 20 – 25.<br />

Im nördlichen Bereich der Fläche finden sich schon heute temporäre<br />

Vernässungen. Auf der Fläche ist eine flache Sickermulde auszuheben, die<br />

der Strukturbereicherung, der Wasserrückhaltung im Gebiet und der<br />

zusätzlichen Vernässung der Grünlandbereiche dient. Hier werden<br />

feuchteabhängige Arten eine Lebensraumergänzung finden. Der Bereich der<br />

Sickermulde ist im Verbund mit den angrenzenden Flächen extensiv zu<br />

bewirtschaften. Die Grünlandflächen sind, abgesehen von einem 2m breiten<br />

Krautsaum entlang der Gehölzränder, extensiv zu nutzen, die erste Mahd<br />

findet erst nach dem 15. Juni statt, das Mähgut ist von der Fläche zu<br />

entfernen, eine Düngung unterbleibt. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf<br />

die angepasste Pflege der mageren Hänge und feuchten Mulden zu lenken.<br />

Der Krautsaum ist nur einmal im Spätsommer zu mähen.<br />

• Im Plangebiet werden 7600 m² Laub- Mischwald in Anspruch genommen,<br />

dieser ist durch eine externe Ersatzaufforstung mit standortgerechten<br />

Laubgehölzen in der Gemarkung <strong>Ennepetal</strong>, Flur 13 auf der Parzelle 152<br />

tlw., im Verhältnis 1:2 auszugleichen.<br />

• Auf den externen Maßnahmenflächen, Gemarkung <strong>Ennepetal</strong>, Flur 1,<br />

Parzellen 101, 102 und 103 sind die in der Entwicklungsplanung<br />

dargestellten Maßnahmen durchzuführen (Teilplan 2/2). So sind hier<br />

extensive Grünlandflächen, Magerwiesen, Kleingewässer, Hecken und<br />

Sukzessionsflächen zu entwickeln. Nähere Ausführungen hierzu sind der<br />

Entwicklungsplanung des Ökokontos zu entnehmen.<br />

• Baumpflanzungen im öffentlichen Bereich<br />

In den Straßenräumen sind als straßenbegleitende Bäume standortgerechte<br />

großkronige Bäume mit einem Mindest-Stammumfang von 18 cm, in einem<br />

Regelabstand von 15 - 20 m, zu pflanzen. Je nach angrenzender Nutzung<br />

sind Baumscheiben von mind. 4m² pro Baum oder durchlaufende<br />

Pflanzstreifen von min. 2,0 m Breite anzulegen und dauerhaft gegen<br />

Überfahren zu sichern.<br />

• Grundstückseinfriedung zu Nachbargrundstücken<br />

Es sind nur Hecken und Zäune zulässig, die das Wechseln von<br />

bodengebundenen Kleintieren bis Igelgröße nicht einschränken.<br />

• Begrünung von Stellplätzen<br />

Auf öffentlichen und privaten Parkplätzen ist für je 5 Stellplätze ein<br />

großkroniger, standortgerechter Laubbaum auf Pflanzstreifen mit einer<br />

Mindestbreite von 2,oo m oder Baumscheiben mit mind. 4,oo m²<br />

unversiegeltem Boden zu pflanzen.


<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />

“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />

• Artenverwendungsliste 1 (Freiflächenbepflanzung):<br />

Seite 24<br />

Für die Gestaltung der privaten Freiflächen (nicht überbaute<br />

Grundstücksflächen) sind nachfolgende Gehölze zu verwenden.<br />

Bäume 1. Ordnung<br />

Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus<br />

Spitzahorn Acer platanoides<br />

Winter-Linde Tilia cordata<br />

Esche Fraxinus excelsior<br />

Espe Populus tremula<br />

Traubeneiche Quercus petraea<br />

Stieleiche Quercus robur<br />

und hochstämmige Obstbäume heimischer Sorten<br />

Bäume 2. Ordnung<br />

Feldahorn Acer campestre<br />

Hainbuche Carpinus betulus<br />

Eberesche Sorbus aucuparia<br />

Vogelkirsche Prunus avium<br />

Sträucher<br />

Hasel Corylus avellana<br />

Hartriegel Cornus sanguinea<br />

Weißdorn Crataegus monogyna<br />

Faulbaum Frangula alnus<br />

Salweide Salix caprea<br />

Liguster Ligustrum vulgaris<br />

Holunder Sambucus nigra<br />

Schneeball Viburnum spec.<br />

Strauchförmige Ziergehölze ohne Artenvorgabe<br />

• Artenverwendungsliste 2 (Straßenbäume)<br />

Gem. Esche Fraxinus excelsior<br />

Bergahorn Acer pseudoplatanus<br />

Spitzahorn Acer platanoides<br />

Feldahorn Acer campestre<br />

Hainbuche Carpinus betulus


<strong>Grünordnungsplan</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />

“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />

Seite 25<br />

Als Straßenbäume sind auch Zuchtformen der o.g. Arten<br />

ausnahmsweise zulässig.<br />

• Artenverwendungsliste 3 (Hecken)<br />

Hainbuche Carpinus betulus<br />

Feldahorn Acer campestre<br />

Weißdorn Crataegus monogyna<br />

Liguster Ligustrum vulgaris<br />

Kornelkirsche Cornus mas<br />

• Artenverwendungsliste 4 (Fassadenbegrünung)<br />

Efeu Hedera helix<br />

Waldrebe Clematis vitalba<br />

Hopfen Humulus lupulus<br />

Jelängerjelieber Lonicera caprifolium<br />

Immergrünes Geißblatt Lonicera henryi<br />

Kletterknöterich Polygonum aubertii<br />

Wilder Wein Parthenocissus quinqefolia<br />

Weinrebe Vitis vinifera<br />

8. Schlussbetrachtung<br />

Auf Grund seiner Festsetzungen bereitet der Bebauungsplan „Bauen mit der<br />

Sonne“ einen Eingriff in Natur und Landschaft vor. Gemäß dem<br />

Landschaftsgesetz NRW (LG NW) sind in einem Landschaftspflegerischen<br />

Begleitplan (<strong>Grünordnungsplan</strong>) die mit der Umsetzung der Planung<br />

verbundenen Eingriffe zu ermitteln und zu bewerten sowie Maßnahmen zur<br />

Vermeidung, Eingriffsreduzierung (Ausgleich) und Ersatz festzulegen.<br />

Die Bestands- und Eingriffsbewertung wurde in Anlehnung an die „Bewertung<br />

von Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung“ (Kreis<br />

Unna, 2003) durchgeführt.<br />

Für einen Vollausgleich sind externe Kompensationsmaßnahmen in einer<br />

Größenordnung von –10.925 Biotopwertpunkten erforderlich, diese werden<br />

über das Ökokonto der Stadt <strong>Ennepetal</strong> an der Ennepe bei Burg erbracht.<br />

Bei Beachtung der gegebenen Anregungen und Empfehlungen des<br />

Landschaftsplanes ist ein Ausgleich zwischen den Nutzungsansprüchen an den<br />

Freiraum und den Erfordernissen des Naturhaushaltes möglich.<br />

aufgestellt:<br />

Köln, im Mai 2007


Anhang: Bilanz Seite 26<br />

A. Ausgangszustand des Untersuchungsraumes (Geltungsbereich, s. Lageplan Ökologischer Bestand)<br />

Die Bilanzierung erfolgte in Anlehnung an die „Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung“ (Kreis<br />

Unna, 2003)<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

Biotoptyp<br />

lt. Biotoptypenliste<br />

Code<br />

lt. Biotoptypenliste<br />

Fläche<br />

in m²<br />

Grundwert A<br />

lt. Biotoptypenwertliste<br />

Korrektur-<br />

faktor<br />

Gesamtwert<br />

Sp. 4 x Sp. 5<br />

Einzelflächenwert<br />

Sp. 3 x Sp. 6<br />

Versiegelte Flächen (Verkehrsu.<br />

Siedlungsflächen)<br />

1.1 / 1.2 13842 0 1 0 0<br />

Acker 3.1 38780 0,3 1 0,3 11634<br />

Intensivgrünland 3.2 107693 0,4 1 0,4 43077,2<br />

Nutzgarten 4.2 6624 0,4 1 0,4 2649,6<br />

Brachen 5.1 1235 0,5 1 0,5 617,5<br />

Laub- u. Nadelwald, teilweise<br />

heimisch * 1<br />

6.5 7600 0 0 0 0<br />

Hecken, Gebüsche u.<br />

Feldgehölze<br />

8.3 3193 0,8 1 0,8 2554,4<br />

Gesamtfläche einschl. von<br />

Bäumen überstandenen<br />

Flächen<br />

178967 Gesamtflächenwert A 60532,7<br />

* 1 = Die vorhandenen Waldflächen werden in dieser Bilanzierung außen vor gelassen, der Eingriff wird flächenmäßig<br />

überkompensiert. Die Beschreibung des ökologischen Ausgleichspotenzials erfolgt verbal-argumentativ im Anschluss an die<br />

Bilanzierung.


Anhang: Bilanz Seite 27<br />

B. Zustand des Untersuchungsraumes gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes (s. GOP)<br />

Die Bilanzierung erfolgte in Anlehnung an die „Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung“ (Kreis<br />

Unna, 2003)<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

Biotoptyp<br />

lt. Biotoptypenliste<br />

Versiegelte Flächen<br />

(Gebäude, Verkehrsflächen)<br />

Neuanlage von Gärten und<br />

Grünflächen<br />

Ausgleichsfläche A1<br />

Ausgleichsfläche A2<br />

Ausgleichsfläche A3<br />

Code<br />

lt. Biotoptypenliste<br />

Fläche<br />

in m²<br />

Grundwert A<br />

lt. Biotoptypenwertliste<br />

Korrektur-<br />

faktor<br />

Gesamtwert<br />

Sp. 4 x Sp. 5<br />

Einzelflächenwert<br />

Sp. 3 x Sp. 6<br />

1.1 / 1.2 56403,75 0 1 0 0<br />

4.1 / 4.3 75063,25 0,2 1 0,2 15012,65<br />

3.3 extensives<br />

Grünland<br />

8.3 Neuanlage<br />

von Gehölzen<br />

3.3 extensives<br />

Grünland<br />

8.3 bestehende<br />

Gehölze<br />

8.3 Neuanlage<br />

von Gehölzen<br />

8.2 Neuanlage<br />

Baumgruppen<br />

3.3 extensives<br />

Grünland<br />

8.3 Neuanlage<br />

von Gehölzen<br />

8.2 Neuanlage<br />

Baumgruppen<br />

3134 0,7 1 0,7 2193,8<br />

526 0,7 1 0,7 368,2<br />

9825 0,7 1 0,7 6877,5<br />

500 0,8 1 0,8 400<br />

1500 0,7 1 0,7 1050<br />

250 0,6 1 0,6 150<br />

6450 0,7 1 0,7 4515<br />

1300 0,7 1 0,7 910<br />

250 0,6 1 0,6 150


Anhang: Bilanz Seite 28<br />

B. Zustand des Untersuchungsraumes gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes (s. GOP)<br />

Die Bilanzierung erfolgte in Anlehnung an die „Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung“ (Kreis<br />

Unna, 2003)<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

Biotoptyp<br />

lt. Biotoptypenliste<br />

Ausgleichsfläche A4<br />

Gesamtfläche einschl.<br />

von Bäumen<br />

überstandenen Flächen<br />

Code<br />

lt. Biotoptypenliste<br />

Fläche<br />

in m²<br />

Grundwert A<br />

lt. Biotoptypenwertliste<br />

Korrektur-<br />

faktor<br />

Gesamtwert<br />

Sp. 4 x Sp. 5<br />

Einzelflächenwert<br />

Sp. 3 x Sp. 6<br />

3.3 extensives Grünland 16630 0,7 1 0,7 11641<br />

8.3 bestehende Gehölze 1800 0,8 1 0,8 1440<br />

8.3 Neuanlage von<br />

Gehölzen<br />

1117 0,7 1 0,7 781,9<br />

8.2 Neuanlage<br />

Baumgruppen<br />

250 0,6 1 0,6 150<br />

3.4 Entwicklung<br />

Magerwiese<br />

2500 1 1 1 2500<br />

3.5 Entwicklung<br />

Feuchtgrünland (mit<br />

flacher Sickermulde<br />

500m²)<br />

1468 1 1 1 1468<br />

178967 Gesamtflächenwert B 49.608,1<br />

C. Gesamtbilanz - Erfordernis externer Kompensationsmaßnahmen<br />

Die Bilanzierung erfolgte in Anlehnung an die „Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung“ (Kreis<br />

Unna, 2003)<br />

1 2 3 4 5 6 Einzelflächenwert<br />

A: Ausgangszustand des Untersuchungsraumes 60.532,7<br />

B: Zustand des Untersuchungsraumes gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes 49.608,1<br />

Gesamtbilanz (Kompensationsbedarf) C (B-A) -10.925


Anhang: Bilanz Seite 29<br />

D. Externe Kompensationsmaßnahmen – Ausgangszustand<br />

Die Bilanzierung erfolgte in Anlehnung an die „Arbeitshilfe für die Bauleitplanung – Vereinfachtes Verfahren“<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

Biotoptyp<br />

lt. Biotoptypenliste<br />

Fläche 6,<br />

Parzelle 101<br />

Fläche 7,<br />

Parzelle 102<br />

Fläche 8,<br />

Parzelle 103<br />

Gesamtfläche einschl. von<br />

Bäumen überstandenen<br />

Flächen<br />

Code<br />

lt. Biotoptypenliste<br />

Fläche<br />

in m²<br />

Grundwert A<br />

lt. Biotoptypenwertliste<br />

Korrektur-<br />

faktor<br />

Gesamtwert<br />

Sp. 4 x Sp. 5<br />

Einzelflächenwert<br />

Sp. 3 x Sp. 6<br />

3.2<br />

Intensivgrünland<br />

1473 3,5 1 3,5 5155,5<br />

8.2 Einzelgehölze 300 8 1 8 2400<br />

3.2 intensives<br />

Grünland<br />

9400 4 1 4 37600<br />

3.3 intensives<br />

Grünland<br />

16608 3,5 1 3,5 58128<br />

8.1 Hecken 50 5 1 5 250<br />

8.2 Einzelbäume 350 8 1 8 2800<br />

8.2 Einzelbäume 500 8 1 8 4000<br />

3.3 intensives<br />

Grünland<br />

5430 3,5 1 3,5 19005<br />

8.1 (Rest-)Hecken 50 5 1 5 250<br />

8.2 Einzelbäume 300 8 1 8 2400<br />

34461 Gesamtflächenwert Ausgangszustand 131.988,5


Anhang: Bilanz Seite 30<br />

E. Externe Kompensationsmaßnahmen – Entwicklungszustand<br />

Die Bilanzierung erfolgte in Anlehnung an die „Arbeitshilfe für die Bauleitplanung – Vereinfachtes Verfahren“<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

Biotoptyp<br />

lt. Biotoptypenliste<br />

Fläche 6,<br />

Parzelle 101<br />

Fläche 7,<br />

Parzelle 102<br />

Fläche 8,<br />

Parzelle 103<br />

Gesamtfläche einschl. von<br />

Bäumen überstandenen<br />

Flächen<br />

Code<br />

lt. Biotoptypenliste<br />

7.3 Anlage<br />

Kleingewässer<br />

3.3 extensives<br />

Grünland /<br />

Magerwiese<br />

Fläche<br />

in m²<br />

Grundwert A<br />

lt. Biotoptypenwertliste<br />

Korrektur-<br />

faktor<br />

Gesamtwert<br />

Sp. 4 x Sp. 5<br />

Einzelflächenwert<br />

Sp. 3 x Sp. 6<br />

182 7 1 7 1274<br />

1291 7 1 7 9037<br />

8.2 Einzelgehölze 300 8 1 8 2400<br />

3.3 extensives<br />

Grünland<br />

9000 7 1 7 63000<br />

3.3 extensives<br />

Grünland<br />

15658 7 1 7 109606<br />

8.1 Hecken und<br />

Schonstreifen<br />

850 5 1 5 4250<br />

8.1 Hecken 450 6 1 6 2700<br />

8.2 Einzelbäume 350 8 1 8 2800<br />

8.2 Einzelbäume 600 8 1 8 4800<br />

3.3 extensives<br />

Grünland<br />

5330 7 1 7 37310<br />

8.1 (Rest-)Hecken 50 5 1 5 250<br />

8.1 Hecken 100 6 1 6 600<br />

8.2 Einzelbäume 300 8 1 8 2400<br />

34461 Gesamtflächenwert Entwicklungszustand 240.436


Anhang: Bilanz Seite 31<br />

F. Aufwertungspotenzial Externe Maßnahmen<br />

Die Bilanzierung erfolgte in Anlehnung an die „Arbeitshilfe für die Bauleitplanung – Vereinfachtes Verfahren“<br />

Gesamtflächenwert Ausgangszustand 131988,5<br />

Gesamtflächenwert Entwicklungszustand 240.436<br />

Aufwertungspotenzial +108447,5<br />

G. Gesamtbilanz mit externen Kompensationsmaßnahmen<br />

Die Bilanzierung erfolgte in Anlehnung an die „Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung“ (Kreis<br />

Unna, 2003)<br />

1 2 3 4 5 6 Einzelflächenwert<br />

C: Kompensationsbedarf -10.925<br />

F: Aufwertungspotenzial Externe Maßnahme * 1 10.844,75<br />

Gesamtsumme (verbleibender Kompensationsbedarf) -80,25<br />

*1 = Das Ökokonto wurde mit dem Bilanzierungsverfahren „Arbeitshilfe für die Bauleitplanung“ bewertet, die Bilanzierung der vorliegenden Planung jedoch nach der<br />

„Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung“ des Kreises Unna. Die Bewertungsfaktoren sind um eine 10er Potenz verschieden. Um<br />

vergleichbare Werte zu erhalten wurde das Aufwertungspotenzial der externen Maßnahmen mit dem Faktor 0,1 multipliziert.<br />

Das Ergebnis zeigt eine fast ausgeglichene Bilanz von – 80,25 Wertpunkten. Der Eingriff gilt damit nach gutachterlicher<br />

Bewertung als ausgeglichen.


Anhang: Bilanz Seite 32<br />

Im Rahmen des Bebauungsplanes wird in eine Waldfläche eingegriffen. Als direkter Ausgleich hierfür wird eine doppelt so<br />

große Fläche für eine Waldneuanlage herangezogen.<br />

H. Ersatzaufforstungsbilanz<br />

Waldumwandlungskategorie Fläche (m²)<br />

Ersatzaufforstungsverhältnis<br />

Größe der Ersatzaufforstung (m²)<br />

Laub-, Mischwald 7600 1:2 15.200,00<br />

Ersatzaufforstungsfläche (m²) 15.200,00<br />

Es handelt sich hierbei in der Gemarkung <strong>Ennepetal</strong>, Flur 13 um das Flurstück 152.<br />

Aufforstungsfläche


Anhang: Bilanz Seite 33<br />

Die Parzelle hat insgesamt eine Flächengröße von 58.552 m², daher wird sie nur <strong>zum</strong><br />

Teil der vorliegenden Maßnahme zugeordnet (siehe nachfolgende schematische<br />

Zeichnung).<br />

Die Flächen liegen an der Brambecke und werden heute als Acker genutzt. Eine<br />

Waldneuanlage an dieser Stelle wird einen größeren und einen kleineren Waldbereich<br />

miteinander verknüpfen. Auf den westlich angrenzenden Flächen befindet sich heute ein<br />

Waldstück aus 20% Fichtenwald (mit Buche unterpflanzt) und 80% Eichen-, Buchen-<br />

und Birkenwald).<br />

Die Fläche wird als Eichenmischwald aufgeforstet, nach Süden hin wird ein Waldrand<br />

stufig aufgebaut. Waldränder bilden räumlich und ökologische Übergangsbereiche<br />

zwischen dem geschlossenen Wald und unbewaldeten Flächen. Bei guter Ausbildung<br />

folgt auf den geschlossenen Wald ein Randstreifen, der mit Bäumen 2. Ordnung und<br />

Lichtbaumarten angereichert ist. Weiter <strong>zum</strong> Offenland hin folgen Sträucher, und<br />

schließlich ist diesen dann noch ein Saum aus Gräsern und Kräutern vorgelagert. Der<br />

vorgelagerte Saum soll als 5m breiter Sukzessionsstreifen ausgeführt werden.<br />

Standortgerechte Mischwälder haben vielfältige Funktionen zu erfüllen, bei der<br />

Bewertung bzw. Beschreibung der ökologischen Funktion spielen die folgenden<br />

Faktoren eine Rolle: Standortvielfalt, horizontale Strukturierung, Größe und<br />

Zusammenhang der Bestände, geringe Durchschneidung durch Verkehrstrassen,


Anhang: Bilanz Seite 34<br />

Aufbau aus standortheimischen Arten, Vielfalt an inneren und äußeren Grenzlinien und<br />

Störungsarmut.<br />

Gut ausgeprägte Waldränder haben ebenfalls vielfältige Aufgaben, etwa die Sicherung<br />

der Waldbestände und den Schutz der angrenzenden Wirtschaftsflächen, sie sind aber<br />

auch differenzierte Lebensräume viele Tier- und Pflanzenarten und erhöhen den<br />

Erlebniswert der Landschaft.<br />

Gut aufgebaute Waldsäume sind eine Bereicherung für die Kulturlandschaft. Gerade an<br />

solchen Nahtstellen zwischen zwei unterschiedlichen Lebensräumen (z.B. Wiese / Wald,<br />

Weide/ Hecke) ist eine besonders hohe Artendichte festzustellen (Grenzlinieneffekt).<br />

Durch die genannten Ersatzaufforstungsmaßnahmen gilt der Eingriff in bestehende<br />

Waldbestände nach gutachterlicher Bewertung als ausgeglichen.<br />

aufgestellt: <strong>Ennepetal</strong> / Köln im November 2005;<br />

fortgeschrieben im Mai 2007;<br />

Endfassung: November 2007

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